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Was ist zu tun bei einem Todesfall? - Gemeinde Eich

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- 2 -Bei der Anzeige <strong>bei</strong>m Zivilstandesamt sind mit<strong>zu</strong>bringen:- Todesbescheinigung des Arztes- Familienbüchlein- Bei Ausländern Reisepass/AusländerausweisBei <strong>einem</strong> Unfall übernimmt die Polizei die Anzeige <strong>bei</strong>m Zivilstandesamt.Erfolgt die Beiset<strong>zu</strong>ng nicht in <strong>Eich</strong>, so hat das Zivilstandsamt Sempach eine Bestat<strong>tun</strong>gsbewilligungaus<strong>zu</strong>stellen. Bei einer Kremation stellt das Zivilstandsamt eine Kremationsbewilligungaus.Meldungen <strong>bei</strong> der <strong>Gemeinde</strong>verwal<strong>tun</strong>gMeldung des <strong>Todesfall</strong>esDie ärztliche Todesbescheinigung <strong>ist</strong> da<strong>bei</strong> ab<strong>zu</strong>geben (sofern nicht im Heim oder im Spitalverstorben). Eine allfällige Kremation wird über das <strong>zu</strong>ständige Zivilstandsamt angemeldet.Regelung des GrabesFür das Friedhof-/Bestat<strong>tun</strong>gswesen und die Grab<strong>zu</strong>teilung <strong>ist</strong> die Friedhofverwal<strong>tun</strong>g <strong>zu</strong>ständig.Reihen- und Urnengräber werden unentgeltlich abgegeben (für Einwohner desFriedhofkreises <strong>Eich</strong>), für Familiengräber und Auswärtige <strong>ist</strong> eine Gebühr <strong>zu</strong> entrichten. DieHöhe der Grabgebühren <strong>ist</strong> in den Ausführungsbestimmungen <strong>zu</strong>m Friedhof- und Bestat<strong>tun</strong>gsreglementder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eich</strong> geregelt. Neu steht auch ein Gemeinschaftsgrab <strong>zu</strong>rVerfügung. Die Asche wird in einer Mehrwegurne transportiert und in einer zentralenAschengruft <strong>bei</strong>gesetzt. Bei dieser Bestat<strong>tun</strong>g gegen die Kosten der Beschrif<strong>tun</strong>g der Grabplatte<strong>zu</strong> Lasten des Nachlasses.Feststellung der ErbberechtigtenBeim Teilungsamt sind die Adressen der Erben mit<strong>zu</strong>teilen. Ausserdem wird abgeklärt, oballfällige Testamente oder Ehe- bzw. Erbverträge im Depot hinterlegt sind. VorgefundeneTestamente sind unverzüglich dem Teilungsamt des letzten Wohnortes des Erblassers ab<strong>zu</strong>geben.Bestat<strong>tun</strong>gsinstitutDie Leiche darf erst nach der Anzeige des Todes bestattet werden. Dem Bestat<strong>tun</strong>gsinstitutsind folgende Informationen bekannt <strong>zu</strong> geben:- wer <strong>ist</strong> wann und wo verstorben- Geburtsdatum der Person- ungefähres Gewicht und Grösse des/der Verstorbenen- wurde eine Todesbescheinigung ausgestellt- Ankleidung der/des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleid)- festlegen der Abholzeit- welche Bestat<strong>tun</strong>gsart wir gewünscht (Erbbestat<strong>tun</strong>g oder Kremation)- nächste Angehörige/KontaktpersonBestat<strong>tun</strong>gsinstitut für die Lieferung des Sarges und des Grabkreuzes- Rudolf Egli Bestat<strong>tun</strong>gen AG, Industriestrasse 4, 6215 Beromünster (Tel. 041 930 05 30)<strong>Todesfall</strong>

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