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6. Sabbatical - Strategie M Unternehmensberatung GmbH

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IV. Personalmanagement <strong>Sabbatical</strong> <strong>6.</strong><br />

4.9 Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag<br />

Wenn sich Arbeitgeber und Mitarbeiter über alle Rahmenbedingungen und Konditionen einig<br />

geworden sind, schließen sie eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in dem alle Abweichungen<br />

des bisherigen Arbeitsvertrages für die Dauer des <strong>Sabbatical</strong>s festgeschrieben und von<br />

beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.<br />

5. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

5.1 <strong>Sabbatical</strong>-Vertrag<br />

Das hier beschriebene <strong>Sabbatical</strong> greift tief in das bestehende Arbeitsvertragsverhältnis des<br />

Mitarbeiters und Arbeitgebers ein, daher müssen die abweichenden Regelungen schriftlich genau<br />

fixiert werden. Sicherlich ist es auch möglich für diese Zeit einen komplett neuen Arbeitsvertrag<br />

aufzusetzen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass der Mitarbeiter den Eindruck gewinnen<br />

könnte, es handele sich um eine Art Änderungskündigung oder eine andere Art von Freisetzung.<br />

Mit dem <strong>Sabbatical</strong> soll aber dem Mitarbeiter die Wertschätzung entgegengebracht werden, dass<br />

sein Arbeitgeber gerade an seiner Arbeitskraft festhalten möchte. Daher bietet sich hier der<br />

Ergänzungsvertrag für den Mitarbeiter an.<br />

Wie die Zusatzvereinbarung des DDS mit seinen <strong>Sabbatical</strong>ern gestaltet ist, zeigt die Abbildung<br />

„Befristete Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag – <strong>Sabbatical</strong> –“ ).<br />

5.2 Sozialversicherung<br />

Unter den Systemen der sozialen Sicherung im engeren Sinne versteht man alle Einrichtungen<br />

und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Bürger gegen bestimmte Risiken abzusichern. Insbesondere<br />

sollen die Risiken bei vorübergehendem oder dauerndem Verlust des Arbeitseinkommens,<br />

beim Tode des Ernährers einer Familie und bei überplanmäßigen Ausgaben im Falle von<br />

Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft, Unfall oder Tod gemildert werden.<br />

Von diesem Leitgedanken getragen haben sich in Deutschland fünf gesetzliche Versicherungszweige<br />

herausgebildet:<br />

● die (gesetzliche) Rentenversicherung mit ihren Maßnahmen zur Rehabilitation, Alters-, Erwerbsminderungs-<br />

und Hinterbliebenenrente,<br />

● die (gesetzliche) Krankenversicherung,<br />

● die (gesetzliche) Pflegeversicherung,<br />

● die Arbeitslosenversicherung und<br />

● die (gesetzliche) Unfallversicherung.<br />

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