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Meisterbrief als sicheres Wertpapier - Handwerkskammer Trier

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Donnerstag, 5. April 2012<br />

WEITERBILDUNG<br />

Aus ihrem umfangreichen Weiterbildungsangebot<br />

bietet die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong><br />

beispielhaft folgende Kurse an:<br />

EDV<br />

AutoCAD 2012 Grundmodul I<br />

17.4.; 18 - 21 Uhr, dienstags, 40 Unterrichtsstunden;<br />

350 Euro<br />

MS Access 2007 – Grundkurs für Anwender<br />

15.5.; 18 - 21 Uhr, dienstags, 20 Unterrichtsstunden;<br />

175 Euro<br />

EDV-Einsteiger-Wissen mit MS Offi ce<br />

24.5.; 18 - 21 Uhr, donnerstags, 72 Unterrichtsstunden;<br />

530 Euro<br />

Unternehmensführung<br />

Fortbildung mit Abschlussprüfung gem.<br />

§ 3 AEVO (Teil IV der Meisterprüfung) -<br />

Vollzeit<br />

16.-27.4.; 8 - 16:45 Uhr, 100 Unterrichtsstunden;<br />

440 Euro plus 180 Euro Prüfungsgebühren<br />

Betriebswirt/in (HWK)<br />

<strong>Trier</strong> 16.4./ Wittlich 17.4.; 2x wöchentlich<br />

18 - 21 Uhr, 400 Unterrichtsstunden; 2.380<br />

Euro plus 300 Euro Prüfungsgebühren (Meister-BAföG-fähig:<br />

30,5 % Zuschuss)<br />

Technik und Praxis<br />

SPS-Fachkraft<br />

5.5.; 8:30 - 15 Uhr, samstags, 240 Unterrichtsstunden;<br />

2.268 Euro plus Prüfungsgebühren<br />

Servicetechniker für Heizung-Klima-<br />

Sanitär<br />

12.6.; 17:30 - 21 / 8:30 - 15 Uhr, 1 - 2x wöchentlich/samstags,<br />

235 Unterrichtsstunden;<br />

1.300 Euro<br />

Umwelt<br />

Solarteur<br />

7.5.; 18 - 21 Uhr, 2x wöchentlich, 200 Unterrichtsstunden;<br />

1.500 Euro plus Prüfungsgebühren<br />

Die Kurse fi nden in der HWK oder entsprechenden<br />

Bildungseinrichtungen vor Ort statt.<br />

Information und Anmeldung:<br />

Bildungs-Beratungs-Center<br />

Tel. 0800/0207-400<br />

E-Mail: bildung@hwk-trier.de<br />

Ansprechpartnerinnen:<br />

Ayline Schwarz<br />

Claudia Marx<br />

Marika Willms<br />

REGIONALREDAKTION<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong><br />

Loebstraße 18, 54292 <strong>Trier</strong><br />

Tel. 0651/207-0<br />

Fax: 0651/207-215<br />

E-Mail: info@hwk-trier.de<br />

Verantwortlich:<br />

Dr. Manfred Bitter<br />

Tel. 0651/207-102<br />

Kontakt:<br />

Constanze Knaack-Schweigstill<br />

Tel. 0651/207-116<br />

E-Mail: cknaack@hwk-trier.de<br />

Anzeigenberatung:<br />

Gerd Schäfer<br />

Tel. 06501/6086314<br />

E-Mail: schaefer-medien@t-online.de<br />

Deutsches Handwerksblatt<br />

INFOS & SERVICE ONLINE UNTER WWW.HWK-TRIER.DE Nr. 7<br />

<strong>Meisterbrief</strong> <strong>als</strong> <strong>sicheres</strong> <strong>Wertpapier</strong><br />

ABSCHLUSSFEIER: 214 Handwerkerinnen und Handwerker aus 15 Gewerken sichern ihre Zukunft mit dem höchsten<br />

Qualitätssiegel im Handwerk – Meisterfeier in vollbesetzter Europahalle – Hans Illigen für 49 Dienstjahre geehrt<br />

Sie erhalten heute das sicherste<br />

<strong>Wertpapier</strong> das ich kenne, nämlich<br />

den <strong>Meisterbrief</strong> im Handwerk.<br />

Sie können stolz auf Ihre<br />

Leistungen sein!“ Mit diesen Worten ehrte<br />

<strong>Handwerkskammer</strong>präsident Rudi Müller<br />

die jüngsten Prüfl inge der Lehrgänge in<br />

der vollbesetzten Europahalle <strong>Trier</strong> zum<br />

Auftakt der Meisterfeier. Weiter hob er<br />

die guten Zukunftsperspektiven für Handwerksmeister<br />

hervor und nannte den <strong>Meisterbrief</strong><br />

das „höchste Qualitätssiegel des<br />

Handwerks.“ Zudem lobte er den Ehrgeiz<br />

und die hohe Einsatzbereitschaft der Absolventen,<br />

die in den vergangenen 18 oder<br />

zum Teil sogar 24 Monaten viel Zeit und<br />

Herzblut in diese anspruchsvolle Weiterbildung<br />

investiert hätten. Gerade Kreativität,<br />

Perfektion, Können, Individualität und<br />

Leidenschaft seien unverzichtbare Qualifi -<br />

kationen, um sich gegen Wirtschaftskrisen<br />

und globale Einfl üsse dauerhaft behaupten<br />

zu können, so der Kammerpräsident.<br />

Neben Rudi Müller würdigten zahlreiche<br />

Gäste aus Politik, Handwerk und Gesellschaft<br />

die Anstrengungen und das Engagement<br />

der karrierebewussten jungen Handwerker-Profi<br />

s.<br />

Auch Dagmar Barzen von der Aufsichts-<br />

und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstrich<br />

in ihrer Rede den Stellenwert des<br />

Handwerks und der Meisterausbildung.<br />

Gebührend vertrat sie Wirtschaftsministe-<br />

Dr. Manfred Bitter (r.) ehrte Hans Illigen<br />

rin Eveline Lemke, die an jenem Sonntag<br />

<strong>als</strong> Mitglied der Bundesversammlung zur<br />

Wahl des neuen Bundespräsidenten nach<br />

DIE NEUEN MEISTER UND MEISTERINNEN<br />

Dachdecker: Andreas Auer, Haßloch; Wolfgang<br />

Baum, <strong>Trier</strong>; Felix Becker, Hettenhausen;<br />

Nadja Hasenstab, Wittlich; Alexander Hein,<br />

Fisch; Sven Kieferling, Stelzenberg; Jens Skrobotz,<br />

<strong>Trier</strong>; Michael Witzig, Kaiserslautern<br />

Elektromaschinenbauer: Patrick Daub,<br />

Saarwellingen; Tim Dietzel, Sulzbach; Jörg<br />

Gläser, Zornheim; Artur Jordan, Kretz; Andreas<br />

Laub, Merchweiler; Karsten Merl, Dillingen;<br />

Andreas Schenk, <strong>Trier</strong>; Timo Schughart,<br />

Dernbach<br />

Elektrotechniker: Sergej Bachmann, Idar-<br />

Oberstein; Sebastian Baltes, Saarburg; Ingo<br />

Berg, Lieser; Claus Brocker, Baumholder;<br />

Martin Cales, Eschfeld; Michael Ferber, Leiwen;<br />

Volker Heilenbach, Bitburg; Marc Henrichs,<br />

Auw; Christoph Klink, Konz-Krettnach;<br />

Achim Lichter, Bitburg; Frank Ludwig, Niederöffl<br />

ingen; Rainer Maasem, Spangdahlem;<br />

Guido Moll, Prüm; Dominik Offer, Bernkastel-<br />

Kues; Jürgen Rommelfangen, Ayl; Christian<br />

Saxler, Neichen; Marco Schneider, Morscheid;<br />

Thomas Weinberger, <strong>Trier</strong><br />

Fahrzeuglackierer: Slawomir Barwinski,<br />

Rittersdorf; Guido Beck, Konz-Oberemmel;<br />

Leroy Brusius, Kirschweiler; Björn Cön, <strong>Trier</strong>;<br />

Horst-Michael Conrad, Rittersdorf; Thomas<br />

Fritz, Aach; Christopher Nees, Rhaunen;<br />

Andy Pawlak, <strong>Trier</strong>; Bernhard Schumann,<br />

Konz<br />

Feinwerkmechaniker: Matthias Caspar,<br />

Wadern; Sebastian Dahm, Tawern; Jörg<br />

Hassler, Konfeld; Eric Hußung, Merzig; Niko<br />

Lempges, Bitburg; Andreas Malcher, Wadern;<br />

Markus Rommelfanger, Konz-Könen; Ralf<br />

Simon, Nohfelden/Türkismühle; Martin Theis,<br />

Fotos: Speicher/Knaack-Schweigstill<br />

Prüfungsbeste der Meisterlehrgänge sind Martin Cales (Eschfeld), Horst Michael Conrad (Rittersdorf), Eric Hußung (Merzig), Pascal Jonas<br />

(Nonnweiler-Kastel), Jonas Kömen (Igel), Stefan Mayer (Oberpierscheid), Jürgen Mike (Merzig), Pierre Streit (<strong>Trier</strong>) und Frank Zender (Arzfeld)<br />

Berlin gereist war. Die ADD-Präsidentin<br />

betonte, dass der <strong>Meisterbrief</strong> ein „Garant<br />

für Qualität, Sicherheit und Karriere“ sei.<br />

Dem „Erfolgsmodell Meister“ komme somit<br />

eine hohe fachliche und persönliche<br />

Bedeutung zu. Sie verwies auf das hohe<br />

Ansehen des Handwerks, dem einer Un-<br />

Würdigung der Prüfungsausschuss-Mitglieder<br />

tersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung<br />

zufolge 88 Prozent der Befragten<br />

vertrauen. Auch stünden den Jungmeistern<br />

die Türen zu Fachhochschulen und Universitäten<br />

offen, „ein wichtiger Schritt in<br />

punkto Gleichwertigkeit von allgemeiner<br />

Waxweiler; Heiko Thome, Weiskirchen<br />

Friseure: Lena Adams, Hinterweiler; Andrea<br />

Brachmann, Schmelz; Stefanie Engler, Reinsfeld;<br />

Irina Grenz, Konz; Elena Heinrich, Altrich;<br />

Kerstin Klein, <strong>Trier</strong>; Silvia Kögel-Hayes,<br />

Kell; Claudia Maier, <strong>Trier</strong>; Daniela Münch,<br />

Niederscheidweiler; Melanie Pauli, Merzkirchen;<br />

Miriam Schäfges, Strohn; Miriam Gietzen,<br />

Sankt Aldegund; Anna Schöner, <strong>Trier</strong>;<br />

Dennis Thiel, Gillenfeld; Hannah Thielen,<br />

Bitburg; Miriam Turbing, Mehring; Michaela<br />

Wolf, Greimerath; Nadine Wollmann, Arzfeld;<br />

Julia Zender, Rittersdorf<br />

Installateur und Heizungsbauer: Philip<br />

Bösen, Freudenburg; Frank Briesch, Klüsserath;<br />

Sascha Bujung, <strong>Trier</strong>; Christoph Eckardt,<br />

Ammeldingen; Steffen Graul-Lempp, <strong>Trier</strong>;<br />

Pascal Jonas, Nonnweiler-Kastel; Michael<br />

Krämer, Kasel; Sebastian Kring, <strong>Trier</strong>; Nadine<br />

Kutz, Morbach; Daniel Lauer, Büdlich; Alexander<br />

Steffgen , Dreis; Stephan Steudte, Bad<br />

Bertrich; Torsten Wanninger, Stipshausen;<br />

Christopher Wolfram, Spangdahlem<br />

Kraftfahrzeugtechniker: Tim Adam,<br />

Schillingen; David Balter, Bickendorf; Marcel<br />

Baqué, <strong>Trier</strong>; Franziska Bast, Konz; Florian<br />

Beck, Wellen; David Benz, Burgen; Jörg Bepperling,<br />

Konz; Alexander Bitter, Niederstadtfeld;<br />

Sebastian Bollig, Dauwelshausen; Benedikt<br />

Alois Braun, Baumholder; Falko Dietrich,<br />

Püttlingen; Thomas Echternach, Geisfeld;<br />

André Erzig, Losheim; Jürgen Faas, Niederöffl<br />

ingen; Thomas Feltes, <strong>Trier</strong>weiler; Markus<br />

Frömberg, Farschweiler; Holger Gropmann,<br />

Rinzenberg; Eric Groß, Zeltingen-Rachtig;<br />

Christian Guiliano, Baumholder; Christian<br />

und berufl icher Bildung“. Dass bei der Einführung<br />

des Deutschen Qualifi kationsrahmens<br />

die Abschlüsse Bachelor und Meister<br />

gleichwertig eingestuft werden, begrüße sie.<br />

Mit den Absolventen der Meisterkurse<br />

2010/11 ist das Handwerk der Region nun<br />

um 214 Jungmeister und -meisterinnen aus<br />

15 Gewerken reicher. Diese Generation auf<br />

dem Sprung in eine erfolgreiche Zukunft<br />

ist zugleich die letzte der „Ära Illigen“.<br />

Hans Illigen, der insgesamt 8.561 Meisterprüfl<br />

inge betreut hat, ging jetzt nach 49<br />

Dienstjahren in den Ruhestand. Sein berufl<br />

iches Lebenswerk würdigte Hauptgeschäftsführer<br />

Dr. Manfred Bitter mit einem<br />

besonderen Dank.<br />

Höhepunkt der festlichen und kurzweiligen<br />

Veranstaltung war die Übergabe<br />

der <strong>Meisterbrief</strong>e durch Präsident Müller,<br />

Dr. Manfred Bitter, Dagmar Barzen und<br />

Dietmar Reuter von der Sparkasse <strong>Trier</strong>.<br />

Als Prüfungsbeste ihres Faches wurden<br />

neun Jungmeister überdies gesondert ausgezeichnet.<br />

Zu Ehren kamen auch Klaus<br />

Fisseni, Siegfried Sorge und Klaus Lutz <strong>als</strong><br />

Hardt, <strong>Trier</strong>; Marcel Hector, Ralingen; Lars<br />

Hölzmer, Echternacherbrück; Michael Kölsch,<br />

Ralingen; Daniel Krämer, Kelberg;<br />

Christoph Kreber, Traben-Trarbach; Marc<br />

Maurer, Traben-Trarbach; Patrick Müller,<br />

Nonnweiler; Christian Müller, Greimerath;<br />

Daniel Neises, Fliessem; Jan Pauli, Gladbach;<br />

Wadim Pfening, Zell; Carsten Poguntke,<br />

Salmtal; Thorsten Quint, Osburg; Harald<br />

Ripp, Irmenach; Andreas Rübel, Konz; Christian<br />

Schiller, <strong>Trier</strong>; Thomas Schmitt, Neuhütten;<br />

Daniel Schnur, Losheim; Sergej Spomer,<br />

<strong>Trier</strong>; Pierre Streit, <strong>Trier</strong>; Guido Tautges,<br />

Bleialf; Michael Thielen, Bergweiler; Marc<br />

Tiedtke, Manderscheid; Pascual Uhl, Newel;<br />

Michael Vogel, Bitburg; Daniel Weber, Dudeldorf;<br />

Marc Wilhelms, Serrig; Karsten Wintrich,<br />

Leiwen-Zummet; Olivier Witz, Salmtal;<br />

Alexander Zajontz, Bollendorf; Danny Zunker,<br />

Auw<br />

Maler und Lackierer: Adam Barisch, <strong>Trier</strong>;<br />

Marc Büchel, Bitburg; Manuel Hein, Osburg;<br />

Stefan Meister, <strong>Trier</strong>; Michael Naumann, Tawern;<br />

Christian Naumann, Saarburg; Raphael<br />

Schärf, Bernkastel-Kues; Marco Wallerius,<br />

Gondorf; Frank Zender, Arzfeld<br />

Maurer und Betonbauer: Christian<br />

Brausch, Perl-Oberleuken; Patrick Dingels,<br />

Nimshuscheid; Pascal Ferlisi, Dillingen; Benjamin<br />

Gillen, Konz; Ralf Gores, <strong>Trier</strong>; Harald Hecker,<br />

Mannebach; Tobias Junk, Freudenburg;<br />

Manuel Knaf, Mettlach; Jürgen Mike, Merzig;<br />

Patrick Müller, Merzig-Ballern; Matthias<br />

Thome, Wawern; Ralf Tibo, Riol<br />

Metallbauer: Waldemar Edelkina, <strong>Trier</strong>;<br />

Michael Görlitz, Thalfang-Bäsch; Thomas Kal-<br />

langjährige Mitglieder des Prüfungsausschusses.<br />

Dr. Manfred Bitter entließ die jungen<br />

Meister und Meisterinnen mit dem Hinweis<br />

auf Angebote der Kammer in die Zukunft.<br />

Denn die HWK bietet auch jungen Meistern<br />

individuelle Unterstützung bei der berufl<br />

ichen Weiterentwicklung. Ob Hilfe bei<br />

der Existenzgründung, der Betriebsübernahme<br />

oder der Unternehmensführung:<br />

Mit ihren qualifi zierten Fortbildungs- und<br />

Beratungsangeboten stehe die Kammer den<br />

neuen Führungskräften jederzeit zur Seite,<br />

so der Hauptgeschäftsführer.<br />

Gute Stimmung in vollbesetzer Europahalle<br />

verkamp, Lieser; Björn Kiefer, Kastel-Staadt;<br />

Jonas Kömen, Igel; Michael Koster, Sirzenich;<br />

Daniel Ludwig, Wallscheid; Kai-Simon Merten,<br />

<strong>Trier</strong>; Pascal Ponzlet, <strong>Trier</strong>weiler-Sirzenich;<br />

Sergej Reiner, <strong>Trier</strong>; Markus Schmidt, Heusweiler;<br />

Waldemar Schwabauer, <strong>Trier</strong>; Alex<br />

Sikrin, Wittlich; Sebastian Stampf, Konz;<br />

Thomas Thiel, Newel; Christian Wiersch,<br />

<strong>Trier</strong><br />

Stuckateure: Michael Ahles, <strong>Trier</strong>; Paul Barg,<br />

Kelberg; Dirk Bauer, Merzig; Sascha Bayard,<br />

Überherrn; Johannes Kopp, Morscheid; Pascal<br />

Latten, Dreis-Brueck; Marius Ölbracht,<br />

Waldweiler; Wladimir Unruh, Wadgassen;<br />

Sven Uzel, Daun<br />

Tischler: David Fischer, Wolsfeld; Andreas<br />

Gerhards, Wittlich; Christian Hirnstein, Vinningen;<br />

Christian Kirf, Freudenburg; Pascal<br />

Klein, Morbach; Thomas Kraemer, Bitburg;<br />

Stefan Mayer, Oberpierscheid; Frank Raas,<br />

Bollendorf; Jan Richarz, <strong>Trier</strong>; Gerhard Roos,<br />

Morbach; Tobias Schmitz, Morbach; Matthias<br />

Schramm, <strong>Trier</strong>; Philipp Simonis, Waldrach;<br />

Stefan Thielen, Speicher; Marco Zensen, Lambertsberg<br />

Zahntechniker: Oliver Christoph, Saarbrücken;<br />

Matthias Gajewski, <strong>Trier</strong>; Christina<br />

Haubrichs, Niersbach; Rene Jochum, Saarbrücken;<br />

Karsten-Thomas Rahn, Ottweiler-<br />

Steinbach; Daniel Rampelt, Hauptstuhl<br />

Zimmerer: Patrick Adolph, Bettingen; Eric<br />

Görgen, Bitburg; Tim Kroon, Temmels;<br />

Florian Monzel, Schweich; Moritz Motschall,<br />

Perl; Jürgen Rauch, Mettlach; Wolfgang Ritz,<br />

Bitburg; Sebastian Schubert, Palzem; Marco<br />

Schuh, Schillingen; Jochen Zahnen, Bleialf


T2<br />

HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />

Familienfreundliche<br />

Betriebe gesucht<br />

WETTBEWERB: Bewerbungsbogen ausfüllen<br />

Die Stiftung „Zukunft in <strong>Trier</strong>-<br />

Saarburg“ schreibt zum zweiten<br />

Mal den Wettbewerb „Familienfreundliche<br />

Betriebe im Landkreis<br />

<strong>Trier</strong>-Saarburg“ aus. Ziel ist es, die<br />

Öffentlichkeit noch stärker für dieses<br />

Thema zu sensibilisieren. An<br />

der Ausschreibung beteiligt sind die<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

und die Gleichstellungsstelle des<br />

Kreises sowie die <strong>Handwerkskammer</strong><br />

und die Industrie- und Handelskammer<br />

(IHK). Die Stiftung<br />

stellt ein Preisgeld von insgesamt<br />

2500 Euro zur Verfügung.<br />

Bewerben können sich im Kreis<br />

<strong>Trier</strong>-Saarburg ansässige Unternehmen<br />

mit Modellen zur Umsetzung<br />

von familienfreundlichen<br />

Strukturen. Dazu können fl exible<br />

Arbeitszeitmodelle ebenso gehören<br />

wie Maßnahmen, die Arbeitnehmer/innen<br />

bei der Betreuung von<br />

Familienmitgliedern unterstützen.<br />

Gefragt sind aber auch unkonventionelle<br />

Ideen und Praktiken in<br />

Unternehmen, die Arbeitnehmer/<br />

innen die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf erleichtern. Die Angebote<br />

der Unternehmen müssen sich<br />

Der neue OPEL INSIGNIA BiTURBO<br />

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nicht ausschließlich an Familien<br />

mit Kindern richten. Immer größer<br />

wird der Bedarf, den Beruf mit der<br />

Betreuung von älteren Angehörigen<br />

vereinbaren zu können – auch hier<br />

sind im Rahmen des Wettbewerbs<br />

Lösungsansätze willkommen.<br />

Interessierte Betriebe werden gebeten,<br />

ihre familienfreundlichen<br />

Konzeptionen darzustellen. Dafür<br />

wurde ein Bewerbungsbogen<br />

entwickelt. Er liegt zusammen mit<br />

einer Informationsschrift unter<br />

anderem in der Kreisverwaltung in<br />

<strong>Trier</strong>, den Verbandsgemeindeverwaltungen,<br />

bei der IHK und der<br />

HWK in <strong>Trier</strong> sowie in den Filialen<br />

der Sparkasse und der Volksbanken<br />

im Kreis aus. Der Bewerbungsbogen<br />

kann auch bei der Kreisverwaltung<br />

angefordert oder auf der<br />

Homepage der Kreisverwaltung<br />

unter www.trier-saarburg.de heruntergeladen<br />

werden. Bewerbungsschluss<br />

ist der 4. Mai. Die Preisverleihung<br />

fi ndet am 20. Juni statt.<br />

Ansprechpartner ist Dr. Matthias<br />

Schwalbach, <strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Trier</strong>, E-Mail: mschwalbach@hwktrier.de,<br />

Tel. 0651/207-352.<br />

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Abb. zeigt Sonderausstattungen.<br />

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Das Beste für<br />

die Feiertage<br />

OSTERN: Bäckerei Braunshausen und andere<br />

Bäckerbetriebe bieten besondere Backwaren an<br />

VON JANA KLIMEK<br />

Das Osterfest markiert das<br />

Ende der Fastenzeit. Leckereien<br />

und Köstlichkeiten<br />

haben Hochsaison.<br />

Ostereier, Schokohasen & Co zählen<br />

natürlich zu den Spitzenreitern.<br />

Aber auch traditionelles Backwerk<br />

gehört in vielen Regionen zum Fest.<br />

So hat die Bäckerei Braunshausen<br />

in <strong>Trier</strong>-Ruwer an den Ostertagen<br />

im wahrsten Sinne des Wortes<br />

alle Hände voll zu tun. Michael<br />

Braunshausen, stellvertretender<br />

Obermeister der Bäckerinnung<br />

<strong>Trier</strong>-Saarburg: „Der Verkauf von<br />

Osterbackwaren beginnt schon einige<br />

Wochen vor dem Fest. Speziell<br />

an den Feiertagen der Karwoche<br />

machen wir fast 30 Prozent mehr<br />

Umsatz. An solchen Tagen fi nden<br />

mehr Menschen den Weg zum Traditionsbäcker<br />

von nebenan, weil sie<br />

ihren Gästen am Kaffeetisch Qualitätsbackwaren<br />

anbieten möchten.“<br />

Auch außerhalb der Feiertage mehr<br />

Menschen auf den Geschmack<br />

MELDUNGEN<br />

Spenden<br />

Internat in Südindien<br />

braucht neues Dach<br />

Der Freundeskreis Indienhilfe e. V.<br />

Gusterath bittet um Spenden für<br />

das undichte Dach eines Internats in<br />

Indien. Die Reparatur des 40 Jahre<br />

alten Flachdaches am Jungeninternat<br />

St. Anthony´s Orphanage kostet<br />

nach Einschätzung eines Ingenieurs<br />

aus <strong>Trier</strong> voraussichtlich 20.000 Euro.<br />

Die Bankverbindung lautet: Konto<br />

Nr. 913343, Sparkasse <strong>Trier</strong>, BLZ:<br />

585 501 30, Verwendungszweck:<br />

„Spende Dach Adoni“. Ansprechpartner<br />

ist Hans Bors, Freundeskreis<br />

Indienhilfe e. V., Tel. 06588/487,<br />

E-Mail: haboind@aol.com.<br />

Tischwäsche<br />

Der Frühling naht!<br />

hochwertiger Backkunst zu bringen<br />

– das ist Michael Braunshausens<br />

erklärtes Ziel. In mittlerweile<br />

drei Filialen produziert die Bäckerei<br />

täglich frische Backwaren, und das<br />

seit 1978. Rund 26 Mitarbeiter kneten,<br />

backen, mischen, mahlen und<br />

verkaufen. Wie viele andere Meister<br />

seines Faches wird Braunshausen<br />

dafür sorgen, dass die Region mit<br />

österlichen Leckerbissen versorgt<br />

wird. Der Bäckermeister aus Ruwer<br />

freut sich jedes Jahr auf die Osterzeit:<br />

„Dann kann ich neue Rezepte<br />

ausprobieren. Die Bandbreite an<br />

Ostergebäck reicht von eher herzhaften<br />

Varianten bis hin zu süßen<br />

Rezepturen, wie das mit Glasur<br />

überzogene Osternestchen. „Der<br />

Osterkranz ist eine der beliebtesten<br />

Backspezialitäten“, berichtet der<br />

Bäckermeister.<br />

Rund 53 Kilogramm Brot haben<br />

die Deutschen im Jahr 2010<br />

pro Kopf dem Zentralverband des<br />

Deutschen Bäckerhandwerk zufolge<br />

verzehrt. 30 Prozent entfi elen<br />

auf Mischbrot und 12 Prozent auf<br />

Spenden an den Verein können<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Um das unter dem Dach liegende<br />

Mauerwerk und den Beton vor<br />

weiteren Schäden zu schützen,<br />

müssen die undichten Stellen noch<br />

vor dem nächsten Monsunregen<br />

versiegelt werden. Ansonsten drohe<br />

die Gefahr, dass das Bauwerk nicht<br />

mehr genutzt werden kann, so die<br />

Heimleitung. Der Freundeskreis kann<br />

diesen Betrag alleine nicht aufbringen<br />

und ist zur Unterstützung des<br />

Projekts auf Spenden angewiesen.<br />

Die Kinder in der ländlichen Region<br />

um Adoni hätten anderweitig kaum<br />

Alternativen, eine Schule zu besuchen,<br />

heißt es. Die Indienhilfe e. V.<br />

Gusterath unterstützt seit 1984 hilfs-<br />

REMONDIS bietet die passenden Container<br />

für Ihre Räumungsaktionen.<br />

• Bauabfälle<br />

• sperriger Abfall<br />

• Holz<br />

• Grünschnitt u.s.w.<br />

... nach Ihrem Geschmack<br />

Hochwertige Tischwäsche – ganz nach Ihrem Bedarf und Wunsch!<br />

Ob elegant, classisch, modern, eckig, oval oder rund – Wir fertigen<br />

Ihnen Sondermaße in verschiedenen Qualitäten der Firmen Proflax,<br />

Sander und Pichler– rießige Auswahl an Dessins und Farben.<br />

Wir zeichnen uns aus für individuelle hochwertige Maßanfertigungen!<br />

Betten Haag GmbH<br />

Kaiserstr. 28, 54290 <strong>Trier</strong><br />

Tel.: 0651/43698-0<br />

www.betten-haag.de<br />

Unser Team unterstützt Sie gerne.<br />

Auch Anlieferung<br />

möglich:<br />

Über Brücken 2<br />

54294 <strong>Trier</strong><br />

Tel.: 0651 / 170-680<br />

Foto: Klimek<br />

Das Auge isst mit: Osterkranz und Osterlamm werden dank Bäckermeister<br />

Braunshausen aus <strong>Trier</strong>-Ruwer so manche Festtafel zieren.<br />

Vollkornbrot. Auch in der Bäckerei<br />

Braunshausen wird besonderen<br />

Wert auf Bio- und Vollkornprodukte<br />

gelegt. Eigens für die Oster-<br />

bedürftige Mädchen und Jungen in<br />

Südindien dabei, einen qualifi zierten<br />

Schulabschluss zu erreichen.<br />

Denkmalpfl egepreis<br />

Besichtigung<br />

gemeldeter Gebäude<br />

Die Mitglieder der Jury für den Denkmalpfl<br />

egepreis der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

reisten am 6. März durch den<br />

Bezirk, um die zum Wettbewerb gemeldeten<br />

Gebäude zu besichtigen.<br />

Die Preisverleihung soll im Frühjahr<br />

2012 erfolgen. Von rechts im Bild:<br />

Oberbaurat a .D. Lutz, Wolfgang Karthäuser,<br />

Denkmalpfl ege Kreis <strong>Trier</strong>-<br />

Saarburg, Hermann Bruck, Denkmal-<br />

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Foto: HWK<br />

tage entwickelte sie Vollwertprodukte<br />

wie beispielsweise das „Rüblibrot“,<br />

ein Möhrenbrot aus regional<br />

erlesenen Zutaten.<br />

pfl ege Kreis Bernkastel-Wittlich, Dr.<br />

Angelika Meyer, Denkmalpfl ege <strong>Trier</strong>,<br />

Michael Berens, Kreisdenkmalpfl eger<br />

Bitburg-Prüm a.D., Detlef Kleintitschen,<br />

Denkmalpfl ege Bitburg-Prüm,<br />

und <strong>als</strong> Begleiter Frank Sprenger,<br />

Denkmalberater der <strong>Handwerkskammer</strong>n<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

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Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7 HANDWERKSKAMMER TRIER T3<br />

Frauen sollten mehr für<br />

ihre Altersvorsorge tun<br />

FRAUENTAG: Mangelnde Absicherung ist vielen nicht bewusst<br />

Im Berufsleben vorsorgen und dadurch<br />

im Alter fi nanziell besser abgesichert sein<br />

- diese Strategie stand im Fokus einer<br />

Veranstaltung am Weltfrauentag in der<br />

<strong>Handwerkskammer</strong>. Eingeladen hatte die<br />

Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung<br />

<strong>Trier</strong>-Saarburg, Anne Hennen, in Kooperation<br />

mit rund 20 Einrichtungen aus<br />

der Region. Dem Motto „Heute Zeichen für<br />

morgen setzen“ entsprechend diskutierten<br />

auf dem Podium Vertreterinnen aus Politik<br />

und Gesellschaft über Möglichkeiten von<br />

Frauen, ihre Existenz im Alter abzusichern.<br />

Die Grundlage für diese Debatte<br />

liefern aktuelle Zahlen:<br />

In Deutschland verdienen<br />

Frauen derzeit durchschnittlich<br />

23 Prozent weniger <strong>als</strong><br />

ihre männlichen Kollegen.<br />

Dies führe im Alter zu einer<br />

„Rentenlücke“ von 59 Prozent<br />

und somit zu einem<br />

deutlich höheren Armutsrisiko,<br />

appellierten die Veranstalterinnen.<br />

Zum Nachdenken und<br />

Handeln regte auch das „Impulstheater“<br />

an. Mitglieder<br />

des Arbeitskreises Internationaler<br />

Frauentag verpackten einschlägige<br />

Erwerbsbiografi en in typisch weibliche Alltagsszenen.<br />

Bei allgemein guter Marktlage,<br />

so die Organisatorinnen, sei ein bedenklicher<br />

Rückgang sozialversicherungspfl ichtiger<br />

Beschäftigungen festzustellen. Zudem<br />

gebe es zunehmend unterbrochene sowie<br />

geringfügig bezahlte Erwerbstätigkeiten,<br />

die nicht ausreichend dazu beitrügen, die<br />

Existenz im Alter abzusichern. Viele Frauen<br />

würden leichtgläubig darauf vertrauen,<br />

später von der Rente des Ehegatten leben zu<br />

können.<br />

IHR VORTEIL!<br />

Energieeffi zienz<br />

KMU erhalten weiter<br />

Beratungszuschüsse<br />

Die Förderung der Energieeffi zienzberatung<br />

für kleine und mittelständische<br />

Unternehmen (KMU) durch<br />

das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWI) und die<br />

KfW wird unter dem neuen Namen<br />

„Energieberatung Mittelstand“<br />

fortgesetzt. Ziel des Programms ist<br />

die Förderung einer sparsamen und<br />

rationellen Energieverwendung in<br />

KMU und bei freiberufl ich Tätigen<br />

durch einen Zuschuss zu den Kosten<br />

einer qualifi zierten und unabhängigen<br />

Energieeffi zienzberatung.<br />

Die „Energieberatung Mittelstand“<br />

steht Unternehmen, Freiberufl ern<br />

und Selbstständigen mit jährlichen<br />

Energiekosten von mehr <strong>als</strong> 5.000<br />

Euro zur Verfügung. Anträge können<br />

bereits gestellt werden. Auch künftig<br />

erhalten Unternehmen, Selbstständige<br />

und Freiberufl er Zuschüsse bis zu<br />

1.280 Euro für eine Initialberatung<br />

bzw. bis zu 4.800 Euro für eine Detailberatung.<br />

Damit können jeweils<br />

PERSÖNLICHE ECKE<br />

Herzlich gratulieren wir allen, die im<br />

weiten Gebiet der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Trier</strong> <strong>als</strong> Jubilare und Geburtstagskinder<br />

gefeiert wurden. In den<br />

Glückwunsch schliessen wir alle ein,<br />

die auch etwas zu feiern hatten, vor<br />

allem die, von denen wir es nicht<br />

wussten.<br />

Konz:<br />

Am 16. März vollendete Franz-Josef<br />

Becker, Bezirksschornsteinfegermeister,<br />

das 60. Lebensjahr.<br />

<strong>Trier</strong>:<br />

Am 21. März wurde Heribert<br />

Rausch, Kachelofen- und Luftheizungs-,<br />

Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister,<br />

60 Jahre.<br />

Am 26. März vollendete Gerhard<br />

Dier, Fa. Fussboden Dier, das<br />

60. Lebensjahr.<br />

So können die Bausteine<br />

für eine Vorsorge aussehen<br />

Hier gelte es jedoch, selbst vorzusorgen.<br />

Einer Studie zufolge ist bereits heute jedes<br />

fünfte Arbeitsverhältnis in Deutschland<br />

ein so genannter Minijob. Dieser ist in der<br />

Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei.<br />

Lediglich der Arbeitgeber<br />

zahlt hier Pauschalbeiträge ein. Minijobber<br />

haben daher geringere Rentenansprüche<br />

<strong>als</strong> aus einer versicherungspfl ichtigen Tätigkeit.<br />

Was viele Minijobber nicht wissen:<br />

Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit<br />

können sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung<br />

leisten. Durch diese freiwillige<br />

Zahlung kleiner Summen können<br />

sie vollwertige Pfl ichtbeitragszeiten<br />

in der Rentenversicherung<br />

erwerben. Auch Erziehungszeiten<br />

und die Pfl ege<br />

älterer Menschen fänden lediglich<br />

unzureichende Berücksichtigung,<br />

kritisierten die Veranstalterinnen.<br />

Auf den Prüfstand<br />

kam auch das Thema<br />

Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie. Die Veranstalterinnen<br />

bis zu 80 Prozent der Kosten für die<br />

Initialberatung bzw. 60 Prozent der<br />

Kosten für die Detailberatung durch<br />

die Zuschussförderung abgedeckt<br />

werden.<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Myriam Gräser-Lang<br />

Tel. 0651/207-288<br />

E-Mail: mgraeser@hwk-trier.de<br />

Förderung<br />

KfW erhöht ihre<br />

Zinskonditionen<br />

Die KfW-Bankengruppe hat ihre<br />

Zinskonditionen ab dem 10. Februar<br />

in vier Programmen erhöht: Energieeffi<br />

zient Sanieren (Pr. 151, 152),<br />

Energieeffi zient Bauen (Pr. 153),<br />

Energieeffi zient Sanieren – Kommunen<br />

(218) und Sozial Investieren<br />

– Energetische Gebäudesanierung<br />

(157). Die aktuellen Zinssätze und<br />

das „Gültig-ab-Datum“ sind auf den<br />

Internetseiten der KfW zu sehen. Die<br />

aktuelle Konditionenübersicht gibt es<br />

auch per Faxabruf: 069/7431-4214.<br />

kfw.de/konditionen<br />

60 Jahre wurde am 3. April Friseurmeisterin<br />

Georgette Faldey.<br />

Neuerburg:<br />

60 Jahre wurde Joachim Schmatz,<br />

Tischlermeister, am 21. März.<br />

Klausen:<br />

Franz Dietzen, Elektroinstallateurmeister,<br />

vollendete am 21. März das<br />

80. Lebensjahr.<br />

Pluwig:<br />

Ewald Willwertz, Haus und Gebäudeservice<br />

sowie Montagebau, wurde<br />

am 28. März 76 Jahre.<br />

Bitburg:<br />

Am 3. April vollendete Rudolf<br />

Schwarz, Elektroinstallateurmeister,<br />

das 60. Lebensjahr.<br />

Morbach:<br />

Franz Josef Zerwes, Kraftfahrzeugmechanikermeister,<br />

vollendete am<br />

4. April das 80. Lebensjahr.<br />

Foto:Knaack-Schweigstill<br />

fordern in diesem Zusam-<br />

menhang fl exiblere Arbeitszeitmodelle<br />

und sprechen sich<br />

dafür aus, Väter mehr in die<br />

Erziehungsarbeit einzubinden. Ein weiteres<br />

Anliegen der Veranstalterinnen, mehr Mädchen<br />

für eine Ausbildung in einem so genannten<br />

Männerberuf zu begeistern, wurde<br />

ebenfalls aufgegriffen. So stellten Maler-<br />

und Feinmechanikergesellinnen in den<br />

Werkstätten der <strong>Handwerkskammer</strong> ihre<br />

Gewerke interessierten Entscheiderinnen<br />

und anderen Aktiven aus Verbänden und<br />

Organisationen vor. Dabei berichteten sie<br />

über Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag,<br />

einer männerdominierten Arbeitswelt zwischen<br />

Begabung und Selbstbehauptung.<br />

Ansprechpartner:<br />

Armin Stumpp<br />

Tel. 0651/207-133<br />

E-Mail: astumpp@hwk-trier.de<br />

Schreinerinnung tritt<br />

für Nachhaltigkeit ein<br />

„Dialog in der Werkstatt“ – unter diesem<br />

Motto stand der Frühjahrsempfang der<br />

rheinland-pfälzischen Schreiner in der <strong>Trier</strong>er<br />

Schreinerei Adams. Im Fokus standen<br />

die Themen Nachhaltigkeit und Entwicklungen<br />

im Kaufverhalten. Landesinnungsmeister<br />

Siegfried Schmidt hob hervor, dass<br />

sich das Schreinerhandwerk seit geraumer<br />

Zeit die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz<br />

auf die Fahnen geschrieben habe.<br />

Als Beispiel nannte er das grüne Kompetenzzentrum<br />

des Tischlerhandwerks, dessen<br />

Engagement für klimaneutrale Produkte<br />

vorbildlich sei. Nachhaltigkeit, so Staatssekretär<br />

Stolper, ermögliche den Betrieben<br />

zudem eine zukunftsorientierte Marktpositionierung.<br />

Nicht ohne Grund ziele der<br />

Slogan im Rahmen der Imagekampagne<br />

des Handwerks „Das Handwerk – offi zieller<br />

Ausrüster der Energiewende“ auf diese<br />

zukünftige Entwicklung ab. Gerade das<br />

Schreinerhandwerk diene bei der gesamtgesellschaftlichen<br />

Nachhaltigkeitsstrategie<br />

<strong>als</strong> Motor.<br />

In Frankreich korrekt<br />

Aufträge ausführen<br />

Ob Genehmigungs- und Meldepfl ichten,<br />

besondere Zulassungsbedingungen, arbeitsrechtliche<br />

Bestimmungen, Arbeitnehmerentsendung<br />

oder Mehrwertsteuerregelungen:<br />

Deutsche Handwerker müssen bei<br />

der Ausführung von Aufträgen in Frankreich<br />

viele Formalitäten beachten. Ein Seminar<br />

der <strong>Handwerkskammer</strong> informiert<br />

am 3. Mai von 15-19 Uhr in der Loebstraße<br />

18 über die in Frankreich geltenden Bedingungen.<br />

Die Teilnahme kostet 55 Euro pro<br />

Person, inklusive Imbiss und Unterlagen.<br />

Anmeldeschluss ist der 27. April. Infos und<br />

Anmeldung bei Anne Schwickerath, <strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Trier</strong>, Tel. 0651/207-107, E-<br />

Mail: aschwickerath@hwk-trier.de.<br />

Weiterbildung<br />

Fahrtkosten sind<br />

steuerlich absetzbar<br />

Zeitlich befristete Weiterbildungsmaßnahmen<br />

können sich auch<br />

steuerlich auszahlen. Die Fahrtkosten<br />

zur Bildungseinrichtung können<br />

Arbeitnehmer in voller Höhe geltend<br />

machen. Bedingung ist, dass der Arbeitnehmer<br />

die Weiterbildung neben<br />

seiner Vollzeitbeschäftigung besucht.<br />

Vereinfacht können 30 Cent pro gefahrenen<br />

Kilometer angesetzt werden,<br />

wenn ein Pkw benutzt wird. Bei<br />

Teilzeitbeschäftigten können Fahrten<br />

nur mit der Entfernungspauschale<br />

steuerlich berücksichtigt werden.<br />

steuerzahler.de<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Marika Willms<br />

Tel. 0651/207-400<br />

E-Mail: mwillms@hwk-trier.de<br />

Auf 25-jährige Selbstständigkeit können<br />

folgende Betriebe zurückblicken:<br />

<strong>Trier</strong>:<br />

Hans-Michael Druckenmüller, Kraftfahrzeugmechanikermeister,<br />

am<br />

16. März.<br />

Hans-Peter Premm, Fliesen-, Platten-<br />

und Mosaiklegermeister, am<br />

16. März.<br />

<strong>Trier</strong>weiler:<br />

Firma Denis GmbH, Dachdeckermeisterbetrieb,<br />

am 16. März.<br />

Kirf:<br />

Am 1. April feierte Horst Pauly,<br />

Friseurmeister, sein 50-jähriges Betriebsjubiläum.<br />

Hinweise und Wünsche zur Persönlichen<br />

Ecke bitte an die Lokalredaktion<br />

DHB, <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>.<br />

Foto: Centner<br />

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In 240 Stunden zur CAD-Fachkraft weitergebildet<br />

Fünf „CAD-Fachkräfte“ haben ihre Zertifi kate erhalten. Im Lehrgang an der Kammer haben sie<br />

Kenntnisse in Zeichnungs- und Konstruktionserstellung, 3D-Fähigkeiten sowie Systemanpassung<br />

und Makroprogrammierung erworben. Hermann Zahnen (l.) und Dozent Mario Meyer (r.) gratulierten.<br />

Die Absolventen sind Florian Trasser, Traben-Trarbach (2. v. l.); Mathias Jegen, Irrel; Kevin<br />

Barthelmes, Freudenburg (2. v. r.); Florian Notte, Bitburg; Peter Roeder, Bollendorf (fehlen auf<br />

dem Bild). Der nächste Lehrgang „CAD-Fachkraft“ beginnt am 17. April in <strong>Trier</strong>. Informationen<br />

erteilt Claudia Marx vom Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail: cmarx@<br />

hwk-trier.de.<br />

Gemeinschaftsstand<br />

auf der SWISSTECH<br />

Um das deutsche Zulieferhandwerk<br />

zu unterstützen, hat der ZDH auf der<br />

SWISSTECH vom 20.-23. November in<br />

Basel einen Gemeinschaftsstand für diese<br />

Messe angemeldet. Themen sind unter anderem<br />

Metall, Kunststoffe, Apparate- und<br />

Maschinenbauteile. Der Beteiligungspreis<br />

beläuft sich auf 220 Euro pro Quadratmeter.<br />

Die Mindeststandfl äche beträgt neun Quadratmeter.<br />

Damit der Gemeinschaftsstand<br />

zustande kommt, müssen sich mindestens<br />

zehn Handwerksunternehmen beteiligen.<br />

Anmeldeschluss ist der 4. Mai. Interessenten<br />

melden sich bitte bei Angela Müller von<br />

der HWK Dresden, Tel. 0351/4640-937,<br />

E-Mail: angela.mueller@hwk-dresden.de.<br />

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51377 Leverkusen, Syltstr. 14<br />

66123 Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 14<br />

67346 Speyer, Iggelheimer Str. 30<br />

21029 Hamburg-Bergedorf, Curslacker Neuer Deich 16-20<br />

40625 Düsseldorf-Gerresheim, Nach den Mauresköthen 137<br />

Niederlassung in<br />

Luxemburg gründen<br />

Die <strong>Handwerkskammer</strong> bietet einen<br />

Sprechtag zur „Gründung einer Niederlassung<br />

in Luxemburg“ an. Am 24. April<br />

können Handwerksbetriebe kostenlos<br />

individuelle Beratungstermine von einer<br />

Stunde in der Loebstraße 18, 5. Etage des<br />

Verwaltungsgebäudes, wahrnehmen. Anmeldeschluss<br />

ist der 20. April. Infos und<br />

Anmeldung bei Anne Schwickerath, Tel.<br />

0651/207-107, E-Mail: aschwickerath@<br />

hwk-trier.de.<br />

Bei der Gründung von Niederlassungen<br />

in Luxemburg stellen sich viele Steuer- und<br />

Rechtsfragen. Der Sprechtag in Kooperation<br />

mit Experten aus einem luxemburgischen<br />

Steuerbüro sorgt hier für Klarheit.<br />

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T4<br />

HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />

Weiterbildungsreihe für<br />

Energieberater startet<br />

EFFIZIENZ: Wärmeerzeugung mit regenerativen Energien<br />

Am 16. April bieten die rheinlandpfälzischen<br />

<strong>Handwerkskammer</strong>n<br />

die erste von drei geplanten Beraterschulungen<br />

zum Thema „Wärmeerzeugung<br />

mit regenerativen Energien“<br />

an. Die Veranstaltung fi ndet von 10-18 Uhr<br />

in der Moselakademie in Cochem statt. Die<br />

Tagungsgebühr beträgt 40 Euro. Darin sind<br />

Unterlagen, Getränke und die Tagesverpfl egung<br />

enthalten. Interessenten können sich<br />

per E-Mail oder Fax anmelden: Norbert<br />

Dümpelfeld, <strong>Handwerkskammer</strong> Koblenz,<br />

Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit,<br />

E-Mail: norbert.duempelfeld@hwkkoblenz.de,<br />

Fax: 0261/1398 992.<br />

Die Veranstaltung wird vom rheinlandpfälzischen<br />

Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und Landesplanung<br />

gefördert. Sie fi ndet in Kooperation mit der<br />

rheinland-pfälzischen Energieagentur EOR<br />

e.V. und dem Effi zienznetz Reinland-Pfalz<br />

statt. Die Seminare im Juni und September<br />

2012 befassen sich mit den Themen<br />

„Stromerzeugung und Eigenstromnutzung“<br />

sowie „Prozesswärme und Wärmerückgewinnung“.<br />

Durch die starken<br />

Energiepreissteigerungen der letzten Jahre<br />

sind auch in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

(KMU) die Kosten für Energie<br />

drastisch gestiegen. Der effi ziente Einsatz<br />

von Energie kann diese Kosten erheblich<br />

senken. Die Aufgabe des Energieberaters<br />

ist es, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch<br />

im Unternehmen zu identifi zieren<br />

und Wege aufzuzeigen, um diese Potenziale<br />

auszuschöpfen. In vielen Unternehmen<br />

trifft der Energieberater im Bereich der so<br />

genannten Querschnittstechnologie auf<br />

sehr ähnliche Rahmenbedingungen wie<br />

Beheizung von Arbeitsstätten, Bereitstellen<br />

von Druckluft, Betrieb von Lüftungsanlagen<br />

und dergleichen. Dennoch sind für die<br />

professionelle Beratung eines Betriebes neben<br />

einem breiten Wissen über den Stand<br />

der Technik auch fundierte Kenntnisse<br />

der jeweiligen Produktionstechniken und<br />

betrieblichen Abläufe erforderlich. Durch<br />

die Beratung kann der Energieverbrauch<br />

im Unternehmen effi zient und nachhaltig<br />

reduziert werden. Hier setzt die Weiterbildungsreihe<br />

für Energieberater an.<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Vorträge: Bewertung des IST-Energieverbrauchs<br />

<strong>als</strong> Basis für energetische Optimierungsmaßnahmen<br />

in KMU (Andreas Dilly,<br />

GenFa); Einsatz von Wärmepumpen zur<br />

Gebäudeheizung (Guido Mack, Golotherm<br />

Wärmepumpen); KWK zur Beheizung<br />

von Gewerbeobjekten (Kurt Schmitt, IFH);<br />

Nachwachsende Rohstoffe zur Beheizung<br />

von Gewerbeobjekten (Carsten Frenzel,<br />

Forstamt Rennerod); EffCheck - PlUS-Analysen<br />

in Rheinland-Pfalz (Robert Weicht,<br />

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />

und Gewerbeaufsicht)<br />

Exkursionen: Hotel Cochemer Jung (uft-<br />

Wärmepumpenheizung); Freizeitzentrum<br />

Cochem (Holzhackschnitzelheizung, Wärmerückgewinnung,<br />

Solarthermie)<br />

Servicetechniker für Heizung, Klima und Sanitär<br />

Diese „Servicetechniker für Heizung-Klima-Sanitär“ konnten in der <strong>Handwerkskammer</strong> ihre Urkunden<br />

entgegennehmen: Christian Bernhardt, Niederbettingen; Kai Donwen, <strong>Trier</strong>; Michael<br />

Erschfeld, Emmelbaum; Christian Herschler, <strong>Trier</strong>; Daniel Kahl, Merzig; Paul Menzel, Salmtal;<br />

Dennis Plein, <strong>Trier</strong>; Jens Reiland, Perl; Christian Roos, Hillesheim; Matthias Stoffels, Hillesheim.<br />

Die Absolventen, hier einige davon mit Vizepräsident Hermann Zahnen (l.) und Dozent Werner<br />

Bonertz (r.), haben ihre Kenntnisse in den Bereichen Elektrotechnik, Öl- und Gasfeuerung, Planung<br />

von Heizungsanlagen, Regelungstechnik und hydraulische Schaltungen in einer Prüfung<br />

bewiesen. Der nächste Lehrgang startet am 12. Juni in <strong>Trier</strong>. Nähere Infos erteilt Claudia Marx,<br />

Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail: cmarx@hwk-trier.de.<br />

Toll: Karnev<strong>als</strong>wagen im Look der Imagekampagne<br />

Rückschau: Frei nach dem Motto „Wir sind Handwerker. Wir können das!“ entstand in nur zwei<br />

Wochen dieser originelle Karnev<strong>als</strong>wagen mit Motiven der Imagekampagne. Gebaut hat ihn<br />

der Handwerkerverein Schönecken unter der Leitung von Obermeister Jochen Floss, der unserer<br />

Redaktion dieses Bild kürzlich zugeschickt hat. Die Idee zu dem Schönecker Wagen kommt nicht<br />

von ungefähr: Handwerk hat in dem Westeifel-Ort eine sehr lange Tradition. So sind in Schönecken<br />

nicht nur 39 Handwerksbetriebe ansässig. Vielmehr gibt es im Alten Amtshaus ein Handwerkermuseum,<br />

in dem an jedem Wochenende ein Vertreter des Handwerkervereins für Fragen<br />

beim Rundgang durchs Museum zur Verfügung steht. Zu guter Letzt kommen gleich zwei Handwerks-Obermeister<br />

und andere in Innungsvorständen engagierte Handwerker aus Schönecken.<br />

Foto: Centner<br />

Foto: Floss<br />

WEITERBILDUNG<br />

Hier kommen Meister oder Gesellen mit langjähriger<br />

Berufserfahrung zu Wort, die sich bei<br />

der <strong>Handwerkskammer</strong> zum „Servicetechniker<br />

Enertronic“ qualifi zieren lassen wollen. Infos<br />

zum Lehrgang bei Hans Zimmermann unter<br />

Tel. 0651/207-266.<br />

Ralf Meyer, Gas-Wasser-Installateurmeister<br />

und Geschäftsführer der<br />

WEME GmbH Heizung-<br />

Sanitär in Gutweiler:<br />

„Fast täglich fragen mich<br />

auch meine Kunden, bedingt<br />

durch die ständig<br />

steigenden Energiekosten,<br />

wie sie ihr Haus<br />

noch effi zienter beheizen<br />

können oder was sie am<br />

Gebäude verändern sollen. Meist liegt der<br />

Fokus aber auf der Heizzentrale. Da diese<br />

aber nur der Energielieferant ist und nicht<br />

der eigentliche `Verbraucher‘, müssen wir<br />

unsere Beratungskompetenz auf den Rest<br />

des Gebäudes ausweiten. Selbst wenn wir <strong>als</strong><br />

SHK-Betrieb nicht selbst die daraus folgenden<br />

Arbeiten durchführen, hat man den Kunden<br />

ganzheitlich beraten und bleibt Partner des<br />

Kunden, nicht nur ein Verkäufer. Ich bin bei<br />

der Fortbildung Servicetechniker/-in Enertronic<br />

dabei, weil der Lehrplan alle Inhalte aufweist,<br />

die ich für die Praxis wichtig fi nde.“<br />

Noch freie Plätze für<br />

Herbstmesse<br />

Unternehmen, die auf dem Gemeinschaftsstand<br />

des regionalen Handwerks auf der<br />

Luxemburger Herbstmesse vom 13. - 21.<br />

Oktober ausstellen wollen, sollten sich bis<br />

zum 13. April bei der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

melden. Es sind nur noch wenige Standfl ächen<br />

frei. Existenzgründer, die noch nicht<br />

fünf Jahre am Markt sind, können vom<br />

Land Rheinland-Pfalz eine Förderung erhalten.<br />

Die Kammer bietet den Ausstellern<br />

des Gemeinschaftsstandes umfangreiche<br />

Serviceleistungen an. Darin enthalten sind<br />

unter anderem die professionelle Unterstützung<br />

vor und während der Messe sowie<br />

breit gefächerte Aktivitäten für Marketing<br />

und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland<br />

sowie Luxemburg.<br />

Die ab Mai 2012 geplanten Umbaumaßnahmen<br />

zur Erweiterung des Luxexpo-Geländes<br />

sind bis auf Weiteres vertagt worden.<br />

Der Messebetrieb und auch die Organisation<br />

für den Gemeinschaftsstand des <strong>Trier</strong>er<br />

Handwerks laufen demnach wie im vergangenen<br />

Jahr ab. Die Absicht der Luxexpo,<br />

das gesamte Verfahren wie Reservierungsanträge<br />

oder den Ausdruck von Auf- und<br />

Abbaukarten nur noch online durchzuführen,<br />

wird jedoch in die Tat umgesetzt.<br />

Gerne steht Außenwirtschaftsberaterin<br />

Anne Schwickerath den Ausstellern des Gemeinschaftsstandes<br />

unter Tel. 0651 207-107<br />

oder E-Mail: aschwickerath@hwk-trier.de<br />

bei Fragen zur Verfügung. Hier können sich<br />

Interessenten auch für den Gemeinschaftsstand<br />

anmelden.<br />

Umsatzsteuer in der<br />

EU: So ist es richtig<br />

Wie grenzüberschreitend tätige Handwerksunternehmen<br />

korrekt mit der Umsatzsteuer<br />

umgehen, steht am 26. April im<br />

Mittelpunkt. Das von der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

und dem Finanzamt <strong>Trier</strong> gemeinsam<br />

organisierte Seminar fi ndet von 18-20 Uhr<br />

in der Loebstraße 18 statt. Die Teilnahme<br />

ist ausschließlich Handwerksbetrieben vorbehalten.<br />

Die Gebühr beträgt 30 Euro. Anmeldeschluss<br />

ist der 20. April. Information<br />

und Anmeldung bei Anne Schwickerath,<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, Tel. 0651/207-<br />

107, E-Mail: aschwickerath@hwk-trier.de.<br />

Wann und welche Umsatzsteuer muss ich<br />

bei Warenlieferungen ins Ausland ausweisen?<br />

Existiert bei Tätigkeiten im Ausland<br />

der Übergang der Steuerschuld auf den<br />

Leistungsempfänger? Welche Umsatzsteuer<br />

gilt bei handwerklichen Leistungen im<br />

Ausland? Muss ich dort eine Umsatzsteuernummer<br />

beantragen? Diese und andere<br />

Fragen beantworten Experten des Finanzamtes<br />

<strong>Trier</strong>. Aufgezeigt wird neben dem Basiswissen<br />

der Umsatzsteuerabwicklung im<br />

grenzüberschreitenden Geschäft auch, wo<br />

die häufi gsten Fehler gemacht werden und<br />

wie sich diese vermeiden lassen. Dabei werden<br />

viele Fallbeispiele im Zusammenhang<br />

mit dem Luxemburg-Geschäft erörtert.<br />

Foto: Centner<br />

Neuer Schwung in die Karriere <strong>als</strong> „SPS-Fachkraft“<br />

In zehn Monaten berufsbegleitender Fortbildung haben sie sich zur „SPS-Fachkraft“ qualifi ziert:<br />

Christoph Hansen (Malbergweich), Markus Justen (Hetzerath), John Kemmer (Bergweiler), Manfred<br />

Kirbach (Schladt), Heiko Loskill (Pölich), Robert Otten (Pickließem), Matthias Schneider (Mettendorf),<br />

Ralf Teusch (Hetzerath), Thomas Thiel (Bruch) und Thomas Zender (Idenheim). Im neu<br />

eingerichteten Seminarraum der HWK- Akademie lernten sie alles über Siematic S 7, das fl exible<br />

System zur Steuerung und Regelung von Maschinen und Anlagen. Das Foto zeigt acht der erfolgreichen<br />

Prüfl inge mit Vizepräsident Hermann Zahnen (l.) und Dozent Marco Gierden (2. v. r.).<br />

Der nächste Lehrgang startet am 5. Mai in <strong>Trier</strong>. Infos zur Fortbildung und zu Finanzierungsmöglichkeiten<br />

erteilt Ayline Schwarz, Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail:<br />

aschwarz@hwk-trier.de.<br />

Ökonomiepreis geht an<br />

zwei <strong>Trier</strong>er Soziologen<br />

AUSZEICHNUNG: Werbestrategien und Institutionen im Fokus<br />

Daniel Röder und Philipp Sischka haben<br />

für ihre Diplomarbeiten im Fachbereich<br />

Soziologie den Ökonomiepreis der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

erhalten. Dr. Michael Jäckel,<br />

Professor für Konsum- und Kommunikationsforschung<br />

der Universität <strong>Trier</strong>, hat<br />

die Arbeiten betreut. Die Kammer verleiht<br />

den Ökonomiepreis für herausragende Abschlussarbeiten<br />

in regelmäßigen Abständen<br />

an Absolventen der <strong>Trier</strong>er Hochschulen.<br />

Im Zentrum solcher herausragenden Untersuchungen<br />

stehen Fragen, die für das<br />

Handwerk und den Mittelstand bedeutsam<br />

sind.<br />

In seiner Arbeit „Markenerfolg durch<br />

Sportsponsoring und Markensportevents<br />

am Beispiel der Marke Red Bull “ untersucht<br />

Daniel Röder die Erfolgsgeschichte und die<br />

Marketinginstrumente des Unternehmens.<br />

Er befasst sich insbesondere mit der Analyse<br />

der Werbestrategien im Bereich des<br />

Event- und Sportsponsorings der Marke.<br />

Zudem durchleuchtet er die Steuerung und<br />

Werbewirkung der verschiedenen Marketingmaßnahmen.<br />

So hat der Soziologe herausgefunden,<br />

dass gerade diese Strategien<br />

im Sport wesentlich zum Erfolg der Marke<br />

beitragen. Zur Übermittlung des Marken-<br />

Images dienen besonders Sportarten mit<br />

hohem Erlebnis- und Gefühlsfaktor.<br />

Phillip Sischka beschäftigt sich mit „Institutionstheorien<br />

in der Wirtschaftssoziologie“,<br />

ihrer Entwicklung und Aktualität. Orientierung<br />

und Vertrauen in funktionsfähige<br />

Institutionen seien für die Wohlstandsentwicklung<br />

eines Landes sehr förderlich, so<br />

das Ergebnis seiner Arbeit. Unter anderem<br />

setzt er sich mit der Frage auseinander, inwieweit<br />

sich bestimmte Indikatoren auf die<br />

Wirtschaftskraft eines Landes auswirken.<br />

Als Beispiele nennt er die Regulierung der<br />

Märkte oder Infl ation. Gerade das Einhalten<br />

von Regeln, so lautet sein Fazit, sei<br />

entscheidend für den Bestand einer Gesellschaft.<br />

Betriebszahlen stabil<br />

bis leicht steigend<br />

QUALIFIKATION: Die meisten Existenzgründer sind Meister<br />

Der Unternehmensbestand im Handwerk<br />

ist in der Region <strong>Trier</strong> stabil. Das Niveau<br />

des Vorjahres konnte sogar leicht ausgebaut<br />

werden. Zum Jahresende zählte die <strong>Handwerkskammer</strong><br />

6.909 Mitgliedsunternehmen.<br />

In den zulassungspfl ichtigen Handwerken,<br />

in denen die Meisterprüfung oder eine<br />

vergleichbare Qualifi kation erforderlich ist,<br />

hat sich der Gesamtbestand im Verlauf des<br />

Jahres 2011 nur unwesentlich verändert.<br />

281 Neuanmeldungen standen hier 279 Betriebseinstellungen<br />

gegenüber. Diese Handwerke<br />

sind in der Anlage A zur Handwerksordnung<br />

geregelt.<br />

In den zulassungsfreien Berufen (Anlage<br />

B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) gab<br />

es bei 144 Eintragungen und 125 Löschungen<br />

ein Saldo von 19 Zugängen.<br />

Im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage<br />

B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung)<br />

war die Tendenz umgekehrt. Mit 123 Löschungen<br />

gegenüber 113 Neueröffnungen<br />

war hier der Betriebsbestand nach wie vor<br />

leicht rückläufi g.<br />

Bei 450 Eintragungen, das entspricht 84<br />

Prozent, handelte es sich um erstmalige<br />

Existenzgründungen. In über 42 Fällen und<br />

damit 8 Prozent gab es für die Unternehmer<br />

einen Neustart; sie waren schon einmal im<br />

Foto: Knaack-Schweigstill<br />

Philipp Sischka (2. v. l.) und Daniel Röder bei<br />

der Preisübergabe durch den Präsidenten. Prof.<br />

Dr. Michael Jäckel (r.) hat die Arbeiten betreut.<br />

Handwerk selbstständig tätig. Die übrigen<br />

Eintragungen sind erfolgt aufgrund von<br />

Betriebsübernahmen, Umgründungen mit<br />

Änderung der Rechtsform oder der Verlegung<br />

des Betriebssitzes in die Region <strong>Trier</strong>.<br />

FAKTEN<br />

Die Spitzenreiter bei den<br />

Neugründungen<br />

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 59<br />

Montagebetriebe 43<br />

Friseure 31<br />

Kraftfahrzeugtechniker 31<br />

Metallbauer 23<br />

Elektrotechniker 22<br />

Kosmetiker 22<br />

Existenzgründer nach Qualifi kationen<br />

Meisterprüfung und vergleichbare Abschlüsse:<br />

292<br />

Gesellenprüfung oder vergleichbare Qualifi<br />

kation: 59<br />

keine handwerkliche Vorbildung: 187<br />

Betriebsbestände zum 31.12.2011<br />

Zulassungspfl ichtige Handwerke: 4.828<br />

Zulassungsfreie Handwerke: 1.007<br />

Handwerksähnliche Gewerbe: 1.074


Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7 HANDWERKSKAMMER TRIER T5<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau<br />

Präambel:<br />

Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen berufl ichen<br />

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3<br />

BBiG). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.<br />

Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V. m. § 4 BBiG/§ 25 HwO eine Ausbildung, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme<br />

des § 65 BBiG/§ 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere<br />

der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsregelung<br />

erlassen.<br />

Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine Ausbildung in einem nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V.m. § 4<br />

BBiG/§ 25 HwO anerkannten Ausbildungsberuf ist kontinuierlich zu prüfen und zu ermöglichen.<br />

Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen<br />

erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen.<br />

Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit - unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden<br />

Schule, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Pädagogen/Pädagoginnen,<br />

Behindertenberater/ Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfi ndung und Arbeitserprobung<br />

- durchgeführt.<br />

Die Ausbildenden sollen einen personenbezogenen Förderplan, der die spezifi sche Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben.<br />

Der personenbezogene Förderplan dient der Entwicklung der/des Betroffenen.<br />

Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 42m Abs. 2 i.V.m. § 42l<br />

Abs. 2 Satz 1 HwO in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungsgang<br />

nach Art und Schwere / Art oder Schwere der Behinderung erforderlich und eine auf die besonderen Verhältnisse der Menschen mit Behinderung<br />

abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.<br />

Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Berufsschule Partner und mitverantwortlich für eine qualifi<br />

zierte und qualifi zierende Berufsausbildung.<br />

Die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23.11.2011 und der Vollversammlung vom<br />

07.12.2011 <strong>als</strong> zuständige Stelle nach § 42m Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S.<br />

3074, ber. 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. gewerberechtlicher Vorschriften vom 11.7.2011 (BGBl. I S. 1341) nachstehende<br />

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.<br />

§ 1 Ausbildungsberuf<br />

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.<br />

§ 2 Personenkreis<br />

Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.<br />

§ 3 Dauer der Berufsausbildung<br />

Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.<br />

§ 4 Ausbildungsstätten<br />

Die Ausbildung fi ndet in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.<br />

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte<br />

(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.<br />

(2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung<br />

den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.<br />

(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen/Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis<br />

zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.<br />

§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen<br />

(1) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO erstm<strong>als</strong> tätig werden, müssen neben der persönlichen,<br />

berufsspezifi sch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifi<br />

sche Qualifi kationen nachweisen.<br />

(2) Anforderungsprofi l<br />

Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifi kation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:<br />

- Refl exion der betrieblichen Ausbildungspraxis,<br />

- Psychologie,<br />

- Pädagogik, Didaktik,<br />

- Rehabilitationskunde,<br />

- Interdisziplinäre Projektarbeit,<br />

- Arbeitskunde/Arbeitspädagogik,<br />

- Recht,<br />

- Medizin.<br />

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§ 42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifi zierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.<br />

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifi kation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität<br />

der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung<br />

erfolgt.<br />

(4) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von<br />

höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifi kationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gemäß Absatz<br />

2 gelten <strong>als</strong> erfüllt, wenn die behindertenspezifi schen Zusatzqualifi kationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.<br />

§ 7 Struktur der Berufsausbildung<br />

(1) Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens 12 Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb/mehreren<br />

geeigneten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.<br />

(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung mit Inhalten der Berufsausbildung<br />

zum/zur Metallbauer/in übereinstimmen, für die aufgrund einer Regelung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> eine überbetriebliche Berufsausbildung vorgesehen<br />

ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.<br />

(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige<br />

Behinderung oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern; eine Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen<br />

Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.<br />

§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild<br />

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

(berufl iche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die<br />

jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.<br />

(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Metallbau / zur Fachpraktikerin Metallbau gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):<br />

ABSCHNITT A<br />

Berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />

1. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse<br />

2. Prüfen und Messen<br />

3. Fügen<br />

4. Manuelles Spanen und Umformen<br />

5. Maschinelles Bearbeiten<br />

6. Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profi len<br />

7. Schweißen, thermisches Trennen<br />

8. Warten von Betriebsmitteln<br />

9. Elektrotechnik<br />

10. Behandeln und Schützen von Oberfl ächen<br />

11. Transportieren von Bauteilen und Baugruppen<br />

12. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen<br />

ABSCHNITT B<br />

Weitere berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik:<br />

1. Betriebliche und technische Kommunikation<br />

2. Prüfen und Messen<br />

3. Fügen<br />

4. Montieren von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen<br />

5. Maschinelles Bearbeiten<br />

6. Einhalten der Arbeitssicherheit an Arbeitsplätzen von Baustellen<br />

7. Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen<br />

8. Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken<br />

9. Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen<br />

10. Montieren von Systemen<br />

11. Instandhalten von Systemen des Metall- oder Stahlbaues<br />

ABSCHNITT C<br />

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht<br />

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes<br />

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

4. Umweltschutz<br />

5. Betriebliche und technische Kommunikation<br />

6. Qualitätsmanagement<br />

§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung<br />

(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden,<br />

dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,<br />

die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufl iche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen<br />

nach den §§ 10 und 11 der gestreckten Abschlussprüfung nachzuweisen.<br />

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.<br />

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis<br />

während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeich-<br />

nen. Die Auszubildende/ Der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pfl icht zur<br />

Führung eines schriftlichen Ausbildungsnachweises entbunden werden.<br />

§ 10 Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung<br />

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling<br />

die berufl iche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfl ing nachweisen, dass er die dafür erforderlichen berufl ichen<br />

Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen berufl ichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die<br />

Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen Qualifi kationen, die bereits Gegenstand<br />

von Teil 1 waren, in Teil 2 nur soweit einbezogen werden, <strong>als</strong> es für die Festlegung der Berufsbefähigung erforderlich ist.<br />

(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 30 Prozent, Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.<br />

(3) Zur Ermittlung der berufl ichen Handlungsfähigkeit ist Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.<br />

Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfi nden.<br />

(4) Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate in<br />

Abschnitt A unter laufender Nummer:1 a-d, 2 a-g, 3 a-c, 4 a-g, 5 a-e, 6 a-b, 8 a-f, 9 a-c, 10 a-c, 11 a-b,<br />

Abschnitt C unter laufender Nummer: 5 a-h, 6 a-c<br />

aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden<br />

Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />

(5) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) manuelle und maschinelle Bearbeitungstechniken sowie Umform- und Fügetechniken anwenden,<br />

b) die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen,<br />

c) Arbeitspläne von Einzelteilen anfertigen sowie Prüf- und Messprotokolle ausfüllen,<br />

d) technische Unterlagen nutzen, die Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen,<br />

e) Messungen durchführen sowie Fertigungsabläufe berücksichtigen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen. Dazu soll der Prüfl ing ein funktionsfähiges Werkstück herstellen<br />

und prüfen, ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann;<br />

3. die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in insgesamt höchstens 10 Minuten durchgeführt werden;<br />

4. der Arbeitsauftrag mit der Arbeitsplanung und dem Messprotokoll sind mit 80 Prozent und das Fachgespräch mit 20 Prozent zu gewichten.<br />

§ 11 Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik<br />

(1) Zur Ermittlung der berufl ichen Handlungsfähigkeit ist Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.<br />

(2) Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für den 19. – 42. Ausbildungsmonat in<br />

Abschnitt A unter laufender Nummer: 1 e-j, 2 h-j, 3 e-f, 5 h, 6 d, 7 a-c, 9 d-e, 11 c-d, 12 a-g;<br />

Abschnitt B unter laufender Nummer: 1 a-c, 2 a-b, 3 a-c, 5 a-c, 6 a-b, 7 a-c, 8 a-f, 9 a-b, 10 a-b, 11 a-c;<br />

Abschnitt C unter laufender Nummer: 5 i-l, 6 d-f<br />

aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden<br />

Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />

(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:<br />

1. Kundenauftrag,<br />

2. Konstruktionstechnik,<br />

3. Funktionsanalyse und<br />

4. Wirtschafts- und Sozialkunde.<br />

(4) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung technischer, und zeitlicher Vorgaben planen und umsetzen,<br />

b) Bauteile und Baugruppen herstellen, montieren und auf Funktion überprüfen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen. Dazu soll der Prüfl ing<br />

eine Metall- oder Stahlbaukonstruktion, oder Teile davon, herstellen und ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen<br />

bestehen kann;<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 8 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden;<br />

4. im Prüfungsbereich Kundenauftrag ist die Arbeitsaufgabe mit 80 Prozent und das Fachgespräch mit 20 Prozent zu gewichten.<br />

(5) Für den Prüfungsbereich Konstruktionstechnik bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) die Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen berücksichtigen,<br />

b) die Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen planen sowie Werkzeuge und Maschinen dem jeweiligen Verfahren zuordnen,<br />

c) die für die Herstellung erforderlichen Komponenten, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln auswählen,<br />

d) die Maßnahmen unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe planen, Unterlagen anwenden und Berechnungen durchführen,<br />

e) fachliche Probleme erkennen und geeignete Lösungswege auswählen kann.<br />

2. der Prüfl ing soll die Vorgehensweise bei der Herstellung einer Metall- oder Stahlbaukonstruktion unter Anwendung verschiedener Fertigungsverfahren<br />

und des Qualitätsmanagements beschreiben. Dazu soll der Prüfl ing Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Unterlagen bearbeiten.<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.<br />

(6) Für den Prüfungsbereich Funktionsanalyse bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) Fehler feststellen, Qualitätsmängel erkennen und geeignete Lösungswege auswählen,<br />

b) die zur Demontage und Montage notwendigen Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln auswählen,<br />

c) Arbeitsschritte zur Demontage und Montage unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit planen,<br />

d) Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung auswählen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll die Vorgehensweise zur Demontage, Montage und vorbeugenden Instandhaltung beschreiben sowie einzelne Fehler und Qualitätsmängel<br />

feststellen. Dazu soll der Prüfl ing Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Unterlagen bearbeiten.<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.<br />

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und<br />

beurteilen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.<br />

§ 12 Gewichtungsregelung<br />

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:<br />

1. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 30 Prozent,<br />

2. Prüfungsbereich Kundenauftrag 35 Prozent,<br />

3. Prüfungsbereich Konstruktionstechnik 12,5 Prozent,<br />

4. Prüfungsbereich Funktionsanalyse 12,5 Prozent,<br />

5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.<br />

§ 13 Bestehensregelung<br />

(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen<br />

1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,<br />

2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,<br />

3. in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und<br />

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“<br />

bewertet worden sind.<br />

(2) Auf Antrag des Prüfl ings ist die Prüfung in einem der mit schlechter <strong>als</strong> „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen<br />

mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies<br />

für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und<br />

das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.<br />

§ 14 Übergang<br />

Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem<br />

Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.<br />

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse<br />

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit<br />

nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.<br />

§ 16 Prüfungsverfahren<br />

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />

der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> entsprechend.<br />

§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit<br />

Soweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b<br />

Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Ausbildungsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, dem Deutschen Handwerksblatt,<br />

in Kraft.<br />

Mainz, 6. März 2012<br />

AZ: 40 03-008-8406/2012-015 bis 016<br />

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Fred Schmittgen


T6<br />

HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung / zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung<br />

Präambel:<br />

Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen berufl ichen<br />

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3<br />

BBiG). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.<br />

Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V. m. § 4 BBiG/§ 25 HwO eine Ausbildung, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme<br />

des § 65 BBiG/§ 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere<br />

der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsregelung<br />

erlassen.<br />

Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine Ausbildung in einem nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V.m. § 4<br />

BBiG/§ 25 HwO anerkannten Ausbildungsberuf ist kontinuierlich zu prüfen und zu ermöglichen.<br />

Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen<br />

erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen.<br />

Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit - unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden<br />

Schule, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Pädagogen/<br />

Pädagoginnen, Behindertenberater/ Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfi ndung und<br />

Arbeitserprobung - durchgeführt.<br />

Die Ausbildenden sollen einen personenbezogenen Förderplan, der die spezifi sche Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben.<br />

Der personenbezogene Förderplan dient der Entwicklung der/des Betroffenen.<br />

Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 42m Abs. 2 i.V.m. § 42l<br />

Abs. 2 Satz 1 HwO in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungsgang<br />

nach Art und Schwere / Art oder Schwere der Behinderung erforderlich und eine auf die besonderen Verhältnisse der Menschen mit Behinderung<br />

abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.<br />

Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Berufsschule Partner und mitverantwortlich für eine qualifi<br />

zierte und qualifi zierende Berufsausbildung.<br />

Die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23.11.2011 und der Vollversammlung vom<br />

07.12.2011 <strong>als</strong> zuständige Stelle nach § 42m Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S.<br />

3074, ber. 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. gewerberechtlicher Vorschriften vom 11. 7. 2011 (BGBl. I S. 1341) nachstehende<br />

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.<br />

§ 1 Ausbildungsberuf<br />

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung / zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.<br />

§ 2 Personenkreis<br />

Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.<br />

§ 3 Dauer der Berufsausbildung<br />

Die Ausbildung dauert drei Jahre.<br />

§ 4 Ausbildungsstätten<br />

Die Ausbildung fi ndet in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.<br />

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte<br />

(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.<br />

(2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung<br />

den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.<br />

(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen/Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis<br />

zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.<br />

§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen<br />

(1) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO erstm<strong>als</strong> tätig werden, müssen neben der persönlichen,<br />

berufsspezifi sch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifi<br />

sche Qualifi kationen nachweisen.<br />

(2) Anforderungsprofi l<br />

Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifi kation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:<br />

- Refl exion der betrieblichen Ausbildungspraxis,<br />

- Psychologie,<br />

- Pädagogik, Didaktik,<br />

- Rehabilitationskunde,<br />

- Interdisziplinäre Projektarbeit,<br />

- Arbeitskunde/Arbeitspädagogik,<br />

- Recht,<br />

- Medizin.<br />

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§ 42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifi zierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.<br />

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifi kation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität<br />

der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung<br />

erfolgt.<br />

(4) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von<br />

höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifi kationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gemäß Absatz<br />

2 gelten <strong>als</strong> erfüllt, wenn die behindertenspezifi schen Zusatzqualifi kationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.<br />

§ 7 Struktur der Berufsausbildung<br />

(1) Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindestens 18 Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb/mehreren<br />

geeigneten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.<br />

(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung mit Inhalten der Berufsausbildung zum/zur Tischler/Tischlerin oder zum/zur Holzmechaniker/Holzmechanikerin<br />

übereinstimmen, für die aufgrund einer Regelung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> eine überbetriebliche Berufsausbildung<br />

vorgesehen ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.<br />

(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige<br />

Behinderung oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern; eine Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen<br />

Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.<br />

§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild<br />

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

(berufl iche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die<br />

jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.<br />

(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):<br />

ABSCHNITT A<br />

Berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />

1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team<br />

2. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen<br />

3. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen<br />

4. Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen<br />

5. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen<br />

6. Behandeln von Oberfl ächen<br />

7. Durchführen von Holzschutzmaßnahmen<br />

8. Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten<br />

9. Transportieren und Lagern<br />

Abschnitt B<br />

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht<br />

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes<br />

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />

4. Umweltschutz<br />

5. Information, technische und soziale Kommunikation<br />

6. Kundenorientierung<br />

7. Qualitätssichernde Maßnahmen<br />

§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung<br />

(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden,<br />

dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,<br />

die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufl iche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen<br />

nach § 10 und § 11 nachzuweisen.<br />

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.<br />

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis<br />

während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen.<br />

Die Auszubildende/ Der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pfl icht zur<br />

Führung eines schriftlichen Ausbildungsnachweises entbunden werden.<br />

§ 10 Zwischenprüfung<br />

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfi nden.<br />

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung<br />

wesentlich ist.<br />

(3) Die Zwischenprüfung fi ndet im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes statt.<br />

(4) Für den Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) Arbeitsaufgaben erfassen,<br />

b) Zeichnungen lesen,<br />

c) Arbeitsplätze einrichten,<br />

d) Werkzeuge handhaben und Maschinen bedienen,<br />

e) Werkstoffe be- und verarbeiten,<br />

f) Oberfl ächen schleifen,<br />

g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen,<br />

h) die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die<br />

Arbeitsprobe beziehen, schriftlich bearbeiten;<br />

3. <strong>als</strong> Arbeitsprobe kommt insbesondere in Betracht: Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei Verbindungen unter Anwendung manueller<br />

und maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken;<br />

4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 10 Minuten sowie die Bearbeitung<br />

der schriftlichen Aufgaben in 90 Minuten durchgeführt werden.<br />

§ 11 Abschlussprüfung<br />

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfl ing die berufl iche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling<br />

nachweisen, dass er die dafür erforderlichen berufl ichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen berufl ichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt<br />

und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde<br />

zu legen.<br />

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:<br />

1. Planung und Fertigung,<br />

2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle,<br />

3. Auftragsbearbeitung und Montage,<br />

4. Wirtschafts- und Sozialkunde.<br />

(3) Für den Prüfungsbereich Planung und Fertigung bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) auftragsbezogene Unterlagen bearbeiten,<br />

b) Arbeitsschritte planen,<br />

c) programmierbare Maschinen bedienen,<br />

d) Halbzeuge be- und verarbeiten,<br />

e) Montage von Beschlägen vorbereiten,<br />

f) Oberfl ächenbehandlungstechniken anwenden,<br />

g) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,<br />

h) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur<br />

Qualitätssicherung berücksichtigen,<br />

i) die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;<br />

2. dem Prüfungsbereich ist die Planung und Fertigung eines Rahmens, Korpusses oder Gestells zugrunde zu legen,<br />

3. der Prüfl ing soll ein Prüfungsstück fertigen und die Fertigung dokumentieren sowie hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;<br />

4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt<br />

werden.<br />

(4) Für den Prüfungsbereich Fertigstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) Arbeitsmittel zusammenstellen,<br />

b) Schablonen und Lehren nutzen,<br />

c) Maschinen bedienen,<br />

d) Beschläge montieren,<br />

e) bewegliche Teile einpassen und anbringen,<br />

f) Qualitäts- und Funktionskontrollen durchführen,<br />

g) Oberfl ächen schützen,<br />

h) Teile verpacken und für den Transport vorbereiten,<br />

i) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,<br />

j) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur<br />

Qualitätssicherung berücksichtigen kann;<br />

2. dem Prüfungsbereich ist die Ergänzung, Fertigstellung und Qualitätskontrolle des eigenen Prüfungsstückes zugrunde zu legen;<br />

3. der Prüfl ing soll sein Prüfungsstück fertig stellen und das Ergebnis der Qualitätskontrolle dokumentieren;<br />

4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden.<br />

(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung und Montage bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />

a) Auftragsunterlagen bearbeiten,<br />

b) Berechnungen zum Materialverbrauch durchführen,<br />

c) Werk- und Hilfsstoffeigenschaften bestimmen,<br />

d) Aufbau und Funktion von Maschinen beschreiben,<br />

e) Verarbeitungstechniken festlegen,<br />

f) Verbindungstechniken festlegen,<br />

g) Montagearbeiten vorbereiten,<br />

h) Befestigungsmittel auswählen,<br />

i) qualitätssichernde Maßnahmen darstellen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.<br />

(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:<br />

1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und<br />

beurteilen kann;<br />

2. der Prüfl ing soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />

3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.<br />

§ 12 Gewichtungsregelung<br />

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:<br />

1. Prüfungsbereich Planung und Fertigung 35 Prozent,<br />

2. Prüfungsbereich Fertigstellung und Qualitätskontrolle 25 Prozent,<br />

3. Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung und Montage 30 Prozent,<br />

4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.<br />

§ 13 Bestehensregelung<br />

(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen<br />

1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,<br />

2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und,<br />

3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.<br />

(2) Auf Antrag des Prüfl ings ist die Prüfung in einem der mit schlechter <strong>als</strong> „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen<br />

mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies<br />

für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und<br />

das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.<br />

§ 14 Übergang<br />

Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem<br />

Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.<br />

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse<br />

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit<br />

nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.<br />

§ 16 Prüfungsverfahren<br />

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />

der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> entsprechend.<br />

§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit<br />

Soweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b<br />

Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Ausbildungsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, dem Deutschen Handwerksblatt,<br />

in Kraft.<br />

Genehmigung<br />

Die von der Vollversammlung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> am 7. Dezember 2011 beschlossenen nachfolgend aufgeführten Ausbildungsregelungen<br />

werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung genehmigt:<br />

Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen zum/zur<br />

Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung<br />

Fachpraktiker/in für Metallbau<br />

Mainz, 6. März 2012<br />

AZ: 40 03-008-8406/2012-015 bis 016<br />

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Fred Schmittgen

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