Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> GmbH mit Sitz in 6850 Dornbirn, Eisengasse 12 (FN 72939 p, HandelsgerichtFeldkirch) ist unter der Nr. 1998/0055 im Reiseveranstalterverzeichnis des BMwA eingetragen.Als Reiseveranstalter sind wir bemüht, durch gute Information und entsprechendklare Darstellung des Reiseangebotes in diesem Katalog eine für den Kunden einfache unddurchschaubare Buchungssituation zu schaffen. Als Grundlage für den Reisevertrag gelten dieGeschäftsbedingungen und die allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992 - Anpassung an dieNovelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93), die ohne Abstriche akzeptiert werden.In den Geschäftsbedingungen sind die Anmeldungs- und Buchungsinformationen und einigewichtige Punkte der allgemeinen Reise bedingungen zusammengefasst.GESCHÄFTSBEDINGUNGEN1. Gültigkeit des Angebotes:Die in diesem Katalog angebotenen <strong>Reisen</strong> sind für das Jahr 2014 gültig.2. Anmeldung:Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail und über Internet unter www.rhomberg-reisen.com erfolgen. Wir setzen sowohl bei der schrift lichen als auch bei der telefonischenBuchung voraus, dass Sie sich über die Rechte und Pflichten anhand dieser allgemeinenGeschäftsbedingungen informiert haben und bestätigen Ihre Buchung umgehend schriftlich.3. Zahlungsbedingungen:20% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung (jedoch nichtfrüher als 11 Monate vor Ende der Reise); Restzahlung nicht früher als 20 Tage und nicht späterals 15 Tage vor Reiseantritt. Bei kurzfristiger Buchung ist der volle Reisebetrag umgehend fällig.Die Reiseunterlagen (Reiseinformationen, Flugtickets bzw. Bestätigungsnummer bei elektronischenTickets = E-Ticket, Hotelinfos, Kofferanhänger usw.) werden entsprechend der Restzahlungsfälligkeitzeitgerecht (Zug um Zug) vor Urlaubsantritt zugesandt.4. Stornoschutz, Reiseversicherung:In den Preisen unseres Reiseangebotes sind kein Stornoschutz und keine Versicherungsleistungeninkludiert. Wir empfehlen Ihnen dementsprechend den Abschluss des <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutzes (Ersatz der Stornierungskosten) und des Reiseschutzes der EuropäischenReisever sicherung (Reiseversicherung während der Reise) bei Buchung der Reise. NähereInformationen entnehmen Sie bitte der gegenüberliegenden Seite SICHERES REISEN.5. Rücktritt vom Vertrag:Rücktritt des Kunden: Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vomVertrag zurückzutreten. Es gelten folgende Stornokosten pro Person: bis 30. Tag vor Reiseantritt10%; ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%; ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%; ab 9. bis4. Tag vor Reiseantritt 65%; ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.Bei Nichtantritt einer Reise (No-Show) ohne Ankündigung oder Stornierung am Anreisetag berechnenwir 100% Stornokosten (Änderung gegenüber den all gemeinen Reisebedingungen,die max. 85% vorsehen)! Falls bei bestimmten Leistungs trägern (z. B. Hotels, Ferienwohnungen,Nur-Flug und Fly&Drive) höhere Stornosätze zur Anwendung gelangen, sind diese in denFußnoten unterhalb der Preistabellen im Katalog bzw. auf der Reisebestätigung/Rechnunggesondert angegeben. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise besteht kein Anspruch auf Rückvergütungder nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Stornierung hat schriftlich miteingeschriebenem Brief, per Fax, E-Mail oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärungzu erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Stornierungskosten gilt das Eingangsdatum derschriftlichen Stornierung. Die Stornokosten werden auf den Gesamtbetrag der Pauschalreiseberechnet. Zusätzlich zu den Stornierungskosten wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50 proBuchung verrechnet.Rücktritt des Reiseveranstalters: Der Rücktritt ist möglich, wenn eine Mindestteilnehmerzahlfür eine Reise nicht erreicht wird oder die Erbringung der vereinbarten Leistung durch einvon außen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaresEreignis, unmöglich wird.6. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht:Sie haben durch Ihre Reisebuchung ein Recht darauf, dass die ausgeschriebenen Reiseleistungenexakt erbracht werden. Sollte uns oder einem unserer Gehilfen bei der Erfüllungdieser Aufgabe ein Fehler unterlaufen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit bestmöglich zubereinigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages,den Sie während der Reise feststellen, unverzüglich dem Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> in Dornbirnoder unserer Agentur im Zielgebiet mündlich oder schriftlich mitteilen sollten. Die Unterlassungdieser Mitteilung ändert zwar nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen; sie kann Ihnen aberals Mitverschulden angerechnet werden und insofern Ihre eventuellen Schadenersatzansprücheschmälern. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von zwei Jahren geltend gemachtwerden. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des<strong>Reisen</strong>den, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oderim Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da bei zunehmender Verzögerungmit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.7. Preisänderungen:Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis anzupassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen,die nicht von unserem Willen abhängig sind. Dies können Änderungen auf Grund vonNeueinführungen von Gebühren und Taxen, Erhöhungen von Treibstoffkosten, Flughafentaxen,Sicherheits- und Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren und von Wechselkursensein. Unberührt davon bleibt das Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sich der Reisepreis ummehr als 10% erhöht.8. Einreisebestimmungen:Für die Einreise nach Frankreich, Portugal, Griechenland, Island und Norwegen benötigen Erwachseneund Kinder einen gültigen Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass. Für diegenannten Länder gibt es keine Impfvorschriften und auch keine Impfempfehlungen. Für dieEinhaltung der Einreise-, Aufenthalts- und Zollvorschriften ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.9. Leistungsänderungen:Für den Umfang der Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen imvorliegenden Katalog verbindlich. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibtvorbehalten; ebenso Programmänderungen von vermittelten Zusatzleistungen im Ziel gebiet.Leistungs- u. Programmänderungen teilen wir so rasch wie möglich mit. Auf Grund unsererlangfristigen Planung, der im Prospekt ausgeschriebenen Leistungen, behalten wir uns dasRecht vor, zB Beherbergungsbetriebe der selben Kategorie und Fluggesellschaften zu ändern,falls dies aus operationellen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird. Fluglinien behaltensich vor, Zwischenlandungen aus technischen oder operationellen Gründen vorzunehmenbzw. Fluggeräte und Flugzeiten zu ändern. Die in unseren Publikationen genannten Flugzeitensind unverbindlich und dienen zur Orientierung, d.h. sie sind nicht Teil des Reisevertrages. Dieendgültigen Flugzeiten erhalten Sie mit dem Flugticket, das Ihnen gemeinsam mit den Reiseunterlagenvor Abflug über mittelt wird.10. Fremdleistungen am Urlaubsort:Für die von uns am Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (zB Ausflüge, Wanderungenusw.) treten wir lediglich als Vermittler auf. Es besteht daher nur eine Haftung als Vermittlergemäß Allgemeine Reisebedingungen - ARB 92 Abschnitt A (Das Reisebüro als Vermittler).11. Umbuchungen:Zusätzlich zu den evtl. anfallenden Stornokosten berechnen wir für Umbuchungen undNamensänderungen pro Vorgang € 25.12. Reisebürosicherungsverordnung - RSV:Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBL. IINr. 316/1999 i.d.F. BGBL. II Nr. 490/2001 u. BGBL. II Nr. 563/2003 umgesetzt. Reisebüro<strong>Rhomberg</strong> GmbH, Eisengasse 12, 6850 Dornbirn - Veranstalter-Verzeichnis-Nr. 1998/0055.Wir haben alle unsere <strong>Reisen</strong>den, für von uns veranstaltete <strong>Reisen</strong>, mittels Bankgarantie Nr.16365 der Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck nach Maßgabe der österreichischenReisebürosicherungsverordnung (RSV) besichert.Dies gilt für:a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolgeInsolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, undb) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Ver anstaltersentstanden sind.Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder für Pauschalreisen derReisebüro <strong>Rhomberg</strong> GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlungbeträgt 20% des Reisepreises und hat innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigungzu erfolgen, jedoch nicht früher als elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. DieRestzahlung hat vor Reiseantritt Zug-um-Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zuerfolgen, jedoch nicht früher als 20 Tage vor Reisebeginn. Darüber hinaus gehende odervorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen lt. RSV nicht gefordert werdenund sind auch nicht abgesichert.Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreisund ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssummezur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden dieForderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlustnachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHENReisever sicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01/317 25 00 oder Notfallnummer01/50 444 00, Fax: 01/319 93 67, anzumelden.Druck- und Satzfehler vorbehalten.70Impressum: <strong>Rhomberg</strong> <strong>Reisen</strong>. Fotos: Stefan Kalmar, Andreas Sillaber. Karten: Huber Kartographie. Grafik/DTP: Fredi Bucher, www.buchergrafik.at.Druck: Thurnher Druckerei, Rankweil, www.dth.at
Sicheres <strong>Reisen</strong>Mit dem <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz und dem Reiseschutz der Europäischen Reiseversicherung reisen Sie sorgenlos.<strong>Rhomberg</strong> StornoschutzBei Stornierung einer gebuchten Reise fallenStornierungskosten an, deren Höhe sich nachdem Zeitpunkt der schriftlichen Stornierungrichtet (von 10% bis zu 100% des Reisepreises).Dement sprechend empfehlen wir Ihnen denAbschluss des <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutzes beiBuchung der Reise! Der <strong>Rhomberg</strong> Stornoschutzdeckt die Kosten einer Stornierung, dievor Reise antritt entstehen (keine Kostendeckungbei Reiseabbruch vor Ort).Eine Nachbuchung des Stornoschutzes ist bisspätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich,der Versicherungsschutz beginnt in diesem Falljedoch erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss(ausgenommen Unfall, Todesfall oderElementarereignis).Bei Buchung der Urlaubsreise innert 30 Tagenvor Reiseantritt ist die Zubuchung des<strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutzes nur direkt mitder Reisebuchung möglich.<strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz ohne Selbstbehalt:Prämie 3,5% vom Gesamtreisepreis: Der Stornoschutzübernimmt unter den nachfolgend genanntenVoraussetzungen die verrechneten Stornierungskosten(exkl. € 50 Bearbeitungsgebühr lt. AGB), vorausgesetztdie Prämie für den <strong>Rhomberg</strong>-Stornoschutz wurdeeinbezahlt, nach Eintritt des Verhinderungsgrundesdas Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> unverzüglich informiert undder Verhinderungsgrund durch die zuständige Stellebestätigt:a) Plötzlich auftretende, schwere Erkrankung (auchbestehende Leiden, wenn sie unerwartet akutwerden - nicht jedoch Herzerkrankungen, Schlaganfall,Krebsleiden, Diabetes und psychische Erkrankungen),Unfall oder Tod der angemeldeten Reiseteilnehmer.Plötzlich auftretende, schwere Erkrankungen (nichtVerschlimmerung bestehender Leiden), Unfall oderTod von Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner,Kinder, Großeltern, Geschwister) der Mitreisenden,wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.b) Bedeutender Sachschaden von persönlichem Eigentuminfolge eines Elementarereignisses oder Einbruch,wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.c) Schwangerschaft, wenn diese nach Buchungsabschlussfestgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen.d) Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolgeKündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber.Abwicklung: Nach Eintritt des Verhinderungsgrundesist das Reisebüro <strong>Rhomberg</strong> unverzüglich über die(event.) Stornierung der Urlaubsreise zu informieren(bei kurzfristiger Erkrankung unbedingt noch vorReise antritt telefonisch über unsere Notfallnummer).Sollten sich die Stornierungskosten aufgrund einerverspäteten Meldung an das Reisebüro erhöhen,ersetzt der Stornoschutz nur jene Stornokosten, die beiAuftreten des Stornierungsgrundes angefallen wären.Die Stornierung hat nach telefonischer Verständigungschriftlich zu erfolgen, der Verhinderungsgrund mussdurch die zuständige Stelle bestätigt werden (zBArztattest, Sterbeurkunde, etc.). Beachten Sie, dass dergebuchte Stornoschutz nur zur Anwendung kommt,wenn zumindest eine Anzahlung in Höhe der Stornoschutz-Prämiegeleistet wurde.Anf.: V Leistung: PVKVER000 (<strong>Lefkas</strong>), KVAVER000 (Thassos) Unterbr./Kat.: AB<strong>Rhomberg</strong> Reise-Schutz StandardUnseren Reisegästen empfehlen wir denAbschluss einer Reiseversicherung mitumfassendem Schutz während der Reise.Er beinhaltet folgende Leistungen:Reiseabbruch:1. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 %.Verspätungsschutz:2. Versäumnis des Transportmittels: Mehrkostenfür Nächtigung und Verpflegung und Umsteigeschutz:Einzel bis € 200,-, Familie bis € 400,-.3. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flug hafen: Mehrkosten für Taxifahrt oderNächtigung und Verpflegung: Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.Reisegepäck:4. Zeitwertersatz bei Beschädigung, oderAbhanden kommen von Reisegepäck inkl.Sportgeräte: Einzel bis € 2.000,-, Familiebis € 4.000,-.5. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung amReiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren(z.B. für Sportgeräte) : Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.6. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffungvon Dokumenten: Einzel bis € 200,-,Familie bis € 400,-.7. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl vonZahlungsmitteln: Einzel bis € 750,-,Familie bis € 1.500,-.Suche und Bergung:8. Such- und Bergungskosten bei Unfall,Berg- oder Seenot bis € 40.000,-.Medizinische Leistungen im Auslandund Heimtransport:9. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransportbis 100%.10. Ambulante Behandlung bis 100 %.11. Stationäre Behandlung bis € 500.000,-.12. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit(inkl. Ambulanzjet) bis 100 %.13. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt,auch ohne medizinische Notwendigkeit(exkl. Ambulanzjet) bis 100 %.14. Nachreise bei unterbrochener Rundreisebis 100%.15. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt.16. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen.Versicherungssumme Leistung 15. und 16.zusammen: Reisekosten bis 100%,Nächtigung bis € 400,-.17. Medikamententransport bis 100 %.18. Kinderrückholung durch eine Betreuungspersonbis € 4.000,-.19. Überführung im Todesfall oder Begräbnis amEreignisort bis 100 %.Maximalleistung für die Leistungen 9. bis 19. beiAkutwerden chronischer oder bestehenderLeiden bis € 40.000,-.Invalidität nach Unfall:20. Entschädigung für dauernde Invaliditätab 50 % € 40.000,-Reiseprivathaftpflicht:21. Sach- und Personenschäden pauschal bis€ 750.000,-.Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland:22. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers.23. Vorschuss für Anwalt bis € 2.000,-.24. Vorschuss für Strafkaution bis € 10.000,-.Prämien Reise-Schutz Standard (gültig für eine Reise)ReisedauerEinzelFamiliePreis Unterbr./Kat. Preis Unterbr./Kat.5 Tage € 25 AA € 52 BA10 Tage € 29 AA € 62 BA17 Tage € 31 AA € 69 BA31 Tage € 38 AA € 77 BAAnf.: V Leistung: RHOVER100 (Einzel), RHOVER101 (Familie)Familie: Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsamreisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene(18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts).Diese Personen müssen nicht mit einander verwandtsein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.Europa: Zum Geltungsbereich „Europa“ gehörenEuropa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaatenund -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren,Kanarische Inseln und Russland.Als Vertragsgrundlage gelten die EuropäischenReiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2013).Auf den Versicherungsvertrag ist österreichischesRecht anzuwenden. Die Laufzeit des Versicherungsvertragesergibt sich aus der gewählten Prämie.Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versichertemit den angeführten Bestimmungen undVertragsbedingungen einverstanden. Stand 10/2013.Europäische Reiseversicherung AGKratochwjlestraße 4, A-1220 WienTel. +43/1/317 25 00-73930, Fax +43/1/319 93 67E-Mail: info@europaeische.at71