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Merkblatt vom Gesundheitsamt - Hanseatisches Oberlandesgericht ...

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<strong>Merkblatt</strong> für Prüfungskandidaten:krankheitsbedingter Rücktritt von einer PrüfungDiese Information richtet sich nur an Studierende, von denen das zuständigePrüfungsamt die Vorlage einer amtsärztlichen Stellungnahme im Falle des krankheitsbedingtenRücktritts von einer Prüfung verlangt.Sie sollten sich mit dem gültigen, schriftlichen Untersuchungsauftrag Ihres Prüfungsamtes in der Geschäftsstelledes Amts- und Vertrauensärztlichen Dienstes sofort (also spätestens am Prüfungstag08.00 Uhr morgens) telefonisch, per E-Mail, per Fax oder persönlich melden.Eine nachträgliche amtsärztliche Beurteilung ist nicht möglich.Sie müssen zur amtsärztlichen Beurteilung Ihrer Prüfungsfähigkeit ein aktuelles und aussagekräftigesärztliches Attest mit Benennung von Diagnose und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeitmitbringen, wenn vorhanden auch Laborbefunde, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenaufnahmenetc. Wenn Ihr gesundheitliches Problem überwiegend im psychischen Bereich liegt, ist eineschriftliche Äußerung Ihrer behandelnden psychotherapeutischen oder psychiatrischen Praxis hilfreich.Erst bei Vorliegen der angegebenen Unterlagen erhalten Sie einen amtsärztlichen Untersuchungstermin,der in aller Regel sehr zeitnah sein wird.Bei einem allgemeinärztlichen oder orthopädischen Gesundheitsproblem findet die Untersuchung inden Räumen des Amts- und Vertrauensärztlichen Dienstes in der Horner Straße 60 – 70, 28203 Bremenstatt.Bei einem Gesundheitsproblem im psychischen Bereich faxen wir die Unterlagen an das regional zuständigeSozialpsychiatrische Behandlungszentrum. In diesem Fall erhalten Sie von uns die Telefonnummerdes Behandlungszentrums. Sie müssen sich danach selbst mit dem jeweiligen Behandlungszentrumzur Verabredung eines Untersuchungstermins in Verbindung setzen.Das <strong>Gesundheitsamt</strong> Bremen ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Bremen haben.Bei erstem Wohnsitz außerhalb Bremens muss das für diesen Ort zuständige <strong>Gesundheitsamt</strong>aufgesucht werden.Die amtsärztliche Begutachtung ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit pauschal 75,-- €(+ evtl. erforderliche Laborleistung über 15,-- € = 90,-- €).Originalbescheinigung und Rechnung erhalten Sie persönlich.Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erhält das Prüfungsamt eine Kopie per Fax.Frau Dissars<strong>Gesundheitsamt</strong> BremenSozialmedizinischer Dienst für ErwachseneAmts- und Vertrauensärztlicher DienstGeschäftstelle (Zimmer 0.022 – Glaspavillon)Horner Str. 60-7028203 BremenTel. 361 15122Fax: 496 15122E-Mail: amtsaerzte@gesundheitsamt.bremen.deStand: 10/2011


Nachrichtlich:Alle Sozialpsychiatrischen Behandlungszentren / GeschäftsstellenPrüfungsamt der Universität Bremen, Dezernat 6, Zentrales Prüfungsamt für Sozial- und Geisteswissenschaften,mailto:cdroste@uni-bremen.dePrüfungsamt der Universität Bremen, Fachbereich 4, Produktionstechnik,mailto:windolph@uni-bremen.de und arena@uni-bremen.deJustizprüfungsamt Bremenper Fax: 17290Präsidentin des gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holsteinfür die zweite StaatsprüfungF: 040-428433883Niedersächsisches Landesjustizprüfungsamt HannoverF: 0511-1208970Niedersächsisches JustizministeriumLandesjustizprüfungsamt -F: 05141-5939-270

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