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CLASSICA Strom, FUTURA Ökostrom und ... - MVV Energie AG

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<strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong>, <strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong> <strong>und</strong><br />

TERRA <strong>Ökostrom</strong><br />

Allgemeine Preise <strong>und</strong> Bedingungen<br />

für die Gr<strong>und</strong>- bzw. Ersatzversorgung<br />

mit elektrischer <strong>Energie</strong><br />

aus dem Niederspannungsnetz<br />

Gültig ab 1. Januar 2012


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Allgemeine Hinweise 3<br />

1. Erläuterungen zum <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetz 3<br />

1.1 Gr<strong>und</strong>versorgung 4<br />

1.2 Ersatzversorgung 4<br />

2. Bedarfsarten 5<br />

2.1 Privatk<strong>und</strong>en (Haushaltsbedarf) 5<br />

2.2 Privatk<strong>und</strong>en (Landwirtschaftlicher Bedarf) 5<br />

2.3 Geschäftsk<strong>und</strong>en (Gewerblicher, beruflicher <strong>und</strong> sonstiger Bedarf) 5<br />

2.4 Mehrere Bedarfsarten (gemischter Bedarf) 5<br />

3. Übersicht der Preise der Gr<strong>und</strong>versorgung 6<br />

3.1 <strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong> 6<br />

3.2 <strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong> 6<br />

3.3 TERRA <strong>Ökostrom</strong> 7<br />

3.4 <strong>CLASSICA</strong> Mondschein 7<br />

3.5 Durchschnittspreisbegrenzung 8<br />

3.6 Sonstige Preisbestandteile 8<br />

3.7 Hinweis zur Mondscheinregelung 8<br />

4. <strong>CLASSICA</strong> business mit ¼-h-Leistungsmessung 9<br />

5. Wärmepumpen <strong>und</strong> andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 10<br />

6. Abrechnung <strong>und</strong> Mitteilungspflichten 10<br />

7. Konzessionsabgabe <strong>und</strong> Umsatzsteuer 11<br />

8. Änderungen der Allgemeinen Preise, Abgaben- <strong>und</strong> Steuersätze 11


3<br />

Allgemeine Preise <strong>und</strong> Bedingungen<br />

für die Versorgung mit elektrischer <strong>Energie</strong><br />

aus dem Niederspannungsnetz<br />

Die <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> bietet die Versorgung mit elektrischer <strong>Energie</strong> aus dem Niederspannungsnetz<br />

aufgr<strong>und</strong> der<br />

- „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gr<strong>und</strong>versorgung von<br />

Haushaltsk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem<br />

Niederspannungsnetz (<strong>Strom</strong>gr<strong>und</strong>versorgungsverordnung – <strong>Strom</strong>GVV) vom<br />

26.10.2006“ einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gr<strong>und</strong>versorgung von<br />

Haushaltsk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem<br />

Niederspannungsnetz (<strong>Strom</strong>gr<strong>und</strong>versorgungsverordnung – <strong>Strom</strong>GVV)“,<br />

- "Technischen Anschlussbedingungen" der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>,<br />

in den jeweils geltenden Fassungen zu den nachfolgenden Bestimmungen an.<br />

Die Abrechnung der vom K<strong>und</strong>en für seine Anlage bezogenen elektrischen <strong>Energie</strong><br />

(<strong>Strom</strong>bezug) erfolgt nach einem der folgenden Preissysteme:<br />

- <strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong><br />

- <strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong><br />

- TERRA <strong>Ökostrom</strong><br />

- <strong>CLASSICA</strong> Mondschein<br />

- <strong>CLASSICA</strong> Business ¼-h-Leistungsmessung (Sondervertrag)<br />

Auf Wunsch beraten wir unsere K<strong>und</strong>en gern näher über die Preissysteme. Insbesondere<br />

bei größeren Änderungen des <strong>Strom</strong>bedarfs kann die Wahl eines anderen<br />

Preissystems günstiger sein.<br />

Die Preistabellen enthalten fett gedruckte Bruttopreise einschließlich der derzeit<br />

gültigen Umsatzsteuer von 19%. Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et. In Klammern sind die<br />

zugehörigen Nettopreise inklusive der Kosten aus dem Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n-Gesetz<br />

(EEG) in Höhe von 3,592 ct/kWh <strong>und</strong> dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in<br />

Höhe von 0,002 ct/kWh <strong>und</strong> der <strong>Strom</strong>steuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto<br />

aufgeführt.<br />

1. Erläuterungen zum <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetz<br />

Am 13. Juli 2005 ist das neue <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetz EnWG (BGBl. I S. 1970 (3621)),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S.1483)<br />

in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren <strong>und</strong> effizienten<br />

Versorgung der Allgemeinheit mit <strong>Strom</strong> <strong>und</strong> Gas auch die Sicherstellung eines<br />

wirksamen <strong>und</strong> unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen<br />

<strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetz Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.<br />

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb <strong>und</strong> <strong>Strom</strong>belieferung.<br />

Die bisher zusammengefasste Anschluss- <strong>und</strong> Versorgungspflicht wurde in diesem


4<br />

Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite <strong>und</strong> eine<br />

Gr<strong>und</strong>versorgungspflicht auf der Belieferungsseite.<br />

1.1 Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

Gr<strong>und</strong>versorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die<br />

meisten Haushaltsk<strong>und</strong>en in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung<br />

beliefert. Die <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> ist der Gr<strong>und</strong>versorger für das Netzgebiet der<br />

24/7 Netze GmbH, Luisenring 49, 68159 Mannheim (Registergericht:<br />

Amtsgericht Mannheim, Registernummer HRB 91777) in Mannheim <strong>und</strong> Neu-<br />

Edingen. Gr<strong>und</strong>versorgte K<strong>und</strong>en sind alle Haushaltsk<strong>und</strong>en (unabhängig von<br />

ihrem Jahresverbrauch) sowie Geschäfts- <strong>und</strong> Landwirtschaftsk<strong>und</strong>en mit einem<br />

Verbrauch von bis zu 10.000 kWh/Jahr.<br />

Somit werden alle K<strong>und</strong>en mit der Bedarfsart „Haushalt“ (siehe Ziffer 2.1) ohne<br />

Sondervertrag immer nach den Konditionen der Gr<strong>und</strong>versorgung beliefert. Des<br />

Weiteren sind K<strong>und</strong>en mit einem Eigenverbrauch für landwirtschaftlichen Bedarf<br />

(siehe Ziffer 2.2) oder für berufliche, gewerbliche <strong>und</strong> sonstige Zwecke (siehe<br />

Ziffer 2.3) bis zu einem jährlichen <strong>Strom</strong>verbrauch von 10.000 kWh ebenfalls in<br />

der Gr<strong>und</strong>versorgung. Soweit deren Jahresverbrauch 10.000 kWh übersteigt,<br />

werden diese K<strong>und</strong>en von der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> über Sonderverträge beliefert.<br />

K<strong>und</strong>en mit landwirtschaftlichem oder beruflichem, gewerblichem <strong>und</strong> sonstigem<br />

Bedarf, welche aufgr<strong>und</strong> ihres prognostizierten Jahresverbrauchs als<br />

gr<strong>und</strong>versorgte K<strong>und</strong>en eingestuft wurden, werden nach Ablauf der<br />

Abrechnungsperiode auf Gr<strong>und</strong>lage eines Sonderk<strong>und</strong>envertrages weiter<br />

beliefert, wenn die Abrechnung dieser vorangegangenen Abrechnungsperiode<br />

einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh ergibt. Die <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> wird<br />

den K<strong>und</strong>en hierüber informieren <strong>und</strong> ihm einen entsprechenden Sondervertrag<br />

zusenden.<br />

1.2 Ersatzversorgung<br />

Darüber hinaus ist im EnWG die „Ersatzversorgung mit <strong>Energie</strong>“ geregelt. Von<br />

Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein K<strong>und</strong>e aus dem<br />

Niederspannungsnetz <strong>Energie</strong> bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung<br />

oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (z.B. <strong>Strom</strong>bezug<br />

ohne Liefervertrag). Des Weiteren fallen K<strong>und</strong>en mit einem Eigenverbrauch für<br />

landwirtschaftlichen Bedarf oder berufliche, gewerbliche <strong>und</strong> sonstige Zwecke ab<br />

einer jährlichen <strong>Strom</strong>abnahme von über 10.000 kWh ebenfalls in den<br />

Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern sie aus dem<br />

<strong>Strom</strong>versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung <strong>Energie</strong><br />

beziehen <strong>und</strong> nicht bereits einen anderen <strong>Strom</strong>lieferungsvertrag abgeschlossen<br />

haben.<br />

Die Ersatzversorgung wird vom Gr<strong>und</strong>versorger durchgeführt. Für die<br />

Ersatzversorgung der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> gelten die gleichen Preise <strong>und</strong><br />

Bedingungen wie für die Gr<strong>und</strong>versorgung. Es kommt ebenfalls die <strong>Strom</strong>GVV<br />

zur Anwendung.<br />

Die Ersatzversorgung endet, wenn die <strong>Energie</strong>lieferung auf der Gr<strong>und</strong>lage eines<br />

<strong>Energie</strong>lieferungsvertrags mit dem K<strong>und</strong>en erfolgt, spätestens aber drei Monate<br />

nach Beginn der Ersatzversorgung.


2. Bedarfsarten<br />

2.1 Privatk<strong>und</strong>en (Haushaltsbedarf)<br />

5<br />

Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf von natürlichen Personen für private<br />

Zwecke.<br />

Eine allein wirtschaftende Person gilt als einzelner Haushalt.<br />

Falls über eine Messeinrichtung des K<strong>und</strong>en mehrere Haushalte versorgt werden,<br />

wird für jeden weiteren Haushalt der Servicepreis für Privatk<strong>und</strong>en abzüglich des<br />

Verrechnungspreises zusätzlich berechnet.<br />

Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren<br />

Haushalten gemeinsam zu Haushaltszwecken genutzt werden (z.B. die Beleuchtung<br />

von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie Heizungsanlagen, Aufzüge, nicht<br />

gewerblich genutzte Waschanlagen, Schwimmbäder, Garagen <strong>und</strong> dgl.).<br />

2.2 Privatk<strong>und</strong>en (Landwirtschaftlicher Bedarf)<br />

Landwirtschaftlicher Bedarf ist der Elektrizitätsbedarf von Betrieben oder Betriebsteilen,<br />

bei denen die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne<br />

des Bewertungsgesetzes die Betriebsgr<strong>und</strong>lage bilden, einschließlich eines zugehörigen<br />

Haushaltes.<br />

Ziffer 2.1, dritter Satz, gilt entsprechend.<br />

Zu den landwirtschaftlichen Betrieben gehören auch die landwirtschaftliche,<br />

forstwirtschaftliche, weinbauliche <strong>und</strong> gärtnerische Nutzung, die Sonderkulturen<br />

Hopfen <strong>und</strong> Spargel sowie andere Sonderkulturen, ebenso die sonstige land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftliche Nutzung wie die Binnenfischerei <strong>und</strong> Teichwirtschaft einschließlich<br />

der Fischzucht für diese Zwecke, die Imkerei, die Wanderschäferei, die<br />

Saatzucht <strong>und</strong> der Pilzanbau.<br />

Nicht zum landwirtschaftlichen Bedarf gehört der <strong>Strom</strong>bezug für eine Tierhaltung,<br />

wenn diese die Grenzen des § 51 <strong>und</strong> des § 51 a des<br />

Bewertungsgesetzes überschreitet, <strong>und</strong> für die Weiterverarbeitung land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlicher Produkte, wenn diese gewerbsmäßig betrieben wird.<br />

2.3 Geschäftsk<strong>und</strong>en (Gewerblicher, beruflicher <strong>und</strong> sonstiger Bedarf)<br />

Gewerblicher, beruflicher <strong>und</strong> sonstiger Bedarf ist jeglicher Elektrizitätsbedarf, der<br />

nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist.<br />

2.4 Mehrere Bedarfsarten (gemischter Bedarf)<br />

Werden über die Anlage des K<strong>und</strong>en mehrere räumlich voneinander getrennte<br />

Bedarfsarten versorgt, so sind die <strong>Strom</strong>bezüge für die einzelnen Bedarfsarten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich getrennt zu messen <strong>und</strong> abzurechnen.


6<br />

Ist eine getrennte Messung wirtschaftlich nicht zumutbar, wird der gesamte<br />

<strong>Strom</strong>bezug der überwiegenden Bedarfsart durch <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> zugeordnet.<br />

Ist der K<strong>und</strong>e mit der Zuordnung zu einer Bedarfsart nach Ziffer 2.4. Abs. 2 nicht<br />

einverstanden <strong>und</strong> sind die Bedarfsarten räumlich voneinander getrennt, so kann<br />

der K<strong>und</strong>e eine getrennte Messung <strong>und</strong> Abrechnung der Bedarfsarten verlangen,<br />

wenn er die durch die Auftrennung der Installation <strong>und</strong> Ergänzung der Mess-<br />

<strong>und</strong> Steuereinrichtungen verursachten Kosten trägt.<br />

3. Preisübersicht Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

3.1 <strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong><br />

<strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong> Privatk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2)<br />

brutto (netto)<br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.3)<br />

brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis Cent/kWh 24,68 (20,74) 25,87 (21,74)<br />

Servicepreis Euro/Jahr 91,63 (77,00) 91,63 (77,00)<br />

(Anmerkung: Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et.)<br />

Bei <strong>CLASSICA</strong> <strong>Strom</strong> setzt sich der Preis aus dem Verbrauchspreis <strong>und</strong> dem<br />

Servicepreis zusammen.<br />

Der Verbrauchspreis (Cent/kWh) ist für jede bezogene Kilowattst<strong>und</strong>e (kWh)<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> zu zahlen. Der Verbrauch wird von einem beglaubigten<br />

Zähler gemessen <strong>und</strong> angezeigt.<br />

Der Servicepreis für die Bereitstellung, die Messung <strong>und</strong> die Abrechnung wird für<br />

die Dauer eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Im Servicepreis ist ein<br />

Verrechnungspreis (siehe Ziffer 3.6) von 41,03 Euro/Jahr brutto (34,48 Euro/Jahr<br />

netto) enthalten.<br />

3.2 <strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong><br />

<strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong> Privatk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2)<br />

brutto (netto)<br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.3)<br />

brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis bis 30.06.12 Cent/kWh 23,90 (20,08) 25,09 (21,08)<br />

Verbrauchspreis ab 01.07.12 Cent/kWh 25,09 (21,08) 26,28 (22,08)<br />

Servicepreis Euro/Jahr 91,63 (77,00) 91,63 (77,00)<br />

(Anmerkung: Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et.)<br />

Bei <strong>FUTURA</strong> <strong>Ökostrom</strong> setzt sich der Preis aus dem Verbrauchspreis <strong>und</strong> dem<br />

Servicepreis zusammen.


7<br />

Der Verbrauchspreis (Cent/kWh) ist für jede bezogene Kilowattst<strong>und</strong>e (kWh)<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> zu zahlen. Der Verbrauch wird von einem beglaubigten<br />

Zähler gemessen <strong>und</strong> angezeigt.<br />

Der Servicepreis für die Bereitstellung, die Messung <strong>und</strong> die Abrechnung wird für<br />

die Dauer eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Im Servicepreis ist ein<br />

Verrechnungspreis (siehe Ziffer 3.6) von 41,03 EURO/Jahr brutto (34,48<br />

EURO/Jahr netto) enthalten.<br />

3.3 TERRA <strong>Ökostrom</strong><br />

TERRA <strong>Ökostrom</strong> Privatk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2)<br />

brutto (netto)<br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.3)<br />

brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis bis 30.06.12 Cent/kWh 26,28 (22,08) 26,28 (22,08)<br />

Verbrauchspreis ab 01.07.12 Cent/kWh 27,47 (23,08) 27,47 (23,08)<br />

Servicepreis Euro/Jahr 91,63 (77,00) 91,63 (77,00)<br />

(Anmerkung: Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et.)<br />

Bei TERRA <strong>Ökostrom</strong> setzt sich der Preis aus dem Verbrauchspreis <strong>und</strong> dem<br />

Servicepreis zusammen.<br />

Der Verbrauchspreis (Cent/kWh) ist für jede bezogene Kilowattst<strong>und</strong>e (kWh)<br />

elektrischer <strong>Energie</strong> zu zahlen. Der Verbrauch wird von einem beglaubigten<br />

Zähler gemessen <strong>und</strong> angezeigt. Der Servicepreis für die Bereitstellung, die<br />

Messung <strong>und</strong> die Abrechnung wird für die Dauer eines Abrechnungsjahres in<br />

Rechnung gestellt. Im Servicepreis ist ein Verrechnungspreis (siehe Ziffer 3.6) von<br />

41,03 EURO/Jahr brutto (34,48 EURO/Jahr netto) enthalten.<br />

3.4 <strong>CLASSICA</strong> Mondschein<br />

<strong>CLASSICA</strong><br />

Mondschein<br />

Verbrauchspreis<br />

zwischen 6 <strong>und</strong> 21 Uhr<br />

Verbrauchspreis<br />

zwischen 21 <strong>und</strong> 6 Uhr<br />

Privatk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2)<br />

brutto (netto)<br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

(nach Ziff. 2.3)<br />

brutto (netto)<br />

Cent/kWh 25,28 (21,24) 26,47 (22,24)<br />

Cent/kWh 19,60 (16,47) 19,60 (16,47)<br />

Servicepreis Euro/Jahr 111,82 (93,97) 111,82 (93,97)<br />

(Anmerkung: Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et.)<br />

Bei <strong>CLASSICA</strong> Mondschein setzt sich der Preis aus den Verbrauchspreisen <strong>und</strong><br />

dem Servicepreis zusammen.


8<br />

Die Verbrauchspreise (Cent/kWh) sind jeweils für jede bezogene Kilowattst<strong>und</strong>e<br />

(kWh) elektrischer <strong>Energie</strong> zu zahlen. Der Verbrauch wird von einem<br />

beglaubigten Zähler gemessen <strong>und</strong> angezeigt.<br />

Der Servicepreis für die Bereitstellung, die Messung <strong>und</strong> die Abrechnung wird für<br />

die Dauer eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Im Servicepreis ist ein<br />

Verrechnungspreis (siehe Ziffer 3.6) von 64,63 Euro/Jahr brutto (54,31 Euro/Jahr<br />

netto) enthalten.<br />

Sollte ein wesentlicher Teil des <strong>Strom</strong>verbrauchs in die Zeit zwischen 21 <strong>und</strong> 6<br />

Uhr (Schwachlastzeit) fallen, so kann der Mondscheintarif vorteilhaft sein (z.B. bei<br />

Privatk<strong>und</strong>en mit 2.500 kWh Jahresverbrauch mindestens ca. 600 kWh, bei Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

mit 10.000 kWh Jahresverbrauch mindestens ca. 1.100 kWh).<br />

Wir beraten unsere K<strong>und</strong>en gern hinsichtlich der Verbrauchsgrenzen, ab denen<br />

der Mondscheintarif wirtschaftlich ist, sowie über die Möglichkeiten für<br />

Verbrauchsverlagerungen in die Zeit zwischen 21 <strong>und</strong> 6 Uhr. Die Beratung ist für<br />

unsere <strong>Strom</strong>k<strong>und</strong>en kostenlos. Ein Wechsel vom Standardtarif <strong>CLASSICA</strong> in den<br />

<strong>CLASSICA</strong> Mondschein ist auf Antrag des K<strong>und</strong>en möglich.<br />

3.5 Durchschnittspreisbegrenzung<br />

Berechnet wird die Summe des Verbrauchspreises <strong>und</strong> des Servicepreises gemäß<br />

Ziffer 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4. Der Durchschnittspreis - geteilt durch den<br />

<strong>Strom</strong>bezug des Abrechnungsjahres - wird begrenzt auf höchstens<br />

40,76 (34,25) Cent/kWh.<br />

Daneben wird der Verrechnungspreis berechnet.<br />

Bei der Ermittlung des Durchschnittspreises bleibt der <strong>Strom</strong>bezug während der<br />

Zeit zwischen 21 <strong>und</strong> 6 Uhr unberücksichtigt.<br />

3.6 Sonstige Preisbestandteile<br />

Verrechnungspreise brutto netto<br />

Eintarifzähler Euro/Jahr 41,03 34,48<br />

Zweitarifzähler Euro/Jahr 64,63 54,31<br />

Leistungszähler Euro/Jahr 91,26 76,69<br />

<strong>Strom</strong>wandlersatz(bis 250 A) Euro/Jahr 45,22 38,00<br />

3.7 Mondscheinregelung<br />

Die Mondscheinregelung beträgt täglich 9 St<strong>und</strong>en innerhalb der Zeit von 21.00<br />

bis 6.00 Uhr. Sie wird von der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> nach ihren Lastverhältnissen festgelegt<br />

<strong>und</strong> kann von der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> mit angemessener Vorankündigung<br />

geändert werden.


9<br />

Der <strong>Strom</strong>bezug bei <strong>CLASSICA</strong> Mondschein <strong>und</strong> bei <strong>CLASSICA</strong> Business<br />

¼-h-Leistungsmessung wird durch einen Zweitarifzähler gemessen <strong>und</strong><br />

gesondert angezeigt. Die Umschaltung des Zweitarifzählers erfolgt in der Regel<br />

durch R<strong>und</strong>steuerung; Schaltuhren werden nicht auf Sommerzeit umgestellt.<br />

Die Belieferung allein nach der Mondscheinregelung ist nicht möglich.<br />

4. <strong>CLASSICA</strong> Business ¼-h-Leistungsmessung (Sondervertrag)<br />

Dieses Preissystem kommt prinzipiell bei K<strong>und</strong>enanlagen mit einem <strong>Strom</strong>bezug<br />

von mehr als 100.000 kWh/Jahr zur Anwendung.<br />

Auf Verlangen des K<strong>und</strong>en oder der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> kann es auch bei Anlagen<br />

bis zu 100.000 kWh/Jahr angewendet werden. Der jeweilige Veranlasser trägt die<br />

zusätzlichen Kosten für die Zählerergänzung bzw. -auswechslung <strong>und</strong> den<br />

dazugehörigen Verrechnungspreis. Steigt in der Folgezeit der <strong>Strom</strong>bezug über<br />

100.000 kWh/Jahr, trägt der K<strong>und</strong>e den Verrechnungspreis. Die <strong>Strom</strong>lieferung<br />

erfolgt im Rahmen eines Sondervertrages, nicht im Rahmen der<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung.<br />

<strong>CLASSICA</strong> Business<br />

¼-h-Leistungsmessung<br />

brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis zwischen 6 <strong>und</strong> 21 Uhr Cent/kWh 20,80 (17,48)<br />

Verbrauchspreis zwischen 21 <strong>und</strong> 6 Uhr Cent/kWh 19,60 (16,47)<br />

Leistungspreis<br />

für die ersten 20 kW<br />

für die weiteren kW<br />

Euro/Jahr<br />

Euro/ kW <strong>und</strong> Jahr<br />

2.068,68 (1.738,39)<br />

103,43 (86,92)<br />

Verrechnungspreis Euro/Jahr 91,26 (76,69)<br />

(Anmerkung: Die Bruttopreise sind ger<strong>und</strong>et.)<br />

Bei <strong>CLASSICA</strong> Business ¼-h-Leistungsmessung setzt sich der Preis aus den<br />

Verbrauchspreisen, dem Leistungspreis <strong>und</strong> dem Verrechnungspreis zusammen.<br />

Die Verbrauchspreise werden für die jeweils bezogenen Kilowattst<strong>und</strong>en (kWh)<br />

berechnet. Der Verbrauch wird von einem beglaubigten Zähler gemessen <strong>und</strong><br />

angezeigt.<br />

Der Abrechnung des Leistungspreises wird die Jahreshöchstleistung in Kilowatt<br />

(kW) zugr<strong>und</strong>egelegt. Die Leistung wird als Mittelwert je 1/4 St<strong>und</strong>e gemessen.<br />

Als Jahreshöchstleistung gilt die höchste im betreffenden Abrechnungsjahr gemessene<br />

Leistung. Die Jahreshöchstleistung wird auf eine Dezimalstelle nach dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et.<br />

Der Leistungspreis wird für eine Leistung von mindestens 20 kW berechnet.<br />

Der Leistungspreis <strong>und</strong> der Verrechnungspreis werden für die Dauer eines Abrechnungsjahres<br />

in Rechnung gestellt.


5. Wärmepumpen <strong>und</strong> andere unterbrechbare Verbrauchs–<br />

einrichtungen<br />

10<br />

5.1 Für Wärmepumpen, Elektrospeicherheizung <strong>und</strong> andere unterbrechbare<br />

Verbrauchseinrichtungen für Wärmeanwendung bieten wir Sonderverein–<br />

barungen an.<br />

5.2 Voraussetzung für den Anschluss ist die freie Netzkapazität.<br />

5.3 Der Abschluss einer Sondervereinbarung ist von der Einhaltung bestimmter Anschluss-<br />

<strong>und</strong> Betriebsbedingungen abhängig. Eine Beratung ist für unsere <strong>Strom</strong>k<strong>und</strong>en<br />

kostenlos.<br />

6. Abrechnung <strong>und</strong> Mitteilungspflichten<br />

6.1 Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung <strong>und</strong> der Rechnungserteilung sind in der<br />

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gr<strong>und</strong>versorgung von<br />

Haushaltsk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem<br />

Niederspannungsnetz (<strong>Strom</strong>gr<strong>und</strong>versorgungsverordnung – <strong>Strom</strong>GVV) <strong>und</strong> in<br />

den "Ergänzenden Bedingungen der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> zur <strong>Strom</strong>GVV“ geregelt.<br />

Auf Wunsch werden dem K<strong>und</strong>en die "<strong>Strom</strong>GVV" sowie die "Ergänzenden<br />

Bedingungen der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> zur <strong>Strom</strong>GVV " kostenlos ausgehändigt.<br />

6.2 Die <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> erhebt monatlich gleiche Abschlagszahlungen. Als<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Höhe der Abschlagszahlungen wird der Verbrauch<br />

aus bereits abgerechneten Zeiträumen herangezogen. Bei Neuk<strong>und</strong>en bemessen<br />

sich die Abschläge nach Erfahrungssätzen vergleichbarer K<strong>und</strong>engruppen. Der<br />

Verbrauch des K<strong>und</strong>en wird einmal jährlich festgestellt <strong>und</strong> abgerechnet<br />

(rollierende Jahresverbrauchsabrechnung).<br />

Die <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, den <strong>Strom</strong>verbrauch auch in kürzeren Zeitabständen<br />

abzurechnen.<br />

Auf Wunsch des K<strong>und</strong>en erfolgt statt der jährlichen Abrechnung eine<br />

monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung.<br />

Insbesondere bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer als 12 Monate ist, werden<br />

der Servicepreis <strong>und</strong> - sofern eine Leistungsmessung erfolgt - auch der<br />

Leistungspreis <strong>und</strong> der Verrechnungspreis zeitanteilig in Rechnung gestellt.<br />

6.3 Bei Anlagen, die aufgr<strong>und</strong> häufigen Standortwechsels bei der Gewerbeausübung<br />

nur vorübergehend angeschlossen sind, werden der Servicepreis <strong>und</strong> - sofern<br />

eine Leistungsmessung erfolgt - auch der Leistungspreis <strong>und</strong> der<br />

Verrechnungspreis je angefangenem 30-Tage-Zeitraum des einzelnen<br />

Anschlusses mit einem Zwölftel in Rechnung gestellt.<br />

6.4 Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, der <strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> seine Bedarfsart <strong>und</strong> alle zur Ermittlung<br />

des Leistungspreises erforderlichen Merkmale mitzuteilen <strong>und</strong> jede Änderung<br />

unaufgefordert anzuzeigen.


11<br />

Die vom K<strong>und</strong>en mitgeteilte Veränderung der Verhältnisse wird bei der Berechnung<br />

des Entgeltes vom festgestellten Zeitpunkt an berücksichtigt. Wird später<br />

festgestellt, dass sich die Verhältnisse, die für die Zuordnung zu einer Bedarfsart<br />

maßgebend waren, geändert haben, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

den Entgelten vom Zeitpunkt der Änderung an nachberechnet.<br />

Ab 1. Januar 2011 wird das bisherige Erlaubnisscheinsystem für die<br />

<strong>Strom</strong>entnahme des produzierenden Gewerbes oder der Unternehmen der Land-<br />

<strong>und</strong> Forstwirtschaft als Letztverbraucher insoweit abgeschafft, als die Belieferung<br />

zum Regelsteuersatz (20,50 Euro/MWh) erfolgt. Mögliche Entlastungen müssen<br />

solche Unternehmen beim Hauptzollamt selbst beantragen.<br />

<strong>MVV</strong> <strong>Energie</strong> bietet seit dem 30.12.2010 zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben<br />

nach § 40 Abs. 3 EnWG den Tarif <strong>CLASSICA</strong> Mondschein für Privat- <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en an.<br />

7. Konzessionsabgabe <strong>und</strong> Umsatzsteuer<br />

7.1 Im <strong>Strom</strong>preis ist auch das mit den Gemeinden vertraglich vereinbarte Entgelt<br />

enthalten, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung<br />

<strong>und</strong> den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von<br />

Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit <strong>Strom</strong> gezahlt wird.<br />

Es beträgt für die <strong>Strom</strong>lieferung an Tarifk<strong>und</strong>en höchstens:<br />

innerhalb der Schwachlastzeit 0,61 Cent/kWh<br />

außerhalb der Schwachlastzeit bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent/kWh<br />

bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh<br />

bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent/kWh<br />

über 500.000 Einwohner 2,39 Cent/kWh<br />

Soweit Gemeinden keine oder niedrigere Konzessionsabgaben vereinbaren, verringert<br />

sich der <strong>Strom</strong>preis in dieser Gemeinde entsprechend.<br />

7.2 Der <strong>Strom</strong>preis unterliegt der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (ab 01. 01. 2007: 19%) enthalten.<br />

8. Änderungen der Allgemeinen Preise, Abgaben- <strong>und</strong><br />

Steuersätze<br />

Bei Änderung der Allgemeinen Preise oder öffentlich rechtlicher Abgaben oder<br />

Steuern während eines Abrechnungszeitraumes können die Preisbestandteile <strong>und</strong><br />

der Verbrauch zeitanteilig abgerechnet werden. Jahreszeitliche Verbrauchs–<br />

schwankungen werden nach Erfahrungswerten berücksichtigt.<br />

Änderungen der Allgemeinen Preise werden jeweils zum Monatsbeginn <strong>und</strong> erst<br />

nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

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