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Aufnahmeantrag - TuS 1919 Wewelsburg eV

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<strong>Aufnahmeantrag</strong>Hiermit erkläre ich meinen Eintritt in den <strong>TuS</strong> <strong>1919</strong> <strong>Wewelsburg</strong> e.V.AbteilungszugehörigkeitName, Vorname : ...............................................................................Straße : ...............................................................................PLZ/Ort : ...............................................................................Geb.-Datum : ...............................................................................Eintrittsdatum : ...............................................................................FußballTennisTischtennisTurnenVolleyballDatum/UnterschriftUnterschrift des Erziehungsberechtigten(bei Minderjährigen).......................................................................................................................................................................................EinzugsermächtigungIch ermächtige den <strong>TuS</strong> <strong>1919</strong> <strong>Wewelsburg</strong> e.V. den Mitgliedsbeitrag, bis auf Widerruf, einmal jährlich von meinemKonto abzubuchen.Name der Bank Kontonummer BankleitzahlDatum Unterschrift Unterschrift des Erziehungsberechtigten(bei Minderjährigen)Sonstige Vermerke:Beitragshöhe: €(Feld für interne Vermerke, bitte nicht ausfüllen)Mit Erreichen des 21. Lebensjahres (entscheidend ist der 01.01. des Jahres, in dem das 21. Lebensjahrerreicht wird) fallen Kinder aus dem Familienbeitrag heraus. Die Beitragshöhe richtet sich nach demAlter des Vereinsmitgliedes.Seite 1 von 2


Beitragsordnung• Für die Mitgliedschaft im <strong>TuS</strong> <strong>1919</strong> <strong>Wewelsburg</strong> e.V. sind Jahresbeiträge zu entrichten.• Die Beitragszahlung erfolgt über die Einzugsermächtigung.• Die Abbuchungen werden jährlich, im April des Geschäftsjahres getätigt.• Neumitglieder zahlen bei Eintritt bis zum 15. den Beitrag des laufenden Monats bis zumEnde des Geschäftsjahres.• Diese Beitragsordnung ist gültig ab dem 01.04.2007• Die Höhe der Beitragssätze sind bei den Vorstandsmitgliedern zu erfahren.• Der Austritt ist zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres zulässig. Er ist demgeschäftsführenden Vorstand spätestens zum 15.05. oder 15.11. schriftlich anzuzeigen.Seite 2 von 2

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