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Untitled - Ostsee-Anzeiger

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Verlagsdaten / Inhalt<br />

VERLAG<br />

MV Media GmbH & Co. KG<br />

Lindenstraße 2 | 18055 Rostock | Telefon 0381 365501 | Fax 0381 365502<br />

Versandanschrift für Prospektbeilagen: OSTSEE-ZEITUNG GmbH & Co. KG<br />

Richard-Wagner-Straße 1a (LKW Einfahrt in der Lindenstraße), 18055 Rostock<br />

ERSCHEINUNGSWEISE<br />

<strong>Anzeiger</strong>/Rüganer <strong>Anzeiger</strong> wöchentlich mittwochs<br />

Rostocker Sonntag wöchentlich sonntags (Verschiebung des Erscheinungstages auf Grund von<br />

Feiertagen möglich)<br />

ANZEIGEN-/ DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS<br />

<strong>Anzeiger</strong>/Rüganer <strong>Anzeiger</strong> freitags 18.00 Uhr (für Korrekturabzüge mittwochs, 12.00 Uhr)<br />

Rostocker Sonntag donnerstags 16.00 Uhr<br />

RÜCKTRITTSTERMINE<br />

<strong>Anzeiger</strong>/Rüganer <strong>Anzeiger</strong> freitags 18.00 Uhr (für Korrekturabzüge mittwochs, 12.00 Uhr)<br />

Rostocker Sonntag donnerstags 16.00 Uhr<br />

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Einzelrechnungen für gewerbliche Kunden innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto, sofern nicht ältere<br />

Rechnungen überfällig sind; ansonsten innerhalb von 10 Tagen netto (ab Rechnungsdatum). Bei<br />

Bankeinzug (2 bis 4 Tage nach Erscheinen der Anzeige) 2 % Skonto. Sammelrechnungen für<br />

gewerbliche und private Kunden sowie Einzelrechnungen für private Kunden sofort nach<br />

Rechnungserhalt ohne Abzug.<br />

BELEGVERSAND<br />

siehe zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />

BANKVERBINDUNG<br />

Deutsche Bank AG Rostock | BLZ 130 700 00 | Kto 130 03 91 00<br />

GERICHTSSTAND<br />

Amtsgericht Rostock, HRA 2131<br />

Es gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen der MV-Media GmbH & Co. KG (siehe Seite 13-15)<br />

2 | www.media-mv.de<br />

INHALT Seite<br />

Verteilgebiet 3<br />

<strong>Anzeiger</strong>/ Rüganer <strong>Anzeiger</strong>: Gundpreise 4<br />

<strong>Anzeiger</strong>/ Rüganer <strong>Anzeiger</strong>: Ortspreise 5<br />

<strong>Anzeiger</strong>/ Rüganer <strong>Anzeiger</strong>: Platzierungen / Festpreise 6<br />

Rostocker Sonntag: Anzeigen und Platzierungen 7<br />

Rabatte | Zuschläge | Chiffregebühren 8<br />

Technische Daten und Tipps 9<br />

Digitale Übermittlung von Druckdaten 10<br />

Prospektbeilagen 11<br />

Beschaffenheit von Prospektbeilagen 12<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen 13<br />

Zusätzliche Geschäftsbedingungen / MV-Total 15<br />

Anzeigenverkauf und Service 16<br />

Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter<br />

<strong>Anzeiger</strong> ADA-geprüft<br />

Mitglied der Anzeigenblatt-Kombination MV-Total und Ostpool


Gebiet Auflage Gebiet Auflage<br />

Rostock 130.026 Stralsund 42.831<br />

Grevesmühlen 19.541 Grimmen 12.828<br />

Wismar 38.073 Rüganer <strong>Anzeiger</strong> 37.287<br />

Bad Doberan 27.114 Greifswald 44.088<br />

Ribnitz-Damgarten 26.063 Usedom-Peene 20.849<br />

Mecklenburg 240.817 WZR Ost 156.089<br />

Vorpommern 183.946 WZR West 157.140<br />

Gesamtauflage <strong>Anzeiger</strong>/ Rüganer <strong>Anzeiger</strong>: 398.700<br />

Mecklenburg = Gleichzeitige Belegung der Ausgaben<br />

Grevesmühlen, Wismar, Bad Doberan, Rostock und<br />

Ribnitz-Damgarten<br />

Vorpommern = Gleichzeitige Belegung der Ausgaben<br />

Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Grimmen, Greifswald,<br />

Usedom-Peene und Rügen<br />

WZR Ost = Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock<br />

und Ribnitz-Damgarten<br />

WZR West = Gleichzeitige Belegung der Ausgaben<br />

Rostock und Bad Doberan<br />

Verbreitungsgebiet<br />

<strong>Anzeiger</strong> und Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

MV-Total<br />

Gesamtausgabe <strong>Anzeiger</strong>/ Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

+ EXPRESS<br />

+ Anzeigenkurier<br />

Gesamtauflage MV-Total 869.987<br />

Die MV-Total Preise finden Sie auf Seite 15.<br />

www.media-mv.de | 3


Grundpreise<br />

<strong>Anzeiger</strong> und Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

für Werbeagenturen und Geschäftskunden außerhalb des Verbreitungsgebietes<br />

4 | www.media-mv.de<br />

s/w-Anzeigen<br />

Ausgabe Auflage Anzeigenteil<br />

mm-<br />

Preis<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

Gesamtausgabe 398.700 4,40 14.784,00<br />

Rostock 130.026 1,59 5.342,40<br />

Grevesmühlen 19.541 0,72 2.419,20<br />

Wismar 38.073 0,87 2.923,20<br />

Bad Doberan 27.114 0,74 2.486,40<br />

Ribnitz-Damgarten 26.063 0,80 2.688,00<br />

Stralsund 42.831 0,98 3.292,80<br />

Rügen 37.287 0,97 3.259,20<br />

Grimmen 12.828 0,69 2.318,40<br />

Greifswald 44.088 0,98 3.292,80<br />

Usedom-Peene 20.849 0,79 2.654,40<br />

Mecklenburg 1)<br />

Vorpommern 2)<br />

240.817 3,06 10.281,60<br />

183.946 2,45 8.232,00<br />

WZR Ost 3) 156.089 1,79 6.014,40<br />

WZR West 4) 157.140 1,75 5.880,00<br />

1) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Grevesmühlen, Wismar, Bad Doberan, Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

2) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Grimmen, Greifswald, Usedom-Peene und Rügen<br />

3) Wirtschaftszentrum Rostock Ost = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

4) Wirtschaftszentrum Rostock West = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Bad Doberan<br />

Gewerblicher Fließsatz nur in der Gesamtausgabe möglich<br />

mm-<br />

Preis<br />

Farbanzeigen<br />

1 Buntfarbe 3 Buntfarben<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

mm-<br />

Preis<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

5,50 18.480,00 6,38 21.436,80<br />

1,99 6.686,40 2,31 7.761,60<br />

0,90 3.024,00 1,04 3.494,40<br />

1,09 3.662,40 1,26 4.233,60<br />

0,93 3.124,80 1,07 3.595,20<br />

1,00 3.360,00 1,16 3.897,60<br />

1,23 4.132,80 1,42 4.771,20<br />

1,21 4.065,60 1,41 4.737,60<br />

0,86 2.889,60 1,00 3.360,00<br />

1,23 4.132,80 1,42 4.771,20<br />

0,99 3.326,40 1,15 3.864,00<br />

3,83 12.868,80 4,44 14.918,40<br />

3,06 10,281,60 3,55 11.928,00<br />

2,24 7.526,40 2,60 8.736,00<br />

2,19 7.358,40 2,54 8.534,40<br />

Eine Kombination der einzelnen Lokalausgaben ist möglich. Kombinationsrabatte sind auf der Seite 8 zu entnehmen.<br />

Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Übersicht auf Seite 3.<br />

Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Belegung über die Wirtschaftsräume Mecklenburg und Vorpommern hinaus gelten die übrigen Preise der Preisliste.


s/w-Anzeigen<br />

Ausgabe Auflage Anzeigenteil<br />

mm-<br />

Preis<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

Gesamtausgabe 398.700 3,74 12.566,40<br />

Rostock 130.026 1,35 4.536,00<br />

Grevesmühlen 19.541 0,61 2.049,60<br />

Wismar 38.073 0,74 2.486,40<br />

Bad Doberan 27.114 0,63 2.116,80<br />

Ribnitz-Damgarten 26.063 0,68 2.284,80<br />

Stralsund 42.831 0,83 2.788,80<br />

Rügen 37.287 0,82 2.755,20<br />

Grimmen 12.828 0,59 1.982,40<br />

Greifswald 44.088 0,83 2.788,80<br />

Usedom-Peene 20.849 0,67 2.251,20<br />

Mecklenburg 1) 240.817 2,60 8.736,00<br />

Vorpommern 2) 183.946 2,08 6.988,80<br />

WZR Ost 3) 156.089 1,52 5.107,20<br />

WZR West 4)<br />

157.140 1,49 5.006,40<br />

1) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Grevesmühlen, Wismar, Bad Doberan, Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

2) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Grimmen, Greifswald, Usedom-Peene und Rügen<br />

3) Wirtschaftszentrum Rostock Ost = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

4) Wirtschaftszentrum Rostock West = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Bad Doberan<br />

Gewerblicher Fließsatz nur in der Gesamtausgabe möglich<br />

<strong>Anzeiger</strong> und Rüganer <strong>Anzeiger</strong> Ortspreise<br />

für Direkt schaltende Kunde aus dem Verbreitungsgebiet<br />

mm-<br />

Preis<br />

Farbanzeigen<br />

1 Buntfarbe 3 Buntfarben<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

mm-<br />

Preis<br />

1/1-Seite<br />

3.360 mm<br />

4,68 15.724,80 5,42 18.211,20<br />

1,69 5.678,40 1,96 6.585,60<br />

0,76 2.553,60 0,88 2.956,80<br />

0,93 3.124,80 1,07 3.595,20<br />

0,79 2.654,40 0,91 3.057,60<br />

0,85 2.856,00 0,99 3.326,40<br />

1,04 3.494,40 1,20 4.032,00<br />

1,03 3.460,80 1,19 3.998,40<br />

0,74 2.486,40 0,86 2.889,60<br />

1,04 3.494,40 1,20 4.032,00<br />

0,84 2.822,40 0,97 3.259,20<br />

3,25 10.920,00 3,77 12.667,20<br />

2,60 8.736,00 3,02 10.147,20<br />

1,90 6.384,00 2,20 7.392,00<br />

1,86 6.249,60 2,16 7.257,60<br />

Eine Kombination der einzelnen Lokalausgaben ist möglich. Kombinationsrabatte sind auf der Seite 8 zu entnehmen.<br />

Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Übersicht auf Seite 3.<br />

Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Belegung über die Wirtschaftsräume Mecklenburg und Vorpommern hinaus gelten die übrigen Preise der Preisliste.<br />

www.media-mv.de | 5


Platzierungen / Festpreise<br />

<strong>Anzeiger</strong> und Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

Ausgabe<br />

6 | www.media-mv.de<br />

1-sp./95 mm<br />

(Festgröße)<br />

Grundpreise<br />

2-sp./95 mm<br />

(Festgröße)<br />

KFZ-Markt<br />

Fußanzeige<br />

3-sp./60 mm<br />

(Festgröße)<br />

Gesamtausgabe 627,00 1.254,00 871,00<br />

Rostock 226,50 453,00 315,00<br />

Grevesmühlen 102,50 205,00 143,00<br />

Wismar 124,00 248,00 172,00<br />

Bad Doberan 105,50 211,00 147,00<br />

Ribnitz-Damgarten 114,00 228,00 158,00<br />

Stralsund 139,50 279,00 194,00<br />

Rügen 138,00 276,00 192,00<br />

Grimmen 98,50 197,00 137,00<br />

Greifswald 139,50 279,00 194,00<br />

Usedom-Peene 112,50 225,00 156,00<br />

Mecklenburg 1) 436,00 872,00 606,00<br />

Vorpommern 2) 349,00 698,00 485,00<br />

WZR Ost 3)<br />

WZR West 4)<br />

255,00 510,00 354,00<br />

249,50 499,00 347,00<br />

1) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Grevesmühlen, Wismar, Bad Doberan, Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

2) Gleichzeitige Belegung der Ausgaben Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Grimmen, Greifswald, Usedom-Peene und Rügen<br />

3) Wirtschaftszentrum Rostock Ost = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Ribnitz-Damgarten<br />

4) Wirtschaftszentrum Rostock West = gleichzeitige Belegung der Ausgaben Rostock und Bad Doberan<br />

Gewerblicher Fließsatz nur in der Gesamtausgabe möglich<br />

1-sp./95 mm<br />

(Festgröße)<br />

Ortspreise<br />

2-sp./95 mm<br />

(Festgröße)<br />

KFZ-Markt<br />

Fußanzeige<br />

3-sp./60 mm<br />

(Festgröße)<br />

533,00 1.066,00 741,00<br />

192,50 385,00 267,00<br />

87,00 174,00 121,00<br />

105,50 211,00 147,00<br />

90,00 180,00 125,00<br />

97,00 194,00 135,00<br />

118,50 237,00 164,00<br />

117,00 234,00 162,00<br />

84,00 168,00 117,00<br />

118,50 237,00 164,00<br />

95,50 191,00 133,00<br />

370,50 741,00 515,00<br />

296,50 593,00 412,00<br />

216,50 433,00 301,00<br />

212,50 425,00 295,00<br />

Eine Kombination der einzelnen Lokalausgaben ist möglich.<br />

Kombinationsrabatte sind auf der Seite 8 zu entnehmen.<br />

Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie<br />

Farbzuschläge<br />

1 Buntfarbe + 25 %<br />

bitte der Übersicht auf Seite 3.<br />

Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

3 Buntfarben + 45 %<br />

Bei Belegung über die Wirtschaftsräume Mecklenburg und Vorpommern hinaus gelten die übrigen Preise der Preisliste.


s/w Anzeigen Farbanzeigen<br />

mm-Preis 1 Buntfarbe<br />

mm-Preis<br />

3 Buntfarben<br />

mm-Preis<br />

Grundpreise 1,59 1,99 2,31<br />

Ortspreise 1,35 1,69 1,96<br />

Telefonerotik 2,60<br />

Eine Kombination mit den Ausgaben des <strong>Anzeiger</strong> ist ohne Satz- und Formatänderung innerhalb von 7 Tagen möglich. Es<br />

gelten die auf Seite 8 genannten Kombinationsrabatte. Der Rostocker Sonntag zählt in diesem Fall als Ausgabe.<br />

Beilagenpreise<br />

Mindestgröße bei Farbanzeigen: 100 mm (4c)<br />

Verbindliche Platzierungen im Innenteil: 20 % Preisaufschlag<br />

je 1.000 Exemplare bis 5 g bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g<br />

Grundpreise 39,00 45,00 51,00 57,00 63,00 69,00<br />

Ortspreise *1 33,00 38,00 43,00 48,00 53,00 58,00<br />

Teilbelegungen möglich nach Landkreisen, nach Stadtgebieten, nach allen Unterausgaben.<br />

Mindestzahl der beizulegenden Exemplare: 5.000 (nur feste Touren möglich)<br />

Mindestauflage: 5.000<br />

*1) Ortspreise ohne Provision für Werbemittler<br />

Es gelten unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge.<br />

Lieferanschrift:<br />

Druckhaus Oberhavel Oranienburg, An den Dünen 12, 16515 Oranienburg<br />

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Einzelrechnungen für gewerbliche Kunden innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, sofern nicht ältere Rechnungen<br />

überfällig sind; ansonsten innerhalb von 14 Tagen netto (ab Rechnungsdatum). Bei Bankeinzug (2 bis 4 Tage nach<br />

Erscheinen der Anzeige) 2 % Skonto. Sammelrechnungen und private Kunden sofort nach Rechnungserhalt ohne<br />

Abzug.<br />

Anzeigenschluss: Donnerstag 16.00 Uhr Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Rostocker Sonntag<br />

Anzeigen und Beilagen<br />

Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich sonntags<br />

halbrheinisches Format<br />

Auflage:<br />

123.400 Exemplare (Verlagsangaben)<br />

www.media-mv.de | 7


Rabatte, Zuschläge & Chiffregebühren<br />

für Direkt schaltende Kunde aus dem Verbreitungsgebiet<br />

8 | www.media-mv.de<br />

Malstaffel Mengenstaffel<br />

für mm-Abshlüsse<br />

Erweiterte<br />

Mengenstaffel<br />

ab 6 mal 5 % ab 3.000 mm 5 % ab 40.000 mm 21 %<br />

ab 12 mal 10 % ab 5.000 mm 10 % ab 60.000 mm 22 %<br />

ab 24 mal 15 % ab 10.000 mm 15 % ab 80.000 mm 23 %<br />

ab 52 mal 20 % ab 20.000 mm 20 % ab 110.000 mm 24 %<br />

Abschlüsse über die erweiterte Mengenstaffel hinaus auf Anfrage.<br />

Bei Nichterfüllung des vertraglichen Abschlusses innerhalb eines Jahres wird der zu viel gewählte Rabatt nachbelastet.<br />

Kombinationsrabatte für beliebige Lokalausgaben<br />

Zuschläge<br />

2 Lokalausgaben 15 % ab 4 Lokalausgaben 25 %<br />

3 Lokalausgaben 20 %<br />

Titelfußanzeige(n) (max. 7/160) + 50 %<br />

Rücktitelanzeigen + 30 %<br />

Anzeigen im Rätsel + 30 %<br />

Nachlässe für Beilagenabschluss<br />

Beilagenabschlüsse für den Zeitraum eines Jahres. Innerhalb dieser Frist<br />

für 1 Million beigelegter Exemplare = 1 % vom Nettoumsatz, je weitere<br />

Million + 1 % vom Nettoumsatz.<br />

Farbzuschläge<br />

ab 150.000 mm 25 %<br />

1 Buntfarbe + 25 % 3 Buntfarben + 45 %<br />

(gelten nur bei nicht gesondert ausgewiesenen Farbpreisen)<br />

Chiffregebühren<br />

bei Abholung für jede Veröffentlichung 3,90 € *)<br />

bei Postversand für jede Veröffentlichung 6,70 € *)<br />

Werden als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen.<br />

Sonstige Nachlässe<br />

Amtliche und kirchliche<br />

Bekanntmachungen 30 % (kein<br />

weiterer Rabatt möglich)<br />

Agenturprovision<br />

15 % vom Grundpreis


SATZSPIEGEL:<br />

<strong>Anzeiger</strong> / Rüganer <strong>Anzeiger</strong>: 327 breit, 480 mm hoch<br />

Panoramaseite: 672 mm breit, 480 mm hoch (auf Anfrage)<br />

Rostocker Sonntag: 233 breit, 327 hoch<br />

Panoramaseite: 480 mm breit, 327 mm hoch<br />

SPALTENBREITE FÜR ANZEIGENSEITEN:<br />

1-spaltig = 45 mm<br />

2-spaltig = 92 mm<br />

3-spaltig = 139 mm<br />

4-spaltig = 186 mm<br />

5-spaltig = 233 mm<br />

6-spaltig = 280 mm<br />

7-spaltig = 327 mm<br />

DRUCKTECHNISCHE DATEN:<br />

Rasterweite<br />

Schwarzweiß: 40 Linien/cm<br />

4c-Bereich: 40 Linien/cm<br />

Strichstärke<br />

negative Striche: 0,15 mm<br />

positive Striche: 0,10 mm<br />

Druckbarer Tonumfang<br />

hellster druckfähiger Punkt im Licht: 5 %<br />

dunkelster druckfähiger Punkt in der Tiefe: 90 %<br />

Tonwertzunahme im Druck bei 50 %<br />

Schwarzweiß: 30 %<br />

4c-Bereich: 30 %<br />

Maximale Flächendeckung<br />

(Summe der Skalenfarben): 240 %<br />

Technische Daten und Tipps<br />

1. Digitale Druckvorlagen für Halbton-Darstellungen (Fotos, Gemälde usw.) sollten bei<br />

ihrer Endgröße 200 dpi nicht unterschreiten.<br />

2. Konventionelle Druckvorlagen: Ideal zur Wiedergabe von Texten und Bildern in Strichund<br />

Halbtonmanier sind folgende Aufsichtsvorlagen, möglichst in der<br />

Veröffentlichungsgröße 1:1: Reinzeichnungen, Montagen, Reproabzüge, Baryt- und<br />

Kunstdruckandrucke. Halbtondarstellungen sollten bereits aufgerastert sein mit 40er<br />

Raster. Licht auslaufend gegen 0 %, zeichnende Tiefe 90 %.<br />

3. Wenn Sie uns Manuskripte schicken, nach denen wir Ihre Anzeige setzen und gestalten<br />

sollen, dann verwenden Sie bitte möglichst Schreibmaschinenschrift mit großem<br />

Zeilenabstand. Die Manuskripte sollten deutliche Angaben über Anordnung,<br />

Hervorhebungen, Umrandungen usw. enthalten. Wichtig sind auch Vermerke über<br />

Anzeigengröße, Ausgabe, Rubrik und Erscheinungstag.<br />

4. Als Vorlage für Firmen- und Markenzeichen, mit denen Sie Ihre Anzeige ergänzen oder<br />

belegen möchten, eignen sich neben anderen Aufsichtsvorlagen auch gute, schwarze<br />

Drucke auf weißem Papier.<br />

5. Für Halbton-Darstellungen (Fotos, Gemälde usw.) werden Fotos in guter Qualität benötigt.<br />

Bildausschnitte bitte nie auf der Vorlage markieren, sondern auf einem Deckblatt.<br />

6.<br />

Bei Vorlagen für Schmuckfarben-Anzeigen sollte die Zusatzfarbe auf einem Decker<br />

passgerecht angelegt sein. Vierfarb-Anzeigen: 40er-Raster, mit verbindlichem Andruck<br />

und Farbskala auf Zeitungsrotationspapier und genauer Normbezeichnung nach HKS-<br />

Fächer oder DIN 16 538 (Skalenfarben); Farbreihenfolge: Cyan (Blau), Magenta<br />

(Rot), Gelb, Schwarz.<br />

Bei weiteren technischen Fragen: Telefon 0381 365-430<br />

www.media-mv.de | 9


Digitale Übermittlung von Druckunterlagen<br />

Die Bedingungen für die Datenübermittlung mittels ISDN sowie die in unserem Hause verfügbaren Programme und Hardwareplattformen entnehmen Sie bitte<br />

der nachfolgenden Aufstellung:<br />

10 | www.media-mv.de<br />

LEONARDO PRO LEONARDO PRO EUROFILE GZM<br />

Hardware Apple Macintosh Apple Macintosh PC PC<br />

ISDN Nummer 0381 4909793 0381 4900530 0381 4900179<br />

Übertragungsrate 64 oder 128 Kbit 64 oder 128 Kbit<br />

Verfügbarkeit täglich 24 Stunden Kennwort telefonisch<br />

erfragen!<br />

Scanauflösung 200 dpi (Raster oder Bild) Strich 600 dpi<br />

Farbanzeiger Schmuckfarben als Zusatzfarben definieren / 4c-Anzeigen im CMYK-Format<br />

täglich 24 Stunden<br />

Akzeptierte Datenformate EPS/PDF EPS/PDF EPS/PDF EPS/PDF<br />

Installierte Programme XPress 4.0<br />

Photoshop 7.0<br />

Offene Dateien aus unten stehenden Programmen. Schriften, TIFF und EPS sind mitzuliefern.<br />

Alternativ: Schriften in Zeichenwege umwandeln, Grafiken einbinden.<br />

Freehand 10.0<br />

Illustrator 8.0<br />

E-Mail Adresse anzeigen@media-mv.de<br />

Telefon ISDN Eingang 0381 365-232/149<br />

Zu verarbeitende Datenträger: Diskette 3,5 Zoll<br />

Zip (100 MB)<br />

CD-Rom<br />

Corel 10.0<br />

PM 6.5


Lieferanschrift: OSTSEE-ZEITUNG GmbH & Co. KG, Richard-Wagner-Str. 1a (LKW-Einfahrt in der Lindenstraße), 18055 Rostock<br />

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge<br />

Beilagen können nicht gleichzeitig mit der<br />

Zeitung gedruckt werden, dürfen im Umbruch<br />

und Druck nicht zeitungsähnlich sein und keine<br />

Fremdanzeigen enthalten.<br />

Auch bei bestätigten Terminen ist der Auftrag<br />

erst endgültig angenommen, wenn der Verlag<br />

wenigstens 5 Tage vor Beilegung ein Muster<br />

der Beilage prüfen konnte.<br />

Der Verlag behält sich die Ablehnung oder<br />

Höherberechnung des Auftrags vor, wenn<br />

Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.<br />

Beilagenaufträge werden mit der üblichen<br />

Sorgfalt erledigt. Ein Anspruch auf Minderung<br />

oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere<br />

Beilagen zusammen haften und einem<br />

Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn<br />

Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen<br />

herausfallen oder deren Sauberkeit durch den<br />

Einlegevorgang leidet. Platzwünsche können<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Bei Belegung von Teilen der Ausgaben wird<br />

keine Gewähr dafür übernommen, dass das<br />

Prospekte<br />

im <strong>Anzeiger</strong> und Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

je 1.000 Exemplare bis 5 g bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g<br />

Grundpreise 39,00 45,00 51,00 57,00 63,00 69,00<br />

Ortspreise *1 33,00 38,00 43,00 48,00 53,00 58,00<br />

Teilbelegungen möglich nach Landkreisen, nach Stadtgebieten, nach allen Unterausgaben.<br />

Mindestzahl der beizulegenden Exemplare: 5.000 (nur feste Touren möglich)<br />

Mindestauflage: 5.000<br />

*1) Ortspreise ohne Provision für Werbemittler<br />

Es gelten unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge. Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Anlieferung frei OSTSEE-ZEITUNG Verlag montags bis freitags 8.00 – 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, letzter Termin: 4 Arbeitstage vor Einstecktermin. Für die eindeutige Kennzeichnung der<br />

Paletten hat der Auftraggeber zu sorgen.<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

d)<br />

e)<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Sabine Felsch<br />

Telefon 0381 365-389<br />

Fax 0381 365-532<br />

gewünschte Gebiet ausschließlich und voll- Beilagen hat der Auftraggeber zu sorgen.<br />

ständig erfasst wird.<br />

Genaue Überprüfung der Prospekte ist nicht<br />

f) Der Verlag kann Alleinbelegung und möglich. Es werden nur Stichproben gemacht.<br />

Konkurrenzausschluss nicht verbindlich zusi- i) Warenproben können nicht in der Zeitung beichern.gelegt<br />

werden. Verteilung auf Anfrage.<br />

g) Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt j) Dispositionen können nur 1 Jahr im Voraus<br />

in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte angenommen werden.<br />

ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so k) Die Aufbewahrungsfrist für Beilagen beträgt<br />

entsteht kein Anspruch auf maximal 3 Monate.<br />

Rechnungsminderung.<br />

l) Technische Richtlinien für Beilagen in<br />

h) Für die ordnungsgemäße Anfertigung von Tageszeitungen laut Bundesverband Druck.<br />

www.media-mv.de | 11


Beschaffenheit von Prospekten<br />

Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen<br />

• Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht<br />

d) Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette<br />

1. Format<br />

auszuschließen.<br />

e) Paletten-Nummer durchnummeriert<br />

• Mindestformat: DIN A6 (105 mm x 148 mm, B x H)<br />

10. Hinweise zu Fremdbeilagen<br />

16. Lieferschein<br />

• Maximalformat: 240 mm x 330mm<br />

• Fremdbeilagen, die der Zeitung ähneln (Papier, Format, Layout) bedürfen der • Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entspre -<br />

• Die Fremdbeilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, Abstimmung.<br />

chen.<br />

gegebenenfalls ist die Beilage zu falzen.<br />

• Die jeweils aktuellen postalischen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.<br />

• - Lieferschein enthält<br />

• Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der<br />

- das Gewicht,<br />

Innenteil (Loseblattform, geheftet oder zweite Beilage) bedürfen der Abstimmung. 11. Zuschussmenge<br />

- die Anzahl der Paletten,<br />

• Eine Zuschussmenge von mindestens 2 % ist erforderlich.<br />

- die Exemplarmengen der Teil- und Gesamtmenge,<br />

2. Einzelblätter<br />

- ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs,<br />

• Flächengewicht:<br />

12. Fehlbelegung<br />

- ein Feld für Vermerke,<br />

- Format DIN A6 mindestens 170 g/m²<br />

• Fehlstreuungen, Mehrfachbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig aus-<br />

- sowie die korrekte Empfänger- und Absenderanschrift<br />

- Formate größer DIN A6 bis DIN A4 mindestens 120 g/m²<br />

zuschließen, branchenüblich sind etwa 2 %.<br />

- und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme.<br />

- Formate größer DIN A4 mindestens 60 g/m². Formate größer DIN A4 sind • Der Zustand und die Art der Beilage beeinflussen die Fehlerquote.<br />

auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen.<br />

Bei Teillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen<br />

13. Probelauf<br />

das jeweilige Datum und die Uhrzeit beim Empfänger auf dem Lieferschein anzu -<br />

3. Mehrseitige Beilagen<br />

• Von der Richtlinie abweichende Beilagen (z. B. Sonderformate, Warenproben, geben. Bei mehr als 3 Anlieferungen empfiehlt sich ein Versandplan über alle<br />

• Flächengewicht im jeweils möglichen Maximalformat:<br />

spezielle Falzarten (Zickzack- und Fensterfalz, besondere Bedruckstoffe) bedür- Teillieferungen.<br />

ab 4 bis 6 Seiten mindestens 60 g/m²<br />

fen der Abstimmung und gegebenenfalls eines Testlaufes.<br />

ab 8 Seiten mindestens 50 g/m²<br />

Richtlinien für Verpackung und Anlieferung<br />

Verpflichtungen aus der Verpackungsordung<br />

4. Gewichte<br />

17. Materialeinsatz<br />

• Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es dar- 14. Hinweise<br />

• Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschrän -<br />

über, ist eine Abstimmung erforderlich.<br />

• Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige ken.<br />

• Bei Wochenendausgaben werden mitunter niedrigere Höchstgewichte vorgege- maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle<br />

- Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.<br />

ben. Eine Abstimmung ist erforderlich.<br />

Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.<br />

- Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus<br />

• Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Gewicht des Trägerobjektes nicht • Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder<br />

Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.<br />

überschreiten.<br />

feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden bzw. führen zu<br />

- Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.<br />

Fehlbelegungen.<br />

- Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.<br />

5. Falzarten<br />

• Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder<br />

- Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.<br />

• Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.<br />

mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.<br />

• Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müs- • Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm 18. Rücknahmeverpflichtung und Entsorgungskosten bei Transportverpackungen<br />

sen den Falz an der langen Seite haben.<br />

(mindestens 50 Exemplare) aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.<br />

• Der Lieferant von Beilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen ver-<br />

• Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.<br />

pflichtet. Zu Transportverpackungen zählen insbesondere Paletten, Folien,<br />

6. Beschnitt<br />

• Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.<br />

Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder.<br />

• Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.<br />

• Wenn bei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhöhe von ca. 10 bis 12 cm nicht • Die Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei<br />

• Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder erreicht werden kann, ist die zu praktizierende Alternative abzustimmen.<br />

veranlasst oder es erfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer<br />

Klebereste aufweisen.<br />

Folgelieferung bei der Zeitungsdruckerei. In beiden Fällen kann die sortenreine<br />

15. Palettierung<br />

Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine entsprechende Nachsortierung<br />

7. Platzierung<br />

• Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen vereinbart werden.<br />

• Eine Platzierung ist an die speziellen Voraussetzungen des Objektes und an die eine maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpackung) nicht • Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknahmepflichtige Lieferant.<br />

technischen Möglichkeiten gebunden. Abstimmung erforderlich.<br />

überschreiten.<br />

• Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei vereinbart wer-<br />

• Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische den (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen<br />

8. Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten)<br />

Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.<br />

marktüblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle)<br />

• Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei • Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu berechnet Die Vereinbarung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig.<br />

bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.<br />

schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.<br />

• Die Benennung von „Dritten" bzw. einer Annahme-/Sammelstelle, die im Auftrag<br />

• Postkarten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt wer- • Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt ist möglich.<br />

den.<br />

zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume in den<br />

• Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung not - Lagen sind zu vermeiden.<br />

19. Anlieferung<br />

wendig.<br />

• Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt dürfen die Kanten der • Die Anlieferung bei der Druckerei sollte frühestens 8 Werktage und muss späte -<br />

Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden.<br />

stens 3 Werktage vor dem Erscheinungstermin erfolgen.<br />

9. Drahtrückstichheftung/ Falzleimung<br />

• Zur Gewährleistung der gewünschten Zuordnung von Beilagen in die entspre - • Kosten, die durch nichttermingerechte oder örtlich falsche Anlieferung der<br />

• Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung chenden Logistikeinheiten sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Beilagen oder verspätetem Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.<br />

muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf kei- Palettenzetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen:<br />

• Anlieferung von gewickelten Produkten<br />

nesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.<br />

a) Absender- und Empfängeranschrift<br />

Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen ist nur nach Abstimmung<br />

• Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt<br />

b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kundenname<br />

möglich.<br />

werden.<br />

c) Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe<br />

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Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten<br />

Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem<br />

die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten<br />

(nachfolgend insgesamt als „Anzeigen” bezeichnet) eines Werbungtreibenden Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem beruhen.<br />

oder sonstigen Inserenten nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende”<br />

bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.<br />

Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der<br />

8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten<br />

2. Ein „Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verant- Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis<br />

unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des<br />

den Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den techni- Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren schen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzei-<br />

Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene tig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom<br />

Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der<br />

Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.<br />

zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übli-<br />

Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste che Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen<br />

Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröf- und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. 13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahfentlicht<br />

wird.<br />

len, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder<br />

Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer -<br />

9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber den nach der Preisliste gewährt.<br />

3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei<br />

nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen<br />

unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen Werbemittels.<br />

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die<br />

dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden<br />

Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weite-<br />

Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes<br />

re Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für<br />

vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme 10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter<br />

von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.<br />

Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,<br />

Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer<br />

Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von<br />

4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem<br />

Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<br />

wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten<br />

Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn<br />

• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des<br />

Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang<br />

Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder<br />

des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder voll-<br />

sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber • diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. ständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer -<br />

noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des den, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des<br />

Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.<br />

Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der<br />

Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des<br />

Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung 16.<br />

a.) Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer<br />

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausge- 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere<br />

nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung schlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im<br />

nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht wer- Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres<br />

„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />

den. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur<br />

Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie<br />

Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kauf- • bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50 000 Exemplaren minde-<br />

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines männischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; stens 20 v. H.,<br />

Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn<br />

diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter • bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100 000 Exemplaren min-<br />

• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher destens 15 v. H.,<br />

• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht ver- • bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500 000 Exemplaren min-<br />

Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder<br />

letzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbadestens 10 v. H.,<br />

• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.<br />

ren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz • bei einer zugesicherten verkauften Auflageüber 500 000 Exemplaren minde-<br />

Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der stens 5 v. H. beträgt.<br />

Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei<br />

Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach<br />

www.media-mv.de | 13


Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />

17.<br />

18.<br />

Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als<br />

zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise<br />

genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist,<br />

die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich<br />

tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen<br />

Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen<br />

Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem<br />

Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben<br />

hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

b.) Betrifft Sondervorschrift für heftbezogene Auflagendaten; entfällt für<br />

Zeitungen<br />

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige<br />

Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.<br />

Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem<br />

normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden<br />

vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,<br />

werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu<br />

verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht<br />

eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten<br />

Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A<br />

4 (Gewicht 50 g)überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und<br />

Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.<br />

Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise<br />

für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei<br />

entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.<br />

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,<br />

juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen<br />

Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit<br />

Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,<br />

14 | www.media-mv.de<br />

bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist 22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erfor -<br />

der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- derlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für<br />

Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung<br />

Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er<br />

Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen<br />

Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.<br />

Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen<br />

können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen<br />

Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag<br />

19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der<br />

Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber über -<br />

Preisliste des Verlages zu halten.<br />

trägt dem Verlag sämtliche für die Nutzung<br />

der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet,<br />

erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen<br />

20. Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz a) der zusätzlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertra-<br />

Geschäftsbedingungen des Verlages.<br />

gung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer<br />

Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die<br />

Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte wer -<br />

21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung<br />

beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des<br />

Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne<br />

den in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.<br />

dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige 23.<br />

Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf,<br />

Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff-<br />

Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages<br />

Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner<br />

Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der<br />

innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im<br />

späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zuge-<br />

bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichenBestätigung durch den sicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren<br />

Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis<br />

gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzei- gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage<br />

gen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von<br />

Konzernrabattierung.<br />

Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.


a)<br />

b)<br />

c)<br />

d)<br />

e)<br />

f)<br />

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten bei<br />

Änderungen der Preisliste die neuen Bedingungen auch bei laufenden<br />

Anzeigenaufträgen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht<br />

bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgewikkelt<br />

werden.<br />

Sondervereinbarungen für amtliche Bekanntmachungen in den<br />

Lokalausgaben gemäß Vertragsabschluss.<br />

Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder<br />

Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen<br />

Gegebenheiten zu vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch<br />

unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können.<br />

Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder<br />

ganz noch teilweise weitergegeben werden.<br />

Belege und Belegausschnitte werden nur nach Vereinbarung gestellt. Für<br />

Wort- und Zeilenanzeigen können keine Belege bzw. Belegausschnitte geliefert<br />

werden.<br />

Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort<br />

erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat<br />

der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche<br />

gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber<br />

nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.<br />

Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.<br />

j)<br />

k)<br />

l)<br />

zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />

Des Verlages<br />

Werbungsmittlern nicht provisioniert. Lokale Empfehlungsanzeigen aus dem<br />

Verbreitungsgebiet werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum<br />

Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung<br />

an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung vom Werbungsmittler erfolgt<br />

und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.<br />

Abbestellungen oder Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen<br />

Form. Bei Abbestellungen können Satzkosten in Rechnung<br />

gestellt werden. Bei Abbestellungen nach Rücktrittstermin werden 25% des<br />

Anzeigenpreises in Rechnung gestellt. Für Fehler, die aus telefonischer Übermittlung<br />

jeder Art oder aus undeutlicher Schrift des Auftraggebers entstanden<br />

sind, wird nicht gehaftet.<br />

Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die<br />

Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche<br />

Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach<br />

Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag ist nicht verpflichtet,<br />

Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift,<br />

Satzanordnung, Umrahmung und Platzierung vor sowie bei Wort- und<br />

Fließsatzanzeigen die Anwendung von allgemein verständlichen<br />

Abkürzungen. Anzeigen werden nur in der Gesamtausgabe Rubriken zugeordnet.<br />

m) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es<br />

sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen.<br />

g) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffregeheimnisses, wegen<br />

des Auftraggebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Chiffreanzeigen<br />

gewährleisten.<br />

sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Chiffreanzeigen ist verpflichtet,<br />

die den Angeboten beigefügten Anlagen zurückzusenden. Angebote von<br />

h) Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße oder ver- Vermittlern auf Chiffreanzeigen werden nicht befördert.<br />

spätete Erscheinen der Anzeige zu vertreten, ohne dass ihm oder seinen<br />

t)<br />

Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, so ist ein n) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für<br />

Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen, im übrigen vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Veränderungen<br />

beschränkt sich ein eventueller Ersatzanspruch auf den Betrag des ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

Anzeigenpreises einschließlich Mehrwertsteuer.<br />

u)<br />

o) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und im Rahmen<br />

ii) Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig – in einer<br />

p)<br />

q)<br />

r)<br />

s)<br />

Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.<br />

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber<br />

zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf<br />

des Auftrages.<br />

Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste,<br />

die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an.<br />

Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom<br />

Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder<br />

Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die<br />

Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen<br />

seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.<br />

Der Verlag behält sich die Veröffentlichung von Anzeigentexten gegen<br />

Vorkasse vor.<br />

Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von so genannten<br />

Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere<br />

verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme<br />

einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen<br />

haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen<br />

der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch<br />

mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung<br />

(insbesondere zur Vermeidung desÜbergreifens der Schadensquelle auf die<br />

EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem<br />

Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der<br />

Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,<br />

wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem<br />

Verlag Schäden entstanden sind.<br />

Der Verlag behält sich vor, die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung<br />

anzuwenden, wenn kein ausdrücklich anders lautender Hinweis seitens des<br />

Auftraggebers vorliegt.<br />

Der Verlag ist berechtigt, die für den <strong>Anzeiger</strong> erteilten Anzeigenaufträge im<br />

Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch in<br />

den Onlinediensten des Verlages zu veröffentlichen.<br />

MV-Total ANzeigenkombination der Anzeigenblätter am Mittwoch für Mecklenburg-Vorpommern<br />

s/w 1 Buntfarbe 2 Buntfarben 3 Buntfarben Auflage Beilagen<br />

Grundpreise 10,95 13,14 14,24 15,33<br />

Ortspreise *1 9,31 11,17 12,10 13,03<br />

Mindestgröße bei Farbanzeigen: 1 ZF 200 mm, 2 ZF 500 mm, 3 ZF 500 mm<br />

Farbanzeigen, die nicht das Mindestformat haben, werden mit der Mindestgröße und dem Farb-mm-Preis abgerechnet.<br />

*1) Ortspreise ohne Provision für Werbemittler<br />

Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

869.987<br />

auf<br />

Anfrage<br />

Anzeigenschluss: Donnerstag, 10 Uhr<br />

www.media-mv.de | 15


Anzeigenverkauf / Service<br />

Für <strong>Anzeiger</strong>, Rüganer <strong>Anzeiger</strong> und Rostocker Sonntag<br />

Wismar/Grevesmühlen<br />

Hegede 11 Telefon 03841 3034712<br />

23966 Wismar Telefax 03841 3034719<br />

Rostock<br />

Lindenstraße 2 Telefon 0381 365-140<br />

18055 Rostock Telefax 0381 365-528<br />

Bad Doberan<br />

Am Markt 6a Telefon 038203 554879<br />

18209 Bad Doberan Telefax 038203 554872<br />

Ribnitz-Damgarten<br />

Lange Straße 43/ 45 Telefon 03821 8886960 / -962<br />

18311 Ribnitz-Damgarten Telefax 03821 8886979<br />

Stralsund/Grimmen<br />

Apollonienmarkt 16 Telefon 03831 206481<br />

18439 Stralsund Telefax 03831 206768<br />

Greifswald/Usedom-Peene<br />

J.-Sebastian-Bach-Straße 32<br />

(Eingang Löfflerstraße)<br />

Telefon 03834 793670<br />

17489 Greifswald Telefax 03834 7713219<br />

Rüganer <strong>Anzeiger</strong><br />

Markt 10 Telefon 03838 80990<br />

18528 Bergen Telefax 03838 252480<br />

SERVICETEAM MECKLENBURG<br />

Kunden aus dem Gebiet Rostock, Bad Doberan, Wismar, Grevesmühlen<br />

Ansprechpartnerin: Marina Kadolph<br />

Telefon 0381 365-391 | Fax 0381 365-562<br />

SERVICETEAM VORPOMMERN<br />

Kunden aus dem Gebiet Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Grimmen, Rügen,<br />

Greifswald, Usedom-Peene<br />

Ansprechpartnerin: Brita Krieger<br />

Telefon 0381 365-160 | Fax 0381 365-560<br />

SERVICETEAM ÜBERREGIONAL<br />

Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes, Großkunden<br />

Ansprechpartnerin: Annette Nagel<br />

Telefon 0381 365-452 | Fax 0381 365-561<br />

BEILAGENDISPOSITION<br />

Ansprechpartnerin: Sabine Felsch<br />

Telefon 0381 365-389 | Fax 0381 365-532<br />

Alle Informationen<br />

zu den Produkten<br />

des Verlages, sowie<br />

Leseproben<br />

finden Sie auch auf<br />

unserer Internetseite<br />

unter:<br />

media-mv.de<br />

Layout: psnmedia.de

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