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Beschlussvorlage

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Der OberbürgermeisterII/WBD-A Patermann, 2674Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.2005II/WB04-0629.03<strong>Beschlussvorlage</strong>öffentlichZur Sitzung Sitzungstermin BehandlungWerksausschuss für die 07.04.2005 VorberatungWirtschaftsbetriebeBezirksvertretung22.04.2005 BeschlussHomberg/Ruhrort/BaerlBezirksvertretung Rheinhausen 22.04.2005BeschlussWerksausschuss für dieWirtschaftsbetriebe22.04.2005 BeschlussBetreffRecyclinghof WestBeschlussentwurf1) Der Werksauschuss für die Wirtschaftsbetriebe nimmt die Informationen zu deneinzelnen vorgeschlagenen Standorten zur Kenntnis.2) Der Werkausschuss für die Wirtschaftsbetriebe beauftragt die Werkleitung, für denStandort ______ die konkrete Planung zur Errichtung des Recyclinghofes Westvorzunehmen und alle notwendigen Schritte für eine möglichst zeitnahe Realisierungeinzuleiten.3) Die Bezirksvertretungen Homberg/Ruhrort/Baerl und Rheinhausen werden in der Formangehört, dass sie in ihren nächsten Sitzungen in die konkrete Planung des unterPunkt 2 genannten Standortes einbezogen werden.


Seite 2Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.2005Finanzielle Auswirkungen – in EURJaLauf. JahrPlanTEURVETEURFinanzplan2006TEUR2007TEUR2008TEUR2009TEURFinanzbedarflt. DrucksacheFinanzbedarflt. WirtschaftsplanDifferenzJährliche Folgekosten nach Fertigstellung: ________________________ EUR======================================================================Erläuterungen und Deckungsvorschlag:Die notwendigen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 2005 der Wirtschaftsbetriebevorhanden. Die Auswirkungen für die Folgejahre werden in den Wirtschaftsplänen 2006 ffberücksichtigt.B r a n d t


Seite 3Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20051. AusgangslageDie Wirtschaftsbetriebe Duisburg betreiben derzeit im Duisburger Stadtgebiet noch vierRecyclinghöfe. Es handelt sich dabei um den- Recyclinghof Nord (Boschstraße)- Recyclinghof Mitte (Zur Kupferhütte)- Recyclinghof Süd (Kaiserswerther Straße)- Recyclinghof Homberg (Baumstraße)Die beiden Recyclinghöfe in Meiderich und Rheinhausen wurden Anfang des Jahres 2005geschlossen.Seit dem Jahre 2001 ist vorgesehen, die beiden Recyclinghöfe im Duisburger Westen zueinem Recyclinghof an der Schnittstelle der beiden Bezirke zusammenzufassen, da dieRecyclinghöfe auf Grund ihrer Lage nachhaltig nicht mehr länger betrieben werden können(Beispiel Rheinhausen). Im Laufe der vergangen Jahre wurden verschiedene Variantenuntersucht. Insgesamt wurden 15 Standorte vorgeschlagen und bewertet (siehe Anlage 1).Mit Drucksache 04-0622 vom 01.12.2004 wurde seitens der Wirtschaftsbetriebevorgeschlagen, den Recyclinghof West im Businesspark Asterlagen zu errichten. Aufgrundder in der Zwischenzeit geführten Diskussionen um den Standort und einer Veränderung derVermarktungssituation im Businesspark, zieht die Verwaltung die Drucksache 04-0622 vom01.12.2004 zurück und schlägt damit nicht mehr den Standort im Businesspark Asterlagenfür den Recyclinghof West vor.Die Bezirksvertretungen Rheinhausen und Homberg/Ruhrort/Baerl hatten bereits invorlaufenden Sitzungen einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse allerStandortuntersuchungen eingefordert. Darüber hinaus beantragte die SPD-Fraktion imWerksausschuss für die Wirtschaftsbetriebe am 25.02.2004 (DS-Nr.: 04-0622/1) ebenfalls,die Prüfergebnisse über die bisher in Frage kommenden Standorte für einen RecyclinghofWest dem Werksauschuss vorzulegen. Die Untersuchungen beinhalten im Wesentlichennachstehende Parameter:- planungsrechtliche Rahmenbedingungen(Flächennutzungsplan/Bebauungsplan)- Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit für die beiden Bezirke- Fläche / Größe- immissionsschutzrechtliche Belange (Lärm / Geruch)- Entwässerungssituation- Kosten- RealisierungszeitraumVon den 15 untersuchten Standorten scheiden aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe 12Standorte aus, drei Standorte sind grundsätzlich realisierbar. Bei den 12 Standorten, dienicht mehr als realisierbar angesehen werden, wird im weiteren auf die wesentlichenAusschlussgründe eingegangen.


Seite 4Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20052. Im Rahmen der Vorprüfung ausgeschiedene Standorte2.1 Wiesenstraße (unter A 40)Der Standort an der Wiesenstraße entspricht bezüglich der Lage idealtypisch den Vorgabender beiden Bezirksvertretungen, an der Schnittkante der Bezirke zu liegen. Darüber hinausist die Verkehrsanbindung ausgesprochen positiv. Der Standort scheidet jedoch aus, da ersich unmittelbar unter der Rheinbrücke der A 40 befindet und die Genehmigungsbehördenden Betrieb eines Recyclinghofes aus Brandschutzgründen unmittelbar unter einerBundesautobahn nicht genehmigen.2.2 WilhelmalleeDer Standort an der Wilhelmallee befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe derSchnittkante der beiden Stadtbezirke. Die Verkehrsanbindung ist auch noch als gut zubezeichnen. Daher wurde bereits im Juli 2001 eine Bauvoranfrage bezüglich der Errichtungeines Recyclinghofes auf dem oben genannten Grundstück gestellt. Im Juni 2002 erfolgte einnegativer Bescheid. Im Wesentlichen wurden drei Gründe für den negativen Bescheidangegeben:- die vorgesehene Fläche ist als Grünfläche im Flächennutzungsplanausgewiesen- das Bauvorhaben ist schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt(Überschwemmung)- die Entstehung einer nicht vorgesehen Splittersiedlung wird befürchtetDie Wirtschaftsbetriebe legten Widerspruch gegen den negativen Bescheid ein. Nach einemPrüfzeitraum von zweieinhalb Jahren wies die Bezirksregierung Düsseldorf am 18.02.2005endgültig den Widerspruch der Wirtschaftsbetriebe zurück. Grundsätzlich steht danach derKlageweg offen; dies wird seitens der Wirtschaftsbetriebe allerdings als nicht zielführendangesehen.2.3 Essenberger Straße (gegenüber Einfahrt Businesspark)Der Standort befindet sich gleichfalls in direkter Nähe der Stadtbezirksgrenze. Da dasanvisierte städtische Grundstück seinerzeit landwirtschaftlich genutzt wurde, beantragten dieWirtschaftsbetriebe im Spätsommer 2002 eine entsprechende Änderung desFlächennutzungsplans. Dieser Änderung wurde im Dezember 2002 seitens derBezirksregierung Düsseldorf aus landesplanerischen Gründen (Grün- und Freiflächenschutz)die Zustimmung verweigert. Der grundsätzlich mögliche Klageweg wurde seitens derWirtschaftsbetriebe als nicht erfolgversprechend eingestuft.2.4 Erweiterungsfläche EssenbergDas betrachtete Grundstück liegt im südlichen Teil des Bezirks Homberg/Ruhrort/Baerlnördlich des Essenberger Sees. Die Fläche steht aus planungsrechtlicher Sicht nicht zurVerfügung, weil sie für Ersatzpflanzungen vorgesehen ist. Diese Fläche ist Teil einesGesamtkonzeptes im Zusammenhang mit dem Gewerbepark Rheinpreussen, das bereits1993 abgestimmt worden ist.


Seite 5Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.2005Unabhängig von der planungsrechtlichen Stellungnahme, die bereits den Standort für einenRecyclinghof ausschließt, ergeben sich auch noch verkehrliche Bedenken.2.5 RheinpreussenhafenDer vorgesehene Standort liegt an der Rheindeichstraße in der unmittelbaren westlichenVerlängerung der Friedrich-Ebert-Brücke und somit deutlich von der gemeinsamenStadtbezirksgrenze Homberg/Rheinhausen entfernt. Aus Rheinhausen ist der Standort nurzu erreichen, indem die Wohnbebauung in Homberg komplett durchquert wird. DieVerkehrsanbindung eines Recyclinghofes wäre hier nur mit größerem Aufwand realisierbar.Die Planung ist zudem durch die notwendigen Abstimmungen mit mehrerenPlanungsbehörden zeitintensiv und verursacht einen hohen Kostenaufwand.2.6 MausegattDie Fläche im Gewerbegebiet Mevissen liegt an der Straße „Mausegatt“ (ehemalige Pleines-Fläche). Die Fläche entspricht mit ihrer Größe von etwa 5.400 m² grundsätzlich denVorstellungen der Wirtschaftsbetriebe für die Ansiedlung eines Recyclinghofes. Die derzeitiggenutzte Fläche besteht allerdings aus zwei Grundstückseinheiten.Der größere Teil des Grundstückes steht zur Veräußerung an und kann kurzfristig erworbenwerden. Allerdings befindet sich auf der Fläche eine größere Halle, die Bestandteil desKaufpreises ist. Ursprünglich war angedacht, das dahinter liegende städtische Grundstückebenfalls für die Planung des Recyclinghofes mit einzubeziehen. Das hintere Grundstück istaus Sicht der Wirtschaftsbetriebe für einen möglichen Standort als Recyclinghofunabdingbar, da ohne das hintere städtische Grundstück eine Umfahrung der Halle nichtmöglich ist. Ohne diese Umfahrungsmöglichkeit der Halle besteht das Grundstück aus zweikleineren Freiflächen, die alleine nicht als Recyclinghof genutzt werden können.Eine Nutzung der Halle ohne größere Umbauten, insbesondere hinsichtlich desBrandschutzes, ist nicht möglich. Voraussetzung für die Nutzung der vorderen Fläche alsRecyclinghof wäre daher der Abriss der Halle. Dies ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunktenallerdings nicht darstellbar, da der Verkaufspreis im Wesentlichen auch durch den Wert derHalle bestimmt wird.Das hintere städtische Grundstück, das ursprünglich für den Recyclinghof genutzt werdensollte, befindet sich außerhalb des Bebauungsplanes und damit außerhalb desGewerbegebietes. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wald dargestellt.Zugleich liegt es im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und ist Verbandsgrünfläche. Fürdie geplante Nutzung müsste der Flächennutzungsplan geändert werden. EinÄnderungsverfahren würde voraussichtlich frühestens 2006 bzw. 2007 abgeschlossenwerden können, ungeachtet der Fragen und Probleme, die in einem solchen Verfahrenaufgeworfen werden; insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Bezirksregierungsowie die Umwandlung von „Wald“ in „Gewerbegebiet“. Seitens des Planungsamtes derStadt Duisburg bestehen daher Bedenken gegen die Planung eines Recyclinghofes andieser Stelle, weil sie nicht kurzfristig umsetzbar ist, kein Präzedenzfall für die Ausuferungeines Gewerbegebietes geschaffen werden soll und eine dergestalt definierte Abgrenzungzwischen baulich genutzter Fläche und Landschaft auch aus städtebaulicher Sichtbeibehalten werden sollte.


Seite 6Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20052.7 Standort zwischen Businesspark und A 40 (Dr. Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße)Die oben genannte Fläche ist im Flächennutzungsplan als so genannter „Außenbereich“vermerkt. Darüber hinaus ist die Fläche eine Verbandsgrünfläche im Rahmen desRegionalen Grünzuges. Die Flächen dienen der Freiraum- bzw. Freiflächensanierung. Umhier einen Recyclinghof anzusiedeln, müsste der Flächennutzungsplan geändert werden.Unabhängig von der geringen Aussicht auf Erfolg, ist hierfür ein Zeitraum von mindestenszwei bis drei Jahren einzuplanen.2.8 Businesspark AsterlagenDer Standort eines Recyclinghofes im Businesspark Asterlagen ist von denWirtschaftsbetrieben mit Drucksache DS 04-0622 vom 01.12.2004 vorgeschlagen worden.Aufgrund der inzwischen erfolgten politischen und öffentlichen Diskussionen um diesenStandort und der weiter fortschreitenden Vermarktungssituation im Businesspark wird vondem Vorschlag einer Ansiedlung im Businesspark seitens der Wirtschaftsbetriebe Abstandgenommen.2.9 Fläche südlich des Gewerbeparks RheinpreussenDer vorgeschlagene Standort liegt direkt nördlich des Essenberger Sees. Die zur Verfügungstehende Fläche wäre ausreichend groß. Schwierigkeiten bestehen aber unter anderem inder verkehrlichen Anbindung dieses noch nicht erschlossenen Grundstücks. Ein Zugangwäre derzeit für beide Stadtbezirke nur über die Bruch- bzw. die südliche Ehrenstraße zurealisieren. Aus Richtung Homberg kommend ist die Ehrenstraße ca. 200m vor demGrundstück für den Autoverkehr gesperrt. Der südliche Teil der Ehrenstraße ist in einem sehrschlechten Zustand, so dass zumindest eine Straßendeckenerneuerung durchzuführenwäre. Entwässerungstechnisch ist die vorgesehene Fläche als nicht erschlossen zubetrachten. Darüber hinaus ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen miteinem hohen zeitlichen Vorlauf verbunden.2.10 FeldstraßeDie betrachtete Fläche liegt im südlichen Teil des Bezirks Homberg/Ruhrort/Baerl östlich derDuisburger Straße und östlich der Industriebahn parallel zum Rhein. Gegen die Ansiedlungdes Recyclinghofes Duisburg-West an dieser Stelle bestehen aus planungsrechtlicher Sichtkeine Bedenken. Das Grundstück ist aus Richtung Norden über die Moerser Straße und dieFeldstraße erreichbar. Aus Richtung Süden erreicht man das Grundstück über dieDuisburger Straße und die Feldstraße. Aus Richtung Homberg liegt der geplante Standortverkehrsgünstig. Für die südlich gelegenen Stadteile im Bezirk Rheinhausen liegt dergeplante Standort eher ungünstig.Der Standort weist allerdings wirtschaftliche Nachteile aus. Sowohl der Bereich, der zuSachtleben gehört, als auch der Bereich, der sich im Grundbesitz der Stadtwerke Duisburgbefindet, weist Hallenbestand auf. Vor einer Nutzung der Fläche als Recyclinghof müsstendie Hallen demontiert werden, was mit hohen Rückbau- und Entsorgungskosten verbundenwäre. Zudem bemisst sich der Kaufpreis im Wesentlichen aus den aufstehenden Gebäuden.Darüber hinaus ist die Fläche, die zum Verkauf ansteht, für den geplanten Recyclinghofdeutlich zu groß. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten scheidet daher dieser Standort aus.


Seite 7Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20052.11 Ruhrorter Straße / A 40Die Fläche besteht aus mehreren Flurstücken, die sich im Besitz des Bundes, sowie einigerUnternehmen und Privatpersonen befindet. Die Gesamtfläche ist mehr als ausreichend groß.Die Flächen sind allerdings als Grünanlagen bzw. Grünland ausgewiesen. Zurzeit existiertkeine direkte Zufahrt von einer Erschließungsstraße. Bei der Ruhrorter Straße, die als nächstgelegene Straße für eine Erschließung grundsätzlich in Frage kommt, ist eineHöchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer zulässig, aus der verkehrliche größereSchwierigkeiten erwachsen würden.Zur Realisierung des Recyclinghofes müsste darüber hinaus der Flächennutzungsplangeändert werden. Unabhängig von der Verfahrensdauer erscheint ein solches Vorhabenangesichts der dort vorhandenen Landschaftselemente nicht sinnvoll und darstellbar.Darüber hinaus ist für die Realisierung der Erschließung ein relativ hoher Kostenaufwanderforderlich.2.12 Essenberger Straße (neben Sportplatz)Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Außenbereich vermerkt. Es ist davonauszugehen, dass für eine Änderung des Flächennutzungsplanes ein erheblicherZeitaufwand einzukalkulieren sei. Darüber hinaus wird es als unwahrscheinlich angesehen,dass überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann, da hier die gleiche Ausgangslagewie bei der unter 2.3. beschriebenen Fläche besteht. Bezüglich der Verkehrssituation wirdauf Punkt 3.2 verwiesen.3. Grundsätzlich realisierbare Standortvorschläge3.1 Rheinpreussenpark3.1.1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen (Flächennutzungsplan / Bebauungsplan)Da es sich um ein ausgewiesenes Gewerbegebiet handelt, sind die planungsrechtlichenRahmenbedingungen als gegeben bewerten.3.1.2 Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit für die beiden BezirkeDie Fläche ist aus Richtung Süden über die Duisburger Straße und die Zechenstraße, ausden anderen Richtungen über die Moerser Straße und die Baumstraße erreichbar. DieBaumstraße ist derzeit auf Tempo 30 begrenzt. Die Zechenstraße ist in diesem Bereich starkverwinkelt und hat die Bedeutung einer Erschließungsstraße. Zukünftig ist eine Anbindungder vorgesehenen Fläche aus Richtung Süden über die Bruchstraße und dieEisenbahnstraße vorgesehen. Es existiert bereits seit langem eine Entwurfsplanung für denAusbau der Eisenbahnstraße und die Anbindung an den Gewerbepark Rheinpreussen. Dermomentane Ausbauzustand der Bruchstraße entspricht nicht mehr der dort vorherrschendenVerkehrsbelastung. Insbesondere führen der hohe LKW-Anteil und die schmaleFahrbahnbreite zwischen der Duisburger Straße und der Eisenbahnstraße zu einerReduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer. Die Fahrbahn derEisenbahnstraße selbst ist teilweise sehr schmal; rechts und links parkende Fahrzeugeschränken die nutzbare Fahrbahnbreite zusätzlich ein.


Seite 9Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20053.1.7 RealisierungszeitraumAufgrund der nicht ausreichenden Entwässerungssituation und der noch zu bauendenErschließungsstraßen ist davon auszugehen, dass eine Eröffnung des Recyclinghofes Westan dieser Stelle nicht vor 2007/2008 erfolgen kann.3.2 Essenberger Straße (Pelleshof)3.2.1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen (Flächennutzungsplan / Bebauungsplan)Die Fläche ist derzeit nicht als Gewerbegebiet sondern als landwirtschaftliche Nutzflächeausgewiesen. Gemäß Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch ist mit Grund und Bodensparsam umzugehen. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme vonFlächen für bauliche Nutzungen Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zubegrenzen. Vorrangig sind ehemalige Gewerbeflächen einer Wiedernutzbarmachungzuzuführen. Es ist derzeit kein zwingender Grund erkennbar, der aus planungsrechtlichenGründen es unvermeidlich erscheinen lässt, den genannten Standort in Anspruch zunehmen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Duisburg ist die Fläche alslandwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen. Außerdem spielt diese Fläche in derzukünftigen Biotopverbundkonzeption Duisburg West bzw. beim stadtökologischenFachbeitrag der Landesanstalt für Ökologie eine nicht unbeträchtliche Rolle als Verbindungder rheinnahen Biotope, gekennzeichnet durch ihre vielfältige Flora und Fauna mit demgroßen Freiraum des Essenberger Bruches. Die direkt westlich anschließende großeObstwiese, die als Kompensationsmaßnahme für die Entwicklung des GewerbegebietesBusinesspark Asterlagen angelegt wurde und die mittlerweile eine hohe ökologischeFunktion erfüllt und als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert ist, würde durch dieunmittelbar angrenzende geplante Nutzung als versiegelte Gewerbefläche beeinträchtigt.Seitens des Kommunalen Umweltamtes wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen desGenehmigungsverfahrens der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde zwecks Erteilungder erforderlichen Befreiung von den dort geltenden Bauverboten beteiligt werden würde.Eine Beratung während der Beiratsitzung wäre am 09.05.2005 möglich. Erfahrungsgemäßwird der Beirat der Umnutzung dieses Bereiches für eine gewerbliche Nutzung nachAuffassung des Amtes für Kommunalen Umweltschutz nicht zustimmen.Unabhängig von dieser Einschätzung kann das Verfahren selbstverständlich eingeleitetwerden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Risiko einer zeitlichen Verzögerungals nicht gering einzuschätzen ist.3.2.2 Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit für die beiden BezirkeDer Standort an der Essenberger Straße im Bereich des Pelleshofes ist ausgesprochenverkehrsgünstig gelegen. Er befindet sich darüber hinaus in der Nähe der Schnittkante derbeiden Bezirke. Daher ist die Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit dieses Standortes als guteinzustufen.Allerdings ist derzeit keine Erschließung vorhanden. Da es sich bei der Essenberger Straßein diesem Bereich um eine Landesstraße handelt, ist davon auszugehen, dass derLandesbetrieb Straßenbau die Genehmigung der Erschließung von der Essenberger Straßeaus nur erteilen wird, wenn ein geeigneter Kreuzungsbereich bzw. ein Verteilerkreis gebautwird.


Seite 10Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.2005Bei der jetzt vorgenommenen Abschätzung ist der Vorschlag der Einrichtung einesVerteilerkreises aufgegriffen worden. Grundsätzlich ist der Bau eines Verteilerkreises zurErschließung des Recyclinghofes West an dieser Stelle realisierbar. Allerdings befindet sichein Teil des Grundstückes, das für den Verteilerkreis genutzt werden müsste, nicht im Besitzder beiden Verkäufer des Pelleshofes, sondern im Besitz eines anderen privatenEigentümers. Ob dieser private Eigentümer ebenfalls Verkaufsabsichten hat, konnte bis zumjetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden.3.2.3 Fläche / GrößeDie Fläche ist als ausreichend groß einzustufen.3.2.4 Immissionsschutzrechtliche Belange (Lärm / Geruch)Bei Umwandlung der Fläche zu einer Gewerbefläche ist grundsätzlich die Einhaltung derimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieEntfernung zum Businesspark und einzelnen Wohnhäusern relativ kurz ist. Daher istzumindest die Lärmsituation einer gesonderten Betrachtung zuzuführen. Insgesamt gilt dieimmissionsschutzrechtliche Betrachtung allerdings als beherrschbar.3.2.5. EntwässerungssituationDerzeit ist die Fläche selbstverständlich nicht an die Entwässerung angeschlossen.Bezüglich der Entwässerung ist zu berücksichtigen, dass neben der eigentlichenEntwässerung des Recyclinghofes auch eine Kanalisation für die Erschließungsstraße undeine neue Kanalisation für die teilverlegte Essenberger Straße zu bauen ist. Darüber hinauswird die Entwässerung des eigentlichen Recyclinghofes aufwendig, da die Entwässerungüber das vorhandene Kanalsystem in der Essenberger Straße nur durch den Bau einerzusätzlichen Rückhaltemaßnahme, wie z. B. einen Staukanal, zu realisieren ist.3.2.6 KostenFür die Kostenschätzung der notwendigen Straßenbaumaßnahmen wurde ein groberVorentwurf auf Grundlage des vorliegenden Kartenmaterials erstellt. Die Kosten für denStraßenausbau werden auf ca. 370.000 Euro geschätzt. Hierin sind auch die Kosten fürBeschilderung, Markierung, Beleuchtung und Begrünung enthalten. Bezüglich derEntwässerung ist davon auszugehen, dass insgesamt ein Investitionsvolumen für dieEntwässerung der Erschließungsstraße, der Essenberger Straße und des Recyclinghofesvon mindestens 500.000 Euro einzuplanen ist.An diesem Standort müssten nicht nur die etwa 5.000 m² Grunderwerb für die eigentlicheRecyclinghoffläche getätigt werden. Darüber hinaus wäre für die Erschließungsstraße undden Verteilerkreis zusätzlicher Grunderwerb nötig. Je nach konkreter Lage desRecyclinghofes ist davon auszugehen, dass mindestens 8.000 m² Fläche erworben werdenmüssen.


Seite 11Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.2005Insgesamt ist nach derzeitiger Kostenschätzung davon auszugehen, dass dasGesamtinvestitionsvolumen für einen Recyclinghof West an dieser Stelle mindestens 1,7Mio. Euro betragen würde. Dabei ist anzumerken, dass der Bau des Verteilerkreises nichtüber Abfallentsorgungsgebühren zu refinanzieren ist; hier würde der städtischeVermögenshaushalt belastet werden.3.2.7 RealisierungszeitraumAufgrund der Umwandlung des Flächennutzungsplanes, der notwendigen Abstimmung mitdem Landesbetrieb Straßenbau, der Einbringung in den städtischen Vermögenshaushalt undder kompletten Neubetrachtung der Entwässerungssituation, ist davon auszugehen, dasseine Realisierung des Recyclinghofes West an diesem Standort nicht vor 2008/2009 zumöglich ist.3.3 Haustadt & Timmermann3.3.1 Planungsrechtliche RahmenbedingungenDie Fläche an der Schauenstraße / Hochstraße liegt in einem Gewerbegebiet. EineÄnderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes ist daher nicht notwendig.3.3.2 Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit für die beiden BezirkeFür den Bezirk Rheinhausen ist die Erreichbarkeit gut. Für den StadtbezirkHomberg/Ruhrort/Baerl liegt der Standort bezogen auf die drei realisierbaren Standorte amungünstigsten. Insgesamt ist die Erschließung allerdings als akzeptabel einzustufen.3.3.3 Fläche / GrößeDas zur Verfügung stehende Grundstück ist mit ca. 4.000 m² knapp bemessen. Dennochwäre ein Recyclinghof auf dieser Fläche grundsätzlich realisierbar. EineErweiterungsmöglichkeit in zukünftigen Jahren scheidet allerdings aus. Es ist allerdings auchnicht absehbar, dass weitere Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden müssten, diebisher nicht auf den Recyclinghöfen gesammelt werden. Trotz der relativ knappen Größewäre es möglich, Anlieferverkehr und Entsorgungsverkehr räumlich voneinander zu trennen,wie dies auch im Businesspark Asterlagen vorgesehen war.3.3.4 Immissionsschutzrechtliche Belange (Lärm / Geruch)Da sich der Standort in einem Gewerbegebiet befindet, sind die immissionsschutzrechtlichenParameter grundsätzlich als beherrschbar einzustufen.3.3.5 EntwässerungssituationDie Entwässerungssituation in den umliegenden Straßen ist für die Einrichtung desRecyclinghofes an dieser Stelle ausreichend. Bezüglich der Entwässerung beschränkt sichdie Investitionstätigkeit auf die eigentliche Hofentwässerung.


Seite 12Drucksache-Nr.04-0622/2Datum29.03.20053.3.6 KostenDas Grundstück wird als erschlossenes Gewerbegrundstück zu marktüblichen Preisenangeboten. Zusätzliche Kosten für die Verkehrserschließung bzw. die Entwässerung sind andiesem Standort nicht notwendig. Insgesamt ist hier mit einem Investitionsvolumen von etwa1,1 Mio. Euro zu rechnen.3.3.7 RealisierungszeitraumDa die Fläche kurzfristig zur Verfügung steht, keine Änderung im Flächennutzungsplan bzw.Bebauungsplan notwendig ist und die Erschließung bereits vorhanden ist, ist mit einerEröffnung des Recyclinghofes West an dieser Stelle im zweiten Halbjahr 2006 zu rechnen.3.4 ZusammenfassungGewerbepark Rheinpreussen Pelleshof Haustadt & TimmermannPlanungsrecht + - +Verkehr /Erreichbarkeit+ / - + / - + / -Fläche / Größe + + -Immissionsschutz + + +Entwässerung - - +Kosten 1,2 Mio. € (2,2 Mio. €)* 1,7 Mio. € 1,1 Mio. €Realisierungszeitraum2007 (2008) 2008(2009)2006Erreichbarkeit vonHomberg ausErreichbarkeit vonRheinhausen aus< 10 min. < 10 min. < 10 min.10 – 15 min. < 10 min. < 10 min.(*inkl. Infrastrukturmaßnahmen für das Gewerbegebiet.)4. Weiteres VorgehenNach der Entscheidung aller politischen Gremien für einen der drei oben genanntenStandorte würden die Wirtschaftsbetriebe mit der Realisierung beginnen und allenotwendigen Genehmigungsverfahren bzw. Abstimmungen einleiten. Parallel würde derGrunderwerb vorbereitet und dem Werksausschuss für die Wirtschaftsbetriebe zurGenehmigung vorgelegt werden.

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