02.12.2012 Aufrufe

Arbeitshilfe SBAS_060926 - Schnarchen

Arbeitshilfe SBAS_060926 - Schnarchen

Arbeitshilfe SBAS_060926 - Schnarchen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

Schlafbezogene Atmungsstörung<br />

erstellt durch die<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3)<br />

der MDK-Gemeinschaft<br />

September 2006


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Mitarbeiter<br />

Dr. med. dent. Christine Baulig<br />

Zahnärztin<br />

MDK Rheinland-Pfalz<br />

Dr. med. Jürgen Bierbrauer<br />

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Somnologie<br />

MDK Rheinland-Pfalz<br />

Dr. med. Wolfgang Deetjen<br />

Facharzt für Innere Medizin, Sozialmedizin<br />

MDK Hessen<br />

Norbert Kamps<br />

Dipl. Ing.<br />

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen - MDS e.V., Essen<br />

Joachim Lutz<br />

Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde<br />

MDK Berlin-Brandenburg e. V.<br />

Dr. med. Martina Modrack<br />

Fachärztin für Chirurgie<br />

SEG-4<br />

Dr. med. Wolfgang Mühlbauer<br />

Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Sozialmedizin<br />

MDK Niedersachsen<br />

Dr. med. Holger Sebastian<br />

Facharzt für Innere Medizin, Pneumologe<br />

MDK Sachsen<br />

Dr. med. Margrit Vasseur<br />

Fachärztin für Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten, Sozialmedizin<br />

MDK Baden-Württemberg<br />

Dr. med. Michael Dziuk<br />

Leiter der SEG-3 der MDK-Gemeinschaft<br />

MDK Rheinland-Pfalz<br />

Danksagung<br />

Wir danken Herrn Prof. Dr. F. Krummenauer, Leiter des Bereiches Klinische Epidemiologie und<br />

Gesundheitsmedizin, Carl Gustav Carus Universität Dresden, für die Unterstützung bei der Auswertung<br />

der Studien zur Unterkieferprotrusionsschienentherapie sowie Herrn S. Müller, Bibliothekar<br />

MDK Rheinland-Pfalz für seine hilfreiche Zuarbeit.<br />

Diese <strong>Arbeitshilfe</strong> wurde Herrn Dr. D. Hahn (Bielefeld), Herrn Prof. Dr. D. Köhler (Schmallenberg-Grafschaft),<br />

Herrn Prof. Dr. E. Paditz (Görlitz) und Herrn Prof. Dr. B. Schönhofer (Hannover)<br />

vorab zu einer Stellungnahme zugesandt. Wir bedanken uns ausdrücklich für die erhaltenen<br />

Stellungnahmen.<br />

Die inhaltliche Beschäftigung mit den kritischen, klinisch und wissenschaftlich orientierten Kommentaren<br />

hat in der Arbeitsgruppe zu einem Zugewinn an medizinischem Fachwissen und Erkenntnissen<br />

geführt. Es war nicht immer möglich, alle Anregungen im Text dieser sozialmedizinischen<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> zu berücksichtigen. Soweit die Anmerkungen allerdings wichtige Korrekturen<br />

oder wesentliche Richtig- und Klarstellungen mit sozialmedizinischer Relevanz betrafen, wurden<br />

diese übernommen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

2


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Die vorliegende <strong>Arbeitshilfe</strong> reflektiert den Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung.<br />

Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklung unterworfen. Forschung und<br />

klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was Diagnostik und<br />

medizinische Therapie anbelangt.<br />

Es ist vorgesehen, dass diesbezüglich der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

regelmäßig gesichtet und entsprechend diese <strong>Arbeitshilfe</strong> bedarfsweise aktualisiert<br />

und revidiert wird.<br />

Die letztliche Entscheidung und Verantwortung über die Art der Diagnostik und der Therapie<br />

muss vom behandelnden Arzt getroffen werden unter Berücksichtigung der individuellen<br />

Gegebenheiten des Patienten, der Diagnostik, der therapeutischen Möglichkeiten und<br />

Ressourcen.<br />

Die gutachterliche Bewertung soll durch die vorliegende <strong>Arbeitshilfe</strong> erleichtert und vereinheitlicht<br />

werden.<br />

Die Autoren sind dankbar für Anregungen und Ergänzungen zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong>.<br />

(mail to: Wolfgang.Muehlbauer@mdkn.de)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

3


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Vorbemerkung<br />

zur 1. Auflage Oktober 1998<br />

Diese <strong>Arbeitshilfe</strong> soll den Gutachter des Medizinischen Dienstes zunächst in einer kurzen Zusammenfassung<br />

über die wichtigsten und im Begutachtungswesen relevanten schlafmedizinischen<br />

Krankheitsbilder informieren.<br />

Ein zweiter Abschnitt unterstützt ihn bei der gezielten und sachgerechten Beantwortung allgemeiner<br />

und spezieller Fragen der Krankenkassen - insbesondere zur Diagnostik und Therapie der<br />

Schlafapnoe.<br />

Im dritten Teil wird ein Überblick über die derzeit verfügbaren und verordnungsfähigen Hilfsmittel<br />

gegeben.<br />

Für einige spezielle Fragestellungen, die in der täglichen Begutachtungspraxis seltener vorkommen,<br />

soll der vierte Abschnitt mit ausgewählten Beiträgen Hilfestellung sein.<br />

Im Anhang folgen neben einem Verzeichnis wichtiger Abkürzungen weitere <strong>Arbeitshilfe</strong>n und ein<br />

besonders unter dem Gesichtspunkt leichter Erreichbarkeit zusammengestelltes Literaturverzeichnis.<br />

Einer <strong>Arbeitshilfe</strong> ist der Charakter eines Lehrbuchs fremd. Sie soll vor allem der schnellen, zielgerichteten<br />

Entscheidungsfindung dienen, dabei aber jede Einzelfrage mit Hinweisen auf sozialmedizinische<br />

Zusammenhänge begleiten. Sich wiederholende Hin- und Verweise sind daher nicht nur<br />

nicht vermeidbar, sondern im Rahmen dieser Zielsetzung ausdrücklich erwünscht.<br />

Vorwort<br />

zur 2., komplett überarbeiteten und erweiterten Auflage<br />

Neue Entwicklungen und medizinische Erkenntnisse auf dem Gebiet der Diagnostik und Therapie<br />

schlafbezogener Atmungsstörungen sowie die Änderung der BUB-Richtlinie des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses vom 29.09.2004, hier Anlage I Nr. 3: Polygraphie und Polysomnographie<br />

im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen, erforderten<br />

nach Beauftragung durch den MDS die Erweiterung und Überarbeitung der ersten sozialmedizinischen<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atemstörungen“ (Stand Oktober 1998)<br />

Neben der Kommentierung neuer gerätetechnischer Behandlungsmodule bei der Hilfsmittelversorgung<br />

zur nächtlichen Überdrucktherapie wurden auch auf anderen Behandlungskonzepten basierende<br />

Therapieverfahren berücksichtigt und entsprechend der aktuellen Studienlage sozialmedizinisch<br />

bewertet.<br />

Neue leistungsrechtliche Aspekte ergaben sich mit der Einführung des EBM 2000plus (April 2005)<br />

insbesondere durch die Neufassung der Leistungsinhalte zur “kardiorespiratorischen Polygrafie“<br />

und der erstmaligen Neuaufnahme der “kardiorespiratorischen Polysomnografie“ in die vertragsärztliche<br />

Leistung, ferner durch die Veröffentlichung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zum Thema “Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und<br />

Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ (in Kraft gesetzt November 2004) sowie durch<br />

die zugehörige “Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und<br />

Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“ (in Kraft getreten April 2005).<br />

Schließlich wurde auch dem Themenbereich „Schlafmedizin und DRG’s“ ein eigenes Thema gewidmet.<br />

Auch bei dieser Auflage war das Ziel der Autoren, umfassend das Thema „schlafbezogene Atmungsstörungen“<br />

darzustellen und dabei die Gutachter der Medizinischen Dienste gleichermaßen<br />

wie die Mitarbeiter der Krankenkassen anzusprechen. Durch die teilweise sehr komplexen Sachverhalte<br />

sind Redundanzen und Querverweise notwendig und beabsichtigt.<br />

In der <strong>Arbeitshilfe</strong> werden häufige „Regelfälle“ und/oder schwierige Sachverhalte dargestellt, die es<br />

den Lesern ermöglichen sollen, nicht aufgeführte Konstellationen im Analogieschluss qualifiziert zu<br />

beurteilen. Es ist jedoch nicht möglich alle medizinisch mögliche Sachverhalte aufzuführen, die<br />

sich im Einzelnen ergeben können.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

4


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Anmerkung 8<br />

1 Einführung 8<br />

1.1 Chronobiologie des Schlafes 8<br />

1.2 Epidemiologie schlafbezogener Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>) 9<br />

1.3 Definition 10<br />

1.4 Pathogenese und Pathophysiologie 11<br />

1.5 Diagnostik der Schlafapnoe<br />

1.5.1 Allgemeines<br />

12<br />

1.5.2 Polygrafie und Polysomnografie<br />

16<br />

1.6 Therapie 19<br />

2 Spezielle Begutachtungsfragen 23<br />

2.1 Einweisung in ein stationäres Schlaflabor<br />

2.1.1 Indikation bei schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />

2.1.2 Bewertung der Stufendiagnostik – kann zunächst ein ambulanter Therapie<br />

versuch erfolgversprechend sein<br />

2.1.3 Polysomnografie bei Heimbeatmung<br />

2.1.4 Indikation neurologisch-psychiatrischen und bei anderen Schlafstörungen<br />

2.2 Polysomnografie ambulant vs. stationär<br />

2.2.1 Situation bis November 2004<br />

2.2.2 Situation ab November 2004<br />

2.3 Ist die Einleitung einer apparativen Therapie auch ohne Überwachung im Schlaflabor<br />

möglich und muss ein in dieser Weise verordnetes CPAP-Gerät von der Krankenkasse<br />

bezahlt werden<br />

2.4 Kann die Polysomnografie auch in „nicht akkreditierten“ schlafmedizinischen Einrichtungen<br />

durchgeführt werden<br />

2.5 Dauer einer evtl. notwendigen Diagnostik (und ggf. Therapieeinstellung) bzw. Anzahl<br />

der erforderlichen Polysomnografien<br />

2.6 Welche Wartezeit (auf eine Polysomnografie) ist zumutbar 30<br />

2.7 Wann ist eine Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>) eine behandlungsbedürftige Erkrankung<br />

im Sinne des Leistungsrechts der GKV<br />

2.7.1 Besonderheiten des <strong>Schnarchen</strong>s im Kindesalter<br />

2.8 Überdrucktherapie<br />

2.8.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) - ein Druckniveau<br />

2.8.2 BiLevel-S - zwei Druckniveaus<br />

2.8.3 Automatisch anpassende Systeme (APAP)<br />

2.8.4 Geräte zur assistierten und kontrollierten Beatmung<br />

2.9 Ist eine nächtliche Überdrucktherapie (CPAP, Bi-Level-PAP) notwendig...<br />

2.9.1 ... bei kompletter Obstruktion<br />

2.9.2 ... bei inkompletter Obstruktion<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

12<br />

23<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

27<br />

27<br />

28<br />

29<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

33<br />

34<br />

34<br />

34<br />

35<br />

36<br />

5


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2.10 Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Langzeit-Therapie 36<br />

2.11 Patientenschulung 38<br />

2.12 Intraorale Unterkieferprotrusionsschienen (Mandibular Advancement Splint, MAS)<br />

2.12.1 Aktueller wissenschaftlicher Stand<br />

39<br />

2.12.2 Sozialmedizinische Bewertung<br />

40<br />

3 Hilfsmittelversorgung 41<br />

3.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) 41<br />

3.2 BiLevel-S 42<br />

3.3 Spezielle Überdrucktherapiegeräte mit Druckentlastung 43<br />

3.4 BiLevel-S/T<br />

44<br />

3.4.1 Average Assured Pressure Support (AVAPS)<br />

44<br />

3.5 Selbsttitrierende Geräte (APAP) 44<br />

3.6 Intermittend Positive Pressure Ventilation (IPPV) 45<br />

3.7 Adaptive Servo-Ventilation bei Cheyne-Stokes-Atmung 45<br />

3.8 Besondere Funktionen bei Überdruckgeräten zur Behandlung der Schlafapnoe 46<br />

3.9 Grundausstattung 47<br />

3.10 Masken<br />

47<br />

3.10.1 Speziell angefertigte Beatmungsmasken<br />

48<br />

3.11 Anfeuchter 48<br />

3.12 Sonstiges Zubehör 49<br />

3.13 Folgekosten der Hilfsmittelversorgung<br />

50<br />

3.13.1 Wartung der Überdrucktherapiegeräte<br />

50<br />

3.13.2 Ersatzteile<br />

50<br />

3.13.3 Fein- und Grobstaubfilter<br />

50<br />

3.13.4 Schlauchsysteme<br />

50<br />

3.13.5 Stromkosten<br />

50<br />

3.14 Sonstige „Hilfsmittel“ 51<br />

3.15 Neu- und Umversorgung 51<br />

3.16 Hygienische Wiederaufbereitung 51<br />

4 Ausgewählte Themen 53<br />

4.1 Schlafbezogene Atmungsstörungen und assoziierte kardiovaskuläre Erkrankungen<br />

4.1.1 Pulmonal-arterieller Hochdruck<br />

4.1.2 Cor pulmonale<br />

4.1.3 Systemischer arterieller Hochdruck<br />

4.1.4 Kardiomyopathie<br />

4.1.5 Koronare Herzerkrankheit/Myokardinfarkt<br />

4.1.6 Linksherzinsuffizienz<br />

4.1.7. Nächtliche Herzrythmusstörungen<br />

4.1.8 Schlaganfall<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

38<br />

53<br />

55<br />

56<br />

56<br />

56<br />

57<br />

57<br />

58<br />

58<br />

6


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

4.1.9 Cheyne-Stokes-Atmung 59<br />

4.2 HNO-ärztliche Aspekte im Rahmen der interdisziplinären Diagnostik und Therapie<br />

der schlafbezogenen Atmungsstörungen und des <strong>Schnarchen</strong>s<br />

61<br />

4.2.1 Operative Verfahren<br />

64<br />

4.2.2 Andere Verfahren<br />

66<br />

4.2.3 Selten angewandte und in der wissenschaftlichen Literatur kaum beachtete<br />

Verfahren<br />

67<br />

4.2.4 Zusammenfassung<br />

68<br />

4.3 Schlafbezogene Atmungsstörungen und Arbeitsunfähigkeit inklusive Aspekte der<br />

Krafrfahrereignung<br />

68<br />

4.4 Basismaßnahmen und Aspekte der Prävention und Rehabilitation<br />

72<br />

4.4.1 Änderung der Schlafposition<br />

72<br />

4.4.2 Medikation mit Sedativa bzw. Medikamenten mit sedativer Komponente<br />

72<br />

4.4.3 Alkohol<br />

72<br />

4.4.4 Nikotin<br />

73<br />

4.4.5 Diabetes mellitus<br />

73<br />

4.4.6 Adipositas<br />

74<br />

4.5 Schlafapnoe und DRG´s 75<br />

4.6 Sauerstofftherapie in der Schlafmedizin 76<br />

4.7 Neurologisch-psychiatrische Aspekte der Schlafmedizin 79<br />

4.8 Schlafbezogene Atmungsstörungen in der Pädiatrie 80<br />

4.9 Qualitätssicherung in der Schlafmedizin<br />

Anlagen 1 – 9<br />

84<br />

1 – Indikationsliste zur stationäre Polygrafie/Polysomnografie, Umgang mit DRG 86<br />

2 – BUB-Richtlinie zum 11.November 2004 88<br />

3 – Qualitätssicherungsvereinbarungen zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />

Atmungsstörungen<br />

91<br />

4 – NUB-Richtlinie gültig bis 10.November 2004 95<br />

5 – Die kardiorespiratorische Polygrafie im EBM2000plus 97<br />

6 – Die kardiorespiratorische Polysomnografie im EBM2000plus 98<br />

7 – Umrechnungstabelle verschiedener Druckeinheiten 99<br />

8 – Schlafmedizinische Diagnostik 100<br />

9 – Abkürzungsverzeichnis 102<br />

Literatur 105<br />

Weiterführende Literatur 1079<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

7


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anmerkung<br />

In der <strong>Arbeitshilfe</strong> werden die zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen eingesetzten<br />

Geräte grundsätzlich nur als<br />

� CPAP (Eindruckgerät), Hilfsmittel-Produktart [PA] 14.24.07.0..., 14.24.07.2...),<br />

� APAP (automatisch anpassender Druck, PA 14.24.07.8...),<br />

� BiLevel (Zweidruckgerät, PA 14.24.07.1..., PA 14.24.07.4...), ggf. mit Zusatz sv (Servoventilation,<br />

PA 14.24.09.2...) oder ST (Zweidruckgerät mit hinterlegbarer Mindestatemfrequenz,<br />

PA 14.24.09.1...) und<br />

� IPPV (Beatmungsgerät, PA 14.24.09.0..., PA 14.24.09.1...)<br />

bezeichnet.<br />

Der häufig verwendete Begriff “BiPAP” ist ein eingetragenes Warenzeichen der Fa. Respironics.<br />

Andere Bezeichnungen (RePAP, VPAP, Autoset, iPAP) finden keine Berücksichtigung.<br />

Soweit es sich aus dem Kontext ergibt, kann der Begriff „CPAP“ auch für alle nasalen Überdruckverfahren<br />

stehen, die keine Beatmung im eigentlichen Sinne darstellen.<br />

1. Einführung<br />

Seit der Entdeckung der Hirnströme durch Berger Anfang des Jahrhunderts wird Schlafforschung<br />

betrieben, seit etwa 25 Jahren mit steigendem medizinisch-wissenschaftlichem Anspruch und Realisierung<br />

effektiver Behandlungsformen. Gleichzeitig wurden die sozialmedizinischen Auswirkungen<br />

von Schlafstörungen besser bekannt: Mit 24% ist z. B. das Einschlafen am Steuer als häufigste<br />

Ursache tödlicher Autobahnunfälle beschrieben; soziale Folgen sowie kardiovaskuläre Komplikationen<br />

und Begleitkrankheiten von schlafbezogenen Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>) können die Solidargemeinschaft<br />

durch hohe Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie durch vorzeitige Invalidisierung<br />

der Patienten belasten. Viele dieser Erkrankungen sind heute bei frühzeitiger Diagnosestellung<br />

gut therapierbar. Insbesondere <strong>SBAS</strong> lassen sich in den meisten Fällen völlig oder<br />

weitgehend beseitigen, so dass gesundheitliche Risiken und soziale Einschränkungen für die Betroffenen<br />

vermeidbar sind.<br />

1.1 Chronobiologie des Schlafes<br />

Die meisten Funktionen des menschlichen Organismus verändern sich im Laufe des Tagessystematisch,<br />

jede unterliegt der Steuerung durch eine ,,innere Uhr". Beim gesunden Menschen sorgen<br />

diese zugrundeliegenden Regulationsmechanismen für die optimale zeitliche Abstimmung verschiedener<br />

Variablen einerseits untereinander, andererseits mit dem Tag/Nacht-Wechsel. Ist der<br />

zeitliche Ablauf gestört, kommt es zu umfassenden Beeinträchtigungen vitaler Funktionen. Integraler<br />

Bestandteil dieser endogen erzeugten Perioden ist der Schlaf.<br />

Wach-Anteil bis ca. 5%<br />

REM- Schlaf 15-25%<br />

Stadien I (Einschlafphase) + II (leichter Schlaf) 50-55%<br />

Stadien III+IV (Tiefschlaf) 15-25%<br />

Tabelle 1: Schlafstadien<br />

Schlafstadien (Tab. 1) und die damit zusammenhängenden kardiovaskulären und Atmungfunktionen<br />

können physiologisch gemessen und aufgezeichnet werden. Anhand dieser Aufzeichnungen<br />

wird der Schlaf in fünf Schlafstadien eingeteilt, die im wesentlichen den unterschiedlichen Grad der<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

8


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

zentralnervösen Aktivierung widerspiegeln. Das Gehirn ist nämlich im Schlaf keineswegs ruhig,<br />

sondern höchst aktiv. Gesunder Schlaf ist bei Erwachsenen gekennzeichnet durch Tiefschlaf in der<br />

ersten Nachthälfte und durch mit der Schlafdauer zunehmend längere REM-Phasen mit einer 90-<br />

Minuten-Periodik (Abb. 1). Für den Erholungswert des Schlafs scheint vor allem die Menge dieses<br />

Tiefschlafs ausschlaggebend zu sein, während die Gesamtdauer nur in Extremfällen eine wesentliche<br />

Rolle spielt. Nach wie vor nicht vollständig geklärt ist die Bedeutung des REM-Schlafs, auch<br />

Traumschlaf genannt. In diesen Schlafstadien ist der Muskeltonus am stärksten herabgesetzt, so<br />

dass hier bevorzugt Sauerstoffentsättigungen durch alveoläre Hypoventilation auftreten. Möglicherweise<br />

spielt der REM-Schlaf auch eine wichtige Rolle für das Gedächtnis und die geistige Leistungsfähigkeit.<br />

Im Verlauf des Schlafes kommt es zu charakteristischen Hormonausschüttungen, wichtig vor allem<br />

das Wachstumshormon, das Melatonin und das Cortisol. Der Schlaf ist also nicht als passiver Zustand<br />

anzusehen, sondern als ausgesprochen aktiver Erholungsprozess. Schlafdauer und -struktur<br />

verändern sich mit dem Lebensalter.<br />

Gestörter oder schlechter Schlaf und Schlafmangel führen zu Beeinträchtigungen in körperlicher,<br />

geistiger, psychischer und sozialer Hinsicht. Die Unfallgefährdung steigt insbesondere bei monotonen<br />

Tätigkeiten (Autofahren!) erheblich an. Auf Grund schlafmedizinischer Forschungsergebnisse<br />

müssen möglicherweise in Zukunft weit verbreitete Krankheiten wie Adipositas, Hypertonie,<br />

Herzinfarkt und Apoplex in neuen Zusammenhängen betrachtet und bewertet werden.<br />

Abbildung 1: Hypnogramm<br />

1.2 Epidemiologie schlafbezogener Atmungsstörungen (<strong>SBAS</strong>)<br />

Schlafbezogene Atmungsstörungen mit Obstruktion der extrathorakalen Atemwege sind in der Allgemeinbevölkerung<br />

weit verbreitet. Schätzungsweise 4% der Männer und 2% der Frauen mittleren<br />

Alters weisen ein obstruktives Schlafapnoe–Hypopnoe–Syndrom (OSAHS) unterschiedlichen<br />

Schweregrades auf [11-13].<br />

Anderen Studien zufolge wird die Prävalenz schlafbezogener Atmungsstörungen mit einem Apnoe-<br />

Hypopnoe-Index (AHI) > 5/h in der Altersgruppe von 30-60 Jahren mit 24% für Männer und mit 9%<br />

für Frauen angegeben. Die Prävalenz symptomatischer Schlafapnoe-Syndrome (d.h. AHI > 5/h<br />

und ausgeprägte Tagesmüdigkeit) wird hingegen mit 4% für Männer und mit 2% für Frauen angegeben<br />

[18].<br />

In einem hohen Prozentsatz finden sich bei den Betroffenen Komorbiditäten(siehe 4.1), insbesondere<br />

die mit den nächtlichen Weckreaktionen (Arousals) zusammenhängende Hypertonie. In deren<br />

Folge kommt es zur Zunahme von kardio- und cerebrovaskulären Krankheiten, wie, der KHK und<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

9


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

dem Schlaganfall. Patienten mit schwerem OSAHS sind durch ein erhöhtes Mortalitätsrisiko gefährdet.<br />

Als ein wesentliches Leitsymptom der schlafbezogenen Atmungsstörungen wird das <strong>Schnarchen</strong><br />

angesehen.<br />

<strong>Schnarchen</strong> entsteht durch vermehrte Vibration der oropharyngealen Weichteile während der Einatmung<br />

und kann Ausdruck einer partiellen Obstruktion der extrathorakalen Atemwege sein. Nach<br />

einer aktuellen Literaturübersicht [24] variiert die durchschnittliche Prävalenz habituellen <strong>Schnarchen</strong>s<br />

zwischen 9% und 24% bei Männern und zwischen 3,6% und 14% bei Frauen wobei nur bei<br />

einem kleinen Teil der Betroffenen in diesem Zusammenhang eine gesundheitliche Störung von<br />

Krankheitswert vorliegt. Nahezu alle Studien konnten eine deutliche Abhängigkeit des <strong>Schnarchen</strong>s<br />

vom Lebensalter zeigen. Im hohen Alter (über 65 Jahre) scheint dagegen die Prävalenz des<br />

habituellen <strong>Schnarchen</strong>s wieder geringfügig abzunehmen. Neben der Altersabhängigkeit besteht<br />

eine deutliche Bevorzugung des männlichen Geschlechts. In vielen Studien konnte ein epidemiologischer<br />

Zusammenhang zwischen habituellem <strong>Schnarchen</strong> und kardiovaskulären Risikofaktoren,<br />

wie Rauchen und Übergewicht, gezeigt werden. Zu den häufigsten Faktoren, die <strong>Schnarchen</strong> - und<br />

somit auch die Entstehung schlafbezogener Atmungsstörungen - begünstigen, gehören neben einer<br />

schlechten Schlafhygiene regelmäßiger insbesondere abendlicher Alkoholkonsum und Rauchen<br />

sowie die Einnahme sedierender Medikamente.<br />

Die häufigste Form der schafbezogenen Atmungsstörungen stellt das obstruktive Schlafapnoe-<br />

Hypopnoe-Syndrom (OSAHS) dar. Nach Literaturangaben [11-13] werden mindestens 800.000<br />

Deutsche als behandlungsbedürftig angesehen. Männer gelten als etwa 5-10mal häufiger betroffen<br />

als Frauen, die Inzidenz ist in der Altersgruppe der 40-60jährigen am höchsten und mit dem Alter<br />

steigend. Der epidemiologisch gut belegte absolute Häufigkeitsgipfel betrifft 50-55jährige Männer<br />

mit Übergewicht und Hypertonus. Apoplex, Herzinfarkt oder (Beinahe)-Einschlafunfälle in der Vorgeschichte<br />

können bereits im Zusammenhang mit einer bis dahin unbekannten oder unbehandelten<br />

<strong>SBAS</strong> stehen. Viele der Betroffenen weisen lautes und unregelmäßiges <strong>Schnarchen</strong> auf und<br />

klagen über Tagesmüdigkeit mit vermehrter Einschlafneigung.<br />

Auch Kinder können obstruktive Apnoen im Schlaf aufweisen. Epidemiologisch ist hier die Adenoid-<br />

und Tonsillenhyperplasie von größter Bedeutung. Daneben können auch kraniofaziale Anomalien<br />

zu einer Behinderung der Nasen- bzw. Mundatmung im Schlaf führen und somit obstruktive<br />

Atmungsstörungen nachteilig beeinflussen.<br />

1.3 Definition<br />

Gelegentliche Apnoen und Hypopnoen (Hypopnoe: Abnahme der Atmungsamplitude um mehr als<br />

50% über wenigstens 10 Sekunden mit Sättigungsabfall oder Weckreaktion) im Schlaf sowie zeitweiliges<br />

<strong>Schnarchen</strong> kommen bei den meisten Menschen vor und gelten als nicht bedenklich wenn<br />

sie nicht mit gravierenden Sauerstoffentsättigungen einhergehen. Als pathologisch gilt eine <strong>SBAS</strong>,<br />

wenn innerhalb einer ausreichend langen Schlafphase pro Stunde durchschnittlich mindestens 10<br />

Atmungsstörungen von 10 Sekunden Dauer oder mehr auftreten, häufig begleitet von einem Abfall<br />

der Sauerstoffsättigung von wenigstens 4-5%. Auch eine geringere Anzahl von Apnoen und Hypopnoen<br />

kann eine therapeutische Intervention rechtfertigen, wenn die dadurch beeinträchtigte<br />

Schlafarchitektur zu einer typischen psychophysischen Symptomatik (siehe Kapitel 1.5.1) führt.<br />

Auch partielle (inkomplette) Obstruktionen der oberen Atemwege können Arousals im EEG zeigen<br />

ohne dass eine typische Apnoe sichtbar sein muss.<br />

Fällt während der Apnoen bzw. Hypopnoen die arterielle Sauerstoffsättigung häufig und/oder erheblich<br />

unter die für hypoxisch-rheologische Organschäden kritische Grenze von 90% ab, muss<br />

ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko angenommen werden.<br />

Schlafbezogene Atmungstörungen können mit (obstruktives <strong>Schnarchen</strong>/obstruktive Apnoe) und<br />

ohne Obstruktion der oberen Atemwege vorkommen. Zu letzteren zählen die alveoläre Hypoventilation<br />

als Ausdruck einer erschöpften Atempumpe bei muskuloskelettalen, neuromuskulären, cerebralen,<br />

pneumologischen und kardiovaskulären Erkrankungen sowie die zentrale Apnoe (fehlender<br />

Atemantrieb mit Sistieren der Zwerchfellatmung). Beim Obesitas-Hypoventilations-Syndrom (OHS)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

10


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

findet sich häufig eine durchgehend zu flache Atmung mit konsekutiver schwerer Hypoxämie während<br />

der gesamten Schlafzeit. Gemischtförmige Schlafapnoen (obstruktiv und zentral) kommen<br />

ebenso vor wie obstruktive Schlafapnoen bei Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenkrankheit<br />

(auch als "Overlap-Syndrom" bezeichnet), wobei jedoch die vermuteten pathogenetischen Gemeinsamkeiten<br />

bis heute ungeklärt sind.<br />

Es gibt unterschiedliche Begrifflichkeiten bei schlafbezogene Atmungsstörungen, wie z. B.<br />

<strong>SBAS</strong> = schlafbezogene Atmungsstörung = Oberbegriff,<br />

UARS = upper airway resistance syndrome = partielle Obstruktion,<br />

SAS = Schlaf-Apnoe-Syndrom = Oberbegriff,<br />

OSAS = obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom = komplette Obstruktion mit Apnoe und<br />

OSAHS = obstruktives Schlaf-Apnoe-Hypopnoe-Syndrom = komplette Obstruktion mit Apnoe und<br />

Hypopnoe,<br />

die im folgenden Text näher erläutert werden.<br />

1.4 Pathogenese und Pathophysiologie<br />

Schlaf führt zu einer Verminderung der Muskelspannung im ganzen Körper. Die schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen mit Obstruktion der Atemwege sind gekennzeichnet durch multifaktoriell bedingte<br />

Störungen in einem oder mehreren Segmenten des muskulären Pharynxschlauches zwischen<br />

dem weichen Gaumen und der Epiglottis und führen zu intermittierend (z. B. lageabhängig)<br />

oder ständig wiederkehrenden partiellen ("Heavy Snorer", obstruktives <strong>Schnarchen</strong>, Upper Airways<br />

Resistance Syndrome "UARS") oder kompletten Obstruktionen (OSAS) des pharyngealen Luftweges<br />

(Abb. 2).<br />

Abbildung 2: OSAS<br />

Apnoen und Hypopnoen im Rahmen einer <strong>SBAS</strong> führen zu zyklischen oder unregelmäßigen Sauerstoffentsättigungen,<br />

Herzfrequenzmodulationen, unphysiologischen intrathorakalen Druckschwankungen,<br />

"Non-dipping" (Verlust der normalen Blutdruckabsenkung im Schlaf) und Blutdruckspitzen,<br />

bei einigen OSAS/OSAHS-Patienten aber auch zu starker Verminderung des Herzzeitvolumens<br />

und passager erheblichem Abfall des Blutdrucks mit überschiessender Gegenregulation<br />

nach der Apnoe.<br />

Noch unterschiedlich werden die verschiedenen Auslöser von Arousals (Arousals: zentralnervöse<br />

Weck- bzw. Aktivierungsreaktionen, die auch mit Erhöhung der Muskelspannung einhergehen) im<br />

Schlaf diskutiert. Typisch für den Schlafapnoe-Patienten ist das gehäufte Auftreten von Arousals<br />

durch Apnoen unterschiedlicher Dauer, aber auch durch reine Erhöhungen des Atemwegswider<br />

standes (obstruktives <strong>Schnarchen</strong>, UARS). Auch bei kurzzeitiger Dauer (3-30 Sekunden: "Mikroarousals")<br />

können diese Arousals durch Unterbrechung tieferer Schlafstadien zu einer verminderten<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

11


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Erholsamkeit des Schlafs führen und als Hauptursache der typischen psychophysischen Symptomatik<br />

gelten.<br />

Schlafbezogene Hypoxämien kommen bei Patienten mit belasteter Atmungsmuskulatur auch ohne<br />

Apnoen vor. Hier handelt es sich um andere Krankheitsbilder, die zur Überlastung der Atmungsmuskulatur<br />

führen (z. B. COPD, Skoliose, neuromuskuläre Erkrankungen). Schlafstörungen sind<br />

hier oft sekundär. Es besteht aber bei diesen Patienten nicht selten gleichzeitig ein Schlafapnoesyndrom.<br />

Werden diese Patienten auf eine nächtliche Beatmung eingestellt, so wird das Schlafapnoesyndrom<br />

gleichzeitig mit therapiert. In frühen Krankheitsstadien können auch bei am Tage<br />

normoxämischen Patienten in den REM-Stadien, ausgeprägte Hypoventilationsphasen mit Hypoxämie<br />

beobachtet werden (Abb. 3).<br />

Abbildung 3: Polysomnografie (Ausschnitt) bei obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom: Vor allem in den (fragmentierten)<br />

REM-Phasen schwerste Desaturationen bis unter 60% und korrespondierende Herzfrequenzmodulationen.<br />

Tiefschlafstadien (3 und 4) werden nicht erreicht.<br />

Abzugrenzen sind neuropsychiatrische Schlafstörungen im Rahmen einer Narkolepsie, idiopathischen<br />

Hypersomnie oder beginnenden Demenz, bei affektiven Störungen (Depression), Psychosen,<br />

Alkohol-, Drogen-, Sedativa- und Stimulanzien-Abusus sowie beim restless-legs-Syndrom<br />

bzw. bei Veränderungen in der Verteilung des Schlaf-Wach-Musters, z. B. durch Nacht- und<br />

Wechselschichtarbeit.<br />

1.5 Diagnostik der Schlafapnoe<br />

1.5.1 Allgemeines<br />

Die meisten der von <strong>SBAS</strong> betroffenen Patienten stellen sich ihrem Arzt wegen der Leitsymptome<br />

• lautes, oft unregelmäßiges, sozial störendes <strong>Schnarchen</strong> (Fremdanamnese, nur bei OSAHS!)<br />

• erhöhte, z. T. exzessive Tagesmüdigkeit<br />

vor.<br />

Vermehrt assoziiert vorkommende Symptome und Komorbiditäten sind:<br />

• durch Bettpartner beobachtete nächtliche Atmungspausen und unruhiger Schlaf<br />

• morgendliche Abgeschlagenheit / Kopfdruck / Kopfschmerzen / Mundtrockenheit<br />

• Nachlassen geistiger Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsveränderungen<br />

• Nykturie<br />

• Nasenatmungsbehinderung<br />

• Adipositas<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

12


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

• arterielle Hypertonie<br />

• Herzrhythmusstörungen<br />

• chronisch obstruktive Lungenkrankheit<br />

• respiratorische Insuffizienz im Sinne einer Hypoxämie und/oder Hyperkapnie<br />

• pulmonale Hypertonie<br />

• Kardiomyopathie<br />

• Polyglobulie<br />

• diabetische autonome Neuropathie<br />

• Refluxösophagitis<br />

• Alkohol- und Schlafmittelabusus<br />

Fakultativ können bei allen Schlaf-Wachstörungen vorkommen:<br />

• Libidoverlust / Potenzstörungen<br />

• depressive Verstimmung<br />

• hypnagoge Halluzinationen 1 und "automatic behavior" 2<br />

• Insomnie<br />

• Schlafwandeln<br />

• Enuresis<br />

Anamnestisch kann durch den standardisierten ESS-Fragebogen die Tagesschläfrigkeit eingeschätzt<br />

werden (Abb. 4)<br />

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, in den folgenden Situationen einzuschlafen?<br />

• Sitzen und Lesen 0 1 2 3<br />

• Fernsehen 0 1 2 3<br />

• Sitzen an einem öffentlichen Ort 0 1 2 3<br />

• als Mitfahrer im Auto 0 1 2 3<br />

• Hinlegen am Nachmittag 0 1 2 3<br />

• im Gespräch 0 1 2 3<br />

• nach dem Mittagessen 0 1 2 3<br />

• im Auto beim Halten an einer Ampel 0 1 2 3<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

(0 = „nie“, 3 = „immer“)<br />

Auswertung:: > 11 Pkt.= relevante Einschlafneigung, V. a. Schlaf-Apnoe-Syndrom (SAS)<br />

(Weitere Hinweise zur Beurteilung: www.uni-marburg.de/sleep/dgsm/fachinfo/ess2.pdf)<br />

Abbildung 4: Epworth Sleepiness Scale (ESS): Quantifizierung der Einschlafwahrscheinlichkeit durch (polysomnografisch)<br />

validierten Fragebogen (Selbstbewertungsbogen)<br />

Siehe auch die Ausführungen zur Anamnese unter 4.3 „Schlafbezogene Atmungsstörung und Arbeitsunfähigkeit“.<br />

Die Diagnose einer schlafbezogenen Atmungsstörung wird durch die geschilderte Symptomatik<br />

des Patienten (Eigenanamnese) und seiner Angehörigen (Fremdanamnese) sowie durch klinische<br />

und technische Untersuchungen gestellt. In eindeutigen Fällen kann dazu schon eine Pulsoximetrie<br />

(Abb. 5) genügen.<br />

In der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist die kardiorespiratorische Polygrafie (kurz: Polygrafie;<br />

Abb. 6), die bei ausgeprägten Krankheitsbildern in den meisten Fällen eine hinreichende<br />

1 Hypnagoge Halluzinationen - Lebhafte Bilder, Vorstellungen bzw. Sinnestäuschungen, die bei Schlafbeginn<br />

in der Nacht und am Tage beim Übergang vom Wachen zum Schlafen auftreten, wobei jedoch das kritische<br />

Realitätsurteil erhalten bleibt<br />

2 Automatic Behaviour - Motorisches Denken, motorische Tätigkeiten wie Schreiben oder Autofahren, die<br />

auch dann noch ausgeführt werden, wenn das Bewusstsein durch eine Vigilanzminderung eingeschränkt ist.<br />

13


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Diagnose liefert und eine Therapieentscheidung ermöglicht. Dazu stehen in Deutschland flächendeckend<br />

(überwiegend bei niedergelassenen Pneumologen und in schlafmedizinischen Ambulanzen)<br />

Ableitungsgeräte zur Verfügung, die – ähnlich wie beim Langzeit-EKG – mindestens Pulsfrequenz,<br />

Sauerstoffsättigung, Schnarchgeräusche oder Atemfluss und Körperlage aufzeichnen und<br />

am nächsten Tag visuell und computergestützt ausgewertet werden können. Diese vertragsärztliche<br />

Leistung wurde früher häufig auch als Schlafapnoe-Screening bezeichnet (Anmerkung: zur<br />

Therapiekontrolle sind weitere Ableitung notwendig, siehe Anlage 2 [§7] und 3) und kann von<br />

schlafmedizinisch tätigen Ärzten – nach Genehmigung durch die KV – unter der EMB 2000plus-<br />

Ziffer 30900 (vormals EBM 728) abgerechnet werden.<br />

Abbildung 5: Pulsoximetrie: wenige Minuten nach dem Einschalten des Gerätes beginnend zyklische Entsättigungen<br />

mit raschem Wiederanstieg und regelmäßigen Herzfrequenzmodulationen, typisch bei schwerer<br />

obstruktiver Schlafapnoe<br />

Abbildung 6: Kardiorespiratorische Polygrafie (Ausschnitt): streng rückenlageabhängiger Befund mit guter<br />

Korrelation zwischen Flusslimitation, Sättigungsabfall und Herzfrequenzvariabilität.<br />

Schon nach der (alten) Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom Oktober<br />

1991 sollte eine weiterführende schlafmedizinische Untersuchung (kardiorespiratorische Polysomnografie,<br />

kurz: Polysomnografie) "in einer geeigneten Einrichtung" nur dann erfolgen, „wenn<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

14


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

die Diagnose "Schlafapnoe" durch die ambulante Untersuchung nicht hinreichend gesichert werden<br />

kann“. Das gilt insbesondere bei Patienten mit schweren Schlafstörungen, bei denen ambulant<br />

(ggf. auch bei wiederholten Messungen) keine oder keine der klinischen Symptomatik entsprechend<br />

ausgeprägte Atmungsstörung festgestellt werden kann. Die neuen BUB-Richtlinien<br />

(11/2004) haben die eingeschränkte Indikation der Polysomnografie noch deutlicher festgeschrieben<br />

(Tab. 2). Die BUB-Richtlinie gelten nicht für Patienten mit neurologisch-psychiatrischen<br />

Schlafstörungen und für Kinder:<br />

§ 3 Stufendiagnostik (BUB-Richtlinie v. 10.11.2004)<br />

Stufe 1:<br />

Anamnese und gegebenenfalls Fremdanamnese des Schlaf-/Wachverhaltens sowie differenzierte anamnestische<br />

Abklärung einer möglichen Dyssomnie unter Einbeziehung standardisierter Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit<br />

(z. B. Epworth Sleepiness Scale) und gegebenenfalls weiterer Testverfahren.<br />

Stufe 2:<br />

Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf endokrinologische, Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-<br />

Erkrankungen, Ventilationsstörungen sowie neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />

Stufe 3:<br />

Ergeben die diagnostischen Maßnahmen nach Stufe 1 und Stufe 2 die typischen anamnestischen und klinischen<br />

Symptome und Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung, so soll die weitere differentialdiagnostische<br />

Abklärung durch eine kardiorespiratorische Polygrafie (notwendige Ableitungsparameter siehe §<br />

7 Abs. 1 dieser Richtlinie) während einer mindestens 6-stündigen Schlafphase erfolgen.<br />

Stufe 4:<br />

Eine kardiorespiratorische Polysomnografie kann nur dann als ergänzende Diagnostik durchgeführt werden,<br />

wenn trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung einschließlich Durchführung geeigneter Testverfahren<br />

und der nach Stufe 3 durchgeführten Polygrafie keine Entscheidung möglich ist, ob eine Therapie<br />

mittels CPAP (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder anderer Verfahren notwendig ist.<br />

Tabelle 2: Stufendiagnostik des Schlafapnoe-Syndroms<br />

Die "Leitlinie schlafbezogene Atmungsstörungen beim Erwachsenen“, zuletzt im April 2001 von der<br />

Deutschen Gesellschaft für Pneumologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für<br />

Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) publiziert (derzeit mangels Überarbeitung im AWMF-<br />

Index nicht gelistet) [14], differenziert zwischen ambulanten und stationären Möglichkeiten der<br />

Diagnostik und Therapie. Wörtlich heißt es hierin:<br />

• Was geht ambulant?<br />

- Stufe 1-3 der Diagnostik,<br />

- Aufklärung über notwendige Änderung der Lebensführung.<br />

• Was geht stationär?<br />

- Stufe 4 der Diagnostik,<br />

- Therapieeinleitung.<br />

• Was ist obsolet?<br />

- Die Behandlung hypersomnischer Patienten ohne ausreichende differentialdiagnostische<br />

Klärung der Ursachen der Hypersomnie und ohne Dokumentation der Hypersomnie<br />

bzw. des diesbezüglich erreichten Therapieerfolges.<br />

- Jeder chirurgische Eingriff ohne ausreichende kardiorespiratorische polysomnografische<br />

Diagnostik, bzw. ohne Ermittlung des Risikoprofils.<br />

- Jede Einleitung einer nasalen Ventilationstherapie ohne ausreichende vorangegangene<br />

Diagnostik und ohne Dokumentation des Therapieerfolgs oder ohne Langzeitbetreuung.<br />

- Die Anwendung aller nicht zuverlässigen Therapieverfahren bei erkennbarer Gesundheitsgefährdung<br />

durch OSAHS.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

15


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

1.5.2 Polygrafie und Polysomnografie<br />

Grundsätzlich wird zur Diagnostik einer <strong>SBAS</strong> eine medizinisch ausreichende, nicht etwa in jedem<br />

Fall eine aufwändige (polysomnografische) gefordert. In den meisten Fällen wird es nach korrektem<br />

Durchlaufen der Stufendiagnostik bereits ambulant - unter den gewohnten Schlafbedingungen<br />

- eine (polygrafisch) ausreichend gesicherte Diagnose geben.<br />

Die korrekt durchgeführte kardiorespiratorische Polygrafie (Abb. 7) weist bei ausgeprägten Krankheitsbildern<br />

eine hohe Sensitivität und Spezifität (über 90%) auf. Für eine Überlegenheit der Polysomnografie<br />

existiert keine aussagekräftige Literatur. Sofern auch eine typische und mit dem Befund<br />

korrelierende apnoespezifische psychophysische Symptomatik vorliegt, ist die Notwendigkeit<br />

einer diagnostischen Polysomnografie vor Therapieeinleitung dann nicht mehr gegeben.<br />

Abbildung 7: kardiorespiratorische Polygrafie<br />

Ziel einer abgestuften Diagnostik ist, mit möglichst geringem Aufwand festzustellen, ob eine behandlungsbedürftige<br />

Erkrankung vorliegt und zu einer Therapieentscheidung zu finden, die der<br />

Schwere der Erkrankung gerecht wird, die subjektiven und objektiven Beeinträchtigungen und die<br />

gesundheitlichen Risiken ausreichend beseitigt und vom Patienten voraussichtlich auch akzeptiert<br />

wird.<br />

Die Stufen 1-3 der Diagnostik dienen daher insbesondere der Klärung, ob erfolgversprechende<br />

ambulante Behandlungsmöglichkeiten (z. B. Behandlung der Grundkrankheiten, Gewichtsreduktion,<br />

Änderung der Schlafposition, ggf. Sauerstofftherapie bei zentralen Atmungsstörungen) zur Verfügung<br />

stehen oder ob eine nasale Überdrucktherapie (z. B. CPAP, BiLevel) erforderlich ist. Bei<br />

Patienten, bei denen schon polygrafisch eine schwere <strong>SBAS</strong> diagnostiziert werden kann und Alternativen<br />

zur apparativen Therapie nicht zur Verfügung stehen, ist eine polysomnografische Untersuchung<br />

eigentlich nur erforderlich, wenn später unter einer effektiven Behandlung klinische<br />

Zeichen des nicht erholsamen Schlafes persistieren und die Ursachen anders nicht abgeklärt werden<br />

können.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

16


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Polygrafie und Polysomnografie unterscheiden sich hinsichtlich folgender Mindestanforderungen:<br />

kardiorespiratorische Polygrafie kardiorespiratorische Polysomnografie<br />

Mehrkanalableitung unter Einbeziehung herz- und<br />

atmungsrelevanter Messgrößen<br />

EBM 2000plus: 30900 EBM 2000plus: 30901<br />

Mehrkanalableitung unter Einbeziehung herz- und<br />

atmungsrelevanter sowie weiterer Messgrößen zur<br />

Schlafanalyse<br />

nasaler Atemfluss/<strong>Schnarchen</strong> nasaler Atemfluss/<strong>Schnarchen</strong><br />

Oximetrie (Pulsoximetrie) Oximetrie (Pulsoximetrie)<br />

Herzfrequenz (EKG, Pulsoximetrie) EKG<br />

Körperlage Körperlage<br />

abdominelle Atembewegungen * abdominelle Atembewegungen<br />

thorakale Atembewegungen * thorakale Atembewegungen<br />

Maskendruck (bei Therapiekontrolle)* Maskendruck (bei Therapiekontrolle)<br />

EOG: 2 Ableitungen<br />

EEG: mind. 2 Ableitungen<br />

EMG: 3 Ableitungen<br />

optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens<br />

(z. B. Video)<br />

Tabelle 3: Vergleich der Mindestanforderungen für Polygrafie/Polysomnografie. Weitere Informationen in Anlagen<br />

2 und 3 (* nicht obligat bei älteren Polygrafiesystemen zur Diagnostik)<br />

Abbildung 8: Ableitungen im Schlaflabor (Polysomnografie). [Gesundheitsberichterstattung d. Bundes, 2005].<br />

Wenn die Diagnose durch die ambulante Polygrafie nicht hinreichend gesichert werden kann oder<br />

weitere differentialdiagnostische Fragen zu klären sind, verbringt der Patient in der Regel zwei<br />

Nächte (siehe auch 2.5) im Schlaflabor (Abb. 9). Die komplexe kardiorespiratorische Polysomnografie<br />

(PSG) ermöglicht eine eingehende Abklärung und sichere Bewertung aller <strong>SBAS</strong> und vieler<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

17


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

anderer mit Insomnie und Hypersomnie einhergehender Erkrankungen. Sie ist als vertragsärztliche<br />

Leistung für die Differentialdiagnose der schlafbezogenen Atmungsstörungen (nicht für primäre<br />

Schlafstörungen!) mit der Abrechnungsziffer 30901 in den EBM 2000plus ab 1.4.2005 aufgenommen.<br />

Bei Verfügbarkeit weiterer Kanäle kommen in Betracht: ggf. zusätzliche EEG-Aufzeichnung (vor allem<br />

bei neurologischer Fragestellung: Anfallsdiagnostik), Ösophagus-Druckmessung, getrennte<br />

Atmungsflussmessung an Mund und beiden Nasenöffnungen, arterieller Blutdruck, Körperposition<br />

und -temperatur, nächtliche Erektionen (Dehnungsmessstreifen).<br />

Zur Indikation für eine stationäre Behandlung (Diagnostik und Therapie) siehe 2.1 und Anlage 1.<br />

Der Schlafraum sollte über ein wohnübliches Ambiente verfügen, gegen störende Geräusche abgeschirmt,<br />

angemessen temperierbar und verdunkelbar sein. Die Überwachung durch Mikrofon<br />

und (Infrarot-)Videokamera ist ebenso zu gewährleisten wie die Kontaktaufnahme zum Überwachungspersonal<br />

durch eine Gegensprechanlage.<br />

Die durch die schlafmedizinischen Fachgesellschaften (DGSM, AfaS) akkreditierten Schlaflabore<br />

erfüllen im Allgemeinen die Qualitätssicherungsvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(siehe Anlage 3). Sie haben im Übrigen die BUB-Richtlinie zu beachten, damit gleiche<br />

Standards in der ambulanten und stationären Schlafmedizin gewährleistet sind.<br />

Die Auswertung der polygrafischen und polysomnografischen Aufzeichnungen erfolgt visuell und z.<br />

T. computergestützt (Schlafanalysesysteme). Auch ambulant einsetzbare Systeme können inzwischen<br />

mit weiteren, früher nur im Rahmen der Polysomnografie verfügbaren Ableitungen (EEG,<br />

EOG, EMG, EKG, PLM, Licht u. m.) „aufgerüstet“ werden; sie sind aber - vor allem wegen der fehlenden<br />

personellen und Videoüberwachung - bisher nicht in den EBM eingeführt.<br />

Im Vordergrund der Polysomnografie seht die Differentialdiagnose der Schläfrigkeit, insbesondere<br />

bei Patienten mit nicht eindeutig nachweisbaren Atmungsstörung in der Polygrafie zur Bewertung<br />

der Schlafstruktur und zur Differenzierung der Arousals, z. B beim obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>.<br />

Welchen diagnostischen Zugewinn liefert die Untersuchung im Schlaflabor bei bereits durch Polygrafie<br />

eindeutig nachgewiesenen schlafbezogenen Atmungsstörungen? Mit der Schlafstadienanalyse<br />

(Hypnogramm) lässt sich in typischen Fällen einer obstruktiven Schlafapnoe beurteilen, ob die<br />

Schlafstruktur signifikant durch respiratorische Arousals fragmentiert, der physiologische Anteil an<br />

Tiefschlaf und der REM-Schlaf vermindert, vielfach unterbrochen und/oder irregulär über die<br />

Schlafzyklen verteilt ist. Das Resultat solcher Schlafstörungen, nämlich morgendliche Unausgeschlafenheit<br />

und Vigilanzstörungen am Tage, kann aber bereits durch die typische klinische Symptomatik<br />

bekannt sein. Somit führt die zusätzliche Analyse der Schlafarchitektur – jedenfalls bei<br />

ausgeprägten Krankheitsbildern - regelhaft nicht zu weiteren therapeutischen Konsequenzen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Untersuchungen im Schlaflabor unter Bedingungen erfolgen, an<br />

die die Patienten gewöhnt sind, wie z. B. Tagesablauf, körperliche Belastungen, Ernährung, Genussmittelgebrauch<br />

und (ggf.) -abusus sowie Schlafumgebung. Eine Schlafeffizienz (TST/TIB) von<br />

mindestens 80% bei ausreichender Schlafzeit ist Voraussetzung für eine verlässliche diagnostische<br />

Bewertung. Die umfangreiche Verkabelung und die ständige Überwachung durch eine Videokamera<br />

können den Schlaf zusätzlich beeinträchtigen. In manchen Schlaflaboren werden die Patienten<br />

immer noch in Mehrbettzimmern untersucht; auch schnarchende Bettnachbarn und das ungewohnte<br />

Geräusch der CPAP-Geräte sind wenig schlaffördernd. So kann es sein, dass die Ergebnisse<br />

der Untersuchungen im Schlaflabor wenig repräsentativ für die häusliche Situation sind.<br />

Entsprechend kann es zu (teilweise recht groben) Fehleinschätzungen des Schweregrades der Erkrankung<br />

kommen. Folgen einer möglicherweise dadurch nicht optimalen Therapieeinstellung<br />

können sein: schlechtere Akzeptanz der Therapie, pathologische Befunde bei den ambulanten<br />

Kontrollen, aufwändige Nachuntersuchungen zur Titration des nCPAP-Drucks, mit mehr oder weniger<br />

guten Ergebnissen. Die häusliche Polygrafie verursacht in der Regel geringere Veränderungen<br />

des Schlafverhaltens<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

18


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Hinweis:<br />

Screening-Systeme wie microMESAM oder SleepStrip sind keine Polygrafiegeräte. Sie messen lediglich<br />

den Atemfluss und werten ihn quantitativ bzw. sogar nur qualitativ aus. Sie liefern aber keine<br />

Informationen über <strong>Schnarchen</strong>, Herzfrequenz, Sättigungsverlauf und Lageabhängigkeit der<br />

Atmungsstörungen. Eine Überprüfung auf Artefakte ist kaum möglich. Innerhalb der vertragsärztlichen<br />

Versorgung sind diese Systeme nicht zugelassen und nicht abrechnungsfähig.<br />

Abbildung 9: Polysomnografie (Quelle: www.uniklinikum-giessen.de/ schlaf/Station.html)<br />

1.6 Therapie<br />

Bei jedem Patienten mit einer <strong>SBAS</strong> soll versucht werden, durch Basismaßnahmen wie z. B. Verbesserung<br />

der Schlafhygiene, Verzicht auf atemdepressive Medikamente, Gewichtsreduktion und<br />

Verzicht auf abendlichen Alkoholkonsum die Symptome zu bessern.<br />

Insbesondere Maßnahmen zur Gewichtsreduktion werden von vielen Schlafmedizinern als obligat<br />

angesehen (siehe hierzu Erläuterungen in 4.4). Nach Auffassung schlafmedizinisch spezialisierter<br />

Pneumologen gelingt es einem beträchtlichen Teil der Patienten, bei konsequenter Gewichtsreduktion<br />

die Erkrankung vollständig zu beseitigen (siehe www.lungenpraxis-tegel.de).<br />

Auch Selbsthilfegruppen stellen die Notwendigkeit einer Gewichtsreduktion bei adipösen Schlapnoikern<br />

in der Vordergrund. Der Sozialverband VdK - Fachverband Schlafapnoe/chronische<br />

Schlafstörungen - führt zur Adipositas aus:<br />

"Die entscheidende kausale Therapie besteht deshalb in der Reduktion des Körpergewichts. Die<br />

ausschließliche Diagnostik und Therapie einzelner Folgeerkrankungen - ohne Berücksichtigung<br />

der Adipositas - ist bestenfalls eine mehr oder weniger effektive symptomatische Palliation, ohne<br />

jedoch am Grundproblem etwas zu bewegen. Durch das Fortbestehen des Übergewichts können,<br />

trotz Besserung einer Einzelerkrankung (z. B. Hypertonus), andere Folgeerkrankungen sogar noch<br />

gefördert werden (z. B. degenerative Veränderungen an den Gelenken, obstruktives Schlafapnoe-<br />

Syndrom)." (siehe www.vdk.de/fachverband-schlafapnoe/ID2830).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

19


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

In einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, des Bundesverbandes der<br />

Pneumologen und der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin vom April<br />

2004 [13] heißt es:<br />

"Liegt eine leichte Tagesschläfrigkeit vor und ist der größte Teil des Schlafes frei von respiratorischen<br />

Störungen und die auftretenden Apnoe-Episoden sind nur mit geringer Sauerstoffentsättigung<br />

oder gutartigen kardialen Arrhythmien verbunden, so liegt ein leichter Schweregrad vor.<br />

Schlafhygiene, Verhaltenstherapie und Gewichtsreduktion oder die Anwendung oraler Bissschienen<br />

können in diesen Fällen therapeutisch hilfreich ein."<br />

In einer neueren Übersichtsarbeit [44] zeigte sich unter signifikanter Gewichtsreduktion auch eine<br />

signifikante Verbesserung der Atmungsstörung und, soweit untersucht, auch der Schlafarchitektur.<br />

Bei lageabhängigen Atmungsstörungen können im Einzelfall Maßnahmen zur Änderung der<br />

Schlafposition hinreichend wirksam sein.<br />

Bei nicht hinreichender Effektivität der Basismaßnahmen und bei allen Patienten mit erheblichen<br />

kardiovaskulären Risiken oder schwerwiegender und gefährdender Symptomatik (exzessive Tagesmüdigkeit)<br />

ist eine nächtliche Überdrucktherapie einzuleiten (Abb. 10). Siehe auch 2.8ff.<br />

Abbildung 10: Nasale Überdrucktherapie (nCPAP)<br />

CPAP (continuous positive airway pressure) verhindert durch pneumatische Schienung den Verschluss<br />

der Atemwege und stellt das am häufigsten angewandte Verfahren dar. Der notwendige<br />

Überdruck soll individuell unter polysomnografischer Kontrolle ermittelt und überprüft werden (gem.<br />

BUB-Richtlinie in zwei aufeinanderfolgenden Nächten; siehe auch 2.5).<br />

Für die meisten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einstellung und Kontrolle einer Beatmung<br />

dürfte allerdings auch eine kardiorespiratorische Polygrafie (ohne Schlafstadienanalyse)<br />

ausreichen [1].<br />

Zur Indikation für eine stationäre Behandlung (Diagnostik und Therapie) siehe 2.1 und Anlage 1.<br />

Zunehmend werden zur Einstellung der Therapie APAP-Geräte eingesetzt, um die Einstellungszeit<br />

zu verkürzen oder einen Aufenthalt im Schlaflabor ganz zu vermeiden. In anderen Ländern (z. B. in<br />

der Schweiz nach der dort gültigen Richtlinie der Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie) ist<br />

dieses Verfahren bei typischem OSAHS erlaubt.<br />

Bei hohem therapeutischem Druck (über ca. 10 hPa) wird CPAP mitunter nicht mehr toleriert, so<br />

dass Verfahren mit Absenkung des exspiratorischen Drucks eingesetzt werden. (siehe 2.8). Das<br />

gilt vor allem bei Patienten mit besonderer Komorbidität (z. B. Herzinsuffizienz). Treten unter der<br />

Überdrucktherapie vermehrt Hypoventilationsphasen und/oder zentrale Apnoe auf, müssen die Bi-<br />

Level- Geräte ggf. über einen sog. ST-Modus verfügen, d.h. sie schalten bedarfsweise auf eine<br />

kontrollierte Beatmung entsprechend einer individuell vorgegebenen Mindestfrequenz um. Aller-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

20


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

dings besteht dann auch der Verdacht auf eine Erkrankung, die zu einer Überlastung der Atemmuskulatur<br />

führt. In diesen Fällen kann es erforderlich sein den Patient stationär einzuweisen, gerade<br />

wenn eine Kontrolle der Blutgase erforderlich ist.<br />

Die zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen eingesetzten Hilfsmittel sind zur Behandlung<br />

respiratorabhängiger Patienten nicht geeignet.<br />

Atmung, Kreislauffunktion und Schlafstruktur werden durch die Therapie meist in kürzester Zeit<br />

normalisiert (Abb. 11). Die nächtliche Überdrucktherapie muss zu Hause im Regelfall als lebenslange<br />

Therapie angewendet werden. Die erforderlichen Hilfsmittel sind verordnungsfähig (siehe<br />

2.10).<br />

Abbildung 11: Polysomnografie (Ausschnitt) des Patienten wie Abb. 3 unter Überdrucktherapie mit nCPAP.<br />

Nur in der Einschlafphase leichte O2 - Entsättigungen, unfragmentierter REM-Schlaf, physiologische Tiefschlafanteile<br />

Häufige Nebenwirkungen<br />

Maskenverträglichkeitsprobleme (z. B. Undichtigkeiten, Druckstellen) werden am häufigsten angegeben<br />

(siehe Kapitel 3.10.1).<br />

Bei einigen Patienten kommt es unter der nasalen Überdrucktherapie zu einer stärkeren Schleimhautirritation<br />

und/oder zu Fließschnupfen. Wenn eine symptomatische (HNO-ärztliche) medikamentöse<br />

Therapie nicht ausreicht kann die zusätzliche Verordnung eines beheizbaren Atemgasanfeuchters<br />

angezeigt sein. In Einzelfällen ist zur Beseitigung einer Nasenatmungsbehinderung auch<br />

eine operative Intervention angezeigt (siehe 4.2).<br />

Therapiekontrolle gemäß BUB-Richtlinie<br />

Im Rahmen der Langzeit-Therapiekontrollen ist gem. BUB-Richtlinie eine Kontrolluntersuchung<br />

längstens 6 Monate nach der Therapieeinstellung erforderlich bei gleichzeitiger Überprüfung der<br />

Anwendung (Betriebsstundenzähler, Auslesung der gespeicherten Compliancedaten). Bei komplikationslosem<br />

Verlauf (gute Verträglichkeit und Akzeptanz der Therapie, anhaltende Besserung der<br />

<strong>SBAS</strong>-assoziierten Beschwerden) sind regelmäßige Nachuntersuchungen in der Regel nicht mehr<br />

erforderlich. Sie können im Einzelfall bei klinischen Hinweisen auf eine ineffiziente Therapie, bei<br />

Patienten mit besonders hohem kardiovaskulären Risiko oder bei Patienten, die keine verlässlichen<br />

Angaben über den Therapieerfolg machen können, durch den betreuenden Schlafmediziner<br />

jederzeit veranlasst werden.<br />

Notwendige polygrafische Therapiekontrollen bzw. Nachuntersuchungen sind grundsätzlich ambulant<br />

durchzuführen. Nur bei schwer wiegenden Therapieproblemen, die ambulant nicht erkannt und<br />

behoben werden können, ist eine polysomnografische Kontrolluntersuchung in einem Schlaflabor<br />

und ggf. eine Anpassung des therapeutischen Drucks erforderlich (siehe 2.12).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

21


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Eine regelmäßige Mitbetreuung durch einen schlafmedizinisch qualifizierten Arzt ist auch unabhängig<br />

von den gemäß BUB-Richtlinie vorgesehenen Therapiekontrollen in jedem Fall erforderlich.<br />

Therapiealternativen<br />

Die Behandlung mit Theophyllin ist – wenn überhaupt – nur bei wenigen Patienten mehr als vorübergehend<br />

wirksam, mit z. T. erheblichen Nebenwirkungen belastet und daher aufgegeben worden.<br />

Die Einsatz der Unterkieferprotrusionsschienen wird im Kapitel 2.12 kommentiert.<br />

Für operative Eingriffe (UPPP, LAUP, Somnoplastik u.a.; siehe 4.2.1) ist ein Therapieerfolg aufgrund<br />

des Fehlens verlässlicher Parameter nicht vorhersagbar. In Einzelfällen kommt es durch die<br />

postoperative Veränderung der pharyngealen Anatomie zu Problemen beim einem später erforderlichen<br />

Einsatz der CPAP Therapie. <strong>Schnarchen</strong> kann oft zumindest vorübergehend, Apnoen hingegen<br />

meist nicht oder nicht ausreichend vermindert werden. Die Deutsche Gesellschaft für HNO-<br />

Heilkunde [10] empfiehlt eine zurückhaltende Indikationsstellung. Die DGSM [14] empfiehlt die<br />

operative Therapie grundsätzlich nicht primär. Operationen zur Beseitigung einer Nasenatmungsbehinderung<br />

können sinnvoll sein, um die Voraussetzung für eine Überdruck-Therapie zu verbessern<br />

(niedrigerer Druck, weniger lokale Nebenwirkungen); eine nachhaltige Besserung der <strong>SBAS</strong><br />

bewirken sie in der Mehrzahl der Fälle nicht.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

22


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2 Spezielle Begutachtungsfragen<br />

Die häufigsten Begutachtungsanlässe stellen derzeit noch die stationären Einweisungen in ein<br />

Schlaflabor zur Polysomnografie und die Verordnung von Hilfsmitteln zur Behandlung von <strong>SBAS</strong><br />

dar. Daneben gibt es auch spezielle Fragestellungen, z. B. bei ambulanter Therapieeinstellung mittels<br />

APAP, bei einem von der Krankenkasse gewünschten Austausch (Umversorgung, Poolversorgung)<br />

von Überdrucktherapie-Geräten oder bei Kostenübernahmeanträgen für außervertragliche<br />

Behandlungsverfahren bei <strong>SBAS</strong>.<br />

2.1 Einweisung in ein stationäres Schlaflabor (siehe Anlage 1)<br />

Zu beachten ist zunächst eine klare Indikation zur Polysomnografie. Verdachtsdiagnosen („V.a.<br />

Schlafapnoe" kann in der Regel polygrafisch geklärt werden), Einweisungsgründe, die das<br />

<strong>Schnarchen</strong> in den Vordergrund stellen („zur Schnarchtherapie", Rhonchopathie – Kapitel 4.2) und<br />

nicht näher beschriebene Schlafstörungen sind ohne weitere Begründung nicht ausreichend. Eine<br />

vorgesehene HNO-ärztliche Operation (z. B. UPPP, LAUP) oder die beabsichtigte Anpassung einer<br />

Unterkieferprotrusionsschiene (auch als „Schnarcher-Schiene“ bezeichnet) sind ebenfalls kein<br />

hinreichender Grund für eine Polysomnografie.<br />

In allen Fällen ist im Hinblick auf die therapeutische Zielsetzung auch die Eignung des Schlaflabors<br />

zu beachten. Komplexe neurologisch-psychiatrische Schlafstörungen sollten - sofern sich im diagnostischen<br />

Vorfeld keine Verdachtsmomente für das Vorliegen einer <strong>SBAS</strong> ergeben haben, in einer<br />

dafür spezialisierten Einrichtung untersucht werden; nach der gültigen BUB-Richtlinie gibt es<br />

bei diesen Erkrankungen keine Abrechnungsmöglichkeiten für die ambulante PSG. Patienten mit<br />

Schlafapnoe sollen nur dann einem neurologischen Schlaflabor zugewiesen werden, wenn dort<br />

auch die Möglichkeit besteht, jedwede Form der nasalen Überdruck- oder Beatmungstherapie<br />

(einschl. IPPV) einzuleiten.<br />

Kinder mit unklaren Schlaf- und/oder Atmungsstörungen sollten primär stationär in pädiatrischen<br />

Schlaflaboren diagnostiziert werden, Therapiekontrollen sind später ggf. auch in pneumologischen<br />

und neurologischen Zentren oder ambulant möglich.<br />

2.1.1 Indikation bei schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />

Die schlafmedizinischen Standards und die BUB-Richtlinie schreiben bei jedem Verdacht auf eine<br />

schlafbezogene Atmungsstörung eine mehrstufige ambulante Diagnostik vor (Anamnese, Umgebungsuntersuchungen,<br />

Polygrafie).<br />

Damit soll gewährleistet werden dass,<br />

• schwerkranken Patienten die z. T. immer noch langen Wartezeiten erspart bleiben (Patientenselektion<br />

nach Dringlichkeit),<br />

• in leichteren Fällen ein ambulanter Therapieversuch durchgeführt werden kann,<br />

• Ausgangsbefunde für später meist erforderliche Kontrolluntersuchungen gesichert werden und<br />

• die Dauer einer evtl. erforderlichen stationären Behandlung reduziert wird.<br />

Liegen behandlungsbedürftige Beeinträchtigungen der Schlafqualität vor, ergibt aber die ambulante<br />

Diagnostik bis zur Stufe 3 der BUB-Richtlinie keinen eindeutigen bzw. keinen so schwerwiegenden<br />

Befund, dass über die Notwendigkeit einer nächtlichen Überdrucktherapie entschieden werden<br />

kann, ist eine Polysomnografie indiziert. Sie kann grundsätzlich im Rahmen der vertragsärztlichen<br />

Versorgung durchgeführt werden. In den Fällen, in denen der Verdacht auf das Vorliegen einer<br />

<strong>SBAS</strong> im Rahmen einer im Zusammenhang mit einem akuten kardiovaskulären Ereignis (Myokardinfarkt,<br />

Lungenembolie, apoplektischer Insult, Unfall durch unfreiwilliges Einschlafen) ohnehin erforderlichen<br />

stationären Behandlung aufgetreten ist, ist die Einhaltung der Stufendiagnostik nicht in<br />

allen Fällen notwendig. (siehe 4.5)<br />

Die BUB-Richtlinie gilt nicht für Patienten mit neurologisch-psychiatrischen Schlafstörungen und für<br />

Kinder.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

23


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2.1.2 Bewertung der Stufendiagnostik - kann zunächst ein ambulanter Therapieversuch erfolgversprechend<br />

sein?<br />

Wird der anamnestische Verdacht auf das Vorliegen eines OSAS durch einen typischen polygrafischen<br />

Befund erhärtet, ist nicht in jedem Fall eine CPAP-Einstellung erforderlich.<br />

Eine wenig ausgeprägte Symptomatik, eine geringe Anzahl von Apnoen und Hypopnoen mit moderaten<br />

Entsättigungen, insbesondere wenn diese nur lageabhängig in kurzen Schlafphasen auftreten,<br />

deuten auf eine geringe Gefährdung des Patienten hin. Bieten sich erfolgversprechende<br />

Anhaltspunkte für einen ambulanten Therapieversuch (siehe 1.6), genügen zunächst weitere ambulante<br />

Verlaufskontrollen. Im Zweifel sollten ein Attest mit wenigstens stichwortartigen Angaben<br />

zur apnoe-spezifischen Symptomatik, zur Größe, zum Gewicht und zur beruflichen Tätigkeit sowie<br />

das Ergebnis des ambulanten Screenings entweder als grafische Darstellung (zumindest gesamte<br />

Messzeit in niedriger Auflösung) und als "Report" mit Angaben zur Häufigkeit der Apnoen/Hypopnoen<br />

(AHI = Apnoe-Hypopnoe-Index) und Sauerstoffentsättigungen und zur durchschnittlichen<br />

sowie minimalen Sauerstoffentsättigung vorgelegt werden. Diese Unterlagen sind in<br />

der Regel in Form eines Berichts für den zuweisenden Arzt schon vorhanden und daher kurzfristig<br />

und ohne wesentlichen Aufwand verfügbar.<br />

Hinweis:<br />

„Harte“ und allgemein anerkannte Kriterien für eine Schweregradzuordnung bei <strong>SBAS</strong> existieren<br />

nicht.<br />

Ergänzend zum folgenden Vorschlag einer Einteilung nach AHI (Tab. 4, durch die Autoren dieser<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong>) ist das Ausmaß der auf respiratorische Ereignisse zurückzuführenden Tagesmüdigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

ODI/RDI/AHI Schweregrad<br />

bis 5 keine<br />

6-10 grenzwertige<br />

11-20 leichte<br />

21-30 mittelgradige<br />

31-40 mittelschwere<br />

41-60 schwere<br />

über 60 sehr schwere<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

schlafbezogene<br />

Atmungsstörung<br />

In Abhängigkeit von der Schwere der O2-Entsättigungen und/oder bei zusätzlichem obstruktiven <strong>Schnarchen</strong> und dadurch<br />

erhöhter Zahl respiratorischer Arousals kann die Einstufung in einen höheren Schweregrad angezeigt sein.<br />

Tabelle 4: Einstufungsempfehlung der Arbeitsgruppe dieser <strong>Arbeitshilfe</strong><br />

Die z. T. exzessive Tageschläfrigkeit bei schlafbezogenen Atmungsstörungen wird vor allem als<br />

Folge der rezidivierenden Arousals im Schlaf angesehen. Bei gesunden Jugendlichen wurden<br />

Arousals in einer Häufigkeit von ca. 13 pro Stunde, bei über 60-jährigen von 27 pro Stunde festgestellt.<br />

Erst deutlich über diese Normwerte hinausgehende Häufungen von respiratorischen Arousals<br />

(also ausgelöst durch Apnoen, Hypopnoen oder inkomplette Obstruktionen der oberen Atemwege)<br />

spielen für die Behandlungsentscheidung, insbesondere die Indikation zur apparativen Therapie,<br />

eine Rolle [7].<br />

In allen anderen Fällen, insbesondere beim Verdacht auf zentrale/gemischtförmige Apnoen, bei<br />

nachgewiesenen schlafbezogenen Herzrhythmusstörungen und bei kardiovaskulären Ereignissen<br />

in der Vorgeschichte sollten Behandlungsversuche (siehe unten, Checkliste, Punkt 10) nur dann<br />

ohne vorherige polysomnografische Diagnostik begonnen werden, wenn der Patient dadurch nicht<br />

gefährdet wird und die notwendige Akzeptanz für eine nasale Überdrucktherapie bzw. Beatmung<br />

24


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

ohnehin nicht zu erwarten ist (z. B. nächtliche Sauerstofftherapie im höheren Lebensalter, nachdrückliche<br />

Ablehnung der CPAP-Therapie).<br />

Checkliste für Zuweisung / Einweisung zur Polysomnografie - bei schlafbezogenen Atmungsstörungen:<br />

1. Ambulante Diagnostik (BUB Stufen 1-3; S. 16/17) durchlaufen?<br />

2. Screening (kardiorespiratorische Polygrafie) aussagekräftig (Messzeit, Schlafqualität, Alkoholeinfluss)?<br />

a. liegt Befund als Grafik vor?<br />

b. Übereinstimmung Entsättigungsanalyse/Grafik?<br />

c. Diagnose damit hinreichend gesichert (keine diagnostische Polysomnografie mehr<br />

erforderlich)?<br />

3. Klinik (<strong>Schnarchen</strong>, Atempausen, Tagesmüdigkeit [quantitative verwertbare Aussagen, z.<br />

B. ESS])?<br />

4. Selbst- oder Fremdgefährdung durch Tagesmüdigkeit?<br />

5. Hohes kardiovaskuläres Risiko (Z.n. Herzinfarkt, Apoplex, Herzrhythmusstörungen, schwer<br />

einstellbarer Hypertonus)?<br />

6. Übergewicht? Motivation/Fähigkeit zur Gewichtsreduktion (Alter!)?<br />

7. HNO-Untersuchung erfolgt und relevante Nasenatmungsbehinderung ausgeschlossen?<br />

8. Versicherte/r über Überdruck-Therapie eingehend aufgeklärt? Akzeptanz?<br />

9. Betreuung durch niedergelassenen Schlafmediziner/Ambulanz und ambulante Nachuntersuchungen<br />

langfristig sichergestellt?<br />

10. Bei leicht bis mittelgradigen Befunden: ambulante Behandlungsversuche erfolgversprechend<br />

? bereits durchgeführt ? und deren Ergebnisse ? ; z. B.<br />

a. Beratung zur Schlafhygiene ?<br />

b. Ernährungsprogramm bei Übergewicht/Adipositas ?<br />

c. Training zur Vermeidung der Rückenlage (bei lageabhängigen Befunden) ?<br />

d. Unterkieferprotrusionsschienen-Therapie (siehe 2.14)<br />

Checkliste für stationäre Einweisung zur Polysomnografie - bei Dyssomnien und neurologischen<br />

Schlafstörungen (keine Möglichkeit der vertragsärztlichen Leistungserbringung):<br />

1. Begründete Einweisung durch Neurologen oder unter Vorlage von Befunden einer Schlafambulanz?<br />

2. Gibt es Hinweis auf periodische Bewegungsstörungen (PMS, RLS), Narkolepsie, schlafbezogene<br />

Epilepsie?<br />

3. Ist eine Schlafapnoe wirklich ausgeschlossen?<br />

4. Therapeutische Konsequenzen zu erwarten?<br />

5. Keine Leistungspflicht der GKV im Rahmen einer klinischen Studie<br />

2.1.3 Polysomnografie bei Heimbeatmung<br />

Seit ca. 1990 hat die Zahl der intermittierend oder kontinuierlich, invasiv (über Tracheostoma) oder<br />

nicht-invasiv (meist Nasalmaske) in häuslicher Umgebung beatmeten Patienten erheblich zugenommen.<br />

Der Grund dafür ist in der Verfügbarkeit geeigneter Hilfsmittel zu sehen, die auch von<br />

medizinischen Laien angewandt werden können. Aber auch die Ergebnisse der schlafmedizinischen<br />

Forschung haben zu therapeutischen Fortschritten bei vielen mit einer Erschöpfung der Atemmuskulatur<br />

einhergehenden Erkrankungen geführt.<br />

Hierzu gehören insbesondere Krankheiten des neuromuskulären Formenkreises, schwerste chronisch<br />

obstruktive Lungenkrankheiten und Thoraxdeformitäten (z. B. schwere Kyphoskoliose, M.<br />

Bechterew, Postpolio-Syndrom, Operationsfolgen). Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und<br />

Langzeitbetreuung dieser Patienten werden zur Zeit durch die Arbeitsgemeinschaft Heimbeatmung<br />

und Respiratorentwöhnung e.V. (früher: Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung der DGP) neu<br />

erarbeitet. Entscheidendes Kriterium für die Beatmungsindikation ist die Hyperkapnie.<br />

Jede akut notwendige Beatmung erfordert die Therapieeinstellung in einer intensivmedizinischen<br />

Fachabteilung oder in einem Beatmungs- bzw. spezialisierten schlafmedizinischen Zentrum. Eine<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

25


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Veränderung der Beatmungsparameter muss in der Regel unter denselben Untersuchungsbedingungen<br />

erfolgen. Heimbeatmungspatienten sollen in regelmäßigen Abständen in einer entsprechend<br />

ausgestatteten Einrichtung nachuntersucht werden, wobei die zeitlichen Abstände im Einzelfall<br />

der Stabilität des Krankheitsverlaufs angepasst werden können, wenn zwischenzeitlich auch<br />

ambulante Kontrollen praktikabel sind. 3<br />

Die Polysomnografie gehört nicht zur Routinediagnostik bei beatmungspflichtigen Patienten. Sie<br />

kann im Einzelfall angezeigt sein bei Patienten, die unter der Beatmung gute kardiorespiratorische<br />

Werte haben und dennoch über einen nicht erholsamen Schlaf klagen. Sie kann bei notwendigen<br />

Nachuntersuchungen anstelle einer intensivmedizinischen Überwachung durchgeführt werden,<br />

wenn im Schlaflabor nächtliche Blutgasanalysen und die ständige Anwesenheit eines beatmungsmedizinisch<br />

erfahrenen Arztes gewährleistet sind. Sie ist bei dieser Indikation nicht Bestandteil der<br />

vertragsärztlichen Versorgung, kann also grundsätzlich nur vollstationär durchgeführt werden.<br />

Cave !<br />

Häufig sind auf stationären Einweisungen Vermerke zu finden wie „Beatmung, Schlaflabor“ oder<br />

„Schlaflabor, Kontrolle“. Zur Begriffsverwirrung trägt die Tatsache bei, dass vielfach auch die<br />

CPAP-Therapie als „Beatmung“ bezeichnet wird, obwohl es sich lediglich um eine Therapie handelt,<br />

die eine an sich suffiziente Atmung durch pneumatische Dehnung des Pharynxbereiches<br />

(Überdruck-Therapie) unterstützt. Die „Grauzone“ stellt die Therapie nach dem BiLevel-ST-Prinzip<br />

dar; wenn eine solche Behandlung deshalb durchgeführt wird, weil unter CPAP (bzw. BiLevel) häufige<br />

zentrale Atmungsstörungen detektiert werden, gelten für Therapiekontrollen die BUB-<br />

Richtlinie. Sie gelten nicht für Patienten mit BiLevel-ST-Therapie wegen einer respiratorischen Insuffizienz.<br />

Im Einzelfall kann die Information weiterhelfen, welches Therapiegerät zur Verfügung steht:<br />

• Produktuntergruppe 14.24.07. = Therapiegeräte zur Behandlung von <strong>SBAS</strong> (keine routinemäßigen<br />

polysomnografischen oder stationären Verlaufskontrollen)<br />

• Produktart 14.24.09.0xxx = Beatmungsgeräte zur dauernden Beatmung – diese dienen zur<br />

Beatmung bei ventilatorischer Insuffizienz (stationäre Nachuntersuchungen können notwendig<br />

sein)<br />

• In der Produktart 14.24.09.1xxx (keine routinemäßigen polysomnografischen oder stationären<br />

Verlaufskontrollen) finden sich IPPV und BiLevel ST-Geräte, also auch Produkte, die zur Therapie<br />

der <strong>SBAS</strong> genutzt werden. Eine differenziertere Darstellung der unterschiedlichen Hilfsmittelarten<br />

im Hilfsmittelverzeichnis befindet sich in Erarbeitung.<br />

• Die Produktarten 14.24.09.2 und 14.24.09.3 enthalten nur Geräte zur Behandlung des Cheyne-<br />

Stokes-Atmung<br />

2.1.4 Indikation bei neurologisch-psychiatrischen und anderen Schlafstörungen<br />

Neben psychiatrischen Schlaf-Wach-Störungen, die bei depressiven Erkrankungen, Angst- und<br />

Panikerkrankungen, Schizophrenien und Alkoholabhängigkeit vorkommen können, gibt es eine<br />

Reihe organisch bedingter Schlaf-Wach-Störungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet.<br />

Zu diesen zählen insbesondere die periodischen Arm- und Beinbewegungen (PLMS, PMS), das<br />

Restless-legs-Syndrom (RLS), die Narkolepsie, rezidivierende Hypersomnien (Kleine-Levin-<br />

Syndrom, posttraumatische Hypersomnien), degenerative/dementielle Hirnerkrankungen, Stammganglienerkrankungen<br />

(z. B. M. Parkinson), Schlafepilepsie bzw. schlafbezogene Epilepsie sowie<br />

einige seltenere Erkrankungen wie schlafgebundener Laryngospasmus, schlafgebundene Kopfschmerzen,<br />

fragmentarischer Myoklonus, der auch im Rahmen eines Schlaf-Apnoe-Syndroms auftreten<br />

kann, und das Subvigilanzsyndrom.<br />

Bei diesen Erkrankungen kann im Einzelfall eine Indikation für die Durchführung einer stationären<br />

Polysomnografie zur Sicherung der Diagnose bzw. zum Ausschluss anderer Erkrankungen auf<br />

3 Siehe auch ausführliche Hinweise in der <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-<br />

Gemeinschaft zur Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie, Mai 2004<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

26


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet gegeben sein. Es sollte dabei sichergestellt sein, dass<br />

das Schlaflabor über die notwendige fachliche Kompetenz verfügt. Nach den Akkreditierungsbestimmungen<br />

der DGSM [40] sollen zwar alle Schlaflabore in der Lage sein, das gesamte Spektrum<br />

der schlafmedizinischen Erkrankungen diagnostizieren zu können, sie müssen aber nicht über das<br />

vollständige Spezialwissen zur Behandlung verfügen. So werden manche Patienten, die wegen<br />

primärer Schlafstörungen in einem internistisch-pneumologischen Schlaflabor untersucht worden<br />

sind, anschließend mit einer mehr oder weniger gesicherten Diagnose zur Therapieeinstellung in<br />

ein neurologisches Labor überwiesen, wo die komplette Diagnostik in der Regel wiederholt wird.<br />

Häufiger ist wahrscheinlich der umgekehrte Fall: Ein Patient wird wegen vermuteter Schlafstörungen<br />

in ein neurologisches Schlaflabor eingewiesen, wo dann eine schlafbezogene Atmungsstörung<br />

diagnostiziert wird, aber nicht die Möglichkeit der CPAP-Einstellung besteht. Auch in diesen Fällen<br />

sind Doppeluntersuchungen häufig. Grundsätzlich sollte daher auch bei geringsten Hinweisen<br />

(Übergewicht, Hypertonus, <strong>Schnarchen</strong>) auf mögliche <strong>SBAS</strong> auf die Einhaltung der abgestuften<br />

Diagnostik gem. der BUB-Richtlinie geachtet werden.<br />

2.2 Polysomnografie ambulant vs. stationär<br />

2.2.1 Situation bis November 2004<br />

Die Polysomnografie wurde bis November 2004 überwiegend stationär in Akut- und Rehabilitationskliniken<br />

durchgeführt. Der BUB-Ausschuss hatte nach einer Expertenanhörung im November<br />

1995 die Auffassung vertreten, dass die Stufe 4 der Diagnostik und ggf. Therapieeinstellung (Polysomnografie)<br />

unter vollklinisch-stationären Bedingungen durchgeführt werden soll (Anlage 4). Die<br />

alte BUB-Richtlinie von 1991, in denen lediglich eine „geeignete Einrichtung“ gefordert wird, eine<br />

klinische Erbringung jedoch nicht vorgeschrieben ist, wurden nicht verändert.<br />

Von vielen Schlaflaboren wurde eine "teilstationäre" Schlafmedizin seit Jahren praktiziert, d.h. die<br />

Patienten kamen nur zur nächtlichen Untersuchung und konnten am Tage ihrer üblichen Beschäftigung<br />

nachgehen. Solche Untersuchungen können auch repräsentativer sein, da Veränderungen<br />

der normalen Lebensgewohnheiten ("Langeweile" am Tage, Fehlen gewohnter körperlicher Belastungen,<br />

Änderungen beim Essen und beim Genussmittelkonsum u.a.) unter vollstationären Bedingungen<br />

unvermeidbar sind und aus naheliegenden Gründen die Schlafqualität beeinflussen.<br />

Die DGSM hat durch ihre Qualitätssicherungskommission im Visitationsverfahren seit 1997 auch<br />

ambulante und teilstationäre Schlaflabore akkreditiert, die in Arztpraxen und in Anbindung an eine<br />

Klinik arbeiten. Dabei wurden die apparative messtechnische Einrichtung der Schlaflabore und die<br />

schlafmedizinische Qualifikation der beteiligten Ärzte positiv beurteilt. Aus medizinischer Sicht bestanden<br />

schon bisher keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme auch dieser Schlaflabore. Da<br />

es sich dabei jedoch um eine außervertragliche Leistung handelte, verwiesen die meisten Kassen<br />

ihre Versicherten an entsprechende Einrichtungen in Vertragskliniken.<br />

2.2.2 Situation ab November 2004<br />

Seit dem 11.11.2004 ist die Polysomnografie in der Differentialdiagnostik und Therapie schlafbezogener<br />

Atmungsstörungen eine vertragsärztliche, nach der verbindlichen BUB-Richtlinie zu<br />

erbringende Leistung (Anlagen 2, 3 und 5). Eine voll- oder teilstationäre Durchführung ist damit nur<br />

noch zulässig bei im Einzelfall nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit oder bei „Systemversagen“<br />

(es stehen nicht genügend ambulante Polysomnografie-Messplätze bei Vertragsärzten zur<br />

Verfügung).<br />

In Einzelfällen kann es indiziert sein, die Diagnostik in einem klinischen Schlaflabor unter vollstationären<br />

Bedingungen durchzuführen (weitere Hinweise s. Anlage 1):<br />

• keine Möglichkeit der ambulanten Diagnostik wegen schwerer psychischer Erkrankungen,<br />

• trotz richtliniekonformer ambulanter Diagnostik bis einschließlich Stufe 3 keine Möglichkeit der<br />

Entscheidung, ob eine Therapie notwendig ist und die Notwendigkeit der stationären Polysomnografie<br />

wegen,<br />

• medikamentös unzureichend eingestellter Epilepsie,<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

27


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

• bekanntem erhöhtem Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgesichert<br />

werden kann,<br />

• Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson (z. B. bei Kindern oder Menschen mit<br />

speziellen Behinderungen).<br />

Folgende Indikationen begründen die stationäre Aufnahme zur Therapiegeräteeinstellung (weitere<br />

Hinweise s. Anlage 1):<br />

• schwere kardio-pulmonale Begleiterkrankunken, z. B.<br />

- Herzinsuffizienz NYHA III<br />

- höhergradige Herzrhythmusstörungen<br />

- KHK mit Angina pectoris<br />

- COPD mit schwerer respiratorischer Insuffizienz und Notwendigkeit nächtlicher Blutgaskontrollen<br />

• therapieresistente Aufwach-Epilepsie,<br />

• schwere psychische Erkrankungen,<br />

• bekannter, erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgesichert werden<br />

kann,<br />

• die Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson (z. B. bei Kindern oder Menschen mit<br />

speziellen Behinderungen) 4 .<br />

In diesen Fällen ist nach ggf. erfolgter Geräteeinstellung in der Regel auch die erste Therapiekontrolluntersuchung<br />

nach 6 Monaten stationär durchzuführen.<br />

2.3 Ist die Einleitung einer apparativen Therapie auch ohne Überwachung im Schlaflabor<br />

möglich und muss ein in dieser Weise verordnetes CPAP-Gerät von der Krankenkasse<br />

bezahlt werden?<br />

Die BUB-Richtlinie vom 11.11.2004 sieht vor, dass die Einstellung auf eine CPAP-Therapie in zwei<br />

aufeinanderfolgenden Nächten unter polysomnografischer Überwachung erfolgen soll. Das bedeutet<br />

nicht zwangsläufig, dass in geeigneten Fällen nicht auch anders verfahren werden kann. Zunehmend<br />

halten niedergelassene, schlafmedizinisch qualifizierte Ärzte lange Wartezeiten für ihre<br />

Patienten für nicht zumutbar oder sehen aus anderen Gründen keine Notwendigkeit einer aufwendigen<br />

Überwachung im Schlaflabor; sie stellen ihre Patienten bei eindeutigem Ergebnis der Polygrafie<br />

ambulant mittels APAP ein. Allerdings ziehen dann einige Kassen die Voraussetzungen für<br />

die Kostenübernahme in Zweifel.<br />

Nicht nur zur Diagnostik, sondern auch zur Therapieeinstellung wird eine Polysomnografie bei Patienten<br />

mit einem typischen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom offensichtlich in vielen Fällen nicht<br />

benötigt. Dies ist das Ergebnis einer großen multizentrischen Studie [31], die im Juli 2004 in einer<br />

der wichtigsten Fachzeitschriften der internationalen Beatmungsmedizin veröffentlich wurde. In<br />

dieser Untersuchung wurde belegt, dass die nicht überwachte Therapieeinstellung im häuslichen<br />

Bereich mit einem AHI zwischen größer gleich 30 (entweder mit APAP oder mit einem vorausberechneten<br />

Druck) der konventionellen, polysomnografisch überwachten Einstellung im Schlaflabor<br />

in jeder Hinsicht gleichwertig war. Es ist zu vermuten, dass diese Untersuchung in den von 1998<br />

bis 2004 dauernden Beratungen des Bundesausschusses nicht mehr berücksichtigt werden konnte<br />

[31].<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass die nicht überwachte Therapieeinstellung (in Deutschland nicht<br />

zugelassen!) in anderen Ländern praktiziert wird, z. B. in der Schweiz:<br />

„Der optimale therapeutische CPAP kann durch manuelle oder automatische Titration während einer<br />

Polysomnografie oder einer respiratorischen Polygrafie ermittelt werden. Alternativ kann ein<br />

CPAP-Gerät mit automatischer Druckregulation (APAP-Gerät) im Titrationsmodus durch den Patienten<br />

über eine oder mehrere Nächte zu Hause angewendet werden. Der optimale Druck kann<br />

4<br />

(Laut Stellungnahme der AG Pädiatrie der DGSM müssen Polysomnografien bei Kindern < 12 - 14 Jahren<br />

in der Regel stationär durchgeführt werden).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

28


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

anschließend anhand der im Gerät aufgezeichneten Daten ermittelt und für die Langzeittherapie fix<br />

eingestellt werden“ [siehe www.pneumo.ch].<br />

Des weiteren ist bekannt, dass auch in Kliniken und Praxen Polysomnografien durchgeführt werden,<br />

die mit der gültigen (und verbindlichen!) Richtlinie zur Qualitätssicherung nicht übereinstimmen.<br />

So finden sich immer wieder Hinweise auf Untersuchungen und Therapieeinstellungen in<br />

Mehrbettzimmern, also unter völlig unrealistischen Schlafbedingungen als auch das Fehlen eines<br />

Arztes im Schlaflabor, obwohl z. B. nach den Akkreditierungsrichtlinien der DGSM die Anwesenheit<br />

eines schlafmedizinisch erfahrenen Arztes bis zur ersten REM-Phase schon immer als obligat<br />

gilt. Siehe auch Kapitel 1.5.2.<br />

Es ist auch kein „GKV“-Patient verpflichtet, sich ausschließlich vertragsärztlich behandeln zu lassen.<br />

Selbstverständlich kann jeder Patient als Selbstzahler auftreten und die angebotene schlafmedizinische<br />

Diagnostik aus eigenen Mitteln finanzieren. Dabei ist der Arzt dann auch nicht mehr<br />

an Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden, sondern lediglich dem anerkannten<br />

Stand der Wissenschaft verpflichtet, was z. B. zu einer nicht überwachten Therapieeinstellung<br />

führen kann. Eine Rechtsgrundlage, die den Leistungsträger von der Verpflichtung zur Versorgung<br />

mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln freistellen würde, nur weil sein Mitglied für die Diagnose<br />

und die Therapieeinstellung nicht die üblichen vertragsärztlichen Angebote in Anspruch genommen<br />

hat, ist nicht bekannt. Wenn die im Hilfsmittelverzeichnis und in der BUB-Richtlinie festgeschriebene<br />

Stufendiagnostik eingehalten wurde, eine ganz eindeutige Indikation und eine vertragsärztliche<br />

Verordnung vorliegt und die weiteren Verordnungskriterien (z. B. Langzeitbetreuung)<br />

erfüllt sind, dürfte das Leistungsverlangen eines abweichend von der BUB-Richtlinie eingestellten<br />

Versicherten nicht zurückzuweisen sein.<br />

2.4 Kann die Polysomnografie auch in „nicht akkreditierten“ schlafmedizinischen<br />

Einrichtungen durchgeführt werden?<br />

In Deutschland existieren z.Z. zwei schlafmedizinische Gesellschaften, die die ihnen angeschlossenen<br />

Einrichtungen einer Qualitätskontrolle unterziehen:<br />

• DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, Mitglied im AWMF Arbeitsgemeinschaft<br />

der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)<br />

• AfaS (Arbeitsgemeinschaft für angewandte Schlafmedizin)<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein von einer dieser Organisationen akkreditiertes<br />

Schlaflabor hinreichende Qualitätsstandards erfüllt, um komplexe schlafmedizinische Untersuchungen<br />

durchzuführen. Permanente Kontrollen zur Qualitätssicherung sollen angestrebt werden.<br />

Die Frage der Versorgungsqualität in nicht akkreditierten Einrichtungen muss im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

Die Liste der von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin im Visitationsverfahren<br />

anerkannten Schlafmedizinischen Zentren in der Bundesrepublik nennt 321 Schlaflabore<br />

(Stand: 01.08.2006 Quelle: Rundbrief DGSM August 2006).<br />

Die AfaS nennt 23 Mitglieds-Schlaflabore (Stand 04/2005 nach telefonischer Rückfrage).<br />

2.5 Dauer einer evtl. notwendigen Diagnostik (und ggf. Therapieeinstellung) bzw.<br />

Anzahl der erforderlichen Polysomnografien<br />

Wenn im Einzelfall beim Verdacht einer schlafbezogenen Atmungsstörung eine polysomnografische<br />

Diagnostik erforderlich ist, soll sie wegen des häufigen First-Night-Effekts gem. der BUB-<br />

Richtlinie über zwei aufeinanderfolgende Nächte durchgeführt werden. Die Untersuchung nach einem<br />

normalen Tagesablauf ("teilstationär") und in einem wohnlichen Ambiente (obligat: Einzelzimmer)<br />

kann zu aussagekräftigeren Ergebnissen führen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

29


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Zur Therapieeinstellung sind – sofern sie unter polysomnografischer Kontrolle erfolgen muss -<br />

ebenfalls zwei aufeinanderfolgenden Nächte festgeschrieben. In der ersten Nacht wird unter ständiger<br />

Überwachung der CPAP-Druck sukzessive angepasst, bis sich ein (möglichst) unauffälliges<br />

Aufzeichnungsmuster ergibt. In einer weiteren Messnacht wird die Wiederherstellung der physiologischen<br />

Schlafarchitektur mit einem fixen Druck überprüft und ggf. noch titriert bzw. es erfolgt die<br />

Umstellung auf einen anderen Behandlungsmodus (z. B. mit partieller Druckabsenkung bei der<br />

Exspiration, Bi-level-PAP, S/T).<br />

Vier Messnächte sollten also auch bei notwendiger polysomnografischer Untersuchung für die<br />

Diagnostik und die Einleitung der apparativen Therapie ausreichen. In eher seltenen Fällen führen<br />

Schwierigkeiten der Einstellung oder nachhaltige Gewöhnungsprobleme zu einer Verlängerung der<br />

Verweildauer bzw. zu einer Wiederaufnahme.<br />

Die Vorgehensweise einiger Schlaflabore, die zweite (letzte) Einstellungsnacht erst anzusetzen,<br />

wenn der Patient sich über einen Zeitraum von einigen Wochen bis 6 Monaten an die häusliche<br />

Therapie "gewöhnt" hat, ist nach der gültigen BUB-Richtlinie nicht mehr zulässig.<br />

2.6 Welche Wartezeit (auf eine Polysomnografie) ist zumutbar?<br />

Gegenwärtig müssen in der Bundesrepublik Deutschland Wartezeiten von zumeist mehreren Monaten<br />

für einen Messplatz im Schlaflabor in Kauf genommen werden. Für die Mehrzahl der Betroffenen<br />

mit leichten, mäßiggradigen oder schon diagnostizierten, aber bisher nicht behandelten<br />

<strong>SBAS</strong> ist das auch zu akzeptieren, zumal sie nach eingehender Aufklärung über das Krankheitsbild<br />

dessen Symptomatik in vielen Fällen zunächst durch eine Anpassung ihrer Lebensgewohnheiten<br />

günstig beeinflussen können.<br />

Hochgradig gefährdete Patienten - insbesondere solche, die akut an Komplikationen eines schweren<br />

SAS erkrankt sind - müssen jedoch sofort oder zumindest kurzfristig diagnostiziert und behandelt<br />

werden können. In vielen Fällen wirken sich die Wartezeiten auch auf die Dauer einer bestehenden<br />

Arbeitsunfähigkeit aus.<br />

Für die Beurteilung des individuellen Risikos sind "harte" Kriterien nicht bekannt. Bei Vorliegen einer<br />

ausgeprägten SAS-typischen Symptomatik (z. B. exzessive Einschlafneigung am Tage, therapierefraktärer<br />

arterieller Hypertonus) und erkennbar unmittelbarer - also nicht nur statistisch wahrscheinlicher<br />

- Gefährdung (Berufskraftfahrer!) sollte ggf. auch die Möglichkeit geprüft werden, zur<br />

Verkürzung der Wartezeit eine entfernter gelegene Behandlungsstätte in Anspruch zu nehmen. Es<br />

ist zu erwarten, dass die für alle Leistungserbringer geltende Verbindlichkeit der geänderten BUB-<br />

Richtlinie durch Vermeidung unnötiger polysomnografischer Zusatzdiagnostik und überflüssiger<br />

stationärer Therapiekontrollenausreichend Messplätze „freimacht“, um die Wartezeiten kurz- oder<br />

mittelfristig auf ein vertretbares Niveau zu senken.<br />

2.7 Wann ist eine Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>) eine behandlungsbedürftige Erkrankung<br />

im Sinne des Leistungsrechts der GKV?<br />

Bis zu 30% der Bevölkerung, insbesondere Männer im mittleren und höheren Alter schnarchen.<br />

Das <strong>Schnarchen</strong>, vor allem wenn es störend laut und unregelmäßig auftritt, mit einer obstruktiven<br />

Atmungsstörung ("Heavy Snorer"-Syndrom oder obstruktives Schlafapnoe-Hypopnoe-Syndrom,<br />

OSAHS) assoziiert ist oder allein durch seine Lautstärke nachweislich zu einer Zerstörung der<br />

Schlafarchitektur führt, stellt eine behandlungsbedürftige Erkrankung dar (Tab. 5).<br />

Neben den Symptomen des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms können auch der Beginn des<br />

<strong>Schnarchen</strong>s vor dem 30. Lebensjahr oder <strong>Schnarchen</strong> in jeder Körperposition (z. B. auch im Sitzen<br />

und in Bauchlage) als Hinweise auf einen Krankheitswert dieser akustischen Phänomene gewertet<br />

werden.<br />

Typische Anzeichen obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>s sind in der Polygrafie das unterbrochene<br />

Schnarchgeräusch in Verbindung mit korrespondierenden Herzfrequenzmodulationen, häufig in<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

30


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Rückenlage verstärkt. Die Behandlungsbedürftigkeit ist aber mitunter nur polysomnografisch durch<br />

Nachweis mit dem <strong>Schnarchen</strong> assoziierter Weckreaktionen (respiratorische Arousals) zu führen.<br />

Altersabhängig sind ca. 20 Arousals pro Stunde als normal aufzufassen (2.1.2).<br />

Das unkomplizierte <strong>Schnarchen</strong> kann zu Partnerschaftskonflikten führen, ist aber nicht als krankheitswertig<br />

einzustufen. Das gleiche dürfte gelten, wenn lautes <strong>Schnarchen</strong> nur gelegentlich auftritt,<br />

z. B. nach übermäßigem Alkoholgenuss. Vor HNO-ärztlichen Eingriffen, die ausschließlich der<br />

Beseitigung des <strong>Schnarchen</strong>s dienen (keine Kassenleistung), sollen behandlungsbedürftige nächtliche<br />

Apnoen und Hypopnoen ausgeschlossen werden. Ob dazu eine polygrafische Untersuchung<br />

("Schlafapnoe-Screening") ausreicht oder eine komplexe Polysomnografie erforderlich ist, soll<br />

nach einer apnoespezifischen Anamneseerhebung durch einen schlafmedizinisch erfahrenen Arzt<br />

entschieden werden.<br />

Operative Eingriffe, die der Beseitigung einer symptomatischen Atmungsbehinderung dienen (z. B.<br />

Tonsillektomie, Septumplastik, Conchotomie) sollten nach qualitativ angemessener Diagnostik und<br />

bei positiver Therapieprognose durchgeführt werden und fallen in der Regel in die Leistungspflicht<br />

der Krankenkassen.<br />

Tabelle 5: Kategorisierung der Rhonchopathie<br />

2.7.1 Besonderheiten des <strong>Schnarchen</strong>s im Kindesalter<br />

Häufig tritt <strong>Schnarchen</strong> im Zusammenhang mit Infekten der oberen Luftwege auf und dauert nur<br />

wenige Tage an. Es ist zu unterscheiden von chronischem <strong>Schnarchen</strong>, oft verbunden mit unruhigem<br />

Schlaf und Apnoen. Dabei fehlen die „harmonischen“, tieffrequenten Geräuschanteile; vielmehr<br />

treten höhere Frequenzen auf, da der weiche Gaumen mit der Uvula wegen der vergrößerten<br />

Rachenmandel nicht im Atemstrom vibrieren kann. Im Unterschied zu Erwachsenen besteht keine<br />

auffällige Tagesmüdigkeit, sondern eher Konzentrationsstörungen. Das Verhalten ist reizbar und<br />

aggressiv, es treten Schwierigkeiten beim Essen auf, sowie Einnässen, Einkoten und eine allgemeine<br />

Entwicklungsverzögerung.<br />

Obstruktives Schlafapnoe treten im Kindesalter mit einer Häufung im 2. bis 6. Lebensjahr auf. Der<br />

schlafbezogen intermittierend eintretende komplette oder partielle Kollaps der oberen Atemwege<br />

mit einer Dauer von mehr als 5 Sekunden führt zu Symptomen wie interkostalen, epigastrischen<br />

oder jugulären Einziehungen, unruhigem Schlaf, <strong>Schnarchen</strong>, z. T. Sauerstoffentsättigungen, körperlichen<br />

und geistigen Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten. Schon bei 7-9% aller<br />

Vorschul- und Schulkinder kann ein habituelles <strong>Schnarchen</strong> ohne obstruktive Apnoen, Hypopnoen<br />

oder Hypoventilationen beobachtet werden. Selbst Säuglinge können schon schnarchen. Ca.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

31


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2% aller Zwei- bis Fünfjährigen sollen an einem obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS) erkrankt<br />

sein, wobei Jungen und Mädchen gleichermaßen betroffen sind.<br />

Der Inzidenzgipfel des Krankheitsbildes liegt zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr, dem Zeitraum in<br />

dem tonsilläre Hyperplasien sehr häufig auftreten.<br />

Das kindliche obstruktive Schlafapnoesyndrom ist charakterisiert durch einen partiellen oder kompletten<br />

gehäuft auftretenden Verschluss der oberen Luftwege während des Schlafes, wobei schon<br />

Atempausen mit einer Länge von mehr als 5 Sekunden als klinisch bedeutsam gewertet werden<br />

(Tab. 6).<br />

Alter<br />

Geschlecht<br />

begünstigende Faktoren<br />

körperlicher Zustand<br />

Verhalten / geistige Leistungsfähigkeit<br />

Inzidenzgipfel 2-6 Jahre<br />

männl./weibl. vergleichbar<br />

Kinder Erwachsene<br />

kraniofaziale Fehlbildungen adenotonsilläre<br />

Hyperplasie<br />

selten Übergewicht<br />

Gedeihstörungen<br />

selten Übergewicht<br />

Hyperaktivität<br />

geistige Entwicklungsverzögerung<br />

Konzentrationsstörungen<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

mit steigendem Alter zunehmend<br />

vorwiegend Männer, Frauen nach<br />

der Menopause<br />

Übergewicht<br />

Übergewicht<br />

verminderte Vigilanz<br />

Leistungsabfall<br />

exzessive Tagesmüdigkeit Selten Leitsymptom<br />

kardiale Komplikationen<br />

Cor pulmonale,<br />

selten Arrhythmien<br />

Arrhythmien, Cor pulmonale,<br />

systemische Hypertension<br />

Schlafstruktur Leicht-, Tief- und REM-Schlaf kaum Tief- und REM-Schlaf<br />

Arousals<br />

<strong>Schnarchen</strong><br />

vorhanden, kaum Unterbrechung<br />

der Schlafstruktur<br />

mehr oder weniger<br />

Oft nur geräuschvolle Atmung<br />

vorhanden, mit deutl. Unterbrechung<br />

der Schlafstruktur<br />

Leitsymptom<br />

Sauerstoffentsättigung häufig < 4% ausgeprägter Abfall (> 4%)<br />

Apnoelänge klinisch relevant ab 5 s ab 10 s<br />

weitere Leitsymptome<br />

z. T. paradoxe Atmung<br />

Einziehungen sternal, jugulär, intekostal,<br />

daraus resultierend Thoraxdeformierung<br />

paradoxe Atmung<br />

Tabelle 6: Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom bei Kindern und Erwachsenen, Besonderheiten [45,46]<br />

2.8 Überdrucktherapie<br />

Die nasale Überdrucktherapie (häufig unzutreffend als „Beatmung“ bezeichnet) stellt die effektivste<br />

Maßnahme bei allen schlafbezogenen Atmungsstörungen einschließlich der obstruktiven Rhonchopathie<br />

dar. Die Auswahl des erforderlichen Hilfsmittels zur häuslichen Therapie erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der Klinik und den polygrafischen Untersuchungsergebnissen, in Ausnahmefällen<br />

aufgrund einer komplexen Analyse des Schlafs sowie der kardiovaskulären und respiratorischen<br />

Funktionen im Schlaf (Polysomnografie) in einem schlafmedizinischen Zentrum.<br />

Siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel 3 „Hilfsmittel“.<br />

2.8.1 Continuous Positive Airway Pressure (CPAP) - ein Druckniveau<br />

32


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

CPAP-Systeme wurden in Deutschland erstmals 1986 zur Behandlung von <strong>SBAS</strong> eingesetzt. Sie<br />

erzeugen einen möglichst konstanten Überdruck, der mittels Schlauchsystem und Nasenmaske<br />

(selten: Mund-/Nasenmaske, Mundmaske) auf die oberen Atemwege übertragen wird (pneumatische<br />

Schienung). Die Höhe des therapeutisch erforderlichen Druckes soll unter polysomnografischen<br />

Bedingungen in einem Schlaflabor über zwei aufeinanderfolgende Nächte ermittelt werden<br />

und liegt meist zwischen 6 hPa und 13 hPa. Zunehmend wird in unkomplizierten Fällen aber auch<br />

die nicht-überwachte Einstellung mittel selbsttitrierendem CPAP (APAP) praktiziert und gehört in<br />

manchen Ländern (Schweiz) bereits zum Standard. CPAP kann in den meisten Fällen sowohl obstruktive<br />

als auch gemischtförmige Atmungsstörungen völlig beseitigen. Zentrale Apnoen hingegen<br />

lassen sich durch eine Therapie mit kontinuierlichem Überdruck nicht immer beeinflussen, treten<br />

mitunter unter der CPAP-Therapie noch verstärkt auf, so dass nicht selten auf eine Bi-level-PAP<br />

S/T-Therapie umgestellt werden muss. Zu CPAP-Geräten mit partieller Druckentlastung in der<br />

Exspiration wird auf Kapitel 3.3 verwiesen.<br />

Herzrhythmusstörungen, meist bei schweren Schlafapnoe-Syndromen gefundene vorwiegend bradykarde<br />

Formen als höhergradige AV-Blockierungen und Sinusarresten bis 15 Sekunden Dauer,<br />

sistieren bei den meisten Patienten schon in der ersten Therapienacht unter CPAP und persistieren<br />

nur bei 5-10% der Patienten auch noch nach vier Wochen.<br />

Seitens des Patienten muss eine maximale Kooperation und Motivation bestehen, um das allgemein<br />

als belastend empfundene Hilfsmittel regelmäßig nächtlich - wahrscheinlich lebenslang - anzuwenden.<br />

Er soll daher schon frühzeitig – in jedem Fall vor der Therapieeinleitung – eingehend<br />

über die vorgesehene Behandlung informiert und auch zu denkbaren Behandlungsalternativen –<br />

möglichst im Beisein des Partners – beraten werden.<br />

Als ausreichende Akzeptanz kann eine Anwendung über mindestens 5 Stunden je Nacht an 5 Tagen<br />

der Woche angesehen werden. Optimal ist eine Anwendung in jeder Nacht während der gesamten<br />

Schlafzeit. Bei Therapieunterbrechungen treten die Atmungsstörungen sofort wieder auf.<br />

Insbesondere bei einer schweren Hypertonie sollte die CPAP-Therapie möglichst während der gesamten<br />

Schlafdauer angewendet werden, da sonst die bei <strong>SBAS</strong> schlafbedingte stark erhöhte<br />

sympathischen Nervenaktivität nicht sinkt, was den Rückgang der Hypertonie verhindert.<br />

In der Begutachtungspraxis berichten Patienten häufig darüber, über den Zusammenhang zwischen<br />

der Kontinuität der Therapie und dem Blutdruckverhalten nicht hinreichend informiert zu<br />

sein. Zudem würden in den Schlaflaboren allenfalls technische Informationen zur apparativen Therapie<br />

vermittelt werden. Eine Schulung zur Ursache der Erkrankung und zu den Grundlagen und<br />

Zielsetzungen der Behandlung oder zur Selbsthilfe bei Nebenwirkungen sei unzureichend<br />

2.8.2 BiLevel-S – zwei Druckniveaus<br />

Hierbei wird im Gegensatz zur CPAP-Therapie kein kontinuierlicher Druck aufgebaut, sondern ein<br />

der Atemperiodik angepasster, in der Exspirationsphase abgesenkter Druck (Zweidruckverfahren)<br />

eingesetzt, wenn zur Behandlung nächtlicher Atmungsstörungen eine CPAP-Behandlung nicht<br />

ausreicht oder nicht toleriert wird, weil sehr hohe Drücke (ab etwa 10 hPa) zur Erzielung eines adäquaten<br />

Therapieergebnisses notwendig sind. Dabei ist die Intoleranz personengebunden, tritt in<br />

etwa 5% der Fälle auf und ist bei Verwendung üblicher Drücke bisher nicht vorhersehbar.<br />

Bei der Anwendung von CPAP gleicht der Exspirationsdruck einer PEEP-Beatmung entsprechender<br />

Höhe. Bei schweren kardiopulmonalen Funktionsstörungen kann sich hieraus eine weitere Indikation<br />

zu einem Zweidruckverfahren auch bei niedrigeren Drücken ergeben.<br />

2.8.3 Automatisch einstellende PAP-Systeme (APAP)<br />

Es handelt sich um eine sog. „intelligente“, d.h. je nach erforderlichem Maskendruck selbstanpassende<br />

Therapie. In einigen Schlaflaboren, aber auch bei der ambulanten Therapieeinstellung werden<br />

diese Geräte zur Ermittlung des effektiven Drucks eingesetzt und zunehmend für die häusliche<br />

Therapie verordnet. Während CPAP- und Bi-Level-PAP-Geräte den intrathorakalen Druck deutlich<br />

erhöhen (etwa 50% des applizierten Maskendrucks bei CPAP, 35% des inspiratorischen Drucks<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

33


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

bei Bi-Level-PAP) und in Einzelfällen zur Manifestation einer kardialen Insuffizienz führen können,<br />

erwartet man von der APAP-Therapie ein insgesamt niedrigeres Druckniveau mit weniger nachteiligen<br />

hämodynamischen Auswirkungen und eine bessere Akzeptanz bei Patienten, bei denen<br />

schwere Apnoen nur phasenweise (z. B. lage- und schlafstadienabhängig) auftreten, in der überwiegenden<br />

Schlafzeit also im Grunde keine Therapie oder nur eine solche mit geringem Druck erforderlich<br />

ist.<br />

Leider ist derzeit bei der Begutachtung der Hilfsmittelverordnungen zu beobachten, dass in vielen<br />

Schlaflaboren die Therapieeinstellungszeit - unter Missachtung der BUB-Richtlinie und zugunsten<br />

einer in der Mehrzahl der Fälle nicht erforderlichen polysomnografischen Diagnostik - auf eine<br />

Nacht verkürzt wird. Dabei wird - ebenfalls entgegen den Richtlinien - häufig nur eine polygrafische<br />

Kontrolle durchgeführt. Man "überlässt" dann der Einfachheit halber die Therapieeinstellung gleich<br />

dem APAP-Gerät und verordnet unter Hinweis auf die Druckvariationen dann ein solches Hilfsmittel.<br />

Hierfür besteht aber oft keine Indikation, denn auch bei während der Schlafzeit wechselnden<br />

Drücken können die meisten Pat. mit einem fix eingestellten CPAP-Gerät versorgt werden. Mitunter<br />

sogar besser, denn die Veränderungen des Drucks können ihrerseits die Schlafarchitektur<br />

durch Mikroarousals beeinträchtigen, sodass die Indikation auf Pat. mit erheblichen Druckveränderungen<br />

des notwendigen PAP begrenzt bleiben sollte, insbesondere wenn längere Phasen mit hohem<br />

Druck nicht toleriert werden.<br />

2.8.4 Geräte zur assistierten und kontrollierten Beatmung 5<br />

Bei Bi Level ST (mit Hintergrundfrequenz) besteht zum reinen Bi Level S zusätzlich die Option einer<br />

bei aussetzendem oder kritisch vermindertem Atmungsantrieb (extrem lange Apnoen, ausgedehnte<br />

Hypoventilationsphasen) automatisch einsetzenden kontrolliert druckgesteuerten Beatmung<br />

mit einer voreingestellten Mindestfrequenz (T-Modus).<br />

S/T Level SIPPV-Geräte werden zur kontinuierlichen assistierten oder kontrollierten (Druck- oder<br />

Volumenvorgabe) Beatmung vorwiegend bei zentralen Atmungsstörungen und bei Patienten mit<br />

respiratorischer Globalinsuffizienz im Sinne einer Hyperkapnie mit konsekutiver Hypoxämie infolge<br />

Erschöpfung der Atemmuskulatur oder bei Cheyne-Stokes Atmung eingesetzt. Beatmungsgeräte<br />

sind zum Teil mit Anschlüssen zur supplementären Sauerstofftherapie ausgestattet.<br />

2.9 Ist eine nächtliche Überdrucktherapie (CPAP, Bi-Level-PAP) notwendig...<br />

Die nasale Überdrucktherapie ist eine in der Regel lebenslang durchzuführende und als belastend<br />

empfundene Behandlung mit z. T. erheblichen Nebenwirkungen, Akzeptanzproblemen und Folgekosten<br />

(siehe 2.10).<br />

Etwa 30% der Patienten brechen die Therapie schon nach kurzer Zeit wieder ab. Die Indikation<br />

sollte daher nicht vorschnell gestellt werden, zumal die Hilfsmittelrichtlinie dazu verpflichtet, zunächst<br />

zu prüfen, ob der angestrebte Behandlungserfolg auch durch Änderungen der Lebensgewohnheiten<br />

zu erreichen ist. Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, d.h. es<br />

muss nachvollziehbar sein, dass die Therapieentscheidung notwendig und zweckmäßig und mit<br />

weniger aufwändigen Maßnahmen ein ausreichendes Behandlungsergebnis nicht zu erwarten war.<br />

Für alle Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen gelten grundsätzlich folgende präventive<br />

oder verhaltenstherapeutische Maßnahmen:<br />

• Regulation des Schlaf-Wach-Rhythmus (Schlafhygiene),<br />

• Verzicht auf übermäßigen und abendlichen Alkoholgenuss,<br />

• Gewichtsreduktion bei Adipositas,<br />

• Überprüfung der Medikation auf hypnagoge und atemdepressive Eigenschaften.<br />

5 Siehe auch ausführliche Hinweise in der <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-<br />

Gemeinschaft zur Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie, Mai 2004<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

34


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Tabelle 7: Mögliche Entscheidungshilfe zur Frage, ob eine nasale Überdrucktherapie erforderlich ist: je mehr<br />

Markierungen rechts angebracht sind, desto eher ist die Notwendigkeit der apparativen Therapie zu bejahen.<br />

Bei AHI/ODI über 40 oder schweren Entsättigungen (häufig unter 70% oder i.V. mit malignen Herzrhythmusstörungen)<br />

ist die Indikation grundsätzlich zu bejahen. (k. A.= keine Angabe)<br />

2.9.1 ... bei kompletter Obstruktion<br />

Auch wenn es allgemein anerkannte obere Normwerte für Apnoe-Indizes gibt (über 10 pro Stunde<br />

sicher pathologisch) ist bisher nicht endgültig geklärt, ab welchem Apnoe-Index (Apnoe-Hypopnoe-<br />

Index, AHI) eine Überdruck-Therapie notwendig ist.<br />

Unbestritten ist, dass bei Schlafapnoe ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht. Die Schlafapnoe<br />

scheint ein unabhängiger Risikofaktor neben den häufig einhergehenden Begleiterkrankungen<br />

wie Adipositas und Hypertonie zu sein. Inwieweit eine Überdruck-Therapie zu einer wesentlichen<br />

Verbesserung der Prognose führt, ist insbesondere in leichteren Fällen von Schlafapnoe nach Auffassung<br />

der Arbeitsgruppe noch nicht endgültig geklärt.<br />

Nach gegenwärtigem Stand allgemein akzeptiert ist eine Behandlungsindikation mit Überdruck bei<br />

mittelschweren bis schweren SAS. Bisher fehlt eine exakte Definition der Schweregrade durch die<br />

entsprechenden Gesellschaften. Bei einem Apnoe-Hypopnoe-Index von mehr als 20 konnte eine<br />

signifikante Erhöhung der Mortalität im Langzeitverlauf und deren signifikantes Absenken durch eine<br />

Überdruck-Therapie gezeigt werden. Das Vorgehen lässt sich dabei aber nicht anhand des AHI<br />

alleine festlegen.<br />

Bei AHI unter 20 sind insbesondere die kardiovaskulären Risikofaktoren, das Ausmaß der Beschwerden<br />

(vor allem Tagesmüdigkeit) und auch sozialmedizinische Aspekte wie die beruflichen<br />

Anforderungen bei der Therapieentscheidung zu berücksichtigen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

35


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2.9.2 ... bei inkompletter Obstruktion<br />

Ob bei Patienten mit UARS ein durch die nächtlichen Obstruktionen erhöhtes kardiovaskuläres Risiko<br />

besteht, welches durch eine Überdruck-Therapie zu mindern ist, kann nach jetzigem Stand<br />

nicht abschließend beurteilt werden.<br />

Die Therapie-Indikation auch mit Überdruck richtet sich hier im wesentlichen nach Art und Ausprägung<br />

der Beschwerden (Tagesmüdigkeit), der in einem qualifizierten Schlaflabor erhobenen Befunde<br />

(z. B. Entsättigungen, Hyperkapnie) und der objektivierten Therapieergebnisse. Die Tagesmüdigkeit<br />

sollte auf eine Schlafstörung (Tiefschlafdefizit, Fragmentierung der Schlafstadien) in der<br />

Polysomnografie zurückzuführen sein, wenn diese Beschwerden therapiebegründend sind. Die in<br />

diesem Fall zu erwartenden Arousals sollten mit respiratorischen Ereignissen in Zusammenhang<br />

gebracht werden können (z. B. mit Auftreten von Hypopnoen, zyklischen Puls- und Schnarchvariationen<br />

und/oder entsprechenden Ösophagusdruckschwankungen).<br />

In Einzelfällen, in denen eine andere ursächliche Erkrankung ausgeschlossen ist, kann ausnahmsweise<br />

eine Überdruck-Behandlung auch bei nicht sicher zu bestätigendem Verdacht zur Erprobung<br />

eingesetzt werden. Dabei ist jedoch der Beleg einer wesentlichen und raschen Besserung<br />

der Beschwerden durch regelmäßigen Einsatz der Überdruck-Therapie zu fordern (deutliche subjektive<br />

Besserung und z. B. nachgewiesene Verbesserung der Schlafstruktur, wesentliche Verminderung<br />

der Arousals, Besserung entsprechender Tests zur Einstufung der Tagesmüdigkeit, Gerätenutzung<br />

anhand des Betriebsstundenzählers). Das Problem eines Placeboeffektes muss bei<br />

nicht klar zu stellender Diagnose und Fehlen überprüfbarer Parameter für den Therapieerfolg berücksichtigt<br />

werden. Auf der anderen Seite ist bei dem hohen Aufwand und der erheblichen Belastung<br />

des Patienten durch die Überdruck-Therapie davon auszugehen, dass eine gute Akzeptanz<br />

des Patienten nur bei eindrücklich guter Besserung der Beschwerden zu erwarten ist.<br />

Fragen im Rahmen einer Verordnung eines Überdrucktherapie-Gerätes<br />

1. Liegt ein Befund vor, der zweifelsfrei die unmittelbare Versorgung mit einem Überdrucktherapie-Gerät<br />

erfordert und nicht-apparative Therapieversuche ausschließt?<br />

2. Wurde die Stufendiagnostik eingehalten?<br />

3. Falls eine zusätzliche Diagnostik im Schlaflabor durchgeführt wurde: Sind eventuelle Diskrepanzen<br />

zwischen dem ambulanten Vorbefund und dem Ergebnis der Polysomnografie hinreichend<br />

geklärt?<br />

4. Erfolgte die Therapieeinstellung in zwei aufeinanderfolgenden Nächten? (siehe BUB-Richtlinie)<br />

5. Ist für eine ambulante Langzeitbetreuung durch einen schlafmedizinisch tätigen niedergelassenen<br />

Arzt gesorgt und sind ambulante Nachuntersuchungen gewährleistet?<br />

6. Bei Besonderheiten der Versorgung: Ist die Verordnung eines aufwändigeren Hilfsmittels als<br />

(Standard-) CPAP medizinisch begründet?<br />

2.10 Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Langzeit-Therapie<br />

Die erforderlichen Nachuntersuchungen bei Patienten mit nasaler Überdrucktherapie sind in der<br />

BUB-Richtlinie verbindlich geregelt: Durchführung einer polygrafische Nachuntersuchung (einschl.<br />

Feststellung der Anwendungszeit) 6 Monate nach der Therapieeinstellung und weitere Nachuntersuchungen<br />

in Abhängigkeit vom klinischen Verlauf, d. h. keine routinemäßigen Kontrollen bei Patienten,<br />

die mit der Behandlung gut zurecht kommen, bei denen die apnoe-assoziierten Beschwerden<br />

nachhaltig und ausreichend gebessert sind und bei denen auch keine schweren Begleitkrankheiten<br />

vorliegen, neu auftreten oder sich verschlimmern, die Auswirkungen auf die Erkrankung und<br />

die Therapieeinstellung haben können.<br />

Polygrafische Kontrolluntersuchungen können auch erforderlich sein nach Veränderungen am<br />

Schlauch- oder Maskensystem oder nach einem Gerätetausch. Deshalb sollten entsprechende<br />

Verordnungen nur durch Vertragsärzte akzeptiert werden, die durch die örtliche KV die Genehmigung<br />

zur Abrechnung schlafmedizinischer Leistungen besitzen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

36


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Für sämtliche Verlaufskontrollen ist regelmäßig die kardiorespiratorische Polygrafie gemäß EBM<br />

30900 zu erbringen und abzurechnen. Eine erneute stationäre Einweisung bzw. Zuweisung zu einem<br />

Schlaflabor zur Durchführung der Polysomnografie ist nur zulässig, wenn schwerwiegende<br />

Therapieprobleme vorliegen, die ambulant nicht erkannt bzw. nicht beseitigt werden können.<br />

Es gibt allerdings Patienten mit nachgewiesen schweren <strong>SBAS</strong> und erfolgreicher Überdrucktherapie,<br />

deren Müdigkeitssymptome trotz optimaler Geräteeinstellung und -Nutzung persistieren, z. T.<br />

werden diese Patienten allerdings endlos und regelmäßig mittels PSG weiter kontrolliert - ohne<br />

weitere therapeutische Konsequenz.<br />

Häufig genannte Einwände, bei besonders gefahrenträchtigen Berufstätigkeiten (z. B. Bus- und<br />

LKW-Fahrer) seien regelmäßige Kontrollen auch im Schlaflabor notwendig, sind für die Leistungspflicht<br />

der Krankenkasse nicht relevant. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, arbeitsmedizinische<br />

Untersuchungen zu finanzieren.<br />

Für die sogenannte „Standardisierte Therapiekontrolle“ (Abb. 12), die von niedergelassenen<br />

Pneumologen bisher per Kostenübernahmeantrag oder als IGEL-Leistung angeboten wird, gibt es<br />

im Hinblick auf die abschließenden Regelungen der BUB-Richtlinie keine Grundlage mehr. Dieser<br />

Leistungskomplex beinhaltet z. T. Positionen, die entweder mit der Konsultationsgebühr abgegolten<br />

oder in der Mehrzahl der Fälle überhaupt nicht erforderlich sind. Weitere Positionen kann die<br />

Praxis in der Regel gar nicht leisten. So dürfte es nur wenigen niedergelassenen Ärzten möglich<br />

sein, das technische Equipment für die Auslesung aller auf dem Markt verfügbarer Therapiegeräte<br />

vorzuhalten, und in kaum einer Praxis werden angesichts ständig neuer Entwicklungen eine ausreichende<br />

Zahl verschiedener Masken (in diversen Größen!) für problematische Anpassungen verfügbar<br />

sein können.<br />

Abbildung 12: Leistungskomplex der „Standardisierten Therapiekontrolle“ entsprechend den Empfehlungen<br />

des BdP<br />

Zeigt die Kontrolluntersuchung einen pathologischen Befund, ist jedoch auch unter Überdruck-<br />

Therapie nicht in jedem Fall die Konsequenz einer erneuten stationären bzw. polysomnografischen<br />

Nachuntersuchung zu sehen. Eine wenig ausgeprägte Symptomatik, eine geringe bis grenzwertige<br />

Anzahl von moderaten Entsättigungen, insbesondere wenn diese nur lageabhängig in kurzen<br />

Schlafphasen auftreten, deuten auf eine geringe Gefährdung des Patienten hin. Bieten sich erfolgversprechende<br />

Ansätze für einen ambulanten Therapieversuch (Verhaltensberatung, Gewichtsreduktion,<br />

Maskenanpassung), genügen zunächst auch weitere ambulante Therapiekontrollen.<br />

Insbesondere bei übergewichtigen Patienten, die unter der Überdruck-Therapie weiter an Gewicht<br />

zunehmen, sollte eine „Therapieoptimierung“ (d.h. in der Regel eine Anhebung des Therapiedrucks!)<br />

sehr kritisch gesehen werden. Schließlich lässt sich der Druck nicht endlos erhöhen, irgendwann<br />

treten zwangsläufig Akzeptanz- oder gar kardiale Probleme auf. In diesen Fällen sollte<br />

jede Möglichkeit zu nachhaltigen Maßnahmen der Gewichtsreduktion genutzt werden, bevor es zur<br />

apparativen „Aufrüstung“ kommt!<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

37


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2.11 Patientenschulung<br />

Grundsätzlich kann die Krankenkasse Patientenschulungsmaßnahmen als ergänzende Leistung<br />

zur Rehabilitation (§ 43 Abs. 1 [2] SGB V) erbringen (siehe auch die „Gemeinsame Empfehlungen<br />

der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungsprogrammen<br />

auf der Grundlage von § 43 Nr. 2 SGB V“ in der Fassung vom 11. Juni 2001<br />

sowie die entsprechenden „Rahmenempfehlungen der Ersatzkassen“, in der Fassung von 25. November<br />

2004). Diese Maßnahmen sind jedoch nicht dazu gedacht, Defizite in der vertragsärztlichen<br />

(und ggf. stationären) Versorgung zu kompensieren. Die Aufklärungspflicht ist in der ärztlichen<br />

Berufsordnung festgeschrieben.<br />

Derzeit liegen allerdings ausreichend evaluierte Schulungsprogramme nicht vor<br />

Demgegenüber werden von schlafmedizinisch tätigen niedergelassenen Ärzten und von Schlafambulanzen<br />

zunehmend Kostenübernahmeanträge für Schulungsmaßnahmen an die Kassen gerichtet.<br />

Dabei wird auf die aufwendige, über Jahre und Jahrzehnte erforderliche, mit hohen Kosten<br />

verbundene Therapie abgestellt. Das Krankheitsverständnis der Patienten soll verbessert und der<br />

Erfolg der Therapie durch bessere Mitarbeit optimiert werden.<br />

Bei jeder Langzeittherapie ist mit grundsätzlichen Akzeptanzproblemen und im Laufe der Jahre mit<br />

diversen Nebenwirkungen und Komplikationen zu rechnen, die vermindert werden können, wenn<br />

der Patient über die Grundlagen und die Zielsetzung der Therapie informiert ist. Allerdings können<br />

Schulungsmaßnahmen die erforderliche Aufklärung und die in den Hilfsmittelrichtlinie festgeschriebene<br />

„Abnahme“ des Hilfsmittels nicht ersetzen. Derzeit scheint es so, dass viele Patienten,<br />

die zur Einstellung auf eine Überdruck-Therapie in ein Schlaflabor geschickt werden, überhaupt<br />

nicht wissen, was auf sie zukommt. Entsprechend ist dann eine evtl. Ablehnung der Therapie nicht<br />

überraschend. Auch über Erfolg versprechende Behandlungsalternativen zeigen sich viele Patienten<br />

nicht hinreichend aufgeklärt.<br />

Nachteilig erscheint in den schlafmedizinischen Einrichtungen, dass z. T. nur technische Hinweise<br />

zur Anwendung der apparativen Therapie (durch eine/n MTA oder vielleicht auch eine angelernte<br />

studentische Hilfskraft) gegeben werden. In manchen (insbesondere ambulanten) Schlaflaboren ist<br />

nach Angaben von Begutachtungspatienten überhaupt kein schlafmedizinisch versierter Arzt anwesend,<br />

obwohl dies weder mit der Akkreditierungsrichtlinie der DGSM noch mit den gültigen Qualitätssicherungsvereinbarungen<br />

in Übereinstimmung zu bringen ist. Auch der Verpflichtung, sich<br />

weiterhin um die von ihnen veranlasste Geräteversorgung zu kümmern, kommen manche niedergelassene<br />

Ärzte offensichtlich nicht in der in der Hilfsmittelrichtlinie (aber zweifellos auch ohne diese)<br />

gebotenen Weise nach. Dies lässt sich daran erkennen, dass Therapiegeräte nicht selten nach<br />

Jahren mit derart wenig Betriebs- und Therapiestunden zurückgegeben werden, dass zu keinem<br />

Zeitpunkt von einer suffizienten Therapie auszugehen war.<br />

2.12 Intraorale Unterkieferprotrusionsschienen (Mandibular Advancemant Splint,<br />

MAS)<br />

Im Hinblick auf die Anwendung von intraoralen Unterkieferprotrusionsschienen zur Behandlung eines<br />

OSAS ist zu berücksichtigen, dass die Behandlung mit diesen Protrusionsschienen in der „Anlage<br />

I Nr. 3: Polgraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdaignostik und Therapie<br />

der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ der BUB-Richtlinie nicht berücksichtigt ist und es sich<br />

somit um eine „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“(NUB) handelt. Weiterhin ist in<br />

diesem Zusammenhangder aktuelle medizinische Wissensstand zu berücksichtigen .<br />

2.12.1 Aktueller wissenschaftlicher Stand<br />

Im Rahmen der Bearbeitung dieses Kapitels erfolgte eine systematische Literaturrecherche nach<br />

randomisierten und kontrollierten Studien zu Nutzen und Wirksamkeit der Anwendung von<br />

intraoralen Unterkieferprotrusionsschienen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

38


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Die Recherchen wurden hinsichtlich des Publikationsjahres auf 10 Jahre (bis 1995) eingeschränkt.<br />

Insgesamt wurden 21 RCT-Studien ausgewertet [4, 5, 6, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 25, 28, 34, 36, 37,<br />

39, 43, 45, 47, 52, 53, 56].<br />

Weiterhin wurde ein HTA-Bericht zum Schlaf-Apnoe-Syndrom aus dem Jahre 2002 gefunden [41].<br />

Zusätzlich fand sich ein Cochrane-Rewiev „Oral appliances for obstructive sleep apnoea“ aus dem<br />

Jahr 2006 [29].<br />

Ergebnisse der Studienauswertung<br />

Therapie der Wahl („Goldstandard“) zur Behandlung des OSAS ist die Therapie mit CPAP.<br />

Einer Therapie mit intraoralen Protrusionsschienen ist einer nCPAP-Therapie um ca. 30% unterlegen<br />

bei einem definierten Therapieerfolg von AHI


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Protrusionsschienen sind dem Grunde nach keine Hilfsmittel, da es sich im wesentlichen um<br />

zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen handelt. Explizite Abrechnungspositionen sind im BEMA<br />

(Bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstab) oder dem EBM 2000plus aber auch der GOZ (Gebührenordnung<br />

Zahnärzte) oder GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) nicht vorhanden. Auch die BEL (Bundeseinheitliches<br />

Verzeichnis zahnärztlicher Leistungen) und beb-Listen (bundeseinheitliche Benennungsliste)<br />

für Laborleistungen sehen keine Abrechnungspositionen vor. Die Abrechnung erfolgt<br />

deshalb über private Liquidationen (Preisspanne 150-1500€).<br />

Eine vertragsärztliche bzw. vertragszahnärztliche Therapie mit intraoralen Protrusionsschienen ist<br />

somit nicht möglich. Deshalb handelt es sich sozialmedizinisch bei der Behandlung mit intraoralen<br />

Protrusionsschienen um eine sogenannte Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode.<br />

Für eine ambulante, außervertragliche Therapie als neue Behandlungsmethode gilt die für den<br />

MDK verbindlichen Begutachtungsanleitung "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

(NUB)" (Am 14.02.2002 in der überarbeiteten Fassung als Richtlinie nach § 282 Absatz 3 SGB V<br />

beschlossen).<br />

Hiernach und in enger Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />

kommt der Einsatz von NUB zu Lasten der GKV aufgrund eines angenommenen Systemmangels<br />

nur in Frage, wenn eine akut lebensbedrohliche Situation vorliegt, d.h. wenn ohne Anwendung der<br />

beantragten Methode in wenigen Wochen voraussichtlich eine weitere Verschlimmerung mit Todesfolge<br />

oder eine schwere, irreversible Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eintritt. Nach anerkanntem<br />

medizinischen Wissen über den üblichen Verlauf bei OSAS und nach ärztlichem Ermessen<br />

sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.<br />

Anmerkung:<br />

Im Gegensatz zu den obigen sozialmedizinischen Wertungen werden die protrudierenden Unterkieferschienen<br />

bei schlafbezogenen Atmungsstörung von der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)<br />

als Heil- und Hilfsmittel bewertet, die nicht der Behandlung von Zahn- Mund- und<br />

Kieferkrankheiten dienen. Eine Abrechnung im Rahmen der Vertragszahnärztlichen Versorgung<br />

scheide damit aus (Schreiben der KZBV vom 30.03.2006).<br />

Fazit<br />

Auch wenn in Publikationen zu intraoralen Protrusionsschienen ausgeführt wird, dass Protrusionsschienen<br />

eine zwar weniger wirksame, aber doch Alternativbehandlung bei dem Vorliegen einer<br />

leichten bis mäßigen OSAS seien [29], ist zu betonen, dass es sich bei der Anwendung dieser<br />

Schienen um ein NUB-Verfahren handelt, so dass der Krankenkasse diese Therapieoption sozialmedizinisch<br />

nicht empfohlen werden kann.<br />

Es gibt immer wieder Situationen in denen eine CPAP-Therapie bei OSAS als nicht durchführbar<br />

beschrieben wird. Dies ändert jedoch nichts an der sozialmedizinischen Bewertung der Unterkieferprotrusionsschienen<br />

als NUB-Verfahren.<br />

Die neuerdings zunehmende Kombinationstherapie „CPAP + Protrusionsschiene“ stellt ebenfalls<br />

ein NUB-Verfahren dar, dessen Wirksamkeit nicht ausreichend untersucht ist. Entsprechende Studien<br />

hierzu liegen nicht vor. Das gleiche trifft auch bei Protrusionsschienentherapie und der Diagnose<br />

UARS zu.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

40


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

3 Hilfsmittelversorgung<br />

Versagen die allgemeinen und medikamentösen Behandlungsmaßnahmen bzw. beinhalten sie von<br />

vornherein keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder muss der Patient aufgrund eines hohen<br />

kardiovaskulären Risikos therapiert werden, so besteht eine Indikation für die apparative Therapie<br />

der schlafbezogenen Atmungsstörung. Sie kann prinzipiell auf zweierlei Weise durchgeführt werden:<br />

- aktiv mit Geräten, welche die Atemwege "aufdrücken" (z. B. durch CPAP-Geräte) oder passiv<br />

mit intraoralen Geräten, welche die Atemwege "aufziehen". Letztere sind keine Hilfsmittel im<br />

eigentlichen Sinne.<br />

Neben diesen Hilfsmitteln sind weitere Geräte und Vorrichtungen im Einsatz, welche auf unterschiedliche<br />

Art und Weise das <strong>Schnarchen</strong> unterbinden sollen.<br />

Die häusliche Überdrucktherapie, oft auch unzutreffend als „Beatmung“ bezeichnet, stellt die effektivste<br />

Maßnahme bei allen schlafbezogenen Atmungsstörungen einschließlich des behandlungsbedürftigen<br />

krankmachenden <strong>Schnarchen</strong>s dar.<br />

Hilfsmittel zur häuslichen Therapie der obstruktiven Schlafapnoe werden im Hilfsmittelverzeichnis<br />

in der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" behandelt.<br />

Laut Definition der Produktgruppe sind folgende allgemeine Voraussetzungen für eine Verordnung<br />

von Atemtherapiegeräten zu erfüllen:<br />

• Ein positiver Effekt der Behandlung ist nachgewiesen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu<br />

erwarten.<br />

• Aufklärung durch den behandelnden Arzt sowie ggf. den Apotheker über die Wirkungen und<br />

möglichen Nebenwirkungen des verordneten Therapieverfahrens und ggf. der eingesetzten<br />

Medikamente (soweit erforderlich auch über die Grundregeln der Desinfektion/Sterilisation).<br />

• Eigenerfahrung des Patienten über die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Behandlungstechnik<br />

und ein daraus resultierendes Vertrauen, sich selbst helfen zu können.<br />

• Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft und Motivation des Patienten, längere Behandlungsphasen<br />

durchzustehen.<br />

• Kenntnis des verordnenden Arztes über die häuslichen Verhältnisse, soweit dies für eine erfolgreiche<br />

Durchführung der Behandlung notwendig ist.<br />

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, soll eine häusliche Inhalations- bzw. Atemtherapie<br />

nicht durchgeführt werden.<br />

Hinsichtlich der leistungsrechtlichen Grundsätze der Hilfsmittelversorgung wird auf das Gemeinsame<br />

Rundschreiben der Spitzenverbände zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pfelgehilfsmitteln<br />

vom 29. April 2003 verwiesen.<br />

3.1 Continous Positive Airway Pressure (CPAP)<br />

Die nächtliche Überdrucktherapie hat sich als Mittel der Wahl bei der Behandlung schlafbezogener<br />

Atmungsstörungen mit pharyngealer Obstruktion erwiesen. Die sogenannte CPAP-Therapie (Continous<br />

Positive Airway Pressure = Spontanatmung mit einem kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck)<br />

wird mit Hilfe von speziellen elektronischen Geräten durchgeführt.<br />

Das aus einem Kompressor (Lüfter, Gebläse) bestehende elektrische Grundgerät saugt über<br />

Grob- und Feinstaub- sowie ggf. Bakterienfilter Raumluft an, verdichtet diese und erzeugt so einen<br />

definierten, voreinstellbaren konstanten positiven Druck (Abb. 13). Über ein angeschlossenes<br />

Schlauchsystem und spezielle Mund-, Nasen- oder Gesichtsmasken wird dieser Überdruck zum<br />

Patienten geleitet; es kommt zu einer pneumatischen Schienung der im Schlaf erschlafften<br />

Schlund- und Rachenmuskulatur.<br />

Der Beatmungsdruck muss individuell auf den einzelnen Patienten abgestimmt und durch den Arzt<br />

fest am Gerät eingestellt werden. Die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Geräte verfügen über<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

41


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

eine Steuer-/Regelelektronik, so dass durch die Atmung des Patienten verursachte Rückwirkungen<br />

in Form von atemsynchronen Schwankungen des Beatmungsdrucks nicht unzulässig groß werden.<br />

Druck<br />

Flow<br />

Abbildung 13: Vom CPAP-Gerät gelieferter konstanter Druck mit überlagerter Flow-Kurve<br />

Die Geräte sind ca. 1 kg bis 3 kg schwer, netzbetrieben und mittels Tragetasche leicht zu transpor-<br />

Zeit<br />

tieren. Unterschiede zwischen den einzelnen Geräten ergeben sich aus den unterschiedlichen<br />

Ausstattungsvarianten und Zusatzfunktionen, siehe hierzu Kapitel 3.6 und die Einzelproduktlistung<br />

im Hilfsmittelverzeichnis, Produktuntergruppe 14.24.07. Allen Geräten gemeinsam ist aber die<br />

Möglichkeit, die Betriebsdauer und ggf. auch die Therapiedauer, die eingestellten Druckparameter<br />

sowie den aktuell anliegenden Druck abzulesen.<br />

Da die Geräte unmittelbar neben dem Bett des Anwenders zur Anwendung kommen, ist besonderer<br />

Wert auf eine schallgedämpfte, vibrationsarme Ausführung zu legen. Für alle im Hilfsmittelverzeichnis<br />

aufgeführten Geräte gilt, dass der von der WHO festgelegte Grenzwert für ungestörten<br />

Schlaf (30 dB) nicht überschritten wird. Dennoch kann es in seltenen Einzelfällen vorkommen,<br />

dass einzelne Geräte vom Anwender nicht akzeptiert werden, da z. B. die Tonfrequenz in einem<br />

für ihn nicht akzeptablen Bereich liegt. Erhebliche Unterschiede liegen zum Teil in der Verarbeitungsqualität<br />

und in der Bedienfreundlichkeit – hierzu gehört auch das regelmäßige Reinigen der<br />

Geräte und das Austauschen der Filter – vor.<br />

3.2 BiLevel<br />

Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei hohen Behandlungsdrücken, ist die Verwendung von<br />

Geräten mit einem konstanten Druckniveau für Ein- und Ausatmung (inspiratorischer Druck - IPAP;<br />

exspiratorischer Druck - EPAP) nicht möglich. In diesen Fällen werden Spezialgeräte mit zwei<br />

positiven Druckniveaus für Ein- und Ausatmung eingesetzt (so genannte Bi-Level-PAP-Geräte). In<br />

diesen Systemen wird zwischen zwei einstellbaren Druckniveaus, deren Höhe unabhängig voneinander<br />

wählbar ist, umgeschaltet. Die Umschaltung erfolgt patientengetriggert, d.h. mit Beginn der<br />

Ausatmung bzw. Einatmung wird das Druckniveau automatisch auf den voreingestellten Wert geregelt<br />

(Abb. 14).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

IPAP = EPAP<br />

42


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Druck<br />

Flow<br />

Abbildung 14: Vom Bi-Level-Gerät gelieferter Druck mit überlagerter Flow-Kurve<br />

3.3 Spezielle Überdrucktherapiegeräte mit Druckentlastung<br />

Diese Geräte verfügen über eine in mehreren Stufen wirksame Druckentlastung bei der Ausatmung.<br />

Die Druckentlastung (Abb. 15 und 16) wird von Atemzug zu Atemzug durch das Gerät automatisch<br />

dem jeweiligen Flow angepasst. Der einstellende Arzt gibt lediglich einen Wert für die<br />

maximale Absenkung vor, die während der Therapieeinstellung unter polysomnografischer Kontrolle<br />

ermittelt wird. Bei Bi-level-Geräten kann die Druckentlastung auch zu Beginn und am Ende der<br />

Inspirationsphase wirksam werden. Die Druckentlastung<br />

Die Druck-Entlastung (Abb. 15 und 16) wird durch die Hersteller auch mit den Namenszusätzen<br />

„Bi-Flex“, „C-Flex“, „Soft-Flex“ oder „iPAP“ bezeichnet. Gemäß Herstelleraussage sollen sich der<br />

Patientenkomfort und die Therapie-Akzeptanz verbessern.<br />

Druck<br />

Flow<br />

Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration<br />

Druckentlastung bei der Ausatmung<br />

Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration<br />

Abbildung 15: CPAP-Therapiedruck mit Absenkung mit überlagerter Flow-Kurve<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

IPAP<br />

Zeit<br />

EPAP<br />

automatische<br />

Anpassung<br />

Zeit<br />

43


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Druck<br />

Flow<br />

Abbildung 16: Bi-Level Therapiedruck mit Absenkung mit überlagerter Flow-Kurve<br />

3.4 Bi-Level- S/T<br />

Druckentlastung<br />

Inspiration Exspiration Inspiration Exspiration Inspiration<br />

Es handelt sich um Bi-Level-Geräte, welche neben dem nicht-assistierten Modus (siehe 3.2) über<br />

einen weiteren, assistierten Behandlungsmodus verfügen. Sie werden im S-(Spontan)-Modus<br />

durch die Atmung des Patienten getriggert, aber bei längerandauernden Atemstillständen oder Hypoventilationsphasen<br />

ohne ausreichende Triggerung (Unterschreiten einer vorgegebenen, durch<br />

den Arzt einstellbaren Mindestfrequenz) schalten die Geräte automatisch auf eine kontrollierte,<br />

druckgesteuerte Beatmung mit der voreingestellten Frequenz um (T-Modus). Die Geräte unterscheiden<br />

sich in den Einstellmöglichkeiten (z. B. Triggerfunktion, Leckagekompensation).<br />

3.4.1 Average Assured Pressure Support (AVAPS)<br />

Eine Besonderheit stellt dabei die AVAPS-Funktion dar. Bei AVAPS (Average Assured Pressure<br />

Support) handelt es sich um eine Gerätesteuerung, welche den Einatemdruck an eine bestimmte,<br />

vom einstellenden Arzt festgelegte Vorgabe für das Atemzugvolumen anpasst. Diese zur Zeit nur<br />

von der Fa. Respironics angebotene Technik ist kein eigener Beatmungs- oder Druckunterstützungsmodus<br />

sondern eine zuschaltbare Funktion bei der Beatmung. Das Gerät überwacht das<br />

Atemzugvolumen des Patienten und passt dieses sukzessive bei jedem Atemzug an, bis das individuell<br />

ermittelte und voreingestellte Atemzugvolumen erreicht ist. Vermutet wird, dass so ein geringer<br />

IPAP im Vergleich zu konventionellen Bilevel-Beatmung möglich ist. Durch Studien belegte<br />

Einsatzbereiche des AVAPS-Funktion liegen derzeit nicht vor, jedoch wird der Einsatz vom<br />

Hersteller nicht für die Therapie periodischer Atmungsstörungen wie z. B. obstruktive Schlafapnoe<br />

oder Cheyne-Stokes-Atmung propagiert. Vielmehr sieht der Hersteller das Einsatzgebiet im Bereich<br />

der Heimbeatmung als zusätzliche Behandlungsoption bei Ventilationsproblemen.<br />

3.5 Selbsttitrierende Geräte (APAP)<br />

Bei der konventionellen CPAP-Therapie wirkt ständig ein konstanter Druck ein, der bei manchen<br />

Patienten eigentlich nur während kurzer Schlafphasen (z. B. lage – oder REM-abhängig -zum Offenhalten<br />

der oberen Atemwege benötigt wird. Selbsttitrierende Geräte führen ein permanentes<br />

Monitoring unterschiedlicher respiratorischer Kenngrößen (z. B. Erhöhung des Atemwegswiderstandes,<br />

Veränderung der Flussamplitude bei Apnoen und Hypopnoen) durch und stellen danach<br />

den minimal effektiven Druck ein. Hierzu werden unterschiedliche Kenngrößen herangezogen<br />

(Abb. 17). Einige Geräte verfügen über einen eingebauten Pneumo-Tachographen, andere registrieren<br />

Unterschiede in der Umdrehungsgeschwindigkeit der Turbine bei der Ein- und Ausatmung.<br />

Insbesondere unterscheiden sich die Geräte aber in den Entscheidungs-Algorithmen welche für<br />

die Druckanpassung herangezogen werden, so dass ein Austausch der Geräte nicht immer unproblematisch<br />

ist. Die Druckober- und Untergrenzen für den therapeutischen Bereich können durch<br />

den einstellenden Arzt vorgegeben werden.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

Zeit<br />

automatische<br />

Anpassung<br />

44


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Abbildung 17: Polygrafie mit Sleep Doc Porti 5 und ambulante Therapieeinstellung mit APAP: sich anpassender<br />

Druck im Bereich von 3-8 mbar (unterste Ableitung)<br />

Ein bekanntes Problem bei APAP ist, dass manche Patienten schlechter eingestellt sind, als mit<br />

festem Druck (CPAP oder Bi-Level), da APAP-Geräte wieder durch die Druckanpassung selbst<br />

Arousals erzeugen können. Wenn die Einstellung mit APAP-Geräten unbefriedigend ist, sollte eine<br />

Umstellung auf andere Geräte erfolgen.<br />

3.6 Intermittend Positive Pressure Ventilation (IPPV)<br />

Die intermittierende Beatmung mit positivem Druck (nicht verwechseln mit IPPB: Überdruckinhalation)<br />

kann assistiert oder kontrolliert, mit Druck- oder Volumenvorgaben (druckkontrolliert), invasiv<br />

oder nichtinvasiv durchgeführt werden (siehe hierzu <strong>Arbeitshilfe</strong> zur Langzeitbeatmung und Langzeitsauerstofftherapie<br />

der MDK-Gemeinschaft). IPPV im engeren Sinne ist in der Regel nicht bei<br />

isolierter <strong>SBAS</strong> indiziert sondern nur bei Patienten mit einer manifesten respiratorischen Insuffizienz.<br />

Entsprechende Hinweise finden sich auch in aktuellen Leitlinien [22].<br />

3.7 Adaptive Servo-Ventilation bei Cheyne-Stokes-Atmung<br />

Die Cheyne-Stokes-Atmung ist eine, insbesondere bei Patienten mit Herzinsuffizienz und verminderter<br />

linksventrikulärer Auswurfleistung sowie bei zentraler Störung der Atmungsregulation, häufig<br />

auftretende Atmungsstörung und wird oftmals auch als „Periodische Atmung“ bezeichnet. Es handelt<br />

sich um eine besondere Form der zentralen Apnoe und äußert sich durch periodisch auftre-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

45


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

tende Phasen mit an- und abschwellenden Atemzugvolumina und konsekutiven Atempausen. Die<br />

periodische Atmung geht mit ausgeprägten Desaturationen und immer wiederkehrenden Arousals<br />

einher (siehe Abbildung 18 und Kapitel 4.6).<br />

Abbildung 18: Typischer Verlauf der Cheyne-Stokes-Atmung<br />

Das Prinzip der Behandlung des Cheyne-Stokes-Atmung mittels spezieller Behandlungsgeräte basiert<br />

auf einer antizyklischen modulierten Ventilation. Dabei wird in Phasen der Hyperventilation die<br />

Druckunterstützung reduziert, bei nachlassender Atemleistung jedoch automatisch wieder gesteigert.<br />

Die Geräte gleichen äußerlich herkömmlichen Überdrucktherapiegeräten und werden auch<br />

über Nasenmaske (bzw. Mund-Nasenmaske) genutzt. Das komplette System besteht aus einem<br />

Flowgenerator mit varibaler Turbinendrehzahl, integriertem Pneumotachographen, einer Mikroprozessorsteuerung,<br />

Schlauchsystem und der Patientenmaske inkl. Kopfbänderung. Um das Ausmaß<br />

der erforderlichen Druckunterstützung zu bestimmen, berechnet das Gerät basierend auf Atemfrequenz<br />

und Atemzugvolumen die notwendigen Drücke. Folgende Faktoren werden durch den Algorithmus<br />

berücksichtigt:<br />

1. Die letzte durchschnittliche Atemfrequenz des Patienten, einschließlich des Verhältnisses von<br />

Inspiration zu Exspiration und der Länge der Atempausen.<br />

2. Der aktuelle Patientenatemfluss (Richtung, Größe, Änderungsrat).<br />

3. Eine Hintergrund- oder Backup-Atemfrequenz.<br />

Wenn es zu einer zentralen Apnoe bzw. Hypopnoe kommt, wird die Atemunterstützung zunächst<br />

entsprechend des letzten Atemmusters des Patienten fortgesetzt. Hält die Apnoe/Hypopnoe jedoch<br />

an, setzt das Gerät zunehmend die Backup-Atemfrequenz ein.<br />

Zur Zeit finden sich in der Produktuntergruppe 14.24.09 vier Geräte zur Behandlung der Cheyne-<br />

Stokes-Atmung im Hilfsmittelverzeichnis.<br />

3.8 Besondere Funktionen bei Überdruckgeräten zur Behandlung der Schlafapnoe<br />

Die verschiedenen Geräte einer Art (CPAP, APAP oder BiLevel) unterscheiden sich für den Anwender<br />

sichtbar nur geringfügig durch bedienungserleichternde Zugaben und besondere Funktionen,<br />

wie z. B. Fernbedienung, automatische Anpassung an den Umgebungsluftdruck, 12 V-<br />

Anschluss, die, wenn sie benötigt werden, vorrangig der Komfortverbesserung dienen und somit<br />

nicht als Leistung der GKV anzusehen sind (siehe auch Kap. 3.0 – Leistungsrechtliche Grundsätze).<br />

Für Patienten, bei denen in erhöhtem Maße mit Schleimhautaffektionen gerechnet werden<br />

muss, können Geräte mit bereits integrierten Anfeuchtern bevorzugt werden (s. 3.11).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

46


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Hilfestellung bei der Auswahl kann hier die Einzelproduktlistung des Hilfsmittelverzeichnisses nach<br />

§ 128 SGB V, Produktgruppe 14 "Atem- und Inhalationstherapie" geben.<br />

Besondere, über standardmäßige und gemäß Hilfsmittelverzeichnis geforderte Betriebs- und Therapiestundenzähler<br />

hinausgehende Aufzeichnungsmöglichkeiten zur Überwachung der Therapie<br />

(z. B. Aufzeichnung der Druckverläufe über mehrer Tage hinweg, Funktionen zur Erhebung der<br />

Compliance) können für den behandelnden Arzt weitere Therapieinformationen liefern, bedingen<br />

jedoch keine Leistung als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V, sondern sind vielmehr als „ausgelagerte<br />

Diagnostik“ zu betrachten.<br />

3.9 Grundausstattung<br />

Als Standard gehören zum Lieferumfang der Geräte nur ein Schlauchsystem und ggf. erforderliches<br />

Zubehör wie Filter. Maskensysteme werden geräteunabhängig angeboten und sind ebenfalls<br />

individuell auszuwählen, auf die jeweiligen Angaben zur Benutzbarkeit mit verschiedenen Therapie-Systemen<br />

ist zu achten. In der Regel können konfektionierte Masken verwendet werden, die in<br />

verschiedenen Ausführungen und Größen zur Verfügung stehen. Die Verordnung besonders aufwendiger<br />

Masken ist medizinisch zu begründen. Individuell angefertigte Masken werden nur sehr<br />

selten benötigt und sind ebenfalls gesondert zu begründen.<br />

3.10 Masken<br />

Therapiemasken sind im Hilfsmittelverzeichnis innerhalb der Produktuntergruppe 14.24.07.05<br />

„Konfektionierte Masken für CPAP-/Beatmungsgerät“ beschrieben und mit Indiaktionen hinterlegt 6 .<br />

Bei den üblicherweise genutzten Nasenmasken handelt es sich um konfektionierte, industriell vorgefertigte<br />

Systeme- die in verschiedenen Größen angeboten werden. Sie bestehen aus einem<br />

Maskengrundkörper, Abstandshaltern, dem auf der Haut aufliegenden Maskenpolster oder –<br />

wulste, der Haltebänderung und dem Anschluss für den Druckschlauch. Seltener zum Einsatz<br />

kommen Mund-Nasenmasken (so genannte Full-Face-Masken), die die gesamte Mund-<br />

/Nasenpartie überdecken und eine größere Auflagefläche bieten, allerdings auch eine deutliche<br />

Totraumzunahme zur Folge haben.<br />

Ebenfalls selten werden reine Mundmasken genutzt. Sie lassen die Nase komplett frei und ähneln<br />

eher den Mundstücken wie man sie von Taucherausrüstungen her kennt. Zunehmend kommen<br />

auch so genannte Nasenkanülen oder Nasenspitzen-Masken auf den Markt. Diese bieten eine<br />

sehr kleine bis gar keine Auflagefläche und die Luftzufuhr erfolgt z. B. über flexible, großvolumige<br />

Silikonschläuche direkt in die Nase.<br />

Ein Ersatzbedarf für Masken und Haltebänder ist in der Regel in Abständen von 6-12 Monaten zu<br />

erwarten. Viele Masken müssen aber nicht komplett getauscht werden; es genügt oft ein Wechsel<br />

des auf der Haut aufliegenden Maskenwulstes und der Abstandshalter.<br />

Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Anwendung, von<br />

der Schweißsekretion der Haut und natürlich auch von der Pflege der Maske. Die Masken sollten<br />

nicht mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, da hierdurch die Oberflächen angegriffen<br />

und auch Hautreizungen verursacht werden können.<br />

Im Regelfall ist eine Versorgung mit konfektionierten Nasenmasken anzustreben. Insbesondere bei<br />

hohen Drücken dichten häufig industriell konfektionierte Masken schwer ab oder verursachen –<br />

wenn die Kopfbänder zu fest angezogen werden – Druckstellen und Nekrosen vor allem an der<br />

Nasenwurzel. Auch Mundleckagen und Affektionen der Nasenschleimhaut sind häufige Komplikationen.<br />

Mitunter stellen Mund-Nasenmasken dann eine Lösung dar Abb. 19).<br />

6 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe Systeme zur Schlafapnoebehandlung. Hinweis:<br />

In Zukunft werden die unterschiedlichen Maskensysteme in getrennten Produktarten dargestellt.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

47


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Abbildung 19: Konfektionierte Mund-Nasenmaske (links) und Nasenspitzen-Maske (rechts)<br />

3.10.1 Speziell angefertigte Beatmungsmasken<br />

Individuell angepasste Nasalmasken (oder Mund-Nasen-Masken) sind sehr selten, aber insbesondere<br />

bei sehr hohem Therapiedruck erforderlich. Auch Gesichtsdeformitäten oder Muskelatrophien<br />

und erhöhte Gefahr von Druckstellen bei chronischen Hautkrankheiten können eine solch aufwendige<br />

Verordnung begründen, wenn Versuche mit verschiedenen konfektionierten Beatmungsmasken<br />

fehlgeschlagen sind.<br />

Individuell angefertigte Masken können unter der Positionsnummer 14.99.99.0009 abgerechnet<br />

werden. Die Kosten für die Herstellung einer durch einen Epithesentechniker gefertigten Beatmungsmaske<br />

betragen ab etwa € 500,-. Allerdings sind im Einzelfall Kostenvoranschläge bis ca. €<br />

2.500,- bekannt geworden, die sich in den meisten Fällen als nicht begründet herausstellten. Zu<br />

berücksichtigen ist, dass angepasste Masken oftmals auf eine dicke Polsterung und Befestigungsteile<br />

aus Kunststoff verzichten können. Diese können deshalb eine deutlich höhere Lebensdauer<br />

(mitunter mehrere Jahre) als industriell vorgefertigte Masken haben. Im Einzelfall können Maskenabdrücke<br />

auch für die Herstellung weiterer Masken in den Folgejahren benutzt werden, so dass<br />

sich dann die Kosten entsprechend reduzieren lassen. Vor einer Kostenübernahme sollte eine<br />

verbindliche, kurzfristige Lieferzeit festgelegt und die Frage der Gewährleistung (Garantie) geklärt<br />

sein.<br />

3.11 Anfeuchter<br />

Bei einem Teil der Patienten (etwa 20 bis 30%) ist eine Anfeuchtung/Erwärmung der Atemluft notwendig.<br />

Entsprechende Systeme werden in der Regel als Option zu den Geräten angeboten. Einige<br />

Geräte verfügen bereits über integrierte Warmluftanfeuchter.<br />

Warmluftanfeuchter bestehen aus einem Wasservorratsbehälter mit dazugehörigem Schlauchsystem<br />

und einer regulierbaren Heizeinrichtung. Sie werden in das Schlauchsystem integriert, so<br />

dass die nicht angefeuchtete Luft mit Raumtemperatur aus dem Therapiegerät entweder durch das<br />

warme Wasser oder darüber hinweg strömt und so konditioniert wird. Der zum Patienten führende<br />

Schlauch ist dabei nicht beheizt, so dass die Feuchtigkeit u. U. an den Schlauchwänden kondensiert.<br />

Es ist zu beachten, dass nur Geräte genutzt werden sollen, die durch den Hersteller des Therapiegerätes<br />

freigegeben worden sind. Warmluftbefeuchter sind im Hilfsmittelverzeichnis in der<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

48


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Produktart 14.24.07.7 gelistet 7 . Die eingesetzten mehrfach verwendbaren Wasserbehälter („Befeuchterkammern“)<br />

müssen leicht zu reinigen sein. Die Verwendung von Sterilwasser oder Einweg-Befeuchterkammern<br />

ist im häuslichen Bereich in der Regel nicht notwendig.<br />

Unbeheizte Anfeuchter haben sich als wenig effektiv erwiesen und werden kaum noch im Rahmen<br />

der Schlafapnoetherapie eingesetzt (s. Hilfsmittelverzeichnis-Pos.Nr. 14.24.07.6 8 ).<br />

Bei sachgerechter Anwendung von Warmluftbefeuchtern konnten nach einer Studie der Med. Universitätsklinik<br />

Ulm im Vergleich zu einer Therapie ohne Befeuchtersystem keine Hinweise auf eine<br />

verstärkte Kolonisation der Masken mit Bakterien oder Pilzen gefunden werden.<br />

Bei Benutzung eines Atemluftbefeuchters ist zu beachten:<br />

• Nur bei Bedarf benutzen.<br />

• Nur Geräte verwenden, die sich restlos reinigen und trocknen lassen. Alle Anfeuchter, bei denen<br />

nach der Reinigung eine Restfeuchte zurückbleibt, sind ungeeignet (auf Listung im Hilfsmittelverzeichnis<br />

achten, da bei diesen Geräten die Reinigungsfähigkeit geprüft wurde).<br />

• Wasserbehälter nach Herstellervorgabe (nicht überfüllen!) mit abgekochten Trink- oder destilliertem<br />

Wasser (zur Vermeidung von Verkalkungen) füllen; Sterilwasser ist nicht erforderlich.<br />

• Das Wasser muss täglich gewechselt werden.<br />

• Der Wasserbehälter muss täglich gründlich gereinigt und getrocknet werden (analog zur täglichen<br />

Maskenreinigung).<br />

• Wie bei allen erheblichen Veränderungen am Schlauch-Masken-System kann nach der Nachrüstung<br />

eines Anfeuchters eine polygrafische Kontrolluntersuchung zweckmäßig sein.<br />

Siehe auch Kapitel 1.6, Nebenwirkung.<br />

3.12 Sonstiges Zubehör<br />

Individuell unterschiedlich können die Anforderungen des Patienten an die Optionen des Gerätes<br />

sein. So ist ggf. ein 12- oder 24 Volt-Adapter für den Betrieb im Automobil nötig (z. B. LKW-<br />

Fahrer). Diese Adapter sind i. d. R. aber nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Bei<br />

beruflich bedingter Notwendigkeit können sie jedoch auf Antrag durch den Rentenversicherungsträger<br />

übernommen werden.<br />

Abbildung 20: Sauerstoffadapter<br />

3.13 Folgekosten der Hilfsmittelversorgung<br />

7 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe 14.24.07 Systeme zur Schlafapnoebehandlung,<br />

Produktart 14.24.07.7 Warmluftanfeuchter für nCPAP-Geräte<br />

8 Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapie, Untergruppe 14.24.07 Systeme zur Schlafapnoebehandlung,<br />

Produktart 14.24.07.6 Kaltluftanfeuchter für nCPAP-Geräte<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

49


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

In den meisten Fällen muss die häusliche Überdrucktherapie lebenslang durchgeführt werden. Es<br />

entstehen somit laufende Kosten für Betrieb, Wartung, Verbrauchsmaterial, Ersatzteile und Neubeschaffung<br />

der Hilfsmittel und ggf. für den Betrieb erforderliches Zubehör.<br />

3.13.1 Wartung der Überdrucktherapiegeräte<br />

Seitens der Hersteller wird eine Wartung der Therapiegeräte in jährlichen oder von den Betriebsstunden<br />

abhängigen Intervallen empfohlen.<br />

Gemäß diesen Herstellerangaben sind dann die Geräte regelmäßigen Kontrollen und Wartungen<br />

zu unterziehen. Wartungsintervalle für die einzelnen Geräte können auch dem Hilfsmittelverzeichnis,<br />

hier der Merkmalsbeschreibung der einzelnen aufgeführten Therapiegeräte bzw. der Bedienungsanleitung<br />

eines Gerätes, entnommen werden. Durch die Vorlage der Wartungsberichte ist<br />

auch eine Kontrolle der Nutzung möglich, sofern der Stand des Betriebsstundenzählers und des<br />

Therapiestundenzählers eingetragen wurde.<br />

Die insbesondere durch die Wartung bestimmten Follow-Up-Kosten der CPAP-Therapie unterliegen<br />

weiten Schwankungen zwischen ca. 200 € - 500 € pro Jahr. Einige Firmen bieten Geräte ohne<br />

erforderliche Wartungen an, so dass durch die Auswahl eines Gerätes über die übliche<br />

Lebensdauer von ca. 5 Jahren erhebliche Folgekosten eingespart werden können.<br />

3.13.2 Ersatzteile<br />

Reparaturen und Ersatzteile, die auch bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch" durch Verschleiß erforderlich<br />

werden, sind von den Kassen zu übernehmen.<br />

3.13.3 Fein- und Grobstaubfilter<br />

Überdrucktherapiegeräte benötigen für einen einwandfreien Betrieb sogenannte Fein- und Grobstaubfilter,<br />

die aus der angesaugten Luft Verunreinigungen entfernen. Diese Filter müssen laut<br />

Herstellerangaben regelmäßig gereinigt bzw. gewechselt werden. Die Wechselfrequenz ist im wesentlichen<br />

vom Standort des Gerätes abhängig, so dass hier erhebliche Mengenunterschiede bei<br />

sonst vergleichbarer Versorgung auftreten können. Bakterienfilter sind regelhaft nicht erforderlich.<br />

Im Einzelfall sollten hier die Leitlinien zur Aufarbeitung von Geräten zur respiratorischen<br />

Heimtherapie beachtet werden 15 .<br />

3.13.4 Schlauchsysteme<br />

Das Schlauchsystem stellt die Verbindung zwischen dem Überdrucktherapiegerät und dem Patienten<br />

dar. Grundsätzlich können wiederverwendbare Schläuche eingesetzt werden; bei regelmäßiger<br />

Reinigung und sachgemäßer Pflege sind die Schlauchsysteme oft jahrelang verwendbar. Eine Sterilisation<br />

der Schlauchsysteme ist nicht erforderlich.<br />

Bei der Überdrucktherapie erfolgt eine Filtration der zugeführten Luft am Grob- und Feinstaubfilter<br />

des Gerätes sowie ggf. am Bakterien-/Virenfilter des Schlauchsystems (siehe Kap. 3.13.3). Es gibt<br />

keine Erkenntnisse, dass eine regelmäßige Sterilisation oder auch nur Desinfektion der Schlauchsysteme<br />

die Infektgefährdung vermindern würde. Das gilt selbst während eines interkurrenten Infektes.<br />

Das Risiko einer Übertragung von Erregern durch andere Kontaminationswege, ist wahrscheinlich<br />

auch bei optimaler persönlicher Hygiene wesentlich größer und kann erwiesenermaßen<br />

durch die Behandlung der Schlauchsysteme nicht verringert werden.<br />

3.13.5 Stromkosten<br />

Die regelmäßige Nutzung eines CPAP-Gerätes verursacht durchschnittlich pro Jahr Stromkosten<br />

in Höhe von 100 € bis 125 €. Die aktuelle Rechtsprechung des BSG bestätigt, dass die mit dem<br />

Betrieb medizinisch notwendiger Hilfsmittel zwangsläufig entstehenden Kosten in die Leistungspflicht<br />

der Krankenkassen fallen. Je nach Krankenkassenart werden unterschiedliche Vergütungen<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

50


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

(Pauschalen, Einzelnachweis etc.) in unterschiedlichen Höhen gewährt. Eine einheitliche Empfehlung<br />

der Spitzenverbände der Krankenkassen liegt nicht vor.<br />

3.14 Sonstige "Hilfsmittel"<br />

Neben den zuvor beschriebenen Hilfsmitteln werden auch immer wieder neue Produkte zur Behandlung<br />

des <strong>Schnarchen</strong>s (siehe auch Kapitel 4.2) und der Schlafapnoe auf den Markt gebracht.<br />

Falls ihnen überhaupt eine Wirkung zugesprochen werden kann, dann in der Regel nur eine Weckfunktion.<br />

So werden z. B. Kugeln oder Bälle in den Pyjama eingenäht, um das Liegen auf dem<br />

Rücken zu unterbinden, oder es wird versucht, mit Kinnbinden den Mund verschlossen zu halten.<br />

Halskrawatten zum Strecken des Halses und Nasenflügeldilatatoren vermindern zwar manchmal<br />

das <strong>Schnarchen</strong>, bewirken jedoch nicht nachweislich eine Verbesserung der Obstruktionen. Bei<br />

nur in Rücklage auftretenden Apnoen können Kugeln und Bälle in ca. 1-2 % der Fälle wirksam<br />

sein.<br />

Allen Produkten ist gemeinsam, dass ein Wirksamkeitsnachweis bisher nicht erbracht wurde und<br />

somit eine Verordnungsfähigkeit nicht gegeben ist.<br />

3.15 Neu- oder Umversorgung<br />

Die Patienten erhalten nach erfolgreicher Therapieeinstellung bei der Entlassung aus dem Schlaflabor<br />

in der Regel ein Therapiegerät desjenigen Typs, mit dem auch die Einstellung vorgenommen<br />

wurde. Aus der Sicht der Krankenkasse, die oft erst Wochen oder Monate später den Kostenübernahmeantrag<br />

erhält, ist das nicht immer die günstigste Lösung. Sie verfügt evtl. über Lagergeräte<br />

oder kann über die von ihr bevorzugten Lieferanten auf günstigere Angebote zurückgreifen. Auch<br />

wenn ein älteres Therapiegerät längere Zeit repariert werden muss oder nicht mehr reparabel ist,<br />

wird nach der grundsätzlichen Möglichkeit eines Geräteaustausches gefragt. Dabei soll ein gesundheitliches<br />

Risiko für den Patienten möglichst ebenso vermieden werden wie unnötige Kosten,<br />

z. B. durch erneute aufwendige Kontrolluntersuchungen.<br />

Fast jeder CPAP-Patient gibt mehr oder weniger ausgeprägte anfängliche Gewöhnungsprobleme<br />

an, die meist erst nach einigen Tagen oder Wochen eintreten. Dazu gehören vor allem die durch<br />

die Maske verursachten Schwierigkeiten wie Druckstellen und Leckagen. Das CPAP-Gerät selbst<br />

verursacht nur selten Akzeptanzprobleme.<br />

Auch bei der Umstellung auf ein neues Gerät (selbstverständlich mit der gleichen Druckeinstellung)<br />

muss der Patient eine Gewöhnungsphase durchstehen, die aber nicht vorrangig durch die<br />

Maske verursacht wird (die er ja in den meisten Fällen weiterbenutzen kann). Ungewohnt sind für<br />

ihn insbesondere Veränderungen der Druckkonstanz und ggf. des Druckwechsels bei Bi-Level-<br />

PAP-Geräten. In der Mehrzahl der Fälle genügt es, die Therapieeffizienz nach einigen Wochen der<br />

Eingewöhnung mit einem ambulanten Monitoring zu überprüfen. Die Erfordernis einer routinemäßigen<br />

Neueinstellung im Schlaflabor nach einem Gerätetausch ist nicht belegt.<br />

3.16 Hygienische Wiederaufbereitung<br />

Hinsichtlich der hygienischen Wiederaufarbeitung von Produkten zur Atemtherapie hat ein<br />

Herstellerverband [Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie;<br />

Empfehlungen für Hersteller, Betreiber und Anwender; erstellt vom Fachbereich Respiratorische<br />

Heimtherapie im Fachverband SPECTARIS; Verion 2.1 / 06.05.03;<br />

www.spectaris.de/downloads/310106_Hygieneempfehlungen.pdf] Empfehlugen für<br />

Herstellerbetriebe und Anwender für die “Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der<br />

Respiratorischen Heimtherapie” herausgegeben. Dabei wird auf die Anforderung des<br />

Medizinproduktegesetzes und auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes sowie des<br />

Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte Bezug genommen. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Frage, ob Therapiegeräte an andere Versicherte<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

51


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

weitergegeben werden können und welche hygienischen Aufarbeitungsschritte dabei eingehalten<br />

werden müssen, auch wenn bei dem Vorbenutzer eine chronische Infektionvorgelegen hatte, derzeit<br />

noch kontrovers diskutiert wird.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

52


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

4 Ausgewählte Themen<br />

4.1 Schlafbezogene Atmungsstörungen und assoziierte kardiovaskuläre Erkrankungen<br />

Etwa 20-30% aller Europäer leiden nachweislich unter Störungen des Schlafes und schlafbezogenen<br />

Erkrankungen. Diese beinhalten quantitativ nur etwa 10% schlafbezogene Atmungsstörungen<br />

(<strong>SBAS</strong>), wobei deren Bedeutung qualitativ aber weit höher einzustufen ist, da sie mit der höchsten<br />

Mortalität der mit Schlafstörungen einhergehenden Erkrankungen behaftet sind [46]. Es ist heute<br />

eindeutig belegt, dass diese erhöhte Mortalität im wesentlichen durch kardiovaskuläre Folge- und<br />

Begleiterkrankungen bedingt ist.<br />

In epidemiologischen Studien [51] konnte nachgewiesen werden, dass das obstruktive Schlafapnoesyndrom<br />

(OSAS) ein Kofaktor für die Morbidität von Patienten mit Herzkreislauferkrankungen<br />

darstellt. Dies gilt auch unabhängig von anderen Einflussgrößen – wie z. B. Alter, Körpergewicht<br />

und metabolischen Erkrankungen – mit einem erhöhten kardiovaskulären Risiko. Die Auswirkung<br />

als Risikofaktor trifft vor allem auf die systemarterielle Hypertonie zu, aber auch auf den Myokardinfarkt<br />

und die Entstehung zerebrovaskulärer Störungen, wie z. B. den Schlaganfall. Nächtliche<br />

Herzrhythmusstörungen können ebenfalls durch eine OSA induziert werden, so unter anderem AV-<br />

Blöcke, Sinusarreste und eine absolute Arrhythmie mit Vorhofflimmern. Schließlich kann die OSA<br />

auch zur Entwicklung einer Herzinsuffizienz beitragen.<br />

Die Inzidenz von arterieller Hypertonie, koronarer Herzerkrankung, akutem Myokardinfarkt, Herzrhythmusstörungen<br />

und Schlaganfall ist bei OSAS-Patienten höher als in gesunden Vergleichskollektiven<br />

mit Menschen ohne schlafbezogene Atmungsstörungen [51] (Tab. 8).<br />

Spektrum akuter und chronischer Effekte der OSA auf das Herz-Kreislauf-System<br />

akute Effekte („Nacht“)<br />

Prävalenz (%) Evidenz<br />

Blutdruckanstiege großer/kleiner Kreislauf bis 100 +++<br />

Herzrhythmusstörungen<br />

Sinusarrhythmien bis 100 +++<br />

Sinusarrest/AV-Blöcke 5-10 ++<br />

ventrikuläre Extrasystolen 5-10 +<br />

Vorhofflimmern 5-10 ++<br />

chronische Effekte („Tag“)<br />

systemarterielle Hypertonie 40-60 +++<br />

pulmonale Hypertonie 20-30 +/++<br />

koronore Herzerkrankung 20-30 ++<br />

Schlaganfall 5-10 ++<br />

Linksherzinsuffizienz 5-10 ++<br />

OSA, obstruktive Schlafapnoe; AV-Blöcke, atrioventrikuläre Blöcke;<br />

+/++/+++, Evidenzniveau für kausalen Zusammenhang aufgrund epidemiologischer, klinischer und experimenteller<br />

Studien gering/mittel/hoch<br />

Tabelle 8: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor [51]<br />

Pathophysiologisch wird die Entstehung der OSA-assoziierten kardiovaskulären Erkrankungen<br />

durch eine komplexe Interaktion neuraler, mechanischer, hämodynamischer und humoraler Faktoren<br />

erklärt.<br />

Ursächliche Pathomechanismen werden ausgelöst durch<br />

• Blutgasveränderungen,<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

53


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

• intrathorakale Druckschwankungen und<br />

• konsekutive Weckreaktionen (Arousals)<br />

Im Vordergrund steht hier eine spezifische Störung des vaskulären Mikromilieus im Rahmen der<br />

nächtlichen Hypoxämien. Das vaskuläre Mikromilieu bei der OSA ist durch Symphatikusaktivierung,<br />

erhöhten oxidativen Stress und proinflammatorische Veränderungen gekennzeichnet. Gemeinsame<br />

Endstrecke ist dabei die endotheliale Dysfunktion, eine etablierte Vorstufe für arterielle<br />

Hypertonie und Atherosklerose.<br />

obstruktive<br />

Schlafapnoe<br />

chronische<br />

intermittierende Hypoxie<br />

Alter<br />

Geschlecht,<br />

genetische Faktoren<br />

Rauchen<br />

Hyperlipidämie<br />

Diabeties melitus<br />

Aus: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor. [50]<br />

Die mit der OSA assoziierte intermittierende Hypoxie ist begleitete von einer Veränderung neuraler,<br />

mechanischer, hämodynamischer und humoraler Faktoren. Die Störung des vaskulären Mikromilieus<br />

mündet in eine endotheliale Dysfunktion ein. Diese Einschränkung der endothelabhängigen<br />

Vasodilatation ist eine etablierte Vorstufe von arterieller Hypertonie und Atherosklerose. Die<br />

OSA stellt einen unabhängigen Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen dar, dabei muss oft<br />

noch der zusätzliche Einfluss anderer kardiovaskulärer Risikofaktoren berücksichtigt werden.<br />

Alveoläre Hypoventilation führt zur Hypoxämie und diese zu einer präkapillären pulmonalen Vasokonstriktion.<br />

Bei chronischer alveolärer Hypoventilation kann auf diesem Wege bei Manifestation<br />

im Blutgefäßsystem der Lunge ein Cor pulmonale entstehen. Die Hypoxämie kann so auch in anderen<br />

sauerstoffsensiblen Organen, insbesondere bei deren Vorschädigung (z. B. koronare Herzkrankheit,<br />

Cerebralarteriensklerose), zur Ischämie mit nachfolgenden akuten und/oder chronischen<br />

Störungen führen.<br />

Während der obstruktiven Schlafapnoe, also bei obstruierten oberen Atemwegen, stellt sich eine<br />

Senkung des intrathorakalen Drucks ein. Die dadurch sinkende Vorlast bedingt einen vermehrten<br />

venösen Rückstrom und führt zu einem vermehrten zentralen Volumenangebot. Bei Beendigung<br />

der Obstruktion steigt dann akut die rechtsventrikuläre Vorlast.<br />

Eine solche Volumenlast führt zur akuten Rechtsherzbelastung/-dilatation. Die damit verbundene<br />

Dehnung der Vorhöfe hat eine vermehrte Freisetzung natriuretischer Faktoren zur Folge. Dieses<br />

kann den Hintergrund einer oft von Patienten mit nächtlichen Atemwegsobstruktionen beklagten<br />

Nykturie darstellen. Konsekutiv zur Rechtsherzbelastung tritt eine Reduzierung des Schlagvolumens<br />

über die Behinderung der diastolischen Füllung des linken Herzens auf. Parallel zu den in-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

neural<br />

- Sympathikusaktivierung<br />

mechanisch-hämodynamisch<br />

- ������������intrathorakale<br />

Drunkschwankungen<br />

- Scherstress<br />

(RR↑ systemisch + pulmonal)<br />

humoral<br />

Störung des vaskulären<br />

Mikromilieus<br />

Endotheliale Dysfunktion<br />

arterielle Hypertonie<br />

pulmonale Hypertonie<br />

Atherosklerose<br />

KHK, Myokardinfakt<br />

Schlaganfall<br />

54


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

trathorakalen Druckschwankungen sind ebenso Schwankungen der Herzfrequenz bedingt durch<br />

wechselnde Nervenaktivitäten des vegetativen Vagotonus und des Sympatikotonus zu beobachten.<br />

Weckreaktionen infolge von Herzfrequenz- und Blutdruckschwankungen führen zu einer Fragmentierung<br />

des Schlafes. Hierdurch kann es einerseits wiederum zu weiteren nächtlichen Auswirkungen<br />

auf das Herz-Kreislauf-System kommen, andererseits kann auch die physiologische nächtliche<br />

Rückstellung humoraler Rezeptoren gestört werden.<br />

Die beschriebenen pathophysiologischen Veränderungen führen zu einer zum Teil erheblichen<br />

Beeinflussung des Herz-Kreislauf-Systems, so dass ein Zusammenhang der <strong>SBAS</strong> mit folgenden<br />

Erkrankungen beschrieben/diskutiert wird:<br />

• Pulmonal-arterieller Hochdruck,<br />

• Cor pulmonale,<br />

• Systemischer arterieller Hochdruck,<br />

• Kardiomyopathien,<br />

• Koronare Herzkrankheit / Myokardinfarkt<br />

• Linksherzinsuffizienz,<br />

• Nächtliche Herzrhythmusstörungen,<br />

• Schlaganfall.<br />

Zusammenhänge zwischen OSAS und erhöhter kardiovaskulär bedingter Letalität im Langzeitverlauf<br />

von Patienten mit den oben genannten Erkrankungen sind belegt [51]. Einerseits stellen die<br />

komplexen Apnoe-assoziierten Beeinträchtigungen der aktuellen kardialen Funktion, der Herzfrequenz<br />

sowie der pulmonalen und peripheren Zirkulation eine akute Gefährdung dieser Patienten<br />

im Schlaf dar. Andererseits tragen diese nächtlichen Veränderungen aber auch zur Manifestation<br />

einer auch am Tage bestehenden arteriellen Hypertonie, Linksherzhypertrophie, Herzinsuffizienz<br />

und pulmonalen Hypertonie im Sinne chronischer Erkrankungen bei.<br />

Pathogenetisch stehen dabei die intrathorakalen Druckschwankungen mit mechanischen, endokrinen<br />

und zentralnervösen sowie Blutgasveränderungen im Vordergrund.<br />

4.1.1 Pulmonal-arterieller Hochdruck<br />

Bei Patienten mit nächtlichen schlafbezogenen Atmungsstörungen kommt es während der Atempausen<br />

bzw. während des Schlafes zu repetitiven Druckanstiegen im kleinen Kreislauf. Die höchsten<br />

Werte finden sich in den REM-Phasen. Längerandauernde Apnoen mit schwerer Hypoxämie<br />

und respiratorischer Azidose ziehen eine Erhöhung des pulmonal-vaskulären Widerstandes nach<br />

sich. Dabei wird die Erhöhung des pulmonalarteriellen (PA)-Druckes wahrscheinlich über eine Hypoxie-getriggerte<br />

pulmonale Vasokonstriktion hervorgerufen.<br />

Neben der alveolären Hypoxämie und der respiratorische Azidose ist auch der Effekt des negativen<br />

intrathorakalen Drucks mit konsekutiver Volumenbelastung des Herzens als wirksamer Auslöser<br />

zu berücksichtigen.<br />

Zu der Fragestellung, ob schlafbezogene Atmungsstörungen, insbesondere obstruktive Schlafapnoe-Erkrankungen,<br />

eine pulmonale Hypertension bewirken können, wurden in den letzten 15 Jahren<br />

einige wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. [8, 9]. Der zusammenfassende Tenor<br />

dieser wissenschaftlichen Untersuchungen ist, dass nächtliche Atemregulationsstörungen allein<br />

selten eine pulmonale Hypertension bewirken können. Es müsse zusätzlich eine Erkrankung der<br />

Lunge vorhanden sein, die auch tagsüber zur Hypoxie führt. Die einzige Arbeit von Saikov (1999)<br />

konnte nachweisen, dass auch OSAS allein ohne zusätzliche COPD zu einer pulmonalen Hypertonie<br />

führen kann. Entscheidend ist jedoch, dass bei einem bestehenden Cor pulmonale oder einer<br />

pulmonaler Hypertonie anderer Genese eine nächtliche Hypoxie die pulmonale Hypertonie verstärkt.<br />

Ebenso kann auch eine Hyperkapnie mit respiratorischer Azidose eine Vasokonstriktion in<br />

der Lungenstrombahn negativ beeinflussen.<br />

Initial nahm man an, dass von der Entstehung einer pulmonalarteriellen Hypertonie bevorzugt Patienten<br />

mit gleichzeitiger Ventilationsstörung im Rahmen einer chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankung<br />

oder bei extremer Adipositas – betroffen seien. Mittlerweile konnte die Entwicklung einer<br />

pulmonalen Hypertonie aber auch bei Patienten mit alleiniger OSA demonstriert werden (s.o.).<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

55


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Die Prävalenz der fixierten pulmonalen Hypertonie im kleinen Kreislauf wird bei Patienten mit<br />

Schlafapnoe ohne primär pulmonale Erkrankung mit 20 bis 30 % angegeben.<br />

Mittlere PA-Drucke liegen in diesem Patientenkollektiv


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Die Störung des vaskulären Mikromilieus bei der OSA trägt zu einer akzelerierten Atherosklerose<br />

bei. Direkte Hinweise für eine Begünstigung der Atherosklerose durch die OSA ergaben in gezielten<br />

Studien z. B. Messungen der Intima-media-Dicke an der A. carotis.<br />

Die Prävalenzrate der KHK bei der OSA beträgt 20 bis 30%, umgekehrt tritt bei Patientenkollektiven<br />

mit angiographisch gesicherter KHK in bis zu 50% der Fälle (also deutlich häufiger als in der<br />

Normalbevölkerung) eine OSA auf [51]. Dem möglichen Einfluss der Atemregulationsstörung auf<br />

den Sauerstoffbedarf des Herzens muss deshalb große Beachtung geschenkt werden. Bei intakter<br />

Koronarreserve kann allein durch eine kurzfristige Apnoe kaum eine bedeutsame Myokardischämie<br />

induziert werden. Bei Patienten mit bestehender koronarer Herzkrankheit konnten jedoch eindeutig<br />

Apnoe-abhängige klinisch relevante Ischämien dokumentiert werden. Als Ursachen kommen<br />

dabei in Betracht:<br />

• Apnoe-bedingte Hypoxämien,<br />

• erhöhter Sympatikotonus, der zu einer Steigerung des myokardialen Sauerstoffverbrauchs, zur<br />

Verkürzung der Diastolendauer und zur koronaren Vasokonstriktion führt und die<br />

• Volumenbelastung, die über eine Erhöhung der diastolischen Wandspannung die koronare<br />

Nachlast erhöht und so den Koronarfluss behindert.<br />

Patienten mit koronarer Herzerkrankung und schlafbezogener Atemregulationsstörung sind somit<br />

kardial hochgradig gefährdet, zumal langanhaltende Apnoen bei präexistierenden Veränderungen<br />

der Koronarien zu einer erheblichen Verstärkung der myokardialen Ischämie führen können.<br />

Der Zusammenhang zwischen der Schlafapnoe und dem Auftreten eines Herzinfarktes ist weiterhin<br />

in einigen Punkten noch nicht abschließend geklärt. Jedoch scheint die Schlafapnoe ein zusätzlicher<br />

Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung zu sein und somit die Wahrscheinlichkeit<br />

des Auftretens eines vor allem nächtlichen/frühmorgendlichen Herzinfarktes z. B. durch nächtliche<br />

Desaturationen infolge Verminderung des myokardialen Sauerstoffangebots zu erhöhen. Hierfür<br />

sprechen auch ST-Segment-Analysen des nächtlichen Elektrokardiogramms von Patienten mit<br />

OSA.<br />

Die Zusammenhänge zwischen der koronaren Herzerkrankung und der Schlafapnoe wurden auch<br />

bei Patienten mit obstruktivem <strong>Schnarchen</strong> beschrieben und ließen sich auch dann nachweisen,<br />

wenn Alter, Gewicht und zusätzliche Risikofaktoren wie arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus und<br />

Rauchen berücksichtigt wurden. Die hämodynamischen Veränderungen während der Atmungspausen<br />

und der daraus resultierende gestörte koronare Blutfluss sind insbesondere bei Patienten<br />

mit einem linksventrikulär belasteten Herz und somit einem erhöhten linksventrikulären enddiastolischen<br />

Druck, relevant. Die Koexistenz von KHK, Herzinsuffizienz und OSAS stellt somit eine besondere<br />

Risikokonstellation dar.<br />

4.1.6 Linksherzinsuffizienz<br />

Die Schlafapnoe stellt nicht nur für KHK-Patienten sondern auch für Patienten mit einer chronischen<br />

Herzinsuffizienz einen zusätzlichen Risikofaktor dar. Es sind Zusammenhänge zwischen<br />

dem Ausprägungsgrad der nächtlichen Atmungsstörungen und dem Ausmaß der linksventrikulären<br />

kardialen Auswurfleistung (Ejektionsfraktion, EF) beschrieben worden [51]. Die pathophysiologischen<br />

Folgeerscheinungen der obstruktiven Schlafapnoe stellen sowohl eine chronische Linksherz-<br />

als auch Rechtsherzbelastung dar und können eine schon bestehende Herzinsuffizienz verstärken<br />

oder eine solche aber möglicherweise auch erst auslösen.<br />

OSA-Patienten leiden in fünf bis zehn Prozent der Fälle an einer Linksherzinsuffizienz. Mögliche<br />

Bindeglieder zwischen OSA und Linksherzinsuffizienz sind die arterielle Hypertonie und die KHK.<br />

Der hohe pulmonalarterielle präkapilläre Verschlussdruck während der Apnoen, die Nachlasterhöhung<br />

des Herzens, der hohe intrathorakale Druck, der verminderte koronare Blutfluss und die Hypoxämie<br />

führen in synergistischer Wirkung zu bzw. verstärken eine linksventrikuläre Dysfunktion<br />

mit Verminderung des Herzzeitvolumens.<br />

Patienten mit schwerer Linksherzinsuffizienz, das heißt,einer linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />

(EF)


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

noe mit charakteristischen spindelförmigen Hyperventilationsphasen, die primär als Folge der<br />

Herzinsuffizienz aufgefasst wird. Dieses periodische Atmungsmuster zeigt typische Blutgasveränderungen,<br />

die auch bei Apnoen bzw. Hypopnoen vorkommen. Neben der Hypoxämie in den Phasen<br />

der verminderten Atmung stellen vor allem die in den Phasen der Hyperventilation auftretenden<br />

Arousals einen kardiovaskulären Risikofaktor dar.<br />

Siehe auch Kapitel 3.7 und 4.6.<br />

4.1.7 Nächtliche Herzrhythmusstörungen<br />

Bei der Mehrzahl der Patienten sind parallel zu den Apnoen/Hypopnoen verlaufende, zyklische<br />

Undulationen der Herzfrequenz (Wechsel von Sinusbradykardie/-tachycardie) zu beobachten. Ursächlich<br />

wird dieses Phänomen erklärt durch die Dominanz der parasympathischen vegetativen<br />

Nervenaktivität während der Apnoen und andererseits das im Wechsel dazu auftretende Überwiegen<br />

der Sympathikusaktivität während der Hyperventilationsphasen.<br />

In den nächtlichen Apnoephasen kommt es typischerweise zu einem Absinken der Herzfrequenz.<br />

Dieses verläuft allgemein proportional zum Abfall der Sauerstoffsättigung. Sowohl die Hypoxämie<br />

wie auch das Aussetzen der Atmung selbst sind wichtige Faktoren für das Entstehen einer Bradykardie.<br />

Mit dem Wiedereinsetzen der Atmung nach einer Apnoe kommen dann Faktoren zum Tragen,<br />

die ihrerseits eine Tachykardie resultieren lassen. Die Kombination dieser Mechanismen führt<br />

zu den bei Patienten mit nächtlichen Atmungsstörungen häufig anzutreffenden Herzfrequenzmodulationen.<br />

Bei Patienten mit Schlafapnoe finden sich in 7-10% eine Sinusbradykardie, Sinusarrest in<br />

9-11% sowie AV-Blockierungen in 4-8%. Besonders betroffen sind hier Patienten mit schwerer<br />

OSA im „rapid eye movement“- (REM-) Schlaf.<br />

Für die Genese von ventrikulären Extrasystolen (VES) im Rahmen der OSA ist hauptsächlich die<br />

nächtliche Hypoxämie verantwortlich. So weisen Patienten mit einem Abfall der Sauerstoffsättigung<br />

unter 60% einen erhöhten Anteil an ventrikulären Arrhythmien auf. Ein gehäuftes Auftreten<br />

von höhergradigen ventrikulären Rhythmusstörungen konnte bei Patienten mit einem ausgeprägten<br />

Schlafapnoesyndrom (RDI > 35/h) nachgewiesen werden, wobei eine koronare Herzerkrankung<br />

sich hier potenzierend auswirkte.<br />

Ob über die Induktion von VES und bradycarden Rhythmusstörungen auch das Risiko für den<br />

plötzlichen Herztod erhöht wird, ist noch nicht abschließend geklärt.<br />

Neuerdings wird die OSA auch mit dem Auftreten von Vorhofflimmern in Verbindung gebracht. So<br />

wurde gezeigt, dass Vorhofflimmern nach primär erfolgreicher elektrischer Kardioversion häufiger<br />

rezidiviert, wenn eine OSA besteht [51]. Weiterhin weisen unselektierte Patienten mit Vorhofflimmern<br />

in einem hohen Prozentsatz – bis zu 50% - eine <strong>SBAS</strong> im Sinne einer OSA auf. Schließlich<br />

konnte auch polysomnographisch dokumentiert werden, dass durch OSA Episoden von Vorhofflimmern<br />

ausgelöst werden können.<br />

Die durch <strong>SBAS</strong> hervorgerufenen Herzrhythmusstörungen sind in der Regel mittels einer adäquaten<br />

Therapie der zugrunde liegenden schlafbezogenen Atmungsstörung (z. B. nächtliche CPAP-<br />

Therapie) wieder rückbildungsfähig.<br />

4.1.8 Schlaganfall<br />

Mehrere Studien [51] berichten über eine erhöhte Inzidenz des cerebralen Insults bei Patienten mit<br />

Schlafapnoe. So findet man einen zurückliegenden Schlaganfall bei fünf bis 10 Prozent in den<br />

Krankengeschichten von OSA-Patienten. Polysomnographische Untersuchungen von Patienten in<br />

der akuten Schlaganfallphase zeigten sogar in bis zu zwei Drittel der Fälle eine relevante <strong>SBAS</strong>.<br />

Nach diesen Untersuchungen kann das diesbezügliche Risiko im Vergleich zur Normalbevölkerung<br />

um bis zu 10-fach gesteigert sein.<br />

Die Entstehung von Schlaganfällen im Rahmen der OSA muss multifaktoriell verstanden werden.<br />

So können Schlaganfälle nicht nur allein durch atherosklerotische Gefäßveränderungen entstehen,<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

58


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

sondern auch durch die OSA-assoziierte arterielle Hypertonie oder durch Herzrhythmusstörungen<br />

ausgelöst werden.<br />

Als mögliche Ursachen werden somit diskutiert:<br />

• Apnoe-assoziierte Herzrhythmusstörungen mit Absinken des Herzzeitvolumens und der Gefahr<br />

kardialer Embolien,<br />

• die gehäuft vorkommende arterielle Hypertonie,<br />

• Einflüsse der Apnoe-assoziierten Hypoxämie und Hyperkapnie auf die cerebrale Perfusion,<br />

• ein Effekt der sympathischen Vasomotoren mit der Gefahr einer Apnoe-assozierten hypoxischen<br />

Vasodilatation und Hypotonie besonders bei älteren Patienten,<br />

• Störungen der Thrombozytenaggregation und Koagulopathie.<br />

Die Behandlung der <strong>SBAS</strong> mittels „continuous positive airway pressure“ – (CPAP-) Therapie wirkt<br />

kardioprotektiv (Tab. 9). Es wurden günstige Effekte unter anderem auf kardiovaskuläre Biomarker,<br />

die Vasoreaktivität, den 24-h-Blutdruck-Verlauf, die nächtlichen Herzrhythmusstörungen und<br />

die linksventrikuläre Funktion beschrieben [51]. Auch kardiovaskuläre Endpunkte wie die Rate an<br />

Myokardinfarkten und Schlaganfällen werden durch das genannte Therapieverfahren im Sinne der<br />

betroffenen Patienten positiv beeinflusst.<br />

Kardioprotektive Effekte der CPAP – Therapie<br />

• Normalisierung des vaskulären Mikromilieus<br />

• Verbesserung der Endothelfunktion<br />

• Blutdrucksenkung im kleinen und großen Kreislauf<br />

• Reduktion/elimination nächtlicher myokardialer Ischämien<br />

• Reduktion der Rate von Myokardinfarkten, Schlaganfällen<br />

• Verbesserung der linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />

bei gleichzeitiger Herzinsuffizienz<br />

• Beseitigung OSA-assoziierter Herzrhythmusstörungen<br />

(z. B. Sinusarrest, Av-Block)<br />

Tabelle 9: Aus: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktor. [50]<br />

4.1.9 Cheyne-Stokes-Atmung<br />

Eine Sonderform der zentralen Schlafapnoe stellt die Cheyne-Stokes-Atmung dar. Sie wird vermehrt<br />

bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz oder mit Störungen der Bluthirnschranke gefunden.<br />

Die Cheyne-Stokes-Atmung ist gekennzeichnet durch einen Wechsel von Phasen verminderter<br />

Atmungsaktivität mit abnehmendem Atemfluss, teilweise bis zum vollständigen Sistieren von<br />

Atmung und Atemfluss, und Phasen vermehrter Atmungsaktivität mit gesteigertem Atemfluss, oft<br />

mit erhöhter Atemfrequenz. Die Phasen verminderter Atmung gehen mit einem Abfall der arteriellen<br />

Sauerstoffsättigung einher, die wiedereinsetzende Atmungsanstrengung führt dann schließlich<br />

zu einer Restitution der Blutgase. In den kardiorespiratorischen Parametern sind spindelförmig zu-<br />

und abnehmende thorakale und abdominelle Atmungsanstrengungen (Crescendo-Descrescendo)<br />

ohne obere Atemwegs-obstruktionen nachweisbar, die verbunden sind mit zyklischen Sauerstoffentsättigungen.<br />

Die Phasen vermehrter Atemanstrengung sind bei der Cheyne-Stokes-Atmung<br />

deutlich länger und weisen mehr Atemzüge auf als die Hyperventilation nach einer obstruktiven<br />

oder gemischten Apnoe. Das Verhältnis der Länge von Phasen verminderter oder aufgehobener<br />

Atmungstätigkeit (zentrale Apnoe) zu Phasen vermehrter Atmungstätigkeit (Hyperventilation) kann<br />

erheblich variierren und bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz 2:1 oder 3:1 betragen. Typisch<br />

ist aber ein oszillierendes Muster. Pathophysiologisch steht eine gesteigerte Empfindlichkeit des<br />

CO2-Reglers im Vordergrund in der Art, dass bereits bei geringen CO2-Erhöhungen bzw. Absenkungen<br />

sich das Atemzugvolumen stark ändert. Im Gegensatz zur zentralen Schlafapnoe ist bei<br />

der Cheyne-Stokes-Atmung ein Arousal gewöhnlich in der Mitte der Hyperventilation nachweisbar.<br />

Die kongestive Kardiomyopathie mit Cheyne-Stokes-Atmung ist mit einer hohen Mortalitätsrate assoziiert.<br />

Die Behandlung der Cheyne-Stokes-Atmung folgt üblicherweise einem therapeutischen Stufenplan,<br />

der u.a. auch eine Behandlung mittels nächtlicher Sauerstoffgabe beinhaltet. (s. Kap. 4.6)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

59


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Im Rahmen klinischer Studien konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass bei der Therapie<br />

der Cheyne-Stokes-Atmung eine Behandlung mit verschiedenen Positivdruckverfahren sinnvoll<br />

und aussichtsreich erscheint [48].<br />

So galt bisher, dass Positivdruckverfahren (nCPAP und verwandte Verfahren) geeignet seien, die<br />

Prognose der Erkrankung zu verbessern. Im Rahmen einer Studie (Positivdruckverfahren bei<br />

Cheyne-Stokes-Atmung infolge chronischer Herzerkrankung, B. Schönhofer, T. Barchfeld, S. Suchi,<br />

J. Kerl, A. Simon, D. Köhler, Pneumologie 2002; 56: 282-287) ließ sich nachweisen, dass etwa<br />

32% der Patienten mit einer nCPAP-Therapie ausreichend therapiert werden konnten. Bei ca. 22%<br />

der Patienten wurde im Rahmen eines technisch aufwendigeren Einsatzes eine BiLevel -Therapie<br />

im Spontanmodus (S-Mode) erforderlich und bei etwa 29% der Patienten ergab sich zur Sicherung<br />

des Therapiezieles die Indikation zur Einleitung einer BiLevel-Therapie im so genannten ST-Mode<br />

mit vorgegebener Atemfrequenz („backup“ -, Hintergrund-Frequenz). Somit konnte dargestellt werden,<br />

dass es bei der Behandlung von Patienten mit Cheyne-Stokes-Atmung häufig nicht ausreicht,<br />

allein die technische Unterstützung in Form einer nCPAP-Therapie einzusetzen. In Einzelfällen<br />

konnten durch den Einsatz einer BiLevel-Therapie im S- bzw. ST-Modus bessere Einstellungsergebnisse<br />

erzielt werden.<br />

Aktuelle Studienergebnisse [54, 55] kommen zu dem Schluss, dass die Anwendung von CPAP bei<br />

Herzinsuffizienz und Cheyne-Stokes-Atmung kontraindiziert bzw. in den ersten 180 Tagen mit einer<br />

erhöhten Mortalität verbunden sei, wenn es mit CPAP nicht rasch gelänge, den AHI um mehr<br />

als 50% vom Ausgangsbefund abzusenken. Bei diesen Patienten sehen die Autoren deshalb die<br />

Indikation zur ASV, da diese Beatmungstechnik im Regelfall geeigneter sei, den AHI auf


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

4.2 HNO-ärztliche Aspekte im Rahmen der interdisziplinären Diagnostik und Therapie<br />

des <strong>Schnarchen</strong>s und der schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />

Der HNO-Arzt hat eine nicht zu unterschätzende Aufgabe im Rahmen der Diagnostik, wenn es um<br />

das Feststellen funktioneller und permanenter Engstellen im Bereich der oberen Luftwege geht.<br />

Abhängig von der Befunderhebung kommen konservative oder chirurgische Behandlungsmaßnahmen<br />

in Frage, ggf. in Zusammenarbeit mit Kieferchirurgen und Kieferorthopäden.<br />

Das Einbeziehen des HNO-Arztes erfolgt bei der Symptomatik einer Rhonchopathie (<strong>Schnarchen</strong>),<br />

eines Upper-Airway-Resistance-Syndroms sowie bei dem obstruktiven Schlaf-Apnoe-<br />

Syndrom. Jede dieser Störungen bedarf einer unterschiedlichen Behandlung.<br />

Beim primären <strong>Schnarchen</strong> gehen wir von einer Befindlichkeitsstörung ohne eigenen Krankheitswert<br />

aus. Es handelt sich um atmungsabhängige, unwillkürliche Geräusche während des Schlafs,<br />

die inspiratorisch durch Schwingungen der freien Schleimhaut oder des weichen Gaumens entstehen.<br />

Diese primäre Rhonchopathie wird häufig als sozial störend empfunden, ist jedoch in der<br />

Regel nicht mit Folgeerkrankungen vergesellschaftet.<br />

Die sog. obstruktive Rhonchopathie bedeutet eine inkomplette Obstruktion. Sie kann zu einem<br />

Abfall der Sauerstoffsättigung, zur Änderung der Herzfrequenz und zu Herzrhythmusstörungen<br />

führen. Die obstruktive Rhonchopathie sollte einer Behandlung zugeführt werden.<br />

Im Gegensatz zur primären und obstruktiven Rhonchopathie haben wir die Symptomatik des Upper-Airway-Resistance<br />

Syndroms (UARS). Hierbei handelt es sich um ein Störungsbild, bei dem<br />

der Muskeltonus im Schlaf noch ausreicht um ein pharyngeales Restvolumen sicherzustellen. Das<br />

UARS zeichnet sich dadurch aus, dass Apnoen und Hypopnoen nicht registriert werden. Wenn<br />

jedoch eine Einengung der oberen Luftwege vorhanden ist, wird in Folge der Erhöhung des<br />

Atemwiderstandes eine erhöhte Atemarbeit erforderlich. Die erhöhte Atemarbeit kann dann auch<br />

ohne Apnoen oder Hypopnoen zentrale Weckreaktionen (Arousals) bedingen. Dadurch wird die<br />

gesunde Schlafarchitektur negativ beeinflusst. Das bedeutet, dass auch bei einem Upper-Airway-<br />

Resistance-Syndrom Maßnahmen zur Beseitigung von Einengen der oberen Luftwege erforderlich<br />

werden können.<br />

Das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom zeichnet sich aufgrund der Obstruktion der oberen Luftwege<br />

durch ein wiederkehrendes Sistieren der Atmung aus und kann folgenschwere Auswirkungen<br />

auf andere Organsysteme haben, wenn es nicht effizient behandelt wird.<br />

Bei allen drei Störungsbildern soll vor Einleitung einer nasalen Überdrucktherapie eine HNOärztliche<br />

Abklärung erfolgen. Unter HNO-ärztlichen Gesichtspunkten können Stenosen der oberen<br />

Luftwege in funktionelle und permanente Engen unterteilt werden:<br />

Funktionelle Engen:<br />

• Nachlassender Muskeltonus, insbesondere des M. genioglossus im Schlaf.<br />

• Chronisch entzündliche Nasenschleimhaut im Rahmen einer allergischen Rhinopathie.<br />

Permanente Engen:<br />

• Nasenseptumdeviation<br />

• Polyposis nasi<br />

• Muschelhyperplasie<br />

• Adenoid- oder Tonsillenhyperplasie<br />

• Zungengrundhyperplasie<br />

• Tumore im Bereich der oberen Luftwege<br />

• Retrognathie<br />

Diagnostische Vorgehensweise aus HNO-ärztlicher Sicht:<br />

1. Spezielle Anamneseerhebung fokussiert auf die Schnarchsymptomatik und auf Schlafstörungen<br />

(Dokumentation auf einem Schnarch-Schlaf-Fragebogen)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

61


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2. Erhebung eines kompletten HNO-Status mit starren und flexiblen Optiken. Auf äußere Aspekte<br />

wie Progenie, Prognathie, HWS-Fixierung, Hyoid-Kinn-Abstand etc. muss geachtet werden.<br />

Typische Merkmale chronischer Schnarcher in der Ebene des weichen Gaumens:<br />

- Verdickte und verlängerte Uvula mit insbesondere morgens ausgeprägter Querfältelung der<br />

Schleimhautoberfläche<br />

- Exzessive Vergrößerung der hinteren Gaumenbögen (sog. "webbing"), die wahrscheinlich<br />

die Hauptursache für die tieffrequenten Schnarchgeräusche ist.<br />

- Ggf. übergroße Tonsillen und kraniokaudale Faltenbildung in der Oropharynxhinterwand, die<br />

den Oropharynx einengen.<br />

- Hyperplasie der Zungengrundtonsille bzw. abnorm geformte oder weiche Epiglottis.<br />

3. Ausschluss einer nasalen Funktionseinschränkung durch:<br />

- allergische Ursachen von Schwellungszuständen der Nasenschleimhäute<br />

- endoskopische Befunderhebung zur Feststellung von anatomischen Engen durch die<br />

Form des Septums oder der Nasenmuscheln verursacht<br />

- Rhinomanometrie (s. Abb. 23) gängige Methode in fast allen HNO-Praxen durchführbar<br />

- akustische Rhinometrie (ARM)<br />

- Rhino-Resistometrie (RRM)<br />

- Untersuchung mit dem flexiblen Endoskop transnasal zur Pharyngoskopie evtl. ergänzt<br />

durch das Müller-Manöver. 9<br />

4. Tumorausschluss im Bereich des Nasen-Rachen-Raumes, des Hypopharynx,<br />

des Oropharynx und der Mundhöhle als Ursache der Obstruktion.<br />

5. Spezielle bildgebende Verfahren bei Vorliegen wegweisender Befunde (z. B. CT<br />

der Nasennebenhöhlen = NNH und des Oropharynx)<br />

Der speziell HNO-ärztlichen Diagnostik folgt bei typischer Klinik einer obstruktiven Atmungsstörung<br />

besonders dann, wenn ein operativer Eingriff geplant ist, im Zusammenwirken mit anderen<br />

Fachdisziplinen, eine polygrafische Diagnostik.<br />

Bestehen klinische Hinweise auf eine zentrale Atmungsstörung oder liegt ein erhebliches kardiovaskuläres<br />

Risikoprofil vor, soll vor dem operativen Eingriff eine Polysomnogaphie gemäß der<br />

BUB-Richtlinie durchgeführt werden.<br />

Die Bewertung rhinomanometrischer Messergebnisse ist bei 150 Pascal (Pa) abzulesen und nach<br />

folgender Tabelle auswertbar (Tab. 10):<br />

Nasale Obstruktion Obstruktion Teilnase Gesamtnase<br />

Bewertung bei Erwachsenen<br />

(Luftstrom in ccm/sec bei 150<br />

Pa)<br />

Tabelle 10: Bewertung rhinomanometrischer Messergebnisse<br />

keine >500 >800<br />

leicht 300-500 500-800<br />

mittelgradig 180-300 300-500<br />

schwer 60-180 100-300<br />

prakt. verschlossen


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Hinweis: Rhinomanometrische Untersuchungen werden vor und nach Abschwellen der Nasenschleimhäute<br />

durchgeführt. Die Bewertung der Messergebnisse bezieht sich auf den Zustand der<br />

abgeschwollenen Nasenschleimhäute.<br />

Abbildung 21: Grenzwertiger Normalbefund<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

63


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Abbildung 22: Deutliche Verminderung der Nasenluftpassage, als schwergradig einzustufen.<br />

Nach genauerer Differenzierung und Zuordnung der Symptomatik im Zusammenhang mit der Befunderhebung<br />

kann nach Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten dann die Entscheidung<br />

zur Auswahl der zur Verfügung stehenden Therapieverfahren unter Berücksichtigung<br />

der Nutzen- / Risiko-Relation für den Patienten getroffen werden.<br />

Liegt eine behandlungsbedürftige obstruktive Rhonchopathie vor und führen die Beratungen in<br />

Richtung Gewichtsreduktion oder Vermeidung der Rückenlage nicht zu einer Besserung der<br />

Symptomatik, können operative Eingriffe in Frage kommen, wenn keine CPAP Therapie notwendig<br />

oder durchführbar ist. Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere Engstellen im Bereich der<br />

oberen Luftpassage vorhanden sind. Dann empfiehlt es sich die Operationen, je nach Befund, von<br />

der Nase, falls erforderlich und für den Betroffenen zumutbar, bis zum Zungenbein hinabsteigend<br />

vorzunehmen.<br />

Dieses Vorgehen wird als Multi-Level-Chirurgie bezeichnet und sollte möglichst minimal-invasiv<br />

durchgeführt werden.<br />

Wenn eine CPAP-Therapie wegen einer schwerwiegenden nasalen Obstruktion nicht möglich ist,<br />

sollte eine konservative und wenn nicht ausreichend auch eine operative Behandlung zur Beseitigung<br />

der Nasenatmungsbehinderung in Erwägung gezogen werden. Mit ausreichender zeitlicher<br />

Distanz sollte zumindest eine polysomnografische Kontrolle des Operationsergebnisses erfolgen.<br />

4.2.1 Operative Verfahren<br />

a) Eingriffe im Bereich der Nase<br />

Durch eine Septum- oder Septorhinoplastik, Nasenmuscheloperation oder Ausräumen chronisch<br />

polypöser Schleimhaut, kann bei etwa 10 % der Patienten mit Rhonchopathie eine deutliche Reduktion<br />

des <strong>Schnarchen</strong>s erzielt werden. Die Operation vermindert eine nasale Obstruktion. Bei<br />

einem schweren Schlaf-Apnoe-Syndrom, kann das Therapieziel jedoch durch eine alleinige Reduktion<br />

der nasalen Resistenz in der Regel nicht erreicht werden. Bei Kindern mit Adenoiden ist<br />

die Auswirkung des Einflusses einer chronischen Mundatmung auf das Entstehen von schlafbe-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

64


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

zogenen Atmungsstörungen unstrittig. Bei Erwachsenen gibt es keinen eindeutigen Zusammenhang<br />

zwischen der behinderten Nasenatmung und den <strong>SBAS</strong>.<br />

Die medikamentöse Behandlung allergischer und nicht allergischer Rhinopathien, die Operation<br />

einer Septumdeviation, die Muschelverkleinerung sowie die operative Behandlung einer verlegenden<br />

Polyposis nasi tragen dazu bei, dass es dem Patienten erst einmal möglich wird, eine Maske<br />

zu tolerieren und in Folge effizient anzuwenden. Das bedeutet, dass das Beseitigen der nasalen<br />

Obstruktion eine Voraussetzung für die spätere Überdrucktherapie darstellt.<br />

Nicht zu vernachlässigen ist der Stellenwert allergisch bedingter Rhinopathien. Diese können<br />

durch eine konsequente antiallergische Therapie bezogen auf die nasale Obstruktion gebessert<br />

werden.<br />

b) Tonsillektomie und Adeno-Tonsillektomie<br />

Diese sehr häufigen operativen Eingriffe können vor allem bei Kindern zu einer Besserung des<br />

primären <strong>Schnarchen</strong>s durch die Beseitigung eines erhöhten Atemwiderstand führen.<br />

Der Erfolg wird mit durchschnittlich 91% angegeben. Auch das zunehmend beobachtete obstruktive<br />

Schlaf-Apnoe-Syndrom im Kindesalter in Folge einer Hyperplasie des Waldeyerschen Rachenringes<br />

sowie die mögliche Entwicklung eines Cor pulmonale lassen sich bei rechtzeitiger<br />

Adenotonsillektomie vermeiden. Bei sehr kleinen Kindern, besonders falls Risikofaktoren vorhanden<br />

sind, die gegen eine längere Narkosezeit sprechen, ist bei extrem hyperplastischen Gaumenmandeln<br />

derzeitig die Tonsillotomie in der Diskussion, jedoch nur dann, wenn keine entzündlichen<br />

Erkrankungen an den Mandeln vorangegangen sind.<br />

c) Uvulopalatopharyngoplastik (UPPP)<br />

Bei dieser in den letzten Jahren zunehmend diskutierten Operation entfernt der Chirurg die Tonsillen,<br />

soweit sie noch vorhanden sind, sowie Weichgewebe vom Zäpfchen (Uvula) und vom weichen<br />

Gaumen mit dem Ziel, den engen oberen Luftweg zu erweitern. Mit der UPPP kann ein guter<br />

Erfolg erzielt werden, wenn die Erhöhung des Atmungswiderstandes überwiegend im Bereich der<br />

velopharyngealen Ebene zustande kommt. Dies ist bei fast allen fakultativen und den meisten habituellen<br />

Schnarchern der Fall. Bei der Gruppe der Patienten mit OSAS ist nur in 30-50 % ein gutes<br />

Operationsergebnis zu erzielen. Die Uneinheitlichkeit der Ergebnisse beruht auf der Verschiedenheit<br />

der angewandten Operationstechniken und den zur Erfolgsbeurteilung herangezogenen<br />

Kriterien.<br />

Als mögliche Komplikation der UPPP muss an erster Stelle die velopharyngeale Insuffizienz mit<br />

Eintritt von Speisen in die Nase genannt werden. Bei zu radikaler Resektion am weichen Gaumen<br />

kann zudem eine später doch erforderliche nasale Überdrucktherapie aufgrund eines Entweichens<br />

von Luft durch den Mund unmöglich sein. Eine falsche Operationstechnik kann zu einer<br />

Pharynxstenose in Velumhöhe führen.<br />

Aus dem unterschiedlichen Ansprechen der Patienten auf die UPPP ergibt sich die Konsequenz,<br />

dass in jedem Fall auch postoperativ schlafmedizinische Kontrollen erforderlich sind, mit denen<br />

bei Verminderung von Schnarchgeräuschen und Tagesmüdigkeit evtl. persistierende Atmungsstörungen<br />

sicher erfasst werden können 10 .<br />

d) Radiofrequenztherapie/ Somnoplasty<br />

Bei der Somnoplasty handelt es sich um eine Methode, die zur Volumenreduktion im Bereich des<br />

weichen Gaumens und des Zäpfchens eingesetzt wird. Es werden durch eine Nadelelektrode<br />

über durch Radiofrequenz erzeugte Wärme Läsionen gesetzt. Es kommt zu einer Gewebekoagulation<br />

unter der Oberfläche der Mundschleimhaut. Nach der Resorption des koagulierten Gewebes<br />

resultiert eine Volumenminderung. Obwohl diese volumenreduzierende Operationsmethode<br />

10 Bezogen auf die UPPP und erweiterte Maßnahmen am Zungengrund, findet sich neben den etablierten<br />

chirurgischen und weitgehend verlassenen laserchirurgischen Verfahren (LAUP), jetzt in jüngster Zeit der<br />

Einsatz der Radiofrequenztherapie, die wie folgt beschrieben wird:<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

65


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

als vergleichsweise schonend propagiert wird, ist sie nicht risikofrei, was Schmerzen, Schluckbeschwerden<br />

und entzündliche Reaktionen an den Einstichstellen betrifft.<br />

e) Erweiternde Maßnahmen am Zungengrund<br />

Bei diesen Eingriffen kommt es zu einer Verkleinerung der Zungengrundtonsille oder zu einer Reduzierung<br />

der dorsalen Zungenmitte. Bei chirurgischem Vorgehen, das auch Teilresektionen des<br />

Zungengrundes einschließt, handelt es sich um eine äußerst invasive Methode, die möglicherweise<br />

schwere Schluckstörungen nach sich ziehen kann.<br />

Aktuell ist ein schonenderes Vorgehen im Rahmen der Radiofrequenz-Chirurgie möglich. Es werden<br />

dabei mit entsprechenden Nadelelektroden, je nach Größe des Zungengrundes, 8-16 Läsionen<br />

gesetzt. Meist ist eine Therapiesitzung nicht ausreichend. Bei diesem Vorgehen ist mit einer<br />

geringen postoperativen Morbidität zu rechnen. Die Anwender halten die Methode bei dem Vorliegen<br />

einer leichteren Form einer obstruktiven Atmungstörung für geeignet.<br />

f) Kieferchirurgische Eingriffe<br />

Die sogenannten „Umstellungsosteotomien“ sind nur in Kombination mit kieferorthopädisch/kieferchirurgischem<br />

Vorgehen (d.h. kombiniertes Behandlungskonzept, Dauer ca. 3 Jahre)<br />

indiziert. Eine Leistungspflicht der GKV nach § 28 Abs. 2 SGB V besteht nur, wenn eine schwere<br />

Kieferanomalien vorliegt, die ein Ausmaß hat, welche kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische<br />

Behandlungsmaßnahmen erfordert.<br />

Schwere Kieferanomalien in diesem Sinne liegen nach Maßgabe der Anlage 3 zu den Richtlinien<br />

des G-BA für die vertragszahnärztliche Versorgung vor: bei angeborenen Missbildungen des Gesichts<br />

und der Kiefer, skelettalen Dysgnathien und verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen, sofern<br />

eine Einstufung mindestens in die Behandlungsbedarfsgrade A5 (=syndromale Erkrankung),<br />

D4 (sagittale Stufe > 6 mm), M4 (mesiale Stufe ab Kopfbiss), O5 (offener Biss > 4mm skelettal offen),<br />

B4 (Bukkalokklusion) oder K4 (einseitiger Kreuzbiss) der Indikationsgruppen festgestellt wird.<br />

In diesen Fällen ist ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und kieferorthopädisches<br />

Behandlungskonzept zu erstellen.<br />

Der Heil- und Kostenplan ist von der GKV vor Behandlungsbeginn zu genehmigen.<br />

Eine Begutachtung zur Notwendigkeit kann nach § 275 (5) durch die zahnärztlichen Gutachter der<br />

MDK durchgeführt werden.<br />

Die alleinige Diagnose einer <strong>SBAS</strong> stellt keine Indikation für die Durchführung einer Umstellungsosteotomie<br />

dar.<br />

g) Tracheotomie<br />

Die Tracheotomie beseitigt naturgemäß immer die pharyngeale Obstruktion und ist damit im Sinne<br />

eines Bypass-Effektes in jedem Fall erfolgreich. Die Indikation besteht nur bei vitaler Bedrohung<br />

und nicht möglicher Maskenbeatmung.<br />

4.2.2 Andere Verfahren<br />

Ohne gesicherte Indikation finden sich folgende Verfahren:<br />

a) Uvulakappung und Uvula flap<br />

Die alleinige Kappung der Uvula kann nicht als adäquate Methode angesehen werden. Es kann<br />

durch die Uvulakappung zu messbaren oronasalen Luftlecks bei der nasalen Überdrucktherapie<br />

kommen.<br />

Gleiches trifft auf die Methode des Uvula flaps zu. Hierbei wird das Zäpfchen hochgeklappt und<br />

am Gaumen vernäht. Diese Methode ist jedoch auch mit dem Risiko von Sprachstörungen und<br />

Schluckbeschwerden verbunden.<br />

b) Hyoidsuspension<br />

Hierbei wird das Zungenbein (Hyoid) mit dem Kehlkopf praktisch durch einen Draht verbunden fixiert.<br />

Es soll das Zurückfallen des Zungengrundes verhindert werden. Dieses Vorgehen gehört zu<br />

den neueren kontrovers diskutierten Operationsmethoden. Postoperativ kann es zu Stimmveränderungen<br />

und Schluckbeschwerden kommen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

66


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

c) Genioglossus Advancement<br />

Diese Operationsmethode beinhaltet die inferiore sagittale Osteotomie der Mandibula mit Vorverlagerung<br />

des Musculus genioglossus. Dieser chirurgische Eingriff kann nur als ein Bestandteil eines<br />

Multi-Level-Konzeptes gesehen werden. Berichte über isolierte Anwendungen der Methode<br />

bei Schlafapnoiker liegen nicht vor.<br />

d) Weichgaumenimplantate<br />

Es handelt sich um eine der jüngsten versuchten Behandlungsmethoden, die nur bei habituellen<br />

Schnarchern zur Anwendung kommt. Es werden Kunststoffstifte in den Weichgaumen zur Stabilisierung<br />

eingesetzt. Die Behandlungsmethode muss als sehr umstritten bezeichnet werden. Zum<br />

einen können sich die Stifte lösen. Bei sehr großem Weichgaumen besteht durch die Stiftimplantation<br />

Erstickungsgefahr.<br />

e) Zungenmuskeltraining (ZMT)<br />

Durch EMS (Elektro-Muskel-Stimulation) wird versucht, die Zungenmuskulatur – insbesondere<br />

den Muskulus genioglossus – zu kräftigen und damit den Querschnitt der oberen Atemwege zu<br />

erweitern. Nachdem frühere Untersuchungen mit nächtlicher, z. T. apnoegetriggerter intraneuraler<br />

Stimulation keine Effekte zeigten bzw. wegen vermehrter Arousals nicht praktikabel waren, wurde<br />

nunmehr versucht, durch ein regelmäßiges Training am Tage die postulierten Wirkungen gegen<br />

das nächtliche Zurückfallen der Zunge zu erzielen. Es gibt jedoch keine ausreichenden medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Ergebnisse, dass das ZMT zur Behandlung eines Schlaf-Apnoe-<br />

Syndroms geeignet ist [44]nur bei mildem Schlafapnoe-Syndrom als Ersatz für eine Überdruck-<br />

Therapie in Betracht gezogen werden könne, allerdings nur bei regelmäßigen Kontrollen in Schlaflabor.<br />

Das Verfahren dürfte z. B. im Vergleich zum Schlafpositionstraining schon dadurch als unwirtschaftlich<br />

einzustufen sein. Weiterer Forschungsbedarf zum ZMT wird zur Zeit durch den Hersteller<br />

offenbar nicht gesehen.<br />

4.2.3 Selten angewandte und in der wissenschaftlichen Literatur kaum beachtete Verfahren<br />

a) Zungenextensor<br />

Das Wirkprinzip besteht darin, den Zungengrund mit Hilfe einer Pelotte nach ventral und kaudal<br />

zu bewegen. Für den Einsatz eines Zungenextensors ist die Frage der Compliance aufgrund lokaler<br />

Nebenwirkungen sehr fraglich. Langzeituntersuchungen liegen bisher nicht vor.<br />

b) Zungenretainer<br />

Er besteht aus einem vor den Zahnreihen befindlichen geschlossenem Hohlkörper aus elastischem<br />

Material, der etwa die Negativform der Zungenspitze aufweist. Nach Einführen der Zungenspitze<br />

in diesen Hohlraum entsteht dort ein Unterdruck. Mit dem Zug an der Zungenspitze soll<br />

eine pharyngeale Erweiterung bewirkt werden. Bezogen auf den Zungenretainer ist die fehlende<br />

Akzeptanz im Zusammenhang mit einer mangelnden Befundverbesserung im Hinblick auf die<br />

Symptomatik des OSAS zu nennen.<br />

c) Nasenpflaster und Nasenflügeldilatator<br />

Das Nasenpflaster, bestehend aus einer elastischen Plastikspange, die aufgeklebt bzw. in die Nasenöffnung<br />

hineinragend angebracht ist, führt infolge ihrer Spannkraft zu einem Zug auf den Nasenflügel<br />

und erweitert somit die sog. Nasenklappe. Nasenpflaster und Nasenflügeldilatatoren<br />

werden vorrangig in Apotheken angeboten. Eine relevante Reduktion des OSAS ist durch den<br />

Einsatz des sogenannten Nasenpflasters nicht zu erwarten.<br />

d) Optische Stimulationsmethode<br />

Diese besteht aus brillenartigen Kunststoffkappen, die beide Augen abdecken und mit Hilfe eines<br />

Gummibandes am Kopf befestigt werden. Auf dem Nasenrücken - in die Brille integriert - befindet<br />

sich ein Mikrofon sowie zwei augenwärts gerichtete Leuchtdioden. Registriert das Mikrofon Geräusche,<br />

leuchten die Dioden auf. Hierdurch soll eine Weckreaktion ausgelöst und ein Wechsel<br />

der Körperlage mit konsekutiver Reduktion der schlafbezogenen Atmungsstörung bzw. des<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

67


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

<strong>Schnarchen</strong>s bewirkt werden. Auch hier haben Untersuchungen ergeben, dass das Produkt weitgehend<br />

ineffektiv blieb.<br />

4.2.4 Zusammenfassung<br />

Die Aufgabe des HNO-Arztes im Zusammenwirken mit anderen Fachdisziplinen besteht vorrangig<br />

darin, funktionelle und permanente Engen im Bereich der oberen Atemwege zu erkennen und<br />

möglichst effektiv zu behandeln, ohne die Effizienz einer später evtl. notwendigen Überdrucktherapie<br />

mittels Maske zu gefährden.<br />

Unbestritten ist bei der Behandlung der schweren obstruktiven Schlaf-Apnoe die Überdrucktherapie<br />

als „Goldstandard“ zu betrachten.<br />

Der Stellenwert chirurgischer Verfahren ist erst sekundär im Falle eines Therapieversagens zu<br />

sehen, wobei insbesondere aber auch Complianceprobleme und Therapiealternativen berücksichtigt<br />

werden sollten.<br />

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Befindlichkeitsstörung des primären <strong>Schnarchen</strong><br />

ohne eigenen Krankheitswert und dem obstruktiven <strong>Schnarchen</strong> (syn.: obstruktive Rhonchopathie,<br />

Upper-Airway-Resistenz-Syndrom / UARS).<br />

Zur Behandlung des primären <strong>Schnarchen</strong>s können im Einzelfall Schienen zum Einsatz gebracht<br />

werden, die geeignet sind, den Unterkiefer vorzuverlagern.<br />

Bei der obstruktiven Rhonchopathie kommt es durch Einengung der oberen Luftwege zu einer Erhöhung<br />

des Atemwiderstandes, der wiederum von dem Patienten eine erhöhte Atemarbeit abverlangt.<br />

Auch bei Fehlen von Apnoen oder Hypopnoen ergibt sich in diesen Situationen bei Vorliegen<br />

von respiratorischen Weckreaktion (Arousals) und einer entsprechenden klinischen Symptomatik<br />

mit Tagesmüdigkeit eine Behandlungsbedürftigkeit mit CPAP vor der Durchführung eines<br />

operativen Eingriffs.<br />

Im Bereich der invasiven Therapie bieten sich chirurgische Verfahren an, die besonders bei Kindern<br />

in Form der Adeno-Tonsillektomie zu sehr guten Behandlungsergebnissen führen.<br />

Nach erfolgter operativer Behandlung sollte nach einigen Monaten eine polygrafische Kontrolluntersuchung<br />

durchgeführt werden. Bei Beschwerdepersistenz und/oder einem auffälligen polygrafischen<br />

Befund kann in besonderen Fällen auch eine polysomnografische Nachuntersuchung erforderlich<br />

werden.<br />

Aus HNO-ärztlicher Sicht ist grundsätzlich anzumerken, dass die Erfolgsaussichten einer operativen<br />

Therapie um so geringer einzuschätzen sind, je höher das Körpergewicht eines Patienten und<br />

der Schweregrad der <strong>SBAS</strong> einzustufen sind.<br />

Ein schweres Schlaf-Apnoe-Syndrom kann durch die alleinige Verbesserung einer vorbestehenden<br />

Nasenatmungsbehinderung i.d.R. nicht ausreichend beeinflusst werden. Die Beseitigung einer erhöhten<br />

nasalen Resistenz kann jedoch dazu beitragen, dass bei einer nasalen Maskentherapie ein<br />

niedrigerer Therapiedruck ausreicht. Nebenwirkungen können so vermindert und eine bessere<br />

Therapieakzeptanz des Patienten erreicht werden.<br />

Die aktuellen, teils etablierten, teils in der Diskussion stehenden operativen Verfahren sind nach<br />

Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten und vor ihrem Einsatz unter Berücksichtigung<br />

der Grund- und Begleiterkrankungen eines Patienten und auch hinsichtlich der Nutzen/Risiko-Relation<br />

sehr sorgfältig individuell abzuwägen.<br />

4.3 Schlafbezogene Atmungsstörungen und Arbeitsunfähigkeit (inklusive Aspekte<br />

der Kraffahrereignung)<br />

Tagesschläfrigkeit und daraus resultierende Einschränkungen am Arbeitsplatz, bei der Fahrtüchtigkeit<br />

oder in anderen sozialen Anforderungssituationen stellen ein wesentliches Symptom vieler<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

68


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Schlafstörungen und Erkrankungen dar. So wird u.a. in einer Studie des HUK-Verbandes [2, 3, 23,<br />

27] berichtet, dass ca. 25% aller tödlichen Unfälle auf bayerischen Autobahnen auf Schläfrigkeit<br />

am Steuer zurückgeführt werden können.<br />

Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes kann unter Tagesschläfrigkeit<br />

eine verminderte Wachheit oder eine Reduktion der zentralnervösen Aktivierung<br />

verstanden werden. Diesbezügliche Kennzeichen können Aufmerksamkeitsstörungen, Monotonieintoleranz,<br />

Einschlafneigung, Sekundenschlaf und imperative Einschlafattacken sein. Diese stehen<br />

in direktem Zusammenhang zum Leistungsvermögen in sozialen Anforderungssituationen wie sie<br />

z. B. am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr gegeben sind.<br />

Die als Folge der bei einer vorliegenden Schlafstörung verminderten Schlafqualität resultierende<br />

Tagesmüdigkeit reduziert wiederum die der bewussten Kontrolle unterliegende Vigilanz, sowie die<br />

geteilte und die selektive Aufmerksamkeit.<br />

Unter Vigilanz wird in der neuropsychologischen Terminologie die Fähigkeit verstanden, die Aufmerksamkeit<br />

über einen längeren Zeitraum auf einem höheren Niveau zu halten.<br />

Geteilte Aufmerksamkeit beschreibt als neuropsychologischer Terminus die Fähigkeit zur schnellen,<br />

automatisierten und kontrollierten Informationsverarbeitung einschließlich der Fähigkeit zu serieller<br />

und paralleler Handlungsbereitschaft.<br />

Unter selektiver Aufmerksamkeit wird die Fähigkeit verstanden, aus der Summe aller auf das Individuum<br />

einströmender Reize eine (selektive) Auswahl relevanter Stimuli zu treffen.<br />

Für die Erfassung schläfrigkeitsbedinger Einschränkungen stehen eine Reihe von diagnostischen<br />

Methoden zur Verfügung. Die Untersuchungsverfahren erfassen jeweils Teilaspekte der Tages-<br />

Schläfrigkeit auf verschiedenen physiologischen, kognitiven und subjektiven Funktionsebenen<br />

(Tab. 14)<br />

MSLT (Multipler-Schlaflatenz-Test) Tonisches Aktivierungsniveau<br />

(Grad der Wachheit)<br />

MWT (Maintenance of Wakefulness Test) Tonisches Aktivierungsniveau<br />

(Grad der Wachheit)<br />

Pupillografie Tonisches Aktivierungsniveau<br />

(Grad der Wachheit)<br />

Computergestützte neuropsychologische Tests zur Vigilanz, selektive und geteilte Aufmerksamkeit<br />

Leistungserfassung<br />

Subjektive Einschätzung schläfrigkeitsbezogener unspezifisch<br />

Einschränkungen (Fragebogenverfahren)<br />

Tabelle 11: Wesentliche diagnostische Verfahren zur Erfassung schläfrigkeitsbedingter Einschränkungen im<br />

Leistungsvermögen<br />

Eine sozialmedizinische Bedeutung in der Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung bekommt insbesondere<br />

das Schlaf-Apnoe-Syndrom dadurch, dass etwa 800.000 Deutsche als unmittelbar behandlungsbedürftig<br />

gelten und u.a. insbesondere die Altersgruppe der 40-60jährigen Männer betroffen<br />

ist. Die epidemiologische Größenordnung kann auch durch den Hinweis dokumentiert werden,<br />

dass nach Schätzungen der marktführenden Firmen in Deutschland im Jahr 2002 knapp 40.000<br />

Geräte zur nicht-invasiven Therapie des Obstruktiven Schlafapnoesyndroms neu verordnet wurden.<br />

Das Schlaf-Apnoe-Syndrom kann für sich allein bzw. durch seine Begleit- und Folgeerkrankungen<br />

zu Arbeitsunfähigkeit führen.<br />

In der Berufsanamnese sollten insbesondere folgende Fragen abgeklärt werden:<br />

• ��Arbeit<br />

im Nacht- bzw. Schichtdienst<br />

• ��Arbeit<br />

als Kraftfahrer bzw. im Personentransport<br />

• ��Arbeit<br />

unter Zeitdruck und Akkord<br />

• ��andere<br />

- insbesondere monotone - Tätigkeiten, die mit erhöhter Selbst- oder Fremdgefährdung<br />

einhergehen können.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

69


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

LKW / Bus – Fahrer<br />

PKW – Fahrer mit höherer Kilometerzahl<br />

Zugführer<br />

Kran- und Baggerführer<br />

Bedienstete mit Überwachungstätigkeiten<br />

Bedienstete an gefährlichen Maschinen<br />

Arbeiter mit Absturzgefahr<br />

Bedienstete mit hohen Anforderungen an die Monotonieintoleranz<br />

Tabelle 12: Risikopatienten bei erhöhter Tagesschläfrigkeit mit Einschlafneigung<br />

Aus der weiteren Vorgeschichte sollten besonders folgende Erkrankungen abgefragt werden:<br />

• ��Arterieller<br />

Hypertonus<br />

• ��Herzrhythmusstörungen<br />

• ��Herzinfarkt<br />

• ��Hirninfarkt,<br />

cerebrale Anfallsleiden<br />

• ��Pulmonale<br />

Erkrankungen<br />

• ��Unfälle<br />

(Beinahe -Einschlafunfälle)<br />

• ��Alkohol-,<br />

Tabletten- und Drogenabhängigkeit<br />

Beim Erheben der aktuellen Anamnese sollte eine Orientierung an den in Kapitel 1.5 vorgestellten<br />

Leitsymptomen erfolgen.<br />

Hauptsächliche Klagen beim SAS-Patienten werden Tagesmüdigkeit, Einschlafneigung, allgemeine<br />

Konzentrationsminderung sein, die sich jedoch als sehr unspezifische Symptome auch hinter<br />

einer depressiven Entwicklung verbergen oder von dieser begleitet sein können. Auch Beschwerden<br />

wie Kopfschmerzen, Mundtrockenheit und Nykturie werden geklagt bzw. müssen erfragt werden.<br />

Außerdem sollte eine Schlafanamnese (Schlafdauer, Bettgehzeit, nächtliches Erwachen,<br />

fremdanamnestisch berichtetes <strong>Schnarchen</strong> bzw. Atempausen) erhoben werden. Ebenso sollte eine<br />

ausführliche Medikamenten-/Genußmittel-Anamnese mit besonderer Berücksichtigung der Einnahme<br />

von Tranquilizern bzw. Schlafmitteln, Alkohol und Nikotingenuss (Menge und Häufigkeit)<br />

erhoben werden. Auch frühere schlafmedizinische Untersuchungen (ambulant oder stationär) oder<br />

eine bereits bestehende Hilfsmittelversorgung in Form eines CPAP- oder anderen Therapiegerätes<br />

sowie durchgeführte Krankenhaus-Behandlungen und/oder Rehamaßnahmen sind unbedingt zu<br />

erfragen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung sind die Parameter Größe, Gewicht, Blutdruck<br />

und Puls sowie ein internistischer und neurologischer Status zu erfassen.<br />

Soweit vorhanden und verfügbar, sollten folgende Unterlagen möglichst schon zur sozialmedizinischen<br />

Fallberatung (SFB) zur Verfügung stehen:<br />

• ��Screening-Befund<br />

• ��Befund<br />

der Polysomnografie<br />

• ��evtl.<br />

Röntgen-Thorax, EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-RR-Messung<br />

• ��ggf.<br />

EEG<br />

• ��Befunde<br />

von neurologischen bzw. HNO-ärztlichen Untersuchungen<br />

Weiterhin ist ein Ausdruck der Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit (AU)-Zeiten und Krankenhaus-Aufenthalte<br />

sinnvoll.<br />

Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist einerseits die Schwere des Schlaf-Apnoe-Syndroms,<br />

andererseits der bereits erzielte und - prognostisch - erzielbare Therapieerfolg zu berücksichtigen.<br />

In sehr vielen Fällen kann die typische apnoe-spezifische psychophysische Symptomatik durch eine<br />

nächtliche Überdrucktherapie in kurzer Zeit beseitigt oder zumindest so weit gebessert werden,<br />

dass eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Falls die AU nach der polysomnografischen<br />

Therapieeinstellung und Versorgung mit einem Therapiegerät mehr als einige Wochen fortbesteht<br />

und die spezifischen Krankheitssymptome nicht hinreichend gebessert sind, kann dies auf<br />

eine insuffiziente Druckeinstellung oder auf Compliance-Probleme hindeuten. Wenn in diesen Fällen<br />

der Versicherte aufgefordert wird, zu einem angesetzten Begutachtungstermin das Behandlungsgerät<br />

mitzubringen, kann die regelmäßige Nutzung anhand des Betriebsstundenzählers<br />

überprüft werden. Ist die Nutzung des Hilfsmittels ausreichend (durchschnittlich mindestens 5 Std.<br />

pro Tag an 5 Tagen der Woche seit Übergabe) und wird die Überdrucktherapie gut vertragen, soll-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

70


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

te möglichst kurzfristig durch eine erneute ambulante Registrierung über die Notwendigkeit einer<br />

Druckanpassung (unter polysomnografischer Kontrolle) entschieden werden. Wurde das Gerät nur<br />

unzureichend genutzt, ist den zugrundeliegenden Akzeptanzproblemen nachzugehen.<br />

Von einer AU auf Dauer und von grundsätzlicher Aufhebung des Leistungsvermögens muss bei<br />

schwerwiegender therapieresistenter Tagesschläfrigkeit ausgegangen werden. Außerdem kann<br />

dauernde AU bei nur unzureichend therapierbaren Patienten eintreten, die in Berufen arbeiten, die<br />

mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (ggf. auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück!), Arbeiten<br />

an laufenden Maschinen oder mit Absturzgefahr verbunden sind. Bei der Beurteilung sind<br />

stets die nach (möglichst adäquater) Therapie verbleibende - oft schwer einzuschätzende - Gefahr<br />

einer Selbst- oder Fremdgefährdung und deren mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />

Nähere Vorgaben zur Bewertung der Kraftfahrereignung bei Beschäftigten mit schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen regeln die „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ des Gemeinsamen<br />

Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

und beim Bundesministerium für Gesundheit (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen,<br />

Mensch und Sicherheit, Heft M115).<br />

Demnach „sollten Patienten mit unbehandelten schlafbezogenen Atmungsstörungen (Schlafapnoe-<br />

Syndrome) und dadurch verursachten ausgeprägten Vigilanz-Beeinträchtigungen nicht am Straßenverkehr<br />

teilnehmen. Bei allen diesen Personen, besonders aber bei Berufskraftfahrern und<br />

Personen, die Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung gemäß §11 Abs.1(Klasse D oder D1) und<br />

§48 FeV (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) führen, sind der Nachweis der erfolgreichen<br />

Therapieeinleitung in einem Schlafmedizinischen Labor und die regelmäßige Kontrolle dieser Therapie<br />

zu fordern.“<br />

Bei Personen, die beruflich starkem und wechselhaftem Leistungsdruck ausgesetzt sind oder im<br />

Akkord arbeiten, werden Auswirkungen des gestörten Nachtschlafs häufig erst in der arbeitsfreien<br />

Zeit bemerkt und können das familiäre und soziale Umfeld u.U. so stark beeinträchtigen, dass sich<br />

daraus wiederum sekundäre Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ergeben. In diesen<br />

Fällen kann der Kasse die Einleitung von Maßnahmen gem. § 51 SGB V empfohlen werden.<br />

Schlaf- und arbeitsmedizinische Forderungen, bei berufstätigen Patienten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial<br />

regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchzuführen, berühren die Leistungspflicht<br />

der GKV nicht, sondern sind ggf. Aufgabe des Arbeitgebers bzw. des zuständigen Unfallversicherungsträgers.<br />

Die häufig gehörte Begründung, wegen seiner Berufstätigkeit (z. B. Busfahrer) müsse<br />

ein Schlafapnoe-Patient regelmäßig polysomnographisch nachuntersucht werden, kann keine<br />

Kostenübernahme der Krankenkasse begründen!<br />

Voraussetzung zur Empfehlung bestimmter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist eine umfangreiche,<br />

arbeitsplatzbezogene, sozialmedizinische Diagnostik.<br />

Als wichtige Instrumente stehen hier die oben erwähnten diagnostischen Verfahren zur Verfügung.<br />

Die Fähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit, die Notwendigkeit der Umrüstung des bisherigen<br />

Arbeitsplatzes, die innerbetriebliche Umsetzung, die Notwendigkeit der beruflichen Qualifizierung<br />

oder die GdB-Einstufung werden durch die Ergebnisse dieser Tests leichter möglich.<br />

Bei Arbeitnehmern, die in Wechsel- oder Nachtschicht beschäftigt sind, sollte nach Möglichkeiten<br />

einer innerbetrieblichen Umsetzung gesucht werden.<br />

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen können im Einzelfall zur Gewichtsreduktion, Gesundheitsschulung<br />

(Schlafhygiene, Genussmittelgebrauch) und zur Behandlung von Begleiterkrankung<br />

im kardiovaskulären und pulmonalen Bereich geeignet sein. Berufliche Rehamaßnahmen hingegen<br />

sind nur bei jüngeren Erkrankten angezeigt.<br />

Bei Arbeitnehmern, die in Wechsel- oder Nachtschicht beschäftigt sind, sollte nach Möglichkeiten<br />

einer innerbetrieblichen Umsetzung gesucht werden.<br />

4.4 Basismaßnahmen und Aspekte der Prävention und Rehabilitation<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

71


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Die Therapie einer schlafbezogenen Atemregulationsstörung basiert auf der gezielten Differentialdiagnose<br />

der Schlafstörung, den subjektiven Beschwerden und dem kardiopulmonalen Risiko.<br />

Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist ein therapeutisches Stufenkonzept. Initial sollten<br />

Prävention oder Therapiemaßnahmen wie adäquate Schlafhygiene, Gewichtsreduktion und<br />

Meiden von Alkohol sowie Nikotin (Basismaßnahmen) im Vordergrund stehen.<br />

4.4.1 Änderung der Schlafposition<br />

Atemaussetzer im Schlaf treten häufig lageabhängig und bevorzugt in Rückenlage auf. In leichten<br />

Erkrankungsfällen kann daher eine Änderung der Schlafposition von der Rückenlage in eine seitliche<br />

Lage eine Besserung erzielen. Die Anzahl der Atempausen nimmt leicht ab. Ggf. kann auch<br />

das Schlafen mit hochgelagertem Oberkörper empfohlen werden.<br />

4.4.2 Medikation mit Sedativa bzw. Medikamenten mit sedativer Komponente<br />

Ähnlich wie Alkohol haben Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepinhypnotika und Sedativa<br />

zunächst einen schlafanstoßenden und -fördernden Effekt. Bei einmaliger Applikation oder Einnahme<br />

über einen kurzen Zeitraum tritt eine Verbesserung der Schlafkontinuität ein, in dem die<br />

Einschlafzeit verkürzt und das Durchschlafen gefördert wird. Nach Einnahme dieser Substanzen<br />

ist die Schlafarchitektur jedoch unphysiologisch verändert, je nach Benzodiazepin kommt es in<br />

mehr oder weniger starkem Ausmaß zu einer Unterdrüc??kung sowohl von Tief- wie auch von<br />

REM-Schlaf. Bei längerfristigem Gebrauch können diese Medikamente jedoch ihre hypnotische<br />

Potenz verlieren und zur Ausbildung einer Insomnie führen, die der Abhängigkeits- und Toleranzentwicklung<br />

gesehen werden muss. Eine medikamentös hervorgerufene pathologische Schlafarchitektur<br />

ist andererseits trotz der relativ guten Schlafkontinuität als Ursache für eine verminderte<br />

Leistungs- und Belastungsfähigkeit der Patienten am Tage anzusehen. Aus den genannten Gründen<br />

und unter Hinweis auf einen ggf. direkten atemdepressiven Effekt einiger Medikamente aus<br />

dem genannten Indikationsspektrum empfiehlt sich, Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />

von der Einnahme sedierender Medikamente (inklusive zentral dämpfender Analgetika)<br />

abzuraten.<br />

4.4.3 Alkohol<br />

Die Zusammenhänge zwischen Alkoholkonsum, <strong>Schnarchen</strong> und Schlafapnoe sind auch in epidemiologischen<br />

Studien mit statistisch hochsignifikanter Korrelation nachgewiesen worden. Alkohol<br />

hemmt die Aktivität des N. hypoglossus und des N. recurrens, ohne den N. phrenicus zu beeinflussen.<br />

Analog wird die Aktivität des M. genioglossus sowie des M. cricoarytaenoideus vermindert,<br />

während die Zwerchfellaktivität konstant bleibt.<br />

Abendlicher Alkoholgenuß kann <strong>Schnarchen</strong> provozieren, bei Schnarchern Hypopnoen und Apnoen<br />

hervorrufen und ein bestehendes obstruktives Schlafapnoe-Syndrom verschlechtern. Anzahl<br />

und Dauer der obstruktiven Apnoen nehmen zu, die mittlere Sauerstoffsättigung fällt ab und die<br />

Herzfrequenz nimmt zu. Auch im Schlaf steigt der Atemwegswiderstand unter Alkoholeinfluss an,<br />

ebenso der Verschlussdruck (upper airway closing pressure) und der mittlere Unterdruck, bevor<br />

Weckreaktionen auftreten.<br />

Sowohl die einmalige wie auch die längerfristige Einnahme von Alkohol führt zu deutlichen Veränderungen<br />

des Schlaf-EEGs. In verschiedenen Studien konnte zumindest während der ersten<br />

Stunde ein Übergang starken <strong>Schnarchen</strong>s in obstruktive Apnoen beobachtet werden. Alkohol unterdrückt<br />

REM-Schlaf in den ersten Schlafzyklen. Kompensatorisch kommt es zum Auftreten von<br />

REM-Schlaf (Rebound) im letzten Schlafdrittel, wenn der Alkohol abgebaut ist.<br />

Insbesondere bei Patienten mit chronischer Alkoholabhängigkeit findet sich im Vergleich zu gesunden<br />

Schläfern auch nach längerer Abstinenz immer noch eine gestörte Schlafkontinuität und<br />

eine deutliche Verminderung des Tiefschlafes. Bei längerfristiger Alkoholeinnahme finden sich Störungen<br />

der Schlafkontinuität in Form von Ein- und Durchschlafstörungen, die Schlafeffizienz ist reduziert.<br />

Zudem zeigen sich Störungen der Schlafarchitektur, insbesondere eine Verminderung des<br />

Tiefschlafes oder sein völliges Fehlen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

72


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Bei regelmäßigem abendlichen Alkoholkonsum besteht ebenso wie bei Rauchern und Adipösen<br />

eine verstärkte Hypoventilationsneigung. Da der Schweregrad einer <strong>SBAS</strong> sich unter Alkoholeinfluss<br />

konzentrationsabhängig verändert, kann eine CPAP-Therapie insuffizient werden. Strikter<br />

Verzicht insbesondere auf abendlichen Alkoholgenuss ist daher im Rahmen begleitender Therapiemaßnahmen<br />

bei allen Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen dringend zu empfehlen.<br />

4.4.4 Nikotin<br />

Die Beziehung zwischen Rauchen und apnoischer Aktivität während des Schlafes ist kontrovers.<br />

Es wurde in verschiedenen Studien gezeigt, dass Raucher mehr schnarchen als Nichtraucher. Als<br />

Ursache wird eine chronische Pharyngitis angenommen. Von allen Risikofaktoren bei stärkerer<br />

apnoischer Aktivität während des Schlafes ist das habituelle <strong>Schnarchen</strong> zweifellos der am besten<br />

korrelierende. Obwohl nicht alle Schnarcher unter dem Schlafapnoe-Syndrom (SAS) leiden, sind<br />

umgekehrt doch praktisch alle vom SAS betroffenen Patienten Schnarcher. Es ist erwiesen, dass<br />

andererseits viele habituelle Schnarcher nie ein SAS entwickeln, jedoch ist auch bekannt, dass es<br />

viele klinische Zwischenstadien zwischen trivialem <strong>Schnarchen</strong> und akuten Formen von SAS gibt.<br />

Trotz eines möglichen Zusammenhangs zwischen Rauchen und <strong>Schnarchen</strong> ließ sich in Studien<br />

nicht feststellen, dass der Tabakgenuss eine Rolle spielt hinsichtlich vermehrter apnoischer Aktivität.<br />

Unabhängig von dem Zusammenhang, der zwischen Rauchen und Apnoeaktivität besteht, ist<br />

allerdings eindeutig, dass Tabakgenuss dazu beiträgt, die von apnoischer Aktivität herrührenden<br />

schädlichen Effekte insbesondere diejenigen auf die Sauerstoffaufnahme zu katalysieren und zu<br />

verstärken. Tabakgenuss erzeugt eine deutliche Anreicherung des Blutes an Carboxyhämoglobin,<br />

wobei wegen der stärkeren Affinität des Pigments zum Sauerstoff die Sauerstoffaufnahme des<br />

Gewebes behindert wird. Die Hebung des Carboxyhämoglobinspiegels bewirkt eine Absenkung<br />

der Sauerstoffsättigung, die aber von den normalen Pulsoximetern nicht erfasst wird. Insofern ist<br />

die pulsoxymetrisch gemessenen Sauerstoffsättigung bei Rauchern falsch hoch. Tatsächlich stellt<br />

sich in der Pulsoxymetrie nur die Gesamtsättigung des oxygenierbaren Hämoglobins dar.<br />

Es bleibt festzustellen, dass der Tabakgenuss in keinem Zusammenhang mit stärkerer apnoischer<br />

Aktivität während des Schlafes zu stehen scheint, jedoch wirkt sich das Rauchen signifikant auf die<br />

Schwere der Sauerstoffentsättigungen aus. Deshalb ist es für Patienten mit Schlafapnoe-Syndrom<br />

unbedingt angeraten, vom Rauchen Abstand zu nehmen.<br />

4.4.5 Diabetes mellitus<br />

Aufgrund der zum Teil schwerwiegenden Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus, wie Erkrankungen<br />

des Herz-Kreislauf-Systems und des Nervensystems, sind auch Auswirkungen auf den<br />

Schlaf des Diabetikers zu erwarten. Im Rahmen durchgeführter Studien während Rehabilitationsmaßnahmen<br />

bei Patienten mit langjährig bestehendem Diabetes mellitus fanden sich im Vergleich<br />

zu einer gleichaltrigen Normalpopulation signifikant häufiger Schlafstörungen. Bei Diabetikern findet<br />

sich eine erhöhte Prävalenz des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms. Es konnte nachgewiesen<br />

werden, dass in Abhängigkeit vom Ausmaß der Sauerstoffentsättigungen bei Patienten mit<br />

obstruktiver Schlafapnoe das Ausmaß der Insulinresistenz zunahm. Dokumentiert wurde eine Abhängigkeit<br />

des morgendlichen Insulinblutspiegels und des Blutdrucks vom Apnoe-Index und dem<br />

Körpermasse-Index.<br />

Die diesbezüglich vorgelegten Studien dokumentieren, dass gerade bei bestehendem Diabetes<br />

mellitus die rechtzeitige Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen von besonderer Bedeutung<br />

ist.<br />

4.4.6 Adipositas<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

73


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Übergewichtigkeit beeinflusst den Schlaf in erster Linie über eine Veränderung der nächtlichen<br />

Atmung. Neben den obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen ist die alveoläre Hypoventilation<br />

zu nennen, bei deren Ausbildung das Gewicht eine wichtige Rolle spielt. Bei beiden Erkrankungen<br />

kommt es zu nachhaltigen Störungen der Schlafstruktur und konsekutiv häufig zu einer<br />

gesteigerten Tagesschläfrigkeit. Im therapeutischen Konzept dieser Atmungsstörungen ist die Gewichtsreduktion<br />

ein wesentlicher Pfeiler und sollte andere spezifische Therapieformen, wie die nasale<br />

Ventilation begleiten.<br />

Die Atmung ist bei Adipösen schon im Wachzustand gegenüber normalgewichtigen Vergleichspersonen<br />

verändert. Durch Fetteinlagerungen in Thoraxwand, Abdomen und Zwerchfell kommt es<br />

über eine verminderte Compliance zu einer gesteigerten Atemarbeit. Eine weitere Beeinträchtigung<br />

kann im Liegen, vor allem aber im Schlaf infolge verdickter Halsweichteile, hinzukommen. In<br />

der liegenden Position verringert sich zudem das Lungenvolumen, wodurch sich eine Hypoxämie<br />

auch ohne wesentliche Veränderungen im Atemmuster einstellen kann. Mit abnehmender Vigilanz<br />

zeigen sich langstreckige Hypoventilationen, die im REM-Schlaf oft am ausgeprägtesten sind.<br />

Daneben werden periodisch auftretende Hypopnoen mit entsprechenden Schwankungen der Sauerstoffsättigung<br />

infolge periodischer Atmung oder inkompletter Obstruktion der oberen Atemwege<br />

gesehen. Die Auswirkungen auf den Schlaf entsprechen denen bei Schlafapnoe: Rezidivierende<br />

Arousals sowie Störungen der Schlafstruktur mit Abnahme des Tiefschlafes. Konsekutiv leiden viele<br />

dieser Patienten an einer gesteigerten Tagesmüdigkeit.<br />

Die beschriebenen pathologischen Atmungsmuster treten nicht bei allen adipösen Patienten auf.<br />

Die Häufigkeit steigt jedoch mit dem Gewicht und dem Alter. Bei den betroffenen Patienten ist häufig<br />

eine reduzierte Atemantwort auf Hypoxie und Hyperkapnie festzustellen, die auf eine Störung<br />

der Atmungsregulation hindeutet.<br />

Unter allen Begleiterkrankungen der obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen ist die Adipositas<br />

die häufigste. Etwa 2/3 der OSA-Patienten sind adipös. Das Gewicht bei der Pathogenese<br />

der obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen (OSA) allein anzuschuldigen, ist trotz der<br />

unstrittigen Zusammenhänge jedoch sicher nicht richtig. Immerhin ist ein beträchtlicher Teil der<br />

OSA-Patienten nicht übergewichtig und viele Adipöse weisen keine schlafbezogenen Atmungsstörungen<br />

auf.<br />

Dennoch ist die Gewichtsreduktion eine wichtige therapeutische Maßnahme, die bei jedem adipösen<br />

Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen angestrebt werden sollte. Nachgewiesen ist<br />

[42], dass die Reduktion des Gewichts einen positiven Einfluss auf die nächtlichen Atmungsstörungen<br />

in der Weise hat, dass einige Patienten eine Behandlungsbedürftigkeit verlieren, bei anderen<br />

Patienten immerhin eine Senkung des notwendigen therapeutischen Drucks herbeigeführt<br />

werden kann, wobei letzteres insbesondere die Akzeptanz der Behandlung fördert. Der Effekt der<br />

Gewichtsreduktion ist allerdings nicht vorhersagbar, da kein linearer Zusammenhang zwischen<br />

Ausmaß der Adipositas und Ausprägung der OSA besteht. Bei Patienten mit milderen Formen<br />

schlafbezogener Atmungsstörungen ist die Diätberatung ein wesentlicher Aspekt der konservativen<br />

Therapie. In ausgeprägten Fällen sollte die Einleitung spezifischer Therapien, wie zum Beispiel<br />

der nasalen Ventilation aber nicht verzögert werden, zumal sich diese positiv auf die Gewichtsentwicklung<br />

auswirken kann.<br />

Selbst Selbsthilfegruppen wie der Sozialverband VdK - Fachverband Schlafapnoe/chronische<br />

Schlafstörungen - sehen dies durchaus kritisch: "Die entscheidende kausale Therapie besteht<br />

deshalb in der Reduktion des Körpergewichts. Die ausschließliche Diagnostik und Therapie einzelner<br />

Folgeerkrankungen - ohne Berücksichtigung der Adipositas - ist bestenfalls eine mehr oder<br />

weniger effektive symptomatische Palliation, ohne jedoch am Grundproblem etwas zu bewegen..."<br />

Eine häufige Frage von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen ist, ob körperliches<br />

Training zu einer Verbesserung ihres Schlafapnoe-Syndroms führen könne. Diesbezüglich durchgeführte<br />

Studien mit einem 6-monatigen Trainingsprogramm zeigten keine signifikante Änderung<br />

des Körpergewichts, der prozentualen REM-Schlafzeit, der basalen und der durchschnittlichen<br />

Sa02 vor und nach der Trainingsperiode. Es zeigte sich jedoch eine signifikante Abnahme der Apnoe/Hypopnoehäufigkeit<br />

nach der Trainingsperiode. Die Verbesserung des Schlafapnoe-Syndroms<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

74


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

wird aufgrund vorliegender Studienergebnisse am wahrscheinlichsten auf eine Verbesserung des<br />

Atemantriebs oder eventuell auf einen erhöhten Muskeltonus in der Pharynxmuskulatur durch einen<br />

Trainingseffekt zurückzuführen sein. Es sollte erwogen werden, körperliches Training für<br />

Schlafapnoe-Patienten als mögliche zusätzliche Therapiemethode parallel zur CPAP-Therapie anzubieten.<br />

Hinsichtlich der Therapie der Adipositas stehen diätetische Maßnahmen, Verhaltens- und Psychotherapie,<br />

Bewegungstherapie, medikamentöse Therapie, konservative interventionelle Therapie<br />

und chirurgische interventionelle Therapieverfahren zur Verfügung. Die Adipositas ist eine chronische<br />

Erkrankung, die ein individuelles und langfristiges und mehrgleisiges Therapiekonzept erfordert.<br />

Auf diese Weise können die Lebensqualität und die Lebenserwartung gebessert werden. Bei<br />

Extremformen der Adipositas werden die Langzeitergebnisse operativer Therapiemaßnahmen diskutiert.<br />

Langfristig angelegte multidisziplinäre Adipositasprogramme im Rahmen der konservativen<br />

Therapie konnten auch einige Jahre nach Behandlungsende einen überdauernden Therapieerfolg<br />

nachweisen. Siehe hierzu die aktuelle Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“.<br />

Diese Maßnahmen können z. B. im Sinne der Sekundärprävention als Patientenschulung (wenn<br />

sie von der Krankenkasse zugelassen ist) im Anschluss an eine Krankenbehandlung erbracht werden.<br />

4.5 Schlafapnoe und DRG´s<br />

Seit 2003 erfolgen die Abrechnungen stationärer Krankenhausbehandlungen entsprechend den<br />

Diagnosis Related Groups (DRG). Jeder stationäre Behandlungsfall ist gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien<br />

(DKR) zu kodieren, somit resultiert für jeden Fall genau eine DRG. Zusätzlich kann<br />

es Abschläge beim Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer (UGVD) oder Zuschläge beim<br />

Überschreiten der oberen Grenzverweildauer (OGVD) geben. Jede DRG hat ein Relativgewicht,<br />

welches, multipliziert mit den Basisfallwert des Krankenhauses, den Erlös ergibt.<br />

Bei der Prüfung der DRG-Abrechnung schlafmedizinischer Leistungen im Krankenhaus gilt es also<br />

zum einen weiterhin die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zu prüfen<br />

(s. Anlage 1), zum anderen sind die Dauer und die Kodierqualität (Haupt- und Nebendiagnosen,<br />

Prozeduren) zu prüfen.<br />

Bei der entsprechenden MDK-Prüfung ist die <strong>Arbeitshilfe</strong> zur DRG-Begutachtung (erstellt von der<br />

SEG-4 der MDK-Gemeinschaft) zu beachten.<br />

Die DRG E63Z Schlaf-Apnoe-Syndrom ist eine DRG ohne Schweregradeinteilung und wird nur<br />

durch die Hauptdiagnose E66.2 Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hypoventilation oder die<br />

Hauptdiagnose G47.3 Schlafapnoe definiert. Die UGVD beträgt 1 Tag, die OGVD 4 Tage, die mittlere<br />

Verweildauer (MVD) beträgt 2,3 Tage. Zusätzlich können/sollten auf der Abrechnung die Leistungen<br />

1-790 Kardiorespiratorische Polysomnografie und/oder 8-717.- Einstellung einer nasalen<br />

oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogner Atmungsstörung kodiert sein.<br />

Bei zweimaliger Abrechnung der DRG E63Z kurz hintereinander sollte das zweizeitige Verfahren<br />

hinterfragt werden, da es hierfür keinen medizinischen Grund gibt. Rein formal sind die Fälle bei<br />

korrekter Kodierung gemäß § 2 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2006 nur zusammenzuführen,<br />

wenn die Wiederaufnahme innerhalb der OGVD, d.h. innerhalb von 3 Tagen, erfolgt.<br />

Bei einer Verweildauer (VWD) von mehr als 3 Belegungstagen ist das Überschreiten der OGVD<br />

gegebenenfalls zu prüfen.<br />

2005 wurde die operative DRG E07Z Eingriffe bei Schlafapnoesyndrom neu im DRG-Katalog aufgenommen.<br />

Verschiedene Prozeduren (Eingriffe an der Nase, Tonsillektomien und Adenotomien<br />

bis hin zu plastischen Eingriffen am Velopharynx und der klassischen Uvulopalatopharyngoplastik)<br />

führen in Kombination mit der Hauptdiagnose G47.3 Schlafapnoe in diese DRG.<br />

Weitere häufige schlafmedizinische Diagnosen mit ihrer DRG-Zuordnung sind folgende:<br />

• G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen<br />

(Restless legs) → DRG B67C.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

75


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

• G47.4Narkolepsie und Kataplexie → DRG B81Z<br />

• G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen,<br />

F51.0 Nichtorganische Insomnie → DRG U64Z<br />

4.6 Sauerstofftherapie in der Schlafmedizin<br />

Als einziges Verfahren der Sauerstofftherapie hat sich bisher - abgesehen von der kurzzeitigen<br />

O2-Applikation in der Notfallmedizin - die Langzeit-Sauerstofftherapie etablieren können. Sie ist<br />

durch internationalen Konsens standardisiert [26, 32,33]. In Deutschland werden die Therapierichtlinien<br />

durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht<br />

[26, 32, 33].<br />

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung<br />

in der MDK-Gemeinschaft „Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie“ der<br />

Projektgruppe P34 Langzeitbeatmung MDS Mai 2004.<br />

Die Indikation zur Langzeit-Sauerstofftherapie (LTOT) ist gegeben, wenn<br />

• trotz voller Ausschöpfung der übrigen therapeutischen Möglichkeiten in der stabilen Phase der<br />

Erkrankung eine chronische arterielle Hypoxie mit in der Blutgasanalyse gemessenen pO2-<br />

Werten ständig unter 60 mmHg oder überwiegend unter 55 mmHg besteht und<br />

• �durch Sauerstoffapplikation eine deutliche Anhebung des pO2 auf mindestens 65 mmHg, besser<br />

auf altersentsprechende Werte nachgewiesen werden kann sowie<br />

• �durch Sauerstoff-Testatmung (mind. 30 Minuten, ggf. länger oder über Nacht [Schlaflabor])<br />

ausgeschlossen wurde, dass unter längerer O2-Zufuhr die Gefahr einer bedrohlichen Hyperkapnie<br />

(CO2-Narkose) besteht bzw. ausreichende Überwachungsmöglichkeiten gegeben sind<br />

(Eine leichte oder mäßiggradige Hyperkapnie ist als Ausdruck einer Entlastung der Atempumpe<br />

allerdings ausdrücklich erwünscht!).<br />

Liegen Anhaltspunkte für ein Cor pulmonale, eine pulmonale Hypertonie, eine manifeste Rechtsherzinsuffizienz<br />

oder eine hypoxisch bedingte Polyglobulie vor, kann eine Langzeit-<br />

Sauerstofftherapie auch indiziert sein, wenn die genannten Grenzwerte noch nicht unterschritten<br />

sind. Liegt keine andere Erklärung wie z. B. ein Shuntvitium vor, sollte in diesen Fällen bei sonst<br />

normoxämischen Patienten immer nach nächtlichen Hypoxämien gefahndet werden.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

76


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Eine exakte Umsetzung der in den Leitlinien aufgeführten Verordnungskriterien für die Langzeit-<br />

Sauerstofftherapie ist in der Begutachtung nicht realisierbar. So fordert die Fachgesellschaft [11-<br />

13] den Nachweis einer Hypoxämie mit Unterschreitung des Grenzwert-pO2 von 55 mmHg in drei<br />

Blutgasuntersuchungen in einer Zeit von vier Wochen, und zwar in der stabilen Phase der Erkrankung.<br />

Diese Voraussetzungen erfüllt kein einziger sauerstoffpflichtiger Patient, der zur Entlassung<br />

aus der Klinik mit einem Sauerstoffgerät versorgt werden soll. Auch ist der pO2 ja nur ein Indiz dafür,<br />

dass genügend physikalisch gelöster Sauerstoff im Blut vorhanden ist, um eine ausreichende<br />

Sättigung des Hämoglobins gewährleisten zu können. Ein „normaler“ pO2 garantiert noch längst<br />

nicht, dass die verfügbare Sauerstoffkonzentration ebenfalls normal ist. Und letztlich sind viele mitgeteilte<br />

Befunde keine tatsächlichen Ruhewerte; was oft erst am pCO2-Anstieg während der Sauerstoffinhalation<br />

zu erkennen ist:<br />

Beispiel:<br />

Diese Patientin wäre mit einem pO2 von 57,3 mmHg nach „harten“ Kriterien keine Kandidatin für<br />

eine LTOT. Betrachtet man aber den Anstieg des pCO2 unter der Sauerstoffinhalation, ergäbe sich<br />

ein rechnerischer Ruhe-pO2 von ca. 50 mmHg! In der Klinik hat die Frau übrigens „Sauerstoffduschen“<br />

erhalten, das sollte zuhause auch so fortgesetzt werden („2-3x 1/2 Std.“)<br />

Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie [11-13] soll bei<br />

chronischer Hypoxämie Sauerstoff über insgesamt mindestens 16 h/d zugeführt werden, d.h. vor<br />

allem während der Nachtstunden und tagsüber je nach Möglichkeit. Der einzustellende Flow muss<br />

durch Sauerstoff-Testatmung in Ruhe und ggf. bei Belastung ermittelt werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen<br />

(BGA) sollen gewährleistet sein. Die notwendige Mitwirkungsbereitschaft des<br />

Patienten muss vorausgesetzt werden. Hierzu gehört auch, dass Raucher den Nikotinkonsum einstellen.<br />

Ausgehend von der wissenschaftlich begründeten Annahme, dass häufig oder über längere Zeit<br />

auftretende Hypoxämien nicht nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung, sondern auch ein Risiko<br />

darstellen, an schwerwiegenden Sekundärkomplikationen zu erkranken, etablieren sich seit einigen<br />

Jahren verschiedene von der LTOT abgeleitete Therapieformen bei am Tage und in Ruhe<br />

noch normoxämischen Patienten, die<br />

• �bei körperlicher Belastung schwere und anhaltende Hypoxämien entwickeln,<br />

• �zu intermittierenden Hypoxämien neigen, z. B. bei Infektexazerbationen chronischer bronchopulmonaler<br />

Erkrankungen oder<br />

• nächtliche Hypoxämien aufweisen.<br />

Da viele Formen schlafbezogener Atmungsstörungen mit O2-Mangelzuständen einhergehen, kann<br />

auch die Sauerstofftherapie grundsätzlich in das therapeutische Spektrum dieser Erkrankungen<br />

einzubeziehen sein, und zwar als alleinige oder supplementäre Behandlung. Die Frage der O2-<br />

Therapie stellt sich insbesondere, wenn im Einzelfall eine nächtliche Überdrucktherapie nicht toleriert<br />

wird, nicht möglich (kardiale Nebenwirkungen) oder nicht ausreichend (ungenügende Oxygenierung<br />

trotz Beatmung) ist.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

77


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist die O2-Therapie ohne praktische Bedeutung.<br />

Zwar kann grundsätzlich durch Sauerstoffzufuhr der arterielle pO2 gebessert, in manchen Fällen<br />

sogar annähernd konstant gehalten werden. Eine Reduktion der Apnoefrequenz ist im Vergleich<br />

mit anderen Therapieformen jedoch nicht zu erwarten. Obstruktion, Schlaffragmentation und viele<br />

der damit verbundenen kardiovaskulären Einflüsse bleiben damit als schädigende Mechanismen<br />

weiterbestehen. Eine O2-Therpie supplementär zur CPAP-Therapie ist nur bei zusätzlichen hypoxämischen<br />

Begleiterkrankungen mit schwerer Hypoxämie indiziert (z. B. Lungenfibrose, COPD).<br />

Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) stellt die wichtigste bronchopulmonale Erkrankung<br />

dar, bei der es unabhängig vom Vorliegen eines OSAS und unabhängig von einer am<br />

Tage nachzuweisenden Ruhe- oder Belastungshypoxämie zu nächtlichen O2-Mangelzuständen<br />

kommen kann. Ursächlich werden schlafunabhängige wie auch schlafabhängige Faktoren diskutiert.<br />

Durch die nächtlichen Hypoxämien kommt es zur Verschlechterung der Schlafqualität (verkürzte<br />

Schlafdauer, verminderte Schlaftiefe) sowie zu kardialen, hämodynamischen und hämorheologischen<br />

Effekten. Regelmäßig ist bei länger bestehender Erkrankung eine hypoxisch bedingte<br />

pulmonalarterielle Drucksteigerung zu erwarten, häufig treten kardiale Arrhythmien auf. Im<br />

Mittelpunkt der Behandlung steht - nach Optimierung der medikamentösen Therapie - die kontinuierliche<br />

nächtliche pernasale Sauerstoffgabe, welche die Hypoxämien weitgehend beseitigen und<br />

zu einer Verbesserung der Schlafqualität führen kann. Zumindest bei Patienten mit einer respiratorischen<br />

Globalinsuffizienz ist wegen der Gefahr einer im Schlaf zunehmenden CO2-Retention<br />

(s.o.) oft die Therapieeinleitung unter adäquater Überwachung erforderlich.<br />

Tritt eine COPD in Verbindung mit einem obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom auf, spricht man von<br />

einem Overlap-Syndrom. Bei mehr als 13% der COPD-Patienten liegt ein Overlap-Syndrom vor.<br />

Von Wechselbeziehungen verschiedener Art zwischen beiden Erkrankungen ist auszugehen, wobei<br />

sich die Wirkungen bezüglich Ventilation und Gasaustausch, wie auch im Hinblick auf die kardiovaskulären<br />

Folgeerkrankungen potenzieren können (höchstes Risiko für die Entstehung einer<br />

respiratorischen Insuffizienz und einer pulmonalen Hypertonie). Die Therapie besteht in einer<br />

CPAP- oder IPPV- Therapie, wobei häufig eine Kombination aus mechanischer Atemunterstützung<br />

und O2-Insufflation erforderlich ist. CPAP ist oft nicht ausreichend bzw. wird wegen des notwendigen<br />

hohen Druckniveaus nicht toleriert. Die Indikation zur Sauerstofftherapie ist nach den bereits<br />

beschriebenen Standards zu stellen, was ausdrücklich auch für die Voraussetzungen (z. B. Tabakrauchabstinenz!)<br />

gilt.<br />

Grundsätzlich steht bei <strong>SBAS</strong> im Rahmen einer bronchopulmonalen Erkrankung die Optimierung<br />

der medikamentösen Therapie an erster Stelle. Im Zentrum der Therapie schlafbezogener Hypoxämien<br />

bei COPD steht allerdings die Sauerstofftherapie, wenn eine relevante Hypoventilation<br />

ausgeschlossen ist. Durch die pernasale Insufflation von Sauerstoff bei Nacht können die nächtlichen<br />

Hypoxämien weitgehend beseitigt und die Schlafqualität verbessert werden. Die Sauerstofftherapie<br />

sollte daher schon frühzeitig, auch bei Normoxämie am Tag, Anwendung finden. Die Indikation<br />

zur nächtlichen O2-Therapie sollte bei einer mittleren O2-Sättigung unter 90%, einer minimalen<br />

O2-Sättigung unter 85% bzw. bei Entsättigungen unter 90% während mehr als 30% der Gesamtmesszeit<br />

geprüft werden. Mechanische Therapieformen (CPAP, IPPV) können bei schwerer,<br />

symptomatischer Hyperkapnie bzw. respiratorischer Insuffizienz in Folge einer Atempumpenermüdung<br />

zusätzlich notwendig werden. Beim Overlap-Syndrom ist häufig eine Kombination aus mechanischen<br />

Therapieverfahren (CPAP bzw. Selbstbeatmung) und Sauerstoffinsufflation erforderlich.<br />

Auch beim nächtlichen Asthma bronchiale kann es in jeder Altersgruppe vereinzelt zu schlafspezifischen<br />

Veränderungen der Atemregulation kommen mit Hypoxämien und verzögerter Weckreaktion<br />

bei Verschluss der Atemwege während der Tiefschlafphasen wodurch möglicherweise die erhöhte<br />

Sterblichkeit von Asthmatikern bei Nacht bedingt ist. Das therapeutische Vorgehen ist vergleichbar<br />

dem bei der COPD.<br />

Restriktive Lungenerkrankungen (z. B. ausgedehnte Pleuraschwarten nach früherer Tbc, Deformitäten<br />

bei Skoliose, Postpolio-Syndrom oder nach Thoraxoperationen) und Erkrankungen des neuromuskulären<br />

Formenkreises im weitesten Sinne (Muskeldystrophie Duchenne, spinale Muskelatrophie,<br />

ALS, Polyneuritiden) führen zur Ermüdung der Atemmuskulatur. In den meisten Fällen<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

78


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

tritt zunächst eine Hyperkapnie auf. Der gesteigerte Atemantrieb kann eine ausreichende Oxygenierung<br />

aufrechterhalten - wenn sich eine Polyglobulie entwickelt - imponiert jedoch klinisch bei geringster<br />

körperlicher Belastung als „Atemnot" und führt nicht selten zur unkritischen Verordnung<br />

von Sauerstoffgeräten. Kurzfristige Sauerstoffgaben sind bei diesen Krankheitsbildern wenig hilfreich,<br />

längerfristige O2-Gaben provozieren manchmal eine CO2-Narkose. Das Therapieprinzip ist<br />

die frühzeitige Entlastung der Atemmuskulatur durch eine intermittierende, nichtinvasive nasale<br />

IPPV-Beatmung.<br />

Eine Cheyne-Stokes-Atmung (CSA) wird bei bis zu 50% der Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA<br />

3-4 nachgewiesen. Eine stark gestörte Schlafstruktur, häufige Arousals, Entsättigungen und Sympathikusaktivierung<br />

treten als Folge der CSA auf. Wahrscheinlichste Ursache der CSA ist die<br />

Überempfindlichkeit der Atmungsregulation auf CO2 mit Abfall des pCO2 im Schlaf unter die Apnoeschwelle.<br />

Sowohl unter nCPAP als auch unter O2-Therapie kann eine ca. 50%ige Reduktion<br />

der CSA erzielt werden. Eine Reihe von Untersuchern konnten einheitlich nachweisen, dass eine<br />

Low-Flow-Sauerstofftherapie (in der Regel 2-4 l O2/min) zu einer ca. 50%igen Reduktion der in<br />

CSA verbrachten Zeit führt. Die Schlafstruktur wird verbessert, die Zahl der Arousals nimmt ab, die<br />

Belastungsfähigkeit und auch die kognitive Funktion können sich unter der Therapie verbessern.<br />

Zahlreiche Patienten mit CSA erhalten eine Langzeit-Sauerstofftherapie. Zwar liegen für diese Behandlung<br />

klinische Erfahrungen einer Verbesserung des Befindens der Patienten vor, Daten aus<br />

kontrollierten Studien fehlen aber bislang (siehe 4.1.7).<br />

Hinter dem Begriff „zentrale Schlafapnoe“ verbergen sich Krankheitsbilder mit sehr unterschiedlichen<br />

Mechanismen und Atemmustern. Neben den verschiedenen Formen der Überdruck- und Beatmungstherapie<br />

existieren nur in Einzelfällen medikamentöse Alternativen. Allerdings werden zentrale<br />

Schlafapnoesyndrome meist zu häufig diagnostiziert. Nicht selten verstecken sich doch obstruktive<br />

Formen dahinter. Manche Patienten bewegen bei der Apnoe mehr die Atemhilfsmusulatur<br />

im Schulterbereich, so dass dann die Thoraxbewegung scheinbar fehlt. Abhilfe schaffen in Grenzfällen<br />

Messungen mit Oesophaguskatheter.<br />

Zur nächtlichen Sauerstofftherapie (ohne oder mit Beatmung) ist ein Sauerstoffkonzentrator bis zu<br />

einem Flow von 5 l/min in der Regel das geeignete Hilfsmittel. Besteht Sauerstoffpflicht auch tagsüber,<br />

richtet sich die Auswahl des Hilfsmittels nach den o.a. Leitlinien zur LTOT.<br />

4.7 Neurologisch-psychatrische Aspekte der Schlafmedizin<br />

Es gibt eine Vielzahl an neurologischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen, die zu einer Störung<br />

des Schlafes führen.<br />

Eine der häufigsten Störungen ist die Insomnie. Dabei am häufigsten ist die idiopathische Insomnie.<br />

Es bestehen hartnäckige Einschlafstörungen über mindestens einen Monat. Die Ursachen<br />

sind oft unklar, eine ambulante Diagnostik und Therapie reicht oftmals aus (Schlaftagebücher,<br />

Verhaltenstherapie). Ebenfalls häufig ist eine Fehlbeurteilung des Schlafs, bei der die Schläfrigkeit<br />

ohne objektiven Nachweis einer Schlafstörung in den technischen Befunden bleibt.<br />

Kritisch bleibt hierbei die Anwendung von schlaffördernden Substanzen: es kommt oft zu erheblichen<br />

Nebenwirkungen, auch bei neueren Substanzen, die den Rhythmus und die Schlaftiefe beeinflussen.<br />

Lange völlig vergessen wurde die Narkolepsie. Die Diagnosestellung beinhaltet übermäßige<br />

Schläfrigkeit und das Auftreten von Kataplexien und REM-Schlaf-Phänomenen wie Schlafparalysen<br />

und hypnagoge Halluzinationen. Ausgeprägt ist die Tagesmüdigkeit. Die Patienten geben eine<br />

permanente Müdigkeit an, die in kurzen Einschlafattacken gipfelt. Diese treten bei ca. 70% der Patienten<br />

auf. Auslösend könne gleichbleibende Bewegungsabläufe oder Beschäftigungen sein (z. B.<br />

Zug- oder Busfahrt). Während der damit verbundenen Phasen der Vigilanzminderung kommt es<br />

oftmals zu automatischem Verhalten. So werden beispielsweise Tätigkeiten ausgeführt, ohne dass<br />

sich die Patienten später daran erinnern.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

79


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Der Schlafdrang wird mit Hilfe des Multiplen-Schlaflatenz-Test (MSLT) objektiviert. In ruhiger Umgebung<br />

wird tagsüber bei den betreffenden Patienten fünfmal im 2-stündigen Rhythmus eine Polysomnografie<br />

abgeleitet. Eine Schlaflatenz unter 5 Minuten ist hierbei als pathologisch anzusehen.<br />

Die Behandlung ist schwierig, meist lassen sich nur die Kataplexien deutlich verbessern.<br />

Das Restless Legs Syndrom (und die Periodischen Beinbewegungen im Schlaf) sind häufige Erkrankungen.<br />

Die Prävalenz beträgt bis zu 5%, ca. 10% sind hereditär.<br />

Die Diagnose Restless Legs Syndrom ist anamnestisch einfach zu erheben: es imponieren unangenehme<br />

Empfindungen der Beine, die meist kurz vor Schlafbeginn auftreten und einen Bewegungsdrang<br />

der Beine verursachen. Eine stationäre Abklärung ist meistens nicht erforderlich. Zufallsbefunde<br />

im Rahmen der PSG bei <strong>SBAS</strong> ohne entsprechende Symptomatik bedürfen oft keiner<br />

gezielten Therapie und Kontrolle.<br />

Die periodischen Beinbewegungen im Schlaf werden von den Patienten selbst in der Regel nicht<br />

wahrgenommen und verursachen oftmals Durchschlafstörungen oder Tagesschläfrigkeit durch<br />

Schlafunterbrechungen, die mit den Beinbewegungen einhergehen. Polysomnografisch finden sich<br />

bei beiden Störungen regelhafte Muskelkontraktionen zwischen 0,5 - 5 Sekunden in 20- bis 40-<br />

Sekunden-Intervallen (gezählt werden Episoden von vier und mehr Bewegungen), die Arousal verursachen<br />

können.<br />

Beinbewegungen sind oft assoziiert mit Schlafapnoe, Restless Legs Syndrom und Narkolepsie.<br />

Die Behandlung erfolgt heute oftmals mit Dopaminagonisten oder Dopaminergika.<br />

Epilepsien treten oftmals im Schlaf assoziiert auf. Eine diagnostische Abklärung erfordert Erfahrung<br />

und die Möglichkeit, ein Standard-EEG in der Polysomnografie abzuleiten.<br />

4.8 Schlafbezogene Atmungsstörungen in der Pädiatrie<br />

Schlafbezogene Atmungsstörung (<strong>SBAS</strong>) im Kindesalter sind häufig. Etwa 10% der Kinder im Vorschulalter<br />

schnarchen, bei etwa 1% der vier- bis fünfjährigen Kinder liegt ein manifestes obstruktives<br />

Schlafapnoesyndrom (OSAS) meist aufgrund einer adenotonsillären Hyperplasie vor. Da sich<br />

das OSAS bei Kindern bezüglich Ätiologie, Klinik, polysomnographischer Ergebnisse und Verlauf<br />

zum Teil erheblich von dem bei Erwachsenen unterscheidet, können die Erkenntnisse der Erwachsenmedizin<br />

nicht ohne weiteres auf Kinder übertragen werden (Tab. 13). Mögliche Folgen der Erkrankung<br />

sind Wachstumsstörungen, Verhaltensstörungen, intellektuelle Defizite sowie kardiovaskuläre<br />

Erkrankungen.<br />

Säuglingsschlafapnoe Altersgipfel Zentral Obstruktiv<br />

Frühgeborenes 37.SSW X -<br />

Obstruktive Schlafapnoe bei Säuglingen<br />

Angeborenes zentrales Hypoventilationssyndrom<br />

- - X<br />

- X -<br />

„Apparent life threatening event“ 2-6 Monat ? ?<br />

Plötzlicher Kindstod 2-6 Monat ? ?<br />

Zentrales Schlafapnoesyndrom - X -<br />

Obstruktives Schlafapnoesyndrom im<br />

Kindesalter<br />

4-5. Lebensjahr - X<br />

Tabelle 13: Unterteilung von <strong>SBAS</strong> im Säuglings- und Kindesalter nach Alter und vorherrschender Atmungsstörung<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

80


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Folgende Krankheitsbilder gehen mit einer Prädisposition zu obstruktiven Apnoen einher (Hirth<br />

2001):<br />

• Kraniofaziale Fehlbildungen, z. B. Choanalatresie, Mikrognathie, Makroglossie, Pierre-Robin-<br />

Sequenz, Down-Syndrom<br />

• Anomalien der Trachea, der Bronchien, z. B. Tracheomalazie, Instabilität des Larynx<br />

• Gefäßfehlbildungen z. B. gedoppelter Aortenbogen<br />

• Hyperplasie lymphatischen Gewebes, z. B. Adenoide, Tonsillenhyperplasie<br />

Die Beurteilung schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter ist schwierig und erfordert eine<br />

genaue Kenntnis der kindlichen Atmungs- und Kreislaufphysiologie. Zudem sind die Interaktionen<br />

zwischen Schlaf-/Wachsystem und Erkrankungen im Kindesalter als noch weitgehend unbekannt<br />

anzusehen.<br />

Die physiologischen Funktionen erfahren innerhalb des ersten Lebensjahres ihre stärksten Veränderungen,<br />

bedingt durch die Reifung des Zentralnervensystems. Zu den wesentlichsten Veränderungen,<br />

die aber selbst innerhalb der Normbereiche eine breite Streuung zeigen, gehören signifikante<br />

Rückgänge bei:<br />

• Paradoxatmung<br />

• Anteil des aktiven Schlafs (TST)<br />

• Periodische Atmung<br />

• Atempausen von mehr als 2 Sekunden<br />

• Atemfrequenz<br />

• Sauerstoffdruckabfälle von mehr als 10 mmHg/Stunde<br />

• Anteil niedriger Sauerstoffdrücke (weniger als 50 mmHg)<br />

Die CO2-Empfindlichkeit verändert sich kaum, nur bei Frühgeborenen ist sie herabgesetzt.<br />

Die wesentlichsten schlafbezogenen Atmungsstörungen im Kindesalter sind:<br />

• Frühgeborenenapnoe<br />

• Anscheinend Lebensbedrohliche Ereignisse im Säuglingsalter (ALTE)<br />

• Kindliche Apnoe<br />

• Obstruktive Schlafapnoe<br />

• Zentrale Hypoventilation, Sonderform: Undines Fluch Syndrom<br />

• Sekundäre Hypoventilation<br />

• Plötzlicher Kindstod (SIDS)<br />

Symptome bzw. Folgen schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter [88]<br />

• <strong>Schnarchen</strong>, Mundatmung, nächtliches Schwitzen, unruhiger Schlaf<br />

• Gedeihstörungen, Wachstumsretardierung, Infektanfälligkeit<br />

• Sprachentwicklungsverzögerung<br />

• Konzentrations- und Verhaltensstörungen, motorische Unruhe, Hyperaktivitätssyndrom, aggressives<br />

Verhalten, Schulprobleme<br />

• Kardiovaskuläre Erkrankungen (pulmonale Hypertonie, Cor pulmonale, seltener Herzrhythmusstörungen,<br />

Hypertonus)<br />

Bei Verdacht auf das Vorliegen schlafbezogener Atmungsstörungen bei Kindern sind zunächst andere<br />

Erkrankung abzuklären:<br />

• Stoffwechselstörungen<br />

• Virusinfektionen<br />

• Fehlbildungen<br />

• Erkrankungen des Tracheobronchialsystems (u.a. Asthma bronchiale)<br />

• neuromuskuläre und Muskelerkrankungen<br />

• Malformationen<br />

• Endogene Erkrankungen<br />

• Herz-/Kreislauferkrankungen<br />

Die Symptomatik der einzelnen schlafbezogenen Atmungsstörungen ist unterschiedlich.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

81


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Auffällig werden die Kinder oft erst durch Wachstumsretardierung, verzögerte Sprachentwicklung,<br />

Konzentrationsschwäche, Knie-Ellenbogenlage, Mundatmung, kloßige Sprache oder - bereits<br />

Spätfolge - durch die Entwicklung eines Cor pulmonale.<br />

Generell ist zu beachten, dass sich die klinische Symptomatik anders darstellt als bei Erwachsenen,<br />

stark altersabhängig variiert und auch von der Art der Atmungsstörung abhängt. Die Tagesmüdigkeit,<br />

das Leitsymptom der Schlafapnoe im Erwachsenenalter, fehlt fast völlig. Die klinischen<br />

Symptome reichen vom apnoeischen Zustand, Zyanose, Blässe, Apathie, Muskeltonusverlust,<br />

nächtlichem Schwitzen und geräuschvollen Atmen bis zu kaum auffallenden oder völlig fehlenden<br />

Symptomen (z. B. SIDS).<br />

Wenn bei entsprechender Symptomatik Ursachen der Atmungsstörungen nicht zu finden sind oder<br />

nachdem eine Grundkrankheit festgestellt wurde, die nicht kausal zu behandeln ist, sollte eine polysomnografische<br />

Untersuchung durchgeführt werden. Die Bewertung der Ergebnisse im Bezug<br />

auf ihren Krankheitswert kann nur im Einzelfall geschehen, da das jeweilige Krankheitsbild und das<br />

Alter des Kindes Berücksichtigung finden müssen.<br />

Aufgrund der Schwere der Erkrankung, der unklaren Ursachen und der relativen Häufigkeit (40%<br />

der Todesursachen im Säuglingsalter) soll der plötzliche Kindstod (SIDS) an dieser Stelle näher<br />

beschrieben werden. SIDS bezeichnet einen Todesfall bei anscheinend gesunden Säuglingen,<br />

dessen Ursache weder anamnestisch noch durch Obduktion zu klären ist. Weltweit wurden Studien<br />

durchgeführt, die als Risikofaktoren Bauchlage, ausschließliche Flaschenernährung und Raucherhaushalte<br />

erkennen ließen. Durch eine intensive Aufklärung in der BRD konnte immerhin die<br />

Inzidenz des SIDS um 40% gesenkt werden. Entscheidend ist die Prävention, die sich auf das<br />

Vermeiden der Bauch- und Seitenlage als Schlafposition bezieht, das Vermeiden des Überdekkens<br />

durch die Verwendung eines Schlafsackes sowie auf das Vermeiden des Rauchens.<br />

Zur Risikoabschätzung im Einzelfall muss eine umfassende Differentialdiagnostik inklusive Polysomnografie<br />

(bzw. kardiorespiratorischer Polygrafie = CRG) betrieben werden. Besonders gefährdet<br />

sind:<br />

• Risikofrühgeburten und Neugeborene mit ausgeprägter kardiorespiratorischer Symptomatik<br />

• Kinder mit Zustand nach ALTE<br />

• SIDS- Folge- und Mehrlingsgeschwisterkinder<br />

• Kinder mit spezieller neurovegetativer Symptomatik<br />

Bei Säuglingen mit Atmungsregulationsstörungen treten gehäuft folgende neurovegetativen Symptome<br />

auf:<br />

• Übermäßiges Spucken und Erbrechen bei gastroösophagealem Reflux<br />

• Trinkschwierigkeiten mit gestörter Koordination beim Saugen, Schlucken und Atmen<br />

• Exzessives Schwitzen im Schlaf<br />

• Atempausen von mehr als 15 Sekunden ohne Begleitsymptome, bzw. weniger als 15 Sekunden<br />

mit Begleitsymptomen (Zyanose, Blässe, Muskelhypotonie)<br />

• Anfälle von Zyanose, Blässe, Tonus- und Bewusstseinsverlust unklarer Ätiologie.<br />

Infektionen, kardiale, neurologische und metabolische Erkrankungen müssen abgeklärt werden,<br />

zusätzlich ist eine Polysomnografie notwendig. Kinder mit einem erhöhten Risiko können zuhause<br />

mit einem Heimmonitor im Schlaf überwacht werden, auch wenn der präventive Wert dieser Überwachung<br />

noch nicht bewiesen ist. Je nach der technischen Ausstattung des Monitors können bedrohliche<br />

Apnoen, Bradykardien und/oder Hypoxämien erkannt werden. Eine Schulung der Eltern<br />

in der Säuglingsreanimation ist Voraussetzung. Auch unter einer Monitorüberwachung ist es schon<br />

zu plötzlichen Todesfällen gekommen.<br />

Bei der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Kindesalter ist eine interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit (HNO-Heilkunde, Kieferchirurgie und -orthopädie, Neuropädiatrie,<br />

Neuropsychologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Allergologie und Pädiatrie) notwendig.<br />

Die Variabilität der physiologischen Funktionen des Schlaf-Wachsystems ist besonders im Säuglingsalter<br />

so groß, dass der Krankheitswert der klinischen Symptome und auch der Laborwerte nur<br />

im Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters des Kindes und der Atmungsstörung einzuschätzen<br />

ist (Tab. 14). Neben der kausalen Behandlung der Grundkrankheit, Beseitigung von Problemfaktoren<br />

und medikamentöser Behandlung ist auch bei Kleinkindern eine nasale Maskenbeatmung<br />

möglich. Eine lange Gewöhnungsphase und eine individuelle Maskenanpassung sind Vorausset-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

82


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

zungen für das Gelingen einer Beatmungstherapie bei Kleinkindern. Neben der nCPAP- kommt<br />

auch die Bi-Level-CPAP-Therapie zum Einsatz. Diese ist besonders dann effektiv, wenn es sich<br />

um Atmungs- steuerungsversagen, Hypoventilationssyndrome oder obstruktive Phänomene handelt,<br />

die einen sehr hohen Beatmungsdruck benötigen.<br />

Grenzwerte polysomnografischer Parameter bei Kindern<br />

Zentrale Apnoen Dauer >15 s ohne Begleitsymptomatik oder Dauer 3 s mit Sauerstoffabfall um mind. 4% auf unter 90% und Bradykardien<br />

(>5/h)<br />

OSAS Rezidivierende Apnoen/Hypopnoen >5 s. Dauer mit Entsättigungen und/oder<br />

Bradykardien >10/h<br />

Hypopnoen Reduktion des Atemzugvolumens auf 3 s. mit Sauerstoffabfall um<br />

mindestens 4% unter 90%<br />

Tabelle 14: Grenzwerte polysomnografischer Parameter bei Kindern 13 - meist wird schon ein AHI > 1/h als<br />

pathologisch angesehen, die klinische Relevanz dieses Grenzwertes ist jedoch umstritten [88]<br />

Die Arbeitsgruppe Pädiatrie der Deutschen Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin<br />

(DGSM) in der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin hat eine Indikationsliste<br />

zur Diagnostik und Differentialdiagnostik im pädiatrischen Schlaflabor erstellt (Tab: 15).<br />

1. Atmungssystem<br />

Atmungsstörungen im Schlaf (zentrales und obstruktives Schlafapnoesyndrom, Hypoventilationssyndrome),<br />

obstruktive Atemwegserkrankungen (z. B. schlafbezogenes Asthma bronchiale), Aspirationssymptomatik,<br />

chronische therapieresistente Infektionen der oberen und unteren Atemwege,<br />

Tonsillenhyperplasie 11 , Adenoide Vegetationen, restriktive pulmonale Erkrankungen, Fehlbildungen<br />

mit Atmungsstörungen (z. B. Thoraxdeformitäten)<br />

2. Herzkreislaufsystem<br />

Kongenitale Herzfehler, bradykarde und tachykarde Herzrhythmusstörungen, Kardiomyopathie<br />

3. Nervensystem und Psyche<br />

Schlafbezogene Epilepsien, Fehlbildungssyndrome, Dyssomnien, Parasomnien, posttraumatische<br />

Störungen, neuromuskuläre und neurodegenerative Störungen, Enuresis nocturna, Verhaltensstörungen<br />

(z. B. Hyperaktivität), Vigilanzstörungen und Leistungsdefizite (z. B. Konzentrationsstörungen)<br />

unklarer Genese.<br />

4. Gastroenterologie und Stoffwechsel<br />

Gastroösophagealer Reflux, Fehlbildungen des Magen-Darm-Traktes, Muskeldystrophien, Mukopolysaccharidosen,<br />

Stoffwechselstörungen mit gestörtem Schlaf-Wach-Rhythmus, endokrinologische<br />

Erkrankungen mit schlafbezogener Symptomatik.<br />

5. Myopathien<br />

6. Kraniofaziale Symptomatik<br />

Kongenitale Fehlbildungen (z. B. Pierre-Robin-Sequenz), Traumafolgen mit Wachstumshemmungen,<br />

Dysgnathien.<br />

11 Bei pädiatrisch und HNO-ärztlich eindeutig gestellter AT/TE-Indikation ist eine Notwendigkeit für eine<br />

präoperative Schlafuntersuchung nur dann gegeben, wenn nicht aus differentialdiagnostischen Gründen<br />

daran zu zweifeln ist, dass Adenoide oder Tonsillenhyperplasie die Symptomatik ausschließlich verursachen.<br />

Bei klinischen Hinweisen auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom ohne eindeutige pädiatrisch oder HNOärztlich<br />

gestellte OP-Indikation (z. B. bei fehlenden rezidivierenden Tonsillitiden) sollte eine kardiorespiratorische<br />

Polygrafie erfolgen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

83


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

7. Genetisch bedingte Erkrankungen mit schlafbezogenen Störungen<br />

(z. B. Prader-Willi-Syndrom)<br />

8. SID-Risiko<br />

Säuglinge mit anamnestischen oder klinischen Risikosymptomen für schlafbezogene Atmungsstörungen.<br />

Tabelle 15: Indikationsliste zur Diagnostik und Differentialdiagnostik im pädiatrischen Schlaflabor (Niewerth<br />

2000)<br />

Als Anmerkung zu Punkt 1 ist festzustellen, dass bei pädiatrisch und HNO-ärztlich eindeutig gestellter<br />

AT/TE-Indikation eine Notwendigkeit für eine präoperative Schlafuntersuchung nur dann<br />

gegeben ist, wenn nicht aus differentialdiagnostischen Gründen daran zu zweifeln ist, dass Adenoide<br />

oder Tonsillenhyperplasie die Symptomatik ausschließlich verursachen. Bei klinischen Hinweisen<br />

auf ein obstruktives Schlafapnoesyndrom ohne eindeutige pädiatrisch oder HNO-ärztlich<br />

gestellte OP-Indikation (z. B. bei fehlenden rezidivierenden Tonsillitiden) sollte eine kardiorespiratorische<br />

Polygrafie erfolgen.<br />

4.9 Qualitätssicherung in der Schlafmedizin<br />

Am 11. November 2004 ist die Änderung der Anlage A Nr. 3 der „Richtlinie zur Bewertung medizinischer<br />

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinie)“<br />

des gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten (BAnz. Nr. 213 S. 22699). Im Zuge der<br />

Aufnahme der kardiorespiratorischen Polysomnografie in den einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

zum 01. April 2005 wurde die bisherige Nr. 3 „Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe“ durch eine<br />

neue Nr. 3 „Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und Therapie<br />

der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ ersetzt. Die Richtlinie regelte bislang, dass die in 4<br />

Stufen angelegte Diagnostik bis zur Stufe 3 (Polygrafie) grundsätzlich ambulant, die Stufe 4 (Polysomnografie)<br />

stationär erfolgen solle. Mit der Überarbeitung der Richtlinie kann nun die Polysomnografie<br />

unter definierten Vorgaben auch in ambulanten Einrichtungen erbracht werden, zur Verlaufskontrolle<br />

der CPAP-Therapie wird künftig die Polygrafie herangezogen.<br />

Die BUB-Richtlinie stellt die Durchführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygrafie<br />

und der kardiorespiratorischen Polysomnografie unter Genehmigungsvorbehalt. Die Voraussetzungen<br />

zur Erlangung der Genehmigung sind in der „Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §<br />

135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“ geregelt. Die<br />

Vereinbarung trat zum 01. April 2005 in Kraft.<br />

In Abschnitt B der Vereinbarung finden sich die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung und<br />

apparative Ausstattung für die Durchführung und Abrechnung der Polygrafie. Ärzte bestimmter<br />

Fachgruppen, die nicht über die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verfügen, müssen einen mindestens<br />

fünftägigen Kurs absolvieren, wie er auch in der bisherigen Fassung der BUB-Richtlinie<br />

vorgesehen war. Fachliche, apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen für die<br />

Durchführung und Abrechnung der Polysomnografie regelt Abschnitt C. Voraussetzung an die<br />

fachliche Befähigung ist die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“<br />

oder, wenn die Weiterbildungsordnung diese Zusatzbezeichnung nicht vorsieht, der Nachweis einer<br />

angeleiteten Tätigkeit in einem Schlaflabor, der angeleiteten selbständigen Durchführung einer<br />

Mindestzahl von Untersuchungen und Behandlungen sowie der erfolgreichen Teilnahme an einem<br />

Kolloquium vor der Kassenärztlichen Vereinigung. Übergangsregelungen für Ärzte, die bereits Polygrafiegeräte<br />

verwenden, oder Ärzte, die bereits in einem Schlaflabor tätig waren und Patienten<br />

mit schlafbezogenen Atmungsstörungen behandelt haben, sind in Abschnitt E geregelt.<br />

Die o. g. Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie<br />

schlafbezogener Atmungsstörungen wurde im Deutschen Ärzteblatt, Jahrgang 102, Heft 11 am<br />

18. März 2005 veröffentlicht (Mitteilungen der Herausgeber: „Einführung einer Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“.<br />

(Vollständige Textfassung der BUB-Richtlinie und der Qualitätssicherungsvereinbarung im Anhang)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

84


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Mit der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen<br />

Ärztekammer) gemäß Beschluss vom 106. Deutschen Ärztetag 2003 in Köln wurden Inhalte<br />

einer Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“ definiert. Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung<br />

der fachlichen Kompetenz in der Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit<br />

und Weiterbildungsinhalte. Einige Landesärztekammern haben zwischenzeitlich die Inhalte<br />

dieser Musterweiterbildungsordnung in Bezug auf die Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“<br />

bereits umgesetzt.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

85


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 1<br />

Stationäre Behandlung<br />

Die Diagnostik und Therapie des Schlafapnoesyndroms sind entsprechend der G-BA-Richtlinie<br />

Domäne der ambulanten Versorgung. In Einzelfällen kann es indiziert sein, Diagnostik und Therapie<br />

in einem klinischen Schlaflabor unter vollstationären Bedingungen durchzuführen.<br />

Folgende Indikationen begründen<br />

1. die Aufnahme zur stationären Diagnostik:<br />

• keine Möglichkeit der ambulanten Diagnostik wegen schwerer psychischer Erkrankungen 12 ,<br />

• trotz richtliniekonformer ambulanter Diagnostik bis einschl. Stufe 3 keine Möglichkeit der Entscheidung,<br />

ob eine Therapie notwendig ist und die Notwendigkeit der stationären Polysomnografie<br />

wegen<br />

o medikamentös unzureichend eingestellter Epilepsie<br />

o bekanntem erhöhtem Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt<br />

werden kann<br />

2. die Aufnahme zur stationären Therapieeinstellung auf ein Hilfsmittel zur nasalen<br />

Überdrucktherapie (CPAP, BiLevel usw.):<br />

• schwere Begleiterkrankungen, z. B.<br />

o Herzinsuffizienz NYHA (III-)IV<br />

o höhergradige Herzrhythmusstörungen<br />

o instabile Angina pectoris<br />

o COPD mit schwerer respiratorischer Gobalinsuffizienz<br />

o Epilepsie<br />

o schwere psychische Erkrankungen<br />

• bekannter erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt werden<br />

kann<br />

Eine stationäre Therapiekontrolle bei stationär erfolgter Therapieeinstellung ist nur unter Berücksichtigung<br />

der unter Punkt 2 aufgeführten Sachverhalte nach 6 Monaten gerechtfertigt.<br />

Auffälligkeiten:<br />

• Für ein zweizeitiges Vorgehen bei nachgewiesenem SAS und Indikation zur Therapie gibt es<br />

keine medizinischen Gründe. Deshalb sollte bei wiederholter Abrechnung der DRG E63Z der<br />

Fall mit der Frage geprüft werden, warum die Therapie nicht unmittelbar am Anschluss an<br />

die Diagnostik erfolgt ist (durch 2-maliges Abrechnen entsteht ein Kostenvorteil für das<br />

Krankenhaus).<br />

• Wenn bei 2 Tagen VWD je einmal der OPS 1-790 und OPS 8-717.0 angegeben werden,<br />

liegt die Vermutung nahe, dass die Behandlung des Versicherten nicht richtliniekonform erfolgte.<br />

Entsprechend der Richtlinie sind Diagnostik und Therapie in jeweils 2 aufeinanderfolgenden<br />

Nächten und nicht wie in diesem Fall an je 1 Nacht durchzuführen.<br />

Liegt die VWD > 4 Tagen, ist der Fall zu prüfen, da entsprechend der Richtlinie für Diagnostik und<br />

Therapie je 2 Nächte gefordert werden.<br />

12 in diesem Fall ist nicht zwingend die Durchführung der Polysomnografie erforderlich!<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

86


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Vorlage beim MDK wird empfohlen, wenn:<br />

� eine Einweisung zur stationären Diagnostik wegen des Verdachts auf ein Schlafapnoesyndrom<br />

vorliegt, aber keine ambulante Diagnostik (ggf. einschließlich der ambulanten Polysomnografie)<br />

erfolgt ist,<br />

� eine Einweisung zur stationären Diagnostik bei ambulant durch die Stufendiagnostik nicht<br />

gesicherter Diagnose erfolgt und keine schweren psychischen Erkrankungen bzw. kein erhöhter<br />

Pflegebedarf bekannt sind.<br />

� eine Einweisung zur stationären Therapieeinstellung vorliegt und keine schweren Begleiterkrankungen<br />

oder erhöhter Pflegebedarf bekannt sind, die die Notwendigkeit der stationären<br />

Aufnahme begründen.<br />

� bei der DRG E63Z eine Verweildauer von mehr als 4 Tagen vorliegt, da bei erforderlicher<br />

stationärer Diagnostik in der Regel zwei Nächte für Diagnostik und zwei Nächte für die Therapieeinstellung<br />

ausreichend sind. (s.o.)<br />

� die DRG E63Z wiederholt abgerechnet wird.<br />

Nichtvorlage beim MDK wird empfohlen, wenn:<br />

� in Ausnahmefällen die ambulante Diagnostik wegen schwerer psychischer Störungen ambulant<br />

nicht möglich ist,<br />

� die ambulante Stufendiagnostik (bis Stufe III nach BUB-Richtlinie) die klinische Verdachtsdiagnose<br />

eines Schlafapnoesyndroms nicht eindeutig bestätigen konnte und die Polysomnografie<br />

unter ambulanten Bedingungen wegen folgender Sachverhalte nicht möglich ist:<br />

- Vorliegen schwerer psychischer Erkrankungen ,<br />

- bekannte, medikamentös unzureichend eingestellte Epilepsie,<br />

- bekannter erhöhter Pflegebedarf, der in einem ambulanten Schlaflabor nicht abgedeckt<br />

werden kann,<br />

� zur Beurteilung der Notwendigkeit einer weiteren Monitorüberwachung bei ehemaligen<br />

Frühgeborenen und Risikoneugeborenen, die mit Monitor entlassen worden sind, eine stationäre<br />

Aufnahme zur Polygrafie oder Polysomnografie erforderlich ist.<br />

� der Grund für eine vollstationäre Kontrolluntersuchung bei nächtlicher Beatmungstherapie<br />

sich nachvollziehbar aus der Versicherten-Historie ableiten lässt. Dies ist bei folgenden Befundkonstellationen<br />

6 Monate nach der Therapieeinstellung z. B. der Fall bei<br />

- Herzinsuffizienz ab NYHA III<br />

- höhergradigen Herzrhythmusstörungen<br />

- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung mit schwerer respiratorischer Globalinsuffizienz<br />

- Angina pectoris<br />

- schwere psychische Erkrankungen<br />

- Epilepsie<br />

� die Verweildauer bei der DRG E63Z 4 Tage beträgt und die entsprechenden Prozeduren<br />

kodiert wurden, da entsprechend der BUB-Richtlinie die Diagnostik und Therapie an jeweils<br />

2 aufeinanderfolgenden Nächten erfolgen sollen.<br />

Ergänzender Hinweis:<br />

• Einweisungen ins Schlaflabor wegen Schlafstörungen und<br />

• Einweisungen ins Schlaflabor zur Kontrolluntersuchung bei Beatmungspatienten (BiLevel S/T<br />

bei ventilatorischer Insuffizienz, IPPV)<br />

unterliegen nicht der BUB-Richtlinie.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

87


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 2<br />

Beschluss über eine Änderung der Richtlinie zur Bewertung medizinischer Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />

(BUB-Richtlinie) in Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“<br />

vom 15. Juni 2004 / 21. September 2004<br />

Der Beschluss wurde durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. November 2004 in Kraft<br />

gesetzt.<br />

Eine korrespondierende Qualitätssicherungs-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V sowie eine<br />

entsprechende EBM-Regelung sind zum 1. April 2005 in Kraft getreten.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004/21. September 2004 beschlossen,<br />

die Anlage A der Richtlinie zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinie) in der Fassung vom<br />

1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 5 678), zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004, S. 5 679),<br />

wie folgt zu ändern:<br />

1. Die Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ wird in Nr. 3 wie folgt neu gefasst:<br />

„3. Polygrafie und Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen.<br />

§ 1<br />

Inhalt<br />

(1) Diese Richtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung die kardiorespiratorische<br />

Polygrafie und die kardiorespiratorische Polysomnografie im Rahmen der Differenzialdiagnostik<br />

und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen zur Anwendung kommen können.<br />

(2) „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ (<strong>SBAS</strong>) im Sinne dieser Richtlinie sind die obstruktiven und zentralen<br />

Schlafapnoe- und Hypopnoe-Syndrome (SAHS) sowie obstruktive Rhonchopathien, die während des<br />

Schlafes zu bedrohlichen Apnoe- oder Hypopnoe-Phasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes, Herzrhythmusstörungen<br />

und erheblichen, behandlungsbedürftigen Beeinträchtigungen der Schlafqualität führen können.<br />

§ 2<br />

Genehmigungspflicht<br />

(1) Die Durchführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygrafie und der kardiorespiratorischen<br />

Polysomnografie setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus.<br />

(2) Zur Erlangung dieser Genehmigung ist die Erfüllung der auf der Grundlage dieser Richtlinie getroffenen<br />

Voraussetzungen der diesbezüglichen Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur<br />

Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen nachzuweisen.<br />

§ 3<br />

Stufendiagnostik<br />

(1) Bei klinischem Verdacht auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung sind habituelles<br />

<strong>Schnarchen</strong> und Dyssomnien anderer Ursache, vor allem die hypersomnischen Syndrome, abzugrenzen.<br />

Dies betrifft insbesondere internistische, neurologische und psychiatrische Erkrankungen sowie den Schlaf<br />

beeinflussende Wirkungen von Medikamenten, Alkohol und Drogen.<br />

(2) Das weitere Vorgehen ergibt sich aus der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Patienten unter<br />

besonderer Berücksichtigung des kardiovaskulären und pulmonalen Risikoprofils (z. B. Herzrhythmusstörungen,<br />

schwer einstellbarer Hypertonus, Herzinsuffizienz, Apoplexgefährdung, respiratorische Insuffizienz),<br />

der Schwere der Schlafstörungen und einer durch Tagesschläfrigkeit ausgelösten Selbst- oder Fremdgefährdung.<br />

(3) Stufe 1: Anamnese und ggf. Fremdanamnese des Schlaf-Wach-Verhaltens sowie differenzierte anamnestische<br />

Abklärung einer möglichen Dyssomnie unter Einbeziehung standardisierter Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit<br />

(z. B. Epworth Sleepiness Scale) und ggf. weiterer Testverfahren.<br />

(4) Stufe 2: Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf endokrinologische, Stoffwechsel- oder<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Ventilationsstörungen sowie neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />

(5) Stufe 3: Ergeben die diagnostischen Maßnahmen nach Stufe 1 und Stufe 2 die typischen anamnesti-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

88


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

schen und klinischen Symptome und Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung, so soll die weitere<br />

differenzialdiagnostische Abklärung durch eine kardiorespiratorische Polygrafie (notwendige Ableitungsparameter<br />

siehe § 7 Abs. 1 dieser Richtlinie) während einer mindestens 6-stündigen Schlafphase erfolgen.<br />

(6) Die Durchführung der kardiorespiratorischen Polygrafie mit allen gemessenen Parametern ist zu dokumentieren.<br />

Zur Sicherung der Aussagekraft der Polygrafie und um die Plausibilität einer automatischen Analyse<br />

zu überprüfen, sind die Rohdaten stets visuell durch den gem. dieser Richtlinie qualifizierten Arzt zu<br />

bewerten. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Arzt zur Verfügung zu stellen, der ggf. die weitere polysomnografische<br />

Diagnostik und/oder die Überdrucktherapie einleitet.<br />

(7) Stufe 4: Eine kardiorespiratorische Polysomnografie kann nur dann als ergänzende Diagnostik durchgeführt<br />

werden, wenn trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung einschließlich Durchführung geeigneter<br />

Testverfahren und der nach Stufe 3 durchgeführten Polygrafie keine Entscheidung möglich ist, ob eine<br />

Therapie mittels CPAP (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder anderer Verfahren notwendig ist.<br />

(8) Die kardiorespiratorische Polysomnografie (notwendige Ableitungsparameter siehe § 7 Abs. 3 dieser<br />

Richtlinie) soll über zwei aufeinander folgende Nächte mit, wenn möglich, wenigstens 6-stündiger Schlafphase<br />

in der zweiten Nacht durchgeführt werden. Bei Patienten mit abweichendem Schlaf-Wach-Rhythmus (z.<br />

B. Schichtarbeitern) kann die Untersuchung unter geeigneten Bedingungen auch am Tage durchgeführt<br />

werden.<br />

(9) Die Durchführung der kardiorespiratorischen Polysomnografie mit allen gemessenen Parametern ist zu<br />

dokumentieren. Zur Sicherung der Aussagekraft der Polysomnografie sind die Rohdaten stets visuell durch<br />

einen gem. dieser Richtlinie qualifizierten Arzt zu bewerten; die visuelle Auswertung der neurophysiologischen<br />

Parameter ist insbesondere im Hinblick auf die Schlafstadienverteilung, -fragmentierung und respiratorischen<br />

Arousals zu dokumentieren.<br />

Die Untersuchungsergebnisse sind dem Arzt zur Verfügung zu stellen, der ggf. die weitere Überdrucktherapie<br />

einleitet.<br />

§ 4<br />

Ersteinstellung auf ein CPAP-Gerät<br />

Bei gesicherter Indikation zur Überdrucktherapie mit CPAP oder verwandten Verfahren soll die Ersteinstellung<br />

auf das Gerät unter kontinuierlicher polysomnografischer Überwachung in der Regel in zwei aufeinander<br />

folgenden Nächten durchgeführt werden.<br />

Zur Ersteinstellung durch den qualifizierten Arzt müssen die schriftlichen Befunde und Ergebnisse der Stufen<br />

1 bis 3 und ggf. der Stufe 4 vorliegen.<br />

§ 5<br />

Therapieverlaufskontrollen<br />

(1) Eine erste Kontrolle der Überdrucktherapie soll 6 Monate nach Einleitung einer CPAP-Therapie mit einer<br />

kardiorespiratorischen Polygrafie nach Stufe 3 erfolgen. Hierbei soll auch festgestellt werden, ob der Patient<br />

das Therapiegerät ausreichend nutzt (Betriebsstundenzähler, ggf. Auslesung des Nutzungsprotokolls). Bei<br />

komplikationslosem Verlauf sind weitere routinemäßige polygrafische Kontrolluntersuchungen nicht erforderlich.<br />

(2) Eine erneute kardiorespiratorische Polysomnografie ist nur bei schwerwiegenden Therapieproblemen erforderlich,<br />

die mit der Polygrafie nicht erkannt und nicht behoben werden können.<br />

§ 6<br />

Dokumentation<br />

Anamnese, klinische Untersuchungsergebnisse, die Maßnahmen und Ergebnisse der differenzialdiagnostischen<br />

Abklärung sowie die Ergebnisse der Polygrafie, Polysomnografie, CPAP-Einstellung und aller Therapiekontrollen<br />

sind ausführlich zu dokumentieren und dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 7<br />

Empfehlungen zur Qualitätssicherung<br />

(1) Zur Sicherung der Qualität der kardiorespiratorischen Polygrafie müssen folgende Parameter simultan<br />

und über eine mindestens 6-stündige Schlafphase abgeleitet werden:<br />

- Registrierung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche)<br />

- Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />

- Aufzeichnung der Herzfrequenz (z. B. mittels EKG oder pulsoxymetrischer Pulsmessung)<br />

- Aufzeichnung der Körperlage<br />

- Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />

- Maskendruckmessung (bei Einsatz eines CPAP-Gerätes)<br />

(2) Polygrafiegeräte, welche die Schnarchgeräusche sowie die beiden letztgenannten Parameter nicht aufzeichnen<br />

bzw. messen können, aber bereits vor In-Kraft-Treten dieser Richtlinie für eine von der KV genehmigte<br />

Schlafapnoediagnostik gemäß Nr. 728 EBM verwendet wurden, dürfen weiterhin, jedoch ausschließlich<br />

für die (diagnostische) Polygrafie gemäß § 3 Abs. 5 dieser Richtlinie verwendet werden.<br />

(3) Zur Sicherung der Qualität der kardiorespiratorischen Polysomnografie müssen folgende Parameter si-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

89


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

multan und über eine mindestens 6-stündige Schlafphase abgeleitet werden:<br />

- Registrierung der Atmung<br />

- Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />

- EKG<br />

- Aufzeichnung der Körperlage<br />

- Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />

- Atemfluss oder Maskendruckmessung (bei Einsatz eines CPAP-Gerätes)<br />

- EOG: 2 Ableitungen<br />

- EEG: mindestens 2 Ableitungen<br />

- EMG: 3 Ableitungen<br />

- Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens<br />

(4) Leistungserbringer für die kardiorespiratorische Polysomnografie haben grundsätzlich die Erlaubnis zum<br />

Führen der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen für die persönliche<br />

Qualifikation der Leistungserbringer sowie die sonstigen qualitätssichernden Vorgaben, ggf. einschließlich<br />

Übergangsregelungen, werden in Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V getroffen.“<br />

2. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.<br />

Berlin, den 21. September 2004<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

Der Vorsitzende<br />

Dr. jur. R. Hess<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

90


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 3<br />

Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und<br />

Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen<br />

Abschnitt A<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Ziel und Inhalt<br />

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung<br />

von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der vertragsärztlichen<br />

Versorgung gesichert werden soll. „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind<br />

die obstruktiven und zentralen Schlafapnoe- und Hypopnoe-Syndrome sowie obstruktive Rhonchopathien,<br />

die während des Schlafes zu bedrohlichen<br />

Apnoe- oder Hypopnoe-Phasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes, Herzrhythmusstörungen und erheblichen,<br />

behandlungsbedürftigen Beeinträchtigungen der Schlafqualität führen können. Die Vereinbarung regelt<br />

die fachlichen, organisatorischen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von<br />

Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der vertragsärztlichen Versorgung<br />

(Nrn. 30900 und 30901 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes [EBM]). Der Ablauf der Stufendiagnostik<br />

ist in der Anlage A Nr. 3 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung<br />

ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) definiert.<br />

§ 2<br />

Genehmigungspflicht<br />

Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen<br />

im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden<br />

Ärzte ist erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.<br />

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Arzt die nachstehenden fachlichen, organisatorischen und apparativen<br />

Voraussetzungen gemäß Abschnitt B (Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polygrafie) oder<br />

Abschnitt C (Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polysomnografie) im Einzelnen erfüllt.<br />

§ 3<br />

Genehmigungsvoraussetzung<br />

Die Erfüllung der in § 2 genannten Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />

Das Verfahren richtet sich nach Abschnitt D dieser Vereinbarung. Das Nähere zur Durchführung<br />

des Genehmigungsverfahrens (z. B. Inhalte der Kolloquien, Zusammensetzung der Kommissionen) regelt<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Richtlinien nach § 75 Abs. 7 SGB V.<br />

Abschnitt B<br />

Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polygrafie<br />

§ 4<br />

Fachliche Befähigung<br />

(1) Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen<br />

Polygrafie nach der Nr. 30900 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Rahmen der Diagnostik<br />

und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gilt als nachgewiesen, wenn der Arzt berechtigt ist, die<br />

Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu führen und dies durch eine Urkunde gemäß § 9 Abs. 1 nachgewiesen<br />

wird.<br />

(2) Soweit die unter Abs. 1 genannte Zusatzbezeichnung nicht erworben wurde, gilt die fachliche Befähigung<br />

als nachgewiesen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt und durch Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß<br />

§ 9 Abs. 2 nachgewiesen werden:<br />

a) Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde“, „Kinder- und Jugendmedizin“<br />

(bzw. „Kinderheilkunde“), „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der Facharztbezeichnung<br />

„Innere und Allgemeinmedizin“ (bzw. Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“) oder der Facharzt-<br />

und Schwerpunktbezeichnung „Innere Medizin“ und „Pneumologie“.<br />

b) Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von 30 Stunden Dauer an mindestens fünf Tagen, der während der<br />

letzten zwölf Monate vor der Antragstellung und innerhalb von sechs Monaten absolviert sein muss. Der<br />

Kurs muss die Vermittlung von Grundlagen der Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differenzialdia-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

91


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

gnostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Einbeziehung praktischer Übungen zur Auswertung<br />

einfacher Schläfrigkeitstests und zur Registrierung der klinisch relevanten Parameter mit verschiedenen Polygrafie-Systemen<br />

beinhalten.<br />

c) Der Kursleiter nach Buchst. b) muss mindestens seit drei Jahren eine Einrichtung zur Diagnostik und Therapie<br />

schlafbezogener Atmungsstörungen (nachfolgend „Schlaflabor“ genannt) leiten und in diesem Zeitraum<br />

Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbstständig betreut und behandelt haben.<br />

§ 5<br />

Apparative Voraussetzungen<br />

(1) Die sachgerechte Durchführung der Polygrafie nach der Nr. 30900 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes<br />

(EBM) erfordert die Verwendung von Geräten, die geeignet sind, die klinisch relevanten Parameter abzuleiten.<br />

Die Geräte müssen so ausgestattet sein, dass mindestens folgende Messungen durchgeführt und<br />

die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden simultan auf einem Datenträger<br />

registriert werden können:<br />

1. Registrierung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche)<br />

2. Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />

3. Aufzeichnung der Herzfrequenz (z. B. mittels EKG oder pulsoxymetrischer Pulsmessung)<br />

4. Aufzeichnung der Körperlage<br />

5. Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />

6. Maskendruckmessung (bei Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten).<br />

(2) Die abgeleiteten Rohdaten müssen für eine visuelle Auswertung zur Verfügung stehen.<br />

(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />

Abschnitt C<br />

Voraussetzungen zur kardiorespiratorischen Polysomnografie<br />

§ 6<br />

Fachliche Befähigung<br />

(1) Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen<br />

Polysomnografie (einschl. Polygrafie) nach der Nr. 30901 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im<br />

Rahmen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gilt als nachgewiesen, wenn der<br />

Arzt berechtigt ist, die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu führen. Dabei sind folgende Voraussetzungen<br />

zu erfüllen und durch Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß § 9 Abs. 3 nachzuweisen:<br />

1. Eine mindestens sechsmonatige ganztägige oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem<br />

Schlaflabor unter Anleitung<br />

2. Selbstständige Durchführung und Dokumentation von mindestens 50 abgeschlossenen Behandlungsfällen<br />

bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung<br />

3. Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 100<br />

auswertbaren Polysomnografien zur Differenzialdiagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen unter Anleitung<br />

4. Selbstständige Einleitung der Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten bei mindestens 50<br />

Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung<br />

5. Selbstständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT-Untersuchungen (Multipler<br />

Schlaflatenz-Test) oder vergleichbarer objektiver psychometrischer Wachheits- oder Schläfrigkeitstests unter<br />

Anleitung<br />

6. Die Anleitung nach den Nrn. 1 bis 5 hat bei einem Arzt stattzufinden, der mindestens seit drei Jahren ein<br />

Schlaflabor leitet und in diesem Zeitraum Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbstständig<br />

betreut und behandelt hat.<br />

(2) Sofern die Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ nicht vorsieht, gelten die Anforderungen<br />

an die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen Polysomnografie<br />

(einschl. Polygrafie) als erfüllt, wenn die Kriterien nach Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 erfüllt und die Befähigung<br />

durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß § 9 Abs. 4 vor der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung nachgewiesen wurde.<br />

§ 7<br />

Apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen<br />

(1) Die sachgerechte Durchführung der Polysomnografie (einschl. Polygrafie) nach der Nr. 30901 des Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes (EBM) erfordert die Verwendung von Geräten, die geeignet sind, die klinisch<br />

relevanten Parameter ableiten und den Patienten während des Schlafs im Schlaflabor überwachen zu<br />

können.<br />

Die Geräte im Schlaflabor zur Durchführung von Polysomnografien müssen so ausgestattet sein, dass mindestens<br />

folgende Messungen durchgeführt und die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens<br />

sechs Stunden simultan auf einem Datenträger registriert werden können:<br />

1. Registrierung der Atmung<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

92


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

2. Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins)<br />

3. Elektrokardiografie (EKG)<br />

4. Aufzeichnung der Körperlage<br />

5. Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen<br />

6. Atemfluss oder Maskendruckmessung (bei Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten)<br />

7. Elektrookulografie (EOG) mit mindestens 2 Ableitungen<br />

8. Elektroenzephalografie (EEG) mit mindestens 2 Ableitungen<br />

9. Elektromyografie (EMG) mit mindestens 3 Ableitungen<br />

10. Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens.<br />

(2) Das Schlaflabor muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Hierzu sind mindestens folgende Anforderungen<br />

zu erfüllen:<br />

1. Für jeden Patienten muss ein eigener Schlafraum zur Verfügung stehen. Der Schlafraum muss räumlich<br />

getrennt vom Ableitraum sein, in dem die Aufzeichnungsgeräte stehen.<br />

2. Der Schlafraum muss über eine entsprechend seiner Funktion angemessene Größe, eine Möglichkeit zur<br />

Verdunklung und eine Gegensprechanlage verfügen sowie so schallgeschützt sein, dass ein von äußeren<br />

Einflüssen ungestörter Schlaf gewährleistet ist.<br />

(3) Während der Polysomnografie muss eine medizinische Fachkraft im Schlaflabor anwesend sein. Während<br />

der Einstellung auf eine Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten muss bei Notfällen ein<br />

Arzt zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen. Die Namen des Arztes und der medizinischen<br />

Fachkraft sowie die Uhrzeiten der Durchführung der Polysomnografie sind zu dokumentieren.<br />

(4) Die Erfüllung der Voraussetzungen ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.<br />

Abschnitt D<br />

Verfahren<br />

§ 8<br />

Genehmigungsverfahren<br />

(1) Anträge auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie<br />

schlafbezogener Atmungsstörungen sind an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu stellen. Über die<br />

Anträge und über den Widerruf oder die Rücknahme einer erteilten Genehmigung entscheidet die Kassenärztliche<br />

Vereinigung.<br />

(2) Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />

Atmungsstörungen ist zu erteilen, wenn aus den vorgelegten Zeugnissen und Bescheinigungen<br />

hervorgeht, dass die in den Abschnitten B oder C genannten fachlichen, organisatorischen und apparativen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

(3) Die Kassenärztlichen Vereinigungen können die zuständigen Kommissionen beauftragen, die apparativen,<br />

räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten in der Praxis daraufhin zu überprüfen, ob sie den<br />

Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen. Die Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung<br />

von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen wird nur erteilt, wenn der<br />

Arzt in seinem Antrag sein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung erklärt.<br />

§ 9<br />

Zeugnisse und Kolloquien<br />

(1) Der Kassenärztlichen Vereinigung ist für den Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß § 4 Abs. 1 die<br />

Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ vorzulegen.<br />

(2) Soweit die fachliche Qualifikation nicht mit einer Urkunde nach Abs. 1 nachgewiesen wurde, sind folgende<br />

Zeugnisse und Bescheinigungen gemäß § 4 Abs. 2 vorzulegen:<br />

1. Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde“,<br />

„Kinder- und Jugendmedizin“ (bzw. „Kinderheilkunde“), „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder<br />

der Facharztbezeichnung „Innere und Allgemeinmedizin“ (bzw. Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“)<br />

oder der Facharzt- und Schwerpunktbezeichnung „Innere Medizin“ und „Pneumologie“.<br />

2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem zu absolvierenden Kurs gemäß § 4 Abs. 2 Buchst.<br />

b mit der Bestätigung über die Erfüllung der festgelegten Anforderungen.<br />

(3) Der Kassenärztlichen Vereinigung sind für den Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß § 6 Abs. 1<br />

folgende Zeugnisse und Bescheinigungen vorzulegen:<br />

1. Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“<br />

2. Zeugnisse, welche von dem anleitenden Arzt unterzeichnet sind und mindestens folgende Angaben beinhalten:<br />

– Überblick über das Spektrum der Behandlungsfälle der Abteilung, in welcher die Anleitung stattfand<br />

– Dauer der Tätigkeit im Schlaflabor unter Anleitung<br />

– Zahl der vom Antragsteller durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen gemäß § 6<br />

Nrn. 2 bis 5<br />

– Beurteilung der fachlichen Befähigung des Antragstellers zur selbst-<br />

ständigen Durchführung der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

93


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

(4) Wird die fachliche Befähigung nach § 6 Abs. 2 oder § 10 Abs. 3 erworben, darf die Genehmigung zur<br />

Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polysomnografie nur nach erfolgreicher<br />

Teilnahme an einem Kolloquium erfolgen.<br />

(5) Bestehen trotz der vorgelegten Zeugnisse und Bescheinigungen begründete Zweifel an der fachlichen<br />

Befähigung von Ärzten nach §§ 4 oder 6, so kann die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung für die<br />

Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygrafie bzw. der kardiorespiratorischen<br />

Polysomnografie von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig machen. Das<br />

Gleiche gilt, wenn der antragstellende Arzt im Vergleich zu dieser Vereinbarung eine abweichende, aber<br />

gleichwertige Befähigung nachweist. Die nachzuweisenden Tätigkeitszeiten und geforderte Anzahl von diagnostischen<br />

und therapeutischen Maßnahmen können durch ein Kolloquium nicht ersetzt werden.<br />

Abschnitt E<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten, Übergangsregelung<br />

(1) Diese Vereinbarung tritt am 1. 4. 2005 in Kraft.<br />

(2) Polygrafiegeräte, welche die Anforderungen gemäß § 5 Abs. 1 Nrn. 5 oder 6 nicht erfüllen, aber bereits<br />

vor dem In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung verwendet wurden, dürfen bis zum 30. 9. 2008 für die (diagnostische)<br />

Polygrafie gemäß § 3 Abs. 5 BUB-Richtlinie weiterverwendet werden.<br />

(3) Ärzte, die bis zum In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung mindestens sechs Monate in einem Schlaflabor tätig<br />

waren und in diesem Zeitraum Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen regelmäßig selbstständig<br />

betreut und behandelt haben, erhalten eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der kardiorespiratorischen<br />

Polysomnografie (einschl. Polygrafie) gemäß § 6, wenn sie die Voraussetzungen nach § 6<br />

Nrn. 2 bis 6 und § 7 erfüllen und die Befähigung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß<br />

§ 9 Abs. 4 vor der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.<br />

Protokollnotiz zu § 6:<br />

Die Vertragspartner verpflichten sich, nach In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnungen der Länder zu prüfen,<br />

ob die Anforderungen an die fachliche Befähigung gemäß § 6 an deren Inhalte angeglichen werden sollen.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

94


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 4<br />

Nur für die Beurteilung von „Altfällen“ bis 10.11.2004<br />

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und über die Einführung neuer Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmethoden (NUB Richtlinien) - in der bis zum 10.11.2004 gültigen<br />

Form<br />

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und über die Einführung neuer Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmethoden (NUB Richtlinien)<br />

in der Fassung vom 4. Dezember 1990<br />

mit Wirkung vom 1. Januar 1991<br />

3. Richtlinien zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe<br />

Qualifikation der durchführenden Ärzte<br />

3.1 Die Durchführung und Abrechnung der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe setzt eine Genehmigung<br />

durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Zur Erlangung dieser Genehmigung haben die Leistungserbringer<br />

eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Die Qualifikation wird unterstellt bei Lungenfachärzten,<br />

bei Internisten mit der Teilgebietsbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologie)<br />

oder bei Ärzten mit vergleichbaren Qualifikationen.<br />

3.2 Zusätzlich ist der Kassenärztlichen Vereinigung die Teilnahme an einem von ihr anerkannten Kurs von<br />

mindestens 5 Tagen Dauer nachzuweisen. In diesem Kurs sollen eingehende Kenntnisse zur Differentialdiagnose<br />

von Hypersomnien vermittelt werden. Für das Krankheitsbild der Schlafapnoe sind die Indikationen zu<br />

weitergehenden Untersuchungen mittels Registrierung der klinisch relevanten Parameter und deren Beurteilung,<br />

sowie die Stufentherapie anhand typischer Fälle zu erarbeiten. Der sachgerechte Umgang mit den Registriergeräten<br />

ist durch praktische Übungen - auch im Hinblick auf die notwendigen Anweisungen an den<br />

Patienten - zu gewährleisten.<br />

Diagnostik und Therapie<br />

3.3 Bei Verdacht auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung sind Dyssomnien von anderen<br />

Ursachen, vor allem die hypersomnischen Syndrome, abzugrenzen. Dies betrifft internistische, neurologische<br />

und psychiatrische Erkrankungen sowie Nebenwirkungen von Medikamenten. Das weitere Vorgehen<br />

ergibt sich aus der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Patienten, besonders aus dem Gefährdungsgrad<br />

(Unfallneigung, Herzrhythmusstörungen, schwer einstellbare Hypertonie, Herzinsuffizienz).<br />

Stufendiagnostik der Hypersomnie<br />

3.4 Stufe 1: Anamnese des Schlaf-/Wachverhaltens, Differentialanamnese der Dyssomnien.<br />

3.5 Stufe 2: Klinische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf: Stoffwechselerkrankungen,<br />

Herz/Kreislauferkrankungen, Ventilationsstörungen, neurologische und psychiatrische Krankheiten.<br />

3.6 Stufe 3: Ergeben Anamnese und klinische Untersuchung einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen<br />

einer Schlafapnoe, soll eine kontinuierliche Registrierung von Atmung, Sauerstoffgehalt des Blutes, Herzfrequenz<br />

und der Körperlage während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase erfolgen. Die genannten<br />

Parameter müssen dokumentiert werden.<br />

3.7 Stufe 4: Lässt sich die Diagnose ,,Schlafapnoe'' durch die Auswertung der diagnostischen Maßnahmen<br />

nach Stufe 3 nicht mit ausreichender Sicherheit stellen, ist die weitere differentialdiagnostische Abklärung<br />

durch eine Polysomnografie in einer apparativ entsprechend ausgerüsteten Einrichtung durchzuführen.<br />

3.8 Bei gesicherter Schlafapnoe soll neben einer Behandlung kardiovaskulärer und pulmonaler Grunderkrankungen<br />

eine apnoespezifische Verhaltensberatung und ggf. ein medikamentöser Behandlungsversuch<br />

erfolgen. Kann die Schlafapnoe damit nicht ausreichend therapiert werden, soll eine individuelle Einstellung<br />

auf ein Therapiegerät für die kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung (nCPAP) erfolgen. Die erforderlichen<br />

Beatmungswerte für die nasale, kontinuierliche Atemwegsüberdruckbeatmung muss unter intensiver<br />

Überwachung unter polysomnografischer Kontrolle während des Nachtschlafs in einer entsprechend ausge-<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

95


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

rüsteten Einrichtung ermittelt werden. In einer weiteren Kontrollnacht soll der ermittelte Beatmungsdruck fix<br />

eingestellt und auf seine Effektivität überprüft werden.<br />

Die kontinuierliche Behandlung mit nasaler Atemwegsüberdruckbeatmung (nCPAP) erfordert in Abständen<br />

von längstens einem Jahr eine Kontrolle des Therapieerfolgs und eine Überprüfung der Indikation(en) zur<br />

Fortführung der Behandlung.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

96


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 5<br />

Die kardiorespiratorische Polygrafie im EBM 2000plus<br />

gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

• Kardiorespiratorische Polygrafie gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

bei Patienten, bei denen die Anamnese und die klinische Untersuchung die typischen<br />

Befunde einer schlafbezogenen Atmungsstörung ergeben<br />

oder<br />

• Kardiorespiratorische Polygrafie gemäß Stufe 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

bei Patienten zur Therapieverlaufskontrolle der Atemwegs-Überdrucktherapie (CPAP<br />

oder verwandte Verfahren),<br />

• Kontinuierliche simultane Registrierung während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase,<br />

- der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche),<br />

- der Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins),<br />

- der Herzfrequenz,<br />

- der Körperlage,<br />

- der abdominalen und thorakalen Atembewegungen,<br />

• Computergestützte Auswertung(en) der aufgezeichneten Befunde, einschließlich visueller<br />

Auswertung(en)<br />

• Dokumentation und patientenbezogene Beurteilung<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

• Maskendruckmessung(en) bei Einsatz eines CPAP-Gerätes während einer mindestens sechsstündigen<br />

Schlafphase,<br />

• Feststellung einer ausreichenden Gerätenutzung durch den Patienten,<br />

• Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die weitere polysomnografische<br />

Diagnostik durchführt<br />

Anmerkung:<br />

Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30900 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener<br />

Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />

Entgegen Nr. 4.4 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Leistung nach der Nr. 30900 mit Ausnahme<br />

der Ersteinstellung oder Therapieverlaufskontrolle der Atemwegs-Überdrucktherapie auch<br />

dann berechnet werden, wenn zur Erbringung der Leistung Polygrafiegeräte Verwendung finden,<br />

welche die Schnarchgeräusche, die abdominalen und thorakalen Atembewegungen und/oder den<br />

Maskendruck nicht aufzeichnen bzw. messen können und bereits vor dem 01.04.2005 im Rahmen<br />

einer Genehmigung zur Schlafapnoediagnostik verwendet worden sind.<br />

Punktwert: 1585<br />

EBM 728 (alt)<br />

Kontinuierliche simultane Registrierung der Atmung, des Sauerstoffgehalts des Blutes, der<br />

Herzfrequenz und der Körperlage während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase, einschl.<br />

computergestützter Auswertung der aufgezeichneten Befunde, einschl. Dokumentation und patientenbezogener<br />

Beurteilung<br />

Punktwert: 800<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

97


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 6<br />

Die kardiorespiratorische Polysomnografie im EBM 2000plus<br />

30901 gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

• Kardiorespiratorische Polysomnografie gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

bei Patienten, bei denen trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung<br />

und nach einer erfolgten Polygrafie nach der Nr. 30900 keine Entscheidung zur Notwendigkeit<br />

mittels CPAP möglich ist<br />

oder<br />

• Kardiorespiratorische Polysomnografie gemäß Stufe 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

bei Patienten mit gesicherter Indikation zur Ersteinstellung oder bei schwerwiegenden<br />

Therapieproblemen einer Atemwegs-Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte<br />

Verfahren)<br />

• Kontinuierliche Simultanregistrierung während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase<br />

in einem räumlich vom Ableitraum getrennten Schlafraum, in dem sich während der kardiorespiratorischen<br />

Polysomnografie nur ein Patient befinden darf<br />

• der Atmung,<br />

• der Oximetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins),<br />

• des EKG,<br />

• der Körperlage,<br />

• der abdominalen und thorakalen Atembewegungen,<br />

• des Atemflusses oder des Maskendruckes bei Einsatz eines CPAP-Gerätes,<br />

• elektookulographische Untersuchung(en) (EOG) mit zwei Ableitungen,<br />

• elektroenzephalographische Untersuchung(en) (EEG) mit zwei Ableitungen,<br />

• elektromyographische Untersuchung(en) (EMG) mit drei Ableitungen,<br />

• optische und akustische Aufzeichnung(en) des Schlafverhaltens<br />

• Visuelle Auswertung(en) der aufgezeichneten Befunde einschließlich visueller Validierung nach<br />

Rechtschaffen und Kales, Dauer mindestens 50 Minuten,<br />

• Dokumentation und patientenbezogene Beurteilung<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

• Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die Überdrucktherapie einleitet<br />

Punktwert: 7265<br />

Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30901 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapieschlafbezogener<br />

Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />

Die Leistung nach der Nr. 30901 ist nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 14321, 16311,<br />

21311 und 30900 berechnungsfähig.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

98


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 7<br />

Umrechnungstabelle der verschiedenen Druckeinheiten<br />

Bezeichnung<br />

Einheit<br />

Pascal Hektopascal<br />

bar<br />

Millibar<br />

Torr<br />

Wassersäule<br />

Queck<br />

-<br />

silbersäule<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

techn.<br />

Atmosphäre <br />

physikal.Atmosphäre<br />

Pa<br />

N / m<br />

(atü)<br />

2 hPa bar mbar Torr<br />

cmWS<br />

cmH2O mmHg<br />

at<br />

kp /<br />

cm 2<br />

10 0,1 0,0001 0,1 0,075 0,1 0,075 0,0001<br />

02<br />

0,0000<br />

987<br />

100 1 0,001 1 0,75 1 0,75<br />

0,0010<br />

2<br />

0,0009<br />

87<br />

1000 10 0,01 10 7,5 10 7,5 0,0102 0,0098<br />

7<br />

Pound<br />

per<br />

square<br />

inch<br />

atm psi<br />

0,0015<br />

0,015<br />

10000 100 0,1 100 75 100 75 0,102 0,0987 1,5<br />

100000 1000 1 1000 750 1000 750 1,02 0,987 15<br />

0,15<br />

99


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 8<br />

Schlafmedizinische Diagnostik<br />

Messgeräte zur kardiorespiratorischen Polygrafie (zugelassen zur Abrechnung gem. EBM 30900,<br />

ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />

Hersteller /<br />

Vertrieb<br />

Polygrafie-Gerät<br />

AtemexkursionThorax <br />

AtemexkursionAbdomen <br />

Maskendruck<br />

bei<br />

nCPAP<br />

o.ä.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

übrige<br />

„Obligate Leistungsinhalte“<br />

nach EBM<br />

30900 (s. Anlage<br />

5)<br />

BREAS SC 20 S S S X<br />

Compumedics Somnea S S S X<br />

Germany GmbH Somte S S S X<br />

tyco Healthcare Edentrace II S N N X<br />

Edentrace II Plus S N N X<br />

HypnoPTT S N S X<br />

Dr. Fenyves SleepDoc Porti 2 N O N X<br />

und Gut SleepDoc Porti 3 S O N X<br />

SleepDoc Porti 4 N N S X<br />

SleepDoc Porti 5 N N S X<br />

SleepDoc Porti 6 S S S X<br />

Heinen & Lö- Merlin S S O X<br />

wenstein Stardust II S O N X<br />

Easyscreen . 8<br />

(entspr. SleepDoc Porti<br />

4)<br />

N N S X<br />

Easyscreen Vario<br />

(entspr. SleepDoc Porti<br />

5)<br />

N N S X<br />

MiniScreen 8<br />

(entspr. SleepDoc Porti<br />

6)<br />

S S S X<br />

VIASYS health- ApnoeScreen Pro N N S X<br />

care<br />

(Jäger / Toennies)<br />

ApnoeScreen Cardio S S S X<br />

RESMED (MAP) MESAM IV O O O X<br />

PolyMESAM S N N X<br />

Medcare GmbH Embletta S S S X<br />

WEINMANN SOMNOcheck N N S X<br />

Legende:<br />

SOMNOcheck effort S S S X<br />

Aufzeichnungskanal als Standardausstattung integriert. . . . . . . . . . . . .S<br />

Aufzeichnungskanal optional nachrüstbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . N<br />

Aufzeichnung nicht möglich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O<br />

übrige „Obligate Leistungsinhalte“ n. EBM 30900 durchführbar. . . . . . .X<br />

100


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Schlafmedizinisches Screening<br />

Geräte mit reduziertem Diagnostik-Spektrum, die nicht zur vertragsärztlichen Leistungserbringung<br />

gem. EBM 30900 „Kardiorespiratorische Polygrafie“ vorgesehen sind<br />

Hersteller / Vertrieb Gerät Aufzeichnungskanäle<br />

Dr. Fenyves und Gut /<br />

MPV-Truma<br />

MiniPorti - nasaler Flow<br />

- <strong>Schnarchen</strong><br />

RESMED (MAP) apneaLink (microME-<br />

- Maskendruck<br />

- nasaler Flow<br />

SAM)<br />

- <strong>Schnarchen</strong><br />

MPV-Truma Sleep Strip - nasaler Flow<br />

Medcare GmbH<br />

Compass F10 - nasaler Flow<br />

- Körperlage<br />

- Pulsoximetrie (optional)<br />

Stand: November 2005<br />

Compass M10 - Atemexkursion Thorax<br />

- Atemexkursion Abdomen<br />

daraus rechnerische Ableitung<br />

der Atemflusswerte (XFlow )<br />

- Körperlage<br />

- Pulsoximetrie (optional)<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

101


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Anlage 9<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

(n)Bi-Level- CPAP (nasale) bilevel positive airway pressure, (nasale) biphasische Überdruckbeatmung<br />

(n)CPAP continuous positive airway pressure (nasale) kontinuierliche Überdruckbeatmung<br />

(n)IPPV intermittend positive pressure ventilation, intermittierende (nasale) positive<br />

Druckbeatmung<br />

AHI Apnoe-Hypopnoe-Index<br />

AI Apnoe-Index<br />

ALS Amyotrophe Lateralsklerose<br />

ALTE apparent life threatening events, anscheinend lebensbedrohliches Ereignis im<br />

Säuglingsalter<br />

BiPAP Bi-Level-CPAP<br />

BIPAP biphasic positive airway pressure, biphasischer positiver Atemwegsdruck<br />

BMI body mass index<br />

CHS central hypoventilation syndrome, zentrales Hypoventilationssyndrom<br />

CO2<br />

Kohlendioxid<br />

COLD chronic obstructive lung (pulmonary) disease, chronisch obstruktive Bronchitis<br />

(chronisch obstruktive Lungenkrankheit)<br />

COPD chronic obstructive pulmonary disease, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung<br />

CRG Kardiorespiratorische Polygrafie<br />

EDS excessive daytime sleepiness, exzessive Tagesschläfrigkeit<br />

EEG Elektroenzephalogramm<br />

EL Einschlaflatenz<br />

EM eye movements, Augenbewegungen<br />

EMG Elektromyogramm<br />

EOG Elektrookulogramm<br />

EPAP expiratory positive airway-pressure, exspiratorischer positiver Atemwegsdruck<br />

ESS Epworth Sleepiness Scale<br />

HI Hypopnoe-Index<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

102


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

ICSD Internationale Klassifikation der Schlafstörungen<br />

IPAP inspiratory positive airway-pressure, inspiratorischer positiver Atemwegsdruck<br />

IPPB intermittent positive pressure breathing, intermittierende Überdruckinhalation<br />

IPPV intermittent positive pressure ventilation, intermittierende Beatmung mit positivem<br />

Druck<br />

ISB intermittierende Selbstbeatmung<br />

LAUP laser-assisted uvulopalatoplasty, Laser-gestützte Uvulo-Palato-Plastik<br />

LOX liquid oxygen, Flüssigsauerstoff<br />

LTOT long term oxygen therapy, Langzeit-Sauerstofftherapie<br />

MAP Mittlerer Atemwegsdruck (Mean Airway Pressure)<br />

MMST Mini-Mental-Status-Test<br />

MSLT Multipler Schlaflatenztest<br />

n nasal<br />

Multiple Sleep Latency Test<br />

NIV Nicht-invasive Beatmung (Non-Invasive Ventilation)<br />

NNH Nasennebenhöhlen<br />

OHS Obesitas-Hypoventilationssyndrom<br />

obesity hypoventilation syndrome<br />

OSAHS Obstruktive Schafapnoe-Hypopnoe-Syndrom<br />

obstructive sleep apnea hypopnoe syndrome<br />

OSA(S) obstruktive Schlafapnoe (obstruktives Schlafapnoe-Syndrom)<br />

P(a)CO2<br />

P(a)O2<br />

obstructive sleep apnea (syndrome)<br />

Arterieller Kohlendioxidpartialdruck<br />

Arterieller Sauerstoffpartialdruck<br />

PAP Positiver Atemwegsdruck (Positive Airway Pressure)<br />

PEEP Positiver endexspiratorischer Druck (Positive Endexpiratory Pressure)<br />

PG Polygrafie<br />

PLM(S) periodic limb movements (in sleep), periodische Gliedmaßenbewegung (im<br />

Schlaf)<br />

PMS periodic movements in sleep<br />

PSG Polysomnografie<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

103


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

QS Quiet Sleep, Ruhiger Schlaf<br />

RDI respiratory disturbance index, respiratorischer Gesamtindex<br />

REM rapid eye movements, schnelle Augenbewegungen<br />

RLS restless leg syndrom<br />

S(a)O2<br />

(arterielle) Sauerstoffsättigung<br />

S/T Spezieller Beatmungsmodus für Bi-Level-CPAP Geräte (synchronisierte, zeitgesteuerte<br />

Beatmung)<br />

SaO2<br />

Arterielle Sauerstoffsättigung<br />

SAS Schlafapnoe-Syndrom<br />

<strong>SBAS</strong> schlafbezogene Atmungsstörung<br />

SIDS sudden infant death syndrome, plötzlicher Kindstod<br />

SPT sleep period time. Dauer der Schlafperiode<br />

SSS Stanford Sleepiness Scale, Stanford-Schläfrigkeitsskala<br />

SWS short wave sleep<br />

TBT, TIB total bed time, time in bed. gesamte Bettzeit<br />

TST total sleep time, Gesamtschlafzeit<br />

UARS upper airway resistance syndrome<br />

UPPP uvulopalatopharyngoplasty, Uvulo-Palato-Pharyngo-Plastik<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

104


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Literatur<br />

1. Abdelghani A, Chambille B, Alfandary D, Feigel P, Nedelcoux H, Lanoe JJ, Escourrou P. A Cost-<br />

Effective Two-Step Strategy for the Diagnosis of Sleep Apnea Syndrome. Somnologie 2004; 8: 139-145<br />

2. Ackerstedt T. Sleepiness as a consequense of shift word. Sleep 1998; 11:11-34<br />

3. American Thoracic society. Sleep Apnea, Sleepiness, and Driving Risk. Am J Respir Crit Care Med<br />

1994; (150): 1463-1473.<br />

4. Barnes M, McEvoy D, Banks S, Tarquinio N, Murray C, Vowles N, Pierce RJ. Efficacy of positive airway<br />

pressure and oral appliance in mild to moderate obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med<br />

2004;170(6): 656-64.<br />

5. Blanco J, Zamarron C, Abeleira Pazos MT, Lamela C, Suarez Quintanilla D. Prospective evaluation of<br />

an oral appliance in the treatment of obstructive sleep apnea syndrome. Sleep Breath 2005;9(1): 20-5.<br />

6. Bloch K, Iseli A, Zhang JN, Xie X, Kaplan V, Stockeli PW, et al. A randomized, controlled corssover trial<br />

of two oral appliances for sleep apnoea treatment. Am J Resp Crit Care Med 2000;162: 246-51.<br />

7. Boselli, M., L. Parrino, A. Smerieri, M. G. Terzano: Effect of age on EEG arousals in normal sleep. Sleep<br />

21 (4) (1998) 351-357<br />

8. Bradley TD, Floras JS. Sleep Apnea and Heart Failure / Part I: Obstructive Sleep Apnea. Circulation<br />

2003; 107: 1671-1678<br />

9. Bradley TD, Floras JS. Sleep Apnea and Heart Failure / Part II: Central Sleep Apnea. Circulation 2003;<br />

107: 1822-1826<br />

10. Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Leitlinie zur Therapie<br />

der obstruktiven Schlafapnoe des Erwachsenen. AWMF-Leitlinienregister Nr. 017/069. www. awmfonline.de<br />

11. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie nächtlicher Atmungs-<br />

und Kreislaufregulationsstörungen. Pneumologie 1994; 48 : 324-327<br />

12. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie. Empfehlungen zur nächtlichen nasalen Beatmungstherapie bei<br />

Atmungsstörungen. Pneumologie 1994; 48: 328-330<br />

13. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) in enger Kooperation mit dem Bundesverband der<br />

Pneumologen (BDP), Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Positionspapier<br />

zur Versorgung von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen mit und ohne erholsamem<br />

Schlaf bei Erwachsenen Februar 2004. http://www.pneumologie.de/img/292bb849d0c84982.pdf<br />

14. Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf. AWMF-<br />

Leitlinienregister Nr. 063/001. www.awmf-online.de<br />

15. Engleman HM, McDonald JP, Graham D, Lello GE, Kingshott RN, Coleman EL, et al. Randomized crossover<br />

trial of two treatment for sleep apnea/hypopnea syndrome. Am J Resp Crit Care Med 2002;166:<br />

855-9.<br />

16. Ferguson KA, Ono T, Lowe AA, Keenan SP, Fleetham J. A randomized crossover study of an oral appliance<br />

versus nasal-continuous positive airway pressure. Chest 1996;109(5): 1269-75.<br />

17. Ferguson K, Ono T, Lowe A, Sulaiman AM, Love L, Fleetham J. A short term controlled trial of an adjustable<br />

oral appliance for the treatment of mild to moderate obstructive sleep apnoea. Thorax 1997;52:<br />

362-8.<br />

18. Finn, L, Young T, Palta M, Fryback DG. Sleep-disordered Breathing and Self-reported General Health<br />

Status in the Wisconsin Sleep Cohort Study. SLEEP Vol. 21 No. 7 (1998): 701-706<br />

19. Gotsopoulos H, Helly JJ, Cistulli PA. Oral appliance therapy reduces blood pressure in obstructive sleep<br />

apnea: a randomized, controlled trial. Sleep. 2004 Aug 1;27(5):934-41<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

105


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

20. Gotsopoulos H, Chen C, Qian J, Cistulli P. Oral appliance therapy improves symptoms in obstructive<br />

sleep apnea. Am J Resp Crit Care Med 2002;166: 743-8.<br />

21. Hans MG, Nelson S, Luks VG, Lorkovich P, Baek SJ. Comparison of two dental devices for treatment of<br />

obstructive sleep apnea syndrome (OSAS). Am J Orthod Dentofacial Orthop 1997;111:562-70.<br />

22. Hein H, Rasche K, Wiebel M, Winterholler M, Laier-Groeneveld G; Arbeitsgemeinschaft Heimbeatmung<br />

und Respiratorentwöhnung e.V. Empfehlung zur Heim- und Langzeitbeatmung (Recommendations for<br />

home and long-term ventialtion), MedKlin (Munich). 2006 Feb 15; 101 (2): 148-52<br />

23. HUK-Verband. Struktur der Unfälle mit Getöteten auf Autobahnen im Freistaat Bayern im Jahr 1991. Büro<br />

für Kfz-Technik München.<br />

24. Hunsaker DH, Riffenburgh RH. Snoring significance in patients undergoing home sleep studies. Otolaryngol<br />

Head Neck Surg. 2006 May;134(5):756-60.<br />

25. Johnston CD, Gleadhill IC, Cinnamond MJ, Gabbey J, Burden DJ. Mandibular advancement appliances<br />

and obstructive sleep apnoea: a randomized clinical trial. European Journal of Orthodontics<br />

2002;24:251-62.<br />

26. Köhler, D, Criée CP, Raschke F (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie [DGP], Deutsche Gesellschaft<br />

für Schlafforschung und Schlafmedizin [DGSM], Arbeitsgruppe Nächtliche Atmungs- und Kreislaufstörungen<br />

[AGNAK], Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung). Leitlinien zur häuslichen Sauerstoff- und<br />

Heimbeatmungstherapie. Med Klin 1997; 92 : 2-6.<br />

27. Langwieder K, Sporner A, Hell W. Einschlafen am Steuer: Hauptursache schwerer Verkehrsunfälle.<br />

Wien. med. Wochenschrift 1995; 145: 473<br />

28. Lawton HM, Battagel JM, Kotecha B. A comparison of the Twin Block and Herbst mandibular advancement<br />

splints in the treatment of patients with obstructive sleep apnoea: a prospective study. Eur J Orthod<br />

2005;27(1):82-90.<br />

29. Lim J, Lasserson TJ, Fleetham J, Wright J. Oral appliances für orbstructive sleep apnoea (Cochrane Review).<br />

In: The Cochrane Library, 2006 Issue 3.<br />

30. Magnussen H, Goeckenjahn G, Köhler D, Matthys H, Morr H, Worth H, Wuthe H. DGP-Leitlinien zur<br />

Langzeit-Sauerstofftherapie. Pneumologie 2001; 55: 454-464<br />

31. Masa JF, Jiminez A, Duran J, Capote F, Monasterio C, Mayos M, Teran J, Hernandez L, Barbe F, Maimo<br />

A, Rubio M, Montserrat JM. Alternative methods of titrating continuous positive airway pressure: a<br />

large mulicenter study. Am J Resp Crit Care Med 2004; 170: 1218-1224<br />

32. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen. Grundsatzgutachten zur Gaumensegelplastik<br />

mit Laser bei Schlafapnoe. 2004<br />

33. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen. Langzeitbeatmung und Langzeit-<br />

Sauerstofftherapie / <strong>Arbeitshilfe</strong> zur sozialmedizinischen Begutachtung in der MDK-Gemeinschaft. 2004<br />

34. Mehta A, Qian J, Petocz P, Ali Darandeliler M, Cistulli PA. A randomized, controlled study of a mandibular<br />

advancement splint for obstructive sleep apnoea. Am J Resp Crit Care Med 2001;163:1457-61.<br />

35. Müller-Pawlowski H, Raffenberg M, Schaberg T, Petri M, Lode H. Intermittierende nasale Überdruckbeatmung<br />

(nIPPV) mit einem Beatmungsgerät nach der Medizinischen Geräteverordnung III (MedGV III).<br />

Pneumologie 1996; 50: 518-522<br />

36. Neill A, Whyman R, N´Bannan S, Jeffrey O, Campell A. Mandibular advancement splint improves indices<br />

of obstructive sleep apnoea and snoring but side effects are common. N Z Med J. 2002 Jun<br />

21;115(1156):289-92<br />

37. Ng AT, Gotsopoulos H, Qian J, Cistulli PA. Effect of oral appliance therapy on upper airway collapsibility<br />

in obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med. 2003 Jul 15;168(2):238-41<br />

38. Niewerth HJ, Wiater A. Polysomnographische Untersuchungen für Säuglinge und Kinder – Anleitung für<br />

die Laborarbeit. Somnologie 2003; 4: 43-52<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

106


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

39. O´Sullivan RA, Hillmann DR, Mateljan R, Pantin C, Finucane KE. Mandibular advancement splint: an<br />

appliance to treat snoring and obstructive sleep apnea. Am J Respir Crit Care Med. 1995<br />

Jan;151(1):194-8<br />

40. Penzel, T, Hein H, Rasche K, Weeß HG, Fischer J,Hajak G,Mayer G,Wiater A, Zulley J. Leitfaden für die<br />

Akkreditierung von schlafmedizinischen Zentren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und<br />

Schlafmedizin (DGSM). Somnologie 4 (2000) 181-187<br />

41. Perleth M; Leyen von der U; Schmitt H; Dintsios CM; Felder S; Schwartz FW; Teske S. Diagnosis and<br />

treatment of sleep apnea - systematic review of diagnostics, therapy, and cost-effectiveness.Asgard-<br />

Verlag; Sankt Augustin. Schriftenreihe HTA des DIMDI (Medizinische Hochschule Hannover). Herausgeber:<br />

Schwartz FW; Gerhardus A; Köbberling J; Raspe H; Schulenburg Graf von der JM Quelle: VOL:<br />

25 /2003<br />

42. Pirsig W. Diagnostik der Schlafapnoe. HNO 1995; 43 : 333-335<br />

43. Pitsis AJ, Darendeliler MA, Gotsopoulos H, Petocz P, Cistulli PA. Effect of vertical dimension on efficacy<br />

of oral appliance therapy in obstructive sleep apnea. Am J Resp Crit Care Med 2002;166(6):860-4.<br />

44. Randerath W, Bauer M, Blau A, Fietze I, Galetke W, Hein H, Maurer TJ, Orth M, Raschke K, Rühle KH,<br />

Sanner B, Stuck BA, Verse T, Task Force der Arbeitsgruppe Apnoe der DGSM. Stellenwert der NichtnCPAP-Verfahren<br />

in der Therapie des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms. Somnologie 2006;10: 67-98<br />

45. Randerath WJ, Heise M, Hinz R, Ruehle KH. An individually adjustable oral appliance vs continuous<br />

positive airway pressure in mild-to-moderate obstructive sleep apnea syndrome. Chest 2002;122(2):569-<br />

75.<br />

46. Robert-Koch-Institut. Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 27. Okt. 2005<br />

47. Rose E, Staats R, Virchow C, Jonas IE. A comparative study of two mandibular advancement appliances<br />

for the treatment of obstructive sleep apnoea. Eur J Orthod 2002;24:191-8.<br />

48. Schönhofer B, Rose EC, Klisch N, Hochban W, Maurer JT, Sanner B. Pilotstudie zur Anwendung von<br />

intraoralen Apparaturen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen in Deutschland. Somnologie 2002; 6:<br />

161-167<br />

49. Schönhofer B, Barchfeld T, Suchi S, Kerl J, Simon A, Köhler D. Positivdruckverfahren bei Cheyne-<br />

Stokes-Atmung infolge chronischer Herzerkrankung. Pneumologie 2002; 56: 282-287<br />

50. Schulz H (Hrsg.). Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: Kompendium Schlafmedizin,<br />

ecomed-Verlag, Landsberg/Lech 2006<br />

51. Schulz R, Eisele HJ, Weissmann N, Seeger W. Pulmonale Hypertonie und schlafbezogene Atmungsstörungen.<br />

Pneumologie 2005; 59: 270-274<br />

52. Tan YK, L'Estrange PR, Grant HR, Smith C, Simonds AK, Spiro SG. A randomised crossover study of<br />

continuous positive airway pressure (CPAP) and a mandibular advancement. Eur J Orthod. 2002<br />

Jun;24(3):239-49.<br />

53. Tegelberg A, Walker-Engstrom ML, Vestling O, Wilhelmsson B. Two different degrees of mandibular advancement<br />

with a dental appliance in treatment of patients with mild to moderate obstructive sleep apnea.<br />

Acta Odont Scan 2003;61(6):356-62.<br />

54. Teschler H. Adaptive pressure support servo-ventilation: a novel treatment for Cheyne-Stokes respiration<br />

in heart failure. Am J Respir Crit Care Med. 2001; 164: 614-619<br />

55. Thalhofer, S., P. Dorow, V. Jahnke, U. Kühler, P. Meissner: Polysomnographische Ergebnisse vor und<br />

nach Uvulo-Palato-Pharyngo-Plastik (UPPP). Pneumologie 49 (1995) 180-182<br />

56. Walker-Engstrom ML, Ringqvist I, Vestling O, Wilhelmsson B, Tegelberg A. prospective randomized<br />

study comparing two different degrees of mandibular advancement with a dental appliance in treatment<br />

of severe obstructive sleep apnea. Sleep & Breathing 2003;7(3):119-30.<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

107


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

57. Wiater A, Paditz E,Schlüter S, Scholle S, Niewerth HJ, Schäfer T, Erler T, Schachinger H. Obstruktives<br />

Schlafapnoesyndrom im Kindesalter. Dtsch Ärztebl 2002; 99: A3324-3330 [Heft 49]<br />

58. Worth H, Buhl R, Cegla U, Criée CP, Gillissen A, Kardos P, Köhler D, Magnussen H, Meister R, Nowak<br />

D, Petro W. Rabe KF, Schultze-Werninghaus G, Sitter H, Teschler H, Welte T, Wettengel R. Leitlinie der<br />

Deutschen Atemliga und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Therapie von Patienten mit<br />

chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (COPD). Pneumologie 2002; 56: 704-738<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

108


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

Weiterführende Literatur<br />

59. American Academy of Pediatrics / Section on Pediatric Pulmonology, Subcommittee on Obstructive<br />

Sleep Apnea Syndrome: Clinical Practice Guideline: Diagnosis and Management of Childhood Obstructive<br />

Sleep Apnea Syndrome. Pediatrics 109 (2002) 704-712<br />

60. Becker, H., U. Brandenburg, J. H. Peters, H. Schneider, K. Weber, P. v. Wichert: Indikation und Applikation<br />

der BiPAP-Therapie. Pneumologie 47 (1993) 184-188<br />

61. Becker, H.F.: Bedeutung des Schlafs bei Patienten mit Lungenerkrankungen. Internist 45 (2004) 1026-<br />

1034<br />

62. Becker, H.F., G. Mayer, T. Penzel: Schlafstörungen und schlafbezogene Atmungsstörungen. Internist 45<br />

(2004) 57-83<br />

63. Bloch, K. E.: Schlafapnoesyndrom und krankmachendes <strong>Schnarchen</strong>. Schweizerische Rundschau für<br />

Medizin (PRAXIS) 84 (1995) 736-741<br />

64. Büttner, A., K.-H. Rühle: Lebensqualität vor und unter nCPAP: Pneumologie 58 (2004) 651-659<br />

65. Bundesministerium für Verkehr (Hrsg.): Schriftenreihe, Krankheit und Kraftverkehr, Heft 73 (1996) (Begutachtungs-Leitlinien<br />

des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin)<br />

66. Clarenbach, P., R. Steinberg, H. G. Weeß, M. Berger (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und<br />

Schlafmedizin): Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie der Insomnie. Nervenarzt 66 (1995) 723-729<br />

67. Dertinger, S. H., J. H. Ficker, W. Siegfried, M. Penz, D. Sailer, A. Altendorf-Hofmann, H. J. König, E. G.<br />

Hahn: Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom bei diabetischer autonomer Neuropathie. Diabetes und Stoffwechsel<br />

5 (1996) 51-55<br />

68. Deutsche Adipositas-Gesellschaft, Deutsche Diabetes-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Ernährung,<br />

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Herausgeber): Evidenzbasierte Leitlinie „Prävention<br />

und Therapie der Adipositas“ Version 2006 http://www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Adipositas-<br />

Leitlinie-2006.pdf<br />

69. Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. H. Schulz (Hrsg.): Kompendium Schlafmedizin<br />

für Ausbildung, Klinik und Praxis. ecomed Landsberg/Lech 1997 (Gradwerk)<br />

70. De Nardi, S., E. Paditz, T. Erler, A, Gruntzke: Zuverlässigkeit eines Heimmonitors mit Event-Recording<br />

im Vergleich zur kontinuierlichen Polysomnografie im Säuglingsalter. Wien Klein Wochenschr 115 (2003)<br />

421-428<br />

71. Dorow, P., V. Jahnke, U. Kühler, S. Thalhofer, S. Heinemann, P. Meissner: Polysomnographische Untersuchung<br />

vor und nach UPPP. Pneumologie 47 (1993) 773-775<br />

72. Dorow, P., S. Thalhofer, S. Schüler, R. Hetzer: Einfluß der nasalen Überdruckbeatmung bei Patienten<br />

mit dilatativer Kardiomyopathie (NYHA III-IV). Pneumologie 47 (1993) 780-781<br />

73. Dorow, P., S. Thalhofer, P. Meissner, S. Heinemann: Der Einfluß der nCPAP-Beatmung auf die Hyperreagibilität<br />

bei Patienten mit schlafbezogener Atmungsstörung. Pneumologie 49 (1995) 136-138<br />

74. Dreßing, H., H. Gann, J. Jakob, D. Riemann: Praktisches Vorgehen in der Therapie von Schlafstörungen.<br />

Münch. med. Wschr. 134 (1992) 137-139<br />

75. Duchna, H.-W., K. Rasche, M. Orth, G. Schultze-Werninghaus: Sensitivität und Spezifitätder Pulsoximetrie<br />

in der Diagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen. Pneumologie 49 (1995) 113-115<br />

76. Entzian, P., K. Linnemann, M. Schlaak, P. Zabel: Die zirkadiane Rhythmik von Hormonen und Zytokinen<br />

beim obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS). Pneumologie 50 (1996) 525-531<br />

77. Esser, M., N. Büchner, M. Haske, F. Majidian-Taleghani, B. Sanner: Kardiovaskuläre Morbidität und<br />

Mortalität bei Patienten mit Obstruktivem Schlafapnoe Syndrom – eine prospektive Studie. Pneumologie<br />

60 (2006)<br />

78. Fietze, I., R. Warmuth, S. Quispe-Bravo, K. Waschke: Therapeutische Konsequenzen des obstruktiven<br />

Schlafapnoe-Syndroms - Ergebnisse medikamentöser, mechanischer und chirurgischer Behandlung.<br />

Pneumologie 47 (1993) 716-721<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

109


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

79. Findley, L. J.: Fahrleistung und Autounfälle bei Patienten mit Schlafapnoe. Wien. med. Wschr. 146<br />

(1996) 335-336<br />

80. Fischer, J., G. Mayer, J.H. Peter, D. Riemann, H. Sitter: Nicht-erholsamer Schlaf / Leitlinie „S2“ der<br />

Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie 5 (2001) Supplement<br />

3 (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 063/001)<br />

81. Flemons, W.W., M.R. Littner, J.A. Ropwley, P. Gay, W. McDowell Anderson, D.W. Hudgel, R.D.<br />

McEvoy, D.I. Loube: Home Diagnosis of Sleep Apnea: A Systematic Review of the Literature. Chest 124<br />

(2003) 1543-1579<br />

82. Gani, A.S., D.E. Howard, E.J. Olson, V.K. Somers: Day-Night Pattern of Sudden Death in Obstructive<br />

Sleep Apnea. New England Journal of Medicine 352 (2005) 1206-1214<br />

83. Grote, L., H. Schneider, T. Penzel: Die kardiorespiratorische Kopplung bei obstruktiver Schlafapnoe<br />

(OSA). Pneumologie 51 (1997) 423-429<br />

84. Grote, L., H. Schneider, T. Podzus: Kreislauf und Schlaf. Somnologie 1 (1997) 27-36<br />

85. Guilleminault, C., R. Stoohs, A. Clerk, J. Simmons, M. Labanowski: From Obstruktive Sleep Apnea Syndrome<br />

to Upper Airway Resistance Syndrome: Consistency od Daytime Sleepiness. Sleep 15 (1992) 13-<br />

16<br />

86. Hader, C., B, Sanner, K. Rasche: Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom – Diagnostik: Dtsch Med Wochenschr<br />

129 (2004) 566-569<br />

87. Hein, H., S. Betge, D.H. Gross, H. Magnussen: Effects, Side Effects ans Quality of Life Associated with<br />

Treatment of Sleep.Disirdered Breathing Using a Functional Appliance – a Modified Activator (Bionator).<br />

Somnologie 8 (2004) 46-52<br />

88. Hirth, K., J.T. Maurer, K. Hörmann: Schlafbezogene Atmungsstörungen im Kindesalter. HNO (2001)<br />

270-275<br />

89. Jackowski, M., J. Fischer, K. Körner, K. Dahmen: Untersuchungen zur Prävalenz des Schlafapnoe-<br />

Syndroms bei Patienten mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane mittels Pulsoxymetrie und<br />

Polysomnografie. Pneumologie 43 (1989) 600-602<br />

90. Keilmann, A., S. Nett, K. Hörmann: Auswirkungen der operativen Therapie des obstruktiven <strong>Schnarchen</strong>s<br />

auf Schlucken und Sprachklang. Laryngo-Rhino-Otol. 74 (1995) 555-558<br />

91. Köhler, D., C.-P. Criée, F. Raschke (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie [DGP], Deutsche Gesellschaft<br />

für Schlafforschung und Schlafmedizin [DGSM], Arbeitsgruppe Nächtliche Atmungs- und Kreislaufregulationsstörungen<br />

[AGNAK], Arbeitskreis Heim- und Langzeitbeatmung): Leitlinien zur häuslichen<br />

Sauerstoff- und Heimbeatmungstherapie. Pneumologie 50 (1996) 927-931<br />

92. Konermann, M., B. Sanner, M. Burmann-Urbanek, D. Hörstensmeyer, F. Laschewski: Konstanz der<br />

nCPAP-Druckwerte in der Langzeitüberwachung von Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe. Dtsch.<br />

med. Wschr. 120 (1995), 125-129<br />

93. Kryger, M. H., T. Roth, W. C. Dement, Eds.: Management of Obstructive Sleep Apnea: Overview. In:<br />

Pricipes and Practice of Sleep Medicine (Philadelphia: W.B. Saunders), 1994<br />

94. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zur Indikation und<br />

Durchführung der intermittierenden Selbstbeatmung (ISB). Med. Klin. 88 (1993) 509-510<br />

95. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zur häuslichen Versorgung<br />

Heimbeatmeter. Med. Klin. 91 (1996) 615-616<br />

96. Laier-Groeneveld, G. (Arbeitsgruppe Heim- und Langzeitbeatmung): Richtlinien zum Materialbedarf einer<br />

Heimbeatmung. Pneumologie 50 (1996) 532-534<br />

97. Lanfranchi, P.A., A. Braghiroli, E. Bosimini, G. Mazzuero, R. Colombo, C.F. Donner, P. Giannuzzi: Prognostic<br />

Value of Nocturnal Cheyne-Stokes Respiration in Chronic Heart Failure. Circulation 99 (1999)<br />

1435-1440<br />

98. Marek, M.: Chronobiologie des Bronchialsystems. Pneumologie 51 (1997) 430-439<br />

99. Mayer, G.: Gutachterliche Aspekte zur Beurteilung von Schlaf-Wach-Störungen. Wien. med. Wschr. 146<br />

(1996) 391-395<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

110


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

100. Mayer-Brix, J., F. Schwarzenberger-Kesper, E. Kusek, M. Küsel, T. Penzel: <strong>Schnarchen</strong> und schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen bei Kindern – Klinik, Differntialdiagnosen und Indikationen zur Adenotonsillektomie.<br />

Oto-Rhino-Laryngology Suppl. 1 (1991)<br />

101. Meissner, P., P. Dorow, S. Thalhofer, S. Heinemann: Theophyllinakzeptanz in der Langzeittherapie bei<br />

Patienten mit obstruktiver schlafbezogener Atmungsstörung (OSAS). Pneumologie 49 (1995) 187-189<br />

102. Ogawa, A., T. Iwase, T. Yamamoto, S. Nishiyama, K. Narui, S. Momomura: Improvement of Cheyne-<br />

Stokes Respiration, central Sleep Apnea and Congestic Heart Failure by Noninvasive Bilevel Positive<br />

Pressure ans Medical Treatment. Circulation Journal 68 (2004) 878-882<br />

103. Orth, M., K. Rasche, H. U. Ullrich, H.-W. Duchna, G. Schultze- Werninghaus: Langzeitakzeptanz der<br />

nCPAP-Therapie bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen. Pneumologie 49 (1995) 212-<br />

215<br />

104. Orth, M., K. Rasche, T. T. Bauer, H.-W. Duchna, P. Kollhosser, G. Schultze-Werninghaus: Häufigkeit<br />

der chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankung bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoesyndrom.<br />

Pneumologie 50 (1996) 286-289<br />

105. Penzel, T. et al. (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin): Empfehlungen zur<br />

Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor. Z. EEG-<br />

EMG 24 (1993) 65-70<br />

106. Penzel, T., U. Brandenburg, L. Grote, J. H. Peter: Atmungsfunktionsdiagnostik im Schlaf: Möglichkeiten<br />

und Grenzen. Pneumologie 51 (1997) 444-449<br />

107. Peter, J. H., H. Becker, J. Blanke, P. Clarenbach, G. Mayer, F. Raschke, K.-H. Rühle, E. Rüther, M.<br />

Schläfke, E. Schönbrunn, J. P. Sieb, J. Stumpner, R. Weis: Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und<br />

Langzeitbetreuung von Patienten mit Schlafapnoe. Med. Klin. 86 (1991) 46-50<br />

108. Peter, J. H. et al. (Arbeitsgemeinschaft Klinische Schlafzentren): Empfehlungen zur ambulanten Diagnostik<br />

der Schlafapnoe. Med. Klin. 87 (1992) 310-317<br />

109. Peter, J. H.: Schlafbezogene Atemstörungen. Pneumologie 50 (1996) 607-610<br />

110. Peter, J. H.: Ökonomische Aspekte der Schlafmedizin. Wien. med. Wschr. 146 (1996) 395-401<br />

111. Rasche, K., H.-W. Duchna, M. Orth, T. T. Bauer, D. Jäger, G. Schultze-Werninghaus: Rechtsherzbelastungszeichen<br />

bei am Tage normoxämischen Patienten mit chronischobstruktiver Lungenerkrankung<br />

und nächtlichen Hypoxämien. Wien. med. Wschr. 146 (1996) 350-352<br />

112. Raschke, F., J. Fischer: Gerätevergleich für CPAP- und BiPAP-Geräte hinsichtlich Atemarbeit, Druck-<br />

und Flußkonstanz. Pneumologie 49 (1995) 205-208<br />

113. Raschke, F., J. Fischer: Aktuelle Konzepte und Verfahren der Heimbeatmungstherapie. Pneumologie 51<br />

(1997) 450-455<br />

114. Raschke, F., J. Fischer: "Arousal" in der Schlafmedizin. Somnologie 1 (1997) 59-64<br />

115. Ripberger, R., W. Pirsig: Die nasale Überdruckbeatmung (nCPAP) zur Therapie der obstruktiven<br />

Schlafapnoe: Akzeptanz bei 50 Patienten. Laryngo-Rhino-Otol. 73 (1994) 581- 585<br />

116. Rüther, E. et al.: Epidemiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen. Ergebnisse<br />

einer Konsensus-Konferenz der Arbeitsgemeinschaft Klinischer Schlafzentren (AKS) und der<br />

Arbeitsgemeinschaft für Neuropsychopharmakologie und Pharmakopsychiatrie (AGNP). Münch. med.<br />

Wschr. 134 (1992) 460-466<br />

117. Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt: Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, Heft 27:<br />

Schlafstörungen<br />

118. Rühle, K.-H., F. Raschke, I. Fietze, W. Randerath, T. Wessendorf, H. Hein, und die Arbeitsgruppe Apnoe<br />

der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: Titration und Therapie mittels<br />

Positiv-Druckatmung bei schlafbezogenen Atemstörungen (<strong>SBAS</strong>). Somnologie 8 (2004) 95-109<br />

119. Sanner, B., M. Konermann, A. Sturm: Strukturelle kardiale Veränderungen bei Patienten mit obstruktiver<br />

Schlafapnoe. Z Kardiol 84 (1995) 360-364<br />

120. Sanner, B., C. Hader, K. Rasche: Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) – Therapie: Dtsch Med<br />

Wochenschr 129 (2004) 570-572<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

111


<strong>Arbeitshilfe</strong> „Schlafbezogene Atmungsstörung“ September 2006<br />

121. Schädlich, S., I. Königs, F. Kalbitz, T. Blankenburg, H.-J. Busse, W. Schütte: Kardiale Leistungsfähigkeit<br />

bei Patienten mit Cheyne-Stokes-Atmung infolge Herzinsuffizienz während langfristiger nasaler Beatmungstherapie<br />

mittels adaptiver Servoventilation (AutoSet CS®). Z Kardiol 93 (2004) 454-462<br />

122. Schäfer, H., S. Ewig, E. Hasper, B. Lüderitz: Schlafbezogene Atmungsstörungen bei chronisch obstruktiver<br />

Atemwegserkrankung (COLD): Diagnostische und therapeutische Konsequenzen. Pneumologie 50<br />

(1996) 278-285<br />

123. Schäfer, T., M. E. Schläfke: Zusammenspiel von Schlaf und Atmung: Untersuchungen zur<br />

Atmungsregulation im Schlaf. Somnologie 1 (1997) 21-26<br />

124. Schäfer, T.: CPAP-Gerätevergleich unter standardisierten Bedingungen. Somnologie 1 (1997) 85-89<br />

125. Schäfer, T.: Druck- und Triggerverhalten von "BiLevel-Positive-Airway-Pressure"-Geräten. Somnologie 1<br />

(1997) 90-95<br />

126. Schulz, R., H.J. Eisele, N. Weissmann, W. Seeger: Obstruktive Schlafapnoe – ein wichtiger kardiovaskulärer<br />

Risikofaktor. Deutsches Ärzteblatt 103 (2006) A775-A781<br />

127. Steiner, S., B.E. Strauer: Funktionelle Dynamik des rechten Ventrikels und des Lungenkreislaufes bei<br />

obstruktiver Schlafapnoe. Internist 45 (2004) 1101-1107<br />

128. Schläfke, M. E.: Atmungsregulation und Entwicklung, pathophysiologische Aspekte. Pneumologie 51<br />

(1997) 398-402<br />

129. Stahl, C. A., J. Fichter, B. Meiners, G. W. Sybrecht: Proportional assistierte Beatmung (PAV) - Chancen<br />

und Grenzen eines neuen Beatmungskonzeptes. Pneumologie 51 (1997) 264-269<br />

130. Stammnitz, A., H. Becker, H. Schneider, J. H. Peter, P. v. Wichern: Fehler und Gefahren bei der Einleitung<br />

der nasalen Beatmungstherapie obstruktiver Schlafapnoen. Pneumologie 49 (1995) 190-194<br />

131. Stark, R., D. Köhler: Wertigkeit und Konsequenzen der nächtlichen Pulsoxymetrie bei schwergradiger<br />

Herzinsuffizienz, Verdacht auf Myokardinfarkt und bei akuter zerebraler Ischämie. Pneumologie 43<br />

(1989) 596-599<br />

132. Strollo, P. J. Jr., M. H. Sanders: Significance and Treatment of Nonapneic Snoring. Sleep 16 (1993)<br />

403-408<br />

133. Teschler, H., J. Döhring, Y.M. Wang, M. Berthon-Jones: Adaptive Servoventilation bei chronischer Herzinsuffizienz:<br />

Wirkung auf Cheyne-Stokes-Atmung und Lebensqualität. Pneumologie 58 (2004) 28-32<br />

134. Waschke, K., I. Fietze, R. Warmuth, C. Witt, G. Baumann: Obstruktives <strong>Schnarchen</strong> - Diagnostik und<br />

Therapie. Pneumologie 49 (1995) 148-151<br />

135. Wiater, A., H.J. Niewerth: Polysomnographic Standards für Infants and Children. Somnologie 4 (2000)<br />

39-42<br />

136. Wiegand, M.: Überlegungen und Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie des Chronic Fatigue-<br />

Syndroms aus schlafmedizinischer Sicht. In: DGSM-Rundbrief 12/1995, 26-27<br />

137. Wichert, P. v.: Atemregulationsstörungen. Pneumologie 48 (1994) 511-512<br />

138. Wright, J., R. Johns, I. Watt, A. Melville, T. Sheldon: Health effects of obstructive sleep apnoea and the<br />

effectiveness of continuous positive airways pressure: a systematic review of the research evidence.<br />

BMJ 314 (1997) 851-860<br />

139. Zwacka, G., S. Scholle: Erfahrungen zur Therapie kindlicher Schlafapnoesyndrome und obstruktiver nasopharyngealer<br />

Atemmuster mit nasaler Bi-Level-CPAP- und CPAPTherapie. Pneumologie 49 (1995)<br />

152-154<br />

Sozialmedizinische Expertengruppe „Versorgungsstrukturen“ (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft<br />

112

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!