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Auszug aus: Wirtschaft und Recht: Oberstufe 3 Grundlagen unserer ...

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3.2 <strong>Recht</strong> <strong>und</strong> GerechtigkeitWas Gerechtigkeit im Einzelnen ist, ist eine philosophisch nicht eindeutig beantwortete Frage.Gerechtigkeit kann einmal sein, jedem „das Seine“ zu geben. Sie kann aber auch soverstanden werden, das jeder „das Gleiche“ beanspruchen kan. Je mehr dies jedoch betontwird, desto mehr wird die ebenfalls vom <strong>Recht</strong> zu gewährende Freiheit aller Individueneingeschränkt.Man kann verschiedene Elemente der Gerechtigkeit bestimmen. Gerechtigkeit muss sich andem Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung orientieren. Da eine völlige Gleichbehandlungwiederum Probleme aufwirft, muss sich Gerechtigkeit auch am Gr<strong>und</strong>satz der Billigkeit(Angemessenheit) <strong>aus</strong>richten. Zudem baut Gerechtigkeit auf den Leitgedanken der<strong>Recht</strong>ssicherheit <strong>und</strong> der Zweckmäßigkeit rechtlicher Regelungen auf.„<strong>Recht</strong> ist, was gerecht ist“.Aber: was ist gerecht <strong>und</strong> woran orientiert sich Gerechtigkeit?Elemente der GerechtigkeitGleichbehandlung Billigkeit <strong>Recht</strong>ssicherheit Zweckmäßigkeit3.3 Gr<strong>und</strong>begriffe des <strong>Recht</strong>sDer Begriff <strong>Recht</strong> wird in vielfältiger Bedeutung verwandt. Die wichtigstenUnterscheidungen sind:3.3.1 Objektives <strong>und</strong> subjektives <strong>Recht</strong>Unter objektivem <strong>Recht</strong> versteht man die Summe aller rechtlichen Normen. Es ist die<strong>Recht</strong>sordnung als Gesamtheit der <strong>Recht</strong>svorschriften, nach denen sich das Verhältnis derMenschen zueinander bestimmen: In ihren rechtlich relevanten Handlungen untereinander(z.B. Eheschließung) sowie in ihren Beziehungen zu den öffentlichen Verwaltungsträgern(z.B. Einkommensteuer-Bescheid). Subjektives <strong>Recht</strong> beinhaltet die <strong>aus</strong> der <strong>Recht</strong>sordnungabgeleiteten Berechtigungen, also die Ansprüche des Einzelnen (z.B. Eigentumsrecht).Wirken sie gegenüber jedermann, so nennt man sie absolute <strong>Recht</strong>e. Wenn sie auf einzelnePersonen beschränkt sind, werden sie als relative <strong>Recht</strong>e bezeichnet.

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