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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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Wutach Mittwoch, den 20. April 2011 Seite 3<br />

Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Schlachthäuser vom<br />

04.02.1976<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07. April 2011 beschlossen,<br />

dass die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Schlachthäuser - Schlachthausgebührenordnung - vom 04.02.1976<br />

mit all ihren Änderungen aufgehoben wird.<br />

Frei laufende H<strong>und</strong>e auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen<br />

Jetzt im Frühling wird das Thema „H<strong>und</strong>e auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen" wieder aktuell.<br />

Ein Recht auf Erholung in freier Landschaft hat jeder. Viele H<strong>und</strong>ebesitzer<br />

sind sich aber nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre „Notdurf”<br />

weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten<br />

Wiesen <strong>und</strong> Äckern verrichten dürfen <strong>und</strong> ein Betretungsverbot für<br />

landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht.<br />

So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit des<br />

Aufwuchses <strong>und</strong> der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden.<br />

Jeder H<strong>und</strong>ebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen,<br />

dass von seinem H<strong>und</strong> keine negative Auswirkung für Mensch <strong>und</strong><br />

Natur ausgeht.<br />

Nach dem Landschaftsschutzgesetz dürfen landwirtschaftliche genutzte<br />

Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.<br />

Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für<br />

Ihre H<strong>und</strong>e.<br />

Jedem H<strong>und</strong>ehalter sollte in diesem Zusammenhang klar sein, dass<br />

er mit einem solchen Verhalten gegen geltendes Recht verstößt. Wir<br />

bitten deshalb alle H<strong>und</strong>ehalter darum, ihre Tiere im eigenen Gr<strong>und</strong>stück<br />

auslaufen zu lassen oder den H<strong>und</strong>ekot auf Wegen <strong>und</strong> in fremden<br />

Gr<strong>und</strong>stücken wieder nach Hause zu nehmen bzw. ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen.<br />

Bei gegenseitiger Rücksichtnahme sollte ein friedliches Miteinander<br />

von Landwirtschaft <strong>und</strong> H<strong>und</strong>ehaltung möglich sein.<br />

Verschiebung der Müllabfuhr an den<br />

Osterfeiertagen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Osterfeiertage verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend<br />

der üblichen Feiertagsregelung um einen Tag.<br />

Die Abfuhr wird von Mittwoch, den 27.04.2011, auf Donnerstag,<br />

den 28.04.2011, verlegt.<br />

Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt<br />

Annahmeschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist am Donnerstag,<br />

29.04.2011, 10:00 Uhr.<br />

Notruf-Einträge<br />

Die 112 ohne Ortsvorwahl ist der Euronotruf, die kostenlose EU-weite<br />

Notrufnummer. Unter dieser Rufnummer ist im ganzen Landkreis<br />

Waldshut die Integrierte Leitstelle Waldshut zu erreichen, die je nach<br />

Notfall den DRK-Rettungsdienst oder die Feuerwehr alarmiert oder,<br />

wenn es die Notlage erfordert, auch beide Organisationen bzw. zusätzliche<br />

Rettungsmittel <strong>und</strong> Einsatzkräfte von THW, Bergwacht <strong>und</strong><br />

DLRG.<br />

Rettungsdienst <strong>und</strong> Feuerwehr: 112<br />

Krankentransport: 19222<br />

Das Landratsamt Informiert:<br />

Freizeitangebote 2011<br />

Ferienkatalog vom Landkreis<br />

Die Informationsbroschüre über diesjährige Freizeitangebote (der<br />

kleine „gelbe" Ferienkatalog) ist ab sofort wieder bei der Infothek im<br />

Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110,, oder direkt bei der Abt. Jugend,<br />

Bildung & Prävention am Viehmarktplatz 1 sowie im Internet<br />

unter www.jugend.landkreis-waldshut.de erhältlich. Neben Angeboten<br />

des Kinder- & Jugendreferats sind darin auch Ferien- <strong>und</strong> Freizeitangebote<br />

von anderen Trägern sowie Anbieter von Tagesveranstaltungen<br />

<strong>und</strong> ähnlichem aufgeführt.<br />

Exemplare dieser Broschüre können auch schriftlich beim Landratsamt<br />

Waldshut, Abt. Jugend, Bildung & Prävention, Kaiserstr. 110,<br />

79761 Waldshut-Tiengen oder telefonisch bei Gudrun Groß unter<br />

07751 86-4341, per Fax: 07751 86-4398 oder e-mail:<br />

Gudrun.Gross@landkreis-waldshut.de angefordert werden.<br />

wtv Watdshuter Tarifverb<strong>und</strong> GmbH<br />

Goldene Zeiten für alle ab 60<br />

Das wtGOLDTicket gibt´s jetzt zum Schnuppertarif<br />

Das wtGOLDTicket ist Gold wert, denn es bietet seinem Nutzer weit<br />

mehr als ein normales Monatsabo für Bus <strong>und</strong> Bahn. Es ist als Jahresabo<br />

mit nur 43 Euro im Monat generell in allen sechs Zonen des<br />

wtv gültig — ob man von St. Blasien nach Bad Säckingen fährt oder<br />

von Erzingen nach Dogern. Da Reisen zu zweit bekanntlich mehr<br />

Spaß macht, dürfen immer eine weitere Person <strong>und</strong> zwei Kinder mit<br />

diesem Ticket kostenlos mitfahren. Auch die Grenzen des wtv stellen<br />

kein Hindernis für den Fahrspaß dar. Zu drei Nachbarverbünden,<br />

dem Regie Verkehrsverb<strong>und</strong> Lörrach, dem Regie-Verkehrsverb<strong>und</strong><br />

Freiburg <strong>und</strong> dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Schwarzwald-Baar, können Anschlusszonen<br />

gelöst werden. Von Montag bis Freitag ist das<br />

wtGOLDTicket immer ab 8.00 Uhr gültig, damit der Schüler- <strong>und</strong> Berufsverkehr<br />

optimal fließen kann.<br />

Wer bis 30. Juni 2011 mit Gültigkeit ab dem 1. des Folgemonats ein<br />

Probeabo für das wtGOLDTicket abschließt, fährt 4 Monate <strong>und</strong> bezahlt<br />

nur 3! Das Probeabo endet nach Ablauf der vier Monate automatisch.<br />

Bestellung <strong>und</strong> Informationen unter Telefon 07751 8964-0.<br />

Informationen des Finanzamts Waldshut-Tiengen<br />

Die baden-württembergische Steuerverwaltung<br />

stellt ihre EDV um<br />

Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg stellt in der zweiten Aprilhälfte<br />

2011 auf neue EDV-Programme um. Betroffen von der Einführung<br />

der neuen EDV-Software sind alle 65 Finanzämter des Landes<br />

<strong>und</strong> damit auch das Finanzamt Waldshut-Tiengen einschl. der Außenstelle<br />

Bad Säckingen.<br />

In der Umstellungsphase vom 20. April 2011 bis einschließlich 2. Mai<br />

2011 steht dem Finanzamt keine EDV-Unterstützung zur Verfügung.<br />

Deshalb können in diesem Zeitraum keine Veranlagungen durchgeführt<br />

<strong>und</strong> auch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt werden.<br />

Auch Anfragen zu kassenmäßigen Vorgängen (z.B. Vorauszahlungen,<br />

Steuerrückständen) oder zu Voranmeldungen (USt, LSt)<br />

müssen unbeantwortet bleiben. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von<br />

fernmündlichen Rückfragen ab. Die telefonische Erreichbarkeit ist<br />

zwar gegeben, wegen fehlender EDV-Unterstützung können jedoch<br />

nur Fragen allgemeiner Art beantwortet werden.<br />

Das Finanzamt ist in der Umstellungsphase für den Publikumsverkehr geöffnet,<br />

die Beschäftigten in der Zentralen Informations- <strong>und</strong> Annahmestelle<br />

in Tiengen <strong>und</strong> Bad Säckingen stehen den Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern<br />

als Ansprechpartner zur Verfügung. Aber auch hier sind die<br />

EDV-Abfragen während der Umstellungsphase deutlich eingeschränkt.<br />

Selbstverständlich ist in dieser Zeit die Abgabe von Steuererklärungen<br />

über ELSTER <strong>und</strong> auch in Papierform möglich.<br />

Ab Dienstag, den 3. Mai 2011 sind wir wieder vollumfänglich erreichbar.<br />

Wir versuchen, die durch die Umstellung bedingten Verzögerungen<br />

so gering wie möglich zu halten. Wir bitten aber um Verständnis,<br />

wenn in der Anfangszeit nach der Umstellung vorübergehend längere<br />

Bearbeitungszeiten entstehen.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

Ihr Finanzamt Waldshut-Tiengen

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