Infoblatt - VHS Grafschaft Bentheim
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Volkshochschule <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong><br />
Bernhard-Niehues-Straße 49, 48529 Nordhorn , Tel.: +49 5921 8365-31, Fax.: +49 5921 8365-20<br />
Internet: www.vhs-grafschaft-bentheim.de, E-Mail allgemein: info@vhs-nordhorn.de<br />
Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e. V.<br />
48529 Nordhorn, NINO-Allee 11, Tel.: 05921-7801-31, Telefax: 059217801-61<br />
Internet: www.bildungswerk-grafschaft.de - E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de<br />
Vorbereitungslehrgang nach der neuen Verordnung vom 21. Juli 2011<br />
Geprüfte/r Fachwirt/in<br />
im Gesundheits- und Sozialwesen<br />
Vorbereitung auf kaufmännisch orientierte Sach- und Führungsaufgaben in den organisatorisch,<br />
verwaltenden Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens. Die Prüfung erfolgt vor dem<br />
Prüfungsausschuss der IHK Osnabrück-Emsland-<strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong> und ist bundeseinheitlich<br />
geregelt.<br />
Der Lehrgang bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, den wachsenden betriebswirtschaftlichen<br />
Anforderungen in diesem bedeutenden und hoch modernen Dienstleistungsbereich gerecht zu werden<br />
und sich für neue Aufgaben zu qualifizieren. Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen haben beste<br />
Chancen auf beruflichen Aufstieg. Denn Kostendruck und neue Gesetze sorgen immer wieder für<br />
erhebliche Einschnitte. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, die durch die Einführung von<br />
Qualitätsmanagementsystemen und neuen EDV-Techniken verursacht werden. Einrichtungen im<br />
Gesundheits- und Sozialwesen müssen heute wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden, um effizient<br />
zu funktionieren und gleichzeitig eine hohe Qualität der Dienstleistung zu gewährleisten. Dies gelingt nur<br />
mit Hilfe qualifizierten Personals. Vor diesem Hintergrund soll die Weiterbildung die Teilnehmer<br />
befähigen:<br />
• den Dienstleistungsprozess als Wertschöpfungsprozess zu steuern<br />
• personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben und Problemstellungen unter Beachtung von<br />
Qualitätsmanagementmaßnahmen sowie Management- und Marketing-Aspekten<br />
eigenverantwortlich und zielgerichtet zu lösen<br />
Branchen und Arbeitsorte für den „ Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“:<br />
• Kliniken und Krankenhäuser<br />
• Rehakliniken und Kurorte<br />
• Pflegeheime und Seniorenresidenzen<br />
• Einrichtungen der Kinderbetreuung und Wohnheime (z.B. Jugendheim, Mutter-Kind-Heim)<br />
• Rettungsdienste und Krankentransporte<br />
• Gesundheitsämter (bei Städten und Kommunen)<br />
• Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Versicherungen<br />
…
• Arztpraxen<br />
• Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer<br />
Wohlfahrtsverband, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonie)<br />
• Sanitätshäuser bzw. –fachhandel<br />
Lehrinhalte:<br />
Handlungsbereiche:<br />
Lern- und Arbeitsmethodik 10 U-Std.<br />
1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 130 U-Std.<br />
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 80 U-Std.<br />
3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten 70 U-Std.<br />
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 160 U-Std.<br />
5. Führen und Entwickeln von Personal 100 U-Std.<br />
6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 70 U-Std.<br />
Beginn: auf Anfrage<br />
Laufzeit ca. 24 Monate<br />
Lehrgangsgebühr: 2.785 €, die Lehrgangsgebühr wird in monatlichen Raten gezahlt<br />
Bei einer Erhöhung der Stundenzahl erhöht sich die Lehrgangsgebühr<br />
anteilmäßig.<br />
Dozenten:<br />
Praktiker aus Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Berufsschullehrer<br />
Lehrgangsort:<br />
Gewerbliche Berufsbildende Schulen Nordhorn<br />
Unterrichtsform:<br />
Der Lehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt. Der Unterricht erfolgt zweimal wöchentlich. In den<br />
niedersächsischen Ferien findet kein Unterricht statt.<br />
Prüfung:<br />
Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-<br />
<strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong>. Die Prüfungsanforderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Die Prüfungsgebühr<br />
ist bei Anmeldung zur Prüfung direkt an die IHK zu zahlen.<br />
Zulassungsvoraussetzungen:<br />
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer<br />
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder<br />
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handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens<br />
einjährige Berufspraxis<br />
Beispiele:<br />
- Kaufmann/frau im Gesundheitswesen, PKA, Sozialversicherungsfachangestellte/r<br />
- Zahn-/Tier-/Medizinische Fachangestelle/r, Laboranten, Apothekenhelfer<br />
- Kosmetiker, Augenoptiker, Orthopädiemechaniker/-schuhmacher, Zahntechniker<br />
• oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im<br />
Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und<br />
Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis<br />
Beispiele:<br />
- bundesrechtlich geregelt: Altenpfleger, Ergo-/Physiotherapeuten, Hebamme,<br />
Krankenpfleger, Logopäden, Masseur, MTA, PTA, Rettungsassistent<br />
- landesrechtlich geregelt: Altenpfleger, Erzieher, Heilerzieher/-pädagoge, Dorfhelfer/in<br />
• oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens<br />
zweijährige Berufspraxis<br />
Beispiele:<br />
Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Lehramt, Arzt/Ärztin, Pharmazie, Psychologie<br />
• oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen,<br />
verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens<br />
zweijährige Berufspraxis<br />
Beispiele:<br />
Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Bankkaufmann/-frau<br />
• oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.<br />
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1, 2 der Prüfungsordnung genannten<br />
Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.<br />
(3) Abweichend von den genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage<br />
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />
Aufnahme in den Lehrgang:<br />
Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim<br />
Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e. V.<br />
Fördermöglichkeiten:<br />
Informationen über Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Geschäftsstelle der <strong>VHS</strong>, im <strong>VHS</strong><br />
Programmheft oder unter www.vhs-grafschaft.de, Service & Downloads, Fördermöglichkeiten oder auch<br />
im Internet unter: www.nbank.de, www.meister-bafoeg.de, www.iwin-niedersachsen.de<br />
Auskunft und Anmeldung:<br />
Dieser Lehrgang wird in einer Kooperation zwischen der Volkshochschule <strong>Grafschaft</strong> Benhteim und<br />
dem Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e.V. angeboten. Veranstalter ist das Bildungswerk.<br />
Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e. V. Volkshochschule <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong><br />
Elke Schrag, Tel.: 05921/7801-31 Heike Kampmeier, Tel.: 05921/8365-31<br />
E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de E-Mail: kampmeier@vhs-nordhorn.de<br />
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Bernhard-Niehues-Str. 49, 48529 Nordhorn<br />
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