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G E M E I N D E R A T S S I T Z U N G - Allentsteig

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5666<br />

� Kainz Johann (1 Kind) � Steindl Herta (1 Kind)<br />

� Varga Anita (1 Kind) � Vrabel Oswald (2 Kinder)<br />

� Hofbauer Johann (1 Kind) � Waldhör Claudia (1 Kind)<br />

� Lindtner Christian (1 Kind) � Samper Gabriele (2 Kinder)<br />

� Kolm Christine (1 Kind)<br />

Folgende Bedienstete beziehen KEINE Kinderzulage seitens der Stadtgemeinde <strong>Allentsteig</strong>,<br />

der Ehepartner erhält jedoch keine oder eine geringere Zuwendung:<br />

• Tauber Antonia (2 Kinder) – Ehegatte Bediensteter beim ÖBH – erhält ein Kinderweihnachtsgeld<br />

in einem geringeren Ausmaß<br />

• Bauer Ingrid (2 Kinder) – Ehegatte ist Polizeibeamter und die Polizei zahlt 2010 KEIN Kinderweihnachtsgeld<br />

aus<br />

Grundsätzlich sind alle Dienstnehmer für die a.o. Zuwendung des Kinderweihnachtsgeldes vorge-<br />

sehen, welche zum Empfang der Kinderzulage berechtigt sind.<br />

Für den Fall, dass beide Elternteile bei Gebietskörperschaften beschäftigt sind und der Lebenspart-<br />

ner ebenfalls bei seiner Dienststelle das Kinderweihnachtsgeld jedoch in geringerem Ausmaß be-<br />

zieht, wird seitens der Stadtgemeinde <strong>Allentsteig</strong> der Differenzbetrag übernommen. Zu diesem<br />

Zweck ist der Stadtgemeinde <strong>Allentsteig</strong> vor Auszahlung des Kinderweihnachtsgeldes eine Bestäti-<br />

gung des Dienstgebers des Lebenspartners über die Höhe des Kinderweihnachtsgeldes vorzulegen.<br />

Bürgermeister Andreas Kramer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den oben<br />

angeführten Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Allentsteig</strong> eine außerordentliche Zuwendung Kin-<br />

derweihnachtsgeld im Ausmaß von EUR 151,00 für das 1. Kind, EUR 178,00 für das 2. Kind und<br />

EUR 201,-- für das 3. Kind zu gewähren. Für den Fall, dass beide Elternteile bei einer inländischen<br />

Gebietskörperschaft beschäftigt sind und der Lebens- bzw. Ehepartner ebenfalls bei seiner Dienst-<br />

stelle das Kinderweihnachtsgeld jedoch in geringerem Ausmaß bezieht, wird seitens der Stadtge-<br />

meinde <strong>Allentsteig</strong> der Differenzbetrag übernommen. Zu diesem Zweck ist der Personalverrech-<br />

nung vor Auszahlung des Kinderweihnachtsgeldes eine Bestätigung des Dienstgebers des Lebens-<br />

partners über die Höhe des Kinderweihnachtsgeldes vorzulegen.<br />

Bezieht der 2. Elternteil das Kinderweihnachtsgeld in gleicher Höhe oder mehr, wird seitens der<br />

Stadtgemeinde <strong>Allentsteig</strong> kein Kinderweihnachtsgeld ausbezahlt.<br />

Beschluss: Einstimmige Annahme des Antrages<br />

....................................... .....................................<br />

Schriftführer: Vorsitzender:

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