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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47038 nach §22 ... - Tyremotive GmbH

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Kia cee'd /-SWJDe4*2007/46*0496*..;kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise66-99 195/55R16 A13 R3766-99 195/60R16 A12 R3766-99 205/55R16 A90e4*2007/46*0497*.. 66-99 215/50R16 A12Mazda 3BKe1*2001/116*0234*..Mazda 3BLe11*2001/116*0262*.Mazda 323BAG878,e13*96/27*0023*..Mazda 323 FBJ, BJDe1*98/14*0094*..,e1*98/14*0181*..Mazda 5CR1e13*2001/116*0156*.Mazda 5CWe1*2007/46*0433*..Mazda 6GG/GY; GG1/GY1e1*98/14*0188*..;e11*2001/116*0203*.Mazda 6GHe1*2001/116*0448*..Seite 3 von 9Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 B03Car Flh S0262-80 205/55R16 A39 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 Z15S0277,80,85 205/55R16 A91 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 FlhSth S02106 205/50R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 B03S0296 195/50R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 S0281-107 205/55R16 A39 T90 T91 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B02 B03S0285 195/55R16 A33 T9185 195/60R16 A12 T9385 205/55R16 A01 A12 K6f T9185 215/55R16 A01 A12 K4h K6f K6g119-122 205/55R16 A11 M+S88-108 205/55R16 A1188-108 215/50R16 A1288-136 195/65R16 A33 R3788-136 205/55R16 A12 T88 T8988-136 205/60R16 A1288-136 215/55R16 A01 A12 K1a55,85-121 205/50R1655-85 195/50R16 T84 T88Mazda 626GE, GEAG104, G691 66-77 205/50R16 A01 G27Mazda 626GF ww. GF/GW, -/De1*96/27*0055*..,e1*98/14*0055*..,e1*98/14*0164*..Mazda MPVLW ww. LWDe1*98/14*0118*..,66-100 195/50R16 R37 T84 T8866-100 205/50R16 T87 T9166-100 205/55R16 X1188-90 205/55R16 A11 T9488-90 225/50R16 A12 T9388-90,104 215/55R16 A11 T93 T95e1*98/14*0165*.. 88-90,104 225/55R16 A12 T94A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 B03Z15 S02A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 CarFlh Lim Z15S02A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 CarFlh Lim S02A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 A58B03 L05 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 S02A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 Z15S03Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Mazda MX-6GE6G003Mazda PremacyCP, CPDe1*98/14*0116*..,e1*98/14*0161*..Mazda Xedos 6CAG138,e13*96/79*0028*..Mitsubishi EclipseD30e1*93/81*0027*..Mitsubishi LancerCS0e1*2001/116*0233*Mitsubishi OutlanderCUOWe1*2001/116*0227*..Mitsubishi Pajero PininH60We1*98/14*0123*..Mitsubishi SpaceRunnerN50 (Version DR .. )e1*97/27*0103*..Mitsubishi SpaceWagonN50 (Version DW .. )e1*97/27*0103*..Peugeot 4008Be2*2007/46*0115*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 9Auflagen undHinweise85 205/50R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 B03S0266-96 195/50R16 T84 T88 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 S02103-106 205/50R16 A01 K42 K46 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 B03S02104-107 205/50R16A02 A04 A05104-107 205/55R16A08 A09 A14A21 A30 B03S0260-99 195/50R16 A11 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 Car SthS02100-148 215/60R16 A02 A04 A05A08 A09 A13A14 A21 B03S0284-95 215/65R16 A02 A04 A05A08 A09 A11A14 A21 B03S0292-110 205/55R16A02 A04 A0592-110 205/60R16A08 A09 A14A21 A30 S0292-110 205/55R16 T91 T9492-110 205/60R16 T91 T9284 215/70R16 A3084 225/65R16 A90A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A30 S02A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A57 B03S02Auflagen und Hinweise131 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.133 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>Seite 5 von 9A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebeneSchneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung derKlebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. FürFahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über denFelgenrand hinausragen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>Seite 6 von 9A30Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G27 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>Seite 7 von 9K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante<strong>zur</strong> Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm <strong>nach</strong>Radmitte vollständig umzulegen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong>Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß <strong>nach</strong> hinten/oben zu biegen.L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugenmit Allradlenkung (4WS).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>Seite 8 von 9S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47038</strong> <strong>nach</strong> §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55084507 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ LI 606Herstellerwheels24.com Trading <strong>GmbH</strong>Seite 9 von 9Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 25. September 2012 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2007.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 25. September 2012Blauth00185123.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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