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Schul-Regeln

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Europäische <strong>Schul</strong>e Karlsruhe Seite 3 von 14 <strong>Schul</strong>ordnung Oberschule V20131. Allgemeine GrundsätzeDie <strong>Schul</strong>e ist ein Ort der Erziehung und der Bildung junger Menschen; Erziehung undBildung sollten dabei in einem weiteren Sinn verstanden werden: Sie beinhalten auchzu lernen, in einer Gemeinschaft mit ihren Werten, Rechten und Pflichten zu leben.Für einen reibungslosen Ablauf des schulischen Alltags müssen klare <strong>Regeln</strong> für dasZusammenleben definiert werden.Grundlagen der <strong>Schul</strong>ordnung sind die gegenseitige Achtung und die notwendige Solidaritätunter allen Mitgliedern der <strong>Schul</strong>gemeinschaft; dazu gehört der Respekt vorder persönlichen Würde des Anderen, ohne Ansehen der Stellung, des Alters, derHautfarbe, des Glaubens oder der Staatsangehörigkeit. Um das <strong>Schul</strong>leben im Allgemeinenharmonisch und angenehm zu gestalten, müssen sich nicht nur die Schüler,sondern auch Lehrer, Eltern und das Verwaltungspersonal an den Geist dieser Ordnunghalten und sich für ihre Einhaltung verantwortlich fühlen.Obwohl diese <strong>Schul</strong>ordnung für alle gilt, die sich in der <strong>Schul</strong>e aufhalten, fallen einige<strong>Regeln</strong> (wie z. B. die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen) in erster Linie in denAufgabenbereich der mit der Erziehung Beauftragten.Auch wenn diese <strong>Schul</strong>ordnung wegen der Komplexität des Gemeinschaftslebensnicht auf alle Fragen eine Antwort enthalten kann, so definiert sie doch die grundlegendenVerpflichtungen jedes einzelnen. Sie will keinen Kanon der Verbote bieten,sondern das Zusammenleben positiv regeln, um die Arbeitsbedingungen für alle zuoptimieren.Im Folgenden bedeutet der Ausdruck “der Schüler“ immer auch „die Schülerin“, „Erziehungsberater“auch „Erziehungsberaterin“ etc.3

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