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TEILEGUTACHTEN - Auto-Butikken.dk

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TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 1 von 8<strong>TEILEGUTACHTEN</strong>Nr. 366-0298-05-MURDüber die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbauvon Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZOfür das Teil / den Änderungsumfangvom Typdes Herstellersfür das Fahrzeug: Fahrwerkssystem zur Tieferlegung des Fahrzeugaufbausum ca. 30 – 65 mm: FKVV10:FK <strong>Auto</strong>motive GmbHKuchengrund 10D - 71522 Backnang: Volvo V40/S400. Hinweise für den FahrzeughalterUnverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wennnicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahmedurchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegendenTeilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Ü-berwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahmevorzuführen.Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahmemit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangenvorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnisnach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehördeist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßenÄnderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 2 von 8I. VerwendungsbereichFahrzeughersteller:VolvoTyp ABE/EG-Nr. Motorleistung in kW Handelsbezeichnunge4*2001/116*0007*..V75 – 147 Volvo V40/S40e4*98/14*0007*.. nur Vorderradantrieb950/870Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:Zulässige Achslast an der Vorderachse:Zulässige Achslast an der Hinterachse:950 kg870 kgDie Umrüstung ist nur zulässig für Fahrzeuge ab Modelljahr 05/99.Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen ohne Niveauausgleich.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 3 von 8II. Beschreibung des ÄnderungsumfangesDie Absenkung des Fahrzeugaufbaues wird durch Änderung der Fahrwerkfedern bzw. desFedersystems (schraubbar) erzielt.. Der Wert der Aufbautieferlegung wurde an einem Prüffahrzeugermittelt. Aufgrund fahrzeugspezifischer Toleranzen und unterschiedlicher Fahrzeugausführungenkann die tatsächliche Tieferlegung im Einzelfall abweichen.Der Einbau erfolgt entsprechend den serienmäßigen Federn nach den Angaben des Fahrzeugherstellers.II.1 VorderachseTypFKVV10Schraubenfeder (Federstahl) Vorfeder HauptfederKennzeichnung FK 862 FK 1767aufgedrucktaufgedrucktFarbe blau ww. rot blau ww. rotDrahtstärke d in mm 9,5x5 11Außendurchmesser Ø A in mm Oben 80 84,5Mitte 80 84,5Unten 80 84,5Länge L 0 (ungespannt) in mm 80 170Windungszahl i g 5,5 7Federform Zylinder ZylinderEndenformoben beigeschliffen beigeschliffenunten beigeschliffen beigeschliffenFederteller (Oben) Zentrierteller (Mitte)Durchmesser max. in mm 120 79Durchmesser min. in mm 52 57Durchmesser Auflage in mm 61 61Höhe in mm 18,5 17,5Federteller (Unten) SicherungsringDurchmesser max. in mm 79 79Durchmesser min. in mm 52 52Durchmesser Auflage in mm 61 -Höhe in mm 13,5 5,5FederbeinDämpferArtstufenlos verstellbarer Federtellermit SicherungsringPatroneneinsatzKennzeichnung FK G131 -Zusatzfeder (Druckanschlag)Gummi- oder HartschaumelementKennzeichnung -AustauschLänge L 0 in mm 55Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 5 von 8III.Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Bauteilen1. Zulässige Rad/Reifen-Kombinationen und Freigängigkeitsauflagen siehe Anlage 1.2 Beim Anbau von Spoilern und Türschwellern, Schalldämpferanlagen o.ä. darf die geforderteMindestbodenfreiheit (siehe Anlage 2) nicht unterschritten werden.3. Beim Anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe derKugel über der Fahrbahn zu achten (siehe Anlage 2). Dieser Wert ist bei der Abnahmezu überprüfen.IV.Hinweise und Auflagen1. Bei der Abnahme nach §19(3) StVZO ist unverzüglich der vorschriftsmäßige Zustanddes Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer fürden Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestelltennach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe vonFahrzeughersteller,Fahrzeugtyp undFahrzeugidentifizierungsnummerauf einer Anbaubestätigung bescheinigen zu lassen.2. Am umgerüsteten Fahrzeug sind die Spur- und Sturzwerte entsprechend den Herstellerangabenneu einzustellen. Eine Bestätigung ist vorzulegen. Ab einem absolutenSturzwert der größer als 2°, bei zulässiger Achslast; ist eine entsprechende Bestätigungdes Reifenherstellers vorzulegen (siehe Punkt V.3).3. Bei maximaler Ausfederung des Fahrzeuges dürfen die Fahrwerkfedern in axialer Richtungkein Spiel haben. Beim anschließenden Einfedern müssen die Federn ihre vorgegebeneLage wieder einnehmen.4. Nachfolgend aufgeführte Anbauhöhen sind zu überprüfen (s. Anlage 1):• Beleuchtungseinrichtungen nach 76/756 EWG und ECE-R48• Kennzeichen nach § 60 StVZO• Anhängekupplung nach 94/20/EG Anh.75. Die Scheinwerfer sind gemäß Herstellerangaben neu einzustellen.6. Die Fahrzeughöhe ist neu festzulegen.7. Die Bezieher der Umrüstung sind auf die eingeschränkte Bodenfreiheit des Fahrzeugeshinzuweisen.8. Bei Fahrzeugen mit lastabhängiger Bremskraftregelung an der Hinterachse ist die Einstellunggemäß Vorgabe des Fahrzeugherstellers neu zu justieren.9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheitvon 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) (siehe Anlage 2) zuachten.10. Auf den einwandfreien Zustand der Zusatzfederelemente (Druckanschläge) ist zu achten,ansonsten sind diese zu ersetzen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 6 von 811. Das Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende sollmindestens VA: 30 mm HA: 50 mmsollte höchstens VA: 80 mm HA: 100 mmbetragen.Außerdem muss der Abstand Radmitte - Bördelkantemindestens VA: 325 mm HA: 320 mmdarf höchstens VA: 355 mm HA: 350 mmbetragen.In allen Fällen ist jedoch auf die Einhaltung der unter Anlage 2 angegebenen Mindesthöhenzu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche Verstellbereich zu reduzieren.Ab einem Abstandsmaß Radmitte –Bördelkante an der Vorderachse von 340mmbis 355mm ist zusätzlich zur Zusatfeder(Druckanschlag) ein Endanschlag desTyps FKFWBX1 mit einer Länge von 10mm zu verwenden.12. Die Einstellmaße sind so einzustellen, dass das Fahrzeug im Niveau bzw. leichter Keilformsteht.13. Die Abstandsmaße zwischen Radausschnittkante und Radmitte sind in die Fahrzeugpapiereaufzunehmen.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapierendurch den Fahrzeughalter zu melden.Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:Ziffer:Eintragung:13 (Höhe) Fzhöhe ist neu festzulegen ***33 (Bemerkungen)ZU ZIFF. 13: M. HÖHENVERSTLLB. FAHRWERK HERST. FKAUTOMOTIVE GMBHKENNZ. FEDER V: FK 862 / FK 1767, KENNZ. FEDER HI: FK 40,KENNZ. FEDERBEIN V: FK G131, KENNZ. FEDERBEIN H: FK G132IN VERBINDUNG MIT RAD :............................, REIFEN:.......................;ABSTANDSMASS BÖRDELKANTE-RADMITTE V/H........../...........***Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 7 von 8V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse1 Verwendungs- und Anbauprüfung:Die Prüfungen wurden gemäß des VdTÜV-Merkblatts 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungenam PKW und PKW-Kombi (Stand 05.2000) unter besonderer Berücksichtigungder Betriebsfestigkeit" durchgeführt.Bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile in Verbindung mit verschiedenen, serienmäßigenRad/Reifenkombinationen wurde kein kritischer Fahrzustand festgestellt.Kriterien des Fahrkomforts waren nicht Gegenstand der Begutachtung.2 Festigkeitsnachweis:Ausreichende Betriebsfestigkeit der Fahrwerkskomponenten wurde nachgewiesen. Die Einfederkennliniewurde aufgenommen. Die Grenzfederrate wurde nicht überschritten.3 Achsmesswerte:Das Prüffahrzeug wurde bis zu den zulässigen Achslasten beladen. Hierbei lagen die gemessenenSturzwerte im zulässigen Bereich.VI.AnlagenAnlage 1Anlage 2Rad/Reifen-KombinationenMaßeAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Seite 8 von 8VII.SchlussbescheinigungEs wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach derÄnderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der indiesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO inder heute gültigen Fassung entsprechen.Der Hersteller FK <strong>Auto</strong>motive GmbH hat den Nachweis (Reg. - Nr. 70102M2479TMS / TÜVManagement Service GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß AnlageXIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 8 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagenund darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oderwenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung desTeiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.München, den 12.07.20050003/41/37S.Elbert -.tsSachverständigerPrüflabor DIN EN ISO/IEC 17025Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Anlage 1 Seite 1Anlage 1Rad/Reifenkombinationen1. Geprüfte Rad/Reifen-KombinationenDie Freigängigkeitsuntersuchungen für die Zuordnung des Verwendungsbereiches wurdenmit folgenden Rad/Reifen-Kombinationen durchgeführt:Radgröße:in mm:Distanzscheibe:EinpresstiefenotwendigeReifengröße:VA+HA: 6,5 x 16 44 205/50 R16 -2. Zulässige Rad/Reifen-Kombinationen:2.1 Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigenRad/Reifen-Kombinationen, die den in der Fahrzeuggenehmigung derunter Punkt I im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugausführungen zugeordnetsind.2.2 Zusätzlich zu den im Punkt 2.1 angeführten serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen sind alle Rad/Reifen-Kombinationen zulässig, deren Verwendungan unter Punkt I. aufgeführten Fahrzeugen durch ein Gutachten oder eineallgemeine Betriebserlaubnis als zulässig nachgewiesen wurde. Die dort aufgeführtenAuflagen und Hinweise sind sinnfällig ,mit Ausnahme der Forderungnach serienmäßigen Fahrwerksteilen, anzuwenden.2.3 Bei der Überprüfung des Anbaus ist darauf zu achten, das ein Freiraum derRad/Reifen-Kombination zu Fahrwerks- und Lenkungsteilen von mindestens6mm (Siehe VdTÜV-Merkblatt751; Anhang 1) eingehalten wird. Die verwendeteRad/Reifen-Kombination ist in Verbindung mit der Fahrwerksumrüstung in dieAnbaugenehmigung mit aufzunehmen.2.4 Die bereits in den Fahrzeugpapieren genannten Rad/Reifen-Kombinationensind zu überprüfen oder aus den Fahrzeugpapieren zu streichen.3. Freigängigkeitsbezogene Auflagen und Hinweise:Folgende Auflagen bezüglich der Radfreigängigkeit sind zusätzlich zu den im Radgutachtenaufgeführten Auflagen zu beachten:3.1 Es ist durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über .der Reifenlaufflächeeine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.3.2 Es ist durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten vorne und hinten ein ausreichenderFreiraum der Rad/ReifenKombination sicherzustellen3.3 Es ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderenRadhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeitder Rad/Reifen-Kombination herzustellen.3.4 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.Alle Auflagen und Hinweise unter Punkt IV. sind zu beachten.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf


TÜV AUTOMOTIVE GMBHTÜV SÜD GruppeRidlerstraße 57D-80339 MünchenTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:366-0298-05-MURDFK <strong>Auto</strong>motive GmbHFKVV10 Anlage 2 Seite 1Anlage 2Maße:2 Beleuchtungseinrichtungen:Art der BeleuchtungseinrichtungHöhe über Fahrbahn in mmmax.min.Abblendlicht 1200 500Begrenzungsleuchte 1500 350Fernlicht -- --Nebelscheinwerfer 800* 250Fahrrichtungsanzeiger (v/h) 1500 350Fahrtrichtungsanzeiger (seitl.) 1500 350Parkleuchte 1500 350Rückfahrscheinwerfer 1200 250Bremsleuchte 1500 350Schlußleuchte 1500 350Nebelschlußleuchte 1000 250Rückstrahler (nicht dreieckig) 900 250Werte entsprechen 76/756 EWG, bzw. ECE-R48, bzw. §§50-54 StVZOWerte für sichtbare, leuchtende FlächeFahrzeugklasse M1*nicht höher als Abblendlicht3 Kennzeichenhöhe:Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens (Unterkante)bei Leergewicht:4 Kupplungskugel:- vorne: 200 mm- hinten: 300 mmAbstand Kupplungskugelmitte-Fahrbahnbei zul. Gesamtgewicht: - min.: 350 mm- max.: 420 mmWerden diese Werte nicht eingehalten, so ist die Anhängelast in den Fahrzeugpapieren zustreichen5 Bodenfreiheit:Mindestbodenfreiheit zu: - formfesten Teilen: 80 mm- formelastischen Teilen: 70 mmAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland00034137.pdf

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