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Kindergartenreglement - Schule Abtwil AG

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<strong>Schule</strong>5646 <strong>Abtwil</strong>Kindergarten-Reglement der Gemeinde <strong>Abtwil</strong>GrundsatzDer Kindergarten unterstützt die Eltern bei der Erziehung der vorschulpflichtigen Kinder. Er fördert das Kindauf spielerische Art in seiner Entwicklung und hilft ihm, schulreif und gemeinschaftsfähig zu werden. DerKindergartenunterricht nimmt den Schulunterricht nicht vorweg (Schulgesetz).Das Kind bekommt die Möglichkeit, sich langsam an eine neue Umgebung zu gewöhnen. Es verbringt imKindergarten mehrere Stunden in einer Gruppe. Die Kindergartenlehrperson kann gezielt dasGruppenverhalten fördern. Darum ist der Besuch beider Kindergartenjahre zu empfehlen.Es ist jedoch den Eltern überlassen, für ihr Kind vom Recht des zweijährigen KindergartenbesuchsGebrauch zu machen.Verzichten die Eltern auf den Besuch des 1. Kindergartenjahres, erlischt in der Regel das Anrecht auf einenzweijährigen Kindergartenbesuch.ReglementsbestimmungenAnmeldungDie Anmeldung für den Kindergarten ist freiwillig. Sie verpflichtet die Eltern jedoch, das Kind regelmässig inden Unterricht zu schicken.EintrittDer Eintritt in den Kindergarten erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres.Kinder, die bis zum 30. April das 4. Altersjahr erreicht haben, besuchen nach den Sommerferien das1. Kindergartenjahr.Kinder, die bis zum 30. April das 5. Altersjahr erreicht haben, treten nach den Sommerferien in das2. Kindergartenjahr ein.Es werden keine Kinder vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen.Über die Zuteilung allfälliger Kindergartenabteilungen entscheidet die Schulleitung.AustrittAustritte müssen frühzeitig und schriftlich der Schulleitung und der Kindergartenlehrperson gemeldetwerden.UnterrichtDen Unterrichtsplan für das kommende Schuljahr ersehen die Eltern aus dem Stundenraster in denInformationen der Schulleitung.Der Empfang und die Verabschiedung der Kinder erfolgen in der Viertelstunde vor und nach denUnterrichtszeiten. Die Kinder sollen regelmässig und pünktlich erscheinen, jedoch nicht früher als eineViertelstunde vor Unterrichtsbeginn.


<strong>Schule</strong>5646 <strong>Abtwil</strong> Seite 2 / 4AbsenzenDer aufbauende Unterricht des Kindergartens setzt grundsätzlich den regelmässigen Kindergartenbesuchvoraus.Absenzen infolge Krankheit sind in jedem Fall der Kindergartenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu melden.Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder den Kindergarten nicht besuchen.Gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten sind der Kindergartenlehrperson zu melden.Freie Tage / FerienFreie Tage und Ferien fallen mit denjenigen der <strong>Schule</strong> zusammen. Sie werden jeweils auch im „Anzeiger fürdas Oberfreiamt“ veröffentlicht.UnfälleFür Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, ist dieSchulunfallversicherung nicht zuständig. Die Kosten sind über die jeweiligen Krankenkassen der verunfalltenSchulkinder versichert. Selbstbehalt und Franchisen der Krankenkasse gehen zu Lasten der Verunfalltenbzw. deren Eltern.Seit 1.1.1998 ist es die Aufgabe der Eltern, ihr verunfalltes Kind der zuständigen Krankenkasse zu melden.Eine Benachrichtigung der Schulunfallversicherung wird erst dann nötig, wenn die eigene Krankenkassegewisse Leistungen ablehnt oder ein Todes- respektive Invaliditätsfall eintritt.In Artikel 19 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) heisst es: „Kinder im vorschulpflichtigen Alterdürfen nicht radfahren.“Benützt ein vorschulpflichtiges Kind ein mit einem gültigen Kontrollschild versehenes Fahrrad, so ist dessenHaftpflicht von der Versicherung ausgeschlossen. Der Radfahrerhaftpflichtversicherung steht einRückgriffsrecht gegenüber dem haftpflichtigen Versicherten zu.Die <strong>Schule</strong> lehnt jegliche Haftung ab.Besuche / GesprächeBesuche der Eltern sind erwünscht. Eltern wenden sich bei besonderen Beobachtungen, Unklarheiten oderSchwierigkeiten direkt an die Kindergartenlehrperson. Eine vorherige Terminvereinbarung für einElterngespräch ist notwendig.Die Kinder sollen ohne Erlaubnis der Kindergartenlehrperson keine Geschwister oder andere Kinder in denKindergarten bringen.SchulfähigkeitIm Januar findet ein Informationsabend für die Eltern zum Thema Einschulung statt.Schulreifeabklärungen werden im Einverständnis mit den Eltern vom schulpsychologischen Dienstdurchgeführt.


<strong>Schule</strong>5646 <strong>Abtwil</strong> Seite 3 / 4Angebote der <strong>Schule</strong> <strong>Abtwil</strong>Logopädischer DienstDie Früherfassung von Sprachschwierigkeiten ist wichtig. Der logopädische Dienst führt während dem erstenSemester eine Reihenerfassung durch. Dabei überprüft die Logopädin die Sprach- und Sprechkompetenzbei allen Kindern (v.a. Artikulation, Wortschatz und Satzbau).Kinder- und Jugendpsychologischer DienstKinder mit Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten in verschiedenen Bereichen können, im Einverständnis mitden Eltern, dem schulpsychologischen Dienst zugewiesen werden.Ebenfalls werden allfällige Schulreifeabklärungen durchgeführt.SchulzahnpflegeEinmal pro Jahr besucht die Kindergartenlehrperson mit den Kindern den Schulzahnarzt, welcher denkostenlosen Kontrolluntersuch durchführt.Bemerkungen zur SchulfähigkeitEinschulungKinder, die bis zum 30. April das 6. Altersjahr erreicht haben, werden nach dem Gesetz schulpflichtig.Sollte sich jedoch im Kindergarten bei einem Kind zeigen, dass eine vorzeitige Einschulung sinnvoll wäre,kann auf Antrag der Kindergartenlehrperson und/oder der Eltern ein entsprechendes Gesuch an dieSchulpflege gestellt werden. Aufgrund dieses Gesuches kann der vorzeitige Wechsel vom 1. ins 2.Kindergartenjahr in Betracht gezogen werden.In <strong>Abtwil</strong> stehen für die Einschulung zwei Möglichkeiten offen, nämlich die 1. Regelklasse und dieEinschulungsklasse, wobei die Einschulungsklasse in Sins besucht wird.Die Einschulungsklasse wird in der entsprechenden kantonalen Verordnung vom 28.10.1992 wie folgtbeschrieben: „Die Einschulungsklasse nimmt entwicklungsverzögerte schulpflichtige Kinder auf, die demUnterricht der ersten Primarklasse (Regelklasse) voraussichtlich nicht zu folgen vermögen. In derEinschulungsklasse wird der Entwicklung des Kindes durch eine gezielte, individuelle Förderung und einerallmählichen Gewöhnung an das Schulleben Rechnung getragen. Der Unterricht ist nach heilpädagogischenGrundsätzen zu führen. Für die Einschulung ist der Lehrplan der ersten Klasse der Primarschule verbindlich.Der Lehrstoff wird auf zwei Jahre verteilt. Der Besuch der Einschulungsklasse wird mit zwei Jahren an dieSchulpflicht angerechnet.“RückstellungenIn Ausnahmefällen ist eine Repetition des 2. Kindergartenjahres möglich. Dies setzt jedoch gründliche Abklärungendurch Fachpersonen voraus. Die Erfahrung zeigt, dass der Besuch der Einschulungsklasse demKind in der Regel mehr Vorteile bringt, als ein nochmaliger Kindergartenbesuch, denn die Anforderungenwerden eher dem Bedürfnis des Kindes entsprechen.Unterforderung im Kindergarten wirkt eher hemmend. Dies kann sich nachher in der <strong>Schule</strong> fortsetzen. Nichtselten hat dies später die Repetition einer Klasse zur Folge. Das Kind wäre dann schon zwei Jahre älter alsseine MitschülerInnen. Folgt zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Wechsel an der Oberstufe, so würde derAltersunterschied noch um ein Jahr grösser. Im Weiteren sind zudem die erzieherischen Aspekte zubedenken, wie beispielsweise Schulmüdigkeit, fortgeschrittene Pubertät u.a.m.


<strong>Schule</strong>5646 <strong>Abtwil</strong> Seite 4 / 4InkraftsetzungDie vorliegenden Bestimmungen wurden anlässlich der Sitzung der Schulpflege vom 30.04.2010 in Kraftgesetzt.

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