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Schul-Regeln

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Europäische <strong>Schul</strong>e Karlsruhe Seite 13 von 14 <strong>Schul</strong>ordnung Oberschule V2013e) Bemerkt ein Schüler das Fehlen eines Mitschülers, muss er unverzüglich die Lehrkraftinformieren.f) Die Schüler dürfen das Gebäude erst wieder betreten, wenn die <strong>Schul</strong>e den Alarmfür beendet bzw. das Gebäude für sicher erklärt hat.8. Gesundheitsdienst der <strong>Schul</strong>eDie <strong>Schul</strong>krankenschwester ist eine Anlaufstelle für die Schüler; sie trifft vorbeugendeMaßnahmen, kümmert sich um kranke Kinder und leistet Erste Hilfe. Wenn ein SchülerMedikamente einnehmen muss, muss die <strong>Schul</strong>krankenschwester darüber informiertwerden.Für Schüler mit ernsteren Gesundheitsproblemen oder Behinderungen kann ein individuellerIntegrationsplan auf Wunsch der Familie vom <strong>Schul</strong>leiter, der Familie, demArzt und der Krankenschwester aufgestellt werden, um optimale Bedingungen für denBildungserfolg zu schaffen. Die Familien der Kinder mit ernsten Gesundheitsproblemenoder Behinderungen sollten sich so schnell wie möglich mit der Krankenschwesterin Verbindung setzen.Bei der Anmeldung ihrer Kinder müssen die Eltern einen Fragebogen zum Gesundheitszustandihrer Kinder ausfüllen (Krankheiten, Impfungen). Dieses vertraulicheFormular muss der Krankenschwester zusammen mit einem ärztlichen Attest, das dengesunden Zustand des Kindes bescheinigt, zugeschickt werden. Die Eltern müssendie Krankenschwester über jede Veränderung beim Gesundheitszustand ihres Kindeswährend seiner Zeit an der <strong>Schul</strong>e informieren.Die Schüler haben uneingeschränkten Zugang zur Krankenstation während der Pausenund in Freistunden. Schüler, die einen Unfall erlitten haben oder während des<strong>Schul</strong>tages erkranken, müssen sich in Begleitung einer weiteren Person zur Krankenstationbegeben, wo sie eine Bescheinigung erhalten können, die ihre Krankheit bestätigt.Diese müssen sie ihrem Lehrer nach der Rückkehr ins Klassenzimmer vorlegenund dem Erziehungsberater im Laufe des Tages aushändigen. Wenn ihr Gesundheitszustanderfordert, dass sie nach Hause geschickt werden, händigt ihnen die Krankenschwesternach der Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung aus,dass sie das Gelände der <strong>Schul</strong>e verlassen dürfen. Wegen der Versicherungsbestimmungenmüssen Schüler unter 16 Jahren von ihren Erziehungsberechtigten abgeholtwerden. Sie dürfen nicht nach Hause geschickt werden.Wenn ein Schüler in der <strong>Schul</strong>e einen schweren Unfall hatte oder ernsthaft erkrankt,wird die Krankenschwester gerufen und sie wird, wenn nötig, den Schüler ins Krankenhausbringen. Die Erziehungsberechtigten werden so schnell wie möglich informiert.13

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