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Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm

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Gültig ab 01.01.2012<strong>Merkblatt</strong> <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>Programmnummern 242, 243, 244Investitionskredite für Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich der Initiative "Energieeffizienz imMittelstand" von BMWi und <strong>KfW</strong>Das <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong> dient derFinanzierung von Energieeffizienzmaßnahmengewerblicher Unternehmen in Deutschland zu einemgünstigen Zinssatz.Innerhalb dieses Programms werden kleine undmittlere Unternehmen im Rahmen der Initiative"Energieeffizienz im Mittelstand" des BMWi und der<strong>KfW</strong> mit einem vergünstigten Zinssatz gefördert.Für kleine Unternehmen (KU) (siehe <strong>KfW</strong>-<strong>Merkblatt</strong>"KMU-Definition"; Bestellnummer 600 000 0196) gibtes ein KU-Fenster mit einem besonders vergünstigtenZinssatz.Beihilferechtliche RegelungenDie Darlehen im <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong> unterliegenin Abhängigkeit vom Einzelfall einer der nachstehendenbeihilfenrechtlichen Regelungen: Regelungen über "De-minimis"-Beihilfen gemäß"De-minimis"-Verordnung (veröffentlicht im Amtsblattder EU, L379 am 28.12.2006)(Komponente 1), Regelungen über "Investitions- undBeschäftigungsbeihilfen für KMU" gemäßArtikel 15 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung(AGVO, veröffentlicht im Amtsblattder EU, L214 am 09.09.2008) (Komponente 2), Regelungen über "Umweltschutzbeihilfen fürEnergiesparmaßnahmen" gemäß Artikel 21 derAGVO (Komponente 4).Die jeweilige Beihilferegelung verpflichtet <strong>KfW</strong> undAntragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben.Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichenVorgaben für den Antragsteller enthält das"Allgemeine <strong>Merkblatt</strong> zu Beihilfen" (Bestellnummer600 000 0065).Wer kann Anträge stellen? In- und ausländische Unternehmen dergewerblichen Wirtschaft (produzierendesGewerbe, Handwerk, Handel und sonstigesDienstleistungsgewerbe) die sich mehrheitlichin Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatzin der Regel bis zu 2 Milliarden Eurobeträgt. Im Ausnahmefall und mit Zustimmungdes BMWi ist auch eine Förderungvon Unternehmen mit einem Gruppenumsatzbis zu 3 Milliarden Euro möglich. Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte,Steuerberater. Unternehmen, die im Rahmen einerContracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungenfür einen Dritten erbringen.Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmenin bestimmten Branchen und Unternehmen,die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidungder EU-Kommission nicht nachgekommensind, nicht förderfähig (siehe <strong>KfW</strong>-<strong>Merkblatt</strong>"Allgemeines <strong>Merkblatt</strong> zu Beihilfen", Bestellnummer600 000 0065).Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeitenim Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatlicheBeihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmenin Schwierigkeiten beziehungsweise derAllgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind vonder Antragstellung ausgeschlossen (siehe <strong>KfW</strong>-<strong>Merkblatt</strong>"Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer600 000 0193).Was wird mitfinanziert?1) Alle Investitionsmaßnahmen in Deutschland, diewesentliche Energieeinspareffekte erzielen, beispielsweisein den Bereichen: Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung,Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung effiziente Energieerzeugung, insbesondereKraft-Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien,wie elektrische Antriebe, Druckluftund Vakuum, Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und KommunikationstechnikErsatzinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparungvon mindestens 20 %, gemessenam Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre,führen.Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparungvon mindestens 15 % gegenüber demBranchendurchschnitt zu erreichen.Bei KMU ist die Einsparung durch die Investitionsmaßnahmebei Antragstellung durch einen in der <strong>KfW</strong>-Beraterbörse (Energieeffizienzberatung) zugelassenenBerater zu ermitteln. Zugelassen sind auchSachverständige, die nicht in der <strong>KfW</strong> Beraterbörseeingetragen sind - wenn sie in einem öffentlichenUnternehmen oder bei einer juristischen Person desöffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihreTätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mittelnerhalten - und über die notwendige Qualifikation undUnabhängigkeit gemäß den Anforderungen derBeraterbörse (Energieeffizienzberatung) verfügen.Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2221<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.deInfocenter • Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 1


Die Einsparung ist in der "Bestätigung zum Kreditantrag<strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>" (Formularnummer600 000 2223) zu quantifizieren und zubestätigen.2) Sanierung und Neubau von Gebäudena) Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes,wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach derSanierung mindestens den Vorgaben derEnergieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) füreinen Neubau entspricht und der spezifischeTransmissionswärmetransferkoeffizient H T´ denerrechneten Wert des Referenzgebäudes um nichtmehr als 20 % überschreitet, bezogen auf dasEnEV Neubau-Niveau (Berechnung siehe"Bestätigung zum Kreditantrag <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>"- Bestellnummer 600 0002223).b) Der komplette Neubau kann gefördert werden,wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach derEnEV 2009 um mindestens 20 % unterschrittenwird (EnEV minus 20 %) und der spezifischeTransmissionswärmetransferkoeffizient H T´mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 für dasReferenzgebäude entspricht (Berechnung siehe"Bestätigung zum Kreditantrag <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>"- Bestellnummer 600 0002223).Die Anforderungen an den Jahres-PrimärenergiebedarfQ P und den spezifischen TransmissionswärmetransferkoeffizientH T´ nach der EnEV 2009 sind beiAntragstellung von einem Sachverständigen (Ausstellungsberechtigternach § 21 EnEV für Nichtwohngebäudeoder einer nach Landesrecht berechtigtenPerson für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweisenach der EnEV für Nichtwohngebäude) in der"Bestätigung zum Kreditantrag <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>"(Bestellnummer 600 000 2223) zuquantifizieren und zu bestätigen.3) Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigenbetrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungenfür die Planungs- und Umsetzungsbegleitungsowie für Energiemanagementsystemegefördert werden.Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen: Erwerb von Grundstücken, Erneuerbare Energien-Anlagen die überwiegendzur Netzeinspeisung dienen, Sanierung und Errichtung von Wohngebäudensowie Heizungsanlagen, sofern dieerzeugte Energie in Wohngebäuden genutztwird.In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?Finanzierungsanteil:Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.Kreditbetrag:In der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden,sofern das Vorhaben eine besondereFörderungswürdigkeit besitzt.Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammenmöglich?Die Kombination eines Kredites aus dem <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong> mit anderen Fördermitteln(Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich imRahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzenmöglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssenoder Zulagen die Summe der Aufwendungen nichtübersteigt. Die beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungensind hierbei zu beachten (siehe hierzu"Allgemeines <strong>Merkblatt</strong> zu Beihilfen", Bestellnummer600 000 0065).Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahren bei höchstenseinem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomischeLebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt,kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.Wie sind die Konditionen? Der Programmzinssatz orientiert sich an derEntwicklung des Kapitalmarktes. Dabei geltenfür kleine und mittlere Unternehmen (KMU)besonders vergünstigte Zinssätze. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit istder Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeitwird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben.Nach Ablauf der Zinsbindungsfristwerden neue Konditionen vereinbart. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (SollundEffektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung(PAngV)) je Preisklasse sind derKonditionenübersicht für <strong>KfW</strong>-Förderprogrammezu entnehmen, die im Internetunter www.kfw.de/konditionen oder unter derFaxnummer 069 74 31-42 14 abgerufenwerden kann. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellenZinssatz im Rahmen des amTag der Zusage geltenden Maximalzinssatzesder jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung derwirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers(Bonität) und der Werthaltigkeit derfür den Kredit gestellten Sicherheiten von derHausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eineEinordnung in eine der von der <strong>KfW</strong>vorgegebenen Bonitätsklassen undStand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2221<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.deInfocenter • Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 2


Besicherungsklassen. Durch die Kombinationvon Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnetdie Hausbank den Förderkredit einer von der<strong>KfW</strong> vorgegebenen Preisklasse zu. JedePreisklasse deckt eine Bandbreite ab, diedurch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz)abgeschlossen wird. Der kundenindividuelleZinssatz kann unter demMaximalzinssatz der jeweiligen Preisklasseliegen. Einzelheiten zur Ermittlung deskundenindividuellen Zinssatzes sind derAnlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogrammezu entnehmen. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M.,beginnend 2 Bankarbeitstage und einenMonat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlteKreditbeträge.Wie erfolgt der Abruf der Kreditmittel?Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgenabgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monatenach Darlehenszusage.Wie erfolgt die Tilgung?Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahresind lediglich die Zinsen auf die ausgezahltenKreditbeträge zu leisten.Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßigeTilgung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigungmöglich.Welche Sicherheiten sind zu stellen?Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zustellen.Form und Umfang der Besicherung werden imRahmen der Kreditverhandlungen zwischen demAntragsteller und seiner Hausbank vereinbart.Wie erfolgt die Antragstellung?Die <strong>KfW</strong> gewährt Kredite nicht unmittelbar an denInvestor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute,die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständigdie Haftung übernehmen. Der Antrag ist daherbei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl stehtdem Endkreditnehmer frei.Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei derHausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind dieUmschuldung beziehungsweise Nachfinanzierungbereits abgeschlossener Vorhaben.Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.Als Programmnummer ist die 242 bei großenUnternehmen, die 243 bei mittleren Unternehmen unddie 244 bei kleinen Unternehmen anzugeben.Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellungerforderlich? Antragsvordruck (Formularnummer 141 660) Statistisches Beiblatt "Investitionenallgemein" (Formularnummer 141 658) "Bestätigung zum Kreditantrag <strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>"(Formularnummer 600000 2223) bei Beantragung im Rahmen der beihilferechtlichen"De-minimis"-Regelung: (Komponente1): Anlage "De-minimis"-Erklärung desAntragstellers über bereits erhaltene "Deminimis"-Beihilfen(Bestellnummer 600 0000075) bei Beantragung von "Investitions- undBeschäftigungsbeihilfen für KMU" gemäßArtikel 15 der AGVO (Komponente 2):Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (für verflochtene Unternehmen.Bestellnummer 600 000 0196, für nicht verflochteneUnternehmen Bestellnummer 140944). (Selbsterklärung verbleibt bei derHausbank) bei Beantragung von "Umweltschutzbeihilfenfür Energiesparmaßnahmen" gemäß Artikel21 der AGVO: Anlage "Anreizeffekte undbeihilfefähige Investitionsmehrkosten"(Bestellnummer 600 000 0270) bei Überschreitung der Kreditobergrenzeergänzende Vorhabensbeschreibung zu denEnergieeinspareffektenDie <strong>KfW</strong> behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern,sofern dies für die Bearbeitung notwendigist.Wie ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen?Nach Durchführung der Maßnahmen ist derprogrammgemäße Einsatz der Mittel gegenüber derHausbank nachzuweisen.KMU haben ferner die "Bestätigung des Sachverständigennach Durchführung der Investitionsmaßnahme<strong>KfW</strong>-<strong>Energieeffizienzprogramm</strong>" (Bestellnummer600 000 2224) bei der Hausbank einzureichen.Die <strong>KfW</strong> behält sich eine Überprüfung derBerechnungsunterlagen sowie eine Vor-Ort-Prüfungder geförderten Maßnahmen und Gebäude vor.Grundsätzlicher HinweisDie Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweckund zur Einhaltung der beihilferechtlichenVorgaben der EU-Kommission sindsubventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchesin Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.Stand: 01/2012 • Bestellnummer: 600 000 2221<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.deInfocenter • Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 3

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