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Bouwfonds Private Dutch Parking Fund I - MIRA GmbH & Co KG

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Inhaltsverzeichnis1. Vorwort – Megatrend Mobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62. Erklärung der Prospektverantwortlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93. Das Beteiligungsangebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104. Risiken der Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305. Die Anbieterin <strong>Bouwfonds</strong> REIM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526. Das Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607. Wirtschaftliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1008. Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1279. Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15510. Angaben über die wesentlichen Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16511. Verbraucherinformation für den Fernabsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16912. Glossar und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17313. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1764 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Kassenautomat im Parkhaus Eiland in Zwolle 5


daher auch nahezu alle PKW-Modelle: von günstigenAusführungen bis hin zu Luxuswagen, vonkleinen Stadtautos bis hin zu Kleintransporternund von Sportwagen bis hin zu Familienautos.Während man früher dorthin gefahren ist, wo esetwas zu sehen, zu erleben oder zu kaufen gab,fährt man heutzutage vielleicht eher dahin, wo eszusätzlich auch Parkgelegenheiten gibt. Denn mitder wachsenden Anzahl der PKW nimmt auch dieBedeutung der Parkmöglichkeiten zu: So ist dieAnzahl der Autos in Europa in den letzten Jahrenauf über 236 Mio. enorm gestiegen. Jedes dieserAutos muss irgendwo geparkt werden, denn Autosstehen durchschnittlich 85% bis 95% der Zeit stillund brauchen für diese Zeit einen Stellplatz.Die Politik steht heute in vielen Ländern Europasvor der Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungenzu schaffen, um mit dem Megatrend Mobilitätumzugehen. Vor diesem Hintergrund nehmenParkhäuser, insbesondere in Innenstädten, einewichtige Rolle ein. Kostenpflichtiges Parken findetinzwischen immer mehr Akzeptanz, und die Möglichkeitenfür kostenfreies Parken werden durchdie öffentliche Hand immer wieder deutlich eingeschränkt.Außerdem könnten Parkhäuser künftigvon der zunehmenden Elektromobilität profitierenund vor diesem Hintergrund bald die Funktioneneiner „Tankstelle der Zukunft“ einnehmen. Bereitsheute gibt es in zahlreichen Parkhäusern entsprechendeLadestationen für Elektromobile.Doch macht dies Parkhäuser auch zu einem attraktivenInvestitionsziel? Rechnet sich eine Investition insolche Objekte?Parkhausinvestments setzen einerseits auf dasbewährte Konzept der Immobilieninvestition undprofitieren gleichzeitig auch von dem Potenzialdes Megatrends Mobilität. Investitionen in Immobilienhaben bislang zumeist auf einen wichtigenund bonitätsstarken Ankermieter abgezielt. Dies istgrundsätzlich auch bei Parkhäusern nicht anders,die in der Regel an einen Betreiber vermietet werden.Parkhäuser können daher ein aussichtsreichesInvestment sein, weil oftmals vergleichsweiselangfristige Mietverträge mit den entsprechendenOpels erstes Elektroauto ohne Reichweiteneinschränkung 2012Borgward entwickelt Automatikgetriebe 1940Toyota stellt erstes Großserienmodell mit Hybridmotor her 1997Der erste VW-Käfer wird ausgeliefert 1946Eventuell erstmalige Überquerung des Atlantiks mit fliegendem Auto 2050Weltweit existieren 36 Mio. Autos 1930 Erstes Auto mit Einparkhilfe von Mercedes 20051. VORWORT – MEGATREND MOBILITÄT | 7


Betreibergesellschaften vereinbart werden können,zumeist gekoppelt an die Umsätze und somit an denwirtschaftlichen Erfolg des Objekts. Hervorzuhebenist dabei – als besonderes Alleinstellungsmerkmal –,dass ein Ausfall des Mieters nicht gleichbedeutendist mit einem Ausfall der Einnahmen, da diese weiterhindurch die Parkgebühren generiert werden,sofern weiter Nutzer dieses Parkhaus frequentieren.Dadurch können Parkhäuser vergleichsweise sichereInvestitionsobjekte mit stabilen Einnahmen sein.Wie bei klassischen Immobilieninvestitionen istauch bei Parkhäusern die Lage ein wichtiges Kriteriumfür den wirtschaftlichen Erfolg. Was könntennun geeignete Standorte für ein Parkhaus sein?Vielerorts sind gute Parkgelegenheiten insgesamtäußerst selten verfügbar, vor allem in den zentralenLagen europäischer Städte. Insbesondere Oberzentrenweisen aufgrund hoher Haushaltszahlen undhoher Besucherzahlen eine starke und steigendeNachfrage nach Parkraum auf; dem steht aufgrundder geringen innerstädtischen Flächenverfügbarkeitoftmals nur ein begrenztes Angebot gegenüber.Dabei beschränken sich die guten Lagen keineswegsnur auf Metropolen, vielmehr können gerade mittelgroßeStädte attraktive Standorte für Parkhäusersein, insbesondere weil hier oftmals keine attraktiveAlternative zum eigenen PKW genutzt werdenkann. Wenn das Parkhaus zusätzlich noch Nähe zuregelmäßig aufgesuchten Einrichtungen aufweist,wie z.B. der städtischen „Einkaufsmeile“ oder demzentralen Geschäftsbezirk, es dazu noch nur wenige„konkurrierende“ Stellplätze gibt und das öffentlicheParken nur begrenzt möglich ist, dann kannman insgesamt von einem guten Standort für einParkhaus sprechen.Wer als Privatanleger in Parkhäuser als Sachwertanlageinvestiert, betritt Neuland. Umso wichtiger istdie Auswahl der Experten, die das Portfolio identifizieren,akquirieren und verwalten. Die Investment-Management-Sparteder Rabo Real EstateGroup bietet bereits seit 2005 Parkhausinvestitionenfür institutionelle Anleger an und ermöglichtes mit dem vorliegenden Angebot zum ersten Malauch deutschen Privatanlegern, sich an Parkhäusernzu beteiligen.Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrterA n leger,das vorliegende Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit,durch eine unternehmerische Beteili-gung an der Fondsgesellschaft <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong><strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mittelbar inein Portfolio aus sechs innerstädtisch gelegenenParkhäusern (davon drei Tiefgaragen) in den derlanden zu investieren und damit die Chance,Nieander Wertentwicklung dieses Portfolios teilzuhaben:über künftige teilindexierte Mieteinnahmenund letztlich aus dem Verkauf der Objekte.Bei den Standorten handelt es sich überwiegendum Städte mit überdurchschnittlicher Zentralität,was die Attraktivität der Standorte als Einkaufsorteunterstreicht. Die Objekte des vorlie-genden Angebots sind alle für insgesamt 45 Jahrean den renommierten Parkhausbetreiber Q-Parkvermietet. Als eines der bedeutendsten interna-tionalen Unternehmen im Bereich der bewirtschaftung gehört Q-Park in zahlreichenParkraum-europäischen Ländern zu den Top 3 und ist imInvestitionsland Niederlande die Nummer 1.Die folgenden Seiten informieren Sie ausführlichüber unser Angebot. Wir würden uns freuen, Sie alsAnleger des Fonds begrüßen zu dürfen.Ihre <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong>8 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


2. Erklärung der ProspektverantwortlichenFür den Inhalt des vorliegenden Prospekts übernimmtdie<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinSitz der Gesellschaft: BerlinAmtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 68583 B(„Anbieterin“) gemäß § 3 der Verordnung überVermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerk-ProspV) die Verantwortung und erklärt, dass ihresWissens die Angaben in diesem Verkaufsprospektrichtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassensind.Für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts sind allebis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektstatsächlich bekannten oder erkannten Sachverhaltemaßgeblich.Angaben, bei denen Dritte als Quellen genanntwerden, sind nicht gesondert geprüft worden.Sämtliche zukunftsbezogenen Finanzangaben indiesem Verkaufsprospekt sind Prognosen. Änderungender Gesetze und deren Auslegung durchdie Gerichte, Änderungen der Verwaltungspraxisund des wirtschaftlichen Umfelds mit Auswirkungenauf das Beteiligungsangebot können nicht ausgeschlossenund eine Haftung für Abweichungender Entwicklung des Beteiligungsangebots vomProspektinhalt, soweit gesetzlich zulässig, durchsolche künftige Entwicklungen kann nicht übernommenwerden. Vermittler oder sonstige Drittesind nicht berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichendeAngaben zu machen.Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interessedie in diesem Verkaufsprospekt enthaltenenAngaben, namentlich die Darstellung der potenziellenRisiken (siehe Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“)und der steuerlichen Rahmenbedingungen,unter Berücksichtigung seiner persönlichenSituation kritisch zu würdigen und ggf. fachkundigenRat Dritter einzuholen.Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüchegemäß § 20 Vermögensanlagengesetznur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagewährend der Dauer des öffentlichenAngebots, spätestens jedoch innerhalb von zweiJahren nach dem ersten öffentlichen Angebot derVermögensanlage im Inland, erworben wird.Prospektaufstellungsdatum: 30. Juli 2012<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>Martin Eberhardt, GeschäftsführerAndré Barthels, Geschäftsführer2. ERKLÄRUNG DER PROSPEKTVERANTWORTLICHEN | 9


Museum Centrum, Apeldoorn De Brink, Hengelo Eiland, Zwollegesellschaft dar. Nach Einschätzung der Anbieterinsind die Makro- und Mikrolage der Objekte in niederländischenOberzentren jeweils als gut zu beurteilen.Insbesondere Oberzentren weisen aufgrundhoher Haushaltszahlen eine hohe Nachfrage nachParkraum auf. Dem steht aufgrund der geringeninnerstädtischen Flächenverfügbarkeit nur einbegrenztes Angebot gegenüber. Grundsätzlichwird die Nachfrage nach Parkraum durch die steigendeUrbanisation und durch die ebenso steigendeAnzahl an Haushalten positiv beeinflusst,da eine starke Korrelation zwischen der Anzahl derHaushalte und der Anzahl der Fahrzeuge zu beobachtenist.Die Fondsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom21. Juni 2012 die Anlageobjekte von der persönlichhaftenden Gesellschafterin der Fondsgesell-schaft, der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong>I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, zu einem Kaufpreis von54.512.000 EUR erworben (vgl. Abschnitt 8.11).Diese hatte die Anlageobjekte zuvor mit Kaufvertragvom 22. Dezember 2011 von der Betreibergesellschaftund Mieterin Q-Park ExploitatieB.V. sowie der mit ihr konzernmäßig verbundenenQ-Park Exploitatie II B.V. (im Folgenden gemeinsam„Q-Park“) ebenfalls zu einem Kaufpreis von54.512.000 EUR erworben. Die von der Komple-mentärin geleistete Grunderwerbsteuer ist auf dieÜbertragung der Immobilien auf die Fondsgesellschaftanrechenbar. Aufgrund dessen hat sich dieFondsgesellschaft verpflichtet, der Komplementärindiesen Betrag zusätzlich zum Kaufpreis zu erstat-AnlageobjektMuseumCentrumDe Brink Eiland De Oranjerie Rozenhof BogaardpleinP1SummeStadt Apeldoorn Hengelo Zwolle Roermond Zaandam RijswijkAnschriftRoggestraat133Brink 118 Pletterstraat41Achter deOranjerie 1Zilverpadsteeg Prinses Beatrixlaan913Baujahr 2001 1998 2001 1977 1994 2000Stellplätze 692 369 334 560 412 832 3.199Anfängliche Jahresnettomiete(EUR)561.394 321.200 540.294 581.132 187.839 1.215.141 3.407.000Kaufpreis (EUR) 8.982.304 5.139.200 8.644.704 9.298.112 3.005.424 19.442.256 54.512.000Eine detaillierte Beschreibung der Anlageobjekte findet sich in Abschnitt 6.2.14 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Bogaardplein P1, RijswijkRozenhof, ZaandamDe Oranjerie, Roermondten. Die Komplementärin hat ihre Kaufpreisforderungan die Gründungsgesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong>Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> abgetreten.Der Kaufpreis soll planmäßig nach vollständiger Einwerbungdes Eigenkapitals und Auszahlung derFremdfinanzierung am 03. Dezember 2012 bezahltwerden. Das handelsrechtliche Ergebnis sowie dasLiquiditätsergebnis stehen bis zum Tag vor derKaufpreiszahlung für die Immobilien ausschließlichder Gründungsgesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong> AssetManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> zu.3.1.1 Die ObjekteEs handelt sich um ein regional verteiltes Portfoliomit ausschließlich öffentlich zugänglichen Parkhäusernan innerstädtischen Standorten. Dieskönnte eine vergleichsweise konstante Auslastungder Parkhäuser begünstigen. Die „innerstädtischeLage“ ist gleichbedeutend mit einer multifunktionalenNutzung aufgrund zahlreicher Einzelhändler,Gastronomiebetriebe, Kinos etc. (Frequenzbringer)im direkten Umfeld.Ein Wertgutachten von CB Richard Ellis Ltd., London,vom 31. Dezember 2011 weist einen Verkehrswertvon insgesamt 54.560.000 EUR für die sechsParkhäuser aus.Andere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt.Der Fonds betreibt die Parkhäuser nicht selbst,diese sind vielmehr an einen Betreiber vermietet,der das operative Risiko übernimmt und die Parkhäuserbetreibt. Sollte der Betreiber ausfallen, stehendie Einnahmen aus den Parkgebühren der Parkendender Fondsgesellschaft unmittelbar zu.3.1.2 Der Mieter und die MietverträgeAlle sechs Parkhäuser sind fest für 45 Jahre an denniederländischen Parkhausbetreiber Q-Park vermietet.Q-Park ist einer der in Europa führendenParkhausbetreiber mit starker Position in zehnwesteuropäischen Ländern. Das Unternehmen istMarktführer in den Niederlanden, Belgien, Irland,Schweden und Finnland und gehört in weiterenLändern zu den Top 3 der Parkhausbetreiber. DerFokus von Q-Park liegt auf hochwertigen Parkdienstleistungenan strategischen Standorten. DieKernaktivitäten sind multifunktionales innerstädtischesParken, Parken an öffentlichen Verkehrsknotenpunktenund an Krankenhäusern.Der Mieter sowie eine mit ihm verbundene Konzerngesellschaftwaren die ursprünglichen Eigentümerder Objekte. Der Mieter hat die Objektebereits zuvor selber betrieben. Der Mietvertrag3. DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK | 15


Fondsstruktur (vereinfachte Darstellung)Anleger<strong>Bouwfonds</strong>Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong><strong>Bouwfonds</strong>Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong>TreugeberKommanditistGeschäftsführendeKommanditistin<strong>Co</strong>-Investorinnen<strong>Bouwfonds</strong> Treuhandund Verwaltungs<strong>GmbH</strong><strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong><strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> IVerwaltungs <strong>GmbH</strong>Der Anleger beteiligt sich an der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong><strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> („Emitten-TreuhandkommanditistinPersönlich haftendeGesellschafterin<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Fondsgesellschaft / Emittentinfür das Objekt Eiland in Zwolle läuft bis zum16. April 2057, die Mietverträge für die anderen fünfObjekte laufen jeweils bis zum 26. Dezember 2056.Die Jahresnettomiete der sechs Parkhäuser beträgtanfänglich 3.407.000 EUR. Die Mietverträge sindteilindexiert und unterliegen einer jährlichen inflationsabhängigenAnpassung. Die Fondsgesellschaftist außerdem dazu berechtigt, die Mietpreisezum 01. Januar 2022 jeweils an die durchschnittlichenUmsätze der Parkhäuser der Geschäftsjahre2019, 2020 und 2021 anzupassen. In den Jahren2036 beziehungsweise 2046 sind vertraglichebenfalls Anpassungen des Mietzinses vorgesehen,die Verhandlungen darüber sollen in dem jeweiligenVorjahr aufgenommen werden. Der Mietpreiskann dann sowohl höher als auch geringer als derzuletzt geltende Mietpreis ausfallen (zu den Einzel-heiten siehe Abschnitt 8.12).3.2 Das Beteiligungskonzept16 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlustder Anlage einschließlich Agio für den Anlegerverbunden ist (vgl. Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“).Dabei muss der Anleger berücksichtigen,dass die Rückflüsse auf das eingesetzte Kapital hinsichtlichder Höhe des Betrags und des Zeitpunktsungewiss sind. Das Beteiligungsangebot richtetsich an Interessenten, die nicht auf regelmäßigeoder unregelmäßige Einkünfte aus dem Investmentangewiesen sind und die keine Rückzahlung desAnlagebetrags in einer Summe zu einem bestimmtenZeitpunkt erwarten. Zudem sollte der Anlegerdie in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angabenund Einschätzungen teilen und unter anderembereit sein, Unsicherheiten insbesondere bezüglichder Entwicklung der Vermietungsmärkte und dererwarteten Veräußerungserlöse aus dem Verkaufder Objekte in Kauf zu nehmen.Der mit diesem Beteiligungsangebot angesprocheneAnleger muss bereit und wirtschaftlich inder Lage sein, einen Totalverlust seiner Anlage einschließlichAgio ohne wesentliche Folgen für seinewirtschaftliche Situation hinzunehmen.3.4 Das <strong>Co</strong>-InvestmentDie <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> ist mit einem Anteil von 1.999.000 EURsowie die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> miteinem Anteil von 1.000 EUR an der Fondsgesell-schaft beteiligt. Beide Gründungsgesellschafterinnenbeabsichtigen, dauerhaft an der schaft als <strong>Co</strong>-Investorinnen beteiligt zuFondsgesellbleiben.Beispiel für eine belebte Fußgängerzone18 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


lung in der Weise, dass diese Anleger ihre bereitseingezahlte Pflichteinlage und das Agio zurückerhalten.Eine Verzinsung erfolgt nicht. Vom Anlegerindividuell getätigte Ausgaben werden nichterstattet.Das Beteiligungsangebot wird nicht gleichzeitigin verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgenveröffentlicht, sondern ausschließlich inDeutschland. Einzelne Teilbeträge können mithinnicht angegeben werden.3.5.2 FremdfinanzierungDie Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Bouwfonds</strong> REIMFinancial Services B.V. am 21. Juni 2012 einen Darlehensvertragüber 24.500.000 EUR abgeschlossen.Die Laufzeit des Darlehens ist fest bis zum31. Dezember 2023 vereinbart. Die Zinsen sind füreinen Zeitraum von zehn Jahren ab Auszahlung desDarlehens fest vereinbart (siehe Abschnitt 7.2). DieAuszahlung soll planmäßig am 03. Dezember 2012erfolgen. Eine laufende Tilgung erfolgt nicht, dasDarlehen ist am Ende der Laufzeit in einer Summezurückzuzahlen.Die Aufnahme des Darlehens erfolgt in Euro und istdurch Hypotheken auf den Objekten besichert.schließlich des darin enthaltenen Agios) in Höhe von8% des geplanten Emissionskapitals (ohne Agio), derVergütung für Akquisition und für Strukturierung inHöhe von insgesamt rund 6,1% des geplanten Emissionskapitals(ohne Agio) sowie der Bearbeitungsgebührin Höhe von rund 0,3% des geplanten Emissi-onskapitals zusammen.3.6 Erwerbspreis der VermögensanlageDer Erwerbspreis für die Vermögensanlage entsprichtdem Zeichnungsbetrag, der mindestens10.000 EUR oder einem höheren, durch 1.000 ohneRest teilbaren Betrag entspricht.Die Zahlungsverpflichtung aus der Anlagebeschränkt sich auf die Höhe der Einlage zzgl.Agio. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Haftungdes Anlegers kann durch Auszahlungen der aufleben (siehe Abschnitt 3.8.1).3.7 Dem Anleger entstehende weitere Kostenwie-Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerbentstehen in Höhe des Agios von 5% des Zeichnungsbetrags.3.5.3 Wesentliche anfängliche Kostenund Vergütungen, Gesamthöhe derProvisionenProvisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionenoder vergleichbare Vergütungen, werdenin einer Gesamthöhe von 5.205.060 EUR geleistet.Das entspricht rund 14,5% in Bezug auf denGesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagein Höhe von 36.000.000 EUR.Die Gesamthöhe der Provisionen setzt sich aus derVergütung für die Eigenkapitalvermittlung (ein-Im Rahmen der gewählten Struktur fallen Kostenund Steuern an, die im Ergebnis die Auszahlungender Fondsgesellschaft an die Anleger mindern.Kosten können im Zusammenhang mit der notariellenBeglaubigung der Handelsregistervollmachtund der Veröffentlichung im Handelsregister imFalle der Direktbeteiligung entstehen. Kosten nen entstehen für den eigenen Makler und Berakönter,falls sich der Anleger von sich aus und ohneMitwirkung der Anbieterin zur Einschaltung dieserPersonen entscheidet. Im Zusammenhang miteiner – ausdrücklich nicht empfohlenen – Fremd-20 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


finanzierung des Beteiligungserwerbs können weitereKosten einschließlich Zinsen entstehen, sofernsich der Anleger von sich aus und ohne Mitwirkungder Anbieterin hierzu entscheidet. Ebenso könnenBankgebühren im Zusammenhang mit der Einzahlungder Einlage oder der Verwaltung der Beteiligunganfallen. Die Höhe der vorgenannten Kostenist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkretbeziffert werden.Gerät der Anleger mit der Einzahlung seiner Einlagein Verzug, fallen Verzugskosten gemäß § 4 Abs. 8des Gesellschaftsvertrags in Höhe von 5% überdem jeweiligen Basiszinssatz jährlich an. Darüberhinaus kann die Verpflichtung zur Zahlung einerSchadenspauschale in Höhe von 10% der Pflichteinlageentstehen, sofern kein höherer oder niedrigererSchaden nachgewiesen wird.Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung könnenentstehen für die Beglaubigung der Handelsregistervollmachtsowie für die Handelsregister- undVeröffentlichungsgebühren bei Wechsel von derTreugeberstellung zur Direktbeteiligung als Kommanditist,für Reisekosten im Zusammenhang mitder Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichenGesellschafterversammlungen oder Kostender Bevollmächtigung und des Bevollmächtigten fürGesellschafterversammlungen, für Aufwendungenbei der Ausübung des Rechts zur Einsichtnahme inBücher und Aufzeichnungen oder die diesbezüglicheBeauftragung eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheitverpflichteten Sachverständigensowie für Kommunikations- und Portokosten fürdie Kommunikation mit der Fondsgesellschaft oderder Treuhänderin und die Teilnahme an schriftli-Zugeparkte Innenstädte 3. DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK | 21


chen Abstimmungen. Sollte die vereinfachte Formder Abgabe von Steuererklärungen in den Niederlandennicht durchgeführt werden können oderder Anleger nicht an ihr teilnehmen, fallen Kostenfür die Abgabe einer individuellen Steuererklärungund ggf. diesbezügliche Beratungskosten an. Diehier genannten Kosten der Verwaltung entstehenjeweils individuell. Ihre Höhe ist einzelfallabhängigund kann daher nicht konkret beziffert werden.Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerungkönnen entstehen, wenn der Anleger seine Beteiligungan der Fondsgesellschaft auf einen Drittenüberträgt. Dazu gehören eine ggf. anfallende Verwaltungsgebührder geschäftsführenden Kommanditistinin Höhe von 0,5% der betroffenenKommanditeinlage, höchstens aber 250 EUR (zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer) im Falle einer unmittelbarenKommanditbeteiligung, beziehungsweiseeine ggf. anfallende Verwaltungsgebühr der Treuhänderinin Höhe von 0,5% der betroffenen Kommanditeinlage,höchstens aber 250 EUR (zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer) im Falle einer Treuhandbeteiligung(mittelbare Kommanditbeteiligung),sowie die Kosten für die Löschung aus dem Handelsregisterbei Direktbeteiligung sowie Kosten fürden eigenen Makler oder Berater, falls der Anlegersolche Dienstleister selbst einschaltet. Schließlichkönnen dem Anleger Kosten für die Ablösungeiner von ihm individuell aufgenommenen Fremdfinanzierungentstehen. Die Höhe dieser Kosten isteinzelfallabhängig und kann daher nicht konkretbeziffert werden.Scheidet der Anleger vorzeitig aus der Gesellschaftaus, entstehen Kosten der Auseinandersetzung,insbesondere der Ermittlung des Abfindungsanspruchs.Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten istim Vorwege nicht möglich.Darüber hinaus entstehen für den Anleger keineweiteren Kosten.3.8 Umstände, die zu weiteren LeistungspflichtenführenDer Erwerber der Vermögensanlage haftet unterfolgenden Umständen:Die Haftung der Kommanditisten gegenüber denGläubigern der Emittentin ist auf ihre jeweiligein das Handelsregister eingetragene Haftsummeund im Innenverhältnis auf den Beteiligungsbetragzzgl. Agio begrenzt und erlischt mit Einzah-lung des gezeichneten Beteiligungsbetrags in dieGesellschaft (vgl. §§ 171 ff. HGB). Die handelsregisterlicheinzutragenden Haftsummen entsprechenjeweils 0,1% des Zeichnungsbetrags exklusiveAgio. Die Haftung der Kommanditisten imAußenverhältnis kann aber bis maximal zur Höheder Haftsumme wieder aufleben, wenn durch Auszahlungendas Kapitalkonto unter die Haftsummesinkt. Bei prognosegemäßem Verlauf der Beteiligungist dies erst bei der Liquidation der Gesell-schaft und der damit einhergehenden Auszahlungdes gesamten verfügbaren Kapitals der Fall. gemäß hat die Emittentin zu diesem ZeitpunktPlaneinesAusscheidens haften Kommanditisten bis zufünf Jahre in Höhe der Haftsumme für die bis zumZeitpunkt des Ausscheidens begründeten Verbind-aber alle Verbindlichkeiten getilgt. Auch im Fallelichkeiten der Emittentin. Ferner kann eine Haftunggemäß §§ 30 f. <strong>GmbH</strong>G bis zur Höhe allererhaltenen Auszahlungen ohne Begrenzung aufdie Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlungder Emittentin das Vermögen der Komplementärinunter den Nennbetrag des Stammka-Der Erwerber der Vermögensanlage ist unter folgendenUmständen verpflichtet, weitere gen zuLeistunerbringen:–> Haftung22 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


endet am 19. Dezember 2012. Sollte das erforderlicheEmissionskapital bis zum 19. Dezember 2012nicht erreicht werden, kann die geschäftsführendeKommanditistin entscheiden, das Beteiligungsangebotnicht fortzuführen und die Fondsgesellschaftrückabzuwickeln. Für den Fall, dass die Einlagebereits geleistet wurde, wird diese inkl. des Agioszurückerstattet. Eine Verzinsung oder ein Ersatzentgangener Gewinne, eigener Kosten oder Zinsenerfolgt jedoch nicht.Das öffentliche Angebot wird vorzeitig beendet,wenn das vorgesehene Emissionskapital vollständigeingeworben ist. Im Falle des Verzugs mit derEinzahlungsverpflichtung kann der Anleger aus derGesellschaft ausgeschlossen werden. In diesem Fallhat die Treuhänderin das Recht, vom Treuhandvertragzurückzutreten. Im Übrigen sind keine Möglichkeitenvorgesehen, die Zeichnung vorzeitig zuschließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungenzu kürzen.3.11 Entgegennahme der BeitrittserklärungDie Beitrittserklärung wird von der <strong>Bouwfonds</strong>Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, PotsdamerStraße 58, 10785 Berlin, Tel.: +49 30 590097–60,Fax: +49 30 590097–778, als Treuhandkommanditistinentgegengenommen. Die vollständig ausgefüllteBeitrittserklärung muss bei der Treuhandkommanditistinbis zum 19. Dezember 2012 imOriginal eingegangen sein. Ist das maximale Platzierungsvolumenerreicht, wird die Treuhandkommanditistinkeine weiteren Angebote der Anlegerannehmen.Die Annahme der Beitrittserklärung wird durch dieTreuhänderin nach Zustimmung der geschäftsführendenKommanditistin der Fondsgesellschaft (sieheAbschnitt 3.12) schriftlich bestätigt, verbunden mitder Aufforderung, die Einzahlung vorzunehmen.3.12 Einzahlung der Einlage, ZahlstelleDie geschäftsführende Kommanditistin <strong>Bouwfonds</strong>Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, Potsdamer Straße 58,10785 Berlin, fungiert als Zahlstelle und führt dieZahlungen an die Anleger aus. Sie hält auch denVerkaufsprospekt, das Vermögensanlagen- Informationsblatt,den letzten veröffentlichten Jahresabschlussund den Lagebericht zur kostenlosenAusgabe bereit. Die Emittentin hat noch keinenJahresabschluss und keinen Lagebericht veröffentlicht.Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtragerstellt werden, wird dies in der Börsen-Zeitungbekannt gemacht. Der Nachtrag wird dannbei der geschäftsführenden Kommanditistin zurkostenlosen Ausgabe bereitgehalten.Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag zzgl.5% Agio, berechnet auf den Beteiligungsbetrag desAnlegers, nach Erhalt der Annahmeerklärung ihresBeitritts unverzüglich, spätestens aber innerhalbvon 14 Kalendertagen, auf das folgende Eigenkapitaleinzahlungskontoder <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong>, Berlin, einzuzahlen:Kontoinhaber: <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong>Bank:Landesbank Berlin AGBankleitzahl: 100 500 00Kontonummer: 190102861IBAN: DE66 1005 0000 0190 1028 61BIC:BELADEBEXXXVerwendungszweck: Parkhaus-Portfolio NiederlandeDie Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaftentscheidet in freiem Ermessen nach Absprache mit3. DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK | 25


der geschäftsführenden Kommanditistin über dieAnnahme der Beitrittserklärung des Anlegers.3.13 Möglichkeit der Kündigung der Beteiligungab dem 31. Dezember 2027Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft sollteals langfristige Vermögensanlage betrachtet werden.Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist gemäßdem Gesellschaftsvertrag unbegrenzt. Entsprechendder Regelung im Gesellschaftsvertrag ist eineKündigung schriftlich unter Einhaltung einer Fristvon sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum31. Dezember 2027, möglich. In diesem Fall erhältder ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung inHöhe des Verkehrswerts seiner Beteiligung, die inbis zu vier jährlichen Raten ausgezahlt werden kann.3.14 Übertragbarkeit der Vermögensanlage/Freie HandelbarkeitBeteiligungen von Anlegern können auf Dritte imWege der Abtretung grundsätzlich jeweils zum31. Dezember eines jeden Jahres übertragen werden.Die Übertragung ist nur insoweit möglich,als die verbleibende und die entstehende Beteiligungmindestens 5.000 EUR betragen und jedeBeteiligung durch 1.000 ohne Rest teilbar seinmuss. Sie bedarf der vorherigen Zustimmungaller anderen Gesellschafter. Die Zustimmung giltals erteilt, wenn kein Gesellschafter auf schriftlicheAufforderung der geschäftsführenden Kommanditistininnerhalb einer Frist von vier Wochenwiderspricht. Zustimmungen zu Übertragungenauf Personengesellschaften und andere Personenzusammenschlüsse,die nach niederländischemSteuerrecht transparente Gesellschaftensind, werden nicht erteilt, da bei späteren Übertragungenanderenfalls auch alle Gesellschafterdieser anderen Personengesellschaften der tragung zustimmen müssen und die Emittentinkeine Handhabe hat, die Einhaltung dieser für dieÜber-vorgesehene pauschale Besteuerung der Beteiligungserträgein den Niederlanden zwingendenRegelung zu erzwingen oder auch nur mitder erforderlichen Sicherheit zu kontrollieren. Ausdiesem Grund wird auch nicht zugelassen werden,dass durch andere Maßnahmen als einer Abtre-tung, z.B. durch Fusion oder Rechtsformwechsel,ein Anteilsübergang auf eine transparente Gesell-schaft erfolgt. Die Übertragung einer treuhänderischgehaltenen Beteiligung seitens der Treuhänderinauf einen bisher mittelbar beteiligtenGesellschafter ist stets zulässig. Im Falle der tragung eines Anteils tritt der Erwerber / Rechts-Übernachfolgervollumfänglich in die Rechte undPflichten des Veräußerers aus dem vertrag und dem Treuhand- und Verwaltungsvertragein. Übertragender und ÜbernehmenderGesellschafts-müssen die Gesellschaft und deren Gesellschaf-ter von jedem aus der Übertragung resultierendendirekten oder indirekten Nachteil und von jedemdurch die Übertragung sofort oder in Zukunft entstehendemSteueraufwand freistellen. Sie tragenauch die Kosten der Übertragung, insbesonderedie Kosten der Handelsregistereintragungen.Da es keinen etablierten Zweitmarkt für sene Fonds gibt, ist voraussichtlich eine Veräuße-geschlosangemessenenPreis möglich. Der von einem potenrungder Beteiligung nicht oder nicht zu einemziellen Erwerber angebotene Kaufpreis für dieBeteiligung kann erheblich geringer sein als derursprünglich von dem Anleger erbrachte Betrag.Möglicherweise kann kein Käufer für den Anteilgefunden werden. In diesem Fall kann der Anlegernicht vor dem 31. Dezember 2027 aus der Gesellschaftausscheiden.26 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


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4.3 Risiken aus der Investitionstätigkeit4.3.1 InvestitionszeitpunktImmobilienmärkte sind sowohl im Hinblick auf Miethöhenals auch Kaufpreise teilweise erheblichenSchwankungen unterworfen. Gleiches gilt für dasZinsniveau bei der Beschaffung einer Fremdfinanzierung.Es gibt keine festen, verlässlichen Zyklenoder Trends. Es besteht somit das Risiko, dass sichder Investitionszeitpunkt rückblickend als ungünstigerweist, da sich zu einem früheren oder späterenZeitpunkt ein aus Investorensicht günstigeres kaufmännischesErgebnis hätte erzielen lassen.4.3.2 Verzögerung oder Scheitern des Erwerbsder Fondsimmobilien, RücktrittEs besteht das Liquiditätsrisiko, dass die Emittentinden Kaufpreis mangels zeitgerechter Einwerbungdes erforderlichen Eigenkapitals nicht oder nurverspätet zahlen kann und sich dadurch der wirtschaftlicheÜbergang der Parkhäuser und damitdie Vereinnahmung der Mieten verzögern oderganz ausbleiben. Im Falle der Nichterfüllung oderder Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Zahlungsverzugsbesteht das Risiko, dass bereits entstandeneKosten einschließlich der Kosten für dieVorbereitung der Aufnahme der Fremdfinanzierungund der Kreditsicherung verloren sind. Dazukönnen z.B. Notar- und Grundbuchkosten, Vorfälligkeitsentschädigungen,Nichtabnahmeentschädigungenund Dienstleistungsgebühren zählen.Dies kann zu einer Gefährdung der Vermögensanlagebis hin zu einem Totalverlust des eingesetztenKapitals des Anlegers einschließlich Agio führen.4.3.3 Überschreitung geplanter InvestitionskostenDie im Investitionsplan der Emittentin angesetztenKosten und Vergütungen für Ankauf undDienstleistungen können überschritten werden.Es besteht namentlich ein Risiko von Kostenüberschreitung,wenn vorgesehene Dienstleister ausfallenoder unplanmäßige Aufwendungen anfallen.Mehraufwendungen müsste die Emittentin zuLasten der Liquiditätsreserve bedienen oder weitereDarlehen aufnehmen. Dies kann Liquidität undErgebnis der Emittentin im Vergleich zur Prognoseverschlechtern und damit zu geringeren Auszahlungenan den Anleger führen.4.3.4 Risiko fehlerhafter oder unvollständigerMittelverwendungskontrolleIm Rahmen der Mittelverwendungskontrolle wirdvon einem speziell hierfür zuständigen Drittengeprüft, ob Mittel durch die Emittentin anders alsin diesem Prospekt dargestellt verwendet werden.Ein Fehlverhalten bei der Prüfung der Mittelfreigabevoraussetzungendurch die Mittelverwendungskontrolleurinkann dazu führen, dassMittel nicht zweckentsprechend verwandt werdenund ggf. nicht zurückgefordert werden können.Die Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 31


Genehmigungen neu beantragt und versagt odernur mit Auflagen erteilt werden, die Aufwendungenund damit nicht prognostizierte Liquiditätsabflüsseverursachen. Solche Sachverhalte könnenzudem zu Ansprüchen des Mieters bis hin zur fristlosenKündigung der Mietverträge aus wichtigemGrund und damit einer Liquiditätskrise der Emittentinführen, also einer Situation, in der der Emittentinnicht genügend sofort verfügbare Mittelzur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungenzu erfüllen.Es können aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungenoder verwaltungsrechtlicher Auflagenbeziehungsweise Verfügungen zusätzliche Belastungenim Zusammenhang mit der Bewirtschaftungder Immobilien eintreten, die bei der Prospektaufstellungnicht erwartet wurden. DieParkhäuser können beispielsweise in Gebieten liegen,für die Sanierungsfestsetzungen getroffenwerden oder die von der Einführung neuer oderder Änderung bestehender Umwelt- oder Sicherheitsauflagen(z.B. Feuerschutzvorschriften) betroffenwerden. Die Umsetzung der Richtlinie 2011/61/ EU (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht unddie geplanten Änderungen der nationalen Rechtsvorschriftenüber geschlossene Fonds können zuneuen Anforderungen, insbesondere Berichterstattung,Prüfung und Überwachung betreffend,führen. Aus solchen öffentlich-rechtlichen Bestimmungenkönnen sich zusätzliche wirtschaftlicheBelastungen für die Emittentin ergeben, was sichnegativ auf die verwendbare Liquidität und damitauch die prognostizierten Auszahlungen an denAnleger auswirken und bis zu einer Gefährdungder Vermögensanlage und damit auch zu einemTotalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegerseinschließlich Agio führen kann.4.4.5 Altlasten/Schadstoffrisiko und BaumängelAuf einem erworbenen Grundstück können sichAltlasten, innerhalb einer erworbenen ImmobilieSchadstoffe befinden. Im Parkhaus Roermond hateine Asbestbeseitigung stattgefunden. Bei Maßnahmendieser Art kann nicht ausgeschlossen werden,dass unerkannte Belastungen im Gebäudeverblieben sind. Die Emittentin könnte aufgrundgesetzlicher Bestimmungen oder behördlicherVerfügungen zur Beseitigung von Altlasten oderSchadstoffen verpflichtet werden. Die Kosten derBeseitigung beziehungsweise die bis zur Beseitigungentgehenden Mieteinnahmen mindern dieverfügbare Liquidität und beziehungsweise oderden Wert der betroffenen Immobilie. Ferner kannnicht ausgeschlossen werden, dass Baumängel entdecktwerden, deren Beseitigung nicht geplanteAufwendungen verursacht. Hierdurch können sichdas Liquiditätsergebnis der Immobilienbewirtschaftungund auch der Immobilienwert vermindern,was die Vermögensanlage einschließlich Agio biszum Totalverlust gefährden kann.4.4.6 SpezialimmobilienDie Fondsimmobilien sind ausschließlich Parkhäuser.Für Spezialimmobilien dieser Art existiert nurein beschränkter Kreis an Miet- und Kaufinteressenten.Die Parkhäuser sind für 45 Jahre an die Q-ParkExploitatie B.V. vermietet. Wird ein Mietvertragaußerordentlich aus wichtigem Grund vorzeitigbeendet, so ist eine Anschlussvermietung erforderlich.Dies kann zu längeren Zeiten ohne gesicherteMieteinnahmen führen. Es kann nicht ausgeschlossenwerden, dass Mietinteressentennur schwer oder gar nicht oder nur zu deutlichschlechteren Konditionen oder erst nach unplan-4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 33


mäßigen Investitionen gewonnen werden oderdass die Emittentin gezwungen ist, zu eigenerBewirtschaftung der Parkhäuser überzugehen unddafür erhebliche Investitionen in Sachmittel, Personalund den Aufbau der dafür erforderlichenOrganisation tätigen zu müssen. Diese Risikenkönnen dazu führen, dass die durch die Emittentinerzielten Einnahmen hinter den prognostiziertenMieteinnahmen zurückbleiben und so dieverwendbare Liquidität hinter den prognostiziertenWerten zurückbleibt. Die beschriebenen Risikenwerden umso größer, je später eine vorzeitigeBeendigung der Mietverträge stattfindet,weil der Bedarf an Stellplätzen oder die Anforderungenan deren Ausstattung mit fortschreitenderZeit immer weniger abschätzbar erscheint undauch durch externe Einflüsse, z.B. die technischeEntwicklung oder die Entwicklung öffentlicherVerkehrsangebote, beeinflusst werden kann. Dieskann zu geringeren als den prognostizierten Auszahlungenan den Anleger und zu einer Gefährdungder Vermögensanlage und damit auch zueinem Totalverlust des eingesetzten Kapitals desAnlegers einschließlich Agio führen.4.4.7 Fehlende RisikodiversifizierungAlle Fondsimmobilien sind an die Q-Park ExploitatieB.V. vermietet. Erkenntnisse über die Bonitätdes Mieters sind stichtagsbezogen und können sichstets verschlechtern.Ein Mietausfall, z.B. durch Zahlungsschwäche oderInsolvenz des Mieters, hat einen wesentlich negativerenEinfluss auf laufende Mieteinnahmen undden Wert der Immobilien, als dies bei Ausfall einesMieters in einer breiter diversifizierten Mieterstrukturder Fall wäre. Auch ist in einem solchenFall die dann notwendige Anschlussvermietungwesentlich umfangreicher. Verwirklicht sich dasvorstehend beschriebene Risiko, kann dies zu geringerenals den prognostizierten Auszahlungen anden Anleger bis hin zu einem Totalverlust der mögensanlage einschließlich des Agios führen.Ferner besteht das Risiko, dass der Mieter, namentlichin Fällen wirtschaftlicher Not, die Mietbedin-Vergungenaufgrund der bestehenden Abhängigkeitzu verändern versucht und die Emittentin demnachgeben muss. Auch dies kann dazu führen, dassdie durch die Emittentin erzielten Mieteinnahmenund damit die verwendbare Liquidität hinter denprognostizierten Einnahmen zurückbleiben und dieAuszahlungen an den Anleger geringer als prognostiziertausfallen.4.5 Risiken aus der Fremdfinanzierung derFondsimmobilien4.5.1 Risiko aus dem Scheitern der vorgese-henen Kreditaufnahme, dem Rücktrittund der NichterfüllungDie Fondsgesellschaft hat zur Finanzierung desAnkaufs der Parkhäuser einen Kreditvertragmit der <strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial Services B.V.geschlossen. Im Falle eines Rücktritts (z.B. wegennicht fristgerechter Bestellung der vereinbartenSicherheiten oder nicht zeitgerechter Platzierungdes vorgesehenen Eigenkapitals) oder der Nichterfüllungdes Kreditvertrags durch den Kreditgeberbesteht das Risiko, dass die Fremdfinanzierungnicht neu abgeschlossen werden kann. In diesemFall könnte die Fondsgesellschaft nicht zur Zah-lung des Kaufpreises der Immobilien in der Lagesein und so z.B. wegen Zwangsverwertung derImmobilien die Vermögensanlage gefährden unddamit auch zu einem Totalverlust des eingesetz-ten Kapitals des Anlegers einschließlich des Agiosführen.34 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


4.5.2 Risiko aus der Kündigung der Fremdfinanzierungsowie bei Abschlusszusätzlicher FinanzierungenVerstöße gegen die Regelungen des Kreditvertragskönnen den Kreditgeber zu einer außerordentlichenKündigung des Vertrags berechtigen. Im Kreditvertragsind beispielsweise umfassende Verpflichtungendes Kreditnehmers betreffend dieVersicherung der Parkhäuser und die Einhaltungaller gesetzlichen Vorschriften über deren Zustand,Ausstattung und Betrieb und umfassende Verboteeiner Belastung der Immobilien vorgesehen. JederVerstoß gegen diese Regelungen begründet einaußerordentliches Kündigungsrecht des Kreditgebers.Ferner ist die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlenvereinbart. Dazu gehören das Verhältnisvon Umfang des Kredits zu Verkehrswert derImmobilien (sogenannter LTV), das im Kreditvertragmit höchstens 55% vorgesehen ist, und dieZinsdeckungsfähigkeit (ICR), das heißt das Verhältnisvon Ertragsüberschüssen der Emittentin aus derVermietung der Parkhäuser zum Zinsdienst, dasmit mindestens 150% festgesetzt ist. Werden dieseFinanzkennzahlen, z.B. wegen Absinkens des Verkehrswertsoder Mieteinnahmen unterhalb der Prognosewerte,deutlich verfehlt (LTV > 60% oder ICR< 120%), ist der Kreditgeber zur Kündigung befugt.Der Kreditvertrag sieht auch ein Kündigungsrechtdes Kreditgebers für den Fall vor, dass gesetzlicheAbzüge auf oder Einbehalte von Zahlungender Emittentin an den Kreditgeber eingeführt werden,die nicht durch entsprechend höhere Zahlungender Emittentin ausgeglichen werden dürfen.Ferner besteht ein Sonderkündigungsrecht fürden Fall, dass der Kreditgeber nicht mehr mittelbarerFondsmanager der Emittentin oder Asset Managerinder Parkhäuser ist. Im Falle einer Kündigungdes Kreditvertrags können erhebliche Kosten dervorzeitigen Fälligstellung des Kredits entstehen,die für den Anleger zu einem schwächeren als demprognostizierten Ergebnis führen, und es bestehtdas Risiko, dass eine Fremdfinanzierung nicht odernur zu erheblich ungünstigeren Bedingungen neuabgeschlossen werden kann und so mangels Liquiditätder Emittentin die gesamte Vermögensanlageeinschließlich des Agios gefährdet wird. Zu einerGefährdung der Vermögensanlage einschließlichdes Agios kann es auch kommen, wenn eventuellnotwendige zusätzliche Finanzierungen, z.B. füreinen erhöhten Investitionsbedarf, der nicht durchdie bestehende Finanzierung und Liquiditätsreservegedeckt ist, nicht abgeschlossen werden können.4.5.3 Risiko aus der Bestellung von Sicherheitenund der Nichteinhaltung vonFinanzkennzahlenDer Kreditgeber wird unter anderem durch Verpfändungaller Forderungen aus den Mietverträgenbesichert. Macht der Kreditgeber das Pfandrechtgeltend (z.B. wegen Zahlungsrückständen),kann es zu einem teilweisen oder vollständigenAusfall der verwendbaren Liquidität bei der Emittentinund damit zu Ausfall der prognostiziertenAuszahlungen an den Anleger kommen.Wenn die vereinbarten Finanzkennzahlen verfehltwerden (LTV > 55%, aber ≤ 60% oder ICR < 150%,aber ≥ 120%), ist der Kreditgeber berechtigt, dieEinzahlung der Liquiditätsüberschüsse aus der Vermietungauf ein an ihn verpfändetes Sperrkonto zuverlangen. Dies kann zu zeitlicher Verschiebung derprognostizierten Auszahlungen an den Anleger undzu einem schwächeren als dem prognostiziertenErgebnis seiner Beteiligung führen. Leistet die EmittentinSondertilgungen, um die Finanzkennzahlenwieder einzuhalten, mindern die für Sondertilgungenerforderlichen Beträge die prognostiziertenAuszahlungen an den Anleger oder führen zu ihrerzeitlichen Verschiebung. Sie können ferner die Ver-4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 35


pflichtung zur Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungauslösen, die ebenfalls die prognostiziertenAuszahlungen an den Anleger mindern kann.Die Ansprüche des Kreditgebers werden auchdurch Grundpfandrechte auf den Parkhäusern besichert.Sollte es nach einem Vertragsverstoß (insbesondereeinem Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtungen)unter einem Kreditvertrag zu einerVollstreckung des Kreditgebers in die Immobilienkommen, ist es möglich, dass der Erlös aus einemZwangsverkauf und / oder Zwangsverwaltungsmaßnahmennicht ausreicht, um nach Rückzahlung desKredits Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen.Dies kann zu einem Totalverlust des eingesetztenKapitals des Anlegers einschließlich Agioführen.4.5.4 Risiko der AnschlussfinanzierungFür die Anschlussfinanzierung wurden ein Zinssatzvon nominal 5,75% und Tilgungsfreiheit angenommen.Bei Zinssteigerungen über diesen Zinssatzhinaus kann die verwendbare Liquidität schwächerals prognostiziert ausfallen und zur Minderung vonAuszahlungen an den Anleger führen. Etwa erforderlicheTilgungsbeiträge können zu einer zeitlichenVerschiebung der prognostizierten Auszahlungenan den Anleger führen.4.5.5 Risiko von Mehraufwendungen aus derFremdfinanzierungDer Kreditvertrag sieht folgende Regelungenvor: Der Kreditnehmer soll alle Zahlungen ohneAbzüge, insbesondere ohne steuerliche Abzügeoder Einbehalte, durchführen oder, wo er gesetzlichzu Abzügen oder Einbehalten verpflichtet ist,seine Zahlungen soweit erhöhen müssen, dass derKreditgeber nach den Abzügen oder Einbehaltengleichwohl so hohe Zahlungen erhält wie lich vorgesehen. Ändern sich z.B. die Bestimmungenüber in Deutschland beschränkt steuerpflichtigeEinkünfte oder den Kapitalertragsteuerabzugoder werden neue Regelungen eingeführt, die zuEinbehalten oder Abzügen gleich welcher Art ver-ursprüngpflichten,besteht damit das Risiko, dass die Emittentinmehr an den Kreditgeber zahlen muss alsprognostiziert. Das kann zur Minderung der Auszahlungenan den Anleger führen.Die Emittentin soll verpflichtet sein, dem Kreditgeberalle Kosten im Zusammenhang mit der handlung, dem Abschluss und derVer-Durchführungder Kreditvertrags und der dazugehörigen heitenvereinbarungen einschließlich der KostenSicherkönnenhöher sein als prognostiziert und zur Minderungvon Auszahlungen an den Anleger führen.juristischer Beratung zu erstatten. Diese KostenDie Emittentin soll weiter verpflichtet sein, demKreditgeber alle Kosten zu erstatten, die diesemaus der Änderung oder Einführung von Vorschriftenüber dessen eigenes Geschäft oder dieBesteuerung des Kreditgebers entstehen. Solchezusätzlichen Kosten, die vor dem Hintergrund derandauernden Diskussion über die Verschärfungder Vorschriften über z.B. Eigenkapitalausstattung(Solvabilität), Risiko- und Liquiditätsmanagementund -überwachung, Berichtswesen und weitereAspekte für europäische Banken wahrscheinlicherscheinen, können die an den Kreditgeber zu zahlendenEntgelte über die prognostizierten Entgeltehinaus erhöhen und zur Minderung der gen an den Anleger führen.Auszahlungendes Kreditgebers Verkehrswertgutachten zumDer Kreditvertrag sieht auch vor, dass auf Verlan-Nachweis der Einhaltung von Finanzkennzahleneinzuholen sind.In allen diesen Fällen besteht das Risiko, dassdurch nicht prognostizierte Aufwendungen dieverwendbare Liquidität und damit auch die Aus-36 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


zahlungen an den Anleger geringer als prognostiziertausfallen.4.6 LiquiditätsrisikenRisiken, die zu einer Situation führen, in der derEmittentin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel(z.B. Bankguthaben, verfügbare Kreditlinien)zur Verfügung stehen, um ihre fälligenVerpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken.Solche Situationen treten insbesondereauf, wenn Zahlungsmittel zweckwidrig verwendetwerden, Einnahmen niedriger als prognostiziertanfallen oder ganz ausfallen, unerwartetenamhafte Ausgaben entstehen, Kredite gekündigtwerden, nicht oder unzureichend versicherteSchäden auftreten oder wesentliche Vertragspartnerausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüberder Emittentin nicht erfüllen. Wenn sich solcheRisiken in einem Umfang oder in ungünstigerKombination realisieren, dass sie durch eine Inanspruchnahmeeiner Liquiditätsrücklage oder durchden Verzicht auf oder die Reduzierung von Auszahlungenan den Anleger oder durch Fremdmittelaufnahmenicht beherrscht werden können,gerät die Emittentin in eine existenzbedrohendeSituation. Denn im Falle der Zahlungsunfähigkeitsind die gesetzlichen Vertreter gemäß § 15aInsolvenzordnung verpflichtet, ohne schuldhaftesZögern, spätestens aber binnen drei Wochennach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit den Antragauf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.Liquiditätsrisiken begründen stets das Risikoeines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals einschließlichAgio für den Anleger.Liquiditätsrisiken bestehen für die Emittentin insbesonderein Gestalt folgender Risiken:Scheitern des Erwerbs der Fondsimmobilie(Abschnitt 4.3.2), Risiko fehlerhafter oder unvollständigerMittelverwendungskontrolle (Abschnitt4.3.4.), Scheitern der Kreditaufnahme. Rücktrittoder Nichterfüllung des Kreditgebers (Abschnitt4.5.1), Kündigung der Fremdfinanzierung, Nichterlangungeiner Anschlussfinanzierung( Abschnitt4.5.2), Kündigung des Kreditvertrages infolgeNichteinhaltung von Finanzkennzahlen und Verwertungbestellter Sicherheiten durch den Kreditgeber(Abschnitt 4.5.3), zeitgerechte Platzierungdes Eigenkapitals (Abschnitt 4.8.1), Mittelabflussdurch Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte(Abschnitt 4.8.2), aus Abfindungsverpflichtungen(Abschnitt 4.8.12) und aufgeschobenen Auszahlungen(Abschnitt 4.8.13)Folgende Risiken können ein Liquiditätsrisiko fürdie Emittentin darstellen oder sich zu einem Liquiditätsrisikoentwickeln:Risiko fehlender oder unwirksamer Genehmigungenoder deren Widerruf (Abschnitt 4.4.4), Altlasten/Schadstoffrisikound Baumängel (Abschnitt4.4.5), außerordentliche Kündigung von Mietverträgen(Abschnitt 4.4.6), Mietausfall (Abschnitt4.4.7), Kündigung oder Nichterfüllung von Verträgendurch wesentliche Vertragspartner (Abschnitt4.6.5), beschränkte Haftung von Vertragspartnernund fehlerhafte Angaben externer Dritter im Rahmender Aufbereitung des Beteiligungsangebotes(Abschnitt 4.8.17), unvollständige Versicherung(Abschnitt 4.6.6), fehlerhafte Geschäftsführung undInteressenkonflikte (Abschnitte 4.7.8 und 4.7.9) undFehlverhalten der Treuhänderin (Abschnitt 4.8.15),Wertentwicklung und Veräußerung der Parkhäuser(Abschnitt 4.8.5), ungünstige Mehrheitsbeschlüsse(Abschnitt 4.8.10), Ausscheiden der Komplementärin(Abschnitt 4.8.14), Mängel von Verträgenund Änderung von Gesetz oder Rechtsprechung(Abschnitt 4.8.16), Marktversagen, Beendigung der4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 37


Währungsunion, Beschränkung des Kapitalverkehrsund politische Entwicklung im Investitionsland(Abschnitte 4.8.18 bis 4.8.21).4.7 Allgemeine Betriebsrisiken4.7.1 Entwicklung der MieteinnahmenEs besteht das Risiko, dass die prognostizierten Mieteinnahmennicht oder nicht nachhaltig erreicht werdenund dass erwartete durchschnittliche Mietsteigerungennicht, nicht in prognostizierter Höhe oderspäter als zum angenommenen Zeitpunkt eintreten.Die Mietverträge über die Parkhäuser sind indexiertund folgen der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex.Für die Prognose ist ein Anstieg des Indexesum 2% jährlich angenommen. Fällt die Inflationschwächer als angenommen aus, ergeben sich auchschwächere Steigerungen der vereinbarten Mieten.Außerhalb der Mietanpassung nach dem Inflationsindexbesteht nur im Jahr 2022 die Möglichkeitder Anpassung der vereinbarten Mieten undauch dann nur nach der Entwicklung des vom Mieteraus der Bewirtschaftung der Parkhäuser erzieltenErtragsüberschusses der Jahre 2019 bis 2021, aufdie ein vertraglich vereinbarter Divisor angewendetwird. Soweit die Ertragsüberschüsse nicht schnellergewachsen sind als der Lebenshaltungskostenindex,geht dieses Mietanpassungsrecht der Vermieterinins Leere. Diese Tatbestände können zur Minderungder Einnahmen der Emittentin und damit zur Minderungvon Auszahlungen an den Anleger führen.Eine Mietanpassung zu 100% der Indexentwicklungerfolgt nur bei einer Inflationsentwicklungbis 3,5%. Bei einer Inflationsentwicklung von 3,5%bis 4% erfolgt eine Mietanpassung von 3,5% plus75% der Indexentwicklung über 3,5% und bei einerInflationsentwicklung von über 4% erfolgt eineMietanpassung von 3,875% plus 50% der Indexentwicklungüber 4% hinaus. Bei einer besonders ken Entwicklung der Inflation besteht somit dasRisiko, dass die Einnahmen nicht in gleichem Maßesteigen könnten wie die Aufwendungen und damitdie Auszahlungen an den Anleger geringer als pro-stargnostiziertausfallen.4.7.2 Entwicklung der AufwendungenFür die Prognose der Aufwendungen müssenAnnahmen über die Entwicklung der Inflationgetroffen werden. In der Prognoserechnung wurdeeine durchschnittliche jährliche Preissteigerung derAufwendungen von 2% ab 2013 angenommen. DiePreisentwicklung kann einen anderen Verlauf men oder es können sich unabhängig von der all-nehkerverteuern als erwartet oder es können anderegemeinen Preisentwicklung die für die Immobilienbewirtschaftungund die Fondsverwaltungerforderlichen Lieferungen und Leistungen stär-oder zusätzliche Lieferungen und Leistungen inAnspruch genommen werden müssen als angenommen.Dies würde die prognostizierten Liqui-ditätsüberschüsse und damit die Auszahlungen anden Anleger mindern.4.7.3 Betriebskosten, Instandhaltungs- undModernisierungskostenFür die Instandhaltung der bei Ankauf bis zu 35Jahre alten Immobilien und für nicht auf den ter umlagefähige Betriebskosten können höhereMieeskönnten Betriebskosten neu eingeführt werdenund nicht auf den Mieter umlagefähig sein. Beste-als die prognostizierten Kosten, auch zu anderenZeitpunkten als prognostiziert, anfallen oderhende Betriebskosten können sich als nicht odernicht in voller Höhe auf den Mieter umlagefähigerweisen oder Forderungen aus Betriebskostenum-38 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


lage aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründennicht durchsetzbar sein. Es können auch nicht prognostiziertelaufende Aufwendungen und Investitionenzur Werterhaltung erforderlich werden.Dem Mieter obliegende Instandhaltungspflichtenkönnen sich als rechtlich oder wirtschaftlich nichtdurchsetzbar erweisen. Dies alles kann zu nichterwarteten Aufwendungen führen, die die verwendbareLiquidität und damit die Auszahlungenan den Anleger mindern können.4.7.4 RechtsstreitigkeitenEs besteht das Risiko, dass es bei Verträgen imZusammenhang mit der Bewirtschaftung der Parkhäuseroder der Verwaltung der Emittentin zuRechtsstreitigkeiten über die Auslegung, die Erfüllungoder die Wirksamkeit von Regelungen oderder Verträge als solcher kommt, die negative Auswirkungenauf die Erträge der Fondsgesellschafthaben oder zu höheren Aufwendungen als prognostiziertführen können. Solche Tatbestände könnenErtragsüberschüsse und verwendbare Liquiditätund damit die Auszahlungen an den Anlegermindern.4.7.5 Vertragserfüllungsrisiko und Risikoder Kündigung von Verträgen durchwesentliche Vertragspartner, BonitätsrisikoEs besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartnerder Emittentin insolvent werden und deshalboder aus sonstigen Gründen ihren vertraglichenVerpflichtungen nicht oder nicht in vollemUmfang nachkommen. Dabei können sich Schadensersatzansprüchegegen diese Vertragspartnerals wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisenund die Notwendigkeit entstehen, zeit- und kostenträchtigegerichtliche Auseinandersetzungenzu führen. Außerdem könnten wesentliche VertragspartnerVerträge aus wichtigem Grund vorzeitigkündigen. In diesen Fällen besteht das Risiko,dass die Emittentin ihrerseits Verpflichtungen nichterfüllen kann, beispielsweise gegenüber dem Mieter.Das kann zur Minderung der Auszahlungen anden Anleger und bis hin zum Totalverlust der Vermögensanlageeinschließlich Agio führen.4.7.6 Risiken unvollständiger Versicherungen,SelbstbehalteEs kann nicht ausgeschlossen werden, dassbestimmte Risiken für die Immobilien nicht vonVersicherungen umfasst sind oder dass derartigeRisiken jetzt oder künftig nicht oder nur mit unerwartethoher Selbstbeteiligung versicherbar sind.Dies kann z.B. für bestimmte Arten von Naturkatastrophenoder Terrorismus gelten. Beispielsweisesind Immobilien in den Niederlanden grundsätzlichnicht zu angemessenen Bedingungen gegen Flutkatastrophenversicherbar, da sich Teile des Landesunterhalb des Meeresspiegels befinden. Sollteein Schaden durch ein nicht oder unzureichend versichertesSchadensereignis entstehen oder solltenAufwendungen aus einem Schadensfall dieVersicherungsleistungen übersteigen oder solltenSchäden auftreten, für die ein Selbstbehalt vereinbartist, hätte die Emittentin die Differenz zutragen, wodurch sich Ertragsüberschüsse und verwendbareLiquidität verschlechtern und damit dieAuszahlungen an den Anleger vermindert werdenkönnen oder sich die Liquidität der Emittentinso verschlechtert, dass es zu einer Gefährdungder gesamten Vermögensanlage bis hin zum Totalverlustdes eingesetzten Kapitals des Anlegers einschließlichAgio kommen kann.4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 39


4.7.7 ZinseinnahmenrisikoFür die Kalkulation der Zinseinnahmen müssenAnnahmen über die erzielbaren Guthabenzinssätzegetroffen werden. Für die Prognoserechnungsind durchschnittliche Zinssätze von 0,75% bis 2%jährlich angenommen. Die Zinseinnahmen könnengeringer ausfallen als kalkuliert. Das kann zu geringerenEinnahmen der Emittentin und mithin zugeringeren als den prognostizierten Auszahlungenan den Anleger führen.4.7.8 Risiko aus der Geschäftsführung dergeschäftsführenden Kommanditistinund Asset Management / FondsmanagementDie Emittentin ist unter anderem auch von derErfahrung und Kompetenz der mit dem AssetManagement der Immobilien beauftragten <strong>Bouwfonds</strong>Real Estate Services B.V. und der geschäftsführendenKommanditistin <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> abhängig. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass diese Unternehmender Emittentin wirtschaftlich nachteilige Entscheidungentreffen, die das Vermögen oder die Liquiditätder Emittentin und somit die Vermögensanlageeinschließlich des Agios bis zum Totalverlustgefährden können.4.7.9 Risiko von InteressenkonfliktenDie persönlich haftende Gesellschafterin, diegeschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderinunterliegen gegenüber der Emittentinkeinem Wettbewerbsverbot. Dasselbe gilt mangelsgesellschaftsrechtlicher Beteiligung für dieAsset Managerin <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate ServicesB.V. Diese Unternehmen und deren Organe undGesellschafter sowie die mit diesen Gesellschaf-ten verbundenen Unternehmen können nicht ausschließen,neben den von der Emittentin gehaltenenObjekten zukünftig allein oder gemeinsam mitanderen Partnern Kapitalanlagen anderer Beteiligungsprojektemit ähnlichen Investitionskriterienbeziehungsweise Immobilienobjekten aufzulegenoder zu verwalten. In diesen Fällen können Interessenkonflikteentstehen, z.B. wenn mehrere von dergeschäftsführenden Kommanditistin geführte odervon der Asset Managerin betreute Immobilien-fonds denselben sachlichen und regionalen Marktbedienen, namentlich in Zeiten von Überange-bot oder im Falle der Desinvestition. Diese Interessenkonfliktekönnen zu nachteiligen gen der geschäftsführenden Kommanditistin derEntscheidun-Emittentin führen, die ihrerseits die Rückzahlungdes Anlegerkapitals einschließlich Agio gefährdenkann.Die geschäftsführende Kommanditistin, die Treuhänderin,die Prospektverantwortliche, die AssetManagerin und die <strong>Bouwfonds</strong> REIM FinancialServices B.V., die die Fremdmittel gibt, sind verbundeneUnternehmen unter einheitlicher Konzernobergesellschaft,der <strong>Co</strong>öperatieve CentraleRaiffeisen Boerenleenbank B.A. („Rabobank“).Es bestehen personelle Verflechtungen zwischenden Gesellschaften. Ferner bestehen sachliche flechtungen aufgrund gemeinschaftlich genutz-Verdasses zu Interessenkonflikten kommen kann. Insbesonderekönnen sich Konflikte ergeben, weil derKreditgeber der Emittentin konzernzugehörig ist.Grundsätzlich besteht ein natürlicher Interessengegensatzzwischen Kreditgeber und Kreditnehmerund es besteht eine erhöhte Gefahr von ter Geschäftsräume. Es ist nicht ausgeschlossen,Interessenkonflikten,wenn der Kreditnehmer durch ein demselbenKonzern zugehöriges Unternehmen wie derKreditgeber geleitet wird, wie es hier der Fall ist.Sollte eine der genannten Gesellschaften im Falleeines Interessenkonflikts eine der Emittentin wirt-40 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


schaftlich nachteilige Entscheidung treffen, kanndies zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Parkhäuseroder die Liquidität der Emittentin führen unddie Vermögensanlage einschließlich des Agios biszum Totalverlust gefährden.4.8 Risiken aus der Beteiligung an derFondsgesellschaft4.8.1 Risiko aus der Platzierung des EigenkapitalsFür den Fall, dass der Emittentin bis zum Ablaufdes sechsten Monats ab der Gründung der Emittentinnicht genügend Anleger beigetreten seinsollten, die das angebotene Kapital zeichnen, undfehlende Eigenmittel für die Finanzierung der vorgesehenenAnkäufe auch nicht durch eine Fremdfinanzierungrealisiert werden können, besteht dasRisiko, dass die Emittentin rückabgewickelt werdenmuss. In diesem Fall wird den Anlegern, die ihreKapitaleinzahlung bereits geleistet haben, nur dereingezahlte Kapitalbetrag einschließlich des Agioserstattet. Eine Verzinsung oder eine Erstattung vonKosten des Beitritts erfolgen nicht. Dem Anlegerwerden auch keine sonstigen Nachteile (z.B. wegender Nichtausnutzung anderer günstiger Investitionsmöglichkeiten)erstattet.4.8.2 Risiko aus gesetzlichenWiderrufsrechtenDie Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte durchAnleger kann jederzeit zu Liquiditätsabflüssen beider Emittentin führen, die die Insolvenz der Emittentinund damit den Verlust der Vermögensanlageeinschließlich Agio beim Anleger bewirkenkann.4.8.3 HaftungsrisikoUnter bestimmten Umständen können Anleger vonGläubigern der Emittentin in Höhe der jeweiligenHafteinlage (0,1% des Anlagebetrags) unmittelbarin Anspruch genommen werden. Die Haftung derAnleger als Kommanditisten gegenüber den Gläubigernder Emittentin ist auf den Betrag ihrerjeweils in das Handelsregister eingetragenen Haftsummebegrenzt. Die Haftung als Kommanditistist ausgeschlossen, wenn eine Einlage in Höhe derHafteinlage geleistet wurde. Werden die Einlagendurch Rückzahlungen (insbesondere Auszahlungender Emittentin) unter die Haftsumme gemindertoder werden Entnahmen getätigt, während dieEinlage durch Verluste unter den Betrag der Haftsummegemindert ist, so lebt die Haftung bis zurHöhe der Haftsumme wieder auf. Dieser Sachverhalttritt namentlich bei Auszahlungen im Rahmendes Ausscheidens des Anlegers aus der Fondsgesellschaftoder ihrer Liquidation auf und begründetdie vorstehend dargestellte Haftung für einen Zeitraumvon fünf Jahren nach dem Ausscheiden beziehungsweiseder Liquidation. Darüber hinaus kannauch eine Haftung gemäß §§ 30 f. <strong>GmbH</strong>G bis zurHöhe aller erhaltenen Auszahlungen ohne Begrenzungauf die Haftsumme entstehen, wenn durchdie Auszahlung der Emittentin – und unter Berücksichtigungder Komplementärhaftung der persönlichhaftenden Gesellschafterin – das Vermögen derpersönlich haftenden Gesellschafterin unter denNennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine beidieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt.Ein Wiederaufleben der Haftung nach vorstehendenGrundsätzen kann zur Inanspruchnahme des Anlegersbis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsummedurch Gläubiger und damit zu einer Gefährdung seinessonstigen Vermögens führen.4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 41


sich auch negativ auf die erzielbaren Kaufpreise unddie Größe des potenziellen Interessentenkreises auswirken.Schließlich können vereinbarte Kaufpreiseausfallen oder erst nach ggf. zeit- und kostenträchtigenZwangsmaßnahmen gegen einen Erwerber realisierbarwerden. Dadurch können Zeitpunkt undUmfang der für eine Kapitalrückzahlung verfügbarenLiquidität beeinträchtigt und die Rückzahlungdes Anlegerkapitals einschließlich Agio gefährdetwerden.4.8.6 Beteiligungsdauer, eingeschränkteKündigungsmöglichkeitenDie Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet.Über eine Auflösung, die frühestens zum31. Dezember 2023 zulässig ist, entscheidet dieGesellschafterversammlung. Sollte sie einen entsprechendenBeschluss nicht wie für die Prognoserechnungangenommen auf den erstzulässigenTermin fassen, verlängert sich die Bindung desAnlegerkapitals. Im Wege einer ordentlichen Kündigungkann ein Anleger erst mit Wirkung frühestenszum 31. Dezember 2027 ausscheiden. DerAbfindungsanspruch bemisst sich in diesem Fallnach dem Verkehrswert der Beteiligung und wirdin bis zu vier Jahresraten fällig. Dadurch kann sichdie Auszahlung von Mitteln aus der Beendigungder Beteiligung verzögern, so dass diese Mittel erstspäter für andere Zwecke zur Verfügung stehen.4.8.7 Risiko der fehlenden freien HandelbarkeitDie vom Anleger erworbenen Anteile an der Emittentinsind zwar grundsätzlich während der Laufzeitder Emittentin auf andere Personen übertragbar.Die Übertragung setzt aber voraus, dasskein Anleger der Übertragung im dafür bestimmtenVerfahren widerspricht. Insoweit ist die freieHandelbarkeit der Anteile eingeschränkt. Für dieAnteile besteht kein einer Wertpapierbörse vergleichbarerZweitmarkt, so dass es für einen Anlegerschwierig oder auch unmöglich sein kann,einen Interessenten für den zu veräußerndenAnteil zu finden. Kurzfristige Veräußerungswünschebeinhalten generell ein erhöhtes Risiko vonPreisabschlägen; der Preis richtet sich nach Angebotund Nachfrage. Durch Kündigung kann derAnleger nicht vor dem 31. Dezember 2027 aus derEmittentin ausscheiden, da bis zu diesem Datumkeine ordentliche Kündigung durch den Anlegermöglich ist. Dies kann bewirken, dass der Anlegerseine Vermögensanlage nicht oder nicht zu einemgewünschten Zeitpunkt oder zu einem gewünschtenPreis handeln kann.4.8.8 Beschränkung des AbfindungsanspruchsUnter bestimmten Umständen scheidet ein Anlegervorzeitig aus der Gesellschaft aus. Dazu gehören,soweit dies darauf zurückzuführen ist, dassüber sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnetwird oder gegen ihn oder sein Vermögen eineMaßnahme der Zwangsvollstreckung aus einemnicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinenGesellschaftsanteil eingeleitet und nicht vor Ablaufvon acht Wochen wieder aufgehoben wird odersein Anteil aufgrund Pfändung von einem Drittengekündigt wird oder in seiner Person ein wichtigerGrund gemäß § 133 Abs. 1 und 2 HGB gegeben istoder er nicht zugelassener Anteilsinhaber im Sinnedes nachfolgenden Abschnitts 4.7.9 ist. Dann erhälter eine Abfindung nur in Höhe des Buchwerts desGesellschaftsanteils (Summe aller Kapitalkonten).Diese Abfindung entspricht nicht notwendig demVerkehrswert der Beteiligung, so dass es infolgedes Ausscheidens zu einem Vermögensverlust desbetroffenen Anlegers kommen kann. Das Abfin-4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 43


dungsguthaben wird in bis zu vier Jahresraten fällig,wodurch sich die Auszahlung der Mittel verzögert.Der ausscheidende Gesellschafter kann auchkeine Sicherheit für seinen Abfindungsanspruchverlangen und trägt damit das Risiko, dass sich dieVermögenslage der Emittentin verschlechtern unddiese sich als nicht in der Lage erweisen könnte,das Abfindungsguthaben auszuzahlen. Das kann zueinem Verlust der Vermögensanlage einschließlichdes Agios für den Anleger führen.4.8.9 Risiken aus dem Verbot der Beteiligungbestimmter AnlegerStaatsbürger der USA und Personen, die über einedauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis fürdie USA (Greencard) verfügen oder dort sonsteinen Wohnsitz unterhalten oder aus anderenGründen der unbeschränkten Steuerpflicht gegenüberden US-Bundesbehörden unterliegen, dürfensich an der Emittentin nicht beteiligen. Fernerist es gesellschaftsvertraglich verboten, eine Beteiligungfür Rechnung einer der Besteuerung derUSA unterliegenden Gesellschaft oder einer sonstigennach US-amerikanischem Recht errichtetenVermögenseinheit, Vermögensmasse oder Trust zuerwerben. Der Anleger hat durch eine qualifizierteNachfolgeregelung sicherzustellen, dass seineBeteiligung auch nicht an solche Personen oder Institutionenvererbt wird, und darf sie an solche Personenauch nicht verschenken.Ein dennoch beitretender Anleger hat der Emittentinalle entstehenden Schäden zu ersetzen, waszur Gefährdung seines sonstigen Vermögens führenkann. Die geschäftsführende Kommanditistinbeziehungsweise die Treuhänderin sind berechtigt,diesem Anleger beziehungsweise einem die Beteiligungdurch Schenkung oder Erbgang erwerbendennicht zugelassenen Anleger mit sofortiger Wirkungzu kündigen. Der Abfindungsanspruch ist in diesenFällen so beschränkt wie im vorhergehendenAbschnitt 4.7.8 dargestellt. Das kann zu einem ganzenoder teilweisen Verlust der Vermögensanlageeinschließlich des Agios für den Anleger führen.4.8.10 Risiken aus der Bindungswirkungvon Gesellschafterbeschlüssen, Majorisierung,Kommunikation zwischenGesellschafternGesellschafterrechte innerhalb der Fondsgesellschaftwerden in Gesellschafterversammlun-gen oder im schriftlichen Abstimmungsverfahrenwahrgenommen. Nimmt an Gesellschafterversammlungenoder Abstimmungen nur eine Minderheitder Gesellschafter teil, die nach demGesellschaftsvertrag beschlussfähig ist, kann dieszu Beschlussfassungen führen, die die Mehrheitder Gesellschafter gegen sich gelten lassen müs-sen. Ferner besteht das Risiko, auch bei Teilnahmean der Beschlussfassung durch eine beschlussfä-hige Mehrheit überstimmt zu werden und die gen dieser Entscheidung gegen sich gelten las-FoldieKontaktaufnahme für Treugeber erschwerensen zu müssen. Datenschutzregelungen könnenoder unmöglich machen, da die Daten des Treugeberregistersnur beschränktem Zugriff unter-liegen. Dies kann die Vorbereitung von Beschlussfassungenerschweren oder unmöglich machen. Esist auch nicht auszuschließen, dass der EmittentinGroßanleger beitreten und die Beschlussfassun-gen der Emittentin von einem oder wenigen gern beherrscht werden können.Anle-Die genannten Tatbestände können dazu führen,dass ungünstige Beschlüsse gefasst werden,die jeder Anleger gegen sich gelten lassen mussund die zu einer Gefährdung der Rückzahlung desAnlegerkapitals einschließlich Agio führen können.44 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


zahlungen an den Anleger und zu einer Gefährdungder Vermögensanlage einschließlich desAgios mithin bis zum Totalverlust führen.4.8.14 Ausscheiden der KomplementärinScheidet die persönlich haftende Gesellschafterinder Emittentin aus der Gesellschaft aus, bevor sieersetzt wurde, so wird die Emittentin kraft Gesetzesvorzeitig aufgelöst. Die Parkhäuser müssendann bereits vor dem für Prognosezwecke angenommenenZeitpunkt veräußert werden. Dies kannsich negativ auf den Veräußerungserlös und damitauf die verwendbare Liquidität und die Auszahlungenan den Anleger auswirken.4.8.15 Risiken der Inanspruchnahme derLeistungen der TreuhänderinAnleger können ihre wirtschaftliche Beteiligung ander Emittentin mittelbar durch die Treuhänderin haltenlassen. Es besteht das Risiko, dass die Treuhänderinihre vertraglichen Pflichten nicht, schlecht oderunzureichend erfüllt, z.B. die Auszahlungen derEmittentin pflichtwidrig nicht, nicht vollständig oderfalsch an Anleger weiterleitet oder die Anlegerinteressennicht oder weisungswidrig wahrnimmt.Bei Insolvenz der Treuhänderin oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmengegen sie kann nicht ausgeschlossenwerden, dass die Interessen der Anlegerbeeinträchtigt werden. Dies kann bewirken, dass derAnleger ihm zustehende Auszahlungen der Emittentinnicht, nicht in voller Höhe oder nicht zeitgerechterhält und dass die Rückzahlung seines Kapitals einschließlichAgio gefährdet wird.Die Treuhänderin leitet Auszahlungen an Anlegervertragsgerecht nicht weiter, wenn die Auszahlungdazu führen würde, dass das anteilige Kapitalkontodes Anlegers unter die Haftsumme fällt oder dieserFall bereits eingetreten ist. In diesem Fall bestehtdas Risiko, dass der Anleger Auszahlungen der Emittentinspäter als erwartet verfügbar hat oder er sichzur Vermeidung dieses Ergebnisses als Kommanditistin das Handelsregister eintragen lassen muss.4.8.16 Rechtliche Risiken, ausländischeRechts ordnungEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelneoder mehrere der abgeschlossenen odernoch abzuschließenden Verträge ganz oder teil-weise fehlerhaft, unwirksam oder lückenhaft sind.Es kann zu einer Änderung von Gesetzen oder derRechtsprechung kommen, die Bestand, Wirksamkeitoder Durchsetzbarkeit der Verträge berüh-ren. Verschiedene Verträge, namentlich ein Vertragüber die Durchführung einer Prüfung der Parkhäuserin wirtschaftlicher, juristischer und technischerHinsicht, der Kaufvertrag über den Erwerb derParkhäuser, der Kreditvertrag und ein Vertrag überdas Management der Parkhäuser, unterliegen demniederländischen Recht und damit auch der niederländischenGerichtsbarkeit. Die Durchsetzung vonAnsprüchen könnte sich deshalb schwieriger gestaltenoder unerwartete Kosten verursachen. SoweitVerträge noch nicht rechtsverbindlich sen sind, könnte der Vertragsabschluss scheitern.abgeschlos-In allen diesen Fällen besteht das Risiko, dass dieInvestition nicht oder nicht prospektgemäß durchgeführtwerden kann. Dies könnte zu einer dung der eingesetzten Kapitals des Anlegers ein-GefährschließlichAgio bis zum Totalverlust führen.4.8.17 Angaben externer Dritter und beschränkteHaftung in VerträgenDie Prospektverantwortliche hat sich bei der Konzeptionund Aufbereitung des Angebots auch aufAngaben externer Dritter, insbesondere von tern, Immobiliensachverständigen und derBera-Asset46 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Managerin, stützen müssen. Es besteht das Risiko,dass diese Angaben inhaltlich unrichtig, unvollständig,missverständlich oder irreführend sind. EineHaftung der externen Dritten ist nicht in jedem Falloder nur mit Einschränkungen gegeben, unterliegtVerjährungsregelungen und kann sich als rechtlichoder wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen.Wirtschaftliche Situation, Liquiditätssituation undErtragsaussichten der Emittentin können sich dannanders als prognostiziert darstellen, ohne dass demwerthaltige Haftungsansprüche gegenüberstehen.Auch die wesentlichen von der Emittentin geschlossenenDienstleistungsverträge für die Konzeptiondes Beteiligungsangebots, die Bewirtschaftungder Immobilien und die Verwaltung der Emittentinsehen Haftungsbegrenzungen und Verjährungsregelungenvor. Diese Tatbestände können dieVermögensanlage des Anlegers einschließlich desAgios bis zum Totalverlust gefährden.4.8.18 Risiko eines MarktversagensEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diegegenwärtige Finanzmarktkrise verschärft oder eineweitere Finanzmarktkrise auftritt, sich als unbeherrschbarerweist und zu einem vollständigen Versagender Finanzmärkte führt. In diesem Fall wäremit drastischen Verwerfungen aller Märkte derRealwirtschaft einschließlich des Immobilienmarktsmit weitgehenden negativen Folgen für Ertragskraftund Wertentwicklung der Immobilien zu rechnen.Das kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlagedes Anlegers einschließlich Agio führen.4.8.19 Risiken einer Beendigung derWährungsunionDas System der Gemeinschaftswährung europäischerStaaten (Euro) befindet sich in einer tiefgreifendenKrise. Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass das System zusammenbricht oder einzelneLänder aus dem Währungsverbund ausscheiden.In diesem Fall können Währungsrisiken entstehen,wenn die Vermietungseinkünfte in einer Landeswährungbezogen werden, deren Wert gegenüberdem Euro oder einer in Deutschland wiedereingeführtenLandeswährung schwankt. Insbesonderekann eine aufgenommene Fremdfinanzierung ineiner anderen Währung bedient werden müssenals der Währung, in der die Erträge aus der Vermietungder Immobilien anfallen. Dies kann die prognostiziertenLiquiditäts- und Ertragsüberschüsseund damit die Auszahlungen an den Anlegererheblich mindern.4.8.20 Risiko aus Beschränkungen desfreien KapitalverkehrsWerden gesetzliche Beschränkungen des freienKapitalverkehrs eingeführt, besteht das Risiko, dieverwendbare Liquidität aus der Vermietung derParkhäuser nicht oder nicht zur vorgesehenen Zeitoder nur teilweise nach Deutschland transferierenzu können. Das kann zum Ausfall oder zur zeitlichenVerschiebung prognostizierter Auszahlungenan den Anleger führen. Hindern die Beschränkungendie Emittentin daran, ihren Kapitaldienst zuleisten, kann es zur Kündigung des Kreditvertragsund damit zur Illiquidität der Emittentin und zumTotalverlust der gesamten Vermögensanlage desAnlegers einschließlich des Agios kommen.4.8.21 Risiken der politischen Entwicklungim InvestitionslandWandeln sich die politischen Verhältnisse in denNiederlanden, kann es zu tiefgreifenden Störungender politischen Ordnung und des Rechts- und Wirtschaftssystemskommen, die zu einem Totalverlust4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 47


der gesamten Vermögensanlage des Anlegers einschließlichdes Agios führen können.4.9 Steuerliche Risiken der Vermögensanlage4.9.1 Änderungen der steuerlichen Rechtslage,neues DoppelbesteuerungsabkommenÄnderungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechungoder der Verwaltungspraxis oder eine Änderungoder Kündigung des bestehenden oder desvoraussichtlichen künftigen Doppelbesteuerungsabkommenskönnen negative Auswirkungen inGestalt höherer Steuerverpflichtungen seitens derEmittentin oder der beteiligten Anleger haben. Dieswürde zur Minderung der prognostizierten Auszahlungenund / oder höherer Steuerbelastung derErträge beim Anleger als prognostiziert führen.Die beteiligten Staaten haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommengeschlossen, das noch ratifiziertwerden muss. Der Zeitpunkt der Ratifizierungkann nicht vorhergesagt werden. Nach Inkrafttretendes neuen Abkommens ergeben sich im Vergleichzur aktuellen Rechtslage nachteilige steuerlicheFolgen im Falle der Veräußerung einerBeteiligung an der Emittentin vor Ablauf der zehnJahre umfassenden Spekulationsfrist. Das kanndazu führen, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnungzu Grunde gelegt an Steuern zahlenmuss.4.9.2 Abweichende steuerrechtlicheBeurteilungDie Ermittlung der in der Prognoserechnung ausgewiesenensteuerlichen Ergebnisse gibt die Auffassungder Anbieterin über die steuerrechtlicheBeurteilung des Investitionsvorhabens unterBerücksichtigung der geltenden Gesetzgebung,Rechtsprechung beziehungsweise Verwaltungsanweisungenwieder. Es kann nicht ausgeschlos-sen werden, dass die Finanzverwaltung im Rahmendes Veranlagungsverfahrens oder einer steuerli-chen Außenprüfung eine andere Rechtsauffassungvertritt, die sich nachteilig auf die Steuerbelastungder beteiligten Anleger auswirken kann. Dies kanndazu führen, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnungzu Grunde gelegt an Steuern len muss.Bei der Einführung neuer und der Änderung bestehendergesetzlicher Regelungen, hier insbesonderedes absehbaren Inkrafttretens des neuen zah-Doppelbesteuerungsabkommenszwischen den beteiligtenStaaten, besteht wegen des Mangels an Erfahrungmit der Anwendung der Vorschriften durchdie Finanzverwaltung stets ein erhöhtes Risiko,dass Vorschriften anders ausgelegt oder ange-wendet werden als prognostiziert. Das kann dazuführen, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnungzu Grunde gelegt an Steuern zahlenmuss.4.9.3 EinkommensteuerDie prognostizierte Einkommensteuerbelastungin den Niederlanden beruht auf der erwartetenBehandlung der Emittentin als steuerlich rent. Im Falle einer Verletzung der Transparenz-transpatinin den Niederlanden als Kapitalgesellschaft zubesteuern ist, was ggf. zu einer höheren steuerlichenBelastung führen kann. Eine Verletzung regelungen besteht das Risiko, dass die Emitten-derTransparenzregelungen kann auch dann eintreten,wenn der Gesellschaftsvertrag die einschlägigen48 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Vorschriften berücksichtigt, namentlich die Übertragungvon Anteilen an der Emittentin außerhalbder von der niederländischen Finanzverwaltunganerkannten Karenzfrist von sechs Monatenab der Gründung der Emittentin von der Zustimmungaller Gesellschafter zur Anteilsübertragungabhängig macht, aber Anteilsübertragungen faktischohne Einhaltung der gesellschaftsvertraglichenRegelungen vollzogen werden. Im Rahmender niederländischen Box-3-Besteuerung könntedie Finanzverwaltung von den in den PrognoseundBeispielrechnungen angesetzten Verkehrswertenabweichen, was zu höheren Steuerverpflichtungenund damit zu einer Minderung derAuszahlungen nach Steuern für den Anleger führenkann. Namentlich ist in der niederländischensteuerrechtlichen Literatur nicht gänzlich geklärt,ob und inwieweit Erwerbsnebenkosten oder Kostender Ingangsetzung der Emittentin dem Verkehrswertder Immobilien hinzuzurechnen sind.In der Prognoserechnung wurde von einer solchenZurechnung Abstand genommen. Die prognostizierteFreistellung der Vermietungseinkünftein Deutschland setzt gemäß § 50d Abs. 9EStG voraus, dass die Niederlande das Abkommennicht so anwenden, dass die Einkünfte – ggf. auchnur wegen der fehlenden unbeschränkten Steuerpflicht– nur vermindert oder gar nicht besteuertwerden. Anderenfalls würden die Einkünfte inDeutschland steuerpflichtig und es käme nur eineAnrechnung der ggf. gezahlten niederländischenEinkommensteuer auf die deutsche Einkommensteuerin Betracht.Diese Tatbestände könnten zu einer höherenGesamtsteuerbelastung des Anlegers und damitdazu führen, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnungzu Grunde gelegt an Steuern zahlenmuss.4.9.4 Unbeschränkte Steuerpflicht, BetriebsvermögenDas Angebot richtet sich an Anleger, die in Deutschlandunbeschränkt steuerpflichtig sind und dieBeteiligung im Privatvermögen halten. Bei Verlustder unbeschränkten Steuerpflicht können zusätzlicheSteuerrisiken, z.B. aufgrund abweichendersteuerlicher Behandlung im Ansässigkeitsstaat,abweichender Bestimmungen oder Änderung zwischenstaatlicherVorschriften oder verfahrensrechtlicherBesteuerungsbestimmungen entstehen, diezu einer Minderung des Anlageerfolgs nach Steuernfür den Anleger führen. Wird die Beteiligung indas Betriebsvermögen eines Anlegers aufgenommenoder während der Laufzeit der Beteiligung indas Betriebsvermögen eingelegt, ergeben sich steuerlicheKonsequenzen, die zu einer höheren steuerlichenBelastung des Anlegers und damit dazuführen kann, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnungzu Grunde gelegt an Steuern zahlenmuss.4.9.5 Steuerpflichtiger ZuflussDie Steuererhebung in den Niederlanden erfolgtauf Basis einer pauschalen Bemessungsgrundlage.Im Falle einer negativen wirtschaftlichen Entwicklungkönnen Steuerzahlungen fällig werden, denenkeine Auszahlungen der Emittentin an den Anlegergegenüberstehen. Steuerzahlungen muss derAnleger dann unter Umständen aus seinem sonstigenVermögen leisten. Gleiches gilt, wenn denAnleger Steuerzahlungen aus der Beteiligung treffen,obwohl sein angelegtes Kapital nicht mehr anihn zurückgezahlt werden kann. Dies kann über dieGefährdung der Vermögensanlage einschließlichAgio hinaus eine Gefährdung auch des sonstigenVermögens des Anlegers bewirken.4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 49


4.9.6 Risiko eines gewerblichenGrundstücks handelsVeräußert die Emittentin ein Parkhaus entgegender Konzeption innerhalb eines Zeitraums von zehnJahren nach Anschaffung beziehungsweise einemetwa späteren Beitritt des Anlegers zu der Emittentinoder veräußert ein Anleger seine Beteiligungan der Emittentin innerhalb einer Frist von zehnJahren seit dem Beitritt, kann dies im Rahmen derdeutschen Besteuerung zu einem steuerpflichtigengewerblichen Grundstückshandel auf Ebene diesesAnlegers führen, wenn er zu mindestens 10% ander Emittentin beteiligt ist oder der Verkehrswertseiner Beteiligung oder der anteilig auf ihn entfallendeImmobilienwert den Betrag von 250.000 EURübersteigt. Dies kann dann zur höheren Steuerbelastungdes Anlegers aus der Veräußerung anderervon ihm gehaltener Immobilien oder Immobilienbeteiligungenund damit zu einer Gefährdung seinessonstigen Vermögens führen.4.9.7 Besteuerung der ZinseinkünfteEs ist nicht abschließend geklärt, ob die prognostiziertenZinseinkünfte der Emittentin als Einkünfteaus Kapitalvermögen zu behandeln sind,die der Abzugsbesteuerung unterliegen würden,oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtungzuzurechnen sind. Im Falle einer Zurechnungzu den Vermietungseinkünften ist nicht abschließendgeklärt, ob dies zu einem Wegfall des Besteuerungsrechtsdes deutschen Fiskus oder zu einerBesteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatzdes jeweiligen Anlegers führt. Für diePrognoserechnung ist die Besteuerung als Zinseinkünfteunter Abgeltungsteuersatz angenommen.Eine abweichende steuerliche Behandlung kann zueiner höheren Belastung des Anlegers mit Einkom-mensteuer und damit dazu führen, dass der Anlegermehr als in der Prognoserechnung zu Grundegelegt an Steuern zahlen muss.4.9.8 Verluste bei beschränkter HaftungSollten die steuerlichen Kapitalkonten eines gers negativ werden, wären ihm gemäß § 15aAbs. 3 EStG Auszahlungen, die er erhält, wenn dasKapitalkonto negativ wird oder sich ein negativesKapitalkonto erhöht, als steuerpflichtige Anle-Einnahmezuzurechnen. Das kann dazu führen, dass der Anlegermehr als in der Prognoserechnung zu Grundegelegt an Steuern zahlen muss.4.9.9 Erbschaft- und SchenkungssteuerFür die erst vor kürzerer Zeit eingeführten neuenRegelungen des Erbschaft- und rechts hat sich eine langjährig gefestigte Verwaltungspraxisnoch nicht herausgebildet und ist dieZahl der höchstrichterlichen Urteile vergleichsweisebegrenzt, so dass die Beurteilung der Schenkungssteuer-Handhabungdurch die Finanzverwaltung besonderen Schwierigkeitenbegegnet. Es besteht das Risiko einer ren Steuerbelastung auf Erbschafts- und Schen-höhekungsvorgängefür den Anleger.4.9.10 Grunderwerbsteuerliche RisikenNach niederländischem Steuerrecht wird die Akquisitiongroßer Anteile an der Emittentin der erwerbsteuer unterworfen. Erwirbt ein Anle-GrundgegenwärtigerRechtslage ein Drittel aller Anteileoder mehr, entsteht für diesen Anleger eine Grundgereine wesentliche Beteiligung, das heißt nacherwerbsteuerbelastung, die für diesen Anlegerzu einem schwächeren als dem prognostiziertenErgebnis der Beteiligung führen beziehungsweise50 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


den erzielbaren Verkaufspreis für den Veräußererder Beteiligung mindern kann.Es besteht das Risiko, dass eine in den Niederlandenbis vor Kurzem diskutierte Änderung dergrunderwerbsteuerlichen Vorschriften erneut aufgegriffenwird und zu dem Ergebnis führt, dass aufErwerb von Anteilen an der Emittentin ohne Rücksichtauf die Höhe der in Frage stehenden Beteiligung,Grunderwerbsteuer erhoben wird. Dies kanneinen negativen Einfluss auf die Höhe des für diezu übertragende Beteiligung erzielbaren Kaufpreiseshaben und somit den Veräußerungserlös fürden Anleger mindern.Soweit Steuernachforderungen zu verzinsen sind,könnte dies dazu führen, dass der Anleger mehr alsin der Prognoserechnung zu Grunde gelegt an Steuernzahlen muss.4.10 Weitere RisikenDarüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Anbieterinkeine weiteren wesentlichen tatsächlichenund rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit derangebotenen Vermögensanlage.4.9.11 UmsatzsteuerDie niederländische oder deutsche Finanzverwaltungkönnte einen Vorsteuerabzug für Leistungenvon Unternehmern an der Emittentin ganzoder teilweise versagen, wenn die Voraussetzungenfür den Vorsteuerabzug nicht vorliegen odernicht belegmäßig nachgewiesen sind. Dies würdezu höheren als den prognostizierten Aufwendungenführen, die zur Minderung der verwendbarenLiquidität und damit der Auszahlungen an denAnleger führen können.4.9.12 Verzinsung von SteuernachzahlungenIm niederländischen Steuersystem sind Nachzahlungsbeträgeab dem ersten Tag nach Ablauf desVeranlagungszeitraums bis zum Tag des Ausstellungsdatumsdes Steuerbescheids zu verzinsen. DasFinanzministerium stellt jedes Quartal den Verzugszinssatzfest (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung:2,5%). Steuernachzahlungen an den deutschenFiskus sind ab dem 16. Monat nach Ablauf desJahres, für das der Bescheid ergeht, mit 0,5% proMonat auf den ausstehenden Betrag zu verzinsen.4. RISIKEN DER BETEILIGUNG | 51


52 | Parkhaus-Portfolio Niederlande5. Die Anbieterin<strong>Bouwfonds</strong> REIM


5. DIE ANBIETERIN BOUWFONDS REIM | 53


Immobilien im FokusDie Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, die<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>, ist ein Unternehmen der RaboReal Estate Group, die eine 100%ige Tochter derniederländischen Rabobank ist.2004 Rabo Real Estate Group übernimmt MAB2006 Rabobank übernimmt <strong>Bouwfonds</strong> Holding,<strong>Bouwfonds</strong> REIM, Bouw fonds PropertyDevelopment und Fondsenbeheer von ABNAMRODie Unternehmenshistorie im ÜberblickTätigkeitsbereiche1946 Gründung von <strong>Bouwfonds</strong> NederlandseGemeenten N.V. durch 27 niederländischeGemeinden für den Wiederaufbau derNiederlande2000 ABN AMRO übernimmt <strong>Bouwfonds</strong>2000 Erhalt einer Banklizenz2001 Gründung von <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementB.V., heute <strong>Bouwfonds</strong> Real EstateInvestment Management B.V.Die Rabo Real Estate Group ist ein bedeutendesImmobilienunternehmen in Europa, verfügt überein Eigenkapitalvolumen von ca. 1,7 Mrd. EUR underzielte 2011 einen Jahresüberschuss von rund31 Mio. EUR. Mit etwa 1.850 Mitarbeitern betä-tigt sich die Rabo Real Estate Group in drei unternehmensbereichen: Entwicklung, FinanzieHauptrungund Investment Management.WohnenGewerbeEntwicklungFinanzierungInvestmentManagement54 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Struktur<strong>Co</strong>öperatieve Centrale Raiffeisen Boerenleenbank B.A.Sitz: UtrechtVorstand: Petrus van Schijndel, Pieter MoerlandAlbertus Bruggink, Sipko SchatBernardus Marttin, Alinde SilvisDossiernr.: 30046259100%Rabo <strong>Bouwfonds</strong> Holding N.V.Sitz: HoevelakenVorstand: Peter Keur, Jozefus van Lange,Walter de Boer, Isaäc Kalisvaart,Johannes van der LindenDossiernr.: 30220198100%Rabo Vastgoedgroep Holding N.V.Sitz: HoevelakenVorstand: Peter Keur, Jozefus van Lange,Walter de Boer, Isaäc Kalisvaart,Johannes van der LindenDossiernr.: 08012222100%<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V.Sitz: HoevelakenGF: Jozefus van Lange,Arie Willem RozendaalDossiernr.: 30091223100%<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>Sitz: BerlinGF: Martin Eberhardt, André Barthels,Arie Willem RozendaalHR-Nr.: HRB 102098100% 100%100%<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong>Sitz: BerlinGF: Martin Eberhardt,André BarthelsHR-Nr.: HRB 68583<strong>Bouwfonds</strong>Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>Sitz: BerlinGF: Martin Eberhardt,Roman MenzelHR-Nr.: HRB 77440<strong>Bouwfonds</strong>Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>Sitz:GF:BerlinEllen Sommerfeld,Nicholas OkechHR-Nr.: HRB 972065. DIE ANBIETERIN BOUWFONDS REIM | 55


EntwicklungFinanzierung<strong>Bouwfonds</strong> Property Development (BPD) ist im SegmentWohnen mit einem Entwicklungsbestand vonrund 134.000 Einheiten einer der großen BauträgerEuropas mit internationalen Aktivitäten, unteranderem in den Niederlanden, Frankreich, Deutschland,Skandinavien, Spanien und Osteuropa.2011 wurden insgesamt ca. 8.200 Neubauwohnungenund Häuser entwickelt und verkauft.2004 wurde der niederländische GewerbeimmobilienentwicklerMAB Development (MAB) übernommen.Die Stärke von MAB liegt in der Planungund Realisierung großflächiger und multifunktionalerObjekte im innerstädtischen Bereich. InDeutschland sind beispielsweise die Entwicklungdes Shoppingcenters „MyZeil“ und die Revitalisierungdes ehemaligen „Frankfurter Rundschau“-Gebäudes in Frankfurt am Main sowie die Entwicklungdes Überseequartiers in Hamburgüberregional bekannt.Seit 2003 ist die FGH Bank ein Unternehmen derRabobank-Gruppe. Die FGH Bank ist ein Spezialistbei der Finanzierung von gewerblichen Immobilienund nimmt mit ihren Angeboten, die sich an institutionelleKunden richten, eine führende Positionim Finanzierungsmarkt für gewerbliche Immobilienin den Niederlanden ein. Die FGH Bank war 2011für ein Portfoliovolumen von rund 19 Mrd. EURzuständig und unterhält ihre deutsche Niederlassungin Frankfurt am Main.Investment Management<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementB.V. (<strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlande) wurde 2000 alsFondsanbieterin und Fonds- und Asset Manageringegründet und beschäftigt heute rund 150 Mitarbeiter.Hauptsitz von <strong>Bouwfonds</strong> REIM Nieder landeDas verwaltete Investitionsvermögen von der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V. beträgt zum31. Dezember 2011 insgesamt 7,2 Mrd EUR. Dieses Vermögen teilt sich auf nachfolgende Allokationen auf (in %):InvestorengruppenLänderallokationenNutzungsartenInstitutionelle Fonds (65)<strong>Private</strong> Fonds (35)NL (57) DE (11)US (18) Europa (14)Wohnen (36) Handel (35)Logistik (1)Büro (16)Parken (4)Weitere (8)56 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


<strong>Bouwfonds</strong> REIM in EuropaMärkte, in denen<strong>Bouwfonds</strong> REIMaktiv istZielländerist Hoevelaken. <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlandearbeitet in allen Bereichen, ausgenommen PropertyManagement, ausschließlich mit eigenenMitarbeitern und verwaltet ein Vermögen (Assetsunder Management) von rund 7,2 Mrd. EUR zum31. Dezember 2011.Seit 2005 ist <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlande, vertretendurch die <strong>Bouwfonds</strong> REIM Deutschland<strong>GmbH</strong>, in Deutschland aktiv und beschäftigt über25 Mitarbeiter in Berlin. Das deutsche Büro verfügtüber eine eigene Akquisitions-, Research-,Rechts- und Technikabteilung sowie über Marketingund Sales, Finanz-, Risk und Asset Management.Die Fonds- und Anlegerverwaltungerfolgen durch die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> und die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong>, beides sind 100%ige Tochtergesellschaftender <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>.5. DIE ANBIETERIN BOUWFONDS REIM | 57


KompetenzenNachhaltigkeitBei der Konzeption ihrer Investmentproduktekönnen <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlande und die<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> auf die Kenntnisse der gesamtenRabo Real Estate Group und somit auf diegesamte Wertschöpfungskette von Immobilienprojektenzurückgreifen. Das Produktportfolio derInvestment-Management-Sparte der Rabo RealEstate Group ist vielfältig in den Nutzungsarten,die Segmente Wohnimmobilien, Einzelhandel undBüroimmobilien stehen bevorzugt im Mittelpunkt.Dabei wird das Ziel verfolgt, die Marktstellung alsanerkannte, etablierte und respektierte Anbieterinvon indirekten Immobilienanlagen bei Investorenund Anlegern weiter auszubauen. Nationalesund internationales Wachstum soll durch einesystematische Ausweitung bestehender Produkteund Produktinnovationen – insbesondere auch inBezug auf nachhaltige Immobilieninvestments –sowie durch die Etablierung in neuen Zielmärktenerreicht werden.2005 wurde durch <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlandeder erste europäische Parkhausfonds für institutionelleInvestoren aufgelegt. Ende 2011 istdieser mit einem Investitionsvolumen von rund268 Mio. EUR vollständig in 21 Objekte über sechseuropäische Länder hinweg investiert, so dassBouw fonds REIM Niederlande durch sechs JahreErfahrung als Parkhausfonds-Managerin intensiveobjektspezifische Marktkenntnisse vorweisenkann. Außerdem wurde durch <strong>Bouwfonds</strong>REIM Niederlande in dieser Zeit ein Netzwerk zuden relevanten Marktteilnehmern aufgebaut,wodurch ein guter Zugang zu einem vorrangigdurch „Off-Market-Transaktionen“ geprägtenSegment ermöglicht wird.Die <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlande und die<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> sind als Teil der Rabobank-Gruppe deren Nachhaltigkeitsstrategien verpflichtet:Der genossenschaftliche Grundsatz verpflichtetund motiviert zu verantwortungsvollem und haltigem Umgang mit der sozialen und ökologischenUmwelt. Diese Verantwortung ist seit Mittenach-der 1990er Jahre mit der Implementierung der„<strong>Co</strong>rporate Social Responsibility“ (CSR) in die nehmensstrategie der Rabobank-Gruppe verankert.Mit der Selbstverpflichtung auf eine Unterneh-Untermenspolitikder nachhaltigen Entwicklung wurdedie Rabobank zu einem der verantwortungsvollstenFinanzdienstleister Europas.Hierbei sieht die gesamte Rabobank-Gruppe dieökologische Verantwortung in der Reduktionder belastenden Umwelteinflüsse der Gebäude,das soziale Engagement in der Bereitstellung vongesunden und angenehmen Wohnungen für dieMieter und die ökonomischen Aufgaben in Pflegeund Erhalt der Werte, die die ihr anvertrautenImmobilien darstellen.SchlüsselpersonenMartin Eberhardt, Sprecher der GeschäftsführungMartin Eberhardt, FRICS, ist seit über 20 Jahren inder Immobilienwirtschaft tätig. Er ist seit April 2012Sprecher der Geschäftsführung von <strong>Bouwfonds</strong>REIM Deutschland und verfügt über einen Sitz imManagement-Team der <strong>Bouwfonds</strong> REIM Niederlande.Bevor er Ende 2011 zu der <strong>Bouwfonds</strong> RealEstate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong>wechselte, füllte er innerhalb des Segments Immobilienvon Union Investment in Frankfurt am Mainund Hamburg verschiedene Führungsaufgaben58 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


aus, zumeist als Geschäftsführer der KapitalanlagegesellschaftUnion Investment Institutional Property<strong>GmbH</strong>. Davor war er Geschäftsführer von <strong>Co</strong>lliersGrossmann & Berger (Hamburg), einem Beteiligungsunternehmender Hamburger Sparkasse, beziehungsweiseProjektleiter Development bei debis (Daimler-Benz Interservices) Immobilienmanagement.Der Diplom-Kaufmann und Immobilienökonom(ebs) ist Fellow der Royal Institution of CharteredSurveyors und ehrenamtliches Vorstandsmitgliedvon RICS Deutschland sowie des BFW Nord (BundesverbandFreier Immobilien- und Wohnungsunternehmene.V.).André Barthels, GeschäftsführerAndré Barthels ist seit April 2012 Geschäftsführerund CFRO der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong>. Zuvor leitete erbereits vier Jahre den Finanzbereich des Unternehmens.Er ist unter anderem verantwortlich für Buchhaltung,<strong>Co</strong>ntrolling, Steuern, Prozess- und Risikomanagementsowie IT. Bevor er zu <strong>Bouwfonds</strong> kam,war Herr André Barthels acht Jahre in verschiedenenBranchen als kaufmännischer Leiter tätig. Zudemverfügt er über langjährige Erfahrung aus demUnternehmens- und Immobilienkreditgeschäft derDeutschen Bank. Er ist Bankkaufmann, Bankfachwirtund hat ein Studium der Betriebswirtschaftslehre alsDiplom-Kaufmann abgeschlossen.Roman Menzel, Head of Sales <strong>Private</strong> ClientsRoman Menzel studierte Betriebswirtschaft an derTechnischen Universität in Berlin. Seine beruflicheLaufbahn begann in den 1990er Jahren bei derBankgesellschaft Berlin. Dort spezialisierte er sichbereits auf den Bereich Immobilienfonds. Für dieDeutsche Bank Real Estate in Frankfurt am Main warer über sechs Jahre im Bereich offene und geschlosseneImmobilienbeteiligungen im In- und Auslandtätig. Der Diplom-Kaufmann verantwortete ab 2006als Prokurist sämtliche Vertriebsaktivitäten vonImmobilien- und <strong>Private</strong>-Equity-Fonds beim HamburgerEmissionshaus Wölbern Invest. Seit 2011 leiteter bei der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> den Bereich Marketingund Vertrieb für Privatinvestoren mit denSchwerpunkten Wohn- und Gewerbeimmobilien.Leistungsbilanz2005 / 2006 hat die Muttergesellschaft der Anbieterin,die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong>, die <strong>Bouwfonds</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. Städtefonds<strong>KG</strong> emittiert. Die im Verkaufsprospektprognostizierten Auszahlungen wurden erreicht.Die Geschäftsführung hat in der Zwischenzeitgewechselt. 2010 hat <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> die <strong>Bouwfonds</strong>Wohnen in Deutschland 01 <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>emittiert. Dieser geschlossene Fonds wurde 2011aus der Platzierung genommen, die Anleger habenihre Einlage und das Agio vollständig zurückerhalten.Mit dem vorliegenden Angebot ermöglicht dieAnbieterin zum ersten Mal auch deutschen Privatanlegern,sich an Parkhäusern zu beteiligen.Seit dem 01. Januar 2011 ist die <strong>Bouwfonds</strong> RealEstate Investment Management Deutschland<strong>GmbH</strong> Mitglied im Verband Geschlossene Fondse.V. (VGF) und veröffentlicht jährlich eine umfassendeLeistungsbilanz, die nach den vom VGF herausgegebenenRichtlinien erstellt und von einemunabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert wird.Die Anbieterin ist außerdem an die OmbudsstelleGeschlossene Fonds e.V. angeschlossen.Die aktuelle testierte Leistungsbilanz kann auf denInternetseiten der Anbieterin unterwww.bouwfondsreim.de abgerufen oder direktbei der Anbieterin angefordert werden.5. DIE ANBIETERIN BOUWFONDS REIM | 59


6. DAS INVESTMENT | 61


In Parkhäuser investierenEine Investition in Parkhäuser ist eine Immobilieninvestition.Klassische Immobilieninvestitionen übergeschlossene Fonds in die Nutzungsarten Büro,Handel und Wohnen sind hinreichend bekannt undhaben sich als Alternative zum Direkterwerb einerImmobilie etabliert. Parkhausinvestments sinddiesbezüglich eine neue Möglichkeit und setzensowohl auf das bewährte Konzept der Immobilieninvestition,aber gleichzeitig auch auf das Potenzialdes Megatrends Mobilität. 1 Immobilien haben normalerweisenur wenig mit Mobilität zu tun. Parkhäuserdagegen können vor diesem Hintergrundein bisher kaum genutztes, aber dafür umso aussichtsreicheresInvestment sein: Denn Autos stehendurchschnittlich 85% bis 95% der Zeit still undbrauchen für diese Zeit einen Stellplatz. 2Mit der wachsenden Anzahl der PKW nimmt auchdie Bedeutung der Parkmöglichkeiten zu. So sindin Europa zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungrund 236 Mio. Fahrzeuge registriert. 3 Jedes dieserAutos muss irgendwo geparkt werden. Die Anzahlder öffentlichen Parkplätze (EU-15 4 ) wird auf ca.300 Mio. geschätzt. 5 Rund 11 Mio. dieser Parkplätzesind kostenpflichtige Parkplätze. 6 Der Marktfür Stellplätze und gebührenpflichtige Straßenparkplätze(EU-15) hat einen geschätzten Umsatzvon 45 Mrd. EUR, über 80% davon (37 Mrd. EUR)werden durch die öffentliche Hand erwirtschaftet. 7Vielerorts bleiben gute Parkgelegenheiten dennochrar, vor allem in den Innenstädten. Diesbetrifft keinesfalls nur Metropolen, auch in kleinerenStädten kann dies der Fall sein. Vor allemOberzentren weisen eine stärkere Nachfrage nachParkraum auf; dem steht aufgrund der geringeninnerstädtischen Flächenverfügbarkeit meist nurein begrenztes Angebot gegenüber.6.1 Parken und ParkraumbewirtschaftungSeitdem das Auto ein unabdingbarer Bestand-teil des Transports und der Mobilität für die Mehrheitder Bevölkerung geworden ist, spielen ebensodas Thema Parken und die Parkplatzsuche füreinen großen Teil der PKW-Besitzer in Europa einewesentliche Rolle im Alltag. Dies geht aus der Grafik hervor, welche die Entwicklung derfolgen-Personenbeförderung in der EU-27 nach Transportmittel(in Mrd. km) ausweist. Es ist nicht verwunderlich,dass der PKW mit großem Abstanddieses Ranking anführt und die anderen Transportmittelwie beispielsweise Züge oder Flugzeuge vonvergleichbar untergeordneter Relevanz sind (sieheGrafik „Entwicklung des Personenverkehrs in derEU-27 nach Verkehrsmitteln“).Bevor die stets wachsende Anzahl an Fahrzeugenaus Platz- und aus Sicherheitsgründen diesnicht mehr praktikabel erscheinen ließ, wurde imWesentlichen auf der Straße beziehungsweise amStraßenrand geparkt, andere Möglichkeiten wiebeispielsweise Parkgaragen gab es zunächst nicht.Um jedoch das immer größer werdende Verkehrsaufkommenzu regulieren, insbesondere in innerstädtischenLagen, führten die örtlichen Behördenbald das Parken gegen Entgelt ein, so wie es heut-62 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Entwicklung des Personenverkehrs in der EU-27 nach Verkehrsmitteln (in Mrd. Personenkilometer)Skala für PKW6.0005.0004.5004.0003.5003.0002.5002.0001.5001.0005001.000 PKW900800700600500400300200100Skala für andere TransportmittelBusZugStraßen- undU-BahnFlugzeugSchiff / Fähre01995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 20090Quelle: Europäische Kommission 2011Einflussfaktoren der ParkraumbewirtschaftungVerkehrswachstum& PKW-BesitzUmweltschutzauflagenFusionen &Akquisitionen(M&A)ParkhausParken als integralerBestandteil einerFlächenentwicklungProfessionalisierung& kundenspezifischesParkangebotRegulatorische EinflussnahmelokalerAdministrativenQuelle: <strong>Bouwfonds</strong> REIM6. DAS INVESTMENT | 63


Autobesitz in EuropaAnzahl PKW45.000.00040.000.00035.000.00030.000.00025.000.000Deutschland *ItalienFrankreichVereinigtes KönigreichSpanienNiederlande20.000.00015.000.00010.000.0005.000.00001993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010Quellen: UNECE 2012, Destatis 2012, Danmarks Statistik 2012, INSEE 2012JahrPersonenkraftfahrzeuge pro 1.000 Einwohner im Jahr 2009DänemarkPortugalIrlandGriechenlandNiederlandeSchwedenEU-27Vereinigtes KönigreichSpanienBelgienFrankreichEU-15DeutschlandFinnlandÖsterreichItalienLuxemburg0 100 200 300 400 500 600 700Anzahl Fahrzeuge pro 1.000 EinwohnerQuelle: Europäische Kommission 2011Durchschnittliche jährliche Veränderung des PKW-Bestands (Stand 2010)Deutschland* Frankreich Niederlande Vereinigtes KönigreichLetzten 15 Jahre 1,17% 1,48% 2,10% 1,75%Letzten 10 Jahre 0,94% 1,16% 1,70% 1,27%Letzten 5 Jahre 0,85% 0,77% 1,75% 0,10%* vor dem Erhebungsjahr 2008 wurden in Deutschland vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge mit in die Statistik einberechnet. Laut Statistischem Bundesamt handelt essich um ca. 12% des Bestands. Diese 12% wurden für die Berichtsjahre vor 2008 abgezogen, um eine Vergleichbarkeit mit den Jahren 2008 bis 2010 herzustellen.Quellen: UNECE 2012, Destatis 2012, INSEE 20126. DAS INVESTMENT | 65


Jährlicher Anstieg der Parkplatztarife 2002 – 2010Landauf abgestimmt die Parktarife zu gestalten und dieErlöse zu optimieren.Um einen reibungslosen Betriebsablauf ermöglichenzu können, ist es außerdem notwendig, dieeingesetzte Parktechnik stets zu warten und zuüberprüfen. Trotz regelmäßiger Wartung kannaber nicht ausgeschlossen werden, dass eine Stö-DurchschnittlicherjährlicherAnstiegder ParkplatztarifeDurchschnittlichejährlicheInflation(HICP)Differenzzwischendurchschnittlichemjähr lichenAnstieg unddurchschnittlicherjähr licherInflationNiederlande 4,50 % 1,80 % 270 bpDeutschland 4,90 % 1,60 % 330 bpBelgien 5,57 %* 2,30 %* 327 bp*VereinigtesKönigreich13,18 % 2,20 % 1.098 bpFrankreich 3,40 %* 2,10 %* 130 bp*Irland 8,02 %* 3,10 %* 492 bp*Quellen: Q-Park 2010, Eurostat 2012* Quellen: Q-Park 2008 Parkplatztarife 2002 – 2008, Eurostat 2012Zeitraum 2002 – 2010 ein gemittelter jährlicher Tarifanstiegvon ca. 7,5% und somit deutlich mehr alsdas 3,5-Fache der jeweiligen Inflationsraten festgestellt.Bezogen auf die Niederlande ergibt sich mit4,5% mehr als das Doppelte der Inflationsrate. Esgibt diesbezüglich jedoch starke regionale Unterschiedeinnerhalb der einzelnen europäischen Länderund deren Städten. Es wird außerdem prognostiziert,dass die Parkgebühren insbesondere inden Innenstädten ansteigen. 14 Dadurch stellen Parkflächenvor allem für die öffentliche Hand, welchedie meisten der gebührenpflichtigen Stellplätzebewirtschaftet, eine attraktive Einnahmequelledar. 15 Solange dies nicht zu einem Angebotsüberhangführt, es also immer noch einen ausreichendenNachfrageüberhang nach gebührenpflichtigemParken gibt, könnten die jährlichen Steigerungsratenauch in Zukunft über den jeweiligen örtlichenInflationsraten liegen.Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass eine steigendeNachfrage, ausgelöst durch eine größereAnzahl an PKW, voraussichtlich nicht durch eineErweiterung des Parkplatzangebots im gleichenMaße ausgeglichen werden kann. In der Regelsollte die Verfügbarkeit von geeigneten freien Flächenin innerstädtischen Lagen gegen null tendieren.Bei den Planungen neuer Projektentwicklungenspielen zwar oftmals auch Anforderungen andie Erweiterung der Parkflächen eine Rolle, den-noch wird ein Großteil der nutzbaren Flächen tendenzielleher für zusätzliche Büro-, Handels- oderWohnflächen eingeplant. Dies könnte zu einer weiterenVerknappung von verfügbaren Parkflächenführen, wenn eine steigende PKW-Anzahl ange-nommen wird. Daher bleibt als Regulierungsmöglichkeitzunächst nur die Steuerung über die tarife. Annahmegemäß könnten dadurch höherePark-Parkgebühren durchgesetzt werden.6.1.3 Die Bewirtschaftung eines Parkhauses„Schranke auf. Schranke zu.“ Auf diese einfacheFormel könnte von Außenstehenden die Arbeitrund um ein Parkhaus oder eine Tiefgarage ziert und empfunden werden. Um ein solchesObjekt allerdings effizient und ökonomisch führenzu können, bedarf es spezifischer Erfahrung. ZahlreicheAspekte, beispielsweise die sichere Einnah-redumenverwaltungund die regelmäßige Reinigungsowie die stete Gewährleistung der Sicherheit vonKunden und Fahrzeugen, sind wichtige Teilaufgabenbei der Bewirtschaftung von Tiefgaragen oderParkhäusern. Bezogen auf das jeweilige Objektund dessen Einzugsgebiet klassifiziert ein umsichtigerBetreiber mithilfe einer Objekt- und Kundenanalysedie Kurz- und Dauerparkgruppen, um dar-66 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


ung an der Parkierungsanlage den Betrieb beeinflusst.In solchen Fällen ist die rasche Behebungder Störung entscheidend. Auch dafür zeichnetsich der Betreiber verantwortlich, ggf. unter Einbindungkompetenter Partner.Eigentümer und BetreiberJedes westeuropäische Land hat heute mehreregrößere Parkhausbetreiber. 16 Diese Marktteilnehmerkönnen sowohl zugleich die Eigentümer derParkhäuser sein als auch ausschließlich als Betreiberfungieren. Als Parkhauseigentümer können demnachzwei unterschiedliche Strategien angewendetwerden: das Betreiben des Parkhauses auf eigeneRechnung und eigenes Risiko oder die Vergabe vonBetrieb und Management an einen Dritten.Welche dieser beiden Strategien geeigneter ist,hängt dabei maßgeblich von der Risikoneigung desEigentümers ab. Allerdings ist inzwischen ein eindeutigerTrend erkennbar, das Management derParkhäuser an einen externen Betreiber zu übertragen,insbesondere dann, wenn das entsprechendeParkhaus Bestandteil einer öffentlichen Einrichtungwie z.B. eines Krankenhauses, eines Flughafensoder eines Stadions ist.Falls beispielsweise das operative Betreiberrisikonicht übernommen werden soll, dann erscheintfür diesen Typ Eigentümer das „Outsourcing“ undsomit die Vergabe des Objektmanagements aneine Betreibergesellschaft als vorteilhaft. Dafürerhält der Eigentümer vom Betreiber in der Regeleinen Mietzins, der je nach Vertragsgestaltungals fest vereinbarte, nicht variable Fixzahlung, alsabhängige Pacht, die sich direkt an den Umsätzendes Parkhauses orientiert, oder als Mischformaus beiden zuvor genannten Varianten entrich-Kontrollzentrum im Parkhaus De Oranjerie in Roermond 6. VI. DAS Das INVESTMENT Investment | 67


tet wird. Bei der Festpachtvereinbarung liegt dasunternehmerische Risiko komplett beim Betreiber.Er muss eine hinreichende Umsatzhöhe generieren,die es ermöglicht, dem Eigentümer dievereinbarte Festpacht zu zahlen. Da solche Mietverträgein der Regel sehr lang sind – oftmals miteiner Laufzeit von über 20 Jahren –, sind die Mietzahlungenzumeist direkt an die Inflation gekoppelt,um einerseits eine langfristige Prognosesicherheitzu ermöglichen und andererseits einenInflationsausgleich zu schaffen. Zusätzlich wird inder Regel eine turnusmäßige Anhebung des Mietzinsesin Abhängigkeit von den real erwirtschaftetenUmsätzen vereinbart, da die Umsatzentwicklungmöglicherweise positiver ausfällt als die reineInflationsentwicklung. Dadurch könnte sich zusätzlichesPotenzial für den Mietzins ergeben, welchesder Eigentümer für sich nutzen könnte.Erfolgsfaktoren bei ParkhäusernParkhäuser erzielen ihr Einkommen überwiegendaus den Parkgebühren, die von den Autofahrernfür die Nutzung der Parkräume entrichtet werden.Dabei entscheidet vor allem die Lage des Parkhausesdarüber, ob es von den Fahrern angenommenwird und eine hohe Auslastung erzielt oder nicht.In der Regel versucht der Fahrer, möglichst inunmittelbarer Nähe zu dem eigentlichen Ziel zuparken, was der Nähe zu potenziellen Frequenzbringernals Standortfaktoren für Parkhäuserelementare Bedeutung zuweist. Aber auch dieErreichbarkeit und Verkehrsanbindung, dieInstandhaltung, das Image, die Sicherheit undnicht zuletzt die Öffnungszeiten, Gebühren unddie Qualitäten der konkurrierenden Park häuser imUmfeld beeinflussen den wirtschaftlichen Erfolgeines Parkhauses. Die Lagequalität von Parkhäusernwird darüber hinaus bestimmt durch die Einwohnerzahl,die PKW-Dichte und die Sozialstrukturim Einzugsgebiet. Wenn ein innerstädtischesUmfeld auf verschiedene Arten genutzt wird, dortalso Wohnen, Handel, Kultur und Arbeiten statt-finden, sind die Verkehrsströme nicht von nur einereinzelnen Nutzungsart abhängig, was grundsätzlichstabilisierend auf die Einnahmen der ser wirken kann.Ein entscheidender Standortfaktor für ParkhäuserParkhäuistdennoch unweigerlich die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten.Dabei ist vor allem die unmittel-bare Nähe zu Lebensmitteleinzelhändlern ein bilisierender Faktor, weil die in diesem Segmenterzielten Umsätze vergleichsweise konstant blei-staben,auch in wirtschaftlich angespannteren Zei-ten. Dadurch bleibt das Parkhaus in solchen Lagenvergleichsweise unabhängig von konjunkturellenSchwankungen.Ein weiterer Faktor, der die Nachfrage nach Parkraumbeeinflusst und somit direkt auf den wirtschaftlichenErfolg eines Parkraums einwirkt, istdie örtliche Infrastruktur mit den alternativen Möglichkeitender Mobilität, beispielsweise dem ÖPNV.Je besser der ÖPNV vor Ort ausgebaut ist, destohäufiger könnte er das Auto bei der Wahl des Verkehrsmittelsersetzen. Dies trifft vor allem auf dieInfrastruktur von großen Oberzentren zu, in kleinerenAgglomerationsräumen hingegen gibt es vielfachkeine relevante Alternative zur PKW-Nutzung,da häufig die Anbindung an den ÖPNV in solchenLagen weniger gut ausgebaut ist. Insofern kannnach Einschätzung der Anbieterin ein Parkhausgerade in kleineren Städten wirtschaftlich erfolgreichersein, wenn dieser Standort zwar die cher und die Kaufkraft aus dem Umland anzieht,Besukönnenz.B. auch von der Änderung der Streckenführunginnerhalb einer Stadt ausgehen, beispiels-die örtliche ÖPNV-Infrastruktur aber nicht in derForm ausgebaut worden ist, wie dies in Großstädtender Fall ist.Auswirkungen auf die Umsätze der Parkhäuserweise durch die Einführung von Einbahnstraßen.68 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Neue Einbahnstraßen und neue Verkehrsführungenkönnen die Erreichbarkeit eines Parkhausesund die Anbindung an den örtlichen Verkehrsflusssowohl positiv als auch negativ beeinflussen.Ebenso gilt es die Konkurrenz in der unmittelbarenUmgebung zu berücksichtigen. Dabei sindnicht nur die weiteren gebührenpflichtigen Parkplätzein der direkten Nähe ein wichtiges Kriterium,auch die Anzahl der Parkplätze, an denengebührenfreies Parken erlaubt ist, muss in dieWettbewerbsanalyse mit einbezogen werden. DerBau eines weiteren Parkhauses in der näherenUmgebung kann sich auf die Umsätze der bestehendenParkhäuser auswirken. Es sollte ebenfallsbetrachtet werden, ob die Parkgebühren im Einzugsgebietauch entrichtet werden. Vor diesemHintergrund lohnt ein Blick auf die Höhe der Bußgelder,die für Falschparken erhoben werden, unddie Analyse, in welcher Frequenz Parkkontrollendurch die Behörden vorgenommen werden. Diesbezüglichergibt sich bezogen auf das InvestitionslandNiederlande folgendes Bild: Insgesamt istvon allen öffentlich zugänglichen Parkflächen derNiederlande nur ein geringer Anteil kostenpflichtig,17 es besteht also grundsätzlich noch ein entsprechendgroßes Potenzial, kostenpflichtiges Parkenauszuweiten. Allerdings werden einerseitsdie Möglichkeiten für kostenfreies Parken aufgrundsehr dichter Besiedlung und Bebauung inden Innenstädten nur selten angeboten, andererseitswerden relativ hohe Bußgelder für Falschparkenerhoben. Das Angebot an Parkmöglichkeitenist somit insbesondere in den Innenstadtlagengering und könnte sich rückläufig entwickeln, dasich die niederländischen Kommunen immer mehrdarauf konzentrieren, das Parken auf der Straßeeinzuschränken. 18 Dies könnte dem Auslastungsgradniederländischer Parkhäuser zugutekommenund könnte zu einer höheren Akzeptanz für kostenpflichtigesParken im Vergleich zu Ländern mitabweichenden Grundvoraussetzungen führen.Trends bei der ParkraumbewirtschaftungDie maßgeblichen Trends auf den europäischenParkhausmärkten werden im Wesentlichen durchdie höhere Professionalität der Marktteilnehmerbestimmt. Dies wird an einer deutlich verbessertenKundenorientierung im Vergleich zu früher erkennbar,als z.B. das Aussehen der Objekte oder Sicherheitsaspektein den Parkhäusern eine wenigerwichtige Rolle eingenommen haben. Heute hingegenstehen die Erfolgsfaktoren Sicherheit, Sauberkeitund Service sowie die Kundenzufriedenheit imMittelpunkt zahlreicher Überlegungen bei der Ausgestaltungvon Parkhäusern. Diese wird zumeistanhand von Umfragen unter den Parkenden überprüft,und daraufhin werden Maßnahmen sowieVerbesserungen mithilfe der Ergebnisse aus diesenUmfragen implementiert. Nicht zuletzt auf Basisebensolcher Befragungen sind zahlreiche erfolgreicheNeuerungen, wie beispielsweise flexible Tarife,minutengenaues Abrechnen oder Bezahlen perHandy, entstanden.Des Weiteren wurde dazu übergegangen, sichanhand von Erhebungen und Analysen, beispielsweisezur Besucheranzahl oder zur durchschnittlichenBesuchsdauer, ein genaueres Bild vomEndkunden zu machen. Die Auswertung der diesbezüglichenDatenreihen hilft dabei, einen verhältnismäßigundurchsichtigen Markt deutlich transparenterzu machen und gleichzeitig das eigeneAngebot besser an die Kundschaft anzupassen.Außerdem könnte sich auf Basis dieser Datenreihender Trend zur Preisdifferenzierung weiter fortsetzen,welcher letztlich auf dem ökonomischenModell von Angebot und Nachfrage aufbaut: DieHöhe der Parkgebühren wird maßgeblich durch dieNachfrage nach Parkraum bestimmt werden, diesewiederum wird sowohl räumlichen als auch zeitli-6. DAS INVESTMENT | 69


chen Schwankungen unterliegen. NachfrageabhängigePreismodelle könnten insgesamt zu einer verbessertenWirtschaftlichkeit beitragen, wenn inZeiten hoher Nachfrage auch die Preise nach obenangepasst werden und in Zeiten geringerer Auslastungdie Tarife nach unten reguliert werden. Vielfachist dies in Form von speziellen Abend- oderNachttarifen bereits in Anwendung.Auch der Einfluss der Behörden wirkt sich auf dieNutzung von Parkhäusern aus, sowohl durch dievorgegebene Verkehrsführung als auch durchdie Gebührengestaltung: Für das Parken am Straßenrandwerden z.B. in den Niederlanden durchschnittlichhöhere Gebühren erhoben als für dieNutzung von Parkhäusern. Dadurch soll die Anzahlder Autos am Straßenrand reduziert und gleichzeitigdie Verkehrssicherheit erhöht werden.Ökonomische EinflussfaktorenAuch auf die Autoindustrie hat die globale krise ihre Auswirkungen gehabt. So sank bei-Finanznurdie Anzahl der neuen Autozulassungen, auchspielsweise auf dem Höhepunkt der Krise nichtdie Umsätze der PKW-Produzenten waren in die-ser Zeit rückläufig. Dies galt insbesondere für dasJahr 2008 im Vergleich zu den Jahren davor. 19 Auchdie Nachfrage nach Parkraum wird direkt durch diewirtschaftliche Lage bestimmt. Während Parkhäuserin der Nähe von Shoppingcentern, an Krankenhäusernoder an Bahnhöfen vergleichsweise unbe-einflusst von der Wirtschaftslage bleiben, kannbei Parkhäusern in der Nähe von Flughäfen oderim zentralen Geschäftsbezirk (CBD, Central BusinessDistrict) durchaus eine Korrelation der dortigenAuslastung mit der allgemeinen Wirtschafts-70 | Parkhaus-Portfolio NiederlandeFreundliche, helle Atmosphäre im Parkhaus Eiland in Zwolle


lage festgestellt werden. 20 Solche Flächen wurdenin den betreffenden Krisenjahren weniger häufiggenutzt, was die Notwendigkeit einer multifunktionalenNutzung zur besseren Einnahmenstabilitätbei Parkhäusern deutlich hervorhebt.Demographische EinflussfaktorenDemographische Trends werden sich zukünftig aufnahezu alle Wirtschaftssektoren auswirken. Diemöglichen Folgen für die Immobilienwirtschaftsind bereits Gegenstand zahlreicher aktuellerUntersuchungen. Auch die Einflüsse auf denArbeitsmarkt oder den Gesundheitsmarkt werdenseit geraumer Zeit durch verschiedene Institutionenregelmäßig analysiert.Es kann grundsätzlich von drei wesentlichendemographischen Trends in Europa ausgegangenwerden: Zum einen der prognostizierte Bevölkerungszuwachs(in den Niederlanden wird zwischen2008 und 2035 ein Bevölkerungswachstumvon insgesamt 5,3% 21 erwartet), der begleitetwird durch eine steigende Anzahl an Haushalten.Gleichzeitig wird ein fortschreitender Alterungsprozessin vielen europäischen Volkswirtschaftenzu beobachten sein.Diese demographischen Entwicklungen werdeneinen enormen Einfluss auf die Gesellschaft unddie Wirtschaft haben. Dies gilt auch für den Marktder Parkhäuser. Es ist jedoch aus heutiger Sichtnicht vorherzusagen, in welcher Art und Weisesich diese Auswirkungen auf das Segment Parkhäusermanifestieren werden. Durch die steigendeAnzahl der Haushalte – diese ist zurückzuführenauf die abnehmende Anzahl an Personen je Haushalt– wird möglicherweise auch die Anzahl dergenutzten PKW positiv beeinflusst. Insofern könnteeine Region mit positiver Bevölkerungsentwicklungund mit steigender Anzahl an Haushalten einegute Standortwahl für ein Parkhaus sein. Dennochsollte vor dem Hintergrund einer langfristigen Planungbereits jetzt dazu übergegangen werden,dem unstrittigen Alterungsprozess durch geeigneteMaßnahmen Rechnung zu tragen und daraufeinzugehen, dass Senioren möglicherweise andereAnsprüche an Parkmöglichkeiten haben als jüngereVerkehrsteilnehmer.6.1.4 Parkhäuser als InvestitionsgegenstandDer Markt für ParkhausinvestmentsNoch ist der europäische Markt für Parkhausinvestmentsnach Beobachtungen der Anbieterin kleinund relativ intransparent. Dies zeigt sich beispielsweisedarin, dass IPD, einer der größten ImmobiliendatenanbieterEuropas, nur wenige Daten zurVerfügung stellen kann. IPD deckt lediglich dreiLänder zum Parkraummarkt ab – in anderen Ländernwar die Stichprobengröße zu gering. Derniederländische Markt ist hingegen gut dokumentiertund einer der wenigen europäischenTeilmärkte, für den überhaupt verwertbare Datendiesbezüglich erhältlich sind. Insgesamt sind aberauch andere europäische Teilmärkte nach Einschätzungder Anbieterin für Parkhausinvestitionenin den letzten Jahren transparenter und professionellergeworden, obwohl im Gegensatz zu anderenImmobiliennutzungsarten weniger Transaktionenim Segment Parkhäuser verzeichnet werdenkönnen. Inzwischen ist es aber leichter geworden,Marktdaten zu beziehen, Prognosen zu erstellenund darauf aufbauend Objektstrategien zu entwickeln.Aus Investorensicht ist es deshalb auch einfachergeworden, zu jeder Zeit die Vermarktbarkeitder eigenen Objekte einschätzen zu können.Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass dasInvestoreninteresse an Parkhäusern stark zugenommenhat und neben der öffentlichen Hand,die allerdings immer noch der wichtigste Markt-6. DAS INVESTMENT | 71


teilnehmer ist, eine Reihe von weiteren Investorenund Betreibern in Erscheinung getreten ist. Inden letzten Jahren gab es einige nennenswerteTransaktionen in diesem Segment, beispielsweisedie Übernahme von Apcoa durch den FinanzinvestorEurazeo im Jahr 2007 oder die Übernahme vonEpolia (Frankreich) durch Q-Park im Jahr 2008. Inbeiden Fällen wurden Kaufpreise im hohen dreistelligenMillionenbereich erzielt, obgleich beideJahre als „Krisenjahre“ in die Geschichte eingegangensind.Die zunehmende Transparenz könnte möglicherweiseweitere Marktteilnehmer dazu bewegen,sich in dem Segment Parkhausinvestment zu engagieren.Ungeachtet dessen verbleiben jedochimmer noch strategische Vorteile bei denjenigenInvestoren, die den Markt bereits seit längeremanalysieren und bereits durchdrungen haben.Dieser Informationsvorsprung und die insgesamtimmer noch geringe Anzahl an Akteuren auf demParkhaus investmentmarkt könnten erfahrenenund sachkundigen Investoren auf absehbare ZeitWettbewerbsvorteile, z.B. durch attraktive legenheiten, ermöglichen.Kaufgesetzt,kann eine Investition in Parkhäuser aufgrundPerformanceaspekteDie richtige Standort- und Objektwahl vorausge-des möglichen überdurchschnittlichen Rendite-Risiko-Profils erfolgversprechend sein.Im Vergleich mit anderen Immobiliennutzungsartenim Investitionsland Niederlande konntenParkhausinvestments in der Vergangenheit nichtnur vergleichsweise hohe Renditen erzielen, son-dern wiesen zugleich ein verhältnismäßig geringesRisiko auf. Möglicherweise könnte auch in Zukunftbei Investitionen in Parkhäuser ein ähnlich vorteilhaftesErgebnis erzielt werden. Die Ergebnisse ausder Vergangenheit lassen jedoch keinen hinreichendenSchluss auf künftige Entwicklungen zu.Rendite-Risiko-Profile (Sharpe-Ratio) (2004 – 2010)Durchschnittliche Gesamtrendite p. a.12%10%8%6%4%Sonstige2,012,21 ParkenBüro1,350,41EinzelhandelIndustrie 0,710,46 Wohnen2%0%0% 2,5% 3%3,5% 4% 4,5%5%Quelle: IPD 2011Risiko (Standardabweichung)72 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


DiversifikationsaspekteInvestitionen in Sachwerte, z.B. durch direkte oderindirekte Immobilienanlagen, können zur Diversifikationdes Anlageportfolios beitragen und möglicherweisedabei helfen, Schwankungen in derWert entwicklung zu reduzieren. Doch selbst ineinem breit aufgestellten Portfolio, das bereitseinen nennenswerten Immobilienanteil ausweist,kann eine Investition in die Nutzungsart Parkhäusermöglicherweise weitere positive Effekte zurStabilisierung der Wertentwicklung beitragen.So konnten sich laut einer Studie von <strong>Co</strong>lliers 22 dieEigentümer von Parkhäusern im Krisenjahr 2009vergleichsweise gut von der weltweiten Rezessionabkoppeln. Gleiches galt auch für die Betreiberdieser Parkhäuser. Falls auch in der Zukunftdiese Verhältnismäßigkeiten fortbestehen sollten,könnten sich Investitionen in Parkhäusermöglicherweise weiterhin als attraktive Portfoliobeimischungerweisen.NachhaltigkeitsaspekteDie Europäische Union hat sich die Etablierung einesnachhaltigen Transportsystems zum Ziel gesetzt,das die ökonomischen, sozialen und ökologischenAnforderungen der Gesellschaft erfüllt und gleichzeitigzu einer integrativen Gesellschaft sowie einemvoll integrierten und wettbewerbsfähigen Europabeiträgt. Die Herausforderung dabei besteht in derkombinierten Berücksichtigung der Anforderungenan Erreichbarkeit und Nachhaltigkeit.Obwohl bereits Fortschritte bei der Verringerungvon Verkehrsunfällen und der Luftverschmutzungerzielt wurden, ist das europäische Transportsystemjedoch in mehrfacher Hinsicht noch nicht aufeinem nachhaltigen Weg. Durch die Anwendungzunehmend strikterer europäischer Emissionsvorschriftenhat sich die Luftqualität in europäischenStädten deutlich verbessert. Dennoch bedarf esweiterer Fortschritte auf diesem Gebiet, speziellbei der Reduzierung von Stickoxiden und der Feinstaubbelastungin Städten.Vor diesem Hintergrund können Parkhäuser einenwichtigen Beitrag leisten.Sicher sind Parkhäuser nicht die ersten Objekte,die einem in den Sinn kommen, wenn der PunktNachhaltigkeit in der Immobilienbranche thematisiertwird. Dies wird vorrangig durch unterschiedlichezertifizierte „Green Buildings“ besetzt undfindet zumeist im Zusammenhang mit neuerenBüroimmobilien Erwähnung. Es existieren verschiedeneBewertungsmethoden zur Messung und Verbesserungder Nachhaltigkeit neu zu errichtenderImmobilien. Auch neu zu entwickelnde Parkhäuserkönnten eine Zertifizierung anstreben. Umjedoch bereits existierende Parkobjekte zertifizierenlassen zu können, müssten die einschlägigenMethoden noch erweitert werden. Derzeitgibt es Zertifizierungsmethoden für bereits vorhandeneWohn- oder Geschäftsgebäude, die hierbeizugrunde gelegten Kriterien lassen sich jedochnicht ohne weiteres auf ein Parkhaus anwenden.Dennoch erschließt sich bei genauerer Betrachtungdurchaus der „nachhaltige Charakter“ einesParkhauses. So müssen beispielsweise die Parkgebäudenicht beheizt werden, wohingegen die ThemenWärmedämmung und Energieeffizienz vorallem bei Wohnimmobilien sehr wesentliche Qualitätsmerkmalefür Nachhaltigkeit sind. Des Weiterenstiften Parkhäuser gewissermaßen aus sichselbst heraus einen ökologischen Nutzen und fördernumweltfreundlicheres Verhalten, weil sie den„Parksuchverkehr“ vermeiden und dadurch ebenfallsdie Emission von Abgasen reduzieren. DasVolumen des durch die Parkplatzsuche entstehendenVerkehrs darf nicht unterschätzt werden, auchwenn die individuell mit der Suche verbrachte Zeitmitunter kurz ausfallen kann. Untersuchungen in6. DAS INVESTMENT | 73


Deutschland haben ergeben, dass ca. 20% bis 40%des Stadtverkehrs in Großstädten auf die Parkplatzsucheentfallen können. 23Der Trend Nachhaltigkeit hat sich auch in der Parkhausbranchedurchgesetzt und wird durch dieBetreiber zunehmend in die Strategie und in dieAusrichtung der Objekte eingebunden. So wirdbeispielsweise aktiv danach gestrebt, die Beleuchtungenauf LED-Basis umzustellen, des Weiterenwerden immer öfter Möglichkeiten sondiert, Solarpanelsauf den Dächern der Objekte zu installieren.ISO-Zertifizierungen und verschiedene Programme,die Parkhäuser sauberer und sicherer machen sollen,sind weitere Wege, die dabei helfen sollen, dieQualität der Parkhäuser weiter zu verbessern unddiese umweltfreundlicher zu gestalten.In der Zukunft sind zusätzliche Aspekte denkbar,durch die Parkhäuser einen Beitrag zum umweltbewusstenVerhalten leisten können. Dies gilt insbe-sondere durch die zu erwartende steigende vanz der Elektromobilität. 24 Parkhäuser könntenRelevordiesem Hintergrund durch das Vorhalten entsprechenderLadestationen für Elektromobile dieFunktion als „Tankstelle der Zukunft“ einnehmen.Des Weiteren könnten künftig in Parkhäusern eingerichteteWärmeleitsysteme eine bedeutendeenergieeffiziente Technologie werden. Diese würdendann die durch die Autos abgegebene Wärmenutzbar machen. Eine Staffelung der Parktarife, diesich dann an der Größe beziehungsweise an demVerbrauch der Autos orientieren, ist außerdemein denkbares Anreizsystem, um umweltbewussteresVerhalten der Autonutzer zu fördern. Sichautomatisch öffnende Schranken an der Einfahrt,wodurch an dieser Stelle Wartezeiten und CO 2 -Emissionenreduziert werden können, könnten ebenfallsBestandteil einer effizienten Bewirtschaftungsstrategieeines Parkhauses sein.74 | Parkhaus-Portfolio NiederlandeZukünftig könnten die Fondsobjekte mit ähnlichen Ladestationen ausgestattet werden.


Eine vergleichbar neue, aber durchaus vielversprechendeTechnologie in diesem Zusammenhangkönnte das <strong>Parking</strong> Route Information System(PRIS) werden. Dieses System kann in Echtzeitvia Satellitennavigation und Internet anzeigen,ob in einem Parkhaus noch freie Plätze verfügbarsind, und leitet den Autofahrer auf dem kürzestenWeg zum Objekt. PRIS kann dazu beitragen, dieUnwägbarkeiten und die Frustration von Fahrernebenso wie den Parksuchverkehr und die dadurchentstehenden Emissionen zu reduzieren. Die Wahlder Parkgelegenheit und der gesamte Verkehrsflusskönnen dadurch deutlich ökonomischer undumweltschonender vonstattengehen.Diese Trends unterstreichen, dass das Thema Nachhaltigkeiteine zunehmend signifikantere Rolle,auch für das Segment Parkhäuser, einnehmen wird.Es ist daher von hoher Wichtigkeit, dass die entsprechendenMarktteilnehmer dies in ihrer jeweiligenStrategie hinreichend berücksichtigen.sechs unterschiedliche Standorte kann ausgleichendwirken auf schwankende und somit schwierigerzu prognostizierende Umsatzentwicklungen.Die <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong> als Komplementärin der Fondsgesellschafthat am 22. Dezember 2011 einen Kaufvertragmit zwei Gesellschaften der Q-Park-Gruppe abgeschlossen.Der Gesamtkaufpreis für alle Objektebeträgt rund 54,5 Mio. EUR und entspricht somitexakt dem 16-Fachen der anfänglichen Jahresnettokaltmiete.Objektstandort Übernahme am Kaufpreis(EUR)Apeldoorn 27. Dezember 2011 8.982.304Hengelo 27. Dezember 2011 5.139.200Rijswijk 27. Dezember 2011 19.442.256Roermond 27. Dezember 2011 9.298.112Zaandam 27. Dezember 2011 3.005.424Zwolle 17. April 2012 8.644.704Summe 54.512.0006.2 Das Beteiligungsangebot6.2.1 Die FondsstrategieBestandteil des Beteiligungsangebots ist einbereits festgelegtes Portfolio von insgesamtsechs Parkhaus-Immobilien (3.199 Parkplätze) mitjeweils nach Ansicht der Anbieterin als gut beurteilterMakro- und Mikrolage in niederländischenOber- und Mittelzentren mit dichter Populationund hoher Zentralität. Der Zentralitätsindex ist einIndikator für die Einkaufsattraktivität einer Stadtgemessen am Kaufkraftzufluss beziehungsweise-abfluss. Ein Zentralitätsindex über 100 zeigt einenKaufkraftzufluss an, das heißt, in dieser Stadt wirdmehr Umsatz im Einzelhandel getätigt als der dortlebenden Bevölkerung für Ausgaben im Einzelhandelzur Verfügung steht. Die Diversifikation überEs handelt sich bei den Objekten des Portfoliosausschließlich um Bestandsgebäude, die alle einemehrjährige Bewirtschaftungshistorie vorweisenkönnen, was eine Standortanalyse und eine Einschätzungder möglichen zukünftigen Mietentwicklunganhand von mehrjährigen Datenreihenhinsichtlich Auslastung und Umsätzen ermöglicht.Der Fonds betreibt die Objekte nicht selbst, allesechs Parkhäuser sind langfristig für die Dauer von45 Jahren an den niederländischen ParkhausbetreiberQ-Park vermietet. Sollte der Betreiber inVerzug geraten oder ausfallen, verbleiben dennochdie durch die Gebäudenutzer zu entrichtendenParkgebühren.Die Mietverträge sind teilindexiert und unterliegeneiner jährlichen Anpassung. Die Steigerungsrate istnach oben begrenzt. Nach zehn Jahren erfolgt eineprozentuale Anpassung an den tatsächlich erziel-6. DAS INVESTMENT | 75


ten Betreiberumsatz der Jahre 2019 bis 2021. DieseAnpassung erfolgt nur nach oben, dies bedeutet,dass es eine Anhebung der Miete geben wird, wennder Betreiber in dieser Zeit eine höhere Umsatzwachstumsrateerzielt hat als die Steigerungsrateder Miete, die auf Basis einer jährlichen Indexierungangepasst wird. Hat der Betreiber geringereUmsätze generiert, erfolgt weiterhin eine Mieterhöhungauf Basis der Inflationsrate (VPI). DieseMietangleichung könnte sich möglicherweise positivbeim Verkauf der Objekte auswirken.Das InvestitionslandMit rund 16,7 Mio. Einwohnern (Stand: Januar2012) und einer Bevölkerungsdichte von 494 Einwohnernpro km² sind die Niederlande eines deram dichtesten besiedelten Länder Europas. Fastdie Hälfte der Einwohner konzentriert sich aufden westlichen Verdichtungsraum „Randstad“,der aus den Großstädten Amsterdam, Rotterdam,Den Haag, Utrecht und weiteren kleineren Städtengebildet wird. 25Die niederländische Wirtschaft ist die fünftgrößteder Eurozone (weltweit: Platz 16 26 ) und hat gleichzeitigeine der niedrigsten Staatsverschuldungenin Europa. 27 Die globale Finanz- und Wirtschaftskrisehat sich jedoch auch auf die Niederlandeähnlich ausgewirkt wie auf Deutschland. Im Krisenjahr2009 schrumpfte die Wirtschaftsleistunglaut dem niederländischen Amt für Statistik CBSum rund 3,5%. Die Inflationsrate lag im Februar2012 bei rund 2,5%. 28 Deutlich besser im europäischenVergleich sind die niederländischen Beschäftigungszahlen:Mit 5,9% weisen die Niederlandeeine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in derEuropäischen Union auf (Stand: März 2012). 29Im Jahr 2010 erholten sich die Niederlande von demWirtschaftseinbruch. Das Bruttoinlandsproduktstieg wieder um 1,7%. Im internationalen Vergleichvon Standortfaktoren schneiden die Niederlandetrotz relativ geringer Größe und Einwohnerzahlweit überdurchschnittlich ab. Nach einer Studie desInternationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2011befinden sich die Niederlande mit einem Bruttoinlandsprodukt(Kaufkraftparität) pro Kopf von42.183 USD weltweit auf dem zehnten Platz, in derEurozone hinter Luxemburg auf Rang 2. Der ländische Verbraucher gehört im internationalenVergleich zu der Gruppe mit sehr hoher nieder-Kaufkraft.In den Niederlanden werden hinsichtlich der Demographieteils ähnliche Entwicklungen erwartet wiehierzulande: Dies sind vornehmlich die Alterungder Gesellschaft und die Tendenz zu einer steigendenAnzahl an Haushalten. Letzteres vornehmlichaufgrund einer sinkenden Personenzahl pro halt. Im Gegensatz zu Deutschland werden diesebeiden Entwicklungen jedoch nicht begleitet Haus-durcheine gleichzeitige Schrumpfung der Bevölkerung.Vielmehr wird in den Niederlanden ein weiteresBevölkerungswachstum erwartet.Das PortfolioEs handelt sich um ein regional verteiltes Portfoliomit ausschließlich öffentlich zugänglichen Parkhäusernan innerstädtischen Standorten, was eine vergleichsweisekonstante Auslastung der Parkhäuserbegünstigen könnte.Die „innerstädtische Lage“ ist gleichbedeutend miteiner multifunktionalen Nutzung aufgrund zahlreicherFrequenzbringer im Umfeld. Häufig bleibt zwarals wichtigster Faktor für ein Parkhaus die Nähe zurHaupteinkaufsstraße (1-A-Lage, die Gegend mitder höchsten Passantenfrequenz und den höchs-ten Mieten für Einzelhandelsflächen), aber auch dieAspekte „Arbeiten“, „Wohnen“ und „Freizeitgestaltung“sind in einer Innenstadt wichtige Stand-ortfaktoren für ein Parkhaus. Ein Rückgang des kaufspublikums hätte daher nur teilweise EinflussEin-auf die Nutzung des betreffenden Parkhauses.76 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


6.2.2 Die StandorteNiederlandeZaandamZwolleApeldoornHengeloDen HaagRijswijkRoermondApeldoorn: Provinz Gelderland, 156.922 Einwohner, Zentralitätsindex 100,63Hengelo: Provinz Overijssel, 80.916 Einwohner, Zentralitätsindex 121,05Rijswijk: Metropolregion Den Haag, 46.963 Einwohner, Zentralitätsindex 112,78Roermond: Provinz Limburg, 56.183 Einwohner, Zentralitätsindex 181,63Zaanstad: Metropolregion Amsterdam, 148.200 Einwohner, Zentralitätsindex 98,21Zwolle: Hauptstadt der Provinz Overijssel, 121.485 Einwohner, Zentralitätsindex 119,77Quellen: CBS, Bevölkerungszahlen 2012; MB Research, Zentralitätsindex 20106. DAS INVESTMENT | 77


NiederlandeApeldoornApeldoornApeldoorns KanaalMuseum Centrum (Apeldoorn)Roggestraat 133Apeldoorn liegt ca. 60 km entfernt von Amsterdam und ist das regionale Zentrumder Provinz Gelderland. Apeldoorn hat heute ca. 157.000 Einwohner undist damit die zwölftgrößte Stadt der Niederlande. Gemäß der Bevölkerungsprognosevon PBL und CBS wird die Einwohnerzahl bis 2020 auf 161.000 ansteigen. Die Innenstadtist ein wichtiges Versorgungsgebiet für die Umgebung. Ungefähr ein Drittelder Besucher kommt nicht direkt aus Apeldoorn, 30 sondern aus den umliegendenStädten und Gemeinden. Dies drückt sich auch im Zentralitätsindex von 100,63 aus,der für Apeldoorn im Jahr 2010 ermittelt worden ist.MikrolageDie Hauptgeschäftsstraße von Apeldoorn ist dieHoofdstraat. Das Parkhaus befindet sich ca. 100 mvom Nordteil der Haupteinkaufsstraße und ca.175 m vom Apeldoorner Ausgehviertel entfernt.Das Parkhaus ist Bestandteil eines Komplexes, zudem auch die öffentliche Bibliothek, das Stadtarchivund mehrere Museen gehören. Gleich nebendem Komplex befinden sich ein Kino sowie eineMusik- und Theaterbühne. Im Umkreis des Parkhausesist die Bebauung geprägt durch zahlreicheHochhäuser mit wenigen Parkmöglichkeiten aufder Straße.In der direkten Umgebung des Parkhauses befindensich unterschiedliche touristische und kulturelle richtungen ebenso wie Wohngebiete und Arbeits-Einstätten,wodurch das Parkhaus nicht nur von denÖffnungszeiten der Einkaufsmeile abhängig ist.KonkurrenzDie konkurrierenden Parkhäuser sind das ParkhausOranjerie (im Besitz und betrieben von Q-Park)sowie das Parkhaus Marktplein (im Besitz undbetrieben von der Gemeinde).78 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


MarktpleinKorenpassageHoofdstraatApeldoorns KanaalKoningshavenMuseum CentrumOranjerie100 mEinkaufsviertel, FußgängerzoneEspritBowlingEinkaufszentrum Rathaus TheaterH&MKulturhausMuseum Kino KircheVero ModaSchwimmhalle Café / Restaurant BibliothekSupermarktName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerMarktplein Gemeinde 690 1,88 EUR GemeindeOranjerie Q-Park 530 2,14 EUR Q-ParkKoningshaven Gemeinde 530 1,50 EUR GemeindeÖffentliches Parken 312,22 EURMuseum Centrum Q-Park 692 2,25 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet.Im Jahr 2014 soll südlich vom Haupteinkaufsgebietplanmäßig ein neues Parkhaus eröffnet werden mitvoraussichtlich ca. 425 Stellplätzen. Dieses Parkhausbedient das Publikum, das aus südöstlicher Richtungin die Stadt kommt und wird durch seine Lageim Südwesten (in rund 1 km Entfernung) nach Einschätzungder Anbieterin eine geringe Konkurrenzfür die Parkhäuser darstellen, die sich im Nordwestendes Zentrums befinden.Die Parkgebühren im Fondsobjekt entsprechen inetwa dem der Wettbewerber. Die Gebühr für dasParken auf der Straße im Umkreis des Parkhausesbeträgt 2,22 EUR.Das ObjektDas Parkhaus wurde 2001 erbaut sowie in Betriebgenommen und bietet 692 Parkplätze auf sechsEbenen. Das Parkhaus ist täglich rund um die Uhrfür Einfahrten und Ausfahrten geöffnet. EineStunde Parken kostet 2,25 EUR. Das Parkhaus ist andas Parkleitsystem (PRIS) angeschlossen.Das Parkhaus wird vor allem von Besuchern genutzt,die aus westlicher Richtung in die Stadt fahren und /oder im westlichen Teil der Stadt wohnen.40 Minuten oder weniger 1,50 EURTageshöchstgebühr10,00 EURAbo-Tarife (monatlich)67,33 EUR – 173,91 EUR6. DAS INVESTMENT | 79


NiederlandeHengeloTwentekanaalHengeloDe Brink (Hengelo)Brink 118Hengelo ist mit ca. 81.000 Einwohnern nach Enschede die größte Stadt in Twenteund hat eine vergleichsweise kleine und kompakte Innenstadt. Die Innenstadt vonHengelo ist gut mit dem PKW erreichbar, die Parkmöglichkeiten sind gut geregelt. Ausdem „Centrummonitor 2011“ ergibt sich, dass Besucher von Hengelo die gute Erreichbarkeitund die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Autos sehr zu schätzen wissen.Das Winkelcentrum Thiemsbrug ist das bedeutendste Einkaufszentrum in der Stadt. ImJahr 2010 erreichte Hengelo einen Zentralitätsindex von 121,05.MikrolageDas Parkhaus De Brink hat eine gute Lage in derStreckenführung der Stadt und ist durch einedirekte Anfahrtsmöglichkeit vom Zentrumsring gutangebunden. Es befindet sich direkt am zentralenEinkaufsviertel der Stadt an der Kreuzung Brink,Markt und Brinkstraat, was von den Passantenströmenher der am zweitstärksten frequentierte Teilvon Hengelo ist. 32 Der nur rund 200 m entfernteHauptbahnhof ist die wichtigste Halte station derRegion für Fernzüge auf der Strecke zwischen Berlinund Amsterdam. Die Parkmöglichkeiten aufder Straße im Umkreis des Parkhauses sind sehrbegrenzt. Das Parkhaus befindet sich in direkterNähe zu der Hauptgeschäftsmeile, einem Kino(Cinema Hengelo), einem Wohngebiet, mehrerenBüros, drei großen Ankermietern (Bever Zwerfsport,V&D und H&M, jeweils ca. 25 m entfernt) sowieeiner Diskothek inkl. Bankettzentrum für 2.000 sonen, ca. 20 m entfernt.Perverteiltund befinden sich vornehmlich in der Nähedes Einkaufsgebiets. Das Parkhaus Thiemsbrug KonkurrenzIn Hengelo gibt es drei Parkhäuser. Diese sind gutwirdnach Beobachtungen der Anbieterin hauptsächlich80 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


ThiemsbrugDe BrinkMarktHengelo CentreSiemens-Areal100 mEinkaufsviertel, FußgängerzoneEinkaufspassageV&DEinkaufszentrumRathausABN AMROC&ATheaterKinoH&MHemaCafé / RestaurantMuseumRabobankEKZ ThiemsbrugName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerHengelo Centre <strong>Parking</strong> P1 341 1,58 EUR GemeindeThiemsbrug Annexum 400 1,60 EUR AnnexumÖffentliches Parken 331,90 EURDe Brink Q-Park 369 1,71 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet.von den Kunden des benachbarten SupermarktsAlbert Heijn genutzt und stellt daher wahrscheinlichkeine direkte Konkurrenz für das Parkhaus DeBrink dar. Das Parkhaus Hengelo Centre <strong>Parking</strong> hateine gute Lage im Zentrum. Für De Brink ist diesesParkhaus durchaus eine Konkurrenz in Bezugauf das Einkaufspublikum. In der kommunalen Planungexistieren seit geraumer Zeit Pläne, den nördlichenTeil des Stadtzentrums umzugestalten, wobeiin diesem Bereich jedoch voraussichtlich keinezusätzlichen Parkhäuser gebaut werden sollen. Diein diesem Zusammenhang entstehenden wenigenzusätzlichen Parkplätze für Anwohner werden voraussichtlichkeine Konkurrenz für die bestehendenParkhäuser schaffen.Das ObjektDas Parkhaus De Brink ist 1998 erbaut und inBetrieb genommen worden und bietet 369 unterirdischeStellplätze auf einer Ebene. Im Jahr 2001wurde das Parkhaus mit dem European Standard<strong>Parking</strong> Award der European <strong>Parking</strong> Associationausgezeichnet. Das Parkhaus kann rund um die Uhrbefahren beziehungsweise verlassen werden. DieGebühr für eine Stunde Parken beträgt 1,71 EUR.35 Minuten oder weniger 1,00 EURTageshöchstgebühr12,00 EURAbo-Tarife monatlich49,70 EUR – 103,12 EUR6. DAS INVESTMENT | 81


NiederlandeRijswijkRijswijkBogaardplein P1 (Rijswijk,Metropolregion Den Haag)Prinses Beatrixlaan 913Rijswijk grenzt unmittelbar an Den Haag und hat ca. 47.000 Einwohner. Wenn mandie enge Verflechtung mit Den Haag betrachtet, bildet das südöstlich gelegene Rijswijkeigentlich einen Vorort des niederländischen Regierungssitzes. Der BallungsraumDen Haag zählt rund 1,1 Mio. Einwohner. Bereits im 17. Jahrhundert war Rijswijk beliebtbei den vermögenden Einwohnern Den Haags, wovon heute noch einige Prachtbautenund Herrenhäuser zeugen. Die Einzelhandelsfläche in Rijswijk besteht hauptsächlich ausdem Einkaufszentrum „In de Bogaard“. Die sonstigen Einzelhandelsflächen sind nur vonuntergeordneter Relevanz. Rijswijk hatte 2010 einen Zentralitätsindex von 112,78.MikrolageDieses Parkhaus ist eine Tiefgarage unter dem Platzvor dem Einkaufszentrum „In de Bogaard“. Das Einkaufszentrumverfügt auf ca. 54.000 m² über ca.180 Geschäfte, besteht bereits seit über 48 Jahrenund wurde seitdem mehrfach renoviert undausgebaut. Das Einkaufszentrum ist mit öffentlichenVerkehrsmitteln und dem PKW gut erreichbar.Es befindet sich nur zwei Gehminuten vom BahnhofRijswijk entfernt. Vom Parkhaus gelangt mandirekt in das Einkaufszentrum „In de Bogaard“sowie zu dem Supermarkt Albert Heijn XL, verschiedenenBüros und Verwaltungseinrichtungensowie dem Rathaus.KonkurrenzAußer dieser Tiefgarage P1 gibt es noch weitereParkhäuser beziehungsweise Parkflächenmit einer Gesamtkapazität von ca. 2.600 Stell-plätzen (P2 bis P7). Die sieben Parkhäuser beziehungsweiseParkflächen werden alle von Q-Parkbetrieben. Die nicht überdachten Parkflächen P2und P3 haben keinen direkten Zugang zum Shoppingcenter.Die Parkmöglichkeiten auf der Straße82 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


P5P6P7P3P4P2Bogaardplein P1100 mEinkaufsviertel, FußgängerzonePrénatalC&AAlbert Heijn XL SupermarktRathausXenosHemaMcDonald‘sCafé / RestaurantH&MMedia MarktEinkaufszentrumDouglasABN AMROName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerIn de Bogaard P2 Q-Park 740 1,61 EUR GemeindeIn de Bogaard P3 Q-Park 440 1,61 EUR GemeindeIn de Bogaard P4 Q-Park 345 1,61 EUR AchmeaIn de Bogaard P5 Q-Park 230 1,61 EUR AchmeaIn de Bogaard P6 Q-Park 25 1,61 EUR GemeindeIn de Bogaard P7 Q-Park 47 1,61 EUR GemeindeÖffentliches Parken 341,50 EURBogaardplein P1 Q-Park 832 1,61 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet.im Umkreis des Einkaufszentrums sind begrenzt.In der unmittelbaren Umgebung des Einkaufszentrumssind einige neue Wohnprojekte geplant.Diese werden den Erwartungen nach jedoch keineAuswirkungen auf die Nutzung des ParkhausesBogaardplein P1 haben.Das ObjektDas Parkhaus wurde 2000 erbaut sowie in Betriebgenommen und bietet insgesamt Raum für 832PKW, der Hauptzugang liegt innerhalb des Einkaufszentrums„In de Bogaard“. Die Stellplätze sindunterirdisch auf zwei Ebenen angeordnet. Im Jahr2001 wurde das Parkhaus mit dem European Standard<strong>Parking</strong> Award der European <strong>Parking</strong> Associationausgezeichnet. Das Parkhaus ist geöffnet vonMontag bis Samstag von 7 Uhr bis 21 Uhr, an (verkaufsoffenen)Sonntagen von 11 Uhr bis 18 Uhr.Dauernutzer haben zu jeder Zeit Zugang. Das Parkhauskann jederzeit verlassen werden. Die Gebührfür eine Stunde Parken beträgt 1,61 EUR.56 Minuten oder weniger 1,50 EURTageshöchstgebühr16,00 EURAbo-Tarife monatlich46,76 EUR – 230,08 EUR6. DAS INVESTMENT | 83


NiederlandeRurRoermondRoermondDe Oranjerie (Roermond)Achter de Oranjerie 1Roermond liegt direkt an der Mündung der Rur in die Maas und unmittelbar an derGrenze zu Deutschland. Die städtischen Ursprünge reichen bis in die Römerzeitzurück. Roermond hat heute ca. 56.000 Einwohner. Das Einzelhandelsangebot von Roermondist umfassend und vielschichtig, die Innenstadt wurde 2009 – 2011 vom niederländischenEinzelhandelsverband als beste Innenstadt der Niederlande ausgezeichnet. Überregionalbekannt ist vor allem das hier angesiedelte Designer Outlet Center, welchesjährlich ca. 3,8 Mio. Besucher anzieht, wovon ein Großteil auch die Innenstadt von Roermondbesucht. In der Peripherie gibt es einige weitere große Geschäftszentren, wie den„Huis en Tuin Boulevard“, den „Retailpark“ und „De Vrijbuiter“.Das Designer Outlet Center befindet sich wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt.Die Innenstadt selbst beherbergt wiederum eine gute Mischung aus landesweitenFilialen und lokalen Unternehmern. Roermond hatte 2010 einen Zentralitätsindex von181,63, dies ist der zweitbeste Wert aller niederländischen Gemeinden.MikrolageIn der Nähe des Parkhauses befinden sich das Einkaufsviertelder Stadt, ein Hotel mit 92 Zimmerninkl. eines integrierten Theaters, verschiedenerAusgehgelegenheiten (Restaurants, Bars, Cafés),Büros und Wohnungen.Das Parkhaus De Oranjerie befindet sich direkt amRand der Fußgängerzone und des Kerngeschäftsge-biets am alten Zentrum mit zahlreichen Restaurantsund anderen gastronomischen Einrichtungen und ist250 m vom Bahnhof entfernt. Das Parkhaus ist miteinem Wohnungskomplex und dem Theater hotel DeOranjerie verbunden.Dicht bei dem Parkhaus, in der Hamstraat und derKloosterwandstraat, gibt es zahlreiche Fachge-schäfte. Das Parkhaus ist gut erreichbar, insbeson-84 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


KazernepleinCWIRurRoercenterMunsterpleinDeOranjerie100 mEinkaufsviertel, FußgängerzoneV&DABN AMROTheaterBibliothekEspritRabobankKinoRathausXenosKirche / DomCafé / RestaurantHemaKonkurrenzName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerCWI Gemeinde 200 2,00 EUR pro Tag (Sa, So) GemeindeRoercenter Q-Park 416 1,50 EUR Q-ParkKazerneplein Gemeinde 400 1,40 EUR GemeindeÖffentliches Parken 351,50 EURDe Oranjerie Q-Park 560 1,50 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet.dere vom Süden und Osten aus, da es sich direktam Zentrumsring befindet. Der Standort wird nachBeobachtungen der Anbieterin kaum durch umliegendeParkplätze beeinträchtigt.Das ObjektDas Parkhaus hat insgesamt 560 Parkplätze, verteiltüber sechs oberirdische Ebenen. Es wurde 1977erbaut und wird seit 2003 durch Q-Park betrieben.Das Parkhaus ist rund um die Uhr für Ein- und Ausfahrtengeöffnet. Die Parkgebühr für eine Stundebeträgt 1,50 EUR.40 Minuten oder weniger,nach der 3. Stunde pro 30Minuten oder wenigerTageshöchstgebührAbo-Tarife1,00 EUR14,00 EUR41,91 EUR – 146,19 EUR6. DAS INVESTMENT | 85


NiederlandeZaandamZaanZaandamRozenhof (Zaandam,Metropolregion Amsterdam)ZilverpadsteegZaandam liegt ca. 10 km nordwestlich der Amsterdamer Altstadt. Zaandam gehörtzu Zaanstad, die aus insgesamt sieben Gemeinden besteht und als ältestes IndustriegebietEuropas gilt. Insgesamt hat die Agglomeration Zaanstad rund 148.000 Einwohner.Zaandam hat den größten Stadtkern von Zaanstad und weist in seinem Zentrumrund 240 Geschäfte mit einer Einzelhandelsfläche von insgesamt ca. 58.000 m² auf.Das ursprüngliche Einkaufsgebiet wird seit 2010 als Bestandteil einer innerstädtischenUmstrukturierung auf ca. 100 ha mit zentralen Einrichtungen erweitert, wie etwa demneuen Rathaus, der Bibliothek und einem Hotel. Auch während der innerstädtischenUmstrukturierung hatte Zaanstad 2010 mit einem Zentralitätsindex von 98,21 die einzelhandelsrelevanteKaufkraft der Gemeinde an sich gebunden.MikrolageDas Parkhaus liegt mitten im Zentrum, rund 50 mentfernt vom am stärksten frequentierten Teil derStadt. Das Parkhaus befindet sich auf einem Einkaufszentrum.In dem Einkaufszentrum wird auchein Casino betrieben. Im Umkreis des Parkhausesfinden sich eine Reihe von Cafés und Bars mit Speiselokalen,die vor allem am Abend und nachts frequentiertwerden. Aufgrund der zentralen Lage imZentrum befindet sich das Parkhaus in unmittelbarerNähe zahlreicher Einrichtungen. Das Parkhausbedient sowohl das Einkaufspublikum als auch dieBesucher der gastronomischen Einrichtungen unddes anliegenden Theaters.KonkurrenzDas Zaantheater ist ca. 50 m entfernt und verfügtüber ein eigenes Parkhaus. Das Parkhaus Rozen-hof wird allerdings als Ausweichmöglichkeit für dasZaantheater genutzt.86 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


RozenhofHermitageZaantheaterZaanmuseumZaanAholdHeadquarter100 mEinkaufsviertel, FußgängerzoneRabobankHemaTheaterRathausSaturnV&DCafé / RestaurantC&AHotel Golden TulipMuseumH&MName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerZaantheater Theater 135 5,00 EUR* GemeindeHermitage Q-Park 900 1,91 EUR Q-ParkÖffentliches Parken 362,50 EURRozenhof Q-Park 412 1,91 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet. *Preis gilt pro Veranstaltung im ZaantheaterDie Parkmöglichkeiten auf der Straße sind in diesemGebiet sehr begrenzt. Es gilt eine maximale Parkzeitvon 30 Minuten oder zwei Stunden für das Straßenparken(je nach Lage). Das Parken auf der Straßekostet 2,50 EUR pro Stunde.In Zaandam steht der innerstädtische Stadtumbaukurz vor dem Abschluss. Gegenwärtig wird dieHaupteinkaufsstraße saniert. Die Entwicklung vergrößertdie Verkaufsflächen im Zentrum um rund10.000 m² und es entstand aufgrund der hohenNachfrage ein neues Parkhaus für rund 900 PKW.Zaandam hat durch den städtebaulichen Umbauan Attraktivität gewonnen, was auch eine positiveAuswirkung auf die Anziehung von Kaufkraft sowieden Zentralitätsindex zur Folge haben könnte.Das ObjektDas Parkhaus verfügt über 412 oberirdische Stellplätzeauf sechs Ebenen und wurde 1994 erbautund 2007 durch Q-Park übernommen. Das Parkhausist wochentags jeweils ab 6.30 Uhr geöffnetund schließt um 1 Uhr, donnerstags und freitagsum 3 Uhr. Samstags sind die Öffnungszeitenvon 8.30 Uhr bis 3 Uhr, sonntags von 10 Uhr bis1 Uhr. Dauernutzer haben zu jeder Zeit Zugang.Die Ausfahrt ist jederzeit möglich. Die Gebühr füreine Stunde Parken beträgt 1,91 EUR.47 Minuten oder weniger 1,50 EURTageshöchstgebühr19,00 EURAbo-Tarife monatlich111,10 EUR – 155,10 EUR6. DAS INVESTMENT | 87


IjsselNiederlandeZwolleZwolleEiland (Zwolle)Pletterstraat 41Die ehemalige Hansestadt Zwolle hat heute als Hauptstadt der Provinz Overijsselca. 121.000 Einwohner und verfügt als Einzelhandelszentrum mit attraktiver historischerInnenstadt über ein relativ großes Einzugsgebiet mit rund 463.000 Verbrauchern,was in etwa dem Vierfachen der eigenen Bevölkerungszahl entspricht. Aufgrundder zahlreichen Sehenswürdigkeiten hat sich der Tourismus zu einem bedeutendenWirtschaftszweig in Zwolle entwickelt. Hauptachse des Einkaufskerngebiets bildet dieDiezerstraat. Zwolle hatte 2010 einen Zentralitätsindex von 119,77.MikrolageDas Parkhaus profitiert von seiner sehr zentralenLage in der Altstadt mit vielen Tagesbesuchern undbedient die folgenden Funktionen: Das Einkaufskerngebiet(ca. 50 m vom am stärksten frequentiertenTeil entfernt), C&A und V&D, ein Sterne-Restaurant(De Librije) sowie diverse weitere Cafés undRestaurants.KonkurrenzParken auf der Straße ist nahezu unmöglich. DieGemeinde wendet eine strikte Verkehrsberuhigungspolitikan. Die preiswerteren Parkhäuser sinddabei zu weit vom Zentrum abgelegen, um einedirekte Auswirkung auf das Parkhaus Eiland zuhaben. Allein die Anziehungskraft des touristischattraktiven Stadtzentrums könnte nach Schätzungder Anbieterin ausreichen, um dauerhaft eine hoheAuslastung zu erzielen.Das alte Stadtzentrum hat innerhalb der Grachtennur zwei Parkhäuser. Dies sind das Parkhaus Eilandund das Parkhaus Maagjesbolwerk, wobei das haus Eiland näher am Einkaufsgebiet liegt.Park-BeideParkhäuser haben dieselbe Parkgebühr und werdenvon Q-Park betrieben.Die Gemeinde ist für die Realisierung des Parkhausesim Zuge des Projekts „Willemspoort“ für ca.600 Fahrzeuge verantwortlich. Ende 2010 wurde88 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


NoordereilandDiezerpoortDijkstraatEilandMaagjesbolwerkDiezerstraatGrote Markt100 mEinkaufsviertel, FußgängerzoneV&DRabobankMuseumKinoH&MC&ACafé / RestaurantBibliothekHemaRestaurant De LibrijeKircheXenosName Betreiber Anzahl derParkplätzeDurchschnittlicheGebühr pro StundeEigentümerDiezerpoort Gemeinde 611 1,09 EUR GemeindeDijkstraat Gemeinde 135 2,40 EUR GemeindeNoordereiland Gemeinde 690 2,40 EUR GemeindeMaagjesbolwerk Q-Park 488 2,40 EUR AnnexumÖffentliches Parken 372,40 EUREiland Q-Park 334 2,40 EUR FondsgesellschaftDa die Parkhäuser und Parkflächen unterschiedliche Gebührentaktungen aufführen, werden zur Vergleichbarkeit die jeweiligen Minutenpreise der Taktung an Werktagenzu üblichen Geschäftszeiten auf eine Stunde hochgerechnet.mit dem Bau des Parkhauses begonnen. Den Erwartungennach wird dieses Parkhaus Auswirkungenauf die Nutzung des Parkhauses Maagjesbolwerkund möglicherweise auch auf andere Parkhäuser inZwolle haben.Das ObjektDas Parkhaus Eiland verfügt über 334 unterirdischeStellplätze auf zwei Ebenen und wurde 2001erbaut und in Betrieb genommen. Im Jahr 2002wurde das Parkhaus mit dem European Standard<strong>Parking</strong> Award der European <strong>Parking</strong> Associationausgezeichnet. Das Parkhaus ist jeweils ab 7 Uhrgeöffnet und schließt um 21 Uhr, donnerstagsum 22 Uhr. Sonntags sind die Öffnungszeiten von9 Uhr bis 19 Uhr. Dauernutzer haben zu jeder ZeitZugang. Die Ausfahrt ist zu jeder Zeit möglich. EineStunde Parken kostet 2,40 EUR.25 Minuten oder weniger 1,00 EURTageshöchstgebühr14,00 EURAbo-Tarife monatlich67,33 EUR – 176,55 EUR6. DAS INVESTMENT | 89


nung auszuführen. Diese wurden in einem detailliertenFristenkatalog festgehalten. Mit der Ausführungder Maßnahmen wurde begonnen,teilweise sind diese bereits abgeschlossen. WeitereInformationen zu dem Objekt finden sich imAbschnitt 8.11.HengeloDas Parkhaus De Brink ist 1998 erbaut und inBetrieb genommen worden und bietet 369 unterirdischeStellplätze auf einer Ebene. Das Objektbefindet sich in einem guten und sauberenZustand. Die Konstruktion besteht aus Stahlbeton,die Parkdecks sind mit Klinkerpflaster bedeckt. DieZu- und Ausfahrt erfolgt ebenerdig, zu Fuß kanndas Parkhaus außerdem von der Einkaufsstraßeüber eine Treppe beziehungsweise einen Lift betretenwerden. Ein Kontrollzentrum des Parkhauses istvor Ort, das Objekt ist videoüberwacht. Das Objektist mit den üblichen Anschlüssen für Wasser undElektrizität ausgestattet. Die Verkäufergesellschaftder Q-Park-Gruppe ist dazu verpflichtet, die zumZeitpunkt des Ankaufs festgestellten notwendigenInstandhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund12.000 EUR bis zum 30. Juni 2013 auf eigene Rechnungauszuführen. Diese wurden in einem detailliertenFristenkatalog festgehalten, mit der Ausführungder Maßnahmen wurde bereits begonnen.Weitere Informationen zu dem Objekt finden sichim Abschnitt 8.11.RijswijkDas Parkhaus wurde 2000 erbaut und in Betriebgenommen und bietet insgesamt Raum für832 PKW, der Hauptzugang liegt innerhalb des Einkaufszentrums„In de Bogaard“. Die Stellplätzesind unterirdisch auf zwei Ebenen angeordnet. DasParkhaus verfügt über eigene Aufzüge sowie überein Treppenhaus und eine Rolltreppe zum anliegendenSupermarkt. Die Konstruktion besteht ausStahlbeton, die Parkdecks sind mit Stahlbetondeckenund einem Zement-Estrich bedeckt. DieHaupt-Zu- und Ausfahrt befindet sich in der PrinsesBeatrixlaan. Ein Kontrollzentrum des Parkhauses istvor Ort, das Objekt ist videoüberwacht. Das Objektist in gutem Zustand, es wurde kein Instandhaltungsrückstaufestgestellt. Das Objekt ist mit denüblichen Anschlüssen für Wasser und Elektrizitätausgestattet. Es gibt zwei Einfahrten und zwei Ausfahrtenüber eine Schrankenanlage im Erdgeschoss.Weitere Informationen zu dem Objekt finden sichim Abschnitt 8.11.De Brink, Hengelo Bogaardplein P1, Rijswijk91


RoermondDas Parkhaus hat insgesamt 560 Parkplätze, auf13 Parkdecks verteilt über sechs oberirdische Ebenen.Es wurde 1977 erbaut und wird seit 2003durch Q-Park betrieben. Das Gebäude ist verbundenmit einem Wohnblock und hat über eine Überführungim vierten Stock eine direkte Verbindungzum Hotel De Oranjerie. Das Parkhaus verfügtüber zwei Aufzüge und über ein Treppenhaus, esgibt eine Einfahrt sowie zwei Ausfahrten, jeweilsmit einer Schrankenanlage. Im Erdgeschoss befindetsich das Parkhausbüro, das gesamte Parkhausist videoüberwacht. Das Objekt ist in einem angemessenenmoderaten Zustand. Die Konstruktionbesteht aus Stahlbeton mit Teilverklinkerung. DieParkdecks bestehen aus Stahlbetondecken und sindbedeckt mit einem Zement-Estrich. Das Objekt istmit den üblichen Anschlüssen für Wasser und Elektrizitätausgestattet. Die Verkäufergesellschaftder Q-Park-Gruppe ist dazu verpflichtet, die zumZeitpunkt des Ankaufs festgestellten notwendigenInstandhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund200.000 EUR bis zum 30. Juni 2013 auf eigene Rechnungauszuführen. Diese wurden in einem lierten Fristenkatalog festgehalten. Mit der Ausführungder Maßnahmen wurde begonnen, diesedetail-wurden zu einem Großteil bereits abgeschlossen.Weitere Informationen zu dem Objekt finden sichim Abschnitt 8.11.ZaandamDas freistehende Haus wurde 1994 errichtet undumfasst neben dem Parkhaus noch flächen, Wohnungen und ein Casino, die nichtEinzelhandelssechsParkdecks über drei Ebenen und verfügt überTeil des Beteiligungsangebots sind. Das Parkhausbeginnt im ersten Obergeschoss und besteht aus412 Stellplätze. Im Erdgeschoss befindet sich nurdie Zu- und Ausfahrt, die zwei oberen geteiltenEbenen sind nicht überdacht. Q-Park betreibt ses Parkhaus seit 2007. Das Objekt befindet sichdieverfügtüber eigene Aufzüge und in einem angemessenen moderaten Zustand undTreppenhäuser92 | Parkhaus-Portfolio NiederlandeDe Oranjerie, RoermondRozenhof, Zaandam


sowie einen Aufzug zum Shoppingcenter. Das Parkhausbürobefindet sich im Gebäude, welches ebenfallskomplett videoüberwacht ist. Die Konstruktionbesteht aus Stahlbeton, die Parkdecks sind ausStahlbeton decken und mit Zement-Estrich bedeckt.Das Objekt ist mit den üblichen Anschlüssen fürWasser und Elektrizität ausgestattet. Die Zu- undAusfahrt erfolgt über eine Schrankenanlage imErdgeschoss. Die Verkäufergesellschaft der Q-Park-Gruppe ist dazu verpflichtet, die zum Zeitpunktdes Ankaufs festgestellten notwendigen Instandhaltungsmaßnahmenvon rund 68.000 EUR bis zum30. Juni 2013 auf eigene Rechnung auszuführen.Diese wurden in einem detaillierten Fristenkatalogfestgehalten. Mit der Ausführung der Maßnahmenwurde begonnen, teilweise sind diese bereits abgeschlossen.Weitere Informationen zu dem Objektfinden sich im Abschnitt 8.11.ZwolleDas Parkhaus Eiland verfügt über 334 unterirdischeStellplätze auf zwei Ebenen und wurde2001 erbaut und in Betrieb genommen. Die Konstruktionbesteht aus Stahlbeton, die Parkdeckssind mit Zement-Estrich überzogen. Die Zufahrterfolgt ebenerdig über zwei Rampen und wirdüber zwei Schrankenanlagen reguliert. Es gibteine beschrankte Zu- und Ausfahrt. Der Fußgängereingangbefindet sich in der Fußgängerzone. DasParkhausbüro befindet sich im Parkhaus. Das Parkhausist komplett videoüberwacht. Das Objekt istin gutem Zustand und mit den üblichen Anschlüssenfür Wasser und Elektrizität ausgestattet. DieVerkäufergesellschaft der Q-Park-Gruppe ist dazuverpflichtet, die zum Zeitpunkt des Ankaufs festgestelltennotwendigen Instandhaltungsmaßnahmenvon rund 31.000 EUR bis zum 30. Juni 2013auf eigene Rechnung auszuführen. Diese wurdenin einem detaillierten Fristenkatalog festgehalten.Weitere Informationen zu dem Objekt finden sichim Abschnitt 8.11.Eiland, Zwolle 6. DAS INVESTMENT | 93


6.2.3 Der Mieter Q-ParkMieter der Parkhäuser ist die Q-Park Exploitatie B.V.,eingetragen seit dem 22. November 1994 im niederländischenHandelsregister (Chamber of <strong>Co</strong>mmercefor Limburg) unter der Nummer 27156680. DieQ-Park Exploitatie B.V. ist eine 100%ige Tochtergesellschaftder Q-Park Netherlands Real Estate HoldingB.V. und somit ein Unternehmen der Q-Park-Gruppe.Die Q-Park-Gruppe (im Folgenden: Q-Park) ist eineinternational tätige Unternehmensgruppe derParkraumbewirtschaftung mit Fokus auf hochqualitativeParkdienstleistungen an strategischen Standorten.Die Kernaktivitäten sind multifunktionalesinnerstädtisches Parken, Parken an öffentlichenVerkehrsknotenpunkten und an Krankenhäusern.Q-Park betreibt sein Geschäft mit einer langfristigenPerspektive. Die Gesellschafter sind überwiegendinstitutionelle Investoren, beispielsweiseVersicherungsunternehmen wie Delta Lloyd undPensionsfonds von ING, Rabobank und TKP.Q-Park hat eine starke Position in zehn westeuropäischenLändern. In neun der zehn Länder,in denen Q-Park aktiv ist, rangiert das entsprechendeUnternehmen in den Top 3. Q-Park istaußerdem Marktführer in den Niederlanden, Belgien,Irland, Schweden sowie Finnland und gehörtzu den Top-3-Parkhausbetreibern in Europa. Alsdrittgrößter Betreiber in Deutschland ist Q-Parkan über 30 Standorten vertreten und tet über 86.000 Stellplätze, in den Niederlandenbewirtschafrund848.000 Stellplätze, die Effekte aus der ange-sind es über 90 Standorte mit über 92.000 Parkplätzen.Derzeit befinden sich 5.810 Parkobjekte(Stand: 2011) im Bestand des Unternehmens.Q-Park konnte den Konzernumsatz 2011 um32,3 Mio. EUR auf insgesamt 693,6 Mio. EUR steigern.Dieser Anstieg ist auf die Erweiterungder Parkplatzzahlen auf nunmehr insgesamtstiegenen Mobilität und auf das Preis-Qualitäts-Verhältnis zurückzuführen.Das Dienstleistungsangebot von Q-Park umfasst alleFacetten des Parkgeschäfts, z.B. Management voneigenen Parkobjekten oder Parkobjekten Dritter,Kontrolle der Parkvorschrifteneinhaltung, technischeWartung, Verwaltung und Zeitkartenmanagement.Q-Park verfolgt die Zielsetzung, der bevorzugte undempfohlene Partner für das Parken an strategischenStandorten in Westeuropa zu sein. Grundlage dafürsind Qualität, betriebliche Kompetenz, Kundenzu-friedenheit und eine nachhaltige finanzielle lung. Ein Beleg für die Umsetzung dieserEntwick-Visionensind zahlreiche Auszeichnungen, unter anderem vonder European <strong>Parking</strong> Association und dem ADAC.Die europaweite Expansion von Q-Park im Zeitablauf1998Q-ParkNiederlande2000Q-ParkBelgien2002Q-ParkFrankreich,Q-ParkIrland,BCPGroßbritannien2006Q-ParkSchweden,Q-ParkNorwegen,Q-ParkFinnland2008EpoliaNorwegen,EpoliaFrankreich,EpoliaBelgien201020111998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 20091999Q-ParkDeutschland2001Q-ParkGroßbritannien2005Q-ParkDänemark2007VerkaufBCPGroßbritannienQuelle: Q-Park94 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Q-Park in Europadabei um Themen wie verantwortungsvolle Unternehmensführung,Umwelt, Verbraucherschutz,nachhaltige Entwicklung, kommunales Engagementund kommunale Entwicklungen.2009 begann Q-Park damit, der eigenen CSR-Poli-211tik einen transparenten Rahmen zu verleihen undschuf die Grundlagen der eigenen CSR-Philosophie.Diese basiert auf den Richtlinien der ISO 26000 undwurde unter Berücksichtigung der Richtlinien der214 131Global Reporting Initiative veröffentlicht. Q-Parkhat sich im Rahmen seiner CSR folgende fünf Zielegesetzt:2• verantwortungsbewusste Mobilität;• verantwortungsbewusste Schaffung vonParkraum;• soziale Verantwortung;• verantwortungsvolles Wirtschaften;Länder, in denen Q-Park aktiv ist• Umweltschutz.MarktpositionQuelle: Q-ParkSoziale Verantwortung als Teil der UnternehmensstrategieNachhaltiges Handeln und soziale Verantwortungsind wesentliche Bestandteile der Unternehmensstrategievon Q-Park. Für Q-Park bedeutet sozialeUnternehmensverantwortung nach eigenen Angabenvor allem, soziale Aspekte und Umweltaspektein Entscheidungsprozesse einzubindensowie Verantwortung für die Konsequenzen derEntscheidungen für Gesellschaft und Umwelt zuübernehmen.Bei der Wahrnehmung der sozialen Unternehmensverantwortung(CSR) konzentriert sich Q-Park primärauf das direkte Umfeld − die Parkobjekte unddie Städte, in denen sie sich befinden. Für dasGeschäftsfeld gebührenpflichtiges Parken geht esQ-Park versteht eine klare und transparente CSR-Politik als maßgebliche Unterstützung auf demWeg zu einem langfristig guten Betriebsergebnis.Daher soll diese auch in Zukunft weiterentwickeltund durch Initiativen und Programme zur Performance-Optimierungbegleitet werden.6.2.4 Die MietverträgeFür alle sechs Objekte des Portfolios wurden seitensder <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> IVerwaltungs <strong>GmbH</strong> Mietverträge mit der BetreibergesellschaftQ-Park Exploitatie B.V. abgeschlossen.Seit dem Erwerb der Objekte durch dieFondsgesellschaft am 21. Juni 2012 ist die FondsgesellschaftEigentümerin und Vermieterin derObjekte. Dabei ist der wesentliche Charakterund Aufbau der Verträge identisch: Die Verträgehaben eine Dauer von 45 Jahren. Der Mietvertragfür das Objekt in Zwolle begann am 17. April 20126. DAS INVESTMENT | 95


und läuft bis zum 16. April 2057, die weiteren fünfMietverträge begannen alle am 27. Dezember 2011mit Laufzeit bis zum 26. Dezember 2056. NachAblauf der 45 Jahre werden die Mietverträgeunbefristet fortgesetzt, falls weder der Mieternoch die Vermieterin diese Verträge unter Einhaltungeiner zwölfmonatigen Kündigungsfrist kündigen.Dabei wurden folgende anfängliche Mietzinsenvereinbart:ObjektstandortJahresnettomiete (EUR)Apeldoorn 561.394Hengelo 321.200Rijswijk 1.215.141Roermond 581.132Zaandam 187.839Zwolle 540.294Gesamt 3.407.000Die Mietpreise werden alljährlich gemäß einer Indexierungsstaffelangepasst (vgl. Abschnitt 8.12), dieserfolgt erstmals zum 01. Januar 2013.Des Weiteren wurde, unabhängig von der Indexierung,eine umsatzabhängige Mietanpassungvereinbart. Die Vermieterin ist dazu berechtigt,die Mietpreise zum 01. Januar 2022 in Abhängigkeitzu den tatsächlich erzielten Betreiberumsätzenzu ändern. Übt die Vermieterin diese Optionaus, würde die Jahresmiete ab dem 01. Januar 2022jeweils dem durchschnittlichen objektbezogenenUmsatz der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021entsprechen, multipliziert mit einem festgelegtenProzentsatz gemäß folgender Tabelle:ObjektstandortAnpassungsfaktorApeldoorn 60,77%Hengelo 46,19%Rijswijk 66,21%Roermond 65,53%Zaandam 35,88%Zwolle 59,51%Auch wenn die Vermieterin die Anpassungsoptionnicht ausübt, würden die Mieten dennoch auchSchematische Darstellung des Mietvertragsverlaufs mit MietanpassungsklauselMietanpassungBetreibermargeKostenIndexierte Miete1 5 10 15 20 25 30Quelle: <strong>Bouwfonds</strong> REIMJahre96 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


zum 01. Januar 2022 gemäß der Indexierung angepasstwerden.In den Jahren 2036 beziehungsweise 2046 wird esebenfalls Anpassungen des Mietzinses geben, dieVerhandlungen darüber werden in dem jeweiligenVorjahr aufgenommen. Der Mietpreis kann dannsowohl höher als auch geringer als der zuletzt geltendeMietpreis ausfallen.Das Modell der indexierten (inflationsabhängigen)Festmiete mit turnusmäßiger Angleichung an dieUmsätze findet bei allen sechs FondsimmobilienAnwendung.Sollte der Betreiber zahlungsunfähig werden oderdas Parkhaus aus anderen Gründen nicht mehrbetreiben können oder wollen, hat dies auf dasParkverhalten der Kunden nahezu keinen Einfluss.Bis ein weiterer Dienstleister als Betreiber gefundenworden ist, kann die Eigentümerin interimsweiseselbst das Management übernehmen und erhält fürdiese Zeit anstatt einer Miete direkt die durch dieParkgebühren entstehenden Umsätze. Im Gegensatzzu anderen Betreiberimmobilien, wie beispielsweiseHotels, ist bei der interimsweisen Bewirtschaftungeines Parkhauses spezifisches Know-hownur in geringerem Umfang vonnöten.Eine Insolvenz des Betreibers beziehungsweise desMieters führt somit nicht zwangsläufig zu einemErtragsausfall, was ein attraktives Unterscheidungsmerkmalzu anderen Segmenten der Immobilieninvestitionendarstellt.Innenansicht eines Q-Park-Parkhauses 6. DAS INVESTMENT | 97


Fußnoten1 Arthur D. Little, 20092 VCÖ, 20113 Europäische Kommission, 20114 Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion vor der Erweiterung im Jahr 2004:Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland,Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,Schweden und Spanien.5 Q-Park, 20106 Q-Park, 20097 Q-Park, 20108 Europäische Kommission, 20119 UNECE, 201210 UNECE, 201211 Europäische Kommission, 201112 UNECE, 2012; CBS, 201213 Verkehrsministerium der Niederlande und VROM:<strong>Dutch</strong> Mobility Policy Document, 2004 und CentraalPlanbureau (Zentrales Planbüro), 201014 Q-Park, 201015 Q-Park, 201016 <strong>Bouwfonds</strong> REIM, 201217 K. Van Dijken, 200218 FGH Bank, 200819 ACEA, 2011; VDA, 200920 <strong>Bouwfonds</strong> REIM, 201221 PBL / CBS 2012 – Bevölkerungsprojektionen 2008 – 206022 <strong>Co</strong>lliers, 201123 BMVBS, 2005; Forschungsinformationssystem, 200324 Bundesministerium für Bildung und Forschung, 200925 CBS; o.J.26 Internationaler Währungsfonds, 201227 Internationaler Währungsfonds, 201228 CBS, 201229 CBS, 201230 CB Richard Ellis, 201031 Centrumparkeren, 201232 Gemeente Hengelo, 201133–37 Centrumparkeren, 201298 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Ausgangsbereich des Parkhauses Bogaardplein P1 in Rijswijk 6. DAS INVESTMENT | 99


100 | Parkhaus-Portfolio Niederlande7. Wirtschaftliche Grundlagen


7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 101


Investitionsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE)EURin% der Gesamtinvestitionin% des Eigenkapitals(inkl. Agio)EUR pro m²Nutzfläche*Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte1) Kaufpreis der Immobilien 54.512.000 84,78% 137,0% 696,36Apeldoorn 8.982.304Hengelo 5.139.200Rijswijk 19.442.256Roermond 9.298.112Zaandam 3.005.424Zwolle 8.644.7042) Grunderwerbsteuer 3.466.963 5,39% 8,7% 44,29Apeldoorn 571.207Hengelo 326.818Rijswijk 1.237.750Roermond 591.944Zaandam 189.248Zwolle 549.9973) Sonstige Anschaffungsnebenkosten 140.000 0,22% 0,4% 1,79SUMME 58.118.963 90,39% 146,0% 742,44Fondsabhängige KostenVergütungen4) Eigenkapitalvermittlung 2.880.000 4,48% 7,2% 36,795) Akquisitionsgebühren 272.560 0,42% 0,7% 3,486) Strukturierung 1.930.000 3,00% 4,8% 24,657) Bearbeitungsgebühr Fremdfinanzierung 122.500 0,19% 0,3% 1,56SUMME 5.205.060 8,09% 13,1% 66,49Nebenkosten der Vermögensanlage8) Marketing und Prospekt 110.000 0,17% 0,3% 1,419) Rechts- und Steuerberatung 200.000 0,31% 0,5% 2,5510) Mittelverwendungskontrolle 10.000 0,02% 0,0% 0,1311) Finanzierungsnebenkosten 27.500 0,04% 0,1% 0,35SUMME 347.500 0,54% 0,9% 4,4412) Liquiditätsreserve 628.477 0,98% 1,6% 8,03GESAMTINVESTION 64.300.000 100,00% 161,6% 821,40Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE)EURin% der Gesamtinvestitionin% des Eigenkapitals(inkl. Agio)EUR pro m²Nutzfläche*Eigenkapital13) Kommanditkapital Anleger (Emissionskapital) 36.000.000 55,99% 90,5% 459,8814) Kommanditkapital <strong>Co</strong>-Investorinnen 2.000.000 3,11% 5,0% 25,5515) Agio 1.800.000 2,80% 4,5% 22,99SUMME 39.800.000 61,90% 100,0% 508,42Fremdkapital16) Endfinanzierungsmittel 24.500.000 38,10% 61,6% 312,97GESAMTFINANZIERUNG 64.300.000 100,00% 161,6% 821,40* Die sechs Parkhausimmobilien verfügen insgesamt über 3.199 Parkplätze mit einer Nutzfläche von rund 78.281 m².Die Komplementärin der Fondsgesellschaft hat die sechs Parkhausimmobilien mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2011 zu einem Kaufpreisvon 54.512.000 EUR erworben und hierauf Grunderwerbsteuer in Höhe von 3.270.720 EUR entrichtet. Die Anschaffungskostender Komplementärin beliefen sich mithin auf insgesamt 57.782.720 EUR.7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 103


gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtungdes Beteiligungsangebots wieder. Prognosegemäßwird die Fondsgesellschaft bereits im Jahr 2012 ausder Vermietung der Objekte laufende Einnahmenerzielen und die damit im Zusammenhang stehendenAusgaben tätigen. Diese Positionen sind nichtim Investitions- und Finanzierungsplan, sondern inder Prognoserechnung dargestellt.Der Erwerb der Immobilien erfolgte teilweiseumsatzsteuerpflichtig, dies trifft zu für die Objektein Hengelo und in Zaandam. Aufgrund der umsatzsteuerpflichtigenVermietung der Immobilienkann grundsätzlich sowohl die gezahlte deutscheals auch die niederländische Umsatzsteuer vonder Fondsgesellschaft sowohl in der Investitionsalsauch in der Nutzungsphase als Vorsteuer geltendgemacht werden. Tatsächlich jedoch muss dieFondsgesellschaft zu den im Investitionsplan ausgewiesenenGebühren und Honoraren zunächst teilweiseUmsatzsteuer entrichten. Da die hierauf zuentrichtenden Umsatzsteuerbeträge nicht im Sinneeiner langfristigen Investition einzustufen sind undplanmäßig sehr kurzfristig erstattet werden, wurdensie nicht im Investitionsplan dargestellt. Siehedazu Kapitel 9 „Steuerliche Grundlagen“.Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte1. Kaufpreis der ImmobilienMit Vertrag vom 21. Juni 2012 hat die Fondsgesellschaftdie sechs Parkhausimmobilien von der Komplementärin<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong><strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong> zu einem Kaufpreis von54.512.000 EUR erworben. Die Übertragung derImmobilien ist am selben Tag erfolgt. Der Kaufpreisentspricht dem 16-fachen der anfänglichen Jahresnettomieteder Objekte.Die Komplementärin hatte die sechs Parkhäuserzuvor mit Vertrag vom 22. Dezember 2012von der Q-Park Exploitatie B.V. sowie der Q-ParkExploitatie II B.V. zu einem Kaufpreis von ebenfalls54.512.000 EUR erworben.Ein Wertgutachten von CB Richard Ellis Ltd., Lon-don, vom 31. Dezember 2011 weist einen wert von insgesamt 54.560.000 EUR für die sechsVerkehrserstattet.Gemäß niederländischer Steuergesetzgebungentfällt auf diesen Betrag wiederum anteiligParkhäuser aus.Andere Bewertungsgutachten wurden nichterstellt.2. GrunderwerbsteuerVertraglich ist vereinbart, dass die Fondsgesellschaftder Komplementärin die von ihr bezahlteGrunderwerbsteuer in Höhe von 3.270.720 EURGrunderwerbsteuer in Höhe von 196.243 EUR, sodass prognosegemäß in Summe ein Betrag in Höhevon 3.466.963 EUR anfällt (vgl. Abschnitt 9.1.1).3. Sonstige AnschaffungsnebenkostenIm Rahmen der Strukturierung des ses entstanden beziehungsweise entstehen plan-Ankaufsprozesmäßigweitere Aufwendungen zum Erwerb derImmobilien. Hierzu zählen insbesondere Notar- undGerichtskosten. Der ausgewiesene Wert beruht weise auf Schätzungen der Anbieterin.teilrungzu beauftragenden Unternehmen planmäßigFondsabhängige Kosten4. EigenkapitalvermittlungDie Fondsgesellschaft zahlt den mit der Platzie-eine Vermittlungsprovision von durchschnittlich8% (ggf. zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatz-steuer) des jeweils platzierten Beteiligungskapitalsohne Agio der neu beitretenden Anleger. Hiervonentfallen 5% auf das als Teil der Kosten der Eigen-104 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


kapitalbeschaffung an die Vertriebspartner weitergezahlteAgio.110.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Eshandelt sich um einen Schätzwert der Anbieterin.5. AkquisitionsgebührenFür die Objektakquisition wird die Fondsgesellschaftder <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V. eine einmalige Gebühr in Höhevon 272.560 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuerzahlen. Grundlage ist der Vertrag über Ankaufsprüfungmit der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V.6. StrukturierungDie Fondsgesellschaft zahlt an die <strong>Bouwfonds</strong>Real Estate Investment Management Deutschland<strong>GmbH</strong> für die Konzeption des Beteiligungsangebotseine Vergütung in Höhe von pauschal1.930.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.Grundlage ist der Konzeptionsvertrag mit der<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> über die Erstellung eines Beteiligungskonzeptsund die Prospektierung.7. Bearbeitungsgebühr FremdfinanzierungDie Fondsgesellschaft hat am 21. Juni 2012 einenDarlehensvertrag mit der <strong>Bouwfonds</strong> REIM FinancialServices B.V. über 24.500.000 EUR abgeschlossen.In dem Vertrag wurde eine Bearbeitungsgebührin Höhe von 0,5% der Darlehenssummevereinbart. Bei der <strong>Bouwfonds</strong> REIM FinancialServices B.V. handelt es sich um ein mit der Anbieterinverbundenes Unternehmen. Daher wird dieBearbeitungsgebühr in der Position „Vergütungen“ausgewiesen.8. Marketing und ProspektIm Zusammenhang mit der Aufbereitung des Beteiligungsangebotsfür den Kapitalmarkt fallen planmäßigKosten für den Prospektdruck und für verschiedeneMarketingmaßnahmen in Höhe von9. Rechts- und SteuerberatungIm Zuge der Ankaufsprüfung wurde das Gesamtkonzeptdes Immobilienerwerbs und des Beteiligungsangebotsin rechtlicher und steuerlicher Sichtumfassend geprüft. Zusätzlich sind in dieser PositionAufwendungen zur Gründung der Fondsgesellschaftenthalten. Hierbei handelt es sich beispielsweiseum Handelsregistergebühren. Derausgewiesene Wert zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer beruht teilweise auf abgeschlossenenVerträgen und teilweise auf Schätzungen derAnbieterin.10. MittelverwendungskontrolleAuf Basis des Mittelverwendungskontrollvertragsübernimmt die Mittelverwendungskontrolleurin,die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, die formaleKontrolle der Verwendung des zu platzierendenEigenkapitals. Der Gesamtbetrag der für dieWahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütungfür die Mittelverwendungskontrolleurinbeträgt einmalig 10.000 EUR zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer.11. FinanzierungsnebenkostenFür die Eintragung von Hypotheken in die Grundbücherder sechs Objekte fallen Notargebührenund sonstige Gebühren in Höhe von voraussichtlichrund 27.500 EUR teilweise zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer an. Es handelt sich um einen Schätzwertder Anbieterin.12. LiquiditätsreserveDie anfängliche Liquiditätsreserve dient derAbwicklung des laufenden Geschäfts. Sie stehtauch zur Abdeckung nicht geplanter Ausgabenwährend der Investitionsphase zur Verfügung. Die7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 105


ausgewiesene anfängliche Liquiditätsreserve gibtden Stand der liquiden Mittel bei planmäßigemVerlauf der Investition wieder.EigenkapitalDas Kommanditkapital der Fondsgesellschaft (ohneAgio) beträgt nach planmäßigem Beitritt und Volleinzahlungaller Kommanditisten annahmegemäß38.000.000 EUR. Es setzt sich zusammen ausdem Kommanditkapital der Anleger, sowie demKommanditkapital der <strong>Co</strong>-Investorinnen (<strong>Bouwfonds</strong>Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> und<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>). Die Eigenmittelverfügen über keinen festen Verzinsungsanspruchund sind zu keinem Zeitpunkt zur Rückzahlungfällig. Mit den Eigenmitteln in Form vonKommanditbeteiligungen sind lediglich Gewinnbeteiligungs-und Entnahmerechte sowie ein Anteilam Liquidationserlös der Emittentin verbunden.Eigenmittel sind im Umfang der Beteiligung der<strong>Co</strong>-Investorinnen (Ziffer 14) seitens der <strong>Bouwfonds</strong>Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> undder <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> sowie inHöhe der initialen Kapitaleinlage der Treuhand-Kommanditistin in Höhe von 1.000 EUR nebst 5%Agio hierauf (dies entspricht 50 EUR) verbindlichzugesagt. Im Übrigen sind Eigenmittel in keinemUmfang verbindlich zugesagt.Die initiale Kapitaleinlage der Treuhandkommanditistinin Höhe von 1.000 EUR zzgl. 5% Agio sollim Rahmen der Erhöhung des Gesellschaftskapitalsan beitretende Anleger weiterplatziert werdenund ist daher in den Positionen 13 beziehungswiese15 enthalten.Das Kommanditkapital soll bei planungsgemäßemVerlauf der Platzierung bis zum 30. November 2012voll eingezahlt und damit vollständig im Jahr 2012eingeworben werden.13. Kommanditkapital AnlegerDas Kommanditkapital der Anleger (Emissionskapital)beträgt nach Beitritt und Volleinzahlung allerAnleger planmäßig 36.000.000 EUR (ohne Agio).14. Kommanditkapital <strong>Co</strong>-InvestorinnenAusgewiesen ist das Kommanditkapital der beiden<strong>Co</strong>-Investorinnen <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> in Höhe von 1.999.000EUR (dies entspricht rd. 5,3% des gesamten geplantenKommanditkapitals der Fondsgesellschaft ohneAgio) sowie der <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> in Höhe von 1.000 EUR. Diese beiden Gründungsgesellschafterleisten kein Agio auf ihre manditeinlage.Kom-15. AgioDas Agio in Höhe von 5% des Kommanditkapi-tals der Anleger (Emissionskapital) wird als Teil derKosten der Eigenkapitalvermittlung an die Vertriebspartnerweitergezahlt und beträgt planmä-ßig insgesamt 1.800.000 EUR. Die <strong>Co</strong>-Investorinnenleisten kein Agio auf die von ihnen übernommenenKommandit anteile.Fremdkapital16. EndfinanzerungsmittelDie Fondsgesellschaft hat am 21. Juni 2012 einenDarlehensvertrag mit der <strong>Bouwfonds</strong> REIM cial Services B.V. über 24.500.000 EUR abgeschlossen.Der Darlehensvertrag läuft bis zum 31. Dezem-Finanber2023 und sieht folgende Zinssätze vor:• 01. Dezember 2012 bis 30. November 2014 3,28% p.a.• 01. Dezember 2014 bis 30. November 2018 4,23% p.a.• 01. Dezember 2018 bis 30. November 2021 4,88% p.a.• 01. Dezember 2021 bis 30. November 2022 5,78% p.a.106 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Ab dem elften Jahr nach Auszahlung des Darlehenssieht der Darlehensvertrag eine variable Verzinsungauf Basis des 3-Monats-EURIBOR zzgl. 248Basispunkte Marge vor. Das Darlehen ist am Endeder Vertragslaufzeit vollständig in einer Summezurückzuführen. Eine regelmäßige Tilgung ist nichtvorgesehen. Die Auszahlung soll nach Erfüllungüblicher Auszahlungsvoraussetzungen planmäßigam 03. Dezember 2012 erfolgen. Somit sind derFondsgesellschaft im Umfang von 24.500.000 EURFremdmittel von der <strong>Bouwfonds</strong> REIM FinancialServices B.V. verbindlich zugesagt. Nach vollständigerEinzahlung des Eigenkapitals der Emittentinund Auszahlung der Fremdmittel beträgt dieFremdkapitalquote planmäßig rund 39,2% bezogenauf die vorgesehene Gesamtfinanzierung inHöhe von 62.500.000 EUR (ohne Agio).Mit der Aufnahme von Fremdkapital ist im Rahmendes vorliegenden Beteiligungsangebots einso genannter Hebeleffekt verbunden: Die Auszahlungenan die Anleger in Prozent bezogen aufdas Kommanditkapital sind durch die Aufnahmevon Fremdkapital prognosegemäß höher, als dieseohne den Einsatz von Fremdkapital wären. Würdedie Investition nur mit Eigenkapital finanziert werden,wären die Auszahlungen an die Anleger inProzent bezogen auf das Kommanditkapital niedriger,als prognostiziert. Die Zinszahlungen auf dasFremdkapital müssen unabhängig von der Entwicklungder Bewirtschaftungsüberschüsse der Fondsgesellschaftgeleistet werden. Dies führt dazu, dasshöhere Bewirtschaftungsüberschüsse als prognostiziertzu überproportional höheren Auszahlungenan die Anleger führen können. Andersherumkönnen niedrigere Bewirtschaftungsüberschüsseals prognostiziert zu überproportional niedrigerenAuszahlungen an die Anleger führen. Ebensowirken sich durch die Aufnahme von FremdkapitalWertschwankungen der Immobilien überproportionalauf den Wert der Vermögensanlage bzw.das Liquidationsergebnis der Fondsgesellschaft aus(vgl. Abschnitt 4.5).ZwischenfinanzierungZum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat dieFondsgesellschaft keinen Vertrag über die Aufnahmevon Zwischenfinanzierungsmitteln abgeschlossen,solche waren auch von keinem Drittenverbindlich zugesagt. Die Fondsgesellschaft wirdplanmäßig auch keine Zwischenfinanzierungsmittelaufnehmen. Konditionen und Fälligkeiten zu denZwischenfinanzierungsmitteln können daher nichtangegeben werden.Der Kaufpreis für die sechs Parkhausimmobiliensoll planmäßig nach vollständiger Einzahlung desKommanditkapitals der Fondsgesellschaft sowieder Auszahlung der bereits verbindlich zugesagtenFremdmittel voraussichtlich am 03. Dezember 2012gezahlt werden.7.2 Prognoserechnung und steuerlicheErgebnisrechnung (Prognose)Die nachstehende Prognoserechnung beruht zumTeil auf vorliegenden Angeboten und abgeschlossenenVerträgen sowie ansonsten auf geschätztenEinnahmen (beispielsweise Zinseinnahmen ausder Liquiditätsreserve, Veräußerungserlös) undgeschätzten Ausgaben (beispielsweise Bewirtschaftungskosten).Es ist davon auszugehen, dassdie tatsächliche Entwicklung der Einnahmen undAusgaben von den prognostizierten Werten abweichenwird. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagenberuhen auf dem Beteiligungskonzept desFonds, das auf nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen und Einschätzungen beruht. Je weiterdie prognostizierten Werte in der Zukunft lie-7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 107


Prognoserechnung (PROGNOSE)2012–2013 2014 2015 2016A. EinnahmenMieteinnahmen 3.759.057 3.544.643 3.615.536 3.687.846Zinserträge nach deutscher Abgeltungssteuer und6.002 6.455 5.853 6.121SolidaritätszuschlagEinnahmen aus der Veräußerung des Portfolios 0 0 0 0Summe der Einnahmen 3.765.058 3.551.098 3.621.388 3.693.967B. AusgabenZinsen -870.567 -822.996 -1.036.350 -1.036.350Tilgung 0 0 0 0Laufendes Management und Verwaltung -208.768 -195.996 -199.916 -203.914Vergütung für die Treuhand-Kommanditistin -59.580 -56.182 -57.305 -58.451Transaktionsgebühren, Verkaufsnebenkosten und0 0 0 0LiquidationsgebührInstandhaltungskosten -202.953 -192.232 -195.777 -199.392Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten -175.141 -165.151 -168.454 -171.823Gesellschaftskosten -76.760 -39.535 -40.326 -41.132Summe der Ausgaben -1.593.769 -1.472.092 -1.698.128 -1.711.063C. Liquidität der Fondsgesellschaft vor SteuernEinnahmen 3.765.058 3.551.098 3.621.388 3.693.967Ausgaben -1.593.769 -1.472.092 -1.698.128 -1.711.063Liquiditätsüberschuss 2.171.290 2.079.006 1.923.261 1.982.904Liquiditätsreserve zum 01. Januar 628.477* 557.267 566.273 419.534Auszahlung vor Steuern an die Anleger -2.242.500** -2.070.000 -2.070.000 -2.070.000Auszahlung p.a. in Prozent des Kommanditkapitals6,23% 5,75% 5,75% 5,75%der AnlegerAuszahlung an die Anleger in Prozent kumuliert 6,23% 11,98% 17,73% 23,48%Auszahlung an die <strong>Co</strong>-Investorinnen 0 0 0 0Erfolgsbeteiligung 0 0 0 0Liquiditätsreserve zum 31. Dezember 557.267 566.273 419.534 332.438D. Steuerliche Ergebnisvorschau NiederlandeVerkehrswert der Immobilien zum 01. Januar 55.602.240 56.714.285 57.848.570 59.005.542Restdarlehensvaluta zum 01. Januar -24.500.000 -24.500.000 -24.500.000 -24.500.000Nettovermögenswert 31.102.240 32.214.285 33.348.570 34.505.542Steuerbares Jahresergebnis 1.244.090 1.288.571 1.333.943 1.380.222Niederländische Steuern*** -373.227 -386.571 -400.183 -414.067Liquiditätsvorschau nach Steuern für die AnlegerAuszahlung vor Steuern an die Anleger 2.242.500 2.070.000 2.070.000 2.070.000Niederländische Steuerzahlungen Anleger -353.583 -366.226 -379.121 -392.274Auszahlung an die Anleger nach niederländischen1.888.917 1.703.774 1.690.879 1.677.726SteuernAuszahlung an die Anleger nach Steuern p.a. in5,25% 4,73% 4,70% 4,66%ProzentAuszahlung an die Anleger nach Steuern in Prozent5,25% 9,98% 14,68% 19,34%kumuliert* Liquiditiätsreserve zum 01. Dezember 2012**Dieser ausgewiesene Betrag beeinhaltet die Auszahlungen an die Anleger für das anteilige Jahr 2012 und das Jahr 2013*** Die ausgewiesenen Niederländischen Steuern ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung dieser steuerlichen Ergebnisvorschau.Der auf die <strong>Co</strong>-Investorin entfallende steuerliche Anteil ist planmäßig nicht liquiditätswirksam für diese Prognoserechnung.108 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


alle Beträge in EUR2017 2018 2019 2020 2021 2022 20233.761.603 3.836.835 3.913.572 3.991.844 4.071.680 4.478.848 4.568.4255.568 6.837 6.804 7.777 8.332 11.009 13.1800 0 0 0 0 0 74.556.7023.767.171 3.843.672 3.920.376 3.999.620 4.080.012 4.489.857 79.138.308-1.036.350 -1.049.621 -1.195.600 -1.195.600 -1.213.975 -1.415.488 -1.408.7500 0 0 0 0 0 -24.500.000-207.992 -212.152 -216.395 -220.723 -225.138 -247.556 -252.507-59.620 -60.813 -62.029 -63.270 -64.535 -65.826 -67.1420 0 0 0 0 0 -1.298.351-188.080 -176.842 -180.679 -184.592 -188.584 -223.942 -228.421-175.260 -178.765 -182.340 -185.987 -189.707 -203.924 -208.003-41.955 -42.794 -43.650 -44.523 -45.414 -46.322 -47.248-1.709.257 -1.720.986 -1.880.693 -1.894.695 -1.927.352 -2.203.057 -28.010.4223.767.171 3.843.672 3.920.376 3.999.620 4.080.012 4.489.857 79.138.308-1.709.257 -1.720.986 -1.880.693 -1.894.695 -1.927.352 -2.203.057 -28.010.4222.057.914 2.122.686 2.039.683 2.104.926 2.152.661 2.286.800 51.127.886332.438 320.351 373.037 342.720 377.646 460.306 677.106-2.070.000 -2.070.000 -2.070.000 -2.070.000 -2.070.000 -2.070.000 -46.814.0365,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 130,04%29,23% 34,98% 40,73% 46,48% 52,23% 57,98% 188,02%0 0 0 0 0 0 -3.760.3630 0 0 0 0 0 -1.230.594320.351 373.037 342.720 377.646 460.306 677.106 060.185.653 61.389.366 62.617.153 63.869.496 65.146.886 71.661.575 73.094.806-24.500.000 -24.500.000 -24.500.000 -24.500.000 -24.500.000 -24.500.000 -24.500.00035.685.653 36.889.366 38.117.153 39.369.496 40.646.886 47.161.575 48.594.8061.427.426 1.475.575 1.524.686 1.574.780 1.625.875 1.886.463 1.943.792-428.228 -442.672 -457.406 -472.434 -487.763 -565.939 -583.1382.070.000 2.070.000 2.070.000 2.070.000 2.070.000 2.070.000 46.814.036-405.690 -419.374 -433.332 -447.569 -462.091 -536.153 -552.4461.664.310 1.650.626 1.636.668 1.622.431 1.607.909 1.533.847 46.261.5904,62% 4,59% 4,55% 4,51% 4,47% 4,26% 128,50%23,96% 28,55% 33,09% 37,60% 42,06% 46,33% 174,83%7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 109


gen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einerabweichenden Entwicklung. Insbesondere durchÄnderungen gegenüber den Annahmen zur Entwicklungder Umsätze und den entsprechendenVeräußerungsbedingungen, durch Änderungenbei den zugrunde liegenden abgeschlossenenund beabsichtigten Verträgen oder durch Änderungender gesetzlichen Bestimmungen, derRechtsprechung und / oder der Verwaltungsauffassungkönnen sich erhebliche Abweichungenvon den wirtschaftlichen und steuerlichen Eckdatender Beteiligung ergeben (siehe hierzu Kapitel4 „Risiken der Beteiligung“). Aufgrund der Tatsache,dass das Jahr 2012 nur ein Rumpfgeschäftsjahrist, werden die Jahre 2012 und 2013 in derPrognoserechnung in Summe abgebildet. Da dashandelsrechtliche Ergebnis und das Liquiditätsergebnisder Fondsgesellschaft vom Tag ihrer Gründungbis zum Tag vor der Kaufpreiszahlung für dieImmobilien allein der Gründungsgesellschafterin<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>zusteht und von dieser planmäßig vollständig entnommenwird, sind die entsprechenden Einnahmenund Ausgaben bis zum planmäßigen Tag vorder Kaufpreiszahlung für die Immobilien aus Gründender Übersichtlichkeit nicht in der Prognoserechnungenthalten und im Gegenzug auch nichtdie entsprechende Entnahme der <strong>Bouwfonds</strong> AssetManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> abgebildet. Planmäßigsoll der Kaufpreis für die Immobilien am03. Dezember 2012 bezahlt werden. Somit stehenplanmäßig das handelsrechtliche Ergebnis und dasLiquiditätsergebnis bis einschließlich 02. Dezember2012 der Gründungsgesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong>Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> zu.Aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Verständlichkeitist in der Prognoserechnung dennochder vollständige Monat Dezember 2012 berücksichtigtworden.Die Berechnungen sind auf volle Euro-Beträge aufbeziehungsweiseabgerundet. Insofern sind Rundungsdifferenzenmöglich.Die Annahme über die Inflationsrate wirkt sichauf die Entwicklung der Mieteinnahmen und aufdie Höhe der zukünftigen Bewirtschaftungs- undFondskosten aus. Für die Prognose der zukünfti-gen Inflationsentwicklung wurde für den Prognosezeitraumab 2013 eine Inflationsrate von 2% p. a.zugrunde gelegt.Die Fondsgesellschaft erbringt planmäßig inDeutschland keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen,da der Leistungsort für die Vermietungder Parkhäuser in den Niederlanden liegt. Die derFondsgesellschaft in Rechnung gestellten steuerbeträge für in Deutschland in AnspruchUmsatzbestimmtenVoraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig.Dies ist möglich, wenn die Grundstücke ingenommene Leistungen sind jedoch unterden Niederlanden umsatzsteuerpflichtig vermietetwerden und – gesetzt den Fall, die Grundstückelägen in Deutschland – die von der Fondsge-sellschaft erbrachten Vermietungsleistungen auchin Deutschland umsatzsteuerpflichtig wären. DieseVoraussetzungen liegen vor, so dass bei der lung der Prognoserechnung die Möglichkeit zumErstel-Vorsteuerabzug berücksichtigt wurde.Über die Zeitpunkte der Verkäufe und dieanschließende Fondsliquidation entscheiden dieGesellschafter. Die Zeitpunkte können von derFondsprognose abweichen. Zu Prognosezweckenwurde eine Fondslaufzeit bis zum 31. Dezem-ber 2023 unterstellt. Ausschließlich zu Prognosezweckenwird unterstellt, dass beispielhaft zu diesemZeitpunkt die Anlageobjekte veräußert undder Fonds liquidiert wird.110 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


A. EinnahmenMieteinnahmenDie Mieteinnahmen resultieren aus der Vermietungder sechs Parkhäuser. In der Prognoserechnung werdendie Mieteinnahmen im jeweiligen Kalenderjahrals Liquiditätszufluss berücksichtigt. Die Mietpreisewerden planmäßig jährlich zum 01.Januar(erstmals am 01. Januar 2013) gemäß der vertraglichvereinbarten Indexierungsstaffel angepasst (vgl.Abschnitt 8.12). In der Prognoserechnung wurdenauf Basis der angenommenen Inflationsrate entsprechendejährliche Mietsteigerungen berücksichtigt.Zum 01. Januar 2022 erfolgt eine sogenannteUpward-Only-Anpassung an den tatsächlich erzieltenUmsatz der Jahre 2019 bis 2021 des Betreibers.Dies bedeutet, dass es eine Anhebung der Mietenauf einen jeweils fest vereinbarten Prozentsatzder Umsätze bezogen auf das jeweilige Parkhausgeben wird, wenn diese Berechnung zu einer Erhöhungder jeweiligen Miete führt. In der Prognoserechnungwurde unterstellt, dass die Miete zum01. Januar 2022 aufgrund der Betreiberumsätzeum insgesamt 10% erhöht werden kann. Führt dieobjektbezogene Upward-Only-Anpassung nichtmindestens zu einer Erhöhung entsprechend derzuvor beschriebenen jährlichen Anpassung durchdie Indexierung, greift diese Indexierungsstaffel.Auf den Ansatz eines Mietausfallwagnisses wurdeverzichtet, da selbst bei der Insolvenz des Mietersgrundsätzlich immer noch die durch die Parkhausnutzerentrichteten Gebühren als Einnahmequelleverbleiben. Diese Einnahmen könnten sowohl oberhalbals auch unterhalb der prognostizierten Mieteinnahmenliegen.Zinserträge nach deutscher Abgeltungsteuerund SolidaritätszuschlagAus der Anlage freier Liquidität erwirtschaftetdie Fondsgesellschaft prognosegemäß die dargestelltenZinserträge. Es wird anfänglich von einemZinssatz von 0,75% p.a. vor Steuern ausgegangen,prognosegemäß steigt dieser Zinssatz auf 2%p.a. vor Steuern. Durchschnittlich ist ein Zinssatzvon 1,35% p.a. vor Steuern unterstellt. Es handeltsich um einen Schätzwert der Anbieterin. Es wirdangenommen, dass die Zinserträge ausschließlichin Deutschland erzielt werden und der Abzug derdeutschen Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl.Solidaritätszuschlag direkt an der Quelle erfolgt.Einnahmen aus der Veräußerung desPor t fol iosDer prognostizierte Bruttoverkaufserlös hängt vonverschiedenen Einflussfaktoren ab (z.B. der MarktundWettbewerbssituation, der Entwicklung derStandorte u. Ä.) und ergibt sich vereinfacht in derPrognoserechnung rechnerisch als Produkt aus derprognostizierten Nettomiete des Jahres 2024 (prognostiziertrd. 4.659.794 EUR) multipliziert mit einemangenommenen Verkaufs faktor von 16. Der Verkaufsfaktorist prognosegemäß identisch mit demAnkaufsfaktor (Kaufpreis dividiert durch die anfänglichenJahresnettomieteinnahmen). Aufgrund derzum prognostizierten Verkaufszeitpunkt planmäßigbestehenden Restlaufzeit der Mietverträge vonrund 33 Jahren wurden keine Abschläge auf denVerkaufsfaktor kalkuliert.B. AusgabenZinsenDer Darlehensvertrag sieht folgende Zinssätze vor:• 01. Dezember 2012 bis 30. November 2014 3,28% p.a.• 01. Dezember 2014 bis 30. November 2018 4,23% p.a.• 01. Dezember 2018 bis 30. November 2021 4,88% p.a.• 01. Dezember 2021 bis 30. November 2022 5,78% p.a.Ab dem elften Jahr nach Auszahlung des Darlehenssieht der Darlehensvertrag eine variable Verzinsung7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 111


auf Basis des 3-Monats-EURIBOR zzgl. 248 BasispunkteMarge vor. Hierzu wurde in der Prognoserechnungein Zinssatz von 5,75% p.a. angenommen.Der tatsächliche Zinssatz kann höher odergeringer ausfallen (vgl. Abschnitt 4.5.4). Zum Zeitpunktder Prospektaufstellung bestand keineZusage für eine Anschlussfinanzierung.bezogen auf die Summe der Kommanditeinlagen(exkl. Agio) der Anleger. Davon ausgenommen sinddie planmäßig durch die <strong>Co</strong>-Investorinnen einge-zahlten Kommanditanteile. Die Vergütung steigertsich vertragsgemäß jährlich um 2%. Grundlage sindder Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie derGesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.TilgungGemäß dem abgeschlossenen Darlehensvertragist das Darlehen am Ende der Vertragslaufzeitvollständig in einer Summe zurückzuführen.Eine regelmäßige Tilgung ist nicht vorgesehenund wurde entsprechend nicht in der Kalkulationberücksichtigt.Laufendes Management und VerwaltungGemäß Gesellschaftsvertrag wird für die Übernahmeder laufenden administrativen Verwaltungder Fondsgesellschaft ein jährliches Honorar inHöhe von 2% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogenauf die tatsächlichen Nettoistkaltmieten desentsprechenden Jahres zur Zahlung an die <strong>Bouwfonds</strong>Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> Deutschland fällig.Das jährliche an <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Services B.V.zu entrichtende Honorar für das Asset- und Property-Managementbeträgt 3,5% zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer bezogen auf die tatsächlichen Nettoistmietendes entsprechenden Jahres. Grundlage istder „Asset und Property Management“-Vertrag.Die Haftungsvergütung für die Komplementärinbeträgt anfänglich 1.000 EUR p.a. zzgl. etwaig entstehendergesetzlicher Umsatzsteuer und wird vertragsgemäßmit 2% p.a. gesteigert.Vergütung für die TreuhandkommanditistinDie Treuhandkommanditistin <strong>Bouwfonds</strong> Treuhandund Verwaltungs <strong>GmbH</strong> erhält ab dem 01. Dezember2012 für ihre Leistungen eine jährliche Vergütungvon 0,15% zzgl. gesetzlicher UmsatzsteuerTransaktionsgebühren, Verkaufsnebenkostenund LiquidationsgebührFür die Tätigkeiten beim Verkauf der Immobilienerhält <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Services B.V.eine Vergütung in Höhe von 1% zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer des erzielten Bruttoverkaufserlöses.Grundlage ist der „Asset und PropertyManagement“-Vertrag mit <strong>Bouwfonds</strong> Real EstateServices B.V.Des Weiteren erhält die Treuhandkommanditistinfür ihre Tätigkeiten im Zuge der Auflösungder Gesellschaft eine Vergütung in Höhevon 0,5% der Summe der Pflichteinlagen (ohneAgio) der Anleger (prognosegemäß 180.000 EUR)zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Grundlage sindder Treuhand- und Verwaltungsvertrag und derGesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.Zusätzlich wurden Verkaufsnebenkosten in Höhevon 0,5% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf denBruttoverkaufserlös berechnet. Es handelt sich umeinen Schätzwert der Anbieterin.InstandhaltungskostenFür Instandhaltungskosten wurden durchschnittlichjährlich 5% der Sollmieten zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer angesetzt. Dies entspricht anfänglichrund 53 EUR pro Stellplatz zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer. Sollten Aufgaben des Baumanagementszu erfüllen sein, erhält die <strong>Bouwfonds</strong> RealEstate Services B.V. gemäß Asset und Property112 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Management-Vertrag eine gesonderte Vergütung,die in den kalkulierten Instandhaltungskostenannahmegemäß bereits enthalten ist. Es handeltsich um Schätzwerte der Anbieterin.Nicht umlagefähige BewirtschaftungskostenFür sonstige, vom Mieter nicht zu tragende Bewirtschaftungskostenwurden jährlich rund 0,3% zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer des Objektwertes angesetzt.Dies entspricht anfänglich rund 49 EUR proStellplatz zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es handeltsich um einen Schätzwert der Anbieterin. Des Weiterensind in dieser Position die Kosten für die Versicherungender Objekte enthalten. Diese belaufensich anfänglich auf 49.714 EUR p.a. und sind in derPrognoserechnung jährlich um 2% erhöht worden.GesellschaftskostenFür laufende Gesellschaftskosten (Testierung Jahresabschluss,Steuerberatungskosten, Rechtsberatungskosten,Kosten Gesellschafterversammlungetc.) sowie für zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungunbekannte oder unvorhersehbare Kostender Fondsgesellschaft wurde ein Betrag von38.000 EUR p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuereingeplant und um die angenommene jährlicheInflationsrate erhöht. Es handelt sich um einenSchätzwert der Anbieterin.C. Liquidität der Fondsgesellschaft vorSteuer nDargestellt sind der aus den Einnahmen und Ausgabender Fondsgesellschaft resultierende Liquiditätsüberschusssowie der Stand der Liquiditätsreservezum Jahresbeginn und zum Jahresende. DieLiquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wird planmäßigauch zur Glättung des Auszahlungsverlaufsverwendet werden.Auszahlung vor Steuern für die AnlegerAb dem Jahr 2012 ist eine Auszahlung von5,75% p.a. bezogen auf das Kommanditkapital prognostiziert,zahlbar jeweils hälftig zum 15. Juni undzum 15. Dezember des betreffenden Jahres. Dieerste Auszahlung beinhaltet auch den zeitanteiligfür den Monat Dezember 2012 berechneten Anteilfür das Rumpfgeschäftsjahr 2012. Durch die exemplarischangenommene Liquidation der Fondsgesellschaftzum Ende des Jahres 2023 erhalten dieAnleger prognosegemäß eine Schlussauszahlungin Höhe von rund 130% bezogen auf das Kommanditkapital,hierin ist auch die prognosegemäße laufendeAuszahlung des Jahres 2023 enthalten. Dieprognostizierten Auszahlungen enthalten auchKapitalrückzahlungen.Auszahlung an die <strong>Co</strong>-InvestorinnenNeben den Anlegern stehen den <strong>Co</strong>-Investorinnen<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>die anteilig auf ihre Beteiligungen entfallendenAuszahlungen in Höhe von planmäßig 5,75%p.a. zu. Gemäß Gesellschaftsvertrag stunden die<strong>Co</strong>-Investorinnen die auf sie entfallenden Auszahlungengrundsätzlich bis zur Liquidation derGesellschaft. Die prognosegemäß auf die <strong>Co</strong>-Investorinnen entfallenden anteiligen Auszahlungenwurden daher in der Prognoserechnungerst im Rahmen der Liquidation berücksichtigt.Beide <strong>Co</strong>-Investorinnen können die Stundung abdem 01. Januar 2024 widerrufen (vgl. Abschnitt8.3.5).ErfolgsbeteiligungMit dem Verkauf der Parkhäuser wird ggf. dieErfolgsbeteiligung für die <strong>Bouwfonds</strong> Real EstateServices B.V. fällig. Diese entspricht gemäß Assetund Property Management-Vertrag 25% zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer des Betrags, um den7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 113


die das Kommanditkapital der Anleger übersteigendenAuszahlungen an die Anleger vor niederländischenSteuern einen durchschnittlichenjährlichen Betrag von 7% p.a. bezogen auf dasAnlegerkapital übersteigen.D. Steuerliche Ergebnisvorschau NiederlandeDie Besteuerung der Einkünfte in den Niederlandenim Rahmen der so genannten Box 3 erfolgtnicht auf Grundlage der tatsächlichen Erträge derImmobilien, sondern anhand eines rechnerischenNettovermögenswerts (Immobilienverkehrswertabzgl. Darlehensvaluta). Diese Bemessungsgrundlagewird einer fiktiven Rendite von 4% unterworfenund das sich ergebende Produkt mit 30% pauschalversteuert. Damit fallen im Ergebnis 1,2%Steuern bezogen auf den Nettovermögenswert an.Siehe dazu Kapitel 9 „Steuerliche Grundlagen“.Verkehrswert der Immobilien zum 01. JanuarZum Zwecke der Kalkulation wurde der angenommeneVerkehrswert der Immobilien wie folgt telt: Bemessungsgrundlage bilden die jeweiligenJahresnettomieteinnahmen multipliziert mit einemangenommenen Kaufpreisfaktor von 16. Dieser ent-ermitsprichtdem originären Ankaufsfaktor bei Erwerb.Der Einfachheit halber wird unterstellt, dass dieseVorgehensweise zum Zwecke der Berechnung derSteuerzahlung den relevanten Verkehrswert einesjeden Jahres als Ergebnis liefert.Restdarlehensvaluta zum 01. JanuarDie ausgewiesenen Werte stellen die planmäßigverbleibende Höhe des Darlehens zu dem gen Zeitpunkt dar.jeweili-NettovermögenswertDer Nettovermögenswert ergibt sich aus dem prognostiziertenVerkehrswert der Immobilien abzgl.Kapitalrückfluss (Prognose)Voraussichtlicher Kapitalrückfluss während des Prognosezeitraums für eine Beteiligung von 100.000 EURzzgl. 5% Agio und einem Beitritt zum 30. November 2012 (PROGNOSE)2012-2013 2014 2015 20161. Liquiditätsergebnis der Periode 7.777 5.775 5.342 5.5082. Zuführung (-)/ Entnahme (+) Liquiditätsreserve -1.548 -25 408 2423. Auszahlung gesamt vor Steuern 6.229 5.750 5.750 5.7504. Steuererstattungen (+) / -zahlungen (-) -982 -1.017 -1.053 -1.0905. Zahlungsfluss nach Steuerbelastung 5.247 4.733 4.697 4.6606. Gesamterfolg in Prozent des Kommanditkapitals 5,25% 4,73% 4,70% 4,66%7. Eigenkapitaleinzahlung -105.0008. Gebundenes Kapital am Anfang der Periode 0 -99.759 -95.032 -90.3419. Gewinnauszahlung 0 0 0 010. Steuererstattungen (+) / -zahlungen (-) -988 -1.023 -1.059 -1.09611. Eigenkapitalrückzahlungen 6.229 5.750 5.750 5.75012. Summe der Einzahlungen (-)/der Rückflüsse (+) -99.759 4.727 4.691 4.65413. Haftungsvolumen 0 0 0 014. Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende 64.474 64.474 64.474 64.474114 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


der Restdarlehensvaluta und wird als steuerlicheBemessungsgrundlage herangezogen.sowohl den auf die Anleger als auch den auf die<strong>Co</strong>-Investorinnen entfallenden Betrag.Steuerbares JahresergebnisDie Besteuerung der Einkünfte in den Niederlanden(Box 3) erfolgt anhand einer fiktiven Renditevon 4% bezogen auf den Nettovermögenswert(siehe dazu Kapitel 9 „Steuerliche Grundlagen“).Niederländische SteuernDurch die Besteuerung eines fiktiven Ergebnissesmit einem pauschalen Steuersatz von 30% gemäßdem niederländischen Box-3-Verfahren ergibt sichdie in den Niederlanden anfallende Steuerzahlung.Die Berechnung des Steuerbetrags beruhtauf der Annahme, dass der Anleger eine Privatpersonist, die Beteiligung im Privatvermögen hält, inDeutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist undsonst keine weiteren Einkünfte in den Niederlandenerzielt. Der ausgewiesene Wert berücksichtigtLiquiditätsvorschau nach Steuern für dieAnlegerDies sind die den Anlegern nach Abzug der angenommenenSteuern gemäß Box-3-Verfahren verbleibendenprognostizierten Auszahlungen. DieAuszahlungen an die <strong>Co</strong>-Investorinnen bleiben inder „Liquiditätsvorschau nach Steuern für die Anleger“ebenso unberücksichtigt wie die auf sie entfallendenSteuerzahlungen.7.3 Kapitalrückflussrechnung (Prognose)und BerechnungsbeispieleDie prognostizierte Kapitalrückflussrechnungbasiert auf der Prognoserechnung und entalleWerte in EUR2017 2018 2019 2020 2021 2022 20235.716 5.896 5.666 5.847 5.980 6.352 128.15834 -146 84 -97 -230 -602 1.8815.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 130.039-1.127 -1.165 -1.204 -1.243 -1.284 -1.489 -1.5354.623 4.585 4.546 4.507 4.466 4.261 128.5044,62% 4,59% 4,55% 4,51% 4,47% 4,26% 128,50%-85.687 -81.069 -76.455 -71.909 -67.402 -62.935 -58.6750 2.865 2.915 3.097 3.231 3.606 67.388-1.132 -1.172 -1.210 -1.251 -1.292 -1.500 -1.5485.750 2.921 2.842 2.660 2.528 2.155 62.6654.618 4.614 4.546 4.507 4.466 4.261 128.5040 0 0 0 0 0 10064.474 64.474 64.474 64.474 64.474 64.474 07. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 115


hält beispielhaft die Prognose der Beteiligungeines Anlegers mit einer Beteiligungssumme von100.000 EUR zzgl. 5% Agio. Die Kapitalrückflussrechnungberuht auf der Annahme, dass auf dieKapitaleinkünfte Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlagabgeführt wird, der Anleger inDeutschland steuerlich ansässig und unbeschränktsteuerpflichtig ist, keine weitere Besteuerungsanknüpfungan die Niederlande hat und nicht zurIndividualbesteuerung optiert. Ferner wird angenommen,dass der Anleger seinen Sparer-Pauschbetragbereits ausgeschöpft hat und keine Kirchensteuerzahlt (vgl. hierzu auch Kapitel 9„Steuerliche Grundlagen“).Für Zwecke dieser vereinfachenden Darstellungsind sämtliche Zahlungen jeweils in dem Wirtschaftsjahrberücksichtigt, das sie betreffen. Auszahlungenan die Anleger erfolgen planmäßigjeweils halbjährlich zum 15. Juni und 15. Dezemberdes jeweiligen Jahres.Angenommen wird ein Beitritt des Anlegers zum30. November 2012.Die Kapitalrückflussrechnung geht davon aus, dasssich die Beteiligung exakt wie in der Prognoserechnungdargestellt entwickelt. Daher gelten alleAnnahmen und Vorbehalte der Prognoserechnungauch für die Kapitalrückflussrechnung. Zu den Einzelheitensiehe Abschnitt 7.2.GewinnauszahlungDie dargestellten Gewinnauszahlungen weisen dieauf den Anleger entfallenden prognostizierten handelsrechtlichenGewinne der Fondsgesellschaft aus.EigenkapitalrückzahlungenEigenkapitalrückzahlungen sind der Anteil derAuszahlungen, dem handelsrechtlich kein Gewinngegenübersteht.Summe der Einzahlungen (-) / derRückflüsse (+)Die prognostizierte Summe der Einzahlungen / derRückflüsse setzt sich aus der Eigenkapitaleinzahlung,den Gewinnauszahlungen und den Eigen-kapitalrückzahlungen abzüglich Steuerzahlungenzusammen. Zu den Rückflüssen zählt auch die fürRechnung des Anlegers einbehaltene steuer zzgl.Abgeltung-Solidaritätszuschlag.HaftungsvolumenDie persönliche Haftung der Treuhandkommanditistinbeziehungsweise des Anlegers als kommanditist ist im Außenverhältnis der HöheDirektnachauf die im Handelsregister einzutragendeHaftsumme beschränkt. Leistet der Kommanditistdie Einlage mindestens in Höhe der Haftsumme,ist er von einer weiteren persönlichen Haftung(im Außenverhältnis) befreit (vgl. § 171 Abs. 1HGB). Wird durch Entnahmen aus der Fondsge-sellschaft die jeweilige Haftsumme des Kommanditistenunterschritten, gilt die Einlage in diesemUmfang als nicht geleistet, so dass seine Haftungin entsprechender Höhe, maximal jedochbis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenenHaftsumme, wieder auflebt. Die im Handelsregistereinzutragende Haftsumme beträgt0,1% der zu leistenden Pflichteinlage (vgl. §§ 4, 21Gesellschaftsvertrag). Für die Phase der laufendenBewirtschaftung des Fonds wird kein Wiederauflebender persönlichen Haftung prognostiziert. Beiprognosegemäßer Beendigung des Beteiligungs-116 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Berechnungsbeispiele (PROGNOSE)alle Beträge in EURBeteiligungshöhe 10.000 20.000 50.000 100.000Einzahlung Eigenkapital inkl. Agio 10.500 21.000 52.500 105.000Voraussichtliche laufende Auszahlungen 6.373 12.746 31.865 63.729Steuerzahlungen* auf laufende Auszahlungen -1.319 -2.638 -6.594 -13.188Liquidationsergebnis 12.429 24.858 62.144 124.289Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung nach Steuern 17.483 34.966 87.415 174.830Durchschnittliche Auszahlung vor Steuern p.a. (inkl. Kapitalrückzahlungen)**1.696 3.393 8.482 16.964Durchschnittliche Auszahlung nach Steuern* p.a. (inkl. Kapitalrückzahlungen)**1.577 3.155 7.887 15.774Gesamtmittelrückfluss in% der Beteiligungshöhe vor Steuern 188,02% 188,02% 188,02% 188,02%Gesamtmittelrückfluss in% der Beteiligungshöhe nach Steuern* 174,83% 174,83% 174,83% 174,83%EDV-bedingt sind Rundungsdifferenzen möglich*Steuerzahlungen nach Box 3 (niederländische Besteuerung)** Inkl. Auszahlung Liquidationsergebnisangebots sollte es zu einer vollständigen Rückzahlungder geleisteten Einlage kommen, so dass dasKapitalkonto des Kommanditisten die Höhe derHaftsumme unterschreitet. In diesem Fall kann eszu einer Nachhaftung kommen, deren Höhe maximalder übernommenen Haftsumme (das heißt0,1% der Pflichteinlage ohne Agio) entspricht.Treugeber sind in entsprechender Weise zur Freistellungder direkt beteiligten Treuhandkommanditistinverpflichtet (siehe Abschnitt 8.5.3).Anteiliges Fremdkapital zum JahresendeDas anteilige Fremdkapital berechnet sich aus demDarlehen bezogen auf die exemplarische Beteiligungdes Anlegers im Verhältnis zum gesamtenKommanditkapital der Fondsgesellschaft.BerechnungsbeispieleDie Berechnungsbeispiele zeigen für vier verschiedeneBeteiligungshöhen den voraussichtlichenAnlageerfolg über den Prognosezeitraum bis 2023einschließlich der zu Prognosezwecken unterstelltenLiquidation zum 31. Dezember 2023. Den Ergebnissenliegen die zuvor in der Kapitalrückflussrechnungunterstellten Prämissen analog zugrunde.7.4 Sensitivitäten (Abweichungen von derPrognose)Die in der Prognoserechnung dargestellten Ergebnisseunterliegen verschiedenen Annahmen. Danicht konkret vorhergesagt werden kann, wie sichdie einzelnen Parameter der Prognoserechnungentwickeln, können diese im Zeitablauf von denAnnahmen abweichen.Im Folgenden werden die möglichen laufendenAuszahlungen und die Liquidationsauszahlung,jeweils vor Steuern, bei Veränderung eines Parametersdargestellt. Hierbei handelt es sich lediglichum eine Auswahl einiger wichtiger Parameterohne Anspruch auf eine abschließende Darstellung.Soweit sich zusätzlich zu dem geänderten Parameterein oder mehrere andere Parameter verändern,könnte dies dazu führen, dass sich die jeweiligenAuswirkungen gegenseitig abschwächen odergegenseitig verstärken. Die nachfolgenden Darstellungensind lediglich eine beispielhafte Berechnungzum Zwecke der Veranschaulichung vonnegativeren beziehungsweise positiveren Entwicklungen.Die tatsächlichen Abweichungen könnenkumulativ und / oder in größerem Umfang eintretenals dargestellt. Insbesondere stellt die Bandbreiteder hier exemplarisch dargestellten Abweichungen7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 117


nicht die Bandbreite der real möglichen Abweichungenbei Veränderungen eines oder mehrererParameter dar. Die für Kalkulationszwecke beispielhaftangenommenen Abweichungen der Parameterunterliegen denselben Unsicherheiten und Vorbehaltenwie die dargestellte Prognoserechnungselbst (siehe Abschnitt 7.2).Als wesentliche Einflussfaktoren wurden die Inflationsrate,der Zinssatz nach Ablauf der vertraglichvereinbarten Zinsfestschreibungsdauer von zehnJahren nach Auszahlung des Darlehens, der Verkaufspreisund die erzielten Umsätze des Betreibersin den drei Jahren vor der Mietanpassung zum01. Januar 2022 herangezogen und variiert. Dabeiist zu beachten, dass konzeptgemäß vorgesehenist, dass die über die Auszahlungen an die Anlegerhinausgehenden Einnahmenüberschüsse der Liquiditätsreservezugeführt werden. Dies führt dazu,dass sich die Veränderungen der Parameter auchauf die Liquiditätsreserve auswirken.Angenommene InflationsrateDie Inflationsrate wirkt sich während der Prognosedauerkalkulatorisch sowohl auf die Steigerungender Ausgaben als auch auf die prognostiziertenMieteinnahmen aus. Besonders die der Veräußerungdes Portfolios zugrunde liegenden prognostiziertenMieteinnahmen des Jahres 2024 hängenkalkulatorisch von der unterstellten Inflationsrateab. Die Inflationsrate wirkt sich damit auf die laufendenErträge und die Berechnung des Veräußerungserlösesaus. Ausgehend von der Prognoseannahmeeiner jährlichen 2%igen Inflation wurdediese in den Szenarien auf 1,75% p.a. beziehungsweise1,5% p.a. reduziert und auf 2,25% p.a. beziehungsweise2,5% p.a. erhöht.Einflussfaktoren(Abweichungvon der Prognose)Inflationsveränderungauf1,50 1,75 GemäßPrognoseGesamtmittelrückflussvorSteuernGesamtmittelrückflüsse unterschiedlicherSzenarien vor Steuernin%2,25 2,50178,28 184,01 188,02 193,60 199,32Angenommener VerkaufspreisDer Verkaufserlös hängt maßgeblich von derMarktsituation zum Zeitpunkt der Veräußerung ab.Bei der rein zu Prognosezwecken angenommenenVeräußerung der Immobilien zum Ende des Jahres2023 wurde in der Basisannahme unterstellt, dassdie Immobilien zu einem durchschnittlichen preisfaktor des 16-fachen der JahresnettomieteKaufaufBasis der für das Jahr 2024 angenommenenMiete veräußert werden können. Bei den gend dargestellten Szenarien wird im positiverennachfoldas16,5-fache beziehungsweise 17-fache der Jahresnettomietebeträgt. In den negativeren Szenarienbeträgt der Verkaufspreis das 15,5-fache bezie-Fall davon ausgegangen, dass der Verkaufspreishungsweise das 15-fachen der Jahresnettomiete.Einflussfaktoren(Abweichungvon der Prognose)Veränderungder VerkaufsfaktorenaufGesamtmittelrückflussvorSteuernGesamtmittelrückflüsse unterschiedlicherSzenarien vor Steuern15 fach 15,5fachGemäßPrognose16,5fachin%17 fach178,80 183,41 188,02 192,63 197,24Umsatzentwicklung des BetreibersDer Verkaufserlös hängt wesentlich von der erzielbarenMiete zum Verkaufszeitpunkt ab. gemäß zum Jahresbeginn 2022 wird die MieteVertrags-so118 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


angepasst, dass sich diese an den tatsächlich erzieltenUmsätzen des Betreibers in den Jahren 2019 bis2021 orientiert. In der Prognoserechnung wurdeunterstellt, dass die Miete ab dem 01. Januar 2022um 10% ggü. dem Vorjahreswert erhöht werdenkann. Bei den nachfolgend dargestellten Szenarienwird im positiveren Fall davon ausgegangen, dassdie Umsätze des Betreibers zu einer 15%igen beziehungsweiseeiner 20%igen Anpassung führen. Inden negativeren Szenarien erfolgt prognosegemäßkeine Anpassung beziehungsweise nur eine 5%igeAnpassung der Miete nach oben.Einflussfaktoren(Abweichungvon der Prognose)Veränderung derMietanpassungaufGesamtmittelrückflussvorSteuernGesamtmittelrückflüsse unterschiedlicherSzenarien vor Steuern2,00* 5,00 GemäßPrognosein%15,00 20,00175,60 180,55 188,02 195,49 202,95* Die Steigerung um 2% berücksichtigt eine Mieterhöhunggemäß der prognostizierten Inflationsrate, die auch dann erfolgenkann, wenn die Mietanpassung auf Basis der Betreiberumsätzegeringer ausfällt.Einflussfaktoren(Abweichungvon der Prognose)Veränderung desAnschluss zinsesaufGesamtmittelrückflussvorSteuernGesamtmittelrückflüsse unterschiedlicherSzenarien vor Steuern4,75 5,25 GemäßPrognosein%6,25 6,75188,56 188,29 188,02 187,75 187,48Die in der Sensitivitätsanalyse dargestellten Abweichungenstellen weder einen besten noch einenschlechtesten Fall dar; die tatsächlichen Abweichungenkönnen auch über die dargestellten Fällehinaus auftreten.Folgeauswirkungen oder das kumulative Aufeinandertreffenmehrerer veränderter Faktoren könnensich in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben oderaber verstärkt auswirken.7.5 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- undErtragslageEröffnungsbilanz und ZwischenübersichtZinssatz nach ZinsfestschreibungsdauerIm Darlehensvertrag wurden die Zinsen für einenZeitraum von zehn Jahren ab Auszahlung des Darlehensfest vereinbart. Danach wurde in der Kalkulationein Zinssatz von 5,75% p.a. angenommen. Beiden nachfolgend dargestellten Szenarien wird impositiveren Fall davon ausgegangen, dass die Zinsennach Ablauf von zehn Jahren bei 4,75% p.a. beziehungsweisebei 5,25% p.a liegen. In den negativerenSzenarien wird von einem Zinssatz von 6,25%p.a. beziehungsweise von 6,75% p.a. ausgegangen.Die Emittentin wurde erst am 19. Juni 2012 gegründetund hat noch keinen Jahresabschluss im Sinnedes § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekteerstellt. Sieunterliegt deshalb den verringerten Prospektanforderungendes § 15 der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.Die Emittentinhat folglich noch keinen Jahresabschluss offengelegt.Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklungder Emittentin nach dem Schluss desGeschäftsjahres, auf das sich der letzte offengelegteJahresabschluss bezieht, sind deshalb nichtmöglich. Die Emittentin ist nicht zur Aufstellungeines Konzernabschlusses verpflichtet.Die Eröffnungsbilanz weist unter den Passiva ausschließlichdas durch die Gründungskommanditis-7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 119


ten zu leistende Kommanditkapital auf. Hiervonhat die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> 1.999.000 EUR übernommen und die<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> 1.000 EUR.Diese beiden Gründungsgesellschafter leisten keinAgio auf ihre Kommanditeinlage. Die anfänglicheKapitaleinlage der Treuhandkommanditistinbeträgt 1.000 EUR. Sie leistet hierauf ein Agio inHöhe von 5%. Die Komplementärin leistet keineKapitaleinlage. Zum Zeitpunkt der Gründung derEmittentin waren die Kommanditeinlagen derGründungskommanditisten noch nicht eingefordertund noch nicht geleistet. Die anfängliche Kapitaleinlageder Treuhandkommanditistin in Höhevon 1.000 EUR zzgl. 5% Agio soll im Rahmen derErhöhung des Gesellschaftskapitals an beitretendeAnleger weiterplatziert werden.In der Zwischenübersicht zum 21. Juni 2012 werdenauf der Aktivseite die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkostender sechs Parkhausimmobilienausgewiesen. Die Kommanditeinlagen der Gründungsgesellschafterwaren zum Stichtag der Zwischenübersichteingefordert, jedoch noch nichtgeleistet. Entsprechend werden die ausstehendenKommanditeinlagen nebst Agio als Forderung ausgewiesen.Auf der Passivseite werden unverändertdas Kommanditkapital der ter sowie das auf die anfänglicheGründungsgesellschaf-Kapitaleinlageder Treuhandkommanditistin zu entrichtende Agioausgewiesen. Im Zeitraum 19. Juni bis 21. Juni 2012hat die Emittentin einen Fehlbetrag erwirtschaftet.Dieser ist ausschließlich auf die Kosten im Zusam-menhang mit der Gründung der Fondsgesellschaft(insbesondere Notar- und Registergebühren, Ver-öffentlichungskosten) zurückzuführen. Die genaueHöhe dieser Kosten stand zum Zeitpunkt der Aufstellungder Zwischenübersicht noch nicht fest, sodass diese geschätzt und als Rückstellung sichtigt werden. Die Gewinn- und Verlustrech-berücknungfür den Zeitraum 19. Juni bis 21. Juni 2012Eröffnungsbilanz und ZwischenübersichtEröffnungsbilanz zum 19. Juni 2012 und Zwischenbilanz zum 21. Juni 2012der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>alle Beträge in EUR19. Juni 2012 21. Juni 2012 19. Juni 2012 21. Juni 2012AKTIVAPASSIVAA Anlagevermögen A EigenkapitalGrundstücke, grundstücksgleiche0 58.391.523 I KapitalanteileRechte und Bauten- der Komplementärin 0 0- der Kommanditisten 2.001.000 2.001.000II Kapitalrücklage (Agio) 50 50B Umlaufvermögen III nicht eingeforderteausstehende Einlagen-2.001.050 0I EinzahlungsverpflichtungenKommanditistenII Guthaben bei Kreditinstituten 0 00 2.001.050 IV Gewinnvortrag/VerlustvortragV Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag0 00 -3.600B Rückstellungen 0 3.600C Verbindlichkeiten- gegenüber verbundenen0 58.391.523UnternehmenSumme Aktiva 0 60.392.573 Summe Passiva 0 60.392.573120 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


weist ausschließlich die Kosten im Zusammenhangmit der Gründung der Emittentin als Aufwand aus.Erträge wurden in dem Zeitraum plangemäß nochnicht erwirtschaftet.Zwischen-Gewinn- und -VerlustrechnungZwischen-Gewinn- und -Verlustrechnungalle Beträge in EUR19. Juni 2012 –21. Juni 20121 Umsatzerlöse 02 Abschreibungen 03 Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.6004 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 05 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 06 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.600Voraussichtliche Vermögenslage für daslaufende und die drei folgenden Geschäftsjahre(Prognose)Die Emittentin hat am 21. Juni 2012 einen Kaufvertragüber die sechs Parkhausimmobilien abgeschlossen.Die Übertragung der Anlageobjekteist am selben Tag erfolgt. Des Weiteren hat dieEmittentin am 21. Juni 2012 einen Darlehensvertragüber 24.500.000 EUR abgeschlossen. Die Auszahlungdes Darlehens soll nach Schaffung üblicherAuszahlungsvoraussetzungen planmäßig am03. Dezember 2012 erfolgen. Das erforderlicheEigenkapital in Höhe von 39.800.000 EUR soll planmäßigbis zum 30. November 2012 vollständig plat-Planbilanzen (Prognose)Planbilanzen der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Emittentin) (PROGNOSE)*alle Beträge in EUR31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015AKTIVAA AnlagevermögenGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte undBauten58.308.802 57.316.146 56.323.490 55.330.834BUmlaufvermögenGuthaben bei Kreditinstituten 759.207 557.267 566.273 419.534Summe Aktiva 59.068.008 57.873.413 56.889.763 55.750.368PASSIVAA EigenkapitalI. Kapitalanteile- der Komplementärin 0 0 0 0- der Kommanditisten 38.000.000 38.000.000 38.000.000 38.000.000II. Kapitalrücklage 1.800.000 1.800.000 1.800.000 1.800.000III. Entnahmen -114 -2.244.650 -4.316.962 -6.389.059IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 -5.231.877 -4.181.937 -3.093.274V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -5.231.877 1.049.940 1.088.663 932.701BVerbindlichkeiten- Sonstige Verbindlichkeiten 24.500.000 24.500.000 24.500.000 24.500.000Summe Passiva 59.068.008 57.873.413 56.889.763 55.750.368* Bei der Aufstellung der Plan-Bilanzen wurde vereinfachend von einem fiktiven wirtschaftlichen Nutzen- und Lastenwechsel der Immobilienzum 01. Dezember 2012 ausgegangen.7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 121


ziert und eingezahlt sein. Der Kaufpreis für diesechs Parkhäuser soll nach Auszahlung des Darlehenssowie vollständiger Einzahlung des Kommanditkapitalsplanmäßig am 03. Dezember 2012bezahlt werden. Die Investitionen sowie die Platzierungdes erforderlichen Eigenkapitals sollen somitim Geschäftsjahr 2012 vollständig abgeschlossenwerden. Die Emittentin plant, aus der Vermietungder Parkhausimmobilien Mieterträge zu erzielenund nach Abzug laufender Kosten Liquiditätsüberschüssezu erwirtschaften, die an die Gesellschafterausgezahlt werden sollen.AktivaAnlagevermögen: Ausgewiesen sind die Anschaffungskostender sechs Parkhäuser sowie die handelsrechtlichzu aktivierenden Anschaffungsnebenkosten.Der in den Planbilanzen ausgewieseneWert reduziert sich jährlich um die planmäßigenAbschreibungen.Umlaufvermögen: Ausgewiesen sind die liquidenMittel der Emittentin jeweils zum 31. Dezember beiplanmäßigem Verlauf.PassivaEigenkapital: Ausgewiesen ist das gesamte benötigteKommanditkapital in Höhe von 38.000.000EUR sowie das von den Anlegern planmäßig zu leistendeAgio in Höhe von 1.800.000 EUR. Die Emittentinplant, jeweils zum 15. Juni und 15. Dezembereines jeden Jahres Liquiditätsüberschüssean die Gesellschafter auszuzahlen, erstmals zum15. Juni 2013. Diese Auszahlungen stellen handelsrechtlichEntnahmen dar. Die annahmegemäß fürRechnung der Anleger einbehaltene Abgeltungsteuerzzgl. Solidaritätszuschlag auf die geplantenZinserträge der Emittentin stellen handelsrechtlichebenfalls Entnahmen dar und sind in der ausgewiesenenPosition enthalten. Planmäßig wird die Emit-tentin im Rumpfgeschäftsjahr 2012 einen rechtlichen Jahresfehlbetrag erwirtschaften, derhandelsmäßigzu erzielenden Jahresüberschüssen der Fol-gejahre verrechnetauf die Folgeperioden vorgetragen und mit plan-wird.Verbindlichkeiten: Die Fondsgesellschaft hatam 21. Juni 2012 einen Darlehensvertrag über24.500.000 EUR abgeschlossen, die Auszahlung sollplanmäßig am 03. Dezember 2012 erfolgen. DasDarlehen ist am Ende der vereinbarten Laufzeit(31. Dezember 2023) in einer Summe len, eine laufende Tilgung ist nichtzurückzuzahvorgesehen.Voraussichtliche Ertragslage für daslaufende und die drei folgendenGeschäftsjahre (Prognose)UmsatzerlöseDie Fondsgesellschaft erzielt planmäßig aus derVermietung der Parkhausimmobilien Umsatzerlösein Form von Mieterträgen.AbschreibungenDie Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkostender Investition werden (abgesehen von dem aufGrund und Boden entfallenden Anteil) handelsrechtlichmit 2% jährlich abgeschrieben.Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzensich aus den laufenden Objektbewirtschaftungskostenund den gesellschaftsbezogenen Kostender Fondsgesellschaft zusammen. Im Geschäfts-jahr 2012 werden zusätzlich die sofort als Aufwandzu berücksichtigenden anfänglichen Kosten für dieEigenkapitalvermittlung, Strukturierung, Marketingund Prospekt, Rechts- und Steuerberatung sowiedie Mittelverwendungskontrolle berücksichtigt.122 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Plan-Gewinn- und -Verlustrechnungen (Prognose)Plan-Gewinn- und -Verlustrechnungen der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Emittentin) (PROGNOSE)*alle Beträge in EUR19. Juni 2012 –31. Dezember 201201. Januar –31. Dezember 201301. Januar –31. Dezember 201401. Januar –31. Dezember 20151 Umsatzerlöse 283.917 3.475.140 3.544.643 3.615.5362 Abschreibungen -82.721 -992.656 -992.656 -992.6563 Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.366.539 -636.662 -649.096 -661.7784 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 434 7.718 8.768 7.9495 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -66.967 -803.600 -822.996 -1.036.3506 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -5.231.877 1.049.940 1.088.663 932.701* Bei der Aufstellung der Plan-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde vereinfachend von einem fiktiven wirtschaftlichen Nutzen- undLastenwechsel der Immobilien zum 01. Dezember 2012 ausgegangen.Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeBei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgenhandelt es sich um Zinsen aus der Anlage der liquidenMittel der Fondsgesellschaft. Diese sind vorAbzug der Abgeltungsteuer dargestellt.Zinsen und ähnliche AufwendungenIn dieser Position sind die laufenden Zinsaufwendungenausgewiesen.Jahresüberschuss / -fehlbetragIm Jahr 2012 wird die Emittentin planmäßig einenhandelsrechtlichen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet.Ab dem Geschäftsjahr 2013 sollen laufendhandelsrechtliche Jahresüberschüsse erzieltwerden.Planzahlen der Fondsgesellschaft (Prognose)Die Emittentin plant ihre Investitionen im Jahr 2012abzuschließen. Die Gesamtinvestitionssummeergibt sich aus der dargestellten Zwischenbilanz.Für die Folgejahre sind keine Investitionen geplant.Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den Erträgen imRahmen der Vermietung. Es können keine Planzahlenzur Produktion der Emittentin dargestellt werden,da es sich bei der Emittentin um ein nicht produzierendesUnternehmen handelt.Planzahlen der Fondsgesellschaft (Prognose)Planzahlen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV) der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Emittentin)*alle Beträge in EUR2012 2013 2014 20151 InvestitionenGrundstücke und Gebäude inkl. Anschaffungsnebenkosten-58.391.523 0 0 02 Umsatzerlöse (Mieteinnahmen) 283.917 3.475.140 3.544.643 3.615.5363 Produktion 0 0 0 04 Jahresüberschuss /-fehlbetrag -5.231.877 1.049.940 1.088.663 932.701* Bei der Aufstellung der Planzahlen wurde vereinfachend von einem fiktiven wirtschaftlichen Nutzen- und Lastenwechsel der Immobilienzum 01. Dezember 2012 ausgegangen.7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 123


Plan-Cashflow-Rechnung (PROGNOSE)*alle Werte in EUR19. Juni – 31.Dezember 201201. Januar – 31.Dezember 201301. Januar – 31.Dezember 201401. Januar – 31.Dezember 2015A Investition und Finanzierung1 InvestitionenKaufpreis der Immobilien 54.512.000 0 0 0Grunderwerbsteuer 3.466.963 0 0 0Sonstige Anschaffungsnebenkosten 140.000Eigenkapitalvermittlung 2.880.000 0 0 0Akquisitionsgebühren 272.560 0 0 0Strukturierung 1.930.000 0 0 0Bearbeitungsgebühr Fremdfinanzierung 122.500 0 0 0Marketing und Prospekt 110.000 0 0 0Rechts-und Steuerberatung 200.000 0 0 0Mittelverwendung 10.000 0 0 0Finanzierungnebenkosten 27.500 0 0 0Summe Investitionen 63.671.523 0 0 02 FinanzierungEigenkapitalKommanditkapital 38.000.000 0 0 0Agio 1.800.000 0 0 0FremdkapitalDarlehen 24.500.000 0 0 0Summe Finanzierung 64.300.000 0 0 0B Laufende Bewirtschaftung1 EinzahlungenMieteinnahmen 283.917 3.475.140 3.544.643 3.615.536Zinserträge nach deutscher Abgeltungssteuer319 5.682 6.455 5.853und SolidaritätszuschlagSumme der Einzahlungen 284.236 3.480.822 3.551.098 3.621.3882 AuszahlungenZinsen -66.967 -803.600 -822.996 -1.036.350Laufendes Management und Verwaltung -16.615 -192.153 -195.996 -199.916Vergütung für die Treuhandkommanditistin -4.500 -55.080 -56.182 -57.305Transaktionsgebühren, Verkaufsnebenkosten0 0 0 0und LiquidationsgebührInstandhaltungskosten -14.196 -188.757 -192.232 -195.777Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten -13.228 -161.913 -165.151 -168.454Steuerberatung, Jahresabschluss -30.000 -30.600 -31.212 -31.836Sonstige Gesellschaftskosten -8.000 -8.160 -8.323 -8.490Summe der Auszahlungen -153.506 -1.440.262 -1.472.092 -1.698.128C Liquidität der Fondsgesellschaft1 Liquide Mittel Periodenanfang 0 759.207 557.267 566.2732 Investitionen -63.671.523 0 0 03 Finanzierung 64.300.000 0 0 04 Einzahlungen 284.236 3.480.822 3.551.098 3.621.3885 Auszahlungen -153.506 -1.440.262 -1.472.092 -1.698.1286 Auszahlungen an die Anleger vor Steuern 0 -2.242.500 -2.070.000 -2.070.0007 Auszahlungen an die <strong>Co</strong>-Investorinnen vor Steuern 0 0 0 0Liquide Mittel Periodenende 759.207 557.267 566.273 419.534* Bei der Aufstellung der Plan-Cashflow-Rechnung wurde vereinfachend von einem fiktiven wirtschaftlichen Nutzen- und Lastenwechausgegangen.sel der Immobilien zum 01. Dezember 2012124 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Planmäßig wird die Fondsgesellschaft im Jahr 2012einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften.Plan-Cashflow-Rechnung (Prognose)Investition und FinanzierungBei den Investitionen handelt es sich um denAnkauf der Fondsimmobilien, die in diesem Zusammenhangentstehenden Anschaffungsnebenkostensowie alle weiteren anfänglichen Fondskosten. DieFinanzierung der Investition erfolgt planmäßig ausdem Kommanditkapital und teilweise darauf anfallendemAgio der Gesellschafter sowie dem Fremdkapital.Die gesamte Investition erfolgt planmäßigim Jahr 2012.Der Saldo aus Investitionen und Finanzierung stelltdie nach den Investitionen planmäßig in der Fondsgesellschaftverbleibende Liquidität dar.Laufende BewirtschaftungDie Fondsgesellschaft erzielt planmäßig Mieteinnahmen.Sie erwirtschaftet planmäßig in geringemUmfang Zinseinnahmen aus der Anlage freier Liquidität.Die Ausgaben der Fondsgesellschaft setzensich aus den Zinsen, den laufenden Objektbewirtschaftungskostenund den gesellschaftsbezogenenKosten zusammen.Liquidität der FondsgesellschaftDie Liquidität der Fondsgesellschaft ergibt sich ausden Investitionen und der Finanzierung sowie denlaufenden Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft.Die erste Auszahlung an die Anlegerist zum 15. Juni 2013 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunktsoll auch die planmäßige Auszahlung für denMonat Dezember 2012 geleistet werden.Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhängezur voraussichtlichen Vermögens-,Finanz- und Ertragslage und denPlanzahlen der Emittentin zu Investitionen,Produktion, Umsatz und ErgebnisDie Planbilanzen und die Planzahlen der Emittentinsind nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.Hierbei sind bestimmte Anschaffungsnebenkostenals anteiliger Wert der Grundstücke und Gebäudezu erfassen. Die Gebäudewerte sind außerdemplanmäßig abzuschreiben („Absetzung für Abnutzung“).Die Plan-Cashflow-Rechnung stellt demgegenüberausschließlich auf tatsächliche Zahlungsströmeab, nicht zahlungswirksame für die korrekteBilanzdarstellung erforderliche Positionen sinddabei nicht abzubilden. Die jeweiligen Werte, insbesonderedie Werte der Investitionsphase, sinddeshalb nicht unmittelbar vergleichbar und Abweichungenzwischen den Darstellungen stellen keinenFehler dar, sondern ergeben sich aus derunterschiedlichen Funktion der verschiedenen Prognoserechnungenund den für ihre Aufstellung zubeachtenden Regeln.Die Prognosen sind unter der Annahme aufgestellt,dass die in der Zwischenbilanz zu Handelsbilanzwertenausgewiesene Investition zeitgerechtdurchgeführt wird und die in der prognostiziertenPlan-Gewinn- und Verlustrechnung und Plan-Cashflow-Rechnung dargestellten Einnahmen undAusgaben wie prognostiziert anfallen. Die Fondsnebenkostensind im Jahr 2012 für die handelsrechtlicheGewinnermittlung nach den Vorschriftendes Handelsgesetzbuches als Aufwand anzusetzen.Die dargestellte Prognose der Vermögens-, FinanzundErtragslage ist damit im Wesentlichen abhängigvom Verlauf der Platzierung, deren Abschlusszum 30. November 2012 unterstellt ist, der zeitgerechtenEinzahlung des Eigenkapitals, der erwartetenValutierung der Fremdfinanzierung und der7. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN | 125


planmäßigen Durchführung der abgeschlossenenVerträge. Eine spätere Platzierung und / oder einespätere Zahlung des Kaufpreises der Immobilienhätte für die Handelsbilanzrechnung und die Kapitalflussrechnungder Emittentin unmittelbar Einflussauf alle mit den Immobilien im unmittelbarenZusammenhang stehenden Ertrags- und Aufwandspositionenund würde die Handelsbilanzergebnissefür alle prognostizierten Perioden beeinflussen.Die sonstigen Umstände und Wirkungszusammenhänge,die Auswirkungen auf die hier dargestelltenPrognoserechnungen haben können, werdenim vorliegenden Verkaufsprospekt in Kapitel4 „Risiken der Beteiligung“ und in Abschnitt 7.4„Sensitivitäten (Abweichungen von der Prognose)“beschrieben.126 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


8. Rechtliche Grundlagen8.1 VORBEMERKUNGEN ZU DENRECHTLICHEN ERLÄUTERUNGENDieses Kapitel stellt die mit der Vermögensanlage verbundenenRechte in einer Zusammenfassung dar. Die sich auspersönlichen Verhältnissen eines einzelnen Anlegers ergebendenAspekte können naturgemäß nicht erfasst werden.Jedem Anlageinteressenten wird empfohlen, die imKapitel 13 „Anhang“ im vollständigen Wortlaut abgedrucktenBestimmungen des Gesellschaftsvertrags, desTreuhandvertrags und des Mittelverwendungskontrollvertragsvollständig zu prüfen und ggf. mit seinem persönlichenBerater zu erörtern. Nur die vollständigen Vertragstextesind für die Rechtsbeziehungen des Anlegers imZusammenhang mit einer Beteiligung an der <strong>Bouwfonds</strong><strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (die „Emittentin“)maßgeblich.8.2.2 Gründungsdatum und DauerDie Emittentin wurde am 19. Juni 2012 gegründet. DieEmittentin ist nicht für eine bestimmte Zeit gegründet.8.2.3 Registergericht und NummerAmtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer:HRA 47049B, eingetragen am 23. Juli 2012.8.2.4 Rechtsform, RechtsordnungDie Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft. Die für siemaßgebliche Rechtsordnung ist deutsches Recht. Die Emittentinist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaftauf Aktien.Zukünftige Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die mitqualifizierter Mehrheit der Gesellschafterversammlungund Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistinund der Treuhandkommanditistin beschlossen werdenkönnen, würden zu Abweichungen zwischen der nachfolgendenDarstellung und dem Gesellschaftsvertrag führen.8.2 DIE EMITTENTin8.2.5 GegenstandGegenstand der Emittentin ist der Erwerb, die Verwaltung,die Vermietung und die Verwertung von Immobilien in denNiederlanden. Der Gesellschaftszweck erstreckt sich darauf,alle unmittelbar oder mittelbar dem Geschäftszweckdienenden oder ihn fördernden Geschäfte mit Ausnahmegenehmigungsbedürftiger und gewerblicher Tätigkeitenvorzunehmen und durch Dritte vornehmen zu lassen.8.2.1 Firma, Sitz und GeschäftsanschriftDie Firma der Emittentin lautet <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong><strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Ihr Sitz ist Berlin. Die Geschäftsanschriftlautet Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin.8.2.6 Kapital und frühereKapitalmaßnahmenDie Höhe des gezeichneten Kapitals beträgt 2.001.000 EUR.Es ist zerlegt in Kommanditanteile. Die Höhe der ausstehendenEinlagen auf das Kapital beträgt 2.001.000 EUR.8. Rechtliche Grundlagen | 127


Die Hauptmerkmale der Anteile entsprechen der Darstellungin Abschnitt 8.5.1.In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiereoder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 desVermögensanlagengesetzes ausgegeben. Es wurden auchkeine Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des mitdem am 01. Juni 2012 außer Kraft getretenen Verkaufsprospektgesetzesausgegeben.8.2.7 KonzernverbindungenDie Emittentin ist zunächst Konzernunternehmen der <strong>Co</strong>öperatieveCentrale Raiffeisen Boerenleenbank B.A. („Rabobank“),einer nach niederländischem Recht errichteten„<strong>Co</strong>öperatieve Vereniging B.A.“ (Genossenschaft mitbeschränkter Haftung), die den weitesten Konzernabschlussaufstellt. Mittelbare Tochtergesellschaft der Rabobanksind die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong>, die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und die<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, die bei Prospektaufstellungnoch alle Kommanditanteile der Emittentinhalten. Nach Durchführung der Kapitalemission gehörtdie Emittentin keinem Konzern mehr an. Eine Konzernzugehörigkeitist auch nicht geplant.8.3 Gründungsgesellschafterinnenund Gesellschafterinnen zumZeitpunkt der Aufstellung desVerkaufsprospektsDie persönlich haftende Gesellschafterin haftet kraft ihrerStellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentinfür deren Verbindlichkeiten unbeschränkt. Kraft ihrerRechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftungist ihre Haftung aber auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt.Die persönlich haftende Gesellschafterin hat keine Kapitaleinlagegeleistet und ist hierzu auch weder berechtigtnoch verpflichtet. An Vermögen und Ergebnis der Emittentinist sie nicht beteiligt.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jederzeitohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt, aufihre Kosten ihre Stellung als persönlich haftende Gesellschafterinder Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichtenauf eine andere <strong>GmbH</strong> mit gleichem Gesellschafterhintergrundzu übertragen.8.3.2 Die GründungskommanditistinnenWeitere Gründungsgesellschafterinnen der Emittentinund zugleich alleinigen Kommanditistinnen im Zeitpunktder Prospektaufstellung sind die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> als geschäftsführende Kommanditistin, die<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> alsKommanditistin und die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs<strong>GmbH</strong> als Treuhandkommanditistin.Die Geschäftsanschrift dieser Gründungsgesellschafterinnenlautet Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin, Sitz aller Gesellschaftenist Berlin.Die nachstehend dargestellten Gründungsgesellschafterinnensind auch die Gesellschafterinnen der Emittentinzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.8.3.1 Die persönlich haftendeGesellschafterinDie <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong> ist Gründungsgesellschafterin und persönlich haftendeGesellschafterin der Emittentin (auch im Zeitpunkt derProspektaufstellung). Ihr gezeichnetes und voll eingezahltesKapital beträgt 25.000 EUR. Alleinige Gesellschafterin ist die<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, Berlin.Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die Geschäftsanschrift lautetPotsdamer Straße 58, 10785 Berlin. Mitglieder der Geschäftsleitungsind die Herren André Barthels, Geschäftsführer,Berlin, und Bart Pierik, Geschäftsführer, Hoevelaken.Die Gründungskommanditistinnen haben Kommanditeinlagengezeichnet. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschafterinnenund den Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt gezeichnetenEinlagen beträgt 2.001.000 EUR. Der Gesamtbetragder insgesamt eingezahlten Einlagen beträgt 0,00EUR. Die Treuhänderin wird die von ihr gezeichnete Einlagevon 1.000 EUR auch erst einzahlen, wenn ein Anleger,der eine mittelbare Beteiligung wünscht, seine Einlagegeleistet hat, da sie ihre Beteiligung insgesamt (alsoauch hinsichtlich der bei Gründung gezeichneten Einlage)nur als fremdnützige Treuhandbeteiligung zu halten beabsichtigt.128 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


8.3.3 Gemeinsame Angaben zu allenGründungsgesellschafterinnen undGesellschafterinnen zum Zeitpunkt derProspektaufstellungDie in Ziffern 8.3.1 und 8.3.2 genannten Gründungsgesellschafterinnensind zugleich die alleinigen Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.Über das Vermögen einer Gründungsgesellschafterin odereiner Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungwurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahreneröffnet oder mangels Masse abgewiesen.Keine Gründungsgesellschafterin und keine Gesellschafterinzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung war innerhalbder letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung einerGesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahreneröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.Angaben über frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zumBetreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtkönnen nicht gemacht werden,weil es solche Aufhebungen nicht gibt.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einerStraftat nacha) den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (das betrifftStraftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschungund Insolvenzstraftaten),b) § 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfteund Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungenohne erforderliche Genehmigung),c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten,insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation)oderd) § 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten),die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zumZeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monateist, bestehen für die Gründungsgesellschafterinnenoder Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungund deren Mitglieder der Geschäftsführung nicht.Auch eine ausländische Verurteilung wegen einer Straftat,die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist, bestehtnicht. Angaben zur Art und Höhe der Strafe könnendeshalb nicht gemacht werden.8.3.4 Aufgaben und wirtschaftlicheVerbindungenDie Gründungsgesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> ist als geschäftsführende Kommanditistin mitder Geschäftsführung der Emittentin betraut. Die Gründungsgesellschafterin<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs<strong>GmbH</strong> ist als Treuhänderin mit der Durchführungder Beteiligungs- oder Verwaltungstreuhandtätigkeit fürdie künftigen Anleger beauftragt. Im Übrigen erbringendie Gründungsgesellschafterinnen und die Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in keinerArt und Weise Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhangmit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.Sie erbringen auch im Übrigen in keinem UmfangLeistungen und Lieferungen.Die Gründungskommanditistin <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> ist alleinige Gesellschafterin derAnbieterin <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management<strong>GmbH</strong>, die mit der Prospektierung des Beteiligungsangebotsbeauftragt ist, sowie Alleingesellschafterin dergeschäftsführenden Kommanditistin <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong>, die mit der Geschäftsführung der Emittentinbeauftragt ist, und der Treuhänderin <strong>Bouwfonds</strong>Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, die als Treuhänderinfungiert. Im Übrigen haben die Gründungsgesellschafterinnenund Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungin keinem Umfang unmittelbare oder mittelbareBeteiligungen an Unternehmen, die Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffungoder Herstellung der Anlageobjekte erbringen, und sind inkeiner Art und Weise für solche Unternehmen tätig.Die Gründungsgesellschafterinnen und die Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind in keinerArt und Weise mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt. Die Gründungskommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> ist alleinigeGesellschafterin der Anbieterin <strong>Bouwfonds</strong> Real EstateInvestment Management <strong>GmbH</strong>, die mit dem Vertriebder emittierten Vermögensanlage beauftragt ist. Im Übrigenhaben die Gründungsgesellschafterinnen und die Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellungin keinem Umfang unmittelbare oder mittelbare Beteiligungenan Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittiertenVermögensanlage beauftragt sind, und sind in keinerArt und Weise für solche Unternehmen tätig.Die Gründungsgesellschafterinnen und die Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stellen derEmittentin in keiner Art und Weise Fremdkapital zur Verfügungund vermitteln ihr in keiner Art und Weise Fremd-8. Rechtliche Grundlagen | 129


kapital. Sie haben in keinem Umfang unmittelbare odermittelbare Beteiligungen an Unternehmen, die der EmittentinFremdkapital zur Verfügung stellen oder vermitteln,und sind in keiner Art und Weise für solche Unternehmentätig.8.3.5 Gewinnbeteiligungen,Entnahmerechte und Gesamtbezügeder GesellschafterinnenDer <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>stehen das handelsrechtliche Ergebnis und das nach § 14Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ermittelte Liquiditätsergebnisder Emittentin für die Zeit von ihrer Gründung biszum Tag vor der Zahlung des Kaufpreises für die Parkhäuserallein zu. Dieses Liquiditätsergebnis wird sie ausgezahlterhalten. Ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises für dieParkhäuser ist sie nach Maßgabe der allgemeinen Gewinnverteilung,das heißt nach dem Verhältnis der Anzahl dervon ihr übernommenen Kommanditeinlagen (1.999) zurGesamtanzahl der weiteren Kommanditeinlagen, an Ergebnisund Auszahlungen der Emittentin beteiligt. Allerdingsstundet sie der Emittentin diese laufenden auf ihreBeteiligung entfallenden Auszahlungen und erhält diesekonzeptionsgemäß in einer Summe aus dem Liquidationserlösausgekehrt. Sie ist aber berechtigt, die Stundung frühestensmit Wirkung vom 01. Januar 2024 zu widerrufen,wenn es zu diesem Zeitpunkt zu einer Liquidation der Gesellschaftnoch nicht gekommen ist.Die geschäftsführende Kommanditistin ist nach Maßgabeder allgemeinen Gewinnverteilung, das heißt nachder Anzahl ihrer Kommanditanteile (1) zur Gesamtanzahlder Kommanditanteile, an Ergebnis und Auszahlungen derEmittentin beteiligt. Allerdings stundet sie der Emittentindie auf ihre Beteiligung entfallenden Auszahlungen underhält diese konzeptionsgemäß in einer Summe aus demLiquidationserlös ausgekehrt. Sie ist aber berechtigt, dieStundung frühestens mit Wirkung vom 01. Januar 2024 zuwiderrufen, wenn es zu diesem Zeitpunkt zu einer Liquidationder Gesellschaft noch nicht gekommen ist.Die Treuhänderin ist rechtlich gesehen nach Maßgabe derallgemeinen Gewinnverteilung, das heißt nach dem Verhältnisder Anzahl ihrer Kommanditanteile (1) zur Gesamtanzahlder Kommanditanteile, an Ergebnis und Auszahlungender Emittentin beteiligt. Das gilt allerdings wirtschaftlichgesehen nur, solange und soweit sie diese Kommanditeinlagefür eigene Rechnung, also nicht für künftige Treugeber,hält, was nicht vorgesehen ist. Rein praktisch wird dieTreuhänderin bei planmäßigem Verlauf deshalb an Ergebnisund Auszahlungen der Emittentin nicht beteiligt sein.Im Übrigen stehen Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnenzum Zeitpunkt der ProspektaufstellungGewinnbeteiligungen oder Entnahmerechte nicht zu.Der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondereder Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte, Provisionen undNebenleistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschafterinnenund den Gesellschafterinnen zum Zeitpunktder Prospektaufstellung insgesamt zustehen, beträgt146.531,84 EUR. Er setzt sich aus folgenden Tätigkeitsvergütungenzusammen:Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht eine jährlicheHaftungsvergütung in Höhe von 1.190 EUR einschließlichUmsatzsteuer zu. Sie erhöht sich künftig um 2% p.a.bezogen auf den Vorjahreswert.Der geschäftsführenden Kommanditistin steht eine Tätigkeitsvergütungin Höhe von jährlich 2% der Jahresnettomieteinnahmenzzgl. Umsatzsteuer zu. Das entspricht fürdas erste Geschäftsjahr 2012 planmäßig einem Jahresbetragvon 81.081,84 EUR einschließlich Umsatzsteuer.Der Treuhänderin steht eine Treuhandvergütung inHöhe von 0,15% des Emissionskapitals (vorgesehen:36.000.000 EUR) jährlich zzgl. Umsatzsteuer zu. Das entsprichtfür das erste Geschäftsjahr 2012 planmäßig einemJahresbetrag von 64.260 EUR einschließlich Umsatzsteuer.Die Vergütung erhöht sich künftig um 2% p.a. bezogen aufden Vorjahreswert.8.4 Die GESCHÄFTSFÜHRUNG undBEIRÄTE Der Emittentin SOWIESONSTIGE PERSONEN8.4.1 Die Organe der EmittentinDie Geschäftsführung der Emittentin besteht aus der persönlichhaftenden Gesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong><strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, durch die dieEmittentin im Außenverhältnis gesetzlich vertreten wird,und der geschäftsführenden Kommanditistin <strong>Bouwfonds</strong>Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist kraft Gesellschaftsvertragsvon der Geschäftsführung ausgeschlossen.Ihre organschaftliche Vertretung der Emittentin ist davonkraft Gesetzes unberührt. Im Innenverhältnis obliegtdie Geschäftsführung der Emittentin und deren Verwal-130 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


tung aber allein der geschäftsführenden Kommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, der insoweit umfassenderechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt ist. Die nichtgeschäftsführenden Kommanditisten sind für die Dauerder Gesellschaft von der Geschäftsführung ausgeschlossen.Ihnen steht auch ein Widerspruchsrecht gegen eine Handlungder geschäftsführenden Kommanditistin nicht zu.Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungkeine Aufsichtsgremien oder Beiräte. Die Gesellschafterversammlungkann die Einrichtung eines Beiratsbeschließen.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einerStraftat nachDie Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Kommanditistin,die einschließlich ihrer jeweiligen Geschäftsführerfür Geschäfte mit der Emittentin von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit und befugt ist, die vonihr übernommenen Aufgaben auf andere Gesellschaftenzu übertragen, umfassen insbesondere die laufendeGeschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft, dieAufstellung des Jahresabschlusses, die Einberufung undDurchführung von Gesellschafterversammlungen und dieLiquidation der Emittentin. Für bestimmte wesentlicheMaßnahmen bedarf die geschäftsführende Kommanditistinder Zustimmung der Gesellschafterversammlung, sieheAbschnitte 8.5.5 und 8.5.6.1.a) den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (das betrifftStraftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschungund Insolvenzstraftaten),b) § 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfteund Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungenohne erforderliche Genehmigung),c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten,insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation)oderd) § 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten),8.4.2 Die Mitglieder der Geschäftsführungder EmittentinDie Geschäftsführung der Emittentin besteht aus dennachfolgend genannten Geschäftsführern ihrer persönlichhaftenden Gesellschafterin und ihrer geschäftsführendenKommanditistin:Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftendenGesellschafterin der Emittentin sind:Herr Bart Pierik, geb. am 02. August 1969, Kaufmann,Hoevelaken, und Herr André Barthels, geb. am 01. Februar1975, Kaufmann, Potsdam.Mitglieder der Geschäftsführung der geschäftsführendenKommanditistin der Emittentin sind:Herr Roman Menzel, geb. am 18. April 1965, Kaufmann,Berlin, und Herr Martin Eberhardt, geb. am 03. August1964, Kaufmann, Hamburg.Die Geschäftsanschrift für Herrn Bart Pierik ist: De Beek 18,3871 MS Hoevelaken, Niederlande. Die Geschäftsanschriftfür alle anderen Mitglieder der Geschäftsführung ist: PotsdamerStraße 58, 10785 Berlin.Eine konkrete Aufgabenverteilung für die Mitglieder derGeschäftsführung besteht nicht.die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zum Zeitpunktder Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monateist, bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung nicht.Auch eine ausländische Verurteilung wegen einer Straftat,die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist, bestehtnicht. Angaben zur Art und Höhe der Strafe könnendeshalb nicht gemacht werden.Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführungwurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahreneröffnet oder mangels Masse abgewiesen. KeinMitglied der Geschäftsführung war innerhalb der letztenfünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig,über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnetoder mangels Masse abgewiesen wurde. Angaben überfrühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben vonBankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtkönnen nicht gemacht werden, weil es solche Aufhebungennicht gibt.Den Mitgliedern der Geschäftsführung stehen Gewinnbeteiligungenoder Entnahmerechte nicht zu.Der Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondereder Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen und Nebenleistungen jederArt, die den Mitgliedern der Geschäftsführung zusteht,beträgt 0,00 EUR.8. Rechtliche Grundlagen | 131


Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind inkeiner Art und Weise mit dem Vertrieb der emittiertenVermögensanlage beauftragt. Sie stellen der Emittentinin keiner Art und Weise Fremdkapital zur Verfügung undvermitteln ihr in keiner Art und Weise Fremdkapital. Sieerbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oderHerstellung der Anlageobjekte in keiner Art und WeiseLieferungen oder Leistungen. Sie erbringen auch sonst inkeinem Umfang Leistungen und Lieferungen. Sie habenin keinem Umfang unmittelbare oder mittelbare Beteiligungenan Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittiertenVermögensanlage beauftragt sind oder der EmittentinFremdkapital zur Verfügung stellen oder vermittelnoder im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellungder Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungenerbringen.Hauptmerkmale der Anteile der Gründungsgesellschafterinnenund Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungentsprechen den Hauptmerkmalen derAnteile der Anleger bis auf die nachstehend aufgeführtenabweichenden Rechte.8.5.2 Abweichende Rechte derGesellschafterinnen der Emittentin zumZeitpunkt der ProspektaufstellungDie von der geschäftsführenden Kommanditistin und derTreuhänderin zu übernehmenden Kapitalanteile müssennicht mindestens zehn Kommanditanteile zu je 1.000 EURzzgl. 5% Agio umfassen. Die drei Gründungsgesellschafterinnenleisten kein Agio.Herr Martin Eberhardt und Herr André Barthels sind auchtätig als Geschäftsführer, Herr Roman Menzel ist tätig alsHead of Sales der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>, Berlin, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage und der Konzeptionund Prospektierung des Beteiligungsangebots beauftragtist. Im Übrigen sind Mitglieder der Geschäftsführung derEmittentin in keiner Art und Weise für ein Unternehmentätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagebeauftragt ist oder der Emittentin Fremdkapitalzur Verfügung stellt oder vermittelt oder Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffungoder Herstellung der Anlageobjekte erbringt.Die gesellschaftsvertraglichen Vergütungsansprüche derpersönlich haftende Gesellschafterin, der Treuhänderinund der geschäftsführenden Kommanditistin werden imInnenverhältnis der Gesellschafter stets als Aufwand derGesellschaft behandelt und von dieser gezahlt.Der geschäftsführenden Kommanditistin steht allein dasRecht zur Führung der Geschäfte der Emittentin zu, die beitretendennicht geschäftsführenden Kommanditisten sowiedie persönlich haftende Gesellschafterin sind für die Dauerder Gesellschaft von der Geschäftsführung ausgeschlossen.Die geschäftsführende Kommanditistin ist auch zur alleinigenLiquidatorin der Emittentin bestellt.8.5 Die Beteiligung an derEmittentin8.5.1 Hauptmerkmale der Anteile derAnlegerJeder Anleger nimmt laut Gesellschaftsvertrag ab demTag der Kaufpreiszahlung für die Immobilien am Gewinnund Verlust der Emittentin, an Auszahlungen undam Liquidationsergebnis grundsätzlich nach dem Verhältnisder von ihm gezeichneten Anteile zu allen gezeichnetenAnteilen teil. Er verfügt über Auskunfts- undEinsichtsrechte, das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,das Stimmrecht, das Recht zur Veräußerungoder Übertragung der Beteiligung oder der sonstigenVerfügung über sie, jeweils mit Zustimmung allerGesellschafter und das Recht zur Kündigung der Emittentinmit einer Frist von sechs Monaten zum Ende einesKalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2027. DieDie geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, einenKommanditisten, der die Einlage trotz schriftlicherFristsetzung mit Androhung des Ausschlusses nicht, nichtrechtzeitig oder nicht vollständig leistet, durch einseitigeErklärung aus der Gesellschaft auszuschließen. Weiterhinsteht ihr das Recht zu, das Gesellschaftskapital durch Aufnahmeweiterer Kommanditisten und / oder Aufstockungder Beteiligung der Treuhänderin ohne Zustimmung derMitgesellschafter und unter Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB bis längestens zum 19. Dezember2012 um bis zu 36.000.000 EUR zu erhöhen. Die geschäftsführendeKommanditistin und die persönlich haftende Gesellschafterinsind befugt, die Emittentin zu vertreten.Die geschäftsführende Kommanditistin hat in der Gesellschafterversammlungeine Stimme, soweit ihr nichtnach der Beteiligung am Gesellschaftskapital ein höheresStimmrecht zusteht. Die persönlich haftende Gesellschafterinist nicht am Kapital und Gewinn der Emittentin beteiligtund hat unbeschadet hiervon eine Stimme.132 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Die Treuhänderin ist berechtigt, einem Treugeber gegenüber,der der Einlageverpflichtung trotz schriftlicher Aufforderungund Nachfristsetzung nicht oder nicht in vollerHöhe nachkommt, durch einseitige Erklärung vomTreuhandvertrag zurückzutreten. Sie ist ferner berechtigt,ohne Zustimmung der weiteren Gesellschafter eineim eigenen Namen übernommene oder künftig gehalteneKommanditbeteiligung ganz oder in Teilen als fremdnützigeTreuhandkommanditistin für Dritte zu halten.Der <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>stehen das handelsrechtliche Ergebnis und das Liquiditätsergebnisder Emittentin nach den Regelungen des Gesellschaftsvertragesfür die Zeit von ihrer Gründung bis zumTag vor der Zahlung des Kaufpreises für die Parkhäuser alleinzu. Dieses Liquiditätsergebnis wird von ihr entnommen.Die Gründungskommanditistinnen <strong>Bouwfonds</strong> AssetManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondverwaltungs<strong>GmbH</strong> stunden der Emittentin die auf ihreBeteiligung im Übrigen entfallenden Auszahlungen. DieseAuszahlungen erhalten sie konzeptionsgemäß erst nachträglichaus dem Liquidationserlös. Sie sind aber berechtigt,die Stundung frühestens mit Wirkung vom 01. Januar2024 zu widerrufen, wenn es zu diesem Zeitpunkt zu einerLiquidation der Gesellschaft noch nicht gekommen ist.Darüber hinaus gibt es keine abweichende Rechte der Gesellschafterinnender Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungim Vergleich zu den Hauptmerkmalen derAnteile der Anleger.Ehemaligen Gesellschaftern stehen Ansprüche aus ihrerBeteiligung bei der Emittentin nicht zu; solche Ansprüchekönnen deshalb nicht beschrieben werden.8.5.3 Beitritt weiterer GesellschafterDie Emittentin beabsichtigt, ihr Kommanditkapital auf denfür die Durchführung der Investition geplanten Betrag lautInvestitionsplan zu erhöhen. Die geschäftsführende Kommanditistinist insoweit berechtigt und bevollmächtigt, dieErhöhung des Gesellschaftskapitals ohne Zustimmung derMitgesellschafter und unter Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB durchzuführen. Die Ermächtigungist auf die Dauer von sechs Monaten ab dem Gründungsdatumbefristet. Die Eigenkapitalemission wird mit Platzierungdes vorgesehenen Kapitals auch vor Ablauf dieserFrist geschlossen. Anleger beteiligen sich in Höhe derin der Beitrittserklärung genannten Zeichnungssumme ander Emittentin, und zwar entweder unmittelbar als Direktkommanditistenoder mittelbar als Treugeber durch denAbschluss eines Treuhandvertrags mit der Treuhänderin.Treuhandkommanditistin (nachfolgend die „Treuhänderin“)ist die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>,Berlin. Sie wird für die künftigen Anleger Beteiligungen ander Emittentin erwerben.Beide Beteiligungsformen sind hinsichtlich der mit der Beteiligungverbundenen Rechte weitestgehend gleichgestellt,soweit dies gesetzlich möglich ist. Die Treugeberwerden im Innenverhältnis zur Emittentin wie Kommanditistenbehandelt. Die Regelungen des Gesellschaftsvertragsräumen dem Treugeber Rechte und Pflichten ein,die denen eines unmittelbar beteiligten Kommanditistenmöglichst nahekommen. Die Treugeber sind insbesonderewie ein unmittelbar beteiligter Kommanditistwirtschaftlich an Vermögen, Gewinn und Verlust, Auseinandersetzungsguthabenund Liquidationserlös der Emittentinbeteiligt. Jeder Treugeber kann auch an der Gesellschafterversammlungpersönlich teilnehmen oder sichunter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungenvertreten lassen.Aus Vereinfachungsgründen werden nachfolgend die Direktkommanditistenund die Treugeber deshalb einheitlichals „Anleger“ und beide Beteiligungsformen als „Beitritt“bezeichnet, soweit eine Unterscheidung nicht erforderlichist. Einem Beitritt als Direktkommanditist wird die geschäftsführendeKommanditistin die erforderliche Zustimmungnur erteilen, wenn mit dem Zeichnungsschein eineumfassende Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigterForm vorgelegt wird. Jeder mittelbar über die Treuhänderinbeitretende Anleger kann auch jederzeit späterdie Umwandlung seiner Beteiligung in eine direkte Beteiligungmit Eintragung im Handelsregister verlangen.Im Innenverhältnis der Gesellschafter wird das Kapital inAnteile zu jeweils 1.000 EUR eingeteilt. Diese Unterteilungdient allein dazu, bestimmten Bestimmungen des niederländischenSteuerrechts Rechnung zu tragen. Dafür istdie Einteilung in Anteile gleicher Größe erforderlich. Dasdeutsche Recht kennt die Aufspaltung einer Kommanditbeteiligungin mehrere Anteile nicht. Die Zeichnungsbeträgesollen jeweils 10.000 EUR zzgl. 5% Agio erreichenoder übersteigen. Das entspricht mithin im Innenverhältnisder Zeichnung von zehn Anteilen à 1.000 EUR. Als Haftsummewird im Handelsregister jeweils 0,1% der Pflichteinlageeingetragen.8.5.4 Ausgeschlossene InteressentenStaatsangehörige der USA, Inhaber einer dauerhaftenAufenthaltsberechtigung (Greencard), Personenmit Wohnsitz in den USA und Personen, die aus sonsti-8. 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gen Gründen der unbeschränkten Steuerpflicht gegenüberden US-Bundesbehörden unterliegen, dürfen eineBeteiligung nicht erwerben. Kein Anleger darf eine Beteiligungfür Rechnung einer der Besteuerung der USAunterliegenden Gesellschaft oder einer sonstigen nachUS-amerikanischem Recht errichteten Vermögenseinheit,Vermögensmasse oder Trust erwerben oder halten.Die geschäftsführende Kommanditistin wird ihre Zustimmungzu Beitrittsgesuchen von Personengesellschaftenoder anderer Zusammenschlüsse von Personen, die nachniederländischem Steuerrecht als transparente Gesellschaftangesehen werden, nicht erteilen.8.5.5 Informations- und Kontrollrechte derGesellschafter8.5.5.1 Informations- und PrüfungsrechteJeder Anleger ist entsprechend der gesetzlichen Regelung(§ 166 des Handelsgesetzbuches) berechtigt, die abschriftlicheMitteilung des Jahresabschlusses zu verlangenund dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher undPapiere zu prüfen. Jeder Anleger kann darüber hinausnach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags in Angelegenheitender Gesellschaft Auskunft von der Treuhänderinund dem Beirat verlangen. Die Auskunft kannnur verweigert werden, wenn zu befürchten ist, dassder Gesellschafter diese Rechte zu gesellschaftsfremdenZwecken ausübt und dadurch der Gesellschaft ein nichtunerheblicher Nachteil droht. Wird einem zulässigen Auskunftsverlangennicht binnen angemessener Frist nachgekommen,kann der Gesellschafter auf eigene Kostenselbst oder durch einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheitverpflichteten Sachverständigen (Rechtsanwalt,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Einsichtnahme in dieBücher und Schriften der Gesellschaft nehmen.8.5.5.2 BeiratDie Gesellschafterversammlung kann mit einfacher Mehrheiteinen aus drei natürlichen Personen bestehenden Beiratzur Beratung der Geschäftsführung und Überwachungder Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen einrichten,dessen Mitglieder wählen und seine Vergütung festsetzen.Der Beirat wird für eine Amtsdauer von drei Jahrenbestellt. Er kann jederzeit Auskünfte verlangen und dieBücher und Schriften der Gesellschaften einsehen. Beiratsmitgliederhaften für diejenige Sorgfalt, welche sie in eigenenAngelegenheiten anzuwenden pflegen, höchstensaber bis 100.000 EUR je Schadensfall.8.5.6 Mitwirkungs- undEntscheidungsrechte8.5.6.1 Entscheidungskompetenz derGesellschafterversammlungFür grundlegende Entscheidungen ist die Gesellschafterversammlungzuständig. Ihrer Einwilligung bedarf auchdie Vornahme einer Reihe von wesentlichen Geschäften.Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondereüber:• die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendungund Auszahlungen an die Gesellschafter unddie Wahl des Abschlussprüfers;• die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,der geschäftsführenden Kommanditistin und derTreuhänderin für das abgelaufene Geschäftsjahr;• Einrichtung, Wahl, Entlastung und Auflösung des Beirats;• Änderungen des Gesellschaftsvertrags;• Auflösung, Umwandlung und Liquidation der Gesellschaft.Die geschäftsführende Kommanditistin bedarf der Zustimmungzu folgenden Geschäften:• Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,grundstücksgleichen Rechten oder Beteiligungen undAbschluss von Verträgen, die eine Beteiligung Dritteran den Ergebnissen der Gesellschaft zum Gegenstandhaben;• Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichenTeils des Gesellschaftsvermögens oder Einräumung einesRechts daran;• Darlehensgewährung, Übernahme von Bürgschaften,Garantien oder ähnlichen Haftungserklärungen vonmehr als insgesamt 250.000 EUR oder Eingehung vonWechselverbindlichkeiten;• Aufnahme beziehungsweise Inanspruchnahme von Darlehenin Höhe von mehr als insgesamt 500.000 EUR überdie im Investitionsplan genannten Darlehen hinaus;• Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen, das heißt Abschluss von anderen Artenvon Verträgen über mehr als 1.000.000 EUR;134 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


• Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten (mitAusnahme von Bevollmächtigungen der geschäftsführendenKommanditistin) und Gewährung von Einzelvollmachtenüber den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebshinaus;• Abschluss von Anstellungsverträgen und die Erteilungvon Pensionszusagen.8.5.6.2 Stimmrechte der Anleger,MehrheitserfordernisseJe ein Kommanditanteil, also je 1.000 EUR Beteiligung amGesellschaftskapital, gewähren eine Stimme. Der persönlichhaftende Gesellschafterin und der geschäftsführendenKommanditistin steht jeweils eine Stimme zu, soweitnicht das Stimmrecht nach Beteiligung am Gesellschaftskapitalzu einer höheren Stimmzahl führt. Die Stimmabgabekann nur einheitlich erfolgen. Die Treuhänderin istaber berechtigt, entsprechend den ihr erteilten Weisungenunterschiedliche Stimmen abzugeben. Stimmenthaltungenzählen stets für die Ermittlung der Beschlussfähigkeitmit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen für dieErmittlung der Mehrheit.Einladung der geschäftsführenden Kommanditistin nachAufstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangeneGeschäftsjahr, spätestens aber bis zum Ablauf deszehnten Monats des laufenden Wirtschaftsjahres am Sitzder Gesellschaft statt. Die Einberufung erfolgt mit einerFrist von vier Wochen.Außerordentliche Gesellschafterversammlungen werdenaußer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen einberufen,wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlichist oder dies unter schriftlicher Übersendung einer Tagesordnungund einer Begründung von einem oder mehrerenGesellschaftern verlangt wird, der beziehungsweisedie mindestens 10% des stimmberechtigten Kapitals aufsich vereinigen, oder wenn die geschäftsführende Kommanditistinoder der Beirat (soweit bestellt) es verlangen.Sie können auch fernschriftlich (Telefax) einberufen werden.Sollte die geschäftsführende Kommanditistin einemordnungsgemäßen Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichenGesellschafterversammlung nicht binnenzwei Wochen nachkommen, so sind die Kommanditistenselbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden grundsätzlichmit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmengefasst. Für die Änderung des Gesellschaftsvertrags,den Ausschluss eines nicht zahlungssäumigen Gesellschafters,die Kündigung oder den Ausschluss der persönlichhaftenden Gesellschafterin, die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis,die Auflösung, die Umwandlung der Gesellschaftin eine andere Rechtsform und die Durchführungeiner Sonderprüfung in entsprechender Anwendung derBestimmungen der §§ 142 ff. und §§ 258 ff. des Aktiengesetzesist eine qualifizierte Mehrheit von 75% der sich ander Abstimmung beteiligenden Stimmen erforderlich.Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kündigung oderAusschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin undUmwandlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zusätzlichder Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistinund der Treuhänderin.Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begründen, und dieZustimmung zur Übertragung von Beteiligungen eines Anlegersbedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.8.5.6.4 Teilnahme und BeschlussfähigkeitJeder Anleger ist zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungenberechtigt. Auch die Treugeber sind stets berechtigt,selbst oder durch einen Bevollmächtigten – entsprechendder Regelung für Kommanditisten – an denGesellschafterversammlungen teilzunehmen. Sie habenalle Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-, Kon troll- undStimmrechte wie ein unmittelbar an der Gesellschaft beteiligterKommanditist und sind von der Treuhänderin entsprechendbevollmächtigt.Es steht jedem Gesellschafter frei, sich in der Gesellschafterversammlungdurch einen mit schriftlicher Vollmachtversehenen anderen Gesellschafter, einen Vertreter desFinanzdienstleistungsinstituts, das den Gesellschafter fürdie Beteiligung geworben hat, der Treuhänderin oder einvon Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtetesMitglied der steuer- oder rechtsberatenden Berufe vertretenzu lassen; das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davonunberührt. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlungund für eine eventuelle Vertretungträgt jeder Gesellschafter selbst.8.5.6.3 Einberufung und Beschlussfassung derGesellschafterversammlungDie ordentliche Gesellschafterversammlung findet, soweitnicht im Umlaufverfahren entschieden wird, aufDie Gesellschafterversammlung wird durch ein Mitgliedder Geschäftsleitung der geschäftsführenden Kommanditistinals Vorsitzenden geleitet. Sie ist beschlussfähig,wenn an ihr Gesellschafter beteiligt oder vertreten sind,die mindestens 50% des stimmberechtigten Kapitals auf8. Rechtliche Grundlagen | 135


sich vereinigen. Sollte die ordnungsgemäß einberufeneGesellschafterversammlung beschlussunfähig sein, so hatdie geschäftsführende Kommanditistin innerhalb von zweiWochen die Gesellschafterversammlung mit einer Frist vonmindestens einer Woche erneut zur Beschlussfassung überdieselben Tagesordnungspunkte einzuberufen. Die so einberufeneGesellschafterversammlung ist ohne Rücksichtauf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafterbeschlussfähig. Darauf hat sie in der Einberufungausdrücklich hinzuweisen.8.5.6.5 Beschlussfassung im schriftlichen VerfahrenBeschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden,wenn sich an diesem Verfahren Gesellschafter mit mindestens30% des stimmberechtigten Kapitals beteiligen.Die Frist zur Stimmabgabe muss mindestens vier Wochen,bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen mindestenszwei Wochen betragen. Das Ergebnis der Abstimmungist in Form eines Protokolls den Gesellschaftern zuzuleiten.Die Mehrheitserfordernisse stimmen mit denenfür Beschlüsse der Gesellschafterversammlung überein.Bei Widerspruch von mindestens 25% des stimmberechtigtenKapitals gegen die schriftliche Beschlussfassung istunverzüglich eine Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlungeinzuberufen.8.5.7 Jahresabschluss, Gewinn- undVerlustzuweisungEinlage entfallenden durchschnittlichen Zinserträge, dieauf dem Treuhandkonto bis zum 30. November 2012 angefallensind („Frühzeichnerbonus“). Das verbleibende Jahresergebnis2012 wird den Anlegern im Übrigen unabhängigvom Zeitpunkt des Beitritts zugewiesen.Die Emittentin wird ihre handelsrechtlichen Jahresabschlüsseaufstellen und einer Prüfung durch eine von derGesellschafterversammlung zu wählenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaftunterziehen. Maßgeblich für dieGewinn- und Verlustverteilung ist dieser geprüfte undvon der Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresabschluss.Die steuerliche Ergebnisverteilung folgt, soweit nichtzwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, derhandelsrechtlichen Ergebnisverteilung.8.5.8 Auszahlungen (Gewinne undLiquiditätsüberschüsse)Auszahlungen erfolgen vorbehaltlich des „Frühzeichnerbonus“und des der Gründungskommanditistin allein zustehendenErgebnisses der Gesellschaft bis zur Kaufpreiszahlung(wie vorstehend im Abschnitt 8.5.7 beschrieben)stets entsprechend der Gewinnverteilung, also ebenfallsnach der Anzahl der Kommanditeinlagen. Über die Verwendungvon Gewinnen und Liquiditätsüberschüssender Emittentin entscheidet die Gesellschafterversammlung.Das handelsrechtliche Ergebnis der Emittentin wird grundsätzlichauf alle Gesellschafter im Verhältnis der Anzahlder Kommanditeinlagen (exklusive Agio) verteilt.Die gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Vergütungender persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführendenKommanditistin und der Treuhänderinwerden im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinanderals Aufwand der Emittentin behandelt und von diesergezahlt. Diese Haftungs- und Tätigkeitsvergütungensetzen kein positives Jahresergebnis voraus, werden alsovor der Gewinnverteilung vom zu verteilenden Ergebnisabgezogen.Im Gründungsjahr 2012 ergibt sich eine abweichende Verteilung:Das Ergebnis steht für die Zeit bis zum Tag vorder Zahlung des Kaufpreises für die Parkhäuser der Gründungskommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> allein zu. Anleger, die ihre Einlage vordem 30. September 2012 vollständig geleistet haben, erhalteneinen Gewinnvorab in Höhe der rechnerisch auf ihreDie Gründungsgesellschafterinnen <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> stunden der Emittentin die auf ihre Beteiligungentfallenden Auszahlungen mit Ausnahme desder <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong> alleinzustehenden Ergebnisses der Gesellschaft bis zur Kaufpreiszahlung(wie vorstehend unter 8.5.7 beschrieben). Sieerhalten diese Auszahlungen konzeptionsgemäß erst ausdem Liquidationsüberschuss. Sie sind aber berechtigt, dieStundung frühestens mit Wirkung vom 01. Januar 2024 zuwiderrufen, wenn es zu diesem Zeitpunkt zu einer Liquidationder Gesellschaft noch nicht gekommen ist.Soweit durch Auszahlungen eine Außenhaftung der Treuhänderinwieder aufleben würde, wird sie solche Auszahlungenerst an ihre Treugeber weiterleiten, wenn dieseselbst im Handelsregister eingetragen sind. Prognosegemäßtritt dieser Fall allerdings nicht auf.Nach einem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter führtdie geschäftsführende Kommanditistin die Liquidation136 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


der Emittentin durch. Das nach Befriedigung der Gläubigerund nach Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertraggeregelten Gesellschaftervergütungen und der Auszahlungder gestundeten Beträge an die vorgenannten Gründungsgesellschafterinnenverbleibende Vermögen der Gesellschaftwird dann wiederum im Verhältnis der Anzahlder Kommanditanteile unter den Kommanditisten verteilt.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist an dem Liquidationsgewinnoder -verlust nicht beteiligt.8.5.9 Übertragung und Belastung vonGesellschaftsanteilenDie Übertragung oder Belastung von Gesellschaftsanteilenist im Wege der Abtretung jeweils zum 31. Dezembereines Jahres möglich. Sie erfordert die Zustimmung allerGesellschafter und Treugeber. Sie ist der geschäftsführendenKommanditistin vorab schriftlich unter Angabeder beteiligten Personen und des zu übertragenden Beteiligungsbetragsanzuzeigen. Die geschäftsführendeKommanditistin informiert sodann alle Anleger. Die Zustimmunggilt als erteilt, wenn kein Gesellschafter undkein Treugeber die Zustimmung durch schriftliche Mitteilungan die geschäftsführende Kommanditistin binnenvier Wochen ab dem zweiten Tag nach der Absendungeiner Information über die Bitte um Zustimmung verweigert.Diese Vorschriften gelten für unmittelbare Beteiligungenund Treuhandbeteiligungen gleichermaßen.8.5.10 Vererbung und Schenkung vonGesellschaftsanteilenVerstirbt ein Kommanditist, so geht der Kommanditanteilauf dessen Erben über. Mehrere Erben müssen einengemeinsamen Vertreter bestellen. Für den Fall, dass eineAuseinandersetzung unter den Erben erfolgen soll, müssendie sich nach Auseinandersetzung ergebenden einzelnenGesellschaftsanteile (Nominaleinlage) mindestenseinen Betrag von 5.000 EUR aufweisen und durch 1.000teilbar sein.Jeder Gesellschafter muss sicherstellen, dass seine Beteiligungnicht auf Personen übergeht, denen ein Erwerb einerBeteiligung an der Emittentin nicht erlaubt ist.Die hier dargestellten Regelungen gelten für Schenkungenentsprechend und sind auf unmittelbare und mittelbareBeteiligungen gleichermaßen anzuwenden.8.5.11 Laufzeit, Auflösung und KündigungDie Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet und kanndurch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit qualifizierterMehrheit von 75% der anwesenden oder vertretenenbeziehungsweise im schriftlichen Verfahrenteilnehmenden Gesellschafterstimmen frühestens zum31. Dezember 2023 aufgelöst werden.Ein Kommanditist scheidet unter Fortsetzung der Emittentinzwischen den übrigen Gesellschaftern aus der Emittentinaus, wenn er die Emittentin schriftlich mit einer Fristvon sechs Monaten zum Jahresende (31. Dezember einesjeden Jahres) kündigt. Die Kündigung ist erstmals mit Wirkungzum 31. Dezember 2027 zulässig und wird nicht berücksichtigt,wenn die Gesellschaft in dem Jahr des Zugangsder Kündigung ihre Auflösung beschließt oderbeschlossen hat.8.5.12 Ausschluss und außerordentlicheKündigung von AnlegernIm Zuge des Beitritts zur Emittentin kann ein Anleger wiederausgeschlossen werden, wenn er seine Einzahlungsverpflichtungoder seine geldwäscherechtlichen Pflichtentrotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt. Danachkann ein Gesellschafter aus der Emittentin ausgeschlossenwerden, wenn er Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt.Ausschlussgründe sind ferner, dass über das Vermögeneines Anlegers das Insolvenzverfahren eröffnet oderdessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, eine Maßnahmeder Zwangsvollstreckung aus einem nicht nur vorläufigvollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteileingeleitet und nicht binnen acht Wochen wieder aufgehobenoder ein Anteil infolge Pfändung von einem Drittengekündigt wird oder in seiner Person ein wichtiger Grundgemäß § 133 Abs. 1 und 2 HGB gegeben ist. Personen, dieeine Beteiligung nicht erwerben beziehungsweise haltendürfen, können von der geschäftsführenden Kommanditistinoder der Treuhänderin fristlos gekündigt werden. Inallen genannten Fällen mit Ausnahme des Ausscheidenswegen Erhebung einer Auflösungsklage kann die Abfindungunter dem Verkehrswert der Beteiligung liegen odervollständig entfallen.In anderen Fällen hat der ausgeschiedene Gesellschafter inder Regel Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höheseiner Beteiligung am Verkehrswert des Gesellschaftsvermögensabzüglich der durch das Ausscheiden bedingtenKosten. Die Höhe des Abfindungsanspruchs wird von demfür das betreffende Geschäftsjahr ordentlich bestelltenAbschlussprüfer der Emittentin als Schiedsgutachter verbindlichfestgestellt.8. Rechtliche Grundlagen | 137


Die Zahlung des Abfindungsguthabens erfolgt in vier Raten,verzinst und soweit die Liquiditätslage der Emittentindies, ggf. unter Berücksichtigung der Bildung einer angemessenenLiquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßenGeschäftsführung, erlaubt.8.5.13 Haftung und GewährleistungAlle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnissesuntereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaftnur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.Dies gilt auch für ein Verhalten vor Abschluss des vorliegendenGesellschaftsvertrags.Ansprüche der Gesellschafter untereinander auf Schadensersatzverjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Entstehungdes Anspruchs, soweit nicht kraft Gesetzes einekürzere Verjährungsfrist einschlägig ist. Die Schadensersatzansprüchesind innerhalb einer Ausschlussfrist vonsechs Monaten nach Kenntnisnahme von dem Schadengegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen.Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.8.6 Die GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DerEmittentin8.6.1 Anlagestrategie und Anlagepolitik derVermögensanlageDas Anlageziel der Emittentin ist der Erwerb der in Abschnitt6.2.2 beschriebenen Parkhäuser. Diese sind auchdie Anlageobjekte.Das Eigentum an den Parkhäusern, also den Anlageobjekten,stand bis zur Übertragung des Eigentums an den Parkhäusernauf die Emittentin der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong><strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong> als Gründungskomplementärinder Emittentin zu, weil sie diese zum Zwecke derÜbertragung auf die Emittentin mit Kaufvertrag vom22. Dezember 2011 erworben hat. Zuvor stand es ihr nichtzu. Der Prospektverantwortlichen, den Mitgliedern der Geschäftsführungder Emittentin, den anderen Gründungsgesellschafterinnender Emittentin, der Treuhänderin oderder Mittelverwendungskontrolleurin steht und stand dasEigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilenderselben nicht zu. Ihnen steht auch aus anderen Gründeneine dingliche Berechtigung an den Anlageobjektennicht zu.Die Anlageobjekte unterliegen den allgemeinen Gesetzen,namentlich den Bestimmungen des niederländischenZivilgesetzbuches (Nieuw Burgerlijk Wetboek). Rechtlicheoder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeitender Anlageobjekte, insbesondere im Hinblickauf das Anlageziel, bestehen nicht. Die nicht nur unwesentlichendinglichen Belastungen der Parkhäuser sind inAbschnitt 8.11.4 dieses Kapitels im Zusammenhang mit derBeschreibung der rechtlichen Verhältnisse der Immobiliendargestellt.Behördliche Genehmigungen sind in Gestalt der Bau- undBetriebsgenehmigung für die Parkhäuser erforderlich.Diese liegen vor. Im Übrigen sind behördliche Genehmigungennicht erforderlich. Andere behördliche Genehmigungenliegen auch nicht vor.Die Emittentin hat die genannten Parkhäuser durch denin Abschnitt 8.11 dieses Kapitels eingehend beschriebenenKaufvertrag vom 21. Juni 2012 erworben. Andere Verträgeüber die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekteoder wesentlicher Teile davon hat die Emittentinnicht geschlossen. Dieser Kaufvertrag ist die einzige laufendeInvestition der Emittentin. Darüber hinaus gibt eskeine laufenden Investitionen. Die Nettoeinnahmen ausder Emission sollen für die teilweise Finanzierung des Erwerbsder Parkhäuser nebst Ankaufsnebenkosten sowiedie Schaffung einer Liquiditätsreserve genutzt werden, jeweilsnach Maßgabe des prognostizierten Investitionsplanesin Abschnitt 7.1. Für andere konkrete Projekte sollendie Nettoeinnahmen aus dem Angebot nicht genutzt werden.Die Nettoeinnahmen werden auch nicht für sonstigeZwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für dieRealisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik derEmittentin nicht ausreichend. Deshalb wurde der in Abschnitt8.13 dargestellte Kreditvertrag abgeschlossen.Die Anlagepolitik der Emittentin sieht vor, dass nur diesevorgenannten Parkhäuser erworben werden. Die Anlagestrategiebesteht darin, die Parkhäuser zu vermieten undzu einem geeigneten Zeitpunkt nach Entscheidung der Gesellschafterversammlungzu veräußern. Die wichtigstenTätigkeitsbereiche der Emittentin sind somit auch die Verwaltungund Vermietung der Parkhäuser. Andere Tätigkeitsbereicheunterhält die Emittentin nicht.Neben dem Erwerb der Parkhäuser hat die Emittentindie in den Abschnitten 8.9.3.1, 8.9.3.2, 8.13, 8.14.1 und8.14.2 dieses Kapitels dargestellten Verträge, also Verträgeüber den Vertrieb der Vermögensanlage, die Aufnahmeeiner Fremdfinanzierung, die Prospektierung desBeteiligungsangebots, die rechtliche und technische Prüfungder Parkhäuser und das Asset Management für die138 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Parkhäuser abgeschlossen. Das ist der Realisierungsgraddes Projekts bei Prospektaufstellung. Die Emittentin istvon diesen Verträgen abhängig. Denn das Ergebnis derrechtlichen und technischen Prüfung war Voraussetzungfür die Ausgestaltung des Kaufvertrages und der Prognose,die Prospektierung des Beteiligungsangebotes istVoraussetzung für die Einwerbung des vorgesehenenEigenkapitals, die Aufnahme des vorgesehenen EigenundFremdkapitals ist Voraussetzung für die Zahlung desKaufpreises und der Asset Management Vertrag schafftdie Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftungder Verträge. Darüber hinaus besteht keine Abhängigkeitder Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgenoder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicherBedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslageder Emittentin sind.Den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften sehendie Anlagestrategie und die Anlagepolitik der Emittentinnicht vor.Die Tätigkeit der Emittentin war durch außergewöhnlicheEreignisse nicht beeinflusst. Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren,die einen Einfluss auf die wirtschaftlicheLage der Emittentin und die Vermögensanlage habenkönnen, bestehen nicht.Ablauf dieser Beschlussfassungen sind im Abschnitt 8.5.6dieses Kapitels beschrieben.8.6.3 Lieferungen und Leistungenbestimmter FunktionsträgerDie Anbieterin und Prospektverantworliche erbringt diein Abschnitt 8.9.3 dargestellten Leistungen (Prospektierung,Eigenkapitalvermittlung). Die persönlich haftendeGesellschafterin der Emittentin übernimmt wie in Abschnitt8.3 dargestellt die persönliche Haftung und vertrittdie Emittentin gesetzlich. Die geschäftsführendeKommanditistin ist, wie in Abschnitt 8.4.1 dargestellt, mitder Geschäftsführung der Emittentin betraut. Die Treuhänderinerbringt die in Abschnitt 8.7 dargestellten Treuhandleistungengegenüber den Anlegern. Die Mittelverwendungskontrolleurinerbringt die in Abschnitt 8.8dargestellten Mittelverwendungskontrolltätigkeiten. ImÜbrigen erbringen die Anbieterin und Prospektverantwortliche,die Gründungsgesellschafter der Emittentin,die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Aufstellungdes Verkaufsprospekts, Mitglieder der Geschäftsführungoder des Vorstands der Emittentin, die Treuhänderinund die Mittelverwendungskontrolleurin in keinemUmfang Lieferungen und Leistungen.8.6.2 Möglichkeiten einer Änderung derAnlagestrategie oder AnlagepolitikFür eine Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitikder Emittentin bestehen folgende Möglichkeiten: DieGesellschafterversammlung der Emittentin kann Änderungender Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Emittentinbeschließen. Soweit sich solche Änderungen im Rahmendes Gesellschaftszwecks bewegen, entscheidet dieGesellschafterversammlung hierüber mit einfacher Mehrheit.Das betrifft beispielsweise die Einwilligung in Maßnahmen,für die die geschäftsführende Kommanditistinder Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedarf.8.7 TREUHAND- UNDVERWALTUNGSVERTRAG8.7.1 Die TreuhänderinTreuhänderin ist die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs<strong>GmbH</strong> (die „Treuhänderin“), Sitz Berlin, GeschäftsanschriftPotsdamer Straße 58, 10785 Berlin.8.7.2 Geschäftsführung der TreuhänderinEine Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitikder Emittentin, die nicht vom Gegenstand des Unternehmensgedeckt ist, kann im Wege der Änderung des Gesellschaftsvertragsvorgenommen werden. Dafür ist eine qualifizierteMehrheit von 75% der sich an der Abstimmungbeteiligenden Stimmen erforderlich.Die Geschäftsführer der Treuhänderin sind Frau Ellen Sommerfeld,Kleinmachnow, und Herr Nicholas Okech, Berlin.Eine konkrete Aufgabenverteilung für die Mitglieder derGeschäftsführung besteht nicht.Aufsichtsgremien und Beiräte hat die Treuhänderin nicht.Die für Änderungen der Anlagestrategie oder Anlagepolitiknotwendigen Verfahren sind die Fassung entsprechenderGesellschafterbeschlüsse. Voraussetzungen undEintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einerStraftat nach8. Rechtliche Grundlagen | 139


a) den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (das betrifftStraftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschungund Insolvenzstraftaten),b) § 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfteund Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungenohne erforderliche Genehmigung),c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten,insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation)oderd) § 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten),die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zumZeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monateist, bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung derTreuhänderin nicht. Auch eine ausländische Verurteilungwegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftatenvergleichbar ist, besteht nicht. Angaben zur Art und Höheder Strafe können deshalb nicht gemacht werden.Über das Vermögen der Treuhänderin oder eines Mitgliedsder Geschäftsführung der Treuhänderin wurde innerhalbder letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnetoder mangels Masse abgewiesen. Kein Mitglied der Geschäftsführungder Treuhänderin oder die Treuhänderinselbst waren innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführungeiner Gesellschaft tätig, über deren Vermögenein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangelsMasse abgewiesen wurde. Angaben über frühere Aufhebungeneiner Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäftenoder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durchdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht könnennicht gemacht werden, weil es solche Aufhebungennicht gibt.8.7.3 Aufgaben und RechtsgrundlageDie Treuhänderin hat bei der Emittentin die Funktion derTreuhandkommanditistin. Mit dem Beitritt kommt zwischender Treuhänderin einerseits und dem unmittelbarbeteiligten Anleger („Kommanditist“) andererseits einVerwaltungstreuhandverhältnis und zwischen der Treuhänderineinerseits und dem mittelbar über die Treuhänderinbeteiligten Anleger („Treugebergesellschafter“)andererseits ein Beteiligungstreuhandverhältnis nachMaßgabe des Treuhand und Verwaltungsvertrags (imWortlaut abgedruckt im Kapitel 13 „Anhang“) zustande,der die Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderinist. Soweit es einer Unterscheidung nicht bedarf, werdennachfolgend die Kommanditisten und die Treugebergesellschafterzusammenfassend „Treugeber“ genannt.Wesentliche Aufgaben der Treuhänderin sind die Entgegennahmeder Beitrittserklärungen und die Einholung derZustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zuderen Annahme, die Übernahme von Beteiligungen entsprechendden Zeichnungswünschen der Anleger, die Führungdes Treugeberregisters, die angemessene Informationder Treugeber über die Verhältnisse der Emittentinund der Beteiligung, die Erstellung eines jährlichen Treuhänderberichtsund die Vertretung der nicht anwesendenTreugeber nach deren Weisung in den Gesellschafterversammlungen.8.7.4 Wesentliche Pflichten derTreuhänderinDie Treuhänderin hat den Treugebergesellschaftern eineStellung zu vermitteln, die wirtschaftlich weitgehend dereines im Handelsregister eingetragenen Kommanditistenentspricht. Der Treugebergesellschafter soll in Höhe seinerBeteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko tragenund am Gewinn und Verlust der Emittentin teilnehmen.Auch die steuerlichen Wirkungen der Beteiligungsollen ausschließlich den Treugebergesellschafter treffen.Die Treugebergesellschafter sind wie Kommanditistenam Ergebnis der Emittentin zu beteiligen. Sie sollenauch die Auszahlungen wie ein Kommanditist erhalten.Die Auszahlungen erfolgen an die Treuhänderin, die sieunverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten hat. Solltenallerdings von der Emittentin beschlossene Auszahlungendazu führen, dass das handelsrechtliche Kapitalkontodes jeweiligen Treugebergesellschafters zumZeitpunkt der Auszahlung die handelsregisterlich eingetrageneHaftsumme unterschreitet und damit die Außenhaftunggegenüber Gesellschaftsgläubigern wiederauflebt, erfolgt eine Weiterleitung nicht, bevor sich derbetroffene Gesellschafter selbst hat im Handelsregistereintragen lassen. Prognosegemäß tritt dieser Fall allerdingsnicht auf.Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen ihrerTreuhandaufgaben erworbene Vermögen von ihrem eigenengetrennt zu halten und zu verwalten und alles, was sieaufgrund des Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrerRechtsstellung als Beteiligungstreuhänderin erlangt, anden Treugebergesellschafter herauszugeben. Sie hat angemessenüber die Verhältnisse der Gesellschaft und derBeteiligung zu informieren und mindestens einmal jährlicheinen Treuhänderbericht zu erstellen, in dem auch alle140 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


wesentlichen Ereignisse betreffend die Emittentin dargestelltwerden.Soweit der Treugeber sein Stimmrecht nicht selbst ausübtoder durch nach Gesellschaftsvertrag taugliche von ihmbestimmte Bevollmächtigte wahrnimmt, hat die Treuhänderindie Rechte des Treugebers in der Gesellschafterversammlungder Emittentin wahrzunehmen. Sie hat hierbeidie Weisungen des Treugebers zu beachten und sichder Stimme zu enthalten, soweit sie keine Weisung erhält.Werden der Treuhänderin unterschiedliche Weisungenerteilt, ist sie entsprechend dem Gesellschaftsvertragder Emittentin berechtigt, unterschiedliche Stimmen abzugeben(gesplittete Stimmabgabe nach dem Verhältnis derTreuhandbeteiligungen). Bei Abstimmungen im schriftlichenUmlaufverfahren werden die Treugeber wie die übrigenGesellschafter unmittelbar zur Stimmabgabe aufgefordert.8.7.5 Wesentliche Rechte der Treuhänderinmit Vollzug des Ausscheidens, mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrensüber das Vermögen der Treuhänderin oderdessen Ablehnung mangels Masse oder der Vollstreckungin die Beteiligung der Treuhänderin. In allen anderen Fällenendet es mit Beendigung der Liquidation der Emittentinund Schlussrechnung der Treuhänderin.Das Beteiligungstreuhandverhältnis kann nur aus wichtigemGrund gekündigt werden. Dabei sind wichtigeGründe für die Treuhänderin ein Verstoß des Treugebersgegen seine Einzahlungsverpflichtungen, die Eröffnungdes Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treugebersoder Ablehnung desselben, die Zwangsvollstreckungin das Vermögen des Treugebers und Kündigung des Gesellschaftsverhältnissesmit der Emittentin oder Ausschlussdes Treugebers. Der ausscheidende Treugebergesellschafterträgt bei Ausschluss wegen Zahlungsverzugs nebenden Verzugszinsen die im Zusammenhang mit dem Ausscheidenentstehenden Kosten einschließlich im Gesellschaftsvertragvorgesehener Vertragsstrafen und / oderpauschalierter Schadensbeträge.Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhandverträgemit Treugebern bis zur Höhe des im Gesellschaftsvertraggenannten Kommanditkapitals abzuschließen unddie Beteiligung des Treugebergesellschafters zusammenmit weiteren Beteiligungen anderer Treugebergesellschafteraufgrund gleichlautender Verträge nach außenals einheitliche Beteiligung zu halten. Gegen die Treugebersteht ihr das Recht zu, von allen Verbindlichkeitenfreigehalten zu werden, die der Treuhänderin im Zusammenhangmit dem Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischenVerwaltung der Beteiligung des Treugebersentstehen. Ferner hat sie Anspruch auf Vergütung nachMaßgabe des Gesellschaftsvertrags der Emittentin (sieheAbschnitt 8.7.8).8.7.6 Verfügung über die Beteiligung, Todeines TreugebersTreugebergesellschafter können über ihre Beteiligung unterden gleichen Bedingungen verfügen wie Kommanditisten(siehe Abschnitt 8.5.9). Auch die Regelungen fürVererbung und Schenkung entsprechen denen eines Kommanditisten(siehe Abschnitt 8.5.10).8.7.7 Dauer, KündigungDas Treuhandverhältnis wird auf die Dauer der Emittentingeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,bei Ausscheiden des Treugebers aus der EmittentinDer Treugeber kann aber jederzeit die Umwandlung seinerBeteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung verlangen.In diesem Fall endet das Beteiligungstreuhandverhältnismit der Eintragung des bisherigen Treugebers indas Handelsregister. Der Anleger wird dann fortan vonder Treuhänderin im Rahmen eines schlichten Verwaltungstreuhandverhältnissesbetreut, für das der hier dargestellteTreuhand- und Verwaltungsvertrag fortgilt.8.7.8 Vergütung, Gewinnbeteiligungen undEntnahmerechte der Treuhänderin und derGeschäftsführung der TreuhänderinGewinnbeteiligungen und Entnahmerechte stehen derTreuhänderin nach Maßgabe der auch für alle anderenGesellschafter maßgeblichen Regelungen, also nach demVerhältnis der Anzahl ihrer Kommanditanteile (1) zur Gesamtzahlder Kommanditanteile zu, wenn und soweit sieeine Beteiligung für eigene Rechnung (und nicht für Rechnungeines Treugebers) hält. Im Übrigen stehen ihr undden Mitgliedern ihrer Geschäftsführung Gewinnbeteiligungenund Entnahmerechte nicht zu.Für die Betreuung der Treugeber erhält die Treuhänderineine Vergütung in Höhe von 0,15% der Summe der Pflichteinlagendes Emissionskapitals (exklusive Agio) jährlichzzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für 2012 zeitanteilig.Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Liquidation der Gesellschafterhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,5% desEmissionskapitals, das sind bei Volleinwerbung des vorge-8. Rechtliche Grundlagen | 141


sehenen Emissionskapitals 180.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgabenvereinbarten Vergütung kann nicht angegeben werden,da die Emittentin eine unbestimmte Laufzeit hat.Auf die Dauer der für Prognosezwecke angenommenenLaufzeit der Emittentin bis zum 31. Dezember 2023 beträgtder Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung derAufgaben vereinbarten Vergütung einschließlich der Vergütungfür die Liquidationsphase 1.017.156,07 EUR (einschließlichder Umsatzsteuer). Die Zahlung erfolgt unmittelbarvon der Emittentin.Daneben erhält die Treuhänderin in bestimmten Fällen fürdie Mitwirkung bei der Übertragung oder Verpfändung einerBeteiligung eine Vergütung in Höhe von 0,5% des Beteiligungsbetrags,höchstens aber 250 EUR zzgl. Umsatzsteuerund ggf. für die Verwaltung nicht an den Anleger weiterzuleitenderAuszahlungen eine Vergütung in Höhe von 2%jährlich der nicht weitergeleiteten Auszahlungsbeträge,einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesamtbetragdieser Vergütungen kann im Vorwege nicht angegeben unddeshalb im Rahmen der Angabe des Gesamtbetrags der Vergütungauch nicht berücksichtigt werden.Der den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderinzustehende Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge,insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungenjeder Art beträgt 0,00 EUR.8.7.9 Haftung der TreuhänderinDie Treuhänderin haftet, mit Ausnahme der Verletzungvon Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragsverpflichtungen,nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Sofern nicht der Treuhänderin Vorsatz zu Last fällt, sindAnsprüche binnen einer Ausschlussfrist von zwölf Monatennach Kenntnisnahme des Treugebers schriftlich geltendzu machen. Sie haftet nicht für die Durchführung derInvestition, den Eintritt des vom Treugeber beabsichtigtensteuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs der Beteiligung,für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage derEmittentin oder den Prospektinhalt. Ihr obliegt nicht dieÜberwachung der Geschäftsführung der Emittentin. Eineeventuelle Haftung der Treuhänderin ist auf die Höhe desBeteiligungsbetrags des jeweiligen Treugebers (inkl. Agio)begrenzt. Ansprüche gegen die Treuhänderin verjährendrei Jahre nach Eintritt des schadenstiftenden Ereignisses,soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen anwendbar sind.Sie sind binnen einer Ausschlussfrist von zwölf Monatennach Kenntnis des Treugebers schriftlich geltend zu machen.Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag istder Sitz der Treuhänderin, gegenwärtig Berlin.8.7.10 Potenzielle InteressenkonflikteUmstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte derTreuhänderin begründen können, ergeben sich aus derenZugehörigkeit zum Rabobank-Konzern, dem in seinerGründungsphase auch die Emittentin und dauerhaft diepersönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführendeKommanditistin, die Asset Managerin und die dasFremdkapital gebende <strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial ServicesB.V. angehören, und den personellen Verflechtungenmit diesen Gesellschaften. Konzernverbindung und personelleVerflechtung sind im Kapitel 10 „Angaben über diewesentlichen Beteiligten“ dargestellt.Die Treuhänderin und Mitglieder der Geschäftsführungder Treuhänderin sind in keiner Art und Weise mit demVertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.Sie stellen der Emittentin in keiner Art und Weise Fremdkapitalzur Verfügung und vermitteln ihr in keiner Art undWeise Fremdkapital. Sie erbringen im Zusammenhang mitder Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte inkeiner Art und Weise Lieferungen oder Leistungen. Siehaben in keinem Umfang unmittelbare oder mittelbareBeteiligungen an Unternehmen, die mit dem Vertriebder emittierten Vermögensanlage beauftragt sind oderder Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen odervermitteln oder im Zusammenhang mit der Anschaffungoder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oderLeistungen erbringen.Frau Ellen Sommerfeld ist als Fondscontrollerin und Strukturierungsmanagerin,Herr Nicholas Okech ist als Prokuristder <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management<strong>GmbH</strong> tätig. Dieses Unternehmen ist mit dem Vertrieb deremittierten Vermögensanlage und der Prospektierungdes Beteiligungsangebots beauftragt. Im Übrigen sind dieTreuhänderin oder Mitglieder der Geschäftsführung derTreuhänderin in keiner Art und Weise für ein Unternehmentätig, das mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt ist oder der Emittentin Fremdkapitalzur Verfügung stellt oder vermittelt oder Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffungoder Herstellung der Anlageobjekte erbringt.142 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


8.8 MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE8.8.1 Die MittelverwendungskontrolleurinMittelverwendungskontrolleurin ist die CT legal Fondstreuhand<strong>GmbH</strong> mit dem Sitz in Hamburg und der GeschäftsanschriftNeuer Wall 46, 20354 Hamburg.8.8.2 Die Geschäftsführung derMittelverwendungskontrolleurinMitglied der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurinist Frau Ivy Andrea Stein, Kauffrau, Hamburg.Eine konkrete Aufgabenverteilung für die Mitglieder derGeschäftsführung besteht nicht.Aufsichtsgremien und Beiräte hat die Mittelverwendungskontrolleurinnicht.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einerStraftat nacha) den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (das betrifftStraftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschungund Insolvenzstraftaten),b) § 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfte undBetreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungenohne erforderliche Genehmigung),Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahreneröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.Angaben über frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zumBetreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtkönnen nicht gemacht werden,weil es solche Aufhebungen nicht gibt.Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurinsind in keiner Art und Weise mit dem Vertriebder emittierten Vermögensanlage beauftragt. Siestellen dem Emittenten in keiner Art und Weise Fremdkapitalzur Verfügung, vermitteln ihm in keiner Art undWeise Fremdkapital und erbringen im Zusammenhang mitder Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte inkeiner Art und Weise Lieferungen oder Leistungen.Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurinhaben in keinem Umfang unmittelbare odermittelbare Beteiligungen an Unternehmen, die mit demVertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragtsind oder dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügungstellen oder vermitteln oder im Zusammenhang mit derAnschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungenoder Leistungen erbringen. Sie sind in keiner Artund Weise für ein Unternehmen tätig, das mit dem Vertriebder emittierten Vermögensanlage beauftragt istoder dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stelltoder vermittelt oder Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhangmit der Anschaffung oder Herstellung derAnlageobjekte erbringt.c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten,insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation)oderd) § 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten),die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zumZeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monateist, bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung derMittelverwendungskontrolleurin nicht. Auch eine ausländischeVerurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenanntenStraftaten vergleichbar ist, besteht nicht. Angabenzur Art und Höhe der Strafe können deshalb nichtgemacht werden.Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführungder Mittelverwendungskontrolleurin wurde innerhalb derletzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet odermangels Masse abgewiesen. Kein Mitglied der Geschäftsführungder Mittelverwendungskontrolleurin war innerhalbder letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung einer8.8.3 Aufgaben und RechtsgrundlageDie Emittentin hat mit der Mittelverwendungskontrolleurinam 19. Juni 2012 einen Vertrag über Mittelverwendungskontrollegeschlossen, der die Rechtsgrundlage derTätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin ist. Der Vertragbeginnt mit der Einrichtung des Mittelverwendungskontosund endet mit der Freigabe der letzten auf demMittelverwendungskonto verfügbaren Mittel. Gerichtsstandist Berlin.Aufgabe der Mittelverwendungskontrolleurin ist dieÜberwachung der zweckgerechten Verwendung der Anlegergelder.8. Rechtliche Grundlagen | 143


8.8.4 Wesentliche Rechte derMittelverwendungskontrolleurinDie Anlegermittel werden auf ein von der Treuhänderineingerichtetes Konto eingezahlt, über das nur mit Zustimmungder Mittelverwendungskontrolleurin verfügt werdenkann. Die Mittelverwendungskontrolleurin hat dasRecht, beabsichtigte Verfügungen in eigener Verantwortungzu prüfen und gegebenenfalls durch Verweigerungder Zustimmung zu unterbinden.also keine Kontrolltätigkeiten auszuüben, insbesonderenicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmenund Vertragspartnern oder die Werthaltigkeit von Garantienoder Forderungen zu prüfen. Ferner hat sie nicht zuprüfen, ob die vorgesehenen Zahlungen und vorgelegtenUnterlagen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen,rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam,notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Sie hat auchnicht zu prüfen, ob die Emittentin in der Lage ist, künftigeVerpflichtungen vollständig zu erfüllen.Ferner hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit.8.8.5 Wesentliche Pflichten derMittelverwendungskontrolleurinDie Mittelverwendungskontrolleurin darf Zahlungenerst freigeben, wenn ihr die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertragsder Emittentin, deren Eintragung im Handelsregister,die Billigung des Verkaufsprospekts durch dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dieEinzahlung des vorgesehenen Anlegerkapitals einschließlichAgio nachgewiesen sind.Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, prüft sie jedevorgesehene Verfügung auf folgende formelle Voraussetzungen:• Der Verwendungszweck der angeforderten Mittel entsprichtdem Finanz- und Investitionsplan des Gesellschaftsvertragsder Emittentin;• Die Zahlung führt zu keiner Überschreitung des hierfürim Investitions- und Finanzplan angesetzten Betrags ummehr als 15%, unabhängig davon, ob dadurch die Gesamtfinanzierungdes Investitionsvorhabens gefährdetist. In den vorgesehenen Zahlungen enthaltene Umsatzsteuerbeträge,die laut Investitionsplan der Emittentinvorsteuerabzugsfähig sind, bleiben bei der Prüfung unberücksichtigt;• Übereinstimmung der Kontoverbindung des Empfängersder beabsichtigten Verfügung (insbesondere Überweisung)mit der entsprechenden Kontoverbindung gemäßden vorgelegten Nachweisen, insbesondere Rechnungen.In bestimmten Fällen sind ergänzende Voraussetzungenzu beachten.Andere formelle oder materielle Prüfungen nimmt die Mittelverwendungskontrolleurinnicht vor. Über die formalePrüfung hinaus hat die Mittelverwendungskontrolleurin8.8.6 Vergütung, Gewinnbeteiligungenund Entnahmerechte derMittelverwendungskontrolleurinund der Geschäftsführung derMittelverwendungskontrolleurinGewinnbeteiligungen und Entnahmerechte stehen derMittelverwendungskontrolleurin und den Mitgliedern ihrerGeschäftsführung nicht zu.Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgabender Mittelverwendungskontrolleurin vereinbartenVergütung beträgt 10.000 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Vergütung ist fällig, sobald auf dem MittelverwendungskontoKapitaleinzahlungen in Höhe desvorgesehenen Anlegerkapitals einschließlich des Agioseingezahlt sind.Der der Mittelverwendungskontrolleurin und den Mitgliedernihrer Geschäftsführung zustehende Jahresbetragder sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere derGehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen und Nebenleistungen jeder Art beträgt0,00 EUR.8.8.7 Haftung derMittelverwendungskontrolleurinFür die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurinsind die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferund Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenvom 01. Januar 2012“ maßgeblich. Die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurinfür fahrlässig verursachteSchäden ist dabei auf 1.000.000 EUR beschränkt.8.8.8 Potenzielle InteressenkonflikteUmstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründenkönnen, bestehen nicht.144 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


8.9 Angaben zur Anbieterin undProspektverantwortlichen derVermögensanlage8.9.1 Die Anbieterin undProspektverantwortlicheAnbieterin der Vermögensanlage und Prospektverantwortlicheist die <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management<strong>GmbH</strong>, Sitz Berlin, Geschäftsanschrift PotsdamerStraße 58, 10785 Berlin, nachfolgend nur noch die„Anbieterin“ genannt.8.9.2 Die Geschäftsführung der AnbieterinMitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin sind HerrMartin Eberhardt, Kaufmann, Hamburg, und Herr AndréBarthels, Kaufmann, Potsdam. Eine konkrete Aufgabenverteilungfür die Mitglieder der Geschäftsführung bestehtnicht.Aufsichtsgremien und Beiräte hat die Anbieterin nicht.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einerStraftat nacha) den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (das betrifftStraftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschungund Insolvenzstraftaten),b) § 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfteund Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungenohne erforderliche Genehmigung),c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten,insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation)oderd) § 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten),die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zumZeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monateist, bestehen für die Anbieterin und Mitglieder derGeschäftsführung der Anbieterin nicht. Auch eine ausländischeVerurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenanntenStraftaten vergleichbar ist, besteht nicht. Angabenzur Art und Höhe der Strafe können deshalb nichtgemacht werden.Über das Vermögen der Anbieterin oder eines Mitgliedsder Geschäftsführung der Anbieterin wurde innerhalbder letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnetoder mangels Masse abgewiesen. Kein Mitglied der Geschäftsführungder Anbieterin oder die Anbieterin selbstwaren innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführungeiner Gesellschaft tätig, über deren Vermögenein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masseabgewiesen wurde. Angaben über frühere Aufhebungeneiner Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäftenoder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durchdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht könnennicht gemacht werden, weil es solche Aufhebungennicht gibt.Die Anbieterin ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt, siehe Abschnitt 8.9.3.1. Mitgliederder Geschäftsführung der Anbieterin sind in keiner Artund Weise mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt. Die Anbieterin und die Mitglieder ihrerGeschäftsführung stellen der Emittentin in keiner Artund Weise Fremdkapital zur Verfügung und vermitteln ihrin keiner Art und Weise Fremdkapital. Die Anbieterin istmit der Konzeption des Beteiligungsmodells und der Erstellungdes Verkaufsprospektes beauftragt. Im Übrigenerbringen die Anbieterin und Mitglieder ihrer Geschäftsführungim Zusammenhang mit der Anschaffung oderHerstellung der Anlageobjekte in keiner Art und WeiseLieferungen oder Leistungen.Die Anbieterin und Mitglieder der Geschäftsführung derAnbieterin haben in keinem Umfang unmittelbare odermittelbare Beteiligungen an Unternehmen, die mit demVertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragtsind oder der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellenoder vermitteln oder im Zusammenhang mit der Anschaffungoder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungenoder Leistungen erbringen.Der Geschäftsführer Herr Martin Eberhardt ist Geschäftsführerder geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin.Herr André Barthels ist Geschäftsführer der persönlichhaftenden Gesellschafterin der Emittentin. Im Übrigensind die Anbieter und Mitglieder der Geschäftsführung derAnbieterin in keiner Art und Weise für ein Unternehmentätig, das mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt ist oder der Emittentin Fremdkapital zurVerfügung stellt oder vermittelt oder Lieferungen oderLeistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oderHerstellung der Anlageobjekte erbringt.Gewinnbeteiligungen und Entnahmerechte bei der Emittentinstehen der Anbieterin oder den Mitgliedern der Geschäftsführungder Anbieterin nicht zu.Der der Anbieterin und den Mitgliedern der Geschäftsführungder Anbieterin zustehende Jahresbetrag der sonsti-8. Rechtliche Grundlagen | 145


gen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte, Provisionen undNebenleistungen jeder Art beträgt 0,00 EUR.8.9.3 Leistungen der AnbieterinEine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf dieHöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall begrenzt. DieHaftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibtunberührt. Im Falle grobfahrlässiger Handlung haftet<strong>Bouwfonds</strong> REIM nur für den typischen vorhersehbarenSchaden. Die Ansprüche der Emittentin gegen<strong>Bouwfonds</strong> REIM auf Schadensersatz verjähren binnenzwölf Monaten ab Kenntnis der Emittentin, spätestensaber drei Jahre nach dem schadenstiftenden Ereignis.Gerichtsstand ist Berlin.8.9.3.1 VertriebDie Emittentin hat mit der Anbieterin (nachfolgend„<strong>Bouwfonds</strong> REIM“ genannt) einen Vertrag über die Vorbereitungund Durchführung der Eigenkapitalakquisitionim Rahmen eines öffentlichen Zeichnungsangebots imSinne des Verkaufsprospektgesetzes geschlossen. Das zuvermittelnde Eigenkapital soll nach Möglichkeit bis zum30. November 2012 platziert werden. Sollte die Volleinwerbungnicht binnen sechs Monaten ab der Gründung derEmittentin abgeschlossen sein und die geschäftsführendeKommanditistin deshalb (sogleich oder später) die Rückabwicklungder Eigenkapitaleinwerbung beschließen, kannder Vertrag von der Emittentin gekündigt werden. Einenach dieser Regelung ausgesprochene Kündigung wird unwirksam,wenn die Rückabwicklung der Eigenkapitaleinwerbungnicht tatsächlich bis zum 30. September 2013durchgeführt wird.Die Höhe des gesamten für die Emittentin zu vermittelndenEigenkapitals beträgt voraussichtlich 36.000.000 EUR(zzgl. 5% Agio).Für die von ihr übernommenen Leistungen erhält<strong>Bouwfonds</strong> REIM eine Vermittlungsprovision in Höhevon 8% des vermittelten Eigenkapitals exklusive Agio,das entspricht einem Betrag von 2.880.000 EUR bei Volleinwerbungdes vorgesehenen Anlegerkapitals. Die vonden Gründungsgesellschafterinnen <strong>Bouwfonds</strong> AssetManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> übernommenen Anteile sind nichtvergütungspflichtig. Der Vergütungsanspruch ist fällig,sobald das vorgesehene Anlegerkapital vollständig aufdas dafür vorgesehene Konto eingezahlt ist.Aufwendungen der <strong>Bouwfonds</strong> REIM im Zusammenhangmit der Erstellung von Vertriebsunterlagen, nicht aber desVerkaufsprospekts, sind mit der Vergütung abgegolten.Die Vergütung versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,wenn und soweit die Vergütung der deutschen Umsatzsteuerunterliegt.8.9.3.2 Konzeptions- undProspekterstellungsvertragDie Emittentin hat mit <strong>Bouwfonds</strong> REIM einen Vertragüber die Vorbereitung und Durchführung der Prospektierungdes Beteiligungsangebots geschlossen.Die Leistungen von <strong>Bouwfonds</strong> REIM umfassen im Wesentlichenalle Tätigkeiten der Konzeption und Prospektierungdes Beteiligungsangebots. Sie erhält für ihre Leistungen(jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) einepauschale Vergütung in Höhe von 1.930.000 EUR und Ersatzder ihr entstehenden tatsächlichen Aufwendungenin Höhe von bis zu 200.000 EUR, soweit sie die für dieKonzeption erforderlichen Rechts- und Steuerberatungsleistungenund Gutachten im eigenen Namen beauftragt.Der Anspruch auf die Vergütung ist fällig, sobald die Einwerbungund Einzahlung des vorgesehenen Emissionskapitalsabgeschlossen sind.Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Höhevon 1.000.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Sofern einSchaden Ansprüche der <strong>Bouwfonds</strong> REIM gegen eingeschalteteSonderfachleute, namentlich gegen Gutachterund Angehörige der rechts- und steuerberatendenund / oder wirtschaftsprüfenden Berufe auslöst, haftet<strong>Bouwfonds</strong> REIM nur in Höhe der von ihr tatsächlich erlangtenSchadensersatzleistung, es sei denn, ihr würdeselbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.Die Ansprüche der Emittentin gegen <strong>Bouwfonds</strong> REIMauf Schadensersatz verjähren binnen zwölf Monaten abKenntnis der Emittentin, spätestens aber drei Jahre nachdem schadenstiftenden Ereignis.Der Vertrag endet mit der Fertigstellung eines druckfertigenund mit Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtversehenen Verkaufsprospekts und istbis zu diesem Zeitpunkt nicht ordentlich kündbar.Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.146 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


8.10 SONSTIGE PERSONENEs gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach derVermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, dieHerausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabeoder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlageaber wesentlich beeinflusst haben.8.11 KAUFVERTRAGDie persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentinhat zur Vorbereitung des Beteiligungsangebots einenKaufvertrag vom 22. Dezember 2011 über den Erwerb derParkhäuser geschlossen. Die Eigentumsübertragung erfolgtedurch notarielle Urkunden vom 27. Dezember 2011und 17. April 2012 des Notariats CMS Derks Star Busmann.Verkäufer der Parkhäuser waren Q-Park Exploitatie B.V.,Amsterdam, sowie Q-Park Exploitatie II B.V., Maastricht.Der Weiterverkauf der Parkhäuser an die Emittentin istdurch einen Kaufvertrag vom 21. Juni 2012 erfolgt, dessenInhalt dem von der persönlich haftenden Gesellschafteringeschlossenen Kaufvertrag vollinhaltlich entspricht,soweit nicht Abweichungen zwingend waren. Dieser Kaufvertragwird nachfolgend dargestellt.8.11.1 Beschreibung der KaufgegenständeObjekt ApeldoornDas im Kataster unter Gemeinde Apeldoorn, FlurstückU, Komplexbezeichnung 8865-A, Wohnungseigentumsregister5, eingetragene Appartementsrecht, das einenAnteil von 21.287 / 39.610 an der Gemeinschaft umfasst,die aus dem an der Straße Roggestraat in Apeldoorngelegenen Gebäude mit Grund und Boden besteht, imKataster eingetragen unter Gemeinde Apeldoorn, FlurstückU, Nummer 8855, Größe 58 Ar und 22 Zentiar, sowiedas Recht zur ausschließlichen Nutzung eines Parkhausesim Keller, im Erdgeschoss sowie im 1., 2. und 3.Stock des Gebäudes mit Zu- und Ausfahrtwegen, Rampen,Zugangsanlage, Verwaltungsraum für das vorgenannteGebäude mit Betriebsräumen, Treppenhäusern,Toiletten, Zufuhrraum für Energieversorgungsleitungenund Ölabscheidern, örtlich bekannt als Roggestraat 133in Apeldoorn.Objekt HengeloDas im Kataster unter Gemeinde Hengelo, Flurstück O,Komplexbezeichnung 4875-A, Wohnungseigentumsregister1, eingetragene niederländische Appartementsrecht,das einen ungeteilten Anteil von 29 / 100 an der Gemeinschaftumfasst, die aus dem zum Zeitpunkt der Teilung inAppartementsrechte im Kataster unter Gemeinde Hengelo,Flurstück O, Nummer 4811, 4813, 4814, 4859, 4872und 4324, eingetragenen Grundstückseigentum mit einerGesamtfläche von 1 Hektar, 7 Ar und 27 Zentiar besteht,sowie das Erbbaurecht in Bezug auf das Grundstückseigentumder Gemeinde Hengelo (Overijssel), zumZeitpunkt der Teilung in Appartementsrechte im Katastereingetragen unter Gemeinde Hengelo, Flurstück O,Nummer 4806, 4809, 4867, 4871, 4862, 4866, 4861, 4860,48765, 4863, 4869, 4864, 4868 und 4873, Gesamtgröße 20Ar und 80 Zentiar, mit den Rechten des Eigentümers undErbbauberechtigten an dem Geschäfts- und Wohnungskomplex„De Brink“ und dem darunter gelegenen Parkhausan der Straße Brink in Hengelo (Overijssel) sowie dasRecht auf ausschließliche Nutzung des Parkhauses und derdazugehörigen Eingänge, Rampe, Betriebsräume, Lagerräume,Büroräume, Treppen und Aufzüge im Keller undim Erdgeschoss sowie des Lüftungsschachts vom Keller biseinschließlich im fünften Stock des Komplexes, gelegenan der Straße Brink, örtlich nicht nummeriert, in Hengelo(Overijssel).Ferner das eigenständige Erbbaurecht an dem im Katasterunter Gemeinde Hengelo, Flurstück O, Nummer 4981, eingetragenenGrundstück mit der Größe von 64 Zentiar inBezug auf das Grundstückseigentum der Gemeinde Hengelo,örtlich bekannt als Brink / Spoorstraat in Hengelo(Overijssel), mit den Rechten des Erbbauberechtigten ander sich auf diesem Grundstück befindenden Baulichkeiteines Anbaus des vorgenannten Parkhauses.Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 369.Objekt RijswijkDie Grundstücke an den Plätzen Bogaardplein und PrinsesBeatrixplein und in deren Umfeld in Rijswijk, im Katastereingetragen unter Gemeinde Rijswijk, Flurstück D,Nummer 8049 (Größe 1 Ar und 19 Zentiar), 8050 (Größe 15Zentiar), 8051 (Größe 42 Zentiar), 8052 (Größe 16 Zentiar),8053 (Größe 46 Zentiar), 8054 (Größe 5 Ar und 44 Zentiar)und 8057 (Größe 1 Hektar, 56 Ar und 72 Zentiar), mit einerTiefgarage.Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 832.Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 692.8. Rechtliche Grundlagen | 147


Objekt RoermondDie Grundstücke an / nahe der Straße Achter de Oranjeriein Roermond, im Kataster eingetragen unter GemeindeRoermond, Flurstück D, Nummer 5453 (Größe 28 Ar und9 Zentiar) und 5454 (Größe 1 Zentiar), Gesamtgröße 28 Arund 10 Zentiar (teilweise mit einem Erbbaurecht [Überbaurecht]zugunsten des danebengelegenen Hotels belastet),mit einem Parkhaus.Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 560.Objekt ZwolleDas Appartementsrecht, im Kataster eingetragen unterGemeinde Zwolle, Flurstück F, Komplexbezeichnung 8231-A, Wohnungseigentumsregister 6, als Recht an einen Anteilvon 390 / 1000 an der aus dem Gebäude mit Grund undBoden bestehenden Gemeinschaft, stehend und gelegenan der Straße Drie Pistolengang und Het Eiland in Zwolle,zum Zeitpunkt der Teilung im Kataster eingetragen unterGemeinde Zwolle, Flurstück F, Nummer 8225, Größe 61 Arund 46 Zentiar, und berechtigend zur ausschließlichen Nutzungdes Parkhauses auf Ebene -1 und -2 des von der Teilungbetroffenen Komplexes mit (Not-)Treppenhäusern imErdgeschoss, örtlich bekannt als Pletterstraat 41, mit Erbbaurechtenbelastet (öffentlicher Bereich).Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 334.Objekt ZaandamDas im Kataster unter Gemeinde Zaandam, Flurstück K,Komplexbezeichnung 12632-A, Wohnungseigentumsregister31, eingetragene Appartementsrecht als ungeteilterAnteil von 9 / 20 an der Gemeinschaft, berechtigendzur ausschließlichen Nutzung des im Erdgeschoss sowieim ersten bis einschließlich vierten Stock des Einkaufszentrumsnamens „Rozenhof“ befindlichen Parkhausesmit Nebengebäuden, gelegen an der Straße Rozengrachtin Zaandam, im Kataster eingetragen unter GemeindeZaandam, Flurstück K, Nummer 11120, 11124, 12142, 12143,12144, 12145 und 12146, Gesamtgröße 61 Ar und 9 Zentiar,örtlich bekannt als Rozengracht nicht nummeriert, Rozengracht1a, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 131 bis einschließlich 142,Zilverpadsteeg 55 – 71, Czarinastraat 1 – 1a, Rozenstraatnicht nummeriert, Dam 26 und Zilverpadsteeg nicht nummeriertin Zaandam, welches Einkaufszentrum, Ladenflächen,das Parkhaus, Wohnungen im Obergeschoss, Straßen,Brücken, Untergrund und weitere Nebengebäudeumfasst.Die Anzahl der Parkplätze in diesem Parkhaus beträgt 412.8.11.2 KaufpreisDer Kaufpreis beträgt 54.512.000 EUR. Alle Kosten desnotariellen Vertrags und seines Vollzugs trägt die Käuferinund erstattet dem Verkäufer die von diesem gezahlteGrunderwerbsteuer.Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentinhat die Kaufpreisforderung an die <strong>Bouwfonds</strong> AssetManagement Deutschland <strong>GmbH</strong> abgetreten, die sich alsGründungskommanditistin mit einem gezeichneten Kapitalvon 1.999.000 EUR beteiligt hat. Der Kaufvertrag siehtkeine Fälligkeitsregelungen für die Zahlung des Kaufpreisesvor. Die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> hat der Emittentin bestätigt, dass sie eine Zahlungdes Kaufpreises nach vollständiger Einwerbung des vorgesehenenEigenkapitals und der Fremdkapitalvalutierungerwartet.8.11.3 MängelhaftungGemäß Artikel 4 Abs. 4.1. des Vertrags zwischen der persönlichhaftenden Gesellschafterin der Emittentin und denAusgangsverkäufern erfolgt die tatsächliche Übertragungdes Verkaufsobjekts an den Käufer in dem Zustand, in demsich das Verkaufsobjekt zum Zeitpunkt des Zustandekommensund der Unterzeichnung des vorliegenden Vertragsdurch beide Parteien befindet, dies bis auf Veränderungeninfolge gewöhnlicher Nutzung. In Artikel 9 des Vertragshat der Verkäufer allerdings für verschiedene TatbeständeGarantieerklärungen / Gewährleistungen übernommen.Diese betreffen insbesondere die rechtliche Zulässigkeitdes Verkaufs, die Freiheit von Miet- und Nutzungsverhältnissen(mit Ausnahme der Mietverhältnisse mit dem Verkäufer),das Vorliegen der erforderlichen Bau- und Nutzungsgenehmigungenund die Abwesenheit behördlicherAnordnungen zur Beseitigung baulicher Missstände, gutentechnischen Zustand, die Abwesenheit bestimmteröffentlich-rechtlicher Beschränkungen, die Abwesenheitnicht mitgeteilter privatrechtlicher Beschränkungen unddie Abwesenheit diverser spezieller juristischer oder tatsächlicherGegebenheiten. Die Verkäufer haben in Bezugauf bestimmte überfällige Instandhaltungsmaßnahmen anden Objekten Apeldoorn, Hengelo, Zwolle, Zaandam undRoermond die Verpflichtung zur Instandsetzung übernommen.Die Muttergesellschaft der Verkäufer, die Firma Q-Park N.V., Amsterdam, hat sich in Form einer unabhängigenVerpflichtung und durch Mitunterzeichnung des Vertragsgegenüber der Käuferin und deren Rechtsnachfolger(n)unwiderruflich und bedingungslos unter anderem für dieentsprechenden Ansprüche der Käuferin verbürgt.148 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Die vorstehend beschriebenen Mängelhaftungsansprüchewurden der Emittentin im Rahmen des Kaufvertrags zwischender persönlich haftenden Gesellschafterin und derEmittentin abgetreten.8.11.4 Nicht nur unerhebliche dinglicheBelastungenDie Anlageobjekte sind dinglich wie folgt belastet:Objekt ApeldoornDienstbarkeiten: Nutzungsbeschränkung (kein Einzelhandelsbetrieb),Anschlusszwang (Antennenanlage), Duldungbestimmter technischer Einrichtungen einer zentralen Antennenanlage,Herstellungspflicht und Instandhaltungslastbetreffend Außenanlage, Duldung der Errichtungeines Transformatorenhauses, Kabelleitungsrecht mitWege- und Instandhaltungsrecht, Verpflichtung, das zuerrichtende Parkhaus ab der Inbetriebnahme als dem allgemeinenVerkehr zugängliche Einrichtung gegen Bezahlungzu betreiben, Anschlusszwang an das Parkleitsystemder Stadt, Parkgebührenvergünstigung für bestimmte Anwohnerim unmittelbaren Umfeld.Objekt HengeloAusschluss von Altlastenansprüchen gegen ursprünglichenEigentümer und Freihalteverpflichtung, zwei Kontrahierungszwänge(Einstellvertrag) zugunsten bestimmter Anwohnerim unmittelbaren Umfeld, Duldung des Zugangs zubestimmten Technikräumen und Wegerecht für Treppenhäuserund Lifts, vier Duldungsverpflichtungen betreffenddie Nutzung bestimmter Notausgänge, Duldung der Nutzungdes Eingangs mit zugehörigem Lift und Treppenhaus,drei Duldungspflichten bestehender Zustände und Instandhaltungsdienstbarkeitinsbesondere für unter- und oberirdischeKabel und Leitungen, Kanalisation, Wasserabführungen,Belüftungssysteme, Lichteinfall, Verankerungen,Balken und Überbauten, Duldung von Außenwerbungenund Leuchtreklamen, Wegerecht nebst Bauverpflichtung,Terrassennutzungsrecht, Überbauduldung, Duldung einerAußenmauer, Gewerbebetriebsbeschränkung (Finanzdienstleistungen),Nutzungsrecht an Räumlichkeiten.Objekt ZaandamDuldung der Errichtung eines Neubaus nebst Wohlverhaltenspflicht,drei Erbbaurechte betreffend eine Raumnutzungund zwei Fußgängerbrücken, Wegerechte, Notweg-und Fluchtwegrechte, Duldung von Stützmauern,einer Überbauung, Balken und Verankerungen, Verpflichtungzu dulden, dass der Eigentümer des herrschendenGrundstücks an das auf dem dienenden Grundstück zuerrichtende Gebäude zwei Fußgängerbrücken anbringt,Duldung der Mitbenutzung der Auffahrt und Pflicht zurUnterhaltung eines Zugangssystems, Duldung von Hinweisschildern.Objekt RoermondKabel- und Leitungsrecht, Wegerecht, Duldung des Besitzes,des Erneuerns und des Unterhalts einer Zentralheizungsanlage,eines Warmwasserboilers, von Gasleitungen,Zählerschränken für Elektrizität mit allen zugehörigen Kabeln,Leitungen und weiteren Zubehörteilen, Aufzugsbetriebspflicht,Renovierungs- und Instandhaltungspflicht,Nutzungsduldungs- und Instandhaltungspflicht betreffendSchutzraumeinrichtungen der Gemeinde, Erbbaurechtbetreffend überdachtes Fußgängerviadukt mitEingangslokal und der benötigten Verkabelung in Verbindungmit Grunddienstbarkeit für ausreichenden Lichteinfallund freie Aussicht sowie Wegerecht und den Durchgangdurch das Parkhaus.Objekt RijswijkVerpflichtung zu dulden, dass die Dachfläche des Parkhausesals öffentlicher Bereich (Grünanlage unter anderem mitFußwegen) betrachtet und dementsprechend eingerichtetsowie genutzt wird, dazu gehört das Recht, Gebäude, Bautenund Bepflanzungen im weitesten Sinne anzulegen, zuunterhalten und zu erneuern, Duldung bestehender baulicherZustände im Verhältnis zu einem Nachbareigentümer,Bauverpflichtung einschließlich der Verpflichtung, Geschäftsstraßenund Fußwegen den Charakter von öffentlichenWegen zu geben und instandzuhalten, Duldung vonHauptkanälen, Gewerbebeschränkung (Verkaufspunkt fürMotorbrennstoffe), Einstellrecht für bis zu 270 Fahrzeugewährend der Bürozeiten (montags bis freitags von 7 Uhrbis 19 Uhr gegen Entgelt.Objekt ZwolleBaubeschränkung, Duldung der Errichtung und Unterhaltungeiner Fahrradstation, Aufteilungsverbot, Kabelleitungsrechtund Mastenrecht einschließlich Instandhaltungsverpflichtung,Erbbaurecht zugunsten der Gemeindebetreffend Errichtung, Unterhaltung und Nutzung vonStraßenbelag, Straßeneinrichtungen, Beleuchtungseinrichtungenund dergleichen mit den zugehörigen Einrichtungen,Kabeln und Leitungen nebst Grunddienstbarkeitauf Zugang und das Recht zur Durchführung vonArbeiten für den Unterhalt, die Instandhaltung und denErsatz der kraft Erbbaurechts angebrachten Dinge, Erb-8. Rechtliche Grundlagen | 149


aurecht betreffend Errichtung, Unterhaltung und Nutzungeines technischen Raums im zweiten Geschoss desGebäudes mit Geräten für eine zentrale, dauerhafte Energieversorgungsowie mit Leitungssystemen innerhalb desGebäudes, aufschiebend bedingtes Zugangs- und Ausgangsrecht,um von und zu den Parkplätzen im Parkhausbeziehungsweise von diesen zum Ausgang zu gelangensowie das Nutzungsrecht für die (Not-)Treppenhäuser. Dievorstehenden Rechte Dritter sind teils vertragsstrafegesichertund mit der Verpflichtung zur Übertragung auf denRechtsnachfolger vereinbart.Mietvertrags veräußern will. Dann hat sie den Mieter unterAngabe des verlangten Kaufpreises und der sonstigen Bedingungenzu informieren. Erklärt der Mieter nicht innerhalbvon vier Wochen schriftlich seine Absicht, die Immobiliezu den von der Vermieterin verlangten Konditionenzu erwerben, steht es dieser frei, das Mietobjekt innerhalbvon neun Monaten an einen Dritten zu veräußern. Erfolgtkein Verkauf oder soll er zu einem niedrigeren Kaufpreisals ursprünglich verlangt geschlossen werden, lebtdas Vorkaufsrecht wieder auf.Darüber hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichendinglichen Belastungen der Anlageobjekte.8.12 MIETVERTRÄGEDie Mietverträge über die sechs Parkhäuser sind abgesehenvon den Objektdaten und der Miethöhe identischund werden deshalb nachfolgend zusammengefasst dargestellt.Vermieterin laut Mietvertrag ist jeweils die persönlichhaftende Gesellschafterin der Emittentin. DieseMietverträge sind durch den Erwerb der Parkhäuser durchdie Emittentin auf sie übergegangen. Mieter ist die Gesellschaftmit beschränkter Haftung niederländischen RechtsQ-Park Exploitatie B.V. mit Sitz in Amsterdam und Geschäftsstellein 6221 BT Maastricht, Stationsplein 12E, eingetragenim Handelsregister der Industrie- und Handelskammervon Südlimburg unter der Nummer 27156680.8.12.1 MietdauerDie Verträge wurden mit Wirkung zum 27. Dezember 2011für die Dauer von 45 Jahren geschlossen und laufen biseinschließlich 26. Dezember 2056. Der Mietvertrag für dasObjekt Zwolle wurde zum 17. April 2012 für die Dauer von45 Jahren geschlossen und läuft bis einschließlich 16. April2057. Nach Ablauf der festgelegten Mietdauer von 45Jahren wird jeder Mietvertrag auf unbefristete Dauer fortgesetzt,falls der Mieter oder die Vermieterin diesen nichtunter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestenszwölf Monaten kündigt.8.12.2 Optionsrechte, VorkaufsrechtOptionsrechte sind dem Mieter nicht eingeräumt. DemMieter steht aber ein Vorkaufsrecht für den Fall zu, dassdie Vermieterin die Immobilie während der Laufzeit des8.12.3 MieteObjektNettokaltmiete p.a.Apeldoorn561.394 EURHengelo321.200 EURRijswijk1.215.141 EURZwolle540.294 EURZaandam187.839 EURRoermond581.132 EURIn diesen Mieten ist eine Vergütung für das Vorkaufsrechtdes Mieters enthalten.8.12.4 Indexart / AnpassungDer Mietpreis wird auf den Beginn eines jeden Jahres derEntwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Dieerste Anpassung erfolgt zum 01. Januar 2013. Bei einerInflationsentwicklung unter 0,0% erfolgt keine Mietangleichung.Bei einer Inflationsentwicklung von 0,0% bis3,5% erfolgt eine Mietanpassung zu 100% der Indexentwicklung.Bei einer Inflationsentwicklung von 3,5% bis4,0% erfolgt eine Mietanpassung von 3,5% plus 75% derIndexentwicklung über 3,5% und bei einer Inflationsentwicklungvon über 4,0% erfolgt eine Mietanpassung von3,875% plus 50% der Indexentwicklung über 4% hinaus.Zum 01. Januar 2022 ist die Vermieterin berechtigt, denMietpreis wie folgt zu ändern: Die Jahresmiete ab dem 01.Januar 2022 entspricht dem durchschnittlichen Umsatz derGeschäftsjahre 2019, 2020 und 2021, multipliziert mit einemProzentsatz wie folgt:ObjektstandortAnpassungsfaktorApeldoorn 60,77%Hengelo 46,19%Zwolle 59,51%Zaandam 35,88%Rijswijk 66,21%Roermond 65,53%150 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Der auf dieser Basis berechnete Mietpreis für das Jahr 2022darf dabei nicht unter dem des Jahres 2021 zzgl. der vorstehendenIndexierungsstaffel liegen. Sollte das der Fallsein, so wird die Jahresmiete für 2021 gemäß der Indexierungsstaffelangepasst. Nach einer Mietpreisanpassungaufgrund der Änderung zum 01. Januar 2022 wird der angepassteMietpreis wieder zum 01. Januar 2023 entsprechendder Indexentwicklung angepasst.Ab dem 01. Januar 2036 und dem 01. Januar 2046 werdendie Parteien Verhandlungen über den Mietpreis aufnehmen.Können die Parteien keine Einigung erzielen,wird der zum 01. Januar 2037 beziehungsweise 01. Januar2047 geltende Mietpreis ausgehend vom Marktmietpreisfestgestellt, der von einem unabhängigen Sachverständigenmittels der Discounted-Cash-Flow-Methode ermitteltwird. In der Wahl der weiteren von ihm zu verwendendenAnnahmen ist der Sachverständige frei. Der Mietpreiskann durch diese Feststellung sowohl höher als auch niedrigerals der zuletzt geltende Mietpreis ausfallen.In den Folgejahren, das heißt zum 01. Januar 2038 beziehungsweise01. Januar 2048 wird die Miete wieder nachder vertraglichen Indexierungsstaffel angepasst.8.12.5 BetriebskostenDer Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Verträge mitVersorgungsunternehmen bezüglich der Lieferung vonWasser, Gas und Strom selbst abzuschließen. Die von derVermieterin zu verauslagenden Betriebskosten sollen aufein Minimum beschränkt werden. Der Mieter trägt die Immobiliensteuer,alle Umweltabgaben (namentlich die Verunreinigungsabgabefür Oberflächengewässer und Abwasserbeiträge),sonstige bestehende oder zukünftigeSteuern sowie Abgaben, Erhebungen und Gebühren mitBezug auf die tatsächliche Nutzung des Mietobjekts, dieweder vollständig noch teilweise erhoben oder verhängtwerden würden, wenn das Mietobjekt dem Mieter nichtzur Nutzung überlassen wäre.8.12.7 Instandhaltung / InstandsetzungDie Vermieterin ist verpflichtet, im Zusammenhang mitder Mietsache die Kosten für die Erneuerung von wesentlichenBauteilen und Ausstattungen des Mietobjektsdurchzuführen. Das umfasst notwendigen Ersatzan Konstruktion / Schalung+C35 (Beton), Dachdeckung,Fassadenverkleidung, Fahrbahndecke, Decken (außerhalbLoge), Dehnungsfugen / Kittfugen, Belägen, Straßenbelägen/ Tragschicht, Zäunen / Stahlnotleitern, Kanalisation/ Entwässerung, Regenwasserableitung / Gullys,(Ab-)Wasserpumpen, Fettsümpfen (Abscheidern), automatischenBrandschutztüren, trockenen Löschleitungen,Evakuierungsanlage, „UIT“ und Notbeleuchtungen,Notstromaggregat, elektrotechnischen Installationen,Liftanlage (Schiebetür, Steuerung, Kabel usw.), Logenschalung,Löschschlauchtrommeln / Handfeuerlöscher (nicht beiVandalismus) und etwa notwendige Erweiterungen anRauch- / Brand- / CO- / LPG-Meldern. Der Mieter ist verpflichtet,Wartungs-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten einschließlichder Kosten für Inspektionen und Prüfungen imZusammenhang mit der Mietsache zu tragen. Wartungsverträgesind für die wesentlichen technischen Einrichtungenabzuschließen, also für automatische Brandschutztüren,Löschschlauchtrommeln, trockene Löschleitungen,Brandmeldeeinrichtung, Rauch- / Brand- / CO- / LPG-Melder,Leuchtschilder, Belüftungssystem /-anlage, Evakuierungsanlage,„UIT“ und Notbeleuchtungen, Notstromaggregat,elektrotechnische Installationen, Kanalisation / Entwässerung,Regenwasserableitung / Gullys, (Ab-)Wasserpumpe.Ferner treffen den Mieter die Kosten für• die externe Instandhaltung, falls und insoweit es sichum kleine Reparaturen handelt, unter anderem geringfügigeInstandhaltungsarbeiten im Sinne des Gesetzes,und die nicht von der Vermieterin zu tragenden Instandhaltungsarbeiteninnen;• die Instandhaltung, die Reparatur und der Austauschvon Schlössern und Beschlägen, Verglasung und Glastüren,Spiegel-, Fenster- und anderen Verglasungen;8.12.6 Mietsicherheit• die Instandhaltung und Reparatur von Rollläden, Jalousien,Markisen und anderen Sonnenschutzelementen;Der Mieter leistet keine Mietsicherheiten. Die Konzernobergesellschaftdes Q-Park-Konzerns, die Q-Park N.V.,Niederlande, hat sich aber selbstschuldnerisch für die Verpflichtungenaus den Mietverträgen bis zu einem Höchstbetragvon fünf Jahresmieten zzgl. Umsatzsteuer verbürgt.• die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung vonSchaltern, Steckdosen, Klingelvorrichtungen, Lampen,Beleuchtung (einschließlich Armaturen), Akkus und Batterien,Teppichen, Polstermöbeln, Innenanstrich, Spülbecken,Küchenausstattung, sanitären Anlagen;• die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung von Rohrleitungenund Armaturen für Gas, Wasser und Elektrizi-8. Rechtliche Grundlagen | 151


tät, Brand-, Einbruch- und Diebstahlsicherungen mit allem,was dazugehört;Der Mieter ist berechtigt, die Mietrechte vollständig oderteilweise einer direkten oder indirekten Tochtergesellschaftder Q-Park N.V. zu übertragen, die vollständig mitder Q-Park N.V. verbunden sein und bleiben muss. Er bedarfhierfür der schriftlichen Genehmigung der Vermieterin,die diese nur aus billigen Gründen verweigern darf.• die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung von Zäunen,Gärten und Höfen sowie auch der Pflasterung;8.12.9 Einbauten, Ausbauten, Umbauten• die regelmäßige, auch reparierende / korrigierende Instandhaltungund regelmäßige Inspektion und auchFernsteuerung und -regulierung der zu der Mietsache gehörendentechnischen Anlagen, einschließlich des Austauschsvon Kleinteilen;• staatlich oder anderweitig verordnete sowie sonst vernünftigerweisefür notwendig gehaltene sowohl regelmäßigdurchzuführende als auch gelegentliche Prüfungenund Inspektionen im Bereich der Zuverlässigkeit undSicherheit oder zur Kontrolle der Funktionstauglichkeitder zur Mietsache oder ihrem unbeweglichen Zubehörgehörenden technischen und anderen Anlagen.Der Mieter hat die Verantwortung für die Reinigung undSauberhaltung des Mietobjekts, sowohl innen als außen,einschließlich der Sauberhaltung von Fenstern, Rollläden,Jalousien, Markisen und anderen Sonnenschutzelementen,Fensterrahmen und Giebeln des Mietobjekts sowie der Entfernungvon Graffiti auf dem Mietobjekt, die Verantwortungfür die Entleerung von Fettabscheidern, die Reinigungund die Beseitigung von Verstopfungen bei Abflüssen,Dachrinnen und Ableitungen / Kanalisationsröhren bis zurkommunalen Hauptkanalisation, die Schornsteinfegerarbeiten,den Winterdienst und die Reinigung von Lüftungskanälen.Die Instandhaltungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeitensind im Übrigen ausführlich und im Einzelnenin einer Anlage 5 zum Mietvertrag (Übersicht) geregelt. Danachtreffen den Mieter auch die Kosten für Ersatz der Belüftungsgitter,Beleuchtungskörper, Lautsprecheranlage,Einbruchmeldeanlage, CCTV-Anlage, mobile Kommunikationsanlage,Speedgates, parkplatzgebundene Installationen,Ausstattungen der Loge (Installationen, Sanitär, Einrichtung),Sanitär, Papierkörbe, Anstrich, Innenanstrich,Beton, Holz, Decken, Säulen, Bodenbeläge und Kennzeichnung,Verkehrseinrichtungen / Straßenschilder / Beschilderung,Werbung / Beschilderung, automatische Zugangstürenund Beschläge und die Reinigung von Konstruktion undFassadenverkleidung.8.12.8 UntermietregelungenDer Mieter ist verpflichtet, bei Mietende sämtliche Sachen,die von ihm in, an oder auf dem Mietobjekt angebrachtwurden, auf eigene Kosten zu entfernen.8.12.10 UmsatzsteuerDie Vermietung von Stellplätzen ist eine dem ganzen Umfangnach umsatzsteuerpflichtige Aktivität. Die Tätigkeitdes Mieters steht der vorgenommenen Option zur Umsatzsteuerpflichtigkeitder Erträge aus den Mietverträgen deshalbnicht entgegen. Der Mieter hat zugunsten des (der)Rechtsnachfolger(s) der Vermieterin erklärt, dass er dasMietobjekt auch dauerhaft für Zwecke nutzt oder nutzenlässt, für die ein vollständiger oder nahezu vollständigerAnspruch auf Vorsteuerabzug besteht.8.13 FINANZIERUNGDie Emittentin hat mit der <strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial ServicesB.V., die zum Rabobank-Konzern gehört, einen Kreditvertragabgeschlossen. Der Vertrag unterliegt niederländischemRecht. Gerichtsstand ist Amsterdam / Nieder lande.8.13.1 Kreditbetrag, AuszahlungDer Bruttokreditbetrag beträgt 24.500.000 EUR. Der Kreditist am 03. Dezember 2012 auszahlbar. Zu den Auszahlungsvoraussetzungengehört namentlich die Bereitstellungder vereinbarten Sicherheiten.8.13.2 Zinsen, Tilgung, Laufzeit,Konditionenbindung, GebührenDas Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.Es ist für die Zeit vom 03. Dezember 2012 bis 30. November2014 mit nominal 3,28% jährlich, vom 01. Dezember 2014bis 30. November 2018 mit nominal 4,23%, vom 01. Dezember2018 bis 30. November 2021 mit nominal 4,88%,vom 01. Dezember 2021 bis 31. November 2022 mit nominal5,78% und danach variabel (3-Monats-Euribor zuzüglicheiner Marge von 248 Basispunkten) zu verzinsen und152 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


am Ende der Kreditlaufzeit in einer Summe zu tilgen. Zinsensind quartalsweise nachschüssig zu leisten. Für die Bearbeitungdes Kreditvertrags ist eine laufzeitunabhängigeBearbeitungsgebühr von 122.500 EUR vereinbart.Im Falle der fristlosen Kündigung wegen der Verletzung einerFinanzkennzahl schuldet der Kreditnehmer Vorfälligkeitsentschädigungund nachträglich 0,5% vom Kreditbetragjährlich zusätzlich.8.13.3 SicherheitenDie Besicherung des Darlehens erfolgt über ein erstrangigesGrundpfandrecht nach niederländischem Recht, Abtretungdes Anspruchs auf Rückgewähr vor- oder gleichrangigerim Grundbuch eingetragener Rechte, Abtretungder Rechte und Ansprüche aus allen gegenwärtigen undkünftigen Miet- und Pachtverträgen nebst Mietsicherheiten,Verpfändung des bei der Bank zu führenden Mieterkontosund die Abtretung der Rechte und Ansprüche ausden objektbezogenen Versicherungsverträgen und ausdem Kaufvertrag.8.13.4 Rücktritt, Kündigung, Zwangstilgung,Einhaltung von FinanzkennzahlenDer Kreditgeber kann von dem Kreditvertrag insbesonderezurücktreten, wenn nicht alle Auszahlungsvoraussetzungengeschaffen werden.Der Kreditgeber kann den Kredit außer in den vorstehendgeschilderten Fällen insbesondere außerordentlich kündigen,wenn Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag oderden gesonderten Sicherheitenverträgen nicht erfüllt werden.Dazu gehören namentlich umfassende Verpflichtungenin Bezug auf Abschluss und Aufrechterhaltung vonVersicherungen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriftenüber Zustand und Betrieb der Parkhäuser undumfassende Berichtspflichten. Ferner sind umfassendeVerpflichtungen vorgesehen, die Parkhäuser nicht mitRechten zugunsten Dritter zu belasten und verschiedeneMaßnahmen zu unterlassen, die die Kreditwürdigkeit derEmittentin beeinträchtigen könnten. Eine außerordentlicheKündigung ist weiter zulässig, wenn sich Angaben zuden Parkhäusern oder dem Kreditnehmer als unrichtig erweisenoder sich Änderungen in den für die Finanzierungmaßgeblichen Verhältnissen ergeben. Die im Kreditvertragvorgesehenen Kündigungsgründe sind relativ weitreichendformuliert und nicht notwendig auf Tatbeständebeschränkt, die einen wichtigen Grund im Sinne des deutschenRechts darstellen würden.Während der Kreditlaufzeit müssen folgende Finanzkennzahleneingehalten werden:Der Zinsdienstdeckungsgrad („ICR“), der das Verhältniszwischen dem voraussichtlichen Nettoertrag aus der Vermietungund den aufzubringenden Zinszahlungen angibt,muss über alle Parkhäuser gerechnet jeweils mindestens150% betragen. Er wird für zwölf Monate vorausschauendauf der Basis der Mieterträge des zurückliegenden letztenQuartals ermittelt. Wird der vereinbarte ICR unterschritten,ist der gesamte nicht für Zahlungen an die Bank verwendeteÜberschuss aus der Vermietung monatlich auf einemder Bank verpfändeten Sperrkonto anzulegen, bis derICR wieder eingehalten wird. Guthaben auf dem Sperrkontokönnen zu jedem Zinszahlungstermin zur teilweisenTilgung des Kredits verwendet werden. Sinkt der ICRauf unter 120%, ist der Kreditgeber zur außerordentlichenKündigung des Kredits berechtigt.Der Kredit darf höchstens 55% des Verkehrswerts derParkhäuser sein (Finanzkennzahl „LTV“). Er wird erstmals2015 überprüft werden. Überschreitet er den zugesagtenWert, müssen alle Überschüsse aus der Vermietung aufeinem Sperrkonto angelegt werden. Steigt der LTV aufmehr als 60%, kann der Kreditgeber den Kredit fristloskündigen.Die außerordentliche Kündigung ist ferner auch dann zulässig,wenn die <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementB.V., also die Obergesellschaft des Kreditgebers,nicht mehr unmittelbare oder mittelbare FondsmanagerinFondsmanager der Emittentin oder nicht mehr unmittelbareroder mittelbarer Asset Managerin der Parkhäuserist. Das gilt nicht, wenn dieser Sachverhalt durch Beendigungder bestehenden Konzernverbindung zwischen derObergesellschaft und der Asset Managerin oder der geschäftsführendenKommanditistin der Emittentin eintritt.8.14 ANDERE WICHTIGE VERTRÄGE8.14.1 Vertrag über AnkaufsprüfungDie Emittentin hat mit der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V. („<strong>Bouwfonds</strong> REIM NL“) einen Vertragüber Ankaufsprüfung abgeschlossen. Danach ist die<strong>Bouwfonds</strong> REIM NL beauftragt, eine technische, wirtschaftlicheund juristische Ankaufsprüfung über die Parkhäuserdes Investitionsvorhabens unter Beteiligung vonSonderfachleuten durchzuführen. Sie erhält für ihre Leistungen(jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) eine8. Rechtliche Grundlagen | 153


Vergütung in Höhe von 272.560 EUR und Aufwandsersatzin Höhe von höchstens 108.000 EUR für die von ihr im eigenenNamen zu beauftragenden Leistungen der Sonderfachleutefür juristische, technische und wirtschaftlichePrüfungen in Höhe des ihr tatsächlich entstehendenAufwands. Der Anspruch auf die Vergütung ist fällig, sobalddas vorgesehene Emissionskapital in voller Höhe aufdas dafür vorgesehene Konto eingezahlt ist. Eine Haftungfür einfache Fahrlässigkeit ist auf die Höhe von 1.000.000EUR je Schadensfall begrenzt. Sofern ein Schaden Ansprücheder <strong>Bouwfonds</strong> REIM NL gegen eingeschaltete Sonderfachleute,namentlich gegen Gutachter und Angehörigeder rechts- und steuerberatenden und / oder wirtschaftsprüfendenBerufe auslöst, haftet die <strong>Bouwfonds</strong> REIM NLnur in Höhe der von ihr tatsächlich erlangten Schadensersatzleistung,es sei denn, ihr würde selbst Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Ansprüche derEmittentin gegen die <strong>Bouwfonds</strong> REIM NL auf Schadensersatzverjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis derEmittentin, spätestens aber drei Jahre nach dem schadenstiftendenEreignis. Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnungund endet mit Abschluss der Prüfung. Er ist biszu diesem Zeitpunkt nicht ordentlich kündbar. Der Vertragunterliegt niederländischem Recht. Gerichtsstand istHoevelaken / Niederlande.8.14.2 Vertrag über ImmobilienmanagementDie Emittentin hat mit der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate ServicesB.V. („<strong>Bouwfonds</strong> NL“) einen Immobilien-Management-Vertragabgeschlossen, nach dem die <strong>Bouwfonds</strong>NL das Asset und Property Management und die Unterstützungder Emittentin bei der Verwaltung der Gesellschaftübernimmt. Die Tätigkeit umfasst dabei im Wesentlichendie strategische Entwicklung der Parkhäuser, dieZusammenstellung aller Finanzdaten, die Mitwirkung beider Erstellung und Fortschreibung von Jahresbudgets, dieBeratung und Vertretung bei der Sicherstellung von Baurechtund der Beantragung von Baugenehmigungen undsonstigen für Baumaßnahmen an den Immobilien erforderlichenbehördlichen Genehmigungen, die Beratungim Zusammenhang mit der Erteilung und Aufrechterhaltungbehördlicher Genehmigungen für die Nutzung derParkhäuser, die allgemeine Korrespondenz und die Abwicklungder Schadensregulierung mit Versicherungsunternehmenoder sonstigen Dritten, die Abwicklung desZahlungsverkehrs sowie das Management der notwendigenWartungs-, Reinigungs-, Bewachungs- und sonstigerDienstleistungsverträge. Die Tätigkeit umfasst weiterdie üblichen Leistungsbilder der kaufmännischen undtechnischen Objektverwaltung sowie zahlreiche Aufgabenzur Unterstützung der Verwaltung und Buchführung.Für diese Leistungen erhält die <strong>Bouwfonds</strong> NL eine Vergütungin Höhe von 3,5% der Netto-Ist-Mieten zzgl. Umsatzsteuer.Netto-Ist-Mieten verstehen sich ausschließlich derBetriebs- und Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer. DieVergütung ist monatlich nachträglich fällig. Sollten Aufgabendes Baumanagements zu erfüllen sein, erhält dieAsset Managerin hierfür eine zusätzliche Vergütung von7% des Netto-Bauvolumens zzgl. Umsatzsteuer. Für dieTätigkeiten beim Verkauf der Immobilien, zu denen insbesonderedie Erstellung von Verkaufsexposés, die Auswahlund Ansprache geeigneter Marktteilnehmer undMakler sowie die Vorbereitung, Begleitung und Abwicklungdes Verkaufs der Parkhäuser einschließlich aller damitim Zusammenhang stehender Tätigkeiten gehören, erhältdie <strong>Bouwfonds</strong> NL eine Vergütung in Höhe von 1%des Bruttoverkaufspreises zzgl. Umsatzsteuer. Diese Vergütungist mit Vereinnahmung des Verkaufspreises durchdie Emittentin fällig. Zusätzlich wurde eine Erfolgsvergütung(Performance Fee) vereinbart. Sie entspricht 25% desBetrags, um den die Gesamtrückflüsse an die Anleger vorniederländischer Einkommensteuer einen durchschnittlichenjährlichen Mittelrückfluss (über die Rückzahlung dergeleisteten Einlage ohne Agio hinaus) von 7% p.a. bezogenauf das Pflichtkapital der Anleger (ohne Agio) übersteigen.Die Performance Fee versteht sich zzgl. der gesetzlichenUmsatzsteuer. Sie ist mit der Veräußerung derdem Asset Management unterliegenden Parkhäuser undder Erstellung der vorläufigen Liquidationsrechnung derGesellschaft, nicht aber vor Vereinnahmung des Verkaufspreisesdurch die Emittentin fällig. Der Asset-Management-Vertragbeginnt mit wirtschaftlichem Übergang desjeweiligen Objekts auf die Emittentin und läuft bis zu dessenVeräußerung. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist fürden Regelfall auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 EURje Schadensfall beschränkt. Die Ansprüche der Emittentinauf Schadensersatz verjähren binnen zwölf Monaten abKenntnis der Emittentin, spätestens aber drei Jahre nachdem schadenstiftenden Ereignis. Zur Durchführung der beschriebenenLeistungsbilder wird die <strong>Bouwfonds</strong> NL eineumfassende rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Vertretungder Emittentin erteilt. Der Vertrag unterliegt niederländischemRecht. Gerichtsstand ist Hoevelaken / Niederlande.154 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


9. Steuerliche GrundlagenVorbemerkungDieses Kapitel stellt die wesentlichen Grundlagen dersteuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dar.Das Angebot richtet sich an in Deutschland unbeschränktsteuerpflichtige Investoren, die nicht die niederländischeStaatsangehörigkeit besitzen und ihre Beteiligungim steuerlichen Privatvermögen halten. Die Darstellungist auf diesen Personenkreis beschränkt. AbweichendeAuswirkungen können sich insbesondere für gewerblicheAnleger mit Zugehörigkeit der Anteile zu einem Betriebsvermögenund für Anleger, die in Deutschland nichtunbeschränkt steuerpflichtig sind, ergeben. Die Hinzuziehungdes persönlichen Steuerberaters ist für diese Anlegergruppenunbedingt erforderlich.Die Darstellung beruht auf dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung,der veröffentlichten Rechtsprechung undschriftlich ergangener Finanzverwaltungsanweisungenzum Prospektaufstellungsdatum. Änderungen der Gesetze,ihre Auslegung durch Gerichte und Finanzverwaltung sowieÄnderungen der Verwaltungsauffassung können Auswirkungenauf die steuerlichen Grundlagen haben.Die Ausarbeitung der steuerlichen Konzeption und dieDarstellung der wesentlichen Grundlagen der steuerlichenKonzeption erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen.Eine Gewähr für die endgültige Feststellung derBesteuerungsgrundlagen durch das jeweils zuständigeBetriebsfinanzamt der Gesellschaft im Rahmen des Veranlagungsverfahrensbeziehungsweise einer steuerlichenAußenprüfung kann nicht übernommen werden.Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation des Anlegerssind nicht Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.Jedem Anleger wird deshalb empfohlen, einen aufdiesem Gebiet erfahrenen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.9.1 BESTEUERUNG IN DERERWERBSPHASE9.1.1 Besteuerung in den Niederlanden9.1.1.1 GrunderwerbsteuerDer Erwerb des juristischen oder wirtschaftlichen Eigentumsan in den Niederlanden gelegenen und nicht zuWohnzwecken dienenden Immobilien unterliegt einerGrunderwerbsteuer von 6% auf den Betrag der Gegenleistung(im Allgemeinen: der Kaufpreis) oder des beizulegendenZeitwerts der erworbenen Immobilien, falls dieserhöher ist. Auch der Erwerb bestimmter beschränkterRechte auf in den Niederlanden gelegenen Immobilien,wie ein Erbbaurecht, ist grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig.Der Erwerb ist unter bestimmten, hier nicht vorliegendenVoraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit.Bei Erwerb der Immobilien durch die Komplementärinder Emittentin war auch Grunderwerbsteuergeschuldet.Bei der Übertragung der Immobilien durch die Komplementärinauf die Emittentin wird die Bemessungsgrundlageder Grunderwerbsteuer um den Betrag reduziert, fürden durch die Komplementärin bereits Grunderwerbsteuergezahlt worden ist, wenn diese Veräußerung binnen sechsMonaten ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch die Kom-9. Steuerliche Grundlagen | 155


plementärin stattfindet. Bei gleich bleibendem Wert derImmobilien wird auf die Übertragung der Immobilien insgesamtnur eine (weitere) Grunderwerbsteuerbelastung inHöhe von 6% der an die Komplementärin gezahlten Vergütungfür die bereits bezahlte Grunderwerbsteuer fällig.Es fällt daher keine deutsche Grunderwerbsteuer an.Der Lieferort der Grundstücke liegt nicht im Inland, sodass auch keine Umsatzsteuer anfällt. Die Ausgabe derAnteile an der Emittentin gegen Bareinlage ist kein Leistungsaustauschund deshalb nicht umsatzsteuerbar.Falls Anleger juristisch oder wirtschaftlich (das heißt überdie Treuhand) über eine Ausgabe oder auf eine andereWeise Gesellschaftsanteile am Fonds nach dem Erwerbder Immobilien durch den Fonds erwerben, ist auf denbeizulegenden Zeitwert der durch die Gesellschaftsanteilevertretenen Immobilien 6% Grunderwerbsteuer fällig,wenn der Anleger eine sogenannte wesentliche Beteiligungerwirbt oder erweitert. Bei einer natürlichenPerson als Anleger handelt es sich um eine wesentlicheBeteiligung, wenn sie ein Drittel der Anteile oder mehrumfasst. Dabei werden alle Anteile zusammengerechnet,die Ehegatten und Bluts- und Anverwandte in direkter Linieund im zweiten Grad der Seitenlinie und verbundenePersonen bereits in Besitz haben oder infolge desselbenVertrags oder eines Zusatzvertrags erwerben oder erworbenhaben, vorausgesetzt, dass die natürliche Person alleinoder zusammen mit dem Ehegatten mehr als 7% derAnteile an dem Fonds besitzt.9.1.1.2 UmsatzsteuerDie Veräußerung niederländischer Immobilien wird mitniederländischer Umsatzsteuer belastet, wenn die Veräußerungdurch einen Unternehmer vor oder innerhalbvon zwei Jahren nach dem Datum der ersten Ingebrauchnahmeder Immobilie stattfindet. Außerhalb des zuvorgenannten Zeitraums ist die Übertragung einer Immobilievon Umsatzsteuer befreit. Letzteres ist für die durchden Fonds erworbenen Immobilien der Fall. Käufer undVerkäufer können aber unter bestimmten Bedingungeneine mit der Umsatzsteuer belastete Veräußerung wählen.Die wichtigste Bedingung ist hierbei, dass die Immobiliedurch den Käufer zu Zwecken genutzt wird, für diezu 90% oder mehr Vorsteuerabzug besteht.Diese Option wurde bedingt für den Fall, dass die niederländischeFinanzverwaltung nicht von einem Übergangeines Gesamtvermögens ausgeht, für die ParkhäuserHengelo und Zaandam gewählt. Die anderen Parkhäuserwurden ohne Option zur Umsatzsteuer übertragen.9.1.2 Besteuerung in Deutschland9.2 BESTEUERUNG IN DERNUTZUNGSPHASE9.2.1 DoppelbesteuerungsabkommenZwischen den Niederlanden und Deutschland bestehtein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung(DBA) auf dem Gebiet der Besteuerung von Einkommenund Vermögen vom 16. Juni 1959. Danach steht für dieEinkünfte aus der Vermietung der Immobilien nur denNiederlanden und für Zinseinkünfte grundsätzlich nurDeutschland das Besteuerungsrecht zu. Beide Staaten habenam 12. April 2012 ein neues DBA geschlossen, das zuseinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung bedarf. DieRegelungen dieses „DBA-Neu“ werden in der nachfolgendenDarstellung nur insoweit abgebildet, als sie tatsächlicheAbweichungen zur gegenwärtigen Rechtslageaufweisen.9.2.2 Besteuerung in den Niederlanden9.2.2.1 EinkommensteuerDie Emittentin wird aufgrund ihrer Rechtsform und derAusgestaltung des Gesellschaftsvertrags in den Niederlandenals Personengesellschaft behandelt (Beschlussdes niederländischen Staatssekretärs der Finanzenvom 11. Dezember 2009, CPP2009 / 519M). Einkommensteuerlichist sie eine sogenannte transparente Gesellschaft,weil das Kapital der Emittentin in Anteile gleichenNennwerts aufgeteilt ist und der Beitritt neuerKommanditisten (mit Ausnahme der anfänglichen Beitritteinnerhalb einer von der niederländischen Finanzverwaltunganerkannten Frist von sechs Monaten nachGründung der Gesellschaft) und die Übertragung vonBeteiligungen (von bestimmten zulässigen Ausnahmefällenabgesehen) nur mit Zustimmung aller Gesellschafterstattfinden kann.9.1.2.1 Grunderwerbsteuer und UmsatzsteuerDeutsche Grunderwerbsteuer wird ausschließlich fürden Erwerb im Inland belegener Grundstücke erhoben.Die Prüfung der niederländischen steuerlichen Transparenzerfolgt anhand der Tatsachen und Umstände. Fallsder Beitritt oder der Wechsel von Gesellschaftern, obwohlvertraglich nur mit Zustimmung aller übrigen Gesellschaf-156 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


ter möglich, doch ohne diese Zustimmung erfolgt, liegtkeine niederländische steuerliche Transparenz (mehr) vor.Bei einer transparenten Gesellschaft werden die Aktivaund Passiva sowie die Erträge und Aufwendungen unmittelbarden beteiligten Anlegern anteilig im Verhältnisihrer Beteiligungsquote zugerechnet.Die Einkünfte von Privatpersonen werden in den Niederlandenauf der Grundlage eines Systems von drei sogenanntenEinkommensboxen versteuert, die getrenntbesteuert werden. In der Regel werden Einkünfte ausVermietung und Verpachtung der Box 3 zugeordnet. DieBesteuerung von solchen Einkünften erfolgt nicht aufder Grundlage des Nettoüberschusses der Einnahmenund Ausgaben, sondern fiktiv auf der Grundlage des beizulegendenZeitwerts der Immobilien abzüglich der mitden Immobilien in Zusammenhang stehenden Schulden.Wie der beizulegende Zeitwert von Immobilien für steuerlicheZwecke in der Praxis jährlich ermittelt werdenmuss, ist nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich ist erauf den höchsten Preis anzusetzen, der beim Verkaufder Immobilien erzielt werden kann. Ob Anschaffungsnebenkostenund die übrigen Fondskosten zum Immobilienwertgerechnet werden müssen, ist nicht abschließendgeklärt. In den Prognoserechnungen ist dieniederländische Einkommensteuer auf Basis des Kaufpreisesohne Anschaffungsnebenkosten und unter Abzugdes von der Emittentin aufzunehmenden Finanzierungsdarlehensermittelt.Auf das so ermittelte Nettovermögen wird eine fiktiveRendite in Höhe von 4% als steuerbares Einkommen angesetzt.Hierauf wird ein Steuersatz von 30% fällig. DieBesteuerung erfolgt somit linear in Höhe von 1,2% desNetto-Immobilienwerts pro Jahr. Hierbei ist das Nettovermögenam 01. Januar eines Jahres für die Berechnungdes steuerbaren Ergebnisses maßgeblich. Sowohl Verbindlichkeitenals auch Zinsen aus einer Fremdfinanzierungder Beteiligung auf Ebene des Anlegers minderndie steuerliche Bemessungsgrundlage nicht.Unbeschränkt Steuerpflichtige erhalten für Box-3-Einkünfteeinen Vermögensfreibetrag von 21.139 EUR, derbeschränkt Steuerpflichtigen so nicht gewährt wird. Fürdeutsche, beschränkt steuerpflichtige Privatpersonengilt, dass der Vermögensfreibetrag von 21.139 EUR lediglichanteilig etwa in dem Verhältnis Anwendung findet,in welchem das niederländische zu versteuerndeEinkommen zum Gesamteinkommen steht und berechnetwird, als ob der deutsche Anleger Einwohner derNiederlande gewesen wäre. Hinsichtlich beider Postensind unter Umständen bestimmte Anpassungen zu treffen.Es kann bezweifelt werden, ob die lediglich proportionaleBerücksichtigung des Vermögensfreibetragsauf der Grundlage des EuGH-Urteils vom 18. März 2010(„Gielen“) zulässig ist. Vorsorglich wurde für die Prognoserechnungender Freibetrag nicht berücksichtigt.In den Niederlanden erzielte steuerpflichtige Einkünfteminderjähriger Kinder werden beiden Elternteilen jeweilszur Hälfte beziehungsweise dem Elternteil zugerechnet,dem das Sorgerecht zusteht.9.2.2.2 Besteuerung der Einkünfte in Box 1In Ausnahmefällen findet eine Besteuerung in Box 1 statt.Das betrifft insbesondere Fälle, in denen der Kommanditanteilzu einem Betriebsvermögen einer Betriebsstättein den Niederlanden gehört oder zur Verfügunggestellt wird:(i) einem Unternehmen oder einer anderen Tätigkeit desAnlegers oder einer mit dem Anleger verbundenennatürlichen Person oder(ii) zugunsten einer Interessengemeinschaft, wozu einemit dem Anleger verbundene natürliche Person gehört,die dabei einen zu versteuernden Gewinn ausdem Unternehmen oder ein zu versteuerndes Ergebnisaus anderen Tätigkeiten genießt, oder(iii) einer Rechtsperson, an welcher ein Anleger oder einemit dem Anleger verbundene natürliche Person einesogenannte wesentliche Beteiligung hat, oder(iv) einer Interessengemeinschaft, wozu eine Rechtspersongemäß (iii) gehört.Falls sich ein solcher Sachverhalt ergibt, muss der persönlicheSteuerberater eingeschaltet werden.Wird erst im Laufe eines Jahres Box-3-Vermögen erstmaligerworben, fällt für das Erwerbsjahr keine Steuer an.Die Bemessungsgrundlage entspricht den tatsächlichenEinkünften reduziert um die abzugsfähigen Kosten.Zur Finanzierung der Fondsanteile individuell aufgenommeneKredite können die Bemessungsgrundlageunter bestimmten Einschränkungen ebenfalls mindern,soweit sie mit der Immobilie in Zusammenhang stehen.Dies bedarf aber einer detaillierten Prüfung durch denpersönlichen Steuerberater.9. Steuerliche Grundlagen | 157


Der Steuersatz in Box 1 beträgt 2% bis 52%, je nachHöhe der (Netto-)Einkünfte. Auch der Gewinn aus einerVeräußerung des Gesellschaftsanteils oder der Immobiliewird versteuert.9.2.2.3 OptionEin deutscher Anleger (beschränkt steuerpflichtig) kannwählen, als unbeschränkt Steuerpflichtiger eingestuft zuwerden. Anleger, die diese Option gewählt haben, werdenin den Niederlanden mit ihrem Welteinkommen besteuert,wobei die Erhebung der Steuer durch anwendbareAbkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerungbeschränkt werden kann.Für die Berechnung der Besteuerung nach Box 3 für inländischeSteuerpflichtige gilt, dass der Vermögensfreibetragvon 21.139 EUR anteilig in dem Verhältnis Anwendungfindet, in welchem der niederländische Teil dieRenditebemessungsgrundlage zur Gesamtrenditebemessungsgrundlagedes Steuerpflichtigen steht, berechnet,als ob der deutsche Anleger Einwohner der Niederlandegewesen wäre.9.2.2.8 Vereinfachtes VeranlagungsverfahrenDie Emittentin beabsichtigt, mit der zuständigen niederländischenSteuerverwaltung entsprechend der gängigenVerwaltungspraxis eine vereinfachte Veranlagungsregelungzu vereinbaren. Danach wird die Emittentineine Liste mit den steuerlich relevanten Daten aller Anleger,die auf der Grundlage von Box 3 versteuert werden,beim Finanzamt einreichen und die von den Anlegern geschuldeteEinkommensteuer an das Finanzamt abführen.Die verauslagte Steuer wird dann von der nächsten Auszahlungan den Anleger einbehalten. Anleger, die keineanderen in den Niederlanden zu versteuernden Erträgeerzielen, sind dann von ihren individuellen Steuererklärungspflichtenbefreit. Es kann zu Änderungen dieserRegelung kommen, die auch seitens des Finanzamts gekündigtwerden kann. In diesem Fall und soweit Anlegerkeine Privatpersonen sind, die für ihren Gesellschaftsanteilin Box 3 besteuert werden und mithin am vereinfachtenListenverfahren nicht teilnehmen können, sind dieAnleger verpflichtet, individuell jährlich eine Steuererklärungeinzureichen.Damit können Kosten verbunden sein, die bei den Prognoserechnungennicht berücksichtigt sind.9.2.2.4 FreigrenzeÜbersteigt der zu zahlende Steuerbetrag 45 EUR nicht, istder fällige Betrag nicht zu entrichten.9.2.3 Besteuerung in Deutschland9.2.2.5 UmsatzsteuerDie Emittentin kann eine umsatzsteuerpflichtige Vermietungder Parkhäuser wählen. Die von ihr bezogenenLieferungen und Leistungen sind in der Regel mit niederländischerUmsatzsteuer in Höhe von 19% (ab dem01. Oktober 2012: 21%) belastet. Die Umsatzsteuer ist alsVorsteuer abzugsfähig, soweit die Immobilien umsatzsteuerpflichtigvermietet sind.9.2.3.1 EinkommensteuerNach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung(DBA) zwischen Deutschland und den Niederlandenvom 16. Juni 1959 werden Einkünfte aus in den Niederlandengelegenen Immobilien in den Niederlanden besteuertund in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerungfreigestellt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehensich mithin auf inländische Einkünfte der Emittentin,die konzeptionsgemäß nur in Form von inländischen Zinseinkünftenanfallen werden.9.2.2.6 VermögensteuerEine Vermögensteuer wird in den Niederlanden nicht erhoben.9.2.2.7 KommunalabgabenAls Eigentümerin einer Immobilie in den Niederlandenwird die Emittentin zu Grundsteuer und Wassergenossenschaftssteuernherangezogen, die aufgrund eines vonder Gemeinde amtlich festgestellten Werts der Immobilie(dem sogenannten „WOZ-Wert“) festgesetzt wird. Fernersind Kanalgebühren zu zahlen.9.2.3.1.1 EinkunftsartenDie Emittentin erzielt aus der Vermietung der Immobilienoriginär Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungim Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 sowie § 21 Einkommensteuergesetz(EStG). Sie erzielt auch nicht erst mit der Veräußerungder Immobilien einen Totalüberschuss, sondernbereits in der Nutzungsphase. Eine Überlagerung der Vermietungstätigkeitdurch gewerbliche Betätigung liegtnach den Rechtsgrundsätzen des BMF-Schreibens vom01. April 2009, Az.: IV C 6 S 2240 / 08 / 10008, somit nichtvor. Die Emittentin ist auch nicht im Sinne des § 15 Abs. 3EStG gewerblich geprägt, da die geschäftsführende Kom-158 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


manditistin zur Geschäftsführung allein berechtigt undverpflichtet ist.Zinseinnahmen aus etwaigen kurzfristig im Inland angelegtenLiquiditätsüberschüssen werden als Kapitaleinkünftenach § 2 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStGerfasst und unterliegen nach § 32d Abs. 1 EStG der Abgeltungsteuerund gemäß § 1 Abs. 1 des Solidaritätszuschlagsgesetzes(SolZG) dem Solidaritätszuschlag, soweitsie nicht nach § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Vermietungund Verpachtung zuzurechnen sind. Letzteressoll nach einer Verfügung der OFD Berlin vom 09. Dezember1996 (St 442 – S 2253 a – 1 / 95 nicht koordinierterLändererlass) der Fall sein. Eine bundeseinheitliche Praxisoder eine Verwaltungsanweisung des BMF sind insoweitnicht feststellbar. Die Anbieterin geht davon aus,dass die Zinseinnahmen ihren Charakter als Einnahmenim Sinne des § 20 EStG auch bei Zurechnung zu anderenEinkunftsarten nicht verlieren (siehe z.B. BFH-Urteil vom24. Januar 1990 – I R 33 / 86) und deshalb die Abgeltungsteueranwendbar bleibt. Soweit die Finanzverwaltungeine abweichende Auffassung vertreten sollte, wärendie Zinsen dem Anleger als Einkünfte aus Vermietung zuzurechnenund mit dem individuellen Steuersatz zu versteuernoder als ausländische Vermietungseinkünfte inDeutschland steuerfrei zu stellen.9.2.3.1.2 EinkunftserzielungsabsichtDie Absicht eines Steuerpflichtigen, auf Dauer nachhaltigsteuerpflichtige Überschüsse zu erzielen (sogenannte„Einkunftserzielungsabsicht“) ist Voraussetzung für dieErzielung steuerlich relevanter Einkünfte. Sie ist auf jederStufe der Beteiligung zu prüfen.Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Nachden Rechtsgrundsätzen des Schreibens des Bundesministeriumsder Finanzen (BMF) vom 08. Oktober 2004 (BStBl.I 2004, Seite 933), die auch auf geschlossene Immobilienfondsanzuwenden sind (siehe Teilziffer 30), liegt eineauf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit im Sinne derTeilziffer 4 vor, so dass in der Regel ohne weitere Prüfungvom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehenist (Teilziffer 1 des Erlasses). Im Übrigen erzieltdie Emittentin frühzeitig und innerhalb der Frist, in derdie Kündigung oder Auflösung der Gesellschaft vertraglichnicht zulässig ist, steuerliche Totalgewinne. Die Einkunftserzielungsabsichtist auf Basis der Prognoserechnungengegeben.Auf Ebene des Zeichners kann eine Fremdfinanzierungdes Beteiligungserwerbs den Totalüberschuss verhindern.Eine individuelle Fremdfinanzierung, von der die Prospektverantwortlicheabrät, sollte deshalb stets mit demsteuerlichen Berater abgestimmt werden. Eine vorzeitigeVeräußerung der Anteile vor dem Ablauf eines Fünfjahreszeitraumskann gegen eine Einkunftserzielungsabsichtdes Anlegers sprechen (siehe Teilziffer 7 des Erlasses). DieGewinnerzielungsabsicht wird nur bejaht, wenn bezogenauf die Haltedauer der Beteiligung ein Totalüberschussunter Berücksichtigung aller Sonderwerbungskosten vorliegt(Teilziffer 33 ff. des Erlasses). Sonderwerbungskostenkönnen die für die Erzielung eines Totalüberschusseserforderliche Haltedauer somit verlängern. Es wird ausdrücklichempfohlen, die sich hieraus ergebenden steuerlichenKonsequenzen mit dem persönlichen steuerlichenBerater vorab zu klären.9.2.3.1.3 GewinnermittlungDie Emittentin ist als Handelsgesellschaft zur Führungvon Büchern verpflichtet und ermittelt ihren Gewinnnach handelsrechtlichen Vorschriften im Wege der jährlichenBilanzierung. Steuerlich werden die Vermietungseinkünfteder Emittentin als Überschuss der Einnahmenüber die Werbungskosten ermittelt.9.2.3.1.4 Zurechnung der Einkünfte undBesteuerungsverfahrenDie Emittentin ist eine Personengesellschaft und damiteinkommensteuerlich eine sogenannte transparenteGesellschaft. Sie ist nicht selbst Steuersubjekt, vielmehrwerden die auf Ebene der Gesellschaft erzielten Einkünfteanteilig bei den Gesellschaftern der Besteuerungunterworfen. Da mittelbar über die Treuhänderin beteiligteAnleger durch das Treuhandverhältnis in allen Belangenso gestellt sind wie die unmittelbar beteiligtenGesellschafter und jederzeit die Übertragung des treuhänderischgehaltenen Kommanditanteils auf sich selbstverlangen können und somit die Voraussetzungen fürdie steuerrechtliche Anerkennung des Treuhandverhältnissesund damit der Zurechnung der Einkünfte auf denTreugeber vorliegen (vgl. BMF-Schreiben vom 01. September1994, BStBl. I 1994, Seite 604, Teilziffer 2), ergebensich bei der Zurechnung der Einkünfte keine Unterschiedezwischen unmittelbaren Gesellschaftern undTreuhandgesellschaftern.Die deutschen Einkünfte der Anleger der Emittentin unterliegentheoretisch der individuellen Einkommensbesteuerungauf der Ebene der Anleger. Zu versteuern istdas dem Anleger nach Ablauf eines Kalenderjahres zugewiesene,anteilig auf ihn entfallende steuerliche Ergebnisan der Emittentin. Die bezogenen Auszahlungensind nicht Bemessungsbasis der Besteuerung. Die steuerlicheErgebnisverteilung entspricht der gesellschaftsvertraglichenGewinnverteilungsabrede. Da die Emittentinnur in Deutschland steuerfrei gestellte Einkünfte9. Steuerliche Grundlagen | 159


der Entnahme gemäß § 15a Abs. 3 EStG als Gewinn zuzurechnen.Die steuerlichen Kapitalkonten der Anleger der Emittentinsind nach der Prognoserechnung stets positiv, so dasseine Verlustausgleichsbegrenzung oder die Zurechnungvon Entnahmen als steuerpflichtige Einkünfte für dieKommanditisten nicht zum Zuge kommen.9.2.3.2.3 Verlustrücktrag und Verlustvortrag gemäߧ 10d EStGIn einem Veranlagungsjahr nicht ausgleichsfähige Verlustekönnen gemäß § 10d Abs. 1 EStG auf das Vorjahrnur bis zur Höhe von 511.500 EUR (zusammenveranlagteEhepaare 1.023.000 EUR) zurückgetragen undin den folgenden Veranlagungsjahren gemäß § 10dAbs. 2 EStG je Veranlagungsjahr nur bis zur Höhe von1 Mio. EUR (zusammenveranlagte Ehepaare 2 Mio. EUR)unbeschränkt und darüber hinaus beschränkt auf 60%des übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogenwerden.9.2.3.2.4 Verrechnungsbeschränkung für Verluste ausKapitaleinkünftenVerluste aus Kapitalvermögen dürfen gemäß § 20 Abs. 6S. 2 EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet odernach § 10d EStG abgezogen werden. Sie können nur mitkünftigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnetwerden.9.2.3.4 KirchensteuerAnleger, die Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigenReligionsgemeinschaft sind, werden zu einer Kirchensteuernach den Landeskirchensteuergesetzen herangezogen.Der Steuertarif beträgt in Abhängigkeit vomBundesland 8% oder 9% der Einkommensteuer und unterliegtje nach Bundesland ggf. einer Kappung. Die gezahlteKirchensteuer ist als Sonderausgabe im Rahmender Einkommensteuer abzugsfähig. Diese Steuer, die ausschließlichvon individuellen Verhältnissen des Anlegersabhängig ist, wurde in der Prospektkalkulation nicht berücksichtigt.9.2.3.5 GewerbesteuerDie Emittentin ist nicht originär gewerblich tätig, sondernausschließlich vermögensverwaltend. Eine gewerblichePrägung der Emittentin im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2S. 1 EStG liegt ebenfalls nicht vor, da unter Ausschluss derpersönlich haftenden Gesellschafterin nur eine Kommanditistinzur Geschäftsführung berufen ist. Die Gesellschaftist damit nicht Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und unterliegt mithinnicht der Gewerbesteuer.9.2.3.6 UmsatzsteuerDa der Leistungsort für die Vermietung der Immobilien inden Niederlanden liegt, erbringt die Emittentin in Deutschlandkeine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.9.2.3.3 SteuersätzeIn Deutschland ansässige Anleger unterfallen als natürlichePersonen der unbeschränkten Steuerpflichtnach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG. Der Steuersatz wird nach derHöhe des zu versteuernden Einkommens bemessen undbeträgt vorbehaltlich der Sonderregelungen für bestimmteKapitaleinkünfte gemäß § 32a EStG zwischen0% und 45%. Der Solidaritätszuschlag beträgt gemäߧ§ 3, 4 Solidaritätszuschlagsgesetz 5,5% der Einkommensteuerschuld.Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen gemäß § 32dAbs. 1 EStG einer Abgeltungsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag.Soweit die Versteuerung nach der tariflichenEinkommensteuer günstiger ist, kann der Steuerpflichtigeeinen Antrag auf Besteuerung der der Abgeltungsteuerunterworfenen Einkünfte stellen. Ein Werbungskostenabzugfindet dabei nicht statt. Berücksichtigt wird der Sparer-Pauschbetraggemäß § 20 Abs. 9 EStG von 801 EUR (fürzusammenveranlagte Ehepaare 1.602 EUR), der pro Veranlagungsjahrvon den gesamten Einkünften aus Kapitalvermögendes Steuerpflichtigen abgezogen wird.Die Emittentin kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuerfür in Deutschland in Anspruch genommene Lieferungenund Leistungen grundsätzlich gemäß § 15 Abs. 2Nr. 2 UStG als Vorsteuer abziehen. Denn die Grundstückesind in den Niederlanden umsatzsteuerpflichtig vermietetund die Vermietung wäre auch in Deutschland steuerpflichtig,wenn die Immobilien hier belegen wären (Urteildes Bundesfinanzhofs vom 06. Mai 2004, BStBl 2004II, 856). Die Vorsteuer kann im Einzelfall abgezogen werden,wenn die Eingangsleistung zur Ausführung der Vermietungsumsätzebezogen wurde und die erforderlichenbelegmäßigen Nachweise vorliegen.9.2.3.7 VermögensteuerEine Vermögensteuer wird seit dem 01. Januar 1997 nichtmehr erhoben.9.2.3.8 GrundsteuerGemäß § 2 Grundsteuergesetz (GrStG) unterliegt nur imInland belegener Grundbesitz der Grundsteuer.9. Steuerliche Grundlagen | 161


9.3 BESTEUERUNG BEI VERÄUSSERUNGDER VERMÖGENSANLAGE9.3.1 Besteuerung in den Niederlanden9.3.1.1 Besteuerung von VeräußerungsgewinnenGewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögenwerden in den Niederlanden (ohne Berücksichtigungeiner Spekulationsfrist) nicht separat besteuert,wenn die Einkünfte aus der Immobilie der Box 3 zugeordnetwerden. Entsprechendes gilt bei der Veräußerung einesGesellschaftsanteils und der Auflösung der Emittentin.Falls die beschränkte Steuerpflicht eines deutschenAnlegers in einem Jahr endet, wird das niederländischeEinkommen für die Box-3-Steuerberechnung für diesesJahr zeitanteilig neu berechnet, wobei Teile von Kalendermonatenvernachlässigt werden.Zu den Ausnahmen von einer Box-3-Besteuerung, die aucheine Steuerpflichtigkeit von Veräußerungsgewinnen nachsich zieht, siehe Abschnitt 9.2.2.2.9.3.1.2 Erbschaft- und SchenkungsteuerErbschaft- und Schenkungsteuer fällt in den Niederlandengrundsätzlich nur dann an, wenn der Erblasser oderder Schenker in den Niederlanden ansässig ist. Ausnahmengelten für niederländische Staatsbürger, die innerhalbvon zehn Jahren vor dem Erbfall oder der Durchführungder Schenkung einen Wohnsitz in den Niederlandenhatten, und bei Schenkungen für Personen, die innerhalbeines Jahres vor der Durchführung der Schenkung einenWohnsitz in den Niederlanden hatten.9.3.2 Besteuerung in Deutschland9.3.2.1 Besteuerung von VeräußerungsgewinnenDas Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerungeiner Immobilie durch die Emittentin steht gemäß Artikel4 DBA den Niederlanden zu. Hält der Anleger seine Beteiligungim Privatvermögen, werden Gewinne oder Verlusteaus der Veräußerung der niederländischen Immobilienbeziehungsweise der Beteiligung an der Emittentinbei der deutschen Einkommensteuer nur in bestimmtemUmfang erfasst, wenn sie bis Ablauf der Spekulationsfristvon zehn Jahren erfolgen. An dieser Rechtslage wird sichbei Inkrafttreten des neuen DBA vom 12. April 2012, daszunächst noch der Ratifizierung bedarf, im Ergebnis nichtsändern. Nach Artikeln 13 Abs. 1, 22 Abs. 1a) DBA-Neu werdenvon der deutschen Steuer zwar nur noch Veräußerungsgewinnefreigestellt, wenn sie in den Niederlandentatsächlich besteuert werden. Außerhalb der Spekulationsfristvon zehn Jahren sind nach gegenwärtiger RechtslageGewinne aus der Veräußerung von Immobilien aberin Deutschland ebenfalls steuerfrei. Die Konzeption siehteine Veräußerung der Immobilien bis Ablauf der Spekulationsfristnicht vor.9.3.2.2 <strong>Private</strong>s VeräußerungsgeschäftEin steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft imSinne des § 23 EStG liegt vor, wenn zwischen dem AnundVerkauf einer Beteiligung oder zwischen dem AnundVerkauf einer Immobilie ein Zeitraum von höchstenszehn Jahren liegt.Die Veräußerung einer Immobilie durch die Emittentinvor Ablauf von zehn Jahren seit dem Erwerb der betreffendenImmobilie ist konzeptionsgemäß nicht vorgesehen.Bei vorzeitiger Veräußerung oder bei Veräußerungdes Gesellschaftsanteils an der Emittentin durch den Anlegervor Ablauf der Zehnjahresfrist wäre ein dabei erzielterVeräußerungsgewinn bei der Einkommensbesteuerungdes Anlegers im Rahmen des Progressionsvorbehaltszu berücksichtigen. Das heißt, dass der erzielte Veräußerungsgewinnals solcher nicht besteuert, aber bei der Ermittlungdes Steuersatzes für seine anderen Einkünfteberücksichtigt wird. Nach Inkrafttreten des DBA-Neuwird ein Veräußerungsgewinn hingegen der deutschenEinkommensteuer unterliegen.Etwaige Verluste aus einer vorzeitigen Veräußerung einerFondsimmobilie oder einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilendurch einen Anleger innerhalb einesZeitraums von zehn Jahren dürfen mit in demselben Kalenderjahrerzielten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäftenausgeglichen werden, nicht jedoch mitanderen Einkünften. Ein Verlustrücktrag auf private Veräußerungsgeschäftedes unmittelbar vorangegangenenVeranlagungszeitraums oder ein Verlustvortrag auf diefolgenden Veranlagungszeiträume ist zulässig (§ 23 Abs. 3S. 8 und S. 9 EStG).9.3.2.3 Gewerblicher GrundstückshandelDie Veräußerung einer Immobilie durch die Emittentinoder die Veräußerung der Beteiligung an der Emittentindurch den Anleger können einen sogenannten gewerblichenGrundstückshandel auf der Ebene des Anlegers begründenund damit Konsequenzen für die Besteuerunganderer Immobilienaktivitäten des Anlegers haben.162 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Laut BMF-Schreiben vom 26. März 2004, IV A6-S 2240 –46 / 04 ist der Rahmen der privaten Vermögensverwaltungüberschritten und gewerblicher Grundstückshandel gegeben,wenn in einem Fünfjahreszeitraum (zehn Jahre beiBranchenkundigen) mehr als drei Veräußerungen getätigtwerden (sogenannte „Drei-Objekt-Grenze“). Sind bebauteGrundstücke bis zur Veräußerung mindestens zehn Jahrevermietet worden, gehört grundsätzlich auch noch dieVeräußerung der bebauten Grundstücke zur privaten Vermögensverwaltungund wird in die Drei-Objekt-Grenzenicht eingerechnet (BMF-Schreiben a.a.O., RZ 2 und BFH-Urteil vom 06. April 1990, BStBl. II 1990, 1057). Auch dieVeräußerung von ausländischen Immobilien wird in die Betrachtungeinbezogen.Eine Veräußerung von Immobilien durch die Emittentinvor Ablauf des Zehnjahreszeitraums ist konzeptionellnicht vorgesehen.Wird die Beteiligung innerhalb von zehn Jahren seit Erwerbder Beteiligung (BFH-Urteil 10. Dezember 1998, III R61 / 97 in BFHE 187, 526, BStBl. II 1999, 390) veräußert, giltsie als Veräußerung so vieler Grundstücke, wie die Emittentinhält, hier also als Veräußerung von sechs Objekten(BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998, wie vor), wenn (undnur wenn) der Anleger zu mehr als 10% an der Emittentinbeteiligt ist oder im Falle einer niedrigeren Beteiligungsquoteder Verkehrswert seines Anteils oder der anteiligeWert der Immobilien mehr als 250.000 EUR beträgt (BMF-Schreiben wie vor, RZ 18). Anderenfalls kommt es nicht zueiner Zurechnung. Erfolgt entgegen der Konzeption einevorzeitige Veräußerung durch die Emittentin, gelten diegleichen Grundsätze bezogen auf jede frühzeitig veräußerteImmobilie.9.3.2.4 GrunderwerbsteuerNur die Übertragung im Inland belegener Grundstückeund grundstücksgleicher Rechte unterliegt der deutschenGrunderwerbsteuer.9.3.2.5.1 Unmittelbare BeteiligungBemessungsbasis der Steuer ist der dem Anteil des Anlegersan der Emittentin entsprechende Teil des nach denVorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Wertsder Immobilien zzgl. des gemeinen Werts sonstigen Vermögensabzüglich der Verbindlichkeiten. AusländischeGrundstücke werden gemäß §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 Bewertungsgesetz(BewG) mit ihrem gemeinen Wert bewertet.Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind bei der Ermittlungdes steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 10 Abs. 1 S. 4ErbStG wie Gegenleistungen zu behandeln. Die schenkweiseÜbertragung einer Beteiligung wird einkommensteuerlichdeshalb als teilentgeltliches Veräußerungsgeschäftim Sinne des § 23 EStG behandelt. Zu den möglichenKonsequenzen siehe oben unter Abschnitt 9.3.2.2.Ein Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG), der Abzugsbetrag(§ 13a Abs. 2 ErbStG) und die Tarifbegrenzung(§ 19a ErbStG) für begünstigtes Vermögen könnenmangels Zugehörigkeit der Vermögensgegenstände zueinem Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommenwerden.9.3.2.5.2 Beteiligung über die TreuhänderinWird die Beteiligung mittelbar über die Treuhänderin gehalten,ist gemäß § 9 Abs. 2 BewG der gemeine Wert desHerausgabeanspruchs des Treugebers gegen den Treuhänderauf Rückübertragung anzusetzen (Bayerisches Finanzministerium,Erlass vom 14. Juni 2005, S 3811 – 035– 25199 / 05, und Finanzministerium Baden-Württemberg,Erlass vom 26. Februar 2007, S 3806 / 51). Dieser wird durchden Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehrnach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einerVeräußerung zu erzielen wäre. Ein Verschonungsabschlag(§ 13a Abs. 1 ErbStG), der Abzugsbetrag (§ 13a Abs.2 ErbStG) und die Tarifbegrenzung (§ 19a ErbStG) für begünstigtesVermögen können mangels Zugehörigkeit derVermögensgegenstände zueinem Betriebsvermögen auchhier nicht in Anspruch genommen werden.9.3.2.5 Erbschaft- und SchenkungsteuerVermögensübertragungen von Todes wegen (Erbschaft:sogenannte Gesamtrechtsnachfolge) sowie Vermögensübertragungunter Lebenden (Schenkung: sogenannteEinzelrechtsnachfolge) unterliegen gemäß § 1 Abs. 1Nr. 1 und 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz(ErbStG) der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer,wenn mindestens einer der Beteiligten im Inlandansässig ist (§ 2 Abs. 1 ErbStG).9.3.2.5.3 Steuersatz und FreibeträgeDie Steuersätze sind vom Verwandtschaftsgrad abhängigund gliedern sich in drei Klassen. Auch die Freibeträgehängen von dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasserbeziehungsweise Schenker ab. Steuerfrei bleiben gemäߧ 16 ErbschStG der Erwerb des Ehegatten in Höhevon 500.000 EUR, der Kinder im Sinne der SteuerklasseI Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne derSteuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400.000 EUR, der Kinderder Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von200.000 EUR, der übrigen Personen der Steuerklasse I in9. Steuerliche Grundlagen | 163


Höhe von 100.000 EUR, der Personen der Steuerklasse IIin Höhe von 20.000 EUR, des Lebenspartners in Höhe von500.000 EUR und der übrigen Personen der SteuerklasseIII in Höhe von 20.000 EUR. Die Steuersätze betragen jenach Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der jeweiligenSteuerklasse zwischen 7% und 50%.9.3.2.5.4 AnrechnungNach gegenwärtiger Rechtslage fällt in den NiederlandenErbschaft- und Schenkungsteuer nicht an. Sie wäregrundsätzlich nach § 21 ErbStG insoweit auf die deutscheErbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer anzurechnen,als das Auslandsvermögen im Sinne des § 121 BewGauch der inländischen Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerunterliegt. Die Anrechnung erfolgt nur aufden auf das ausländische Vermögen entfallenden Teil derErbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer. Ob die Anrechnungbei mittelbaren Beteiligungen erfolgt, ist offen,da nach Auffassung der Finanzverwaltung bei Übergangeiner mittelbaren Beteiligung nicht die ausländischenWirtschaftsgüter als solche, sondern der Herausgabeanspruchgegenüber der Treuhänderin Gegenstand derÜbertragung ist.9.3.2.6 Sonstige AngabenDie Bestimmungen des Investmentgesetzes (InvG) sindauf Personengesellschaften und somit auf die Emittentinnicht anwendbar.164 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


10. Angaben über die wesentlichenBeteiligten1. VertragsgesellschaftenVorbemerkung zu den bei denVertragsgesellschaften genanntenpersonellen VerflechtungenDie <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V.,Hoevelaken / Niederlande, ist Konzernobergesellschaftund mittelbare alleinige Gesellschafterin der <strong>Bouwfonds</strong>Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, der <strong>Bouwfonds</strong>Real Estate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong>,der <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, der <strong>Bouwfonds</strong>Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong> und der <strong>Bouwfonds</strong><strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Die nachfolgenddargestellten Gesellschaften stehen somit alle untereinheitlicher Leitung ihrer Konzernobergesellschaft.Die <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V.ihrerseits ist ein mittelbares Beteiligungsunternehmen der<strong>Co</strong>öperatieve Centrale Raiffeisen Boerenleenbank B.A.(„Rabobank“), die damit die Konzernspitze darstellt, deralle dargestellten Unternehmen unterstehen.<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> („Fondsgesellschaft“)Sitz:Berlin, DeutschlandGeschäftsanschrift:Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinRechtsform:KommanditgesellschaftTag der Eintragung: 23. Juli 2012Gründungsdatum: 19. Juni 2012Handelsregister:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 47049BGeplantes Kommanditkapital: 38.000.000 EUR, davon entfallen 1.000 EUR auf die geschäftsführende Kommanditistinund 1.999.000 EUR auf die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>,die Treuhänderin wird die bei Gründung übernommene Einlage plangemäß nach Eingangvon Zeichnungsscheinen für einen der künftigen Anleger haltenPersönlich haftende<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Berlin,Gesellschafterin:ohne EinlageGeschäftsführendeKommanditistin:<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, BerlinTreuhänderin:<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, BerlinAufgaben:emittentin (Fondsgesellschaft)<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>(persönlich haftende Gesellschafterin und Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaft)Sitz:Geschäftsanschrift:Berlin, DeutschlandPotsdamer Straße 58, 10785 Berlin10. Angaben über die wesentlichen Beteiligten | 165


Rechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 26. Januar 2011Handelsregister:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 131770BStammkapital:25.000 EUR, eingezahltGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, BerlinGeschäftsführer ohnebesondere Geschäftsbereiche: André Barthels, Potsdam; Bart Pierik, Soest in den NiederlandenAufgaben:Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und Gründungsgesellschafterinder Fonds gesellschaft und Verkäuferin der ObjektePersonelle Verflechtungen: André Barthels ist auch Geschäftsführer der Anbieterin <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement Deutschland <strong>GmbH</strong>. Bart Pierik ist auch Prokurist der <strong>Bouwfonds</strong>Real Estate Investment Management B.V.<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>(geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaft)Sitz:Berlin, DeutschlandGeschäftsanschrift:Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinRechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 23. Oktober 2000Handelsregister:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 77440BStammkapital:25.000 EURGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, BerlinGeschäftsführer ohnebesondere Geschäftsbereiche: Roman Menzel, Berlin; Martin Eberhardt, HamburgAufgaben:Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin der FondsgesellschaftPersonelle Verflechtungen: Martin Eberhardt ist auch Geschäftsführer, Roman Menzel Prokurist der Anbieterin<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong>.<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>(Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaft)Sitz:Berlin, DeutschlandGeschäftsanschrift:Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinRechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 08. Juni 2005Handelsregister:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 97206BStammkapital:25.000 EURGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, BerlinGeschäftsführer ohnebesondere Geschäftsbereiche: Ellen Sommerfeld, Kleinmachnow; Nicholas Okech, BerlinAufgaben:treuhänderin und Gründungsgesellschafterin der FondsgesellschaftPersonelle Verflechtungen: Ellen Sommerfeld und Nikolas Okech sind auch für die Anbieterin <strong>Bouwfonds</strong> RealEstate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong> beruflich tätig.<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong> („Anbieterin“)Sitz:Berlin, DeutschlandGeschäftsanschrift:Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinRechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 19. Oktober 1998166 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Handelsregister:Stammkapital:Gesellschafterin:Geschäftsführer ohnebesondere Geschäftsbereiche:Aufgaben:Personelle Verflechtungen:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 68583B26.000 EUR<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>, BerlinAndré Barthels, Potsdam; Martin Eberhardt, Hamburganbieterin, Konzeptionärin, EigenkapitalvermittlerinMartin Eberhardt ist auch Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistindes Fonds, der <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>. André Barthels ist auchGeschäftsführer der Komplementärin <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> IVerwaltungs <strong>GmbH</strong>. Prokuristen und Mitarbeiter der Anbieterin sind Geschäftsführerder weiteren hier dargestellten Gesellschaften wie bei diesen jeweils vermerkt.<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>Sitz:Berlin, DeutschlandGeschäftsanschrift:Potsdamer Straße 58, 10785 BerlinRechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 27. September 2004Handelsregister:amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 102098BStammkapital:25.000 EURGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V., Hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsführer:andré Barthels, Potsdam; Martin Eberhardt, Hamburg; Arie Willem Rozendaal,Hilversum in den Niederlanden (Letzterer geschäftsansässig: De Beek 18, 3871 MSHoevelaken in den Niederlanden)Aufgaben:Gesellschafterin der Anbieterin, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft,der Treuhänderin und der geschäftsführenden Kommanditistin derFondsgesellschaft und Direktgesellschafterin der Fondsgesellschaft (ca. 5%)Personelle Verflechtungen: Martin Eberhardt und André Barthels sind auch Geschäftsführer der Anbieterin<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management Deutschland <strong>GmbH</strong>. Martin Eberhardtist auch Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin des Fonds,der <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>. André Barthels ist auch Geschäftsführerder Komplementärin <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>.Arie Willem Rozendaal ist auch Geschäftsführer der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V. und der <strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial Services B.V.<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Services B.V.Sitz:hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsanschrift:de Beek 18, 3871 MS Hoevelaken in den NiederlandenRechtsform:Besloten vennootschap niederländischen RechtsTag der Eintragung: 24. April 1989Handelsregister: der Industrie- und Handelskammer, Dossiernr.: 10033247Stammkapital:22.700 EURGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V., Hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsführer:Ronald Schreudering, Leusen in den Niederlanden; Marcellus Henricus Maria Mulder,Lunteren in den NiederlandenAufgaben:asset ManagerinPersonelle Verflechtungen: Ronald Schreudering ist auch Prokurist der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate investmentManagement B.V.10. Angaben über die wesentlichen Beteiligten | 167


<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V.Sitz:hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsanschrift:de Beek 18, 3871 MS Hoevelaken in den NiederlandenRechtsform:Besloten vennootschap niederländischen RechtsTag der Eintragung: 20. März 1989Handelsregister: der Industrie- und Handelskammer, Dossiernr.: 30091223Stammkapital:5.000.000 EURGesellschafterin:Rabo Vastgoedgroep Holding N.V., Hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsführer:Jozefus H.P.M. van Lange, Geldrop in den Niederlanden; Arie Willem Rozendaal,Hilversum in den NiederlandenAufgaben:akquisition der ObjektePersonelle Verflechtungen: Arie Willem Rozendaal ist auch Geschäftsführer der <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer der <strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial ServicesB.V. Der Prokurist Bart Pierik ist auch Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterindes Fonds, der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong>.<strong>Bouwfonds</strong> REIM Financial Services B.V.Sitz:hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsanschrift:de Beek 18, 3871 MS Hoevelaken in den NiederlandenRechtsform:Besloten vennootschap niederländischen RechtsTag der Eintragung: 09. Juni 2008Handelsregister: der Industrie- und Handelskammer, Dossiernr.: 32136352Stammkapital:18.000 EURGesellschafterin:<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V. , Hoevelaken in den NiederlandenGeschäftsführer:engelbertus Lodewijk Franssens, Amsterdam in den Niederlanden; Arie WillemRozendaal, Hilversum in den NiederlandenAufgaben:darlehensgeberin der FondsgesellschaftPersonelle Verflechtungen: Arie Willem Rozendaal ist auch Geschäftsführer der <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> und der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate investment Management B.V. EngelbertusLodewijk Franssens ist auch Prokurist der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V.CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (Mittelverwendungskontrolleurin der Fondsgesellschaft)Sitz:hamburg, DeutschlandGeschäftsanschrift:neuer Wall 46, 20354 HamburgRechtsform:Gesellschaft mit beschränkter HaftungTag der Eintragung: 24. September 2010Handelsregister: amtsgericht Hamburg, HRB 115288Stammkapital:25.000 EURGesellschafter:ivy Andrea Stein, Hamburg; Benn Stein, HamburgGeschäftsführer:ivy Andrea Stein, HamburgAufgaben:MittelverwendungskontrolleurinPersonelle Verflechtungen: keine168 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


11. Verbraucherinformation für denFer n absatzBesondere Informationen gemäß § 312c BGB in Verbindungmit Artikel 246 § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 2 EGBGB.Übersicht• Allgemeine Informationen• Informationen über die Vertragsverhältnisse• Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung• Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,HRB 131770B• Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: AndréBarthels und Bart Pierik• Funktion: persönlich haftende Gesellschafterin undGründungsgesellschafterin des EmittentenGeschäftsführende KommanditistinAllgemeine Informationen, Emittentin,sonstige Beteiligte• <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Handelsregister: geplant Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,eine Registernummer ist noch nicht erteilt• Gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> IVerwaltungs <strong>GmbH</strong>• Vertreten, insbesondere bei der Aufnahme von Anlegern,durch die geschäftsführende Kommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>• Funktion: Emittentin, Fondsgesellschaft• Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung,die Vermietung und die Verwertung von Parkhäusernin den NiederlandenPersönlich haftende Gesellschafterin• <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Telefon: +49 30 590097-60, Fax: +49 30 590097-778,E-Mail: reim@bouwfonds.de• <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Telefon: +49 30 590097-60, Fax: +49 30 590097-778,E-Mail: reim@bouwfonds.de• Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,HRB 77440B• Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: RomanMenzel und Martin Eberhardt• Funktion: geschäftsführende Kommanditistin undGründungsgesellschafterin der EmittentinTreuhänderin• <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Telefon: +49 30 590097-60, Fax: +49 30 590097-778,E-Mail: treuhand@bouwfonds.de• Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,HRB 97206B• Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: EllenSommerfeld und Nicholas Okech• Funktion: Treuhänderin und Gründungsgesellschafterinder Emittentin11. Verbraucherinformation für den Fernabsatz | 169


Anbieterin• <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Telefon: +49 30 590097-60, Fax: +49 30 590097-89,E-Mail: reim@bouwfonds.de• Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,HRB 68583B• Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: AndréBarthels und Martin Eberhardt• Funktion: Anbieterin, Eigenkapitalvermittlerin undKonzeptionärinMittelverwendungskontrolleurin• CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Neuer Wall 46, 20354 Hamburg• Telefon: +49 40 368018-69, Fax: +49 40 375022-17,E-Mail: treuhand@ctlegal.de• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 115288• Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin:Ivy Stein• Funktion: MittelverwendungskontrolleurinAufsichtsbehördenDie Anbieterin unterliegt der Aufsicht des BezirksamtsBerlin-Mitte, Gewerbeaufsichtsamt. Die anderen vorgenannten,in diesem Abschnitt aufgeführten Gesellschaftenunterliegen nach derzeitiger Rechtslage nicht derAufsicht durch eine Aufsichtsbehörde.Informationen über die Vertragsverhältnisse,Wesentliche MerkmaleBei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sichum eine Beteiligung an der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong><strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (die „Emittentin“). DerAnleger erwirbt bei dieser Vermögensanlage einenKommanditanteil an der Emittentin direkt oder indirektals sogenannter Treugeber über die Treuhänderin<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong> nachMaßgabe des Gesellschafts- und Treuhandvertrags.Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag sindim Verkaufsprospekt im vollständigen Wortlaut abgedruckt.Die Mindestbeteiligung eines Anlegers soll jeweils10.000 EUR betragen. Hinzu kommt ein Agio inHöhe von 5% der jeweiligen Pflichteinlage. Die Emittentinwird den Anlagebetrag für die teilweise Refinanzierungdes Erwerbs der Parkhäuser (Realisierung desAnlageziels) und der Fondskosten nutzen. Die weiterenEinzelheiten der Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt,insbesondere im Kapitel 8 „Rechtliche Grundlagen“und im Kapitel 6 „Das Investment“ beschrieben.Die Emittentin wird die in Kapitel 6 „Das Investment“ dargestelltenParkhausimmobilien erwerben, die sie langfristigbewirtschaften wird.Für eine Darstellung der mit dem Erwerb und der Veräußerungder Anteile verbundenen Risiken wird auf das Kapitel4 „Risiken der Beteiligung“ des Verkaufsprospektsverwiesen.PreiseVerkaufsprospekte für Vermögensanlagen dürfen erstveröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt fürFinanz dienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattethat.Der Anleger hat seine Pflichteinlage von mindestens10.000 EUR zzgl. eines Agios von 5% zu leisten. Die Einlagemuss bei höheren Beträgen durch 1.000 ohne Restteilbar sein.Name und Anschrift der für die Anbieterinhandelnden Vermittler / DienstleisterLiefer- und Versandkosten sowie möglicheweitere Steuern oder Kosten• Generalvermittlerin:<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong>• Geschäftsanschrift: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin• Telefon: +49 30 590097-60, Fax +49 30 590097-89,E-Mail: reim@bouwfonds.deLiefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.Im Zusammenhang mit dem Erwerb können ggf.die folgenden weiteren Kosten anfallen:Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmachtund die Veröffentlichung im Handelsregisterim Falle der Direktbeteiligung; Kosten für den eigenenMakler und Berater, falls der Anleger von sich ausund ohne Mitwirkung der Anbieterin zur Einschaltung170 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


dieser Personen entscheidet; Kosten einer Fremdfinanzierungdes Beteiligungserwerbs einschließlich Zinsen, sofernsich der Anleger von sich aus und ohne Mitwirkungder Anbieterin hierzu entscheidet; sämtliche Bankgebührenim Zusammenhang mit der Einzahlung der Einlage.Die Höhe der vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängigund kann daher nicht konkret beziffert werden. Es könnenKosten und Gebühren durch die Übertragung oderden Übergang einer Beteiligung infolge eines Todesfallsbis zu 250 EUR je Übertragung anfallen.Gegebenenfalls fallen Verzugskosten in Höhe von 5%über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich an und dieVerpflichtung, die Kosten des Ausscheidens und weiterenSchadensersatz in Höhe von pauschal 10% der Pflichteinlagezu leisten, sofern insoweit kein höherer oder niedrigererSchaden nachgewiesen wird.Eigene Kosten für Kommunikation hat der Anleger selbstzu tragen. Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligungfür den Anleger sind im Kapitel 9 „SteuerlicheGrundlagen“ dieses Prospekts beschrieben.Zahlung, Erfüllung der Verträgedie in diesem Prospekt im Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“dargestellt sind. Ein Totalverlust der Einlage kannnicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit erwirtschafteteErträge sind kein Indikator für künftige Erträge.Informationen über den VertragsabschlussDer Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlungder vollständig ausgefüllten Zeichnungsunterlagen an dieTreuhänderin ein Angebot auf Beitritt zur Emittentin direktals Kommanditist oder mittelbar als Treugeber ab. DerBeitritt wird durch Zustimmung der <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> zum Angebot wirksam. Die Mitteilung derAnnahmeerklärung gegenüber dem Anleger erfolgt durchdie Treuhänderin.Jeder Anleger schließt mit der <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong> einen Treuhandvertrag. Für Anleger,die der Emittentin mittelbar beitreten wollen, erwirbt dieTreuhänderin eine Beteiligung in Höhe des Zeichnungswunschs.Die Beteiligung von der Emittentin unmittelbarals Kommanditisten beitretenden Anlegers verwaltetdie Treuhänderin nach Maßgabe der Bestimmungen desTreuhand- und Verwaltungsvertrags.100% der Pflichteinlage nebst Agio in Höhe von 5% (bezogenauf die gesamte Pflichteinlage) sind unverzüglichnach Erhalt der Annahmeerklärung des Beitritts, spätestensbinnen 14 Kalendertagen, in Euro einzuzahlen aufdas folgende Konto:Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Prospekt sowieim Zeichnungsschein beschrieben. Auf den Zugang derAnnahmeerklärung verzichtet der Anleger. Die Treuhänderinwird den Treugeber gleichwohl unverzüglich überdie Annahme der Beitrittserklärung informieren.Kontoinhaber:<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>Bank:landesbank Berlin AGBankleitzahl: 100 500 00Konto-Nummer: 190102861IBAN: de66 1005 0000 0190 1028 61BIC:BELADEBEXXXWeitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung,den Kapiteln 3 „Das Beteiligungsangebot imÜberblick“ und 8 „Rechtliche Grundlagen“ dieses Beteiligungsangebotssowie dem Gesellschaftsvertrag der<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,dessen vollständiger Wortlaut dem Kapitel 13 „Anhang –Gesellschaftsvertrag“ dieses Prospekts zu entnehmen ist.WiderrufsrechteDem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach§ 355 BGB zu. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrungder Beitrittserklärung dargestellt. Ein darüberhinaus vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht bestehtnicht.LeistungsvorbehalteNach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderinbestehen keine Leistungsvorbehalte.RisikenMindestlaufzeit der Verträge, vertraglicheKündigungsregelungenDie Beteiligung an der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong><strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ist mit speziellen Risiken behaftet,Die Emittentin hat eine unbestimmte Laufzeit. Ein Gesellschafterkann erstmals mit Wirkung zum 31. Dezem-11. Verbraucherinformation für den Fernabsatz | 171


er 2027 mit einer Frist von sechs Monaten seine Beteiligungan der Emittentin ordentlich kündigen. Außer auswichtigem Grund sind das Ausscheiden von Anlegern ausder Emittentin und die Kündigung des Gesellschaftsverhältnissesdurch einen Anleger bis zu diesem Zeitpunktausgeschlossen. Diese Fristen gelten für mittelbar über dieTreuhänderin beteiligte Anleger entsprechend.Rechtsordnung und Gerichtsstandoder einen mit der Verwaltung der Beteiligung des Anlegersim Zusammenhang stehenden Sachverhalt betreffen,steht ein außergerichtliches Schlichtungsverfahrender Ombudsstelle Geschlossene Fonds zur Verfügung.Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.Postfach 64 02 2210048 Berlininfo@ombudsstelle-gfonds.dewww.ombudsstelle-gfonds.deEs gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinnevon § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichenRegelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand fürStreitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag der EmittentinBerlin, und dem Treuhandvertrag der Sitz der Treuhänderin,gegenwärtig Berlin vereinbart.Vertrags- und KommunikationsspracheDie Verfahrensordnung und ein Merkblatt sind bei derOmbudsstelle erhältlich.Beschwerden sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax unterkurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügungder zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagenin Kopie einzureichen. Dabei ist zu versichern,dass noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle undkeine Gütestelle angerufen und kein außergerichtlicherVergleich abgeschlossen wurde.Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.Gültigkeitsdauer der zur Verfügunggestellten Informationen, ZeichnungsfristDie Informationen in diesem Beteiligungsangebot bleibenbis zur Bekanntgabe von Änderungen gültig. Die Zeichnungsfristfür eine Beteiligung an der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong><strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> endet mit Vollplatzierungdes Emissionskapitals, planmäßig aber spätestens am19. Dezember 2012. Beitritte nach Ablauf einer Frist vonsechs Monaten ab der Gründung der Emittentin erforderndie Zustimmung aller Gesellschafter.Hinweise zum Bestehen einerEinlagensicherungEs besteht kein Garantiefonds oder eine andere Einlagensicherungfür den Fall des Verlusts der Einlage beider Beteiligungsgesellschaft, die nicht unter die Richtlinie94 / 19 / EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl.EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97 / 9 / EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 03. März 1997 überSysteme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr.L 84 S. 22) fällt.Weiterer Rechtsbehelf undEinlagensicherung, AußergerichtlicheStreitschlichtungBei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beteiligungan dem vorliegenden geschlossenen Fonds kann sich einAnleger neben den ordentlichen Gerichten auch an folgendeSchlichtungsstelle wenden:Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstellePostfach 11 12 3260047 Frankfurt am MainBei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Prospektverantwortlichen,zur Emittentin oder zur Treuhänderin172 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


12. Glossar und LiteraturverzeichnisGlossarAgioAufgeld auf das EmissionskapitalAnbieterin<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management Deutschland<strong>GmbH</strong>Asset ManagementBezeichnet die Betreuung und Verwaltung von VermögenswertenBeitrittserklärungDie von jedem Anleger abgegebene BeitrittserklärungEigenkapital der FondsgesellschaftDas Eigenkapital der Fondsgesellschaft umfasst das Emissionskapitalder neu beitretenden Anleger, das von diesenzu leistende Agio sowie die Kommanditanteile der <strong>Co</strong>-Investorinnen<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>.EinkunftserzielungsabsichtEinkunftserzielungsabsicht wird definiert als Strebennach Vermögensmehrung in Form eines Totalgewinnsbeziehungsweise Totalüberschusses, bezogen auf die gesamteZeit der einkunftsrelevanten Tätigkeit.EinlagenAufzubringendes Beteiligungskapital, das sich in eineHaft- und eine Pflichteinlage unterteiltBox 3Box 3 ist Teil des niederländischen Einkommensteuersystems.In Box 3 werden die Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitätenin den Niederlanden besteuert.EmissionskapitalDas gesamte von der Fondsgesellschaft im Rahmen desBeteiligungsangebots einzuwerbende Kommanditkapitalin Höhe von 36.000.000 EUR (ohne Agio)CBDAbkürzung für den englischen Begriff Central BusinessDistrict, gleichbedeutend mit dem Geschäftszentrum einerStadt.<strong>Co</strong>-InvestorinnenDie <strong>Co</strong>-Investorinnen sind die <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> und die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong>.CSRAbkürzung für den englischen Ausdruck <strong>Co</strong>rporate SocialResponsibility, der meistens übersetzt wird mit „UnternehmerischeGesellschaftsverantwortung“EmittentinSiehe FondsgesellschaftEU-15Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion vor der Ost-Erweiterung 2004.EU-27Der Ausdruck EU-27 fasst alle 27 Staaten der EuropäischenUnion zusammen.Fondsgesellschaft<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>12. Glossar und Literaturverzeichnis | 173


Fondsverwaltung<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>FrequenzbringerAls Frequenzbringer werden Kundenmagnete bezeichnet,die zahlreiche Kunden aus unterschiedlichen Käufergruppenanziehen und somit Kundenströme erzeugen.Geschäftsführende Kommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>GründungsgesellschafterinnenDie Gründungsgesellschafterinnen der Fondsgesellschaftsind die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management deutschland<strong>GmbH</strong>, die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, die<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong> und die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs<strong>GmbH</strong>.Hafteinlage (Haftsumme)Der im Handelsregister eingetragene Teil der Einlage einesKommanditisten. Die Hafteinlage bei der Fondsgesellschaftbeträgt 0,1% der Einlage. Bis zu diesem Betragkann der Kommanditist im Falle des Wiederauflebens derKommanditistenhaftung von Gläubigern der Gesellschaftin Anspruch genommen werden.Ist-MieteVertraglich geschuldete Miete ohne Betriebskosten p.a.KaufpreisfaktorKaufpreis geteilt durch die Ist-Miete p.a.KommanditistGesellschafter, der sich unmittelbar als Kommanditist ander Gesellschaft beteiligt und als solcher im Handelsregistereingetragen wirdKomplementärin<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong>ParkierungsanlagenParkierungsanlagen sind Parkhäuser, Einzelgaragen, Parkplätzeund Parkfelder entlang von Straßen.PlatzierungszeitraumDer Platzierungszeitraum beginnt einen Werktag nachder Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und endetnach Ablauf von sechs Monaten ab der Gründung derFondsgesellschaft, somit am 19. Dezember 2012.Property ManagementVerwaltung von ImmobilienTreugeberAnleger, der sich mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligt,indem er einen Treuhand- und Verwaltungsvertragmit der Treuhandkommanditistin abschließtTreuhandkommanditistin<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>Treuhand- und VerwaltungsvertragTreuhandvereinbarung zwischen der Treuhandkommanditistinund jedem Treugeber oder Kommanditisten, dessenBeteiligung von der Treuhandkommanditistin verwaltetwirdUpward only-AnpassungDies bezeichnet eine Mietanpassung, in der Regel an diegeltende Marktmiete. Allerdings kann hierbei der neueMietpreis nur nach oben angepasst werden. Liegt die amMarkt erzielbare Miete unter dem zuletzt gültigen Mietpreis,erfolgt bei einer Upward-only-Vereinbarung keineAnpassung des Mietzinses.WährungsbezeichnungenDie Darstellung der Währung Euro erfolgt im Prospekt inder Form von EUR, TEUR für tausend Euro oder Mio. EURfür Millionen Euro.ZentralitätsindexDer Zentralitätsindex ist ein Indikator für die Einkaufsattraktivitäteiner Stadt oder Region, gemessen am Kaufkraftzu-beziehungsweise Kaufkraftabfluss. Ein Zentralitätsindexüber 100 zeigt einen Kaufkraftzufluss an, dasheißt, in dieser Stadt wird mehr Umsatz im Einzelhandelgetätigt, als der dort lebenden Bevölkerung für Ausgabenim Einzelhandel zur Verfügung steht.Persönlich haftende GesellschafterinSiehe KomplementärinPflichteinlageDie im Verhältnis zur Gesellschaft insgesamt geschuldeteEinlage174 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


LITERATURverzeichnisArthur D. Little (Hrsg.) (2009): Zukunft der Mobilität 2020,o. O.<strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment Management B.V.(Hrsg.) (2012): Geld in Parkhäusern „parken“, HoevelakenBundesministerium für Bildung und Forschung (2009):Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität, o.O.Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(2005): Leitfaden Verkehrstelematik – Hinweise zurPlanung und Nutzung in Kommunen und Kreisen, BerlinGemeente Hengelo (Hrsg.) (2011): Centrummonitor –Beleidsonderzoek en Geo Informatie December 2011,HengeloInternational Monetary <strong>Fund</strong> IMF (Hrsg.) (2011): Worldeconomic outlook, Washington D.C.International Property Database IPD (Hrsg.) (2010): MultinationalIndex Spreadsheet 2010, LondonLandeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat(Hrsg.) (2003): MOBINET Abschlussbericht – 5 Jahre Mobilitätsforschungim Ballungsraum München, MünchenQ-Park (Hrsg.) (2008): Jahresbericht 2008, MaastrichtCB Richard Ellis Netherlands (Hrsg.) (2010): UnderstandingRetail Destinations in the Netherlands, AmsterdamCentraal Bureau voor de Statistiek (CBS) (2012): StatLine –Bevolking kerncijfers, o.O.Q-Park (Hrsg.) (2009): Jahresbericht 2009, MaastrichtQ-Park (Hrsg.) (2010): Jahresbericht 2010, MaastrichtQ-Park (Hrsg.) (2011): Jahresbericht 2011, MaastrichtCentraal Bureau voor de Statistiek (CBS) (o.J.): Methods –Randstad region, o.O.Centraal Bureau voor de Statistiek (CBS) (2012): <strong>Co</strong>nsumentenprijzen;inflatie vanaf 1963, o.O.Centraal Planbureau (Hrsg.) (2010): Mobiliteit en welvaart– Economische effecten van het Nationaal Verkeers – enVervoersplan 2001 – 2020, Den HaagPlanbureau voor de Leefomgeving / Centraal Bureauvoor de Statistiek (2012): Regionale bevolkings- enhuishoudens prognose 2011 – 2040, o. O.Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2012): Statistik des Kraftfahrzeug-und Anhängerbestandes, WiesbadenUNECE Transport Division (Hrsg.) (2010): <strong>Co</strong>untries inFigures 2009, Genf<strong>Co</strong>lliers (Hrsg.) (2011): <strong>Parking</strong> Rate Survey, SeattleVan Dijken, K. (2002): Parkeren in Nederland, ZoetermeerEuropäische Kommission (Hrsg.) (2011): Statistical PocketbookEU transport in figures 2010, LuxemburgEuropäische Kommission / EUROSTAT (Hrsg.) (2010): HousholdStructure in the EU, LuxemburgEuropäische Kommission / EUROSTAT (Hrsg.) (2008): Bevölkerungsprojektionen2008 – 2060, LuxemburgEuropean Automobile Manufacturers Association (ACEA)(Hrsg.) (2011): Automobile Industry Pocket Guide 2011,BrüsselVCÖ – Mobilität mit Zukunft (2011): Carsharing – WelchenNutzen bringt und welches Potenzial hat Carsharing?,WienVerband der Automobilindustrie (Hrsg.) (2009): Jahresbericht2009, FrankfurtVerkehrsministerium der Niederlande und VROM (Hrsg.)(2004): Nota Mobiliteit, Den HaagInternetquellen:http://www.centrumparkeren.nl/nederlandFGH Bank (2008): Parkeermarkt Nederland, UtrechtForschungsinformationssystem (2003): Folgen des hohenParkdrucks, o.O.12. Glossar und Literaturverzeichnis | 175


13. AnhangGESELLSCHAFTSVERTRAG§ 1 Firma und Sitzvom 19. Juni 2012 in der Fassung vom25. Juni 2012der<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Die Firma der Gesellschaft lautet:<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin.Inhaltsverzeichnis§ 1 Firma und Sitz§ 2 Gesellschaftszweck§ 3 Organisation der Gesellschaft§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagen§ 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr§ 6 Geschäftsführung, Vertretung, Zustimmungserfordernisse§ 7 Gesellschafterversammlung§ 8 Gegenstand der Gesellschafterversammlung§ 9 Gesellschafterbeschlüsse§ 10 Beirat§ 11 Auskunfts- und Einsichtsrechte§ 12 Jahresabschluss§ 13 Ermittlung des Jahresergebnisses§ 14 Verteilung des Jahresergebnisses, Auszahlungen§ 15 Verfügungen über Gesellschaftsanteile§ 16 Erbfolge, Schenkung§ 17 Kündigung und Ausscheiden aus der Gesellschaftaus wichtigem Grund§ 18 Abfindung, Anteilsbewertung, Auszahlung§ 19 Liquidation und Kapitalherabsetzung§ 20 Wettbewerbsverbot§ 21 Haftung der Gesellschaft / Gesellschafter§ 22 Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern§ 23 Schlussbestimmungen§ 2 Gesellschaftszweck(1) Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung,die Vermietung und die Verwertung von Immobilienin den Niederlanden.(2) Der Gesellschaftszweck erstreckt sich darauf, alle unmittelbaroder mittelbar dem Geschäftszweck dienendenoder ihn fördernden Geschäfte mit Ausnahmegenehmigungsbedürftiger und gewerblicherTätigkeiten vorzunehmen und durch Dritte vornehmenzu lassen.§ 3 Organisation der GesellschaftDie Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen. Die gesetzlichenAufgaben der Gesellschaft werden durch die geschäftsführendeKommanditistin erfüllt. Die Gesellschaftwird keinen eigenen Geschäftsbetrieb einrichten.§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,Einlagen(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Berlin.176 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keineKapitaleinlage und ist am Vermögen der Gesellschaftweder beteiligt noch zu einer Beteiligung verpflichtet.die persönlich haftende Gesellschafterin ist jederzeitohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt,ihre Stellung als persönlich haftende Gesellschafterinder Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten aufeine eintrittsbereite neue persönlich haftende Gesellschafterinzu übertragen, wenn die persönlich haftendeGesellschafterin die gleiche Rechtsform aufweistund den gleichen Gesellschafterhintergrundhat wie die übertragende und ausscheidende persönlichhaftende Gesellschafterin. Die Kosten dieserÜbertragung trägt die ausscheidende persönlich haftendeGesellschafterin.Kommanditisten sinda) die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> mit einerPflichteinlage von 1.000 EUR (in Worten: eintausendEuro) und einer in das Handelsregister einzutragendenHaftsumme von 1 EUR (in Worten:ein Euro) – nachfolgend „geschäftsführende Kommanditistin“genannt;b) die <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>mit einer Pflichteinlage von 1.000 EUR (in Worten:eintausend Euro) und einer in das Handelsregistereinzutragenden Haftsumme von 1 EUR (in Worten:ein Euro) – nachfolgend „Treuhandkommanditistin“genannt;c) die <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> mit einer Pflichteinlage von 1.999.000 EUR(in Worten: eine Million neunhundertneunundneunzigtausendEuro) und einer in das Handelsregistereinzutragenden Haftsumme von 1.999 EUR(in Worten: eintausendneunhundertneunundneunzigEuro).Die Gründungskommanditisten <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> leisten kein Agio auf ihre Einlage. Die Haftungder Kommanditistinnen ist auf ihre jeweilige, im Handelsregistereingetragene Haftsumme begrenzt. Die Haftsummenaller Kommanditistinnen entsprechen jeweils 0,1%ihrer Pflichteinlagen (Kommanditeinlagen) exklusiveAgio. Eine über diesen Betrag hinausgehende zusätzlicheHaftung ist ausgeschlossen.(2) Die geschäftsführende Kommanditistin ist für dieDauer von sechs Monaten ab dem heutigen Tag berechtigtund bevollmächtigt, zur Durchführung des Investitionsvorhabensder Gesellschaft das Gesellschaftskapitaldurch Aufnahme weiterer Kommanditistenund / oder Aufstockung der Beteiligung der Treuhandkommanditistinohne Zustimmung der Mitgesellschafterund unter Befreiung von den Beschränkungen des§ 181 BGB zu erhöhen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgendeKapitalerhöhungen bedürfen der Zustimmungaller Gesellschafter und Treugeber nach Maßgabe des§ 15 Abs. 1 Satz 3 und 6 dieses Vertrags.die Treuhandkommanditistin ist für die Dauer vonsechs Monaten ab dem heutigen Tag berechtigt, ohneZustimmung der Mitgesellschafter die im eigenen Namengehaltene Kommanditbeteiligung mit Wirkungfür die Zukunft ganz oder in Teilen als fremdnützigeTreuhandkommanditistin für Dritte zu halten.die Höhe des einzuwerbenden Kommanditkapitalsbeträgt 36.000.000 EUR zzgl. des Agios von1.800.000 EUR, mithin brutto 37.800.000 EUR (inWorten: siebenunddreißigmillionenachthunderttausendEuro). Im Innenverhältnis der Gesellschafterist das Gesellschaftskapital eingeteilt in 38.000 Anteilezu nominal 1.000 EUR zzgl. des Agios. Die Kommanditeinlagender weiteren Kommanditisten sollenjeweils zehn Anteile á 1.000 EUR, also mindestens10.000 EUR zzgl. 5% Agio erreichen oder übersteigen.(3) Das Kommanditkapital soll bei Aufnahme von Fremdkapitalim Übrigen wie folgt verwendet werden:EuroKaufpreis für Immobilien 54.512.000Grunderwerbsteuer 3.466.963Sonstige Anschaffungsnebenkosten 140.000Eigenkapitalvermittlung 2.880.000Akquisitionsgebühren 272.560Strukturierung 1.930.000Bearbeitungsgebühr Fremdfinanzierung 122.500Marketing und Prospekt 110.000Rechts- und Steuerberatung 200.000Mittelverwendungskontrolle 10.000Finanzierungsnebenkosten 27.500Liquiditätsreserve 628.477Gesamtinvestition 64.300.000(4) Eine Beteiligung soll in der Regel dadurch erfolgen,dass sich Anleger als Treugeber über die Treuhandkommanditistinin der Weise beteiligen, dassdie Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, je-13. Anhang | 177


doch für Rechnung und im Treuhandauftrag der AnlegerKommanditbeteiligungen im Außenverhältnisals einheitliche Kommanditbeteiligung übernimmtund hält. Als Kommanditistin der treuhänderischgehaltenen Beteiligungen wird allein die Treuhandkommanditistinim Handelsregister eingetragen. ImVerhältnis der Treugeber zueinander und zur Gesellschaftwerden die Treugeber entsprechend ihrerAnteile an der von der Treuhandkommanditistingehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigtund verpflichtet. Die Annahme der auf Beitrittzur Gesellschaft als Treugeber oder Kommanditistgerichteten Erklärung bedarf der Zustimmungder geschäftsführenden Kommanditistin. Diese wirdihre Zustimmung zu Beitrittsgesuchen von Personengesellschaftenoder anderer Zusammenschlüsse vonPersonen, die nach niederländischem Steuerrecht alstransparente Gesellschaft angesehen werden, nichterteilen. Die Treuhandkommanditistin ist zur Einzahlungder übernommenen Einlage nur insoweit verpflichtet,als der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtungerfüllt. Treugeber können jederzeit dieUmwandlung ihrer Beteiligung in eine unmittelbareGesellschaftsbeteiligung verlangen.(5) Die Treuhandkommanditistin ist vor Volleinwerbungdes vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht verpflichtet,die Erhöhung ihrer Haftsumme, die auf denBeitritt eines Treugebers entfällt, unverzüglich zumHandelsregister anzumelden. Sie führt die Handelsregisteranmeldungenperiodisch unter Zusammenfassungvon Beitritten von Treugebern nach pflichtgemäßemErmessen durch.(6) Ist eine Tatsache zum Handelsregister anzumelden,hat der von der Anmeldung betroffene Kommanditistoder Treugeber (auch im Falle des Anteilserwerbs, derRechtsnachfolge oder der Umwandlung einer Treuhandbeteiligungin eine unmittelbare Beteiligung)die geschäftsführende Kommanditistin in notariellbeglaubigter Form unwiderruflich und über den Todhinaus zu bevollmächtigen, alle Anmeldungen zumHandelsregister vorzunehmen, namentlich Eintrittund Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlichdes Vollmachtgebers selbst, Eintritt und Ausscheidenvon persönlich haftenden Gesellschaftern, Änderungder Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft,Änderung von Firma, Sitz und Zweck derGesellschaft sowie aller weiteren eintragungsfähigengesellschaftsvertraglichen Bestimmungen, Auflösungund Liquidation der Gesellschaft sowie Löschung derFirma. Die Kosten der Beglaubigung trägt der Kommanditist.Er ist ferner verpflichtet, ein Treuhandverhältnismit der Treuhandkommanditistin (Verwaltungstreuhand)nach Maßgabe des Treuhandvertragszu begründen und für die Dauer der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.(7) Die Kommanditisten haben ihre Kommanditeinlage,soweit nicht anders geregelt zuzüglich 5% Agio, unverzüglich,spätestens aber binnen 14 Kalendertagennach Annahme der Beitrittserklärung auf das von derTreuhandkommanditistin eingerichtete KontoKontoinhaber:<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong>Bank:landesbank Berlin AGBankleitzahl: 100 500 00Kontonummer: 190102861IBAN: de66 1005 0000 0190 1028 61BIC:BELADEBEXXXzu leisten. Die Treuhandkommanditistin hat sicherzustellen,dass über die Guthaben auf diesem Konto nurmit Zustimmung der CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>,Hamburg, verfügt werden darf, die von der Gesellschaftzur Mittelverwendungskontrolleurin bestelltwerden wird.die Einlagenverpflichtung der Treuhandkommanditistinwird erst dann und insoweit zur Zahlung fällig, alssie ihrerseits Zahlungen von den Treugebern erhält.(8) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,einen Kommanditisten, der die Einlage trotz schriftlicherFristsetzung mit Androhung des Ausschlussesnicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet,durch einseitige Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen.Der Ausschluss wird mit Absendung derAusschließungserklärung an die der Gesellschaft zuletztgenannte Adresse des jeweiligen Gesellschafterszuzüglich einer Postlaufzeit von zwei Tagen wirksam.Ein Abfindungsanspruch des ausscheidenden Kommanditistenentsteht nur bis zur Höhe von ihm eingezahlterBeträge.der ausscheidende Kommanditist ist der Gesellschaftzur Zahlung der durch die Ausschließung entstandenenKosten sowie eines pauschalisierten Schadensersatzesin Höhe von 10% der Einlage verpflichtet.Dem Kommanditisten bleibt der Nachweis eines geringerenSchadens, der Gesellschaft der Nachweis eineshöheren Schadens vorbehalten. Unbeschadet derMöglichkeit des Ausschlusses hat ein säumiger Kommanditistder Gesellschaft auf die verspätete EinzahlungZinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% per annum178 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB)zu zahlen.Sämtliche Forderungen der Gesellschaft gegen einenKommanditisten können mit Ansprüchen desKommanditisten gegen die Gesellschaft verrechnetwerden.entnahmen für Kapitalertragsteuer und ggf. daraufentfallenden Solidaritätszuschlag werden auf einemgesonderten Steuerkonto erfasst, wenn und soweitdie Gesellschaft Zinserträge erzielt, die einer beimKommanditisten anrechenbaren Kapitalertragsteuerunterliegen. Eine Abgeltungsteuer auf Zinserträgegilt nicht als anrechenbare Kapitalertragsteuer.Kommt ein Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtungnicht, nicht vollständig oder nicht fristgerechtnach, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,den Treugeber analog einem unmittelbarenKommanditisten und mit denselben Folgen auszuschließen.Die geschäftsführende Kommanditistinwird hierzu hiermit von allen Kommanditisten unwiderruflichbevollmächtigt. Die Treuhandkommanditistinist zu Schadensersatz- und Zinszahlungen jedochnur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits entsprechendeZahlungen von ihren säumigen Treugebernerhält. Sie scheidet mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligungaus der Gesellschaft aus, den sie treuhänderischfür den säumigen Treugeber hält.(9) Für jeden Kommanditisten werden ein Kapitalkonto I,ein Kapitalkonto II, ein Verrechnungskonto und ggf.ein Verlustsonderkonto und ein Kapitalertragsteuerkontogeführt.das Kapitalkonto I wird als Festkonto für die Kommanditeinlagedes Kommanditisten geführt. Es istallein maßgebend für alle Gesellschafterrechte, insbesonderefür das Stimmrecht, das Gewinnbeteiligungsrecht,das Recht zur Teilhabe an Auszahlungenund am Liquidationserlös. Änderungen des KapitalkontosI sind im Jahr der Änderung zeitanteilig beider Ergebnisverteilung und bei Auszahlungen zu berücksichtigen.auf dem Kapitalkonto II wird das Agio gebucht. DieKapitalkonten I und II sind unveränderlich. Sie werdennicht verzinst.(10) Für die Treuhandkommanditistin gilt Absatz 10 mitder Maßgabe, dass für jeden Kommanditanteil, densie treuhänderisch für einen Treugeber hält, eigeneKonten geführt werden, und diese Konten den rechnerischenAnteil des Treugebers an der Gesellschaftwiedergeben.(11) Über die Verpflichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärungvereinbarten Pflichteinlage (Zeichnungssumme)zuzüglich Agio hinaus übernehmendie Kommanditisten keine weitere Nachschuss- odersonstige Zahlungsverpflichtung, auch nicht im Fallder Liquidation. Eine Haftung der Kommanditistengegenüber den Gesellschaftsgläubigern gemäߧ§ 171 ff. HGB sowie das Durchschlagen der Haftungder Treuhandkommanditistin auf die Treugeber bleibenunberührt.(12) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, seine gesetzlichenPflichten nach dem Geldwäschegesetz („GWG“)zu erfüllen, insbesondere zusammen mit seiner Beitrittserklärungdie zur Durchführung der Identitätsprüfungnach § 4 Abs. 3 und 4 GWG erforderlichenAngaben zu machen und Unterlagen beizubringen.Sollte ein Kommanditist seinen geldwäscherechtlichenPflichten nach dem GWG nicht nachkommen,so kann die geschäftsführende Kommanditistin nachihrer Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung diesenKommanditisten aus der Gesellschaft ausschließen.Hierzu wird die geschäftsführende Kommanditistinvon den übrigen Gesellschaftern unwiderruflichbevollmächtigt. Diese Regelung gilt für die Treugeberentsprechend.auf dem Verrechnungskonto werden sämtliche nichtdie Kapitalkonten I und II betreffenden finanziellenVorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafterngebucht.erfolgt in Verlustjahren eine Belastung mit Verlustanteilen,so führt das nicht zur Herabsetzung der Kapitalkonten.Vielmehr sind die Verluste auf einem besonderenVerlustsonderkonto zu buchen.(13) Die Treuhandkommanditistin, die persönlich haftendeGesellschafterin und die geschäftsführendeKommanditistin sind in diesem Zusammenhang berechtigt,die Durchführung der zur Erfüllung ihrergesetzlichen Pflichten nach dem GWG erforderlichenMaßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG einander oderauf die <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> zu übertragen.(14) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika(USA), Personen mit Wohnsitz in den USA, Inha-13. Anhang | 179


er einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungin den USA (Greencard) und Personen,die aus sonstigen Gründen der unbeschränkten Steuerpflichtgegenüber den US-Bundesbehörden unterliegen(die „nicht zugelassenen Anleger“) dürfeneine Beteiligung an der Gesellschaft nicht erwerben.Ferner darf kein Anleger eine Beteiligung für Rechnungeiner der Besteuerung der USA unterliegendenGesellschaft oder einer sonstigen nach US-amerikanischemRecht errichteten Vermögenseinheit, Vermögensmasseoder Trust erwerben (die „nicht zugelasseneBeteiligung“). Erwirbt ein nicht zugelassenerAnleger eine Beteiligung an der Gesellschaft oder erwirbtein Anleger eine nicht zugelassene Beteiligung,so hat er der Gesellschaft jeden entstehenden Schadenzu ersetzen.das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafterszur Folge. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgenund ist an die Gesellschaft zu richten. Die Kündigungist beziehungsweise wird jedoch unwirksam und derkündigende Gesellschafter nimmt an der Liquidationder Gesellschaft teil, wenn die Gesellschaft im Jahrdes Zugangs der Kündigung ihre Auflösung beschließtoder beschlossen hat.§ 6 Geschäftsführung, Vertretung,Zustimmungserfordernisse(1) Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlichhaftende Gesellschafterin vertreten. Diese und ihrejeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit.§ 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.Sie beginnt mit dem heutigen Tage.(2) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Daserste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr undläuft von der Gesellschaftsgründung bis zum Schlussdes Gründungsjahres.(2) Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist allein diegeschäftsführende Kommanditistin berechtigt undverpflichtet. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführersind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Der geschäftsführenden Kommanditistin kannnur aus wichtigem Grund die Geschäftsführungsbefugnisentzogen werden. Sie ist berechtigt, von ihrübernommene Aufgaben auf andere Gesellschaftenzu übertragen.(3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist für denFall, dass der Gesellschaft bis zum Ablauf des sechstenMonats ab dem heutigen Tage die Einwerbungdes vorgesehenen Kommanditkapitals zuzüglich Agio(§ 4 Absatz 2) nicht gelingt, berechtigt, die weiterePlatzierung des vorgesehenen Kapitals einzustellen,die eingezahlten Einlagen einschließlich Agio zurückzuzahlenund sodann die Liquidation der Gesellschaftzu beschließen. In diesem Falle werden eingezahlteEinlagen nicht verzinst. Die Ansprüche der bereitsbeigetretenen Gesellschafter beschränken sich unterAusschluss weitergehender Ansprüche gleich aus welchemRechtsgrund auf die Erstattung der Einlage unddes Agios.(4) Über eine Auflösung der Gesellschaft entscheidet mitAusnahme der in Absatz 3 geregelten Sachverhaltedie Gesellschafterversammlung. Die Auflösung istfrühestens zum 31.12.2023 zulässig.(5) Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist unterEinhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monatenzum Ende eines Kalenderjahres und im Übrigenfrühestens zum 31.12.2027 zulässig. Die Kündigunghat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nurdie persönlich haftende Gesellschafterin und nichtgeschäftsführende Kommanditisten sind für dieDauer der Gesellschaft von der Geschäftsführung derGesellschaft ausgeschlossen. Die persönlich haftendeGesellschafterin ist verpflichtet, der geschäftsführendenKommanditistin auf deren Verlangen jederzeiteine Vollmachtsurkunde auch in separater Urkundeund in notarieller Form zu erteilen.(3) Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung ist dieSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.(4) Das Recht der nicht geschäftsführenden Kommanditisten,einer Handlung der geschäftsführenden Kommanditistinzu widersprechen, ist analog § 164 HGBausgeschlossen.(5) Im Innenverhältnis bedürfen folgende Rechtsgeschäfteund Handlungen vorbehaltlich des Absatz 6der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastungvon Grundstücken oder grundstücksgleichenRechten;180 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastungvon Beteiligungen sowie der Abschluss von Verträgen,die eine Beteiligung Dritter an den Ergebnissender Gesellschaft zum Gegenstand haben;b) Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichenRechten zu Kaufpreisen bis zur Höhe von54.512.000 EUR zuzüglich Erwerbsnebenkostenund Grunderwerbsteuer oder deren Vergütung;c) die Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichenTeils des Gesellschaftsvermögens oder dieEinräumung eines Rechts daran;d) die Darlehensgewährung, die Übernahme vonBürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungserklärungenvon mehr als insgesamt 250.000 EUR;e) Handlungen und Rechtsgeschäfte, die über dengewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.Der Abschluss von Verträgen in Höhe von bis zu1 Mio. EUR gilt nicht als über den gewöhnlichenGeschäftsbetrieb hinausgehend, soweit nicht indiesem Absatz abweichend geregelt;f) die Aufnahme beziehungsweise die Inanspruchnahmevon Darlehen in Höhe von mehr als insgesamt0,5 Mio. EUR über die im Investitionsplan genanntenDarlehen hinaus;g) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten;h) die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten(mit Ausnahme von Bevollmächtigungen dergeschäftsführenden Kommanditistin) und die Gewährungvon Einzelvollmachten über den Rahmendes gewöhnlichen Geschäftsbetriebs hinaus;i) der Abschluss von Anstellungsverträgen und dieErteilung von Pensionszusagen.(6) Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung giltfür die zur Durchführung der im Investitionsplan derGesellschaft vorgesehenen Maßnahmen und Rechtshandlungeneinschließlich der Belastungen der Immobilienmit Grundpfandrechten und der zur Realisierungder Investition erforderlichen sonstigendinglichen Rechte oder die Übernahme entsprechenderVerpflichtungen als unwiderruflich erteilt.diese Zustimmung umfasst namentlich den Abschlussfolgender Verträge durch die Gesellschaft:a) Vertrag über die Durchführung einer Ankaufsprüfungmit der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate InvestmentManagement B.V., Hoevelaken, gegen eine Vergütungin Höhe von 272.560 EUR zuzüglich gesetzlicherUmsatzsteuer;c) Konzeptionsvertrag mit der <strong>Bouwfonds</strong> Real EstateInvestment Management Deutschland <strong>GmbH</strong>zwecks Erstellung eines Beteiligungskonzepts undder Prospektierung gegen eine Vergütung in Höhevon 1.930.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;d) Vertrag über die Einwerbung von Eigenkapital mitder <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> gegen eine Provision inHöhe von 8% des vermittelten Nennkapitals (Nominalkapitalexklusive Agio), zuzüglich eventuellanfallender Umsatzsteuer;e) Verträge betreffend Druck des Verkaufsprospektsund Marketingmaßnahmen sowie Rechts- und Steuerberatungund Gutachten im Zusammenhang mitder Prospekterstellung bis zur Höhe von insgesamt310.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuerund Mittelverwendungskontrollvertrag für dieDauer der Emissionsphase gegen ein Honorar von10.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;f) Vertrag mit der <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate ServicesB.V. über die Erbringung von Asset-Management-Leistungen für die zu erwerbenden Immobilien;die Asset Managerin erhält 3,5% der jeweiligenaus der Vermietung dieser Immobilien erzieltenNettoistkaltmieten (Zahlbetrag der Mieten exklusiveZahlungen auf Nebenkosten und exklusiveUmsatzsteuer) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,für die Tätigkeit beim Verkauf derImmobilien eine Vergütung von 1% des Bruttoverkaufspreiseszuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuerund ggf. eine Erfolgsprämie nach Veräußerung derImmobilien, die der Höhe nach vom rechnerischendurchschnittlichen jährlichen Gesamtbetrag dervon den Gesellschaftern bezogenen Barauszahlungenvor ertragsabhängigen Steuern bestimmtwird und sich auf 25% der Barauszahlungen beläuft,die über eine Auszahlung von durchschnittlich7% per annum (ohne Rückzahlung des Eigenkapitalsexklusive Agio) hinausgeht;g) Darlehensverträge und Zinssicherungsgeschäftezur kurzfristigen und langfristigen Finanzierungdes Kaufpreises der Immobilien sowie die damit imZusammenhang stehenden Sicherheitenverträge.13. Anhang | 181


§ 7 Gesellschafterversammlung(1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen,die stets am Sitz der Gesellschaft stattfinden, erfolgtdurch die geschäftsführende Kommanditistin. Gesellschafterversammlungenkönnen auch im schriftlichenUmlaufverfahren abgehalten werden.die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort,Zeit und der Tagesordnung an jeden Gesellschafteran seine zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebeneAnschrift mit einer Frist von mindestens vier Wochen.Der Tag der Absendung der Einberufung und der Tagder Versammlung werden bei der Fristberechnungnicht mitgerechnet. Soweit Beschlussgegenstände imSinne des § 6 Abs. 5 dieses Vertrags zur Entscheidunganstehen, sind die wesentlichen Erwägungen der Beschlussempfehlungzu erläutern. Der Beifügung vonVertragsentwürfen bedarf es nicht.(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet,soweit nicht im Umlaufverfahren entschieden wird,jährlich nach Aufstellung des Abschlusses für das vorangegangeneGeschäftsjahr statt, spätestens aberbis zum Ablauf des zehnten Monats des laufendenWirtschaftsjahres. Mit der Einladung sind der Jahresabschlussder Gesellschaft und ein Geschäftsberichtüber das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu übermitteln.Die Berichterstattung kann gemeinschaftlich miteinem Bericht der Treuhandkommanditistin erfolgen.Der Wirtschaftsprüfer, der den Abschluss der Gesellschafterstellt oder geprüft hat, soll anwesend seinund die wesentlichen Ergebnisse referieren.(3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sindaußer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen einzuberufen,wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlichist oder dies unter schriftlicher Übersendungeiner Tagesordnung und einer Begründung voneinem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird,der beziehungsweise die mindestens 10 vom Hundertdes stimmberechtigten Kapitals der Gesellschaft aufsich vereinigen, oder wenn die geschäftsführendeKommanditistin oder der Beirat es verlangen. Sie könnenauch fernschriftlich (Telefax) einberufen werden.Kommt die geschäftsführende Kommanditistin einemordnungsgemäßen Verlangen auf Einberufung eineraußerordentlichen Gesellschafterversammlung nichtbinnen zwei Wochen nach, sind die Kommanditistenselbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlungeinzuberufen.die Bestimmungen über die Einberufung der ordentlichenGesellschafterversammlung gelten entsprechend.(4) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,wenn an ihr Gesellschafter beteiligt oder vertretensind, die mindestens 50 vom Hundert des stimmberechtigtenKapitals der Gesellschaft auf sich vereinigen.Die Treugeber sind stets berechtigt, selbst oderdurch einen Bevollmächtigten im Sinne des Absatzes5 an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen;sie haben alle Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-,Kontroll- und Stimmrechte wie ein unmittelbaran der Gesellschaft beteiligter Kommanditistund werden hiermit von der Treuhandkommanditistinentsprechend bevollmächtigt.(5) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlungdurch einen mit schriftlicher Vollmachtversehenen anderen Gesellschafter, die Treuhandkommanditistin,einen Vertreter des Finanzdienstleistungsinstituts,das den Gesellschafter für die Beteiligunggeworben hat oder ein von Berufs wegenzur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied dersteuer- oder rechtsberatenden Berufe vertreten lassen;das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt.Bevollmächtigte haben auf Verlangen einenIdentitätsnachweis zu erbringen. Über die Zulassunganderer Personen entscheidet die Gesellschafterversammlungmit einfacher Mehrheit. Bei der Gesellschafterversammlungnicht anwesende oder nichtanderweitig vertretene Treugeber werden durch dieTreuhandkommanditistin vertreten. Diese wird dieGesellschafterrechte nur nach Maßgabe des Treuhand-und Verwaltungsvertrags ausüben.die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlungund für eine eventuelle Vertretungträgt jeder Gesellschafter selbst.(6) Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlungbeschlussunfähig, so hat die geschäftsführendeKommanditistin innerhalb von zwei Wochendie Gesellschafterversammlung mit einer Fristvon mindestens einer Woche erneut zur Beschlussfassungüber dieselben Tagesordnungspunkte einzuberufen.Die so einberufene Gesellschafterversammlungist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesendenoder vertretenen Gesellschafter für alle in der Tagesordnungder beschlussunfähig gewesenen Versammlungangegebenen Punkte beschlussfähig. Darauf istin der Einberufung ausdrücklich hinzuweisen.182 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


(7) Die Gesellschafterversammlung wird durch ein Mitgliedder Geschäftsleitung der geschäftsführendenKommanditistin als Vorsitzenden geleitet.• die Änderung des Gesellschaftsvertrags;• die Ausschließung der persönlich haftenden Gesellschafterinund Bestellung einer neuen persönlich haftendenGesellschafterin an ihrer Stelle;• die in § 6 Abs. 5 aufgeführten Beschlussgegenstände;• die Auflösung, Umwandlung beziehungsweise Liquidationder Gesellschaft;• alle sonstigen ihr in diesem Vertrag zur Beschlussfassungzugewiesenen sowie ihr von der geschäftsführendenKommanditistin zur Beschlussfassung vorgelegtenAngelegenheiten.(8) Über die Gesellschafterversammlung und die gefasstenBeschlüsse ist von einem von der Treuhandkommanditistinbestimmten Schriftführer eine Ergebnisniederschriftzu fertigen, die von dem Leiter derGesellschafterversammlung und dem Protokollführerzu unterzeichnen und allen Gesellschaftern zuzuleitenist. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht dergeschäftsführenden Kommanditistin binnen einesMonats nach Absendung der Niederschrift ein schriftlicherWiderspruch zugeht. Über den Widerspruchentscheidet die nächstfolgende Gesellschafterversammlung.Treugeber können Widersprüche gegendas Protokoll außergerichtlich und gerichtlich in eigenerPerson verfolgen.§ 8 Gegenstand derGesellschafterversammlungDie Gesellschafterversammlung beschließt über• die Wahl des Abschlussprüfers;• die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendungund Auszahlungen an die Gesellschafter;• die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterinund der geschäftsführenden Kommanditistin für dasabgelaufene Geschäftsjahr;• die Entlastung der Treuhandkommanditistin für das abgelaufeneGeschäftsjahr;• Einrichtung, Wahl, Entlastung und Auflösung des Beirats;§ 9 Gesellschafterbeschlüsse(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschafttreffen die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüssewerden in Gesellschafterversammlungenoder im Umlaufverfahren gefasst.(2) Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarfes nicht, wenn die geschäftsführende Kommanditistinnach pflichtgemäßem Ermessen eine Beschlussfassungin schriftlicher Form herbeiführt. DieAufforderung hierzu ist unter Mitteilung sämtlicher Beschlussgegenständemit einem Beschlussvorschlag, derBeschreibung des Abstimmverfahrens sowie der Fristzur Stimmabgabe einschließlich des letzten Abstimmungstagsan die Gesellschafter zu richten. Die Fristzur Stimmabgabe muss mindestens vier Wochen, beiaußerordentlichen Gesellschafterversammlungen mindestenszwei Wochen betragen. Berücksichtigt werdennur Stimmabgaben, die bis zum letzten Abstimmungstagbei der Gesellschaft eingegangen sind. Die Nichtbeantwortungder Aufforderung zur Stimmabgabe giltebenso wie verspätet eingegangene Stimmabgabenals Enthaltung; abweichende Vereinbarungen im Treuhandverhältnissind zulässig. Gesellschafter und Treugeberkönnen der Beschlussfassung im schriftlichenVerfahren durch Mitteilung in Schriftform an die Gesellschaft,die spätestens eine Woche vor Ablauf der fürdie schriftliche Beschlussfassung bestimmten Frist eingegangensein muss, widersprechen. Im Falle des formundfristgerechten Widerspruchs von Gesellschafternund Treugebern, die mindestens 25 vom Hundert desstimmberechtigten Kapitals der Gesellschaft auf sichvereinigen, ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlungals Präsenzversammlung einzuberufen.die geschäftsführende Kommanditistin kann auchnachträglich weitere Beschlussgegenstände bekanntgeben, solange die Mitteilung spätestens zwei Wochenvor Ablauf der – ggf. von der geschäftsführendenKommanditistin zuvor oder zeitgleich verlängerten– Frist für die Stimmabgabe abgesandt wird.Kommanditisten und Treugeber, die mindestens 10vom Hundert des stimmberechtigten Kapitals der Gesellschaftauf sich vereinigen, können durch Mitteilungin Schriftform an die Gesellschaft, die spätestenseine Woche vor Ablauf der für die schriftlicheBeschlussfassung bestimmten Frist eingegangen sein13. Anhang | 183


muss, die Aufnahme weiterer Beschlussgegenständeverlangen. Die geschäftsführende Kommanditistinhat solche weiteren Beschlussgegenstände unverzüglichmitzuteilen und ist hierbei zu eigener Stellungnahmeberechtigt.(3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,im Einzelfall und nach eigenem Ermessen im Umlaufverfahrendie Frist zur Abgabe der Stimmen einmaligund angemessen, längstens bis zu sechs Wochen nachAblauf der ersten Frist zur Stimmangabe, zu verlängern,um den fristgerechten Eingang weiterer Stimmabgabenzu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass mitder ersten Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesenwurde und die Fristverlängerung mit oder innerhalbvon 18 Werktagen nach Ablauf der ersten Frist zur erstenStimmabgabe den Gesellschaftern mitgeteilt wird.(4) Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang dererforderlichen Stimmen bei der Gesellschaft mit Ablaufdes letzten, ggf. nach Abs. 3 verlängerten Abstimmungstagsgefasst. Gesellschafterbeschlüsse imUmlaufverfahren sind nur wirksam, wenn Gesellschafteran der Abstimmung teilnehmen, die insgesamtmindestens 30% des stimmberechtigten Kapitalsder Gesellschaft halten (Beteiligungsquorum).Mehrheitserfordernisse nach Abs. 6 und 7 bleibenhiervon unberührt.d) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis;e) die Auflösung der Gesellschaft;f) Umwandlung der Gesellschaft in eine andereRechtsform;g) Durchführung einer Sonderprüfung in entsprechenderAnwendung der Bestimmungen der§§ 142 ff. und §§ 258 ff. des Aktiengesetzes.die Beschlüsse zu a), c) und f) bedürfen zu ihrer Wirksamkeitferner der Zustimmung der geschäftsführendenKommanditistin und der Treuhandkommanditistin.Diese dürfen ihre Zustimmung nur aus wichtigemGrund verweigern. Ein wichtiger Grund ist auch, dassdie finanzierende Bank dem vorgesehenen Beschlussnicht zustimmt.(8) Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begründen,bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.(9) Je 1.000 EUR Beteiligung am Gesellschaftskapital gewähreneine Stimme. Der persönlich haftenden Gesellschafterinund der geschäftsführenden Kommanditistinsteht jeweils eine Stimme zu, soweit nicht dasStimmrecht nach Beteiligung am Gesellschaftskapitalzu einer höheren Stimmenzahl führt.(5) Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüssehat die geschäftsführende Kommanditistin ein Protokollzu fertigen und diese den Gesellschaftern zuzuleiten.Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nichtinnerhalb eines Monats nach seinem Zugang schriftlichunter Angabe der Gründe Widerspruch bei derGesellschaft eingelegt wird.(6) Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetzoder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andereMehrheit vorsehen, mit der Mehrheit der abgegebenenStimmen gefasst.(7) Folgende Beschlüsse bedürfen der qualifiziertenMehrheit von 75% der sich an der Abstimmung beteiligendenStimmen:ein Gesellschafter kann seine Stimmen nur einheitlichabgeben. Soweit Treugeber durch die Treuhandkommanditistinvertreten werden, ist die Treuhandkommanditistinentsprechend den ihr erteilten Weisungenzur unterschiedlichen Stimmabgabe berechtigt.Stimmenthaltungen zählen stets für die Ermittlungder Beschlussfähigkeit mit, gelten aber als nicht abgegebeneStimmen für die Ermittlung der Mehrheit.(10) Die Unwirksamkeit von Beschlüssen kann nur innerhalbeiner Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugangder Niederschrift durch Klage geltend gemachtwerden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangelals geheilt. Treugeber sind berechtigt, Beschlussstreitigkeitenin eigener Person zu führen.a) Änderung des Gesellschaftsvertrags;b) Ausschluss eines Gesellschafters, der nicht auf Zahlungsverzuggestützt wird;c) Kündigung oder Ausschluss der persönlich haftendenGesellschafterin;§ 10 Beirat(1) Für die Gesellschaft kann ein aus drei natürlichenPersonen, die Kommanditisten sein müssen, bestehenderBeirat bestellt werden, wenn die Gesellschafterversammlungdies mit einfacher Mehrheit be-184 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


schließt. Die Mitglieder des Beirats werden von derGesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheitfür eine Amtsdauer von drei Jahren bestellt. Das Beiratsamtbeginnt mit der Annahme der Wahl undendet mit Abschluss der dritten Gesellschafterversammlung,die auf die Wahl folgt. Wiederwahl, auchwiederholt, ist zulässig.der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.(2) Der Beirat berät die geschäftsführende Kommanditistinin Angelegenheiten der Gesellschaft und überwachtdie Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen.Der Beirat kann jederzeit Auskünfte verlangenund die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen.(3) Auf den Beirat sind die Vorschriften über den Aufsichtsratnicht analog anwendbar. Ein Beiratsmitgliedhaftet nur für diejenige Sorgfalt, welche es in eigenenAngelegenheiten anzuwenden pflegt. Haftungsansprücheder Gesellschaft gegen Mitglieder des Beiratssind auf höchstens 100.000 EUR pro Haftungsfallbeschränkt. Schadensersatzansprüche gegen Mitgliederdes Beirats verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangungüber den die Ersatzpflicht begründendenSachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einerkürzeren Verjährung unterliegen.(4) Ist ein Beiratsmitglied während laufender Amtsdaueran der Ausübung seines Beiratsamts dauerhaft verhindertoder legt er sein Amt nieder, so ist eine Ersatzwahlim schriftlichen Abstimmungsverfahren unverzüglichvorzubereiten und durchzuführen odereine außerordentliche Gesellschafterversammlungeinzuberufen. Die Amtszeit eines Ersatzmitglieds endetmit der Gesellschafterversammlung, die turnusmäßigdie Neuwahl des Beirats durchzuführen hat.§ 11 Auskunfts- und Einsichtsrechte(1) Jeder Gesellschafter kann in Angelegenheiten derGesellschaft Auskunft von der Treuhandkommanditistinund dem Beirat verlangen. Die geschäftsführendeKommanditistin ist der Treuhänderin und demBeirat auskunftspflichtig. Kommen die Treuhandkommanditistin,der Beirat oder die geschäftsführendeKommanditistin einem zulässigen Auskunftsverlangennicht binnen angemessener Frist nach, kann derGesellschafter auf eigene Kosten selbst oder durcheinen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtetenSachverständigen (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,Steuerberater) Einsichtnahme in dieBücher und Schriften der Gesellschaft nehmen. DieRechte der Kommanditisten nach den Vorschriftender §§ 164 und 166 HGB bleiben unberührt.(2) Die geschäftsführende Kommanditistin darf dann gegenübereinem Gesellschafter die Erteilung von Auskünftenund die Einsichtnahme in die Bücher undSchriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchtenist, dass der Gesellschafter diese Rechte zugesellschaftsfremden Zwecken ausübt und dadurchder Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteildroht.(3) Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angabenund Geheimnisse der Gesellschaft namentlich Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse Dritten gegenüberStillschweigen zu bewahren.(4) Treugeber stehen unmittelbar an der Gesellschaft beteiligtenKommanditisten auch hinsichtlich der Regelungendieses Abschnitts gleich. Die Treuhandkommanditistinbevollmächtigt hiermit jeden Treugeber,die ihr zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechteselbst geltend zu machen.Scheidet ein Beiratsmitglied vor Nachwahl eines anderenBeiratsmitglieds aus, ist der Beirat auch ohnedas ausscheidende Mitglied ordnungsgemäß besetzt.(5) Für seine Tätigkeit erhält jedes Beiratsmitglied einevon der Gesellschafterversammlung mit einfacherMehrheit festzusetzende jährliche Vergütung, dieso lange maßgeblich bleibt, wie die Gesellschafterversammlungnicht mit Wirkung für Folgejahre anderesbeschließt. Daneben werden den Beiräten dieAuslagen für die Teilnahme an Beiratssitzungen ersetzt.§ 12 Jahresabschluss(1) Der Jahresabschluss ist von der geschäftsführendenKommanditistin innerhalb von sechs Monaten nachSchluss des Geschäftsjahres, spätestens aber binnenkürzerer gesetzlicher Frist, aufzustellen und von derpersönlich haftenden Gesellschafterin zu unterzeichnen.Für die Aufstellung des Jahresabschlusses geltendie gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätzeordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschlussist ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen, namentlichrechtsform- und größenabhängiger Vorschriften,nach den Grundsätzen aufzustellen, die13. Anhang | 185


eine mittelgroße Kapitalgesellschaft bei der Aufstellungzu beachten hat, soweit nicht die Gesellschaftverpflichtet ist, weitergehende Anforderungen zu erfüllen.Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtswird hierdurch nicht begründet. Der Jahresabschlusshat neben den handelsrechtlichen auch diesteuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten, soweitdies nach Handelsrecht zulässig und möglich ist.(2) Die geschäftsführende Kommanditistin hat den Jahresabschlusseinem Wirtschaftsprüfer oder einerWirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vorzulegen.Die Prüfung soll nach Art, Umfang und Berichterstattungder handelsrechtlichen Pflichtprüfung fürKapitalgesellschaften mittlerer Größe entsprechen,unabhängig von der Frage, ob die Gesellschaft dieentsprechenden Merkmale erfüllt. Weitergehendegesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.(3) Eine Abschrift der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungnebst Wiedergabe des Bestätigungsvermerksdes Abschlussprüfers ist allen Gesellschafternzuzuleiten. Dem Beirat ist der Prüfungsberichtzu übermitteln.Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin ausder Gesellschaft aus, erhält sie den vorgenannten Betragzeitanteilig.(3) Für die Geschäftsführung der Gesellschaft erhält diegeschäftsführende Kommanditistin ab dem Wirtschaftsjahr2012 eine Vergütung in Höhe von 2% dervon der Gesellschaft aus Vermietung erzielten Nettoistkaltmietenper annum. Die Vergütung versteht sichzuzüglich etwa entstehender Umsatzsteuer in jeweiligergesetzlicher Höhe und ist monatlich nachschüssigzu je 1/12 des Jahresbetrages fällig.(4) Die Treuhandkommanditistin erhält ab dem 1.12.2012(unabhängig von der Zahl der von ihr als Beteiligungstreuhänderinoder als Verwaltungstreuhänderin betreutenBeteiligungen) eine Vergütung in Höhe von0,15% der Summe der Pflichteinlagen der im Zuge derKapitalerhöhung neu beitretenden Gesellschafter (exklusiveAgio) per annum (für 2012 zeitanteilig), zuzüglichder gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie ist monatlichnachschüssig zu je 1/12 des Jahresbetrags fällig. DieVergütung ist indexiert und erhöht sich jeweils um 2%per annum bezogen auf den Vorjahreswert.(4) Soweit steuerlich zulässig, wird das steuerliche Ergebnisder Gesellschaft im Wege der Einnahmeüberschussrechnungermittelt.(5) Wird der Jahresabschluss nachträglich geändert oderberichtigt, so ist auch für das Verhältnis der Gesellschafteruntereinander der geänderte Jahresabschlussmaßgebend.§ 13 Ermittlung des Jahresergebnisses(1) Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilungbeziehungsweise die Verteilung des Ergebnisses derhandelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung istder geprüfte und von der Gesellschafterversammlungfestgestellte Jahresabschluss.(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält einepauschale und ergebnisunabhängige Haftungsvergütungvon 1.000 EUR (in Worten: eintausend Euro) perannum zuzüglich etwa entstehender Umsatzsteuer injeweiliger gesetzlicher Höhe, erstmals für das Wirtschaftsjahr2012, fällig jeweils zum 30.6. eines Jahres.Die Haftungsvergütung ist indexiert und erhöht sichjeweils um 2% per annum bezogen auf den Vorjahreswert.(5) Die in den vorstehenden Absätzen genannten Vergütungenwerden im Innenverhältnis der Gesellschafterstets als Aufwand der Gesellschaft behandelt und vondieser gezahlt. Sie setzen kein positives Jahresergebnisder Gesellschaft voraus.(6) Die Gewinn- und Verlustbeteiligung gilt auch für dieBeteiligung am Liquidationserlös mit der Maßgabe,dass die Treuhänderin für den Liquidationszeitraumeine einmalige Liquidationsgebühr in Höhe von 0,5%der Summe der Pflichteinlagen (180.000 EUR zzgl. dergesetzlichen Umsatzsteuer) der im Zuge der Kapitalerhöhungneu beitretenden Gesellschafter (exklusiveAgio) erhält.§ 14 Verteilung des Jahresergebnisses,Auszahlungen(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist an Gewinnund Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt.(2) An Gewinn und Verlust der Gesellschaft sind die Kommanditistennach dem Verhältnis der Anzahl ihrerKommanditanteile exklusive Agio zum Gesamtbetragder Kommanditanteile aller Kommanditisten (exklusiveAgio) beteiligt. Verluste werden auch dann zugewiesen,wenn sie die Kapitalkonten übersteigen.186 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


(3) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für dieTreugeber der Treuhandkommanditistin entsprechend,mit der Maßgabe, dass sie über die Treuhandkommanditistinam Vermögen und am Ergebnis derGesellschaft beteiligt sind.(4) Die Gewinn- und Verlustbeteiligung gilt auch für dieBeteiligung am Liquidationserlös.(5) Abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüsselwird das handelsrechtliche Ergebnis des Wirtschaftsjahres2012 von Beginn der Gesellschaft bis zu demTag, der der Zahlung des Kaufpreises für den im Investitionsplander Gesellschaft vorgesehenen Erwerbvon Immobilien vorausgeht, der Gründungsgesellschafterin<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> allein zugewiesen. Es ist durch Zwischenabschlusszu ermitteln. In diesem Zwischenabschlusssind die im Investitionsplan der Gesellschaft vorgesehenenAufwendungen für Eigenkapitalvermittlung,Strukturierung, Marketing und Prospekt, Rechts- undSteuerberatung, Mittelverwendungskontrolle und Finanzierungsnebenkostenunabhängig von ihrem zeitlichenAnfall nicht als Aufwand zu berücksichtigen.Das auf die Zeit vom Tag nach dem Stichtag des Zwischenabschlussesbis zum Ende des Wirtschaftsjahres2012 entfallende Ergebnis ist unter Ansatz dernach Satz 1 nicht im Zwischenabschluss zu berücksichtigendenAufwendungen zu ermitteln. Aus demso ermittelten Ergebnis wird nach Vorabzuweisungennach § 13 zunächst denjenigen Anlegern, die vordem 30.9.2012 der Gesellschaft beigetreten sind undihre Pflichteinlage in vollem Umfang geleistet haben,für die Zeit von der vollständigen Einzahlungbis zum 30.11.2012 einschließlich ein Ergebnisanteil inder Höhe zugewiesen, wie es dem rechnerisch anteiligauf die Beteiligung entfallenden Betrag der Zinserträgeentspricht, die die Treuhandkommanditistinauf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto durchschnittlichin dieser Periode erwirtschaftet hat. Sodann wirdes allen Kommanditisten nach Maßgabe des GewinnundVerlustverteilungsschlüssels gemäß Absatz 2 unabhängigvom Zeitpunkt ihres (unmittelbaren odermittelbaren) Beitritts zur Gesellschaft zugewiesen(Gleichverteilungsabrede), so dass die Verrechnungskontenbeziehungsweise Verlustvortragskonten zumEnde des Geschäftsjahres gleichmäßig belastet sind.Soweit dies nicht möglich ist, wird vom Jahresergebnisdes Folgejahres vorab so viel an Gewinn beziehungsweiseVerlust zugewiesen, dass sich auf denSchluss dieses Geschäftsjahres eine gleichmäßige Belastungder Verrechnungskonten beziehungsweiseVerlustvortragskonten aller Kommanditisten ergibt.(6) Die Beteiligung an Liquiditätsauszahlungen entsprichtAbsatz 2 Satz 1. Abweichend vom allgemeinenVerteilungsschlüssel wird das Liquiditätsergebnisdes Wirtschaftsjahres 2012 von Beginn der Gesellschaftbis zu dem Tag, der der Zahlung des Kaufpreisesfür den im Investitionsplan der Gesellschaft vorgesehenenErwerb von Immobilien vorausgeht, derGründungsgesellschafterin <strong>Bouwfonds</strong> Asset ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> allein zugewiesen unddarf von ihr entnommen werden. Für dessen Ermittlunggelten Absatz 5 Sätze 2 und 3 entsprechend mitder Maßgabe, dass es auch ohne Berücksichtigungder Liquidität aus Eigenkapitaleinzahlungen ermitteltwird. Das Liquiditätsergebnis des Wirtschaftsjahres2012 im Übrigen wird analog Absatz 5 Sätze4 bis 7 ermittelt und verteilt. Die Gründungsgesellschafter<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland<strong>GmbH</strong> und die <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> stunden der Gesellschaft die auf sie entfallendenLiquiditätsauszahlungen mit Ausnahme derLiquiditätsauszahlung nach Satz 2 bis zur Liquidationder Gesellschaft mit der Maßgabe, dass beideGründungsgesellschafter die Stundung mit Wirkungfrühestens ab dem 1.1.2024 auch dann widerrufenkönnen, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Liquidationder Gesellschaft nicht gekommen ist. Diegestundeten Auszahlungen sind als Verbindlichkeitder Gesellschaft zu erfassen und vorab auszuzahlen,wenn die Stundung endet.(7) Soweit an Gesellschafter Liquiditätsüberschüsse ausgezahltwerden, die die kumulierten handelsrechtlichenJahresergebnisse übersteigen, werden diese indem Verhältnis ausgekehrt, wie es der Gewinnverteilungentspricht. Solche Auszahlungen erfolgen zunächstaus dem die Haftsumme übersteigenden Kapital,erst nach dessen Verbrauch aus der Haftsumme.Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der steuerlichenBehandlung der Auszahlungen auf Ebene desKommanditisten, namentlich ungeachtet des steuerlichenKapitalkontos im Sinne des § 15a EStG. Auszahlungendieser Art leitet die Treuhandkommanditistinvor Ende der Gesellschaft nicht an Treugeber weiter,soweit mit der Auszahlung die eingetragene Hafteinlageunterschritten würde, es sei denn, der betroffeneTreugeber wandelt seine Treugeberstellung ineine unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft um.Die Weiterleitung erfolgt in diesem Fall, sobald dieEintragung des bisherigen Treugebers in das Handelsregistererfolgt ist. Ob die eingetragene Hafteinlageunterschritten würde, ist auf der Ebene des einzelnenTreugebers zu ermitteln, indem seine gedachte anteiligeHafteinlage der anteiligen Pflichteinlage, dem an-13. Anhang | 187


teiligen zugerechneten Jahresergebnis und den anteiligbezogenen Auszahlungen gegenübergestellt wird.Als regelmäßige Auszahlungstermine gelten der 15.6.und 15.12. eines jeden Jahres.(8) Sonderwerbungskosten muss jeder Kommanditist undTreugeber spätestens am 31.3. des auf ein Geschäftsjahrfolgenden Jahres der geschäftsführenden Kommanditistinschriftlich unter Beifügung von Belegenbekannt geben. Die geschäftsführende Kommanditistinbedient sich zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungender Gesellschaft eines Steuerberatersoder Wirtschaftsprüfers. Der entsprechende Dienstleistungsvertragsieht vor, dass später gemeldete Sonderwerbungskostennur gegen Zusatzhonorar von200 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bearbeitetwerden. Die Mehrkosten treffen den Gesellschafter.Zur Berücksichtigung nachträglich gemeldeterSonderwerbungskosten ist die geschäftsführendeKommanditistin berechtigt, aber nicht verpflichtet.Die Zulassung nachträglich gemeldeter Sonderwerbungskostenkann die geschäftsführende Kommanditistinvon der vorschussweisen Zahlung dieser Kostenabhängig machen oder entstandene Kosten von dernächstfolgenden Auszahlung absetzen.(9) Die steuerliche Ergebnisverteilung folgt, soweit nichtzwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen,der handelsrechtlichen Ergebnisverteilung.§ 15 Verfügungen über Gesellschaftsanteilenehmenden und des zu übertragenden Beteiligungsbetragsanzuzeigen. Die Zustimmung gilt als erteilt,wenn kein Gesellschafter und kein Treugeber die Zustimmungdurch schriftliche Mitteilung an die geschäftsführendeKommanditistin binnen vier Wochenab dem zweiten Tag nach der Absendung einer Informationüber die Bitte um Zustimmung verweigert.die Gesellschaft ist nur einmal jährlich im Zusammenhangmit der Einladung zur Gesellschafterversammlungoder der schriftlichen Beschlussfassung verpflichtet,Zustimmungen zu erbitten.die geschäftsführende Kommanditistin wird einerÜbertragung eines Anteils auf eine Personengesellschaftoder eines anderen Zusammenschlusses vonPersonen nicht zustimmen, wenn die Personengesellschaftoder der Zusammenschluss nach niederländischemSteuerrecht als transparente Gesellschaftangesehen wird. Sie wird ihre Zustimmung ferner verweigern,wenn ein fälliger Zahlungsanspruch der Gesellschaftoder der Treuhandkommanditistin gegenden Kommanditisten besteht oder durch die ÜbertragungGrunderwerbsteuer zu Lasten der Gesellschaftausgelöst würde. Endet das Treuhandverhältnis zwischender Treuhandkommanditistin und einem Treugeber,gleich aus welchem Grunde, und ist die Treuhandkommanditistinnach den Bestimmungen desTreuhandvertrags verpflichtet, die treuhänderisch gehalteneBeteiligung auf den Treugeber oder auf einenvon diesem benannten Ersatztreuhänder zu übertragen,so gilt die erforderliche Zustimmung als erteilt.(1) Die Verfügung über oder Belastung eines Geschäftsanteilsist nur jeweils zum 31.12. eines jeden Jahresmöglich. Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteilnur einheitlich hinsichtlich aller Kapitalkontenübertragen oder belasten oder in sonstigerWeise darüber verfügen. Die Übertragung, dieBelastung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteileinschließlich der Verpfändung bedarfzu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung allerGesellschafter und Treugeber. Die Genehmigungspflichterstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die denrechtlichen oder wirtschaftlichen Übergang eines Geschäftsanteilsbewirken, namentlich auf alle Artender Umwandlung im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes.der geschäftsführenden Kommanditistin ist die beabsichtigteÜbertragung oder sonstige Verfügung zumZwecke der Einholung der Zustimmung in angemessenerZeit vorab schriftlich unter Angabe des Über-Für die Übertragung mittelbarer Beteiligungen geltendie vorstehenden Regelungen entsprechend.eine Übertragung oder sonstige Verfügung oder Belastungist nur möglich, wenn die verbleibende unddie entstehende Beteiligung jeweils mindestens fünfAnteile umfasst, also nominal 5.000 EUR beträgt. JedeBeteiligung muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.(2) Im Falle der Übertragung oder des sonstigen Übergangsdes Gesellschaftsanteils auf einen Dritten werdendie Gesellschafterkonten (ggf. anteilig) unverändertund einheitlich fortgeführt.(3) Alle Kosten einer Übertragung (oder sonstigen Verfügung)über Gesellschaftsanteile, insbesondere dieKosten der Handelsregistereintragungen, tragen imVerhältnis zur Gesellschaft der übertragende Gesellschafterund der Erwerber als Gesamtschuldner. Diegeschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine188 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5% (in Worten:ein halbes Prozent) der betroffenen Kommanditeinlage,höchstens aber 250 EUR, zuzüglich der gesetzlichenUmsatzsteuer, zu erheben, die ebenfalls von demübertragenden Gesellschafter und von dem Erwerberals Gesamtschuldner zu ersetzen sind. Im Falle der Umwandlungeines Treuhandverhältnisses in eine Direktbeteiligungan der Fondsgesellschaft trägt der Treugeberdie Kosten der Handelsregistereintragung. EineVerwaltungsgebühr nach Satz 2 fällt hierfür nicht an.(4) Der Verfügende und dessen Rechtsnachfolger habendie Gesellschaft und deren Gesellschafter von jedemaus der Übertragung resultierenden direkten oder indirektenNachteil und von jedem durch die Übertragungjetzt oder in Zukunft entstehendem Steueraufwandfür alle Folgeperioden bis zur Vollbeendigungder Gesellschaft freizustellen. Maßgeblich sind derGesamtbetrag der eintretenden Nachteile und Steuerbelastungenohne Diskontierung.(5) Die Übertragung von Kommanditanteilen ist nurzusammen mit der gleichzeitigen Übertragung derRechte und Pflichten aus dem zwischen dem jeweiligenKommanditisten und der Treuhandkommanditistinabgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertragmöglich.ein Gesellschafter oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheitverpflichtetes Mitglied der rechts-,wirtschafts- oder steuerberatenden Berufe sein. Solangeein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhendie Gesellschafterrechte der Erben mit Ausnahmedes Rechts auf Gewinn- und Verlustbeteiligung, aufTeilnahme an Liquiditätsauszahlungen und auf Ausübungdes Stimmrechts, soweit Beschlussfassungen dieÄnderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertragszum Gegenstand haben. Die Durchführung von Liquiditätsauszahlungensetzt einheitliche Weisungen derErben über den oder die Zahlungsempfänger voraus.(3) Soll eine Auseinandersetzung unter den Erben folgen,müssen die sich nach Auseinandersetzung ergebendeneinzelnen Beteiligungen (Nominaleinlage) mindestensfünf Anteile, also einen Betrag von 5.000 EURaufweisen und durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.Die erstmalige Auseinandersetzung zwischen Erben– auch eine Übertragung der Beteiligung im Ganzenan einen Erben allein – erfordert nicht die Zustimmungaller Gesellschafter nach den Vorschriften des§ 15 Abs. 1.(4) Jeder Anleger hat sicherzustellen, dass ein Erwerbvon Todes wegen nicht durch nicht zugelassene Anleger(§ 4 Absatz 14) erfolgt.(6) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für dieÜbertragung mittelbarer Beteiligungen entsprechend.(5) Auf Schenkungen sind die Vorschriften dieses Absatzesentsprechend anzuwenden.§ 16 Erbfolge, Schenkung§ 17 Kündigung und Ausscheiden aus derGesellschaft aus wichtigem Grund(1) Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaftvon den verbleibenden Gesellschaftern mitden nachrückenden Erben des verstorbenen Kommanditistenfortgesetzt. Die Erben haben sich durchVorlage eines Erbscheins zu legitimieren. Kann einErbschein zur Legitimation nicht vorgelegt werden,ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,aber nicht verpflichtet, andere geeignete Erbnachweisezu akzeptieren.(2) Rücken mehrere Erben gemeinschaftlich in die Gesellschafterstellungdes Erblassers ein, so können siedie aus der Beteiligung des Erblassers resultierendenStimm- und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlichdurch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich einen solchengemeinsamen Vertreter gegenüber der Gesellschaftzu benennen. Gemeinsamer Vertreter kann nur(1) Durch die Kündigung oder das Ausscheiden eines Gesellschaftersaus wichtigem Grund wird die Gesellschaftnicht aufgelöst, vielmehr scheidet der kündigendeGesellschafter aus der Gesellschaft aus.(2) Wird über das Vermögen eines Gesellschafters einInsolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnungmangels Masse abgelehnt, so scheidet der betreffendeGesellschafter mit sofortiger Wirkung aus derGesellschaft – auch wenn diese bereits ihre Auflösungbeschlossen hat – aus, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlussesoder der gerichtlichen Klagebedarf.(3) Wird gegen einen Gesellschafter oder sein Vermögeneine Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus einemnicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteileingeleitet, so scheidet der betreffende13. Anhang | 189


Gesellschafter nach Ablauf von acht Wochen, gerechnetvom Zeitpunkt der Zustellung der Vollstreckungsmaßnahmebei der Gesellschaft an, aus der Gesellschaft– auch wenn diese bereits ihre Auflösung beschlossenhat – aus, wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahmeinnerhalb dieser Frist aufgehoben wird.der Gesellschafter scheidet auch dann aus der Gesellschaftaus, wenn sein Anteil aufgrund Pfändung voneinem Dritten gekündigt wird.(4) Ein Gesellschafter, der Klage auf Auflösung der Gesellschafterhebt, scheidet mit Rechtshängigkeit derKlage aus der Gesellschaft aus.(5) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossenwerden, wenn in seiner Person ein wichtigerGrund gemäß § 133 Abs. 1 und 2 HGB gegebenist. Der ausscheidende Gesellschafter hat bei der Beschlussfassungkein Stimmrecht.(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die Treugebermit der Maßgabe, dass in den dort genanntenFällen die Treuhandkommanditistin anteilig mit demTeil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaftausscheidet, den sie treuhänderisch für den jeweilsbetroffenen Treugeber hält.(7) Ist oder wird ein Gesellschafter nicht zugelassenerAnleger (§ 4 Absatz 14) oder ist oder wird seine Beteiligungzu einer nicht zugelassenen Beteiligung, soist im Falle einer Beteiligung als Kommanditist die geschäftsführendeKommanditistin und im Falle der Beteiligungals Treugeber die Treuhandkommanditistinberechtigt, dem Anleger mit sofortiger Wirkung zukündigen. Eines Gesellschafterbeschlusses bedarf esdafür nicht.(8) Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterinaus, so ist durch die geschäftsführende Kommanditistinunverzüglich eine Gesellschafterversammlungeinzuberufen, die eine neue persönlich haftendeGesellschafterin wählt. Für alle Fälle ihresAusscheidens gibt die persönlich haftende Gesellschafterinschon jetzt ihre Einwilligung zur Fortführungder Firma.§ 18 Abfindung, Anteilsbewertung,Auszahlung(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus,erhält er für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögeneine Abfindung in Geld. § 4 Absatz 8 bleibtunberührt.(2) a) Das Auseinandersetzungsguthaben des ausscheidendenGesellschafters entspricht außer in denunter b) und c) geregelten Fällen dem Wert seinerBeteiligung am Vermögen der Gesellschaft.Zum Zweck der Anteilsbewertung ist von der geschäftsführendenKommanditistin unverzüglicheine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen. Inder Auseinandersetzungsbilanz sind alle Vermögenswertemit ihrem Verkehrswert zum Auseinandersetzungszeitpunktanzusetzen, wobei diedurch das Ausscheiden des Gesellschafters bedingtenKosten und Abgaben in Abzug zu bringensind. Ein Geschäftswert wird nicht angesetzt.Das Ergebnis schwebender Geschäfte wirdnicht berücksichtigt. Die Höhe des Abfindungsanspruchswird von dem für das betreffende Geschäftsjahrordentlich bestellten Abschlussprüferder Gesellschaft als Schiedsgutachter verbindlichfestgestellt.b) Scheidet ein Kommanditist aus den in § 17 Abs. 2,3, 5 oder 7 geregelten Gründen aus, beschränktsich sein Auseinandersetzungsanspruch auf denBuchwert des Gesellschaftsanteils (i) zum 31.12.des vor dem Ausscheidenstermin liegenden Jahresabzüglich zwischenzeitlich bezogener Auszahlungenoder (ii) des Ausscheidensjahres, wenn dasAusscheiden zum 31.12. des Jahres erfolgt. Buchwertist die Summe aller Kapitalkonten.c) Ist das Auseinandersetzungsguthaben bei Auflösungder Gesellschaft ohne Rechtsverstoß derGesellschaft noch nicht oder nicht vollständig anden ausgeschiedenen Gesellschafters ausgezahltworden, so wandelt sich der Abfindungsanspruchdes ausgeschiedenen Gesellschafter auf den nochnicht ausgezahlten Teil seines Auseinandersetzungsguthabensin einen Anspruch auf Teilnahmeam Liquidationserlös. In diesem Falle wird der Gesellschafterso behandelt, als sei er nicht aus derGesellschaft ausgeschieden. Der vor der Auflösungerhaltene Anteil des Auseinandersetzungsguthabenswird auf den anteiligen Anspruch auf denLiquidationserlös angerechnet. Ergibt sich dabei,dass der vor der Auflösung ausgezahlte Anteil desAuseinandersetzungsguthabens den Betrag übersteigt,der dem Gesellschafter nun anteilig am Liquidationserlöszustehen würde, so muss er derGesellschaft beziehungsweise der Liquidationsmasseden Mehrbetrag zurückerstatten.190 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


(3) Das Abfindungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresratenfällig, die erste Rate zum nächsten Jahresabschlussstichtagder Gesellschaft, der demZeitpunkt des Ausscheidens folgt. Der jeweils ausstehendeBetrag des Abfindungsguthabens ist ab Fälligkeitmit 5 vom Hundert per annum über dem jeweiligenBasiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaftist zur vorzeitigen Ablösung – ganz oder in Teilen –ohne Ausgleich für entgehende Zinsen berechtigt.Die Gesellschaft kann verzinsliche Stundung von fälligenRaten verlangen, wenn sonst die fristgerechteBedienung von Verbindlichkeiten der Gesellschaftgefährdet wäre oder diese Kredite in Anspruch nehmenmüsste.(4) Sicherheitsleistung für die Zahlung des Abfindungsguthabenskann der ausscheidende Gesellschafternicht verlangen.(5) Die Vorschriften der § 17 und § 18 sind auf Treugeberentsprechend anzuwenden.§ 19 Liquidation und Kapitalherabsetzung(1) Die Liquidation erfolgt durch die geschäftsführendeKommanditistin nach einem entsprechenden Auflösungsbeschlussder Gesellschafterversammlung.(2) Das nach Befriedigung der Gläubiger und nach Berücksichtigungder in diesem Vertrag geregelten Gesellschaftervergütungenverbleibende Vermögen derGesellschaft ist im Verhältnis der Kapitalkonten I unterdie Kommanditisten zu verteilen. Die persönlichhaftende Gesellschafterin nimmt an Liquidationsgewinnoder -verlust nicht teil. Zu den Verbindlichkeitender Gesellschaft zählen auch die beschlossenen undnicht entnommenen Auszahlungen an die Kommanditisten.es steht im Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin,eine zur Befriedigung von Kosten undAnsprüchen bis zur Vollbeendigung der Gesellschaftangemessene Liquiditätsreserve zu bilden und dieverbleibende Liquidität abschlagsweise an die Kommanditistenentsprechend dem Verhältnis ihrerPflichteinlagen auszukehren.(3) Erfolgt vor Liquidation der Verkauf von Grundbesitz,kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheitvon 75% der abgegebenen Stimmen eine Kapitalherabsetzungbeschließen.§ 20 WettbewerbsverbotDie Gesellschafter, auch die persönlich haftende Gesellschafterinund die geschäftsführende Kommanditistin,unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.§ 21 Haftung derGesellschaft / Gesellschafter(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet gegenüberden Kommanditisten und / oder Treugebernund / oder der Gesellschaft – soweit rechtlich zulässig– nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handelnoder Unterlassen. Diese Regelung gilt nicht fürdie Verletzung von Pflichten, die für die Durchführungdieses Gesellschaftsvertrags wesentlich sindund nicht für die Verletzung von Leben, Körper undGesundheit der Kommanditisten und / oder Treugeber.(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet fürdie Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Außenverhältnisnach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchsunbeschränkt.(3) Die Haftung der Kommanditisten ist im Außenverhältnisauf die Summe ihrer Hafteinlagen und im Innenverhältnisauf die Summe ihrer Pflichteinlagenund des Agios begrenzt. Die Haftung im Außenverhältniskann in Höhe der Haftsumme wieder aufleben,wenn durch Auszahlung das Kapitalkonto unterdie Haftsumme sinkt. Die Haftung lebt auch imFalle des Ausscheidens bei Zahlung des Auseinandersetzungsguthabenswieder auf.(4) Die Grundsätze der Haftung nach Abs. 3 gelten wirtschaftlichentsprechend für die Treugeber.(5) Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnissesuntereinander sowie im Verhältniszu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitzu vertreten. Dies gilt auch für ein Verhaltenvor Abschluss des vorliegenden Gesellschaftsvertrags.Die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 dieses Vertragsbleiben unberührt.(6) Ansprüche der Gesellschafter untereinander aufSchadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunktder Entstehung des Anspruchs, soweit sie nichtkraft Gesetzes eine kürzere Verjährungsfrist einschlägigist. Die Schadensersatzansprüche sind innerhalbeiner Ausschlussfrist von sechs Monaten nach13. Anhang | 191


Kenntnisnahme von dem Schaden gegenüber demVerpflichteten schriftlich geltend zu machen. DieSchriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.§ 22 Kommunikation zwischen Gesellschaftund Gesellschaftern(1) Schriftliche Mitteilungen gelten als am dritten Werktagnach Aufgabe zur Post als zugegangen, wenn dieÜbersendung an die zuletzt schriftlich mitgeteilteAnschrift des Gesellschafters beziehungsweise derGesellschaft erfolgt ist.(2) Mitteilungen an die Gesellschafter können schriftlichoder per Telefax erfolgen. Sie können per E-Mail oderdurch Online-Hinterlegung mit Benachrichtigung perE-Mail erfolgen, wenn der Gesellschafter diese Kommunikationsformgewählt hat. Die Wahl ist jederzeitwiderruflich.(3) Die Teilnahme an Abstimmungen kann schriftlichoder per Telefax erfolgen. Sie kann per E-Mail oderdurch Online-Abstimmung erfolgen, wenn der Gesellschafterdiese Kommunikationsform – jederzeitwiderruflich – gewählt hat und die geschäftsführendeKommanditistin oder die Treuhandkommanditistinsie bereitstellt.(4) Des Abschlusses von elektronischen Erklärungendurch Nachbildung der Namensunterschrift oder andersim Sinne des § 126b BGB bedarf es für Mitteilungenund Abstimmungserklärungen nicht.das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dassder Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle derunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungenoder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemesseneRegelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demam nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollthaben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertragsgewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss diesesVertrags oder bei der späteren Aufnahme einerBestimmung den Punkt bedacht hätten.(3) Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlichdem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstandfür sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsowie über das Zustandekommen dieses Vertrags ist– soweit gesetzlich zulässig – Berlin.(4) Soweit in diesem Vertrag auf den Verbraucherpreisindexfür Deutschland Bezug genommen ist, gilt dasBasisjahr des Indexes im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.Im Falle von Umbasierungen ist ab der amtlichenUmbasierung das neue Basisjahr anzuwenden.Wird der Index durch einen anderen Index ersetzt,ist durch geeignete Umrechnung auf den neuen Indexumzustellen. Im Zweifel gelten hierbei die Empfehlungendes Bundesamts für Statistik.(5) Die Kosten dieses Vertrags und der notwendigen Registereintragungenträgt die Gesellschaft.§ 23 Schlussbestimmungen(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen diesesVertrags sowie alle das Gesellschaftsverhältnisbetreffenden Vereinbarungen der Gesellschafter untereinanderund mit der Gesellschaft bedürfen derSchriftform, soweit nicht kraft zwingenden Gesetzeseine strengere Form vorgeschrieben ist. Auf dasSchriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtetwerden.(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrags oder einekünftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganzoder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbarsein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeitspäter verlieren, so wird hierdurch dieGültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertragsnicht berührt.192 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


Berlin, den 25. Juni 2012<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I Verwaltungs <strong>GmbH</strong>gez. André Barthelsgez. Bart PierikBerlin, den 25. Juni 2012<strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>gez. Roman Menzelgez. Martin EberhardtBerlin, den 25. Juni 2012<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>gez. Ellen Sommerfeldgez. Nicholas OkechBerlin, den 25. Juni 2012<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland <strong>GmbH</strong>gez. André Barthelsgez. Martin Eberhardt13. Anhang | 193


MITTEL VER WENDUNGs-KONTROLLVERTRAGzwischen der<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin,– nachfolgend die „Auftraggeberin“ genannt –1.2.1Sie verfügt über sämtliche für ihre derzeitige Geschäftsundhier gegenständliche Tätigkeit erforderliche Genehmigungen.1.2.2Sie ist zum Abschluss und zur Erfüllung dieses Vertrags befugtund hat sämtliche zur Genehmigung des Abschlussesund der Erfüllung dieser Vereinbarung erforderliche Maßnahmengetroffen.und derCT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>Neuer Wall 46, 20354 Hamburg,1.2.3Dieser Vertrag begründet rechtsverbindliche, rechtmäßigeund durchsetzbare Verpflichtungen der Mittelverwendungskontrolleurin.– nachfolgend die „Mittelverwendungskontrolleurin“genannt –Inhaltsverzeichnis§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang§ 2 Mittelverwendungskonto§ 3 Mittelverwendungsvoraussetzungen,Mittelverwendungsnachweise§ 4 Umfang der Mittelverwendungskontrolle,Mittelfreigabe§ 5 Vergütung§ 6 Laufzeit, Beendigung§ 7 Haftung§ 8 Verschwiegenheitspflicht§ 9 Haftungsbegrenzung§ 10 Schlussbestimmungen1.2.4Der Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags stehennicht im Widerspruch zu den Bestimmungen eines Gesellschaftsvertragsder Mittelverwendungskontrolleurinoder sonstiger für sie verbindlicher Statuten, Regularien,Rechtsnormen und vertraglichen Regelungen und stellenkeine Verletzung oder Nichterfüllung anwendbarer gesetzlicherBestimmungen oder Verordnungen oder vertraglicherRegelungen dar.1.2.5Die Mittelverwendungskontrolleurin verfügt über die angemesseneSachkenntnis, die Erfahrungen und Ressourcen,die zum Zwecke der Ausführung der in diesem Vertragvereinbarten Leistungen erforderlich sind.§ 2 Mittelverwendungskonto§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang1.1Die Auftraggeberin ist oder wird Eigentümerin eines Portfoliosvon Parkhäusern in den Niederlanden (das „Investitionsvorhaben“).Hierzu ist es erforderlich, das Eigenkapitalder Auftraggeberin im Wege eines öffentlichen Angebotsim Sinne des Gesetzes über Vermögensanlagen zu erhöhen(das „Beteiligungsangebot“). Der vorliegende Vertrag regeltdie Kontrolle der vertragsgerechten Verwendung desEigenkapitals der Auftraggeberin.1.2Die Mittelverwendungskontrolleurin sichert zu:2.1Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberinhaben die Anleger die von ihnen übernommenenZeichnungssummen sowie das Agio in Höhe von 5% derZeichnungssumme auf folgendes von der Treuhänderineinzurichtendes Konto einzuzahlen:Kontoinhaber:<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong>Bank:landesbank Berlin AGBankleitzahl: 100 500 00Kontonummer: 190102861IBAN: de66 1005 0000 0190 1028 61BIC:BELADEBEXXX(das „Mittelverwendungskonto“).Andere Einzahlungen dürfen auf dieses Konto nicht vorgenommenwerden.194 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


2.2Zum Zwecke der Mittelverwendungskontrolle ist die Verfügungsberechtigungüber das Mittelverwendungskontoso herzurichten, dass die Treuhänderin nur gemeinsammit der Mittelverwendungskontrolleurin zeichnungs- unddamit verfügungsberechtigt ist.§ 3 Mittelverwendungsvoraussetzungen,Mittelverwendungsnachweise<strong>GmbH</strong> und <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> von2.000.000 EUR auf das Mittelverwendungskonto.Diese allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen sindnachzuweisen durch Vorlage des unterzeichneten Gesellschaftsvertrags,eines die Eintragung ausweisenden Handelsregisterauszugsund durch Schreiben der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht, nach welcher dieVeröffentlichung des Verkaufsprospekts gemäß § 8 Abs.1 Vermögensanlagengesetz gestattet ist.3.1Die Mittelverwendungskontrolleurin wird Verfügungenüber das Kontoguthaben auf dem Mittelverwendungskontoerst dann zustimmen, wenn sie sich in dem nachstehendund unter § 4 dieses Vertrags genannten Umfangdavon überzeugt hat, dass die nachfolgend definiertenallgemeinen und besonderen Mittelverwendungsvoraussetzungenerfüllt sind.3.2 Allgemeine AuszahlungsvoraussetzungenVerfügungen sind ausnahmslos erst dann zulässig, wennfolgende Voraussetzungen vorliegen:3.2.1Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags der Auftraggeberin;3.2.2Eintragung der Auftraggeberin in das Handelsregister;3.2.3Billigung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 8 Abs. 1 Vermögensanlagengesetzdurch Schreiben der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht, nach welcher derVerkaufsprospekt gemäß § 8 Abs. 1 Vermögensanlagengesetzgebilligt wird;3.3 Besondere AuszahlungsvoraussetzungenNach Eintritt der allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungenist die jeweilige einzelne Verfügung unter folgendenVoraussetzungen zulässig:3.3.1Der Verwendungszweck der angeforderten Mittel entsprichtdem Finanz- und Investitionsplan des Gesellschaftsvertragsder Auftraggeberin; hierzu sind die derbeabsichtigten Verfügung über das Kontoguthaben aufdem Mittelverwendungskonto zugrunde liegenden Verträge,Rechnungen beziehungsweise Zahlungsaufforderungenvorzulegen, denen der Verwendungszweck, dieHöhe des zu zahlenden Geldbetrags und die Kontoverbindungdes Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.3.3.2Die Zahlung führt zu keiner Überschreitung des hierfürim Investitions- und Finanzplan angesetzten Betrags ummehr als 15%, unabhängig davon, ob dadurch die Gesamtfinanzierungdes Investitionsvorhabens gefährdetist; hierzu ist ein Budgetplan vorzulegen, aus dem sichergibt, welcher Position des Finanz- und Investitionsplansdie Zahlung zuzuordnen ist und welche Mittel aus dieserPosition bereits freigegeben wurden. In den vorgesehenenZahlungen enthaltene Umsatzsteuerbeträge, die lautInvestitionsplan der Auftraggeberin vorsteuerabzugsfähigsind, bleiben bei der Prüfung unberücksichtigt.3.2.4Einzahlung des im mit Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtversehenen Verkaufsprospektder Auftraggeberin abgedruckten Investitionsplan derAuftraggeberin vorgesehenen einzuwerbenden Eigenkapitalsder Auftraggeberin (voraussichtlich: 36.000.000 EURzuzüglich 5% Agio) auf das Mittelverwendungskonto;3.2.5Einzahlung des im Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberinvorgesehenen Eigenkapitals der Gründungsgesellschafter<strong>Bouwfonds</strong> Asset Management Deutschland3.3.3Übereinstimmung der Kontoverbindung des Empfängersder beabsichtigten Verfügung (insbesondere Überweisung)mit der entsprechenden Kontoverbindung gemäß dembetreffenden Nachweis im Sinne des Unterabsatzes 3.3.1.3.4Verauslagen die Treuhänderin, die Auftraggeberin oderfür eine von beiden ein Dritter Gelder und sollen insoweitErstattungen erfolgen, so sind über die in Absatz 3.3 erwähntenUnterlagen hinaus geeignete Nachweise vorzu-13. Anhang | 195


legen, die die Verauslagung dokumentieren und aus denendie Kontoverbindung des Verauslagenden ersichtlichist, auf welche die Erstattung erfolgen soll.3.5Abweichend von den vorstehenden Absätzen gibt die Mittelverwendungskontrolleurinauf Verlangen der TreuhänderinZahlungen an Anleger in den Fällen frei, in denenAnleger ein Widerrufsrecht ausüben oder die Treuhänderinvon dem Treuhandauftrag zurücktritt, oder wenn Anlegermehr als ihre Zeichnungssumme zzgl. Agio auf dasMittelverwendungskonto einzahlen (Überzahlung) unddie nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:3.5.1Vorliegen eines Widerrufs, eines Rücktritts oder einerÜberzahlung;3.5.2Übereinstimmung der Kontoverbindung des Empfängersder beabsichtigten Verfügung (insbesondere Überweisung)mit der entsprechenden Kontoverbindung des jeweiligenAnlegers laut Zeichnungsschein oder schriftlicheErklärung des Zahlungsempfängers, aus der sich dieKontoverbindung des Zahlungsempfängers ergibt, wenndiese nicht der im Zeichnungsschein genannten Kontoverbindungentspricht;3.5.3Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs.3.6.2Zahlungen an Anleger in Höhe des auf den jeweiligenZeichner entfallenden Teilbetrags der Auszahlung freizugeben.Absatz 3.5 Unterabsätze 3.5.2 und 3.5.3 geltenentsprechend.3.7Abweichend von den vorstehenden Absätzen gibt dieMittelverwendungskontrolleurin Zahlungen an Anlegerfrei, wenn die Eigenkapitaleinwerbung nicht binnen derin § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Auftraggeberinvorgesehenen Frist von sechs Monaten ab der Gründungder Auftraggeberin abgeschlossen ist und die geschäftsführendeKommanditistin deshalb die Auflösung der Auftraggeberinbeschließt.§ 4 Umfang derMittelverwendungskontrolle, Mittelfreigabe4.1Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin beschränktsich ausschließlich darauf, ob hinsichtlich der angefordertenMittel die in § 3 genannten Voraussetzungenformal vorliegen. Die in § 3 genannten Voraussetzungengelten als formal erfüllt, wenn die genannten Nachweisefür die Mittelverwendungsvoraussetzungen in der Formdes Abs. 4.3 vorliegen.Die Mittelverwendungskontrolleurin hat keine rechtlichePrüfung des Widerrufs beziehungsweise des Rücktrittsoder der Überzahlung durchzuführen.3.6Übernimmt die Treuhänderin – gleich aus welchen Gründen– keine Beteiligung an der Auftraggeberin für einen Anleger,der laut Zeichnungsschein einen mittelbaren Beitrittzur Auftraggeberin gewählt hat, so dürfen die von diesemAnleger auf das Mittelverwendungskonto eingezahltenMittel unter Berücksichtigung eventuell bestehender SicherungsrechteDritter an den Anleger zurückgezahlt werden.4.2Über die formale Prüfung gemäß Abs. 4.1 hinaus hat dieMittelverwendungskontrolleurin keine Kontrolltätigkeitenauszuüben, insbesondere nicht die Bonität von beteiligtenPersonen, Unternehmen und Vertragspartnernoder die Werthaltigkeit von Garantien oder Forderungenzu prüfen. Ferner hat sie nicht zu prüfen, ob die vorgesehenenZahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßigoder unter wirtschaftlichen, rechtlichen odersteuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig,zweckdienlich oder sinnvoll sind. Sie hat auch nicht zuprüfen, ob die Auftraggeberin in der Lage ist, künftigeVerpflichtungen vollständig zu erfüllen.Die Mittelverwendungskontrolleurin hat in diesem Fallauf Verlangen der Treuhänderin3.6.1Zahlungen an Dritte, soweit diesen Sicherungsrechte andem Guthaben zustehen, gegen Nachweis des jeweiligenSicherungsrechts und4.3Soweit nach § 3 Nachweise zu erbringen sind, ist die Vorlagevon Kopien oder PDF-Dateien ausreichend. Die Mittelverwendungskontrolleurinist berechtigt, aber nicht verpflichtet,sich vor Mittelfreigabe Originale vorlegen zu lassen. DiePrüfung, ob die Unterschriften auf Originalurkunden, Ko-196 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


pien oder Scans von zeichnungsberechtigten Personen stammen,ist nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.4.4Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zur Mittelfreigabejeweils innerhalb von vier Arbeitstagen verpflichtet,wenn die Erfüllung der Mittelverwendungsvoraussetzungennachgewiesen wurde.4.5Mit Mittelfreigabe endet die Mittelverwendungskontrolleder Mittelverwendungskontrolleurin bezüglich derfreigegebenen Mittel. Die Mittelverwendungskontrolleurinist insbesondere nicht verpflichtet, die weitere Verwendungder Mittel zu überprüfen.§ 5 VergütungFür die Mittelverwendungskontrolle erhält die Mittelverwendungskontrolleurineine einmalige Tätigkeitsvergütungin Höhe von 10.000 EUR (in Worten: zehntausend Euro) zuzüglichder gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie ist fällig, sobaldauf dem Treuhandkonto Einzahlungen mindestens in Höhedes in § 3 Abs. 3.2 Nr. 3.2.4 genannten Betrags vorliegen.§ 6 Laufzeit, Beendigunggelten auch gegenüber Dritten die vom IDW herausgegebenenund diesem Mittelverwendungsvertrag als wesentlicherBestandteil als Anlage beigefügten „AllgemeinenAuftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer undWirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2012“. DieHaftung der Mittelverwendungskontrolleurin für fahrlässigverursachte Schäden ist hiervon abweichend auf1 Mio. EUR beschränkt. Dies gilt auch für Serienschäden.Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf dergleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartigerBeratungen beziehungsweise Leistungen beruhen.Dies gilt nicht für Pflichtverletzungen, die eine Haftungwegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit begründen oder für Schäden aus der Verletzungvon Kardinalpflichten.§ 8 Verschwiegenheitspflicht8.1Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen die der Mittelverwendungskontrolleurinim Rahmen der Auftragsausführungmitgeteilten beziehungsweise zur Kenntnisgelangenden Informationen über betriebliche und geschäftlicheVerhältnisse der Auftraggeberin, gleich in welchemZustand beziehungsweise auf welchem Datenträgersich diese befinden (nachfolgend „Informationen“ genannt).6.1Dieser Vertrag beginnt mit der Einrichtung des Mittelverwendungskontosund endet mit der Freigabe der letztenauf dem Mittelverwendungskonto verfügbaren Mittel. Erist bis zu diesem Zeitpunkt nicht ordentlich kündbar.6.2Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Sie istzulässig, wenn der Mittelverwendungskontrolleurin einVerhalten zur Last fällt, das die außerordentliche Abberufungeines Vertretungsorgans rechtfertigen würde, wenndiesem das Verhalten zur Last fiele. Ergänzende oder weitergehendegesetzliche Voraussetzungen und Gründebleiben unberührt.§ 7 HaftungFür die Durchführung der Mittelverwendungskontrolleund die Haftung der Mittelverwendungskontrolleurin8.2Die Mittelverwendungskontrolleurin verpflichtet sich, dieInformationen streng geheim zu halten und keinem Drittenzugänglich zu machen. Nicht Dritte sind die künftigenGesellschafter der Auftraggeberin. Von der Verpflichtungausgenommen ist die Weitergabe von Informationenan berufsrechtlicher Schweigepflicht unterliegendeDritte und deren Mitarbeiter, soweit solche von der Mittelverwendungskontrolleurinim Rahmen der Erfüllungdieses Vertrags eingeschaltet werden. Zur Erfüllung dieserGeheimhaltungsverpflichtung hat die Mittelverwendungskontrolleurinalle notwendigen und zumutbarenMaßnahmen zu ergreifen.8.3Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationender Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemeinzugänglich waren oder im Nachhinein ohne Verstoßder Mittelverwendungskontrolleurin gegen die hiergeregelte Verschwiegenheitspflicht der Öffentlichkeit bekanntoder zugänglich gemacht werden.13. Anhang | 197


TREUHAND- UNDVERWALTUNGSVERTRAGbetreffend die Tätigkeit der <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand undVerwaltungs <strong>GmbH</strong> als Beteiligungstreuhänderin oderVerwaltungstreuhänderin<strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong> <strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>InhaltsverzeichnisVorbemerkung§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrags§ 2 Abschluss des Treuhandvertrags§ 3 Rechte und Pflichten der Treugeber§ 4 Rechte und Pflichten der Treuhänderin§ 5 Einzahlung der Einlagen§ 6 Vergütung der Treuhänderin§ 7 Haftung der Treuhänderin§ 8 Übertragung der Beteiligung, Rechtsnachfolge§ 9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses§ 10 Beendigung des Treuhandverhältnisses§ 11 Treugeberregister§ 12 Personengemeinschaften§ 13 Kommunikation zwischen Treuhänderin undtreugeber§ 14 Steuerliches Veranlagungsverfahren§ 15 SchlussbestimmungenVorbemerkungDie <strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong> mitSitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des AmtsgerichtsBerlin-Charlottenburg in Berlin unter HRB 97206,geschäftsansässig Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin,– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –Die Beteiligung von Gesellschaftern soll in der Regel dadurcherfolgen, dass sich Anleger über die Treuhänderinin der Weise beteiligen, dass die Treuhänderin im eigenenNamen, jedoch für Rechnung und im Treuhandauftragder Anleger Kommanditbeteiligungen im Außenverhältnisals einheitliche Kommanditbeteiligung übernimmtund hält. Als Kommanditistin der treuhänderisch gehaltenenBeteiligungen wird allein die Treuhänderin im Handelsregistereingetragen. Im Verhältnis der Gesellschafterzueinander und zur Fondsgesellschaft werden die Treugebergesellschafterentsprechend ihrer Anteile an der vonder Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbarberechtigt und verpflichtet. Die Annahme derauf Beitritt zur Fondsgesellschaft als Treugeber gerichtetenErklärung bedarf der Zustimmung der geschäftsführendenKommanditistin.Mit dem Beitritt zur Gesellschaft kommt zwischen derTreuhänderin einerseits und dem unmittelbar beteiligtenAnleger („Kommanditisten“) ein Verwaltungstreuhandverhältnisund zwischen der Treuhänderin einerseits unddem mittelbar über die Treuhänderin beteiligten Anleger(„Treugebergesellschafter“) andererseits ein Beteiligungstreuhandverhältnisnach Maßgabe dieses Treuhandvertragszustande. Der Treuhandvertrag, in dem Kommanditistenund Treugebergesellschafter zusammenfassend als„Treugeber“ bezeichnet sind, soweit es einer Unterscheidungnicht bedarf, hat nachfolgende Bedingungen.§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrags(1) Die Treuhänderin wird sich im Außenverhältnis im eigenenNamen, im Innenverhältnis aber im Auftragund für Rechnung des Treugebergesellschafters nachMaßgabe dieses Vertrags und des Gesellschaftsvertragsan der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärungangegebenen Betrags beteiligen odereine bisher von ihr für eigene Rechnung gehalteneBeteiligung künftig für den Treugeber halten.ist Treuhandkommanditistin der <strong>Bouwfonds</strong> <strong>Private</strong> <strong>Dutch</strong><strong>Parking</strong> <strong>Fund</strong> I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Sitz Berlin (die „Fondsgesellschaft“).Die geschäftsführende Kommanditistin <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs<strong>GmbH</strong> ist zeitlich beschränkt berechtigt undbevollmächtigt, zur Durchführung des Investitionsvorhabensder Fondsgesellschaft das Gesellschaftskapital durchAufnahme weiterer Kommanditisten und / oder Aufstockungder Beteiligung der Treuhandkommanditistin ohneZustimmung der Mitgesellschafter und unter Befreiungvon den Beschränkungen des § 181 BGB zu erhöhen.(2) Der Gesellschaft direkt als Kommanditisten beitretendeGesellschafter wird die Treuhänderin als Verwaltungstreuhänderinhinsichtlich ihrer Beteiligungbetreuen.§ 2 Abschluss des TreuhandvertragsDas Treuhandverhältnis wird dadurch begründet, dass dieTreuhänderin die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärungnebst Angebot auf Abschluss des Treuhandver-13. Anhang | 199


trags annimmt. Der Treugeber hält sich an das Angebotauf Abschluss des Treuhandvertrags für drei Monate abdem Tage der Unterzeichnung der Beitrittserklärung gebunden,soweit er nicht fristgerecht von gesetzlichen Widerrufsrechtenbezüglich seines BeteiligungsangebotsGebrauch macht. Der fristgerechte Widerruf der auf denBeitritt zur Gesellschaft als Treugeber oder als Kommanditistgerichteten Willenserklärung durch den Treugebergilt als Widerruf auch des Angebots auf Abschluss desTreuhandvertrags. Auf den Zugang der Annahmeerklärungverzichtet der Treugeber. Die Treuhänderin wird denTreugeber gleichwohl unverzüglich über die Annahme derBeitrittserklärung informieren.§ 3 Rechte und Pflichten der Treugeber(1) Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin unddem Treugeber regelt sich nach den Vorschriften diesesTreuhandvertrags sowie dem Gesellschaftsvertragder Fondsgesellschaft. Die Regelungen des Gesellschaftsvertragssind auch insoweit analog anwendbar,als ein besonderer Verweis auf die Rechte undPflichten der Treugeber und der Treuhänderin in demGesellschaftsvertrag nicht erfolgt. Der Gesellschaftsvertragist so auszulegen, dass die Regelungen demTreugebergesellschafter Rechte und Pflichten einräumen,die denen eines unmittelbar beteiligten Kommanditistenmöglichst nahekommen.die Treugeber stehen nicht in Rechtsbeziehung zueinander.Insbesondere bilden sie keine Innengesellschaftund sind im Verhältnis zueinander nicht verpflichtet,einen gemeinsamen Zweck zu fördern oderBeitragsleistungen im weitesten Sinne zu erbringen.(2) Der Treugebergesellschafter trägt in Höhe seinerBeteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wieein im Handelsregister eingetragener Kommanditistund nimmt am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaftteil.die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichenWirkungen treffen ausschließlich den Treugebergesellschafter.Treugebergesellschafter beitretender Treugeber wirdinsoweit von der Treuhänderin hiermit unwiderruflichim Umfang seiner Beteiligung zur Vertretung derTreuhänderin gegenüber der Fondsgesellschaft beiGesellschafterversammlungen und bei der Teilnahmean Abstimmungen bevollmächtigt. Dies gilt auch füralle Rechte im Zusammenhang mit der Teilnahme anschriftlichen Abstimmungen gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertragsund die Rechte aus § 7 Abs. 8 Satz4 und § 9 Abs. 10 Satz 3 des Gesellschaftsvertrags.der als Kommanditist beitretende Treugeber bevollmächtigtdie Treuhänderin hiermit unwiderruflich undüber den Tod hinaus mit seiner Vertretung gegenüberder Fondsgesellschaft. Die Treuhänderin wird von dieserVollmacht keinen Gebrauch machen, wenn derKommanditist selbst an Abstimmungen teilnimmt.Soweit der Treugeber vom Recht zur Teilnahme anAbstimmungen keinen Gebrauch macht, wird diesesRecht von der Treuhänderin nach vom Treugeber erteiltenWeisungen ausgeübt. Erteilt der Treugeberkeine Weisung, wird die Treuhänderin an Abstimmungenteilnehmen, sich mit den anteilig auf den Treugeberentfallenden Stimmen aber stets der Stimme enthalten.(4) Der Treugeber wird der Treuhänderin keine Weisungenerteilen, durch deren Befolgung die Treuhänderingegen ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungenverstoßen würde.erhält die Treuhänderin von ihren Treugebern unterschiedlicheWeisungen, ist sie verpflichtet und nachMaßgabe des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaftberechtigt, ihre Rechte entsprechend den unterschiedlichenWeisungen unterschiedlich auszuüben(gesplittete Stimmabgabe nach dem Verhältnisder Treuhandbeteiligungen).(5) Der Treugeber hat die Treuhänderin nach Kräften umfassendund ohne Verzögerung zu unterstützen, damitdiese ihren Auftrag gemäß dem Treuhandvertragerfüllen kann.(3) Die nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschafteinem Kommanditisten zustehenden Mitwirkungsrechte,insbesondere sein Recht zur Teilnahmean Gesellschafterversammlungen und sein Stimmrecht,kann der Treugebergesellschafter selbst oderdurch nach Gesellschaftsvertrag taugliche von ihmbestimmte Bevollmächtigte wahrnehmen. Ein als§ 4 Rechte und Pflichten der Treuhänderin(1) Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautendeTreuhandverträge mit Treugebern bis zur Höhe desim Gesellschaftsvertrag genannten Kommanditkapitalszuzüglich etwaiger vertraglich zulässiger Überzeichnungabzuschließen. Die Treuhänderin wird die200 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


(4) Kommt der Treugebergesellschafter seiner Verpflichtunggemäß Abs. 1 nicht, nur teilweise oder nichtfristgemäß nach, so hat er Verzugszinsen in Höhe von5% über dem jeweiligen Basiszinssatz per annum andie Treuhänderin zu zahlen. Die Geltendmachung einesweiteren Schadens bleibt unberührt.die Treuhänderin ist im Verzugsfall zur gerichtlichenGeltendmachung des Einzahlungsanspruchs berechtigt.(5) Kommt ein Treugebergesellschafter seiner Verpflichtunggemäß Abs. 1 trotz Mahnung und Nachfristsetzungnicht oder nicht in voller Höhe nach, so ist dieTreuhänderin auch berechtigt, von der Beitrittsvereinbarungund dem Treuhandvertrag zurückzutreten.Die geschäftsführende Kommanditistin ist entsprechendden Regelungen des Gesellschaftsvertragsberechtigt, einen säumigen Kommanditisten aus derFondsgesellschaft auszuschließen. Der Ausschluss giltals Rücktritt der Treuhänderin vom Treuhandvertrag.(6) Bei Rücktritt ist dem betroffenen Treugebergesellschaftereine geleistete Einzahlung erst dann zurückzuzahlen,wenn ein anderer Treugeber die Beteiligungübernommen hat oder zusätzlich in derentsprechenden Höhe der Fondsgesellschaft beigetretenist und seine vertraglichen Einzahlungen involler Höhe geleistet hat.etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.Der ausscheidende Treugebergesellschafterträgt neben den Verzugszinsen die im Zusammenhangmit dem Ausscheiden entstehenden Kosteneinschließlich im Gesellschaftsvertrag vorgesehenerVertragsstrafen und / oder pauschalierter Schadensbeträge.die Treuhänderin ist zur Aufrechnung mit Rückzahlungsansprüchenbefugt. Weitere Ansprüche hat derausscheidende Treugeber nicht.(7) Macht die geschäftsführende Kommanditistin von ihremRecht Gebrauch, die Einstellung des Beteiligungsangebotszu beschließen, weil das vorgesehene Eigenkapitalder Fondsgesellschaft nicht binnen derdafür vorgesehenen Frist eingeworben ist (§ 5 Abs.3 des Gesellschaftsvertrags), wird dem Treugebergesellschafterdie geleistete Einlage einschließlich Agiounverzinst zurückgezahlt. Der Treuhand- und Verwaltungsvertraggilt mit der Rückzahlung als aufgehoben.Weitergehende Ansprüche gegen die Treuhänderin,gleich aus welchem Rechtsgrund, sind fürdiesen Fall ausgeschlossen.§ 6 Vergütung der TreuhänderinFür die Betreuung der Treugeber und die Tätigkeit in derLiquidationsphase erhält die Treuhänderin von der Fondsgesellschaftdie im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Vergütung.Die Vergütung wird unmittelbar von der Fondsgesellschaftentrichtet. Die besonderen Vergütungennach §§ 4 Abs. 5 und 8 Abs. 1 dieses Treuhandvertragsbleiben unberührt.§ 7 Haftung der Treuhänderin(1) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind vonder Treuhänderin mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes wahrzunehmen.(2) Die Treuhänderin haftet nicht für die Durchführungder Investition, den Eintritt des vom Treugeber beabsichtigtensteuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolgesder Beteiligung, für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslageder Fondsgesellschaft oder den Inhalt desVerkaufsprospekts. Ihr obliegt nicht die Überwachungder Geschäftsführung der Fondsgesellschaft.(3) Die Ausführung von Weisungen des Treugebers stelltdie Treuhänderin von jeder Verantwortlichkeit frei,soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungenentgegenstehen.(4) Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen ausdiesem Vertrag oder bei einer Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit haftet die Treuhänderinauch bei fahrlässiger Schadensverursachung.Im Übrigen haften die Treuhänderin und ihre Organeauch für ein vor dem Vertragsabschluss liegendesVerhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, und nurfür den typischen und vorhersehbaren Schaden. DieHaftung der Treuhänderin ist dann auf die Höhe desBeteiligungsbetrags des Treugebers (inkl. Agio) begrenzt.(5) Ansprüche gegen die Treuhänderin aus Schäden infolgeVerletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjährendrei Jahre nach Eintritt des schadenstiftenden Ereignisses,soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen anwendbarsind.202 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


(6) Soweit nicht der Treuhänderin Vorsatz zur Last fällt,sind Ansprüche binnen einer Ausschlussfrist vonzwölf Monaten nach Kenntnis des Treugebers schriftlichgeltend zu machen.Für eine Kenntnis des Treugebers genügt die Möglichkeitder Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände,die eine Haftung der Treuhänderin begründen.Die Möglichkeit wird unwiderleglich vermutet,wenn die Umstände sich aus dem Geschäftsberichtder Fondsgesellschaft oder einem schriftlichen Berichtder Treuhänderin ergeben. Die Frist beginnt mitEnde des siebten Tages nach der Absendung des jeweiligenBerichts an die zuletzt bekannt gegebeneAdresse des Treugebers.§ 8 Übertragung der Beteiligung,Rechtsnachfolge(1) Der Treugebergesellschafter kann seine von der Treuhänderinfür ihn gehaltene Beteiligung mit Zustimmungaller Gesellschafter ganz oder teilweise zum31.12. eines jeden Jahres auf einen Dritten übertragenoder diese verpfänden, soweit der Dritte nichteine Personengesellschaft oder ein anderer Zusammenschlussvon Personen ist, die / der nach niederländischemSteuerrecht als transparente Gesellschaftangesehen wird. Die Genehmigungspflicht erstrecktsich auf alle Rechtsgeschäfte, die den rechtlichen oderwirtschaftlichen Übergang eines Treugeberanteils aufeinen Dritten bewirken, namentlich auf alle Arten derUmwandlung im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes.Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrensgelten die Vorschriften des § 15 des Gesellschaftsvertragsentsprechend. Der Übernehmer trittmit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigenTreugebergesellschafters.Für die Mitwirkung bei der Übertragung oder Verpfändunghat die Treuhänderin Anspruch auf eineVergütung in Höhe von 0,5% (in Worten: null Kommafünf Prozent) des Beteiligungsbetrags, höchstensaber 250 EUR (in Worten: zweihundertfünfzig Euro)zuzüglich Umsatzsteuer. Schuldner sind der übertragendeoder verpfändende Treugebergesellschafterund der Übernehmer beziehungsweise Pfändungsgläubigerals Gesamtschuldner. Für eine erstmaligeVerpfändung an ein inländisches Kreditinstitut giltdie Zustimmung als erteilt; sie löst keine Vergütungspflichtaus.(2) Eine Übertragung oder sonstige Verfügung oder Belastungist nur möglich, wenn die verbleibende unddie entstehende Treugeberbeteiligung mindestensfünf Anteile umfasst, also mindestens 5.000 EUR beträgt.Jede Treugeberbeteiligung muss durch 1.000ohne Rest teilbar sein.(3) Stirbt der Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesemVertrag auf seine Rechtsnachfolger über. DieErbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden,so haben diese ohne Aufforderung einen gemeinsamenBevollmächtigten zu bestellen, dergegenüber der Treuhänderin und der Gesellschaftfür alle Rechtsnachfolger nur einheitlich handelnkann. Bis zu dessen Bestellung kann die TreuhänderinZustellungen an jeden Rechtsnachfolger vornehmenmit der Wirkung für und gegen jeden anderenRechtsnachfolger. Weisungen der Rechtsnachfolgerbraucht die Treuhänderin bis zur Bestellung des gemeinsamenBevollmächtigten nur zu berücksichtigen,wenn diese von allen Rechtsnachfolgern einheitlichund schriftlich ergehen. Absatz 1 Satz 5 giltentsprechend.(4) Der Treugeber verpflichtet sich, durch Nachfolgeregelungsicherzustellen, dass im Falle seines Todeseine Aufspaltung seiner Beteiligung in wenigerals fünf Anteile, also in Beträge unter 5.000 EURoder Beträge, die nicht ganzzahlig durch 1.000 teilbarsind, nicht erfolgt. Hat der Treugeber für seinenTodesfall keine derartige Regelung getroffen,sind die Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmerverpflichtet, sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigtenvertreten zu lassen, der das Stimmrechtnur gemeinsam und einheitlich für seine Vollmachtgeberausüben kann. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigterbestellt ist, ruhen das Stimmrechtund das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungenmit Ausnahme der Teilnahmean Abstimmungen, die eine Änderung des Gesellschaftsvertragsbetreffen. Auszahlungen werden biszur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigtenunverzinslich einbehalten.(5) Die Zulässigkeit der Übertragung oder sonstigenVerfügung über die Beteiligung eines Kommanditistenrichtet sich ausschließlich nach den diesbezüglichenRegelungen des Gesellschaftsvertrags. Dasgemäß § 4 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags zu begründendeVerwaltungstreuhandverhältnis richtetsich nach den Regelungen dieses Vertrags.13. Anhang | 203


§ 9 Umwandlung desTreuhandverhältnisses(1) Der Treugebergesellschafter ist entsprechend denRegelungen des Gesellschaftsvertrags, vorbehaltlichgesellschaftsvertraglicher Auflagen, insbesondereder Erteilung gehöriger Vollmacht an die geschäftsführendeKommanditistin, jederzeit berechtigt, dieEintragung seiner selbst anstelle der Treuhänderinmit der von dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlagein das Handelsregister zu verlangenund die auf ihn entfallende Kommanditeinlage damitauch im Außenverhältnis zu übernehmen. Machtder Treugebergesellschafter von diesem Recht Gebrauch,nimmt die Treuhänderin die Rechte des bisherigenTreugebers fortan als Verwaltungstreuhänderinwahr. Die Regelungen dieses Vertrags geltendann mit der Maßgabe fort, dass ab der Eintragungdes bisherigen Treugebergesellschafters als Kommanditistim Handelsregister die Regelungen für die Verwaltungstreuhandtätigkeitder Treuhänderin nachdiesem Vertrag Anwendung finden.d) Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses mit derFondsgesellschaft oder Ausschluss des Treugebers;e) dass der Treugeber ein „nicht zugelassener Anleger“im Sinne des § 4 Abs. 15 des Gesellschaftsvertragsder Fondsgesellschaft ist oder wird (auchbei Erwerb der Beteiligung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge)oder dass er eine „nicht zugelasseneBeteiligung“ im Sinne dieser Regelung desGesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft hält.(3) Das Treuhandverhältnis endeta) bei Ausscheiden des Treugebers aus der Gesellschaftmit Vollzug des Ausscheidens;b) ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Eröffnungeines Insolvenzverfahrens über das Vermögender Treuhänderin oder dessen Ablehnungmangels Masse oder der Vollstreckung in die Beteiligungder Treuhänderin;(2) Die Treuhänderin tritt hiermit eine der Beteiligung desTreugebergesellschafters entsprechende Kommanditeinlageunter der aufschiebenden Bedingung derUmwandlung der bisher mittelbaren Beteiligung desbisherigen Treugebergesellschafters in eine Kommanditbeteiligungauf Verlangen des Treugebergesellschaftersund der Eintragung des Treugebergesellschaftersin das Handelsregister an den Treugebergesellschafterab, dieser nimmt die Abtretung an.§ 10 Beendigung desTreuhandverhältnissesc) in allen anderen Fällen mit Beendigung der Liquidationder Gesellschaft und Schlussrechnung derTreuhänderin.unter der aufschiebenden Bedingung des Eintrittsder Voraussetzungen der Teilziffern b) tritt die Treuhänderinhiermit eine der Beteiligung des Treugebergesellschaftersim Zeitpunkt des Eintritts der Bedingungentsprechende Kommanditeinlage unter derweiteren aufschiebenden Bedingung der Eintragungdes Treugebergesellschafters in das Handelsregisteran den bisherigen Treugebergesellschafter ab, diesernimmt die Abtretung an.(1) Das Treuhandverhältnis unter Einschluss begebenerVollmachten wird auf die Dauer der Gesellschaft geschlossen.(2) Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigemGrund gekündigt werden. Wichtige Gründe für dieTreuhänderin sind insbesondere:a) Verstoß des Treugebers gegen seine Einzahlungsverpflichtungen;(4) In jedem Falle der Beendigung des Treuhandvertragsvor Abschluss der Liquidation der Gesellschaft ist dieTreuhänderin stets berechtigt, die Umwandlung derBeteiligung des Treugebergesellschafters in eine unmittelbareBeteiligung zu verlangen, wenn nicht derTreugeber einen anderen Treuhänder bestellt unddieser eine der Beteiligung des Treugebergesellschaftersentsprechende Kommanditeinlage übernimmtund die Übernahme im Handelsregister eingetragenwird.b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögendes Treugebers oder Ablehnung desselben;c) Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Treugebers;(5) Endet das Treuhandverhältnis durch Kündigung nachAbs. 2 oder gemäß Abs. 3 Teilziffer a) und ist die Treuhänderinals Beteiligungstreuhänderin für den Treugebergesellschaftertätig, hat sie nach ihrer Wahleine der Beteiligung des Treugebergesellschafters204 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


entsprechende Kommanditbeteiligung an den Treugebergesellschafteraufschiebend bedingt auf dieEintragung des Treugebers als Kommanditist im Handelsregisterabzutreten oder das an den Treugebergesellschafterweiterzuleiten, was aufgrund der Auseinandersetzungsregelungdes Gesellschaftsvertragsauf die der Beteiligung des Treugebergesellschaftersentsprechende Kommanditbeteiligung entfällt. WeitergehendeAnsprüche des Treugebergesellschafterssind ausgeschlossen.die <strong>Bouwfonds</strong> Real Estate Investment ManagementDeutschland <strong>GmbH</strong> zu übertragen.(6) Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,dass im Rahmen dieses Vertrags personenbezogeneDaten auf EDV-Anlagen gespeichertund genutzt werden.§ 12 Personengemeinschaften§ 11 Treugeberregister(1) Die Treuhänderin führt für alle Treugeber ein Registermit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenenDaten.(2) Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungenseiner in der Beitrittserklärung getätigten Angabender Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen.(3) Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in dasRegister oder auf Angaben über die übrigen Treugeber.Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragungdes Treugebers in das Register darf die Treuhänderinnur den Organen und geschäftsführendenGesellschafterinnen der Fondsgesellschaft, der Besitzgesellschaftund der Beteiligungsgesellschaft undden zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Prüfernund Beratern dieser Gesellschaften erteilen, essei denn, die Auskünfte seien gesetzlich vorgeschrieben,der Treugeber habe der Auskunftserteilung ausdrücklichzugestimmt oder die Beteiligung des Treugeberssei dem Auskunftsempfänger bereits bekannt.(4) Der Treugeber ist nach § 4 Abs. 13 des Gesellschaftsvertragsverpflichtet, seine gesetzlichen Pflichtennach dem Geldwäschegesetz („GWG“) zu erfüllen.Insbesondere hat er zusammen mit seiner Beitrittserklärungdie zur Durchführung der Identitätsprüfunggemäß § 4 Abs. 3 und 4 GWG erforderlichenAngaben zu machen und Unterlagen beizubringen.Kommt der Treugeber diesen Pflichten nicht nach,kann die Treuhänderin nach ihrer Wahl nach Mahnungund Nachfristsetzung von diesem Treuhandvertragzurücktreten.(5) Die Treuhänderin ist in diesem Zusammenhang berechtigt,die Durchführung der zur Erfüllung ihrergesetzlichen Sorgfaltspflichten nach § 3 GWG erforderlichenMaßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG aufdie <strong>Bouwfonds</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und / oder(1) Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugebersind, übernehmen alle Verpflichtungen aus dem Treuhandvertragals Gesamtschuldner.(2) Sie können ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen,schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zurEntgegennahme von Auszahlungen, Erklärungenund Schriftstücken ermächtigt sein muss, ausüben.Die Rechte der Personen, die gemeinschaftlich Treugebersind, können nur gemeinschaftlich und einheitlichvon dem Vertreter ausgeübt werden. Bis zurBenennung eines Bevollmächtigten gegenüber derTreuhänderin ruhen sämtliche Rechte aus der treuhänderischgehaltenen Beteiligung, soweit nicht allegemeinschaftlichen Treugeber übereinstimmendeschriftliche Weisung an die Treuhänderin erteilen.§ 13 Kommunikation zwischenTreuhänderin und Treugeber(1) Mitteilungen in Text- oder Schriftform gelten als amdritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen,wenn die Übersendung an die zuletzt schriftlichmitgeteilte Anschrift des Treugebers erfolgt ist.(2) Mitteilungen an den Treugeber können schriftlich, inTextform oder per Telefax erfolgen. Sie können perE-Mail oder durch Online-Hinterlegung mit Benachrichtigungper E-Mail erfolgen, wenn der Treugeberdiese Kommunikationsform gewählt hat. Die Wahl istjederzeit widerruflich.(3) Die Teilnahme an Abstimmungen im Umlaufverfahrenkann schriftlich oder per Telefax erfolgen. Siekann per E-Mail oder durch Online-Abstimmung erfolgen,wenn der Treugeber diese Kommunikationsformgewählt hat und die geschäftsführende Kommanditistinoder die Treuhänderin sie bereitstellt.(4) Des Abschlusses von elektronischen Erklärungendurch Nachbildung der Namensunterschrift oder an-13. Anhang | 205


ders im Sinne des § 126b BGB bedarf es für Mitteilungenund Abstimmungserklärungen nicht.das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dassder Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle derunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungenoder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemesseneRegelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demam nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollthaben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertragsgewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss diesesVertrags oder bei der späteren Aufnahme einerBestimmung den Punkt bedacht hätten.§ 14 Steuerliches VeranlagungsverfahrenDer Treugeber wird darauf hingewiesen, dass eine steuerlicheBerücksichtigung seiner Sonderwerbungskostennur im Rahmen der einheitlichen und gesondertenFeststellungserklärung der Fondsgesellschaft oder einerggf. daraus abzuleitenden gesonderten und einheitlichenFeststellungserklärung der Treuhänderin möglichist. Die Verpflichtungen gemäß § 14 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags(Übermittlung von Nachweisen über Sonderwerbungskostenspätestens am 31.3. des auf ein Geschäftsjahrfolgenden Jahres an die geschäftsführendeKommanditistin) gelten für Treugebergesellschafter entsprechend.Soweit der Treuhänderin Aufwendungen wegenverspäteten Nachweises von Sonderwerbungskostenim Sinne des § 14 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags treffen,ist der Treugebergesellschafter zu deren Ersatz verpflichtetund ist die Treuhänderin wahlweise berechtigt,diese Aufwendungen von der nächstfolgenden Auszahlungabzusetzen.(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus diesem Vertrag ist der Sitz der Treuhänderin,soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.(4) Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlichdem deutschen Recht.Berlin, den 19. Juni 2012<strong>Bouwfonds</strong> Treuhand und Verwaltungs <strong>GmbH</strong>gez. Ellen Sommerfeld gez. Nicholas Okech§ 15 Schlussbestimmungen(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen diesesVertrags sowie alle das Treuhandverhältnis betreffendenVereinbarungen der Treugeber untereinander,mit der Treuhänderin und mit der Fondsgesellschaftbedürfen der Schriftform, soweit nicht kraft zwingendenRechts eine strengere Form vorgeschriebenist. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlichverzichtet werden.(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrags oder einekünftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganzoder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbarsein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeitspäter verlieren, so wird hierdurch dieGültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertragsnicht berührt.206 | Parkhaus-Portfolio Niederlande


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