53. GR-Protokoll vom 12.02.2009 - Gemeinde Volders - Land Tirol
53. GR-Protokoll vom 12.02.2009 - Gemeinde Volders - Land Tirol
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genstimme (<strong>GR</strong> Mag. Krug) beschlossen. Der finanzielle Höchstbetrag<br />
hierfür beträgt 1,9 Mill. Euro. Die Kosten des Architektenwettbewerbes<br />
sind mit einzukalkulieren.<br />
2.) Die Durchführung eines geladenen Architektenwettbewerbes gemeinsam<br />
mit der Dorferneuerung des <strong>Land</strong>es wird einstimmig beschlossen. Die<br />
anfallenden Kosten von rund € 25.000,-- trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong>. Das<br />
<strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> (Dorferneuerung) übernimmt davon einen Kostenanteil von<br />
75% als Förderung.<br />
3.) Mit der gesamten Bauabwicklung wird der Sonderausschuss für die Errichtung<br />
der Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> und der <strong>Gemeinde</strong>vorstand - wie<br />
bereits beim Hauptschulumbau - einstimmig beauftragt.<br />
4.) RA Dr Klausner, Innsbruck, wird mit der rechtlichen Begleitung mit 16<br />
Stimmen bei 1er Stimmenthaltung (<strong>GR</strong> Dr. Klausner) beauftragt (z.B. die<br />
erforderlichen Verträge hinsichtlich der Grundstücksübertragung (Gst.<br />
1382/2, KG <strong>Volders</strong>) an die <strong>Gemeinde</strong><strong>Volders</strong>Immobilien GmbH & Co KG<br />
oder Baurechtsvertrag).<br />
5.) Dr. Schuchter, Steuerberater, Innsbruck, wird einstimmig beauftragt, das<br />
Bauvorhaben in steuerrechtlicher Sicht zu begleiten und die notwendigen<br />
Berechnungen durchzuführen.<br />
Index: Feuerwehr <strong>Volders</strong>, Grundsatzbeschluss / Arch.Wettbewerb / Finanzierungspläne<br />
Klausner, RA Dr., Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> / Auftrag für Grundstücksübertragung<br />
Schuchter, Dr., Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> / Auftrag für Steuerberatung<br />
zu 8) Bebauungsplan (GZl.069):<br />
Ansuchen um Erlassung eines „Allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“<br />
mit besonderer Bauweise für Lechner Wilfried und Witting Reinhard<br />
und Elisabeth für die Gste 58/5 und 58/3, Unterberg 16 b und c, KG Großvolderberg.<br />
Bgm. Harb berichtet von dem geplanten Umbau des Wohnhauses Lechner, bei dem<br />
auf der bestehenden Garage Büro und Wintergarten ausgebaut werden sollen.<br />
Beschlüsse:<br />
Einstimmig wird beschlossen, den Entwurf über die Erlassung eines „Allgemeinen<br />
und Ergänzenden Bebauungsplanes“ laut § 68, Abs. 1, TROG 2006<br />
LGBL 27/2006 idgF. für die Gste 58/5 und 58/3, beide KG Großvolderberg (Bereich<br />
Veitenbachweg), nach den Bestimmungen des § 65, Abs. 1, TROG 2006,<br />
LGBl. Nr. 27/2006, laut vorliegender planlicher Darstellung und Legende (von<br />
Arch. DI Elmar Stock, 6060 Hall i.T.) ab dem Tag der Kundmachung vier Wochen<br />
hindurch während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Volders</strong> zur allgemeinen<br />
Einsicht aufzulegen.<br />
Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu,<br />
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme<br />
zum Entwurf abzugeben.<br />
Gleichzeitig wird einstimmig beschlossen, den „Allgemeinen und Ergänzenden<br />
Bebauungsplan“ für die Gste 58/5 und 58/3, beide KG Großvolderberg<br />
(Bereich Veitenbach), nach den Bestimmungen des § 65, Abs. 2, TROG 2006,<br />
LGBl. Nr. 27/2006, laut vorliegender planlicher Darstellung und Legende (von