12.07.2015 Aufrufe

Bitte hier abtrBitte hier abtrennen ennen - Reisen mit dem Roten Kreuz

Bitte hier abtrBitte hier abtrennen ennen - Reisen mit dem Roten Kreuz

Bitte hier abtrBitte hier abtrennen ennen - Reisen mit dem Roten Kreuz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bitte</strong> <strong>hier</strong> <strong>abtr<strong>ennen</strong></strong><strong>Bitte</strong> wenden!23


<strong>Bitte</strong> <strong>hier</strong> <strong>abtr<strong>ennen</strong></strong>25


Wichtige HinweiseMindestteilnehmerzahlFür die <strong>Reisen</strong> nach Bad Reichenhall, Bad Wiessee,Bad Dürrheim, Bad Peterstal-Griesbach, Pörtschach,Wörthersee, Bad König, Bad Salzschlirf und Bad Hofgasteingilt eine bis sechs Wochen vor Reisebeginn zuerreichende Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.Für die <strong>Reisen</strong> nach Gran Canaria, Mallorca, Andalusien,Rügen, Horn am Bodensee, Bad Wörishofen undOberstdorf gilt eine bis acht Wochen vor Reisebeginnzu erreichende Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.Für die Reise nach Abano gilt eine bis zehn Wochenvor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahlvon 20 Personen.Es gilt Ziffer 8 unserer Reisebedingungen, Seite 29.Preis- und LeistungsänderungenDie in diesem Katalog angegebenen Preise und vertraglichenReiseleistungen entsprechen <strong>dem</strong> Stand beiDrucklegung. <strong>Bitte</strong> haben Sie Verständnis dafür, dassbis zu Ihrer Buchung aus sachlichen Gründen Änderungender Leistungen möglich sind. Aus den folgendenGründen kann sich der Reisepreis vor Vertragsabschlussändern:• Bei der Erhöhung von Beförderungskosten (insbesondereTreibstoffkosten), der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren.• Bei Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen.Über Änderungen werden wir Sie vor Vertragsabschlussunterrichten. Für Preisänderungen nach Abschluss desReisevertrages gelten die Bestimmungen unserer Reisebedingungen,ab Seite 28, Ziffer 4.Partner-ReiseveranstalterDer DRK-Landesverband ist bei den unten aufgeführten Pauschalreisen ausschließlich Ver<strong>mit</strong>tler.Anmeldung: Für jede dieser <strong>Reisen</strong> gibt es ein eigenes Anmeldeformular, das wir Ihnen bei Interesse an einerReise <strong>mit</strong> den Reisebedingungen des Veranstalters gerne zusenden. Ein Anruf genügt.Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Reisebedingungen unserer Partner-Reiseveranstalterzu Ihrer Information.ReiseMallorcaAndalusien undGran CanariaBodenseeVeranstalterDeutsches Rotes <strong>Kreuz</strong> VIA-<strong>Reisen</strong> Müller <strong>Reisen</strong> GmbHKreisverband Bremen Ägidiusstraße 60-62 Riedstr. 3Reise-Service GmbH 50937 Köln 78662 BösingenHastedter Heerstraße 25028207 BremenZahlungskonditionen Anzahlung: 25 % des Anzahlung: 20 % Anzahlung: 10 %Reisepreises; des Reisepreises; des Reisepreises;Restzahlung bis 30 Tage Restzahlung bis 3 Wochen Restzahlung bis 3 Wochenvor Reisebeginn; vor Reisebeginn vor ReisebeginnDRK-Mitglieder erhalteneinen Rabatt von 25,- EuroStornogebührnogebührenen(in % des Gesamtreisepreisespro Teilnehmer)<strong>Bitte</strong> erklären Sie unsIhren Reiserücktrittimmer schriftlich.bis zum 32. Tag vor Reiseantritt25 %, ab <strong>dem</strong> 31. Tag vorReiseantritt 40 %, ab <strong>dem</strong> 25.Tag vor Reiseantritt 50 %, ab<strong>dem</strong> 18. Tag vor Reiseantritt60 %, ab <strong>dem</strong> 11. Tag vorReiseantritt 80 %, ab <strong>dem</strong> 7.Tag vor Reiseantritt 80 %, ab4. Tag vor Reiseantritt 90 %des Reisepreisesbis zum 31. Tag vor Reiseantritt20 %, ab <strong>dem</strong> 30.Tag vor Reiseantritt 30 %,ab <strong>dem</strong> 24. Tag vor Reiseantritt40 %, ab <strong>dem</strong> 17.Tag vor Reiseantritt 60 %,ab <strong>dem</strong> 10. Tag vor Reiseantritt70 %, ab <strong>dem</strong> 7. Tagvor Reiseantritt 80 %, ab24 Stunden vor Reiseantritt90 % des Reisepreisesvom 41. bis zum 22. Tagvor Reisebeginn 25 %, ab<strong>dem</strong> 21. Tag vor Reisebeginn40 %, ab <strong>dem</strong> 14.Tag bis zum letzten Werktagvor Reisebeginn 60 %,danach und bei Nichtantritt90 % des ReisepreisesReiseversicherungMindestteilnehmerzahlKeine Versicherungen im Reisepreis enthaltenBis 8 Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl fürdiese <strong>Reisen</strong>: 20 PersonenImpressumHerausgeber:DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V.Badstraße 39-41, 70372 StuttgartSatz und Layout:Infodienst GmbHIm Weilig 2, 76275 EttlingenDruck: Krautheimer Werkstätten gGmbHIn der Au 15, 74238 KrautheimFotos: Bayerisches Staatsbad Kur GmbH Bad Reichenhall;Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.; fotolia; Hotels; KurundTourismus GmbH Bad Peterstal-Griesbach; KärntenTourismus; Kurverwaltung Bad Wörishofen; Müller <strong>Reisen</strong>;Teegernseer Tal Tourismus GmbH; Tourismus Oberstdorf;Touristik + Service GmbH Bad Salzschlirf.27


Allgemeine ReisebedingungenSehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen <strong>dem</strong> Kunden und <strong>dem</strong> DRK-LandesverbandBaden-Württemberg e.V., nachfolgend „DRK-LDRK-LV“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriftender §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. <strong>Bitte</strong> lesen Sie daher diese Reise-bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung erpflichtung des Buchenden,Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinde-rungen und zur Pflegebedürftigkeit1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde <strong>dem</strong> DRK-LV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage diesesAngebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzendenInformationen des DRK-LV für die jeweilige Reise, soweit diese <strong>dem</strong>Kunden vorliegen.1.2. Reisever<strong>mit</strong>tler, insbesondere Kreisverbände und Ortsvereinedes DRK sowie Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)sind vom DRK-LV nicht bevollmächtigt Vereinbarungenzu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über dievertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehenoder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibung, die nichtvom DRK-LV herausgegeben werden, sind für den DRK-LV und derenLeistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheVereinbarung <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibungoder zum Inhalt der Leistungspflicht des DRK-LVgemacht wurden.1.4. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder durch elektronischeÜber<strong>mit</strong>tlung des Buchungsformulars erfolgen, wobei dasBuchungsformular des DRK-LV Verwendung finden sollte.1.5. Es entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auchden Grundsätzen des DRK-LV, Kunden <strong>mit</strong> gesundheitlichen Beeinträchtigungenoder Behinderungen die Teilnahme an den <strong>Reisen</strong> zuermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen und vor allem um gesundheitlicheBeeinträchtigungen des Kunden während der Reise zu vermeidengilt:a) Es ist unerlässlich, dass der Kunde in der Anmeldung genaueAngaben über Art und Umfang bestehender Behinderungen odergesundheitlicher Beeinträchtigungen und insbesondere auch zur Artund Umfang seiner Pflegebedürftigkeit macht, da<strong>mit</strong> der DRK-LVprüfen kann, ob eine Teilnahme und Buchungsbestätigung möglichsind.b) Sollten <strong>dem</strong> DRK-LV solche Angaben nicht gemacht werden, kannkeine Buchungsbestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossenwerden.c) Erfolgt durch den DRK-LV eine Buchungsbestätigung, weil ihmüber eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung nichts <strong>mit</strong>geteiltwurde, so behält sich der DRK-LV vor, aus diesem Grund den Reisevertrag<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Kunden zu kündigen, falls eine Teilnahme nach <strong>dem</strong>pflichtgemäßen Ermessen des DRK-LV aufgrund der besonderenUmstände der Reise nicht möglich oder zumutbar ist.d) Des Weiteren behält sich der DRK-LV die Kündigung des Reisevertrages,auch vor Reisebeginn, nach Maßgabe der Regelungen inZiff. 9 dieser Bedingungen vor, falls der Kunde zu Art und Umfangseiner Pflegebedürftigkeit keine vollständigen und wahrheitsgemäßenAngaben macht.1.6. Der Vertrag kommt <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Zugang der Annahmeerklärung desDRK-LV beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der DRK-LV <strong>dem</strong>Kunden eine schriftliche Reisebestätigung über<strong>mit</strong>teln. Hierzu ist ernicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger alssieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.2. Bezahlung2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von20 % des Reisepreises zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen fällig.Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofernder Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus<strong>dem</strong> in Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nichtentsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl derDRK-LV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungenbereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertraglichesZurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der DRK-LV berechtigt,nach Mahnung <strong>mit</strong> Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutretenund den Kunden <strong>mit</strong> Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zubelasten.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von <strong>dem</strong> vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendigwerden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweitdie geänderten Leistungen <strong>mit</strong> Mängeln behaftet sind.3.3. Der DRK-LV ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungenunverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundeszu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn der DRK-LV in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärungdes Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistungoder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.4. Preiserhöhung4.1. Der DRK-LV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurseentsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsabschluss und <strong>dem</strong> vereinbarten Reisetermin mehrals vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umständevor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschlussfür den DRK-LV nicht vorhersehbar waren.4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kannder DRK-LV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der DRK-LV vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfallsenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs<strong>mit</strong>telgeforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungs<strong>mit</strong>tels geteilt.28


Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kannder DRK-LV vom Kunden verlangen.4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgabenwie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LVerhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligenBetrag heraufgesetzt werden.4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in <strong>dem</strong> Umfange erhöht werden, in<strong>dem</strong> sich die Reise dadurch für den DRK-LV verteuert hat.4.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hatder DRK-LV den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Ände-rungsgrundes zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. BeiPreiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der DRK-LV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kundenaus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genann-ten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des DRK-LV über diePreiserhöhung gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LV geltend zu machen.5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokostennokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Der Rücktritt ist gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LV unter der vorstehend/nachfolgendangegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kundenwird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die <strong>Reisen</strong>icht an, so verliert der DRK-LV den Anspruch auf den Reisepreis.Stattdessen kann der DRK-LV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zuvertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemesseneEntschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungenund seine Aufwendungen in Abhängigkeit von <strong>dem</strong> jeweiligenReisepreis verlangen.5.3. Der DRK-LV hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlichersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigungwird nach <strong>dem</strong> Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärungdes Kunden wie folgt berechnet:Bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen• bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %• ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %• ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %• ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %• ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 %• am Tag des Reiseantrittsoder bei Nichterscheinen 90 %Bei Flugreisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters,siehe Seite 27.5.4. Dem Kunden bleibt es in je<strong>dem</strong> Fall unbenommen, <strong>dem</strong> DRK-LV nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlichniedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.5.5. Der DRK-LV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschaleneine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit derDRK-LV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen alsdie jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fallist der DRK-LV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigungder ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffernund zu belegen.5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einenErsatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungenunberührt.5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowieeiner Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfalloder Krankheit wird dringend empfohlen.6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungenhinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes desReiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung)besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchungvorgenommen, kann der DRK-LV bei Einhaltung der nachstehendenFristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweitvor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfallvereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu <strong>dem</strong>Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseartgemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5. 28,- Euro pro Umbuchungsvorgang.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristenerfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu denBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügigeKosten verursachen.7. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäßangeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihmzuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigenzwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteiligeErstattung des Reisepreises. Der DRK-LV wird sich um Erstattungder ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungenhandelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördlicheBestimmungen entgegenstehen.8. Rücktritt wegen Nichterreichens eichens der Mindestteilnehmerzahl8.1. Der DRK-LV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktrittsdurch den DRK-LV muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibungoder, bei einheitlichen Regelungen für alle <strong>Reisen</strong> oderbestimmte Arten von <strong>Reisen</strong>, in einem allgemeinen Kataloghinweisoder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.b) Der DRK-LV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfristin der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf dieentsprechenden Prospektangaben zu verweisen.c) Der DRK-LV ist verpflichtet, <strong>dem</strong> <strong>Reisen</strong>den gegenüber die Absageder Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reisewegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt seitens des DRK-LV später als vier Wochenvor Reisebeginnist unzulässig.8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestensgleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der DRK-LV inder Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden ausseinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglichnach der Erklärung über die Absage der Reise durch den DRK-LV diesem gegenüber geltend zu machen.8.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält derKunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen und bei der Verer-letzung bestimmter Obliegenheiten des Kunden, Aufwendungser-satzansprüche beim Auftreten besonderer er Pflegebedürftigkeit9.1. Der DRK-LV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Fristkündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstaltersnachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist.9.2. Der DRK-LV kann vom Reisevertrag auch dann zurücktreten,bzw. den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kundeseinen besonderen Obliegenheiten gemäß Ziffer 1.5 sowie Ziff.11. dieser Bedingungen nicht nachkommt. Im Falle einer Kündigungdes Reisevertrages nach Reisebeginn kann der DRK-LV auf Kostendes Kunden einen Rücktransport im medizinisch oder pflegetechnischnotwendigen und angemessenen Umfang veranlassen.9.3. Kündigt der DRK-LV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachtenBeträge.29


9.4. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung nach 9.2 bestehtder Anspruch nach 9.3 für den DRK-LV nicht, falls dieser gesetzlicheoder vertragliche Hinweis-, Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten verletzthat.9.5. Tritt während der Reise eine besondere Pflegebedürftigkeit auf,so gilt:a) War diese besondere Pflegebedürftigkeit für den Kunden objektiverkennbar und wurde gleichwohl <strong>dem</strong> DRK-LV nicht <strong>mit</strong>geteilt, so istes diesem unabhängig vom Recht zur außerordentlichen Kündigungdes Reisevertrages vorbehalten, für <strong>hier</strong>aus entstehende besonderePflegemaßnahmen Aufwendungsersatz zu verlangen.b) Ist diese besondere Pflegebedürftigkeit für den Kunden nicht vorhersehbarund ohne dessen Verschulden aufgetreten, so kann derDRK-LV Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Grundsätzen derGeschäftsführung ohne Auftrag für die entsprechenden besonderenPflegeaufwendungen verlangen.9.6. In beiden Fällen nach Ziff. 9.5 a) und b) bleiben <strong>dem</strong> KundenEinwendungen gegen die Höhe eines entsprechenden Ersatzanspruchesausdrücklich vorbehalten, ebenso der Einwand, dass Aufwendungenursächlich durch die Verletzung von Obhuts-, OrganisationsoderSorgfaltspflichten des DRK-LV oder seiner Erfüllungsgehilfenentstanden seien.10. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zurMängelanzeige ist bei <strong>Reisen</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> DRK-LV wie folgt konkretisiert:a) Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglichder örtlichen Vertretung des DRK-LV (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigenund Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdatender Vertretung des DRK-LV wird der <strong>Reisen</strong>de spätestens <strong>mit</strong> Übersendungder Reiseunterlagen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretungoder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der <strong>Reisen</strong>de verpflichtet,Mängel unverzüglich direkt gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LV unter dernachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den entfallen nur dann nicht, wenn die <strong>dem</strong><strong>Reisen</strong>den obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgernsind nicht befugt und vom DRK-LV nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen oder Ansprüche gegen den DRK-LV anzuerk<strong>ennen</strong>.10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,so kann der <strong>Reisen</strong>de den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<strong>dem</strong> DRK-LV erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigungist erst zulässig, wenn der DRK-LV oder, soweit vorhandenund vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten(Reiseleitung, Agentur) eine ihnen vom <strong>Reisen</strong>den bestimmte angemesseneFrist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglichist oder vom DRK-LV oder seinen Beauftragten verweigert wirdoder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderesInteresse des <strong>Reisen</strong>den gerechtfertigt wird.10.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oderZustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom <strong>Reisen</strong>den unverzüglichan Ort und Stelle <strong>mit</strong>tels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaftanzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungenablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wordenist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen siebenTagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändi-gung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichenVertretung des DRK-LV anzuzeigen.11. Besondere e Obliegenheiten des Kunden zu gesundheitlichenAngelegenheiten, Über<strong>mit</strong>tlung von Medikamentenplänen11.1. Es obliegt grundsätzlich <strong>dem</strong> Kunden selbst, vor Buchung derReise, insbesondere durch die Inanspruchnahme allgemeiner ärztlicherund insbesondere reisemedizinischer Beratung, abzuklären, obdie Teilnahme an der Reise, die Benutzung der vorgesehenen Transport<strong>mit</strong>telsowie der Unterkunft, für ihn unter Berücksichtigung seinerindividuellen gesundheitlichen Verhältnisse, insbesondere bestehenderGesundheitsbeschädigungen oder Mobilitätsbeschränkungen,möglich ist.11.2. Ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarungen schuldet derDRK-LV keine spezielle Beratung des Kunden zu den Umständennach 11.1.11.3. Sämtliche <strong>Reisen</strong>, Transport<strong>mit</strong>tel und Unterkünfte sind be-hindertengerecht echt nur dann, wenn dies in der Reiseausschreibungoder anderweitig ausdrücklich angegeben oder auf konkrete Nachfragedes Kunden zugesichert ist.11.4. Ist ein Teilnehmer pflegebedürftig, hat er bei der Buchung einerReise sicherzustellen, dass eine weitere Person an der Reiseteilnimmt, die die erforderlichen Pflegeleistungen über die gesamteReise hinweg ohne weitere Unterstützung übernimmt. Der DRK-LVschuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarungkeinerlei Pflege- und Unterstützungsleistungen.11.5. Der Kunde ist, unabhängig von der Verpflichtung in 11.4 zuvollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Umfangseiner Pflegebedürftigkeit gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LV verpflichtet.Er hat diesen auch über entsprechende Änderungen, die sichzwischen der Reiseanmeldung (Buchung) und seinen in diesem Zusammenhanggemachten Angaben und <strong>dem</strong> Reiseantritt ergeben,zu informieren.11.6. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, <strong>dem</strong> DRK-LV in Formdes ihm zusammen <strong>mit</strong> der Buchungsbestätigung über<strong>mit</strong>telten Formularsden so genannten Medikamentenplan spätestens zwei Wochenvor Reisebeginn wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt zuüber<strong>mit</strong>teln. Er ist bezüglich dieses Medikamentenplans verpflichtet,den Reiseleiter oder die <strong>mit</strong> der Pflege beauftragten Personenüber Änderungen zu unterrichten, welche nach Über<strong>mit</strong>tlung des Medikamentenplanseintreten.11.7. Der DRK-LV wird selbstverständlich die Bestimmungen überdie Pflichten und Rechte von Reiseunternehmen gemäß der EU-Verordnung1107/2006, betreffend Rechte von behinderten Flugreisendenund Flugreisenden <strong>mit</strong> eingeschränkter Mobilität, beachten undumsetzen. Dies setzt jedoch, entsprechend den Bestimmungen derVerordnung, eine rechtzeitige Mitteilung des Kunden über Art undUmfang seiner Mobilitätsbeschränkung und seiner sich <strong>hier</strong>aus ergebendenBedürfnisse voraus.12. Beschränkung der Haftung12.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird oderb) soweit der DRK-LV für einen <strong>dem</strong> Kunden entstehenden Schadenallein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlichist.12.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden,die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist aufden dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummegilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehendeAnsprüche im Zusammenhang <strong>mit</strong> Reisegepäck nach <strong>dem</strong>Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.12.3. Der DRK-LV haftet nicht für Leistungsstörungen, PersonenundSachschäden im Zusammenhang <strong>mit</strong> Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich ver<strong>mit</strong>telt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vonund zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklichund unter Angabe des ver<strong>mit</strong>telten Vertragspartners alsFremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie fürden Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen desReiseveranstalters sind.12.4. Der DRK-LV haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenenAusgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzungvon Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstaltersursächlich geworden ist.30


13. Ausschluss von Ansprüchen13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reisehat der Kunde innerhalb eines Monats nach <strong>dem</strong> vertraglich vorgesehenenZeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber <strong>dem</strong> DRK-LV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablaufder Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenner ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wordenist.13.2. Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschädenoder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang<strong>mit</strong> Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 cAbs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. EinSchadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnensieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätungbinnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.14. Verjährung14.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aufeiner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des DRK-LVoder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des DRK-LV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprücheauf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung des DRK-LV oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjährenin einem Jahr.14.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Tag,der <strong>dem</strong> Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.14.4. Schweben zwischen <strong>dem</strong> Kunden und <strong>dem</strong> DRK-LV Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder derDRK-LV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach <strong>dem</strong> Ende der Hemmung ein.15. Informationspflichten über die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmensnehmens15.1. Der DRK-LV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verer-ordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmensnehmens vor oder spätestens bei derBuchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen.15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en)noch nicht fest, so ist der DRK-LV verpflichtet, <strong>dem</strong> Kundendie Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu n<strong>ennen</strong>, diewahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald derDRK-LV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird erden Kunden informieren.15.3. Wechselt die <strong>dem</strong> Kunden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Fluggesellschaft, wird der DRK-LV den Kunden unverzüglichund so rasch dies <strong>mit</strong> angemessenen Mitteln möglich ist, überden Wechsel informieren.15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über denMitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten des DRK-LV oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumendes DRK-LV einzusehen.16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften16.1. Der DRK-LV wird Staatsangehörige eines Staates der EuropäischenGemeinschaften, in <strong>dem</strong> die Reise angeboten wird, überBestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorVertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantrittunterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständigeKonsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keineBesonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführender behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriftenerwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinenLasten. Dies gilt nicht, wenn der DRK-LV nicht, unzureichend oderfalsch informiert hat.16.3. Der DRK-LV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und denZugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,wenn der Kunde ihn <strong>mit</strong> der Besorgung beauftragt hat, es seidenn, dass der DRK-LV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.17. GerichtsstandFür Klagen des DRK-LV gegen Kunden, bzw. Vertragspartner desReisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichenoder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des DRK-LV vereinbart.Reiseveranstalter ist:DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V.Badstraße 39-41, 70372 StuttgartVerereinsreinsregisteregister-Nr-Nr.: 958 beim AG StuttgartVorsitzender: Dr. . Lorenz MenzTel.(07 11) 55 05-1 50Fax (07 11) 55 05-1 59E-Mail: seniorenrenreisen@drk-bweisen@drk-bw.de31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!