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53. GR-Protokoll vom 12.02.2009 - Gemeinde Volders - Land Tirol

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- 53/9 -<br />

genstimme (<strong>GR</strong> Mag. Krug) beschlossen. Der finanzielle Höchstbetrag<br />

hierfür beträgt 1,9 Mill. Euro. Die Kosten des Architektenwettbewerbes<br />

sind mit einzukalkulieren.<br />

2.) Die Durchführung eines geladenen Architektenwettbewerbes gemeinsam<br />

mit der Dorferneuerung des <strong>Land</strong>es wird einstimmig beschlossen. Die<br />

anfallenden Kosten von rund € 25.000,-- trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong>. Das<br />

<strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> (Dorferneuerung) übernimmt davon einen Kostenanteil von<br />

75% als Förderung.<br />

3.) Mit der gesamten Bauabwicklung wird der Sonderausschuss für die Errichtung<br />

der Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> und der <strong>Gemeinde</strong>vorstand - wie<br />

bereits beim Hauptschulumbau - einstimmig beauftragt.<br />

4.) RA Dr Klausner, Innsbruck, wird mit der rechtlichen Begleitung mit 16<br />

Stimmen bei 1er Stimmenthaltung (<strong>GR</strong> Dr. Klausner) beauftragt (z.B. die<br />

erforderlichen Verträge hinsichtlich der Grundstücksübertragung (Gst.<br />

1382/2, KG <strong>Volders</strong>) an die <strong>Gemeinde</strong><strong>Volders</strong>Immobilien GmbH & Co KG<br />

oder Baurechtsvertrag).<br />

5.) Dr. Schuchter, Steuerberater, Innsbruck, wird einstimmig beauftragt, das<br />

Bauvorhaben in steuerrechtlicher Sicht zu begleiten und die notwendigen<br />

Berechnungen durchzuführen.<br />

Index: Feuerwehr <strong>Volders</strong>, Grundsatzbeschluss / Arch.Wettbewerb / Finanzierungspläne<br />

Klausner, RA Dr., Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> / Auftrag für Grundstücksübertragung<br />

Schuchter, Dr., Feuerwehrhalle <strong>Volders</strong> / Auftrag für Steuerberatung<br />

zu 8) Bebauungsplan (GZl.069):<br />

Ansuchen um Erlassung eines „Allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“<br />

mit besonderer Bauweise für Lechner Wilfried und Witting Reinhard<br />

und Elisabeth für die Gste 58/5 und 58/3, Unterberg 16 b und c, KG Großvolderberg.<br />

Bgm. Harb berichtet von dem geplanten Umbau des Wohnhauses Lechner, bei dem<br />

auf der bestehenden Garage Büro und Wintergarten ausgebaut werden sollen.<br />

Beschlüsse:<br />

Einstimmig wird beschlossen, den Entwurf über die Erlassung eines „Allgemeinen<br />

und Ergänzenden Bebauungsplanes“ laut § 68, Abs. 1, TROG 2006<br />

LGBL 27/2006 idgF. für die Gste 58/5 und 58/3, beide KG Großvolderberg (Bereich<br />

Veitenbachweg), nach den Bestimmungen des § 65, Abs. 1, TROG 2006,<br />

LGBl. Nr. 27/2006, laut vorliegender planlicher Darstellung und Legende (von<br />

Arch. DI Elmar Stock, 6060 Hall i.T.) ab dem Tag der Kundmachung vier Wochen<br />

hindurch während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Volders</strong> zur allgemeinen<br />

Einsicht aufzulegen.<br />

Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu,<br />

bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme<br />

zum Entwurf abzugeben.<br />

Gleichzeitig wird einstimmig beschlossen, den „Allgemeinen und Ergänzenden<br />

Bebauungsplan“ für die Gste 58/5 und 58/3, beide KG Großvolderberg<br />

(Bereich Veitenbach), nach den Bestimmungen des § 65, Abs. 2, TROG 2006,<br />

LGBl. Nr. 27/2006, laut vorliegender planlicher Darstellung und Legende (von

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