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Rechtsschutz für Schubhäftlinge - Transnational Dublin Project

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1 Executive Summary<br />

1.1 Feststellungen und Beobachtungen<br />

In Österreich bestehen gravierende, menschen- und völkerrechtlich bedenkliche<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>defizite <strong>für</strong> <strong>Schubhäftlinge</strong>.<br />

� <strong>Schubhäftlinge</strong> sind regelmäßig wegen<br />

- ihrer Sprach- und Rechtsunkundigkeit,<br />

- der Haftsituation,<br />

- ihres anderen Kultur- und Rechtsverständnisses, sowie<br />

- ihrer Mittellosigkeit<br />

de facto nicht in der Lage, <strong>Rechtsschutz</strong>defizite aus eigener Initiative und auf eigene<br />

Kosten auszugleichen, sie sind auch deshalb als besonders schutzwürdige Gruppe zu<br />

betrachten.<br />

� <strong>Schubhäftlinge</strong> sind in aller Regel unzureichend über ihre rechtliche Situation informiert.<br />

� <strong>Schubhäftlinge</strong> haben ungenügenden Zugang zu rechtlicher Information und Vertretung.<br />

� Eine amtswegige gerichtliche Überprüfung der Schubhaft findet in Österreich deutlich zu<br />

spät statt.<br />

� Diese Defizite<br />

- wurden und werden sowohl von nationalen als auch internationalen<br />

-<br />

Beobachtungseinrichtungen festgestellt;<br />

stehen in einem Spannungsverhältnis zu völkerrechtlichen und menschenrechtlichen<br />

Verpflichtungen Österreichs;<br />

- werden auch im Vergleich zu vielen anderen EU-Staaten deutlich und<br />

- können von den derzeit vorgesehenen Betreuungsstrukturen, insb. der<br />

Schubhaftbetreuung nicht aufgefangen werden.<br />

1.2 Empfehlungen<br />

Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt zur Behebung dieser Mängel:<br />

� die Bereitstellung von sog. „Info-Automaten“ in Schubhaftgefängnissen;<br />

� jedenfalls Spruch und Rechtsmittelbelehrung von Schubhaftbescheiden in die<br />

Muttersprache von <strong>Schubhäftlinge</strong>n zu übersetzen;<br />

� <strong>Schubhäftlinge</strong> bereits während ihrer ersten Einvernahme mit Hilfe von<br />

DolmetscherInnen über Grund, Sinn und Zweck der Schubhaft aufzuklären;<br />

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