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Demo PAN-EURO-MED - Die neue Ursprungskumulierungszone ...

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punkten der Anwendbarkeit der untereinander abgeschlossenen Pan-Euro-Med Ursprungsprotokolle<br />

veröffentlicht. Ein Aktualisierungshinweis bietet den Zugriff auf den aktuell veröffentlichten<br />

Stand.<br />

Anhand der folgenden Übersicht soll die variable Geometrie zur Steuerung des Zugangs von Ursprungserzeugnissen<br />

der Partnerländer der Pan-Euro-Med Zone mit Stand Januar 2007 beispielhaft<br />

zum Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz dargestellt werden:<br />

<strong>Die</strong> Daten zeigen den Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln, in denen<br />

die diagonale Kumulierung vorgesehen ist. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in die Schweiz<br />

können Vormaterialien mit Ursprung in Marokko seit dem 1.1.2006 im Rahmen der diagonalen<br />

Kumulierung verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Protokolle zwischen EEC, CH und<br />

MA anwendbar. Hingegen können Vormaterialien mit Ursprung in Ägypten bei der Ausfuhr von<br />

Waren aus der EU in die CH noch nicht kumulieren, weil zwar das Protokoll EEC-EG seit 1.3.2006<br />

anwendbar ist, das Protokoll CH-EG jedoch noch nicht. Ägyptische Vormaterialien können<br />

folglich grundsätzlich nur durch Einhaltung der Listenbedingungen ausreichend und damit ursprungsbegründend<br />

bearbeitet werden.<br />

<strong>Die</strong> praktische Umsetzung der variablen Geometrie erfolgt durch eine Kennzeichnungspflicht mit<br />

Angaben zur Kumulierungsanwendung in den <strong>neue</strong>n Ursprungsnachweisen EUR-<strong>MED</strong>. In Feld 7<br />

der Warenverkehrsbescheinigung EUR-<strong>MED</strong> dient der ausschließlich englischsprachige Vermerk:<br />

„cumulation applied with…“ bzw. „no cumulation applied“ der zusätzlichen Information. Entsprechende<br />

Zusatzvermerke enthält der Wortlaut der Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-<br />

<strong>MED</strong>. Für Vorlieferungen, die von einem in der EU ansässigen Lieferanten mit einer Lieferantenerklärung<br />

für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bezogen worden sind, ist ebenfalls die Zusatzerklärung<br />

zur Kumulierung erforderlich. Andernfalls können keine <strong>neue</strong>n Präferenznachweise<br />

EUR-<strong>MED</strong> erstellt werden.<br />

Fallbeispiel 5<br />

EU<br />

Ausfuhrland<br />

Verschiedene Vormaterialien<br />

aus Japan,<br />

Wert: 350,00 €<br />

Verstellmotor, Kap. 85,<br />

Wert: 150,00 €<br />

aus MA<br />

a) mit EUR.1<br />

b) mit EUR-<strong>MED</strong><br />

1.1.2006<br />

1.12.2005<br />

1.3.2006<br />

nicht in Kraft<br />

IL<br />

MA<br />

1.1.2006<br />

EG<br />

LB<br />

Druckregler, Pos. 9032,<br />

Ab-Werk-Preis: 1.000,00 €<br />

1.7.2005<br />

1.3.2005<br />

nicht in Kraft<br />

nicht in Kraft<br />

2.4 Kumulierungen<br />

CH<br />

Bestimmungsland<br />

Export nach Israel bzw. in<br />

die Schweiz<br />

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