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12. GR-Protokoll vom 16.06.2011 (201 KB) - .PDF - Volders - Land ...

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- 12/13 -zu 14) Änderung der Kanalgebührenordnung.Analog zur Wasserleitungsgebührenordnung wurde auch die Kanalgebührenordnungüberarbeitet, auch diese Verordnung hat jeder Gemeinderat bekommen. Hier ergibtsich bei den Freimengen die Möglichkeit, bei Einbau eines Subzählers für dasGartenwasser von der Kanalbenutzungsgebühr befreit zu werden. Laut Verordnungsprüfungkann die Verordnung so beschlossen werden, es gab keine Beanstandungen.Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, die Kanalgebührenordnung lautVorlage neu zu erlassen und entsprechend kundzumachen.Index: Kanalgebührenordnung; neuzu 15) Örtliches Raumordnungskonzept; Antrag auf Verlängerung.Bgm. Harb teilt mit, dass nach Ablauf von 10 Jahren, also noch <strong>201</strong>1 das örtlicheRaumordnungskonzept fortgeschrieben werden muss. Allerdings würde dieser Prozess(Ausschreibung Architekt, Ausarbeitung des Konzeptes, mit Einhaltung derAuflagefristen und Einberufung einer öffentlichen Versammlung) doch soviel Zeit inAnspruch nehmen, dass man es im laufenden Jahr nicht schaffen wird. Daher würde ermit Zustimmung des Gemeinderates beim Amt der Tiroler <strong>Land</strong>esregierung den Antragauf Fristverlängerung für die Fortschreibung stellen. Der Zeitraum ist durch den neu zubestellenden Raumplaner festzulegen. Nachdem es die „Gruppe Ökoplan“ nicht mehrgibt, ist die Fortschreibung neu auszuschreiben.Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, um Fristverlängerung für dieFortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes anzusuchen.Index: Örtliches Raumordnungskonzept; Antrag auf Verlängerungzu 16) Feuerwehrhalle; Punktation zur Mietvorschreibung.Bgm. Harb erklärt, dass wie bei der Hauptschule auch für die neue Feuerwehrhalleeine Mietvorschreibung von der Gemeinde<strong>Volders</strong>Immobilien GmbH & Co KG an dieGemeinde <strong>Volders</strong> erfolgen muss. Ein eigener Mietvertrag sei allerdings nichtnotwendig. Der Mietbetrag wurde wie folgt errechnet, die Monatsmiete wird nächstesJahr (nach der Endabrechnung) neu angepasst. Die Punktation wurde bereits von Dr.Schuchter, GV Mag. Stauder und GV Dr. Klausner geprüft.Investition lt. Anlagenverzeichnis <strong>201</strong>0 Euro 1.427.282,15abzüglich Bedarfszuweisung Euro 6<strong>12.</strong>000,00Summe Euro 827.282,15Bemessungsgrundlage Euro 827.282,15Davon 1,5 % lt. Punktation Euro <strong>12.</strong>409,23Monatsmiete ab Jänner <strong>201</strong>1 Euro 1.034,10Zuzüglich 20 % MWSt. Euro 206,82Monatsmiete laufend Euro 1.240,92Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, für das neue Feuerwehrhaus an dieGemeinde<strong>Volders</strong>Immobilien GmbH & Co KG eine Monatsmiete von € 1.240,92(inkl. Mwst.) zu bezahlen.Index: Feuerwehrhalle; Mietvorschreibungen

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