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Infoblatt - VHS Grafschaft Bentheim

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handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens<br />

einjährige Berufspraxis<br />

Beispiele:<br />

- Kaufmann/frau im Gesundheitswesen, PKA, Sozialversicherungsfachangestellte/r<br />

- Zahn-/Tier-/Medizinische Fachangestelle/r, Laboranten, Apothekenhelfer<br />

- Kosmetiker, Augenoptiker, Orthopädiemechaniker/-schuhmacher, Zahntechniker<br />

• oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im<br />

Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und<br />

Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis<br />

Beispiele:<br />

- bundesrechtlich geregelt: Altenpfleger, Ergo-/Physiotherapeuten, Hebamme,<br />

Krankenpfleger, Logopäden, Masseur, MTA, PTA, Rettungsassistent<br />

- landesrechtlich geregelt: Altenpfleger, Erzieher, Heilerzieher/-pädagoge, Dorfhelfer/in<br />

• oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens<br />

zweijährige Berufspraxis<br />

Beispiele:<br />

Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Lehramt, Arzt/Ärztin, Pharmazie, Psychologie<br />

• oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen,<br />

verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens<br />

zweijährige Berufspraxis<br />

Beispiele:<br />

Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Bankkaufmann/-frau<br />

• oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.<br />

(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1, 2 der Prüfungsordnung genannten<br />

Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.<br />

(3) Abweichend von den genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage<br />

von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />

Aufnahme in den Lehrgang:<br />

Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim<br />

Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e. V.<br />

Fördermöglichkeiten:<br />

Informationen über Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Geschäftsstelle der <strong>VHS</strong>, im <strong>VHS</strong><br />

Programmheft oder unter www.vhs-grafschaft.de, Service & Downloads, Fördermöglichkeiten oder auch<br />

im Internet unter: www.nbank.de, www.meister-bafoeg.de, www.iwin-niedersachsen.de<br />

Auskunft und Anmeldung:<br />

Dieser Lehrgang wird in einer Kooperation zwischen der Volkshochschule <strong>Grafschaft</strong> Benhteim und<br />

dem Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e.V. angeboten. Veranstalter ist das Bildungswerk.<br />

Bildungswerk der <strong>Grafschaft</strong>er Wirtschaft e. V. Volkshochschule <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong><br />

Elke Schrag, Tel.: 05921/7801-31 Heike Kampmeier, Tel.: 05921/8365-31<br />

E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de E-Mail: kampmeier@vhs-nordhorn.de<br />

NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Bernhard-Niehues-Str. 49, 48529 Nordhorn<br />

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