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3. - Schloss Schwetzingen

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<strong>Schwetzingen</strong>” unter Denkmalschutz<br />

gestellt.<br />

(2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung<br />

des historischen Erscheinungsbildes<br />

des baulichen und landschaftlich gestalteten<br />

Ensembles. An der Erhaltung der<br />

Gesamtanlage besteht aus wissenschaftlichen,<br />

künstlerischen und heimatgeschichtlichen<br />

Gründen ein besonderes öffentliches<br />

Interesse.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich umfasst die <strong>Schloss</strong>anlage<br />

im Zentrum, den anschließenden<br />

<strong>Schloss</strong>garten im Westen und den östlich<br />

angrenzenden barocken Stadtausbau.<br />

Die Grenzen der Gesamtanlage sind im<br />

Lageplan „Gesamtanlage kurfürstliche<br />

Sommerresidenz <strong>Schwetzingen</strong>“ eingetragen.<br />

Der Plan ist Bestandteil der Satzung.<br />

§ 3 Schutzgegenstand<br />

Gegenstand des Schutzes ist das vorhandene<br />

Erscheinungsbild. Zu diesem tragen<br />

insbesondere bei:<br />

• die aus einem älteren Jagdschloss entstandene<br />

barocke <strong>Schloss</strong>anlage, bestehend aus<br />

dem <strong>Schloss</strong> einschließlich seinen Nebengebäuden;<br />

• der <strong>Schloss</strong>garten, eine Verbindung aus<br />

barockem Garten im geometrisch französischen<br />

Stil mit Staffage und Landschaftsgartenpartien<br />

nach englischem Vorbild<br />

mit gestalteten Randzonen im Übergang<br />

zur freien Landschaft einschließlich<br />

zahlreicher Gartenarchitekturen, sowie mit<br />

einer zentralen, auf das <strong>Schloss</strong> bezogenen<br />

Achse mit Fernblick auf Königstuhl und<br />

Kalmit;<br />

• der barocke, in engem gestalterischen,<br />

funktionalen und strukturellen Bezug<br />

zur <strong>Schloss</strong>- und Gartenanlage stehende<br />

Stadtausbau, bestehend aus dem axial auf<br />

das <strong>Schloss</strong> ausgerichteten Platz- und Straßennetz<br />

(<strong>Schloss</strong>platz, Carl-Theodor-Straße,<br />

Lindenstraße) mit Fernblick auf den<br />

Königstuhl, der geschlossenen, aus zweigeschossigen,<br />

traufständigen Einzelgebäuden<br />

5. Schutzbestimmungen und Verwaltungsrahmen<br />

bestehenden, den Platz- und Straßenraum<br />

begleitenden barocken Randbebauung am<br />

<strong>Schloss</strong>platz und im Westabschnitt der<br />

Carl-Theodor-Straße einschließlich dem<br />

ehemaligen Marstall, sowie dem als Allee<br />

ausgebauten Straßenraum der Lindenstraße<br />

in Verlängerung der nördlichen<br />

Querachse des <strong>Schloss</strong>gartens;<br />

• das „Ysenburgsche Palais“, Forsthausstraße<br />

7, ein herrschaftliches barockes Wohnhaus<br />

in unmittelbarer Nachbarschaft des<br />

kurfürstlichen <strong>Schloss</strong>es.<br />

Der Schutz umfasst:<br />

• das äußere Erscheinungsbild, wie es<br />

sich dem Betrachter z. B. von der freien<br />

Landschaft, aus den zentralen barocken<br />

Sichtachsen sowie vom Schwetzinger<br />

Observatorium auf dem <strong>Schloss</strong> darstellt;<br />

• das innere Bild der durch die historische<br />

Bebauung und Landschaftsgestaltung<br />

geprägten Straßen- und Platzräume sowie<br />

Grün- und Freiflächen.<br />

§ 4 Genehmigungspflicht für Veränderungen<br />

(1) Veränderungen an dem geschützten Bild<br />

der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung<br />

der unteren Denkmalschutzbehörde.<br />

Genehmigungspflichtig sind insbesondere:<br />

• die Errichtung, Änderung, Erneuerung oder<br />

das Entfernen baulicher Anlagen, anderer<br />

Anlagen und Einrichtungen im Sinne der<br />

Landesbauordnung, auch wenn sie keiner<br />

Baugenehmigung bedürfen;<br />

• das Anbringen, Ändern, Erneuern oder<br />

Entfernen von Außenwandverkleidungen<br />

und -oberflächen (Verputz, Farbe),<br />

Verblendungen, Jalousien, Markisen,<br />

Be leuchtungskörpern, Automaten, Antennenanlagen,<br />

Werbeanlagen sowie Anlagen<br />

zur photovoltaischen und thermischen<br />

Solarnutzung, wenn sie vom öffentlichen<br />

Verkehrsraum oder von außerhalb der<br />

Gesamtanlage aus sichtbar sind;<br />

• die Veränderung der Dachdeckung, Dachein-<br />

und -aufbauten, der Fassadenelemente<br />

(Türen, Fenster, Fensterläden), wenn sie<br />

vom öffentlichen Verkehrsraum oder von<br />

5.<br />

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