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Lefkas & Epiros - Rhomberg Reisen

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Sicheres <strong>Reisen</strong>Mit dem <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz und dem Reiseschutz der Europäischen Reiseversicherung reisen Sie sorgenlos.<strong>Rhomberg</strong> StornoschutzBei Stornierung einer gebuchten Reise fallenStornierungskosten an, deren Höhe sich nachdem Zeitpunkt der schriftlichen Stornierungrichtet (von 10% bis zu 100% des Reisepreises).Dement sprechend empfehlen wir Ihnen denAbschluss des <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutzes beiBuchung der Reise! Der <strong>Rhomberg</strong> Stornoschutzdeckt die Kosten einer Stornierung, dievor Reise antritt entstehen (keine Kostendeckungbei Reiseabbruch vor Ort).Eine Nachbuchung des Stornoschutzes ist bisspätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich,der Versicherungsschutz beginnt in diesem Falljedoch erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss(ausgenommen Unfall, Todesfall oderElementarereignis).Bei Buchung der Urlaubsreise innert 30 Tagenvor Reiseantritt ist die Zubuchung des<strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutzes nur direkt mitder Reisebuchung möglich.<strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz ohne Selbstbehalt:Prämie 3,5% vom Gesamtreisepreis: Der Stornoschutzübernimmt unter den nachfolgend genanntenVoraussetzungen die verrechneten Stornierungskosten(exkl. € 50 Bearbeitungsgebühr lt. AGB), vorausgesetztdie Prämie für den <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz wurdeeinbezahlt, nach Eintritt des Verhinderungsgrundesdas Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> unverzüglich informiert undder Verhinderungsgrund durch die zuständige Stellebestätigt:a) Plötzlich auftretende, schwere Erkrankung (auchbestehende Leiden, wenn sie unerwartet akutwerden - nicht jedoch Herzerkrankungen, Schlaganfall,Krebsleiden, Diabetes und psychische Erkrankungen),Unfall oder Tod der angemeldeten Reiseteilnehmer.Plötzlich auftretende, schwere Erkrankungen (nichtVerschlimmerung bestehender Leiden), Unfall oderTod von Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner,Kinder, Großeltern, Geschwister) der Mitreisenden,wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.b) Bedeutender Sachschaden von persönlichem Eigentuminfolge eines Elementarereignisses oder Einbruch,wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.c) Schwangerschaft, wenn diese nach Buchungsabschlussfestgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen.d) Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolgeKündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber.Abwicklung: Nach Eintritt des Verhinderungsgrundesist das Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> unverzüglich über die(event.) Stornierung der Urlaubsreise zu informieren(bei kurzfristiger Erkrankung unbedingt noch vorReise antritt telefonisch über unsere Notfallnummer).Sollten sich die Stornierungskosten aufgrund einerverspäteten Meldung an das Reisebüro erhöhen,ersetzt der Stornoschutz nur jene Stornokosten, die beiAuftreten des Stornierungsgrundes angefallen wären.Die Stornierung hat nach telefonischer Verständigungschriftlich zu erfolgen, der Verhinderungsgrund mussdurch die zuständige Stelle bestätigt werden (zBArztattest, Sterbeurkunde, etc.). Beachten Sie, dass dergebuchte Stornoschutz nur zur Anwendung kommt,wenn zumindest eine Anzahlung in Höhe der Stornoschutz-Prämiegeleistet wurde.Anf.: V Leistung: PVKVER000 (<strong>Lefkas</strong>), KVAVER000 (Thassos) Unterbr./Kat.: AB<strong>Rhomberg</strong> Reise-Schutz StandardUnseren Reisegästen empfehlen wir denAbschluss einer Reiseversicherung mitumfassendem Schutz während der Reise.Er beinhaltet folgende Leistungen:Reiseabbruch:1. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 %.Verspätungsschutz:2. Versäumnis des Transportmittels: Mehrkostenfür Nächtigung und Verpflegung und Umsteigeschutz:Einzel bis € 200,-, Familie bis € 400,-.3. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flug hafen: Mehrkosten für Taxifahrt oderNächtigung und Verpflegung: Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.Reisegepäck:4. Zeitwertersatz bei Beschädigung, oderAbhanden kommen von Reisegepäck inkl.Sportgeräte: Einzel bis € 2.000,-, Familiebis € 4.000,-.5. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung amReiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren(z.B. für Sportgeräte) : Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.6. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffungvon Dokumenten: Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.7. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl vonZahlungsmitteln: Einzel bis € 750,-,Familie bis € 1.500,-.Suche und Bergung:8. Such- und Bergungskosten bei Unfall,Berg- oder Seenot bis € 40.000,-.Medizinische Leistungen im Auslandund Heimtransport:9. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransportbis 100%.10. Ambulante Behandlung bis 100 %.11. Stationäre Behandlung bis € 500.000,-.12. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit(inkl. Ambulanzjet) bis 100 %.13. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt,auch ohne medizinische Notwendigkeit(exkl. Ambulanzjet) bis 100 %.14. Nachreise bei unterbrochener Rundreisebis 100%.15. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt.16. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen.Versicherungssumme Leistung 15. und 16.zusammen: Reisekosten bis 100%,Nächtigung bis € 400,-.17. Medikamententransport bis 100 %.18. Kinderrückholung durch eine Betreuungspersonbis € 4.000,-.19. Überführung im Todesfall oder Begräbnis amEreignisort bis 100 %.Maximalleistung für die Leistungen 9. bis 19. beiAkutwerden chronischer oder bestehenderLeiden bis € 40.000,-.Invalidität nach Unfall:20. Entschädigung für dauernde Invaliditätab 50 % € 40.000,-Reiseprivathaftpflicht:21. Sach- und Personenschäden pauschal bis€ 750.000,-.Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland:22. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers.23. Vorschuss für Anwalt bis € 2.000,-.24. Vorschuss für Strafkaution bis € 10.000,-.Prämien Reise-Schutz Standard (gültig für eine Reise)ReisedauerEinzelFamiliePreis Unterbr./Kat. Preis Unterbr./Kat.5 Tage € 25 AA € 52 BA10 Tage € 29 AA € 62 BA17 Tage € 31 AA € 69 BA31 Tage € 38 AA € 77 BAAnf.: V Leistung: RHOVER100 (Einzel), RHOVER101 (Familie)Familie: Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsamreisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene(18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts).Diese Personen müssen nicht mit einander verwandtsein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.Europa: Zum Geltungsbereich „Europa“ gehörenEuropa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaatenund -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren,Kanarische Inseln und Russland.Als Vertragsgrundlage gelten die EuropäischenReiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2013).Auf den Versicherungsvertrag ist österreichischesRecht anzuwenden. Die Laufzeit des Versicherungsvertragesergibt sich aus der gewählten Prämie.Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versichertemit den angeführten Bestimmungen undVertragsbedingungen einverstanden. Stand 10/2013.Europäische Reiseversicherung AGKratochwjlestraße 4, A-1220 WienTel. +43/1/317 25 00-73930, Fax +43/1/319 93 67E-Mail: info@europaeische.at71

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