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Beurlaubungsantrag - StuRa HTW Dresden

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<strong>Beurlaubungsantrag</strong>zum Sommersemester 2011Nur gültig für Direktstudenten!Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen!Achtung:Vor Beantragung einer Beurlaubung informieren Sie sich bitte im jeweiligen Prüfungsamt über die Regelungen in IhrerPrüfungsordnung! Für ein Semester beurlaubte Studenten, die in Studiengängen/-fächern immatrikuliert sind, die nur zumWintersemester neu beginnen, können bei Wiederaufnahme ihres Studiums Probleme mit dem Studienrhythmus bekommen.Bitte vorher beraten lassen, ob ein Wiedereinstieg möglich ist oder ob ggf. ein weiteres Urlaubssemester eingelegtwerden muss.Beurlaubungsregelungen - Auszug aus § 20 Sächsisches Hochschulgesetz vom 10.12.2008 (SächsHSG)(2) Ein Studierender kann auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Eine Beurlaubung solldie Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke einesStudienaufenthaltes im Ausland sowie während der Mutterschutzfrist und der gesetzlichen Elternzeit.(3) Beurlaubten Studenten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde,Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.(5) Eine Fristüberschreitung, die der Student nicht zu vertreten hat, ist bei der Berechnung der Zeiten fürBeurlaubungen und der Fristen im Prüfungsverfahren nicht einzubeziehen.Weitere Festlegungen und Hinweise!1. Eine Beurlaubung im ersten Immatrikulationssemester ist i. d. R. nicht zulässig, es sei denn, der Studierende möchteim Beurlaubungssemester Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Auch ausländische Studierende, die denDSH-Kurs absolvieren, können sich im ersten Immatrikulationssemester nicht beurlauben lassen.2. Für ein Beurlaubungssemester ist mindestens der Grundbetrag zu überweisen (siehe Rückseite!).3. Beurlaubungsgründe sind durch Beifügung entsprechender Nachweise zu belegen.4. Semester, in denen der Student beurlaubt wurde, werden nicht als Fachsemester und nicht auf die Regelstudienzeitangerechnet. Auslandssemester können auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss nachträglich als Fachsemesterangerechnet werden.5. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits absolvierte Fachsemester ist nicht möglich.6. Sofern eine Beurlaubung für ein weiteres Semester gewünscht wird (z.B. bei Elternzeit), muss für jedes Semesterein neuer <strong>Beurlaubungsantrag</strong> innerhalb der Rückmeldefrist zum betreffenden Semester eingereicht werden. Antragsfrist: i.d.R. innerhalb der Rückmeldefrist (SS 2011: 17.01. bis 27.02.2011) Abgabemöglichkeit: Toepler-Bau, Mommsenstr. 12, Einwurfboxen im Erdgeschoss und in der 1. Etage Postanschrift:TU <strong>Dresden</strong>, Immatrikulationsamt/Auslandsamt, 01062 <strong>Dresden</strong> Sprechzeiten Imma-Amt: Di 9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr / Do 12.30 – 15.30 Uhr / Fr 9.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Auslandsamt: Di, Mi, Do 9.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr/ Fr 9.00 – 12.00 UhrName, Vorname: ___________________________________ Matrikelnummer:|__|__|__|__|__|__|__|Staatsbürgerschaft (Zutreffendes ankreuzen!): deutsch andere: _______________________Ausländische Staatsbürger kreuzen bitte an, ob sie Bildungsinländer sind: ja neinPostanschrift (Nur bei Änderung ausfüllen):Studiengang:___________________________________________________________________________________________________________________________Art des Studiums (Zutreffendes ankreuzen!):grundständiges Direktstudium od.Aufbau-/ Ergänzungsstudium als Direktstudium od.PromotionsstudiumAbschluss: _________________________Waren Sie innerhalb Ihres jetzigenWenn ja, bitte die Anzahl derStudiums bereits beurlaubt? ja nein Urlaubssemester angeben: |__|__|Beurlaubungsgrund (Zutreffendes ankreuzen und entsprechende Begründung mit Nachweisen beifügen!):Praktikum im Inlandeigene KrankheitPraktikum im AuslandWerkarbeitStudium im AuslandVorbereitung auf eine Prüfunganderer AuslandsaufenthaltMutterschaft/ElternzeitEinberufung zum Wehr- o. Zivildienst sonstige Gründe______________________________________________________________Datum Unterschrift des Studenten b. w.


Semesterbeiträge bei BeurlaubungACHTUNG!Bei einer Beurlaubung vom Studium ist für die Überweisung des entsprechendenBeitrages das Überweisungsformular zu nutzen, welches bereits mit dem letztenSemesterbogen zugestellt wurde.Bei Antragstellung vor Semesterbeginn kann der Student selbst entscheiden, ober den gesamten Semesterbeitrag in Höhe von 212,60 EUR oder nur den Grundbetragin Höhe von 73,10 EUR überweist. Im letzteren Fall erhält der Studentwährend des Beurlaubungssemesters kein Semesterticket.Bitte kreuzen Sie hier an, welchen Beitrag Sie überweisen werden! 73,10 EUR oder 212,60 EURwird von mir ordnungsgemäß am ____ . ____ . 2011 überwiesen.Achtung! Der Beitrag ist unmittelbar nach Einreichung des Antrags zu überweisen. Die Bestätigung des Antrags erfolgt durch den Versand des Semesterbogens. Der Antrag sowie der Grundbetrag in Höhe von 73,10 EUR müssen bis spätestens 08.04.2011 imImma- Amt eingegangen sein. Ab 09.04.2011 muss gemäß geltender Beitragsordnung in jedem Fallder gesamte Semesterbeitrag (212,60 EUR) sowie die Verspätungsgebühr (15,00 EUR) überwiesenwerden. Über Teilrückerstattungen entscheidet ab Semesterbeginn der Studentenrat(http://www.stura.tu-dresden.de/semesterticket).Der Grundbetrag in Höhe von 73,10 EUR setzt sich aus dem Studentenwerksbeitrag(69,50 EUR) und dem Studentenrats- und Fachschaftsbeitrag (3,60 EUR) zusammen.Genaueres kann den Beitragssatzungen entnommen werden:vgl. § 2 Nr.1 Beitragssatzung des Studentenwerkes <strong>Dresden</strong>*):http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.htmlvgl. § 3 Abs. 1 Beitragsordnung der Studentenschaft der TU <strong>Dresden</strong>*):http://www.stura.tu-dresden.de/semesterticket__________________Datum___________________________Unterschrift des Studenten*) Anfragen zu den Beitragsordnungen richten Sie bitte an das Studentenwerk <strong>Dresden</strong> bzw.den Studentenrat der TU <strong>Dresden</strong>. Bitte beachten Sie, dass sich die Beitragshöhe durch Änderungder Beitragsordnung zum nachfolgenden Semester wieder ändern kann!

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