Demo PAN-EURO-MED - Die neue Ursprungskumulierungszone ...
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punkten der Anwendbarkeit der untereinander abgeschlossenen Pan-Euro-Med Ursprungsprotokolle<br />
veröffentlicht. Ein Aktualisierungshinweis bietet den Zugriff auf den aktuell veröffentlichten<br />
Stand.<br />
Anhand der folgenden Übersicht soll die variable Geometrie zur Steuerung des Zugangs von Ursprungserzeugnissen<br />
der Partnerländer der Pan-Euro-Med Zone mit Stand Januar 2007 beispielhaft<br />
zum Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz dargestellt werden:<br />
<strong>Die</strong> Daten zeigen den Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln, in denen<br />
die diagonale Kumulierung vorgesehen ist. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in die Schweiz<br />
können Vormaterialien mit Ursprung in Marokko seit dem 1.1.2006 im Rahmen der diagonalen<br />
Kumulierung verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Protokolle zwischen EEC, CH und<br />
MA anwendbar. Hingegen können Vormaterialien mit Ursprung in Ägypten bei der Ausfuhr von<br />
Waren aus der EU in die CH noch nicht kumulieren, weil zwar das Protokoll EEC-EG seit 1.3.2006<br />
anwendbar ist, das Protokoll CH-EG jedoch noch nicht. Ägyptische Vormaterialien können<br />
folglich grundsätzlich nur durch Einhaltung der Listenbedingungen ausreichend und damit ursprungsbegründend<br />
bearbeitet werden.<br />
<strong>Die</strong> praktische Umsetzung der variablen Geometrie erfolgt durch eine Kennzeichnungspflicht mit<br />
Angaben zur Kumulierungsanwendung in den <strong>neue</strong>n Ursprungsnachweisen EUR-<strong>MED</strong>. In Feld 7<br />
der Warenverkehrsbescheinigung EUR-<strong>MED</strong> dient der ausschließlich englischsprachige Vermerk:<br />
„cumulation applied with…“ bzw. „no cumulation applied“ der zusätzlichen Information. Entsprechende<br />
Zusatzvermerke enthält der Wortlaut der Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-<br />
<strong>MED</strong>. Für Vorlieferungen, die von einem in der EU ansässigen Lieferanten mit einer Lieferantenerklärung<br />
für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bezogen worden sind, ist ebenfalls die Zusatzerklärung<br />
zur Kumulierung erforderlich. Andernfalls können keine <strong>neue</strong>n Präferenznachweise<br />
EUR-<strong>MED</strong> erstellt werden.<br />
Fallbeispiel 5<br />
EU<br />
Ausfuhrland<br />
Verschiedene Vormaterialien<br />
aus Japan,<br />
Wert: 350,00 €<br />
Verstellmotor, Kap. 85,<br />
Wert: 150,00 €<br />
aus MA<br />
a) mit EUR.1<br />
b) mit EUR-<strong>MED</strong><br />
1.1.2006<br />
1.12.2005<br />
1.3.2006<br />
nicht in Kraft<br />
IL<br />
MA<br />
1.1.2006<br />
EG<br />
LB<br />
Druckregler, Pos. 9032,<br />
Ab-Werk-Preis: 1.000,00 €<br />
1.7.2005<br />
1.3.2005<br />
nicht in Kraft<br />
nicht in Kraft<br />
2.4 Kumulierungen<br />
CH<br />
Bestimmungsland<br />
Export nach Israel bzw. in<br />
die Schweiz<br />
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