Amtsblatt November 2012 - Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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<strong>Straußfurt</strong> - 2 - Nr. 12/<strong>2012</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Amtlicher Teil<br />
Am Dienstag, dem 20.11.<strong>2012</strong>, 18.00 Uhr, fi ndet in der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Straußfurt</strong>, Bahnhofstr.<br />
13, 99634 <strong>Straußfurt</strong>, großer Beratungsraum, eine Sitzung<br />
der Gemeinschaftsversammlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Straußfurt</strong> statt, die hiermit bekannt gemacht wird.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Regularien (Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,<br />
Bestätigung der Tagesordnung, Genehmigung der<br />
Niederschrift vom 22.11.2011)<br />
2. Diskussion und Beschlussfassung der Haushaltssatzung,<br />
des Haushaltsplanes und seiner Anlagen und Bestandteile<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
3. Diskussion und Beschlussfassung des Finanzplanes <strong>2012</strong>-<br />
2016<br />
4. Diskussion und Beschlussfassung der Kenntnisnahme<br />
der Jahresrechnung 2011, der Genehmigung außer- bzw.<br />
überplanmäßiger Ausgaben und der Bildung von Haushaltsresten<br />
5. Diskussion und Beschlussfassung der 3. Änderungssatzung<br />
der Grundsatzung der VG <strong>Straußfurt</strong><br />
6. Diskussion und Beschlussfassung der nachträglichen<br />
Genehmigung des Dachfl ächennutzungsvertrages mit der<br />
KomSolarStiftung<br />
7. Diskussion und Beschlussfassung zur Handhabe der Auftragsvergabe<br />
„Neuanschaffung Server“<br />
8. Informationen über Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung<br />
und Schlussfolgerungen für alle Gemeinden<br />
9. Sonstiges und Anfragen<br />
Ich lade hierzu recht herzlich ein.<br />
F. Deutsch<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes<br />
„Thüringer Becken“<br />
Verbot der Verwendung des Hausanschlusses als<br />
Erdung<br />
Auf Grund der derzeit umfassenden Baumaßnahmen im Rahmen<br />
des Bleiprogramms und der Sanierung von Trinkwasserleitungen<br />
im Zuge verschiedener Straßenbaumaßnahmen verweisen<br />
wir in Punkt 2.7 der Technischen Anschlussbedingungen<br />
des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ (gemäß §<br />
17 AVBWasserV) auf:<br />
Verbindung mit Blitzableiter-, Antennen- und Elektroanlagen<br />
„Die Wasserinstallation darf nicht als Erdung oder Teil einer Erdung<br />
von Blitzableiter-, Antennen- und Elektroanlagen verwendet<br />
werden. Das Wasserrohrnetz ist gemäß den anerkannten<br />
Regeln der Technik in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der<br />
Kunde hat alle diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen durch<br />
einen zugelassenen Fachbetrieb auf seine Kosten ausführen zu<br />
lassen, er hat auch zu veranlassen, dass vorhandene Anlagen<br />
überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.“<br />
Sömmerda, den 15. Oktober <strong>2012</strong><br />
Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“<br />
Amt für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Gotha<br />
Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />
99867 Gotha<br />
Az.: 03.1-3-0325 Gotha, den 04.10.<strong>2012</strong><br />
1. Änderung<br />
der festgestellten Wertermittlungsergebnisse<br />
Die mit Bescheid vom 08.03.2011 im Flurbereinigungsverfahren<br />
Schloßvippach, Landkreis Sömmerda festgestellten Wertermittlungsergebnisse<br />
werden gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl.<br />
I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl.<br />
I S. 2835) in Verbindung mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(VwVfG) von Amts wegen entsprechend Anlage 1 geändert.<br />
Gründe:<br />
Die Wertermittlung für das Gebiet der Flurbereinigung Schloßvippach<br />
ist durch Bescheid vom 08.03.2011 festgestellt worden.<br />
Bei der weiteren Bearbeitung des Verfahrens wurden Fehler bei<br />
der Einstufung der Grundstücke bezüglich der Nutzungsart als<br />
auch der Schutzstreifenbreite von Wasser- und Energieversorgungsleitungen<br />
festgestellt. Insofern wurde eine Korrektur von<br />
Amts wegen notwendig.<br />
Bei den unter Punkt 1.1 aufgeführten Grundstücken musste die<br />
Nutzungsart korrigiert werden.<br />
Bei den unter Punkt 1.2 aufgeführten Flurstücken wurden Änderungen<br />
auf Grund geänderter Schutzstreifenbreiten für vorhandene<br />
Leitungen notwendig.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach<br />
dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim<br />
Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Gotha<br />
Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />
99867 Gotha<br />
einzulegen.<br />
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen<br />
ist.<br />
gez.<br />
Geßner<br />
Amtsleiter<br />
Anlage 1