3. - Schloss Schwetzingen
3. - Schloss Schwetzingen
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<strong>Schwetzingen</strong>” unter Denkmalschutz<br />
gestellt.<br />
(2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung<br />
des historischen Erscheinungsbildes<br />
des baulichen und landschaftlich gestalteten<br />
Ensembles. An der Erhaltung der<br />
Gesamtanlage besteht aus wissenschaftlichen,<br />
künstlerischen und heimatgeschichtlichen<br />
Gründen ein besonderes öffentliches<br />
Interesse.<br />
§ 2 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich umfasst die <strong>Schloss</strong>anlage<br />
im Zentrum, den anschließenden<br />
<strong>Schloss</strong>garten im Westen und den östlich<br />
angrenzenden barocken Stadtausbau.<br />
Die Grenzen der Gesamtanlage sind im<br />
Lageplan „Gesamtanlage kurfürstliche<br />
Sommerresidenz <strong>Schwetzingen</strong>“ eingetragen.<br />
Der Plan ist Bestandteil der Satzung.<br />
§ 3 Schutzgegenstand<br />
Gegenstand des Schutzes ist das vorhandene<br />
Erscheinungsbild. Zu diesem tragen<br />
insbesondere bei:<br />
• die aus einem älteren Jagdschloss entstandene<br />
barocke <strong>Schloss</strong>anlage, bestehend aus<br />
dem <strong>Schloss</strong> einschließlich seinen Nebengebäuden;<br />
• der <strong>Schloss</strong>garten, eine Verbindung aus<br />
barockem Garten im geometrisch französischen<br />
Stil mit Staffage und Landschaftsgartenpartien<br />
nach englischem Vorbild<br />
mit gestalteten Randzonen im Übergang<br />
zur freien Landschaft einschließlich<br />
zahlreicher Gartenarchitekturen, sowie mit<br />
einer zentralen, auf das <strong>Schloss</strong> bezogenen<br />
Achse mit Fernblick auf Königstuhl und<br />
Kalmit;<br />
• der barocke, in engem gestalterischen,<br />
funktionalen und strukturellen Bezug<br />
zur <strong>Schloss</strong>- und Gartenanlage stehende<br />
Stadtausbau, bestehend aus dem axial auf<br />
das <strong>Schloss</strong> ausgerichteten Platz- und Straßennetz<br />
(<strong>Schloss</strong>platz, Carl-Theodor-Straße,<br />
Lindenstraße) mit Fernblick auf den<br />
Königstuhl, der geschlossenen, aus zweigeschossigen,<br />
traufständigen Einzelgebäuden<br />
5. Schutzbestimmungen und Verwaltungsrahmen<br />
bestehenden, den Platz- und Straßenraum<br />
begleitenden barocken Randbebauung am<br />
<strong>Schloss</strong>platz und im Westabschnitt der<br />
Carl-Theodor-Straße einschließlich dem<br />
ehemaligen Marstall, sowie dem als Allee<br />
ausgebauten Straßenraum der Lindenstraße<br />
in Verlängerung der nördlichen<br />
Querachse des <strong>Schloss</strong>gartens;<br />
• das „Ysenburgsche Palais“, Forsthausstraße<br />
7, ein herrschaftliches barockes Wohnhaus<br />
in unmittelbarer Nachbarschaft des<br />
kurfürstlichen <strong>Schloss</strong>es.<br />
Der Schutz umfasst:<br />
• das äußere Erscheinungsbild, wie es<br />
sich dem Betrachter z. B. von der freien<br />
Landschaft, aus den zentralen barocken<br />
Sichtachsen sowie vom Schwetzinger<br />
Observatorium auf dem <strong>Schloss</strong> darstellt;<br />
• das innere Bild der durch die historische<br />
Bebauung und Landschaftsgestaltung<br />
geprägten Straßen- und Platzräume sowie<br />
Grün- und Freiflächen.<br />
§ 4 Genehmigungspflicht für Veränderungen<br />
(1) Veränderungen an dem geschützten Bild<br />
der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung<br />
der unteren Denkmalschutzbehörde.<br />
Genehmigungspflichtig sind insbesondere:<br />
• die Errichtung, Änderung, Erneuerung oder<br />
das Entfernen baulicher Anlagen, anderer<br />
Anlagen und Einrichtungen im Sinne der<br />
Landesbauordnung, auch wenn sie keiner<br />
Baugenehmigung bedürfen;<br />
• das Anbringen, Ändern, Erneuern oder<br />
Entfernen von Außenwandverkleidungen<br />
und -oberflächen (Verputz, Farbe),<br />
Verblendungen, Jalousien, Markisen,<br />
Be leuchtungskörpern, Automaten, Antennenanlagen,<br />
Werbeanlagen sowie Anlagen<br />
zur photovoltaischen und thermischen<br />
Solarnutzung, wenn sie vom öffentlichen<br />
Verkehrsraum oder von außerhalb der<br />
Gesamtanlage aus sichtbar sind;<br />
• die Veränderung der Dachdeckung, Dachein-<br />
und -aufbauten, der Fassadenelemente<br />
(Türen, Fenster, Fensterläden), wenn sie<br />
vom öffentlichen Verkehrsraum oder von<br />
5.<br />
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