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Amtsblatt November 2012 - Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

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<strong>Straußfurt</strong> - 2 - Nr. 12/<strong>2012</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Amtlicher Teil<br />

Am Dienstag, dem 20.11.<strong>2012</strong>, 18.00 Uhr, fi ndet in der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Straußfurt</strong>, Bahnhofstr.<br />

13, 99634 <strong>Straußfurt</strong>, großer Beratungsraum, eine Sitzung<br />

der Gemeinschaftsversammlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Straußfurt</strong> statt, die hiermit bekannt gemacht wird.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Regularien (Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,<br />

Bestätigung der Tagesordnung, Genehmigung der<br />

Niederschrift vom 22.11.2011)<br />

2. Diskussion und Beschlussfassung der Haushaltssatzung,<br />

des Haushaltsplanes und seiner Anlagen und Bestandteile<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

3. Diskussion und Beschlussfassung des Finanzplanes <strong>2012</strong>-<br />

2016<br />

4. Diskussion und Beschlussfassung der Kenntnisnahme<br />

der Jahresrechnung 2011, der Genehmigung außer- bzw.<br />

überplanmäßiger Ausgaben und der Bildung von Haushaltsresten<br />

5. Diskussion und Beschlussfassung der 3. Änderungssatzung<br />

der Grundsatzung der VG <strong>Straußfurt</strong><br />

6. Diskussion und Beschlussfassung der nachträglichen<br />

Genehmigung des Dachfl ächennutzungsvertrages mit der<br />

KomSolarStiftung<br />

7. Diskussion und Beschlussfassung zur Handhabe der Auftragsvergabe<br />

„Neuanschaffung Server“<br />

8. Informationen über Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung<br />

und Schlussfolgerungen für alle Gemeinden<br />

9. Sonstiges und Anfragen<br />

Ich lade hierzu recht herzlich ein.<br />

F. Deutsch<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes<br />

„Thüringer Becken“<br />

Verbot der Verwendung des Hausanschlusses als<br />

Erdung<br />

Auf Grund der derzeit umfassenden Baumaßnahmen im Rahmen<br />

des Bleiprogramms und der Sanierung von Trinkwasserleitungen<br />

im Zuge verschiedener Straßenbaumaßnahmen verweisen<br />

wir in Punkt 2.7 der Technischen Anschlussbedingungen<br />

des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“ (gemäß §<br />

17 AVBWasserV) auf:<br />

Verbindung mit Blitzableiter-, Antennen- und Elektroanlagen<br />

„Die Wasserinstallation darf nicht als Erdung oder Teil einer Erdung<br />

von Blitzableiter-, Antennen- und Elektroanlagen verwendet<br />

werden. Das Wasserrohrnetz ist gemäß den anerkannten<br />

Regeln der Technik in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der<br />

Kunde hat alle diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen durch<br />

einen zugelassenen Fachbetrieb auf seine Kosten ausführen zu<br />

lassen, er hat auch zu veranlassen, dass vorhandene Anlagen<br />

überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.“<br />

Sömmerda, den 15. Oktober <strong>2012</strong><br />

Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“<br />

Amt für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Gotha<br />

Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />

99867 Gotha<br />

Az.: 03.1-3-0325 Gotha, den 04.10.<strong>2012</strong><br />

1. Änderung<br />

der festgestellten Wertermittlungsergebnisse<br />

Die mit Bescheid vom 08.03.2011 im Flurbereinigungsverfahren<br />

Schloßvippach, Landkreis Sömmerda festgestellten Wertermittlungsergebnisse<br />

werden gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl.<br />

I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl.<br />

I S. 2835) in Verbindung mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(VwVfG) von Amts wegen entsprechend Anlage 1 geändert.<br />

Gründe:<br />

Die Wertermittlung für das Gebiet der Flurbereinigung Schloßvippach<br />

ist durch Bescheid vom 08.03.2011 festgestellt worden.<br />

Bei der weiteren Bearbeitung des Verfahrens wurden Fehler bei<br />

der Einstufung der Grundstücke bezüglich der Nutzungsart als<br />

auch der Schutzstreifenbreite von Wasser- und Energieversorgungsleitungen<br />

festgestellt. Insofern wurde eine Korrektur von<br />

Amts wegen notwendig.<br />

Bei den unter Punkt 1.1 aufgeführten Grundstücken musste die<br />

Nutzungsart korrigiert werden.<br />

Bei den unter Punkt 1.2 aufgeführten Flurstücken wurden Änderungen<br />

auf Grund geänderter Schutzstreifenbreiten für vorhandene<br />

Leitungen notwendig.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach<br />

dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim<br />

Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Gotha<br />

Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />

99867 Gotha<br />

einzulegen.<br />

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen<br />

ist.<br />

gez.<br />

Geßner<br />

Amtsleiter<br />

Anlage 1

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