Meisterbrief als sicheres Wertpapier - Handwerkskammer Trier
Meisterbrief als sicheres Wertpapier - Handwerkskammer Trier
Meisterbrief als sicheres Wertpapier - Handwerkskammer Trier
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Donnerstag, 5. April 2012<br />
WEITERBILDUNG<br />
Aus ihrem umfangreichen Weiterbildungsangebot<br />
bietet die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong><br />
beispielhaft folgende Kurse an:<br />
EDV<br />
AutoCAD 2012 Grundmodul I<br />
17.4.; 18 - 21 Uhr, dienstags, 40 Unterrichtsstunden;<br />
350 Euro<br />
MS Access 2007 – Grundkurs für Anwender<br />
15.5.; 18 - 21 Uhr, dienstags, 20 Unterrichtsstunden;<br />
175 Euro<br />
EDV-Einsteiger-Wissen mit MS Offi ce<br />
24.5.; 18 - 21 Uhr, donnerstags, 72 Unterrichtsstunden;<br />
530 Euro<br />
Unternehmensführung<br />
Fortbildung mit Abschlussprüfung gem.<br />
§ 3 AEVO (Teil IV der Meisterprüfung) -<br />
Vollzeit<br />
16.-27.4.; 8 - 16:45 Uhr, 100 Unterrichtsstunden;<br />
440 Euro plus 180 Euro Prüfungsgebühren<br />
Betriebswirt/in (HWK)<br />
<strong>Trier</strong> 16.4./ Wittlich 17.4.; 2x wöchentlich<br />
18 - 21 Uhr, 400 Unterrichtsstunden; 2.380<br />
Euro plus 300 Euro Prüfungsgebühren (Meister-BAföG-fähig:<br />
30,5 % Zuschuss)<br />
Technik und Praxis<br />
SPS-Fachkraft<br />
5.5.; 8:30 - 15 Uhr, samstags, 240 Unterrichtsstunden;<br />
2.268 Euro plus Prüfungsgebühren<br />
Servicetechniker für Heizung-Klima-<br />
Sanitär<br />
12.6.; 17:30 - 21 / 8:30 - 15 Uhr, 1 - 2x wöchentlich/samstags,<br />
235 Unterrichtsstunden;<br />
1.300 Euro<br />
Umwelt<br />
Solarteur<br />
7.5.; 18 - 21 Uhr, 2x wöchentlich, 200 Unterrichtsstunden;<br />
1.500 Euro plus Prüfungsgebühren<br />
Die Kurse fi nden in der HWK oder entsprechenden<br />
Bildungseinrichtungen vor Ort statt.<br />
Information und Anmeldung:<br />
Bildungs-Beratungs-Center<br />
Tel. 0800/0207-400<br />
E-Mail: bildung@hwk-trier.de<br />
Ansprechpartnerinnen:<br />
Ayline Schwarz<br />
Claudia Marx<br />
Marika Willms<br />
REGIONALREDAKTION<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong><br />
Loebstraße 18, 54292 <strong>Trier</strong><br />
Tel. 0651/207-0<br />
Fax: 0651/207-215<br />
E-Mail: info@hwk-trier.de<br />
Verantwortlich:<br />
Dr. Manfred Bitter<br />
Tel. 0651/207-102<br />
Kontakt:<br />
Constanze Knaack-Schweigstill<br />
Tel. 0651/207-116<br />
E-Mail: cknaack@hwk-trier.de<br />
Anzeigenberatung:<br />
Gerd Schäfer<br />
Tel. 06501/6086314<br />
E-Mail: schaefer-medien@t-online.de<br />
Deutsches Handwerksblatt<br />
INFOS & SERVICE ONLINE UNTER WWW.HWK-TRIER.DE Nr. 7<br />
<strong>Meisterbrief</strong> <strong>als</strong> <strong>sicheres</strong> <strong>Wertpapier</strong><br />
ABSCHLUSSFEIER: 214 Handwerkerinnen und Handwerker aus 15 Gewerken sichern ihre Zukunft mit dem höchsten<br />
Qualitätssiegel im Handwerk – Meisterfeier in vollbesetzter Europahalle – Hans Illigen für 49 Dienstjahre geehrt<br />
Sie erhalten heute das sicherste<br />
<strong>Wertpapier</strong> das ich kenne, nämlich<br />
den <strong>Meisterbrief</strong> im Handwerk.<br />
Sie können stolz auf Ihre<br />
Leistungen sein!“ Mit diesen Worten ehrte<br />
<strong>Handwerkskammer</strong>präsident Rudi Müller<br />
die jüngsten Prüfl inge der Lehrgänge in<br />
der vollbesetzten Europahalle <strong>Trier</strong> zum<br />
Auftakt der Meisterfeier. Weiter hob er<br />
die guten Zukunftsperspektiven für Handwerksmeister<br />
hervor und nannte den <strong>Meisterbrief</strong><br />
das „höchste Qualitätssiegel des<br />
Handwerks.“ Zudem lobte er den Ehrgeiz<br />
und die hohe Einsatzbereitschaft der Absolventen,<br />
die in den vergangenen 18 oder<br />
zum Teil sogar 24 Monaten viel Zeit und<br />
Herzblut in diese anspruchsvolle Weiterbildung<br />
investiert hätten. Gerade Kreativität,<br />
Perfektion, Können, Individualität und<br />
Leidenschaft seien unverzichtbare Qualifi -<br />
kationen, um sich gegen Wirtschaftskrisen<br />
und globale Einfl üsse dauerhaft behaupten<br />
zu können, so der Kammerpräsident.<br />
Neben Rudi Müller würdigten zahlreiche<br />
Gäste aus Politik, Handwerk und Gesellschaft<br />
die Anstrengungen und das Engagement<br />
der karrierebewussten jungen Handwerker-Profi<br />
s.<br />
Auch Dagmar Barzen von der Aufsichts-<br />
und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstrich<br />
in ihrer Rede den Stellenwert des<br />
Handwerks und der Meisterausbildung.<br />
Gebührend vertrat sie Wirtschaftsministe-<br />
Dr. Manfred Bitter (r.) ehrte Hans Illigen<br />
rin Eveline Lemke, die an jenem Sonntag<br />
<strong>als</strong> Mitglied der Bundesversammlung zur<br />
Wahl des neuen Bundespräsidenten nach<br />
DIE NEUEN MEISTER UND MEISTERINNEN<br />
Dachdecker: Andreas Auer, Haßloch; Wolfgang<br />
Baum, <strong>Trier</strong>; Felix Becker, Hettenhausen;<br />
Nadja Hasenstab, Wittlich; Alexander Hein,<br />
Fisch; Sven Kieferling, Stelzenberg; Jens Skrobotz,<br />
<strong>Trier</strong>; Michael Witzig, Kaiserslautern<br />
Elektromaschinenbauer: Patrick Daub,<br />
Saarwellingen; Tim Dietzel, Sulzbach; Jörg<br />
Gläser, Zornheim; Artur Jordan, Kretz; Andreas<br />
Laub, Merchweiler; Karsten Merl, Dillingen;<br />
Andreas Schenk, <strong>Trier</strong>; Timo Schughart,<br />
Dernbach<br />
Elektrotechniker: Sergej Bachmann, Idar-<br />
Oberstein; Sebastian Baltes, Saarburg; Ingo<br />
Berg, Lieser; Claus Brocker, Baumholder;<br />
Martin Cales, Eschfeld; Michael Ferber, Leiwen;<br />
Volker Heilenbach, Bitburg; Marc Henrichs,<br />
Auw; Christoph Klink, Konz-Krettnach;<br />
Achim Lichter, Bitburg; Frank Ludwig, Niederöffl<br />
ingen; Rainer Maasem, Spangdahlem;<br />
Guido Moll, Prüm; Dominik Offer, Bernkastel-<br />
Kues; Jürgen Rommelfangen, Ayl; Christian<br />
Saxler, Neichen; Marco Schneider, Morscheid;<br />
Thomas Weinberger, <strong>Trier</strong><br />
Fahrzeuglackierer: Slawomir Barwinski,<br />
Rittersdorf; Guido Beck, Konz-Oberemmel;<br />
Leroy Brusius, Kirschweiler; Björn Cön, <strong>Trier</strong>;<br />
Horst-Michael Conrad, Rittersdorf; Thomas<br />
Fritz, Aach; Christopher Nees, Rhaunen;<br />
Andy Pawlak, <strong>Trier</strong>; Bernhard Schumann,<br />
Konz<br />
Feinwerkmechaniker: Matthias Caspar,<br />
Wadern; Sebastian Dahm, Tawern; Jörg<br />
Hassler, Konfeld; Eric Hußung, Merzig; Niko<br />
Lempges, Bitburg; Andreas Malcher, Wadern;<br />
Markus Rommelfanger, Konz-Könen; Ralf<br />
Simon, Nohfelden/Türkismühle; Martin Theis,<br />
Fotos: Speicher/Knaack-Schweigstill<br />
Prüfungsbeste der Meisterlehrgänge sind Martin Cales (Eschfeld), Horst Michael Conrad (Rittersdorf), Eric Hußung (Merzig), Pascal Jonas<br />
(Nonnweiler-Kastel), Jonas Kömen (Igel), Stefan Mayer (Oberpierscheid), Jürgen Mike (Merzig), Pierre Streit (<strong>Trier</strong>) und Frank Zender (Arzfeld)<br />
Berlin gereist war. Die ADD-Präsidentin<br />
betonte, dass der <strong>Meisterbrief</strong> ein „Garant<br />
für Qualität, Sicherheit und Karriere“ sei.<br />
Dem „Erfolgsmodell Meister“ komme somit<br />
eine hohe fachliche und persönliche<br />
Bedeutung zu. Sie verwies auf das hohe<br />
Ansehen des Handwerks, dem einer Un-<br />
Würdigung der Prüfungsausschuss-Mitglieder<br />
tersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung<br />
zufolge 88 Prozent der Befragten<br />
vertrauen. Auch stünden den Jungmeistern<br />
die Türen zu Fachhochschulen und Universitäten<br />
offen, „ein wichtiger Schritt in<br />
punkto Gleichwertigkeit von allgemeiner<br />
Waxweiler; Heiko Thome, Weiskirchen<br />
Friseure: Lena Adams, Hinterweiler; Andrea<br />
Brachmann, Schmelz; Stefanie Engler, Reinsfeld;<br />
Irina Grenz, Konz; Elena Heinrich, Altrich;<br />
Kerstin Klein, <strong>Trier</strong>; Silvia Kögel-Hayes,<br />
Kell; Claudia Maier, <strong>Trier</strong>; Daniela Münch,<br />
Niederscheidweiler; Melanie Pauli, Merzkirchen;<br />
Miriam Schäfges, Strohn; Miriam Gietzen,<br />
Sankt Aldegund; Anna Schöner, <strong>Trier</strong>;<br />
Dennis Thiel, Gillenfeld; Hannah Thielen,<br />
Bitburg; Miriam Turbing, Mehring; Michaela<br />
Wolf, Greimerath; Nadine Wollmann, Arzfeld;<br />
Julia Zender, Rittersdorf<br />
Installateur und Heizungsbauer: Philip<br />
Bösen, Freudenburg; Frank Briesch, Klüsserath;<br />
Sascha Bujung, <strong>Trier</strong>; Christoph Eckardt,<br />
Ammeldingen; Steffen Graul-Lempp, <strong>Trier</strong>;<br />
Pascal Jonas, Nonnweiler-Kastel; Michael<br />
Krämer, Kasel; Sebastian Kring, <strong>Trier</strong>; Nadine<br />
Kutz, Morbach; Daniel Lauer, Büdlich; Alexander<br />
Steffgen , Dreis; Stephan Steudte, Bad<br />
Bertrich; Torsten Wanninger, Stipshausen;<br />
Christopher Wolfram, Spangdahlem<br />
Kraftfahrzeugtechniker: Tim Adam,<br />
Schillingen; David Balter, Bickendorf; Marcel<br />
Baqué, <strong>Trier</strong>; Franziska Bast, Konz; Florian<br />
Beck, Wellen; David Benz, Burgen; Jörg Bepperling,<br />
Konz; Alexander Bitter, Niederstadtfeld;<br />
Sebastian Bollig, Dauwelshausen; Benedikt<br />
Alois Braun, Baumholder; Falko Dietrich,<br />
Püttlingen; Thomas Echternach, Geisfeld;<br />
André Erzig, Losheim; Jürgen Faas, Niederöffl<br />
ingen; Thomas Feltes, <strong>Trier</strong>weiler; Markus<br />
Frömberg, Farschweiler; Holger Gropmann,<br />
Rinzenberg; Eric Groß, Zeltingen-Rachtig;<br />
Christian Guiliano, Baumholder; Christian<br />
und berufl icher Bildung“. Dass bei der Einführung<br />
des Deutschen Qualifi kationsrahmens<br />
die Abschlüsse Bachelor und Meister<br />
gleichwertig eingestuft werden, begrüße sie.<br />
Mit den Absolventen der Meisterkurse<br />
2010/11 ist das Handwerk der Region nun<br />
um 214 Jungmeister und -meisterinnen aus<br />
15 Gewerken reicher. Diese Generation auf<br />
dem Sprung in eine erfolgreiche Zukunft<br />
ist zugleich die letzte der „Ära Illigen“.<br />
Hans Illigen, der insgesamt 8.561 Meisterprüfl<br />
inge betreut hat, ging jetzt nach 49<br />
Dienstjahren in den Ruhestand. Sein berufl<br />
iches Lebenswerk würdigte Hauptgeschäftsführer<br />
Dr. Manfred Bitter mit einem<br />
besonderen Dank.<br />
Höhepunkt der festlichen und kurzweiligen<br />
Veranstaltung war die Übergabe<br />
der <strong>Meisterbrief</strong>e durch Präsident Müller,<br />
Dr. Manfred Bitter, Dagmar Barzen und<br />
Dietmar Reuter von der Sparkasse <strong>Trier</strong>.<br />
Als Prüfungsbeste ihres Faches wurden<br />
neun Jungmeister überdies gesondert ausgezeichnet.<br />
Zu Ehren kamen auch Klaus<br />
Fisseni, Siegfried Sorge und Klaus Lutz <strong>als</strong><br />
Hardt, <strong>Trier</strong>; Marcel Hector, Ralingen; Lars<br />
Hölzmer, Echternacherbrück; Michael Kölsch,<br />
Ralingen; Daniel Krämer, Kelberg;<br />
Christoph Kreber, Traben-Trarbach; Marc<br />
Maurer, Traben-Trarbach; Patrick Müller,<br />
Nonnweiler; Christian Müller, Greimerath;<br />
Daniel Neises, Fliessem; Jan Pauli, Gladbach;<br />
Wadim Pfening, Zell; Carsten Poguntke,<br />
Salmtal; Thorsten Quint, Osburg; Harald<br />
Ripp, Irmenach; Andreas Rübel, Konz; Christian<br />
Schiller, <strong>Trier</strong>; Thomas Schmitt, Neuhütten;<br />
Daniel Schnur, Losheim; Sergej Spomer,<br />
<strong>Trier</strong>; Pierre Streit, <strong>Trier</strong>; Guido Tautges,<br />
Bleialf; Michael Thielen, Bergweiler; Marc<br />
Tiedtke, Manderscheid; Pascual Uhl, Newel;<br />
Michael Vogel, Bitburg; Daniel Weber, Dudeldorf;<br />
Marc Wilhelms, Serrig; Karsten Wintrich,<br />
Leiwen-Zummet; Olivier Witz, Salmtal;<br />
Alexander Zajontz, Bollendorf; Danny Zunker,<br />
Auw<br />
Maler und Lackierer: Adam Barisch, <strong>Trier</strong>;<br />
Marc Büchel, Bitburg; Manuel Hein, Osburg;<br />
Stefan Meister, <strong>Trier</strong>; Michael Naumann, Tawern;<br />
Christian Naumann, Saarburg; Raphael<br />
Schärf, Bernkastel-Kues; Marco Wallerius,<br />
Gondorf; Frank Zender, Arzfeld<br />
Maurer und Betonbauer: Christian<br />
Brausch, Perl-Oberleuken; Patrick Dingels,<br />
Nimshuscheid; Pascal Ferlisi, Dillingen; Benjamin<br />
Gillen, Konz; Ralf Gores, <strong>Trier</strong>; Harald Hecker,<br />
Mannebach; Tobias Junk, Freudenburg;<br />
Manuel Knaf, Mettlach; Jürgen Mike, Merzig;<br />
Patrick Müller, Merzig-Ballern; Matthias<br />
Thome, Wawern; Ralf Tibo, Riol<br />
Metallbauer: Waldemar Edelkina, <strong>Trier</strong>;<br />
Michael Görlitz, Thalfang-Bäsch; Thomas Kal-<br />
langjährige Mitglieder des Prüfungsausschusses.<br />
Dr. Manfred Bitter entließ die jungen<br />
Meister und Meisterinnen mit dem Hinweis<br />
auf Angebote der Kammer in die Zukunft.<br />
Denn die HWK bietet auch jungen Meistern<br />
individuelle Unterstützung bei der berufl<br />
ichen Weiterentwicklung. Ob Hilfe bei<br />
der Existenzgründung, der Betriebsübernahme<br />
oder der Unternehmensführung:<br />
Mit ihren qualifi zierten Fortbildungs- und<br />
Beratungsangeboten stehe die Kammer den<br />
neuen Führungskräften jederzeit zur Seite,<br />
so der Hauptgeschäftsführer.<br />
Gute Stimmung in vollbesetzer Europahalle<br />
verkamp, Lieser; Björn Kiefer, Kastel-Staadt;<br />
Jonas Kömen, Igel; Michael Koster, Sirzenich;<br />
Daniel Ludwig, Wallscheid; Kai-Simon Merten,<br />
<strong>Trier</strong>; Pascal Ponzlet, <strong>Trier</strong>weiler-Sirzenich;<br />
Sergej Reiner, <strong>Trier</strong>; Markus Schmidt, Heusweiler;<br />
Waldemar Schwabauer, <strong>Trier</strong>; Alex<br />
Sikrin, Wittlich; Sebastian Stampf, Konz;<br />
Thomas Thiel, Newel; Christian Wiersch,<br />
<strong>Trier</strong><br />
Stuckateure: Michael Ahles, <strong>Trier</strong>; Paul Barg,<br />
Kelberg; Dirk Bauer, Merzig; Sascha Bayard,<br />
Überherrn; Johannes Kopp, Morscheid; Pascal<br />
Latten, Dreis-Brueck; Marius Ölbracht,<br />
Waldweiler; Wladimir Unruh, Wadgassen;<br />
Sven Uzel, Daun<br />
Tischler: David Fischer, Wolsfeld; Andreas<br />
Gerhards, Wittlich; Christian Hirnstein, Vinningen;<br />
Christian Kirf, Freudenburg; Pascal<br />
Klein, Morbach; Thomas Kraemer, Bitburg;<br />
Stefan Mayer, Oberpierscheid; Frank Raas,<br />
Bollendorf; Jan Richarz, <strong>Trier</strong>; Gerhard Roos,<br />
Morbach; Tobias Schmitz, Morbach; Matthias<br />
Schramm, <strong>Trier</strong>; Philipp Simonis, Waldrach;<br />
Stefan Thielen, Speicher; Marco Zensen, Lambertsberg<br />
Zahntechniker: Oliver Christoph, Saarbrücken;<br />
Matthias Gajewski, <strong>Trier</strong>; Christina<br />
Haubrichs, Niersbach; Rene Jochum, Saarbrücken;<br />
Karsten-Thomas Rahn, Ottweiler-<br />
Steinbach; Daniel Rampelt, Hauptstuhl<br />
Zimmerer: Patrick Adolph, Bettingen; Eric<br />
Görgen, Bitburg; Tim Kroon, Temmels;<br />
Florian Monzel, Schweich; Moritz Motschall,<br />
Perl; Jürgen Rauch, Mettlach; Wolfgang Ritz,<br />
Bitburg; Sebastian Schubert, Palzem; Marco<br />
Schuh, Schillingen; Jochen Zahnen, Bleialf
T2<br />
HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />
Familienfreundliche<br />
Betriebe gesucht<br />
WETTBEWERB: Bewerbungsbogen ausfüllen<br />
Die Stiftung „Zukunft in <strong>Trier</strong>-<br />
Saarburg“ schreibt zum zweiten<br />
Mal den Wettbewerb „Familienfreundliche<br />
Betriebe im Landkreis<br />
<strong>Trier</strong>-Saarburg“ aus. Ziel ist es, die<br />
Öffentlichkeit noch stärker für dieses<br />
Thema zu sensibilisieren. An<br />
der Ausschreibung beteiligt sind die<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
und die Gleichstellungsstelle des<br />
Kreises sowie die <strong>Handwerkskammer</strong><br />
und die Industrie- und Handelskammer<br />
(IHK). Die Stiftung<br />
stellt ein Preisgeld von insgesamt<br />
2500 Euro zur Verfügung.<br />
Bewerben können sich im Kreis<br />
<strong>Trier</strong>-Saarburg ansässige Unternehmen<br />
mit Modellen zur Umsetzung<br />
von familienfreundlichen<br />
Strukturen. Dazu können fl exible<br />
Arbeitszeitmodelle ebenso gehören<br />
wie Maßnahmen, die Arbeitnehmer/innen<br />
bei der Betreuung von<br />
Familienmitgliedern unterstützen.<br />
Gefragt sind aber auch unkonventionelle<br />
Ideen und Praktiken in<br />
Unternehmen, die Arbeitnehmer/<br />
innen die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf erleichtern. Die Angebote<br />
der Unternehmen müssen sich<br />
Der neue OPEL INSIGNIA BiTURBO<br />
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nicht ausschließlich an Familien<br />
mit Kindern richten. Immer größer<br />
wird der Bedarf, den Beruf mit der<br />
Betreuung von älteren Angehörigen<br />
vereinbaren zu können – auch hier<br />
sind im Rahmen des Wettbewerbs<br />
Lösungsansätze willkommen.<br />
Interessierte Betriebe werden gebeten,<br />
ihre familienfreundlichen<br />
Konzeptionen darzustellen. Dafür<br />
wurde ein Bewerbungsbogen<br />
entwickelt. Er liegt zusammen mit<br />
einer Informationsschrift unter<br />
anderem in der Kreisverwaltung in<br />
<strong>Trier</strong>, den Verbandsgemeindeverwaltungen,<br />
bei der IHK und der<br />
HWK in <strong>Trier</strong> sowie in den Filialen<br />
der Sparkasse und der Volksbanken<br />
im Kreis aus. Der Bewerbungsbogen<br />
kann auch bei der Kreisverwaltung<br />
angefordert oder auf der<br />
Homepage der Kreisverwaltung<br />
unter www.trier-saarburg.de heruntergeladen<br />
werden. Bewerbungsschluss<br />
ist der 4. Mai. Die Preisverleihung<br />
fi ndet am 20. Juni statt.<br />
Ansprechpartner ist Dr. Matthias<br />
Schwalbach, <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Trier</strong>, E-Mail: mschwalbach@hwktrier.de,<br />
Tel. 0651/207-352.<br />
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Abb. zeigt Sonderausstattungen.<br />
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Das Beste für<br />
die Feiertage<br />
OSTERN: Bäckerei Braunshausen und andere<br />
Bäckerbetriebe bieten besondere Backwaren an<br />
VON JANA KLIMEK<br />
Das Osterfest markiert das<br />
Ende der Fastenzeit. Leckereien<br />
und Köstlichkeiten<br />
haben Hochsaison.<br />
Ostereier, Schokohasen & Co zählen<br />
natürlich zu den Spitzenreitern.<br />
Aber auch traditionelles Backwerk<br />
gehört in vielen Regionen zum Fest.<br />
So hat die Bäckerei Braunshausen<br />
in <strong>Trier</strong>-Ruwer an den Ostertagen<br />
im wahrsten Sinne des Wortes<br />
alle Hände voll zu tun. Michael<br />
Braunshausen, stellvertretender<br />
Obermeister der Bäckerinnung<br />
<strong>Trier</strong>-Saarburg: „Der Verkauf von<br />
Osterbackwaren beginnt schon einige<br />
Wochen vor dem Fest. Speziell<br />
an den Feiertagen der Karwoche<br />
machen wir fast 30 Prozent mehr<br />
Umsatz. An solchen Tagen fi nden<br />
mehr Menschen den Weg zum Traditionsbäcker<br />
von nebenan, weil sie<br />
ihren Gästen am Kaffeetisch Qualitätsbackwaren<br />
anbieten möchten.“<br />
Auch außerhalb der Feiertage mehr<br />
Menschen auf den Geschmack<br />
MELDUNGEN<br />
Spenden<br />
Internat in Südindien<br />
braucht neues Dach<br />
Der Freundeskreis Indienhilfe e. V.<br />
Gusterath bittet um Spenden für<br />
das undichte Dach eines Internats in<br />
Indien. Die Reparatur des 40 Jahre<br />
alten Flachdaches am Jungeninternat<br />
St. Anthony´s Orphanage kostet<br />
nach Einschätzung eines Ingenieurs<br />
aus <strong>Trier</strong> voraussichtlich 20.000 Euro.<br />
Die Bankverbindung lautet: Konto<br />
Nr. 913343, Sparkasse <strong>Trier</strong>, BLZ:<br />
585 501 30, Verwendungszweck:<br />
„Spende Dach Adoni“. Ansprechpartner<br />
ist Hans Bors, Freundeskreis<br />
Indienhilfe e. V., Tel. 06588/487,<br />
E-Mail: haboind@aol.com.<br />
Tischwäsche<br />
Der Frühling naht!<br />
hochwertiger Backkunst zu bringen<br />
– das ist Michael Braunshausens<br />
erklärtes Ziel. In mittlerweile<br />
drei Filialen produziert die Bäckerei<br />
täglich frische Backwaren, und das<br />
seit 1978. Rund 26 Mitarbeiter kneten,<br />
backen, mischen, mahlen und<br />
verkaufen. Wie viele andere Meister<br />
seines Faches wird Braunshausen<br />
dafür sorgen, dass die Region mit<br />
österlichen Leckerbissen versorgt<br />
wird. Der Bäckermeister aus Ruwer<br />
freut sich jedes Jahr auf die Osterzeit:<br />
„Dann kann ich neue Rezepte<br />
ausprobieren. Die Bandbreite an<br />
Ostergebäck reicht von eher herzhaften<br />
Varianten bis hin zu süßen<br />
Rezepturen, wie das mit Glasur<br />
überzogene Osternestchen. „Der<br />
Osterkranz ist eine der beliebtesten<br />
Backspezialitäten“, berichtet der<br />
Bäckermeister.<br />
Rund 53 Kilogramm Brot haben<br />
die Deutschen im Jahr 2010<br />
pro Kopf dem Zentralverband des<br />
Deutschen Bäckerhandwerk zufolge<br />
verzehrt. 30 Prozent entfi elen<br />
auf Mischbrot und 12 Prozent auf<br />
Spenden an den Verein können<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Um das unter dem Dach liegende<br />
Mauerwerk und den Beton vor<br />
weiteren Schäden zu schützen,<br />
müssen die undichten Stellen noch<br />
vor dem nächsten Monsunregen<br />
versiegelt werden. Ansonsten drohe<br />
die Gefahr, dass das Bauwerk nicht<br />
mehr genutzt werden kann, so die<br />
Heimleitung. Der Freundeskreis kann<br />
diesen Betrag alleine nicht aufbringen<br />
und ist zur Unterstützung des<br />
Projekts auf Spenden angewiesen.<br />
Die Kinder in der ländlichen Region<br />
um Adoni hätten anderweitig kaum<br />
Alternativen, eine Schule zu besuchen,<br />
heißt es. Die Indienhilfe e. V.<br />
Gusterath unterstützt seit 1984 hilfs-<br />
REMONDIS bietet die passenden Container<br />
für Ihre Räumungsaktionen.<br />
• Bauabfälle<br />
• sperriger Abfall<br />
• Holz<br />
• Grünschnitt u.s.w.<br />
... nach Ihrem Geschmack<br />
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Ob elegant, classisch, modern, eckig, oval oder rund – Wir fertigen<br />
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Kaiserstr. 28, 54290 <strong>Trier</strong><br />
Tel.: 0651/43698-0<br />
www.betten-haag.de<br />
Unser Team unterstützt Sie gerne.<br />
Auch Anlieferung<br />
möglich:<br />
Über Brücken 2<br />
54294 <strong>Trier</strong><br />
Tel.: 0651 / 170-680<br />
Foto: Klimek<br />
Das Auge isst mit: Osterkranz und Osterlamm werden dank Bäckermeister<br />
Braunshausen aus <strong>Trier</strong>-Ruwer so manche Festtafel zieren.<br />
Vollkornbrot. Auch in der Bäckerei<br />
Braunshausen wird besonderen<br />
Wert auf Bio- und Vollkornprodukte<br />
gelegt. Eigens für die Oster-<br />
bedürftige Mädchen und Jungen in<br />
Südindien dabei, einen qualifi zierten<br />
Schulabschluss zu erreichen.<br />
Denkmalpfl egepreis<br />
Besichtigung<br />
gemeldeter Gebäude<br />
Die Mitglieder der Jury für den Denkmalpfl<br />
egepreis der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
reisten am 6. März durch den<br />
Bezirk, um die zum Wettbewerb gemeldeten<br />
Gebäude zu besichtigen.<br />
Die Preisverleihung soll im Frühjahr<br />
2012 erfolgen. Von rechts im Bild:<br />
Oberbaurat a .D. Lutz, Wolfgang Karthäuser,<br />
Denkmalpfl ege Kreis <strong>Trier</strong>-<br />
Saarburg, Hermann Bruck, Denkmal-<br />
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Foto: HWK<br />
tage entwickelte sie Vollwertprodukte<br />
wie beispielsweise das „Rüblibrot“,<br />
ein Möhrenbrot aus regional<br />
erlesenen Zutaten.<br />
pfl ege Kreis Bernkastel-Wittlich, Dr.<br />
Angelika Meyer, Denkmalpfl ege <strong>Trier</strong>,<br />
Michael Berens, Kreisdenkmalpfl eger<br />
Bitburg-Prüm a.D., Detlef Kleintitschen,<br />
Denkmalpfl ege Bitburg-Prüm,<br />
und <strong>als</strong> Begleiter Frank Sprenger,<br />
Denkmalberater der <strong>Handwerkskammer</strong>n<br />
Rheinland-Pfalz.<br />
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Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7 HANDWERKSKAMMER TRIER T3<br />
Frauen sollten mehr für<br />
ihre Altersvorsorge tun<br />
FRAUENTAG: Mangelnde Absicherung ist vielen nicht bewusst<br />
Im Berufsleben vorsorgen und dadurch<br />
im Alter fi nanziell besser abgesichert sein<br />
- diese Strategie stand im Fokus einer<br />
Veranstaltung am Weltfrauentag in der<br />
<strong>Handwerkskammer</strong>. Eingeladen hatte die<br />
Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung<br />
<strong>Trier</strong>-Saarburg, Anne Hennen, in Kooperation<br />
mit rund 20 Einrichtungen aus<br />
der Region. Dem Motto „Heute Zeichen für<br />
morgen setzen“ entsprechend diskutierten<br />
auf dem Podium Vertreterinnen aus Politik<br />
und Gesellschaft über Möglichkeiten von<br />
Frauen, ihre Existenz im Alter abzusichern.<br />
Die Grundlage für diese Debatte<br />
liefern aktuelle Zahlen:<br />
In Deutschland verdienen<br />
Frauen derzeit durchschnittlich<br />
23 Prozent weniger <strong>als</strong><br />
ihre männlichen Kollegen.<br />
Dies führe im Alter zu einer<br />
„Rentenlücke“ von 59 Prozent<br />
und somit zu einem<br />
deutlich höheren Armutsrisiko,<br />
appellierten die Veranstalterinnen.<br />
Zum Nachdenken und<br />
Handeln regte auch das „Impulstheater“<br />
an. Mitglieder<br />
des Arbeitskreises Internationaler<br />
Frauentag verpackten einschlägige<br />
Erwerbsbiografi en in typisch weibliche Alltagsszenen.<br />
Bei allgemein guter Marktlage,<br />
so die Organisatorinnen, sei ein bedenklicher<br />
Rückgang sozialversicherungspfl ichtiger<br />
Beschäftigungen festzustellen. Zudem<br />
gebe es zunehmend unterbrochene sowie<br />
geringfügig bezahlte Erwerbstätigkeiten,<br />
die nicht ausreichend dazu beitrügen, die<br />
Existenz im Alter abzusichern. Viele Frauen<br />
würden leichtgläubig darauf vertrauen,<br />
später von der Rente des Ehegatten leben zu<br />
können.<br />
IHR VORTEIL!<br />
Energieeffi zienz<br />
KMU erhalten weiter<br />
Beratungszuschüsse<br />
Die Förderung der Energieeffi zienzberatung<br />
für kleine und mittelständische<br />
Unternehmen (KMU) durch<br />
das Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWI) und die<br />
KfW wird unter dem neuen Namen<br />
„Energieberatung Mittelstand“<br />
fortgesetzt. Ziel des Programms ist<br />
die Förderung einer sparsamen und<br />
rationellen Energieverwendung in<br />
KMU und bei freiberufl ich Tätigen<br />
durch einen Zuschuss zu den Kosten<br />
einer qualifi zierten und unabhängigen<br />
Energieeffi zienzberatung.<br />
Die „Energieberatung Mittelstand“<br />
steht Unternehmen, Freiberufl ern<br />
und Selbstständigen mit jährlichen<br />
Energiekosten von mehr <strong>als</strong> 5.000<br />
Euro zur Verfügung. Anträge können<br />
bereits gestellt werden. Auch künftig<br />
erhalten Unternehmen, Selbstständige<br />
und Freiberufl er Zuschüsse bis zu<br />
1.280 Euro für eine Initialberatung<br />
bzw. bis zu 4.800 Euro für eine Detailberatung.<br />
Damit können jeweils<br />
PERSÖNLICHE ECKE<br />
Herzlich gratulieren wir allen, die im<br />
weiten Gebiet der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Trier</strong> <strong>als</strong> Jubilare und Geburtstagskinder<br />
gefeiert wurden. In den<br />
Glückwunsch schliessen wir alle ein,<br />
die auch etwas zu feiern hatten, vor<br />
allem die, von denen wir es nicht<br />
wussten.<br />
Konz:<br />
Am 16. März vollendete Franz-Josef<br />
Becker, Bezirksschornsteinfegermeister,<br />
das 60. Lebensjahr.<br />
<strong>Trier</strong>:<br />
Am 21. März wurde Heribert<br />
Rausch, Kachelofen- und Luftheizungs-,<br />
Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister,<br />
60 Jahre.<br />
Am 26. März vollendete Gerhard<br />
Dier, Fa. Fussboden Dier, das<br />
60. Lebensjahr.<br />
So können die Bausteine<br />
für eine Vorsorge aussehen<br />
Hier gelte es jedoch, selbst vorzusorgen.<br />
Einer Studie zufolge ist bereits heute jedes<br />
fünfte Arbeitsverhältnis in Deutschland<br />
ein so genannter Minijob. Dieser ist in der<br />
Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei.<br />
Lediglich der Arbeitgeber<br />
zahlt hier Pauschalbeiträge ein. Minijobber<br />
haben daher geringere Rentenansprüche<br />
<strong>als</strong> aus einer versicherungspfl ichtigen Tätigkeit.<br />
Was viele Minijobber nicht wissen:<br />
Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit<br />
können sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung<br />
leisten. Durch diese freiwillige<br />
Zahlung kleiner Summen können<br />
sie vollwertige Pfl ichtbeitragszeiten<br />
in der Rentenversicherung<br />
erwerben. Auch Erziehungszeiten<br />
und die Pfl ege<br />
älterer Menschen fänden lediglich<br />
unzureichende Berücksichtigung,<br />
kritisierten die Veranstalterinnen.<br />
Auf den Prüfstand<br />
kam auch das Thema<br />
Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familie. Die Veranstalterinnen<br />
bis zu 80 Prozent der Kosten für die<br />
Initialberatung bzw. 60 Prozent der<br />
Kosten für die Detailberatung durch<br />
die Zuschussförderung abgedeckt<br />
werden.<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Myriam Gräser-Lang<br />
Tel. 0651/207-288<br />
E-Mail: mgraeser@hwk-trier.de<br />
Förderung<br />
KfW erhöht ihre<br />
Zinskonditionen<br />
Die KfW-Bankengruppe hat ihre<br />
Zinskonditionen ab dem 10. Februar<br />
in vier Programmen erhöht: Energieeffi<br />
zient Sanieren (Pr. 151, 152),<br />
Energieeffi zient Bauen (Pr. 153),<br />
Energieeffi zient Sanieren – Kommunen<br />
(218) und Sozial Investieren<br />
– Energetische Gebäudesanierung<br />
(157). Die aktuellen Zinssätze und<br />
das „Gültig-ab-Datum“ sind auf den<br />
Internetseiten der KfW zu sehen. Die<br />
aktuelle Konditionenübersicht gibt es<br />
auch per Faxabruf: 069/7431-4214.<br />
kfw.de/konditionen<br />
60 Jahre wurde am 3. April Friseurmeisterin<br />
Georgette Faldey.<br />
Neuerburg:<br />
60 Jahre wurde Joachim Schmatz,<br />
Tischlermeister, am 21. März.<br />
Klausen:<br />
Franz Dietzen, Elektroinstallateurmeister,<br />
vollendete am 21. März das<br />
80. Lebensjahr.<br />
Pluwig:<br />
Ewald Willwertz, Haus und Gebäudeservice<br />
sowie Montagebau, wurde<br />
am 28. März 76 Jahre.<br />
Bitburg:<br />
Am 3. April vollendete Rudolf<br />
Schwarz, Elektroinstallateurmeister,<br />
das 60. Lebensjahr.<br />
Morbach:<br />
Franz Josef Zerwes, Kraftfahrzeugmechanikermeister,<br />
vollendete am<br />
4. April das 80. Lebensjahr.<br />
Foto:Knaack-Schweigstill<br />
fordern in diesem Zusam-<br />
menhang fl exiblere Arbeitszeitmodelle<br />
und sprechen sich<br />
dafür aus, Väter mehr in die<br />
Erziehungsarbeit einzubinden. Ein weiteres<br />
Anliegen der Veranstalterinnen, mehr Mädchen<br />
für eine Ausbildung in einem so genannten<br />
Männerberuf zu begeistern, wurde<br />
ebenfalls aufgegriffen. So stellten Maler-<br />
und Feinmechanikergesellinnen in den<br />
Werkstätten der <strong>Handwerkskammer</strong> ihre<br />
Gewerke interessierten Entscheiderinnen<br />
und anderen Aktiven aus Verbänden und<br />
Organisationen vor. Dabei berichteten sie<br />
über Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag,<br />
einer männerdominierten Arbeitswelt zwischen<br />
Begabung und Selbstbehauptung.<br />
Ansprechpartner:<br />
Armin Stumpp<br />
Tel. 0651/207-133<br />
E-Mail: astumpp@hwk-trier.de<br />
Schreinerinnung tritt<br />
für Nachhaltigkeit ein<br />
„Dialog in der Werkstatt“ – unter diesem<br />
Motto stand der Frühjahrsempfang der<br />
rheinland-pfälzischen Schreiner in der <strong>Trier</strong>er<br />
Schreinerei Adams. Im Fokus standen<br />
die Themen Nachhaltigkeit und Entwicklungen<br />
im Kaufverhalten. Landesinnungsmeister<br />
Siegfried Schmidt hob hervor, dass<br />
sich das Schreinerhandwerk seit geraumer<br />
Zeit die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz<br />
auf die Fahnen geschrieben habe.<br />
Als Beispiel nannte er das grüne Kompetenzzentrum<br />
des Tischlerhandwerks, dessen<br />
Engagement für klimaneutrale Produkte<br />
vorbildlich sei. Nachhaltigkeit, so Staatssekretär<br />
Stolper, ermögliche den Betrieben<br />
zudem eine zukunftsorientierte Marktpositionierung.<br />
Nicht ohne Grund ziele der<br />
Slogan im Rahmen der Imagekampagne<br />
des Handwerks „Das Handwerk – offi zieller<br />
Ausrüster der Energiewende“ auf diese<br />
zukünftige Entwicklung ab. Gerade das<br />
Schreinerhandwerk diene bei der gesamtgesellschaftlichen<br />
Nachhaltigkeitsstrategie<br />
<strong>als</strong> Motor.<br />
In Frankreich korrekt<br />
Aufträge ausführen<br />
Ob Genehmigungs- und Meldepfl ichten,<br />
besondere Zulassungsbedingungen, arbeitsrechtliche<br />
Bestimmungen, Arbeitnehmerentsendung<br />
oder Mehrwertsteuerregelungen:<br />
Deutsche Handwerker müssen bei<br />
der Ausführung von Aufträgen in Frankreich<br />
viele Formalitäten beachten. Ein Seminar<br />
der <strong>Handwerkskammer</strong> informiert<br />
am 3. Mai von 15-19 Uhr in der Loebstraße<br />
18 über die in Frankreich geltenden Bedingungen.<br />
Die Teilnahme kostet 55 Euro pro<br />
Person, inklusive Imbiss und Unterlagen.<br />
Anmeldeschluss ist der 27. April. Infos und<br />
Anmeldung bei Anne Schwickerath, <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Trier</strong>, Tel. 0651/207-107, E-<br />
Mail: aschwickerath@hwk-trier.de.<br />
Weiterbildung<br />
Fahrtkosten sind<br />
steuerlich absetzbar<br />
Zeitlich befristete Weiterbildungsmaßnahmen<br />
können sich auch<br />
steuerlich auszahlen. Die Fahrtkosten<br />
zur Bildungseinrichtung können<br />
Arbeitnehmer in voller Höhe geltend<br />
machen. Bedingung ist, dass der Arbeitnehmer<br />
die Weiterbildung neben<br />
seiner Vollzeitbeschäftigung besucht.<br />
Vereinfacht können 30 Cent pro gefahrenen<br />
Kilometer angesetzt werden,<br />
wenn ein Pkw benutzt wird. Bei<br />
Teilzeitbeschäftigten können Fahrten<br />
nur mit der Entfernungspauschale<br />
steuerlich berücksichtigt werden.<br />
steuerzahler.de<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Marika Willms<br />
Tel. 0651/207-400<br />
E-Mail: mwillms@hwk-trier.de<br />
Auf 25-jährige Selbstständigkeit können<br />
folgende Betriebe zurückblicken:<br />
<strong>Trier</strong>:<br />
Hans-Michael Druckenmüller, Kraftfahrzeugmechanikermeister,<br />
am<br />
16. März.<br />
Hans-Peter Premm, Fliesen-, Platten-<br />
und Mosaiklegermeister, am<br />
16. März.<br />
<strong>Trier</strong>weiler:<br />
Firma Denis GmbH, Dachdeckermeisterbetrieb,<br />
am 16. März.<br />
Kirf:<br />
Am 1. April feierte Horst Pauly,<br />
Friseurmeister, sein 50-jähriges Betriebsjubiläum.<br />
Hinweise und Wünsche zur Persönlichen<br />
Ecke bitte an die Lokalredaktion<br />
DHB, <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>.<br />
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Fünf „CAD-Fachkräfte“ haben ihre Zertifi kate erhalten. Im Lehrgang an der Kammer haben sie<br />
Kenntnisse in Zeichnungs- und Konstruktionserstellung, 3D-Fähigkeiten sowie Systemanpassung<br />
und Makroprogrammierung erworben. Hermann Zahnen (l.) und Dozent Mario Meyer (r.) gratulierten.<br />
Die Absolventen sind Florian Trasser, Traben-Trarbach (2. v. l.); Mathias Jegen, Irrel; Kevin<br />
Barthelmes, Freudenburg (2. v. r.); Florian Notte, Bitburg; Peter Roeder, Bollendorf (fehlen auf<br />
dem Bild). Der nächste Lehrgang „CAD-Fachkraft“ beginnt am 17. April in <strong>Trier</strong>. Informationen<br />
erteilt Claudia Marx vom Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail: cmarx@<br />
hwk-trier.de.<br />
Gemeinschaftsstand<br />
auf der SWISSTECH<br />
Um das deutsche Zulieferhandwerk<br />
zu unterstützen, hat der ZDH auf der<br />
SWISSTECH vom 20.-23. November in<br />
Basel einen Gemeinschaftsstand für diese<br />
Messe angemeldet. Themen sind unter anderem<br />
Metall, Kunststoffe, Apparate- und<br />
Maschinenbauteile. Der Beteiligungspreis<br />
beläuft sich auf 220 Euro pro Quadratmeter.<br />
Die Mindeststandfl äche beträgt neun Quadratmeter.<br />
Damit der Gemeinschaftsstand<br />
zustande kommt, müssen sich mindestens<br />
zehn Handwerksunternehmen beteiligen.<br />
Anmeldeschluss ist der 4. Mai. Interessenten<br />
melden sich bitte bei Angela Müller von<br />
der HWK Dresden, Tel. 0351/4640-937,<br />
E-Mail: angela.mueller@hwk-dresden.de.<br />
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Niederlassung in<br />
Luxemburg gründen<br />
Die <strong>Handwerkskammer</strong> bietet einen<br />
Sprechtag zur „Gründung einer Niederlassung<br />
in Luxemburg“ an. Am 24. April<br />
können Handwerksbetriebe kostenlos<br />
individuelle Beratungstermine von einer<br />
Stunde in der Loebstraße 18, 5. Etage des<br />
Verwaltungsgebäudes, wahrnehmen. Anmeldeschluss<br />
ist der 20. April. Infos und<br />
Anmeldung bei Anne Schwickerath, Tel.<br />
0651/207-107, E-Mail: aschwickerath@<br />
hwk-trier.de.<br />
Bei der Gründung von Niederlassungen<br />
in Luxemburg stellen sich viele Steuer- und<br />
Rechtsfragen. Der Sprechtag in Kooperation<br />
mit Experten aus einem luxemburgischen<br />
Steuerbüro sorgt hier für Klarheit.<br />
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T4<br />
HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />
Weiterbildungsreihe für<br />
Energieberater startet<br />
EFFIZIENZ: Wärmeerzeugung mit regenerativen Energien<br />
Am 16. April bieten die rheinlandpfälzischen<br />
<strong>Handwerkskammer</strong>n<br />
die erste von drei geplanten Beraterschulungen<br />
zum Thema „Wärmeerzeugung<br />
mit regenerativen Energien“<br />
an. Die Veranstaltung fi ndet von 10-18 Uhr<br />
in der Moselakademie in Cochem statt. Die<br />
Tagungsgebühr beträgt 40 Euro. Darin sind<br />
Unterlagen, Getränke und die Tagesverpfl egung<br />
enthalten. Interessenten können sich<br />
per E-Mail oder Fax anmelden: Norbert<br />
Dümpelfeld, <strong>Handwerkskammer</strong> Koblenz,<br />
Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit,<br />
E-Mail: norbert.duempelfeld@hwkkoblenz.de,<br />
Fax: 0261/1398 992.<br />
Die Veranstaltung wird vom rheinlandpfälzischen<br />
Ministerium für Wirtschaft,<br />
Klimaschutz, Energie und Landesplanung<br />
gefördert. Sie fi ndet in Kooperation mit der<br />
rheinland-pfälzischen Energieagentur EOR<br />
e.V. und dem Effi zienznetz Reinland-Pfalz<br />
statt. Die Seminare im Juni und September<br />
2012 befassen sich mit den Themen<br />
„Stromerzeugung und Eigenstromnutzung“<br />
sowie „Prozesswärme und Wärmerückgewinnung“.<br />
Durch die starken<br />
Energiepreissteigerungen der letzten Jahre<br />
sind auch in kleinen und mittleren Unternehmen<br />
(KMU) die Kosten für Energie<br />
drastisch gestiegen. Der effi ziente Einsatz<br />
von Energie kann diese Kosten erheblich<br />
senken. Die Aufgabe des Energieberaters<br />
ist es, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch<br />
im Unternehmen zu identifi zieren<br />
und Wege aufzuzeigen, um diese Potenziale<br />
auszuschöpfen. In vielen Unternehmen<br />
trifft der Energieberater im Bereich der so<br />
genannten Querschnittstechnologie auf<br />
sehr ähnliche Rahmenbedingungen wie<br />
Beheizung von Arbeitsstätten, Bereitstellen<br />
von Druckluft, Betrieb von Lüftungsanlagen<br />
und dergleichen. Dennoch sind für die<br />
professionelle Beratung eines Betriebes neben<br />
einem breiten Wissen über den Stand<br />
der Technik auch fundierte Kenntnisse<br />
der jeweiligen Produktionstechniken und<br />
betrieblichen Abläufe erforderlich. Durch<br />
die Beratung kann der Energieverbrauch<br />
im Unternehmen effi zient und nachhaltig<br />
reduziert werden. Hier setzt die Weiterbildungsreihe<br />
für Energieberater an.<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Vorträge: Bewertung des IST-Energieverbrauchs<br />
<strong>als</strong> Basis für energetische Optimierungsmaßnahmen<br />
in KMU (Andreas Dilly,<br />
GenFa); Einsatz von Wärmepumpen zur<br />
Gebäudeheizung (Guido Mack, Golotherm<br />
Wärmepumpen); KWK zur Beheizung<br />
von Gewerbeobjekten (Kurt Schmitt, IFH);<br />
Nachwachsende Rohstoffe zur Beheizung<br />
von Gewerbeobjekten (Carsten Frenzel,<br />
Forstamt Rennerod); EffCheck - PlUS-Analysen<br />
in Rheinland-Pfalz (Robert Weicht,<br />
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />
und Gewerbeaufsicht)<br />
Exkursionen: Hotel Cochemer Jung (uft-<br />
Wärmepumpenheizung); Freizeitzentrum<br />
Cochem (Holzhackschnitzelheizung, Wärmerückgewinnung,<br />
Solarthermie)<br />
Servicetechniker für Heizung, Klima und Sanitär<br />
Diese „Servicetechniker für Heizung-Klima-Sanitär“ konnten in der <strong>Handwerkskammer</strong> ihre Urkunden<br />
entgegennehmen: Christian Bernhardt, Niederbettingen; Kai Donwen, <strong>Trier</strong>; Michael<br />
Erschfeld, Emmelbaum; Christian Herschler, <strong>Trier</strong>; Daniel Kahl, Merzig; Paul Menzel, Salmtal;<br />
Dennis Plein, <strong>Trier</strong>; Jens Reiland, Perl; Christian Roos, Hillesheim; Matthias Stoffels, Hillesheim.<br />
Die Absolventen, hier einige davon mit Vizepräsident Hermann Zahnen (l.) und Dozent Werner<br />
Bonertz (r.), haben ihre Kenntnisse in den Bereichen Elektrotechnik, Öl- und Gasfeuerung, Planung<br />
von Heizungsanlagen, Regelungstechnik und hydraulische Schaltungen in einer Prüfung<br />
bewiesen. Der nächste Lehrgang startet am 12. Juni in <strong>Trier</strong>. Nähere Infos erteilt Claudia Marx,<br />
Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail: cmarx@hwk-trier.de.<br />
Toll: Karnev<strong>als</strong>wagen im Look der Imagekampagne<br />
Rückschau: Frei nach dem Motto „Wir sind Handwerker. Wir können das!“ entstand in nur zwei<br />
Wochen dieser originelle Karnev<strong>als</strong>wagen mit Motiven der Imagekampagne. Gebaut hat ihn<br />
der Handwerkerverein Schönecken unter der Leitung von Obermeister Jochen Floss, der unserer<br />
Redaktion dieses Bild kürzlich zugeschickt hat. Die Idee zu dem Schönecker Wagen kommt nicht<br />
von ungefähr: Handwerk hat in dem Westeifel-Ort eine sehr lange Tradition. So sind in Schönecken<br />
nicht nur 39 Handwerksbetriebe ansässig. Vielmehr gibt es im Alten Amtshaus ein Handwerkermuseum,<br />
in dem an jedem Wochenende ein Vertreter des Handwerkervereins für Fragen<br />
beim Rundgang durchs Museum zur Verfügung steht. Zu guter Letzt kommen gleich zwei Handwerks-Obermeister<br />
und andere in Innungsvorständen engagierte Handwerker aus Schönecken.<br />
Foto: Centner<br />
Foto: Floss<br />
WEITERBILDUNG<br />
Hier kommen Meister oder Gesellen mit langjähriger<br />
Berufserfahrung zu Wort, die sich bei<br />
der <strong>Handwerkskammer</strong> zum „Servicetechniker<br />
Enertronic“ qualifi zieren lassen wollen. Infos<br />
zum Lehrgang bei Hans Zimmermann unter<br />
Tel. 0651/207-266.<br />
Ralf Meyer, Gas-Wasser-Installateurmeister<br />
und Geschäftsführer der<br />
WEME GmbH Heizung-<br />
Sanitär in Gutweiler:<br />
„Fast täglich fragen mich<br />
auch meine Kunden, bedingt<br />
durch die ständig<br />
steigenden Energiekosten,<br />
wie sie ihr Haus<br />
noch effi zienter beheizen<br />
können oder was sie am<br />
Gebäude verändern sollen. Meist liegt der<br />
Fokus aber auf der Heizzentrale. Da diese<br />
aber nur der Energielieferant ist und nicht<br />
der eigentliche `Verbraucher‘, müssen wir<br />
unsere Beratungskompetenz auf den Rest<br />
des Gebäudes ausweiten. Selbst wenn wir <strong>als</strong><br />
SHK-Betrieb nicht selbst die daraus folgenden<br />
Arbeiten durchführen, hat man den Kunden<br />
ganzheitlich beraten und bleibt Partner des<br />
Kunden, nicht nur ein Verkäufer. Ich bin bei<br />
der Fortbildung Servicetechniker/-in Enertronic<br />
dabei, weil der Lehrplan alle Inhalte aufweist,<br />
die ich für die Praxis wichtig fi nde.“<br />
Noch freie Plätze für<br />
Herbstmesse<br />
Unternehmen, die auf dem Gemeinschaftsstand<br />
des regionalen Handwerks auf der<br />
Luxemburger Herbstmesse vom 13. - 21.<br />
Oktober ausstellen wollen, sollten sich bis<br />
zum 13. April bei der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
melden. Es sind nur noch wenige Standfl ächen<br />
frei. Existenzgründer, die noch nicht<br />
fünf Jahre am Markt sind, können vom<br />
Land Rheinland-Pfalz eine Förderung erhalten.<br />
Die Kammer bietet den Ausstellern<br />
des Gemeinschaftsstandes umfangreiche<br />
Serviceleistungen an. Darin enthalten sind<br />
unter anderem die professionelle Unterstützung<br />
vor und während der Messe sowie<br />
breit gefächerte Aktivitäten für Marketing<br />
und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland<br />
sowie Luxemburg.<br />
Die ab Mai 2012 geplanten Umbaumaßnahmen<br />
zur Erweiterung des Luxexpo-Geländes<br />
sind bis auf Weiteres vertagt worden.<br />
Der Messebetrieb und auch die Organisation<br />
für den Gemeinschaftsstand des <strong>Trier</strong>er<br />
Handwerks laufen demnach wie im vergangenen<br />
Jahr ab. Die Absicht der Luxexpo,<br />
das gesamte Verfahren wie Reservierungsanträge<br />
oder den Ausdruck von Auf- und<br />
Abbaukarten nur noch online durchzuführen,<br />
wird jedoch in die Tat umgesetzt.<br />
Gerne steht Außenwirtschaftsberaterin<br />
Anne Schwickerath den Ausstellern des Gemeinschaftsstandes<br />
unter Tel. 0651 207-107<br />
oder E-Mail: aschwickerath@hwk-trier.de<br />
bei Fragen zur Verfügung. Hier können sich<br />
Interessenten auch für den Gemeinschaftsstand<br />
anmelden.<br />
Umsatzsteuer in der<br />
EU: So ist es richtig<br />
Wie grenzüberschreitend tätige Handwerksunternehmen<br />
korrekt mit der Umsatzsteuer<br />
umgehen, steht am 26. April im<br />
Mittelpunkt. Das von der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
und dem Finanzamt <strong>Trier</strong> gemeinsam<br />
organisierte Seminar fi ndet von 18-20 Uhr<br />
in der Loebstraße 18 statt. Die Teilnahme<br />
ist ausschließlich Handwerksbetrieben vorbehalten.<br />
Die Gebühr beträgt 30 Euro. Anmeldeschluss<br />
ist der 20. April. Information<br />
und Anmeldung bei Anne Schwickerath,<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, Tel. 0651/207-<br />
107, E-Mail: aschwickerath@hwk-trier.de.<br />
Wann und welche Umsatzsteuer muss ich<br />
bei Warenlieferungen ins Ausland ausweisen?<br />
Existiert bei Tätigkeiten im Ausland<br />
der Übergang der Steuerschuld auf den<br />
Leistungsempfänger? Welche Umsatzsteuer<br />
gilt bei handwerklichen Leistungen im<br />
Ausland? Muss ich dort eine Umsatzsteuernummer<br />
beantragen? Diese und andere<br />
Fragen beantworten Experten des Finanzamtes<br />
<strong>Trier</strong>. Aufgezeigt wird neben dem Basiswissen<br />
der Umsatzsteuerabwicklung im<br />
grenzüberschreitenden Geschäft auch, wo<br />
die häufi gsten Fehler gemacht werden und<br />
wie sich diese vermeiden lassen. Dabei werden<br />
viele Fallbeispiele im Zusammenhang<br />
mit dem Luxemburg-Geschäft erörtert.<br />
Foto: Centner<br />
Neuer Schwung in die Karriere <strong>als</strong> „SPS-Fachkraft“<br />
In zehn Monaten berufsbegleitender Fortbildung haben sie sich zur „SPS-Fachkraft“ qualifi ziert:<br />
Christoph Hansen (Malbergweich), Markus Justen (Hetzerath), John Kemmer (Bergweiler), Manfred<br />
Kirbach (Schladt), Heiko Loskill (Pölich), Robert Otten (Pickließem), Matthias Schneider (Mettendorf),<br />
Ralf Teusch (Hetzerath), Thomas Thiel (Bruch) und Thomas Zender (Idenheim). Im neu<br />
eingerichteten Seminarraum der HWK- Akademie lernten sie alles über Siematic S 7, das fl exible<br />
System zur Steuerung und Regelung von Maschinen und Anlagen. Das Foto zeigt acht der erfolgreichen<br />
Prüfl inge mit Vizepräsident Hermann Zahnen (l.) und Dozent Marco Gierden (2. v. r.).<br />
Der nächste Lehrgang startet am 5. Mai in <strong>Trier</strong>. Infos zur Fortbildung und zu Finanzierungsmöglichkeiten<br />
erteilt Ayline Schwarz, Bildungs-Beratungs-Center, Hotline: 08000/207-400, E-Mail:<br />
aschwarz@hwk-trier.de.<br />
Ökonomiepreis geht an<br />
zwei <strong>Trier</strong>er Soziologen<br />
AUSZEICHNUNG: Werbestrategien und Institutionen im Fokus<br />
Daniel Röder und Philipp Sischka haben<br />
für ihre Diplomarbeiten im Fachbereich<br />
Soziologie den Ökonomiepreis der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
erhalten. Dr. Michael Jäckel,<br />
Professor für Konsum- und Kommunikationsforschung<br />
der Universität <strong>Trier</strong>, hat<br />
die Arbeiten betreut. Die Kammer verleiht<br />
den Ökonomiepreis für herausragende Abschlussarbeiten<br />
in regelmäßigen Abständen<br />
an Absolventen der <strong>Trier</strong>er Hochschulen.<br />
Im Zentrum solcher herausragenden Untersuchungen<br />
stehen Fragen, die für das<br />
Handwerk und den Mittelstand bedeutsam<br />
sind.<br />
In seiner Arbeit „Markenerfolg durch<br />
Sportsponsoring und Markensportevents<br />
am Beispiel der Marke Red Bull “ untersucht<br />
Daniel Röder die Erfolgsgeschichte und die<br />
Marketinginstrumente des Unternehmens.<br />
Er befasst sich insbesondere mit der Analyse<br />
der Werbestrategien im Bereich des<br />
Event- und Sportsponsorings der Marke.<br />
Zudem durchleuchtet er die Steuerung und<br />
Werbewirkung der verschiedenen Marketingmaßnahmen.<br />
So hat der Soziologe herausgefunden,<br />
dass gerade diese Strategien<br />
im Sport wesentlich zum Erfolg der Marke<br />
beitragen. Zur Übermittlung des Marken-<br />
Images dienen besonders Sportarten mit<br />
hohem Erlebnis- und Gefühlsfaktor.<br />
Phillip Sischka beschäftigt sich mit „Institutionstheorien<br />
in der Wirtschaftssoziologie“,<br />
ihrer Entwicklung und Aktualität. Orientierung<br />
und Vertrauen in funktionsfähige<br />
Institutionen seien für die Wohlstandsentwicklung<br />
eines Landes sehr förderlich, so<br />
das Ergebnis seiner Arbeit. Unter anderem<br />
setzt er sich mit der Frage auseinander, inwieweit<br />
sich bestimmte Indikatoren auf die<br />
Wirtschaftskraft eines Landes auswirken.<br />
Als Beispiele nennt er die Regulierung der<br />
Märkte oder Infl ation. Gerade das Einhalten<br />
von Regeln, so lautet sein Fazit, sei<br />
entscheidend für den Bestand einer Gesellschaft.<br />
Betriebszahlen stabil<br />
bis leicht steigend<br />
QUALIFIKATION: Die meisten Existenzgründer sind Meister<br />
Der Unternehmensbestand im Handwerk<br />
ist in der Region <strong>Trier</strong> stabil. Das Niveau<br />
des Vorjahres konnte sogar leicht ausgebaut<br />
werden. Zum Jahresende zählte die <strong>Handwerkskammer</strong><br />
6.909 Mitgliedsunternehmen.<br />
In den zulassungspfl ichtigen Handwerken,<br />
in denen die Meisterprüfung oder eine<br />
vergleichbare Qualifi kation erforderlich ist,<br />
hat sich der Gesamtbestand im Verlauf des<br />
Jahres 2011 nur unwesentlich verändert.<br />
281 Neuanmeldungen standen hier 279 Betriebseinstellungen<br />
gegenüber. Diese Handwerke<br />
sind in der Anlage A zur Handwerksordnung<br />
geregelt.<br />
In den zulassungsfreien Berufen (Anlage<br />
B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) gab<br />
es bei 144 Eintragungen und 125 Löschungen<br />
ein Saldo von 19 Zugängen.<br />
Im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage<br />
B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung)<br />
war die Tendenz umgekehrt. Mit 123 Löschungen<br />
gegenüber 113 Neueröffnungen<br />
war hier der Betriebsbestand nach wie vor<br />
leicht rückläufi g.<br />
Bei 450 Eintragungen, das entspricht 84<br />
Prozent, handelte es sich um erstmalige<br />
Existenzgründungen. In über 42 Fällen und<br />
damit 8 Prozent gab es für die Unternehmer<br />
einen Neustart; sie waren schon einmal im<br />
Foto: Knaack-Schweigstill<br />
Philipp Sischka (2. v. l.) und Daniel Röder bei<br />
der Preisübergabe durch den Präsidenten. Prof.<br />
Dr. Michael Jäckel (r.) hat die Arbeiten betreut.<br />
Handwerk selbstständig tätig. Die übrigen<br />
Eintragungen sind erfolgt aufgrund von<br />
Betriebsübernahmen, Umgründungen mit<br />
Änderung der Rechtsform oder der Verlegung<br />
des Betriebssitzes in die Region <strong>Trier</strong>.<br />
FAKTEN<br />
Die Spitzenreiter bei den<br />
Neugründungen<br />
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 59<br />
Montagebetriebe 43<br />
Friseure 31<br />
Kraftfahrzeugtechniker 31<br />
Metallbauer 23<br />
Elektrotechniker 22<br />
Kosmetiker 22<br />
Existenzgründer nach Qualifi kationen<br />
Meisterprüfung und vergleichbare Abschlüsse:<br />
292<br />
Gesellenprüfung oder vergleichbare Qualifi<br />
kation: 59<br />
keine handwerkliche Vorbildung: 187<br />
Betriebsbestände zum 31.12.2011<br />
Zulassungspfl ichtige Handwerke: 4.828<br />
Zulassungsfreie Handwerke: 1.007<br />
Handwerksähnliche Gewerbe: 1.074
Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7 HANDWERKSKAMMER TRIER T5<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau<br />
Präambel:<br />
Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen berufl ichen<br />
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3<br />
BBiG). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.<br />
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V. m. § 4 BBiG/§ 25 HwO eine Ausbildung, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme<br />
des § 65 BBiG/§ 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere<br />
der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsregelung<br />
erlassen.<br />
Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine Ausbildung in einem nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V.m. § 4<br />
BBiG/§ 25 HwO anerkannten Ausbildungsberuf ist kontinuierlich zu prüfen und zu ermöglichen.<br />
Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen<br />
erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen.<br />
Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit - unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden<br />
Schule, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Pädagogen/Pädagoginnen,<br />
Behindertenberater/ Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfi ndung und Arbeitserprobung<br />
- durchgeführt.<br />
Die Ausbildenden sollen einen personenbezogenen Förderplan, der die spezifi sche Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben.<br />
Der personenbezogene Förderplan dient der Entwicklung der/des Betroffenen.<br />
Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 42m Abs. 2 i.V.m. § 42l<br />
Abs. 2 Satz 1 HwO in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungsgang<br />
nach Art und Schwere / Art oder Schwere der Behinderung erforderlich und eine auf die besonderen Verhältnisse der Menschen mit Behinderung<br />
abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.<br />
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Berufsschule Partner und mitverantwortlich für eine qualifi<br />
zierte und qualifi zierende Berufsausbildung.<br />
Die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23.11.2011 und der Vollversammlung vom<br />
07.12.2011 <strong>als</strong> zuständige Stelle nach § 42m Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S.<br />
3074, ber. 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. gewerberechtlicher Vorschriften vom 11.7.2011 (BGBl. I S. 1341) nachstehende<br />
Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.<br />
§ 1 Ausbildungsberuf<br />
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.<br />
§ 2 Personenkreis<br />
Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.<br />
§ 3 Dauer der Berufsausbildung<br />
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.<br />
§ 4 Ausbildungsstätten<br />
Die Ausbildung fi ndet in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.<br />
§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte<br />
(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.<br />
(2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung<br />
den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.<br />
(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen/Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis<br />
zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.<br />
§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen<br />
(1) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO erstm<strong>als</strong> tätig werden, müssen neben der persönlichen,<br />
berufsspezifi sch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifi<br />
sche Qualifi kationen nachweisen.<br />
(2) Anforderungsprofi l<br />
Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifi kation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:<br />
- Refl exion der betrieblichen Ausbildungspraxis,<br />
- Psychologie,<br />
- Pädagogik, Didaktik,<br />
- Rehabilitationskunde,<br />
- Interdisziplinäre Projektarbeit,<br />
- Arbeitskunde/Arbeitspädagogik,<br />
- Recht,<br />
- Medizin.<br />
Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§ 42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifi zierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.<br />
(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifi kation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität<br />
der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung<br />
erfolgt.<br />
(4) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von<br />
höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifi kationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gemäß Absatz<br />
2 gelten <strong>als</strong> erfüllt, wenn die behindertenspezifi schen Zusatzqualifi kationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.<br />
§ 7 Struktur der Berufsausbildung<br />
(1) Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens 12 Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb/mehreren<br />
geeigneten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.<br />
(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung mit Inhalten der Berufsausbildung<br />
zum/zur Metallbauer/in übereinstimmen, für die aufgrund einer Regelung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> eine überbetriebliche Berufsausbildung vorgesehen<br />
ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.<br />
(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige<br />
Behinderung oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern; eine Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen<br />
Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.<br />
§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild<br />
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
(berufl iche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die<br />
jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.<br />
(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Metallbau / zur Fachpraktikerin Metallbau gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):<br />
ABSCHNITT A<br />
Berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />
1. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse<br />
2. Prüfen und Messen<br />
3. Fügen<br />
4. Manuelles Spanen und Umformen<br />
5. Maschinelles Bearbeiten<br />
6. Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profi len<br />
7. Schweißen, thermisches Trennen<br />
8. Warten von Betriebsmitteln<br />
9. Elektrotechnik<br />
10. Behandeln und Schützen von Oberfl ächen<br />
11. Transportieren von Bauteilen und Baugruppen<br />
12. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen<br />
ABSCHNITT B<br />
Weitere berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik:<br />
1. Betriebliche und technische Kommunikation<br />
2. Prüfen und Messen<br />
3. Fügen<br />
4. Montieren von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen<br />
5. Maschinelles Bearbeiten<br />
6. Einhalten der Arbeitssicherheit an Arbeitsplätzen von Baustellen<br />
7. Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen<br />
8. Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken<br />
9. Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen<br />
10. Montieren von Systemen<br />
11. Instandhalten von Systemen des Metall- oder Stahlbaues<br />
ABSCHNITT C<br />
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht<br />
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes<br />
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
4. Umweltschutz<br />
5. Betriebliche und technische Kommunikation<br />
6. Qualitätsmanagement<br />
§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung<br />
(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden,<br />
dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,<br />
die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufl iche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen<br />
nach den §§ 10 und 11 der gestreckten Abschlussprüfung nachzuweisen.<br />
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.<br />
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis<br />
während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeich-<br />
nen. Die Auszubildende/ Der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pfl icht zur<br />
Führung eines schriftlichen Ausbildungsnachweises entbunden werden.<br />
§ 10 Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung<br />
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling<br />
die berufl iche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfl ing nachweisen, dass er die dafür erforderlichen berufl ichen<br />
Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen berufl ichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die<br />
Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen Qualifi kationen, die bereits Gegenstand<br />
von Teil 1 waren, in Teil 2 nur soweit einbezogen werden, <strong>als</strong> es für die Festlegung der Berufsbefähigung erforderlich ist.<br />
(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 30 Prozent, Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.<br />
(3) Zur Ermittlung der berufl ichen Handlungsfähigkeit ist Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.<br />
Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfi nden.<br />
(4) Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate in<br />
Abschnitt A unter laufender Nummer:1 a-d, 2 a-g, 3 a-c, 4 a-g, 5 a-e, 6 a-b, 8 a-f, 9 a-c, 10 a-c, 11 a-b,<br />
Abschnitt C unter laufender Nummer: 5 a-h, 6 a-c<br />
aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden<br />
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />
(5) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) manuelle und maschinelle Bearbeitungstechniken sowie Umform- und Fügetechniken anwenden,<br />
b) die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen,<br />
c) Arbeitspläne von Einzelteilen anfertigen sowie Prüf- und Messprotokolle ausfüllen,<br />
d) technische Unterlagen nutzen, die Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen,<br />
e) Messungen durchführen sowie Fertigungsabläufe berücksichtigen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen. Dazu soll der Prüfl ing ein funktionsfähiges Werkstück herstellen<br />
und prüfen, ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann;<br />
3. die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in insgesamt höchstens 10 Minuten durchgeführt werden;<br />
4. der Arbeitsauftrag mit der Arbeitsplanung und dem Messprotokoll sind mit 80 Prozent und das Fachgespräch mit 20 Prozent zu gewichten.<br />
§ 11 Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik<br />
(1) Zur Ermittlung der berufl ichen Handlungsfähigkeit ist Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.<br />
(2) Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für den 19. – 42. Ausbildungsmonat in<br />
Abschnitt A unter laufender Nummer: 1 e-j, 2 h-j, 3 e-f, 5 h, 6 d, 7 a-c, 9 d-e, 11 c-d, 12 a-g;<br />
Abschnitt B unter laufender Nummer: 1 a-c, 2 a-b, 3 a-c, 5 a-c, 6 a-b, 7 a-c, 8 a-f, 9 a-b, 10 a-b, 11 a-c;<br />
Abschnitt C unter laufender Nummer: 5 i-l, 6 d-f<br />
aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden<br />
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />
(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:<br />
1. Kundenauftrag,<br />
2. Konstruktionstechnik,<br />
3. Funktionsanalyse und<br />
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.<br />
(4) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung technischer, und zeitlicher Vorgaben planen und umsetzen,<br />
b) Bauteile und Baugruppen herstellen, montieren und auf Funktion überprüfen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen. Dazu soll der Prüfl ing<br />
eine Metall- oder Stahlbaukonstruktion, oder Teile davon, herstellen und ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen<br />
bestehen kann;<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 8 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden;<br />
4. im Prüfungsbereich Kundenauftrag ist die Arbeitsaufgabe mit 80 Prozent und das Fachgespräch mit 20 Prozent zu gewichten.<br />
(5) Für den Prüfungsbereich Konstruktionstechnik bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) die Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen berücksichtigen,<br />
b) die Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen planen sowie Werkzeuge und Maschinen dem jeweiligen Verfahren zuordnen,<br />
c) die für die Herstellung erforderlichen Komponenten, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln auswählen,<br />
d) die Maßnahmen unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe planen, Unterlagen anwenden und Berechnungen durchführen,<br />
e) fachliche Probleme erkennen und geeignete Lösungswege auswählen kann.<br />
2. der Prüfl ing soll die Vorgehensweise bei der Herstellung einer Metall- oder Stahlbaukonstruktion unter Anwendung verschiedener Fertigungsverfahren<br />
und des Qualitätsmanagements beschreiben. Dazu soll der Prüfl ing Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Unterlagen bearbeiten.<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.<br />
(6) Für den Prüfungsbereich Funktionsanalyse bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) Fehler feststellen, Qualitätsmängel erkennen und geeignete Lösungswege auswählen,<br />
b) die zur Demontage und Montage notwendigen Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln auswählen,<br />
c) Arbeitsschritte zur Demontage und Montage unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit planen,<br />
d) Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung auswählen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll die Vorgehensweise zur Demontage, Montage und vorbeugenden Instandhaltung beschreiben sowie einzelne Fehler und Qualitätsmängel<br />
feststellen. Dazu soll der Prüfl ing Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Unterlagen bearbeiten.<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.<br />
(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und<br />
beurteilen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.<br />
§ 12 Gewichtungsregelung<br />
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:<br />
1. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 30 Prozent,<br />
2. Prüfungsbereich Kundenauftrag 35 Prozent,<br />
3. Prüfungsbereich Konstruktionstechnik 12,5 Prozent,<br />
4. Prüfungsbereich Funktionsanalyse 12,5 Prozent,<br />
5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.<br />
§ 13 Bestehensregelung<br />
(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen<br />
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,<br />
2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,<br />
3. in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und<br />
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“<br />
bewertet worden sind.<br />
(2) Auf Antrag des Prüfl ings ist die Prüfung in einem der mit schlechter <strong>als</strong> „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen<br />
mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies<br />
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und<br />
das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.<br />
§ 14 Übergang<br />
Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem<br />
Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.<br />
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse<br />
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit<br />
nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.<br />
§ 16 Prüfungsverfahren<br />
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />
der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> entsprechend.<br />
§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit<br />
Soweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b<br />
Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.<br />
§ 18 Inkrafttreten<br />
Diese Ausbildungsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, dem Deutschen Handwerksblatt,<br />
in Kraft.<br />
Mainz, 6. März 2012<br />
AZ: 40 03-008-8406/2012-015 bis 016<br />
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz<br />
Im Auftrag<br />
Dr. Fred Schmittgen
T6<br />
HANDWERKSKAMMER TRIER Donnerstag, 5. April 2012 Deutsches Handwerksblatt Nr. 7<br />
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung / zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung<br />
Präambel:<br />
Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen berufl ichen<br />
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3<br />
BBiG). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.<br />
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V. m. § 4 BBiG/§ 25 HwO eine Ausbildung, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme<br />
des § 65 BBiG/§ 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere<br />
der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsregelung<br />
erlassen.<br />
Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine Ausbildung in einem nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V.m. § 4<br />
BBiG/§ 25 HwO anerkannten Ausbildungsberuf ist kontinuierlich zu prüfen und zu ermöglichen.<br />
Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen<br />
erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen.<br />
Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit - unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden<br />
Schule, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Pädagogen/<br />
Pädagoginnen, Behindertenberater/ Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfi ndung und<br />
Arbeitserprobung - durchgeführt.<br />
Die Ausbildenden sollen einen personenbezogenen Förderplan, der die spezifi sche Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben.<br />
Der personenbezogene Förderplan dient der Entwicklung der/des Betroffenen.<br />
Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 42m Abs. 2 i.V.m. § 42l<br />
Abs. 2 Satz 1 HwO in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungsgang<br />
nach Art und Schwere / Art oder Schwere der Behinderung erforderlich und eine auf die besonderen Verhältnisse der Menschen mit Behinderung<br />
abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.<br />
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Berufsschule Partner und mitverantwortlich für eine qualifi<br />
zierte und qualifi zierende Berufsausbildung.<br />
Die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23.11.2011 und der Vollversammlung vom<br />
07.12.2011 <strong>als</strong> zuständige Stelle nach § 42m Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S.<br />
3074, ber. 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. gewerberechtlicher Vorschriften vom 11. 7. 2011 (BGBl. I S. 1341) nachstehende<br />
Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.<br />
§ 1 Ausbildungsberuf<br />
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung / zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.<br />
§ 2 Personenkreis<br />
Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.<br />
§ 3 Dauer der Berufsausbildung<br />
Die Ausbildung dauert drei Jahre.<br />
§ 4 Ausbildungsstätten<br />
Die Ausbildung fi ndet in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.<br />
§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte<br />
(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.<br />
(2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung<br />
den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.<br />
(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen/Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis<br />
zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.<br />
§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen<br />
(1) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO erstm<strong>als</strong> tätig werden, müssen neben der persönlichen,<br />
berufsspezifi sch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifi<br />
sche Qualifi kationen nachweisen.<br />
(2) Anforderungsprofi l<br />
Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifi kation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:<br />
- Refl exion der betrieblichen Ausbildungspraxis,<br />
- Psychologie,<br />
- Pädagogik, Didaktik,<br />
- Rehabilitationskunde,<br />
- Interdisziplinäre Projektarbeit,<br />
- Arbeitskunde/Arbeitspädagogik,<br />
- Recht,<br />
- Medizin.<br />
Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§ 42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifi zierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.<br />
(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifi kation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität<br />
der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung<br />
erfolgt.<br />
(4) Ausbilderinnen/Ausbilder die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von<br />
höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifi kationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gemäß Absatz<br />
2 gelten <strong>als</strong> erfüllt, wenn die behindertenspezifi schen Zusatzqualifi kationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.<br />
§ 7 Struktur der Berufsausbildung<br />
(1) Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindestens 18 Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb/mehreren<br />
geeigneten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.<br />
(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung mit Inhalten der Berufsausbildung zum/zur Tischler/Tischlerin oder zum/zur Holzmechaniker/Holzmechanikerin<br />
übereinstimmen, für die aufgrund einer Regelung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> eine überbetriebliche Berufsausbildung<br />
vorgesehen ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.<br />
(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige<br />
Behinderung oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern; eine Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen<br />
Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.<br />
§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild<br />
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
(berufl iche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die<br />
jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.<br />
(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):<br />
ABSCHNITT A<br />
Berufsprofi lgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />
1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team<br />
2. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen<br />
3. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen<br />
4. Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen<br />
5. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen<br />
6. Behandeln von Oberfl ächen<br />
7. Durchführen von Holzschutzmaßnahmen<br />
8. Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten<br />
9. Transportieren und Lagern<br />
Abschnitt B<br />
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:<br />
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht<br />
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes<br />
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />
4. Umweltschutz<br />
5. Information, technische und soziale Kommunikation<br />
6. Kundenorientierung<br />
7. Qualitätssichernde Maßnahmen<br />
§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung<br />
(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufl iche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden,<br />
dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,<br />
die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufl iche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen<br />
nach § 10 und § 11 nachzuweisen.<br />
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.<br />
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis<br />
während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen.<br />
Die Auszubildende/ Der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pfl icht zur<br />
Führung eines schriftlichen Ausbildungsnachweises entbunden werden.<br />
§ 10 Zwischenprüfung<br />
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfi nden.<br />
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung<br />
wesentlich ist.<br />
(3) Die Zwischenprüfung fi ndet im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes statt.<br />
(4) Für den Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) Arbeitsaufgaben erfassen,<br />
b) Zeichnungen lesen,<br />
c) Arbeitsplätze einrichten,<br />
d) Werkzeuge handhaben und Maschinen bedienen,<br />
e) Werkstoffe be- und verarbeiten,<br />
f) Oberfl ächen schleifen,<br />
g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen,<br />
h) die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die<br />
Arbeitsprobe beziehen, schriftlich bearbeiten;<br />
3. <strong>als</strong> Arbeitsprobe kommt insbesondere in Betracht: Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei Verbindungen unter Anwendung manueller<br />
und maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken;<br />
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 10 Minuten sowie die Bearbeitung<br />
der schriftlichen Aufgaben in 90 Minuten durchgeführt werden.<br />
§ 11 Abschlussprüfung<br />
(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfl ing die berufl iche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling<br />
nachweisen, dass er die dafür erforderlichen berufl ichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen berufl ichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt<br />
und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde<br />
zu legen.<br />
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:<br />
1. Planung und Fertigung,<br />
2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle,<br />
3. Auftragsbearbeitung und Montage,<br />
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.<br />
(3) Für den Prüfungsbereich Planung und Fertigung bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) auftragsbezogene Unterlagen bearbeiten,<br />
b) Arbeitsschritte planen,<br />
c) programmierbare Maschinen bedienen,<br />
d) Halbzeuge be- und verarbeiten,<br />
e) Montage von Beschlägen vorbereiten,<br />
f) Oberfl ächenbehandlungstechniken anwenden,<br />
g) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,<br />
h) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur<br />
Qualitätssicherung berücksichtigen,<br />
i) die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;<br />
2. dem Prüfungsbereich ist die Planung und Fertigung eines Rahmens, Korpusses oder Gestells zugrunde zu legen,<br />
3. der Prüfl ing soll ein Prüfungsstück fertigen und die Fertigung dokumentieren sowie hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;<br />
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt<br />
werden.<br />
(4) Für den Prüfungsbereich Fertigstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) Arbeitsmittel zusammenstellen,<br />
b) Schablonen und Lehren nutzen,<br />
c) Maschinen bedienen,<br />
d) Beschläge montieren,<br />
e) bewegliche Teile einpassen und anbringen,<br />
f) Qualitäts- und Funktionskontrollen durchführen,<br />
g) Oberfl ächen schützen,<br />
h) Teile verpacken und für den Transport vorbereiten,<br />
i) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,<br />
j) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur<br />
Qualitätssicherung berücksichtigen kann;<br />
2. dem Prüfungsbereich ist die Ergänzung, Fertigstellung und Qualitätskontrolle des eigenen Prüfungsstückes zugrunde zu legen;<br />
3. der Prüfl ing soll sein Prüfungsstück fertig stellen und das Ergebnis der Qualitätskontrolle dokumentieren;<br />
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden.<br />
(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung und Montage bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er<br />
a) Auftragsunterlagen bearbeiten,<br />
b) Berechnungen zum Materialverbrauch durchführen,<br />
c) Werk- und Hilfsstoffeigenschaften bestimmen,<br />
d) Aufbau und Funktion von Maschinen beschreiben,<br />
e) Verarbeitungstechniken festlegen,<br />
f) Verbindungstechniken festlegen,<br />
g) Montagearbeiten vorbereiten,<br />
h) Befestigungsmittel auswählen,<br />
i) qualitätssichernde Maßnahmen darstellen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.<br />
(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:<br />
1. Der Prüfl ing soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und<br />
beurteilen kann;<br />
2. der Prüfl ing soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;<br />
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.<br />
§ 12 Gewichtungsregelung<br />
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:<br />
1. Prüfungsbereich Planung und Fertigung 35 Prozent,<br />
2. Prüfungsbereich Fertigstellung und Qualitätskontrolle 25 Prozent,<br />
3. Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung und Montage 30 Prozent,<br />
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.<br />
§ 13 Bestehensregelung<br />
(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen<br />
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,<br />
2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und,<br />
3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.<br />
(2) Auf Antrag des Prüfl ings ist die Prüfung in einem der mit schlechter <strong>als</strong> „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen<br />
mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies<br />
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und<br />
das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.<br />
§ 14 Übergang<br />
Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem<br />
Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.<br />
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse<br />
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit<br />
nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.<br />
§ 16 Prüfungsverfahren<br />
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />
der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> entsprechend.<br />
§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit<br />
Soweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b<br />
Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.<br />
§ 18 Inkrafttreten<br />
Diese Ausbildungsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong>, dem Deutschen Handwerksblatt,<br />
in Kraft.<br />
Genehmigung<br />
Die von der Vollversammlung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> am 7. Dezember 2011 beschlossenen nachfolgend aufgeführten Ausbildungsregelungen<br />
werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung genehmigt:<br />
Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen zum/zur<br />
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung<br />
Fachpraktiker/in für Metallbau<br />
Mainz, 6. März 2012<br />
AZ: 40 03-008-8406/2012-015 bis 016<br />
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz<br />
Im Auftrag<br />
Dr. Fred Schmittgen