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<strong>BetrAV</strong> 1/<strong>2006</strong><br />

Betriebliche Altersversorgung<br />

Aus dem Inhalt<br />

Der Kommentar<br />

Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />

für betriebliche<br />

Altersversorgung e.V.<br />

61. Jahrgang<br />

31. Januar <strong>2006</strong><br />

ISSN 0005-9951<br />

Klak, Portabilitätswahn – Fortschritt, der keiner ist 1<br />

Abhandlungen<br />

Wolter, Aktuelle steuerliche Themen der betrieblichen Altersversorgung<br />

nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) 6<br />

Förster/Weppler, Aktuelle steuerliche Zweifelsfragen 10<br />

Brüggemann/Kasper, Das neue Näherungsverfahren für die Rente aus der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung 16<br />

Thierer/Zwiesler, Bilanzierung von Pensionsrückstellungen – Gestaltungs-<br />

spielräume <strong>bei</strong>m Übergang von HGB zu IAS 19 27<br />

Hügelschäffer, Neue Vorschläge aus Brüssel zur Verbesserung der Portabilität –<br />

Eine Bewertung aus Sicht der Zusatzversorgung des öffentlichen und<br />

kirchlichen Dienstes 36<br />

Informationen<br />

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG; Übergang auf die<br />

„Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck<br />

BMF, Schreiben vom 16.12.2005 62<br />

Berücksichtigung von Renten aus der gRV <strong>bei</strong> der bilanzsteuerrechtlichen<br />

Bewertung von Pensionsverpflichtungen und <strong>bei</strong> der Ermittlung der als<br />

Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen<br />

(sog. Näherungsverfahren), BMF, Schreiben vom 16.12.2005 64<br />

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen<br />

gegen Entgelt; Beitritt eines Dritten in eine Pensionsverpflichtung<br />

(Schuld<strong>bei</strong>tritt), BMF, Schreiben vom 16.12.2005 69


<strong>aba</strong>-Tagungen <strong>2006</strong><br />

8.2.<strong>2006</strong> Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen, Berlin<br />

3./4.5.<strong>2006</strong> <strong>aba</strong>-Jahrestagung, Fulda<br />

September <strong>2006</strong> Herbsttagung der Fachvereinigung Pensionsfonds,<br />

Ort wir noch bekannt gegeben<br />

September <strong>2006</strong> Herbsttagung der Fachvereinigung Direktversicherung,<br />

Ort wir noch bekannt gegeben<br />

26./27.10.<strong>2006</strong> Allgemeine <strong>aba</strong>-Herbsttagung, Hannover<br />

13.11.<strong>2006</strong> Herbsttagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige,<br />

Nürnberg<br />

Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen<br />

am 8. Februar <strong>2006</strong> in Berlin<br />

Programm<br />

Begrüßung der Fachvereinigungsleitung Joachim Schwind<br />

Informationspflichten des Ar<strong>bei</strong>tgebers <strong>bei</strong> Entgeltumwandlung –<br />

Aktuelle Rechtsprechung Meike Blumenstein<br />

Novellierung des VAG – Aktuelles aus der Versicherungsaufsicht Holger Linnenkämper<br />

Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen<br />

Aspekten <strong>bei</strong> Kapitalanlagen Dr. Paschen von Flotow<br />

Pensions Fund Governance – Aktueller Stand der Diskussionen Stefan Oecking<br />

Risikomanagement in Versicherungsunternehmen Dr. Andreas Freiling<br />

REITS – eine neue Asset-Klasse stellt sich vor Dietrich Heidtmann<br />

Aktuelle Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Entgeltumwandlung Werner Sasdrich


Inhaltsverzeichnis<br />

Der Kommentar<br />

Klak, Portabilitätswahn – Fortschritt, der keiner ist 1<br />

Gehört – Gelesen – Notiert 4<br />

Abhandlungen<br />

Wolter, Aktuelle steuerliche Themen der betrieblichen<br />

Altersversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz<br />

(AltEinkG) 6<br />

Förster/Weppler, Aktuelle steuerliche Zweifelsfragen 10<br />

Höfer/Früh, Rechnungszins <strong>bei</strong> internationalen<br />

Bewertungen von Versorgungsverpflichtungen<br />

zum Jahresende 2005 14<br />

Brüggemann/Kasper, Das neue Näherungsverfahren<br />

für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 16<br />

Thierer/Zwiesler, Bilanzierung von Pensionsrück-<br />

stellungen – Gestaltungsspielräume <strong>bei</strong>m Übergang<br />

von HGB zu IAS 19 27<br />

Sasdrich, Pensionsfonds für Deutschland –<br />

ein langer Weg 34<br />

Hügelschäffer, Neue Vorschläge aus Brüssel zur<br />

Verbesserung der Portabilität – Eine Bewertung aus<br />

Sicht der Zusatzversorgung des öffentlichen und<br />

kirchlichen Dienstes 36<br />

Vogel/Vieweg, Entgeltumwandlung zwischen<br />

Selbstverantwortung und Fürsorge 43<br />

Reichenbach/Rehpenn, § 16 Betriebsrentengesetz:<br />

Modifizierte Nettolohnanpassung – die zweitbeste<br />

Lösung 52<br />

Klemm, Weg frei für „Rentner-GmbHs“ 54<br />

Louis/Nowak, Unternehmensumwandlung:<br />

Schicksal von Versorgungsverbindlichkeiten<br />

gegenüber Betriebsrentnern 59<br />

Informationen<br />

Aus der Gesetzgebung<br />

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG;<br />

Übergang auf die „Richttafeln 2005 G“ von<br />

Professor Klaus Heubeck<br />

BMF, Schreiben vom 16.12.2005 62<br />

Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung <strong>bei</strong> der bilanzsteuerrechtlichen<br />

Bewertung von Pensionsverpflichtungen und <strong>bei</strong> der<br />

Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen<br />

Zuwendungen an Unterstützungskassen<br />

(sog. Näherungsverfahren)<br />

BMF, Schreiben vom 16.12.2005 64<br />

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von<br />

Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Beitritt eines<br />

Dritten in eine Pensionsverpflichtung (Schuld<strong>bei</strong>tritt)<br />

BMF, Schreiben vom 16.12.2005 69<br />

Vordruckmuster für die Anmeldung nach<br />

§ 90 Abs. 3 EStG<br />

BMF, Schreiben vom 15.11.2005 70<br />

Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung von<br />

Rentenbezugsmitteilungen<br />

BfF, Schreiben vom 5.12.2005 70<br />

Einkommensteuer-Richtlinien 2005 71<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 28.1.2004 71<br />

Hinweise der BaFin 71<br />

Aus der Politik<br />

Diskussionsentwurf zur Änderung des<br />

Betriebsrentengesetzes 71<br />

Weichenstellung für eine Verbesserung der<br />

Beschäftigungschancen Älterer 73<br />

Das ändert sich <strong>2006</strong> 74<br />

Nachhaltige Reformen statt notdürftiger<br />

Reparaturen 76<br />

Europa<br />

<strong>aba</strong>-Bewertung des Richtlinienvorschlags zur<br />

Verbesserung der Portabilität von Zusatzrenten-<br />

ansprüchen 76<br />

Herbstgeneralversammlung der EFRP in der Schweiz 86<br />

Solidarität in der 2. Säule 88<br />

Umbau der schweizerischen Altersvorsorge 89<br />

Vertag der Solidarität zwischen den Generationen<br />

in Belgien 90<br />

Rentenreform in Norwegen beschlossen 91<br />

Rechtsprechung<br />

Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften<br />

des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 abgewiesen<br />

BVerfG, Urteil vom 27.9.2005 (LS) 91<br />

Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen<br />

nach dem vollen Beitragssatz verfassungsgemäß<br />

BSG, Urteil vom 24.8.2005 91<br />

Wahl des Versicherungsträgers <strong>bei</strong> Entgeltumwandlung<br />

BAG, Beschluß vom 19.7.2005 96<br />

Anspruchszeitraum der Eintrittspflicht des PSVaG<br />

LAG Köln, Urteil vom 16.3.2005 97<br />

Unwirksamkeit der Ausgliederung laufender<br />

Pensionsverbindlichkeiten<br />

LG Hamburg, Beschluß vom 8.12.2005 98<br />

Literatur<br />

Buchbesprechungen<br />

Höfer, Kommentar zum <strong>BetrAV</strong>G, Bd. II – Steuerrecht,<br />

4. Auflage 100<br />

Kasper/Kasper, Betriebliche Altersversorgung,<br />

2.Auflage 102<br />

Boßmann/Küpper, Was ich von der Zusatzversorgung<br />

wissen muß 102<br />

Richardi (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz, 10. Auflage 102<br />

Stief/Contenius, Nur wer mitgestaltet, überlebt 102<br />

Birg, Die ausgefallene Generation – Was die<br />

Demographie über unsere Zukunft sagt 103<br />

Peters-Lange, Sozialrecht in der Insolvenz 103<br />

Literaturhinweise 103<br />

Nachrichten<br />

GPM-Forum Alterssicherung <strong>2006</strong> 104<br />

Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong><br />

I


Der Kommentar<br />

Dr. Alexander Klak, Sulzbach<br />

Portabilitätswahn – Fortschritt,<br />

der keiner ist<br />

Die Europäische Kommission hat am 20.<br />

Oktober 2005 den Richtlinienvorschlag<br />

zur Verbesserung der Portabilität von<br />

Zusatzrentenansprüchen verabschiedet.<br />

Das Europäische Parlament kommt erst<br />

in den politischen Willensbildungsprozeß,<br />

wenn der Rat sich mit dem Vorschlag<br />

beschäftigt hat. In den kommenden<br />

Monaten sind die Europa-Abgeordneten<br />

gefordert. Federführend für die<br />

Richtlinie ist der Ausschuß für Beschäftigung<br />

und soziale Angelegenheiten des<br />

Europäischen Parlaments. Der Binnenmarktausschuß<br />

dürfte sicherlich auch<br />

einen Bericht abgeben.<br />

Zu begrüßen sind daher alle Maßnahmen<br />

und Aktionen seitens der Verbände,<br />

der Interessensgemeinschaften und<br />

der Wirtschaft, das Thema Portabilität<br />

auf die Radarschirme der Europa-Abgeordneten<br />

zu bringen. So hat die Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Ar<strong>bei</strong>tgeberverbände<br />

(BDA) eine ausführliche<br />

Stellungnahme erstellt. Ebenso liegt eine<br />

umfassende Bewertung des Richtlinienvorschlags<br />

von der Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />

für betriebliche Altersversorgung (<strong>aba</strong>)<br />

vor 1 . Beide Papiere sind in den europäischen,<br />

aber auch in den innerdeutschen<br />

Prozeß der weiteren Erörterung des Vorschlags<br />

eingebracht.<br />

Europa befindet sich in einem Prozeß<br />

der Wandlung<br />

Vision – Mission – Werte der Europäischen<br />

Union sind in Diskussion. Der<br />

Zug „Europäische Verfassung“ ist vorläufig<br />

ins Stocken geraten; von einem<br />

Scheitern auszugehen wäre überzogen.<br />

Der Lissabon-Prozeß ist „auf Grund<br />

gelaufen“ und die erst jüngst erzielte<br />

Einigung <strong>bei</strong> den Finanzen wurde teuer<br />

erkauft – von einem Ruhmesblatt zu<br />

reden, dürfte der Sachlage nicht gerecht<br />

werden. Das Fahrtenbuch Europa wäre<br />

1 <strong>BetrAV</strong> <strong>2006</strong> S. 76.<br />

Kommentar<br />

unvollständig, ohne die Differenzen in<br />

der Handelspolitik und zur Globalisierungsdebatte<br />

sowie die Unterschiede<br />

zwischen der Ar<strong>bei</strong>tsebene der EU-Kommission,<br />

dem Europäischen Parlament<br />

und der „politischen EU-Kommission“<br />

zu erwähnen.<br />

In diesem europapolitisch geprägten<br />

Umfeld unterschiedlichster Meinungs-<br />

und Willensbildungskräfte vollzieht sich<br />

seit mehreren Jahren die Debatte, Hindernisse<br />

abzuschaffen, wenn Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

innerhalb der Europäischen Union<br />

eingesetzt werden. Genau genommen<br />

geht die Initiative der EU-Kommission<br />

zur Portabilität auf eine Forderung der<br />

Wirtschaft zurück. In der Ende Mai<br />

2002 erstmals gestarteten Sozialpartner-<br />

Konsultation wurde die Initiative von<br />

UNICE befürwortet, zugleich wurde eine<br />

Beschränkung auf grenzüberschreitende<br />

Mobilität eingefordert und die Harmonisierung<br />

nationaler Systeme abgelehnt.<br />

Die zweite Runde begann im September<br />

2003. UNICE* lehnte die Aufnahme von<br />

* Vereinigung der Industrie- und Ar<strong>bei</strong>tgeberverbände<br />

in Europa.<br />

Verhandlungen im Sozialen Dialog ab,<br />

zeigte bereits damals schon die große<br />

Bedeutung der Steuersysteme auf und<br />

– dies ist zu betonen – warnte vor<br />

Eingriffen in die nationalen Zusatzrentensysteme<br />

durch Mindestregelungen.<br />

UNICE erklärte sich bereit, gemeinsame<br />

Bewertungskriterien für den Prozeß der<br />

Übertragung zu suchen.<br />

Anders fiel der Standpunkt des europäischen<br />

Gewerkschaftsverbandes ETUC<br />

aus. Die ETUC forderte gesetzliche<br />

Schritte von der EU-Kommission ein, die<br />

vornehmlich die Bereiche Steuern, Kapitalverkehr<br />

betrafen und Verhandlungen<br />

der EU-Sozialpartner über alle Tatbestände<br />

der betrieblichen Altersversorgungssysteme<br />

einschließlich deren Umsetzung<br />

auf nationaler Ebene ausmachten.<br />

Die weitere Entwicklungsgeschichte<br />

vollzog sich sehr stark angelehnt an die<br />

Forderungen der Gewerkschaften. Erste<br />

Überlegungen einer Richtlinie deuteten<br />

auf umfassende Eingriffe in nationale<br />

Systeme hin, eine Differenzierung der<br />

Durchführungswege betrieblicher Altersversorgung<br />

wurde nahezu vernachlässigt.<br />

Erst massiver Protest der Wirtschaft sorgte<br />

für eine umfassende Überar<strong>bei</strong>tung<br />

des „Rohlings einer Richtlinie“. Aber<br />

auch der jetzt auf dem Tisch liegende<br />

Richtlinienentwurf in der Fassung vom<br />

20.10.2005 ist abzulehnen. In weiten<br />

Teilen sind die Mängel nicht behoben<br />

und kontraproduktive Regelungsinhalte<br />

mißgestalten die Materie.<br />

Wie geht es weiter? Der Vorschlag der<br />

EU-Kommission fußt auf Artikel 42 und<br />

94 des EG-Vertrages. Damit gilt Artikel<br />

251. Das Europäische Parlament und<br />

der Rat müssen der Richtlinie zustimmen.<br />

Bei Meinungsverschiedenheit ist<br />

grundsätzlich ein Vermittlungsverfahren<br />

vorgesehen, nicht jedoch, wenn der Rat<br />

den Vorschlag einstimmig billigt. In den<br />

Folgemonaten werden sich Ausschüsse<br />

Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong><br />

1


auf europäischer Ebene und auf nationaler<br />

Ebene mit der Vorlage auseinandersetzen.<br />

Das Europäische Parlament<br />

dürfte sich zur Jahresmitte hin mit der<br />

Richtlinie beschäftigen. Parallel wird<br />

sich eine Ratsar<strong>bei</strong>tsgruppe der Themen<br />

annehmen.<br />

In dieser Phase ist das Vorhaben noch<br />

formbar und gestaltbar. Sie gilt es zu nutzen.<br />

Erste Schritte sind mit den bereits<br />

erwähnten Stellungnahmen gesetzt.<br />

Weitere Schritte müssen folgen. Noch<br />

besteht Hoffnung auf Besserung. Denn<br />

bisher haben wir die Richtlinie nicht.<br />

Wie noch näher aufzuzeigen ist, sind<br />

die Änderungen <strong>bei</strong> weitem nicht ausreichend.<br />

Von einem großen Wurf in der<br />

betrieblichen Altersversorgung sind wir<br />

meilenweit entfernt. Im Gegenteil: Käme<br />

die Richtlinie so, wie sie aktuell aussieht,<br />

würde die betriebliche Altersversorgung<br />

als 2. Säule der sozialen Sicherung im<br />

Alter schwer beschädigt. Schon jetzt läßt<br />

sich festhalten, daß die EU-Kommission<br />

mit dieser Richtlinie rund 40% der<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer in der EU der Chance<br />

beraubt, zu einer zusätzlichen Betriebsrentenzusage<br />

zu kommen.<br />

Die betriebliche Altersversorgung<br />

bleibt auf der Strecke<br />

Die sachgerechte Lösung der vielschichtigen<br />

Fragen zur Portabilität ist gewiß<br />

im Interesse aller. Unstreitig ist auch die<br />

Schaffung eines europäischen Binnenmarktes<br />

Aufgabe der EU. Ebenso unstreitig<br />

ist die Heterogenität bestehender<br />

nationaler Systeme zur Altersvorsorge.<br />

Im Zuge der Freizügigkeits- und Mobilitätsdebatte<br />

wird verstärkt eine Behinderung<br />

darin gesehen, daß es zum einen<br />

grenzüberschreitende Einrichtungen<br />

betrieblicher Altersversorgungssysteme<br />

bislang nicht gab und daß zum anderen<br />

die Barrieren <strong>bei</strong> bestehenden Betriebsrentensystemen<br />

in den EU-Mitgliedsländern<br />

für den Wechsel des Ar<strong>bei</strong>tgebers<br />

im Land selbst, aber erst recht über<br />

die Landesgrenzen hinweg, oftmals als<br />

mobilitätserschwerend bezeichnet werden,<br />

zumindest aber als hinderlich empfunden<br />

werden.<br />

Internationale Konzerne haben auf diesem<br />

Gebiet langjährige Erfahrungen<br />

gesammelt und konzernintern Instrumente<br />

entwickelt, um Lösungen für<br />

dieses personalpolitische Anliegen zu<br />

setzen. Gerade weil die Portabilität von<br />

Versorgungsrechten ein so komplexer<br />

Tatbestand ist, tun sich kleine und mittelständische<br />

Unternehmungen schwer.<br />

Daran hat auch die europäische Pensionsfonds-Richtlinie<br />

nichts geändert<br />

und auch nichts verbessert. Das Spannungsfeld<br />

mit seinen unterschiedlichsten<br />

Kräften, dem die betriebliche Alters-<br />

2 Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong><br />

versorgung ausgesetzt ist, hat sich nicht<br />

grundlegend geändert. Vielmehr wird<br />

die Portabilitätsrichtlinie den negativen<br />

Druck ansteigen lassen.<br />

Der Traum von einer barrierefreien flächendeckenden<br />

betrieblichen Altersversorgung,<br />

der sich mit dem Begriff<br />

„Portabilität“ verbindet, rückt in weite<br />

Ferne. Anders als in der Informationstechnologie,<br />

wo Portierbarkeit bezogen<br />

auf die Eigenschaft von Computerprogrammen<br />

es heute weltweit erlaubt und<br />

ermöglicht, Programme ohne oder mit<br />

nur geringen Anpassungen unter einem<br />

anderen Betriebssystem und auf anderen<br />

Geräten einsetzen zu können, verspielt<br />

die EU-Kommission die Chance, diesen<br />

Freiraum praxisgerecht mit dem Entwurf<br />

zu öffnen und voranzubringen.<br />

Betriebliche Altersversorgung ist eine<br />

freiwillige Leistung<br />

Betriebliche Altersversorgungssysteme im<br />

Unternehmen sind keine Selbstverständlichkeit.<br />

Die Betriebsrente entspricht der<br />

uralten Idee unternehmerischer Verantwortung<br />

für die Unternehmensgemeinschaft:<br />

Ergänzende soziale Absicherung<br />

im Alter. Betriebliche Altersversorgung<br />

hatte nie den Anspruch und das Ziel, die<br />

gesetzliche Rentenleistung zu ersetzen.<br />

Demzufolge finden wir in den Mitgliedstaaten<br />

die Bausteine der nationalen<br />

Altersversorgungskonzepte unterschiedlich<br />

stark ausgeprägt und gewichtet.<br />

Diese Risikoaufteilung und Risikozuteilung<br />

gilt es zu beachten, wenn wir über<br />

Lösungen nachdenken, die grenzüberschreitende<br />

Mobilität von Ar<strong>bei</strong>tnehmern<br />

innerhalb der EU zu fördern.<br />

Auch wenn wir von der wachsenden<br />

Bedeutung des europäischen Ar<strong>bei</strong>tsmarktes<br />

in hohen Tönen sprechen,<br />

spielt sich die Beschäftigung weiterhin<br />

innerhalb der nationalen Ar<strong>bei</strong>tsmärkte<br />

ab. Das dem so ist, ist aber kein<br />

Verschulden nationaler betrieblicher<br />

Altersversorgungssysteme. Wer dies als<br />

Ursache nicht gelebter Mobilität der<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufführt, verdreht die Realität.<br />

Übersehen wird allzu gerne, daß die<br />

Debatte über Portabilität in der Altersversorgung<br />

nur 60% der Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

in der EU potentiell erfaßt, denn 40%<br />

haben keinerlei Betriebsrentenzusagen.<br />

Also haben wir auch hier das Phänomen<br />

derer, die einen Anspruch haben<br />

und derer, die gar nichts haben. Wenn<br />

Stimmen laut werden und insoweit von<br />

einem „Luxusproblem“ sprechen, verschließt<br />

sich einem diese Einschätzung<br />

nicht ganz.<br />

Auch sei an dieser Stelle die Anmerkung<br />

gestattet, daß die Übertragung von<br />

Verbraucherschutzgedanken auf dem<br />

Gebiet der betrieblichen Altersversorgung<br />

kein guter Ratgeber ist. Verbrau-<br />

cherschutz und Betriebsrenten haben<br />

nichts gemein. Und dies sollte auch so<br />

bleiben.<br />

Das Anliegen der EU-Kommission trifft<br />

auf eine Vielfalt größtenteils freiwilliger<br />

betrieblicher Altersversorgungssysteme<br />

in den Mitgliedstaaten. Ein einheitliches<br />

Betriebsrentenmodell gibt es nicht. Ein<br />

Umstand, der leider zu wenig oder nahezu<br />

gar nicht Beachtung gefunden hat.<br />

Um was geht es?<br />

In fast allen EU-Mitgliedstaaten ist die<br />

betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft<br />

– klammern wir die umlagefinanzierten<br />

Zusatzversorgungskassen<br />

des Bundes und der Länder einmal aus,<br />

die ebenfalls in erheblichem Umfang<br />

von der Richtlinie belastet werden – eine<br />

freiwillige Sozialleistung, die überwiegend<br />

kollektivrechtlich und kapitalgedeckt<br />

ist. Betriebliche Altersversorgung<br />

ist weder staatliche Vorsorge noch private<br />

Vorsorge. Sie ist ein eigenständiger<br />

Baustein und hat die Wurzeln im freien<br />

Unternehmertum.<br />

Weil betriebliche Altersversorgung so<br />

unterschiedlich ist, sind die Auswirkungen<br />

der vorgeschlagenen Richtlinie zur<br />

Portabilität von Land zu Land unterschiedlich.<br />

Die Betroffenheit und damit<br />

die Einwirkung auf die Durchführungswege<br />

der betrieblichen Altersversorgung<br />

in den Unternehmungen geht von<br />

wenig bis erheblich. So dürfte die Betroffenheit<br />

von Unternehmen in Ländern,<br />

deren betriebliche Altersversorgung ausschließlich<br />

über externe Versorgungsträger<br />

erfolgt und in denen <strong>bei</strong>tragsorientierte<br />

Systeme dominieren, eine andere<br />

sein als dort, wo interne Finanzierung<br />

und Leistungszusagen im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Betriebliche Altersversorgung lebt vom<br />

Anreiz. Betriebliche Altersversorgung<br />

sind Kosten, und damit verbunden stellt<br />

sich die Frage, unter welchen flankierenden<br />

Rahmenbedingungen sich diese<br />

Investition rentiert. Machen wir uns<br />

nichts vor: Betriebliche Altersversorgung<br />

ist eine andere Art von Investition bezogen<br />

auf die Zukunft und auf die Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

der Unternehmung. Zwischen<br />

den Polen Treue und Einsatz, Belohnung<br />

und Sicherheit bewegt sich die Betriebsrentenzusage<br />

des Ar<strong>bei</strong>tgebers. Bei Familienunternehmen<br />

ist die Bindungsebene<br />

intensiver als <strong>bei</strong> anonymen Kapitalgesellschaften,<br />

wo nüchterne Zweckorientierung<br />

mit Finanzrisiken einhergeht.<br />

Für die europäischen Entscheidungsträger<br />

muß unumstößlich der Forderungskanon<br />

nach weiterer Vereinfachung,<br />

nach Entbürokratisierung und nach<br />

Abbau von Steuerhemmnissen heißen.<br />

Kostensteigernde Regelungen, wie sie<br />

momentan in dem Richtlinienentwurf<br />

Kommentar


an vielen Stellen vorzufinden sind wie<br />

„Bedingungen für den Erwerb von<br />

Rentenansprüchen“ und „Wahrung<br />

ruhender Rentenansprüche“, schädigen<br />

die betriebliche Altersversorgung. Die<br />

Chance für jene Ar<strong>bei</strong>tnehmer, zu einer<br />

Betriebsrentenzusage zu kommen, wird<br />

deutlich gemindert.<br />

Klim<strong>aba</strong>rometer für die betriebliche<br />

Altersversorgung in Deutschland<br />

erhellt sich<br />

Die Regelungen der Richtlinie in ihrer<br />

aktuellen Ausprägung werden das positiv<br />

aufhellende Klima gegenüber der betrieblichen<br />

Altersversorgung in Deutschland<br />

deutlich eintrüben. Der dringende<br />

Ausbau der Betriebsrentenkomponente<br />

dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

ausfallen, käme die Richtlinie. Dies ist<br />

um so mehr zu bedauern, als die neuen<br />

statistischen Erhebungen zum Verbreitungsgrad<br />

betrieblicher Altersversorgung<br />

in Deutschland erfreulich ausfallen.<br />

Ein Wachstumstrend ist auszumachen,<br />

gleichwohl noch in vielen Teilen der<br />

Privatwirtschaft ein Zuwarten und ein<br />

Abwarten vorherrschen.<br />

Die Rahmenbedingungen sind gewiß in<br />

jüngster Zeit in Deutschland verbessert<br />

worden. Handlungsbedarf besteht fort.<br />

So z.B. in der Fortschreibung der steuer-<br />

und <strong>bei</strong>tragsfreien Entgeltumwandlung<br />

in der Altersvorsorge. Gleichzeitig sollten<br />

sich alle Kräfte darauf konzentrieren,<br />

den erreichten Status quo in der<br />

betrieblichen Altersversorgung nicht in<br />

Frage zu stellen. Der Richtlinienentwurf<br />

wäre ein Rückschlag für die deutschen<br />

Bestrebungen, eine weitgehend flächendeckende<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

zu erreichen. Allein der Umstand, daß<br />

die Regelungen der Richtlinie Unternehmenstreue<br />

vollkommen unbeachtet lassen,<br />

führt dazu, daß „nicht betriebstreue<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer“ genauso gestellt werden<br />

wie „betriebstreue Ar<strong>bei</strong>tnehmer“. Aus<br />

personalpolitischer Sicht ist dies mehr als<br />

problematisch. Betriebstreue ist ein Wert,<br />

der in Zukunft wieder an Bedeutung<br />

gewinnen dürfte. In der betrieblichen<br />

Altersversorgung hat Betriebstreue stets<br />

einen fest verankerten Platz gehabt.<br />

Die Bundesregierung wäre gut beraten,<br />

jene einzelnen Maßnahmen des Richtlinienentwurfs<br />

zu Fall zu bringen, zumindest<br />

in ihrer Qualität zu verbessern,<br />

damit die Verbreitung der betrieblichen<br />

Altersversorgung in Deutschland weiter<br />

vorangeht. Das gesetzliche Obligatorium<br />

ist kein Ausweg. Vielmehr ist<br />

die Bundesregierung gefordert, sich auf<br />

EU-Ratsebene dafür einzubringen, dem<br />

Vormarsch der betrieblichen Altersversorgung<br />

langfristig zum Erfolg zu verhelfen.<br />

Die Richtlinie verfehlt dieses Ziel<br />

<strong>bei</strong> weitem.<br />

Kommentar<br />

Betriebliche Altersversorgung kostet<br />

Geld – birgt Risiken<br />

Die Regelungsvorschläge zur „Qualitätsverbesserung“,<br />

wie sie in den Artikeln<br />

4 und 5 der Richtlinie zu finden sind,<br />

haben ihren Preis. Für den Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

wird die betriebliche Altersversorgung<br />

teurer. Die Regelung erweitert den Dotierungsrahmen<br />

unangemessen hoch.<br />

Mehrkostenschätzungen – losgelöst und<br />

unabhängig vom Plantyp der betrieblichen<br />

Altersversorgung – betreffend die<br />

Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen<br />

von fünf auf zwei Jahre bewegen sich<br />

<strong>bei</strong> Unternehmen mit einer hohen Fluktuation<br />

zwischen 15 und 20 Prozent – so<br />

die Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft für betriebliche<br />

Altersvorsorge (<strong>aba</strong>). Die übrigen Unternehmen<br />

müßten sich auf Mehrkosten<br />

von ca. fünf Prozent einrichten. Sogenannte<br />

„Vergangenheitskosten“, die<br />

einmalig befristet anfallen, sind da<strong>bei</strong><br />

nicht berücksichtigt. Die Mehrkosten im<br />

Zuge der Dynamisierungsregel bewegen<br />

sich sogar <strong>bei</strong> ca. 30 Prozent (weitere<br />

<strong>aba</strong>-Kostenschätzung). Die Auswirkungen<br />

auf die Versorgungswerke der<br />

Unternehmen sind kaum absehbar. Eine<br />

weitere Kostenbelastung käme auch über<br />

den Beitragssatz zur Insolvenzsicherung.<br />

Denn durch die Verkürzung der Unverfallbarkeitszeiten<br />

steigt die Zahl insolvenzpflichtiger<br />

Anwartschaften, was<br />

zu höheren Kosten durch den Pensions-Sicherungsverein<br />

der betrieblichen<br />

Altersversorgung (PSV) führt.<br />

Allein die Kostenbetrachtung führt<br />

zu dem Befund, daß die betrieblichen<br />

Altersversorgungen in den Unternehmen<br />

„auf den Kopf gestellt“ würden. Es<br />

muß unterstellt werden, daß die Unternehmen<br />

über Neuordnungen ihrer Pensionssysteme<br />

nachdenken werden. In<br />

jedem Fall würden die höheren Aufwendungen<br />

mittelfristig auch zu geringeren<br />

Versorgungsleistungen für die Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

führen.<br />

Kommen wir zurück zur Anwartschaftsdynamisierung.<br />

Besonders betroffen<br />

wären Festbetragszusagen, Endgehaltszusagen<br />

und Gesamtversorgungszusagen.<br />

Aber auch Systeme, die mit der<br />

individuellen Gehaltsentwicklung des<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmers verknüpft sind, dürften<br />

erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt<br />

sein. Die angezeigte Zurückhaltung des<br />

deutschen Gesetzgebers <strong>bei</strong> Regelungen,<br />

die über die Sicherung erdienter Anwartschaftsansprüche<br />

hinausgehen, verläßt<br />

die EU-Richtlinie. Somit dürften Streitigkeiten<br />

in den Unternehmen mit ehemaligen<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmern vorprogrammiert<br />

sein, wenn es um die Bemessung der<br />

Faktoren geht, die <strong>bei</strong> der Anwartschaftsdynamisierung<br />

eine Rolle spielen wie<br />

z.B. Gehaltssteigerungen. Eine Rückbesinnung<br />

auf das Wesentliche täte der<br />

EU gut.<br />

Ein weiterer Regelungsblock der Richtlinie<br />

(Artikel 7) beschäftigt sich mit Informationspflichten<br />

des Ar<strong>bei</strong>tgebers. Auch<br />

in diesem Teil argumentiert die EU-<br />

Kommission ausschließlich aus Ar<strong>bei</strong>tnehmersicht<br />

– der Ar<strong>bei</strong>tnehmer als Verbraucher.<br />

Nicht nur, daß die hier eingeforderte<br />

Informationspflicht gegenüber<br />

dem Ar<strong>bei</strong>tnehmer um ein Vielfaches<br />

über dem liegt, was die Pensionsfonds-<br />

Richtlinie in Artikel 11 festschreibt und<br />

über dem deutschen Niveau, welches<br />

§ 4a <strong>BetrAV</strong>G vorschreibt; die Richtlinie<br />

verschärft die Haftungsrisiken des Ar<strong>bei</strong>tgebers<br />

beträchtlich. Verknüpft man die<br />

Auskunftspflicht mit den Regelungen<br />

der Artikel 4 und 5, dann läßt sich erahnen,<br />

welche Risiken auf den Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

zukommen, um den Tatbestand Information<br />

„in leicht verständlicher Form“<br />

auch nur annähernd zu erfüllen.<br />

Deshalb kann hier nur die Forderung lauten:<br />

Auskunftsrecht nur dann, wenn ein<br />

berechtigtes Interesse <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

gegeben ist. Grundsätzlich genügt<br />

der Ar<strong>bei</strong>tgeber seiner Auskunftsobliegenheit<br />

dadurch, daß er über die Höhe<br />

des Übertragungswertes den Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

informiert – und nicht mehr.<br />

Konzentration auf das Wesentliche<br />

– Rückbesinnung auf den Grundsatz<br />

der Subsidiarität ist förderlich<br />

Der Richtlinienentwurf behebt nicht<br />

Mobilitätshindernisse, sondern schafft<br />

sie erst. Der Entwurf ist in der jetzigen<br />

Fassung abzulehnen. Der Schaden,<br />

den der Entwurf der 2. Säule zufügt,<br />

ist beträchtlich. Die Kostenexplosion in<br />

den Systemen der betrieblichen Altersversorgung<br />

dürfte mitunter dazu führen,<br />

daß die flächendeckende Verbreitung<br />

der betrieblichen Altersversorgung ausbleibt.<br />

Vielleicht ziehen sich Unternehmen<br />

auch aus der betrieblichen Altersversorgung<br />

zurück. Opfer werden die<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer sein, weil mißverstandene<br />

Detailliebe und falsch gelebte Fürsorge<br />

auf EU-Ebene die Verbreitung der<br />

betrieblichen Altersversorgung hemmt,<br />

anstatt sie „barrierefrei“ zu gestalten.<br />

Selbstbeschränkung wäre hilfreich. Gerade<br />

vor dem Hintergrund der notwendigen<br />

Planungssicherheit in der betrieblichen<br />

Altersversorgung wäre ein Weniger<br />

an Regelungsflut ein Gewinn für alle:<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer und Ar<strong>bei</strong>tgeber. Noch<br />

ist Zeit und Raum, das Dilemma aufzulösen.<br />

Dr. Alexander Kalk,<br />

Geschäftsführer der Clariant<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Sulzbach<br />

Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong><br />

3


Gehört –<br />

Gelesen –<br />

Notiert<br />

Nikolaus Bora<br />

Wenn es in den Gremien der EU um<br />

betriebliche Altersversorgung geht, tun<br />

sich die Beteiligten schwer. Nur Experten<br />

kennen sich wirklich aus. Die Interessen<br />

der Kommission und die der Nationalstaaten<br />

sind meist nicht deckungsgleich.<br />

Und weil die betrieblichen Versorgungssysteme,<br />

wenn überhaupt vorhanden, in<br />

den einzelnen Ländern unterschiedlich<br />

sind, ergeben sich weitere Komplikationen.<br />

Auch die Dolmetscher sind oft<br />

überfordert. Beispielsweise ist der deutsche<br />

„Pensionsfonds“ nicht identisch<br />

mit dem britischen „pension fund“, und<br />

wenn der deutsche Begriff „Unverfallbarkeit“<br />

ins Portugiesische übersetzt wird,<br />

kann der Vertreter Portugals damit gar<br />

nichts anfangen. In der betrieblichen<br />

Altersversorgung seines Landes kennt<br />

man keine Unverfallbarkeit.<br />

Da überrascht es nicht, daß die Ar<strong>bei</strong>tsgruppe<br />

Sozialfragen nicht groß vorangekommen<br />

ist, als sie am 16. Januar die<br />

sogenannte Portabilitätsrichtlinie beraten<br />

hat. „Über die Knackpunkte haben<br />

wir gar nicht diskutiert“, berichtete ein<br />

Teilnehmer. Deutsche und Luxemburger<br />

haben also ihre Bedenken gegen den<br />

Kommissionsentwurf noch nicht vortragen<br />

und unter anderem noch nicht<br />

erläutern können, warum die geplante<br />

Richtlinie den Durchführungswegen<br />

Direktzusage und Unterstützungskasse<br />

schaden würde. Ob das <strong>bei</strong>m nächsten<br />

Treffen am 7. und 8. Februar geschehen<br />

wird, ist unklar. Deutlich geworden ist<br />

jedoch, daß die neuen EU-Mitglieder, die<br />

über keine betriebliche Altersversorgung<br />

verfügen, den Wert einer zweiten Säule<br />

für die Altersversorgung erkannt haben.<br />

Im übrigen stimmen die Mitglieder der<br />

Ar<strong>bei</strong>tsgruppe darin überein, daß die<br />

Richtlinie, so sie denn überhaupt einmal<br />

in Kraft treten wird, völlig anders aussehen<br />

wird als das von der Kommission<br />

vorgelegte Papier.<br />

In der Koalitionsvereinbarung haben<br />

sich Union und SPD darauf verständigt,<br />

Wohneigentum in die staatlich geförderte<br />

Altersvorsorge einzubeziehen. Mit<br />

dieser Frage beschäftigt sich bereits seit<br />

längerem die Projektgruppe „Altersvorsorge<br />

und Wohneigentum“, die im Juli<br />

2004 von den Beteiligten des Strategiedialogs<br />

Bau gegründet worden ist. Als<br />

sich abzeichnete, daß die Eigenheimzulage<br />

auf Dauer keinen Bestand haben würde,<br />

meinten der Hauptverband der deut-<br />

schen Bauindustrie, der Zentralverband<br />

des deutschen Baugewerbes, die Industriegewerkschaft<br />

Bauen-Agrar-Umwelt,<br />

das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Ar<strong>bei</strong>t und das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Wohnungswesen,<br />

dann müsse die Wohneigentumsförderung<br />

eben mit der privaten und der<br />

betrieblichen Altersvorsorge verzahnt<br />

und so gesichert werden.<br />

Daß das nicht ganz einfach sein würde,<br />

merkten einige Teilnehmer der Projektgruppe<br />

erst relativ spät. In einer Notiz<br />

vom 12. Dezember 2005 heißt es: „Im<br />

Rahmen der Projektgruppe wiesen Baugewerkschaft<br />

und Bauverbände auf die<br />

Schwierigkeiten einer Einbeziehung<br />

des Wohneigentums in die betriebliche<br />

Altersvorsorge hin. Bei den internen<br />

Durchführungswegen Direktzusage und<br />

Unterstützungskasse erscheine eine Verknüpfung<br />

nicht möglich, aber auch <strong>bei</strong><br />

den externen Formen sei sie schwierig zu<br />

bewerkstelligen.“<br />

Diese Schwierigkeiten hat auch die Beratungsgesellschaft<br />

empirica erkannt, die<br />

im Auftrag der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />

der Familienverbände (BAG) am<br />

25. Januar das Gutachten „Integration<br />

der Wohnimmobilie in die staatlich<br />

geförderte Altersvorsorge“ vorgelegt<br />

hat. Der empirica-Vorschlag beschränkt<br />

sich darauf, Wohneigentum mit der<br />

Riester-Rente zu verknüpfen. Um die<br />

erforderliche nachgelagerte Besteuerung<br />

zu ermöglichen, soll ein „Kapitalstock<br />

zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen<br />

Einkommensbesteuerung“<br />

(KaNaPE) gebildet werden. Die Bemessungsgrundlage<br />

für die Besteuerung soll<br />

von der zentralen Stelle kalkuliert werden.<br />

Dazu wird der dem Riester-Vermögen<br />

entnommene Betrag jedes Jahr<br />

mit einem festgelegten Zinssatz verzinst.<br />

Das Ergebnis soll dem Sparer mitgeteilt<br />

werden, zusammen mit den jährlichen<br />

Informationen zu seinen Ansprüchen an<br />

die gesetzliche Rentenversicherung. So<br />

wisse der Sparer immer, welche Steuerlast<br />

mit Renteneintritt auf ihn zukomme,<br />

heißt es im empirica-Gutachten.<br />

Ob dieses Modell auch mit der betrieblichen<br />

Altersversorgung verknüpft werden<br />

könne, müsse später geprüft werden,<br />

sagte Dr. Reiner Braun, einer der Verfasser<br />

der Studie, zu <strong>BetrAV</strong>. Doch das werde<br />

ganz sicher nicht mehr in dieser Legislaturperiode<br />

geschehen. Herbert Rische,<br />

der Präsident der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund, hält nicht viel von dem<br />

Vorhaben, Wohneigentum in die geförderte<br />

Altersversorgung einzubeziehen. In<br />

einem Interview äußerte er: „Ich bin<br />

skeptisch, ob es hier überhaupt vernünftige<br />

Lösungen geben kann.“<br />

Union und SPD wollen Rentenkürzungen<br />

in dieser Legislaturperiode vermeiden.<br />

Bundessozialminister Franz Müntefering<br />

(SPD) hat am 18. Januar ein „Gesetz<br />

zur Vermeidung von Rentenkürzungen“<br />

angekündigt. Es soll verhindern, daß die<br />

Bezüge der rund 20 Millionen Rentner<br />

<strong>bei</strong> der am 1. Juli anstehenden jährlichen<br />

Rentenanpassung gekürzt werden müssen.<br />

Das wäre nach der geltenden Rentenformel<br />

unvermeidbar, weil die Renten<br />

an die Bruttolöhne gekoppelt und die<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmereinkommen zurückgegangen<br />

sind. Die geltende Sicherungsklausel,<br />

die im vergangenen Jahr verhindert<br />

hat, daß die Altersbezüge herabgesetzt<br />

wurden, greift nur, wenn eine Kürzung<br />

wegen des Nachhaltigkeitsfaktors oder<br />

des Riester-Faktors nötig wäre. Mit diesen<br />

werden die steigende Alterung der<br />

Gesellschaft und die private Altersvorsorge<br />

berücksichtigt.<br />

In Zeiten stärkeren Wirtschaftswachstums<br />

und steigender Reallöhne sollen die<br />

unterlassenen Rentenabschläge durch<br />

die Einführung des „Nachholfaktors“<br />

nachgeholt werden. Das werde aber, so<br />

Müntefering, nicht vor 2010 geschehen.<br />

Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen<br />

auch die Beiträge nicht über 19,9 Prozent<br />

steigen. Damit liegt das Risiko möglicher<br />

neuer Löcher in der Rentenkasse<br />

<strong>bei</strong> Bundesfinanzminister Peer Steinbrück<br />

(SPD). Er wird den Bundeszuschuß zur<br />

Rentenkasse, den er ursprünglich einfrieren<br />

wollte, von derzeit jährlich knapp 80<br />

Milliarden Euro erhöhen müssen.<br />

Die Ansprüche künftiger Generationen<br />

seien bereits beschnitten worden,<br />

kommentierte die FINANCIAL TIMES<br />

DEUTSCHLAND am 19. Januar, den<br />

Rentnern dagegen gehe es immer noch<br />

recht gut: „Durch den sogenannten<br />

Riester-Abschlag und einen Nachhaltigkeitsfaktor<br />

wird ihr Rentenanstieg zwar<br />

gedämpft. Schon jetzt gilt aber, daß diese<br />

Faktoren nicht zur Kürzung laufender<br />

Renten führen dürfen. Diese Klausel griff<br />

zuletzt auch. Die Rentenfinanzen liegen<br />

deshalb bereits wieder unter dem<br />

langfristigen Plan. Das einzige Restrisiko<br />

einer Kürzung, das die heutigen Rentner<br />

bisher tragen, ist das immanente Risiko<br />

eines Systems, das Rentner am allgemeinen<br />

Lohnzuwachs teilhaben lassen will:<br />

Sinken die Löhne einmal, dann dürfen,<br />

ja dann müssen, auch die Renten sinken.<br />

Daß eine Minusrunde <strong>bei</strong> den Lohnempfängern<br />

auch das Portemonnaie der<br />

Rentner belastet, findet Schwarz-Rot<br />

nun unzumutbar. Seit einst Norbert Blüm<br />

Plakate klebte, war Rentenpolitik nicht<br />

mehr so populistisch.“<br />

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Ar<strong>bei</strong>tgeberverbände (BDA)<br />

ist die Entscheidung der Bundesregierung<br />

falsch. Der Deutsche Industrie- und<br />

Handeskammertag (DIHK) warnte, das<br />

Gesetz zur Vermeidung von Rentenkürzungen<br />

werde zu höheren Beitragssätzen<br />

4 Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong> Gehört – Gelesen – Notiert


führen. „Das würde erneut Jobs gefährden,<br />

weil die bereits jetzt zu hohen<br />

Lohnzusatzkosten nochmals steigen“,<br />

sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin<br />

Wansleben. Über weitere Reaktionen<br />

informierte die Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung am 20. Januar: „Der Sozialverband<br />

Deutschland hält den von der Bundesregierung<br />

geplanten ,Nachholfaktor’<br />

<strong>bei</strong> der Rente für verfassungsrechtlich<br />

bedenklich… Mit dem Nachholfaktor<br />

drohten den Rentnern dauerhafte Nullrunden,<br />

erklärte der Verband in Berlin.<br />

Er verwies auf eine Entscheidung des<br />

Bundesverfassungsgerichts von 2002,<br />

nach der die Eigentumsgarantie des<br />

Grundgesetzes verletzt sei, wenn Rentenanpassungen<br />

trotz steigender Löhne<br />

dauerhaft unter der Inflationsrate lägen.<br />

Die Rentenversicherer lobten derweil die<br />

Entscheidung der Bundesregierung, den<br />

Bundeszuschuß zur Rente nicht auf der<br />

derzeitigen Höhe von knapp 80 Milliarden<br />

Euro ,einzufrieren’, wie noch im<br />

Koalitionsvertrag angekündigt.“<br />

Immer mehr Bundesbürger erkennen,<br />

daß sie zusätzlich fürs Alter vorsorgen<br />

müssen. Die Allianz, Marktführer im<br />

Versicherungsbereich, meldet für das<br />

Jahr 2005 knapp 200.000 neue Verträge<br />

zur Riester-Rente. Doch damit liegt sie<br />

nicht mehr an der Spitze. Mit Union<br />

Investment, der Fondsgesellschaft der<br />

Volks- und Raiffeisenbanken, hat erstmals<br />

eine Fondsgesellschaft die Versicherungsunternehmen<br />

überrundet. Union<br />

Investment hat nach eigenen Angaben<br />

im vergangenen Jahr 245.000 Neukunden<br />

für die Riester-Rente gewonnen. Die<br />

anderen Fondsgesellschaften aber sind<br />

weit hinter dieser Zahl zurückgeblieben.<br />

Von den bisher insgesamt rund fünf<br />

Millionen abgeschlossenen Riester-Verträgen<br />

entfallen darum lediglich um die<br />

zehn Prozent auf die Fondsbranche.<br />

Daß die Zahl der Vorsorgeverträge steigt,<br />

sehen auch die Politiker. Doch sie meinen<br />

– zu Recht –, es könnten noch<br />

erheblich mehr Abschlüsse sein. Hinter<br />

den Kulissen wird darum weiter über ein<br />

Obligatorium und immer häufiger auch<br />

über verschiedene sogenannte Opting-<br />

Out-Modelle diskutiert. Es sei vernünftig,<br />

darüber nicht vor 2007 zu entscheiden,<br />

meinte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund, Herbert Rische, in<br />

einem Zeitungsinterview.<br />

Die Europäische Kommission hat<br />

Deutschland aufgefordert, die Rechtsvorschriften<br />

über die Riester-Förderung<br />

zu ändern. Denn nach ihrer Auffassung<br />

sind drei Beschränkungen für die Gewährung<br />

der Zulage nicht mit dem Gemeinschaftsrecht<br />

vereinbar:<br />

– Zulageberechtigt ist nur, wer in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

ist. Gebietsfremde Ar<strong>bei</strong>tnehmer,<br />

die weniger als 90 Prozent ihres<br />

Gehört – Gelesen – Notiert<br />

Familieneinkommens in Deutschland<br />

verdienen, können keine Zulage erhalten,<br />

obwohl sie Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge<br />

in Deutschland entrichten.<br />

– Das durch die Zulage geförderte Kapital<br />

darf nur für den Erwerb selbstgenutzten<br />

Wohneigentums verwendet<br />

werden, wenn dieses in Deutschland<br />

liegt. Dies bedeutet, daß Grenzgänger<br />

mit ihrem Sparkapital kein Wohneigentum<br />

in ihrem Wohnsitzland<br />

erwerben dürfen.<br />

– Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht<br />

endet, muß die Zulage zurückgezahlt<br />

werden. Dies ist in der Regel der Fall,<br />

wenn Wanderar<strong>bei</strong>ter nach dem Ausscheiden<br />

aus dem Erwerbsleben in ihr<br />

Heimatland zurückkehren. Es kann<br />

aber auch Deutsche betreffen, die als<br />

Rentner im Ausland leben.<br />

Komme man den Wünschen der Kommission<br />

nach, laufe es darauf hinaus, daß<br />

Deutschland fördere und andere Staaten<br />

später die Steuern kassierten, verlautet<br />

aus dem Bundesfinanzministerium. Darum<br />

werde nichts geändert. Es wird also<br />

zu einem Prozeß vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof kommen.<br />

Im Juni vergangenen Jahres hat der Deutsche<br />

Bundestag mit rot-grüner Mehrheit<br />

das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet.<br />

Weil der vom Bundesrat angerufene<br />

Vermittlungsausschuß zu keinem<br />

Ergebnis gekommen ist, ist die Vorlage<br />

der Diskontinuität anheim gefallen. Jetzt<br />

haben die Grünen ihren Gesetzentwurf<br />

zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien<br />

erneut in den<br />

Bundestag eingebracht. Die Wochenzeitung<br />

Das Parlament schrieb darüber am<br />

16. Januar: „Die Fraktion betont, der<br />

Entwurf nähere sich dem gesetzlichen<br />

Diskriminierungsschutz ,sehr zurückhaltend’,<br />

er bewege sich in seinen Instrumenten<br />

am ,unteren Rand dessen, was<br />

durch die vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung<br />

vorgegeben’ sei. Die Bündnisgrünen<br />

weisen in diesem Zusammenhang<br />

darauf hin, die Interessenverbände,<br />

die sich in diesem Bereich engagierten,<br />

forderten vielfach weitergehende Regelungen<br />

ein.“<br />

Der Entwurf der Grünen geht weit über<br />

die Brüsseler Vorgaben hinaus. Dem werde<br />

sie nicht zustimmen, hat die Union<br />

bereits im vergangenen Jahr erklärt. In<br />

der Bundestagsdebatte am 20. Januar<br />

hat sich der CDU-Abgeordnete Jürgen<br />

Gehb erneut für eine „möglichst enge<br />

Umsetzung“ der Europäischen Vorgaben<br />

ausgesprochen. Da die Sozialdemokraten<br />

derzeit noch an dem alten rot-grünen<br />

Entwurf festhalten, werden die Koalitionspartner<br />

schnell nach einer Lösung<br />

suchen müssen. Die Zeit drängt, denn<br />

die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinien<br />

ist abgelaufen und Deutschland<br />

drohen Strafzahlungen.<br />

Nach Berechnungen der Wiesbadener<br />

Unternehmensberatung Dr. Dr. Heissmann<br />

sind die Pensionslasten der<br />

30 Dax-Unternehmen von zuletzt über<br />

200 Milliarden Euro im Geschäftsjahr<br />

2005 um sieben bis zehn Prozent gestiegen.<br />

Denn in die Berechnungen müsse<br />

ein niedrigerer Zinssatz einfließen als<br />

2004.<br />

Zwei Drittel der Dax-Unternehmen<br />

haben übrigens ihre Pensionslasten<br />

bereits ausgegliedert, weil die großen<br />

Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s,<br />

Moody’s oder Fitch in den Pensionsverpflichtungen<br />

einen Malus für die Bewertung<br />

sehen. Am 16. Januar meldete die<br />

FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND,<br />

auch die genossenschaftliche DZ Bank<br />

plane, die Betriebsrenten auszulagern<br />

und hoffe auf ein besseres Rating. Bei<br />

dem in Frage stehenden Volumen gehe<br />

es um einen Betrag in der Größenordnung<br />

von 1 Milliarde Euro: „In der Branche<br />

gilt es als wahrscheinlich, daß die DZ<br />

Bank <strong>bei</strong> der Auslagerung ihrer Pensionsverpflichtungen<br />

eine Treuhandlösung,<br />

ein sogenanntes Contractual Trust Agreement<br />

(CTA) wählen wird. Die Alternative<br />

wäre ein Pensionsfonds… Mit der Verlagerung<br />

der Pensionsverpflichtungen<br />

gegenüberstehenden Vermögenswerte in<br />

den Treuhandfonds wäre die DZ Bank<br />

zwar wirtschaftlich entlastet, aber nicht<br />

von der Haftung für die Einhaltung der<br />

Pensionszusagen freigestellt. Sollte der<br />

Fonds nicht die zur Bedienung der Pensionszusagen<br />

notwendige Rendite erzielen,<br />

müßte die Bank nachschießen.“<br />

Mitte Januar gab die Frankfurter BHF-<br />

Bank ebenfalls bekannt, sie gliedere ihre<br />

Pensionsverpflichtungen in einen Treuhandfonds,<br />

ein CTA, aus. Da<strong>bei</strong> geht<br />

es, wie ein Sprecher der Bank sagte, um<br />

165 Millionen Euro. Frankfurt Trust, die<br />

Fondstochter der Bank, wird 160 Millionen<br />

Euro davon verwalten.<br />

Bei diesen Auslagerungen bleiben die<br />

Ansprüche der Mitar<strong>bei</strong>ter erhalten, und<br />

in der Regel ändert sich auch an der<br />

Höhe künftiger Betriebsrenten nichts.<br />

Anders sieht es <strong>bei</strong> IBM Deutschland aus.<br />

Die deutsche Zentrale des Computerkonzerns<br />

verhandelt mit dem Betriebsrat über<br />

eine Kürzung der betrieblichen Altersvorsorge.<br />

Bereits erworbene Ansprüche<br />

für aktive und ehemalige Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

blieben unberührt, versicherte die Unternehmensleitung.<br />

Betroffen sind darum<br />

rund 11.000 Mitar<strong>bei</strong>ter, also etwa die<br />

Hälfte der derzeit Aktiven. Ihre künftigen<br />

Ansprüche sollen niedriger ausfallen. Das<br />

deutsche Tochterunternehmen folgt dem<br />

amerikanischen Mutterkonzern. Der hat<br />

angekündigt, sein 48 Milliarden Dollar<br />

teures Pensionsprogramm im Jahr 2008<br />

einzufrieren und den derzeit 117.000<br />

Mitar<strong>bei</strong>tern Lohnzuschläge für ihre private<br />

Altersvorsorge zu zahlen.<br />

Betriebliche Altersversorgung 1/<strong>2006</strong><br />

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