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Sommerprogramm 2/13 - Phoenix

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23.50 UHR | ENDSTATION BAD KLEINEN – VOM VERSAGENDEUTSCHER SICHERHEITSORGANEFilm von Anne Kauth und Carola Meyer, NDR 20<strong>13</strong>Deutschland im Sommer 1993. Die Bundesrepublik erlebt einen Ausnahmezustand:Der Bundesinnenminister tritt zurück, der Generalbundesanwaltwird des Amtes enthoben und auch im Bundeskriminalamt werdenhohe Beamte zwangsversetzt. Warum? Was ist passiert?In Bad Kleinen, einem 3.500-Seelen-Nest in Mecklenburg-Vorpommern, imNord-Osten der Republik, stürmt am 27. Juni ein Kommando der SpezialeinheitGSG9 in einer spektakulären Aktion die Tunnelunterführung desBahnhofs. Der Auftrag: Die Festnahme der beiden mutmaßlichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld. Das wäre ein wichtigerErfolg im seit Jahren ohne sichtbares Ergebnis geführten Kampf gegen dieRAF. Aber: Der Zugriff läuft aus dem Ruder. Am Ende des Tages sind zweiTote zu beklagen: Grams und der GSG9-Beamte Newrzella.Doch damit nicht genug. Die Ermittlungen gestalten sich chaotisch, steckenvoller Pannen, die Informationspolitik der Sicherheitsbehörden istwidersprüchlich und lückenhaft. Das Gerücht wird laut, ein GSG9-Beamterhabe den wehrlosen Grams erschossen. Von Staatsterrorismus ist die Rede.Und noch schlimmer: den Ermittlungsbehörden wird vorgeworfen, dieseExekution zu vertuschen. Der Rechtsstaat der Bundesrepublik scheint inseinen Grundfesten erschüttert.Erst Tage später legen die Ermittlungsbehörden die Fakten auf den Tisch:Dreh und Angelpunkt der Aktion von Bad Kleinen war ein V-Mann, den derVerfassungsschutz Rheinland Pfalz in die RAF eingeschleust hatte. SeineAnwesenheit hat den Zugriff beeinflusst, seine Existenz die katastrophaleInformationspolitik geprägt. Bis heute ist nicht im Detail geklärt, wie eszum Tod von Wolfgang Grams kam, und damit fällt ein sehr trübes Lichtauch auf die Behörde, die qua Auftrag für die Gewährleistung der innerenSicherheit da ist: den Verfassungsschutz.Die Geschichte der dramatisch schief gegangenen Polizeiaktion am Provinzbahnhofvon Bad Kleinen zeigt exemplarisch das folgenreiche Kompetenzgerangelzwischen Staatsschutz und Strafverfolgungsbehörden – undder Rückblick macht klar, dass daran bis heute nichts entscheidend geändertworden ist.SOMMERPROGRAMM 20<strong>13</strong> – TEIL 224

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