Juni 2011 Juli 2011 - IHK Limburg
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100 neue Aktionsideen für mehr Umsatz im Einzelhandel<br />
Mit dem BBE-Praxis-Leitfaden „100 neue<br />
Aktionsideen für mehr Umsatz im Einzelhandel“<br />
legt BBE media seinen zweiten<br />
Band zum Thema Aktionen vor . Nach dem<br />
durchschlagenden Erfolg des ersten Werkes<br />
hat der Autor und Werbeexperte Theo Lemm<br />
nachgelegt . Basierend auf Erfahrungen von<br />
und mit Einzelhändlern hat er 100 weitere<br />
zugkräftige Aktionen für diverse Anlässe<br />
und Branchen zusammengestellt . Für marketingaktive<br />
Einzelhändler ist auch dieser<br />
Band wieder ein wertvoller Praxisratgeber<br />
für mehr Kundenfrequenz und Umsatz . Der<br />
einmalige Ideenfundus bietet viele Impulse<br />
– auch für das Umsetzen eigener Aktionsmaßnahmen<br />
. Unternehmer erfahren Schritt<br />
für Schritt, worauf es für die erfolgreiche<br />
Realisation der Aktionen ankommt . In übersichtlicher<br />
Form wird auf jeder Seite ein<br />
Thema optisch attraktiv und inhaltlich prägnant<br />
aufbereitet . Die besonderen Vorteile für<br />
die Nutzer: Jede Aktion wird präzise beschrieben<br />
und mit den eingesetzten Werbemitteln<br />
illustriert . Ergänzend werden Empfehlungen<br />
für aktionsspezifische Aktivitäten<br />
und zu geeigneten Werbeträgern gegeben .<br />
Abgerundet wird die Darstellung durch spezielle<br />
Umsetzungstipps sowie mit Hinweisen,<br />
zu welchen Betriebstypen die Aktion<br />
passt und welche Effekte sie erzielte .<br />
Der BBE-Praxis-Leitfaden „100 neue Aktionsideen<br />
für mehr Umsatz im Einzelhandel“<br />
ist zum Preis von 48 Euro (inkl . MwSt ., zzgl .<br />
Versand) bestellbar bei:<br />
Antje Borstelmann<br />
BBE media GmbH & Co . KG<br />
Am Hammergraben 14, 56567 Neuwied<br />
Tel .: 02631 / 879 – 400; Fax -403<br />
E-Mail: info@bbe-media .de<br />
Verhältnis von sachgrundloser Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“<br />
Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer<br />
ein befristetes Beschäftigungsverhältnis<br />
ohne Sachgrund für die Befristung,<br />
steht dem eine frühere Beschäftigung dann<br />
nicht entgegen, wenn diese länger als drei<br />
Jahre zurückliegt . Das hat das Bundesarbeitsgericht<br />
im Fall einer Lehrerin im Landesdienst<br />
entschieden, die von August 2006<br />
bis <strong>Juli</strong> 2008 ohne Sachgrund befristet beschäftigt<br />
wurde und sich nach Ablauf der<br />
Beschäftigung darauf berief, dass die Befristung<br />
unwirksam sei . Zur Begründung führte<br />
sie an, sechs Jahre zuvor während ihres Stu-<br />
www.B4BMITTELHESSEN.de<br />
www.B4BMITTELHESSEN.de<br />
diums kurzzeitig als studentische Hilfskraft<br />
vom Land beschäftigt worden zu sein . In<br />
seiner Begründung verweist das Gericht darauf,<br />
dass nach dem Teilzeitbefristungsgesetz<br />
eine Befristung des Arbeitsvertrags ohne<br />
sachlichen Grund bis zu zwei Jahre zulässig<br />
sei, allerdings nicht, wenn mit demselben<br />
Arbeitgeber zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis<br />
bestanden habe . Eine solche „Zuvor-Beschäftigung“<br />
liege allerdings nicht vor, wenn<br />
diese mehr als drei Jahre zurückliege . Dieses<br />
Ergebnis folge aus einer am Sinn und Zweck<br />
der Vorschrift orientierten, verfassungskon-<br />
Gebäudereinigung istel<br />
<strong>Limburg</strong>er Straße 33<br />
654604 Elz<br />
Tel.: 06431/95490<br />
Fax: 06431/95492<br />
formen Auslegung der Regelung . Sie solle<br />
eine Reaktion auf schwankende Auftragssituationen<br />
und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung<br />
ermöglichen . Das Verbot der<br />
„Zuvor-Beschäftigung“ solle Befristungsketten<br />
und Missbrauch ausschließen, könne sich<br />
aber auch zu einem Beschäftigungshindernis<br />
entwickeln . Daher sei es nur insoweit gerechtfertigt,<br />
als es zur Vermeidung von Befristungsketten<br />
geboten sei . Dafür sei eine<br />
Dauer von drei Jahren ausreichend .<br />
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6 . April<br />
<strong>2011</strong>; Az .: 7 AZR 716/09)<br />
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Klaus Istel<br />
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