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Protokoll der 19. Gemeinderatssitzung vom 04.06.2012 (84 KB) - .PDF

Protokoll der 19. Gemeinderatssitzung vom 04.06.2012 (84 KB) - .PDF

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P R O T O K O L LGemäß § 35 <strong>der</strong> Tiroler Gemeindeordnung (TGO) wurde über die <strong>19.</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<strong>der</strong> Gemeinde Walchsee nachfolgende Nie<strong>der</strong>schrift aufgenommen:Ort:Sitzungssaal – Gemeindeamt WalchseeZeit: Montag, 04. Juni 2012Beginn:Ende:20.00 Uhr22.22 UhrAnwesend: Bgm. Wittlinger Dieter, Vorsitzen<strong>der</strong>Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm RenéeGV – Ritzer Christian, Beikircher Markus und Salvenmoser ThomasGR – Fischbacher Siegfried, Dr. Kurz Reinhart, Kronbichler Peter,Praschberger Johannes, Geisler Johann, Ing. Kurz Simon, GeislerBernhard, Fischbacher Matthäus und Fischbacher JosefaGR-Ers. – Johann MayrAbwesend: Mag. Wimmer Ekkehard (entschuldigt)Schriftführer: Edenstrasser Gernot, M.Sc.Zuhörer:5 PersonenTagesordnung:1) Genehmigung und Unterfertigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 18. Gemein<strong>der</strong>atssitzung2) Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Gemeindeangelegenheiten (AussichtsturmSchwemm, DE-Ausschuss – Besetzung Steuerungsgruppe etc.)mit anschließen<strong>der</strong> Diskussionsmöglichkeit3) Beschlussfassung <strong>der</strong> Waldaufsichtsumlage 20124) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Kreditvergabebetreffend Finanzierung: Unimog, Ba<strong>der</strong>echt und Erschließung Fischbachergründe5) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem Abschluss einesDienstbarkeitszusicherungsvertrages zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Walchseeund <strong>der</strong> TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG6) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gewährung einerSubvention betreffend Beschneiung „Liftanlagen Zahmer Kaiser GmbH“7) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung desFlächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 1300/4, KG Walchsee (Eigentümer:Dr. Franz Handle)Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 160 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


8) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung desFlächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 1598/7, KG Walchsee (Eigentümer:Johann Mayr)9) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erlassung einesBebauungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 364/12, KG Walchsee (Eigentümer:Andreas Mayr und Stefan Mayr)10) Aufhebung des Auflagebeschlusses <strong>vom</strong> 12.10.2009 und des Erlassungsbeschlusses<strong>vom</strong> 16.08.2010 betreffend <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des örtlichen Raumordnungskonzeptes(Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – Rettenschöss)11) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung desÖrtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee im Bereich <strong>der</strong>Gp 548*, 549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen), KG 83019 Walchsee(zur Gänze/ bzw. * zum Teil) von <strong>der</strong>zeit landwirtschaftlichen Freihalteflächen(FL) in nachfolgende Entwicklungsbereiche bzw. Festlegungen:FE 01/12 - Golfplatz "Moarhof – Walchsee – Rettenschöss" S 01/12 - Son<strong>der</strong>nutzungBiotopverbund12) Aufhebung des Auflagebeschlusses <strong>vom</strong> 12.10.2009 und des Erlassungsbeschlusses<strong>vom</strong> 16.08.2010 betreffend <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes(Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – Rettenschöss)13) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung desFlächenwidmungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee im Bereich <strong>der</strong> Gp 548*,549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen), KG 83019 Walchsee (zurGänze/ bzw. * zum Teil) von <strong>der</strong>zeit Freiland in nachfolgend angeführteWidmungsfestlegungen:Son<strong>der</strong>fläche Sportanlage - UVP-pflichtiger Golfplatz gem. § 50 TROG 2011Son<strong>der</strong>fläche Biotopverbund - Zauneidechse gem. § 43 Abs. (1) TROG 2011Son<strong>der</strong>fläche Biotopverbund - Kleinbiotop gem. § 43 Abs. (1) TROG 201114) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe vonStraßenbauaufträgen für das Jahr 201215) Anträge, Anfragen, AllfälligesSitzungsverlaufBgm. Wittlinger begrüßt die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates zur <strong>19.</strong> Sitzung undnimmt aufgrund <strong>der</strong> Anwesenheit von Herrn Johann Mayr die Gelegenheit zumAnlass, diesem für seine 30-jährige Tätigkeit als Gemein<strong>der</strong>at, Gemeindevorstandbzw. als stv. Bürgermeister zu danken.In weiterer Folge verteilt Bgm. Wittlinger an die gewählten kommunalen Volksvertretermit dem Wappen von Walchsee versehene Abzeichen und äußert hiezudie Bitte, diese bei offiziellen Anlässen auch anzubringen (in <strong>der</strong> Regel im Bereichdes Reverses).Sodann leitet er zu Tagesordnungspunkt 1 über.Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 161 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Zu 1 – Genehmigung und Unterfertigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong> 18. Gemein<strong>der</strong>atssitzungBgm. Wittlinger ersucht um Unterfertigung desselbigen. Dieses wird einstimmiggenehmigt und von den anwesenden Gemein<strong>der</strong>äten unterfertigt.Zu 2 – Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Gemeindeangelegenheiten(Aussichtsturm Schwemm, DE-Ausschuss – Besetzung Steuerungsgruppeetc.) mit anschließen<strong>der</strong> DiskussionsmöglichkeitAnmerkung: Im Zusammenhang mit dem Präsentationsinhalt zum Bericht desBürgermeisters darf auf die entsprechenden Unterlagen verwiesen werden, inwelche die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates je<strong>der</strong>zeit während <strong>der</strong> AmtsstundenEinsicht nehmen können.Zum Gegenstandspunkt werden den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates die nachstehendenThemen zur Kenntnis gebracht:• 4-Elemente-WegBgm. Wittlinger verweist darauf, dass <strong>der</strong> 4-Elemente-Weg bis ca. Ende Juniwie<strong>der</strong> errichtet werden soll. Im Rahmen <strong>der</strong> Neuerrichtung kommt es zu einemgänzlichen Austausch <strong>der</strong> Kunstwerke und einer Neugestaltung desWeges. Für die Erlaubnis zur Aufstellung <strong>der</strong> Kunstwerke wurde mit demGrundeigentümer Anton Mayr eine Pacht in <strong>der</strong> Höhe von € 500,--, welche zugleichen Teilen <strong>vom</strong> TVB Kaiserwinkl und <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee getragenwird, vereinbart. Im Zuge <strong>der</strong> folgenden Diskussion wird die Frage einer Beschädigung<strong>der</strong> Kunstwerke durch Weidevieh und einer etwaigen Umzäunungals Gegenmaßnahme erörtert.• Geschiebebecken – Johann Huber („Pfandl“)In diesem Zusammenhang darf auf entsprechende Vorprotokollierungen,welche insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen des Gemeindevorstandes erfolgten, verwiesenwerden. Bgm. Wittlinger erläutert, dass er diesbezüglich bei JohannHuber persönlich vorgesprochen habe. Im Zuge dieses Gesprächs habe JohannHuber erwähnt, dass er für die Errichtung des Geschiebebeckens eineentsprechende Grundstücksablöse wolle. Lt. einer von Dipl.Ing. Peter Pollhammererstellten Schätzung würden sich die Kosten für die Errichtung einesGeschiebebeckens auf € 74.400,-- inkl. Mwst. belaufen. Darin nicht enthaltenseien die Kosten für die Durchführung einer Projektplanung, welche sich auf€ 7.200,-- inkl. Mwst. belaufen würden. Bgm. Wittlinger verweist auch darauf,dass eine Finanzierung des Projektes nicht gesichert sei. Einmal mehr steheseitens des Grundeigentümers die Drohung im Raum, künftig keine Loipenführungüber die in seinem Eigentum befindliche Grundstücksfläche zuzulassen.Im Zuge <strong>der</strong> folgenden Diskussion werden technische Details und etwaigeAlternativlösungsmöglichkeiten sowie die Frage <strong>der</strong> Wartung erörtert. GRMatthäus Fischbacher stellt die grundsätzliche Frage, inwieweit die Gemeindefür <strong>der</strong>artige Dinge zuständig sei, zumal Fälle dieser Art zahlreich vorhandenwären. GR Kronbichler meint, dass seitens <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee allesunternommen werden sollte, eine Loipenführung über die betreffendeGrundstücksfläche zu ermöglichen, um letztlich eine Verbindung zur Moar-Loipe herstellen zu können. Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm sieht im gegenwärtigenAbmachungsstadium sehr viele Unsicherheitsfaktoren und verweist auch aufden im Gemeindevorstand diskutierten Zeitraum von 30 Jahren für das RechtGemein<strong>der</strong>at Walchsee 162 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


• DE-Entwicklungsprozess Walchsee-2020 – SteuerungsgruppeBgm. Wittlinger nimmt Bezug auf den bevorstehenden Start des DE-Prozesses „Walchsee 2020“ und verweist zunächst auf die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<strong>der</strong> personellen Besetzung einer Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe,welche als oberstes Gremium innerhalb des DE-Prozesses und als koordinativeSchnittstelle zwischen den jeweiligen Arbeitsgruppen und den politischVerantwortlichen dient, sollte mit entsprechend repräsentativen Persönlichkeitenbesetzt sein.Derzeit stellt sich die personelle Zusammensetzung <strong>der</strong> Steuerungsgruppewie folgt dar:Bgm. Dieter Wittlinger, Bgm.-Stv. Mag. Dr. Renée Palm, TVB-Obmann GerhardErharter, GV Thomas Salvenmoser, Hubert Mayr und Amtsleiter GernotEdenstrasser, M.Sc..Abschließend meint Bgm. Wittlinger, dass noch mit weiteren Personen imHinblick auf ein Mitwirken in <strong>der</strong> Steuerungsgruppe zu reden sein wird.• Kin<strong>der</strong>garten-Erweiterung – personelle BesetzungIm Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Schaffung eines dritten Gruppenraumsverweist Bgm. Wittlinger auf ein mit LR Dr. Beate Palfra<strong>der</strong> persönlichgeführtes Gespräch und gibt die zugesagte För<strong>der</strong>höhe mit€ 7.000,-- für die Adaptierung des 3. Gruppenraumes an. Zusätzlich wurden€ 7.000,-- für die Sanierung <strong>der</strong> im Außenbereich befindlichen Spielgerätegewährt.In weiterer Folge verweist <strong>der</strong> Vorsitzende darauf, dass sich im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Ausschreibung einer pädagogischen Fachkraft für den Kin<strong>der</strong>gartenWalchsee mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstundenfolgende Personen beworben haben:• Michaela Schwentner, Kössen• Anna Maurberger, Erl• Vanessa Höck, Schwendt• Stefanie Enenkel, KössenFür die Stelle einer Assistentin im Beschäftigungsausmaß von 15 Wochenstundenhaben sich folgende Personen beworben:• Angela Ongaro, Walchsee• Anna Hörfarter, Walchsee• Anneliese Steffl, Kössen• Nadine Huber, Ebbs• Elisabeth Staffner, WalchseeAlle Personen wurden von Amtsleiter Edenstrasser zu einem Vorstellungsgesprächeingeladen, an dem Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm, die Leiterin des Kin<strong>der</strong>gartensBarbara Buchauer sowie Bgm. Wittlinger teilnehmen werden.• Leinenpflicht für bestimmte OrtsbereicheBgm. Wittlinger verweist darauf, dass er Bauamtsleiter Hörfarter und AmtsleiterEdenstrasser beauftragt habe, zu prüfen, inwieweit die Erlassung einerLeinenpflicht für bestimmte Ortsbereiche (genannt werden <strong>der</strong> See- bzw.Schwemmbereich) möglich und auch sinnstiftend sei. Zum Gegenstandspunktentwickelt sich eine rege Debatte, wobei die mangelnde Entsorgungs-Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 164 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Zum Gegenstandspunkt erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb <strong>der</strong> Vorsitzendeden Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at stellt, die vorliegende Verordnung im Sinnedes § 10 <strong>der</strong> Tiroler Waldordnung zu beschließen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 4 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Kreditvergabebetreffend Finanzierung: Unimog, Ba<strong>der</strong>echt und ErschließungFischbachergründeZum Gegenstandspunkt bringt Bgm. Wittlinger den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ateseinen Kredit-Angebotsvergleich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> FinanzierungUnimog, Ba<strong>der</strong>echt und Erschließung „Fischbacher-Gründe“ zur Kenntnis, wobeiauf die von FVW Reinhard Fahringer ausgearbeitete Angebotsaufstellung(Volksbank, Raiba und Sparkasse) verwiesen werden darf. Die Höhe des betreffendenKreditvolumens beläuft sich auf insgesamt € 502.700,--.Nach erfolgter Debatte stellt Bgm. Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at,dem Angebot <strong>der</strong> Sparkasse Kufstein (Variante 1) mit einem aktuellen Zinssatzvon 1,510% (3-Monats-Euribor – 30.04.2012 = 0,710% zuzüglich Aufschlag0,800%) – die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 5 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem Abschlusseines Dienstbarkeitszusicherungsvertrages zwischen <strong>der</strong> GemeindeWalchsee und <strong>der</strong> TIWAG-Tiroler Wasserkraft AGBgm. Wittlinger erläutert in groben Zügen den Inhalt eines Dienstbarkeitszusicherungsvertrages,welcher zwischen <strong>der</strong> TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG und<strong>der</strong> Gemeinde Walchsee abzuschließen sei. Die Dienstbarkeitszusicherung dientzur Übertragung von Nachrichten samt Zubehör in Grundstück 1674/1 und 1689.Der Vorsitzende verweist noch auf eine entsprechende vertragliche Ergänzung,welche noch einzufügen ist, wie folgt:1. Eine Durchführung <strong>der</strong> vertragsgegenständlichen Bauarbeiten hat saisonalbedingtaußerhalb des Zeitraumes 01.07. – 15.09.2012 zu erfolgen. Sollte eineDurchführung in einem <strong>der</strong> folgenden Kalen<strong>der</strong>jahre erfolgen, hat diesezeitliche Festlegung während <strong>der</strong> Sommermonate ebenfalls ihre Gültigkeit.2. Des Weiteren hat eine Löschung jener Dienstbarkeitseinräumungen zu Gunsten<strong>der</strong> TIWAG- Tiroler Wasserkraft AG, welche die Grundstücke Nr. 113/9,1688 sowie 1674/! betreffen, zu erfolgen. Dies gilt jedoch nur für jene Einbauten,welche von <strong>der</strong> TIWAG Tiroler Wasserkraft AG nach erfolgter Neuverlegung<strong>der</strong> Stromkabel nicht mehr benötigt werden.Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Wortmeldungen erfolgen, stellt <strong>der</strong> Vorsitzendeden Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at, <strong>der</strong> betreffenden Dienstbarkeitseinräumung– versehen mit oben angeführter Ergänzung – und den damit in Verbindungstehenden Festlegungen die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 6 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gewährungeiner Subvention betreffend Beschneiung „Liftanlagen ZahmerKaiser GmbH“Anmerkung: Seitens <strong>der</strong> Schriftführung darf in diesem Zusammenhang auf diezahlreich erfolgten Vorprotokollierungen – sowohl im Gemeindevorstand wieGemein<strong>der</strong>at Walchsee 166 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


auch im Gemein<strong>der</strong>at – verwiesen werden. Bgm. Wittlinger verweist auf den Antrag<strong>vom</strong> 12.04.2012 und stellt anhand <strong>der</strong> Planunterlage die tatsächlich beschneiteFläche im Ausmaß von 8,17 ha. dar. Er erwähnt weiter, dass man sichim Rahmen <strong>der</strong> letzten Sitzung des Gemeindevorstandes nach einer äußerstemotional geführten Debatte auf einen För<strong>der</strong>betrag in <strong>der</strong> Höhe von € 1.224,--per anno und pro beschneitem ha. (ergibt in Summe einen jährlichen För<strong>der</strong>betragin <strong>der</strong> Höhe von € 10.000,--) mit einer Laufzeit von 7 Jahren verständigt habe.Bgm. Wittlinger verweist zum wie<strong>der</strong>holten Male auf die mit einem funktionierendenLiftbetrieb einhergehende regionale Wertschöpfung. GR Johann Geislererkundigt sich hinsichtlich <strong>der</strong> Subventionshöhe durch den TVB Kaiserwinkl fürdie Liftanlagen Zahmer Kaiser GmbH, wobei eine solche von Bgm. Wittlinger mit€ 17.000,-- per anno (Laufzeit 10 Jahre) angegeben wird. GV Salvenmoser for<strong>der</strong>tgrundsätzlich ein bestimmtes System im Zusammenhang mit einer transparentenGewährung von För<strong>der</strong>ungen ein. Bgm. Wittlinger verweist auch darauf,dass er sich die Gewährung einer zusätzlichen För<strong>der</strong>ung für den Fall eines weiterenAusbaus <strong>der</strong> Beschneiungsanlage durchaus vorstellen könne. Einigkeitherrscht innerhalb des Gemein<strong>der</strong>ates dahingehend, als dass eine Mitgliedschaft<strong>der</strong> Liftanlagen Zahmer Kaiser GmbH. innerhalb des Tiroler Snow-Card-Verbundes eine unerlässliche Bedingung für die Subventionsgewährung darstelle.GR Praschberger bringt ein kostenfreies Schifahren für Kin<strong>der</strong> bis 8 Jahreund den kostenbegünstigten Erwerb von Schipässen für Kin<strong>der</strong> bis 13 Jahre inVorschlag und verweist auf ein diesbezügliches Beispiel in <strong>der</strong> Gemeinde Sölden.GR Johann Geisler meint, dass die Situation Walchsee – Sölden doch etwasschwer vergleichbar sei. Im Zusammenhang mit schon jetzt gewährten Begünstigungendurch die Liftanlagen Zahmer Kaiser GmbH meint GR Ing. Kurz,dass es mit dem Schiclub eine Son<strong>der</strong>vereinbarung hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten fürSchipässe geben würde. GR Kronbichler zeigt sich mit <strong>der</strong> nun vorgeschlagenenSubventionierungsvariante einverstanden, appelliert jedoch mit Nachdruck, dennordischen Bereich auch zu berücksichtigen.Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen, stelltBgm. Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at, einem För<strong>der</strong>betrag in <strong>der</strong> Höhevon € 1.224,-- per anno und pro beschneitem ha. (ergibt in Summe einenjährlichen För<strong>der</strong>betrag in <strong>der</strong> Höhe von € 10.000,--) für einen Investitionszeitraumvon 7 Jahren (beginnend mit dem Jahr 2012) die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 7 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 1300/4,KG Walchsee (Eigentümer: Dr. Franz Handle)Zunächst verweist Bgm. Wittlinger auf ein – aufgrund einer im Gemeindevorstandgetroffenen Festlegung – mit Hermann Kühnhackl geführtes Gesprächhinsichtlich einer möglichen Grundabtretung zur Errichtung eines Gehsteiges.Ergänzend führt hiezu <strong>der</strong> Vorsitzende an, dass eine <strong>der</strong>artige Vorgehensweise(Flächenwidmung und im Gegenzug die For<strong>der</strong>ung einer Grundstücksabtretungan die Gemeinde) – weil sachlich nicht gerechtfertig – auch nicht statthaft undüblich sei. Im Zusammenhang mit einer eventuell später beabsichtigten Gehsteigerrichtungkönne sich Hermann Kühnhackl jedoch eine unentgeltliche Abtretungeines ca. 20 cm breiten Streifens entlang seines Grundstücks vorstellen.Zum Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes erläutert Bgm. Wittlinger,dass diese <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen zur geringfügigen Erweiterungdes Bauplatzes <strong>der</strong> Gp 1298/4 nach Norden hin dienen würde. ZumGemein<strong>der</strong>at Walchsee 167 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Gegenstandspunkt entwickelt sich eine Diskussion, wo insbeson<strong>der</strong>e die Frage<strong>der</strong> Notwendigkeit eines Baulandzugewinns für das Anwesen von Herrn Kühnhacklerörtert wird. Bgm. Wittlinger verweist darauf, dass die Gemeinde bei Vorliegen<strong>der</strong> sachlichen Voraussetzungen zu widmen habe.Nach Abschluss <strong>der</strong> Diskussion stellt Bgm. Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at,<strong>der</strong> Umwidmung einer Teilfläche <strong>der</strong> Parzelle 1300/4, KG Walchsee,von <strong>der</strong>zeit Freiland in Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 die Zustimmungzu erteilenBeschluss: (geheime Abstimmung) – 14 (Ja-Stimmen) und 1 (Nein-Stimme)Der Entwurf betreffend eine teilweise Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes imBereich <strong>der</strong> Parzelle 1300/4, KG Walchsee, von <strong>der</strong>zeit Freiland in Wohngebiet(W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011, wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinenEinsichtnahme im Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden aufgelegt.Gleichzeitig hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschlussüber die dem Entwurf entsprechende Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanesgefasst.Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb <strong>der</strong>Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigtenPerson o<strong>der</strong> Stelle abgegeben wird.Zu 8 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 1598/7,KG Walchsee (Eigentümer: Johann Mayr)Anmerkung: GR-Ers. Johann Mayr verlässt aus Gründen <strong>der</strong> Befangenheit gemäߧ 29 Abs. 2 TGO 2001 den Sitzungssaal, zumal er selbst als Antragsteller für diebetreffende Flächenwidmung auftritt.Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Wittlinger, dass die beabsichtigte Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp 1598/7, KG Walchsee (Eigentümer:Johann Mayr), <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen zur Errichtungeines Unterstandes für Weidevieh dienen soll.Nach kurz geführter Debatte – insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die zeitlich geplanteAbfolge <strong>der</strong> Gebäudeerrichtung – stellt Bgm. Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at,<strong>der</strong> Umwidmung einer Teilfläche <strong>der</strong> Gp 1598/7, KG Walchsee, von<strong>der</strong>zeit Freiland in eine Son<strong>der</strong>fläche für sonstige land- und forstwirtschaftlicheGebäude gemäß § 47 TROG 2011 mit <strong>der</strong> Zusatzfestlegung „Unterstand fürWeidevieh“ (SLG), entsprechend dem vorliegenden Gutachten des RaumplanersDipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: (geheime Abstimmung) – 10 (Ja-Stimmen) und 4 (Nein-Stimmen)Der Entwurf betreffend eine teilweise Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes imBereich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Gp 1598/7, KG Walchsee, von <strong>der</strong>zeit Freiland in eine Son<strong>der</strong>flächefür sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude gemäß § 47 TROG2011 mit <strong>der</strong> Zusatzfestlegung „Unterstand für Weidevieh“ (SLG), wird durch vierWochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im Gemeindeamt während<strong>der</strong> Amtsstunden aufgelegt.Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 168 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Gleichzeitig hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschlussüber die dem Entwurf entsprechende Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanesgefasst.Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb <strong>der</strong>Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigtenPerson o<strong>der</strong> Stelle abgegeben wird.Beschluss: (geheime Abstimmung) einstimmig (ja)Zu 9 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erlassungeines Bebauungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 364/12, KG Walchsee(Eigentümer: Andreas Mayr und Stefan Mayr)Anmerkung: Auch zu diesem Tagesordnungspunkt sind auf GR-Ers. Johann Mayrdie Rechtsbestimmungen des § 29 Abs. 2 TGO 2001 betreffend Befangenheitanzuwenden, zumal es sich bei den Antragstellern auf Erlassung eines Bebauungsplanesum seine beiden Söhne handelt.Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Wittlinger, dass die Erlassung eines Bebauungsplanesim Bereich <strong>der</strong> Gp 364/12, KG Walchsee (Eigentümer: AndreasMayr und Stefan Mayr), <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtungzweier Wohngebäude durch die beiden Grundeigentümter zur Befriedigungdes Örtlichen Wohnbedarfs dienen würde.Nach kurz geführter Debatte stellt Bgm. Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at,<strong>der</strong> Erlassung des Bebauungsplanes im Bereich <strong>der</strong> Gp. 364/12, entsprechenddem vorliegenden Gutachten des Raumplaners Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner,die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 10 – Aufhebung des Auflagebeschlusses <strong>vom</strong> 12.10.2009 und des Erlassungsbeschlusses<strong>vom</strong> 16.08.2010 betreffend <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des örtlichenRaumordnungskonzeptes (Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee– Rettenschöss)Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee hat am 12.10.2009 bzw. 16.08.2010die Auflage sowie die Erlassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des ÖrtlichenRaumordnungskonzeptes betreffend Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee– Rettenschöss) beschlossen. Nachdem das Golfplatzprojekt in <strong>der</strong> dieser Beschlussfassungzugrunde liegenden Projektierung nicht umgesetzt werden kann– auf die folgenden TOP’s wird verwiesen –, stellt Bgm. Wittlinger den Antrag anden Gemein<strong>der</strong>at, <strong>der</strong> Aufhebung des Auflagebeschlusses <strong>vom</strong> 12.10.2009 unddes Erlassungsbeschlusses <strong>vom</strong> 16.08.2010 die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 11 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes Örtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>der</strong> Gemeinde Walchseeim Bereich <strong>der</strong> Gp 548*, 549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen),KG 83019 Walchsee (zur Gänze/ bzw. * zum Teil) von <strong>der</strong>zeit landwirtschaftlichenFreihalteflächen (FL) in nachfolgende Entwicklungsbereichebzw. Festlegungen:FE 01/12 - Golfplatz "Moarhof – Walchsee – Rettenschöss" S 01/12 -Son<strong>der</strong>nutzung BiotopverbundGemein<strong>der</strong>at Walchsee 169 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Bgm. Wittlinger stellt den nunmehr in Anspruch genommenen Flächenbereichplanlich dar. Er erläutert, dass sich das ursprünglich und <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at bereitsbewilligte Golfplatzprojekt (ROK und FW – siehe TOP 10) lediglich verkleinernund keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen würden, weshalbaus seiner Sicht wie<strong>der</strong>um entsprechend positive Beschlüsse zu fassen seien.Hinsichtlich eines vermehrten Verkehrsaufkommens (Anfrage von GV Ritzer imVorfeld <strong>der</strong> Sitzung) verweist <strong>der</strong> Vorsitzende auf ein vorliegendes Schreibenvon Dipl.Ing. Duiner, welches per Email am 31.05.2012 ha. einlangte, und bringtdem Gemein<strong>der</strong>at die darin enthaltenen maßgeblichen Textpassagen zurKenntnis. Zusammenfassend führt er aus, dass es sich hiebei um eine Detailfragehandle, welche im Rahmen <strong>der</strong> Durchführung des UVP-Verfahrens 1 einerrechtlichen Erörterung zugeführt würde.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Bgm. Wittlinger denAntrag an den Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong>Än<strong>der</strong>ung des örtlichen Raumordnungskonzepteswie folgt die Zustimmung zu erteilen:Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee beschließt gemäß § 64 Abs. 1 und 3sowie § 70 Abs. 1 und 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr.56/2012, in Verbindung mit § 65 Abs. 4 TROG 2011 und § 6 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes2001, LGBl. Nr. 34/2001, nachfolgenden Entwurf <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich <strong>der</strong> GrundstückeGp 548*, 549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen)KG 83019 Walchsee (zur Gänze/ bzw. * zum Teil) während sechs Wochen, dasist in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 14.06.2012 bis einschließlich zum 26.07.2012, zur öffentlichenEinsichtnahme im Gemeindeamt aufzulegen.Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeitgemäß § 6 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 34/2001.Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – RettenschössDer Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Auflegung des Entwurfes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des örtlichenRaumordnungskonzeptes für die in den <strong>vom</strong> Raumplanungsbüro DI AndreasFalch erstellten Än<strong>der</strong>ungsplänen dargestellten Grundstücke <strong>der</strong> KGWalchsee von <strong>der</strong>zeit landwirtschaftlichen Freihalteflächen (FL) in nachfolgendeEntwicklungsbereiche bzw. FestlegungenFE 01/12 - Golfplatz "Moarhof – Walchsee – Rettenschöss"S 01/12 - Son<strong>der</strong>nutzung Biotopverbund.Beschluss: (geheime Abstimmung) – einstimmig (ja)1 Dabei handelt es sich um ein sogenanntes „Konzentriertes Verfahren“, in dem alle verfahrensrelevantenGesetzesmaterien berücksichtigt und in einem Bescheidverfahren abgearbeitet werden.Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 170 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Die sechswöchige Auflegung erfolgt <strong>vom</strong> 14.06.2012 bis einschließlich26.07.2012.Die maßgebenden Unterlagen – Pläne, Erläuterungsbericht und Umweltbericht –liegen während <strong>der</strong> Auflegungsfrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr imGemeindeamt Walchsee zur Einsichtnahme auf.H i n w e i s : Je<strong>der</strong>mann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nachdem Ablauf <strong>der</strong> Auflegungsfrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf bei<strong>der</strong> Gemeinde Walchsee abzugeben.Zu 12 – Aufhebung des Auflagebeschlusses <strong>vom</strong> 12.10.2009 und des Erlassungsbeschlusses<strong>vom</strong> 16.08.2010 betreffend <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung desFlächenwidmungsplanes (Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – Rettenschöss)Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee hat am 12.10.2009 bzw. 16.08.2010die Auflage sowie die Erlassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanesbetreffend Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – Rettenschöss)beschlossen. Nachdem das Golfplatzprojekt in <strong>der</strong> dieser Beschlussfassungzugrunde liegenden Projektierung nicht umgesetzt werden kann stellt Bgm.Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at, <strong>der</strong> Aufhebung des Auflagebeschlusses<strong>vom</strong> 12.10.2009 und des Erlassungsbeschlusses <strong>vom</strong> 16.08.2010 dieZustimmung zu erteilen.Beschluss: einstimmig (ja)Zu 13 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee im Bereich<strong>der</strong> Gp 548*, 549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen), KG 83019Walchsee (zur Gänze/ bzw. * zum Teil) von <strong>der</strong>zeit Freiland in nachfolgendangeführte Widmungsfestlegungen:Son<strong>der</strong>fl. Sportanlage – UVP-pflichtiger Golfplatz gem. § 50 TROG 2011Son<strong>der</strong>fl. Biotopverbund – Zauneidechse gem. § 43 Abs. (1) TROG 2011Son<strong>der</strong>fl. Biotopverbund – Kleinbiotop gem. § 43 Abs. (1) TROG 2011Bgm. Wittlinger nimmt Bezug auf die in diesem Zusammenhang vorangehendenBeschlüsse und stellt den in Anspruch genommenen Flächenbereich wie<strong>der</strong>umplanlich dar. Er erläutert, dass mit <strong>der</strong> Projektierungsän<strong>der</strong>ung auch eine Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes einhergehe.Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Wortmeldungen erfolgen, stellt Bgm.Wittlinger den Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong>Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplaneswie folgt die Zustimmung zu erteilen:Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Walchsee beschließt gemäß § 64 Abs. 1 und 3sowie § 70 Abs. 1 und 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr.56/2012, in Verbindung mit § 65 Abs. 4 TROG 2011 und § 6 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes2001, LGBl. Nr. 34/2001, nachfolgenden Entwurf <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungdes Flächenwidmungsplanes im Bereich <strong>der</strong> GrundstückeGemein<strong>der</strong>at Walchsee 171 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Gp 548*, 549/1, 549/3*, 561*, 572*, 1714* (* Teilflächen) KG 83019 Walchsee(zur Gänze/ bzw. * zum Teil) während sechs Wochen, das ist in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong>14.06.2012 bis einschließlich zum 26.07.2012, zur öffentlichen Einsichtnahme imGemeindeamt aufzulegen.Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeitgemäß § 6 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 34/2001.Golfplatzprojekt Moarhof – Walchsee – RettenschössDer Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Auflegung des Entwurfes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanesfür die in den <strong>vom</strong> Raumplanungsbüro DI Andreas Falcherstellten Än<strong>der</strong>ungsplänen dargestellten Grundstücke <strong>der</strong> KG Walchsee von<strong>der</strong>zeit Freiland in nachfolgend angeführte WidmungsfestlegungenSon<strong>der</strong>fläche Sportanlage - UVP-pflichtiger Golfplatz gem. § 50 TROG 2011Son<strong>der</strong>fläche Biotopverbund - Zauneidechse gem. § 43 Abs. (1) TROG 2011Son<strong>der</strong>fläche Biotopverbund - Kleinbiotop gem. § 43 Abs. (1) TROG 2011.Beschluss: (geheime Abstimmung) – einstimmig (ja)Die sechswöchige Auflegung erfolgt <strong>vom</strong> 14.06.2012 bis einschließlich26.07.2012.Die maßgebenden Unterlagen – Pläne, Erläuterungsbericht und Umweltbericht –liegen während <strong>der</strong> Auflegungsfrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr imGemeindeamt Walchsee zur Einsichtnahme auf.H i n w e i s : Je<strong>der</strong>mann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nachdem Ablauf <strong>der</strong> Auflegungsfrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf bei<strong>der</strong> Gemeinde Walchsee abzugeben.Zu 14 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabevon Straßenbauaufträgen für das Jahr 2012Anmerkung: GR Praschberger verlässt aus Gründen <strong>der</strong> Befangenheit gemäߧ 29 Abs. 2 TGO 2001 den Sitzungssaal, zumal er bei <strong>der</strong> angebotslegendenFirma Holzner beschäftigt ist.Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe von diversen Straßenbauaufträgen im Jahr2012 verweist Bgm. Wittlinger auf einen – von Bauamtsleiter Hörfarter angefertigten– Angebotspreisspiegel. Demnach wurden insgesamt drei Angebote fürdie die Durchführung <strong>der</strong> Arbeiten eingeholt, welche sich hinsichtlich <strong>der</strong> Kostenwie folgt darstellen:Firma Nettosum. Angebotssum. Diff. % Diff. Betrag Reihung1 Strabag AG, 6380 St. Johann 154244,94 179541,11 0,0 0,00 12 Holzner Tief-u.Straßenbau, Rosenheim 166<strong>84</strong>4,87 194207,43 7,6 14666,32 33 Fröschl Bau, 6372 Oberndorf 164971,96 197966,35 9,5 1<strong>84</strong>25,24 2Gemein<strong>der</strong>at Walchsee 172 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Anfragen erfolgen, stellt Bgm. Wittlingerden Antrag an den Gemein<strong>der</strong>at einer Vergabe <strong>der</strong> Straßenbauarbeiten für dasJahr 2012 an die Fa. Strabag – wie oben angeführt – die Zustimmung zu erteilen.Beschluss: – einstimmig (ja)Zu 15 – Anträge, Anfragen, Allfälliges• Blumenschmuck im OrtsgebietGR Josefa Fischbacher bringt einen schriftlich verfassten und mit Beweisbil<strong>der</strong>nunterlegten Antrag auf Verschönerung des gemeindeeigene Blumenschmucksim Bereich des Ortszentrums (Einfahrt Kirchgasse, Altes Gemeindeamt,Friedhofsmauer) und sonstiger öffentlicher Gebäude ein. Sie bezeichnetden vorhandenen Blumenschmuck als eher jämmerlich. Bgm. Wittlingerführt an, dass er die betreffende Thematik in <strong>der</strong> am heutigen Tage stattfindenenKVP 2 -(Team)Zusammenkunft bereits andiskutiert habe. Der Leiter desBauhofs Anton Schlechter habe dabei angeführt, dass kein besseres Bepflanzungsmaterialaufgrund <strong>der</strong> in Walchsee vorherrschenden klimatischenGegebenheiten erworben werden konnte. Als Maßnahme sei eine Neubepflanzungdurch die Mitarbeiter des Bauhofs bzw. Herta Ruetz festgelegtworden.• Volksschule Walchsee – MaßnahmenGV Salvenmoser erkundigt sich im Zusammenhang mit dem gegenwärtigenStand betreffend Adaptierung <strong>der</strong> Brandschutzmaßnahmen im Volksschulgebäude.Hiezu führt Bgm. Wittlinger an, dass er sämtliche baulichen Maßnahmenvorerst eingestellt habe, zumal er sich einen Überblick über die baulicheGesamtsituation im Volksschulgebäude verschaffen wolle, um dann eben aneiner und vor allem dem gegenwärtigen Bildungsstandard entsprechendengesamthaften Lösung arbeiten zu können. Er trifft weiters die Feststellung,dass <strong>der</strong> gegenwärtige bauliche Gesamtzustand von einem Ingenieurbüro erhobenwird. Die Anfrage von Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm, ob bereits irgendwelchekostenpflichtigen Auftragsvergaben zur Erfassung des „Istzustandes“ <strong>der</strong>Volksschule erfolgt seien und ob etwaige Kostenvoranschläge – eine diesbezüglicheErfassung betreffend – vorliegen würden, wird von BürgermeisterWittlinger verneint. Vielmehr stelle sich die Situation so dar, dass aufgrund<strong>der</strong> von ihm veranlassten Einstellung <strong>der</strong> Bauarbeiten <strong>der</strong>zeit eine Kostenersparnisgegeben sei.• GR-<strong>Protokoll</strong>eGV Salvenmoser erkundigt sich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzungam 28.03.2011 unter TOP 11 getroffenen Festlegung, dass die<strong>Protokoll</strong>e des Gemein<strong>der</strong>ates auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Gemeinde Walchseeveröffentlicht werden. Diese Beschlussfassung sei auf das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011beschränkt gewesen. Die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates kommen überein, eine<strong>der</strong>artige Veröffentlichung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsprotokolle auf unbestimmteZeit fortzuführen.Beschluss: einstimmig (ja)2 KVP steht für Kontinuierlicher Verbesserungsprozess – <strong>der</strong>artige Teamsitzungen finden an jedem ersten Montag imMonat stattGemein<strong>der</strong>at Walchsee 173 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>


• Elektronische Amtstafel – AktualitätGV Christian Ritzer merkt an, dass eine ständige Aktualisierung <strong>der</strong> „ElektronischenAmtstafel“ – im Vergleich zu den physisch vorhanden Amtstafeln –wünschenswert wäre. Bgm. Wittlinger legt hiezu fest, dass er die Mitarbeiter<strong>der</strong> Verwaltung anweisen werde, dafür Sorge zu tragen, dass hinkünftig dieVeröffentlichungen auf <strong>der</strong> „Elektronischen Amtstafel“ weitestgehend und vorallem zeigerecht mit jenen <strong>der</strong> „Physischen Amtstafeln“ übereinstimmen.• Info-Welle – PartenGR Johann Geisler nimmt Bezug auf die nunmehr geschaffene Möglichkeiteiner Veröffentlichung von Parten über die Versendung eines Newslettersdurch die Gemeinde Walchsee. Diesbezüglich erfolgt eine Mitteilung in <strong>der</strong>nächsten Info-Welle, so <strong>der</strong> Bürgermeister.Zum Gegenstandspunkt erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb Bgm. DieterWittlinger die Gemein<strong>der</strong>atssitzung um 22.22 Uhr beschließt.Anmerkung: Es ergeht <strong>der</strong> ausdrückliche Hinweis, dass in sämtliche Unterlagen,welche die Grundlage für die Erstellung <strong>der</strong> Tagesordnung gebildet und letztlichzur Entscheidungsfindung <strong>der</strong> jeweiligen Gemeindemandatare beigetragen bzw.geführt haben, je<strong>der</strong>zeit während <strong>der</strong> Amtsstunden eingesehen werden kann.<strong>Protokoll</strong>führer: Bürgermeister: Gemein<strong>der</strong>äte:Gernot Edenstrasser, M.Sc.Dieter WittlingerGemein<strong>der</strong>at Walchsee 174 <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.06.2012</strong>

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