6. Sabbatical - Strategie M Unternehmensberatung GmbH
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IV. Personalmanagement <strong>Sabbatical</strong> <strong>6.</strong><br />
4.9 Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag<br />
Wenn sich Arbeitgeber und Mitarbeiter über alle Rahmenbedingungen und Konditionen einig<br />
geworden sind, schließen sie eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in dem alle Abweichungen<br />
des bisherigen Arbeitsvertrages für die Dauer des <strong>Sabbatical</strong>s festgeschrieben und von<br />
beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.<br />
5. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
5.1 <strong>Sabbatical</strong>-Vertrag<br />
Das hier beschriebene <strong>Sabbatical</strong> greift tief in das bestehende Arbeitsvertragsverhältnis des<br />
Mitarbeiters und Arbeitgebers ein, daher müssen die abweichenden Regelungen schriftlich genau<br />
fixiert werden. Sicherlich ist es auch möglich für diese Zeit einen komplett neuen Arbeitsvertrag<br />
aufzusetzen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass der Mitarbeiter den Eindruck gewinnen<br />
könnte, es handele sich um eine Art Änderungskündigung oder eine andere Art von Freisetzung.<br />
Mit dem <strong>Sabbatical</strong> soll aber dem Mitarbeiter die Wertschätzung entgegengebracht werden, dass<br />
sein Arbeitgeber gerade an seiner Arbeitskraft festhalten möchte. Daher bietet sich hier der<br />
Ergänzungsvertrag für den Mitarbeiter an.<br />
Wie die Zusatzvereinbarung des DDS mit seinen <strong>Sabbatical</strong>ern gestaltet ist, zeigt die Abbildung<br />
„Befristete Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag – <strong>Sabbatical</strong> –“ ).<br />
5.2 Sozialversicherung<br />
Unter den Systemen der sozialen Sicherung im engeren Sinne versteht man alle Einrichtungen<br />
und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Bürger gegen bestimmte Risiken abzusichern. Insbesondere<br />
sollen die Risiken bei vorübergehendem oder dauerndem Verlust des Arbeitseinkommens,<br />
beim Tode des Ernährers einer Familie und bei überplanmäßigen Ausgaben im Falle von<br />
Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft, Unfall oder Tod gemildert werden.<br />
Von diesem Leitgedanken getragen haben sich in Deutschland fünf gesetzliche Versicherungszweige<br />
herausgebildet:<br />
● die (gesetzliche) Rentenversicherung mit ihren Maßnahmen zur Rehabilitation, Alters-, Erwerbsminderungs-<br />
und Hinterbliebenenrente,<br />
● die (gesetzliche) Krankenversicherung,<br />
● die (gesetzliche) Pflegeversicherung,<br />
● die Arbeitslosenversicherung und<br />
● die (gesetzliche) Unfallversicherung.<br />
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