29. April 2012 - METRO GROUP Marathon Düsseldorf
29. April 2012 - METRO GROUP Marathon Düsseldorf
29. April 2012 - METRO GROUP Marathon Düsseldorf
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<strong>29.</strong> <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Marathon</strong>-eXPo 27. - 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Your fastest run!<br />
� www.metrogroup-marathon.de<br />
MeMber of
Mehr mehr Als ein als lAuf<br />
ein lauf
Die MArAthon-eXPo <strong>2012</strong>:<br />
hier läuft es richtig gut!<br />
es gibt viele gute gründe, an der <strong>Marathon</strong>-eXPo des<br />
Metro grouP <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong> als Aussteller<br />
teilzunehmen.<br />
ihre KunDen:<br />
Der Metro grouP <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong> - die größte<br />
sportveranstaltung der landeshauptstadt - heißt jedes<br />
Jahr mehr als 13.000 teilnehmer willkommen. neben<br />
der klassischen <strong>Marathon</strong>-Distanz boomt mit rund 2000<br />
staffeln auch der staffel-Wettbewerb. immer mehr nationale<br />
und internationale unternehmen schicken Mitarbeiter<br />
an den start.<br />
Die <strong>Marathon</strong>-eXPo hat sich als regionaler treffpunkt<br />
für die laufsportbegeisterte szene etabliert. Das rheinland<br />
ist nicht nur besonders sportbegeistert, <strong>Düsseldorf</strong><br />
verfügt darüber hinaus über enormes Kaufpotential.<br />
nutzen sie die Möglichkeiten, die ihnen der <strong>Marathon</strong>-<br />
Markt am 27. und 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> zur neukundengewinnung<br />
und Kundenbindung bietet.<br />
oPtiMAle ZielgruPPenAnsPrAche:<br />
Das exklusive Ambiente der rheinterrasse <strong>Düsseldorf</strong><br />
bietet den optimalen rahmen zur Präsentation und<br />
dem Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der<br />
<strong>Marathon</strong>-Markt ist eine Direktmesse, jeder <strong>Marathon</strong>läufer<br />
durchquert bei Abholung der startunterlagen<br />
die halle zweimal, damit wird das Kontaktpotential optimal<br />
genutzt.<br />
günstiger geht´s nicht:<br />
Der Veranstalter weiß, dass Kosten und effizienz bei der<br />
teilnahme an einer sportmesse stimmen müssen. Aus<br />
diesem grund werden die m²-Preise so niedrig wie nur<br />
möglich gehalten. für 75,- eur/m² wird optimaler Aussteller-service<br />
zu besonders ausstellerfreundlichen<br />
Preisen gewährleistet.<br />
Vermarkten sie ihre Produkte gezielt und nehmen sie<br />
am 27. und 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> als Aussteller beim <strong>Marathon</strong>-Markt<br />
des Metro grouP <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
teil. buchen sie möglichst bald, im vergangenen Jahr<br />
waren die standflächen bereits frühzeitig ausverkauft.<br />
Wir freuen uns auf sie!<br />
ihr Metro grouP <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong>-team<br />
DAten unD fAKten<br />
ort rheinterrasse <strong>Düsseldorf</strong><br />
Joseph-beuys-ufer 33<br />
40479 <strong>Düsseldorf</strong><br />
www.rheinterrasse-duesseldorf.de<br />
Datum 27. und 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
standflächen ab 2 m²<br />
Messebesu- ca. 14.000<br />
cher<br />
Messekonzept Die <strong>Marathon</strong>-eXPo findet parallel<br />
zur startunterlagenausgabe des<br />
Metro grouP <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
statt und richtet sich an<br />
laufsportbegeisterte und fitnessfreunde.<br />
Aussteller Aussteller aus dem bereich sportbekleidung,<br />
laufschuhe, sportmedizin,<br />
gesundheit und ernährung<br />
finden hier Kunden mit gehobenem<br />
investitionspotential.<br />
Aufbau freitag, 27. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
06:00 uhr – 11:00 uhr<br />
Öffnungszeiten freitag, 27. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
12:00 uhr – 18:00 uhr<br />
samstag, 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
10:00 uhr – 18:00 uhr<br />
Abbau samstag, 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
ab 18:00 uhr<br />
eintritt kostenfrei<br />
standmiete 75,- € / m²<br />
ohne standbau / zzgl. Mwst.<br />
Anmelde- 2. März <strong>2012</strong><br />
schluss<br />
optionale<br />
serviceleistungen<br />
stromanschluss, Parkplätze,<br />
Ausstellerausweise mit entsprechenden<br />
formblättern
<strong>Marathon</strong>-eXPo<br />
lAge<br />
mehr als ein lauf
teilnAhMebeDingungen<br />
1. Anmeldung<br />
Ihren Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, erklären<br />
Sie durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und<br />
unterschriebenen Anmeldeformulars. Mit der Unterzeichnung und<br />
Rücksendung des Formulars werden die Teilnahmebedingungen<br />
als verbindlich anerkannt. Die Angaben auf diesem Formular<br />
werden von uns unter Berücksichtigung der Regelungen des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im<br />
automatischen Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung<br />
der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist<br />
unabhängig von der Zulassung durch unsere Seite für Sie bindend<br />
und kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden.<br />
Alle Neben- und Sonderabsprachen bedürfen einer ausreichenden<br />
schriftlichen Fixierung.<br />
2. Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort,<br />
Veranstaltungstermin<br />
Der <strong>Marathon</strong>-Markt zum <strong>METRO</strong> <strong>GROUP</strong> <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>2012</strong><br />
wird von rhein marathon düsseldorf GmbH veranstaltet.<br />
Der <strong>Marathon</strong>-Markt findet statt von Freitag, 27. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> bis<br />
Samstag, 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> im Radschlägersaal der Rheinterrasse<br />
<strong>Düsseldorf</strong>.<br />
3. Zulassung / Überlassung der Standfläche / Bindung an<br />
den Vertrag<br />
1. Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter<br />
nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer<br />
geltenden Bestimmungen (Zulassung). Ein<br />
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.<br />
2. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch<br />
den Veranstalter. Ein Anspruch auf Zuteilung<br />
einer bestimmten Standfläche besteht nicht, der<br />
Veranstalter versucht jedoch, Ihren Wünschen zu<br />
entsprechen.<br />
3. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort<br />
geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien<br />
des Vermieters des Veranstaltungsgeländes nicht<br />
entspricht, kann von dem Veranstalter auf Ihre<br />
Kosten entfernt oder geändert werden.<br />
4. Beteiligungspreis und sonstige Kosten /<br />
Zahlungsbedingungen<br />
1. Bei der Berechnung des Beteiligungspreises wird<br />
die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf<br />
Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und<br />
sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Nach<br />
Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Rechnung über<br />
den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten.<br />
Die entsprechende Begleichung der Rechnung ist<br />
spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig,<br />
jedoch in jedem Falle vor der Veranstaltung. Die mit<br />
der Zulassung vereinbarten Preise verstehen sich<br />
als Nettofestpreise zuzüglich eventuell anfallender<br />
Umsatzsteuer und vergleichbarer Steuern des<br />
Veranstaltungsortes. Die fristgerechte Zahlung<br />
sämtlicher Verbindlichkeiten ist Voraussetzung für<br />
den Bezug der Standfläche. In der Übersendung<br />
einer Rechnung an einen Dritten auf Wunsch des<br />
Ausstellers liegt kein Verzicht auf die Forderung<br />
gegen den Aussteller. Sie bleiben bis zum<br />
vollständigen Forderungsausgleich zur Zahlung<br />
verpflichtet.<br />
2. Die Standkosten beinhalten die Miete<br />
des Ausstellungsplatzes für die gesamte<br />
Veranstaltungszeit einschließlich der festgelegten<br />
Aufbau- und Abbauzeit; eine bestimmte Anzahl<br />
von Ausstellerausweisen; eine Benutzung von<br />
Stühlen und Tischen in begrenzter Anzahl. Alle<br />
genannten Preise sind Netto Preise. Die gesetzliche<br />
Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.<br />
5. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen,<br />
Gruppen- und Gemeinschaftsstände<br />
Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an<br />
einen Vertragspartner überlassen. Als Aussteller dürfen Sie die<br />
Ihnen überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung durch<br />
den Veranstalter nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger<br />
Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen bzw. überlassen.<br />
Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an<br />
der Veranstaltung teilnehmen wollen, so sind die vorliegenden<br />
Teilnahmebedingungen für jedes einzelne Unternehmen verbindlich.<br />
6. Hausrecht<br />
Der Veranstalter vertritt innerhalb des Ausstellungsgeländes das<br />
Hausrecht für die Rheinterrasse <strong>Düsseldorf</strong>. Der Veranstalter ist<br />
berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu<br />
lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den<br />
guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Bei<br />
schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der<br />
Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu<br />
lassen.<br />
7. Haftung / Versicherung<br />
1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für<br />
eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung<br />
und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf<br />
dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche<br />
Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist<br />
ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert<br />
werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung<br />
aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Fehlverhaltens. Der Veranstalter ist zur Durchführung<br />
von Bewachungsmaßnahmen außerhalb der<br />
Öffnungszeiten nicht verpflichtet. Soweit sie<br />
dennoch durchgeführt werden sollten, so erfährt<br />
dieser Haftungsausschluss keine Einschränkung.<br />
2. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter<br />
für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre<br />
Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder<br />
sonstige Dritte, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer<br />
Verbindlichkeiten bedienen, dem Veranstalter<br />
schuldhaft zufügen.<br />
3. Bei Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter<br />
für Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen der<br />
gesetzlichen Verpflichtungen.<br />
8. Erfüllungsort/ Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand,<br />
auch im Falle eines Urkunden-, Wechsel- und<br />
Scheckprozesses ist, soweit es sich bei Ihnen um einen<br />
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts<br />
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,<br />
<strong>Düsseldorf</strong>.<br />
9. Vorbehalte / Schlussbestimmungen<br />
1. Der Aussteller ist verpflichtet, sich über die<br />
einschlägigen Vorschriften am Veranstaltungsort<br />
rechtzeitig und umfassend zu informieren und die<br />
notwendige Kenntnis zu verschaffen. Der Veranstalter<br />
haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die<br />
sich für Sie als Aussteller ergeben könnten.<br />
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung<br />
zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder<br />
abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig oder<br />
in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen,<br />
wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere<br />
Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks,<br />
Ausfall oder Behinderung von Verkehrs und/oder<br />
Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme<br />
erfordern. Sie haben im Falle der Verschiebung,<br />
Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen<br />
Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden<br />
Schäden. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung<br />
haftet der Veranstalter nicht für Schäden und/ oder<br />
sonstige Nachteile, die sich für Sie hieraus ergeben.<br />
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular<br />
erkennen Sie die Teilnahmebedingungen<br />
des Veranstalters sowie alle weiteren das<br />
Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als<br />
verbindlich an.<br />
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise<br />
rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird<br />
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
sowie des Vertrages nicht berührt.<br />
10. Stand<br />
Es erfolgt keine Standkonstruktion durch den Veranstalter.<br />
Der Veranstalter stellt keine Standbegrenzungswände o.ä. zur<br />
Verfügung. Vermietet wird die reine Standfläche. Die Bauhöhe ist<br />
auf 3,50 festgesetzt.<br />
Beim Aufbau der Stände sind die folgenden Vorgaben zu beachten:<br />
Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge<br />
Die Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge müssen von<br />
jeglichen Gegenständen freigehalten werden. Schilder, die auf<br />
Notausgänge oder dergleichen hinweisen dürfen nicht verhängt<br />
oder abmontiert werden.<br />
Offenes Licht und Feuer<br />
Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist nicht gestattet. Sollte<br />
dieser Vorgabe nicht entsprochen werden, ist der Veranstalter<br />
berechtigt, Brandschutzmaßnahmen einzuleiten und diese dem<br />
Aussteller in Rechnung zu stellen.<br />
Dekorationen<br />
Zusätzliche Dekorationen, die über die allgemein gültigen<br />
Vorgaben zur Gestaltung des Standes hinausgehen, bedürfen<br />
der vorherigen Abstimmung mit dem Aussteller und müssen<br />
mindestens schwer entflammbar sein. Ein Prüfnachweis über<br />
die Schwerentflammbarkeit ist ggf. mitzuführen. Der Aussteller<br />
ist nicht berechtigt, Material an Wänden mit Klebestreifen oder<br />
ähnlichem Material zu befestigen. Im Falle der Missachtung stellt<br />
der Veranstalter dem Aussteller auftretende Renovierungskosten in<br />
Rechnung. Bei eigenem Standsystem ist der Aussteller verpflichtet,<br />
eine b1-Zertifizierung mit sich zu führen und diese auf Wunsch<br />
vorzuzeigen.<br />
Müllentsorgung<br />
Der Aussteller ist verpflichtet, Kartonagen und anderen Müll<br />
eigenständig in die dafür bereitgestellten Container zu entsorgen<br />
(Außenbereich Rheinterrasse). Andernfalls wird die Entsorgung<br />
durch den Veranstalter pauschal mit EUR 500,- in Rechnung<br />
gestellt.<br />
11. Mündliche Vereinbarungen<br />
Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen<br />
und Sonderregelungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der<br />
schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.<br />
12. Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem<br />
Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />
Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung<br />
von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die,<br />
soweit nur rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,<br />
was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des<br />
Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern<br />
sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit<br />
einer Bestimmung einem in ihr angegebenen Maß der<br />
Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) so soll das der<br />
Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige<br />
Maß an die Stelle treten.
AnMelDung für Aussteller<br />
Zur MArAthon-eXPo<br />
mehr als ein lauf<br />
27. - 28. APril 2011<br />
1 Hauptaussteller 2 Standwunsch (Zuteilung durch den Veranstalter)<br />
1.1 Adresse (=rechnungsanschrift):<br />
firma / name: (mit Angabe der Rechtsform, z. B. AG, GmbH, KG......)<br />
straße:<br />
PlZ / ort:<br />
land:<br />
telefon:<br />
telefax:<br />
e-Mail:<br />
internet:<br />
inhaber / geschäftsführer: (bitte Vor- und Nachname angeben)<br />
Ansprechpartner für die Veranstaltung:<br />
name:<br />
telefon:<br />
telefax:<br />
e-Mail:<br />
1.2 Wir sind:<br />
hersteller händler<br />
importeur Verband / institution<br />
generalvertreter Dienstleister<br />
2.1 Unter Anerkennung der uns vorliegenden<br />
Ausstellungsbedingungen mieten wir fol-<br />
gende Standfläche zum Preis (zzgl. MwSt.)<br />
von<br />
75,00 eur/m 2 standmiete ohne standbau<br />
ort<br />
Datum<br />
2 m 2 6 m 2<br />
9 m 2 12 m 2<br />
16 m 2 20 m 2<br />
2.2 Den Standaufbau werden wir:<br />
selbst ausführen<br />
bei einer von uns beauftragten standbaufirma<br />
bestellen<br />
bei einer vom Veranstalter beauftragten<br />
standbaufirma bestellen (Kosten für den<br />
standbau nicht in der standmiete enthalten)<br />
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars<br />
erkennen wir die Teilnahmebedingungen des<br />
rhein marathon düsseldorf GmbH zur <strong>Marathon</strong>-<br />
EXPO des <strong>METRO</strong> <strong>GROUP</strong> <strong>Marathon</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
als verbindlich an und bestätigen hiermit, dass<br />
diese im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular<br />
bei uns vollständig abgedruckt wurden.<br />
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers
Veranstalter | Event organizer<br />
rhein-marathon düsseldorf e.V.<br />
faunastr. 3<br />
D-40239 <strong>Düsseldorf</strong><br />
germany<br />
tel. +49 - (0)211 - 610 190 -0<br />
eXPo@metrogroup-marathon.de<br />
www.metrogroup-marathon.de<br />
ihr Ansprechpartner für die<br />
<strong>Marathon</strong>-eXPo:<br />
hans leidinger<br />
tel. +49 - (0)211 - 610 190 -14<br />
fax +49 - (0)211 - 77 33 74<br />
hans.leidinger@metrogroup-marathon.de<br />
Lisbon<br />
Dublin<br />
Madrid<br />
London<br />
Paris<br />
Brussels<br />
500 km / 310 miles radius<br />
Amsterdam<br />
<strong>Düsseldorf</strong><br />
Luxemburg<br />
Zurich<br />
Hamburg<br />
Copenhagen<br />
Munich<br />
Berlin<br />
Rome<br />
Prague<br />
Stockho<br />
Vienna