Arbeitshilfe SBAS_060926 - Schnarchen
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<strong>Arbeitshilfe</strong><br />
Schlafbezogene Atmungsstörung<br />
erstellt durch die<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3)<br />
der MDK-Gemeinschaft<br />
September 2006
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Mitarbeiter<br />
Dr. med. dent. Christine Baulig<br />
Zahnärztin<br />
MDK Rheinland-Pfalz<br />
Dr. med. Jürgen Bierbrauer<br />
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Somnologie<br />
MDK Rheinland-Pfalz<br />
Dr. med. Wolfgang Deetjen<br />
Facharzt für Innere Medizin, Sozialmedizin<br />
MDK Hessen<br />
Norbert Kamps<br />
Dipl. Ing.<br />
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen - MDS e.V., Essen<br />
Joachim Lutz<br />
Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde<br />
MDK Berlin-Brandenburg e. V.<br />
Dr. med. Martina Modrack<br />
Fachärztin für Chirurgie<br />
SEG-4<br />
Dr. med. Wolfgang Mühlbauer<br />
Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Sozialmedizin<br />
MDK Niedersachsen<br />
Dr. med. Holger Sebastian<br />
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologe<br />
MDK Sachsen<br />
Dr. med. Margrit Vasseur<br />
Fachärztin für Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten, Sozialmedizin<br />
MDK Baden-Württemberg<br />
Dr. med. Michael Dziuk<br />
Leiter der SEG-3 der MDK-Gemeinschaft<br />
MDK Rheinland-Pfalz<br />
Danksagung<br />
Wir danken Herrn Prof. Dr. F. Krummenauer, Leiter des Bereiches Klinische Epidemiologie und<br />
Gesundheitsmedizin, Carl Gustav Carus Universität Dresden, für die Unterstützung bei der Auswertung<br />
der Studien zur Unterkieferprotrusionsschienentherapie sowie Herrn S. Müller, Bibliothekar<br />
MDK Rheinland-Pfalz für seine hilfreiche Zuarbeit.<br />
Diese <strong>Arbeitshilfe</strong> wurde Herrn Dr. D. Hahn (Bielefeld), Herrn Prof. Dr. D. Köhler (Schmallenberg-Grafschaft),<br />
Herrn Prof. Dr. E. Paditz (Görlitz) und Herrn Prof. Dr. B. Schönhofer (Hannover)<br />
vorab zu einer Stellungnahme zugesandt. Wir bedanken uns ausdrücklich für die erhaltenen<br />
Stellungnahmen.<br />
Die inhaltliche Beschäftigung mit den kritischen, klinisch und wissenschaftlich orientierten Kommentaren<br />
hat in der Arbeitsgruppe zu einem Zugewinn an medizinischem Fachwissen und Erkenntnissen<br />
geführt. Es war nicht immer möglich, alle Anregungen im Text dieser sozialmedizinischen<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> zu berücksichtigen. Soweit die Anmerkungen allerdings wichtige Korrekturen<br />
oder wesentliche Richtig- und Klarstellungen mit sozialmedizinischer Relevanz betrafen, wurden<br />
diese übernommen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
2
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Die vorliegende <strong>Arbeitshilfe</strong> reflektiert den Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung.<br />
Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklung unterworfen. Forschung und<br />
klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was Diagnostik und<br />
medizinische Therapie anbelangt.<br />
Es ist vorgesehen, dass diesbezüglich der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
regelmäßig gesichtet und entsprechend diese <strong>Arbeitshilfe</strong> bedarfsweise aktualisiert<br />
und revidiert wird.<br />
Die letztliche Entscheidung und Verantwortung über die Art der Diagnostik und der Therapie<br />
muss vom behandelnden Arzt getroffen werden unter Berücksichtigung der individuellen<br />
Gegebenheiten des Patienten, der Diagnostik, der therapeutischen Möglichkeiten und<br />
Ressourcen.<br />
Die gutachterliche Bewertung soll durch die vorliegende <strong>Arbeitshilfe</strong> erleichtert und vereinheitlicht<br />
werden.<br />
Die Autoren sind dankbar für Anregungen und Ergänzungen zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong>.<br />
(mail to: Wolfgang.Muehlbauer@mdkn.de)<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Vorbemerkung<br />
zur 1. Auflage Oktober 1998<br />
Diese <strong>Arbeitshilfe</strong> soll den Gutachter des Medizinischen Dienstes zunächst in einer kurzen Zusammenfassung<br />
über die wichtigsten und im Begutachtungswesen relevanten schlafmedizinischen<br />
Krankheitsbilder informieren.<br />
Ein zweiter Abschnitt unterstützt ihn bei der gezielten und sachgerechten Beantwortung allgemeiner<br />
und spezieller Fragen der Krankenkassen - insbesondere zur Diagnostik und Therapie der<br />
Schlafapnoe.<br />
Im dritten Teil wird ein Überblick über die derzeit verfügbaren und verordnungsfähigen Hilfsmittel<br />
gegeben.<br />
Für einige spezielle Fragestellungen, die in der täglichen Begutachtungspraxis seltener vorkommen,<br />
soll der vierte Abschnitt mit ausgewählten Beiträgen Hilfestellung sein.<br />
Im Anhang folgen neben einem Verzeichnis wichtiger Abkürzungen weitere <strong>Arbeitshilfe</strong>n und ein<br />
besonders unter dem Gesichtspunkt leichter Erreichbarkeit zusammengestelltes Literaturverzeichnis.<br />
Einer <strong>Arbeitshilfe</strong> ist der Charakter eines Lehrbuchs fremd. Sie soll vor allem der schnellen, zielgerichteten<br />
Entscheidungsfindung dienen, dabei aber jede Einzelfrage mit Hinweisen auf sozialmedizinische<br />
Zusammenhänge begleiten. Sich wiederholende Hin- und Verweise sind daher nicht nur<br />
nicht vermeidbar, sondern im Rahmen dieser Zielsetzung ausdrücklich erwünscht.<br />
Vorwort<br />
zur 2., komplett überarbeiteten und erweiterten Auflage<br />
Neue Entwicklungen und medizinische Erkenntnisse auf dem Gebiet der Diagnostik und Therapie<br />
schlafbezogener Atmungsstörungen sowie die Änderung der BUB-Richtlinie des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses vom 29.09.2004, hier Anlage I Nr. 3: Polygraphie und Polysomnographie<br />
im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen, erforderten<br />
nach Beauftragung durch den MDS die Erweiterung und Überarbeitung der ersten sozialmedizinischen<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atemstörungen“ (Stand Oktober 1998)<br />
Neben der Kommentierung neuer gerätetechnischer Behandlungsmodule bei der Hilfsmittelversorgung<br />
zur nächtlichen Überdrucktherapie wurden auch auf anderen Behandlungskonzepten basierende<br />
Therapieverfahren berücksichtigt und entsprechend der aktuellen Studienlage sozialmedizinisch<br />
bewertet.<br />
Neue leistungsrechtliche Aspekte ergaben sich mit der Einführung des EBM 2000plus (April 2005)<br />
insbesondere durch die Neufassung der Leistungsinhalte zur “kardiorespiratorischen Polygrafie“<br />
und der erstmaligen Neuaufnahme der “kardiorespiratorischen Polysomnografie“ in die vertragsärztliche<br />
Leistung, ferner durch die Veröffentlichung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
zum Thema “Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und<br />
Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ (in Kraft gesetzt November 2004) sowie durch<br />
die zugehörige “Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und<br />
Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“ (in Kraft getreten April 2005).<br />
Schließlich wurde auch dem Themenbereich „Schlafmedizin und DRG’s“ ein eigenes Thema gewidmet.<br />
Auch bei dieser Auflage war das Ziel der Autoren, umfassend das Thema „schlafbezogene Atmungsstörungen“<br />
darzustellen und dabei die Gutachter der Medizinischen Dienste gleichermaßen<br />
wie die Mitarbeiter der Krankenkassen anzusprechen. Durch die teilweise sehr komplexen Sachverhalte<br />
sind Redundanzen und Querverweise notwendig und beabsichtigt.<br />
In der <strong>Arbeitshilfe</strong> werden häufige „Regelfälle“ und/oder schwierige Sachverhalte dargestellt, die es<br />
den Lesern ermöglichen sollen, nicht aufgeführte Konstellationen im Analogieschluss qualifiziert zu<br />
beurteilen. Es ist jedoch nicht möglich alle medizinisch mögliche Sachverhalte aufzuführen, die<br />
sich im Einzelnen ergeben können.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Anmerkung 8<br />
1 Einführung 8<br />
1.1 Chronobiologie des Schlafes 8<br />
1.2 Epidemiologie schlafbezogener Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>) 9<br />
1.3 Definition 10<br />
1.4 Pathogenese und Pathophysiologie 11<br />
1.5 Diagnostik der Schlafapnoe<br />
1.5.1 Allgemeines<br />
12<br />
1.5.2 Polygrafie und Polysomnografie<br />
16<br />
1.6 Therapie 19<br />
2 Spezielle Begutachtungsfragen 23<br />
2.1 Einweisung in ein stationäres Schlaflabor<br />
2.1.1 Indikation bei schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />
2.1.2 Bewertung der Stufendiagnostik – kann zunächst ein ambulanter Therapie<br />
versuch erfolgversprechend sein<br />
2.1.3 Polysomnografie bei Heimbeatmung<br />
2.1.4 Indikation neurologisch-psychiatrischen und bei anderen Schlafstörungen<br />
2.2 Polysomnografie ambulant vs. stationär<br />
2.2.1 Situation bis November 2004<br />
2.2.2 Situation ab November 2004<br />
2.3 Ist die Einleitung einer apparativen Therapie auch ohne Überwachung im Schlaflabor<br />
möglich und muss ein in dieser Weise verordnetes CPAP-Gerät von der Krankenkasse<br />
bezahlt werden<br />
2.4 Kann die Polysomnografie auch in „nicht akkreditierten“ schlafmedizinischen Einrichtungen<br />
durchgeführt werden<br />
2.5 Dauer einer evtl. notwendigen Diagnostik (und ggf. Therapieeinstellung) bzw. Anzahl<br />
der erforderlichen Polysomnografien<br />
2.6 Welche Wartezeit (auf eine Polysomnografie) ist zumutbar 30<br />
2.7 Wann ist eine Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>) eine behandlungsbedürftige Erkrankung<br />
im Sinne des Leistungsrechts der GKV<br />
2.7.1 Besonderheiten des <strong>Schnarchen</strong>s im Kindesalter<br />
2.8 Überdrucktherapie<br />
2.8.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) - ein Druckniveau<br />
2.8.2 BiLevel-S - zwei Druckniveaus<br />
2.8.3 Automatisch anpassende Systeme (APAP)<br />
2.8.4 Geräte zur assistierten und kontrollierten Beatmung<br />
2.9 Ist eine nächtliche Überdrucktherapie (CPAP, Bi-Level-PAP) notwendig...<br />
2.9.1 ... bei kompletter Obstruktion<br />
2.9.2 ... bei inkompletter Obstruktion<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
12<br />
23<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
27<br />
27<br />
28<br />
29<br />
29<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
33<br />
34<br />
34<br />
34<br />
35<br />
36<br />
5
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2.10 Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Langzeit-Therapie 36<br />
2.11 Patientenschulung 38<br />
2.12 Intraorale Unterkieferprotrusionsschienen (Mandibular Advancement Splint, MAS)<br />
2.12.1 Aktueller wissenschaftlicher Stand<br />
39<br />
2.12.2 Sozialmedizinische Bewertung<br />
40<br />
3 Hilfsmittelversorgung 41<br />
3.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) 41<br />
3.2 BiLevel-S 42<br />
3.3 Spezielle Überdrucktherapiegeräte mit Druckentlastung 43<br />
3.4 BiLevel-S/T<br />
44<br />
3.4.1 Average Assured Pressure Support (AVAPS)<br />
44<br />
3.5 Selbsttitrierende Geräte (APAP) 44<br />
3.6 Intermittend Positive Pressure Ventilation (IPPV) 45<br />
3.7 Adaptive Servo-Ventilation bei Cheyne-Stokes-Atmung 45<br />
3.8 Besondere Funktionen bei Überdruckgeräten zur Behandlung der Schlafapnoe 46<br />
3.9 Grundausstattung 47<br />
3.10 Masken<br />
47<br />
3.10.1 Speziell angefertigte Beatmungsmasken<br />
48<br />
3.11 Anfeuchter 48<br />
3.12 Sonstiges Zubehör 49<br />
3.13 Folgekosten der Hilfsmittelversorgung<br />
50<br />
3.13.1 Wartung der Überdrucktherapiegeräte<br />
50<br />
3.13.2 Ersatzteile<br />
50<br />
3.13.3 Fein- und Grobstaubfilter<br />
50<br />
3.13.4 Schlauchsysteme<br />
50<br />
3.13.5 Stromkosten<br />
50<br />
3.14 Sonstige „Hilfsmittel“ 51<br />
3.15 Neu- und Umversorgung 51<br />
3.16 Hygienische Wiederaufbereitung 51<br />
4 Ausgewählte Themen 53<br />
4.1 Schlafbezogene Atmungsstörungen und assoziierte kardiovaskuläre Erkrankungen<br />
4.1.1 Pulmonal-arterieller Hochdruck<br />
4.1.2 Cor pulmonale<br />
4.1.3 Systemischer arterieller Hochdruck<br />
4.1.4 Kardiomyopathie<br />
4.1.5 Koronare Herzerkrankheit/Myokardinfarkt<br />
4.1.6 Linksherzinsuffizienz<br />
4.1.7. Nächtliche Herzrythmusstörungen<br />
4.1.8 Schlaganfall<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
38<br />
53<br />
55<br />
56<br />
56<br />
56<br />
57<br />
57<br />
58<br />
58<br />
6
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
4.1.9 Cheyne-Stokes-Atmung 59<br />
4.2 HNO-ärztliche Aspekte im Rahmen der interdisziplinären Diagnostik und Therapie<br />
der schlafbezogenen Atmungsstörungen und des <strong>Schnarchen</strong>s<br />
61<br />
4.2.1 Operative Verfahren<br />
64<br />
4.2.2 Andere Verfahren<br />
66<br />
4.2.3 Selten angewandte und in der wissenschaftlichen Literatur kaum beachtete<br />
Verfahren<br />
67<br />
4.2.4 Zusammenfassung<br />
68<br />
4.3 Schlafbezogene Atmungsstörungen und Arbeitsunfähigkeit inklusive Aspekte der<br />
Krafrfahrereignung<br />
68<br />
4.4 Basismaßnahmen und Aspekte der Prävention und Rehabilitation<br />
72<br />
4.4.1 Änderung der Schlafposition<br />
72<br />
4.4.2 Medikation mit Sedativa bzw. Medikamenten mit sedativer Komponente<br />
72<br />
4.4.3 Alkohol<br />
72<br />
4.4.4 Nikotin<br />
73<br />
4.4.5 Diabetes mellitus<br />
73<br />
4.4.6 Adipositas<br />
74<br />
4.5 Schlafapnoe und DRG´s 75<br />
4.6 Sauerstofftherapie in der Schlafmedizin 76<br />
4.7 Neurologisch-psychiatrische Aspekte der Schlafmedizin 79<br />
4.8 Schlafbezogene Atmungsstörungen in der Pädiatrie 80<br />
4.9 Qualitätssicherung in der Schlafmedizin<br />
Anlagen 1 – 9<br />
84<br />
1 – Indikationsliste zur stationäre Polygrafie/Polysomnografie, Umgang mit DRG 86<br />
2 – BUB-Richtlinie zum 11.November 2004 88<br />
3 – Qualitätssicherungsvereinbarungen zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />
Atmungsstörungen<br />
91<br />
4 – NUB-Richtlinie gültig bis 10.November 2004 95<br />
5 – Die kardiorespiratorische Polygrafie im EBM2000plus 97<br />
6 – Die kardiorespiratorische Polysomnografie im EBM2000plus 98<br />
7 – Umrechnungstabelle verschiedener Druckeinheiten 99<br />
8 – Schlafmedizinische Diagnostik 100<br />
9 – Abkürzungsverzeichnis 102<br />
Literatur 105<br />
Weiterführende Literatur 1079<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
7
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anmerkung<br />
In der <strong>Arbeitshilfe</strong> werden die zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen eingesetzten<br />
Geräte grundsätzlich nur als<br />
� CPAP (Eindruckgerät), Hilfsmittel-Produktart [PA] 14.24.07.0..., 14.24.07.2...),<br />
� APAP (automatisch anpassender Druck, PA 14.24.07.8...),<br />
� BiLevel (Zweidruckgerät, PA 14.24.07.1..., PA 14.24.07.4...), ggf. mit Zusatz sv (Servoventilation,<br />
PA 14.24.09.2...) oder ST (Zweidruckgerät mit hinterlegbarer Mindestatemfrequenz,<br />
PA 14.24.09.1...) und<br />
� IPPV (Beatmungsgerät, PA 14.24.09.0..., PA 14.24.09.1...)<br />
bezeichnet.<br />
Der häufig verwendete Begriff “BiPAP” ist ein eingetragenes Warenzeichen der Fa. Respironics.<br />
Andere Bezeichnungen (RePAP, VPAP, Autoset, iPAP) finden keine Berücksichtigung.<br />
Soweit es sich aus dem Kontext ergibt, kann der Begriff „CPAP“ auch für alle nasalen Überdruckverfahren<br />
stehen, die keine Beatmung im eigentlichen Sinne darstellen.<br />
1. Einführung<br />
Seit der Entdeckung der Hirnströme durch Berger Anfang des Jahrhunderts wird Schlafforschung<br />
betrieben, seit etwa 25 Jahren mit steigendem medizinisch-wissenschaftlichem Anspruch und Realisierung<br />
effektiver Behandlungsformen. Gleichzeitig wurden die sozialmedizinischen Auswirkungen<br />
von Schlafstörungen besser bekannt: Mit 24% ist z. B. das Einschlafen am Steuer als häufigste<br />
Ursache tödlicher Autobahnunfälle beschrieben; soziale Folgen sowie kardiovaskuläre Komplikationen<br />
und Begleitkrankheiten von schlafbezogenen Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>) können die Solidargemeinschaft<br />
durch hohe Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie durch vorzeitige Invalidisierung<br />
der Patienten belasten. Viele dieser Erkrankungen sind heute bei frühzeitiger Diagnosestellung<br />
gut therapierbar. Insbesondere <strong>SBAS</strong> lassen sich in den meisten Fällen völlig oder<br />
weitgehend beseitigen, so dass gesundheitliche Risiken und soziale Einschränkungen für die Betroffenen<br />
vermeidbar sind.<br />
1.1 Chronobiologie des Schlafes<br />
Die meisten Funktionen des menschlichen Organismus verändern sich im Laufe des Tagessystematisch,<br />
jede unterliegt der Steuerung durch eine ,,innere Uhr". Beim gesunden Menschen sorgen<br />
diese zugrundeliegenden Regulationsmechanismen für die optimale zeitliche Abstimmung verschiedener<br />
Variablen einerseits untereinander, andererseits mit dem Tag/Nacht-Wechsel. Ist der<br />
zeitliche Ablauf gestört, kommt es zu umfassenden Beeinträchtigungen vitaler Funktionen. Integraler<br />
Bestandteil dieser endogen erzeugten Perioden ist der Schlaf.<br />
Wach-Anteil bis ca. 5%<br />
REM- Schlaf 15-25%<br />
Stadien I (Einschlafphase) + II (leichter Schlaf) 50-55%<br />
Stadien III+IV (Tiefschlaf) 15-25%<br />
Tabelle 1: Schlafstadien<br />
Schlafstadien (Tab. 1) und die damit zusammenhängenden kardiovaskulären und Atmungfunktionen<br />
können physiologisch gemessen und aufgezeichnet werden. Anhand dieser Aufzeichnungen<br />
wird der Schlaf in fünf Schlafstadien eingeteilt, die im wesentlichen den unterschiedlichen Grad der<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
8
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
zentralnervösen Aktivierung widerspiegeln. Das Gehirn ist nämlich im Schlaf keineswegs ruhig,<br />
sondern höchst aktiv. Gesunder Schlaf ist bei Erwachsenen gekennzeichnet durch Tiefschlaf in der<br />
ersten Nachthälfte und durch mit der Schlafdauer zunehmend längere REM-Phasen mit einer 90-<br />
Minuten-Periodik (Abb. 1). Für den Erholungswert des Schlafs scheint vor allem die Menge dieses<br />
Tiefschlafs ausschlaggebend zu sein, während die Gesamtdauer nur in Extremfällen eine wesentliche<br />
Rolle spielt. Nach wie vor nicht vollständig geklärt ist die Bedeutung des REM-Schlafs, auch<br />
Traumschlaf genannt. In diesen Schlafstadien ist der Muskeltonus am stärksten herabgesetzt, so<br />
dass hier bevorzugt Sauerstoffentsättigungen durch alveoläre Hypoventilation auftreten. Möglicherweise<br />
spielt der REM-Schlaf auch eine wichtige Rolle für das Gedächtnis und die geistige Leistungsfähigkeit.<br />
Im Verlauf des Schlafes kommt es zu charakteristischen Hormonausschüttungen, wichtig vor allem<br />
das Wachstumshormon, das Melatonin und das Cortisol. Der Schlaf ist also nicht als passiver Zustand<br />
anzusehen, sondern als ausgesprochen aktiver Erholungsprozess. Schlafdauer und -struktur<br />
verändern sich mit dem Lebensalter.<br />
Gestörter oder schlechter Schlaf und Schlafmangel führen zu Beeinträchtigungen in körperlicher,<br />
geistiger, psychischer und sozialer Hinsicht. Die Unfallgefährdung steigt insbesondere bei monotonen<br />
Tätigkeiten (Autofahren!) erheblich an. Auf Grund schlafmedizinischer Forschungsergebnisse<br />
müssen möglicherweise in Zukunft weit verbreitete Krankheiten wie Adipositas, Hypertonie,<br />
Herzinfarkt und Apoplex in neuen Zusammenhängen betrachtet und bewertet werden.<br />
Abbildung 1: Hypnogramm<br />
1.2 Epidemiologie schlafbezogener Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>)<br />
Schlafbezogene Atmungsstörungen mit Obstruktion der extrathorakalen Atemwege sind in der Allgemeinbevölkerung<br />
weit verbreitet. Schätzungsweise 4% der Männer und 2% der Frauen mittleren<br />
Alters weisen ein obstruktives Schlafapnoe–Hypopnoe–Syndrom (OSAHS) unterschiedlichen<br />
Schweregrades auf [11-13].<br />
Anderen Studien zufolge wird die Prävalenz schlafbezogener Atmungsstörungen mit einem Apnoe-<br />
Hypopnoe-Index (AHI) > 5/h in der Altersgruppe von 30-60 Jahren mit 24% für Männer und mit 9%<br />
für Frauen angegeben. Die Prävalenz symptomatischer Schlafapnoe-Syndrome (d.h. AHI > 5/h<br />
und ausgeprägte Tagesmüdigkeit) wird hingegen mit 4% für Männer und mit 2% für Frauen angegeben<br />
[18].<br />
In einem hohen Prozentsatz finden sich bei den Betroffenen Komorbiditäten(siehe 4.1), insbesondere<br />
die mit den nächtlichen Weckreaktionen (Arousals) zusammenhängende Hypertonie. In deren<br />
Folge kommt es zur Zunahme von kardio- und cerebrovaskulären Krankheiten, wie, der KHK und<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
9
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
dem Schlaganfall. Patienten mit schwerem OSAHS sind durch ein erhöhtes Mortalitätsrisiko gefährdet.<br />
Als ein wesentliches Leitsymptom der schlafbezogenen Atmungsstörungen wird das <strong>Schnarchen</strong><br />
angesehen.<br />
<strong>Schnarchen</strong> entsteht durch vermehrte Vibration der oropharyngealen Weichteile während der Einatmung<br />
und kann Ausdruck einer partiellen Obstruktion der extrathorakalen Atemwege sein. Nach<br />
einer aktuellen Literaturübersicht [24] variiert die durchschnittliche Prävalenz habituellen <strong>Schnarchen</strong>s<br />
zwischen 9% und 24% bei Männern und zwischen 3,6% und 14% bei Frauen wobei nur bei<br />
einem kleinen Teil der Betroffenen in diesem Zusammenhang eine gesundheitliche Störung von<br />
Krankheitswert vorliegt. Nahezu alle Studien konnten eine deutliche Abhängigkeit des <strong>Schnarchen</strong>s<br />
vom Lebensalter zeigen. Im hohen Alter (über 65 Jahre) scheint dagegen die Prävalenz des<br />
habituellen <strong>Schnarchen</strong>s wieder geringfügig abzunehmen. Neben der Altersabhängigkeit besteht<br />
eine deutliche Bevorzugung des männlichen Geschlechts. In vielen Studien konnte ein epidemiologischer<br />
Zusammenhang zwischen habituellem <strong>Schnarchen</strong> und kardiovaskulären Risikofaktoren,<br />
wie Rauchen und Übergewicht, gezeigt werden. Zu den häufigsten Faktoren, die <strong>Schnarchen</strong> - und<br />
somit auch die Entstehung schlafbezogener Atmungsstörungen - begünstigen, gehören neben einer<br />
schlechten Schlafhygiene regelmäßiger insbesondere abendlicher Alkoholkonsum und Rauchen<br />
sowie die Einnahme sedierender Medikamente.<br />
Die häufigste Form der schafbezogenen Atmungsstörungen stellt das obstruktive Schlafapnoe-<br />
Hypopnoe-Syndrom (OSAHS) dar. Nach Literaturangaben [11-13] werden mindestens 800.000<br />
Deutsche als behandlungsbedürftig angesehen. Männer gelten als etwa 5-10mal häufiger betroffen<br />
als Frauen, die Inzidenz ist in der Altersgruppe der 40-60jährigen am höchsten und mit dem Alter<br />
steigend. Der epidemiologisch gut belegte absolute Häufigkeitsgipfel betrifft 50-55jährige Männer<br />
mit Übergewicht und Hypertonus. Apoplex, Herzinfarkt oder (Beinahe)-Einschlafunfälle in der Vorgeschichte<br />
können bereits im Zusammenhang mit einer bis dahin unbekannten oder unbehandelten<br />
<strong>SBAS</strong> stehen. Viele der Betroffenen weisen lautes und unregelmäßiges <strong>Schnarchen</strong> auf und<br />
klagen über Tagesmüdigkeit mit vermehrter Einschlafneigung.<br />
Auch Kinder können obstruktive Apnoen im Schlaf aufweisen. Epidemiologisch ist hier die Adenoid-<br />
und Tonsillenhyperplasie von größter Bedeutung. Daneben können auch kraniofaziale Anomalien<br />
zu einer Behinderung der Nasen- bzw. Mundatmung im Schlaf führen und somit obstruktive<br />
Atmungsstörungen nachteilig beeinflussen.<br />
1.3 Definition<br />
Gelegentliche Apnoen und Hypopnoen (Hypopnoe: Abnahme der Atmungsamplitude um mehr als<br />
50% über wenigstens 10 Sekunden mit Sättigungsabfall oder Weckreaktion) im Schlaf sowie zeitweiliges<br />
<strong>Schnarchen</strong> kommen bei den meisten Menschen vor und gelten als nicht bedenklich wenn<br />
sie nicht mit gravierenden Sauerstoffentsättigungen einhergehen. Als pathologisch gilt eine <strong>SBAS</strong>,<br />
wenn innerhalb einer ausreichend langen Schlafphase pro Stunde durchschnittlich mindestens 10<br />
Atmungsstörungen von 10 Sekunden Dauer oder mehr auftreten, häufig begleitet von einem Abfall<br />
der Sauerstoffsättigung von wenigstens 4-5%. Auch eine geringere Anzahl von Apnoen und Hypopnoen<br />
kann eine therapeutische Intervention rechtfertigen, wenn die dadurch beeinträchtigte<br />
Schlafarchitektur zu einer typischen psychophysischen Symptomatik (siehe Kapitel 1.5.1) führt.<br />
Auch partielle (inkomplette) Obstruktionen der oberen Atemwege können Arousals im EEG zeigen<br />
ohne dass eine typische Apnoe sichtbar sein muss.<br />
Fällt während der Apnoen bzw. Hypopnoen die arterielle Sauerstoffsättigung häufig und/oder erheblich<br />
unter die für hypoxisch-rheologische Organschäden kritische Grenze von 90% ab, muss<br />
ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko angenommen werden.<br />
Schlafbezogene Atmungstörungen können mit (obstruktives <strong>Schnarchen</strong>/obstruktive Apnoe) und<br />
ohne Obstruktion der oberen Atemwege vorkommen. Zu letzteren zählen die alveoläre Hypoventilation<br />
als Ausdruck einer erschöpften Atempumpe bei muskuloskelettalen, neuromuskulären, cerebralen,<br />
pneumologischen und kardiovaskulären Erkrankungen sowie die zentrale Apnoe (fehlender<br />
Atemantrieb mit Sistieren der Zwerchfellatmung). Beim Obesitas-Hypoventilations-Syndrom (OHS)<br />
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findet sich häufig eine durchgehend zu flache Atmung mit konsekutiver schwerer Hypoxämie während<br />
der gesamten Schlafzeit. Gemischtförmige Schlafapnoen (obstruktiv und zentral) kommen<br />
ebenso vor wie obstruktive Schlafapnoen bei Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenkrankheit<br />
(auch als "Overlap-Syndrom" bezeichnet), wobei jedoch die vermuteten pathogenetischen Gemeinsamkeiten<br />
bis heute ungeklärt sind.<br />
Es gibt unterschiedliche Begrifflichkeiten bei schlafbezogene Atmungsstörungen, wie z. B.<br />
<strong>SBAS</strong> = schlafbezogene Atmungsstörung = Oberbegriff,<br />
UARS = upper airway resistance syndrome = partielle Obstruktion,<br />
SAS = Schlaf-Apnoe-Syndrom = Oberbegriff,<br />
OSAS = obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom = komplette Obstruktion mit Apnoe und<br />
OSAHS = obstruktives Schlaf-Apnoe-Hypopnoe-Syndrom = komplette Obstruktion mit Apnoe und<br />
Hypopnoe,<br />
die im folgenden Text näher erläutert werden.<br />
1.4 Pathogenese und Pathophysiologie<br />
Schlaf führt zu einer Verminderung der Muskelspannung im ganzen Körper. Die schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen mit Obstruktion der Atemwege sind gekennzeichnet durch multifaktoriell bedingte<br />
Störungen in einem oder mehreren Segmenten des muskulären Pharynxschlauches zwischen<br />
dem weichen Gaumen und der Epiglottis und führen zu intermittierend (z. B. lageabhängig)<br />
oder ständig wiederkehrenden partiellen ("Heavy Snorer", obstruktives <strong>Schnarchen</strong>, Upper Airways<br />
Resistance Syndrome "UARS") oder kompletten Obstruktionen (OSAS) des pharyngealen Luftweges<br />
(Abb. 2).<br />
Abbildung 2: OSAS<br />
Apnoen und Hypopnoen im Rahmen einer <strong>SBAS</strong> führen zu zyklischen oder unregelmäßigen Sauerstoffentsättigungen,<br />
Herzfrequenzmodulationen, unphysiologischen intrathorakalen Druckschwankungen,<br />
"Non-dipping" (Verlust der normalen Blutdruckabsenkung im Schlaf) und Blutdruckspitzen,<br />
bei einigen OSAS/OSAHS-Patienten aber auch zu starker Verminderung des Herzzeitvolumens<br />
und passager erheblichem Abfall des Blutdrucks mit überschiessender Gegenregulation<br />
nach der Apnoe.<br />
Noch unterschiedlich werden die verschiedenen Auslöser von Arousals (Arousals: zentralnervöse<br />
Weck- bzw. Aktivierungsreaktionen, die auch mit Erhöhung der Muskelspannung einhergehen) im<br />
Schlaf diskutiert. Typisch für den Schlafapnoe-Patienten ist das gehäufte Auftreten von Arousals<br />
durch Apnoen unterschiedlicher Dauer, aber auch durch reine Erhöhungen des Atemwegswider<br />
standes (obstruktives <strong>Schnarchen</strong>, UARS). Auch bei kurzzeitiger Dauer (3-30 Sekunden: "Mikroarousals")<br />
können diese Arousals durch Unterbrechung tieferer Schlafstadien zu einer verminderten<br />
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Erholsamkeit des Schlafs führen und als Hauptursache der typischen psychophysischen Symptomatik<br />
gelten.<br />
Schlafbezogene Hypoxämien kommen bei Patienten mit belasteter Atmungsmuskulatur auch ohne<br />
Apnoen vor. Hier handelt es sich um andere Krankheitsbilder, die zur Überlastung der Atmungsmuskulatur<br />
führen (z. B. COPD, Skoliose, neuromuskuläre Erkrankungen). Schlafstörungen sind<br />
hier oft sekundär. Es besteht aber bei diesen Patienten nicht selten gleichzeitig ein Schlafapnoesyndrom.<br />
Werden diese Patienten auf eine nächtliche Beatmung eingestellt, so wird das Schlafapnoesyndrom<br />
gleichzeitig mit therapiert. In frühen Krankheitsstadien können auch bei am Tage<br />
normoxämischen Patienten in den REM-Stadien, ausgeprägte Hypoventilationsphasen mit Hypoxämie<br />
beobachtet werden (Abb. 3).<br />
Abbildung 3: Polysomnografie (Ausschnitt) bei obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom: Vor allem in den (fragmentierten)<br />
REM-Phasen schwerste Desaturationen bis unter 60% und korrespondierende Herzfrequenzmodulationen.<br />
Tiefschlafstadien (3 und 4) werden nicht erreicht.<br />
Abzugrenzen sind neuropsychiatrische Schlafstörungen im Rahmen einer Narkolepsie, idiopathischen<br />
Hypersomnie oder beginnenden Demenz, bei affektiven Störungen (Depression), Psychosen,<br />
Alkohol-, Drogen-, Sedativa- und Stimulanzien-Abusus sowie beim restless-legs-Syndrom<br />
bzw. bei Veränderungen in der Verteilung des Schlaf-Wach-Musters, z. B. durch Nacht- und<br />
Wechselschichtarbeit.<br />
1.5 Diagnostik der Schlafapnoe<br />
1.5.1 Allgemeines<br />
Die meisten der von <strong>SBAS</strong> betroffenen Patienten stellen sich ihrem Arzt wegen der Leitsymptome<br />
• lautes, oft unregelmäßiges, sozial störendes <strong>Schnarchen</strong> (Fremdanamnese, nur bei OSAHS!)<br />
• erhöhte, z. T. exzessive Tagesmüdigkeit<br />
vor.<br />
Vermehrt assoziiert vorkommende Symptome und Komorbiditäten sind:<br />
• durch Bettpartner beobachtete nächtliche Atmungspausen und unruhiger Schlaf<br />
• morgendliche Abgeschlagenheit / Kopfdruck / Kopfschmerzen / Mundtrockenheit<br />
• Nachlassen geistiger Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsveränderungen<br />
• Nykturie<br />
• Nasenatmungsbehinderung<br />
• Adipositas<br />
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• arterielle Hypertonie<br />
• Herzrhythmusstörungen<br />
• chronisch obstruktive Lungenkrankheit<br />
• respiratorische Insuffizienz im Sinne einer Hypoxämie und/oder Hyperkapnie<br />
• pulmonale Hypertonie<br />
• Kardiomyopathie<br />
• Polyglobulie<br />
• diabetische autonome Neuropathie<br />
• Refluxösophagitis<br />
• Alkohol- und Schlafmittelabusus<br />
Fakultativ können bei allen Schlaf-Wachstörungen vorkommen:<br />
• Libidoverlust / Potenzstörungen<br />
• depressive Verstimmung<br />
• hypnagoge Halluzinationen 1 und "automatic behavior" 2<br />
• Insomnie<br />
• Schlafwandeln<br />
• Enuresis<br />
Anamnestisch kann durch den standardisierten ESS-Fragebogen die Tagesschläfrigkeit eingeschätzt<br />
werden (Abb. 4)<br />
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, in den folgenden Situationen einzuschlafen?<br />
• Sitzen und Lesen 0 1 2 3<br />
• Fernsehen 0 1 2 3<br />
• Sitzen an einem öffentlichen Ort 0 1 2 3<br />
• als Mitfahrer im Auto 0 1 2 3<br />
• Hinlegen am Nachmittag 0 1 2 3<br />
• im Gespräch 0 1 2 3<br />
• nach dem Mittagessen 0 1 2 3<br />
• im Auto beim Halten an einer Ampel 0 1 2 3<br />
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(0 = „nie“, 3 = „immer“)<br />
Auswertung:: > 11 Pkt.= relevante Einschlafneigung, V. a. Schlaf-Apnoe-Syndrom (SAS)<br />
(Weitere Hinweise zur Beurteilung: www.uni-marburg.de/sleep/dgsm/fachinfo/ess2.pdf)<br />
Abbildung 4: Epworth Sleepiness Scale (ESS): Quantifizierung der Einschlafwahrscheinlichkeit durch (polysomnografisch)<br />
validierten Fragebogen (Selbstbewertungsbogen)<br />
Siehe auch die Ausführungen zur Anamnese unter 4.3 „Schlafbezogene Atmungsstörung und Arbeitsunfähigkeit“.<br />
Die Diagnose einer schlafbezogenen Atmungsstörung wird durch die geschilderte Symptomatik<br />
des Patienten (Eigenanamnese) und seiner Angehörigen (Fremdanamnese) sowie durch klinische<br />
und technische Untersuchungen gestellt. In eindeutigen Fällen kann dazu schon eine Pulsoximetrie<br />
(Abb. 5) genügen.<br />
In der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist die kardiorespiratorische Polygrafie (kurz: Polygrafie;<br />
Abb. 6), die bei ausgeprägten Krankheitsbildern in den meisten Fällen eine hinreichende<br />
1 Hypnagoge Halluzinationen - Lebhafte Bilder, Vorstellungen bzw. Sinnestäuschungen, die bei Schlafbeginn<br />
in der Nacht und am Tage beim Übergang vom Wachen zum Schlafen auftreten, wobei jedoch das kritische<br />
Realitätsurteil erhalten bleibt<br />
2 Automatic Behaviour - Motorisches Denken, motorische Tätigkeiten wie Schreiben oder Autofahren, die<br />
auch dann noch ausgeführt werden, wenn das Bewusstsein durch eine Vigilanzminderung eingeschränkt ist.<br />
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Diagnose liefert und eine Therapieentscheidung ermöglicht. Dazu stehen in Deutschland flächendeckend<br />
(überwiegend bei niedergelassenen Pneumologen und in schlafmedizinischen Ambulanzen)<br />
Ableitungsgeräte zur Verfügung, die – ähnlich wie beim Langzeit-EKG – mindestens Pulsfrequenz,<br />
Sauerstoffsättigung, Schnarchgeräusche oder Atemfluss und Körperlage aufzeichnen und<br />
am nächsten Tag visuell und computergestützt ausgewertet werden können. Diese vertragsärztliche<br />
Leistung wurde früher häufig auch als Schlafapnoe-Screening bezeichnet (Anmerkung: zur<br />
Therapiekontrolle sind weitere Ableitung notwendig, siehe Anlage 2 [§7] und 3) und kann von<br />
schlafmedizinisch tätigen Ärzten – nach Genehmigung durch die KV – unter der EMB 2000plus-<br />
Ziffer 30900 (vormals EBM 728) abgerechnet werden.<br />
Abbildung 5: Pulsoximetrie: wenige Minuten nach dem Einschalten des Gerätes beginnend zyklische Entsättigungen<br />
mit raschem Wiederanstieg und regelmäßigen Herzfrequenzmodulationen, typisch bei schwerer<br />
obstruktiver Schlafapnoe<br />
Abbildung 6: Kardiorespiratorische Polygrafie (Ausschnitt): streng rückenlageabhängiger Befund mit guter<br />
Korrelation zwischen Flusslimitation, Sättigungsabfall und Herzfrequenzvariabilität.<br />
Schon nach der (alten) Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom Oktober<br />
1991 sollte eine weiterführende schlafmedizinische Untersuchung (kardiorespiratorische Polysomnografie,<br />
kurz: Polysomnografie) "in einer geeigneten Einrichtung" nur dann erfolgen, „wenn<br />
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die Diagnose "Schlafapnoe" durch die ambulante Untersuchung nicht hinreichend gesichert werden<br />
kann“. Das gilt insbesondere bei Patienten mit schweren Schlafstörungen, bei denen ambulant<br />
(ggf. auch bei wiederholten Messungen) keine oder keine der klinischen Symptomatik entsprechend<br />
ausgeprägte Atmungsstörung festgestellt werden kann. Die neuen BUB-Richtlinien<br />
(11/2004) haben die eingeschränkte Indikation der Polysomnografie noch deutlicher festgeschrieben<br />
(Tab. 2). Die BUB-Richtlinie gelten nicht für Patienten mit neurologisch-psychiatrischen<br />
Schlafstörungen und für Kinder:<br />
§ 3 Stufendiagnostik (BUB-Richtlinie v. 10.11.2004)<br />
Stufe 1:<br />
Anamnese und gegebenenfalls Fremdanamnese des Schlaf-/Wachverhaltens sowie differenzierte anamnestische<br />
Abklärung einer möglichen Dyssomnie unter Einbeziehung standardisierter Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit<br />
(z. B. Epworth Sleepiness Scale) und gegebenenfalls weiterer Testverfahren.<br />
Stufe 2:<br />
Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf endokrinologische, Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-<br />
Erkrankungen, Ventilationsstörungen sowie neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />
Stufe 3:<br />
Ergeben die diagnostischen Maßnahmen nach Stufe 1 und Stufe 2 die typischen anamnestischen und klinischen<br />
Symptome und Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung, so soll die weitere differentialdiagnostische<br />
Abklärung durch eine kardiorespiratorische Polygrafie (notwendige Ableitungsparameter siehe §<br />
7 Abs. 1 dieser Richtlinie) während einer mindestens 6-stündigen Schlafphase erfolgen.<br />
Stufe 4:<br />
Eine kardiorespiratorische Polysomnografie kann nur dann als ergänzende Diagnostik durchgeführt werden,<br />
wenn trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung einschließlich Durchführung geeigneter Testverfahren<br />
und der nach Stufe 3 durchgeführten Polygrafie keine Entscheidung möglich ist, ob eine Therapie<br />
mittels CPAP (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder anderer Verfahren notwendig ist.<br />
Tabelle 2: Stufendiagnostik des Schlafapnoe-Syndroms<br />
Die "Leitlinie schlafbezogene Atmungsstörungen beim Erwachsenen“, zuletzt im April 2001 von der<br />
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für<br />
Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) publiziert (derzeit mangels Überarbeitung im AWMF-<br />
Index nicht gelistet) [14], differenziert zwischen ambulanten und stationären Möglichkeiten der<br />
Diagnostik und Therapie. Wörtlich heißt es hierin:<br />
• Was geht ambulant?<br />
- Stufe 1-3 der Diagnostik,<br />
- Aufklärung über notwendige Änderung der Lebensführung.<br />
• Was geht stationär?<br />
- Stufe 4 der Diagnostik,<br />
- Therapieeinleitung.<br />
• Was ist obsolet?<br />
- Die Behandlung hypersomnischer Patienten ohne ausreichende differentialdiagnostische<br />
Klärung der Ursachen der Hypersomnie und ohne Dokumentation der Hypersomnie<br />
bzw. des diesbezüglich erreichten Therapieerfolges.<br />
- Jeder chirurgische Eingriff ohne ausreichende kardiorespiratorische polysomnografische<br />
Diagnostik, bzw. ohne Ermittlung des Risikoprofils.<br />
- Jede Einleitung einer nasalen Ventilationstherapie ohne ausreichende vorangegangene<br />
Diagnostik und ohne Dokumentation des Therapieerfolgs oder ohne Langzeitbetreuung.<br />
- Die Anwendung aller nicht zuverlässigen Therapieverfahren bei erkennbarer Gesundheitsgefährdung<br />
durch OSAHS.<br />
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1.5.2 Polygrafie und Polysomnografie<br />
Grundsätzlich wird zur Diagnostik einer <strong>SBAS</strong> eine medizinisch ausreichende, nicht etwa in jedem<br />
Fall eine aufwändige (polysomnografische) gefordert. In den meisten Fällen wird es nach korrektem<br />
Durchlaufen der Stufendiagnostik bereits ambulant - unter den gewohnten Schlafbedingungen<br />
- eine (polygrafisch) ausreichend gesicherte Diagnose geben.<br />
Die korrekt durchgeführte kardiorespiratorische Polygrafie (Abb. 7) weist bei ausgeprägten Krankheitsbildern<br />
eine hohe Sensitivität und Spezifität (über 90%) auf. Für eine Überlegenheit der Polysomnografie<br />
existiert keine aussagekräftige Literatur. Sofern auch eine typische und mit dem Befund<br />
korrelierende apnoespezifische psychophysische Symptomatik vorliegt, ist die Notwendigkeit<br />
einer diagnostischen Polysomnografie vor Therapieeinleitung dann nicht mehr gegeben.<br />
Abbildung 7: kardiorespiratorische Polygrafie<br />
Ziel einer abgestuften Diagnostik ist, mit möglichst geringem Aufwand festzustellen, ob eine behandlungsbedürftige<br />
Erkrankung vorliegt und zu einer Therapieentscheidung zu finden, die der<br />
Schwere der Erkrankung gerecht wird, die subjektiven und objektiven Beeinträchtigungen und die<br />
gesundheitlichen Risiken ausreichend beseitigt und vom Patienten voraussichtlich auch akzeptiert<br />
wird.<br />
Die Stufen 1-3 der Diagnostik dienen daher insbesondere der Klärung, ob erfolgversprechende<br />
ambulante Behandlungsmöglichkeiten (z. B. Behandlung der Grundkrankheiten, Gewichtsreduktion,<br />
Änderung der Schlafposition, ggf. Sauerstofftherapie bei zentralen Atmungsstörungen) zur Verfügung<br />
stehen oder ob eine nasale Überdrucktherapie (z. B. CPAP, BiLevel) erforderlich ist. Bei<br />
Patienten, bei denen schon polygrafisch eine schwere <strong>SBAS</strong> diagnostiziert werden kann und Alternativen<br />
zur apparativen Therapie nicht zur Verfügung stehen, ist eine polysomnografische Untersuchung<br />
eigentlich nur erforderlich, wenn später unter einer effektiven Behandlung klinische<br />
Zeichen des nicht erholsamen Schlafes persistieren und die Ursachen anders nicht abgeklärt werden<br />
können.<br />
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Polygrafie und Polysomnografie unterscheiden sich hinsichtlich folgender Mindestanforderungen:<br />
kardiorespiratorische Polygrafie kardiorespiratorische Polysomnografie<br />
Mehrkanalableitung unter Einbeziehung herz- und<br />
atmungsrelevanter Messgrößen<br />
EBM 2000plus: 30900 EBM 2000plus: 30901<br />
Mehrkanalableitung unter Einbeziehung herz- und<br />
atmungsrelevanter sowie weiterer Messgrößen zur<br />
Schlafanalyse<br />
nasaler Atemfluss/<strong>Schnarchen</strong> nasaler Atemfluss/<strong>Schnarchen</strong><br />
Oximetrie (Pulsoximetrie) Oximetrie (Pulsoximetrie)<br />
Herzfrequenz (EKG, Pulsoximetrie) EKG<br />
Körperlage Körperlage<br />
abdominelle Atembewegungen * abdominelle Atembewegungen<br />
thorakale Atembewegungen * thorakale Atembewegungen<br />
Maskendruck (bei Therapiekontrolle)* Maskendruck (bei Therapiekontrolle)<br />
EOG: 2 Ableitungen<br />
EEG: mind. 2 Ableitungen<br />
EMG: 3 Ableitungen<br />
optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens<br />
(z. B. Video)<br />
Tabelle 3: Vergleich der Mindestanforderungen für Polygrafie/Polysomnografie. Weitere Informationen in Anlagen<br />
2 und 3 (* nicht obligat bei älteren Polygrafiesystemen zur Diagnostik)<br />
Abbildung 8: Ableitungen im Schlaflabor (Polysomnografie). [Gesundheitsberichterstattung d. Bundes, 2005].<br />
Wenn die Diagnose durch die ambulante Polygrafie nicht hinreichend gesichert werden kann oder<br />
weitere differentialdiagnostische Fragen zu klären sind, verbringt der Patient in der Regel zwei<br />
Nächte (siehe auch 2.5) im Schlaflabor (Abb. 9). Die komplexe kardiorespiratorische Polysomnografie<br />
(PSG) ermöglicht eine eingehende Abklärung und sichere Bewertung aller <strong>SBAS</strong> und vieler<br />
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anderer mit Insomnie und Hypersomnie einhergehender Erkrankungen. Sie ist als vertragsärztliche<br />
Leistung für die Differentialdiagnose der schlafbezogenen Atmungsstörungen (nicht für primäre<br />
Schlafstörungen!) mit der Abrechnungsziffer 30901 in den EBM 2000plus ab 1.4.2005 aufgenommen.<br />
Bei Verfügbarkeit weiterer Kanäle kommen in Betracht: ggf. zusätzliche EEG-Aufzeichnung (vor allem<br />
bei neurologischer Fragestellung: Anfallsdiagnostik), Ösophagus-Druckmessung, getrennte<br />
Atmungsflussmessung an Mund und beiden Nasenöffnungen, arterieller Blutdruck, Körperposition<br />
und -temperatur, nächtliche Erektionen (Dehnungsmessstreifen).<br />
Zur Indikation für eine stationäre Behandlung (Diagnostik und Therapie) siehe 2.1 und Anlage 1.<br />
Der Schlafraum sollte über ein wohnübliches Ambiente verfügen, gegen störende Geräusche abgeschirmt,<br />
angemessen temperierbar und verdunkelbar sein. Die Überwachung durch Mikrofon<br />
und (Infrarot-)Videokamera ist ebenso zu gewährleisten wie die Kontaktaufnahme zum Überwachungspersonal<br />
durch eine Gegensprechanlage.<br />
Die durch die schlafmedizinischen Fachgesellschaften (DGSM, AfaS) akkreditierten Schlaflabore<br />
erfüllen im Allgemeinen die Qualitätssicherungsvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(siehe Anlage 3). Sie haben im Übrigen die BUB-Richtlinie zu beachten, damit gleiche<br />
Standards in der ambulanten und stationären Schlafmedizin gewährleistet sind.<br />
Die Auswertung der polygrafischen und polysomnografischen Aufzeichnungen erfolgt visuell und z.<br />
T. computergestützt (Schlafanalysesysteme). Auch ambulant einsetzbare Systeme können inzwischen<br />
mit weiteren, früher nur im Rahmen der Polysomnografie verfügbaren Ableitungen (EEG,<br />
EOG, EMG, EKG, PLM, Licht u. m.) „aufgerüstet“ werden; sie sind aber - vor allem wegen der fehlenden<br />
personellen und Videoüberwachung - bisher nicht in den EBM eingeführt.<br />
Im Vordergrund der Polysomnografie seht die Differentialdiagnose der Schläfrigkeit, insbesondere<br />
bei Patienten mit nicht eindeutig nachweisbaren Atmungsstörung in der Polygrafie zur Bewertung<br />
der Schlafstruktur und zur Differenzierung der Arousals, z. B beim obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>.<br />
Welchen diagnostischen Zugewinn liefert die Untersuchung im Schlaflabor bei bereits durch Polygrafie<br />
eindeutig nachgewiesenen schlafbezogenen Atmungsstörungen? Mit der Schlafstadienanalyse<br />
(Hypnogramm) lässt sich in typischen Fällen einer obstruktiven Schlafapnoe beurteilen, ob die<br />
Schlafstruktur signifikant durch respiratorische Arousals fragmentiert, der physiologische Anteil an<br />
Tiefschlaf und der REM-Schlaf vermindert, vielfach unterbrochen und/oder irregulär über die<br />
Schlafzyklen verteilt ist. Das Resultat solcher Schlafstörungen, nämlich morgendliche Unausgeschlafenheit<br />
und Vigilanzstörungen am Tage, kann aber bereits durch die typische klinische Symptomatik<br />
bekannt sein. Somit führt die zusätzliche Analyse der Schlafarchitektur – jedenfalls bei<br />
ausgeprägten Krankheitsbildern - regelhaft nicht zu weiteren therapeutischen Konsequenzen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Untersuchungen im Schlaflabor unter Bedingungen erfolgen, an<br />
die die Patienten gewöhnt sind, wie z. B. Tagesablauf, körperliche Belastungen, Ernährung, Genussmittelgebrauch<br />
und (ggf.) -abusus sowie Schlafumgebung. Eine Schlafeffizienz (TST/TIB) von<br />
mindestens 80% bei ausreichender Schlafzeit ist Voraussetzung für eine verlässliche diagnostische<br />
Bewertung. Die umfangreiche Verkabelung und die ständige Überwachung durch eine Videokamera<br />
können den Schlaf zusätzlich beeinträchtigen. In manchen Schlaflaboren werden die Patienten<br />
immer noch in Mehrbettzimmern untersucht; auch schnarchende Bettnachbarn und das ungewohnte<br />
Geräusch der CPAP-Geräte sind wenig schlaffördernd. So kann es sein, dass die Ergebnisse<br />
der Untersuchungen im Schlaflabor wenig repräsentativ für die häusliche Situation sind.<br />
Entsprechend kann es zu (teilweise recht groben) Fehleinschätzungen des Schweregrades der Erkrankung<br />
kommen. Folgen einer möglicherweise dadurch nicht optimalen Therapieeinstellung<br />
können sein: schlechtere Akzeptanz der Therapie, pathologische Befunde bei den ambulanten<br />
Kontrollen, aufwändige Nachuntersuchungen zur Titration des nCPAP-Drucks, mit mehr oder weniger<br />
guten Ergebnissen. Die häusliche Polygrafie verursacht in der Regel geringere Veränderungen<br />
des Schlafverhaltens<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Hinweis:<br />
Screening-Systeme wie microMESAM oder SleepStrip sind keine Polygrafiegeräte. Sie messen lediglich<br />
den Atemfluss und werten ihn quantitativ bzw. sogar nur qualitativ aus. Sie liefern aber keine<br />
Informationen über <strong>Schnarchen</strong>, Herzfrequenz, Sättigungsverlauf und Lageabhängigkeit der<br />
Atmungsstörungen. Eine Überprüfung auf Artefakte ist kaum möglich. Innerhalb der vertragsärztlichen<br />
Versorgung sind diese Systeme nicht zugelassen und nicht abrechnungsfähig.<br />
Abbildung 9: Polysomnografie (Quelle: www.uniklinikum-giessen.de/ schlaf/Station.html)<br />
1.6 Therapie<br />
Bei jedem Patienten mit einer <strong>SBAS</strong> soll versucht werden, durch Basismaßnahmen wie z. B. Verbesserung<br />
der Schlafhygiene, Verzicht auf atemdepressive Medikamente, Gewichtsreduktion und<br />
Verzicht auf abendlichen Alkoholkonsum die Symptome zu bessern.<br />
Insbesondere Maßnahmen zur Gewichtsreduktion werden von vielen Schlafmedizinern als obligat<br />
angesehen (siehe hierzu Erläuterungen in 4.4). Nach Auffassung schlafmedizinisch spezialisierter<br />
Pneumologen gelingt es einem beträchtlichen Teil der Patienten, bei konsequenter Gewichtsreduktion<br />
die Erkrankung vollständig zu beseitigen (siehe www.lungenpraxis-tegel.de).<br />
Auch Selbsthilfegruppen stellen die Notwendigkeit einer Gewichtsreduktion bei adipösen Schlapnoikern<br />
in der Vordergrund. Der Sozialverband VdK - Fachverband Schlafapnoe/chronische<br />
Schlafstörungen - führt zur Adipositas aus:<br />
"Die entscheidende kausale Therapie besteht deshalb in der Reduktion des Körpergewichts. Die<br />
ausschließliche Diagnostik und Therapie einzelner Folgeerkrankungen - ohne Berücksichtigung<br />
der Adipositas - ist bestenfalls eine mehr oder weniger effektive symptomatische Palliation, ohne<br />
jedoch am Grundproblem etwas zu bewegen. Durch das Fortbestehen des Übergewichts können,<br />
trotz Besserung einer Einzelerkrankung (z. B. Hypertonus), andere Folgeerkrankungen sogar noch<br />
gefördert werden (z. B. degenerative Veränderungen an den Gelenken, obstruktives Schlafapnoe-<br />
Syndrom)." (siehe www.vdk.de/fachverband-schlafapnoe/ID2830).<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
In einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, des Bundesverbandes der<br />
Pneumologen und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin vom April<br />
2004 [13] heißt es:<br />
"Liegt eine leichte Tagesschläfrigkeit vor und ist der größte Teil des Schlafes frei von respiratorischen<br />
Störungen und die auftretenden Apnoe-Episoden sind nur mit geringer Sauerstoffentsättigung<br />
oder gutartigen kardialen Arrhythmien verbunden, so liegt ein leichter Schweregrad vor.<br />
Schlafhygiene, Verhaltenstherapie und Gewichtsreduktion oder die Anwendung oraler Bissschienen<br />
können in diesen Fällen therapeutisch hilfreich ein."<br />
In einer neueren Übersichtsarbeit [44] zeigte sich unter signifikanter Gewichtsreduktion auch eine<br />
signifikante Verbesserung der Atmungsstörung und, soweit untersucht, auch der Schlafarchitektur.<br />
Bei lageabhängigen Atmungsstörungen können im Einzelfall Maßnahmen zur Änderung der<br />
Schlafposition hinreichend wirksam sein.<br />
Bei nicht hinreichender Effektivität der Basismaßnahmen und bei allen Patienten mit erheblichen<br />
kardiovaskulären Risiken oder schwerwiegender und gefährdender Symptomatik (exzessive Tagesmüdigkeit)<br />
ist eine nächtliche Überdrucktherapie einzuleiten (Abb. 10). Siehe auch 2.8ff.<br />
Abbildung 10: Nasale Überdrucktherapie (nCPAP)<br />
CPAP (continuous positive airway pressure) verhindert durch pneumatische Schienung den Verschluss<br />
der Atemwege und stellt das am häufigsten angewandte Verfahren dar. Der notwendige<br />
Überdruck soll individuell unter polysomnografischer Kontrolle ermittelt und überprüft werden (gem.<br />
BUB-Richtlinie in zwei aufeinanderfolgenden Nächten; siehe auch 2.5).<br />
Für die meisten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einstellung und Kontrolle einer Beatmung<br />
dürfte allerdings auch eine kardiorespiratorische Polygrafie (ohne Schlafstadienanalyse)<br />
ausreichen [1].<br />
Zur Indikation für eine stationäre Behandlung (Diagnostik und Therapie) siehe 2.1 und Anlage 1.<br />
Zunehmend werden zur Einstellung der Therapie APAP-Geräte eingesetzt, um die Einstellungszeit<br />
zu verkürzen oder einen Aufenthalt im Schlaflabor ganz zu vermeiden. In anderen Ländern (z. B. in<br />
der Schweiz nach der dort gültigen Richtlinie der Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie) ist<br />
dieses Verfahren bei typischem OSAHS erlaubt.<br />
Bei hohem therapeutischem Druck (über ca. 10 hPa) wird CPAP mitunter nicht mehr toleriert, so<br />
dass Verfahren mit Absenkung des exspiratorischen Drucks eingesetzt werden. (siehe 2.8). Das<br />
gilt vor allem bei Patienten mit besonderer Komorbidität (z. B. Herzinsuffizienz). Treten unter der<br />
Überdrucktherapie vermehrt Hypoventilationsphasen und/oder zentrale Apnoe auf, müssen die Bi-<br />
Level- Geräte ggf. über einen sog. ST-Modus verfügen, d.h. sie schalten bedarfsweise auf eine<br />
kontrollierte Beatmung entsprechend einer individuell vorgegebenen Mindestfrequenz um. Aller-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
dings besteht dann auch der Verdacht auf eine Erkrankung, die zu einer Überlastung der Atemmuskulatur<br />
führt. In diesen Fällen kann es erforderlich sein den Patient stationär einzuweisen, gerade<br />
wenn eine Kontrolle der Blutgase erforderlich ist.<br />
Die zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen eingesetzten Hilfsmittel sind zur Behandlung<br />
respiratorabhängiger Patienten nicht geeignet.<br />
Atmung, Kreislauffunktion und Schlafstruktur werden durch die Therapie meist in kürzester Zeit<br />
normalisiert (Abb. 11). Die nächtliche Überdrucktherapie muss zu Hause im Regelfall als lebenslange<br />
Therapie angewendet werden. Die erforderlichen Hilfsmittel sind verordnungsfähig (siehe<br />
2.10).<br />
Abbildung 11: Polysomnografie (Ausschnitt) des Patienten wie Abb. 3 unter Überdrucktherapie mit nCPAP.<br />
Nur in der Einschlafphase leichte O2 - Entsättigungen, unfragmentierter REM-Schlaf, physiologische Tiefschlafanteile<br />
Häufige Nebenwirkungen<br />
Maskenverträglichkeitsprobleme (z. B. Undichtigkeiten, Druckstellen) werden am häufigsten angegeben<br />
(siehe Kapitel 3.10.1).<br />
Bei einigen Patienten kommt es unter der nasalen Überdrucktherapie zu einer stärkeren Schleimhautirritation<br />
und/oder zu Fließschnupfen. Wenn eine symptomatische (HNO-ärztliche) medikamentöse<br />
Therapie nicht ausreicht kann die zusätzliche Verordnung eines beheizbaren Atemgasanfeuchters<br />
angezeigt sein. In Einzelfällen ist zur Beseitigung einer Nasenatmungsbehinderung auch<br />
eine operative Intervention angezeigt (siehe 4.2).<br />
Therapiekontrolle gemäß BUB-Richtlinie<br />
Im Rahmen der Langzeit-Therapiekontrollen ist gem. BUB-Richtlinie eine Kontrolluntersuchung<br />
längstens 6 Monate nach der Therapieeinstellung erforderlich bei gleichzeitiger Überprüfung der<br />
Anwendung (Betriebsstundenzähler, Auslesung der gespeicherten Compliancedaten). Bei komplikationslosem<br />
Verlauf (gute Verträglichkeit und Akzeptanz der Therapie, anhaltende Besserung der<br />
<strong>SBAS</strong>-assoziierten Beschwerden) sind regelmäßige Nachuntersuchungen in der Regel nicht mehr<br />
erforderlich. Sie können im Einzelfall bei klinischen Hinweisen auf eine ineffiziente Therapie, bei<br />
Patienten mit besonders hohem kardiovaskulären Risiko oder bei Patienten, die keine verlässlichen<br />
Angaben über den Therapieerfolg machen können, durch den betreuenden Schlafmediziner<br />
jederzeit veranlasst werden.<br />
Notwendige polygrafische Therapiekontrollen bzw. Nachuntersuchungen sind grundsätzlich ambulant<br />
durchzuführen. Nur bei schwer wiegenden Therapieproblemen, die ambulant nicht erkannt und<br />
behoben werden können, ist eine polysomnografische Kontrolluntersuchung in einem Schlaflabor<br />
und ggf. eine Anpassung des therapeutischen Drucks erforderlich (siehe 2.12).<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
21
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Eine regelmäßige Mitbetreuung durch einen schlafmedizinisch qualifizierten Arzt ist auch unabhängig<br />
von den gemäß BUB-Richtlinie vorgesehenen Therapiekontrollen in jedem Fall erforderlich.<br />
Therapiealternativen<br />
Die Behandlung mit Theophyllin ist – wenn überhaupt – nur bei wenigen Patienten mehr als vorübergehend<br />
wirksam, mit z. T. erheblichen Nebenwirkungen belastet und daher aufgegeben worden.<br />
Die Einsatz der Unterkieferprotrusionsschienen wird im Kapitel 2.12 kommentiert.<br />
Für operative Eingriffe (UPPP, LAUP, Somnoplastik u.a.; siehe 4.2.1) ist ein Therapieerfolg aufgrund<br />
des Fehlens verlässlicher Parameter nicht vorhersagbar. In Einzelfällen kommt es durch die<br />
postoperative Veränderung der pharyngealen Anatomie zu Problemen beim einem später erforderlichen<br />
Einsatz der CPAP Therapie. <strong>Schnarchen</strong> kann oft zumindest vorübergehend, Apnoen hingegen<br />
meist nicht oder nicht ausreichend vermindert werden. Die Deutsche Gesellschaft für HNO-<br />
Heilkunde [10] empfiehlt eine zurückhaltende Indikationsstellung. Die DGSM [14] empfiehlt die<br />
operative Therapie grundsätzlich nicht primär. Operationen zur Beseitigung einer Nasenatmungsbehinderung<br />
können sinnvoll sein, um die Voraussetzung für eine Überdruck-Therapie zu verbessern<br />
(niedrigerer Druck, weniger lokale Nebenwirkungen); eine nachhaltige Besserung der <strong>SBAS</strong><br />
bewirken sie in der Mehrzahl der Fälle nicht.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
22
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2 Spezielle Begutachtungsfragen<br />
Die häufigsten Begutachtungsanlässe stellen derzeit noch die stationären Einweisungen in ein<br />
Schlaflabor zur Polysomnografie und die Verordnung von Hilfsmitteln zur Behandlung von <strong>SBAS</strong><br />
dar. Daneben gibt es auch spezielle Fragestellungen, z. B. bei ambulanter Therapieeinstellung mittels<br />
APAP, bei einem von der Krankenkasse gewünschten Austausch (Umversorgung, Poolversorgung)<br />
von Überdrucktherapie-Geräten oder bei Kostenübernahmeanträgen für außervertragliche<br />
Behandlungsverfahren bei <strong>SBAS</strong>.<br />
2.1 Einweisung in ein stationäres Schlaflabor (siehe Anlage 1)<br />
Zu beachten ist zunächst eine klare Indikation zur Polysomnografie. Verdachtsdiagnosen („V.a.<br />
Schlafapnoe" kann in der Regel polygrafisch geklärt werden), Einweisungsgründe, die das<br />
<strong>Schnarchen</strong> in den Vordergrund stellen („zur Schnarchtherapie", Rhonchopathie – Kapitel 4.2) und<br />
nicht näher beschriebene Schlafstörungen sind ohne weitere Begründung nicht ausreichend. Eine<br />
vorgesehene HNO-ärztliche Operation (z. B. UPPP, LAUP) oder die beabsichtigte Anpassung einer<br />
Unterkieferprotrusionsschiene (auch als „Schnarcher-Schiene“ bezeichnet) sind ebenfalls kein<br />
hinreichender Grund für eine Polysomnografie.<br />
In allen Fällen ist im Hinblick auf die therapeutische Zielsetzung auch die Eignung des Schlaflabors<br />
zu beachten. Komplexe neurologisch-psychiatrische Schlafstörungen sollten - sofern sich im diagnostischen<br />
Vorfeld keine Verdachtsmomente für das Vorliegen einer <strong>SBAS</strong> ergeben haben, in einer<br />
dafür spezialisierten Einrichtung untersucht werden; nach der gültigen BUB-Richtlinie gibt es<br />
bei diesen Erkrankungen keine Abrechnungsmöglichkeiten für die ambulante PSG. Patienten mit<br />
Schlafapnoe sollen nur dann einem neurologischen Schlaflabor zugewiesen werden, wenn dort<br />
auch die Möglichkeit besteht, jedwede Form der nasalen Überdruck- oder Beatmungstherapie<br />
(einschl. IPPV) einzuleiten.<br />
Kinder mit unklaren Schlaf- und/oder Atmungsstörungen sollten primär stationär in pädiatrischen<br />
Schlaflaboren diagnostiziert werden, Therapiekontrollen sind später ggf. auch in pneumologischen<br />
und neurologischen Zentren oder ambulant möglich.<br />
2.1.1 Indikation bei schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />
Die schlafmedizinischen Standards und die BUB-Richtlinie schreiben bei jedem Verdacht auf eine<br />
schlafbezogene Atmungsstörung eine mehrstufige ambulante Diagnostik vor (Anamnese, Umgebungsuntersuchungen,<br />
Polygrafie).<br />
Damit soll gewährleistet werden dass,<br />
• schwerkranken Patienten die z. T. immer noch langen Wartezeiten erspart bleiben (Patientenselektion<br />
nach Dringlichkeit),<br />
• in leichteren Fällen ein ambulanter Therapieversuch durchgeführt werden kann,<br />
• Ausgangsbefunde für später meist erforderliche Kontrolluntersuchungen gesichert werden und<br />
• die Dauer einer evtl. erforderlichen stationären Behandlung reduziert wird.<br />
Liegen behandlungsbedürftige Beeinträchtigungen der Schlafqualität vor, ergibt aber die ambulante<br />
Diagnostik bis zur Stufe 3 der BUB-Richtlinie keinen eindeutigen bzw. keinen so schwerwiegenden<br />
Befund, dass über die Notwendigkeit einer nächtlichen Überdrucktherapie entschieden werden<br />
kann, ist eine Polysomnografie indiziert. Sie kann grundsätzlich im Rahmen der vertragsärztlichen<br />
Versorgung durchgeführt werden. In den Fällen, in denen der Verdacht auf das Vorliegen einer<br />
<strong>SBAS</strong> im Rahmen einer im Zusammenhang mit einem akuten kardiovaskulären Ereignis (Myokardinfarkt,<br />
Lungenembolie, apoplektischer Insult, Unfall durch unfreiwilliges Einschlafen) ohnehin erforderlichen<br />
stationären Behandlung aufgetreten ist, ist die Einhaltung der Stufendiagnostik nicht in<br />
allen Fällen notwendig. (siehe 4.5)<br />
Die BUB-Richtlinie gilt nicht für Patienten mit neurologisch-psychiatrischen Schlafstörungen und für<br />
Kinder.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
23
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2.1.2 Bewertung der Stufendiagnostik - kann zunächst ein ambulanter Therapieversuch erfolgversprechend<br />
sein?<br />
Wird der anamnestische Verdacht auf das Vorliegen eines OSAS durch einen typischen polygrafischen<br />
Befund erhärtet, ist nicht in jedem Fall eine CPAP-Einstellung erforderlich.<br />
Eine wenig ausgeprägte Symptomatik, eine geringe Anzahl von Apnoen und Hypopnoen mit moderaten<br />
Entsättigungen, insbesondere wenn diese nur lageabhängig in kurzen Schlafphasen auftreten,<br />
deuten auf eine geringe Gefährdung des Patienten hin. Bieten sich erfolgversprechende<br />
Anhaltspunkte für einen ambulanten Therapieversuch (siehe 1.6), genügen zunächst weitere ambulante<br />
Verlaufskontrollen. Im Zweifel sollten ein Attest mit wenigstens stichwortartigen Angaben<br />
zur apnoe-spezifischen Symptomatik, zur Größe, zum Gewicht und zur beruflichen Tätigkeit sowie<br />
das Ergebnis des ambulanten Screenings entweder als grafische Darstellung (zumindest gesamte<br />
Messzeit in niedriger Auflösung) und als "Report" mit Angaben zur Häufigkeit der Apnoen/Hypopnoen<br />
(AHI = Apnoe-Hypopnoe-Index) und Sauerstoffentsättigungen und zur durchschnittlichen<br />
sowie minimalen Sauerstoffentsättigung vorgelegt werden. Diese Unterlagen sind in<br />
der Regel in Form eines Berichts für den zuweisenden Arzt schon vorhanden und daher kurzfristig<br />
und ohne wesentlichen Aufwand verfügbar.<br />
Hinweis:<br />
„Harte“ und allgemein anerkannte Kriterien für eine Schweregradzuordnung bei <strong>SBAS</strong> existieren<br />
nicht.<br />
Ergänzend zum folgenden Vorschlag einer Einteilung nach AHI (Tab. 4, durch die Autoren dieser<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong>) ist das Ausmaß der auf respiratorische Ereignisse zurückzuführenden Tagesmüdigkeit<br />
zu berücksichtigen.<br />
ODI/RDI/AHI Schweregrad<br />
bis 5 keine<br />
6-10 grenzwertige<br />
11-20 leichte<br />
21-30 mittelgradige<br />
31-40 mittelschwere<br />
41-60 schwere<br />
über 60 sehr schwere<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
schlafbezogene<br />
Atmungsstörung<br />
In Abhängigkeit von der Schwere der O2-Entsättigungen und/oder bei zusätzlichem obstruktiven <strong>Schnarchen</strong> und dadurch<br />
erhöhter Zahl respiratorischer Arousals kann die Einstufung in einen höheren Schweregrad angezeigt sein.<br />
Tabelle 4: Einstufungsempfehlung der Arbeitsgruppe dieser <strong>Arbeitshilfe</strong><br />
Die z. T. exzessive Tageschläfrigkeit bei schlafbezogenen Atmungsstörungen wird vor allem als<br />
Folge der rezidivierenden Arousals im Schlaf angesehen. Bei gesunden Jugendlichen wurden<br />
Arousals in einer Häufigkeit von ca. 13 pro Stunde, bei über 60-jährigen von 27 pro Stunde festgestellt.<br />
Erst deutlich über diese Normwerte hinausgehende Häufungen von respiratorischen Arousals<br />
(also ausgelöst durch Apnoen, Hypopnoen oder inkomplette Obstruktionen der oberen Atemwege)<br />
spielen für die Behandlungsentscheidung, insbesondere die Indikation zur apparativen Therapie,<br />
eine Rolle [7].<br />
In allen anderen Fällen, insbesondere beim Verdacht auf zentrale/gemischtförmige Apnoen, bei<br />
nachgewiesenen schlafbezogenen Herzrhythmusstörungen und bei kardiovaskulären Ereignissen<br />
in der Vorgeschichte sollten Behandlungsversuche (siehe unten, Checkliste, Punkt 10) nur dann<br />
ohne vorherige polysomnografische Diagnostik begonnen werden, wenn der Patient dadurch nicht<br />
gefährdet wird und die notwendige Akzeptanz für eine nasale Überdrucktherapie bzw. Beatmung<br />
24
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
ohnehin nicht zu erwarten ist (z. B. nächtliche Sauerstofftherapie im höheren Lebensalter, nachdrückliche<br />
Ablehnung der CPAP-Therapie).<br />
Checkliste für Zuweisung / Einweisung zur Polysomnografie - bei schlafbezogenen Atmungsstörungen:<br />
1. Ambulante Diagnostik (BUB Stufen 1-3; S. 16/17) durchlaufen?<br />
2. Screening (kardiorespiratorische Polygrafie) aussagekräftig (Messzeit, Schlafqualität, Alkoholeinfluss)?<br />
a. liegt Befund als Grafik vor?<br />
b. Übereinstimmung Entsättigungsanalyse/Grafik?<br />
c. Diagnose damit hinreichend gesichert (keine diagnostische Polysomnografie mehr<br />
erforderlich)?<br />
3. Klinik (<strong>Schnarchen</strong>, Atempausen, Tagesmüdigkeit [quantitative verwertbare Aussagen, z.<br />
B. ESS])?<br />
4. Selbst- oder Fremdgefährdung durch Tagesmüdigkeit?<br />
5. Hohes kardiovaskuläres Risiko (Z.n. Herzinfarkt, Apoplex, Herzrhythmusstörungen, schwer<br />
einstellbarer Hypertonus)?<br />
6. Übergewicht? Motivation/Fähigkeit zur Gewichtsreduktion (Alter!)?<br />
7. HNO-Untersuchung erfolgt und relevante Nasenatmungsbehinderung ausgeschlossen?<br />
8. Versicherte/r über Überdruck-Therapie eingehend aufgeklärt? Akzeptanz?<br />
9. Betreuung durch niedergelassenen Schlafmediziner/Ambulanz und ambulante Nachuntersuchungen<br />
langfristig sichergestellt?<br />
10. Bei leicht bis mittelgradigen Befunden: ambulante Behandlungsversuche erfolgversprechend<br />
? bereits durchgeführt ? und deren Ergebnisse ? ; z. B.<br />
a. Beratung zur Schlafhygiene ?<br />
b. Ernährungsprogramm bei Übergewicht/Adipositas ?<br />
c. Training zur Vermeidung der Rückenlage (bei lageabhängigen Befunden) ?<br />
d. Unterkieferprotrusionsschienen-Therapie (siehe 2.14)<br />
Checkliste für stationäre Einweisung zur Polysomnografie - bei Dyssomnien und neurologischen<br />
Schlafstörungen (keine Möglichkeit der vertragsärztlichen Leistungserbringung):<br />
1. Begründete Einweisung durch Neurologen oder unter Vorlage von Befunden einer Schlafambulanz?<br />
2. Gibt es Hinweis auf periodische Bewegungsstörungen (PMS, RLS), Narkolepsie, schlafbezogene<br />
Epilepsie?<br />
3. Ist eine Schlafapnoe wirklich ausgeschlossen?<br />
4. Therapeutische Konsequenzen zu erwarten?<br />
5. Keine Leistungspflicht der GKV im Rahmen einer klinischen Studie<br />
2.1.3 Polysomnografie bei Heimbeatmung<br />
Seit ca. 1990 hat die Zahl der intermittierend oder kontinuierlich, invasiv (über Tracheostoma) oder<br />
nicht-invasiv (meist Nasalmaske) in häuslicher Umgebung beatmeten Patienten erheblich zugenommen.<br />
Der Grund dafür ist in der Verfügbarkeit geeigneter Hilfsmittel zu sehen, die auch von<br />
medizinischen Laien angewandt werden können. Aber auch die Ergebnisse der schlafmedizinischen<br />
Forschung haben zu therapeutischen Fortschritten bei vielen mit einer Erschöpfung der Atemmuskulatur<br />
einhergehenden Erkrankungen geführt.<br />
Hierzu gehören insbesondere Krankheiten des neuromuskulären Formenkreises, schwerste chronisch<br />
obstruktive Lungenkrankheiten und Thoraxdeformitäten (z. B. schwere Kyphoskoliose, M.<br />
Bechterew, Postpolio-Syndrom, Operationsfolgen). Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und<br />
Langzeitbetreuung dieser Patienten werden zur Zeit durch die Arbeitsgemeinschaft Heimbeatmung<br />
und Respiratorentwöhnung e.V. (früher: Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung der DGP) neu<br />
erarbeitet. Entscheidendes Kriterium für die Beatmungsindikation ist die Hyperkapnie.<br />
Jede akut notwendige Beatmung erfordert die Therapieeinstellung in einer intensivmedizinischen<br />
Fachabteilung oder in einem Beatmungs- bzw. spezialisierten schlafmedizinischen Zentrum. Eine<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
25
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Veränderung der Beatmungsparameter muss in der Regel unter denselben Untersuchungsbedingungen<br />
erfolgen. Heimbeatmungspatienten sollen in regelmäßigen Abständen in einer entsprechend<br />
ausgestatteten Einrichtung nachuntersucht werden, wobei die zeitlichen Abstände im Einzelfall<br />
der Stabilität des Krankheitsverlaufs angepasst werden können, wenn zwischenzeitlich auch<br />
ambulante Kontrollen praktikabel sind. 3<br />
Die Polysomnografie gehört nicht zur Routinediagnostik bei beatmungspflichtigen Patienten. Sie<br />
kann im Einzelfall angezeigt sein bei Patienten, die unter der Beatmung gute kardiorespiratorische<br />
Werte haben und dennoch über einen nicht erholsamen Schlaf klagen. Sie kann bei notwendigen<br />
Nachuntersuchungen anstelle einer intensivmedizinischen Überwachung durchgeführt werden,<br />
wenn im Schlaflabor nächtliche Blutgasanalysen und die ständige Anwesenheit eines beatmungsmedizinisch<br />
erfahrenen Arztes gewährleistet sind. Sie ist bei dieser Indikation nicht Bestandteil der<br />
vertragsärztlichen Versorgung, kann also grundsätzlich nur vollstationär durchgeführt werden.<br />
Cave !<br />
Häufig sind auf stationären Einweisungen Vermerke zu finden wie „Beatmung, Schlaflabor“ oder<br />
„Schlaflabor, Kontrolle“. Zur Begriffsverwirrung trägt die Tatsache bei, dass vielfach auch die<br />
CPAP-Therapie als „Beatmung“ bezeichnet wird, obwohl es sich lediglich um eine Therapie handelt,<br />
die eine an sich suffiziente Atmung durch pneumatische Dehnung des Pharynxbereiches<br />
(Überdruck-Therapie) unterstützt. Die „Grauzone“ stellt die Therapie nach dem BiLevel-ST-Prinzip<br />
dar; wenn eine solche Behandlung deshalb durchgeführt wird, weil unter CPAP (bzw. BiLevel) häufige<br />
zentrale Atmungsstörungen detektiert werden, gelten für Therapiekontrollen die BUB-<br />
Richtlinie. Sie gelten nicht für Patienten mit BiLevel-ST-Therapie wegen einer respiratorischen Insuffizienz.<br />
Im Einzelfall kann die Information weiterhelfen, welches Therapiegerät zur Verfügung steht:<br />
• Produktuntergruppe 14.24.07. = Therapiegeräte zur Behandlung von <strong>SBAS</strong> (keine routinemäßigen<br />
polysomnografischen oder stationären Verlaufskontrollen)<br />
• Produktart 14.24.09.0xxx = Beatmungsgeräte zur dauernden Beatmung – diese dienen zur<br />
Beatmung bei ventilatorischer Insuffizienz (stationäre Nachuntersuchungen können notwendig<br />
sein)<br />
• In der Produktart 14.24.09.1xxx (keine routinemäßigen polysomnografischen oder stationären<br />
Verlaufskontrollen) finden sich IPPV und BiLevel ST-Geräte, also auch Produkte, die zur Therapie<br />
der <strong>SBAS</strong> genutzt werden. Eine differenziertere Darstellung der unterschiedlichen Hilfsmittelarten<br />
im Hilfsmittelverzeichnis befindet sich in Erarbeitung.<br />
• Die Produktarten 14.24.09.2 und 14.24.09.3 enthalten nur Geräte zur Behandlung des Cheyne-<br />
Stokes-Atmung<br />
2.1.4 Indikation bei neurologisch-psychiatrischen und anderen Schlafstörungen<br />
Neben psychiatrischen Schlaf-Wach-Störungen, die bei depressiven Erkrankungen, Angst- und<br />
Panikerkrankungen, Schizophrenien und Alkoholabhängigkeit vorkommen können, gibt es eine<br />
Reihe organisch bedingter Schlaf-Wach-Störungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet.<br />
Zu diesen zählen insbesondere die periodischen Arm- und Beinbewegungen (PLMS, PMS), das<br />
Restless-legs-Syndrom (RLS), die Narkolepsie, rezidivierende Hypersomnien (Kleine-Levin-<br />
Syndrom, posttraumatische Hypersomnien), degenerative/dementielle Hirnerkrankungen, Stammganglienerkrankungen<br />
(z. B. M. Parkinson), Schlafepilepsie bzw. schlafbezogene Epilepsie sowie<br />
einige seltenere Erkrankungen wie schlafgebundener Laryngospasmus, schlafgebundene Kopfschmerzen,<br />
fragmentarischer Myoklonus, der auch im Rahmen eines Schlaf-Apnoe-Syndroms auftreten<br />
kann, und das Subvigilanzsyndrom.<br />
Bei diesen Erkrankungen kann im Einzelfall eine Indikation für die Durchführung einer stationären<br />
Polysomnografie zur Sicherung der Diagnose bzw. zum Ausschluss anderer Erkrankungen auf<br />
3 Siehe auch ausführliche Hinweise in der <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-<br />
Gemeinschaft zur Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie, Mai 2004<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
26
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet gegeben sein. Es sollte dabei sichergestellt sein, dass<br />
das Schlaflabor über die notwendige fachliche Kompetenz verfügt. Nach den Akkreditierungsbestimmungen<br />
der DGSM [40] sollen zwar alle Schlaflabore in der Lage sein, das gesamte Spektrum<br />
der schlafmedizinischen Erkrankungen diagnostizieren zu können, sie müssen aber nicht über das<br />
vollständige Spezialwissen zur Behandlung verfügen. So werden manche Patienten, die wegen<br />
primärer Schlafstörungen in einem internistisch-pneumologischen Schlaflabor untersucht worden<br />
sind, anschließend mit einer mehr oder weniger gesicherten Diagnose zur Therapieeinstellung in<br />
ein neurologisches Labor überwiesen, wo die komplette Diagnostik in der Regel wiederholt wird.<br />
Häufiger ist wahrscheinlich der umgekehrte Fall: Ein Patient wird wegen vermuteter Schlafstörungen<br />
in ein neurologisches Schlaflabor eingewiesen, wo dann eine schlafbezogene Atmungsstörung<br />
diagnostiziert wird, aber nicht die Möglichkeit der CPAP-Einstellung besteht. Auch in diesen Fällen<br />
sind Doppeluntersuchungen häufig. Grundsätzlich sollte daher auch bei geringsten Hinweisen<br />
(Übergewicht, Hypertonus, <strong>Schnarchen</strong>) auf mögliche <strong>SBAS</strong> auf die Einhaltung der abgestuften<br />
Diagnostik gem. der BUB-Richtlinie geachtet werden.<br />
2.2 Polysomnografie ambulant vs. stationär<br />
2.2.1 Situation bis November 2004<br />
Die Polysomnografie wurde bis November 2004 überwiegend stationär in Akut- und Rehabilitationskliniken<br />
durchgeführt. Der BUB-Ausschuss hatte nach einer Expertenanhörung im November<br />
1995 die Auffassung vertreten, dass die Stufe 4 der Diagnostik und ggf. Therapieeinstellung (Polysomnografie)<br />
unter vollklinisch-stationären Bedingungen durchgeführt werden soll (Anlage 4). Die<br />
alte BUB-Richtlinie von 1991, in denen lediglich eine „geeignete Einrichtung“ gefordert wird, eine<br />
klinische Erbringung jedoch nicht vorgeschrieben ist, wurden nicht verändert.<br />
Von vielen Schlaflaboren wurde eine "teilstationäre" Schlafmedizin seit Jahren praktiziert, d.h. die<br />
Patienten kamen nur zur nächtlichen Untersuchung und konnten am Tage ihrer üblichen Beschäftigung<br />
nachgehen. Solche Untersuchungen können auch repräsentativer sein, da Veränderungen<br />
der normalen Lebensgewohnheiten ("Langeweile" am Tage, Fehlen gewohnter körperlicher Belastungen,<br />
Änderungen beim Essen und beim Genussmittelkonsum u.a.) unter vollstationären Bedingungen<br />
unvermeidbar sind und aus naheliegenden Gründen die Schlafqualität beeinflussen.<br />
Die DGSM hat durch ihre Qualitätssicherungskommission im Visitationsverfahren seit 1997 auch<br />
ambulante und teilstationäre Schlaflabore akkreditiert, die in Arztpraxen und in Anbindung an eine<br />
Klinik arbeiten. Dabei wurden die apparative messtechnische Einrichtung der Schlaflabore und die<br />
schlafmedizinische Qualifikation der beteiligten Ärzte positiv beurteilt. Aus medizinischer Sicht bestanden<br />
schon bisher keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme auch dieser Schlaflabore. Da<br />
es sich dabei jedoch um eine außervertragliche Leistung handelte, verwiesen die meisten Kassen<br />
ihre Versicherten an entsprechende Einrichtungen in Vertragskliniken.<br />
2.2.2 Situation ab November 2004<br />
Seit dem 11.11.2004 ist die Polysomnografie in der Differentialdiagnostik und Therapie schlafbezogener<br />
Atmungsstörungen eine vertragsärztliche, nach der verbindlichen BUB-Richtlinie zu<br />
erbringende Leistung (Anlagen 2, 3 und 5). Eine voll- oder teilstationäre Durchführung ist damit nur<br />
noch zulässig bei im Einzelfall nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit oder bei „Systemversagen“<br />
(es stehen nicht genügend ambulante Polysomnografie-Messplätze bei Vertragsärzten zur<br />
Verfügung).<br />
In Einzelfällen kann es indiziert sein, die Diagnostik in einem klinischen Schlaflabor unter vollstationären<br />
Bedingungen durchzuführen (weitere Hinweise s. Anlage 1):<br />
• keine Möglichkeit der ambulanten Diagnostik wegen schwerer psychischer Erkrankungen,<br />
• trotz richtliniekonformer ambulanter Diagnostik bis einschließlich Stufe 3 keine Möglichkeit der<br />
Entscheidung, ob eine Therapie notwendig ist und die Notwendigkeit der stationären Polysomnografie<br />
wegen,<br />
• medikamentös unzureichend eingestellter Epilepsie,<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
27
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
• bekanntem erhöhtem Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgesichert<br />
werden kann,<br />
• Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson (z. B. bei Kindern oder Menschen mit<br />
speziellen Behinderungen).<br />
Folgende Indikationen begründen die stationäre Aufnahme zur Therapiegeräteeinstellung (weitere<br />
Hinweise s. Anlage 1):<br />
• schwere kardio-pulmonale Begleiterkrankunken, z. B.<br />
- Herzinsuffizienz NYHA III<br />
- höhergradige Herzrhythmusstörungen<br />
- KHK mit Angina pectoris<br />
- COPD mit schwerer respiratorischer Insuffizienz und Notwendigkeit nächtlicher Blutgaskontrollen<br />
• therapieresistente Aufwach-Epilepsie,<br />
• schwere psychische Erkrankungen,<br />
• bekannter, erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgesichert werden<br />
kann,<br />
• die Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson (z. B. bei Kindern oder Menschen mit<br />
speziellen Behinderungen) 4 .<br />
In diesen Fällen ist nach ggf. erfolgter Geräteeinstellung in der Regel auch die erste Therapiekontrolluntersuchung<br />
nach 6 Monaten stationär durchzuführen.<br />
2.3 Ist die Einleitung einer apparativen Therapie auch ohne Überwachung im Schlaflabor<br />
möglich und muss ein in dieser Weise verordnetes CPAP-Gerät von der Krankenkasse<br />
bezahlt werden?<br />
Die BUB-Richtlinie vom 11.11.2004 sieht vor, dass die Einstellung auf eine CPAP-Therapie in zwei<br />
aufeinanderfolgenden Nächten unter polysomnografischer Überwachung erfolgen soll. Das bedeutet<br />
nicht zwangsläufig, dass in geeigneten Fällen nicht auch anders verfahren werden kann. Zunehmend<br />
halten niedergelassene, schlafmedizinisch qualifizierte Ärzte lange Wartezeiten für ihre<br />
Patienten für nicht zumutbar oder sehen aus anderen Gründen keine Notwendigkeit einer aufwendigen<br />
Überwachung im Schlaflabor; sie stellen ihre Patienten bei eindeutigem Ergebnis der Polygrafie<br />
ambulant mittels APAP ein. Allerdings ziehen dann einige Kassen die Voraussetzungen für<br />
die Kostenübernahme in Zweifel.<br />
Nicht nur zur Diagnostik, sondern auch zur Therapieeinstellung wird eine Polysomnografie bei Patienten<br />
mit einem typischen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom offensichtlich in vielen Fällen nicht<br />
benötigt. Dies ist das Ergebnis einer großen multizentrischen Studie [31], die im Juli 2004 in einer<br />
der wichtigsten Fachzeitschriften der internationalen Beatmungsmedizin veröffentlich wurde. In<br />
dieser Untersuchung wurde belegt, dass die nicht überwachte Therapieeinstellung im häuslichen<br />
Bereich mit einem AHI zwischen größer gleich 30 (entweder mit APAP oder mit einem vorausberechneten<br />
Druck) der konventionellen, polysomnografisch überwachten Einstellung im Schlaflabor<br />
in jeder Hinsicht gleichwertig war. Es ist zu vermuten, dass diese Untersuchung in den von 1998<br />
bis 2004 dauernden Beratungen des Bundesausschusses nicht mehr berücksichtigt werden konnte<br />
[31].<br />
Es sei darauf hingewiesen, dass die nicht überwachte Therapieeinstellung (in Deutschland nicht<br />
zugelassen!) in anderen Ländern praktiziert wird, z. B. in der Schweiz:<br />
„Der optimale therapeutische CPAP kann durch manuelle oder automatische Titration während einer<br />
Polysomnografie oder einer respiratorischen Polygrafie ermittelt werden. Alternativ kann ein<br />
CPAP-Gerät mit automatischer Druckregulation (APAP-Gerät) im Titrationsmodus durch den Patienten<br />
über eine oder mehrere Nächte zu Hause angewendet werden. Der optimale Druck kann<br />
4<br />
(Laut Stellungnahme der AG Pädiatrie der DGSM müssen Polysomnografien bei Kindern < 12 - 14 Jahren<br />
in der Regel stationär durchgeführt werden).<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
anschließend anhand der im Gerät aufgezeichneten Daten ermittelt und für die Langzeittherapie fix<br />
eingestellt werden“ [siehe www.pneumo.ch].<br />
Des weiteren ist bekannt, dass auch in Kliniken und Praxen Polysomnografien durchgeführt werden,<br />
die mit der gültigen (und verbindlichen!) Richtlinie zur Qualitätssicherung nicht übereinstimmen.<br />
So finden sich immer wieder Hinweise auf Untersuchungen und Therapieeinstellungen in<br />
Mehrbettzimmern, also unter völlig unrealistischen Schlafbedingungen als auch das Fehlen eines<br />
Arztes im Schlaflabor, obwohl z. B. nach den Akkreditierungsrichtlinien der DGSM die Anwesenheit<br />
eines schlafmedizinisch erfahrenen Arztes bis zur ersten REM-Phase schon immer als obligat<br />
gilt. Siehe auch Kapitel 1.5.2.<br />
Es ist auch kein „GKV“-Patient verpflichtet, sich ausschließlich vertragsärztlich behandeln zu lassen.<br />
Selbstverständlich kann jeder Patient als Selbstzahler auftreten und die angebotene schlafmedizinische<br />
Diagnostik aus eigenen Mitteln finanzieren. Dabei ist der Arzt dann auch nicht mehr<br />
an Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden, sondern lediglich dem anerkannten<br />
Stand der Wissenschaft verpflichtet, was z. B. zu einer nicht überwachten Therapieeinstellung<br />
führen kann. Eine Rechtsgrundlage, die den Leistungsträger von der Verpflichtung zur Versorgung<br />
mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln freistellen würde, nur weil sein Mitglied für die Diagnose<br />
und die Therapieeinstellung nicht die üblichen vertragsärztlichen Angebote in Anspruch genommen<br />
hat, ist nicht bekannt. Wenn die im Hilfsmittelverzeichnis und in der BUB-Richtlinie festgeschriebene<br />
Stufendiagnostik eingehalten wurde, eine ganz eindeutige Indikation und eine vertragsärztliche<br />
Verordnung vorliegt und die weiteren Verordnungskriterien (z. B. Langzeitbetreuung)<br />
erfüllt sind, dürfte das Leistungsverlangen eines abweichend von der BUB-Richtlinie eingestellten<br />
Versicherten nicht zurückzuweisen sein.<br />
2.4 Kann die Polysomnografie auch in „nicht akkreditierten“ schlafmedizinischen<br />
Einrichtungen durchgeführt werden?<br />
In Deutschland existieren z.Z. zwei schlafmedizinische Gesellschaften, die die ihnen angeschlossenen<br />
Einrichtungen einer Qualitätskontrolle unterziehen:<br />
• DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, Mitglied im AWMF Arbeitsgemeinschaft<br />
der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)<br />
• AfaS (Arbeitsgemeinschaft für angewandte Schlafmedizin)<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein von einer dieser Organisationen akkreditiertes<br />
Schlaflabor hinreichende Qualitätsstandards erfüllt, um komplexe schlafmedizinische Untersuchungen<br />
durchzuführen. Permanente Kontrollen zur Qualitätssicherung sollen angestrebt werden.<br />
Die Frage der Versorgungsqualität in nicht akkreditierten Einrichtungen muss im Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
Die Liste der von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin im Visitationsverfahren<br />
anerkannten Schlafmedizinischen Zentren in der Bundesrepublik nennt 321 Schlaflabore<br />
(Stand: 01.08.2006 Quelle: Rundbrief DGSM August 2006).<br />
Die AfaS nennt 23 Mitglieds-Schlaflabore (Stand 04/2005 nach telefonischer Rückfrage).<br />
2.5 Dauer einer evtl. notwendigen Diagnostik (und ggf. Therapieeinstellung) bzw.<br />
Anzahl der erforderlichen Polysomnografien<br />
Wenn im Einzelfall beim Verdacht einer schlafbezogenen Atmungsstörung eine polysomnografische<br />
Diagnostik erforderlich ist, soll sie wegen des häufigen First-Night-Effekts gem. der BUB-<br />
Richtlinie über zwei aufeinanderfolgende Nächte durchgeführt werden. Die Untersuchung nach einem<br />
normalen Tagesablauf ("teilstationär") und in einem wohnlichen Ambiente (obligat: Einzelzimmer)<br />
kann zu aussagekräftigeren Ergebnissen führen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
29
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Zur Therapieeinstellung sind – sofern sie unter polysomnografischer Kontrolle erfolgen muss -<br />
ebenfalls zwei aufeinanderfolgenden Nächte festgeschrieben. In der ersten Nacht wird unter ständiger<br />
Überwachung der CPAP-Druck sukzessive angepasst, bis sich ein (möglichst) unauffälliges<br />
Aufzeichnungsmuster ergibt. In einer weiteren Messnacht wird die Wiederherstellung der physiologischen<br />
Schlafarchitektur mit einem fixen Druck überprüft und ggf. noch titriert bzw. es erfolgt die<br />
Umstellung auf einen anderen Behandlungsmodus (z. B. mit partieller Druckabsenkung bei der<br />
Exspiration, Bi-level-PAP, S/T).<br />
Vier Messnächte sollten also auch bei notwendiger polysomnografischer Untersuchung für die<br />
Diagnostik und die Einleitung der apparativen Therapie ausreichen. In eher seltenen Fällen führen<br />
Schwierigkeiten der Einstellung oder nachhaltige Gewöhnungsprobleme zu einer Verlängerung der<br />
Verweildauer bzw. zu einer Wiederaufnahme.<br />
Die Vorgehensweise einiger Schlaflabore, die zweite (letzte) Einstellungsnacht erst anzusetzen,<br />
wenn der Patient sich über einen Zeitraum von einigen Wochen bis 6 Monaten an die häusliche<br />
Therapie "gewöhnt" hat, ist nach der gültigen BUB-Richtlinie nicht mehr zulässig.<br />
2.6 Welche Wartezeit (auf eine Polysomnografie) ist zumutbar?<br />
Gegenwärtig müssen in der Bundesrepublik Deutschland Wartezeiten von zumeist mehreren Monaten<br />
für einen Messplatz im Schlaflabor in Kauf genommen werden. Für die Mehrzahl der Betroffenen<br />
mit leichten, mäßiggradigen oder schon diagnostizierten, aber bisher nicht behandelten<br />
<strong>SBAS</strong> ist das auch zu akzeptieren, zumal sie nach eingehender Aufklärung über das Krankheitsbild<br />
dessen Symptomatik in vielen Fällen zunächst durch eine Anpassung ihrer Lebensgewohnheiten<br />
günstig beeinflussen können.<br />
Hochgradig gefährdete Patienten - insbesondere solche, die akut an Komplikationen eines schweren<br />
SAS erkrankt sind - müssen jedoch sofort oder zumindest kurzfristig diagnostiziert und behandelt<br />
werden können. In vielen Fällen wirken sich die Wartezeiten auch auf die Dauer einer bestehenden<br />
Arbeitsunfähigkeit aus.<br />
Für die Beurteilung des individuellen Risikos sind "harte" Kriterien nicht bekannt. Bei Vorliegen einer<br />
ausgeprägten SAS-typischen Symptomatik (z. B. exzessive Einschlafneigung am Tage, therapierefraktärer<br />
arterieller Hypertonus) und erkennbar unmittelbarer - also nicht nur statistisch wahrscheinlicher<br />
- Gefährdung (Berufskraftfahrer!) sollte ggf. auch die Möglichkeit geprüft werden, zur<br />
Verkürzung der Wartezeit eine entfernter gelegene Behandlungsstätte in Anspruch zu nehmen. Es<br />
ist zu erwarten, dass die für alle Leistungserbringer geltende Verbindlichkeit der geänderten BUB-<br />
Richtlinie durch Vermeidung unnötiger polysomnografischer Zusatzdiagnostik und überflüssiger<br />
stationärer Therapiekontrollenausreichend Messplätze „freimacht“, um die Wartezeiten kurz- oder<br />
mittelfristig auf ein vertretbares Niveau zu senken.<br />
2.7 Wann ist eine Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>) eine behandlungsbedürftige Erkrankung<br />
im Sinne des Leistungsrechts der GKV?<br />
Bis zu 30% der Bevölkerung, insbesondere Männer im mittleren und höheren Alter schnarchen.<br />
Das <strong>Schnarchen</strong>, vor allem wenn es störend laut und unregelmäßig auftritt, mit einer obstruktiven<br />
Atmungsstörung ("Heavy Snorer"-Syndrom oder obstruktives Schlafapnoe-Hypopnoe-Syndrom,<br />
OSAHS) assoziiert ist oder allein durch seine Lautstärke nachweislich zu einer Zerstörung der<br />
Schlafarchitektur führt, stellt eine behandlungsbedürftige Erkrankung dar (Tab. 5).<br />
Neben den Symptomen des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms können auch der Beginn des<br />
<strong>Schnarchen</strong>s vor dem 30. Lebensjahr oder <strong>Schnarchen</strong> in jeder Körperposition (z. B. auch im Sitzen<br />
und in Bauchlage) als Hinweise auf einen Krankheitswert dieser akustischen Phänomene gewertet<br />
werden.<br />
Typische Anzeichen obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>s sind in der Polygrafie das unterbrochene<br />
Schnarchgeräusch in Verbindung mit korrespondierenden Herzfrequenzmodulationen, häufig in<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
30
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Rückenlage verstärkt. Die Behandlungsbedürftigkeit ist aber mitunter nur polysomnografisch durch<br />
Nachweis mit dem <strong>Schnarchen</strong> assoziierter Weckreaktionen (respiratorische Arousals) zu führen.<br />
Altersabhängig sind ca. 20 Arousals pro Stunde als normal aufzufassen (2.1.2).<br />
Das unkomplizierte <strong>Schnarchen</strong> kann zu Partnerschaftskonflikten führen, ist aber nicht als krankheitswertig<br />
einzustufen. Das gleiche dürfte gelten, wenn lautes <strong>Schnarchen</strong> nur gelegentlich auftritt,<br />
z. B. nach übermäßigem Alkoholgenuss. Vor HNO-ärztlichen Eingriffen, die ausschließlich der<br />
Beseitigung des <strong>Schnarchen</strong>s dienen (keine Kassenleistung), sollen behandlungsbedürftige nächtliche<br />
Apnoen und Hypopnoen ausgeschlossen werden. Ob dazu eine polygrafische Untersuchung<br />
("Schlafapnoe-Screening") ausreicht oder eine komplexe Polysomnografie erforderlich ist, soll<br />
nach einer apnoespezifischen Anamneseerhebung durch einen schlafmedizinisch erfahrenen Arzt<br />
entschieden werden.<br />
Operative Eingriffe, die der Beseitigung einer symptomatischen Atmungsbehinderung dienen (z. B.<br />
Tonsillektomie, Septumplastik, Conchotomie) sollten nach qualitativ angemessener Diagnostik und<br />
bei positiver Therapieprognose durchgeführt werden und fallen in der Regel in die Leistungspflicht<br />
der Krankenkassen.<br />
Tabelle 5: Kategorisierung der Rhonchopathie<br />
2.7.1 Besonderheiten des <strong>Schnarchen</strong>s im Kindesalter<br />
Häufig tritt <strong>Schnarchen</strong> im Zusammenhang mit Infekten der oberen Luftwege auf und dauert nur<br />
wenige Tage an. Es ist zu unterscheiden von chronischem <strong>Schnarchen</strong>, oft verbunden mit unruhigem<br />
Schlaf und Apnoen. Dabei fehlen die „harmonischen“, tieffrequenten Geräuschanteile; vielmehr<br />
treten höhere Frequenzen auf, da der weiche Gaumen mit der Uvula wegen der vergrößerten<br />
Rachenmandel nicht im Atemstrom vibrieren kann. Im Unterschied zu Erwachsenen besteht keine<br />
auffällige Tagesmüdigkeit, sondern eher Konzentrationsstörungen. Das Verhalten ist reizbar und<br />
aggressiv, es treten Schwierigkeiten beim Essen auf, sowie Einnässen, Einkoten und eine allgemeine<br />
Entwicklungsverzögerung.<br />
Obstruktives Schlafapnoe treten im Kindesalter mit einer Häufung im 2. bis 6. Lebensjahr auf. Der<br />
schlafbezogen intermittierend eintretende komplette oder partielle Kollaps der oberen Atemwege<br />
mit einer Dauer von mehr als 5 Sekunden führt zu Symptomen wie interkostalen, epigastrischen<br />
oder jugulären Einziehungen, unruhigem Schlaf, <strong>Schnarchen</strong>, z. T. Sauerstoffentsättigungen, körperlichen<br />
und geistigen Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten. Schon bei 7-9% aller<br />
Vorschul- und Schulkinder kann ein habituelles <strong>Schnarchen</strong> ohne obstruktive Apnoen, Hypopnoen<br />
oder Hypoventilationen beobachtet werden. Selbst Säuglinge können schon schnarchen. Ca.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
31
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2% aller Zwei- bis Fünfjährigen sollen an einem obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS) erkrankt<br />
sein, wobei Jungen und Mädchen gleichermaßen betroffen sind.<br />
Der Inzidenzgipfel des Krankheitsbildes liegt zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr, dem Zeitraum in<br />
dem tonsilläre Hyperplasien sehr häufig auftreten.<br />
Das kindliche obstruktive Schlafapnoesyndrom ist charakterisiert durch einen partiellen oder kompletten<br />
gehäuft auftretenden Verschluss der oberen Luftwege während des Schlafes, wobei schon<br />
Atempausen mit einer Länge von mehr als 5 Sekunden als klinisch bedeutsam gewertet werden<br />
(Tab. 6).<br />
Alter<br />
Geschlecht<br />
begünstigende Faktoren<br />
körperlicher Zustand<br />
Verhalten / geistige Leistungsfähigkeit<br />
Inzidenzgipfel 2-6 Jahre<br />
männl./weibl. vergleichbar<br />
Kinder Erwachsene<br />
kraniofaziale Fehlbildungen adenotonsilläre<br />
Hyperplasie<br />
selten Übergewicht<br />
Gedeihstörungen<br />
selten Übergewicht<br />
Hyperaktivität<br />
geistige Entwicklungsverzögerung<br />
Konzentrationsstörungen<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
mit steigendem Alter zunehmend<br />
vorwiegend Männer, Frauen nach<br />
der Menopause<br />
Übergewicht<br />
Übergewicht<br />
verminderte Vigilanz<br />
Leistungsabfall<br />
exzessive Tagesmüdigkeit Selten Leitsymptom<br />
kardiale Komplikationen<br />
Cor pulmonale,<br />
selten Arrhythmien<br />
Arrhythmien, Cor pulmonale,<br />
systemische Hypertension<br />
Schlafstruktur Leicht-, Tief- und REM-Schlaf kaum Tief- und REM-Schlaf<br />
Arousals<br />
<strong>Schnarchen</strong><br />
vorhanden, kaum Unterbrechung<br />
der Schlafstruktur<br />
mehr oder weniger<br />
Oft nur geräuschvolle Atmung<br />
vorhanden, mit deutl. Unterbrechung<br />
der Schlafstruktur<br />
Leitsymptom<br />
Sauerstoffentsättigung häufig < 4% ausgeprägter Abfall (> 4%)<br />
Apnoelänge klinisch relevant ab 5 s ab 10 s<br />
weitere Leitsymptome<br />
z. T. paradoxe Atmung<br />
Einziehungen sternal, jugulär, intekostal,<br />
daraus resultierend Thoraxdeformierung<br />
paradoxe Atmung<br />
Tabelle 6: Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom bei Kindern und Erwachsenen, Besonderheiten [45,46]<br />
2.8 Überdrucktherapie<br />
Die nasale Überdrucktherapie (häufig unzutreffend als „Beatmung“ bezeichnet) stellt die effektivste<br />
Maßnahme bei allen schlafbezogenen Atmungsstörungen einschließlich der obstruktiven Rhonchopathie<br />
dar. Die Auswahl des erforderlichen Hilfsmittels zur häuslichen Therapie erfolgt in Abhängigkeit<br />
von der Klinik und den polygrafischen Untersuchungsergebnissen, in Ausnahmefällen<br />
aufgrund einer komplexen Analyse des Schlafs sowie der kardiovaskulären und respiratorischen<br />
Funktionen im Schlaf (Polysomnografie) in einem schlafmedizinischen Zentrum.<br />
Siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel 3 „Hilfsmittel“.<br />
2.8.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) - ein Druckniveau<br />
32
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
CPAP-Systeme wurden in Deutschland erstmals 1986 zur Behandlung von <strong>SBAS</strong> eingesetzt. Sie<br />
erzeugen einen möglichst konstanten Überdruck, der mittels Schlauchsystem und Nasenmaske<br />
(selten: Mund-/Nasenmaske, Mundmaske) auf die oberen Atemwege übertragen wird (pneumatische<br />
Schienung). Die Höhe des therapeutisch erforderlichen Druckes soll unter polysomnografischen<br />
Bedingungen in einem Schlaflabor über zwei aufeinanderfolgende Nächte ermittelt werden<br />
und liegt meist zwischen 6 hPa und 13 hPa. Zunehmend wird in unkomplizierten Fällen aber auch<br />
die nicht-überwachte Einstellung mittel selbsttitrierendem CPAP (APAP) praktiziert und gehört in<br />
manchen Ländern (Schweiz) bereits zum Standard. CPAP kann in den meisten Fällen sowohl obstruktive<br />
als auch gemischtförmige Atmungsstörungen völlig beseitigen. Zentrale Apnoen hingegen<br />
lassen sich durch eine Therapie mit kontinuierlichem Überdruck nicht immer beeinflussen, treten<br />
mitunter unter der CPAP-Therapie noch verstärkt auf, so dass nicht selten auf eine Bi-level-PAP<br />
S/T-Therapie umgestellt werden muss. Zu CPAP-Geräten mit partieller Druckentlastung in der<br />
Exspiration wird auf Kapitel 3.3 verwiesen.<br />
Herzrhythmusstörungen, meist bei schweren Schlafapnoe-Syndromen gefundene vorwiegend bradykarde<br />
Formen als höhergradige AV-Blockierungen und Sinusarresten bis 15 Sekunden Dauer,<br />
sistieren bei den meisten Patienten schon in der ersten Therapienacht unter CPAP und persistieren<br />
nur bei 5-10% der Patienten auch noch nach vier Wochen.<br />
Seitens des Patienten muss eine maximale Kooperation und Motivation bestehen, um das allgemein<br />
als belastend empfundene Hilfsmittel regelmäßig nächtlich - wahrscheinlich lebenslang - anzuwenden.<br />
Er soll daher schon frühzeitig – in jedem Fall vor der Therapieeinleitung – eingehend<br />
über die vorgesehene Behandlung informiert und auch zu denkbaren Behandlungsalternativen –<br />
möglichst im Beisein des Partners – beraten werden.<br />
Als ausreichende Akzeptanz kann eine Anwendung über mindestens 5 Stunden je Nacht an 5 Tagen<br />
der Woche angesehen werden. Optimal ist eine Anwendung in jeder Nacht während der gesamten<br />
Schlafzeit. Bei Therapieunterbrechungen treten die Atmungsstörungen sofort wieder auf.<br />
Insbesondere bei einer schweren Hypertonie sollte die CPAP-Therapie möglichst während der gesamten<br />
Schlafdauer angewendet werden, da sonst die bei <strong>SBAS</strong> schlafbedingte stark erhöhte<br />
sympathischen Nervenaktivität nicht sinkt, was den Rückgang der Hypertonie verhindert.<br />
In der Begutachtungspraxis berichten Patienten häufig darüber, über den Zusammenhang zwischen<br />
der Kontinuität der Therapie und dem Blutdruckverhalten nicht hinreichend informiert zu<br />
sein. Zudem würden in den Schlaflaboren allenfalls technische Informationen zur apparativen Therapie<br />
vermittelt werden. Eine Schulung zur Ursache der Erkrankung und zu den Grundlagen und<br />
Zielsetzungen der Behandlung oder zur Selbsthilfe bei Nebenwirkungen sei unzureichend<br />
2.8.2 BiLevel-S – zwei Druckniveaus<br />
Hierbei wird im Gegensatz zur CPAP-Therapie kein kontinuierlicher Druck aufgebaut, sondern ein<br />
der Atemperiodik angepasster, in der Exspirationsphase abgesenkter Druck (Zweidruckverfahren)<br />
eingesetzt, wenn zur Behandlung nächtlicher Atmungsstörungen eine CPAP-Behandlung nicht<br />
ausreicht oder nicht toleriert wird, weil sehr hohe Drücke (ab etwa 10 hPa) zur Erzielung eines adäquaten<br />
Therapieergebnisses notwendig sind. Dabei ist die Intoleranz personengebunden, tritt in<br />
etwa 5% der Fälle auf und ist bei Verwendung üblicher Drücke bisher nicht vorhersehbar.<br />
Bei der Anwendung von CPAP gleicht der Exspirationsdruck einer PEEP-Beatmung entsprechender<br />
Höhe. Bei schweren kardiopulmonalen Funktionsstörungen kann sich hieraus eine weitere Indikation<br />
zu einem Zweidruckverfahren auch bei niedrigeren Drücken ergeben.<br />
2.8.3 Automatisch einstellende PAP-Systeme (APAP)<br />
Es handelt sich um eine sog. „intelligente“, d.h. je nach erforderlichem Maskendruck selbstanpassende<br />
Therapie. In einigen Schlaflaboren, aber auch bei der ambulanten Therapieeinstellung werden<br />
diese Geräte zur Ermittlung des effektiven Drucks eingesetzt und zunehmend für die häusliche<br />
Therapie verordnet. Während CPAP- und Bi-Level-PAP-Geräte den intrathorakalen Druck deutlich<br />
erhöhen (etwa 50% des applizierten Maskendrucks bei CPAP, 35% des inspiratorischen Drucks<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
33
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
bei Bi-Level-PAP) und in Einzelfällen zur Manifestation einer kardialen Insuffizienz führen können,<br />
erwartet man von der APAP-Therapie ein insgesamt niedrigeres Druckniveau mit weniger nachteiligen<br />
hämodynamischen Auswirkungen und eine bessere Akzeptanz bei Patienten, bei denen<br />
schwere Apnoen nur phasenweise (z. B. lage- und schlafstadienabhängig) auftreten, in der überwiegenden<br />
Schlafzeit also im Grunde keine Therapie oder nur eine solche mit geringem Druck erforderlich<br />
ist.<br />
Leider ist derzeit bei der Begutachtung der Hilfsmittelverordnungen zu beobachten, dass in vielen<br />
Schlaflaboren die Therapieeinstellungszeit - unter Missachtung der BUB-Richtlinie und zugunsten<br />
einer in der Mehrzahl der Fälle nicht erforderlichen polysomnografischen Diagnostik - auf eine<br />
Nacht verkürzt wird. Dabei wird - ebenfalls entgegen den Richtlinien - häufig nur eine polygrafische<br />
Kontrolle durchgeführt. Man "überlässt" dann der Einfachheit halber die Therapieeinstellung gleich<br />
dem APAP-Gerät und verordnet unter Hinweis auf die Druckvariationen dann ein solches Hilfsmittel.<br />
Hierfür besteht aber oft keine Indikation, denn auch bei während der Schlafzeit wechselnden<br />
Drücken können die meisten Pat. mit einem fix eingestellten CPAP-Gerät versorgt werden. Mitunter<br />
sogar besser, denn die Veränderungen des Drucks können ihrerseits die Schlafarchitektur<br />
durch Mikroarousals beeinträchtigen, sodass die Indikation auf Pat. mit erheblichen Druckveränderungen<br />
des notwendigen PAP begrenzt bleiben sollte, insbesondere wenn längere Phasen mit hohem<br />
Druck nicht toleriert werden.<br />
2.8.4 Geräte zur assistierten und kontrollierten Beatmung 5<br />
Bei Bi Level ST (mit Hintergrundfrequenz) besteht zum reinen Bi Level S zusätzlich die Option einer<br />
bei aussetzendem oder kritisch vermindertem Atmungsantrieb (extrem lange Apnoen, ausgedehnte<br />
Hypoventilationsphasen) automatisch einsetzenden kontrolliert druckgesteuerten Beatmung<br />
mit einer voreingestellten Mindestfrequenz (T-Modus).<br />
S/T Level SIPPV-Geräte werden zur kontinuierlichen assistierten oder kontrollierten (Druck- oder<br />
Volumenvorgabe) Beatmung vorwiegend bei zentralen Atmungsstörungen und bei Patienten mit<br />
respiratorischer Globalinsuffizienz im Sinne einer Hyperkapnie mit konsekutiver Hypoxämie infolge<br />
Erschöpfung der Atemmuskulatur oder bei Cheyne-Stokes Atmung eingesetzt. Beatmungsgeräte<br />
sind zum Teil mit Anschlüssen zur supplementären Sauerstofftherapie ausgestattet.<br />
2.9 Ist eine nächtliche Überdrucktherapie (CPAP, Bi-Level-PAP) notwendig...<br />
Die nasale Überdrucktherapie ist eine in der Regel lebenslang durchzuführende und als belastend<br />
empfundene Behandlung mit z. T. erheblichen Nebenwirkungen, Akzeptanzproblemen und Folgekosten<br />
(siehe 2.10).<br />
Etwa 30% der Patienten brechen die Therapie schon nach kurzer Zeit wieder ab. Die Indikation<br />
sollte daher nicht vorschnell gestellt werden, zumal die Hilfsmittelrichtlinie dazu verpflichtet, zunächst<br />
zu prüfen, ob der angestrebte Behandlungserfolg auch durch Änderungen der Lebensgewohnheiten<br />
zu erreichen ist. Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, d.h. es<br />
muss nachvollziehbar sein, dass die Therapieentscheidung notwendig und zweckmäßig und mit<br />
weniger aufwändigen Maßnahmen ein ausreichendes Behandlungsergebnis nicht zu erwarten war.<br />
Für alle Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen gelten grundsätzlich folgende präventive<br />
oder verhaltenstherapeutische Maßnahmen:<br />
• Regulation des Schlaf-Wach-Rhythmus (Schlafhygiene),<br />
• Verzicht auf übermäßigen und abendlichen Alkoholgenuss,<br />
• Gewichtsreduktion bei Adipositas,<br />
• Überprüfung der Medikation auf hypnagoge und atemdepressive Eigenschaften.<br />
5 Siehe auch ausführliche Hinweise in der <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-<br />
Gemeinschaft zur Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie, Mai 2004<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
34
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Tabelle 7: Mögliche Entscheidungshilfe zur Frage, ob eine nasale Überdrucktherapie erforderlich ist: je mehr<br />
Markierungen rechts angebracht sind, desto eher ist die Notwendigkeit der apparativen Therapie zu bejahen.<br />
Bei AHI/ODI über 40 oder schweren Entsättigungen (häufig unter 70% oder i.V. mit malignen Herzrhythmusstörungen)<br />
ist die Indikation grundsätzlich zu bejahen. (k. A.= keine Angabe)<br />
2.9.1 ... bei kompletter Obstruktion<br />
Auch wenn es allgemein anerkannte obere Normwerte für Apnoe-Indizes gibt (über 10 pro Stunde<br />
sicher pathologisch) ist bisher nicht endgültig geklärt, ab welchem Apnoe-Index (Apnoe-Hypopnoe-<br />
Index, AHI) eine Überdruck-Therapie notwendig ist.<br />
Unbestritten ist, dass bei Schlafapnoe ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht. Die Schlafapnoe<br />
scheint ein unabhängiger Risikofaktor neben den häufig einhergehenden Begleiterkrankungen<br />
wie Adipositas und Hypertonie zu sein. Inwieweit eine Überdruck-Therapie zu einer wesentlichen<br />
Verbesserung der Prognose führt, ist insbesondere in leichteren Fällen von Schlafapnoe nach Auffassung<br />
der Arbeitsgruppe noch nicht endgültig geklärt.<br />
Nach gegenwärtigem Stand allgemein akzeptiert ist eine Behandlungsindikation mit Überdruck bei<br />
mittelschweren bis schweren SAS. Bisher fehlt eine exakte Definition der Schweregrade durch die<br />
entsprechenden Gesellschaften. Bei einem Apnoe-Hypopnoe-Index von mehr als 20 konnte eine<br />
signifikante Erhöhung der Mortalität im Langzeitverlauf und deren signifikantes Absenken durch eine<br />
Überdruck-Therapie gezeigt werden. Das Vorgehen lässt sich dabei aber nicht anhand des AHI<br />
alleine festlegen.<br />
Bei AHI unter 20 sind insbesondere die kardiovaskulären Risikofaktoren, das Ausmaß der Beschwerden<br />
(vor allem Tagesmüdigkeit) und auch sozialmedizinische Aspekte wie die beruflichen<br />
Anforderungen bei der Therapieentscheidung zu berücksichtigen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
35
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2.9.2 ... bei inkompletter Obstruktion<br />
Ob bei Patienten mit UARS ein durch die nächtlichen Obstruktionen erhöhtes kardiovaskuläres Risiko<br />
besteht, welches durch eine Überdruck-Therapie zu mindern ist, kann nach jetzigem Stand<br />
nicht abschließend beurteilt werden.<br />
Die Therapie-Indikation auch mit Überdruck richtet sich hier im wesentlichen nach Art und Ausprägung<br />
der Beschwerden (Tagesmüdigkeit), der in einem qualifizierten Schlaflabor erhobenen Befunde<br />
(z. B. Entsättigungen, Hyperkapnie) und der objektivierten Therapieergebnisse. Die Tagesmüdigkeit<br />
sollte auf eine Schlafstörung (Tiefschlafdefizit, Fragmentierung der Schlafstadien) in der<br />
Polysomnografie zurückzuführen sein, wenn diese Beschwerden therapiebegründend sind. Die in<br />
diesem Fall zu erwartenden Arousals sollten mit respiratorischen Ereignissen in Zusammenhang<br />
gebracht werden können (z. B. mit Auftreten von Hypopnoen, zyklischen Puls- und Schnarchvariationen<br />
und/oder entsprechenden Ösophagusdruckschwankungen).<br />
In Einzelfällen, in denen eine andere ursächliche Erkrankung ausgeschlossen ist, kann ausnahmsweise<br />
eine Überdruck-Behandlung auch bei nicht sicher zu bestätigendem Verdacht zur Erprobung<br />
eingesetzt werden. Dabei ist jedoch der Beleg einer wesentlichen und raschen Besserung<br />
der Beschwerden durch regelmäßigen Einsatz der Überdruck-Therapie zu fordern (deutliche subjektive<br />
Besserung und z. B. nachgewiesene Verbesserung der Schlafstruktur, wesentliche Verminderung<br />
der Arousals, Besserung entsprechender Tests zur Einstufung der Tagesmüdigkeit, Gerätenutzung<br />
anhand des Betriebsstundenzählers). Das Problem eines Placeboeffektes muss bei<br />
nicht klar zu stellender Diagnose und Fehlen überprüfbarer Parameter für den Therapieerfolg berücksichtigt<br />
werden. Auf der anderen Seite ist bei dem hohen Aufwand und der erheblichen Belastung<br />
des Patienten durch die Überdruck-Therapie davon auszugehen, dass eine gute Akzeptanz<br />
des Patienten nur bei eindrücklich guter Besserung der Beschwerden zu erwarten ist.<br />
Fragen im Rahmen einer Verordnung eines Überdrucktherapie-Gerätes<br />
1. Liegt ein Befund vor, der zweifelsfrei die unmittelbare Versorgung mit einem Überdrucktherapie-Gerät<br />
erfordert und nicht-apparative Therapieversuche ausschließt?<br />
2. Wurde die Stufendiagnostik eingehalten?<br />
3. Falls eine zusätzliche Diagnostik im Schlaflabor durchgeführt wurde: Sind eventuelle Diskrepanzen<br />
zwischen dem ambulanten Vorbefund und dem Ergebnis der Polysomnografie hinreichend<br />
geklärt?<br />
4. Erfolgte die Therapieeinstellung in zwei aufeinanderfolgenden Nächten? (siehe BUB-Richtlinie)<br />
5. Ist für eine ambulante Langzeitbetreuung durch einen schlafmedizinisch tätigen niedergelassenen<br />
Arzt gesorgt und sind ambulante Nachuntersuchungen gewährleistet?<br />
6. Bei Besonderheiten der Versorgung: Ist die Verordnung eines aufwändigeren Hilfsmittels als<br />
(Standard-) CPAP medizinisch begründet?<br />
2.10 Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Langzeit-Therapie<br />
Die erforderlichen Nachuntersuchungen bei Patienten mit nasaler Überdrucktherapie sind in der<br />
BUB-Richtlinie verbindlich geregelt: Durchführung einer polygrafische Nachuntersuchung (einschl.<br />
Feststellung der Anwendungszeit) 6 Monate nach der Therapieeinstellung und weitere Nachuntersuchungen<br />
in Abhängigkeit vom klinischen Verlauf, d. h. keine routinemäßigen Kontrollen bei Patienten,<br />
die mit der Behandlung gut zurecht kommen, bei denen die apnoe-assoziierten Beschwerden<br />
nachhaltig und ausreichend gebessert sind und bei denen auch keine schweren Begleitkrankheiten<br />
vorliegen, neu auftreten oder sich verschlimmern, die Auswirkungen auf die Erkrankung und<br />
die Therapieeinstellung haben können.<br />
Polygrafische Kontrolluntersuchungen können auch erforderlich sein nach Veränderungen am<br />
Schlauch- oder Maskensystem oder nach einem Gerätetausch. Deshalb sollten entsprechende<br />
Verordnungen nur durch Vertragsärzte akzeptiert werden, die durch die örtliche KV die Genehmigung<br />
zur Abrechnung schlafmedizinischer Leistungen besitzen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Für sämtliche Verlaufskontrollen ist regelmäßig die kardiorespiratorische Polygrafie gemäß EBM<br />
30900 zu erbringen und abzurechnen. Eine erneute stationäre Einweisung bzw. Zuweisung zu einem<br />
Schlaflabor zur Durchführung der Polysomnografie ist nur zulässig, wenn schwerwiegende<br />
Therapieprobleme vorliegen, die ambulant nicht erkannt bzw. nicht beseitigt werden können.<br />
Es gibt allerdings Patienten mit nachgewiesen schweren <strong>SBAS</strong> und erfolgreicher Überdrucktherapie,<br />
deren Müdigkeitssymptome trotz optimaler Geräteeinstellung und -Nutzung persistieren, z. T.<br />
werden diese Patienten allerdings endlos und regelmäßig mittels PSG weiter kontrolliert - ohne<br />
weitere therapeutische Konsequenz.<br />
Häufig genannte Einwände, bei besonders gefahrenträchtigen Berufstätigkeiten (z. B. Bus- und<br />
LKW-Fahrer) seien regelmäßige Kontrollen auch im Schlaflabor notwendig, sind für die Leistungspflicht<br />
der Krankenkasse nicht relevant. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, arbeitsmedizinische<br />
Untersuchungen zu finanzieren.<br />
Für die sogenannte „Standardisierte Therapiekontrolle“ (Abb. 12), die von niedergelassenen<br />
Pneumologen bisher per Kostenübernahmeantrag oder als IGEL-Leistung angeboten wird, gibt es<br />
im Hinblick auf die abschließenden Regelungen der BUB-Richtlinie keine Grundlage mehr. Dieser<br />
Leistungskomplex beinhaltet z. T. Positionen, die entweder mit der Konsultationsgebühr abgegolten<br />
oder in der Mehrzahl der Fälle überhaupt nicht erforderlich sind. Weitere Positionen kann die<br />
Praxis in der Regel gar nicht leisten. So dürfte es nur wenigen niedergelassenen Ärzten möglich<br />
sein, das technische Equipment für die Auslesung aller auf dem Markt verfügbarer Therapiegeräte<br />
vorzuhalten, und in kaum einer Praxis werden angesichts ständig neuer Entwicklungen eine ausreichende<br />
Zahl verschiedener Masken (in diversen Größen!) für problematische Anpassungen verfügbar<br />
sein können.<br />
Abbildung 12: Leistungskomplex der „Standardisierten Therapiekontrolle“ entsprechend den Empfehlungen<br />
des BdP<br />
Zeigt die Kontrolluntersuchung einen pathologischen Befund, ist jedoch auch unter Überdruck-<br />
Therapie nicht in jedem Fall die Konsequenz einer erneuten stationären bzw. polysomnografischen<br />
Nachuntersuchung zu sehen. Eine wenig ausgeprägte Symptomatik, eine geringe bis grenzwertige<br />
Anzahl von moderaten Entsättigungen, insbesondere wenn diese nur lageabhängig in kurzen<br />
Schlafphasen auftreten, deuten auf eine geringe Gefährdung des Patienten hin. Bieten sich erfolgversprechende<br />
Ansätze für einen ambulanten Therapieversuch (Verhaltensberatung, Gewichtsreduktion,<br />
Maskenanpassung), genügen zunächst auch weitere ambulante Therapiekontrollen.<br />
Insbesondere bei übergewichtigen Patienten, die unter der Überdruck-Therapie weiter an Gewicht<br />
zunehmen, sollte eine „Therapieoptimierung“ (d.h. in der Regel eine Anhebung des Therapiedrucks!)<br />
sehr kritisch gesehen werden. Schließlich lässt sich der Druck nicht endlos erhöhen, irgendwann<br />
treten zwangsläufig Akzeptanz- oder gar kardiale Probleme auf. In diesen Fällen sollte<br />
jede Möglichkeit zu nachhaltigen Maßnahmen der Gewichtsreduktion genutzt werden, bevor es zur<br />
apparativen „Aufrüstung“ kommt!<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
37
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2.11 Patientenschulung<br />
Grundsätzlich kann die Krankenkasse Patientenschulungsmaßnahmen als ergänzende Leistung<br />
zur Rehabilitation (§ 43 Abs. 1 [2] SGB V) erbringen (siehe auch die „Gemeinsame Empfehlungen<br />
der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungsprogrammen<br />
auf der Grundlage von § 43 Nr. 2 SGB V“ in der Fassung vom 11. Juni 2001<br />
sowie die entsprechenden „Rahmenempfehlungen der Ersatzkassen“, in der Fassung von 25. November<br />
2004). Diese Maßnahmen sind jedoch nicht dazu gedacht, Defizite in der vertragsärztlichen<br />
(und ggf. stationären) Versorgung zu kompensieren. Die Aufklärungspflicht ist in der ärztlichen<br />
Berufsordnung festgeschrieben.<br />
Derzeit liegen allerdings ausreichend evaluierte Schulungsprogramme nicht vor<br />
Demgegenüber werden von schlafmedizinisch tätigen niedergelassenen Ärzten und von Schlafambulanzen<br />
zunehmend Kostenübernahmeanträge für Schulungsmaßnahmen an die Kassen gerichtet.<br />
Dabei wird auf die aufwendige, über Jahre und Jahrzehnte erforderliche, mit hohen Kosten<br />
verbundene Therapie abgestellt. Das Krankheitsverständnis der Patienten soll verbessert und der<br />
Erfolg der Therapie durch bessere Mitarbeit optimiert werden.<br />
Bei jeder Langzeittherapie ist mit grundsätzlichen Akzeptanzproblemen und im Laufe der Jahre mit<br />
diversen Nebenwirkungen und Komplikationen zu rechnen, die vermindert werden können, wenn<br />
der Patient über die Grundlagen und die Zielsetzung der Therapie informiert ist. Allerdings können<br />
Schulungsmaßnahmen die erforderliche Aufklärung und die in den Hilfsmittelrichtlinie festgeschriebene<br />
„Abnahme“ des Hilfsmittels nicht ersetzen. Derzeit scheint es so, dass viele Patienten,<br />
die zur Einstellung auf eine Überdruck-Therapie in ein Schlaflabor geschickt werden, überhaupt<br />
nicht wissen, was auf sie zukommt. Entsprechend ist dann eine evtl. Ablehnung der Therapie nicht<br />
überraschend. Auch über Erfolg versprechende Behandlungsalternativen zeigen sich viele Patienten<br />
nicht hinreichend aufgeklärt.<br />
Nachteilig erscheint in den schlafmedizinischen Einrichtungen, dass z. T. nur technische Hinweise<br />
zur Anwendung der apparativen Therapie (durch eine/n MTA oder vielleicht auch eine angelernte<br />
studentische Hilfskraft) gegeben werden. In manchen (insbesondere ambulanten) Schlaflaboren ist<br />
nach Angaben von Begutachtungspatienten überhaupt kein schlafmedizinisch versierter Arzt anwesend,<br />
obwohl dies weder mit der Akkreditierungsrichtlinie der DGSM noch mit den gültigen Qualitätssicherungsvereinbarungen<br />
in Übereinstimmung zu bringen ist. Auch der Verpflichtung, sich<br />
weiterhin um die von ihnen veranlasste Geräteversorgung zu kümmern, kommen manche niedergelassene<br />
Ärzte offensichtlich nicht in der in der Hilfsmittelrichtlinie (aber zweifellos auch ohne diese)<br />
gebotenen Weise nach. Dies lässt sich daran erkennen, dass Therapiegeräte nicht selten nach<br />
Jahren mit derart wenig Betriebs- und Therapiestunden zurückgegeben werden, dass zu keinem<br />
Zeitpunkt von einer suffizienten Therapie auszugehen war.<br />
2.12 Intraorale Unterkieferprotrusionsschienen (Mandibular Advancemant Splint,<br />
MAS)<br />
Im Hinblick auf die Anwendung von intraoralen Unterkieferprotrusionsschienen zur Behandlung eines<br />
OSAS ist zu berücksichtigen, dass die Behandlung mit diesen Protrusionsschienen in der „Anlage<br />
I Nr. 3: Polgraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdaignostik und Therapie<br />
der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ der BUB-Richtlinie nicht berücksichtigt ist und es sich<br />
somit um eine „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“(NUB) handelt. Weiterhin ist in<br />
diesem Zusammenhangder aktuelle medizinische Wissensstand zu berücksichtigen .<br />
2.12.1 Aktueller wissenschaftlicher Stand<br />
Im Rahmen der Bearbeitung dieses Kapitels erfolgte eine systematische Literaturrecherche nach<br />
randomisierten und kontrollierten Studien zu Nutzen und Wirksamkeit der Anwendung von<br />
intraoralen Unterkieferprotrusionsschienen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
38
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Die Recherchen wurden hinsichtlich des Publikationsjahres auf 10 Jahre (bis 1995) eingeschränkt.<br />
Insgesamt wurden 21 RCT-Studien ausgewertet [4, 5, 6, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 25, 28, 34, 36, 37,<br />
39, 43, 45, 47, 52, 53, 56].<br />
Weiterhin wurde ein HTA-Bericht zum Schlaf-Apnoe-Syndrom aus dem Jahre 2002 gefunden [41].<br />
Zusätzlich fand sich ein Cochrane-Rewiev „Oral appliances for obstructive sleep apnoea“ aus dem<br />
Jahr 2006 [29].<br />
Ergebnisse der Studienauswertung<br />
Therapie der Wahl („Goldstandard“) zur Behandlung des OSAS ist die Therapie mit CPAP.<br />
Einer Therapie mit intraoralen Protrusionsschienen ist einer nCPAP-Therapie um ca. 30% unterlegen<br />
bei einem definierten Therapieerfolg von AHI
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Protrusionsschienen sind dem Grunde nach keine Hilfsmittel, da es sich im wesentlichen um<br />
zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen handelt. Explizite Abrechnungspositionen sind im BEMA<br />
(Bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstab) oder dem EBM 2000plus aber auch der GOZ (Gebührenordnung<br />
Zahnärzte) oder GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) nicht vorhanden. Auch die BEL (Bundeseinheitliches<br />
Verzeichnis zahnärztlicher Leistungen) und beb-Listen (bundeseinheitliche Benennungsliste)<br />
für Laborleistungen sehen keine Abrechnungspositionen vor. Die Abrechnung erfolgt<br />
deshalb über private Liquidationen (Preisspanne 150-1500€).<br />
Eine vertragsärztliche bzw. vertragszahnärztliche Therapie mit intraoralen Protrusionsschienen ist<br />
somit nicht möglich. Deshalb handelt es sich sozialmedizinisch bei der Behandlung mit intraoralen<br />
Protrusionsschienen um eine sogenannte Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode.<br />
Für eine ambulante, außervertragliche Therapie als neue Behandlungsmethode gilt die für den<br />
MDK verbindlichen Begutachtungsanleitung "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
(NUB)" (Am 14.02.2002 in der überarbeiteten Fassung als Richtlinie nach § 282 Absatz 3 SGB V<br />
beschlossen).<br />
Hiernach und in enger Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />
kommt der Einsatz von NUB zu Lasten der GKV aufgrund eines angenommenen Systemmangels<br />
nur in Frage, wenn eine akut lebensbedrohliche Situation vorliegt, d.h. wenn ohne Anwendung der<br />
beantragten Methode in wenigen Wochen voraussichtlich eine weitere Verschlimmerung mit Todesfolge<br />
oder eine schwere, irreversible Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eintritt. Nach anerkanntem<br />
medizinischen Wissen über den üblichen Verlauf bei OSAS und nach ärztlichem Ermessen<br />
sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.<br />
Anmerkung:<br />
Im Gegensatz zu den obigen sozialmedizinischen Wertungen werden die protrudierenden Unterkieferschienen<br />
bei schlafbezogenen Atmungsstörung von der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)<br />
als Heil- und Hilfsmittel bewertet, die nicht der Behandlung von Zahn- Mund- und<br />
Kieferkrankheiten dienen. Eine Abrechnung im Rahmen der Vertragszahnärztlichen Versorgung<br />
scheide damit aus (Schreiben der KZBV vom 30.03.2006).<br />
Fazit<br />
Auch wenn in Publikationen zu intraoralen Protrusionsschienen ausgeführt wird, dass Protrusionsschienen<br />
eine zwar weniger wirksame, aber doch Alternativbehandlung bei dem Vorliegen einer<br />
leichten bis mäßigen OSAS seien [29], ist zu betonen, dass es sich bei der Anwendung dieser<br />
Schienen um ein NUB-Verfahren handelt, so dass der Krankenkasse diese Therapieoption sozialmedizinisch<br />
nicht empfohlen werden kann.<br />
Es gibt immer wieder Situationen in denen eine CPAP-Therapie bei OSAS als nicht durchführbar<br />
beschrieben wird. Dies ändert jedoch nichts an der sozialmedizinischen Bewertung der Unterkieferprotrusionsschienen<br />
als NUB-Verfahren.<br />
Die neuerdings zunehmende Kombinationstherapie „CPAP + Protrusionsschiene“ stellt ebenfalls<br />
ein NUB-Verfahren dar, dessen Wirksamkeit nicht ausreichend untersucht ist. Entsprechende Studien<br />
hierzu liegen nicht vor. Das gleiche trifft auch bei Protrusionsschienentherapie und der Diagnose<br />
UARS zu.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
40
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
3 Hilfsmittelversorgung<br />
Versagen die allgemeinen und medikamentösen Behandlungsmaßnahmen bzw. beinhalten sie von<br />
vornherein keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder muss der Patient aufgrund eines hohen<br />
kardiovaskulären Risikos therapiert werden, so besteht eine Indikation für die apparative Therapie<br />
der schlafbezogenen Atmungsstörung. Sie kann prinzipiell auf zweierlei Weise durchgeführt werden:<br />
- aktiv mit Geräten, welche die Atemwege "aufdrücken" (z. B. durch CPAP-Geräte) oder passiv<br />
mit intraoralen Geräten, welche die Atemwege "aufziehen". Letztere sind keine Hilfsmittel im<br />
eigentlichen Sinne.<br />
Neben diesen Hilfsmitteln sind weitere Geräte und Vorrichtungen im Einsatz, welche auf unterschiedliche<br />
Art und Weise das <strong>Schnarchen</strong> unterbinden sollen.<br />
Die häusliche Überdrucktherapie, oft auch unzutreffend als „Beatmung“ bezeichnet, stellt die effektivste<br />
Maßnahme bei allen schlafbezogenen Atmungsstörungen einschließlich des behandlungsbedürftigen<br />
krankmachenden <strong>Schnarchen</strong>s dar.<br />
Hilfsmittel zur häuslichen Therapie der obstruktiven Schlafapnoe werden im Hilfsmittelverzeichnis<br />
in der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" behandelt.<br />
Laut Definition der Produktgruppe sind folgende allgemeine Voraussetzungen für eine Verordnung<br />
von Atemtherapiegeräten zu erfüllen:<br />
• Ein positiver Effekt der Behandlung ist nachgewiesen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu<br />
erwarten.<br />
• Aufklärung durch den behandelnden Arzt sowie ggf. den Apotheker über die Wirkungen und<br />
möglichen Nebenwirkungen des verordneten Therapieverfahrens und ggf. der eingesetzten<br />
Medikamente (soweit erforderlich auch über die Grundregeln der Desinfektion/Sterilisation).<br />
• Eigenerfahrung des Patienten über die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Behandlungstechnik<br />
und ein daraus resultierendes Vertrauen, sich selbst helfen zu können.<br />
• Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft und Motivation des Patienten, längere Behandlungsphasen<br />
durchzustehen.<br />
• Kenntnis des verordnenden Arztes über die häuslichen Verhältnisse, soweit dies für eine erfolgreiche<br />
Durchführung der Behandlung notwendig ist.<br />
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, soll eine häusliche Inhalations- bzw. Atemtherapie<br />
nicht durchgeführt werden.<br />
Hinsichtlich der leistungsrechtlichen Grundsätze der Hilfsmittelversorgung wird auf das Gemeinsame<br />
Rundschreiben der Spitzenverbände zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pfelgehilfsmitteln<br />
vom 29. April 2003 verwiesen.<br />
3.1 Continous Positive Airway Pressure (CPAP)<br />
Die nächtliche Überdrucktherapie hat sich als Mittel der Wahl bei der Behandlung schlafbezogener<br />
Atmungsstörungen mit pharyngealer Obstruktion erwiesen. Die sogenannte CPAP-Therapie (Continous<br />
Positive Airway Pressure = Spontanatmung mit einem kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck)<br />
wird mit Hilfe von speziellen elektronischen Geräten durchgeführt.<br />
Das aus einem Kompressor (Lüfter, Gebläse) bestehende elektrische Grundgerät saugt über<br />
Grob- und Feinstaub- sowie ggf. Bakterienfilter Raumluft an, verdichtet diese und erzeugt so einen<br />
definierten, voreinstellbaren konstanten positiven Druck (Abb. 13). Über ein angeschlossenes<br />
Schlauchsystem und spezielle Mund-, Nasen- oder Gesichtsmasken wird dieser Überdruck zum<br />
Patienten geleitet; es kommt zu einer pneumatischen Schienung der im Schlaf erschlafften<br />
Schlund- und Rachenmuskulatur.<br />
Der Beatmungsdruck muss individuell auf den einzelnen Patienten abgestimmt und durch den Arzt<br />
fest am Gerät eingestellt werden. Die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Geräte verfügen über<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
41
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
eine Steuer-/Regelelektronik, so dass durch die Atmung des Patienten verursachte Rückwirkungen<br />
in Form von atemsynchronen Schwankungen des Beatmungsdrucks nicht unzulässig groß werden.<br />
Druck<br />
Flow<br />
Abbildung 13: Vom CPAP-Gerät gelieferter konstanter Druck mit überlagerter Flow-Kurve<br />
Die Geräte sind ca. 1 kg bis 3 kg schwer, netzbetrieben und mittels Tragetasche leicht zu transpor-<br />
Zeit<br />
tieren. Unterschiede zwischen den einzelnen Geräten ergeben sich aus den unterschiedlichen<br />
Ausstattungsvarianten und Zusatzfunktionen, siehe hierzu Kapitel 3.6 und die Einzelproduktlistung<br />
im Hilfsmittelverzeichnis, Produktuntergruppe 14.24.07. Allen Geräten gemeinsam ist aber die<br />
Möglichkeit, die Betriebsdauer und ggf. auch die Therapiedauer, die eingestellten Druckparameter<br />
sowie den aktuell anliegenden Druck abzulesen.<br />
Da die Geräte unmittelbar neben dem Bett des Anwenders zur Anwendung kommen, ist besonderer<br />
Wert auf eine schallgedämpfte, vibrationsarme Ausführung zu legen. Für alle im Hilfsmittelverzeichnis<br />
aufgeführten Geräte gilt, dass der von der WHO festgelegte Grenzwert für ungestörten<br />
Schlaf (30 dB) nicht überschritten wird. Dennoch kann es in seltenen Einzelfällen vorkommen,<br />
dass einzelne Geräte vom Anwender nicht akzeptiert werden, da z. B. die Tonfrequenz in einem<br />
für ihn nicht akzeptablen Bereich liegt. Erhebliche Unterschiede liegen zum Teil in der Verarbeitungsqualität<br />
und in der Bedienfreundlichkeit – hierzu gehört auch das regelmäßige Reinigen der<br />
Geräte und das Austauschen der Filter – vor.<br />
3.2 BiLevel<br />
Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei hohen Behandlungsdrücken, ist die Verwendung von<br />
Geräten mit einem konstanten Druckniveau für Ein- und Ausatmung (inspiratorischer Druck - IPAP;<br />
exspiratorischer Druck - EPAP) nicht möglich. In diesen Fällen werden Spezialgeräte mit zwei<br />
positiven Druckniveaus für Ein- und Ausatmung eingesetzt (so genannte Bi-Level-PAP-Geräte). In<br />
diesen Systemen wird zwischen zwei einstellbaren Druckniveaus, deren Höhe unabhängig voneinander<br />
wählbar ist, umgeschaltet. Die Umschaltung erfolgt patientengetriggert, d.h. mit Beginn der<br />
Ausatmung bzw. Einatmung wird das Druckniveau automatisch auf den voreingestellten Wert geregelt<br />
(Abb. 14).<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
IPAP = EPAP<br />
42
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Druck<br />
Flow<br />
Abbildung 14: Vom Bi-Level-Gerät gelieferter Druck mit überlagerter Flow-Kurve<br />
3.3 Spezielle Überdrucktherapiegeräte mit Druckentlastung<br />
Diese Geräte verfügen über eine in mehreren Stufen wirksame Druckentlastung bei der Ausatmung.<br />
Die Druckentlastung (Abb. 15 und 16) wird von Atemzug zu Atemzug durch das Gerät automatisch<br />
dem jeweiligen Flow angepasst. Der einstellende Arzt gibt lediglich einen Wert für die<br />
maximale Absenkung vor, die während der Therapieeinstellung unter polysomnografischer Kontrolle<br />
ermittelt wird. Bei Bi-level-Geräten kann die Druckentlastung auch zu Beginn und am Ende der<br />
Inspirationsphase wirksam werden. Die Druckentlastung<br />
Die Druck-Entlastung (Abb. 15 und 16) wird durch die Hersteller auch mit den Namenszusätzen<br />
„Bi-Flex“, „C-Flex“, „Soft-Flex“ oder „iPAP“ bezeichnet. Gemäß Herstelleraussage sollen sich der<br />
Patientenkomfort und die Therapie-Akzeptanz verbessern.<br />
Druck<br />
Flow<br />
Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration<br />
Druckentlastung bei der Ausatmung<br />
Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration<br />
Abbildung 15: CPAP-Therapiedruck mit Absenkung mit überlagerter Flow-Kurve<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
IPAP<br />
Zeit<br />
EPAP<br />
automatische<br />
Anpassung<br />
Zeit<br />
43
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Druck<br />
Flow<br />
Abbildung 16: Bi-Level Therapiedruck mit Absenkung mit überlagerter Flow-Kurve<br />
3.4 Bi-Level- S/T<br />
Druckentlastung<br />
Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration<br />
Es handelt sich um Bi-Level-Geräte, welche neben dem nicht-assistierten Modus (siehe 3.2) über<br />
einen weiteren, assistierten Behandlungsmodus verfügen. Sie werden im S-(Spontan)-Modus<br />
durch die Atmung des Patienten getriggert, aber bei längerandauernden Atemstillständen oder Hypoventilationsphasen<br />
ohne ausreichende Triggerung (Unterschreiten einer vorgegebenen, durch<br />
den Arzt einstellbaren Mindestfrequenz) schalten die Geräte automatisch auf eine kontrollierte,<br />
druckgesteuerte Beatmung mit der voreingestellten Frequenz um (T-Modus). Die Geräte unterscheiden<br />
sich in den Einstellmöglichkeiten (z. B. Triggerfunktion, Leckagekompensation).<br />
3.4.1 Average Assured Pressure Support (AVAPS)<br />
Eine Besonderheit stellt dabei die AVAPS-Funktion dar. Bei AVAPS (Average Assured Pressure<br />
Support) handelt es sich um eine Gerätesteuerung, welche den Einatemdruck an eine bestimmte,<br />
vom einstellenden Arzt festgelegte Vorgabe für das Atemzugvolumen anpasst. Diese zur Zeit nur<br />
von der Fa. Respironics angebotene Technik ist kein eigener Beatmungs- oder Druckunterstützungsmodus<br />
sondern eine zuschaltbare Funktion bei der Beatmung. Das Gerät überwacht das<br />
Atemzugvolumen des Patienten und passt dieses sukzessive bei jedem Atemzug an, bis das individuell<br />
ermittelte und voreingestellte Atemzugvolumen erreicht ist. Vermutet wird, dass so ein geringer<br />
IPAP im Vergleich zu konventionellen Bilevel-Beatmung möglich ist. Durch Studien belegte<br />
Einsatzbereiche des AVAPS-Funktion liegen derzeit nicht vor, jedoch wird der Einsatz vom<br />
Hersteller nicht für die Therapie periodischer Atmungsstörungen wie z. B. obstruktive Schlafapnoe<br />
oder Cheyne-Stokes-Atmung propagiert. Vielmehr sieht der Hersteller das Einsatzgebiet im Bereich<br />
der Heimbeatmung als zusätzliche Behandlungsoption bei Ventilationsproblemen.<br />
3.5 Selbsttitrierende Geräte (APAP)<br />
Bei der konventionellen CPAP-Therapie wirkt ständig ein konstanter Druck ein, der bei manchen<br />
Patienten eigentlich nur während kurzer Schlafphasen (z. B. lage – oder REM-abhängig -zum Offenhalten<br />
der oberen Atemwege benötigt wird. Selbsttitrierende Geräte führen ein permanentes<br />
Monitoring unterschiedlicher respiratorischer Kenngrößen (z. B. Erhöhung des Atemwegswiderstandes,<br />
Veränderung der Flussamplitude bei Apnoen und Hypopnoen) durch und stellen danach<br />
den minimal effektiven Druck ein. Hierzu werden unterschiedliche Kenngrößen herangezogen<br />
(Abb. 17). Einige Geräte verfügen über einen eingebauten Pneumo-Tachographen, andere registrieren<br />
Unterschiede in der Umdrehungsgeschwindigkeit der Turbine bei der Ein- und Ausatmung.<br />
Insbesondere unterscheiden sich die Geräte aber in den Entscheidungs-Algorithmen welche für<br />
die Druckanpassung herangezogen werden, so dass ein Austausch der Geräte nicht immer unproblematisch<br />
ist. Die Druckober- und Untergrenzen für den therapeutischen Bereich können durch<br />
den einstellenden Arzt vorgegeben werden.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
Zeit<br />
automatische<br />
Anpassung<br />
44
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Abbildung 17: Polygrafie mit Sleep Doc Porti 5 und ambulante Therapieeinstellung mit APAP: sich anpassender<br />
Druck im Bereich von 3-8 mbar (unterste Ableitung)<br />
Ein bekanntes Problem bei APAP ist, dass manche Patienten schlechter eingestellt sind, als mit<br />
festem Druck (CPAP oder Bi-Level), da APAP-Geräte wieder durch die Druckanpassung selbst<br />
Arousals erzeugen können. Wenn die Einstellung mit APAP-Geräten unbefriedigend ist, sollte eine<br />
Umstellung auf andere Geräte erfolgen.<br />
3.6 Intermittend Positive Pressure Ventilation (IPPV)<br />
Die intermittierende Beatmung mit positivem Druck (nicht verwechseln mit IPPB: Überdruckinhalation)<br />
kann assistiert oder kontrolliert, mit Druck- oder Volumenvorgaben (druckkontrolliert), invasiv<br />
oder nichtinvasiv durchgeführt werden (siehe hierzu <strong>Arbeitshilfe</strong> zur Langzeitbeatmung und Langzeitsauerstofftherapie<br />
der MDK-Gemeinschaft). IPPV im engeren Sinne ist in der Regel nicht bei<br />
isolierter <strong>SBAS</strong> indiziert sondern nur bei Patienten mit einer manifesten respiratorischen Insuffizienz.<br />
Entsprechende Hinweise finden sich auch in aktuellen Leitlinien [22].<br />
3.7 Adaptive Servo-Ventilation bei Cheyne-Stokes-Atmung<br />
Die Cheyne-Stokes-Atmung ist eine, insbesondere bei Patienten mit Herzinsuffizienz und verminderter<br />
linksventrikulärer Auswurfleistung sowie bei zentraler Störung der Atmungsregulation, häufig<br />
auftretende Atmungsstörung und wird oftmals auch als „Periodische Atmung“ bezeichnet. Es handelt<br />
sich um eine besondere Form der zentralen Apnoe und äußert sich durch periodisch auftre-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
45
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
tende Phasen mit an- und abschwellenden Atemzugvolumina und konsekutiven Atempausen. Die<br />
periodische Atmung geht mit ausgeprägten Desaturationen und immer wiederkehrenden Arousals<br />
einher (siehe Abbildung 18 und Kapitel 4.6).<br />
Abbildung 18: Typischer Verlauf der Cheyne-Stokes-Atmung<br />
Das Prinzip der Behandlung des Cheyne-Stokes-Atmung mittels spezieller Behandlungsgeräte basiert<br />
auf einer antizyklischen modulierten Ventilation. Dabei wird in Phasen der Hyperventilation die<br />
Druckunterstützung reduziert, bei nachlassender Atemleistung jedoch automatisch wieder gesteigert.<br />
Die Geräte gleichen äußerlich herkömmlichen Überdrucktherapiegeräten und werden auch<br />
über Nasenmaske (bzw. Mund-Nasenmaske) genutzt. Das komplette System besteht aus einem<br />
Flowgenerator mit varibaler Turbinendrehzahl, integriertem Pneumotachographen, einer Mikroprozessorsteuerung,<br />
Schlauchsystem und der Patientenmaske inkl. Kopfbänderung. Um das Ausmaß<br />
der erforderlichen Druckunterstützung zu bestimmen, berechnet das Gerät basierend auf Atemfrequenz<br />
und Atemzugvolumen die notwendigen Drücke. Folgende Faktoren werden durch den Algorithmus<br />
berücksichtigt:<br />
1. Die letzte durchschnittliche Atemfrequenz des Patienten, einschließlich des Verhältnisses von<br />
Inspiration zu Exspiration und der Länge der Atempausen.<br />
2. Der aktuelle Patientenatemfluss (Richtung, Größe, Änderungsrat).<br />
3. Eine Hintergrund- oder Backup-Atemfrequenz.<br />
Wenn es zu einer zentralen Apnoe bzw. Hypopnoe kommt, wird die Atemunterstützung zunächst<br />
entsprechend des letzten Atemmusters des Patienten fortgesetzt. Hält die Apnoe/Hypopnoe jedoch<br />
an, setzt das Gerät zunehmend die Backup-Atemfrequenz ein.<br />
Zur Zeit finden sich in der Produktuntergruppe 14.24.09 vier Geräte zur Behandlung der Cheyne-<br />
Stokes-Atmung im Hilfsmittelverzeichnis.<br />
3.8 Besondere Funktionen bei Überdruckgeräten zur Behandlung der Schlafapnoe<br />
Die verschiedenen Geräte einer Art (CPAP, APAP oder BiLevel) unterscheiden sich für den Anwender<br />
sichtbar nur geringfügig durch bedienungserleichternde Zugaben und besondere Funktionen,<br />
wie z. B. Fernbedienung, automatische Anpassung an den Umgebungsluftdruck, 12 V-<br />
Anschluss, die, wenn sie benötigt werden, vorrangig der Komfortverbesserung dienen und somit<br />
nicht als Leistung der GKV anzusehen sind (siehe auch Kap. 3.0 – Leistungsrechtliche Grundsätze).<br />
Für Patienten, bei denen in erhöhtem Maße mit Schleimhautaffektionen gerechnet werden<br />
muss, können Geräte mit bereits integrierten Anfeuchtern bevorzugt werden (s. 3.11).<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Hilfestellung bei der Auswahl kann hier die Einzelproduktlistung des Hilfsmittelverzeichnisses nach<br />
§ 128 SGB V, Produktgruppe 14 "Atem- und Inhalationstherapie" geben.<br />
Besondere, über standardmäßige und gemäß Hilfsmittelverzeichnis geforderte Betriebs- und Therapiestundenzähler<br />
hinausgehende Aufzeichnungsmöglichkeiten zur Überwachung der Therapie<br />
(z. B. Aufzeichnung der Druckverläufe über mehrer Tage hinweg, Funktionen zur Erhebung der<br />
Compliance) können für den behandelnden Arzt weitere Therapieinformationen liefern, bedingen<br />
jedoch keine Leistung als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V, sondern sind vielmehr als „ausgelagerte<br />
Diagnostik“ zu betrachten.<br />
3.9 Grundausstattung<br />
Als Standard gehören zum Lieferumfang der Geräte nur ein Schlauchsystem und ggf. erforderliches<br />
Zubehör wie Filter. Maskensysteme werden geräteunabhängig angeboten und sind ebenfalls<br />
individuell auszuwählen, auf die jeweiligen Angaben zur Benutzbarkeit mit verschiedenen Therapie-Systemen<br />
ist zu achten. In der Regel können konfektionierte Masken verwendet werden, die in<br />
verschiedenen Ausführungen und Größen zur Verfügung stehen. Die Verordnung besonders aufwendiger<br />
Masken ist medizinisch zu begründen. Individuell angefertigte Masken werden nur sehr<br />
selten benötigt und sind ebenfalls gesondert zu begründen.<br />
3.10 Masken<br />
Therapiemasken sind im Hilfsmittelverzeichnis innerhalb der Produktuntergruppe 14.24.07.05<br />
„Konfektionierte Masken für CPAP-/Beatmungsgerät“ beschrieben und mit Indiaktionen hinterlegt 6 .<br />
Bei den üblicherweise genutzten Nasenmasken handelt es sich um konfektionierte, industriell vorgefertigte<br />
Systeme- die in verschiedenen Größen angeboten werden. Sie bestehen aus einem<br />
Maskengrundkörper, Abstandshaltern, dem auf der Haut aufliegenden Maskenpolster oder –<br />
wulste, der Haltebänderung und dem Anschluss für den Druckschlauch. Seltener zum Einsatz<br />
kommen Mund-Nasenmasken (so genannte Full-Face-Masken), die die gesamte Mund-<br />
/Nasenpartie überdecken und eine größere Auflagefläche bieten, allerdings auch eine deutliche<br />
Totraumzunahme zur Folge haben.<br />
Ebenfalls selten werden reine Mundmasken genutzt. Sie lassen die Nase komplett frei und ähneln<br />
eher den Mundstücken wie man sie von Taucherausrüstungen her kennt. Zunehmend kommen<br />
auch so genannte Nasenkanülen oder Nasenspitzen-Masken auf den Markt. Diese bieten eine<br />
sehr kleine bis gar keine Auflagefläche und die Luftzufuhr erfolgt z. B. über flexible, großvolumige<br />
Silikonschläuche direkt in die Nase.<br />
Ein Ersatzbedarf für Masken und Haltebänder ist in der Regel in Abständen von 6-12 Monaten zu<br />
erwarten. Viele Masken müssen aber nicht komplett getauscht werden; es genügt oft ein Wechsel<br />
des auf der Haut aufliegenden Maskenwulstes und der Abstandshalter.<br />
Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Anwendung, von<br />
der Schweißsekretion der Haut und natürlich auch von der Pflege der Maske. Die Masken sollten<br />
nicht mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, da hierdurch die Oberflächen angegriffen<br />
und auch Hautreizungen verursacht werden können.<br />
Im Regelfall ist eine Versorgung mit konfektionierten Nasenmasken anzustreben. Insbesondere bei<br />
hohen Drücken dichten häufig industriell konfektionierte Masken schwer ab oder verursachen –<br />
wenn die Kopfbänder zu fest angezogen werden – Druckstellen und Nekrosen vor allem an der<br />
Nasenwurzel. Auch Mundleckagen und Affektionen der Nasenschleimhaut sind häufige Komplikationen.<br />
Mitunter stellen Mund-Nasenmasken dann eine Lösung dar Abb. 19).<br />
6 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe Systeme zur Schlafapnoebehandlung. Hinweis:<br />
In Zukunft werden die unterschiedlichen Maskensysteme in getrennten Produktarten dargestellt.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
47
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Abbildung 19: Konfektionierte Mund-Nasenmaske (links) und Nasenspitzen-Maske (rechts)<br />
3.10.1 Speziell angefertigte Beatmungsmasken<br />
Individuell angepasste Nasalmasken (oder Mund-Nasen-Masken) sind sehr selten, aber insbesondere<br />
bei sehr hohem Therapiedruck erforderlich. Auch Gesichtsdeformitäten oder Muskelatrophien<br />
und erhöhte Gefahr von Druckstellen bei chronischen Hautkrankheiten können eine solch aufwendige<br />
Verordnung begründen, wenn Versuche mit verschiedenen konfektionierten Beatmungsmasken<br />
fehlgeschlagen sind.<br />
Individuell angefertigte Masken können unter der Positionsnummer 14.99.99.0009 abgerechnet<br />
werden. Die Kosten für die Herstellung einer durch einen Epithesentechniker gefertigten Beatmungsmaske<br />
betragen ab etwa € 500,-. Allerdings sind im Einzelfall Kostenvoranschläge bis ca. €<br />
2.500,- bekannt geworden, die sich in den meisten Fällen als nicht begründet herausstellten. Zu<br />
berücksichtigen ist, dass angepasste Masken oftmals auf eine dicke Polsterung und Befestigungsteile<br />
aus Kunststoff verzichten können. Diese können deshalb eine deutlich höhere Lebensdauer<br />
(mitunter mehrere Jahre) als industriell vorgefertigte Masken haben. Im Einzelfall können Maskenabdrücke<br />
auch für die Herstellung weiterer Masken in den Folgejahren benutzt werden, so dass<br />
sich dann die Kosten entsprechend reduzieren lassen. Vor einer Kostenübernahme sollte eine<br />
verbindliche, kurzfristige Lieferzeit festgelegt und die Frage der Gewährleistung (Garantie) geklärt<br />
sein.<br />
3.11 Anfeuchter<br />
Bei einem Teil der Patienten (etwa 20 bis 30%) ist eine Anfeuchtung/Erwärmung der Atemluft notwendig.<br />
Entsprechende Systeme werden in der Regel als Option zu den Geräten angeboten. Einige<br />
Geräte verfügen bereits über integrierte Warmluftanfeuchter.<br />
Warmluftanfeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigem Schlauchsystem<br />
und einer regulierbaren Heizeinrichtung. Sie werden in das Schlauchsystem integriert, so<br />
dass die nicht angefeuchtete Luft mit Raumtemperatur aus dem Therapiegerät entweder durch das<br />
warme Wasser oder darüber hinweg strömt und so konditioniert wird. Der zum Patienten führende<br />
Schlauch ist dabei nicht beheizt, so dass die Feuchtigkeit u. U. an den Schlauchwänden kondensiert.<br />
Es ist zu beachten, dass nur Geräte genutzt werden sollen, die durch den Hersteller des Therapiegerätes<br />
freigegeben worden sind. Warmluftbefeuchter sind im Hilfsmittelverzeichnis in der<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
48
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Produktart 14.24.07.7 gelistet 7 . Die eingesetzten mehrfach verwendbaren Wasserbehälter („Befeuchterkammern“)<br />
müssen leicht zu reinigen sein. Die Verwendung von Sterilwasser oder Einweg-Befeuchterkammern<br />
ist im häuslichen Bereich in der Regel nicht notwendig.<br />
Unbeheizte Anfeuchter haben sich als wenig effektiv erwiesen und werden kaum noch im Rahmen<br />
der Schlafapnoetherapie eingesetzt (s. Hilfsmittelverzeichnis-Pos.Nr. 14.24.07.6 8 ).<br />
Bei sachgerechter Anwendung von Warmluftbefeuchtern konnten nach einer Studie der Med. Universitätsklinik<br />
Ulm im Vergleich zu einer Therapie ohne Befeuchtersystem keine Hinweise auf eine<br />
verstärkte Kolonisation der Masken mit Bakterien oder Pilzen gefunden werden.<br />
Bei Benutzung eines Atemluftbefeuchters ist zu beachten:<br />
• Nur bei Bedarf benutzen.<br />
• Nur Geräte verwenden, die sich restlos reinigen und trocknen lassen. Alle Anfeuchter, bei denen<br />
nach der Reinigung eine Restfeuchte zurückbleibt, sind ungeeignet (auf Listung im Hilfsmittelverzeichnis<br />
achten, da bei diesen Geräten die Reinigungsfähigkeit geprüft wurde).<br />
• Wasserbehälter nach Herstellervorgabe (nicht überfüllen!) mit abgekochten Trink- oder destilliertem<br />
Wasser (zur Vermeidung von Verkalkungen) füllen; Sterilwasser ist nicht erforderlich.<br />
• Das Wasser muss täglich gewechselt werden.<br />
• Der Wasserbehälter muss täglich gründlich gereinigt und getrocknet werden (analog zur täglichen<br />
Maskenreinigung).<br />
• Wie bei allen erheblichen Veränderungen am Schlauch-Masken-System kann nach der Nachrüstung<br />
eines Anfeuchters eine polygrafische Kontrolluntersuchung zweckmäßig sein.<br />
Siehe auch Kapitel 1.6, Nebenwirkung.<br />
3.12 Sonstiges Zubehör<br />
Individuell unterschiedlich können die Anforderungen des Patienten an die Optionen des Gerätes<br />
sein. So ist ggf. ein 12- oder 24 Volt-Adapter für den Betrieb im Automobil nötig (z. B. LKW-<br />
Fahrer). Diese Adapter sind i. d. R. aber nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Bei<br />
beruflich bedingter Notwendigkeit können sie jedoch auf Antrag durch den Rentenversicherungsträger<br />
übernommen werden.<br />
Abbildung 20: Sauerstoffadapter<br />
3.13 Folgekosten der Hilfsmittelversorgung<br />
7 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe 14.24.07 Systeme zur Schlafapnoebehandlung,<br />
Produktart 14.24.07.7 Warmluftanfeuchter für nCPAP-Geräte<br />
8 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe 14.24.07 Systeme zur Schlafapnoebehandlung,<br />
Produktart 14.24.07.6 Kaltluftanfeuchter für nCPAP-Geräte<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
49
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
In den meisten Fällen muss die häusliche Überdrucktherapie lebenslang durchgeführt werden. Es<br />
entstehen somit laufende Kosten für Betrieb, Wartung, Verbrauchsmaterial, Ersatzteile und Neubeschaffung<br />
der Hilfsmittel und ggf. für den Betrieb erforderliches Zubehör.<br />
3.13.1 Wartung der Überdrucktherapiegeräte<br />
Seitens der Hersteller wird eine Wartung der Therapiegeräte in jährlichen oder von den Betriebsstunden<br />
abhängigen Intervallen empfohlen.<br />
Gemäß diesen Herstellerangaben sind dann die Geräte regelmäßigen Kontrollen und Wartungen<br />
zu unterziehen. Wartungsintervalle für die einzelnen Geräte können auch dem Hilfsmittelverzeichnis,<br />
hier der Merkmalsbeschreibung der einzelnen aufgeführten Therapiegeräte bzw. der Bedienungsanleitung<br />
eines Gerätes, entnommen werden. Durch die Vorlage der Wartungsberichte ist<br />
auch eine Kontrolle der Nutzung möglich, sofern der Stand des Betriebsstundenzählers und des<br />
Therapiestundenzählers eingetragen wurde.<br />
Die insbesondere durch die Wartung bestimmten Follow-Up-Kosten der CPAP-Therapie unterliegen<br />
weiten Schwankungen zwischen ca. 200 € - 500 € pro Jahr. Einige Firmen bieten Geräte ohne<br />
erforderliche Wartungen an, so dass durch die Auswahl eines Gerätes über die übliche<br />
Lebensdauer von ca. 5 Jahren erhebliche Folgekosten eingespart werden können.<br />
3.13.2 Ersatzteile<br />
Reparaturen und Ersatzteile, die auch bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch" durch Verschleiß erforderlich<br />
werden, sind von den Kassen zu übernehmen.<br />
3.13.3 Fein- und Grobstaubfilter<br />
Überdrucktherapiegeräte benötigen für einen einwandfreien Betrieb sogenannte Fein- und Grobstaubfilter,<br />
die aus der angesaugten Luft Verunreinigungen entfernen. Diese Filter müssen laut<br />
Herstellerangaben regelmäßig gereinigt bzw. gewechselt werden. Die Wechselfrequenz ist im wesentlichen<br />
vom Standort des Gerätes abhängig, so dass hier erhebliche Mengenunterschiede bei<br />
sonst vergleichbarer Versorgung auftreten können. Bakterienfilter sind regelhaft nicht erforderlich.<br />
Im Einzelfall sollten hier die Leitlinien zur Aufarbeitung von Geräten zur respiratorischen<br />
Heimtherapie beachtet werden 15 .<br />
3.13.4 Schlauchsysteme<br />
Das Schlauchsystem stellt die Verbindung zwischen dem Überdrucktherapiegerät und dem Patienten<br />
dar. Grundsätzlich können wiederverwendbare Schläuche eingesetzt werden; bei regelmäßiger<br />
Reinigung und sachgemäßer Pflege sind die Schlauchsysteme oft jahrelang verwendbar. Eine Sterilisation<br />
der Schlauchsysteme ist nicht erforderlich.<br />
Bei der Überdrucktherapie erfolgt eine Filtration der zugeführten Luft am Grob- und Feinstaubfilter<br />
des Gerätes sowie ggf. am Bakterien-/Virenfilter des Schlauchsystems (siehe Kap. 3.13.3). Es gibt<br />
keine Erkenntnisse, dass eine regelmäßige Sterilisation oder auch nur Desinfektion der Schlauchsysteme<br />
die Infektgefährdung vermindern würde. Das gilt selbst während eines interkurrenten Infektes.<br />
Das Risiko einer Übertragung von Erregern durch andere Kontaminationswege, ist wahrscheinlich<br />
auch bei optimaler persönlicher Hygiene wesentlich größer und kann erwiesenermaßen<br />
durch die Behandlung der Schlauchsysteme nicht verringert werden.<br />
3.13.5 Stromkosten<br />
Die regelmäßige Nutzung eines CPAP-Gerätes verursacht durchschnittlich pro Jahr Stromkosten<br />
in Höhe von 100 € bis 125 €. Die aktuelle Rechtsprechung des BSG bestätigt, dass die mit dem<br />
Betrieb medizinisch notwendiger Hilfsmittel zwangsläufig entstehenden Kosten in die Leistungspflicht<br />
der Krankenkassen fallen. Je nach Krankenkassenart werden unterschiedliche Vergütungen<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
50
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
(Pauschalen, Einzelnachweis etc.) in unterschiedlichen Höhen gewährt. Eine einheitliche Empfehlung<br />
der Spitzenverbände der Krankenkassen liegt nicht vor.<br />
3.14 Sonstige "Hilfsmittel"<br />
Neben den zuvor beschriebenen Hilfsmitteln werden auch immer wieder neue Produkte zur Behandlung<br />
des <strong>Schnarchen</strong>s (siehe auch Kapitel 4.2) und der Schlafapnoe auf den Markt gebracht.<br />
Falls ihnen überhaupt eine Wirkung zugesprochen werden kann, dann in der Regel nur eine Weckfunktion.<br />
So werden z. B. Kugeln oder Bälle in den Pyjama eingenäht, um das Liegen auf dem<br />
Rücken zu unterbinden, oder es wird versucht, mit Kinnbinden den Mund verschlossen zu halten.<br />
Halskrawatten zum Strecken des Halses und Nasenflügeldilatatoren vermindern zwar manchmal<br />
das <strong>Schnarchen</strong>, bewirken jedoch nicht nachweislich eine Verbesserung der Obstruktionen. Bei<br />
nur in Rücklage auftretenden Apnoen können Kugeln und Bälle in ca. 1-2 % der Fälle wirksam<br />
sein.<br />
Allen Produkten ist gemeinsam, dass ein Wirksamkeitsnachweis bisher nicht erbracht wurde und<br />
somit eine Verordnungsfähigkeit nicht gegeben ist.<br />
3.15 Neu- oder Umversorgung<br />
Die Patienten erhalten nach erfolgreicher Therapieeinstellung bei der Entlassung aus dem Schlaflabor<br />
in der Regel ein Therapiegerät desjenigen Typs, mit dem auch die Einstellung vorgenommen<br />
wurde. Aus der Sicht der Krankenkasse, die oft erst Wochen oder Monate später den Kostenübernahmeantrag<br />
erhält, ist das nicht immer die günstigste Lösung. Sie verfügt evtl. über Lagergeräte<br />
oder kann über die von ihr bevorzugten Lieferanten auf günstigere Angebote zurückgreifen. Auch<br />
wenn ein älteres Therapiegerät längere Zeit repariert werden muss oder nicht mehr reparabel ist,<br />
wird nach der grundsätzlichen Möglichkeit eines Geräteaustausches gefragt. Dabei soll ein gesundheitliches<br />
Risiko für den Patienten möglichst ebenso vermieden werden wie unnötige Kosten,<br />
z. B. durch erneute aufwendige Kontrolluntersuchungen.<br />
Fast jeder CPAP-Patient gibt mehr oder weniger ausgeprägte anfängliche Gewöhnungsprobleme<br />
an, die meist erst nach einigen Tagen oder Wochen eintreten. Dazu gehören vor allem die durch<br />
die Maske verursachten Schwierigkeiten wie Druckstellen und Leckagen. Das CPAP-Gerät selbst<br />
verursacht nur selten Akzeptanzprobleme.<br />
Auch bei der Umstellung auf ein neues Gerät (selbstverständlich mit der gleichen Druckeinstellung)<br />
muss der Patient eine Gewöhnungsphase durchstehen, die aber nicht vorrangig durch die<br />
Maske verursacht wird (die er ja in den meisten Fällen weiterbenutzen kann). Ungewohnt sind für<br />
ihn insbesondere Veränderungen der Druckkonstanz und ggf. des Druckwechsels bei Bi-Level-<br />
PAP-Geräten. In der Mehrzahl der Fälle genügt es, die Therapieeffizienz nach einigen Wochen der<br />
Eingewöhnung mit einem ambulanten Monitoring zu überprüfen. Die Erfordernis einer routinemäßigen<br />
Neueinstellung im Schlaflabor nach einem Gerätetausch ist nicht belegt.<br />
3.16 Hygienische Wiederaufbereitung<br />
Hinsichtlich der hygienischen Wiederaufarbeitung von Produkten zur Atemtherapie hat ein<br />
Herstellerverband [Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie;<br />
Empfehlungen für Hersteller, Betreiber und Anwender; erstellt vom Fachbereich Respiratorische<br />
Heimtherapie im Fachverband SPECTARIS; Verion 2.1 / 06.05.03;<br />
www.spectaris.de/downloads/310106_Hygieneempfehlungen.pdf] Empfehlugen für<br />
Herstellerbetriebe und Anwender für die “Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der<br />
Respiratorischen Heimtherapie” herausgegeben. Dabei wird auf die Anforderung des<br />
Medizinproduktegesetzes und auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes sowie des<br />
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte Bezug genommen. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Frage, ob Therapiegeräte an andere Versicherte<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
51
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
weitergegeben werden können und welche hygienischen Aufarbeitungsschritte dabei eingehalten<br />
werden müssen, auch wenn bei dem Vorbenutzer eine chronische Infektionvorgelegen hatte, derzeit<br />
noch kontrovers diskutiert wird.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
52
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
4 Ausgewählte Themen<br />
4.1 Schlafbezogene Atmungsstörungen und assoziierte kardiovaskuläre Erkrankungen<br />
Etwa 20-30% aller Europäer leiden nachweislich unter Störungen des Schlafes und schlafbezogenen<br />
Erkrankungen. Diese beinhalten quantitativ nur etwa 10% schlafbezogene Atmungsstörungen<br />
(<strong>SBAS</strong>), wobei deren Bedeutung qualitativ aber weit höher einzustufen ist, da sie mit der höchsten<br />
Mortalität der mit Schlafstörungen einhergehenden Erkrankungen behaftet sind [46]. Es ist heute<br />
eindeutig belegt, dass diese erhöhte Mortalität im wesentlichen durch kardiovaskuläre Folge- und<br />
Begleiterkrankungen bedingt ist.<br />
In epidemiologischen Studien [51] konnte nachgewiesen werden, dass das obstruktive Schlafapnoesyndrom<br />
(OSAS) ein Kofaktor für die Morbidität von Patienten mit Herzkreislauferkrankungen<br />
darstellt. Dies gilt auch unabhängig von anderen Einflussgrößen – wie z. B. Alter, Körpergewicht<br />
und metabolischen Erkrankungen – mit einem erhöhten kardiovaskulären Risiko. Die Auswirkung<br />
als Risikofaktor trifft vor allem auf die systemarterielle Hypertonie zu, aber auch auf den Myokardinfarkt<br />
und die Entstehung zerebrovaskulärer Störungen, wie z. B. den Schlaganfall. Nächtliche<br />
Herzrhythmusstörungen können ebenfalls durch eine OSA induziert werden, so unter anderem AV-<br />
Blöcke, Sinusarreste und eine absolute Arrhythmie mit Vorhofflimmern. Schließlich kann die OSA<br />
auch zur Entwicklung einer Herzinsuffizienz beitragen.<br />
Die Inzidenz von arterieller Hypertonie, koronarer Herzerkrankung, akutem Myokardinfarkt, Herzrhythmusstörungen<br />
und Schlaganfall ist bei OSAS-Patienten höher als in gesunden Vergleichskollektiven<br />
mit Menschen ohne schlafbezogene Atmungsstörungen [51] (Tab. 8).<br />
Spektrum akuter und chronischer Effekte der OSA auf das Herz-Kreislauf-System<br />
akute Effekte („Nacht“)<br />
Prävalenz (%) Evidenz<br />
Blutdruckanstiege großer/kleiner Kreislauf bis 100 +++<br />
Herzrhythmusstörungen<br />
Sinusarrhythmien bis 100 +++<br />
Sinusarrest/AV-Blöcke 5-10 ++<br />
ventrikuläre Extrasystolen 5-10 +<br />
Vorhofflimmern 5-10 ++<br />
chronische Effekte („Tag“)<br />
systemarterielle Hypertonie 40-60 +++<br />
pulmonale Hypertonie 20-30 +/++<br />
koronore Herzerkrankung 20-30 ++<br />
Schlaganfall 5-10 ++<br />
Linksherzinsuffizienz 5-10 ++<br />
OSA, obstruktive Schlafapnoe; AV-Blöcke, atrioventrikuläre Blöcke;<br />
+/++/+++, Evidenzniveau für kausalen Zusammenhang aufgrund epidemiologischer, klinischer und experimenteller<br />
Studien gering/mittel/hoch<br />
Tabelle 8: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor [51]<br />
Pathophysiologisch wird die Entstehung der OSA-assoziierten kardiovaskulären Erkrankungen<br />
durch eine komplexe Interaktion neuraler, mechanischer, hämodynamischer und humoraler Faktoren<br />
erklärt.<br />
Ursächliche Pathomechanismen werden ausgelöst durch<br />
• Blutgasveränderungen,<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
53
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
• intrathorakale Druckschwankungen und<br />
• konsekutive Weckreaktionen (Arousals)<br />
Im Vordergrund steht hier eine spezifische Störung des vaskulären Mikromilieus im Rahmen der<br />
nächtlichen Hypoxämien. Das vaskuläre Mikromilieu bei der OSA ist durch Symphatikusaktivierung,<br />
erhöhten oxidativen Stress und proinflammatorische Veränderungen gekennzeichnet. Gemeinsame<br />
Endstrecke ist dabei die endotheliale Dysfunktion, eine etablierte Vorstufe für arterielle<br />
Hypertonie und Atherosklerose.<br />
obstruktive<br />
Schlafapnoe<br />
chronische<br />
intermittierende Hypoxie<br />
Alter<br />
Geschlecht,<br />
genetische Faktoren<br />
Rauchen<br />
Hyperlipidämie<br />
Diabeties melitus<br />
Aus: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor. [50]<br />
Die mit der OSA assoziierte intermittierende Hypoxie ist begleitete von einer Veränderung neuraler,<br />
mechanischer, hämodynamischer und humoraler Faktoren. Die Störung des vaskulären Mikromilieus<br />
mündet in eine endotheliale Dysfunktion ein. Diese Einschränkung der endothelabhängigen<br />
Vasodilatation ist eine etablierte Vorstufe von arterieller Hypertonie und Atherosklerose. Die<br />
OSA stellt einen unabhängigen Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen dar, dabei muss oft<br />
noch der zusätzliche Einfluss anderer kardiovaskulärer Risikofaktoren berücksichtigt werden.<br />
Alveoläre Hypoventilation führt zur Hypoxämie und diese zu einer präkapillären pulmonalen Vasokonstriktion.<br />
Bei chronischer alveolärer Hypoventilation kann auf diesem Wege bei Manifestation<br />
im Blutgefäßsystem der Lunge ein Cor pulmonale entstehen. Die Hypoxämie kann so auch in anderen<br />
sauerstoffsensiblen Organen, insbesondere bei deren Vorschädigung (z. B. koronare Herzkrankheit,<br />
Cerebralarteriensklerose), zur Ischämie mit nachfolgenden akuten und/oder chronischen<br />
Störungen führen.<br />
Während der obstruktiven Schlafapnoe, also bei obstruierten oberen Atemwegen, stellt sich eine<br />
Senkung des intrathorakalen Drucks ein. Die dadurch sinkende Vorlast bedingt einen vermehrten<br />
venösen Rückstrom und führt zu einem vermehrten zentralen Volumenangebot. Bei Beendigung<br />
der Obstruktion steigt dann akut die rechtsventrikuläre Vorlast.<br />
Eine solche Volumenlast führt zur akuten Rechtsherzbelastung/-dilatation. Die damit verbundene<br />
Dehnung der Vorhöfe hat eine vermehrte Freisetzung natriuretischer Faktoren zur Folge. Dieses<br />
kann den Hintergrund einer oft von Patienten mit nächtlichen Atemwegsobstruktionen beklagten<br />
Nykturie darstellen. Konsekutiv zur Rechtsherzbelastung tritt eine Reduzierung des Schlagvolumens<br />
über die Behinderung der diastolischen Füllung des linken Herzens auf. Parallel zu den in-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
neural<br />
- Sympathikusaktivierung<br />
mechanisch-hämodynamisch<br />
- ������������intrathorakale<br />
Drunkschwankungen<br />
- Scherstress<br />
(RR↑ systemisch + pulmonal)<br />
humoral<br />
Störung des vaskulären<br />
Mikromilieus<br />
Endotheliale Dysfunktion<br />
arterielle Hypertonie<br />
pulmonale Hypertonie<br />
Atherosklerose<br />
KHK, Myokardinfakt<br />
Schlaganfall<br />
54
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
trathorakalen Druckschwankungen sind ebenso Schwankungen der Herzfrequenz bedingt durch<br />
wechselnde Nervenaktivitäten des vegetativen Vagotonus und des Sympatikotonus zu beobachten.<br />
Weckreaktionen infolge von Herzfrequenz- und Blutdruckschwankungen führen zu einer Fragmentierung<br />
des Schlafes. Hierdurch kann es einerseits wiederum zu weiteren nächtlichen Auswirkungen<br />
auf das Herz-Kreislauf-System kommen, andererseits kann auch die physiologische nächtliche<br />
Rückstellung humoraler Rezeptoren gestört werden.<br />
Die beschriebenen pathophysiologischen Veränderungen führen zu einer zum Teil erheblichen<br />
Beeinflussung des Herz-Kreislauf-Systems, so dass ein Zusammenhang der <strong>SBAS</strong> mit folgenden<br />
Erkrankungen beschrieben/diskutiert wird:<br />
• Pulmonal-arterieller Hochdruck,<br />
• Cor pulmonale,<br />
• Systemischer arterieller Hochdruck,<br />
• Kardiomyopathien,<br />
• Koronare Herzkrankheit / Myokardinfarkt<br />
• Linksherzinsuffizienz,<br />
• Nächtliche Herzrhythmusstörungen,<br />
• Schlaganfall.<br />
Zusammenhänge zwischen OSAS und erhöhter kardiovaskulär bedingter Letalität im Langzeitverlauf<br />
von Patienten mit den oben genannten Erkrankungen sind belegt [51]. Einerseits stellen die<br />
komplexen Apnoe-assoziierten Beeinträchtigungen der aktuellen kardialen Funktion, der Herzfrequenz<br />
sowie der pulmonalen und peripheren Zirkulation eine akute Gefährdung dieser Patienten<br />
im Schlaf dar. Andererseits tragen diese nächtlichen Veränderungen aber auch zur Manifestation<br />
einer auch am Tage bestehenden arteriellen Hypertonie, Linksherzhypertrophie, Herzinsuffizienz<br />
und pulmonalen Hypertonie im Sinne chronischer Erkrankungen bei.<br />
Pathogenetisch stehen dabei die intrathorakalen Druckschwankungen mit mechanischen, endokrinen<br />
und zentralnervösen sowie Blutgasveränderungen im Vordergrund.<br />
4.1.1 Pulmonal-arterieller Hochdruck<br />
Bei Patienten mit nächtlichen schlafbezogenen Atmungsstörungen kommt es während der Atempausen<br />
bzw. während des Schlafes zu repetitiven Druckanstiegen im kleinen Kreislauf. Die höchsten<br />
Werte finden sich in den REM-Phasen. Längerandauernde Apnoen mit schwerer Hypoxämie<br />
und respiratorischer Azidose ziehen eine Erhöhung des pulmonal-vaskulären Widerstandes nach<br />
sich. Dabei wird die Erhöhung des pulmonalarteriellen (PA)-Druckes wahrscheinlich über eine Hypoxie-getriggerte<br />
pulmonale Vasokonstriktion hervorgerufen.<br />
Neben der alveolären Hypoxämie und der respiratorische Azidose ist auch der Effekt des negativen<br />
intrathorakalen Drucks mit konsekutiver Volumenbelastung des Herzens als wirksamer Auslöser<br />
zu berücksichtigen.<br />
Zu der Fragestellung, ob schlafbezogene Atmungsstörungen, insbesondere obstruktive Schlafapnoe-Erkrankungen,<br />
eine pulmonale Hypertension bewirken können, wurden in den letzten 15 Jahren<br />
einige wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. [8, 9]. Der zusammenfassende Tenor<br />
dieser wissenschaftlichen Untersuchungen ist, dass nächtliche Atemregulationsstörungen allein<br />
selten eine pulmonale Hypertension bewirken können. Es müsse zusätzlich eine Erkrankung der<br />
Lunge vorhanden sein, die auch tagsüber zur Hypoxie führt. Die einzige Arbeit von Saikov (1999)<br />
konnte nachweisen, dass auch OSAS allein ohne zusätzliche COPD zu einer pulmonalen Hypertonie<br />
führen kann. Entscheidend ist jedoch, dass bei einem bestehenden Cor pulmonale oder einer<br />
pulmonaler Hypertonie anderer Genese eine nächtliche Hypoxie die pulmonale Hypertonie verstärkt.<br />
Ebenso kann auch eine Hyperkapnie mit respiratorischer Azidose eine Vasokonstriktion in<br />
der Lungenstrombahn negativ beeinflussen.<br />
Initial nahm man an, dass von der Entstehung einer pulmonalarteriellen Hypertonie bevorzugt Patienten<br />
mit gleichzeitiger Ventilationsstörung im Rahmen einer chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankung<br />
oder bei extremer Adipositas – betroffen seien. Mittlerweile konnte die Entwicklung einer<br />
pulmonalen Hypertonie aber auch bei Patienten mit alleiniger OSA demonstriert werden (s.o.).<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Die Prävalenz der fixierten pulmonalen Hypertonie im kleinen Kreislauf wird bei Patienten mit<br />
Schlafapnoe ohne primär pulmonale Erkrankung mit 20 bis 30 % angegeben.<br />
Mittlere PA-Drucke liegen in diesem Patientenkollektiv
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Die Störung des vaskulären Mikromilieus bei der OSA trägt zu einer akzelerierten Atherosklerose<br />
bei. Direkte Hinweise für eine Begünstigung der Atherosklerose durch die OSA ergaben in gezielten<br />
Studien z. B. Messungen der Intima-media-Dicke an der A. carotis.<br />
Die Prävalenzrate der KHK bei der OSA beträgt 20 bis 30%, umgekehrt tritt bei Patientenkollektiven<br />
mit angiographisch gesicherter KHK in bis zu 50% der Fälle (also deutlich häufiger als in der<br />
Normalbevölkerung) eine OSA auf [51]. Dem möglichen Einfluss der Atemregulationsstörung auf<br />
den Sauerstoffbedarf des Herzens muss deshalb große Beachtung geschenkt werden. Bei intakter<br />
Koronarreserve kann allein durch eine kurzfristige Apnoe kaum eine bedeutsame Myokardischämie<br />
induziert werden. Bei Patienten mit bestehender koronarer Herzkrankheit konnten jedoch eindeutig<br />
Apnoe-abhängige klinisch relevante Ischämien dokumentiert werden. Als Ursachen kommen<br />
dabei in Betracht:<br />
• Apnoe-bedingte Hypoxämien,<br />
• erhöhter Sympatikotonus, der zu einer Steigerung des myokardialen Sauerstoffverbrauchs, zur<br />
Verkürzung der Diastolendauer und zur koronaren Vasokonstriktion führt und die<br />
• Volumenbelastung, die über eine Erhöhung der diastolischen Wandspannung die koronare<br />
Nachlast erhöht und so den Koronarfluss behindert.<br />
Patienten mit koronarer Herzerkrankung und schlafbezogener Atemregulationsstörung sind somit<br />
kardial hochgradig gefährdet, zumal langanhaltende Apnoen bei präexistierenden Veränderungen<br />
der Koronarien zu einer erheblichen Verstärkung der myokardialen Ischämie führen können.<br />
Der Zusammenhang zwischen der Schlafapnoe und dem Auftreten eines Herzinfarktes ist weiterhin<br />
in einigen Punkten noch nicht abschließend geklärt. Jedoch scheint die Schlafapnoe ein zusätzlicher<br />
Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung zu sein und somit die Wahrscheinlichkeit<br />
des Auftretens eines vor allem nächtlichen/frühmorgendlichen Herzinfarktes z. B. durch nächtliche<br />
Desaturationen infolge Verminderung des myokardialen Sauerstoffangebots zu erhöhen. Hierfür<br />
sprechen auch ST-Segment-Analysen des nächtlichen Elektrokardiogramms von Patienten mit<br />
OSA.<br />
Die Zusammenhänge zwischen der koronaren Herzerkrankung und der Schlafapnoe wurden auch<br />
bei Patienten mit obstruktivem <strong>Schnarchen</strong> beschrieben und ließen sich auch dann nachweisen,<br />
wenn Alter, Gewicht und zusätzliche Risikofaktoren wie arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus und<br />
Rauchen berücksichtigt wurden. Die hämodynamischen Veränderungen während der Atmungspausen<br />
und der daraus resultierende gestörte koronare Blutfluss sind insbesondere bei Patienten<br />
mit einem linksventrikulär belasteten Herz und somit einem erhöhten linksventrikulären enddiastolischen<br />
Druck, relevant. Die Koexistenz von KHK, Herzinsuffizienz und OSAS stellt somit eine besondere<br />
Risikokonstellation dar.<br />
4.1.6 Linksherzinsuffizienz<br />
Die Schlafapnoe stellt nicht nur für KHK-Patienten sondern auch für Patienten mit einer chronischen<br />
Herzinsuffizienz einen zusätzlichen Risikofaktor dar. Es sind Zusammenhänge zwischen<br />
dem Ausprägungsgrad der nächtlichen Atmungsstörungen und dem Ausmaß der linksventrikulären<br />
kardialen Auswurfleistung (Ejektionsfraktion, EF) beschrieben worden [51]. Die pathophysiologischen<br />
Folgeerscheinungen der obstruktiven Schlafapnoe stellen sowohl eine chronische Linksherz-<br />
als auch Rechtsherzbelastung dar und können eine schon bestehende Herzinsuffizienz verstärken<br />
oder eine solche aber möglicherweise auch erst auslösen.<br />
OSA-Patienten leiden in fünf bis zehn Prozent der Fälle an einer Linksherzinsuffizienz. Mögliche<br />
Bindeglieder zwischen OSA und Linksherzinsuffizienz sind die arterielle Hypertonie und die KHK.<br />
Der hohe pulmonalarterielle präkapilläre Verschlussdruck während der Apnoen, die Nachlasterhöhung<br />
des Herzens, der hohe intrathorakale Druck, der verminderte koronare Blutfluss und die Hypoxämie<br />
führen in synergistischer Wirkung zu bzw. verstärken eine linksventrikuläre Dysfunktion<br />
mit Verminderung des Herzzeitvolumens.<br />
Patienten mit schwerer Linksherzinsuffizienz, das heißt,einer linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />
(EF)
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
noe mit charakteristischen spindelförmigen Hyperventilationsphasen, die primär als Folge der<br />
Herzinsuffizienz aufgefasst wird. Dieses periodische Atmungsmuster zeigt typische Blutgasveränderungen,<br />
die auch bei Apnoen bzw. Hypopnoen vorkommen. Neben der Hypoxämie in den Phasen<br />
der verminderten Atmung stellen vor allem die in den Phasen der Hyperventilation auftretenden<br />
Arousals einen kardiovaskulären Risikofaktor dar.<br />
Siehe auch Kapitel 3.7 und 4.6.<br />
4.1.7 Nächtliche Herzrhythmusstörungen<br />
Bei der Mehrzahl der Patienten sind parallel zu den Apnoen/Hypopnoen verlaufende, zyklische<br />
Undulationen der Herzfrequenz (Wechsel von Sinusbradykardie/-tachycardie) zu beobachten. Ursächlich<br />
wird dieses Phänomen erklärt durch die Dominanz der parasympathischen vegetativen<br />
Nervenaktivität während der Apnoen und andererseits das im Wechsel dazu auftretende Überwiegen<br />
der Sympathikusaktivität während der Hyperventilationsphasen.<br />
In den nächtlichen Apnoephasen kommt es typischerweise zu einem Absinken der Herzfrequenz.<br />
Dieses verläuft allgemein proportional zum Abfall der Sauerstoffsättigung. Sowohl die Hypoxämie<br />
wie auch das Aussetzen der Atmung selbst sind wichtige Faktoren für das Entstehen einer Bradykardie.<br />
Mit dem Wiedereinsetzen der Atmung nach einer Apnoe kommen dann Faktoren zum Tragen,<br />
die ihrerseits eine Tachykardie resultieren lassen. Die Kombination dieser Mechanismen führt<br />
zu den bei Patienten mit nächtlichen Atmungsstörungen häufig anzutreffenden Herzfrequenzmodulationen.<br />
Bei Patienten mit Schlafapnoe finden sich in 7-10% eine Sinusbradykardie, Sinusarrest in<br />
9-11% sowie AV-Blockierungen in 4-8%. Besonders betroffen sind hier Patienten mit schwerer<br />
OSA im „rapid eye movement“- (REM-) Schlaf.<br />
Für die Genese von ventrikulären Extrasystolen (VES) im Rahmen der OSA ist hauptsächlich die<br />
nächtliche Hypoxämie verantwortlich. So weisen Patienten mit einem Abfall der Sauerstoffsättigung<br />
unter 60% einen erhöhten Anteil an ventrikulären Arrhythmien auf. Ein gehäuftes Auftreten<br />
von höhergradigen ventrikulären Rhythmusstörungen konnte bei Patienten mit einem ausgeprägten<br />
Schlafapnoesyndrom (RDI > 35/h) nachgewiesen werden, wobei eine koronare Herzerkrankung<br />
sich hier potenzierend auswirkte.<br />
Ob über die Induktion von VES und bradycarden Rhythmusstörungen auch das Risiko für den<br />
plötzlichen Herztod erhöht wird, ist noch nicht abschließend geklärt.<br />
Neuerdings wird die OSA auch mit dem Auftreten von Vorhofflimmern in Verbindung gebracht. So<br />
wurde gezeigt, dass Vorhofflimmern nach primär erfolgreicher elektrischer Kardioversion häufiger<br />
rezidiviert, wenn eine OSA besteht [51]. Weiterhin weisen unselektierte Patienten mit Vorhofflimmern<br />
in einem hohen Prozentsatz – bis zu 50% - eine <strong>SBAS</strong> im Sinne einer OSA auf. Schließlich<br />
konnte auch polysomnographisch dokumentiert werden, dass durch OSA Episoden von Vorhofflimmern<br />
ausgelöst werden können.<br />
Die durch <strong>SBAS</strong> hervorgerufenen Herzrhythmusstörungen sind in der Regel mittels einer adäquaten<br />
Therapie der zugrunde liegenden schlafbezogenen Atmungsstörung (z. B. nächtliche CPAP-<br />
Therapie) wieder rückbildungsfähig.<br />
4.1.8 Schlaganfall<br />
Mehrere Studien [51] berichten über eine erhöhte Inzidenz des cerebralen Insults bei Patienten mit<br />
Schlafapnoe. So findet man einen zurückliegenden Schlaganfall bei fünf bis 10 Prozent in den<br />
Krankengeschichten von OSA-Patienten. Polysomnographische Untersuchungen von Patienten in<br />
der akuten Schlaganfallphase zeigten sogar in bis zu zwei Drittel der Fälle eine relevante <strong>SBAS</strong>.<br />
Nach diesen Untersuchungen kann das diesbezügliche Risiko im Vergleich zur Normalbevölkerung<br />
um bis zu 10-fach gesteigert sein.<br />
Die Entstehung von Schlaganfällen im Rahmen der OSA muss multifaktoriell verstanden werden.<br />
So können Schlaganfälle nicht nur allein durch atherosklerotische Gefäßveränderungen entstehen,<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
58
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
sondern auch durch die OSA-assoziierte arterielle Hypertonie oder durch Herzrhythmusstörungen<br />
ausgelöst werden.<br />
Als mögliche Ursachen werden somit diskutiert:<br />
• Apnoe-assoziierte Herzrhythmusstörungen mit Absinken des Herzzeitvolumens und der Gefahr<br />
kardialer Embolien,<br />
• die gehäuft vorkommende arterielle Hypertonie,<br />
• Einflüsse der Apnoe-assoziierten Hypoxämie und Hyperkapnie auf die cerebrale Perfusion,<br />
• ein Effekt der sympathischen Vasomotoren mit der Gefahr einer Apnoe-assozierten hypoxischen<br />
Vasodilatation und Hypotonie besonders bei älteren Patienten,<br />
• Störungen der Thrombozytenaggregation und Koagulopathie.<br />
Die Behandlung der <strong>SBAS</strong> mittels „continuous positive airway pressure“ – (CPAP-) Therapie wirkt<br />
kardioprotektiv (Tab. 9). Es wurden günstige Effekte unter anderem auf kardiovaskuläre Biomarker,<br />
die Vasoreaktivität, den 24-h-Blutdruck-Verlauf, die nächtlichen Herzrhythmusstörungen und<br />
die linksventrikuläre Funktion beschrieben [51]. Auch kardiovaskuläre Endpunkte wie die Rate an<br />
Myokardinfarkten und Schlaganfällen werden durch das genannte Therapieverfahren im Sinne der<br />
betroffenen Patienten positiv beeinflusst.<br />
Kardioprotektive Effekte der CPAP – Therapie<br />
• Normalisierung des vaskulären Mikromilieus<br />
• Verbesserung der Endothelfunktion<br />
• Blutdrucksenkung im kleinen und großen Kreislauf<br />
• Reduktion/elimination nächtlicher myokardialer Ischämien<br />
• Reduktion der Rate von Myokardinfarkten, Schlaganfällen<br />
• Verbesserung der linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />
bei gleichzeitiger Herzinsuffizienz<br />
• Beseitigung OSA-assoziierter Herzrhythmusstörungen<br />
(z. B. Sinusarrest, Av-Block)<br />
Tabelle 9: Aus: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor. [50]<br />
4.1.9 Cheyne-Stokes-Atmung<br />
Eine Sonderform der zentralen Schlafapnoe stellt die Cheyne-Stokes-Atmung dar. Sie wird vermehrt<br />
bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz oder mit Störungen der Bluthirnschranke gefunden.<br />
Die Cheyne-Stokes-Atmung ist gekennzeichnet durch einen Wechsel von Phasen verminderter<br />
Atmungsaktivität mit abnehmendem Atemfluss, teilweise bis zum vollständigen Sistieren von<br />
Atmung und Atemfluss, und Phasen vermehrter Atmungsaktivität mit gesteigertem Atemfluss, oft<br />
mit erhöhter Atemfrequenz. Die Phasen verminderter Atmung gehen mit einem Abfall der arteriellen<br />
Sauerstoffsättigung einher, die wiedereinsetzende Atmungsanstrengung führt dann schließlich<br />
zu einer Restitution der Blutgase. In den kardiorespiratorischen Parametern sind spindelförmig zu-<br />
und abnehmende thorakale und abdominelle Atmungsanstrengungen (Crescendo-Descrescendo)<br />
ohne obere Atemwegs-obstruktionen nachweisbar, die verbunden sind mit zyklischen Sauerstoffentsättigungen.<br />
Die Phasen vermehrter Atemanstrengung sind bei der Cheyne-Stokes-Atmung<br />
deutlich länger und weisen mehr Atemzüge auf als die Hyperventilation nach einer obstruktiven<br />
oder gemischten Apnoe. Das Verhältnis der Länge von Phasen verminderter oder aufgehobener<br />
Atmungstätigkeit (zentrale Apnoe) zu Phasen vermehrter Atmungstätigkeit (Hyperventilation) kann<br />
erheblich variierren und bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz 2:1 oder 3:1 betragen. Typisch<br />
ist aber ein oszillierendes Muster. Pathophysiologisch steht eine gesteigerte Empfindlichkeit des<br />
CO2-Reglers im Vordergrund in der Art, dass bereits bei geringen CO2-Erhöhungen bzw. Absenkungen<br />
sich das Atemzugvolumen stark ändert. Im Gegensatz zur zentralen Schlafapnoe ist bei<br />
der Cheyne-Stokes-Atmung ein Arousal gewöhnlich in der Mitte der Hyperventilation nachweisbar.<br />
Die kongestive Kardiomyopathie mit Cheyne-Stokes-Atmung ist mit einer hohen Mortalitätsrate assoziiert.<br />
Die Behandlung der Cheyne-Stokes-Atmung folgt üblicherweise einem therapeutischen Stufenplan,<br />
der u.a. auch eine Behandlung mittels nächtlicher Sauerstoffgabe beinhaltet. (s. Kap. 4.6)<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
59
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Im Rahmen klinischer Studien konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass bei der Therapie<br />
der Cheyne-Stokes-Atmung eine Behandlung mit verschiedenen Positivdruckverfahren sinnvoll<br />
und aussichtsreich erscheint [48].<br />
So galt bisher, dass Positivdruckverfahren (nCPAP und verwandte Verfahren) geeignet seien, die<br />
Prognose der Erkrankung zu verbessern. Im Rahmen einer Studie (Positivdruckverfahren bei<br />
Cheyne-Stokes-Atmung infolge chronischer Herzerkrankung, B. Schönhofer, T. Barchfeld, S. Suchi,<br />
J. Kerl, A. Simon, D. Köhler, Pneumologie 2002; 56: 282-287) ließ sich nachweisen, dass etwa<br />
32% der Patienten mit einer nCPAP-Therapie ausreichend therapiert werden konnten. Bei ca. 22%<br />
der Patienten wurde im Rahmen eines technisch aufwendigeren Einsatzes eine BiLevel -Therapie<br />
im Spontanmodus (S-Mode) erforderlich und bei etwa 29% der Patienten ergab sich zur Sicherung<br />
des Therapiezieles die Indikation zur Einleitung einer BiLevel-Therapie im so genannten ST-Mode<br />
mit vorgegebener Atemfrequenz („backup“ -, Hintergrund-Frequenz). Somit konnte dargestellt werden,<br />
dass es bei der Behandlung von Patienten mit Cheyne-Stokes-Atmung häufig nicht ausreicht,<br />
allein die technische Unterstützung in Form einer nCPAP-Therapie einzusetzen. In Einzelfällen<br />
konnten durch den Einsatz einer BiLevel-Therapie im S- bzw. ST-Modus bessere Einstellungsergebnisse<br />
erzielt werden.<br />
Aktuelle Studienergebnisse [54, 55] kommen zu dem Schluss, dass die Anwendung von CPAP bei<br />
Herzinsuffizienz und Cheyne-Stokes-Atmung kontraindiziert bzw. in den ersten 180 Tagen mit einer<br />
erhöhten Mortalität verbunden sei, wenn es mit CPAP nicht rasch gelänge, den AHI um mehr<br />
als 50% vom Ausgangsbefund abzusenken. Bei diesen Patienten sehen die Autoren deshalb die<br />
Indikation zur ASV, da diese Beatmungstechnik im Regelfall geeigneter sei, den AHI auf
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
4.2 HNO-ärztliche Aspekte im Rahmen der interdisziplinären Diagnostik und Therapie<br />
des <strong>Schnarchen</strong>s und der schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />
Der HNO-Arzt hat eine nicht zu unterschätzende Aufgabe im Rahmen der Diagnostik, wenn es um<br />
das Feststellen funktioneller und permanenter Engstellen im Bereich der oberen Luftwege geht.<br />
Abhängig von der Befunderhebung kommen konservative oder chirurgische Behandlungsmaßnahmen<br />
in Frage, ggf. in Zusammenarbeit mit Kieferchirurgen und Kieferorthopäden.<br />
Das Einbeziehen des HNO-Arztes erfolgt bei der Symptomatik einer Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>),<br />
eines Upper-Airway-Resistance-Syndroms sowie bei dem obstruktiven Schlaf-Apnoe-<br />
Syndrom. Jede dieser Störungen bedarf einer unterschiedlichen Behandlung.<br />
Beim primären <strong>Schnarchen</strong> gehen wir von einer Befindlichkeitsstörung ohne eigenen Krankheitswert<br />
aus. Es handelt sich um atmungsabhängige, unwillkürliche Geräusche während des Schlafs,<br />
die inspiratorisch durch Schwingungen der freien Schleimhaut oder des weichen Gaumens entstehen.<br />
Diese primäre Rhonchopathie wird häufig als sozial störend empfunden, ist jedoch in der<br />
Regel nicht mit Folgeerkrankungen vergesellschaftet.<br />
Die sog. obstruktive Rhonchopathie bedeutet eine inkomplette Obstruktion. Sie kann zu einem<br />
Abfall der Sauerstoffsättigung, zur Änderung der Herzfrequenz und zu Herzrhythmusstörungen<br />
führen. Die obstruktive Rhonchopathie sollte einer Behandlung zugeführt werden.<br />
Im Gegensatz zur primären und obstruktiven Rhonchopathie haben wir die Symptomatik des Upper-Airway-Resistance<br />
Syndroms (UARS). Hierbei handelt es sich um ein Störungsbild, bei dem<br />
der Muskeltonus im Schlaf noch ausreicht um ein pharyngeales Restvolumen sicherzustellen. Das<br />
UARS zeichnet sich dadurch aus, dass Apnoen und Hypopnoen nicht registriert werden. Wenn<br />
jedoch eine Einengung der oberen Luftwege vorhanden ist, wird in Folge der Erhöhung des<br />
Atemwiderstandes eine erhöhte Atemarbeit erforderlich. Die erhöhte Atemarbeit kann dann auch<br />
ohne Apnoen oder Hypopnoen zentrale Weckreaktionen (Arousals) bedingen. Dadurch wird die<br />
gesunde Schlafarchitektur negativ beeinflusst. Das bedeutet, dass auch bei einem Upper-Airway-<br />
Resistance-Syndrom Maßnahmen zur Beseitigung von Einengen der oberen Luftwege erforderlich<br />
werden können.<br />
Das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom zeichnet sich aufgrund der Obstruktion der oberen Luftwege<br />
durch ein wiederkehrendes Sistieren der Atmung aus und kann folgenschwere Auswirkungen<br />
auf andere Organsysteme haben, wenn es nicht effizient behandelt wird.<br />
Bei allen drei Störungsbildern soll vor Einleitung einer nasalen Überdrucktherapie eine HNOärztliche<br />
Abklärung erfolgen. Unter HNO-ärztlichen Gesichtspunkten können Stenosen der oberen<br />
Luftwege in funktionelle und permanente Engen unterteilt werden:<br />
Funktionelle Engen:<br />
• Nachlassender Muskeltonus, insbesondere des M. genioglossus im Schlaf.<br />
• Chronisch entzündliche Nasenschleimhaut im Rahmen einer allergischen Rhinopathie.<br />
Permanente Engen:<br />
• Nasenseptumdeviation<br />
• Polyposis nasi<br />
• Muschelhyperplasie<br />
• Adenoid- oder Tonsillenhyperplasie<br />
• Zungengrundhyperplasie<br />
• Tumore im Bereich der oberen Luftwege<br />
• Retrognathie<br />
Diagnostische Vorgehensweise aus HNO-ärztlicher Sicht:<br />
1. Spezielle Anamneseerhebung fokussiert auf die Schnarchsymptomatik und auf Schlafstörungen<br />
(Dokumentation auf einem Schnarch-Schlaf-Fragebogen)<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
61
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2. Erhebung eines kompletten HNO-Status mit starren und flexiblen Optiken. Auf äußere Aspekte<br />
wie Progenie, Prognathie, HWS-Fixierung, Hyoid-Kinn-Abstand etc. muss geachtet werden.<br />
Typische Merkmale chronischer Schnarcher in der Ebene des weichen Gaumens:<br />
- Verdickte und verlängerte Uvula mit insbesondere morgens ausgeprägter Querfältelung der<br />
Schleimhautoberfläche<br />
- Exzessive Vergrößerung der hinteren Gaumenbögen (sog. "webbing"), die wahrscheinlich<br />
die Hauptursache für die tieffrequenten Schnarchgeräusche ist.<br />
- Ggf. übergroße Tonsillen und kraniokaudale Faltenbildung in der Oropharynxhinterwand, die<br />
den Oropharynx einengen.<br />
- Hyperplasie der Zungengrundtonsille bzw. abnorm geformte oder weiche Epiglottis.<br />
3. Ausschluss einer nasalen Funktionseinschränkung durch:<br />
- allergische Ursachen von Schwellungszuständen der Nasenschleimhäute<br />
- endoskopische Befunderhebung zur Feststellung von anatomischen Engen durch die<br />
Form des Septums oder der Nasenmuscheln verursacht<br />
- Rhinomanometrie (s. Abb. 23) gängige Methode in fast allen HNO-Praxen durchführbar<br />
- akustische Rhinometrie (ARM)<br />
- Rhino-Resistometrie (RRM)<br />
- Untersuchung mit dem flexiblen Endoskop transnasal zur Pharyngoskopie evtl. ergänzt<br />
durch das Müller-Manöver. 9<br />
4. Tumorausschluss im Bereich des Nasen-Rachen-Raumes, des Hypopharynx,<br />
des Oropharynx und der Mundhöhle als Ursache der Obstruktion.<br />
5. Spezielle bildgebende Verfahren bei Vorliegen wegweisender Befunde (z. B. CT<br />
der Nasennebenhöhlen = NNH und des Oropharynx)<br />
Der speziell HNO-ärztlichen Diagnostik folgt bei typischer Klinik einer obstruktiven Atmungsstörung<br />
besonders dann, wenn ein operativer Eingriff geplant ist, im Zusammenwirken mit anderen<br />
Fachdisziplinen, eine polygrafische Diagnostik.<br />
Bestehen klinische Hinweise auf eine zentrale Atmungsstörung oder liegt ein erhebliches kardiovaskuläres<br />
Risikoprofil vor, soll vor dem operativen Eingriff eine Polysomnogaphie gemäß der<br />
BUB-Richtlinie durchgeführt werden.<br />
Die Bewertung rhinomanometrischer Messergebnisse ist bei 150 Pascal (Pa) abzulesen und nach<br />
folgender Tabelle auswertbar (Tab. 10):<br />
Nasale Obstruktion Obstruktion Teilnase Gesamtnase<br />
Bewertung bei Erwachsenen<br />
(Luftstrom in ccm/sec bei 150<br />
Pa)<br />
Tabelle 10: Bewertung rhinomanometrischer Messergebnisse<br />
keine >500 >800<br />
leicht 300-500 500-800<br />
mittelgradig 180-300 300-500<br />
schwer 60-180 100-300<br />
prakt. verschlossen
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Hinweis: Rhinomanometrische Untersuchungen werden vor und nach Abschwellen der Nasenschleimhäute<br />
durchgeführt. Die Bewertung der Messergebnisse bezieht sich auf den Zustand der<br />
abgeschwollenen Nasenschleimhäute.<br />
Abbildung 21: Grenzwertiger Normalbefund<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
63
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Abbildung 22: Deutliche Verminderung der Nasenluftpassage, als schwergradig einzustufen.<br />
Nach genauerer Differenzierung und Zuordnung der Symptomatik im Zusammenhang mit der Befunderhebung<br />
kann nach Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten dann die Entscheidung<br />
zur Auswahl der zur Verfügung stehenden Therapieverfahren unter Berücksichtigung<br />
der Nutzen- / Risiko-Relation für den Patienten getroffen werden.<br />
Liegt eine behandlungsbedürftige obstruktive Rhonchopathie vor und führen die Beratungen in<br />
Richtung Gewichtsreduktion oder Vermeidung der Rückenlage nicht zu einer Besserung der<br />
Symptomatik, können operative Eingriffe in Frage kommen, wenn keine CPAP Therapie notwendig<br />
oder durchführbar ist. Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere Engstellen im Bereich der<br />
oberen Luftpassage vorhanden sind. Dann empfiehlt es sich die Operationen, je nach Befund, von<br />
der Nase, falls erforderlich und für den Betroffenen zumutbar, bis zum Zungenbein hinabsteigend<br />
vorzunehmen.<br />
Dieses Vorgehen wird als Multi-Level-Chirurgie bezeichnet und sollte möglichst minimal-invasiv<br />
durchgeführt werden.<br />
Wenn eine CPAP-Therapie wegen einer schwerwiegenden nasalen Obstruktion nicht möglich ist,<br />
sollte eine konservative und wenn nicht ausreichend auch eine operative Behandlung zur Beseitigung<br />
der Nasenatmungsbehinderung in Erwägung gezogen werden. Mit ausreichender zeitlicher<br />
Distanz sollte zumindest eine polysomnografische Kontrolle des Operationsergebnisses erfolgen.<br />
4.2.1 Operative Verfahren<br />
a) Eingriffe im Bereich der Nase<br />
Durch eine Septum- oder Septorhinoplastik, Nasenmuscheloperation oder Ausräumen chronisch<br />
polypöser Schleimhaut, kann bei etwa 10 % der Patienten mit Rhonchopathie eine deutliche Reduktion<br />
des <strong>Schnarchen</strong>s erzielt werden. Die Operation vermindert eine nasale Obstruktion. Bei<br />
einem schweren Schlaf-Apnoe-Syndrom, kann das Therapieziel jedoch durch eine alleinige Reduktion<br />
der nasalen Resistenz in der Regel nicht erreicht werden. Bei Kindern mit Adenoiden ist<br />
die Auswirkung des Einflusses einer chronischen Mundatmung auf das Entstehen von schlafbe-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
64
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
zogenen Atmungsstörungen unstrittig. Bei Erwachsenen gibt es keinen eindeutigen Zusammenhang<br />
zwischen der behinderten Nasenatmung und den <strong>SBAS</strong>.<br />
Die medikamentöse Behandlung allergischer und nicht allergischer Rhinopathien, die Operation<br />
einer Septumdeviation, die Muschelverkleinerung sowie die operative Behandlung einer verlegenden<br />
Polyposis nasi tragen dazu bei, dass es dem Patienten erst einmal möglich wird, eine Maske<br />
zu tolerieren und in Folge effizient anzuwenden. Das bedeutet, dass das Beseitigen der nasalen<br />
Obstruktion eine Voraussetzung für die spätere Überdrucktherapie darstellt.<br />
Nicht zu vernachlässigen ist der Stellenwert allergisch bedingter Rhinopathien. Diese können<br />
durch eine konsequente antiallergische Therapie bezogen auf die nasale Obstruktion gebessert<br />
werden.<br />
b) Tonsillektomie und Adeno-Tonsillektomie<br />
Diese sehr häufigen operativen Eingriffe können vor allem bei Kindern zu einer Besserung des<br />
primären <strong>Schnarchen</strong>s durch die Beseitigung eines erhöhten Atemwiderstand führen.<br />
Der Erfolg wird mit durchschnittlich 91% angegeben. Auch das zunehmend beobachtete obstruktive<br />
Schlaf-Apnoe-Syndrom im Kindesalter in Folge einer Hyperplasie des Waldeyerschen Rachenringes<br />
sowie die mögliche Entwicklung eines Cor pulmonale lassen sich bei rechtzeitiger<br />
Adenotonsillektomie vermeiden. Bei sehr kleinen Kindern, besonders falls Risikofaktoren vorhanden<br />
sind, die gegen eine längere Narkosezeit sprechen, ist bei extrem hyperplastischen Gaumenmandeln<br />
derzeitig die Tonsillotomie in der Diskussion, jedoch nur dann, wenn keine entzündlichen<br />
Erkrankungen an den Mandeln vorangegangen sind.<br />
c) Uvulopalatopharyngoplastik (UPPP)<br />
Bei dieser in den letzten Jahren zunehmend diskutierten Operation entfernt der Chirurg die Tonsillen,<br />
soweit sie noch vorhanden sind, sowie Weichgewebe vom Zäpfchen (Uvula) und vom weichen<br />
Gaumen mit dem Ziel, den engen oberen Luftweg zu erweitern. Mit der UPPP kann ein guter<br />
Erfolg erzielt werden, wenn die Erhöhung des Atmungswiderstandes überwiegend im Bereich der<br />
velopharyngealen Ebene zustande kommt. Dies ist bei fast allen fakultativen und den meisten habituellen<br />
Schnarchern der Fall. Bei der Gruppe der Patienten mit OSAS ist nur in 30-50 % ein gutes<br />
Operationsergebnis zu erzielen. Die Uneinheitlichkeit der Ergebnisse beruht auf der Verschiedenheit<br />
der angewandten Operationstechniken und den zur Erfolgsbeurteilung herangezogenen<br />
Kriterien.<br />
Als mögliche Komplikation der UPPP muss an erster Stelle die velopharyngeale Insuffizienz mit<br />
Eintritt von Speisen in die Nase genannt werden. Bei zu radikaler Resektion am weichen Gaumen<br />
kann zudem eine später doch erforderliche nasale Überdrucktherapie aufgrund eines Entweichens<br />
von Luft durch den Mund unmöglich sein. Eine falsche Operationstechnik kann zu einer<br />
Pharynxstenose in Velumhöhe führen.<br />
Aus dem unterschiedlichen Ansprechen der Patienten auf die UPPP ergibt sich die Konsequenz,<br />
dass in jedem Fall auch postoperativ schlafmedizinische Kontrollen erforderlich sind, mit denen<br />
bei Verminderung von Schnarchgeräuschen und Tagesmüdigkeit evtl. persistierende Atmungsstörungen<br />
sicher erfasst werden können 10 .<br />
d) Radiofrequenztherapie/ Somnoplasty<br />
Bei der Somnoplasty handelt es sich um eine Methode, die zur Volumenreduktion im Bereich des<br />
weichen Gaumens und des Zäpfchens eingesetzt wird. Es werden durch eine Nadelelektrode<br />
über durch Radiofrequenz erzeugte Wärme Läsionen gesetzt. Es kommt zu einer Gewebekoagulation<br />
unter der Oberfläche der Mundschleimhaut. Nach der Resorption des koagulierten Gewebes<br />
resultiert eine Volumenminderung. Obwohl diese volumenreduzierende Operationsmethode<br />
10 Bezogen auf die UPPP und erweiterte Maßnahmen am Zungengrund, findet sich neben den etablierten<br />
chirurgischen und weitgehend verlassenen laserchirurgischen Verfahren (LAUP), jetzt in jüngster Zeit der<br />
Einsatz der Radiofrequenztherapie, die wie folgt beschrieben wird:<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
65
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
als vergleichsweise schonend propagiert wird, ist sie nicht risikofrei, was Schmerzen, Schluckbeschwerden<br />
und entzündliche Reaktionen an den Einstichstellen betrifft.<br />
e) Erweiternde Maßnahmen am Zungengrund<br />
Bei diesen Eingriffen kommt es zu einer Verkleinerung der Zungengrundtonsille oder zu einer Reduzierung<br />
der dorsalen Zungenmitte. Bei chirurgischem Vorgehen, das auch Teilresektionen des<br />
Zungengrundes einschließt, handelt es sich um eine äußerst invasive Methode, die möglicherweise<br />
schwere Schluckstörungen nach sich ziehen kann.<br />
Aktuell ist ein schonenderes Vorgehen im Rahmen der Radiofrequenz-Chirurgie möglich. Es werden<br />
dabei mit entsprechenden Nadelelektroden, je nach Größe des Zungengrundes, 8-16 Läsionen<br />
gesetzt. Meist ist eine Therapiesitzung nicht ausreichend. Bei diesem Vorgehen ist mit einer<br />
geringen postoperativen Morbidität zu rechnen. Die Anwender halten die Methode bei dem Vorliegen<br />
einer leichteren Form einer obstruktiven Atmungstörung für geeignet.<br />
f) Kieferchirurgische Eingriffe<br />
Die sogenannten „Umstellungsosteotomien“ sind nur in Kombination mit kieferorthopädisch/kieferchirurgischem<br />
Vorgehen (d.h. kombiniertes Behandlungskonzept, Dauer ca. 3 Jahre)<br />
indiziert. Eine Leistungspflicht der GKV nach § 28 Abs. 2 SGB V besteht nur, wenn eine schwere<br />
Kieferanomalien vorliegt, die ein Ausmaß hat, welche kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische<br />
Behandlungsmaßnahmen erfordert.<br />
Schwere Kieferanomalien in diesem Sinne liegen nach Maßgabe der Anlage 3 zu den Richtlinien<br />
des G-BA für die vertragszahnärztliche Versorgung vor: bei angeborenen Missbildungen des Gesichts<br />
und der Kiefer, skelettalen Dysgnathien und verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen, sofern<br />
eine Einstufung mindestens in die Behandlungsbedarfsgrade A5 (=syndromale Erkrankung),<br />
D4 (sagittale Stufe > 6 mm), M4 (mesiale Stufe ab Kopfbiss), O5 (offener Biss > 4mm skelettal offen),<br />
B4 (Bukkalokklusion) oder K4 (einseitiger Kreuzbiss) der Indikationsgruppen festgestellt wird.<br />
In diesen Fällen ist ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und kieferorthopädisches<br />
Behandlungskonzept zu erstellen.<br />
Der Heil- und Kostenplan ist von der GKV vor Behandlungsbeginn zu genehmigen.<br />
Eine Begutachtung zur Notwendigkeit kann nach § 275 (5) durch die zahnärztlichen Gutachter der<br />
MDK durchgeführt werden.<br />
Die alleinige Diagnose einer <strong>SBAS</strong> stellt keine Indikation für die Durchführung einer Umstellungsosteotomie<br />
dar.<br />
g) Tracheotomie<br />
Die Tracheotomie beseitigt naturgemäß immer die pharyngeale Obstruktion und ist damit im Sinne<br />
eines Bypass-Effektes in jedem Fall erfolgreich. Die Indikation besteht nur bei vitaler Bedrohung<br />
und nicht möglicher Maskenbeatmung.<br />
4.2.2 Andere Verfahren<br />
Ohne gesicherte Indikation finden sich folgende Verfahren:<br />
a) Uvulakappung und Uvula flap<br />
Die alleinige Kappung der Uvula kann nicht als adäquate Methode angesehen werden. Es kann<br />
durch die Uvulakappung zu messbaren oronasalen Luftlecks bei der nasalen Überdrucktherapie<br />
kommen.<br />
Gleiches trifft auf die Methode des Uvula flaps zu. Hierbei wird das Zäpfchen hochgeklappt und<br />
am Gaumen vernäht. Diese Methode ist jedoch auch mit dem Risiko von Sprachstörungen und<br />
Schluckbeschwerden verbunden.<br />
b) Hyoidsuspension<br />
Hierbei wird das Zungenbein (Hyoid) mit dem Kehlkopf praktisch durch einen Draht verbunden fixiert.<br />
Es soll das Zurückfallen des Zungengrundes verhindert werden. Dieses Vorgehen gehört zu<br />
den neueren kontrovers diskutierten Operationsmethoden. Postoperativ kann es zu Stimmveränderungen<br />
und Schluckbeschwerden kommen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
66
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
c) Genioglossus Advancement<br />
Diese Operationsmethode beinhaltet die inferiore sagittale Osteotomie der Mandibula mit Vorverlagerung<br />
des Musculus genioglossus. Dieser chirurgische Eingriff kann nur als ein Bestandteil eines<br />
Multi-Level-Konzeptes gesehen werden. Berichte über isolierte Anwendungen der Methode<br />
bei Schlafapnoiker liegen nicht vor.<br />
d) Weichgaumenimplantate<br />
Es handelt sich um eine der jüngsten versuchten Behandlungsmethoden, die nur bei habituellen<br />
Schnarchern zur Anwendung kommt. Es werden Kunststoffstifte in den Weichgaumen zur Stabilisierung<br />
eingesetzt. Die Behandlungsmethode muss als sehr umstritten bezeichnet werden. Zum<br />
einen können sich die Stifte lösen. Bei sehr großem Weichgaumen besteht durch die Stiftimplantation<br />
Erstickungsgefahr.<br />
e) Zungenmuskeltraining (ZMT)<br />
Durch EMS (Elektro-Muskel-Stimulation) wird versucht, die Zungenmuskulatur – insbesondere<br />
den Muskulus genioglossus – zu kräftigen und damit den Querschnitt der oberen Atemwege zu<br />
erweitern. Nachdem frühere Untersuchungen mit nächtlicher, z. T. apnoegetriggerter intraneuraler<br />
Stimulation keine Effekte zeigten bzw. wegen vermehrter Arousals nicht praktikabel waren, wurde<br />
nunmehr versucht, durch ein regelmäßiges Training am Tage die postulierten Wirkungen gegen<br />
das nächtliche Zurückfallen der Zunge zu erzielen. Es gibt jedoch keine ausreichenden medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Ergebnisse, dass das ZMT zur Behandlung eines Schlaf-Apnoe-<br />
Syndroms geeignet ist [44]nur bei mildem Schlafapnoe-Syndrom als Ersatz für eine Überdruck-<br />
Therapie in Betracht gezogen werden könne, allerdings nur bei regelmäßigen Kontrollen in Schlaflabor.<br />
Das Verfahren dürfte z. B. im Vergleich zum Schlafpositionstraining schon dadurch als unwirtschaftlich<br />
einzustufen sein. Weiterer Forschungsbedarf zum ZMT wird zur Zeit durch den Hersteller<br />
offenbar nicht gesehen.<br />
4.2.3 Selten angewandte und in der wissenschaftlichen Literatur kaum beachtete Verfahren<br />
a) Zungenextensor<br />
Das Wirkprinzip besteht darin, den Zungengrund mit Hilfe einer Pelotte nach ventral und kaudal<br />
zu bewegen. Für den Einsatz eines Zungenextensors ist die Frage der Compliance aufgrund lokaler<br />
Nebenwirkungen sehr fraglich. Langzeituntersuchungen liegen bisher nicht vor.<br />
b) Zungenretainer<br />
Er besteht aus einem vor den Zahnreihen befindlichen geschlossenem Hohlkörper aus elastischem<br />
Material, der etwa die Negativform der Zungenspitze aufweist. Nach Einführen der Zungenspitze<br />
in diesen Hohlraum entsteht dort ein Unterdruck. Mit dem Zug an der Zungenspitze soll<br />
eine pharyngeale Erweiterung bewirkt werden. Bezogen auf den Zungenretainer ist die fehlende<br />
Akzeptanz im Zusammenhang mit einer mangelnden Befundverbesserung im Hinblick auf die<br />
Symptomatik des OSAS zu nennen.<br />
c) Nasenpflaster und Nasenflügeldilatator<br />
Das Nasenpflaster, bestehend aus einer elastischen Plastikspange, die aufgeklebt bzw. in die Nasenöffnung<br />
hineinragend angebracht ist, führt infolge ihrer Spannkraft zu einem Zug auf den Nasenflügel<br />
und erweitert somit die sog. Nasenklappe. Nasenpflaster und Nasenflügeldilatatoren<br />
werden vorrangig in Apotheken angeboten. Eine relevante Reduktion des OSAS ist durch den<br />
Einsatz des sogenannten Nasenpflasters nicht zu erwarten.<br />
d) Optische Stimulationsmethode<br />
Diese besteht aus brillenartigen Kunststoffkappen, die beide Augen abdecken und mit Hilfe eines<br />
Gummibandes am Kopf befestigt werden. Auf dem Nasenrücken - in die Brille integriert - befindet<br />
sich ein Mikrofon sowie zwei augenwärts gerichtete Leuchtdioden. Registriert das Mikrofon Geräusche,<br />
leuchten die Dioden auf. Hierdurch soll eine Weckreaktion ausgelöst und ein Wechsel<br />
der Körperlage mit konsekutiver Reduktion der schlafbezogenen Atmungsstörung bzw. des<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
67
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
<strong>Schnarchen</strong>s bewirkt werden. Auch hier haben Untersuchungen ergeben, dass das Produkt weitgehend<br />
ineffektiv blieb.<br />
4.2.4 Zusammenfassung<br />
Die Aufgabe des HNO-Arztes im Zusammenwirken mit anderen Fachdisziplinen besteht vorrangig<br />
darin, funktionelle und permanente Engen im Bereich der oberen Atemwege zu erkennen und<br />
möglichst effektiv zu behandeln, ohne die Effizienz einer später evtl. notwendigen Überdrucktherapie<br />
mittels Maske zu gefährden.<br />
Unbestritten ist bei der Behandlung der schweren obstruktiven Schlaf-Apnoe die Überdrucktherapie<br />
als „Goldstandard“ zu betrachten.<br />
Der Stellenwert chirurgischer Verfahren ist erst sekundär im Falle eines Therapieversagens zu<br />
sehen, wobei insbesondere aber auch Complianceprobleme und Therapiealternativen berücksichtigt<br />
werden sollten.<br />
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Befindlichkeitsstörung des primären <strong>Schnarchen</strong><br />
ohne eigenen Krankheitswert und dem obstruktiven <strong>Schnarchen</strong> (syn.: obstruktive Rhonchopathie,<br />
Upper-Airway-Resistenz-Syndrom / UARS).<br />
Zur Behandlung des primären <strong>Schnarchen</strong>s können im Einzelfall Schienen zum Einsatz gebracht<br />
werden, die geeignet sind, den Unterkiefer vorzuverlagern.<br />
Bei der obstruktiven Rhonchopathie kommt es durch Einengung der oberen Luftwege zu einer Erhöhung<br />
des Atemwiderstandes, der wiederum von dem Patienten eine erhöhte Atemarbeit abverlangt.<br />
Auch bei Fehlen von Apnoen oder Hypopnoen ergibt sich in diesen Situationen bei Vorliegen<br />
von respiratorischen Weckreaktion (Arousals) und einer entsprechenden klinischen Symptomatik<br />
mit Tagesmüdigkeit eine Behandlungsbedürftigkeit mit CPAP vor der Durchführung eines<br />
operativen Eingriffs.<br />
Im Bereich der invasiven Therapie bieten sich chirurgische Verfahren an, die besonders bei Kindern<br />
in Form der Adeno-Tonsillektomie zu sehr guten Behandlungsergebnissen führen.<br />
Nach erfolgter operativer Behandlung sollte nach einigen Monaten eine polygrafische Kontrolluntersuchung<br />
durchgeführt werden. Bei Beschwerdepersistenz und/oder einem auffälligen polygrafischen<br />
Befund kann in besonderen Fällen auch eine polysomnografische Nachuntersuchung erforderlich<br />
werden.<br />
Aus HNO-ärztlicher Sicht ist grundsätzlich anzumerken, dass die Erfolgsaussichten einer operativen<br />
Therapie um so geringer einzuschätzen sind, je höher das Körpergewicht eines Patienten und<br />
der Schweregrad der <strong>SBAS</strong> einzustufen sind.<br />
Ein schweres Schlaf-Apnoe-Syndrom kann durch die alleinige Verbesserung einer vorbestehenden<br />
Nasenatmungsbehinderung i.d.R. nicht ausreichend beeinflusst werden. Die Beseitigung einer erhöhten<br />
nasalen Resistenz kann jedoch dazu beitragen, dass bei einer nasalen Maskentherapie ein<br />
niedrigerer Therapiedruck ausreicht. Nebenwirkungen können so vermindert und eine bessere<br />
Therapieakzeptanz des Patienten erreicht werden.<br />
Die aktuellen, teils etablierten, teils in der Diskussion stehenden operativen Verfahren sind nach<br />
Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten und vor ihrem Einsatz unter Berücksichtigung<br />
der Grund- und Begleiterkrankungen eines Patienten und auch hinsichtlich der Nutzen/Risiko-Relation<br />
sehr sorgfältig individuell abzuwägen.<br />
4.3 Schlafbezogene Atmungsstörungen und Arbeitsunfähigkeit (inklusive Aspekte<br />
der Kraffahrereignung)<br />
Tagesschläfrigkeit und daraus resultierende Einschränkungen am Arbeitsplatz, bei der Fahrtüchtigkeit<br />
oder in anderen sozialen Anforderungssituationen stellen ein wesentliches Symptom vieler<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
68
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Schlafstörungen und Erkrankungen dar. So wird u.a. in einer Studie des HUK-Verbandes [2, 3, 23,<br />
27] berichtet, dass ca. 25% aller tödlichen Unfälle auf bayerischen Autobahnen auf Schläfrigkeit<br />
am Steuer zurückgeführt werden können.<br />
Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes kann unter Tagesschläfrigkeit<br />
eine verminderte Wachheit oder eine Reduktion der zentralnervösen Aktivierung<br />
verstanden werden. Diesbezügliche Kennzeichen können Aufmerksamkeitsstörungen, Monotonieintoleranz,<br />
Einschlafneigung, Sekundenschlaf und imperative Einschlafattacken sein. Diese stehen<br />
in direktem Zusammenhang zum Leistungsvermögen in sozialen Anforderungssituationen wie sie<br />
z. B. am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr gegeben sind.<br />
Die als Folge der bei einer vorliegenden Schlafstörung verminderten Schlafqualität resultierende<br />
Tagesmüdigkeit reduziert wiederum die der bewussten Kontrolle unterliegende Vigilanz, sowie die<br />
geteilte und die selektive Aufmerksamkeit.<br />
Unter Vigilanz wird in der neuropsychologischen Terminologie die Fähigkeit verstanden, die Aufmerksamkeit<br />
über einen längeren Zeitraum auf einem höheren Niveau zu halten.<br />
Geteilte Aufmerksamkeit beschreibt als neuropsychologischer Terminus die Fähigkeit zur schnellen,<br />
automatisierten und kontrollierten Informationsverarbeitung einschließlich der Fähigkeit zu serieller<br />
und paralleler Handlungsbereitschaft.<br />
Unter selektiver Aufmerksamkeit wird die Fähigkeit verstanden, aus der Summe aller auf das Individuum<br />
einströmender Reize eine (selektive) Auswahl relevanter Stimuli zu treffen.<br />
Für die Erfassung schläfrigkeitsbedinger Einschränkungen stehen eine Reihe von diagnostischen<br />
Methoden zur Verfügung. Die Untersuchungsverfahren erfassen jeweils Teilaspekte der Tages-<br />
Schläfrigkeit auf verschiedenen physiologischen, kognitiven und subjektiven Funktionsebenen<br />
(Tab. 14)<br />
MSLT (Multipler-Schlaflatenz-Test) Tonisches Aktivierungsniveau<br />
(Grad der Wachheit)<br />
MWT (Maintenance of Wakefulness Test) Tonisches Aktivierungsniveau<br />
(Grad der Wachheit)<br />
Pupillografie Tonisches Aktivierungsniveau<br />
(Grad der Wachheit)<br />
Computergestützte neuropsychologische Tests zur Vigilanz, selektive und geteilte Aufmerksamkeit<br />
Leistungserfassung<br />
Subjektive Einschätzung schläfrigkeitsbezogener unspezifisch<br />
Einschränkungen (Fragebogenverfahren)<br />
Tabelle 11: Wesentliche diagnostische Verfahren zur Erfassung schläfrigkeitsbedingter Einschränkungen im<br />
Leistungsvermögen<br />
Eine sozialmedizinische Bedeutung in der Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung bekommt insbesondere<br />
das Schlaf-Apnoe-Syndrom dadurch, dass etwa 800.000 Deutsche als unmittelbar behandlungsbedürftig<br />
gelten und u.a. insbesondere die Altersgruppe der 40-60jährigen Männer betroffen<br />
ist. Die epidemiologische Größenordnung kann auch durch den Hinweis dokumentiert werden,<br />
dass nach Schätzungen der marktführenden Firmen in Deutschland im Jahr 2002 knapp 40.000<br />
Geräte zur nicht-invasiven Therapie des Obstruktiven Schlafapnoesyndroms neu verordnet wurden.<br />
Das Schlaf-Apnoe-Syndrom kann für sich allein bzw. durch seine Begleit- und Folgeerkrankungen<br />
zu Arbeitsunfähigkeit führen.<br />
In der Berufsanamnese sollten insbesondere folgende Fragen abgeklärt werden:<br />
• ��Arbeit<br />
im Nacht- bzw. Schichtdienst<br />
• ��Arbeit<br />
als Kraftfahrer bzw. im Personentransport<br />
• ��Arbeit<br />
unter Zeitdruck und Akkord<br />
• ��andere<br />
- insbesondere monotone - Tätigkeiten, die mit erhöhter Selbst- oder Fremdgefährdung<br />
einhergehen können.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
LKW / Bus – Fahrer<br />
PKW – Fahrer mit höherer Kilometerzahl<br />
Zugführer<br />
Kran- und Baggerführer<br />
Bedienstete mit Überwachungstätigkeiten<br />
Bedienstete an gefährlichen Maschinen<br />
Arbeiter mit Absturzgefahr<br />
Bedienstete mit hohen Anforderungen an die Monotonieintoleranz<br />
Tabelle 12: Risikopatienten bei erhöhter Tagesschläfrigkeit mit Einschlafneigung<br />
Aus der weiteren Vorgeschichte sollten besonders folgende Erkrankungen abgefragt werden:<br />
• ��Arterieller<br />
Hypertonus<br />
• ��Herzrhythmusstörungen<br />
• ��Herzinfarkt<br />
• ��Hirninfarkt,<br />
cerebrale Anfallsleiden<br />
• ��Pulmonale<br />
Erkrankungen<br />
• ��Unfälle<br />
(Beinahe -Einschlafunfälle)<br />
• ��Alkohol-,<br />
Tabletten- und Drogenabhängigkeit<br />
Beim Erheben der aktuellen Anamnese sollte eine Orientierung an den in Kapitel 1.5 vorgestellten<br />
Leitsymptomen erfolgen.<br />
Hauptsächliche Klagen beim SAS-Patienten werden Tagesmüdigkeit, Einschlafneigung, allgemeine<br />
Konzentrationsminderung sein, die sich jedoch als sehr unspezifische Symptome auch hinter<br />
einer depressiven Entwicklung verbergen oder von dieser begleitet sein können. Auch Beschwerden<br />
wie Kopfschmerzen, Mundtrockenheit und Nykturie werden geklagt bzw. müssen erfragt werden.<br />
Außerdem sollte eine Schlafanamnese (Schlafdauer, Bettgehzeit, nächtliches Erwachen,<br />
fremdanamnestisch berichtetes <strong>Schnarchen</strong> bzw. Atempausen) erhoben werden. Ebenso sollte eine<br />
ausführliche Medikamenten-/Genußmittel-Anamnese mit besonderer Berücksichtigung der Einnahme<br />
von Tranquilizern bzw. Schlafmitteln, Alkohol und Nikotingenuss (Menge und Häufigkeit)<br />
erhoben werden. Auch frühere schlafmedizinische Untersuchungen (ambulant oder stationär) oder<br />
eine bereits bestehende Hilfsmittelversorgung in Form eines CPAP- oder anderen Therapiegerätes<br />
sowie durchgeführte Krankenhaus-Behandlungen und/oder Rehamaßnahmen sind unbedingt zu<br />
erfragen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung sind die Parameter Größe, Gewicht, Blutdruck<br />
und Puls sowie ein internistischer und neurologischer Status zu erfassen.<br />
Soweit vorhanden und verfügbar, sollten folgende Unterlagen möglichst schon zur sozialmedizinischen<br />
Fallberatung (SFB) zur Verfügung stehen:<br />
• ��Screening-Befund<br />
• ��Befund<br />
der Polysomnografie<br />
• ��evtl.<br />
Röntgen-Thorax, EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-RR-Messung<br />
• ��ggf.<br />
EEG<br />
• ��Befunde<br />
von neurologischen bzw. HNO-ärztlichen Untersuchungen<br />
Weiterhin ist ein Ausdruck der Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit (AU)-Zeiten und Krankenhaus-Aufenthalte<br />
sinnvoll.<br />
Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist einerseits die Schwere des Schlaf-Apnoe-Syndroms,<br />
andererseits der bereits erzielte und - prognostisch - erzielbare Therapieerfolg zu berücksichtigen.<br />
In sehr vielen Fällen kann die typische apnoe-spezifische psychophysische Symptomatik durch eine<br />
nächtliche Überdrucktherapie in kurzer Zeit beseitigt oder zumindest so weit gebessert werden,<br />
dass eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Falls die AU nach der polysomnografischen<br />
Therapieeinstellung und Versorgung mit einem Therapiegerät mehr als einige Wochen fortbesteht<br />
und die spezifischen Krankheitssymptome nicht hinreichend gebessert sind, kann dies auf<br />
eine insuffiziente Druckeinstellung oder auf Compliance-Probleme hindeuten. Wenn in diesen Fällen<br />
der Versicherte aufgefordert wird, zu einem angesetzten Begutachtungstermin das Behandlungsgerät<br />
mitzubringen, kann die regelmäßige Nutzung anhand des Betriebsstundenzählers<br />
überprüft werden. Ist die Nutzung des Hilfsmittels ausreichend (durchschnittlich mindestens 5 Std.<br />
pro Tag an 5 Tagen der Woche seit Übergabe) und wird die Überdrucktherapie gut vertragen, soll-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
te möglichst kurzfristig durch eine erneute ambulante Registrierung über die Notwendigkeit einer<br />
Druckanpassung (unter polysomnografischer Kontrolle) entschieden werden. Wurde das Gerät nur<br />
unzureichend genutzt, ist den zugrundeliegenden Akzeptanzproblemen nachzugehen.<br />
Von einer AU auf Dauer und von grundsätzlicher Aufhebung des Leistungsvermögens muss bei<br />
schwerwiegender therapieresistenter Tagesschläfrigkeit ausgegangen werden. Außerdem kann<br />
dauernde AU bei nur unzureichend therapierbaren Patienten eintreten, die in Berufen arbeiten, die<br />
mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (ggf. auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück!), Arbeiten<br />
an laufenden Maschinen oder mit Absturzgefahr verbunden sind. Bei der Beurteilung sind<br />
stets die nach (möglichst adäquater) Therapie verbleibende - oft schwer einzuschätzende - Gefahr<br />
einer Selbst- oder Fremdgefährdung und deren mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />
Nähere Vorgaben zur Bewertung der Kraftfahrereignung bei Beschäftigten mit schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen regeln die „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ des Gemeinsamen<br />
Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
und beim Bundesministerium für Gesundheit (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen,<br />
Mensch und Sicherheit, Heft M115).<br />
Demnach „sollten Patienten mit unbehandelten schlafbezogenen Atmungsstörungen (Schlafapnoe-<br />
Syndrome) und dadurch verursachten ausgeprägten Vigilanz-Beeinträchtigungen nicht am Straßenverkehr<br />
teilnehmen. Bei allen diesen Personen, besonders aber bei Berufskraftfahrern und<br />
Personen, die Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung gemäß §11 Abs.1(Klasse D oder D1) und<br />
§48 FeV (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) führen, sind der Nachweis der erfolgreichen<br />
Therapieeinleitung in einem Schlafmedizinischen Labor und die regelmäßige Kontrolle dieser Therapie<br />
zu fordern.“<br />
Bei Personen, die beruflich starkem und wechselhaftem Leistungsdruck ausgesetzt sind oder im<br />
Akkord arbeiten, werden Auswirkungen des gestörten Nachtschlafs häufig erst in der arbeitsfreien<br />
Zeit bemerkt und können das familiäre und soziale Umfeld u.U. so stark beeinträchtigen, dass sich<br />
daraus wiederum sekundäre Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ergeben. In diesen<br />
Fällen kann der Kasse die Einleitung von Maßnahmen gem. § 51 SGB V empfohlen werden.<br />
Schlaf- und arbeitsmedizinische Forderungen, bei berufstätigen Patienten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial<br />
regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchzuführen, berühren die Leistungspflicht<br />
der GKV nicht, sondern sind ggf. Aufgabe des Arbeitgebers bzw. des zuständigen Unfallversicherungsträgers.<br />
Die häufig gehörte Begründung, wegen seiner Berufstätigkeit (z. B. Busfahrer) müsse<br />
ein Schlafapnoe-Patient regelmäßig polysomnographisch nachuntersucht werden, kann keine<br />
Kostenübernahme der Krankenkasse begründen!<br />
Voraussetzung zur Empfehlung bestimmter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist eine umfangreiche,<br />
arbeitsplatzbezogene, sozialmedizinische Diagnostik.<br />
Als wichtige Instrumente stehen hier die oben erwähnten diagnostischen Verfahren zur Verfügung.<br />
Die Fähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit, die Notwendigkeit der Umrüstung des bisherigen<br />
Arbeitsplatzes, die innerbetriebliche Umsetzung, die Notwendigkeit der beruflichen Qualifizierung<br />
oder die GdB-Einstufung werden durch die Ergebnisse dieser Tests leichter möglich.<br />
Bei Arbeitnehmern, die in Wechsel- oder Nachtschicht beschäftigt sind, sollte nach Möglichkeiten<br />
einer innerbetrieblichen Umsetzung gesucht werden.<br />
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen können im Einzelfall zur Gewichtsreduktion, Gesundheitsschulung<br />
(Schlafhygiene, Genussmittelgebrauch) und zur Behandlung von Begleiterkrankung<br />
im kardiovaskulären und pulmonalen Bereich geeignet sein. Berufliche Rehamaßnahmen hingegen<br />
sind nur bei jüngeren Erkrankten angezeigt.<br />
Bei Arbeitnehmern, die in Wechsel- oder Nachtschicht beschäftigt sind, sollte nach Möglichkeiten<br />
einer innerbetrieblichen Umsetzung gesucht werden.<br />
4.4 Basismaßnahmen und Aspekte der Prävention und Rehabilitation<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
71
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Die Therapie einer schlafbezogenen Atemregulationsstörung basiert auf der gezielten Differentialdiagnose<br />
der Schlafstörung, den subjektiven Beschwerden und dem kardiopulmonalen Risiko.<br />
Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist ein therapeutisches Stufenkonzept. Initial sollten<br />
Prävention oder Therapiemaßnahmen wie adäquate Schlafhygiene, Gewichtsreduktion und<br />
Meiden von Alkohol sowie Nikotin (Basismaßnahmen) im Vordergrund stehen.<br />
4.4.1 Änderung der Schlafposition<br />
Atemaussetzer im Schlaf treten häufig lageabhängig und bevorzugt in Rückenlage auf. In leichten<br />
Erkrankungsfällen kann daher eine Änderung der Schlafposition von der Rückenlage in eine seitliche<br />
Lage eine Besserung erzielen. Die Anzahl der Atempausen nimmt leicht ab. Ggf. kann auch<br />
das Schlafen mit hochgelagertem Oberkörper empfohlen werden.<br />
4.4.2 Medikation mit Sedativa bzw. Medikamenten mit sedativer Komponente<br />
Ähnlich wie Alkohol haben Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepinhypnotika und Sedativa<br />
zunächst einen schlafanstoßenden und -fördernden Effekt. Bei einmaliger Applikation oder Einnahme<br />
über einen kurzen Zeitraum tritt eine Verbesserung der Schlafkontinuität ein, in dem die<br />
Einschlafzeit verkürzt und das Durchschlafen gefördert wird. Nach Einnahme dieser Substanzen<br />
ist die Schlafarchitektur jedoch unphysiologisch verändert, je nach Benzodiazepin kommt es in<br />
mehr oder weniger starkem Ausmaß zu einer Unterdrüc??kung sowohl von Tief- wie auch von<br />
REM-Schlaf. Bei längerfristigem Gebrauch können diese Medikamente jedoch ihre hypnotische<br />
Potenz verlieren und zur Ausbildung einer Insomnie führen, die der Abhängigkeits- und Toleranzentwicklung<br />
gesehen werden muss. Eine medikamentös hervorgerufene pathologische Schlafarchitektur<br />
ist andererseits trotz der relativ guten Schlafkontinuität als Ursache für eine verminderte<br />
Leistungs- und Belastungsfähigkeit der Patienten am Tage anzusehen. Aus den genannten Gründen<br />
und unter Hinweis auf einen ggf. direkten atemdepressiven Effekt einiger Medikamente aus<br />
dem genannten Indikationsspektrum empfiehlt sich, Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />
von der Einnahme sedierender Medikamente (inklusive zentral dämpfender Analgetika)<br />
abzuraten.<br />
4.4.3 Alkohol<br />
Die Zusammenhänge zwischen Alkoholkonsum, <strong>Schnarchen</strong> und Schlafapnoe sind auch in epidemiologischen<br />
Studien mit statistisch hochsignifikanter Korrelation nachgewiesen worden. Alkohol<br />
hemmt die Aktivität des N. hypoglossus und des N. recurrens, ohne den N. phrenicus zu beeinflussen.<br />
Analog wird die Aktivität des M. genioglossus sowie des M. cricoarytaenoideus vermindert,<br />
während die Zwerchfellaktivität konstant bleibt.<br />
Abendlicher Alkoholgenuß kann <strong>Schnarchen</strong> provozieren, bei Schnarchern Hypopnoen und Apnoen<br />
hervorrufen und ein bestehendes obstruktives Schlafapnoe-Syndrom verschlechtern. Anzahl<br />
und Dauer der obstruktiven Apnoen nehmen zu, die mittlere Sauerstoffsättigung fällt ab und die<br />
Herzfrequenz nimmt zu. Auch im Schlaf steigt der Atemwegswiderstand unter Alkoholeinfluss an,<br />
ebenso der Verschlussdruck (upper airway closing pressure) und der mittlere Unterdruck, bevor<br />
Weckreaktionen auftreten.<br />
Sowohl die einmalige wie auch die längerfristige Einnahme von Alkohol führt zu deutlichen Veränderungen<br />
des Schlaf-EEGs. In verschiedenen Studien konnte zumindest während der ersten<br />
Stunde ein Übergang starken <strong>Schnarchen</strong>s in obstruktive Apnoen beobachtet werden. Alkohol unterdrückt<br />
REM-Schlaf in den ersten Schlafzyklen. Kompensatorisch kommt es zum Auftreten von<br />
REM-Schlaf (Rebound) im letzten Schlafdrittel, wenn der Alkohol abgebaut ist.<br />
Insbesondere bei Patienten mit chronischer Alkoholabhängigkeit findet sich im Vergleich zu gesunden<br />
Schläfern auch nach längerer Abstinenz immer noch eine gestörte Schlafkontinuität und<br />
eine deutliche Verminderung des Tiefschlafes. Bei längerfristiger Alkoholeinnahme finden sich Störungen<br />
der Schlafkontinuität in Form von Ein- und Durchschlafstörungen, die Schlafeffizienz ist reduziert.<br />
Zudem zeigen sich Störungen der Schlafarchitektur, insbesondere eine Verminderung des<br />
Tiefschlafes oder sein völliges Fehlen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Bei regelmäßigem abendlichen Alkoholkonsum besteht ebenso wie bei Rauchern und Adipösen<br />
eine verstärkte Hypoventilationsneigung. Da der Schweregrad einer <strong>SBAS</strong> sich unter Alkoholeinfluss<br />
konzentrationsabhängig verändert, kann eine CPAP-Therapie insuffizient werden. Strikter<br />
Verzicht insbesondere auf abendlichen Alkoholgenuss ist daher im Rahmen begleitender Therapiemaßnahmen<br />
bei allen Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen dringend zu empfehlen.<br />
4.4.4 Nikotin<br />
Die Beziehung zwischen Rauchen und apnoischer Aktivität während des Schlafes ist kontrovers.<br />
Es wurde in verschiedenen Studien gezeigt, dass Raucher mehr schnarchen als Nichtraucher. Als<br />
Ursache wird eine chronische Pharyngitis angenommen. Von allen Risikofaktoren bei stärkerer<br />
apnoischer Aktivität während des Schlafes ist das habituelle <strong>Schnarchen</strong> zweifellos der am besten<br />
korrelierende. Obwohl nicht alle Schnarcher unter dem Schlafapnoe-Syndrom (SAS) leiden, sind<br />
umgekehrt doch praktisch alle vom SAS betroffenen Patienten Schnarcher. Es ist erwiesen, dass<br />
andererseits viele habituelle Schnarcher nie ein SAS entwickeln, jedoch ist auch bekannt, dass es<br />
viele klinische Zwischenstadien zwischen trivialem <strong>Schnarchen</strong> und akuten Formen von SAS gibt.<br />
Trotz eines möglichen Zusammenhangs zwischen Rauchen und <strong>Schnarchen</strong> ließ sich in Studien<br />
nicht feststellen, dass der Tabakgenuss eine Rolle spielt hinsichtlich vermehrter apnoischer Aktivität.<br />
Unabhängig von dem Zusammenhang, der zwischen Rauchen und Apnoeaktivität besteht, ist<br />
allerdings eindeutig, dass Tabakgenuss dazu beiträgt, die von apnoischer Aktivität herrührenden<br />
schädlichen Effekte insbesondere diejenigen auf die Sauerstoffaufnahme zu katalysieren und zu<br />
verstärken. Tabakgenuss erzeugt eine deutliche Anreicherung des Blutes an Carboxyhämoglobin,<br />
wobei wegen der stärkeren Affinität des Pigments zum Sauerstoff die Sauerstoffaufnahme des<br />
Gewebes behindert wird. Die Hebung des Carboxyhämoglobinspiegels bewirkt eine Absenkung<br />
der Sauerstoffsättigung, die aber von den normalen Pulsoximetern nicht erfasst wird. Insofern ist<br />
die pulsoxymetrisch gemessenen Sauerstoffsättigung bei Rauchern falsch hoch. Tatsächlich stellt<br />
sich in der Pulsoxymetrie nur die Gesamtsättigung des oxygenierbaren Hämoglobins dar.<br />
Es bleibt festzustellen, dass der Tabakgenuss in keinem Zusammenhang mit stärkerer apnoischer<br />
Aktivität während des Schlafes zu stehen scheint, jedoch wirkt sich das Rauchen signifikant auf die<br />
Schwere der Sauerstoffentsättigungen aus. Deshalb ist es für Patienten mit Schlafapnoe-Syndrom<br />
unbedingt angeraten, vom Rauchen Abstand zu nehmen.<br />
4.4.5 Diabetes mellitus<br />
Aufgrund der zum Teil schwerwiegenden Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus, wie Erkrankungen<br />
des Herz-Kreislauf-Systems und des Nervensystems, sind auch Auswirkungen auf den<br />
Schlaf des Diabetikers zu erwarten. Im Rahmen durchgeführter Studien während Rehabilitationsmaßnahmen<br />
bei Patienten mit langjährig bestehendem Diabetes mellitus fanden sich im Vergleich<br />
zu einer gleichaltrigen Normalpopulation signifikant häufiger Schlafstörungen. Bei Diabetikern findet<br />
sich eine erhöhte Prävalenz des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms. Es konnte nachgewiesen<br />
werden, dass in Abhängigkeit vom Ausmaß der Sauerstoffentsättigungen bei Patienten mit<br />
obstruktiver Schlafapnoe das Ausmaß der Insulinresistenz zunahm. Dokumentiert wurde eine Abhängigkeit<br />
des morgendlichen Insulinblutspiegels und des Blutdrucks vom Apnoe-Index und dem<br />
Körpermasse-Index.<br />
Die diesbezüglich vorgelegten Studien dokumentieren, dass gerade bei bestehendem Diabetes<br />
mellitus die rechtzeitige Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen von besonderer Bedeutung<br />
ist.<br />
4.4.6 Adipositas<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
73
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Übergewichtigkeit beeinflusst den Schlaf in erster Linie über eine Veränderung der nächtlichen<br />
Atmung. Neben den obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen ist die alveoläre Hypoventilation<br />
zu nennen, bei deren Ausbildung das Gewicht eine wichtige Rolle spielt. Bei beiden Erkrankungen<br />
kommt es zu nachhaltigen Störungen der Schlafstruktur und konsekutiv häufig zu einer<br />
gesteigerten Tagesschläfrigkeit. Im therapeutischen Konzept dieser Atmungsstörungen ist die Gewichtsreduktion<br />
ein wesentlicher Pfeiler und sollte andere spezifische Therapieformen, wie die nasale<br />
Ventilation begleiten.<br />
Die Atmung ist bei Adipösen schon im Wachzustand gegenüber normalgewichtigen Vergleichspersonen<br />
verändert. Durch Fetteinlagerungen in Thoraxwand, Abdomen und Zwerchfell kommt es<br />
über eine verminderte Compliance zu einer gesteigerten Atemarbeit. Eine weitere Beeinträchtigung<br />
kann im Liegen, vor allem aber im Schlaf infolge verdickter Halsweichteile, hinzukommen. In<br />
der liegenden Position verringert sich zudem das Lungenvolumen, wodurch sich eine Hypoxämie<br />
auch ohne wesentliche Veränderungen im Atemmuster einstellen kann. Mit abnehmender Vigilanz<br />
zeigen sich langstreckige Hypoventilationen, die im REM-Schlaf oft am ausgeprägtesten sind.<br />
Daneben werden periodisch auftretende Hypopnoen mit entsprechenden Schwankungen der Sauerstoffsättigung<br />
infolge periodischer Atmung oder inkompletter Obstruktion der oberen Atemwege<br />
gesehen. Die Auswirkungen auf den Schlaf entsprechen denen bei Schlafapnoe: Rezidivierende<br />
Arousals sowie Störungen der Schlafstruktur mit Abnahme des Tiefschlafes. Konsekutiv leiden viele<br />
dieser Patienten an einer gesteigerten Tagesmüdigkeit.<br />
Die beschriebenen pathologischen Atmungsmuster treten nicht bei allen adipösen Patienten auf.<br />
Die Häufigkeit steigt jedoch mit dem Gewicht und dem Alter. Bei den betroffenen Patienten ist häufig<br />
eine reduzierte Atemantwort auf Hypoxie und Hyperkapnie festzustellen, die auf eine Störung<br />
der Atmungsregulation hindeutet.<br />
Unter allen Begleiterkrankungen der obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen ist die Adipositas<br />
die häufigste. Etwa 2/3 der OSA-Patienten sind adipös. Das Gewicht bei der Pathogenese<br />
der obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen (OSA) allein anzuschuldigen, ist trotz der<br />
unstrittigen Zusammenhänge jedoch sicher nicht richtig. Immerhin ist ein beträchtlicher Teil der<br />
OSA-Patienten nicht übergewichtig und viele Adipöse weisen keine schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />
auf.<br />
Dennoch ist die Gewichtsreduktion eine wichtige therapeutische Maßnahme, die bei jedem adipösen<br />
Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen angestrebt werden sollte. Nachgewiesen ist<br />
[42], dass die Reduktion des Gewichts einen positiven Einfluss auf die nächtlichen Atmungsstörungen<br />
in der Weise hat, dass einige Patienten eine Behandlungsbedürftigkeit verlieren, bei anderen<br />
Patienten immerhin eine Senkung des notwendigen therapeutischen Drucks herbeigeführt<br />
werden kann, wobei letzteres insbesondere die Akzeptanz der Behandlung fördert. Der Effekt der<br />
Gewichtsreduktion ist allerdings nicht vorhersagbar, da kein linearer Zusammenhang zwischen<br />
Ausmaß der Adipositas und Ausprägung der OSA besteht. Bei Patienten mit milderen Formen<br />
schlafbezogener Atmungsstörungen ist die Diätberatung ein wesentlicher Aspekt der konservativen<br />
Therapie. In ausgeprägten Fällen sollte die Einleitung spezifischer Therapien, wie zum Beispiel<br />
der nasalen Ventilation aber nicht verzögert werden, zumal sich diese positiv auf die Gewichtsentwicklung<br />
auswirken kann.<br />
Selbst Selbsthilfegruppen wie der Sozialverband VdK - Fachverband Schlafapnoe/chronische<br />
Schlafstörungen - sehen dies durchaus kritisch: "Die entscheidende kausale Therapie besteht<br />
deshalb in der Reduktion des Körpergewichts. Die ausschließliche Diagnostik und Therapie einzelner<br />
Folgeerkrankungen - ohne Berücksichtigung der Adipositas - ist bestenfalls eine mehr oder<br />
weniger effektive symptomatische Palliation, ohne jedoch am Grundproblem etwas zu bewegen..."<br />
Eine häufige Frage von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen ist, ob körperliches<br />
Training zu einer Verbesserung ihres Schlafapnoe-Syndroms führen könne. Diesbezüglich durchgeführte<br />
Studien mit einem 6-monatigen Trainingsprogramm zeigten keine signifikante Änderung<br />
des Körpergewichts, der prozentualen REM-Schlafzeit, der basalen und der durchschnittlichen<br />
Sa02 vor und nach der Trainingsperiode. Es zeigte sich jedoch eine signifikante Abnahme der Apnoe/Hypopnoehäufigkeit<br />
nach der Trainingsperiode. Die Verbesserung des Schlafapnoe-Syndroms<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
74
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
wird aufgrund vorliegender Studienergebnisse am wahrscheinlichsten auf eine Verbesserung des<br />
Atemantriebs oder eventuell auf einen erhöhten Muskeltonus in der Pharynxmuskulatur durch einen<br />
Trainingseffekt zurückzuführen sein. Es sollte erwogen werden, körperliches Training für<br />
Schlafapnoe-Patienten als mögliche zusätzliche Therapiemethode parallel zur CPAP-Therapie anzubieten.<br />
Hinsichtlich der Therapie der Adipositas stehen diätetische Maßnahmen, Verhaltens- und Psychotherapie,<br />
Bewegungstherapie, medikamentöse Therapie, konservative interventionelle Therapie<br />
und chirurgische interventionelle Therapieverfahren zur Verfügung. Die Adipositas ist eine chronische<br />
Erkrankung, die ein individuelles und langfristiges und mehrgleisiges Therapiekonzept erfordert.<br />
Auf diese Weise können die Lebensqualität und die Lebenserwartung gebessert werden. Bei<br />
Extremformen der Adipositas werden die Langzeitergebnisse operativer Therapiemaßnahmen diskutiert.<br />
Langfristig angelegte multidisziplinäre Adipositasprogramme im Rahmen der konservativen<br />
Therapie konnten auch einige Jahre nach Behandlungsende einen überdauernden Therapieerfolg<br />
nachweisen. Siehe hierzu die aktuelle Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“.<br />
Diese Maßnahmen können z. B. im Sinne der Sekundärprävention als Patientenschulung (wenn<br />
sie von der Krankenkasse zugelassen ist) im Anschluss an eine Krankenbehandlung erbracht werden.<br />
4.5 Schlafapnoe und DRG´s<br />
Seit 2003 erfolgen die Abrechnungen stationärer Krankenhausbehandlungen entsprechend den<br />
Diagnosis Related Groups (DRG). Jeder stationäre Behandlungsfall ist gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien<br />
(DKR) zu kodieren, somit resultiert für jeden Fall genau eine DRG. Zusätzlich kann<br />
es Abschläge beim Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer (UGVD) oder Zuschläge beim<br />
Überschreiten der oberen Grenzverweildauer (OGVD) geben. Jede DRG hat ein Relativgewicht,<br />
welches, multipliziert mit den Basisfallwert des Krankenhauses, den Erlös ergibt.<br />
Bei der Prüfung der DRG-Abrechnung schlafmedizinischer Leistungen im Krankenhaus gilt es also<br />
zum einen weiterhin die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zu prüfen<br />
(s. Anlage 1), zum anderen sind die Dauer und die Kodierqualität (Haupt- und Nebendiagnosen,<br />
Prozeduren) zu prüfen.<br />
Bei der entsprechenden MDK-Prüfung ist die <strong>Arbeitshilfe</strong> zur DRG-Begutachtung (erstellt von der<br />
SEG-4 der MDK-Gemeinschaft) zu beachten.<br />
Die DRG E63Z Schlaf-Apnoe-Syndrom ist eine DRG ohne Schweregradeinteilung und wird nur<br />
durch die Hauptdiagnose E66.2 Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hypoventilation oder die<br />
Hauptdiagnose G47.3 Schlafapnoe definiert. Die UGVD beträgt 1 Tag, die OGVD 4 Tage, die mittlere<br />
Verweildauer (MVD) beträgt 2,3 Tage. Zusätzlich können/sollten auf der Abrechnung die Leistungen<br />
1-790 Kardiorespiratorische Polysomnografie und/oder 8-717.- Einstellung einer nasalen<br />
oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogner Atmungsstörung kodiert sein.<br />
Bei zweimaliger Abrechnung der DRG E63Z kurz hintereinander sollte das zweizeitige Verfahren<br />
hinterfragt werden, da es hierfür keinen medizinischen Grund gibt. Rein formal sind die Fälle bei<br />
korrekter Kodierung gemäß § 2 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2006 nur zusammenzuführen,<br />
wenn die Wiederaufnahme innerhalb der OGVD, d.h. innerhalb von 3 Tagen, erfolgt.<br />
Bei einer Verweildauer (VWD) von mehr als 3 Belegungstagen ist das Überschreiten der OGVD<br />
gegebenenfalls zu prüfen.<br />
2005 wurde die operative DRG E07Z Eingriffe bei Schlafapnoesyndrom neu im DRG-Katalog aufgenommen.<br />
Verschiedene Prozeduren (Eingriffe an der Nase, Tonsillektomien und Adenotomien<br />
bis hin zu plastischen Eingriffen am Velopharynx und der klassischen Uvulopalatopharyngoplastik)<br />
führen in Kombination mit der Hauptdiagnose G47.3 Schlafapnoe in diese DRG.<br />
Weitere häufige schlafmedizinische Diagnosen mit ihrer DRG-Zuordnung sind folgende:<br />
• G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen<br />
(Restless legs) → DRG B67C.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
75
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
• G47.4Narkolepsie und Kataplexie → DRG B81Z<br />
• G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen,<br />
F51.0 Nichtorganische Insomnie → DRG U64Z<br />
4.6 Sauerstofftherapie in der Schlafmedizin<br />
Als einziges Verfahren der Sauerstofftherapie hat sich bisher - abgesehen von der kurzzeitigen<br />
O2-Applikation in der Notfallmedizin - die Langzeit-Sauerstofftherapie etablieren können. Sie ist<br />
durch internationalen Konsens standardisiert [26, 32,33]. In Deutschland werden die Therapierichtlinien<br />
durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht<br />
[26, 32, 33].<br />
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung<br />
in der MDK-Gemeinschaft „Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie“ der<br />
Projektgruppe P34 Langzeitbeatmung MDS Mai 2004.<br />
Die Indikation zur Langzeit-Sauerstofftherapie (LTOT) ist gegeben, wenn<br />
• trotz voller Ausschöpfung der übrigen therapeutischen Möglichkeiten in der stabilen Phase der<br />
Erkrankung eine chronische arterielle Hypoxie mit in der Blutgasanalyse gemessenen pO2-<br />
Werten ständig unter 60 mmHg oder überwiegend unter 55 mmHg besteht und<br />
• �durch Sauerstoffapplikation eine deutliche Anhebung des pO2 auf mindestens 65 mmHg, besser<br />
auf altersentsprechende Werte nachgewiesen werden kann sowie<br />
• �durch Sauerstoff-Testatmung (mind. 30 Minuten, ggf. länger oder über Nacht [Schlaflabor])<br />
ausgeschlossen wurde, dass unter längerer O2-Zufuhr die Gefahr einer bedrohlichen Hyperkapnie<br />
(CO2-Narkose) besteht bzw. ausreichende Überwachungsmöglichkeiten gegeben sind<br />
(Eine leichte oder mäßiggradige Hyperkapnie ist als Ausdruck einer Entlastung der Atempumpe<br />
allerdings ausdrücklich erwünscht!).<br />
Liegen Anhaltspunkte für ein Cor pulmonale, eine pulmonale Hypertonie, eine manifeste Rechtsherzinsuffizienz<br />
oder eine hypoxisch bedingte Polyglobulie vor, kann eine Langzeit-<br />
Sauerstofftherapie auch indiziert sein, wenn die genannten Grenzwerte noch nicht unterschritten<br />
sind. Liegt keine andere Erklärung wie z. B. ein Shuntvitium vor, sollte in diesen Fällen bei sonst<br />
normoxämischen Patienten immer nach nächtlichen Hypoxämien gefahndet werden.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Eine exakte Umsetzung der in den Leitlinien aufgeführten Verordnungskriterien für die Langzeit-<br />
Sauerstofftherapie ist in der Begutachtung nicht realisierbar. So fordert die Fachgesellschaft [11-<br />
13] den Nachweis einer Hypoxämie mit Unterschreitung des Grenzwert-pO2 von 55 mmHg in drei<br />
Blutgasuntersuchungen in einer Zeit von vier Wochen, und zwar in der stabilen Phase der Erkrankung.<br />
Diese Voraussetzungen erfüllt kein einziger sauerstoffpflichtiger Patient, der zur Entlassung<br />
aus der Klinik mit einem Sauerstoffgerät versorgt werden soll. Auch ist der pO2 ja nur ein Indiz dafür,<br />
dass genügend physikalisch gelöster Sauerstoff im Blut vorhanden ist, um eine ausreichende<br />
Sättigung des Hämoglobins gewährleisten zu können. Ein „normaler“ pO2 garantiert noch längst<br />
nicht, dass die verfügbare Sauerstoffkonzentration ebenfalls normal ist. Und letztlich sind viele mitgeteilte<br />
Befunde keine tatsächlichen Ruhewerte; was oft erst am pCO2-Anstieg während der Sauerstoffinhalation<br />
zu erkennen ist:<br />
Beispiel:<br />
Diese Patientin wäre mit einem pO2 von 57,3 mmHg nach „harten“ Kriterien keine Kandidatin für<br />
eine LTOT. Betrachtet man aber den Anstieg des pCO2 unter der Sauerstoffinhalation, ergäbe sich<br />
ein rechnerischer Ruhe-pO2 von ca. 50 mmHg! In der Klinik hat die Frau übrigens „Sauerstoffduschen“<br />
erhalten, das sollte zuhause auch so fortgesetzt werden („2-3x 1/2 Std.“)<br />
Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie [11-13] soll bei<br />
chronischer Hypoxämie Sauerstoff über insgesamt mindestens 16 h/d zugeführt werden, d.h. vor<br />
allem während der Nachtstunden und tagsüber je nach Möglichkeit. Der einzustellende Flow muss<br />
durch Sauerstoff-Testatmung in Ruhe und ggf. bei Belastung ermittelt werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen<br />
(BGA) sollen gewährleistet sein. Die notwendige Mitwirkungsbereitschaft des<br />
Patienten muss vorausgesetzt werden. Hierzu gehört auch, dass Raucher den Nikotinkonsum einstellen.<br />
Ausgehend von der wissenschaftlich begründeten Annahme, dass häufig oder über längere Zeit<br />
auftretende Hypoxämien nicht nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung, sondern auch ein Risiko<br />
darstellen, an schwerwiegenden Sekundärkomplikationen zu erkranken, etablieren sich seit einigen<br />
Jahren verschiedene von der LTOT abgeleitete Therapieformen bei am Tage und in Ruhe<br />
noch normoxämischen Patienten, die<br />
• �bei körperlicher Belastung schwere und anhaltende Hypoxämien entwickeln,<br />
• �zu intermittierenden Hypoxämien neigen, z. B. bei Infektexazerbationen chronischer bronchopulmonaler<br />
Erkrankungen oder<br />
• nächtliche Hypoxämien aufweisen.<br />
Da viele Formen schlafbezogener Atmungsstörungen mit O2-Mangelzuständen einhergehen, kann<br />
auch die Sauerstofftherapie grundsätzlich in das therapeutische Spektrum dieser Erkrankungen<br />
einzubeziehen sein, und zwar als alleinige oder supplementäre Behandlung. Die Frage der O2-<br />
Therapie stellt sich insbesondere, wenn im Einzelfall eine nächtliche Überdrucktherapie nicht toleriert<br />
wird, nicht möglich (kardiale Nebenwirkungen) oder nicht ausreichend (ungenügende Oxygenierung<br />
trotz Beatmung) ist.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
77
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist die O2-Therapie ohne praktische Bedeutung.<br />
Zwar kann grundsätzlich durch Sauerstoffzufuhr der arterielle pO2 gebessert, in manchen Fällen<br />
sogar annähernd konstant gehalten werden. Eine Reduktion der Apnoefrequenz ist im Vergleich<br />
mit anderen Therapieformen jedoch nicht zu erwarten. Obstruktion, Schlaffragmentation und viele<br />
der damit verbundenen kardiovaskulären Einflüsse bleiben damit als schädigende Mechanismen<br />
weiterbestehen. Eine O2-Therpie supplementär zur CPAP-Therapie ist nur bei zusätzlichen hypoxämischen<br />
Begleiterkrankungen mit schwerer Hypoxämie indiziert (z. B. Lungenfibrose, COPD).<br />
Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) stellt die wichtigste bronchopulmonale Erkrankung<br />
dar, bei der es unabhängig vom Vorliegen eines OSAS und unabhängig von einer am<br />
Tage nachzuweisenden Ruhe- oder Belastungshypoxämie zu nächtlichen O2-Mangelzuständen<br />
kommen kann. Ursächlich werden schlafunabhängige wie auch schlafabhängige Faktoren diskutiert.<br />
Durch die nächtlichen Hypoxämien kommt es zur Verschlechterung der Schlafqualität (verkürzte<br />
Schlafdauer, verminderte Schlaftiefe) sowie zu kardialen, hämodynamischen und hämorheologischen<br />
Effekten. Regelmäßig ist bei länger bestehender Erkrankung eine hypoxisch bedingte<br />
pulmonalarterielle Drucksteigerung zu erwarten, häufig treten kardiale Arrhythmien auf. Im<br />
Mittelpunkt der Behandlung steht - nach Optimierung der medikamentösen Therapie - die kontinuierliche<br />
nächtliche pernasale Sauerstoffgabe, welche die Hypoxämien weitgehend beseitigen und<br />
zu einer Verbesserung der Schlafqualität führen kann. Zumindest bei Patienten mit einer respiratorischen<br />
Globalinsuffizienz ist wegen der Gefahr einer im Schlaf zunehmenden CO2-Retention<br />
(s.o.) oft die Therapieeinleitung unter adäquater Überwachung erforderlich.<br />
Tritt eine COPD in Verbindung mit einem obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom auf, spricht man von<br />
einem Overlap-Syndrom. Bei mehr als 13% der COPD-Patienten liegt ein Overlap-Syndrom vor.<br />
Von Wechselbeziehungen verschiedener Art zwischen beiden Erkrankungen ist auszugehen, wobei<br />
sich die Wirkungen bezüglich Ventilation und Gasaustausch, wie auch im Hinblick auf die kardiovaskulären<br />
Folgeerkrankungen potenzieren können (höchstes Risiko für die Entstehung einer<br />
respiratorischen Insuffizienz und einer pulmonalen Hypertonie). Die Therapie besteht in einer<br />
CPAP- oder IPPV- Therapie, wobei häufig eine Kombination aus mechanischer Atemunterstützung<br />
und O2-Insufflation erforderlich ist. CPAP ist oft nicht ausreichend bzw. wird wegen des notwendigen<br />
hohen Druckniveaus nicht toleriert. Die Indikation zur Sauerstofftherapie ist nach den bereits<br />
beschriebenen Standards zu stellen, was ausdrücklich auch für die Voraussetzungen (z. B. Tabakrauchabstinenz!)<br />
gilt.<br />
Grundsätzlich steht bei <strong>SBAS</strong> im Rahmen einer bronchopulmonalen Erkrankung die Optimierung<br />
der medikamentösen Therapie an erster Stelle. Im Zentrum der Therapie schlafbezogener Hypoxämien<br />
bei COPD steht allerdings die Sauerstofftherapie, wenn eine relevante Hypoventilation<br />
ausgeschlossen ist. Durch die pernasale Insufflation von Sauerstoff bei Nacht können die nächtlichen<br />
Hypoxämien weitgehend beseitigt und die Schlafqualität verbessert werden. Die Sauerstofftherapie<br />
sollte daher schon frühzeitig, auch bei Normoxämie am Tag, Anwendung finden. Die Indikation<br />
zur nächtlichen O2-Therapie sollte bei einer mittleren O2-Sättigung unter 90%, einer minimalen<br />
O2-Sättigung unter 85% bzw. bei Entsättigungen unter 90% während mehr als 30% der Gesamtmesszeit<br />
geprüft werden. Mechanische Therapieformen (CPAP, IPPV) können bei schwerer,<br />
symptomatischer Hyperkapnie bzw. respiratorischer Insuffizienz in Folge einer Atempumpenermüdung<br />
zusätzlich notwendig werden. Beim Overlap-Syndrom ist häufig eine Kombination aus mechanischen<br />
Therapieverfahren (CPAP bzw. Selbstbeatmung) und Sauerstoffinsufflation erforderlich.<br />
Auch beim nächtlichen Asthma bronchiale kann es in jeder Altersgruppe vereinzelt zu schlafspezifischen<br />
Veränderungen der Atemregulation kommen mit Hypoxämien und verzögerter Weckreaktion<br />
bei Verschluss der Atemwege während der Tiefschlafphasen wodurch möglicherweise die erhöhte<br />
Sterblichkeit von Asthmatikern bei Nacht bedingt ist. Das therapeutische Vorgehen ist vergleichbar<br />
dem bei der COPD.<br />
Restriktive Lungenerkrankungen (z. B. ausgedehnte Pleuraschwarten nach früherer Tbc, Deformitäten<br />
bei Skoliose, Postpolio-Syndrom oder nach Thoraxoperationen) und Erkrankungen des neuromuskulären<br />
Formenkreises im weitesten Sinne (Muskeldystrophie Duchenne, spinale Muskelatrophie,<br />
ALS, Polyneuritiden) führen zur Ermüdung der Atemmuskulatur. In den meisten Fällen<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
tritt zunächst eine Hyperkapnie auf. Der gesteigerte Atemantrieb kann eine ausreichende Oxygenierung<br />
aufrechterhalten - wenn sich eine Polyglobulie entwickelt - imponiert jedoch klinisch bei geringster<br />
körperlicher Belastung als „Atemnot" und führt nicht selten zur unkritischen Verordnung<br />
von Sauerstoffgeräten. Kurzfristige Sauerstoffgaben sind bei diesen Krankheitsbildern wenig hilfreich,<br />
längerfristige O2-Gaben provozieren manchmal eine CO2-Narkose. Das Therapieprinzip ist<br />
die frühzeitige Entlastung der Atemmuskulatur durch eine intermittierende, nichtinvasive nasale<br />
IPPV-Beatmung.<br />
Eine Cheyne-Stokes-Atmung (CSA) wird bei bis zu 50% der Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA<br />
3-4 nachgewiesen. Eine stark gestörte Schlafstruktur, häufige Arousals, Entsättigungen und Sympathikusaktivierung<br />
treten als Folge der CSA auf. Wahrscheinlichste Ursache der CSA ist die<br />
Überempfindlichkeit der Atmungsregulation auf CO2 mit Abfall des pCO2 im Schlaf unter die Apnoeschwelle.<br />
Sowohl unter nCPAP als auch unter O2-Therapie kann eine ca. 50%ige Reduktion<br />
der CSA erzielt werden. Eine Reihe von Untersuchern konnten einheitlich nachweisen, dass eine<br />
Low-Flow-Sauerstofftherapie (in der Regel 2-4 l O2/min) zu einer ca. 50%igen Reduktion der in<br />
CSA verbrachten Zeit führt. Die Schlafstruktur wird verbessert, die Zahl der Arousals nimmt ab, die<br />
Belastungsfähigkeit und auch die kognitive Funktion können sich unter der Therapie verbessern.<br />
Zahlreiche Patienten mit CSA erhalten eine Langzeit-Sauerstofftherapie. Zwar liegen für diese Behandlung<br />
klinische Erfahrungen einer Verbesserung des Befindens der Patienten vor, Daten aus<br />
kontrollierten Studien fehlen aber bislang (siehe 4.1.7).<br />
Hinter dem Begriff „zentrale Schlafapnoe“ verbergen sich Krankheitsbilder mit sehr unterschiedlichen<br />
Mechanismen und Atemmustern. Neben den verschiedenen Formen der Überdruck- und Beatmungstherapie<br />
existieren nur in Einzelfällen medikamentöse Alternativen. Allerdings werden zentrale<br />
Schlafapnoesyndrome meist zu häufig diagnostiziert. Nicht selten verstecken sich doch obstruktive<br />
Formen dahinter. Manche Patienten bewegen bei der Apnoe mehr die Atemhilfsmusulatur<br />
im Schulterbereich, so dass dann die Thoraxbewegung scheinbar fehlt. Abhilfe schaffen in Grenzfällen<br />
Messungen mit Oesophaguskatheter.<br />
Zur nächtlichen Sauerstofftherapie (ohne oder mit Beatmung) ist ein Sauerstoffkonzentrator bis zu<br />
einem Flow von 5 l/min in der Regel das geeignete Hilfsmittel. Besteht Sauerstoffpflicht auch tagsüber,<br />
richtet sich die Auswahl des Hilfsmittels nach den o.a. Leitlinien zur LTOT.<br />
4.7 Neurologisch-psychatrische Aspekte der Schlafmedizin<br />
Es gibt eine Vielzahl an neurologischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen, die zu einer Störung<br />
des Schlafes führen.<br />
Eine der häufigsten Störungen ist die Insomnie. Dabei am häufigsten ist die idiopathische Insomnie.<br />
Es bestehen hartnäckige Einschlafstörungen über mindestens einen Monat. Die Ursachen<br />
sind oft unklar, eine ambulante Diagnostik und Therapie reicht oftmals aus (Schlaftagebücher,<br />
Verhaltenstherapie). Ebenfalls häufig ist eine Fehlbeurteilung des Schlafs, bei der die Schläfrigkeit<br />
ohne objektiven Nachweis einer Schlafstörung in den technischen Befunden bleibt.<br />
Kritisch bleibt hierbei die Anwendung von schlaffördernden Substanzen: es kommt oft zu erheblichen<br />
Nebenwirkungen, auch bei neueren Substanzen, die den Rhythmus und die Schlaftiefe beeinflussen.<br />
Lange völlig vergessen wurde die Narkolepsie. Die Diagnosestellung beinhaltet übermäßige<br />
Schläfrigkeit und das Auftreten von Kataplexien und REM-Schlaf-Phänomenen wie Schlafparalysen<br />
und hypnagoge Halluzinationen. Ausgeprägt ist die Tagesmüdigkeit. Die Patienten geben eine<br />
permanente Müdigkeit an, die in kurzen Einschlafattacken gipfelt. Diese treten bei ca. 70% der Patienten<br />
auf. Auslösend könne gleichbleibende Bewegungsabläufe oder Beschäftigungen sein (z. B.<br />
Zug- oder Busfahrt). Während der damit verbundenen Phasen der Vigilanzminderung kommt es<br />
oftmals zu automatischem Verhalten. So werden beispielsweise Tätigkeiten ausgeführt, ohne dass<br />
sich die Patienten später daran erinnern.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Der Schlafdrang wird mit Hilfe des Multiplen-Schlaflatenz-Test (MSLT) objektiviert. In ruhiger Umgebung<br />
wird tagsüber bei den betreffenden Patienten fünfmal im 2-stündigen Rhythmus eine Polysomnografie<br />
abgeleitet. Eine Schlaflatenz unter 5 Minuten ist hierbei als pathologisch anzusehen.<br />
Die Behandlung ist schwierig, meist lassen sich nur die Kataplexien deutlich verbessern.<br />
Das Restless Legs Syndrom (und die Periodischen Beinbewegungen im Schlaf) sind häufige Erkrankungen.<br />
Die Prävalenz beträgt bis zu 5%, ca. 10% sind hereditär.<br />
Die Diagnose Restless Legs Syndrom ist anamnestisch einfach zu erheben: es imponieren unangenehme<br />
Empfindungen der Beine, die meist kurz vor Schlafbeginn auftreten und einen Bewegungsdrang<br />
der Beine verursachen. Eine stationäre Abklärung ist meistens nicht erforderlich. Zufallsbefunde<br />
im Rahmen der PSG bei <strong>SBAS</strong> ohne entsprechende Symptomatik bedürfen oft keiner<br />
gezielten Therapie und Kontrolle.<br />
Die periodischen Beinbewegungen im Schlaf werden von den Patienten selbst in der Regel nicht<br />
wahrgenommen und verursachen oftmals Durchschlafstörungen oder Tagesschläfrigkeit durch<br />
Schlafunterbrechungen, die mit den Beinbewegungen einhergehen. Polysomnografisch finden sich<br />
bei beiden Störungen regelhafte Muskelkontraktionen zwischen 0,5 - 5 Sekunden in 20- bis 40-<br />
Sekunden-Intervallen (gezählt werden Episoden von vier und mehr Bewegungen), die Arousal verursachen<br />
können.<br />
Beinbewegungen sind oft assoziiert mit Schlafapnoe, Restless Legs Syndrom und Narkolepsie.<br />
Die Behandlung erfolgt heute oftmals mit Dopaminagonisten oder Dopaminergika.<br />
Epilepsien treten oftmals im Schlaf assoziiert auf. Eine diagnostische Abklärung erfordert Erfahrung<br />
und die Möglichkeit, ein Standard-EEG in der Polysomnografie abzuleiten.<br />
4.8 Schlafbezogene Atmungsstörungen in der Pädiatrie<br />
Schlafbezogene Atmungsstörung (<strong>SBAS</strong>) im Kindesalter sind häufig. Etwa 10% der Kinder im Vorschulalter<br />
schnarchen, bei etwa 1% der vier- bis fünfjährigen Kinder liegt ein manifestes obstruktives<br />
Schlafapnoesyndrom (OSAS) meist aufgrund einer adenotonsillären Hyperplasie vor. Da sich<br />
das OSAS bei Kindern bezüglich Ätiologie, Klinik, polysomnographischer Ergebnisse und Verlauf<br />
zum Teil erheblich von dem bei Erwachsenen unterscheidet, können die Erkenntnisse der Erwachsenmedizin<br />
nicht ohne weiteres auf Kinder übertragen werden (Tab. 13). Mögliche Folgen der Erkrankung<br />
sind Wachstumsstörungen, Verhaltensstörungen, intellektuelle Defizite sowie kardiovaskuläre<br />
Erkrankungen.<br />
Säuglingsschlafapnoe Altersgipfel Zentral Obstruktiv<br />
Frühgeborenes 37.SSW X -<br />
Obstruktive Schlafapnoe bei Säuglingen<br />
Angeborenes zentrales Hypoventilationssyndrom<br />
- - X<br />
- X -<br />
„Apparent life threatening event“ 2-6 Monat ? ?<br />
Plötzlicher Kindstod 2-6 Monat ? ?<br />
Zentrales Schlafapnoesyndrom - X -<br />
Obstruktives Schlafapnoesyndrom im<br />
Kindesalter<br />
4-5. Lebensjahr - X<br />
Tabelle 13: Unterteilung von <strong>SBAS</strong> im Säuglings- und Kindesalter nach Alter und vorherrschender Atmungsstörung<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Folgende Krankheitsbilder gehen mit einer Prädisposition zu obstruktiven Apnoen einher (Hirth<br />
2001):<br />
• Kraniofaziale Fehlbildungen, z. B. Choanalatresie, Mikrognathie, Makroglossie, Pierre-Robin-<br />
Sequenz, Down-Syndrom<br />
• Anomalien der Trachea, der Bronchien, z. B. Tracheomalazie, Instabilität des Larynx<br />
• Gefäßfehlbildungen z. B. gedoppelter Aortenbogen<br />
• Hyperplasie lymphatischen Gewebes, z. B. Adenoide, Tonsillenhyperplasie<br />
Die Beurteilung schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter ist schwierig und erfordert eine<br />
genaue Kenntnis der kindlichen Atmungs- und Kreislaufphysiologie. Zudem sind die Interaktionen<br />
zwischen Schlaf-/Wachsystem und Erkrankungen im Kindesalter als noch weitgehend unbekannt<br />
anzusehen.<br />
Die physiologischen Funktionen erfahren innerhalb des ersten Lebensjahres ihre stärksten Veränderungen,<br />
bedingt durch die Reifung des Zentralnervensystems. Zu den wesentlichsten Veränderungen,<br />
die aber selbst innerhalb der Normbereiche eine breite Streuung zeigen, gehören signifikante<br />
Rückgänge bei:<br />
• Paradoxatmung<br />
• Anteil des aktiven Schlafs (TST)<br />
• Periodische Atmung<br />
• Atempausen von mehr als 2 Sekunden<br />
• Atemfrequenz<br />
• Sauerstoffdruckabfälle von mehr als 10 mmHg/Stunde<br />
• Anteil niedriger Sauerstoffdrücke (weniger als 50 mmHg)<br />
Die CO2-Empfindlichkeit verändert sich kaum, nur bei Frühgeborenen ist sie herabgesetzt.<br />
Die wesentlichsten schlafbezogenen Atmungsstörungen im Kindesalter sind:<br />
• Frühgeborenenapnoe<br />
• Anscheinend Lebensbedrohliche Ereignisse im Säuglingsalter (ALTE)<br />
• Kindliche Apnoe<br />
• Obstruktive Schlafapnoe<br />
• Zentrale Hypoventilation, Sonderform: Undines Fluch Syndrom<br />
• Sekundäre Hypoventilation<br />
• Plötzlicher Kindstod (SIDS)<br />
Symptome bzw. Folgen schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter [88]<br />
• <strong>Schnarchen</strong>, Mundatmung, nächtliches Schwitzen, unruhiger Schlaf<br />
• Gedeihstörungen, Wachstumsretardierung, Infektanfälligkeit<br />
• Sprachentwicklungsverzögerung<br />
• Konzentrations- und Verhaltensstörungen, motorische Unruhe, Hyperaktivitätssyndrom, aggressives<br />
Verhalten, Schulprobleme<br />
• Kardiovaskuläre Erkrankungen (pulmonale Hypertonie, Cor pulmonale, seltener Herzrhythmusstörungen,<br />
Hypertonus)<br />
Bei Verdacht auf das Vorliegen schlafbezogener Atmungsstörungen bei Kindern sind zunächst andere<br />
Erkrankung abzuklären:<br />
• Stoffwechselstörungen<br />
• Virusinfektionen<br />
• Fehlbildungen<br />
• Erkrankungen des Tracheobronchialsystems (u.a. Asthma bronchiale)<br />
• neuromuskuläre und Muskelerkrankungen<br />
• Malformationen<br />
• Endogene Erkrankungen<br />
• Herz-/Kreislauferkrankungen<br />
Die Symptomatik der einzelnen schlafbezogenen Atmungsstörungen ist unterschiedlich.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
81
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Auffällig werden die Kinder oft erst durch Wachstumsretardierung, verzögerte Sprachentwicklung,<br />
Konzentrationsschwäche, Knie-Ellenbogenlage, Mundatmung, kloßige Sprache oder - bereits<br />
Spätfolge - durch die Entwicklung eines Cor pulmonale.<br />
Generell ist zu beachten, dass sich die klinische Symptomatik anders darstellt als bei Erwachsenen,<br />
stark altersabhängig variiert und auch von der Art der Atmungsstörung abhängt. Die Tagesmüdigkeit,<br />
das Leitsymptom der Schlafapnoe im Erwachsenenalter, fehlt fast völlig. Die klinischen<br />
Symptome reichen vom apnoeischen Zustand, Zyanose, Blässe, Apathie, Muskeltonusverlust,<br />
nächtlichem Schwitzen und geräuschvollen Atmen bis zu kaum auffallenden oder völlig fehlenden<br />
Symptomen (z. B. SIDS).<br />
Wenn bei entsprechender Symptomatik Ursachen der Atmungsstörungen nicht zu finden sind oder<br />
nachdem eine Grundkrankheit festgestellt wurde, die nicht kausal zu behandeln ist, sollte eine polysomnografische<br />
Untersuchung durchgeführt werden. Die Bewertung der Ergebnisse im Bezug<br />
auf ihren Krankheitswert kann nur im Einzelfall geschehen, da das jeweilige Krankheitsbild und das<br />
Alter des Kindes Berücksichtigung finden müssen.<br />
Aufgrund der Schwere der Erkrankung, der unklaren Ursachen und der relativen Häufigkeit (40%<br />
der Todesursachen im Säuglingsalter) soll der plötzliche Kindstod (SIDS) an dieser Stelle näher<br />
beschrieben werden. SIDS bezeichnet einen Todesfall bei anscheinend gesunden Säuglingen,<br />
dessen Ursache weder anamnestisch noch durch Obduktion zu klären ist. Weltweit wurden Studien<br />
durchgeführt, die als Risikofaktoren Bauchlage, ausschließliche Flaschenernährung und Raucherhaushalte<br />
erkennen ließen. Durch eine intensive Aufklärung in der BRD konnte immerhin die<br />
Inzidenz des SIDS um 40% gesenkt werden. Entscheidend ist die Prävention, die sich auf das<br />
Vermeiden der Bauch- und Seitenlage als Schlafposition bezieht, das Vermeiden des Überdekkens<br />
durch die Verwendung eines Schlafsackes sowie auf das Vermeiden des Rauchens.<br />
Zur Risikoabschätzung im Einzelfall muss eine umfassende Differentialdiagnostik inklusive Polysomnografie<br />
(bzw. kardiorespiratorischer Polygrafie = CRG) betrieben werden. Besonders gefährdet<br />
sind:<br />
• Risikofrühgeburten und Neugeborene mit ausgeprägter kardiorespiratorischer Symptomatik<br />
• Kinder mit Zustand nach ALTE<br />
• SIDS- Folge- und Mehrlingsgeschwisterkinder<br />
• Kinder mit spezieller neurovegetativer Symptomatik<br />
Bei Säuglingen mit Atmungsregulationsstörungen treten gehäuft folgende neurovegetativen Symptome<br />
auf:<br />
• Übermäßiges Spucken und Erbrechen bei gastroösophagealem Reflux<br />
• Trinkschwierigkeiten mit gestörter Koordination beim Saugen, Schlucken und Atmen<br />
• Exzessives Schwitzen im Schlaf<br />
• Atempausen von mehr als 15 Sekunden ohne Begleitsymptome, bzw. weniger als 15 Sekunden<br />
mit Begleitsymptomen (Zyanose, Blässe, Muskelhypotonie)<br />
• Anfälle von Zyanose, Blässe, Tonus- und Bewusstseinsverlust unklarer Ätiologie.<br />
Infektionen, kardiale, neurologische und metabolische Erkrankungen müssen abgeklärt werden,<br />
zusätzlich ist eine Polysomnografie notwendig. Kinder mit einem erhöhten Risiko können zuhause<br />
mit einem Heimmonitor im Schlaf überwacht werden, auch wenn der präventive Wert dieser Überwachung<br />
noch nicht bewiesen ist. Je nach der technischen Ausstattung des Monitors können bedrohliche<br />
Apnoen, Bradykardien und/oder Hypoxämien erkannt werden. Eine Schulung der Eltern<br />
in der Säuglingsreanimation ist Voraussetzung. Auch unter einer Monitorüberwachung ist es schon<br />
zu plötzlichen Todesfällen gekommen.<br />
Bei der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter ist eine interdisziplinäre<br />
Zusammenarbeit (HNO-Heilkunde, Kieferchirurgie und -orthopädie, Neuropädiatrie,<br />
Neuropsychologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Allergologie und Pädiatrie) notwendig.<br />
Die Variabilität der physiologischen Funktionen des Schlaf-Wachsystems ist besonders im Säuglingsalter<br />
so groß, dass der Krankheitswert der klinischen Symptome und auch der Laborwerte nur<br />
im Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters des Kindes und der Atmungsstörung einzuschätzen<br />
ist (Tab. 14). Neben der kausalen Behandlung der Grundkrankheit, Beseitigung von Problemfaktoren<br />
und medikamentöser Behandlung ist auch bei Kleinkindern eine nasale Maskenbeatmung<br />
möglich. Eine lange Gewöhnungsphase und eine individuelle Maskenanpassung sind Vorausset-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
82
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
zungen für das Gelingen einer Beatmungstherapie bei Kleinkindern. Neben der nCPAP- kommt<br />
auch die Bi-Level-CPAP-Therapie zum Einsatz. Diese ist besonders dann effektiv, wenn es sich<br />
um Atmungs- steuerungsversagen, Hypoventilationssyndrome oder obstruktive Phänomene handelt,<br />
die einen sehr hohen Beatmungsdruck benötigen.<br />
Grenzwerte polysomnografischer Parameter bei Kindern<br />
Zentrale Apnoen Dauer >15 s ohne Begleitsymptomatik oder Dauer 3 s mit Sauerstoffabfall um mind. 4% auf unter 90% und Bradykardien<br />
(>5/h)<br />
OSAS Rezidivierende Apnoen/Hypopnoen >5 s. Dauer mit Entsättigungen und/oder<br />
Bradykardien >10/h<br />
Hypopnoen Reduktion des Atemzugvolumens auf 3 s. mit Sauerstoffabfall um<br />
mindestens 4% unter 90%<br />
Tabelle 14: Grenzwerte polysomnografischer Parameter bei Kindern 13 - meist wird schon ein AHI > 1/h als<br />
pathologisch angesehen, die klinische Relevanz dieses Grenzwertes ist jedoch umstritten [88]<br />
Die Arbeitsgruppe Pädiatrie der Deutschen Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin<br />
(DGSM) in der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin hat eine Indikationsliste<br />
zur Diagnostik und Differentialdiagnostik im pädiatrischen Schlaflabor erstellt (Tab: 15).<br />
1. Atmungssystem<br />
Atmungsstörungen im Schlaf (zentrales und obstruktives Schlafapnoesyndrom, Hypoventilationssyndrome),<br />
obstruktive Atemwegserkrankungen (z. B. schlafbezogenes Asthma bronchiale), Aspirationssymptomatik,<br />
chronische therapieresistente Infektionen der oberen und unteren Atemwege,<br />
Tonsillenhyperplasie 11 , Adenoide Vegetationen, restriktive pulmonale Erkrankungen, Fehlbildungen<br />
mit Atmungsstörungen (z. B. Thoraxdeformitäten)<br />
2. Herzkreislaufsystem<br />
Kongenitale Herzfehler, bradykarde und tachykarde Herzrhythmusstörungen, Kardiomyopathie<br />
3. Nervensystem und Psyche<br />
Schlafbezogene Epilepsien, Fehlbildungssyndrome, Dyssomnien, Parasomnien, posttraumatische<br />
Störungen, neuromuskuläre und neurodegenerative Störungen, Enuresis nocturna, Verhaltensstörungen<br />
(z. B. Hyperaktivität), Vigilanzstörungen und Leistungsdefizite (z. B. Konzentrationsstörungen)<br />
unklarer Genese.<br />
4. Gastroenterologie und Stoffwechsel<br />
Gastroösophagealer Reflux, Fehlbildungen des Magen-Darm-Traktes, Muskeldystrophien, Mukopolysaccharidosen,<br />
Stoffwechselstörungen mit gestörtem Schlaf-Wach-Rhythmus, endokrinologische<br />
Erkrankungen mit schlafbezogener Symptomatik.<br />
5. Myopathien<br />
6. Kraniofaziale Symptomatik<br />
Kongenitale Fehlbildungen (z. B. Pierre-Robin-Sequenz), Traumafolgen mit Wachstumshemmungen,<br />
Dysgnathien.<br />
11 Bei pädiatrisch und HNO-ärztlich eindeutig gestellter AT/TE-Indikation ist eine Notwendigkeit für eine<br />
präoperative Schlafuntersuchung nur dann gegeben, wenn nicht aus differentialdiagnostischen Gründen<br />
daran zu zweifeln ist, dass Adenoide oder Tonsillenhyperplasie die Symptomatik ausschließlich verursachen.<br />
Bei klinischen Hinweisen auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom ohne eindeutige pädiatrisch oder HNOärztlich<br />
gestellte OP-Indikation (z. B. bei fehlenden rezidivierenden Tonsillitiden) sollte eine kardiorespiratorische<br />
Polygrafie erfolgen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
83
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
7. Genetisch bedingte Erkrankungen mit schlafbezogenen Störungen<br />
(z. B. Prader-Willi-Syndrom)<br />
8. SID-Risiko<br />
Säuglinge mit anamnestischen oder klinischen Risikosymptomen für schlafbezogene Atmungsstörungen.<br />
Tabelle 15: Indikationsliste zur Diagnostik und Differentialdiagnostik im pädiatrischen Schlaflabor (Niewerth<br />
2000)<br />
Als Anmerkung zu Punkt 1 ist festzustellen, dass bei pädiatrisch und HNO-ärztlich eindeutig gestellter<br />
AT/TE-Indikation eine Notwendigkeit für eine präoperative Schlafuntersuchung nur dann<br />
gegeben ist, wenn nicht aus differentialdiagnostischen Gründen daran zu zweifeln ist, dass Adenoide<br />
oder Tonsillenhyperplasie die Symptomatik ausschließlich verursachen. Bei klinischen Hinweisen<br />
auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom ohne eindeutige pädiatrisch oder HNO-ärztlich<br />
gestellte OP-Indikation (z. B. bei fehlenden rezidivierenden Tonsillitiden) sollte eine kardiorespiratorische<br />
Polygrafie erfolgen.<br />
4.9 Qualitätssicherung in der Schlafmedizin<br />
Am 11. November 2004 ist die Änderung der Anlage A Nr. 3 der „Richtlinie zur Bewertung medizinischer<br />
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinie)“<br />
des gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten (BAnz. Nr. 213 S. 22699). Im Zuge der<br />
Aufnahme der kardiorespiratorischen Polysomnografie in den einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />
zum 01. April 2005 wurde die bisherige Nr. 3 „Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe“ durch eine<br />
neue Nr. 3 „Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und Therapie<br />
der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ ersetzt. Die Richtlinie regelte bislang, dass die in 4<br />
Stufen angelegte Diagnostik bis zur Stufe 3 (Polygrafie) grundsätzlich ambulant, die Stufe 4 (Polysomnografie)<br />
stationär erfolgen solle. Mit der Überarbeitung der Richtlinie kann nun die Polysomnografie<br />
unter definierten Vorgaben auch in ambulanten Einrichtungen erbracht werden, zur Verlaufskontrolle<br />
der CPAP-Therapie wird künftig die Polygrafie herangezogen.<br />
Die BUB-Richtlinie stellt die Durchführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygrafie<br />
und der kardiorespiratorischen Polysomnografie unter Genehmigungsvorbehalt. Die Voraussetzungen<br />
zur Erlangung der Genehmigung sind in der „Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §<br />
135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“ geregelt. Die<br />
Vereinbarung trat zum 01. April 2005 in Kraft.<br />
In Abschnitt B der Vereinbarung finden sich die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung und<br />
apparative Ausstattung für die Durchführung und Abrechnung der Polygrafie. Ärzte bestimmter<br />
Fachgruppen, die nicht über die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verfügen, müssen einen mindestens<br />
fünftägigen Kurs absolvieren, wie er auch in der bisherigen Fassung der BUB-Richtlinie<br />
vorgesehen war. Fachliche, apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen für die<br />
Durchführung und Abrechnung der Polysomnografie regelt Abschnitt C. Voraussetzung an die<br />
fachliche Befähigung ist die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“<br />
oder, wenn die Weiterbildungsordnung diese Zusatzbezeichnung nicht vorsieht, der Nachweis einer<br />
angeleiteten Tätigkeit in einem Schlaflabor, der angeleiteten selbständigen Durchführung einer<br />
Mindestzahl von Untersuchungen und Behandlungen sowie der erfolgreichen Teilnahme an einem<br />
Kolloquium vor der Kassenärztlichen Vereinigung. Übergangsregelungen für Ärzte, die bereits Polygrafiegeräte<br />
verwenden, oder Ärzte, die bereits in einem Schlaflabor tätig waren und Patienten<br />
mit schlafbezogenen Atmungsstörungen behandelt haben, sind in Abschnitt E geregelt.<br />
Die o. g. Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie<br />
schlafbezogener Atmungsstörungen wurde im Deutschen Ärzteblatt, Jahrgang 102, Heft 11 am<br />
18. März 2005 veröffentlicht (Mitteilungen der Herausgeber: „Einführung einer Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“.<br />
(Vollständige Textfassung der BUB-Richtlinie und der Qualitätssicherungsvereinbarung im Anhang)<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Mit der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen<br />
Ärztekammer) gemäß Beschluss vom 106. Deutschen Ärztetag 2003 in Köln wurden Inhalte<br />
einer Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“ definiert. Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung<br />
der fachlichen Kompetenz in der Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit<br />
und Weiterbildungsinhalte. Einige Landesärztekammern haben zwischenzeitlich die Inhalte<br />
dieser Musterweiterbildungsordnung in Bezug auf die Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“<br />
bereits umgesetzt.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 1<br />
Stationäre Behandlung<br />
Die Diagnostik und Therapie des Schlafapnoesyndroms sind entsprechend der G-BA-Richtlinie<br />
Domäne der ambulanten Versorgung. In Einzelfällen kann es indiziert sein, Diagnostik und Therapie<br />
in einem klinischen Schlaflabor unter vollstationären Bedingungen durchzuführen.<br />
Folgende Indikationen begründen<br />
1. die Aufnahme zur stationären Diagnostik:<br />
• keine Möglichkeit der ambulanten Diagnostik wegen schwerer psychischer Erkrankungen 12 ,<br />
• trotz richtliniekonformer ambulanter Diagnostik bis einschl. Stufe 3 keine Möglichkeit der Entscheidung,<br />
ob eine Therapie notwendig ist und die Notwendigkeit der stationären Polysomnografie<br />
wegen<br />
o medikamentös unzureichend eingestellter Epilepsie<br />
o bekanntem erhöhtem Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt<br />
werden kann<br />
2. die Aufnahme zur stationären Therapieeinstellung auf ein Hilfsmittel zur nasalen<br />
Überdrucktherapie (CPAP, BiLevel usw.):<br />
• schwere Begleiterkrankungen, z. B.<br />
o Herzinsuffizienz NYHA (III-)IV<br />
o höhergradige Herzrhythmusstörungen<br />
o instabile Angina pectoris<br />
o COPD mit schwerer respiratorischer Gobalinsuffizienz<br />
o Epilepsie<br />
o schwere psychische Erkrankungen<br />
• bekannter erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt werden<br />
kann<br />
Eine stationäre Therapiekontrolle bei stationär erfolgter Therapieeinstellung ist nur unter Berücksichtigung<br />
der unter Punkt 2 aufgeführten Sachverhalte nach 6 Monaten gerechtfertigt.<br />
Auffälligkeiten:<br />
• Für ein zweizeitiges Vorgehen bei nachgewiesenem SAS und Indikation zur Therapie gibt es<br />
keine medizinischen Gründe. Deshalb sollte bei wiederholter Abrechnung der DRG E63Z der<br />
Fall mit der Frage geprüft werden, warum die Therapie nicht unmittelbar am Anschluss an<br />
die Diagnostik erfolgt ist (durch 2-maliges Abrechnen entsteht ein Kostenvorteil für das<br />
Krankenhaus).<br />
• Wenn bei 2 Tagen VWD je einmal der OPS 1-790 und OPS 8-717.0 angegeben werden,<br />
liegt die Vermutung nahe, dass die Behandlung des Versicherten nicht richtliniekonform erfolgte.<br />
Entsprechend der Richtlinie sind Diagnostik und Therapie in jeweils 2 aufeinanderfolgenden<br />
Nächten und nicht wie in diesem Fall an je 1 Nacht durchzuführen.<br />
Liegt die VWD > 4 Tagen, ist der Fall zu prüfen, da entsprechend der Richtlinie für Diagnostik und<br />
Therapie je 2 Nächte gefordert werden.<br />
12 in diesem Fall ist nicht zwingend die Durchführung der Polysomnografie erforderlich!<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Vorlage beim MDK wird empfohlen, wenn:<br />
� eine Einweisung zur stationären Diagnostik wegen des Verdachts auf ein Schlafapnoesyndrom<br />
vorliegt, aber keine ambulante Diagnostik (ggf. einschließlich der ambulanten Polysomnografie)<br />
erfolgt ist,<br />
� eine Einweisung zur stationären Diagnostik bei ambulant durch die Stufendiagnostik nicht<br />
gesicherter Diagnose erfolgt und keine schweren psychischen Erkrankungen bzw. kein erhöhter<br />
Pflegebedarf bekannt sind.<br />
� eine Einweisung zur stationären Therapieeinstellung vorliegt und keine schweren Begleiterkrankungen<br />
oder erhöhter Pflegebedarf bekannt sind, die die Notwendigkeit der stationären<br />
Aufnahme begründen.<br />
� bei der DRG E63Z eine Verweildauer von mehr als 4 Tagen vorliegt, da bei erforderlicher<br />
stationärer Diagnostik in der Regel zwei Nächte für Diagnostik und zwei Nächte für die Therapieeinstellung<br />
ausreichend sind. (s.o.)<br />
� die DRG E63Z wiederholt abgerechnet wird.<br />
Nichtvorlage beim MDK wird empfohlen, wenn:<br />
� in Ausnahmefällen die ambulante Diagnostik wegen schwerer psychischer Störungen ambulant<br />
nicht möglich ist,<br />
� die ambulante Stufendiagnostik (bis Stufe III nach BUB-Richtlinie) die klinische Verdachtsdiagnose<br />
eines Schlafapnoesyndroms nicht eindeutig bestätigen konnte und die Polysomnografie<br />
unter ambulanten Bedingungen wegen folgender Sachverhalte nicht möglich ist:<br />
- Vorliegen schwerer psychischer Erkrankungen ,<br />
- bekannte, medikamentös unzureichend eingestellte Epilepsie,<br />
- bekannter erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt<br />
werden kann,<br />
� zur Beurteilung der Notwendigkeit einer weiteren Monitorüberwachung bei ehemaligen<br />
Frühgeborenen und Risikoneugeborenen, die mit Monitor entlassen worden sind, eine stationäre<br />
Aufnahme zur Polygrafie oder Polysomnografie erforderlich ist.<br />
� der Grund für eine vollstationäre Kontrolluntersuchung bei nächtlicher Beatmungstherapie<br />
sich nachvollziehbar aus der Versicherten-Historie ableiten lässt. Dies ist bei folgenden Befundkonstellationen<br />
6 Monate nach der Therapieeinstellung z. B. der Fall bei<br />
- Herzinsuffizienz ab NYHA III<br />
- höhergradigen Herzrhythmusstörungen<br />
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung mit schwerer respiratorischer Globalinsuffizienz<br />
- Angina pectoris<br />
- schwere psychische Erkrankungen<br />
- Epilepsie<br />
� die Verweildauer bei der DRG E63Z 4 Tage beträgt und die entsprechenden Prozeduren<br />
kodiert wurden, da entsprechend der BUB-Richtlinie die Diagnostik und Therapie an jeweils<br />
2 aufeinanderfolgenden Nächten erfolgen sollen.<br />
Ergänzender Hinweis:<br />
• Einweisungen ins Schlaflabor wegen Schlafstörungen und<br />
• Einweisungen ins Schlaflabor zur Kontrolluntersuchung bei Beatmungspatienten (BiLevel S/T<br />
bei ventilatorischer Insuffizienz, IPPV)<br />
unterliegen nicht der BUB-Richtlinie.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 2<br />
Beschluss über eine Änderung der Richtlinie zur Bewertung medizinischer Untersuchungs-<br />
und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />
(BUB-Richtlinie) in Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“<br />
vom 15. Juni 2004 / 21. September 2004<br />
Der Beschluss wurde durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. November 2004 in Kraft<br />
gesetzt.<br />
Eine korrespondierende Qualitätssicherungs-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V sowie eine<br />
entsprechende EBM-Regelung sind zum 1. April 2005 in Kraft getreten.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004/21. September 2004 beschlossen,<br />
die Anlage A der Richtlinie zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinie) in der Fassung vom<br />
1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 5 678), zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004, S. 5 679),<br />
wie folgt zu ändern:<br />
1. Die Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ wird in Nr. 3 wie folgt neu gefasst:<br />
„3. Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen.<br />
§ 1<br />
Inhalt<br />
(1) Diese Richtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung die kardiorespiratorische<br />
Polygrafie und die kardiorespiratorische Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik<br />
und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen zur Anwendung kommen können.<br />
(2) „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ (<strong>SBAS</strong>) im Sinne dieser Richtlinie sind die obstruktiven und zentralen<br />
Schlafapnoe- und Hypopnoe-Syndrome (SAHS) sowie obstruktive Rhonchopathien, die während des<br />
Schlafes zu bedrohlichen Apnoe- oder Hypopnoe-Phasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes, Herzrhythmusstörungen<br />
und erheblichen, behandlungsbedürftigen Beeinträchtigungen der Schlafqualität führen können.<br />
§ 2<br />
Genehmigungspflicht<br />
(1) Die Durchführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygrafie und der kardiorespiratorischen<br />
Polysomnografie setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus.<br />
(2) Zur Erlangung dieser Genehmigung ist die Erfüllung der auf der Grundlage dieser Richtlinie getroffenen<br />
Voraussetzungen der diesbezüglichen Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur<br />
Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen nachzuweisen.<br />
§ 3<br />
Stufendiagnostik<br />
(1) Bei klinischem Verdacht auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung sind habituelles<br />
<strong>Schnarchen</strong> und Dyssomnien anderer Ursache, vor allem die hypersomnischen Syndrome, abzugrenzen.<br />
Dies betrifft insbesondere internistische, neurologische und psychiatrische Erkrankungen sowie den Schlaf<br />
beeinflussende Wirkungen von Medikamenten, Alkohol und Drogen.<br />
(2) Das weitere Vorgehen ergibt sich aus der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Patienten unter<br />
besonderer Berücksichtigung des kardiovaskulären und pulmonalen Risikoprofils (z. B. Herzrhythmusstörungen,<br />
schwer einstellbarer Hypertonus, Herzinsuffizienz, Apoplexgefährdung, respiratorische Insuffizienz),<br />
der Schwere der Schlafstörungen und einer durch Tagesschläfrigkeit ausgelösten Selbst- oder Fremdgefährdung.<br />
(3) Stufe 1: Anamnese und ggf. Fremdanamnese des Schlaf-Wach-Verhaltens sowie differenzierte anamnestische<br />
Abklärung einer möglichen Dyssomnie unter Einbeziehung standardisierter Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit<br />
(z. B. Epworth Sleepiness Scale) und ggf. weiterer Testverfahren.<br />
(4) Stufe 2: Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf endokrinologische, Stoffwechsel- oder<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Ventilationsstörungen sowie neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />
(5) Stufe 3: Ergeben die diagnostischen Maßnahmen nach Stufe 1 und Stufe 2 die typischen anamnesti-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
schen und klinischen Symptome und Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung, so soll die weitere<br />
differenzialdiagnostische Abklärung durch eine kardiorespiratorische Polygrafie (notwendige Ableitungsparameter<br />
siehe § 7 Abs. 1 dieser Richtlinie) während einer mindestens 6-stündigen Schlafphase erfolgen.<br />
(6) Die Durchführung der kardiorespiratorischen Polygrafie mit allen gemessenen Parametern ist zu dokumentieren.<br />
Zur Sicherung der Aussagekraft der Polygrafie und um die Plausibilität einer automatischen Analyse<br />
zu überprüfen, sind die Rohdaten stets visuell durch den gem. dieser Richtlinie qualifizierten Arzt zu<br />
bewerten. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Arzt zur Verfügung zu stellen, der ggf. die weitere polysomnografische<br />
Diagnostik und/oder die Überdrucktherapie einleitet.<br />
(7) Stufe 4: Eine kardiorespiratorische Polysomnografie kann nur dann als ergänzende Diagnostik durchgeführt<br />
werden, wenn trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung einschließlich Durchführung geeigneter<br />
Testverfahren und der nach Stufe 3 durchgeführten Polygrafie keine Entscheidung möglich ist, ob eine<br />
Therapie mittels CPAP (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder anderer Verfahren notwendig ist.<br />
(8) Die kardiorespiratorische Polysomnografie (notwendige Ableitungsparameter siehe § 7 Abs. 3 dieser<br />
Richtlinie) soll über zwei aufeinander folgende Nächte mit, wenn möglich, wenigstens 6-stündiger Schlafphase<br />
in der zweiten Nacht durchgeführt werden. Bei Patienten mit abweichendem Schlaf-Wach-Rhythmus (z.<br />
B. Schichtarbeitern) kann die Untersuchung unter geeigneten Bedingungen auch am Tage durchgeführt<br />
werden.<br />
(9) Die Durchführung der kardiorespiratorischen Polysomnografie mit allen gemessenen Parametern ist zu<br />
dokumentieren. Zur Sicherung der Aussagekraft der Polysomnografie sind die Rohdaten stets visuell durch<br />
einen gem. dieser Richtlinie qualifizierten Arzt zu bewerten; die visuelle Auswertung der neurophysiologischen<br />
Parameter ist insbesondere im Hinblick auf die Schlafstadienverteilung, -fragmentierung und respiratorischen<br />
Arousals zu dokumentieren.<br />
Die Untersuchungsergebnisse sind dem Arzt zur Verfügung zu stellen, der ggf. die weitere Überdrucktherapie<br />
einleitet.<br />
§ 4<br />
Ersteinstellung auf ein CPAP-Gerät<br />
Bei gesicherter Indikation zur Überdrucktherapie mit CPAP oder verwandten Verfahren soll die Ersteinstellung<br />
auf das Gerät unter kontinuierlicher polysomnografischer Überwachung in der Regel in zwei aufeinander<br />
folgenden Nächten durchgeführt werden.<br />
Zur Ersteinstellung durch den qualifizierten Arzt müssen die schriftlichen Befunde und Ergebnisse der Stufen<br />
1 bis 3 und ggf. der Stufe 4 vorliegen.<br />
§ 5<br />
Therapieverlaufskontrollen<br />
(1) Eine erste Kontrolle der Überdrucktherapie soll 6 Monate nach Einleitung einer CPAP-Therapie mit einer<br />
kardiorespiratorischen Polygrafie nach Stufe 3 erfolgen. Hierbei soll auch festgestellt werden, ob der Patient<br />
das Therapiegerät ausreichend nutzt (Betriebsstundenzähler, ggf. Auslesung des Nutzungsprotokolls). Bei<br />
komplikationslosem Verlauf sind weitere routinemäßige polygrafische Kontrolluntersuchungen nicht erforderlich.<br />
(2) Eine erneute kardiorespiratorische Polysomnografie ist nur bei schwerwiegenden Therapieproblemen erforderlich,<br />
die mit der Polygrafie nicht erkannt und nicht behoben werden können.<br />
§ 6<br />
Dokumentation<br />
Anamnese, klinische Untersuchungsergebnisse, die Maßnahmen und Ergebnisse der differenzialdiagnostischen<br />
Abklärung sowie die Ergebnisse der Polygrafie, Polysomnografie, CPAP-Einstellung und aller Therapiekontrollen<br />
sind ausführlich zu dokumentieren und dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 7<br />
Empfehlungen zur Qualitätssicherung<br />
(1) Zur Sicherung der Qualität der kardiorespiratorischen Polygrafie müssen folgende Parameter simultan<br />
und über eine mindestens 6-stündige Schlafphase abgeleitet werden:<br />
- Registrierung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche)<br />
- Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />
- Aufzeichnung der Herzfrequenz (z. B. mittels EKG oder pulsoxymetrischer Pulsmessung)<br />
- Aufzeichnung der Körperlage<br />
- Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />
- Maskendruckmessung (bei Einsatz eines CPAP-Gerätes)<br />
(2) Polygrafiegeräte, welche die Schnarchgeräusche sowie die beiden letztgenannten Parameter nicht aufzeichnen<br />
bzw. messen können, aber bereits vor In-Kraft-Treten dieser Richtlinie für eine von der KV genehmigte<br />
Schlafapnoediagnostik gemäß Nr. 728 EBM verwendet wurden, dürfen weiterhin, jedoch ausschließlich<br />
für die (diagnostische) Polygrafie gemäß § 3 Abs. 5 dieser Richtlinie verwendet werden.<br />
(3) Zur Sicherung der Qualität der kardiorespiratorischen Polysomnografie müssen folgende Parameter si-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
89
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
multan und über eine mindestens 6-stündige Schlafphase abgeleitet werden:<br />
- Registrierung der Atmung<br />
- Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />
- EKG<br />
- Aufzeichnung der Körperlage<br />
- Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />
- Atemfluss oder Maskendruckmessung (bei Einsatz eines CPAP-Gerätes)<br />
- EOG: 2 Ableitungen<br />
- EEG: mindestens 2 Ableitungen<br />
- EMG: 3 Ableitungen<br />
- Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens<br />
(4) Leistungserbringer für die kardiorespiratorische Polysomnografie haben grundsätzlich die Erlaubnis zum<br />
Führen der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen für die persönliche<br />
Qualifikation der Leistungserbringer sowie die sonstigen qualitätssichernden Vorgaben, ggf. einschließlich<br />
Übergangsregelungen, werden in Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V getroffen.“<br />
2. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.<br />
Berlin, den 21. September 2004<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
Der Vorsitzende<br />
Dr. jur. R. Hess<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
90
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 3<br />
Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und<br />
Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen<br />
Abschnitt A<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Ziel und Inhalt<br />
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung<br />
von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung gesichert werden soll. „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind<br />
die obstruktiven und zentralen Schlafapnoe- und Hypopnoe-Syndrome sowie obstruktive Rhonchopathien,<br />
die während des Schlafes zu bedrohlichen<br />
Apnoe- oder Hypopnoe-Phasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes, Herzrhythmusstörungen und erheblichen,<br />
behandlungsbedürftigen Beeinträchtigungen der Schlafqualität führen können. Die Vereinbarung regelt<br />
die fachlichen, organisatorischen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von<br />
Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
(Nrn. 30900 und 30901 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes [EBM]). Der Ablauf der Stufendiagnostik<br />
ist in der Anlage A Nr. 3 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung<br />
ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) definiert.<br />
§ 2<br />
Genehmigungspflicht<br />
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen<br />
im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden<br />
Ärzte ist erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.<br />
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Arzt die nachstehenden fachlichen, organisatorischen und apparativen<br />
Voraussetzungen gemäß Abschnitt B (Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polygrafie) oder<br />
Abschnitt C (Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polysomnografie) im Einzelnen erfüllt.<br />
§ 3<br />
Genehmigungsvoraussetzung<br />
Die Erfüllung der in § 2 genannten Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />
Das Verfahren richtet sich nach Abschnitt D dieser Vereinbarung. Das Nähere zur Durchführung<br />
des Genehmigungsverfahrens (z. B. Inhalte der Kolloquien, Zusammensetzung der Kommissionen) regelt<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Richtlinien nach § 75 Abs. 7 SGB V.<br />
Abschnitt B<br />
Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polygrafie<br />
§ 4<br />
Fachliche Befähigung<br />
(1) Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen<br />
Polygrafie nach der Nr. 30900 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Rahmen der Diagnostik<br />
und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gilt als nachgewiesen, wenn der Arzt berechtigt ist, die<br />
Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu führen und dies durch eine Urkunde gemäß § 9 Abs. 1 nachgewiesen<br />
wird.<br />
(2) Soweit die unter Abs. 1 genannte Zusatzbezeichnung nicht erworben wurde, gilt die fachliche Befähigung<br />
als nachgewiesen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt und durch Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß<br />
§ 9 Abs. 2 nachgewiesen werden:<br />
a) Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde“, „Kinder- und Jugendmedizin“<br />
(bzw. „Kinderheilkunde“), „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der Facharztbezeichnung<br />
„Innere und Allgemeinmedizin“ (bzw. Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“) oder der Facharzt-<br />
und Schwerpunktbezeichnung „Innere Medizin“ und „Pneumologie“.<br />
b) Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von 30 Stunden Dauer an mindestens fünf Tagen, der während der<br />
letzten zwölf Monate vor der Antragstellung und innerhalb von sechs Monaten absolviert sein muss. Der<br />
Kurs muss die Vermittlung von Grundlagen der Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differenzialdia-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
91
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
gnostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Einbeziehung praktischer Übungen zur Auswertung<br />
einfacher Schläfrigkeitstests und zur Registrierung der klinisch relevanten Parameter mit verschiedenen Polygrafie-Systemen<br />
beinhalten.<br />
c) Der Kursleiter nach Buchst. b) muss mindestens seit drei Jahren eine Einrichtung zur Diagnostik und Therapie<br />
schlafbezogener Atmungsstörungen (nachfolgend „Schlaflabor“ genannt) leiten und in diesem Zeitraum<br />
Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbstständig betreut und behandelt haben.<br />
§ 5<br />
Apparative Voraussetzungen<br />
(1) Die sachgerechte Durchführung der Polygrafie nach der Nr. 30900 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes<br />
(EBM) erfordert die Verwendung von Geräten, die geeignet sind, die klinisch relevanten Parameter abzuleiten.<br />
Die Geräte müssen so ausgestattet sein, dass mindestens folgende Messungen durchgeführt und<br />
die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden simultan auf einem Datenträger<br />
registriert werden können:<br />
1. Registrierung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche)<br />
2. Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />
3. Aufzeichnung der Herzfrequenz (z. B. mittels EKG oder pulsoxymetrischer Pulsmessung)<br />
4. Aufzeichnung der Körperlage<br />
5. Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />
6. Maskendruckmessung (bei Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten).<br />
(2) Die abgeleiteten Rohdaten müssen für eine visuelle Auswertung zur Verfügung stehen.<br />
(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />
Abschnitt C<br />
Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polysomnografie<br />
§ 6<br />
Fachliche Befähigung<br />
(1) Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen<br />
Polysomnografie (einschl. Polygrafie) nach der Nr. 30901 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im<br />
Rahmen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gilt als nachgewiesen, wenn der<br />
Arzt berechtigt ist, die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu führen. Dabei sind folgende Voraussetzungen<br />
zu erfüllen und durch Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß § 9 Abs. 3 nachzuweisen:<br />
1. Eine mindestens sechsmonatige ganztägige oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem<br />
Schlaflabor unter Anleitung<br />
2. Selbstständige Durchführung und Dokumentation von mindestens 50 abgeschlossenen Behandlungsfällen<br />
bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung<br />
3. Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 100<br />
auswertbaren Polysomnografien zur Differenzialdiagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen unter Anleitung<br />
4. Selbstständige Einleitung der Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten bei mindestens 50<br />
Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung<br />
5. Selbstständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT-Untersuchungen (Multipler<br />
Schlaflatenz-Test) oder vergleichbarer objektiver psychometrischer Wachheits- oder Schläfrigkeitstests unter<br />
Anleitung<br />
6. Die Anleitung nach den Nrn. 1 bis 5 hat bei einem Arzt stattzufinden, der mindestens seit drei Jahren ein<br />
Schlaflabor leitet und in diesem Zeitraum Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbstständig<br />
betreut und behandelt hat.<br />
(2) Sofern die Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ nicht vorsieht, gelten die Anforderungen<br />
an die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polysomnografie<br />
(einschl. Polygrafie) als erfüllt, wenn die Kriterien nach Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 erfüllt und die Befähigung<br />
durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß § 9 Abs. 4 vor der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung nachgewiesen wurde.<br />
§ 7<br />
Apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen<br />
(1) Die sachgerechte Durchführung der Polysomnografie (einschl. Polygrafie) nach der Nr. 30901 des Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstabes (EBM) erfordert die Verwendung von Geräten, die geeignet sind, die klinisch<br />
relevanten Parameter ableiten und den Patienten während des Schlafs im Schlaflabor überwachen zu<br />
können.<br />
Die Geräte im Schlaflabor zur Durchführung von Polysomnografien müssen so ausgestattet sein, dass mindestens<br />
folgende Messungen durchgeführt und die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens<br />
sechs Stunden simultan auf einem Datenträger registriert werden können:<br />
1. Registrierung der Atmung<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
92
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
2. Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />
3. Elektrokardiografie (EKG)<br />
4. Aufzeichnung der Körperlage<br />
5. Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />
6. Atemfluss oder Maskendruckmessung (bei Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten)<br />
7. Elektrookulografie (EOG) mit mindestens 2 Ableitungen<br />
8. Elektroenzephalografie (EEG) mit mindestens 2 Ableitungen<br />
9. Elektromyografie (EMG) mit mindestens 3 Ableitungen<br />
10. Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens.<br />
(2) Das Schlaflabor muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Hierzu sind mindestens folgende Anforderungen<br />
zu erfüllen:<br />
1. Für jeden Patienten muss ein eigener Schlafraum zur Verfügung stehen. Der Schlafraum muss räumlich<br />
getrennt vom Ableitraum sein, in dem die Aufzeichnungsgeräte stehen.<br />
2. Der Schlafraum muss über eine entsprechend seiner Funktion angemessene Größe, eine Möglichkeit zur<br />
Verdunklung und eine Gegensprechanlage verfügen sowie so schallgeschützt sein, dass ein von äußeren<br />
Einflüssen ungestörter Schlaf gewährleistet ist.<br />
(3) Während der Polysomnografie muss eine medizinische Fachkraft im Schlaflabor anwesend sein. Während<br />
der Einstellung auf eine Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten muss bei Notfällen ein<br />
Arzt zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen. Die Namen des Arztes und der medizinischen<br />
Fachkraft sowie die Uhrzeiten der Durchführung der Polysomnografie sind zu dokumentieren.<br />
(4) Die Erfüllung der Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />
Abschnitt D<br />
Verfahren<br />
§ 8<br />
Genehmigungsverfahren<br />
(1) Anträge auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie<br />
schlafbezogener Atmungsstörungen sind an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu stellen. Über die<br />
Anträge und über den Widerruf oder die Rücknahme einer erteilten Genehmigung entscheidet die Kassenärztliche<br />
Vereinigung.<br />
(2) Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />
Atmungsstörungen ist zu erteilen, wenn aus den vorgelegten Zeugnissen und Bescheinigungen<br />
hervorgeht, dass die in den Abschnitten B oder C genannten fachlichen, organisatorischen und apparativen<br />
Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
(3) Die Kassenärztlichen Vereinigungen können die zuständigen Kommissionen beauftragen, die apparativen,<br />
räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten in der Praxis daraufhin zu überprüfen, ob sie den<br />
Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen. Die Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung<br />
von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen wird nur erteilt, wenn der<br />
Arzt in seinem Antrag sein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung erklärt.<br />
§ 9<br />
Zeugnisse und Kolloquien<br />
(1) Der Kassenärztlichen Vereinigung ist für den Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß § 4 Abs. 1 die<br />
Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ vorzulegen.<br />
(2) Soweit die fachliche Qualifikation nicht mit einer Urkunde nach Abs. 1 nachgewiesen wurde, sind folgende<br />
Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß § 4 Abs. 2 vorzulegen:<br />
1. Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde“,<br />
„Kinder- und Jugendmedizin“ (bzw. „Kinderheilkunde“), „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder<br />
der Facharztbezeichnung „Innere und Allgemeinmedizin“ (bzw. Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“)<br />
oder der Facharzt- und Schwerpunktbezeichnung „Innere Medizin“ und „Pneumologie“.<br />
2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem zu absolvierenden Kurs gemäß § 4 Abs. 2 Buchst.<br />
b mit der Bestätigung über die Erfüllung der festgelegten Anforderungen.<br />
(3) Der Kassenärztlichen Vereinigung sind für den Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß § 6 Abs. 1<br />
folgende Zeugnisse und Bescheinigungen vorzulegen:<br />
1. Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“<br />
2. Zeugnisse, welche von dem anleitenden Arzt unterzeichnet sind und mindestens folgende Angaben beinhalten:<br />
– Überblick über das Spektrum der Behandlungsfälle der Abteilung, in welcher die Anleitung stattfand<br />
– Dauer der Tätigkeit im Schlaflabor unter Anleitung<br />
– Zahl der vom Antragsteller durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen gemäß § 6<br />
Nrn. 2 bis 5<br />
– Beurteilung der fachlichen Befähigung des Antragstellers zur selbst-<br />
ständigen Durchführung der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
93
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
(4) Wird die fachliche Befähigung nach § 6 Abs. 2 oder § 10 Abs. 3 erworben, darf die Genehmigung zur<br />
Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polysomnografie nur nach erfolgreicher<br />
Teilnahme an einem Kolloquium erfolgen.<br />
(5) Bestehen trotz der vorgelegten Zeugnisse und Bescheinigungen begründete Zweifel an der fachlichen<br />
Befähigung von Ärzten nach §§ 4 oder 6, so kann die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung für die<br />
Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygrafie bzw. der kardiorespiratorischen<br />
Polysomnografie von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig machen. Das<br />
Gleiche gilt, wenn der antragstellende Arzt im Vergleich zu dieser Vereinbarung eine abweichende, aber<br />
gleichwertige Befähigung nachweist. Die nachzuweisenden Tätigkeitszeiten und geforderte Anzahl von diagnostischen<br />
und therapeutischen Maßnahmen können durch ein Kolloquium nicht ersetzt werden.<br />
Abschnitt E<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten, Übergangsregelung<br />
(1) Diese Vereinbarung tritt am 1. 4. 2005 in Kraft.<br />
(2) Polygrafiegeräte, welche die Anforderungen gemäß § 5 Abs. 1 Nrn. 5 oder 6 nicht erfüllen, aber bereits<br />
vor dem In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung verwendet wurden, dürfen bis zum 30. 9. 2008 für die (diagnostische)<br />
Polygrafie gemäß § 3 Abs. 5 BUB-Richtlinie weiterverwendet werden.<br />
(3) Ärzte, die bis zum In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung mindestens sechs Monate in einem Schlaflabor tätig<br />
waren und in diesem Zeitraum Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen regelmäßig selbstständig<br />
betreut und behandelt haben, erhalten eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen<br />
Polysomnografie (einschl. Polygrafie) gemäß § 6, wenn sie die Voraussetzungen nach § 6<br />
Nrn. 2 bis 6 und § 7 erfüllen und die Befähigung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß<br />
§ 9 Abs. 4 vor der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.<br />
Protokollnotiz zu § 6:<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, nach In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnungen der Länder zu prüfen,<br />
ob die Anforderungen an die fachliche Befähigung gemäß § 6 an deren Inhalte angeglichen werden sollen.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
94
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 4<br />
Nur für die Beurteilung von „Altfällen“ bis 10.11.2004<br />
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und über die Einführung neuer Untersuchungs-<br />
und Behandlungsmethoden (NUB Richtlinien) - in der bis zum 10.11.2004 gültigen<br />
Form<br />
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und über die Einführung neuer Untersuchungs- und<br />
Behandlungsmethoden (NUB Richtlinien)<br />
in der Fassung vom 4. Dezember 1990<br />
mit Wirkung vom 1. Januar 1991<br />
3. Richtlinien zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe<br />
Qualifikation der durchführenden Ärzte<br />
3.1 Die Durchführung und Abrechnung der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe setzt eine Genehmigung<br />
durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Zur Erlangung dieser Genehmigung haben die Leistungserbringer<br />
eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Die Qualifikation wird unterstellt bei Lungenfachärzten,<br />
bei Internisten mit der Teilgebietsbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologie)<br />
oder bei Ärzten mit vergleichbaren Qualifikationen.<br />
3.2 Zusätzlich ist der Kassenärztlichen Vereinigung die Teilnahme an einem von ihr anerkannten Kurs von<br />
mindestens 5 Tagen Dauer nachzuweisen. In diesem Kurs sollen eingehende Kenntnisse zur Differentialdiagnose<br />
von Hypersomnien vermittelt werden. Für das Krankheitsbild der Schlafapnoe sind die Indikationen zu<br />
weitergehenden Untersuchungen mittels Registrierung der klinisch relevanten Parameter und deren Beurteilung,<br />
sowie die Stufentherapie anhand typischer Fälle zu erarbeiten. Der sachgerechte Umgang mit den Registriergeräten<br />
ist durch praktische Übungen - auch im Hinblick auf die notwendigen Anweisungen an den<br />
Patienten - zu gewährleisten.<br />
Diagnostik und Therapie<br />
3.3 Bei Verdacht auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung sind Dyssomnien von anderen<br />
Ursachen, vor allem die hypersomnischen Syndrome, abzugrenzen. Dies betrifft internistische, neurologische<br />
und psychiatrische Erkrankungen sowie Nebenwirkungen von Medikamenten. Das weitere Vorgehen<br />
ergibt sich aus der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Patienten, besonders aus dem Gefährdungsgrad<br />
(Unfallneigung, Herzrhythmusstörungen, schwer einstellbare Hypertonie, Herzinsuffizienz).<br />
Stufendiagnostik der Hypersomnie<br />
3.4 Stufe 1: Anamnese des Schlaf-/Wachverhaltens, Differentialanamnese der Dyssomnien.<br />
3.5 Stufe 2: Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf: Stoffwechselerkrankungen,<br />
Herz/Kreislauferkrankungen, Ventilationsstörungen, neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />
3.6 Stufe 3: Ergeben Anamnese und klinische Untersuchung einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen<br />
einer Schlafapnoe, soll eine kontinuierliche Registrierung von Atmung, Sauerstoffgehalt des Blutes, Herzfrequenz<br />
und der Körperlage während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase erfolgen. Die genannten<br />
Parameter müssen dokumentiert werden.<br />
3.7 Stufe 4: Lässt sich die Diagnose ,,Schlafapnoe'' durch die Auswertung der diagnostischen Maßnahmen<br />
nach Stufe 3 nicht mit ausreichender Sicherheit stellen, ist die weitere differentialdiagnostische Abklärung<br />
durch eine Polysomnografie in einer apparativ entsprechend ausgerüsteten Einrichtung durchzuführen.<br />
3.8 Bei gesicherter Schlafapnoe soll neben einer Behandlung kardiovaskulärer und pulmonaler Grunderkrankungen<br />
eine apnoespezifische Verhaltensberatung und ggf. ein medikamentöser Behandlungsversuch<br />
erfolgen. Kann die Schlafapnoe damit nicht ausreichend therapiert werden, soll eine individuelle Einstellung<br />
auf ein Therapiegerät für die kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung (nCPAP) erfolgen. Die erforderlichen<br />
Beatmungswerte für die nasale, kontinuierliche Atemwegsüberdruckbeatmung muss unter intensiver<br />
Überwachung unter polysomnografischer Kontrolle während des Nachtschlafs in einer entsprechend ausge-<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
95
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
rüsteten Einrichtung ermittelt werden. In einer weiteren Kontrollnacht soll der ermittelte Beatmungsdruck fix<br />
eingestellt und auf seine Effektivität überprüft werden.<br />
Die kontinuierliche Behandlung mit nasaler Atemwegsüberdruckbeatmung (nCPAP) erfordert in Abständen<br />
von längstens einem Jahr eine Kontrolle des Therapieerfolgs und eine Überprüfung der Indikation(en) zur<br />
Fortführung der Behandlung.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 5<br />
Die kardiorespiratorische Polygrafie im EBM 2000plus<br />
gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
• Kardiorespiratorische Polygrafie gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
bei Patienten, bei denen die Anamnese und die klinische Untersuchung die typischen<br />
Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung ergeben<br />
oder<br />
• Kardiorespiratorische Polygrafie gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
bei Patienten zur Therapieverlaufskontrolle der Atemwegs-Überdrucktherapie (CPAP<br />
oder verwandte Verfahren),<br />
• Kontinuierliche simultane Registrierung während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase,<br />
- der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche),<br />
- der Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins),<br />
- der Herzfrequenz,<br />
- der Körperlage,<br />
- der abdominalen und thorakalen Atembewegungen,<br />
• Computergestützte Auswertung(en) der aufgezeichneten Befunde, einschließlich visueller<br />
Auswertung(en)<br />
• Dokumentation und patientenbezogene Beurteilung<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
• Maskendruckmessung(en) bei Einsatz eines CPAP-Gerätes während einer mindestens sechsstündigen<br />
Schlafphase,<br />
• Feststellung einer ausreichenden Gerätenutzung durch den Patienten,<br />
• Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die weitere polysomnografische<br />
Diagnostik durchführt<br />
Anmerkung:<br />
Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30900 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />
Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />
Entgegen Nr. 4.4 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Leistung nach der Nr. 30900 mit Ausnahme<br />
der Ersteinstellung oder Therapieverlaufskontrolle der Atemwegs-Überdrucktherapie auch<br />
dann berechnet werden, wenn zur Erbringung der Leistung Polygrafiegeräte Verwendung finden,<br />
welche die Schnarchgeräusche, die abdominalen und thorakalen Atembewegungen und/oder den<br />
Maskendruck nicht aufzeichnen bzw. messen können und bereits vor dem 01.04.2005 im Rahmen<br />
einer Genehmigung zur Schlafapnoediagnostik verwendet worden sind.<br />
Punktwert: 1585<br />
EBM 728 (alt)<br />
Kontinuierliche simultane Registrierung der Atmung, des Sauerstoffgehalts des Blutes, der<br />
Herzfrequenz und der Körperlage während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase, einschl.<br />
computergestützter Auswertung der aufgezeichneten Befunde, einschl. Dokumentation und patientenbezogener<br />
Beurteilung<br />
Punktwert: 800<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
97
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 6<br />
Die kardiorespiratorische Polysomnografie im EBM 2000plus<br />
30901 gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
• Kardiorespiratorische Polysomnografie gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
bei Patienten, bei denen trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung<br />
und nach einer erfolgten Polygrafie nach der Nr. 30900 keine Entscheidung zur Notwendigkeit<br />
mittels CPAP möglich ist<br />
oder<br />
• Kardiorespiratorische Polysomnografie gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
bei Patienten mit gesicherter Indikation zur Ersteinstellung oder bei schwerwiegenden<br />
Therapieproblemen einer Atemwegs-Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte<br />
Verfahren)<br />
• Kontinuierliche Simultanregistrierung während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase<br />
in einem räumlich vom Ableitraum getrennten Schlafraum, in dem sich während der kardiorespiratorischen<br />
Polysomnografie nur ein Patient befinden darf<br />
• der Atmung,<br />
• der Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins),<br />
• des EKG,<br />
• der Körperlage,<br />
• der abdominalen und thorakalen Atembewegungen,<br />
• des Atemflusses oder des Maskendruckes bei Einsatz eines CPAP-Gerätes,<br />
• elektookulographische Untersuchung(en) (EOG) mit zwei Ableitungen,<br />
• elektroenzephalographische Untersuchung(en) (EEG) mit zwei Ableitungen,<br />
• elektromyographische Untersuchung(en) (EMG) mit drei Ableitungen,<br />
• optische und akustische Aufzeichnung(en) des Schlafverhaltens<br />
• Visuelle Auswertung(en) der aufgezeichneten Befunde einschließlich visueller Validierung nach<br />
Rechtschaffen und Kales, Dauer mindestens 50 Minuten,<br />
• Dokumentation und patientenbezogene Beurteilung<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
• Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die Überdrucktherapie einleitet<br />
Punktwert: 7265<br />
Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30901 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapieschlafbezogener<br />
Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />
Die Leistung nach der Nr. 30901 ist nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 14321, 16311,<br />
21311 und 30900 berechnungsfähig.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
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<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 7<br />
Umrechnungstabelle der verschiedenen Druckeinheiten<br />
Bezeichnung<br />
Einheit<br />
Pascal Hektopascal<br />
bar<br />
Millibar<br />
Torr<br />
Wassersäule<br />
Queck<br />
-<br />
silbersäule<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
techn.<br />
Atmosphäre <br />
physikal.Atmosphäre<br />
Pa<br />
N / m<br />
(atü)<br />
2 hPa bar mbar Torr<br />
cmWS<br />
cmH2O mmHg<br />
at<br />
kp /<br />
cm 2<br />
10 0,1 0,0001 0,1 0,075 0,1 0,075 0,0001<br />
02<br />
0,0000<br />
987<br />
100 1 0,001 1 0,75 1 0,75<br />
0,0010<br />
2<br />
0,0009<br />
87<br />
1000 10 0,01 10 7,5 10 7,5 0,0102 0,0098<br />
7<br />
Pound<br />
per<br />
square<br />
inch<br />
atm psi<br />
0,0015<br />
0,015<br />
10000 100 0,1 100 75 100 75 0,102 0,0987 1,5<br />
100000 1000 1 1000 750 1000 750 1,02 0,987 15<br />
0,15<br />
99
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 8<br />
Schlafmedizinische Diagnostik<br />
Messgeräte zur kardiorespiratorischen Polygrafie (zugelassen zur Abrechnung gem. EBM 30900,<br />
ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
Hersteller /<br />
Vertrieb<br />
Polygrafie-Gerät<br />
AtemexkursionThorax <br />
AtemexkursionAbdomen <br />
Maskendruck<br />
bei<br />
nCPAP<br />
o.ä.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
übrige<br />
„Obligate Leistungsinhalte“<br />
nach EBM<br />
30900 (s. Anlage<br />
5)<br />
BREAS SC 20 S S S X<br />
Compumedics Somnea S S S X<br />
Germany GmbH Somte S S S X<br />
tyco Healthcare Edentrace II S N N X<br />
Edentrace II Plus S N N X<br />
HypnoPTT S N S X<br />
Dr. Fenyves SleepDoc Porti 2 N O N X<br />
und Gut SleepDoc Porti 3 S O N X<br />
SleepDoc Porti 4 N N S X<br />
SleepDoc Porti 5 N N S X<br />
SleepDoc Porti 6 S S S X<br />
Heinen & Lö- Merlin S S O X<br />
wenstein Stardust II S O N X<br />
Easyscreen . 8<br />
(entspr. SleepDoc Porti<br />
4)<br />
N N S X<br />
Easyscreen Vario<br />
(entspr. SleepDoc Porti<br />
5)<br />
N N S X<br />
MiniScreen 8<br />
(entspr. SleepDoc Porti<br />
6)<br />
S S S X<br />
VIASYS health- ApnoeScreen Pro N N S X<br />
care<br />
(Jäger / Toennies)<br />
ApnoeScreen Cardio S S S X<br />
RESMED (MAP) MESAM IV O O O X<br />
PolyMESAM S N N X<br />
Medcare GmbH Embletta S S S X<br />
WEINMANN SOMNOcheck N N S X<br />
Legende:<br />
SOMNOcheck effort S S S X<br />
Aufzeichnungskanal als Standardausstattung integriert. . . . . . . . . . . . .S<br />
Aufzeichnungskanal optional nachrüstbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . N<br />
Aufzeichnung nicht möglich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O<br />
übrige „Obligate Leistungsinhalte“ n. EBM 30900 durchführbar. . . . . . .X<br />
100
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Schlafmedizinisches Screening<br />
Geräte mit reduziertem Diagnostik-Spektrum, die nicht zur vertragsärztlichen Leistungserbringung<br />
gem. EBM 30900 „Kardiorespiratorische Polygrafie“ vorgesehen sind<br />
Hersteller / Vertrieb Gerät Aufzeichnungskanäle<br />
Dr. Fenyves und Gut /<br />
MPV-Truma<br />
MiniPorti - nasaler Flow<br />
- <strong>Schnarchen</strong><br />
RESMED (MAP) apneaLink (microME-<br />
- Maskendruck<br />
- nasaler Flow<br />
SAM)<br />
- <strong>Schnarchen</strong><br />
MPV-Truma Sleep Strip - nasaler Flow<br />
Medcare GmbH<br />
Compass F10 - nasaler Flow<br />
- Körperlage<br />
- Pulsoximetrie (optional)<br />
Stand: November 2005<br />
Compass M10 - Atemexkursion Thorax<br />
- Atemexkursion Abdomen<br />
daraus rechnerische Ableitung<br />
der Atemflusswerte (XFlow )<br />
- Körperlage<br />
- Pulsoximetrie (optional)<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
101
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Anlage 9<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
(n)Bi-Level- CPAP (nasale) bilevel positive airway pressure, (nasale) biphasische Überdruckbeatmung<br />
(n)CPAP continuous positive airway pressure (nasale) kontinuierliche Überdruckbeatmung<br />
(n)IPPV intermittend positive pressure ventilation, intermittierende (nasale) positive<br />
Druckbeatmung<br />
AHI Apnoe-Hypopnoe-Index<br />
AI Apnoe-Index<br />
ALS Amyotrophe Lateralsklerose<br />
ALTE apparent life threatening events, anscheinend lebensbedrohliches Ereignis im<br />
Säuglingsalter<br />
BiPAP Bi-Level-CPAP<br />
BIPAP biphasic positive airway pressure, biphasischer positiver Atemwegsdruck<br />
BMI body mass index<br />
CHS central hypoventilation syndrome, zentrales Hypoventilationssyndrom<br />
CO2<br />
Kohlendioxid<br />
COLD chronic obstructive lung (pulmonary) disease, chronisch obstruktive Bronchitis<br />
(chronisch obstruktive Lungenkrankheit)<br />
COPD chronic obstructive pulmonary disease, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung<br />
CRG Kardiorespiratorische Polygrafie<br />
EDS excessive daytime sleepiness, exzessive Tagesschläfrigkeit<br />
EEG Elektroenzephalogramm<br />
EL Einschlaflatenz<br />
EM eye movements, Augenbewegungen<br />
EMG Elektromyogramm<br />
EOG Elektrookulogramm<br />
EPAP expiratory positive airway-pressure, exspiratorischer positiver Atemwegsdruck<br />
ESS Epworth Sleepiness Scale<br />
HI Hypopnoe-Index<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
102
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
ICSD Internationale Klassifikation der Schlafstörungen<br />
IPAP inspiratory positive airway-pressure, inspiratorischer positiver Atemwegsdruck<br />
IPPB intermittent positive pressure breathing, intermittierende Überdruckinhalation<br />
IPPV intermittent positive pressure ventilation, intermittierende Beatmung mit positivem<br />
Druck<br />
ISB intermittierende Selbstbeatmung<br />
LAUP laser-assisted uvulopalatoplasty, Laser-gestützte Uvulo-Palato-Plastik<br />
LOX liquid oxygen, Flüssigsauerstoff<br />
LTOT long term oxygen therapy, Langzeit-Sauerstofftherapie<br />
MAP Mittlerer Atemwegsdruck (Mean Airway Pressure)<br />
MMST Mini-Mental-Status-Test<br />
MSLT Multipler Schlaflatenztest<br />
n nasal<br />
Multiple Sleep Latency Test<br />
NIV Nicht-invasive Beatmung (Non-Invasive Ventilation)<br />
NNH Nasennebenhöhlen<br />
OHS Obesitas-Hypoventilationssyndrom<br />
obesity hypoventilation syndrome<br />
OSAHS Obstruktive Schafapnoe-Hypopnoe-Syndrom<br />
obstructive sleep apnea hypopnoe syndrome<br />
OSA(S) obstruktive Schlafapnoe (obstruktives Schlafapnoe-Syndrom)<br />
P(a)CO2<br />
P(a)O2<br />
obstructive sleep apnea (syndrome)<br />
Arterieller Kohlendioxidpartialdruck<br />
Arterieller Sauerstoffpartialdruck<br />
PAP Positiver Atemwegsdruck (Positive Airway Pressure)<br />
PEEP Positiver endexspiratorischer Druck (Positive Endexpiratory Pressure)<br />
PG Polygrafie<br />
PLM(S) periodic limb movements (in sleep), periodische Gliedmaßenbewegung (im<br />
Schlaf)<br />
PMS periodic movements in sleep<br />
PSG Polysomnografie<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
103
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
QS Quiet Sleep, Ruhiger Schlaf<br />
RDI respiratory disturbance index, respiratorischer Gesamtindex<br />
REM rapid eye movements, schnelle Augenbewegungen<br />
RLS restless leg syndrom<br />
S(a)O2<br />
(arterielle) Sauerstoffsättigung<br />
S/T Spezieller Beatmungsmodus für Bi-Level-CPAP Geräte (synchronisierte, zeitgesteuerte<br />
Beatmung)<br />
SaO2<br />
Arterielle Sauerstoffsättigung<br />
SAS Schlafapnoe-Syndrom<br />
<strong>SBAS</strong> schlafbezogene Atmungsstörung<br />
SIDS sudden infant death syndrome, plötzlicher Kindstod<br />
SPT sleep period time. Dauer der Schlafperiode<br />
SSS Stanford Sleepiness Scale, Stanford-Schläfrigkeitsskala<br />
SWS short wave sleep<br />
TBT, TIB total bed time, time in bed. gesamte Bettzeit<br />
TST total sleep time, Gesamtschlafzeit<br />
UARS upper airway resistance syndrome<br />
UPPP uvulopalatopharyngoplasty, Uvulo-Palato-Pharyngo-Plastik<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
104
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Literatur<br />
1. Abdelghani A, Chambille B, Alfandary D, Feigel P, Nedelcoux H, Lanoe JJ, Escourrou P. A Cost-<br />
Effective Two-Step Strategy for the Diagnosis of Sleep Apnea Syndrome. Somnologie 2004; 8: 139-145<br />
2. Ackerstedt T. Sleepiness as a consequense of shift word. Sleep 1998; 11:11-34<br />
3. American Thoracic society. Sleep Apnea, Sleepiness, and Driving Risk. Am J Respir Crit Care Med<br />
1994; (150): 1463-1473.<br />
4. Barnes M, McEvoy D, Banks S, Tarquinio N, Murray C, Vowles N, Pierce RJ. Efficacy of positive airway<br />
pressure and oral appliance in mild to moderate obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med<br />
2004;170(6): 656-64.<br />
5. Blanco J, Zamarron C, Abeleira Pazos MT, Lamela C, Suarez Quintanilla D. Prospective evaluation of<br />
an oral appliance in the treatment of obstructive sleep apnea syndrome. Sleep Breath 2005;9(1): 20-5.<br />
6. Bloch K, Iseli A, Zhang JN, Xie X, Kaplan V, Stockeli PW, et al. A randomized, controlled corssover trial<br />
of two oral appliances for sleep apnoea treatment. Am J Resp Crit Care Med 2000;162: 246-51.<br />
7. Boselli, M., L. Parrino, A. Smerieri, M. G. Terzano: Effect of age on EEG arousals in normal sleep. Sleep<br />
21 (4) (1998) 351-357<br />
8. Bradley TD, Floras JS. Sleep Apnea and Heart Failure / Part I: Obstructive Sleep Apnea. Circulation<br />
2003; 107: 1671-1678<br />
9. Bradley TD, Floras JS. Sleep Apnea and Heart Failure / Part II: Central Sleep Apnea. Circulation 2003;<br />
107: 1822-1826<br />
10. Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Leitlinie zur Therapie<br />
der obstruktiven Schlafapnoe des Erwachsenen. AWMF-Leitlinienregister Nr. 017/069. www. awmfonline.de<br />
11. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie nächtlicher Atmungs-<br />
und Kreislaufregulationsstörungen. Pneumologie 1994; 48 : 324-327<br />
12. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie. Empfehlungen zur nächtlichen nasalen Beatmungstherapie bei<br />
Atmungsstörungen. Pneumologie 1994; 48: 328-330<br />
13. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) in enger Kooperation mit dem Bundesverband der<br />
Pneumologen (BDP), Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Positionspapier<br />
zur Versorgung von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen mit und ohne erholsamem<br />
Schlaf bei Erwachsenen Februar 2004. http://www.pneumologie.de/img/292bb849d0c84982.pdf<br />
14. Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf. AWMF-<br />
Leitlinienregister Nr. 063/001. www.awmf-online.de<br />
15. Engleman HM, McDonald JP, Graham D, Lello GE, Kingshott RN, Coleman EL, et al. Randomized crossover<br />
trial of two treatment for sleep apnea/hypopnea syndrome. Am J Resp Crit Care Med 2002;166:<br />
855-9.<br />
16. Ferguson KA, Ono T, Lowe AA, Keenan SP, Fleetham J. A randomized crossover study of an oral appliance<br />
versus nasal-continuous positive airway pressure. Chest 1996;109(5): 1269-75.<br />
17. Ferguson K, Ono T, Lowe A, Sulaiman AM, Love L, Fleetham J. A short term controlled trial of an adjustable<br />
oral appliance for the treatment of mild to moderate obstructive sleep apnoea. Thorax 1997;52:<br />
362-8.<br />
18. Finn, L, Young T, Palta M, Fryback DG. Sleep-disordered Breathing and Self-reported General Health<br />
Status in the Wisconsin Sleep Cohort Study. SLEEP Vol. 21 No. 7 (1998): 701-706<br />
19. Gotsopoulos H, Helly JJ, Cistulli PA. Oral appliance therapy reduces blood pressure in obstructive sleep<br />
apnea: a randomized, controlled trial. Sleep. 2004 Aug 1;27(5):934-41<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
105
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
20. Gotsopoulos H, Chen C, Qian J, Cistulli P. Oral appliance therapy improves symptoms in obstructive<br />
sleep apnea. Am J Resp Crit Care Med 2002;166: 743-8.<br />
21. Hans MG, Nelson S, Luks VG, Lorkovich P, Baek SJ. Comparison of two dental devices for treatment of<br />
obstructive sleep apnea syndrome (OSAS). Am J Orthod Dentofacial Orthop 1997;111:562-70.<br />
22. Hein H, Rasche K, Wiebel M, Winterholler M, Laier-Groeneveld G; Arbeitsgemeinschaft Heimbeatmung<br />
und Respiratorentwöhnung e.V. Empfehlung zur Heim- und Langzeitbeatmung (Recommendations for<br />
home and long-term ventialtion), MedKlin (Munich). 2006 Feb 15; 101 (2): 148-52<br />
23. HUK-Verband. Struktur der Unfälle mit Getöteten auf Autobahnen im Freistaat Bayern im Jahr 1991. Büro<br />
für Kfz-Technik München.<br />
24. Hunsaker DH, Riffenburgh RH. Snoring significance in patients undergoing home sleep studies. Otolaryngol<br />
Head Neck Surg. 2006 May;134(5):756-60.<br />
25. Johnston CD, Gleadhill IC, Cinnamond MJ, Gabbey J, Burden DJ. Mandibular advancement appliances<br />
and obstructive sleep apnoea: a randomized clinical trial. European Journal of Orthodontics<br />
2002;24:251-62.<br />
26. Köhler, D, Criée CP, Raschke F (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie [DGP], Deutsche Gesellschaft<br />
für Schlafforschung und Schlafmedizin [DGSM], Arbeitsgruppe Nächtliche Atmungs- und Kreislaufstörungen<br />
[AGNAK], Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung). Leitlinien zur häuslichen Sauerstoff- und<br />
Heimbeatmungstherapie. Med Klin 1997; 92 : 2-6.<br />
27. Langwieder K, Sporner A, Hell W. Einschlafen am Steuer: Hauptursache schwerer Verkehrsunfälle.<br />
Wien. med. Wochenschrift 1995; 145: 473<br />
28. Lawton HM, Battagel JM, Kotecha B. A comparison of the Twin Block and Herbst mandibular advancement<br />
splints in the treatment of patients with obstructive sleep apnoea: a prospective study. Eur J Orthod<br />
2005;27(1):82-90.<br />
29. Lim J, Lasserson TJ, Fleetham J, Wright J. Oral appliances für orbstructive sleep apnoea (Cochrane Review).<br />
In: The Cochrane Library, 2006 Issue 3.<br />
30. Magnussen H, Goeckenjahn G, Köhler D, Matthys H, Morr H, Worth H, Wuthe H. DGP-Leitlinien zur<br />
Langzeit-Sauerstofftherapie. Pneumologie 2001; 55: 454-464<br />
31. Masa JF, Jiminez A, Duran J, Capote F, Monasterio C, Mayos M, Teran J, Hernandez L, Barbe F, Maimo<br />
A, Rubio M, Montserrat JM. Alternative methods of titrating continuous positive airway pressure: a<br />
large mulicenter study. Am J Resp Crit Care Med 2004; 170: 1218-1224<br />
32. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen. Grundsatzgutachten zur Gaumensegelplastik<br />
mit Laser bei Schlafapnoe. 2004<br />
33. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen. Langzeitbeatmung und Langzeit-<br />
Sauerstofftherapie / <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-Gemeinschaft. 2004<br />
34. Mehta A, Qian J, Petocz P, Ali Darandeliler M, Cistulli PA. A randomized, controlled study of a mandibular<br />
advancement splint for obstructive sleep apnoea. Am J Resp Crit Care Med 2001;163:1457-61.<br />
35. Müller-Pawlowski H, Raffenberg M, Schaberg T, Petri M, Lode H. Intermittierende nasale Überdruckbeatmung<br />
(nIPPV) mit einem Beatmungsgerät nach der Medizinischen Geräteverordnung III (MedGV III).<br />
Pneumologie 1996; 50: 518-522<br />
36. Neill A, Whyman R, N´Bannan S, Jeffrey O, Campell A. Mandibular advancement splint improves indices<br />
of obstructive sleep apnoea and snoring but side effects are common. N Z Med J. 2002 Jun<br />
21;115(1156):289-92<br />
37. Ng AT, Gotsopoulos H, Qian J, Cistulli PA. Effect of oral appliance therapy on upper airway collapsibility<br />
in obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med. 2003 Jul 15;168(2):238-41<br />
38. Niewerth HJ, Wiater A. Polysomnographische Untersuchungen für Säuglinge und Kinder – Anleitung für<br />
die Laborarbeit. Somnologie 2003; 4: 43-52<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
106
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
39. O´Sullivan RA, Hillmann DR, Mateljan R, Pantin C, Finucane KE. Mandibular advancement splint: an<br />
appliance to treat snoring and obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med. 1995<br />
Jan;151(1):194-8<br />
40. Penzel, T, Hein H, Rasche K, Weeß HG, Fischer J,Hajak G,Mayer G,Wiater A, Zulley J. Leitfaden für die<br />
Akkreditierung von schlafmedizinischen Zentren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und<br />
Schlafmedizin (DGSM). Somnologie 4 (2000) 181-187<br />
41. Perleth M; Leyen von der U; Schmitt H; Dintsios CM; Felder S; Schwartz FW; Teske S. Diagnosis and<br />
treatment of sleep apnea - systematic review of diagnostics, therapy, and cost-effectiveness.Asgard-<br />
Verlag; Sankt Augustin. Schriftenreihe HTA des DIMDI (Medizinische Hochschule Hannover). Herausgeber:<br />
Schwartz FW; Gerhardus A; Köbberling J; Raspe H; Schulenburg Graf von der JM Quelle: VOL:<br />
25 /2003<br />
42. Pirsig W. Diagnostik der Schlafapnoe. HNO 1995; 43 : 333-335<br />
43. Pitsis AJ, Darendeliler MA, Gotsopoulos H, Petocz P, Cistulli PA. Effect of vertical dimension on efficacy<br />
of oral appliance therapy in obstructive sleep apnea. Am J Resp Crit Care Med 2002;166(6):860-4.<br />
44. Randerath W, Bauer M, Blau A, Fietze I, Galetke W, Hein H, Maurer TJ, Orth M, Raschke K, Rühle KH,<br />
Sanner B, Stuck BA, Verse T, Task Force der Arbeitsgruppe Apnoe der DGSM. Stellenwert der NichtnCPAP-Verfahren<br />
in der Therapie des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms. Somnologie 2006;10: 67-98<br />
45. Randerath WJ, Heise M, Hinz R, Ruehle KH. An individually adjustable oral appliance vs continuous<br />
positive airway pressure in mild-to-moderate obstructive sleep apnea syndrome. Chest 2002;122(2):569-<br />
75.<br />
46. Robert-Koch-Institut. Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 27. Okt. 2005<br />
47. Rose E, Staats R, Virchow C, Jonas IE. A comparative study of two mandibular advancement appliances<br />
for the treatment of obstructive sleep apnoea. Eur J Orthod 2002;24:191-8.<br />
48. Schönhofer B, Rose EC, Klisch N, Hochban W, Maurer JT, Sanner B. Pilotstudie zur Anwendung von<br />
intraoralen Apparaturen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen in Deutschland. Somnologie 2002; 6:<br />
161-167<br />
49. Schönhofer B, Barchfeld T, Suchi S, Kerl J, Simon A, Köhler D. Positivdruckverfahren bei Cheyne-<br />
Stokes-Atmung infolge chronischer Herzerkrankung. Pneumologie 2002; 56: 282-287<br />
50. Schulz H (Hrsg.). Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: Kompendium Schlafmedizin,<br />
ecomed-Verlag, Landsberg/Lech 2006<br />
51. Schulz R, Eisele HJ, Weissmann N, Seeger W. Pulmonale Hypertonie und schlafbezogene Atmungsstörungen.<br />
Pneumologie 2005; 59: 270-274<br />
52. Tan YK, L'Estrange PR, Grant HR, Smith C, Simonds AK, Spiro SG. A randomised crossover study of<br />
continuous positive airway pressure (CPAP) and a mandibular advancement. Eur J Orthod. 2002<br />
Jun;24(3):239-49.<br />
53. Tegelberg A, Walker-Engstrom ML, Vestling O, Wilhelmsson B. Two different degrees of mandibular advancement<br />
with a dental appliance in treatment of patients with mild to moderate obstructive sleep apnea.<br />
Acta Odont Scan 2003;61(6):356-62.<br />
54. Teschler H. Adaptive pressure support servo-ventilation: a novel treatment for Cheyne-Stokes respiration<br />
in heart failure. Am J Respir Crit Care Med. 2001; 164: 614-619<br />
55. Thalhofer, S., P. Dorow, V. Jahnke, U. Kühler, P. Meissner: Polysomnographische Ergebnisse vor und<br />
nach Uvulo-Palato-Pharyngo-Plastik (UPPP). Pneumologie 49 (1995) 180-182<br />
56. Walker-Engstrom ML, Ringqvist I, Vestling O, Wilhelmsson B, Tegelberg A. prospective randomized<br />
study comparing two different degrees of mandibular advancement with a dental appliance in treatment<br />
of severe obstructive sleep apnea. Sleep & Breathing 2003;7(3):119-30.<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
107
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
57. Wiater A, Paditz E,Schlüter S, Scholle S, Niewerth HJ, Schäfer T, Erler T, Schachinger H. Obstruktives<br />
Schlafapnoesyndrom im Kindesalter. Dtsch Ärztebl 2002; 99: A3324-3330 [Heft 49]<br />
58. Worth H, Buhl R, Cegla U, Criée CP, Gillissen A, Kardos P, Köhler D, Magnussen H, Meister R, Nowak<br />
D, Petro W. Rabe KF, Schultze-Werninghaus G, Sitter H, Teschler H, Welte T, Wettengel R. Leitlinie der<br />
Deutschen Atemliga und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Therapie von Patienten mit<br />
chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (COPD). Pneumologie 2002; 56: 704-738<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
108
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
Weiterführende Literatur<br />
59. American Academy of Pediatrics / Section on Pediatric Pulmonology, Subcommittee on Obstructive<br />
Sleep Apnea Syndrome: Clinical Practice Guideline: Diagnosis and Management of Childhood Obstructive<br />
Sleep Apnea Syndrome. Pediatrics 109 (2002) 704-712<br />
60. Becker, H., U. Brandenburg, J. H. Peters, H. Schneider, K. Weber, P. v. Wichert: Indikation und Applikation<br />
der BiPAP-Therapie. Pneumologie 47 (1993) 184-188<br />
61. Becker, H.F.: Bedeutung des Schlafs bei Patienten mit Lungenerkrankungen. Internist 45 (2004) 1026-<br />
1034<br />
62. Becker, H.F., G. Mayer, T. Penzel: Schlafstörungen und schlafbezogene Atmungsstörungen. Internist 45<br />
(2004) 57-83<br />
63. Bloch, K. E.: Schlafapnoesyndrom und krankmachendes <strong>Schnarchen</strong>. Schweizerische Rundschau für<br />
Medizin (PRAXIS) 84 (1995) 736-741<br />
64. Büttner, A., K.-H. Rühle: Lebensqualität vor und unter nCPAP: Pneumologie 58 (2004) 651-659<br />
65. Bundesministerium für Verkehr (Hrsg.): Schriftenreihe, Krankheit und Kraftverkehr, Heft 73 (1996) (Begutachtungs-Leitlinien<br />
des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin)<br />
66. Clarenbach, P., R. Steinberg, H. G. Weeß, M. Berger (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und<br />
Schlafmedizin): Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie der Insomnie. Nervenarzt 66 (1995) 723-729<br />
67. Dertinger, S. H., J. H. Ficker, W. Siegfried, M. Penz, D. Sailer, A. Altendorf-Hofmann, H. J. König, E. G.<br />
Hahn: Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom bei diabetischer autonomer Neuropathie. Diabetes und Stoffwechsel<br />
5 (1996) 51-55<br />
68. Deutsche Adipositas-Gesellschaft, Deutsche Diabetes-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Ernährung,<br />
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Herausgeber): Evidenzbasierte Leitlinie „Prävention<br />
und Therapie der Adipositas“ Version 2006 http://www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Adipositas-<br />
Leitlinie-2006.pdf<br />
69. Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. H. Schulz (Hrsg.): Kompendium Schlafmedizin<br />
für Ausbildung, Klinik und Praxis. ecomed Landsberg/Lech 1997 (Gradwerk)<br />
70. De Nardi, S., E. Paditz, T. Erler, A, Gruntzke: Zuverlässigkeit eines Heimmonitors mit Event-Recording<br />
im Vergleich zur kontinuierlichen Polysomnografie im Säuglingsalter. Wien Klein Wochenschr 115 (2003)<br />
421-428<br />
71. Dorow, P., V. Jahnke, U. Kühler, S. Thalhofer, S. Heinemann, P. Meissner: Polysomnographische Untersuchung<br />
vor und nach UPPP. Pneumologie 47 (1993) 773-775<br />
72. Dorow, P., S. Thalhofer, S. Schüler, R. Hetzer: Einfluß der nasalen Überdruckbeatmung bei Patienten<br />
mit dilatativer Kardiomyopathie (NYHA III-IV). Pneumologie 47 (1993) 780-781<br />
73. Dorow, P., S. Thalhofer, P. Meissner, S. Heinemann: Der Einfluß der nCPAP-Beatmung auf die Hyperreagibilität<br />
bei Patienten mit schlafbezogener Atmungsstörung. Pneumologie 49 (1995) 136-138<br />
74. Dreßing, H., H. Gann, J. Jakob, D. Riemann: Praktisches Vorgehen in der Therapie von Schlafstörungen.<br />
Münch. med. Wschr. 134 (1992) 137-139<br />
75. Duchna, H.-W., K. Rasche, M. Orth, G. Schultze-Werninghaus: Sensitivität und Spezifitätder Pulsoximetrie<br />
in der Diagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen. Pneumologie 49 (1995) 113-115<br />
76. Entzian, P., K. Linnemann, M. Schlaak, P. Zabel: Die zirkadiane Rhythmik von Hormonen und Zytokinen<br />
beim obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS). Pneumologie 50 (1996) 525-531<br />
77. Esser, M., N. Büchner, M. Haske, F. Majidian-Taleghani, B. Sanner: Kardiovaskuläre Morbidität und<br />
Mortalität bei Patienten mit Obstruktivem Schlafapnoe Syndrom – eine prospektive Studie. Pneumologie<br />
60 (2006)<br />
78. Fietze, I., R. Warmuth, S. Quispe-Bravo, K. Waschke: Therapeutische Konsequenzen des obstruktiven<br />
Schlafapnoe-Syndroms - Ergebnisse medikamentöser, mechanischer und chirurgischer Behandlung.<br />
Pneumologie 47 (1993) 716-721<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
109
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
79. Findley, L. J.: Fahrleistung und Autounfälle bei Patienten mit Schlafapnoe. Wien. med. Wschr. 146<br />
(1996) 335-336<br />
80. Fischer, J., G. Mayer, J.H. Peter, D. Riemann, H. Sitter: Nicht-erholsamer Schlaf / Leitlinie „S2“ der<br />
Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie 5 (2001) Supplement<br />
3 (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 063/001)<br />
81. Flemons, W.W., M.R. Littner, J.A. Ropwley, P. Gay, W. McDowell Anderson, D.W. Hudgel, R.D.<br />
McEvoy, D.I. Loube: Home Diagnosis of Sleep Apnea: A Systematic Review of the Literature. Chest 124<br />
(2003) 1543-1579<br />
82. Gani, A.S., D.E. Howard, E.J. Olson, V.K. Somers: Day-Night Pattern of Sudden Death in Obstructive<br />
Sleep Apnea. New England Journal of Medicine 352 (2005) 1206-1214<br />
83. Grote, L., H. Schneider, T. Penzel: Die kardiorespiratorische Kopplung bei obstruktiver Schlafapnoe<br />
(OSA). Pneumologie 51 (1997) 423-429<br />
84. Grote, L., H. Schneider, T. Podzus: Kreislauf und Schlaf. Somnologie 1 (1997) 27-36<br />
85. Guilleminault, C., R. Stoohs, A. Clerk, J. Simmons, M. Labanowski: From Obstruktive Sleep Apnea Syndrome<br />
to Upper Airway Resistance Syndrome: Consistency od Daytime Sleepiness. Sleep 15 (1992) 13-<br />
16<br />
86. Hader, C., B, Sanner, K. Rasche: Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom – Diagnostik: Dtsch Med Wochenschr<br />
129 (2004) 566-569<br />
87. Hein, H., S. Betge, D.H. Gross, H. Magnussen: Effects, Side Effects ans Quality of Life Associated with<br />
Treatment of Sleep.Disirdered Breathing Using a Functional Appliance – a Modified Activator (Bionator).<br />
Somnologie 8 (2004) 46-52<br />
88. Hirth, K., J.T. Maurer, K. Hörmann: Schlafbezogene Atmungsstörungen im Kindesalter. HNO (2001)<br />
270-275<br />
89. Jackowski, M., J. Fischer, K. Körner, K. Dahmen: Untersuchungen zur Prävalenz des Schlafapnoe-<br />
Syndroms bei Patienten mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane mittels Pulsoxymetrie und<br />
Polysomnografie. Pneumologie 43 (1989) 600-602<br />
90. Keilmann, A., S. Nett, K. Hörmann: Auswirkungen der operativen Therapie des obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>s<br />
auf Schlucken und Sprachklang. Laryngo-Rhino-Otol. 74 (1995) 555-558<br />
91. Köhler, D., C.-P. Criée, F. Raschke (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie [DGP], Deutsche Gesellschaft<br />
für Schlafforschung und Schlafmedizin [DGSM], Arbeitsgruppe Nächtliche Atmungs- und Kreislaufregulationsstörungen<br />
[AGNAK], Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung): Leitlinien zur häuslichen<br />
Sauerstoff- und Heimbeatmungstherapie. Pneumologie 50 (1996) 927-931<br />
92. Konermann, M., B. Sanner, M. Burmann-Urbanek, D. Hörstensmeyer, F. Laschewski: Konstanz der<br />
nCPAP-Druckwerte in der Langzeitüberwachung von Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe. Dtsch.<br />
med. Wschr. 120 (1995), 125-129<br />
93. Kryger, M. H., T. Roth, W. C. Dement, Eds.: Management of Obstructive Sleep Apnea: Overview. In:<br />
Pricipes and Practice of Sleep Medicine (Philadelphia: W.B. Saunders), 1994<br />
94. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zur Indikation und<br />
Durchführung der intermittierenden Selbstbeatmung (ISB). Med. Klin. 88 (1993) 509-510<br />
95. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zur häuslichen Versorgung<br />
Heimbeatmeter. Med. Klin. 91 (1996) 615-616<br />
96. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zum Materialbedarf einer<br />
Heimbeatmung. Pneumologie 50 (1996) 532-534<br />
97. Lanfranchi, P.A., A. Braghiroli, E. Bosimini, G. Mazzuero, R. Colombo, C.F. Donner, P. Giannuzzi: Prognostic<br />
Value of Nocturnal Cheyne-Stokes Respiration in Chronic Heart Failure. Circulation 99 (1999)<br />
1435-1440<br />
98. Marek, M.: Chronobiologie des Bronchialsystems. Pneumologie 51 (1997) 430-439<br />
99. Mayer, G.: Gutachterliche Aspekte zur Beurteilung von Schlaf-Wach-Störungen. Wien. med. Wschr. 146<br />
(1996) 391-395<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
110
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
100. Mayer-Brix, J., F. Schwarzenberger-Kesper, E. Kusek, M. Küsel, T. Penzel: <strong>Schnarchen</strong> und schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen bei Kindern – Klinik, Differntialdiagnosen und Indikationen zur Adenotonsillektomie.<br />
Oto-Rhino-Laryngology Suppl. 1 (1991)<br />
101. Meissner, P., P. Dorow, S. Thalhofer, S. Heinemann: Theophyllinakzeptanz in der Langzeittherapie bei<br />
Patienten mit obstruktiver schlafbezogener Atmungsstörung (OSAS). Pneumologie 49 (1995) 187-189<br />
102. Ogawa, A., T. Iwase, T. Yamamoto, S. Nishiyama, K. Narui, S. Momomura: Improvement of Cheyne-<br />
Stokes Respiration, central Sleep Apnea and Congestic Heart Failure by Noninvasive Bilevel Positive<br />
Pressure ans Medical Treatment. Circulation Journal 68 (2004) 878-882<br />
103. Orth, M., K. Rasche, H. U. Ullrich, H.-W. Duchna, G. Schultze- Werninghaus: Langzeitakzeptanz der<br />
nCPAP-Therapie bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen. Pneumologie 49 (1995) 212-<br />
215<br />
104. Orth, M., K. Rasche, T. T. Bauer, H.-W. Duchna, P. Kollhosser, G. Schultze-Werninghaus: Häufigkeit<br />
der chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankung bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoesyndrom.<br />
Pneumologie 50 (1996) 286-289<br />
105. Penzel, T. et al. (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin): Empfehlungen zur<br />
Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor. Z. EEG-<br />
EMG 24 (1993) 65-70<br />
106. Penzel, T., U. Brandenburg, L. Grote, J. H. Peter: Atmungsfunktionsdiagnostik im Schlaf: Möglichkeiten<br />
und Grenzen. Pneumologie 51 (1997) 444-449<br />
107. Peter, J. H., H. Becker, J. Blanke, P. Clarenbach, G. Mayer, F. Raschke, K.-H. Rühle, E. Rüther, M.<br />
Schläfke, E. Schönbrunn, J. P. Sieb, J. Stumpner, R. Weis: Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und<br />
Langzeitbetreuung von Patienten mit Schlafapnoe. Med. Klin. 86 (1991) 46-50<br />
108. Peter, J. H. et al. (Arbeitsgemeinschaft Klinische Schlafzentren): Empfehlungen zur ambulanten Diagnostik<br />
der Schlafapnoe. Med. Klin. 87 (1992) 310-317<br />
109. Peter, J. H.: Schlafbezogene Atemstörungen. Pneumologie 50 (1996) 607-610<br />
110. Peter, J. H.: Ökonomische Aspekte der Schlafmedizin. Wien. med. Wschr. 146 (1996) 395-401<br />
111. Rasche, K., H.-W. Duchna, M. Orth, T. T. Bauer, D. Jäger, G. Schultze-Werninghaus: Rechtsherzbelastungszeichen<br />
bei am Tage normoxämischen Patienten mit chronischobstruktiver Lungenerkrankung<br />
und nächtlichen Hypoxämien. Wien. med. Wschr. 146 (1996) 350-352<br />
112. Raschke, F., J. Fischer: Gerätevergleich für CPAP- und BiPAP-Geräte hinsichtlich Atemarbeit, Druck-<br />
und Flußkonstanz. Pneumologie 49 (1995) 205-208<br />
113. Raschke, F., J. Fischer: Aktuelle Konzepte und Verfahren der Heimbeatmungstherapie. Pneumologie 51<br />
(1997) 450-455<br />
114. Raschke, F., J. Fischer: "Arousal" in der Schlafmedizin. Somnologie 1 (1997) 59-64<br />
115. Ripberger, R., W. Pirsig: Die nasale Überdruckbeatmung (nCPAP) zur Therapie der obstruktiven<br />
Schlafapnoe: Akzeptanz bei 50 Patienten. Laryngo-Rhino-Otol. 73 (1994) 581- 585<br />
116. Rüther, E. et al.: Epidemiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen. Ergebnisse<br />
einer Konsensus-Konferenz der Arbeitsgemeinschaft Klinischer Schlafzentren (AKS) und der<br />
Arbeitsgemeinschaft für Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie (AGNP). Münch. med.<br />
Wschr. 134 (1992) 460-466<br />
117. Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt: Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, Heft 27:<br />
Schlafstörungen<br />
118. Rühle, K.-H., F. Raschke, I. Fietze, W. Randerath, T. Wessendorf, H. Hein, und die Arbeitsgruppe Apnoe<br />
der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: Titration und Therapie mittels<br />
Positiv-Druckatmung bei schlafbezogenen Atemstörungen (<strong>SBAS</strong>). Somnologie 8 (2004) 95-109<br />
119. Sanner, B., M. Konermann, A. Sturm: Strukturelle kardiale Veränderungen bei Patienten mit obstruktiver<br />
Schlafapnoe. Z Kardiol 84 (1995) 360-364<br />
120. Sanner, B., C. Hader, K. Rasche: Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) – Therapie: Dtsch Med<br />
Wochenschr 129 (2004) 570-572<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
111
<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />
121. Schädlich, S., I. Königs, F. Kalbitz, T. Blankenburg, H.-J. Busse, W. Schütte: Kardiale Leistungsfähigkeit<br />
bei Patienten mit Cheyne-Stokes-Atmung infolge Herzinsuffizienz während langfristiger nasaler Beatmungstherapie<br />
mittels adaptiver Servoventilation (AutoSet CS®). Z Kardiol 93 (2004) 454-462<br />
122. Schäfer, H., S. Ewig, E. Hasper, B. Lüderitz: Schlafbezogene Atmungsstörungen bei chronisch obstruktiver<br />
Atemwegserkrankung (COLD): Diagnostische und therapeutische Konsequenzen. Pneumologie 50<br />
(1996) 278-285<br />
123. Schäfer, T., M. E. Schläfke: Zusammenspiel von Schlaf und Atmung: Untersuchungen zur<br />
Atmungsregulation im Schlaf. Somnologie 1 (1997) 21-26<br />
124. Schäfer, T.: CPAP-Gerätevergleich unter standardisierten Bedingungen. Somnologie 1 (1997) 85-89<br />
125. Schäfer, T.: Druck- und Triggerverhalten von "BiLevel-Positive-Airway-Pressure"-Geräten. Somnologie 1<br />
(1997) 90-95<br />
126. Schulz, R., H.J. Eisele, N. Weissmann, W. Seeger: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer<br />
Risikofaktor. Deutsches Ärzteblatt 103 (2006) A775-A781<br />
127. Steiner, S., B.E. Strauer: Funktionelle Dynamik des rechten Ventrikels und des Lungenkreislaufes bei<br />
obstruktiver Schlafapnoe. Internist 45 (2004) 1101-1107<br />
128. Schläfke, M. E.: Atmungsregulation und Entwicklung, pathophysiologische Aspekte. Pneumologie 51<br />
(1997) 398-402<br />
129. Stahl, C. A., J. Fichter, B. Meiners, G. W. Sybrecht: Proportional assistierte Beatmung (PAV) - Chancen<br />
und Grenzen eines neuen Beatmungskonzeptes. Pneumologie 51 (1997) 264-269<br />
130. Stammnitz, A., H. Becker, H. Schneider, J. H. Peter, P. v. Wichern: Fehler und Gefahren bei der Einleitung<br />
der nasalen Beatmungstherapie obstruktiver Schlafapnoen. Pneumologie 49 (1995) 190-194<br />
131. Stark, R., D. Köhler: Wertigkeit und Konsequenzen der nächtlichen Pulsoxymetrie bei schwergradiger<br />
Herzinsuffizienz, Verdacht auf Myokardinfarkt und bei akuter zerebraler Ischämie. Pneumologie 43<br />
(1989) 596-599<br />
132. Strollo, P. J. Jr., M. H. Sanders: Significance and Treatment of Nonapneic Snoring. Sleep 16 (1993)<br />
403-408<br />
133. Teschler, H., J. Döhring, Y.M. Wang, M. Berthon-Jones: Adaptive Servoventilation bei chronischer Herzinsuffizienz:<br />
Wirkung auf Cheyne-Stokes-Atmung und Lebensqualität. Pneumologie 58 (2004) 28-32<br />
134. Waschke, K., I. Fietze, R. Warmuth, C. Witt, G. Baumann: Obstruktives <strong>Schnarchen</strong> - Diagnostik und<br />
Therapie. Pneumologie 49 (1995) 148-151<br />
135. Wiater, A., H.J. Niewerth: Polysomnographic Standards für Infants and Children. Somnologie 4 (2000)<br />
39-42<br />
136. Wiegand, M.: Überlegungen und Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie des Chronic Fatigue-<br />
Syndroms aus schlafmedizinischer Sicht. In: DGSM-Rundbrief 12/1995, 26-27<br />
137. Wichert, P. v.: Atemregulationsstörungen. Pneumologie 48 (1994) 511-512<br />
138. Wright, J., R. Johns, I. Watt, A. Melville, T. Sheldon: Health effects of obstructive sleep apnoea and the<br />
effectiveness of continuous positive airways pressure: a systematic review of the research evidence.<br />
BMJ 314 (1997) 851-860<br />
139. Zwacka, G., S. Scholle: Erfahrungen zur Therapie kindlicher Schlafapnoesyndrome und obstruktiver nasopharyngealer<br />
Atemmuster mit nasaler Bi-Level-CPAP- und CPAPTherapie. Pneumologie 49 (1995)<br />
152-154<br />
Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />
112