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elternbrief - Maria-Theresia-Gymnasium Augsburg

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<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>Nutzung elektronischer Medien im Unterricht – LernplattformenModerner Unterricht erfordert moderne Methoden, zu denen auch der Umgang mit den elektronischenMedien gehört. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, und vor allem wenn es um selbstständigesErfahren und Erarbeiten von Themenbereichen oder um das Einüben bestimmter Fertigkeitengeht, unverzichtbar. Ein wichtiges Medium sind hierfür sogenannte Lernplattformen.Dies sind durch Passwörter geschützte, virtuelle Kursräume im Internet, zu denen nur die Schülerinnenund Schüler und ihre Lehrer Zugang haben.Beispielsweise war es durch den Einsatz des Elternbeirats möglich, für die Schule eine Lizenzder Lernplattform Mathegym zu erwerben und für das angehende Schuljahr zu verlängern. Hierkönnen sich die Schülerinnen und Schüler einloggen und selbstständig Aufgaben passend zumjeweiligen Unterrichtsstoff bearbeiten. Dabei werden neben der Lösung auch erklärende Hilfenangeboten. Die genauen Zugangsdaten werden die Schüler bei ihren Mathematiklehrern oder denFachbetreuern Mathematik, Herrn Thiemann und Herrn Vöst, erfahren.Für den Unterricht und schulorganisatorische Verfahren (schulinterne Abstimmungen, Umfragen,Wahl von Kursen etc.) werden am <strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong> vor allem zwei Plattformen genutzt.Das ist zum einen musin, die zentrale pädagogische Plattform der Stadt München, an diedas MTG im Rahmen eines Pilotversuchs angeschlossen ist. Hier können sich die Schülerinnenund Schüler während des Unterrichts einloggen und zentrale Softwareangebote nutzen oder auchvon zu Hause auf ihre Daten zugreifen.Die zweite wichtige Lernplattform ist mtgmoodle. Hier werden für die verschiedenen Klassenund Kurse virtuelle Klassenzimmer eingerichtet, in denen die Schüler Arbeitsblätter zum Herunterladenfinden oder Aufgaben, die sie lösen müssen. Auch schulinterne Abstimmungen oder Kurswahlenlaufen meist über mtgmoodle ab.All diesen Lernplattformen ist gemein, dass die Schülerinnen und Schüler ein Mindestmaß anDaten angeben müssen. Dies beschränkt sich i. d. R. auf den Namen, die Klasse und die E-Mail-Adresse. Letztere wird bei der Anmeldung zu musin von der Schule automatisch zugeteilt. AlleDaten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz, weshalb Sie bitte das beiliegende Formblattdurchlesen und die Einverständniserklärung unterzeichnen mögen.VeröffentlichungenWie schon in der Vergangenheit wollen wir Informationen aus unserem Schulleben im Jahresberichtoder im Internet veröffentlichen. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten – z. B. Fotografien– handelt, ist dazu Ihr Einverständnis bzw. das Einverständnis Ihres Kindes vonnöten.Bitte unterschreiben Sie die beiliegende Erklärung.<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong> * Gutenbergstr. 1 * 86150 <strong>Augsburg</strong> * Tel: 0821/324 1500 * Fax: (0821) 324 1505 * E-Mail: mtg.stadt@augsburg.de * www.mtg-augsburg.de


<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>TermineDer folgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Termine, die für das neue Schuljahr bereitsfeststehen, entnehmen.Montag, 26.09.September Donnerstag, 15.12. 13:40 2. LehrerkonferenzFreitag, 16.12.1. NotenberichtSchullandheim Zusamzell; 6c,Baier, KratochwilDienstag, 27.09. Bayerischer Deutsch-Test, Jgst. 6 Freitag, 16.12.Dienstag, 27.09. Bayerischer Mathematik-Test, Jgst. 8Dienstag, 27.09. Bayerischer Englisch-Test, Jgst. 10Mittwoch, 28.09. 8:00"Jugend debattiert" als Schulaufgabe;Dr. Fiederer, GreinerR., Kitzler, Legner, SchmidtMittwoch, 28.09. 19:00 Klassenelternabend, Jgst. 5Donnerstag, 29.09. Bayerischer Deutsch-Test, Jgst. 8Donnerstag, 29.09. Bayerischer Mathematik-Test, Jgst. 10Donnerstag, 29.09. Bayerischer Englisch-Test, Jgst. 6Donnerstag, 29.09.Tagung der Wirtschaftsphilologen,Passau; Greiner K.OktoberMontag, 03.10.Tag der Deutschen EinheitExkursion nach Rom;W-Seminar "Roma aeterna"Q12, LöschDienstag, 04.10. 10:30 BetriebsausflugDienstag, 04.10.MTG-Schüler in Bourges;MarquardtFortbildung für FachbetreuerMittwoch, 05.10. 9:30 Deutsch: Thema "Lesen",Zeughaus; HornungMontag, 03.10. Freitag, 16.03. 19:30Montag, 10.10. 19:00 Wahl des ElternbeiratsSamstag, 29.10.HerbstferienNovemberDienstag, 08.11. 13:40 FachsitzungenDienstag, 08.11.Abgabetermin für Seminararbeiten,Q12Montag, 14.11. 13:40 FachsitzungenMittwoch, 16.11.Buß- und BettagMontag, 21.11. 16:30 Allgemeiner ElternsprechtagDezemberMittwoch, 14.12. 19:00 HausmusikabendAbschlussaufführung, AlteTurnhalle; P-Seminar Tanz Q12,GmeinwieserAbschlussaufführung, AlteSamstag, 17.12.Turnhalle; P-Seminar Tanz Q12,GmeinwieserSamstag, 24.12.WeihnachtsferienJanuarMontag, 09.01Skikurse – RaurisSamstag, 28.01. 10:30 Eröffnungsfeier NeubauFebruarMittwoch, 15.02.NotenschlussFreitag, 17.02.ENDE 1. Halbjahr(Zwischenzeugnisse)Samstag, 18.02.FrühjahrsferienMärzFrühjahrskonzert, Kleiner GoldenderSaalFreitag, 23.03.2. NotenberichtSamstag, 31.03.OsterferienAprilMontag, 07.05.Freitag, 11.05.Donnerstag, 17.05.Samstag, 26.05.Montag, 11.06.Dienstag, 31.07.Mittwoch, 01.08.MaiNeuanmeldung für die künftige5. JahrgangsstufeSchriftliche Abiturprüfungen, Q12Christi HimmelfahrtPfingstferienJuniAbiturprüfungen: KolloquiumJuliAusgabe der JahreszeugnisseSommerferienFalls Sie, verehrte Eltern, noch Fragen haben, weil der eine oder andere Bereich in diesem Briefnicht angesprochen wurde, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden. Meine Stellvertreterin,Frau StDin Hoppe, und ich stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin mit dem Sekretariat.Mit freundlichen GrüßenPeter Vervier, OStDSchulleiter<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong> * Gutenbergstr. 1 * 86150 <strong>Augsburg</strong> * Tel: 0821/324 1500 * Fax: (0821) 324 1505 * E-Mail: mtg.stadt@augsburg.de * www.mtg-augsburg.de


<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>Merkblatt für Eltern und ErziehungsberechtigteFerienordnungBeurlaubung und Erkrankung von SchülernLeistungserhebungen in den Jahrgangsstufen 5 - 10FerienordnungDie Ferien für das Schuljahr 2011/12 verteilen sich wie folgt (Es sind jeweils der erste und letzte Ferientagangegeben):Allerheiligen 31. Oktober 2011 mit 5. November 2011Weihnachten 24. Dezember 2011 mit 5. Januar 2011Frühjahrsferien 20. Februar 2012 mit 24. Februar 2012Ostern 02. April 2012 mit 14. April 2012Pfingsten 29. Mai 2012 mit 9. Juni 2012Sommer 01. August 2012 mit 12. September 2012In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Beginn und Ende der bayerischen Sommerferien2012 bis 2014 wegen erforderlicher Ferienänderungen in anderen Bundesländern aufgrundvon doppelten Abiturjahrgängen ausnahmsweise geringfügig anders gesetzt sind. 2012 und2013 beginnen und enden die Ferien jeweils an einem Mittwoch (31.07. – 11.09.2013), 2014 beginnensie an einem Mittwoch (30.07.) und enden an einem Montag (15.09.2014)Sonstiger unterrichtsfreier Tag: Mittwoch, 16.11.2011 (Buß- und Bettag)BeurlaubungSchüler können nach § 37 (3) GSO nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigtenbeurlaubt werden. Auf Anschreiben von Vereinen müssen die Eltern durch Unterschriftihre Zustimmung bestätigen. Das Verreisen übers Wochenende, vor Beginn der Ferien oder über dieFerien hinaus ist grundsätzlich kein Grund für eine Beurlaubung. Es wird gebeten, den Familienurlaubso anzusetzen, dass die Schüler ihrer Schulpflicht voll nachkommen können.- Beurlaubungsgesuche sind möglichst 3 Tage vorher an das Direktorat zu richten.- Für die Gewährung von Erholungsurlaub aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Zeugnisüber den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorzulegen. Aus diesem Zeugnis soll sich auch ergeben,weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann.Die Abwesenheit gilt in diesem Fall nicht als Beurlaubung, sondern als "Versäumnis wegen Krankheit".ErkrankungBei der Vereinbarung von Arztterminen für Ihre Tochter/Ihren Sohn möchten wir Sie auf folgendeRegelung hinweisen: Grundsätzlich sind Arzttermine auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.Kann aus technischen Gründen ein Termin nur für die Zeit, in der Unterricht stattfindet, vereinbartwerden, muss hierfür im Direktorat mindestens drei Tage vorher ein Antrag auf Unterrichtsbefreiunggestellt werden.Ist ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichenSchulveranstaltung teilzunehmen, so ist folgendermaßen vorzugehen:1. telefonische Mitteilung durch Erziehungsberechtigte an die Schule vor 8:00 Uhr(Tel. 0821/324-1500 oder 0821/324-1515)2. Die schriftliche Mitteilung (evt. durch Geschwister) durch „Anzeige der Erkrankung“ (rote Karte1) ) ist innerhalb von zwei Tagen (Ferientage zählen mit) nachzureichen.3. schriftliche Rückmeldung bei Erkrankung von mehr als einem Tag (grüne Karte 1) )4. ärztliches Attest bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong> • Gutenbergstr. 1 • 86150 <strong>Augsburg</strong> • Tel: 0821/324 1500 • Fax: (0821) 324 1505 • E-Mail: mtg.stadt@augsburg.de • www.mtg-augsburg.de


Seite 21)Vordrucke sind beim Klassleiter bzw. im Sekretariat erhältlich.Die schriftlichen Entschuldigungen sind in den Briefkasten vor dem Sekretariat einzuwerfen.An Schulaufgabentagen und bei Versäumnis von Nachholterminen ist in allen Jahrgangsstufen einärztliches Attest vorzulegen.Bitte beachten Sie: Liegt der Schule am dritten Tag bis spätestens 12:00 Uhr keine schriftliche Entschuldigungbzw. kein Attest vor, so gilt eine in diesen Zeitraum fallende angekündigte Leistungserhebung alsschuldhaft versäumt und wird mit der Note 6 bewertet. Ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht in diesemFall nicht.Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann dieSchule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt,so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltendgemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während derZeit der Erkrankung getroffen hat.Wichtiger Hinweis zum Vorrücken auf Probe Art. 53 BayEUG und § 63 GSOSchülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschuldenwegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllen (z.B. wegen Krankheit), kann dasVorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werdenkönnen und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann. (Art. 53 Abs. 6 S. 2 BayEUG)(1) 1 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmalsnicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nachdem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufeerreichen. 2 Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nur, wenn sie das Ziel derJahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keineschlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des <strong>Gymnasium</strong>s erreichen. 3 Die Entscheidungtrifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.(3) 1 Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember ... 2 Die Lehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlungder Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen dieProbezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird. 3 Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler gelten nicht alsWiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler; dies gilt nicht im Fall des Abs. 1. (§ 63 GSO)Freiwilliges Wiederholen (§ 67 Abs. 1 GSO)§ 67Freiwilliges Wiederholen,Wiederholen bei unverschuldeten Leistungsminderungen,Rücktritt in der Kursphase(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestensbis zum Ende des Kalenderjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten;sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.Beachten Sie also bitte:Falls Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn zurücktreten soll, müssen Sie das gegenüber der Schule in einem formlosenschriftlichen Antrag bis spätestens 31.12.2011 erklären.In der Qualifikationsphase ist ein Rücktritt jeweils nur am Ende eines Ausbildungsabschnitts möglich. In diesemFall ist vieles zu berücksichtigen; daher sind die Oberstufenkoordinatoren unbedingt rechtzeitig zu konsultieren.LegasthenieSchüler mit Legasthenie haben die Möglichkeit, vor Eintritt in die Eingangsphase zur Oberstufe des<strong>Gymnasium</strong>s (also vor Eintritt in die 10. Klasse) schriftlich zu beantragen, dass sie während der restlichenSchulzeit und in der Abschlussprüfung keinen Nachteilsausgleich und Notenschutz erhalten. Indiesem Fall entfällt eine entsprechende Bemerkung im Abschlusszeugnis. (KMS vom 28.05.2008)


3Mitteilung über den LeistungsstandGemäß Absprache mit dem Elternbeirat erhalten weiterhin alle Schüler der Klassen 5 mit 10 statt einesZwischenzeugnisses zwei Mitteilungen über den Leistungsstand. Sollte ein Schüler etwa zum Zweckeeiner Bewerbung ein Zwischenzeugnis benötigen, so kann dies schriftlich bei der Schule beantragt werden.Leistungserhebungen in den Jahrgangsstufen 5 - 10Beschlüsse der Lehrerkonferenz vom 28.07.2011 zu den Leistungsnachweisen im Schuljahr 2011/2012KatholischeReligionslehre:EvangelischeReligionslehre:Alle Jahrgangsstufen:Stegreifaufgaben - auch nach demModus 21Alle Jahrgangsstufen:Stegreifaufgaben – bis Jgst. 10 auchnach dem Modus 21Ethik:Alle Jahrgangsstufen:Durchführung von Stegreifaufgabenohne Modus 21Deutsch: Jahrgangsstufen 5 und 7:Ersatz der letzten Schulaufgabe durcheinen anderen gleichwertigen Test imStile eines Jahrgangsstufentests (z. B.Prüfung des Leseverständnisses undGrammatik)Jahrgangsstufe 6:Durchführung eines zweiten schulinternenJahrgangsstufentests, der zusammenmit dem externen Jahrgangsstufentesteine Gesamtnote ergibtJahrgangsstufe 9Ersatz einer Schulaufgabe durch einemündliche Schulaufgabe in der Form„Jugend debattiert“Englisch:Alle Jahrgangsstufen:StegreifaufgabenFranzösisch:Jahrgangsstufe 8:Ersatz einer Schulaufgabe durch einengleichwertigen mündlichen LeistungsnachweisJahrgangsstufe 10:Durchführung eines zweiten zentralenJahrgangsstufentests, der zusammenmit dem ersten eine Gesamtnote ergibtJahrgangsstufe 11Ersatz einer Schulaufgabe durch einengleichwertigen mündlichen LeistungsnachweisAlle Jahrgangsstufen:StegreifaufgabenFranzösisch als zweite Fremdsprache:Jahrgangsstufen 7, 9 und 11:Ersatz einer Schulaufgabe durch einegleichwertige mündliche PrüfungItalienisch:ItalienischspätbeginnendLatein: --Mathematik:Physik:Naturund Technik:Chemie:Biologie:Geschichte: --Geographie: --Sozialkunde: --Sozialpraktische --Grundbildung:Wirtschaftund Recht:Kunst: --Musik: --Sport: --Französisch als dritte Fremdsprache:Jahrgangsstufe 9:Ersatz einer Schulaufgabe durch einegleichwertige mündliche PrüfungAlle Jahrgangsstufen:StegreifaufgabenJahrgangsstufen 10 und 12Ersatz einer Schulaufgabe durch einegleichwertige mündliche PrüfungJahrgangsstufen 10, 11 oder 12Ersatz einer Schulaufgabe durch einegleichwertige mündliche PrüfungAlle Jahrgangsstufen:Stegreifaufgaben - auch nach Modus21Alle Jahrgangsstufen:Stegreifaufgaben – auch nach Modus21Biologie: --Informatik: --Physik: Stegreifaufgaben nach demModus 21In allen JahrgangsstufenKurzarbeiten möglichNTG: Jahrgangsstufen 8, 9 und 10:Eine Schulaufgabe pro HalbjahrSG: Jahrgangsstufe 9:Eine Kurzarbeit pro HalbjahrWSG: Jahrgangsstufe 9, 10: EineKurzarbeit pro HalbjahrIn allen JahrgangsstufenKurzarbeiten möglich11. und 12. JahrgangsstufeKurzarbeitenIn Fächern ohne Angaben werden nur die in der GSO jeweils geforderten Leistungsnachweise erhoben.Am MTG werden an Schulaufgabentagen weder Kurzarbeiten noch Stegreifaufgaben abgehalten. AnTagen mit Kurzarbeiten können allerdings Stegreifaufgaben geschrieben werden. (Vgl. §§ 53,2/54(4)/55(2) GSO)


10 bzw. 11 an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabeschreibt, gefordert werden, entscheidet dieLehrerkonferenz nach § 53 Abs. 2.(5) 1 Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in denJahrgangsstufen 5 bis 10 beträgt höchstens 60 Minuten,in den Jahrgangsstufen 11 und 12 höchstens 90 Minuten.2 In der Jahrgangsstufe 12 kann in den Fächern derAbiturprüfung je eine Schulaufgabe im Umfang einerPrüfungsaufgabe gehalten werden. 3 Bei Schulaufgabenim Fach Deutsch kann die Bearbeitungszeit unabhängigvon Satz 1 ab der Jahrgangsstufe 8 angemessen erhöhtwerden. 4 Im Fach Kunst kann in den Jahrgangsstufen11 und 12 die Arbeitszeit bis zu 180 Minuten betragen. 5Im Fach Musik werden Vorspielzeiten auf die Arbeitszeitnicht angerechnet.(6) Welche Hilfsmittel bei der Anfertigung von Schulaufgabenverwendet werden dürfen, legt das Staatsministeriumgesondert fest.(7) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nachRücksprache mit der Lehrkraft und der Fachbetreuerinoder dem Fachbetreuer einen großen Leistungsnachweisfür ungültig erklären und die Erhebung eines neuenanordnen, insbesondere wenn die Anforderungen fürdie Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder derLehrstoff nicht genügend vorbereitet war.(8) Die freiwillige Wiederholung von Schulaufgaben istnicht zulässig.Seite 5§ 55 Kleine Leistungsnachweise(1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondereRechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.(2) 1 Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondereKurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstestsund Praktikumsberichte; dafür gilt:1. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorherangekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbarvorangegangene Unterrichtsstunden. DieBearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.2. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehensich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangeneUnterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeitsoll höchstens 20 Minuten betragen. In den Jahrgangsstufen12 und 13 des neunjährigen <strong>Gymnasium</strong>sentscheidet die Lehrerkonferenz über die Zulässigkeitvon Stegreifaufgaben.3. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen5 bis 10 bzw. 11 zentral oder schulintern gehaltenwerden können, werden spätestens eine Woche vorherangekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens45 Minuten betragen. 2 Für Satz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten§ 54 Abs. 6 bis 8 entsprechend.(3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche undpraktische Leistungen bewertet werden.


<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>September 2011Informationsschreiben zur SchulberatungSehr geehrte Eltern,es gehört mit zum Erziehungsauftrag der Schule, die Erziehungsberechtigten und Schüler inFragen der Schullaufbahn zu informieren und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeitenentsprechend den Fähigkeiten und Anlagen des Einzelnen zu helfen.Ergänzend besteht bei besonderen Lern- bzw. Sozialisationsproblemen die Möglichkeit, sichschulpsychologisch beraten zu lassen.Ich darf Sie daher auf folgende Beratungsstellen hinweisen:1. Schulberatung:Beratungslehrer der Schule:Sprechstunden:Ort:Studiendirektor Udo LegnerMittwoch, 10:40 Uhr bis 11:25 UhrDonnerstag, 13:40 Uhr bis 14:25 Uhrund nach VereinbarungRaum 18 im Haupthaus, 1. StockUm Wartezeiten zu vermeiden und eine gründliche Vorbereitung des Beratungsgesprächs zuermöglichen, empfiehlt sich eine telefonische Voranmeldung über das Sekretariat (Tel. 324-1500).2. Schulpsychologische Beratung:Schulpsychologin:Frau Kühne-KammSprechstunden:nach Vereinbarung; unter Tel. 0821/324-1500 bitte anmeldenTelefonische Sprechstunde: Mittwoch, 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr unter Tel. 0821/324-15063. Staatliche SchulberatungTermine bitte erst nach Rücksprache mit dem Beratungslehrer vereinbaren!Mitarbeiter des staatlichen Schulberaters für Schwaben:Herr Schweiger, Hallstraße 9, 86150 <strong>Augsburg</strong>,Tel. 0821/509160; Fax: 0821/5091612; E-Mail: sbschw@as-netz.deDie Website finden Sie unter:http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/schwaben/Dort finden Sie auch die Namen aller Mitarbeiter und die aktuellen Daten zu den Sprechzeiten.<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, Gutenbergstr. 1, 86150 <strong>Augsburg</strong>, Tel: (0821) 3241500, FAX : (0821) 3241505,E-Mail: mtg.stadt@augsburg.de


Seite 24. Weitere Beratungsstellen im Raum <strong>Augsburg</strong>:- Erziehungsberatungsstelle fürEltern, Kinder und Jugendliche derStadt <strong>Augsburg</strong>,Hunoldsgraben 2786150 <strong>Augsburg</strong>, Tel. 324-2957- Erziehungs-, Jugend- undFamilienberatung der katholischenJugendfürsorge,Schaezlerstr. 34.86152 <strong>Augsburg</strong>, Tel. 3100-140- Evangelische Beratungsstelle fürEltern-, Jugend-, Ehe- undLebensfragen,Oberbürgermeister-Dreifuß-Str. 1,86153 <strong>Augsburg</strong>, Tel. 3204104- Drogenhilfe Schwaben e.V.,Jesuitengasse 986152 <strong>Augsburg</strong>, Tel. 0821/34390-0- Studienberatung:Zentrale Studienberatung an derFachhochschule <strong>Augsburg</strong>, An derFachhochschule 186161 <strong>Augsburg</strong>, Fr. Dr. Fink-Heuberger, Tel. 0821/5586-3273,Fr. Drumm, Tel. 0821/5586-3278Zentrale Studienberatung für diesüdbayerischen Fachhochschulen,Loristraße 27, Ecke Dachauer-Straße80335 München 2, Tel.089/12007373- Studienberatung an derUniversität www.uniaugsburg.de/einrichtungen/studienberatung- Studienberatung an der Ludwig-Maximilian-Universität München,Geschw.-Scholl-Platz 180539 München, Tel. 089/2180-2345- Zentrale Studienberatung derTechnischen Universität München,Arcistraße 19,80333 München, III. Stock, Tel.089/2105-2737- Arbeitsamt <strong>Augsburg</strong>Berufsberatung für die Jahrgänge 9mit 13Wertachstraße 28, 86153 <strong>Augsburg</strong>,Tel. 3151—0Pro Familia <strong>Augsburg</strong>Hermanstr. 1, 86150 <strong>Augsburg</strong>, Tel.45 03 620


Schuljahr 2011/12Sprechstunden<strong>Augsburg</strong>, den 23.09.2011Stadt <strong>Augsburg</strong><strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>Lehrkraft Tag Uhrzeit RaumFrau Augustin Mittwoch 9:30 - 10:15 10Herr Aulbach nach Vereinbarung - 13Herr Baier Donnerstag 10:40 - 11:25Frau Baumgartner Montag 11:25 - 12:10 Z31Frau Bergmann Dienstag 10:40 - 11:25 10Frau Chen nach Vereinbarung -Frau Coman nach Vereinbarung -Frau David Dienstag 9:30 - 10:15Herr Dirr Mittwoch 9:30 - 10:15 10Frau Dlugosch Freitag 10:40 - 11:25 10Herr Dörfler Mittwoch 11:25 - 12:10 10Herr Drexel Dienstag 10:40 - 11:25 10Frau Ebert Donnerstag 10:40 - 11:25 10Herr Eitel Dienstag 9:30 - 10:15 10Frau Erdle nach Vereinbarung -Frau Dr. Fiederer Montag 11:25 - 12:10 10Herr Fischer nach Vereinbarung -Frau Gartner-Haas Montag 9:30 - 10:15 10Herr Dr. Glück Mittwoch 9:30 - 10:15 01AFrau Gmeinwieser x x - xHerr Görig Dienstag 10:40 - 11:25 10Frau Greiner Dienstag 8:45 - 9:30 10Herr Greiner Donnerstag 10:40 - 11:25 18Herr Greiner Mittwoch 9:30 - 10:15 10Frau Heinl Dienstag 8:45 - 9:30 10Herr Herrle Mittwoch 9:30 - 10:15 10Frau Hoffmann Donnerstag 12:55 - 13:40 10Frau Hoppe nach Vereinbarung – 13Frau Hornung Montag 10:40 - 11:25 10Herr Jahn Dienstag 8:45 - 9:30 10Frau Kapfer Montag 10:40 - 11:25 10Herr Kitzler Freitag 9:30 - 10:15 10Herr Klob Dienstag 9:30 - 10:15 10Herr Köhler Mittwoch 8:45 - 9:30 01AFrau Kosmala Donnerstag 10:40 - 11:25 18Frau Kratochwil Mittwoch 12:55 - 13:40 10Frau Kühne-Kamm Freitag 8:45 - 9:30 10Herr Lachenmayr Dienstag 10:40 - 11:25 01ALehrkraft Tag Uhrzeit RaumHerr Landes Dienstag 10:40 - 11:25 10Frau Lauton Freitag 10:40 - 11:25 10Herr Legner Donnerstag 12:55 - 13:40 18Frau Lösch Mittwoch 10:40 - 11:25 10Frau Marquardt Montag 8:45 - 9:30 10Frau Mayer Donnerstag 8:00 - 8:45Herr Mayr Dienstag 11:25 - 12:10 10Frau Mering Mittwoch 11:25 - 12:10 10Frau Moog Mittwoch 11:25 - 12:10 10Herr Dr. Neidhart Freitag 9:30 - 10:15 10Frau Nestler Freitag 10:40 - 11:25 10Herr Nussbächer Dienstag 8:45 - 9:30 03Frau Peter Mittwoch 12:10 - 12:55 10Herr Rauchecker Montag 11:25 - 12:10 10Frau Richter Donnerstag 10:40 - 11:25 10Frau Römer Mittwoch 10:40 - 11:25 10Frau Scherer-Mayer Freitag 9:30 - 10:15 03Herr Schmalhofer Montag 9:30 - 10:15 03Frau Schmid Donnerstag 12:10 - 12:55 10Herr Schmidt Freitag 9:30 - 10:15Herr Spendel Montag 12:10 - 12:55 10Herr Stegmeir nach Vereinbarung -Frau Stehle Dienstag 8:45 - 9:30 10Frau Stief-Deufel Dienstag 14:30 – 15:15 U6Herr Thiemann Donnerstag 9:30 - 10:15 10Frau Tiedt-Mechold Dienstag 10:40 - 11:25 10Frau Tränkle nach Vereinbarung - 10Herr Tschierse Freitag 11:25 - 12:10 10Frau Uhl Dienstag 8:45 - 9:30 10Herr Vervier nach Vereinbarung - 10Frau Vervier nach Vereinbarung -Herr Vöst Donnerstag 10:40 - 11:25 03Herr Wolf Donnerstag 8:45 - 9:30 34Frau -


<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong>September 2011UnfallversicherungsschutzNach § 38 GSO ist die Schule verpflichtet, die Schüler während des Unterrichts und bei sonstigenSchulveranstaltungen (z.B. Wandertag, Schulsportfest etc.) sowie angemessene Zeit vor Beginnund nach Beendigung des Unterrichts angemessen zu beaufsichtigen. Auch in Freistunden (z.B.wenn ein Schüler der Unter- oder Mittelstufe aus dem Religionsunterricht ausgetreten ist undkein Ethikunterricht erteilt werden kann) und in Zwischenstunden (wenn wegen Erkrankung oderAbwesenheit einer Lehrkraft der Unterricht ausfallen muss) sind die Schüler zu beaufsichtigen.Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der charakterlichen Reife der zu beaufsichtigendenSchülerinnen und Schüler (§ 38 GSO). Ausdrücklich wird in der Schulordnung auch festgelegt,dass den Schülerinnen und Schülern gestattet werden kann, das Unterrichtsgebäude zuverlassen. Die Schulleitung des MTG hat in Abstimmung mit dem Schulforum die im Elternbriefdargelegten Grundsätze festgelegt.Das MTG stellt den Schülern während der Wartezeiten (etwa bis zur Abfahrt des Zuges oder Autobusseszur Heimfahrt und in der Mittagspause) Räume im 1. Stock zur Verfügung (Saal 15 und16), die von 13 bis 14 Uhr durch Lehrkräfte und von 14 bis 17 Uhr von den Schulsekretärinnenbzw. vom Hausmeister durch kurze Kontrollbesuche beaufsichtigt werden. Saal 16 ist dabei alsStillarbeitsraum gedacht. Es ist Sache der Erziehungsberechtigten, ob Ihre Töchter/Söhne vondiesem Angebot der Schule Gebrauch machen wollen. Zu Ihrer Information bezüglich des allgemeinenUnfallversicherungsschutzes, den jeder Schüler unentgeltlich genießt, gebe ich Ihnen voneinem Ministerialerlass vom 7. März 1972 Kenntnis; dort heißt es:"Der Umfang des Unfallversicherungsschutzes aus § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO erstreckt sich aufden gesamten Aufenthalt in der Schuleinrichtung während des Unterrichts, der Pausen zwischenden Lehrstunden und der Wege innerhalb des Schulhauses sowie auf die Teilnahme an Schulveranstaltungen.Voraussetzung für die Entschädigungspflicht ist stets, dass sich der Unfall bei einermit dem Schulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignethat. Damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf solche Bereiche begrenzt, die derunmittelbaren Schulaufsicht unterliegen.Begibt sich ein Schüler während des Unterrichts oder der Pausen außerhalb des Schulgebäudesund damit aus der Reichweite der Schulaufsicht, entfällt im Allgemeinen der Unfallversicherungsschutz,da die freie Gestaltung etwa der Pause der privaten Lebenssphäre zuzurechnen ist. EineAusnahme ist dann gerechtfertigt, wenn besondere schulbezogene Umstände auf die Wahl desAufenthaltsorts während der Pause und die Pausenbeschäftigung des Schülers eingewirkt haben.Wann derartige, die Annahme eines Arbeitsunfalls stützende Gründe gegeben sind, hängt von derBeurteilung des Einzelfalls ab. So kann z.B. der Gesichtspunkt, dass die Pause benutzt wurde, umdie körperlichen und geistigen Kräfte für die unmittelbare Fortsetzung des Unterrichts aufzufrischen,ebenso eine Rolle spielen wie die baulichen und räumlichen Gegebenheiten im Bereichdes Schulareals. Zwar ist nicht schon allein die Tatsache, dass älteren Schülern im Rahmen lebensnaherGestaltung der Aufsicht das Verlassen des Schulbereichs während der Pausen in gewissemUmfang gestattet wird, von rechtserheblicher Bedeutung, doch halten wir unter den inden zitierten Erlassen vom 6. Sept. 78 und 8. Okt. 69 für das Verlassen des Schulgebäudes festgelegtenVoraussetzungen Versicherungsschutz für gegeben.Es muss dabei allerdings sichergestellt sein, dass sich die Schüler in der Nähe der Schule aufhaltenund sich ihr Verhalten in einem normalen schulordnungskonformen Rahmen abspielt. Überwiegendeigenwirtschaftlichen Zwecken dienende Verrichtungen (z.B. Einkauf von Gegenständendes privaten Bedarfs) werden von der Versicherung nicht erfasst:<strong>Maria</strong>-<strong>Theresia</strong>-<strong>Gymnasium</strong> * Gutenbergstr. 1 * 86150 <strong>Augsburg</strong> * Tel: (0821) 3241500 * FAX : (0821) 3241505 *E-Mail: mtg.stadt@augsburg.de


Seite 2Die Frage des Versicherungsschutzes während etwaiger Freistunden ist nach ähnlichen Prinzipienzu beurteilen. Die Überbrückung der zwangsweise angefallenen Wartezeit bis zum Unterrichtsbeginnist nicht schlechthin unfallversichert, vielmehr darf die Tätigkeit des Schülers, um denSchutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht untragbar auszuweiten, den Rahmen eines adäquatenÜberbrückungsverhaltens nicht überschreiten. Auch in diesem Zusammenhang wird wesentlichauf die Umstände des Einzelfalls abzustellen sein, wobei neben Dauer und Art der Tätigkeitvor allem zu berücksichtigen ist, inwieweit in der Schule geeignete Aufenthaltsräume undMöglichkeiten zur Verfügung stehen und den Schülern das Verbleiben im Schulbereich auch fürlängere Zeit zuzumuten ist. Eine zweckentsprechende Ausnutzung der Wartezeit ist jedenfallsdann zu verneinen, wenn Schüler ausgedehnte Spaziergänge oder -fahrten unternehmen odersich sonst in einer Weise eigenwirtschaftlich betätigen, dass bei der Bewertung der Unfallursachendie für einen Zusammenhang mit dem Schulbesuch sprechenden Umstände in den Hintergrundtreten."Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich also ausschließlichauf die Teilnahme am Unterricht, an schulischen Veranstaltungen sowie auf den Weg dorthinbzw. zurück. Unfälle im "Freizeitbereich" der Schüler sind nicht einbezogen.Unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden.Der behandelnde Arzt, Zahnarzt oder die zuständige Stelle des Krankenhauses ist daraufhinzuweisen, dass es sich um einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gehandelt hat.Die Kosten der Behandlung sind dann in der Regel direkt mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherungabzurechnen.Bitte keine Privatrechnung annehmen: Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind vertraglich verpflichtet,die Kosten der Behandlung mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. Mehrkostenaus Privatrechnungen werden vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen.Zur Sicherheit der Schüler im Sport ist die Anschaffung von festen Turnschuhen (keine dunklenSohlen!) verpflichtend. Den Mädchen wird zusätzlich der Kauf leichterer Gymnastikschuhe empfohlen.

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