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Erlass des Innenministers NRW

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KonzeptBehandlungsplatz-Bereitschaft <strong>NRW</strong>BHP-B 50 <strong>NRW</strong>Stand: 22.02.2006Innenministerium Nordrhein-Westfalen73-52.03.04Entwurf Stand: 22.02.2006


1. Inhaltsverzeichnis1. Inhaltsverzeichnis 22. Einleitung 33. Definition 64. Kapazität 65. Struktur der Einheiten 75.1 Führungsstaffel 75.2 Behandlungsplatz (BHP) 75.2.1. Eingangssichtung 75.2.2. Behandlungsbereich 85.2.3. Totenablage 105.3 Interner Patiententransport 105.4 Technische Unterstützung 115.5 Transport-Organisation 115.5.1. Patientenverteilung und Dokumentation (Ausgang Behandlungsplatz) 125.5.2. Rettungsmittelhalteplatz 126. Personal 136.1 Stärke 136.2 Qualifikationen 137. Ausstattung 137.1 Führung 137.2 Material 138. Platzbedarf 149. Einsatzablauf 149.1 Vorgeplante Einsätze im Rahmen der überörtlichen Hilfe 149.2 Spontan-Einsatz im Rahmen der überörtlichen Hilfe 1410. Personal und Funktionsübersicht 15Entwurf Stand: 22.02.2006


2. EinleitungEin Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen kann dazu führen, dassdie im Rahmen <strong>des</strong> Rettungsdienstes vorgehaltenen Kapazitäten nicht mehrausreichen, obwohl sie regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibtsich die Situation einer rettungsdienstlichen Mangelversorgung.Die Aufgabe der in diesem Konzept beschriebene Behandlungsplatz-Bereitschaft<strong>NRW</strong> ist es, auf diese Situation effektiv und gezielt zu reagieren.Der wahrscheinlichste Fall für einen Massenanfall von verletzten oder erkranktenPersonen ist ein Unfallereignis.Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird eine solche Einsatzstelle in zunächstmin<strong>des</strong>tens drei Einsatzabschnitte gegliedert werden:• Technische Rettung• Medizinische Rettung• BereitstellungsraumSie sind einer gemeinsamen Einsatzleitung unterstellt sind (vgl. Schema auf dernächsten Seite).Im Rahmen <strong>des</strong> Einsatzabschnittes „Technische Rettung“ wird die technischeRettung der Personen aus dem Schaden- und Unfallbereich betrieben und dieseanschließend an den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ übergeben.Dort werden die Personen an Patientenablagen gesammelt, soweit als möglichmedizinisch erstversorgt und geordnet zur weiteren Versorgung an den Behandlungsplatzübergeben. Der Behandlungsplatz stabilisiert den Gesundheitszustand derPatienten und bereitet sie für den Transport in eine Behandlungseinrichtung vor.Die Auswahl der geeigneten Transportmittel und Transportziele ist Aufgabe <strong>des</strong>Einsatzabschnittes Transportorganisation.Die Bereitstellung der Transportmittel erfolgt durch den Einsatzabschnitt„Bereitstellungsraum“.Entwurf Stand: 22.02.20063/15


EinsatzleitungEinsatzabschnittTechnische RettungEinsatzabschnittMedizinische RettungEinsat zabschnit tBereit st ellungsraumEinsat zabschnit tBet reuungSchadengebietPatientenablageBehandlungsplatzTransport-OrganisationBetreuungs-PlatzVerteilung +DokumentationRettungsmittel-HalteplatzBHP- B 50 <strong>NRW</strong>Patienten FlussFluss zu betreuender PersonenEntwurf Stand: 22.02.20064/15


Die Einrichtung der Patientenablage(n) muss sehr zeitnah zum Schaden-Ereigniserfolgen, denn nur so ist ein möglichst großer Erfolg der medizinischen Rettungsmaßnahmengegeben. Daher muss diese Aufgabe von den örtlichen Einheitenwahrgenommen werden, die diesen Auftrag sehr kurzfristig erfüllen können, oder vonEinheiten unmittelbar benachbarter Gebietskörperschaften, die die Einsatzstelleähnlich schnell erreichen können. Dies sind in der Regel die Kräfte <strong>des</strong> Rettungsdienstes,der Feuerwehren und schnell reagierende Kräfte <strong>des</strong>Katastrophenschutzes.Für die überörtliche Hilfe im Katastrophenschutz ist die Errichtung einerPatientenablage kein Auftrag, da diese Einheiten in der Regel für diese Aufgabenicht zeitgerecht zur Verfügung stehen werden. Außerdem ist sowohl der Falldenkbar, dass eine Patientenablage mehreren Behandlungsplätzen vorgeschaltet ist,als auch der Fall, dass mehrere Patientenablagen einem Behandlungsplatzzuarbeiten. Die Patientenablage stellt somit organisatorisch einen eigenenAufgabenbereich dar. Daher wurde bei der Konzeption der Behandlungsplatz-Bereitschaft diese Aufgabe ausgeklammert.Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehrplanung ist es aber durchaus denkbar,dass eine Behandlungsplatz-Bereitschaft personell so ergänzt wird, dass sie aucheine Patientenablage als eigenständige Aufgabe betreiben kann; insbesondere auch<strong>des</strong>halb, weil die zur Ausstattung der Bereitschaft gehörenden GW-San das fürdiesen Zweck benötigte Material mitführen. Wenn dieser Weg begangen wird, musssichergestellt sein, dass der Einsatz der GW-San mit dem notwendigen Personalsehr zeitnah erfolgen kann.Bei Großschadenereignissen wird neben den medizinisch zu versorgenden Personenauch immer eine Anzahl von Personen vorhanden sein, die keiner medizinischenHilfe aber der Betreuung bedürfen. Daher muss, ggf. bereits frühzeitig, mit derEinrichtung <strong>des</strong> Einsatzabschnittes „Betreuung“ begonnen werden, der dieunverletzten aber zu betreuenden Personen aus dem Schadengebiet, von denPatientenablagen oder anderen Orten der Einsatzstelle aufnimmt und entsprechendversorgt.Eine Versorgung dieser Personengruppe im Rahmen <strong>des</strong> Behandlungsplatzes bindetdort unnötig Kapazitäten, die für die zeitlich dringende Versorgung von Verletztenbenötigt werden.Entwurf Stand: 22.02.20065/15


3. DefinitionDie Behandlungsplatz-Bereitschaft (BHP-B 50 <strong>NRW</strong>) ist ein sanitätsdienstlicherVerband in Bereitschaftsstärke, <strong>des</strong>sen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichenHilfe am Schadenort eine geordnete Versorgung von 50 Patienten vorzunehmen undden Transport der Patienten in geeignete Behandlungseinrichtungen zu organisieren.Ihr Einsatz kann sowohl im Rahmen einer vorgeplanten Bereitstellung als auch beiUnglücksfällen oder andern Schadenlagen spontan erfolgen.Die materielle und personelle Ausstattung der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> erlaubt es, dass siebei einem Schadenereignis auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetztwerden kann. In diesem Fall kann sie ihre originären Aufgaben nicht mehr oder nurnoch zum Teil wahrnehmen.Die BHP-B 50 <strong>NRW</strong> gliedert sich in die Einheiten:• Führungsstaffel• Behandlungsplatz (BHP)• TransportorganisationDie BHP-B 50 <strong>NRW</strong> kann ihre Aufgabe über einen gewissen Zeitraum autarkerfüllen. Die Ausstattung mit Betriebsstoffen und Versorgungsgütern (Verpflegungder Einsatzkräfte) stellt eine Einsatzdauer von 8 Stunden ohne externe Versorgungsicher. Die Ausstattung mit medizinischen Verbrauchgütern lässt die Versorgung voninsgesamt 100 Patienten innerhalb von max. 4 Stunden ohne externe Versorgung zu.4. KapazitätDie BHP-B 50 <strong>NRW</strong> kann min<strong>des</strong>tens 50 Patienten innerhalb einer Stundeversorgen.. Dabei ist planerisch von einer Verteilung der Sichtungskategorien„I“ / „II“ / „III“ von 40% / 20% / 40% auszugehen.Die Sichtungskategorien entsprechen den Regelungen der Konsensus-Konferenz.Unverletzte Betroffene eines Ereignisses sind nicht der Sichtungskategorie IIIzuzuordnen. Die Betreuung dieser Personen erfolgt durch den Betreuungsdienst.Entwurf Stand: 22.02.20066/15


5. Struktur der Einheiten5.1 FührungsstaffelAufgabe:Führung der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> und Kommunikation mit der Einsatzabschnitts- oderEinsatzleitung.Personalansatz:1 Verbandführer; 1 LNA; 1 OrgL; 1 Gruppenführer; 2 FührungsgehilfenFührung:Leiter Behandlungsplatz-BereitschaftQualifikation: Verbandführer (möglichst mit Qualifikation OrgL)Medizinische Leitung:Medizinischer Leiter Behandlungsplatz-Bereitschaft (Med.-Ltr.-BHP-B)Qualifikation: LNA5.2 Behandlungsplatz (BHP)Der Behandlungsplatz gliedert sich in die folgenden funktionellen Einheiten:• Eingangssichtung• Behandlungsbereiche I bis III (IV)• Totenablage• Innerer Patiententransport• technische Unterstützung5.2.1. EingangssichtungDer BHP stellt die Eingangssichtung sicher.Aufgabe:Registrierung und Zuordnung der von der Patientenablagen kommenden Patientenzu einer der folgenden Sichtungskategorien:Entwurf Stand: 22.02.20067/15


Sichtungskategorie Farbe Beschreibung KonsequenzI rot akute vitaleBedrohungSofortbehandlung oderTransportII gelb schwer verletzt dringende Behandlungoder erkranktIII grün leicht verletzt odererkranktspätere (ambulante)BehandlungIV blau ohneÜberlebenschancebetreuend abwartendeBehandlung-- schwarz Tote KennzeichnungDas Sichtungsergebnis wird auf der Patientenanhängekarte farblich und schriftlichdokumentiert Im Rahmen der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> wird ausschließlich die lan<strong>des</strong>einheitlichePatientenanhängekarte/-tasche gem. RdErl. <strong>des</strong> Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales III 8–0713.2.6.5 vom 4.11.2005 (MBl. <strong>NRW</strong>. 2005 S. 1306)eingesetzt. Unverletzte Betroffene werden an den Betreuungsplatz oder einesonstige mit der Betreuung beauftragte Einheit übergeben.Personalansatz:2 Ärzte; 4 RettAss/RettSan; 8 RettH; 1 GruppenführerFührung:Führer SichtungMin<strong>des</strong>t-Qualifikation: GruppenführerMedizinische Leitung:Arzt nach Weisung <strong>des</strong> Med.-Ltr.-BHP-B(die zur Sichtung eingesetzten Ärzte sollten über die Qualifikation als LNA verfügen)5.2.2. BehandlungsbereichIm Behandlungsbereich <strong>des</strong> BHP werden die registrierten und gesichteten Patientenmedizinisch behandelt und versorgt. Das Ausmaß der Versorgung und Betreuungrichtet sich nach dem Sichtungsergebnis und dem Grad der vorliegendenmedizinischen Mangelversorgung. Patienten der Sichtungskategorie IV werden imRegelfall zusammen und auf dem gleichen Niveau wie Patienten der SichtungskategorieI versorgt werden, wenn kein extremes Missverhältnis zwischen der Anzahlder zu versorgenden Patienten und den medizinischen Ressourcen besteht.Entwurf Stand: 22.02.20068/15


Die Entscheidung über eine rein palliative Versorgung von Patienten der SichtungskategorieIV ist dem medizinisch verantwortlichen Arzt in der Einsatzleitung bzw. inAbschnittsleitung Rettungsdienst in Absprache mit der Einsatzleitung vorbehalten.Behandlungsbereich I (rot)Aufgabe:Behandlung und Versorgung von Patienten der Sichtungskategorien I (und IV) undDokumentation der Maßnahmen in den Patientenanhängekarten und ProtokollenPersonalansatz:4 Ärzte; 8 RettAss/RettSan; 8 RettH; 1 ZugführerFührung:Führer Behandlung rotQualifikation: Zugführer (Min<strong>des</strong>t-Qualifikation: Gruppenführer)Medizinische Leitung:Bereichsarzt rotBehandlungsbereich II (gelb)Aufgabe:Behandlung und Versorgung von Patienten der Sichtungskategorie II undDokumentation der Maßnahmen in den Patientenanhängekarten und ProtokollenPersonalansatz:1 Arzt; 4 RettAss/RettSan; 4RettH; 1 ZugführerFührung:Führer Behandlung gelbQualifikation: Zugführer (Min<strong>des</strong>t-Qualifikation: Gruppenführer)Medizinische Leitung:Bereichsarzt gelbBehandlungsbereich III (grün)Aufgabe:Behandlung und Versorgung von Patienten der Sichtungskategorie III undDokumentation der Maßnahmen in den Patientenanhängekarten und ProtokollenEntwurf Stand: 22.02.20069/15


Personalansatz:1 Arzt; 2 RettAss/RettSan; 4RettH; 1 ZugführerFührung:Führer Behandlung grünQualifikation: Zugführer (Min<strong>des</strong>t-Qualifikation: Gruppenführer)Medizinische Leitung:Bereichsarzt grünBehandlungsbereich IV (blau)Im Regelfall im Behandlungsbereich I enthalten, ansonsten Personal aus demBehandlungsbereich I5.2.3. TotenablageAufgabe:Ablage für bei der Sichtung für tot erklärte oder in den Behandlungsbereichenverstorbene Patienten. Die Leichen sind vor unbefugtem Zugriff zu sichern und ggf.an die Polizei (Staatsanwaltschaft) zu übergeben.Personalansatz:2 Helfer5.3 Interner PatiententransportAufgabe:Transport der Patienten innerhalb <strong>des</strong> BHP und ggfs. von der Patientenablage zurEingangssichtung. Eine medizinische Versorgung während <strong>des</strong> internen Patiententransportesist sicherzustellen.Personalansatz:50 Helfer; 1 GruppenführerQualifikation: Erste-Hilfe-Ausbildung, anzustreben ist eine sanitätsdienstlicheGrundausbildung (Sanitätshelfer);mind. 25 % der Helfer sollten über die Ausbildung zum Rettungshelfer oder SanitäterverfügenFührung:Führer PatiententransportQualifikation: GruppenführerEntwurf Stand: 22.02.200610/15


Medizinische Leitung:--5.4 Technische UnterstützungAufgabe:Technische Unterstützung beim Aufbau und Betrieb <strong>des</strong> BHP. Sie besteht aus zweiTechniktrupps der Einsatzeinheiten und einem Verpflegungstrupp, oder anderemPersonal, das eine vorübergehende Verpflegung <strong>des</strong> Personals insbesondere mitGetränken sicherstellt.Personalansatz:11 Helfer; 1 GruppenführerFührung:Führer TechnikQualifikation: GruppenführerMedizinische Leitung:--5.5 Transport-OrganisationAufgabe:Im Bereich der Transport-Organisation erfolgt die Verteilung der Patienten aufgeeignete Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser). Zu diesem Zweck müssenvon Seiten der Einsatzleitung der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> Behandlungskapazitäten ingeeigneter Form zugeteilt werden (z.B. als Auswahl aus einem Krankenhausatlas).Die Auswahl richtet sich nach den ärztlichen Vorgaben aus den Behandlungsbereichen<strong>des</strong> BHP.Personalansatz:1 Zugführer mit RS-QualifikationFührung:Führer TransportEntwurf Stand: 22.02.200611/15


5.5.1. Patientenverteilung und Dokumentation(Ausgang Behandlungsplatz)Aufgabe:Zuordnung der Patienten zu Transportzielen (Krankenhäuser) und Auswahl dergeeigneten Transportmittel (Rettungsmittel).Dokumentation in den Patientenanhängekarten und Nachweislisten über denPatientenverbleib.Weitergabe aller notwendiger Informationen an die Fahrzeugbesatzungen.Personalansatz:(optional 1) Arzt; 2 RettAss/RettSan; 1 GruppenführerFührung:Führer AusgangQualifikation: Gruppenführer mit RettAss-QualifikationMedizinische Leitung:optionaler Arzt oder nach Weisung Med.-Ltr.-BHP-B5.5.2. RettungsmittelhalteplatzAufgabe:Aufnahme der Rettungsmittel aus dem Bereitstellungsraum und geordnete Zuführungder Rettungsmittel an den Ausgang <strong>des</strong> Behandlungsplatzes zum kontinuierlichenund gleichzeitigen Beladen mehrerer Fahrzeuge.Personalansatz:5 Helfer; 1 GruppenführerFührung:Führer RettungsmittelhalteplatzQualifikation: GruppenführerMedizinische Leitung:--Entwurf Stand: 22.02.200612/15


6. PersonalDas Personal der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> besteht aus min<strong>des</strong>tens zwei Einsatzeinheiten derHilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD), Kräften der Feuerwehren, dienstfreienKräften <strong>des</strong> Rettungsdienstes und gegebenenfalls Kräften weitererOrganisationen (z.B. THW).6.1 StärkeDie Min<strong>des</strong>t-Personalstärke eines BHP beträgt 135 Funktionen .Die Maximal-Personalstärke eines BHP beträgt 150 Funktionen6.2 QualifikationenDie im vorangegangenen Text genannten Führungsqualifikationen können in Lehrgängenam Institut der Feuerwehr, den Ausbildungseinrichtungen der anerkanntenHilfsorganisationen oder den Ausbildungseinrichten <strong>des</strong> Katastrophenschutzeserworben sein.Das ärztliche Personal der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> muss über den FachkundenachweisRettungsdienst oder vergleichbare Kenntnisse in der Notfallmedizin verfügen. MitLeitungspositionen beauftragte Ärzte sollen über die Qualifikation eines LNAverfügen.7. Ausstattung7.1 FührungELW 2 oder vergleichbar leistungsfähiges Führungsmittel2 KdoW (der integrierten Einsatzeinheiten)7.2 MaterialAB-MANV (<strong>NRW</strong>)(oder vergleichbares örtliches Systeme)2 GW-SAN (<strong>NRW</strong>)(oder vergleichbare örtliche Systeme)weitere Fahrzeuge für den Material- und Personaltransportinsbesondere Fahrzeuge der integrierten EinsatzeinheitenDie Gesamt-Fahrzeugzahl darf die Zahl 40 nicht überschreiten.Entwurf Stand: 22.02.200613/15


8. PlatzbedarfDer Raumbedarf für den betriebsbereit aufgebauten Behandlungsplatz ist aufmaximal 40 x 50 m bzw. ca. 2000 m² zu begrenzen.9. Einsatzablauf9.1 Vorgeplante Einsätze im Rahmen der überörtlichen HilfeBei vorgeplanten Einsätzen der Behandlungsplatz-Bereitschaft kann diese inAbsprache zwischen der entsendenden und anfordernden Gebietskörperschaft inihrer Leistungsfähigkeit erweitert oder eingeschränkt werden. So kann dieBehandlungsplatz-Bereitschaft mit zusätzlichen Funktionalitäten wie z.B. einerPatientenablage versehen werden, oder die anfordernde Gebietskörperschaftübernimmt die Gestellung von Teilen der Behandlungsplatz-Bereitschaft wie z.B.dem „Internen Patiententransport“. Auch sind Absprachen in Bezug auf die möglichezu behandelnde Patientenanzahl sowie die Dauer der autarken Betriebsfähigkeitmöglich.9.2 Spontan-Einsatz im Rahmen der überörtlichen HilfeBeim Einsatz der Behandlungsplatz-Bereitschaft im Rahmen der überörtlichen Hilfewird die BHP-B 50 <strong>NRW</strong> als geschlossener Verband verlegt. Dazu werden imRahmen der Einsatzplanung Sammelräume bestimmt, an denen alle Kräftezusammengeführt werden, um von dort aus gemeinsam verlegt zu werden.Die abrückende BHP-B 50 <strong>NRW</strong> muss so mit Ge- und Verbrauchsmaterial versehensein, dass er für 8 Stunden autark arbeiten kann.Um den Einsatz am Zielort vorzubereiten, wird ein Vorauskommando bestehend ausdem Leiter der Behandlungsplatz-Bereitschaft und min<strong>des</strong>tens einem Führungsgehilfengebildet. Das Vorkommando wird unmittelbar nach der Anforderung in dieanfordernde Gebietskörperschaft entsandt. Dort nimmt es Kontakt zur Einsatzleitungauf und erhält Einsatzauftrag und -ort.Die restlichen Kräfte der BHP-B 50 <strong>NRW</strong> sammeln sich im vorgeplantenSammelraum und werden durch eine Führungskraft der BHP-B 50 <strong>NRW</strong>geschlossen in das Schadengebiet geführt. Der anzufahrende Sammel- oderBereitstellungsraum wird durch die Einsatzleitung vor Ort festgelegt und durch dasVorauskommando dem Marschverband übermittelt.Entwurf Stand: 22.02.200614/15


10. Personal und FunktionsübersichtLNA Notarzt RettAss RettSan RettH Verbandführer OrgL Zugführer Gruppenführer Helfer Funktionen gesamtFührungsstaffel 1 1 1 1 2 6Eingangssichtung 2 2 2 8 1 15Behandlungsbereich I (IV) 4 4 4 8 1 21Behandlungsbereich II 1 2 2 4 1 10Behandlungsbereich III 1 1 1 4 1 8Totenablage 2 2Interner Patiententransport 13 1 50* 51Technische Unterstützung 1 11 12Patientenverteilung 1 1 1 3Rettungsmittelhalteplatz 1 5 6Transport-Organisation 1 1** 1Summe 1 8 10 11 37 1 1 4 6 70 135LNA Notarzt RettAss RettSan RettH Verbandführer OrgL Zugführer Gruppenführer Helfer Funktionen gesamt9/10/11/37/67 1/5/6/123/135* davon13 Rettungshelfer** mit Qualifikation RettSanEntwurf Stand: 22.02.200615/15

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