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ABC - Simone Oldenburg

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BCEine gute Schule für alleDas <strong>ABC</strong>der linkenBildungspolitik


Liebe Eltern,liebe Kolleginnen und Kollegen,unsere Kinder erfahren gegenwärtig ein Schulsystem:• das viele Schülerinnen und Schüler ausgrenzt – stattsie zu integrieren,• das Schwächen sucht – statt Stärken zu fördern,• das es zulässt, dass viele Mädchen und Jungen dieSchule ohne einen Abschluss verlassen, statt unserenKindern das Vertrauen in ihre Möglichkeiten zu geben.Die Partei DIE LINKE streitet• für einen gleichberechtigten Bildungszugang für Fynn,Pitt und Clara,• für ein längeres gemeinsames Lernen, das Tina, Moritzund Felix gleichermaßen fordert und fördert,• für Ganztagsschulen, in denen Ida, Annelie und Janwillkommen sind,• für eine gute Schule für alle, die Maya, Ali und Annesowie ihre Eltern ernst nimmt.Wir geben unseren Kindern eine Stimme,Ihre <strong>Simone</strong> <strong>Oldenburg</strong>DIE LINKE. Landesverband Mecklenburg-VorpommernMartinstraße 1/1a, 19053 SchwerinTelefon: 0385/760380, Fax: 0385/7603819info@die-linke-mv.dewww.die-linke-mv.deDas <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik


B - DBildungsfinanzierungBildungsausgaben sollen nicht mehr als konsumtive, sondern als investive Ausgaben eingestuft werden.Bildungsausgaben werden durch die Einführung einer „Bildungsquote“ transparent und vergleichbar.• Es gibt keine Alternative zu einem aus Steuermitteln ausreichend finanzierten allgemeinen öffentlichenSchulwesen.Finanzrahmen für Schule und Ausbildung ist zu stabilisieren und schrittweise auszubauen.Einer Kommerzialisierung oder Privatisierung des Schulwesens ist entgegenzutreten.• Einführung eines regelmäßigen Controllings der Bildungsfinanzierung durch unabhängige Sachverständigeist notwendig, um zu prüfen, ob die Mittel aufgabengerecht verteilt und verwendet werden.Schülerbeförderung zu den öffentlichen Schulen ist kostenfrei.•Achtung: Da dies Angelegenheit der Kreise ist, müssen sie durch das Land dafür finanziell in die Lageversetzt werden.Bundeswehr an den Schulen• Sofortige Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Bundeswehr.Demokratieerziehung• Mitbestimmungs- und Mitwirkungsgremien müssen die Bedingungen haben, um ihre Aufgaben wahrzunehmen(ÖPR).• Ausgewogene politische Bildung zur Prägung einer eigenen Meinung und zur kritischen gesellschaftlichenAuseinandersetzung.Deutschlandstipendium• Eltern- und kreditunabhängige Studienfinanzierung, die allen einen Zugang zum und den Abschlusseines Studiums ermöglicht.• Stipendien sind Ergänzung, nicht Ersatz zur Studienfinanzierung.• Einführung von Leistungsstipendien (durch staatliche Finanzierung).• Deutschlandstipendium in M-V benachteiligt Hochschulen in M-V, da in M-V kaum wirtschaftlich starkeUnternehmen vorhanden sind.Diplomstudiengänge• Fakultative Verleihung des Diploms muss möglich sein.Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik5


E - FEingruppierung von Lehrkräften• Tarifliche Regelung schaffen, um einheitliche Eingruppierung unabhängig von der Schulform zu gewährleisten.• Schaffung einer bundeseinheitlichen tariflichen Besoldung auf dem Niveau der alten Bundesländer.Fachkräftemangel in Kindertagesstätten• Einführung einer Landesbedarfsplanung für pädagogische Fachkräfte gemäß § 11 KiföG M-V.Reform der Erzieherinnenausbildung.Ausbildung und Beruf müssen attraktiver werden.Verkürzung und Spezialisierung der Ausbildung.Bessere Arbeitsbedingungen durch Senkung des Betreuungsschlüssels und durch bessere Entlohnung.Perspektivisch soll der Beruf durch eine akademische Ausbildung erworben werden.• Mindestarbeitszeit für Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender finanzierter Vor- und Nachbereitungszeit.Weiterbildungszeiten innerhalb der Arbeitszeiten.Verbindliche Regelung der frühkindlichen Bildung in allen Kindertagesstätten von M-V.Weg vom defizitorientierten hin zum ressourcenorientierten pädagogischen Konzept.• Landeshaushalt stärker auf präventiven Ansatz ausrichten.6Förderung• Kinder sollen lernen, ihre Stärken zu optimieren und ihre Schwächen zu minimieren sowie eine kreativeNeugier zu entwickeln.• Fähigkeiten in den Kulturtechniken – Lesen, Schreiben, Rechnen und Medienkompetenz erwerben.• Durch individuelle Förderung erfolgt die Abschaffung von Klassenwiederholungen („Sitzenbleiben“).• Flexible Lernzeitmodelle, um Überspringen bzw. Ausweiten der Lernzeiten zu ermöglichen.• Nahtloser Übergang vom Kindergarten in die Grundschule durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen.• Eingangsstufe der Grundschule (Jahrgangsstufe 1-2) soll flexible Eingansphase werden mit der Möglichkeiteines kürzeren oder längeren Verbleibs, in der keine Ziffernnoten erteilt werden, sondern schriftlicheBerichte über den Leistungsstand erfolgen.• Individuelle und gruppenbezogene Förderung, um umfassende Benachteiligten- und Hochbegabtenförderung,eine Förderung der Kinder mit LRS oder Rechenschwäche zu gewährleisten.• Einsatz von Förderschullehrkräften in den Regelschulbetrieb.Eine gute Schule für alle


F - G• Chancengleiche Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund durch spezifische Vermittlung derdeutschen Sprache.• Konzept einer tatsächlich selbständigen Schule entwickeln.Freie Träger von Kindertagesstätten und HortenVergabe öffentlicher Gelder an eine tarifliche Orientierung der Träger.Stundenlöhne von unter 10,00 Euro sind nicht hinnehmbar.• Bei der Finanzierung müssen Tariferhöhungen berücksichtigt werden.Wir fordern ein Tariftreue- und Vergabegesetz für M-V sowie einen flächendeckenden Mindestlohn.Tarifliche Bindung der Träger muss stärker vom Sozialministerium überprüft werden.Ganztagsschule•Stundenzuweisungen auf den Faktor 0,2 erhöhen, auf Basis von 45 Minuten.Schulen sollen selbst entscheiden, ob sie die offene oder gebundene Form wählen.Schulhort muss wieder Bestandteil der Schulen werden.Prüfen, ob Schulträger im Bereich der Ganztagsschule vom Land unterstützt werden können= Konnexitätsprinzip.GrundschuleChancengleich und inklusiv.• Ungehinderter Zugang zu allen Bildungsmöglichkeiten, unabhängig von der sozialen Situation desKindes oder dessen Eltern.Wohnortnaher Lern- und Lebensraum.Gemeinsames Ausprobieren, Kooperieren, Entdecken und Planen.Atmosphäre, in der lernen Spaß macht und gelingt.Fähigkeiten in den Kulturtechniken – Lesen, Schreiben, Rechnen und Medienkompetenz entwickeln.• Nahtlosen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule durch verbindliche Kooperationsvereinbarungenschaffen.•Eingangsstufe der Grundschule (Jahrgangsstufe 1-2) = flexible Eingansphase mit der Möglichkeit eineskürzeren oder längeren Verbleibs, in der keine Ziffernnoten erteilt werden, sondern schriftliche Berichteüber den Leistungsstand angefertigt werden.Schulhorte sollen den Grundschulen zugeordnet werden.•Individuelle und gruppenbezogene Förderung, um umfassende Benachteiligten- und HochbegabtenDas <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik7


G - Gweiter mit Grundschule:förderung, eine Förderung der Kinder mit LRS oder Rechenschwäche zu gewährleisten.• Einführung des Faches LER = Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde.• Einsatz von Förderschullehrkräften im Regelschulbetrieb.• Chancengleiche Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund durch spezifische Vermittlung derdeutschen Sprache.• Konzept einer tatsächlich selbständigen Schule entwickeln.• Abschaffung von „Kopfnoten“.• Durch individuelle Förderung erfolgt die Abschaffung von Klassenwiederholungen („Sitzenbleiben“).• Erhalt der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“, gegebenenfalls müssen die derzeit gültigen Richtlinienhinsichtlich der Gesamtschülerzahl modifiziert werden.Gute Schule für alleAuf Grundlage eines Gesamtkonzeptes der Inklusion in allen gesellschaftlichen Breichen.Alle Schulabschlüsse unter einem gemeinsamen Dach.Jedes Kind hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung.Bildungsausgaben nicht mehr als konsumtive, sondern als investive Ausgaben.Einführung einer „Bildungsquote“, um Bildungsausgaben transparent und vergleichbar zu machen.Chancengleich und inklusiv.• Ungehinderter Zugang zu allen Bildungsmöglichkeiten, unabhängig von der sozialen Situation desKindes oder deren Eltern.• Bildung hat Priorität: Politik muss Gelder zur Verfügung stellen und für nötige Rahmenbedingungensorgen.• Alle Menschen müssen gleiche Chancen auf Bildung haben: ungehinderter Zugang zu allen Angebotenlebenslang und von klein auf in Städten und ländlichen Regionen.• Schulen müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass Schülerinnen und Schüler Spaß amLernen haben; das schließt Fordern und Fördern ein.Ganztagsschulen mit kostenfreiem Mittagessen.Schulen sollen über Einsatz von Geld und Personal mitentscheiden und sich dem Umfeld öffnen.• Gemeinsames Lernen bis zur Mittleren Reife und individuelle Förderung gehören zusammen.8Eine gute Schule für alle


G - HGymnasium• Chancengleich und inklusiv.• Ungehinderter Zugang zu allen Bildungsmöglichkeiten, unabhängig von der sozialen Situation desKindes oder dessen Eltern.• Wohnortnaher Lern- und Lebensraum.• Schaffung von organisatorischen Verbindungen zwischen Gymnasien und Regionalen Schulen, z. B.Gymnasium mit Regionalschulteil.• Flexible gymnasiale Oberstufe: Abitur in zwei bis vier Jahren, um individuelle Lernzeit zu berücksichtigenund zu ermöglichen.• Einführung des Faches LER = Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde.• Einführung und Ausgestaltung bilingualer Unterrichtsformen.• Ausbau von Ganztagsschulen, aber über die Form entscheidet jede Schule selbst.• Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung auf 50 Prozent eines Schülerjahrgangeserhöhen.• Konzept einer tatsächlich selbständigen Schule entwickeln.• Abschaffung von „Kopfnoten“.Hochschulen• Keine Privatisierungen von Bildungseinrichtungen.• Staatliches Bildungsmonopol darf nicht unterlaufen werden.• Kompromissvariante: Universitätsmedizin nach Greifswalder Modell (Doppelfunktion des Krankenversorgungsauftragesin Verbindung mit wissenschaftlicher Einrichtung).• Ablehnung der Privatisierungsparagraphen des Landeshochschulgesetzes LHG.• Die 2011 abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen gelten bis2015, erst danach Neuverhandlungen, um Drittmittelabhängigkeit der Forschung durch Anhebung derstaatlichen Sockelförderung für Forschung zu verringern.• Befristete Beschäftigungsverhältnisse, u. a. von wissenschaftlichen Mitarbeitern, müssen in unbefristeteAnstelllungen umgewandelt werden, unser eingebrachter Antrag wurde abgelehnt.• Erhöhung der Hochschulförderung um 1,5 %.• Hochschulautonomie ist ein schützenswertes Gut, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsgremien müssenpersonell und materiell arbeitsfähig sein.• Spezialisierungen und Profilierungen führen zur höheren Attraktivität unserer Hochschulen und Universitäten,aber der Charakter der „universitas“ darf nicht beeinträchtigt sein.(z. B. Abhängigkeit von wirtschaftsdominierter Lehre und Forschung)Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik9


H - IHochschulfinanzierung• Keine Privatisierungen von Bildungseinrichtungen.• Ablehnung der Privatisierungsparagraphen des Landeshochschulgesetzes LHG.• Die 2011 abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen gelten bis2015, erst danach Neuverhandlungen, um Drittmittelabhängigkeit der Forschung durch Anhebung derstaatlichen Sockelförderung für Forschung zu verringern.• Zielvereinbarungen sichern mittelfristig die Planungssicherheit.• Erhöhung der Finanzmittel ist durch Gesamtaufgaben des Landes schwer möglich.• Erweiterung des Hochschulfinanzkorridors um 1,5%.• Ausweitung des Hochschulkorridors, z. B. für temporäre Aufgabenstellungen.• Zusätzliche Aufgaben müssen zusätzlich finanziert werden.10Inklusion• Inklusion = Teilnahme behinderter Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, insbesondeream Unterricht in einer Regelschule, am Arbeitsleben und am politischen Leben. Es sind Faktorenzu beseitigen, die zusammen mit Eigenschaften des Menschen seine Behinderung verursachen.• Wir wissen: Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe.• Schlüssiges Gesamtkonzept ist notwendig, ein interministeriell abgestimmter Stufenplan mit konkretenTerminen, Verantwortlichkeiten und Finanzmitteln ist zu erstellen.• Umgestaltung des Bildungssystems darf nicht isoliert betrachtet werden.• Anforderungsgerechte personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung!• Qualifizierung der Lehrkräfte!• Schaffung verlässlicher Fördermöglichkeiten!• Alles das kann nur schrittweise und behutsam erfolgen.• Auf Grund internationaler Erfahrungen ist zu prüfen, welche Unterstützersysteme geeignet sind, inklusiveProzesse an „Regelschulen“ erfolgreich zu gestalten.• Förderschulen sind zu Förderzentren umzugestalten, die dann zu Beratungszentren entwickelt werden.• Diese Förderzentren/Beratungszentren unterstützen die Regelschulen bei der Gestaltung der Integration/Inklusion.• Einsatz von Förderschullehrkräften an Regelschulen muss anforderungsgerecht mit Stundenzuweisungenversehen werden.• Insbesondere bei Grundschulen muss bei integrativer Beschulung eine Begrenzung der Klassengrößegeprüft werden.• Die gegenwärtige Gliederung unseres Schulsystems steht einer Inklusion entgegen.Eine gute Schule für alle


I - LJunglehrer• Junglehrer „Ausbildungs- und Einstellungsoffensive“ = jährlich 250 Lehrkräfte bis 2016.• Derzeitiges „Junglehrerprogramm“ prüfen, umstellen oder einstellen.• Bessere Unterrichts- und Arbeitsbedingungen schaffen.• Initiative für Abiturientinnen und Abiturienten, um sie für ein Lehrerstudium zu gewinnen.• Im Lehrerbildungsgesetz müssen schulartübergreifende Lehrämter ermöglicht werden, um die Flexibilitätdes Einsatzes zu erhöhen.• Überarbeitung des Lehrerbildungsgesetzes und der Lehrerprüfungsordnung.• Erhöhung der erziehungswissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung undErhöhung der Berufsbezogenheit der Fachausbildung in der ersten Phase der Lehrerausbildung.• In der ersten Phase der Lehrerausbildung ist ein halbjähriges Schulpraktikum einzurichten, das von derUniversität betreut wird; dadurch kann das Referendariat um ein halbes Jahr verkürzt werden.Kapazitätsverordnung• Ist nur durch Änderung der Bundesgesetzgebung möglich, aber Artikel 12 des Grundgesetzes lässtdiese Möglichkeit zu.• Momentan keine Möglichkeit zu gravierenden Änderungen im Interesse der Studienbewerber.Kooperationsverbot• Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Land und Bund im Bereich Bildung.Längeres gemeinsames Lernen• Bis einschließlich Klasse 8, auch vor dem Hintergrund der Inklusion und der Sicherung möglichst wohnortnaherSchulstandorte.• Damit erfolgt die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg später und zielgenauer.Lehrkräfte• Schrittweise Senkung der Pflichtstundenzahl für Grundschullehrer um 1,5 Stunden (auf 26 Stunden).• Alle anderen Lehrkräfte um eine Wochenstunde (auf 26 Stunden), beginnend mit Doppelhaushalt2012/2013.• Junglehrer „Ausbildungs- und Einstellungsoffensive“ - jährlich 250 Lehrkräfte bis 2016.• Derzeitiges „Junglehrerprogramm“ prüfen, umstellen oder einstellen.Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik11


weiter mit Lehrkräfte:Bessere Unterrichts- und Arbeitsbedingungen schaffen.Schaffung einer bundeseinheitlichen tariflichen Besoldung auf dem Niveau der alten Bundesländer.Entlastung von außerunterrichtlichen Tätigkeiten durch Minimierung des Arbeitsaufwandes und durch•Abminderungs- und Entlastungsstunden.Fachgerechter Einsatz ist zu gewährleisten; Unterricht durch Nicht-Fachlehrkräfte muss seltene Ausnahmebleiben.•Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen muss verbindlich werden.•Leistungsbewertung•L - LWir wenden uns gegen einen verkürzten schulischen Leistungsbegriff.Leistung ist nicht nur der kognitive Leistungsstandard, sondern spiegelt auch Lernfortschritte wider.Leistungsbewertung soll zwei Hauptfunktionen erfüllen:•• A: soll Entwicklungs- und Lernfortschritte des Kindes verdeutlichen,•• B: soll Grundlage für die Empfehlung bestimmter schulischer Bildungsgänge sein.• Formen der Leistungsbewertung müssen so ausgestaltet werden, dass sie die Leistungsbereitschaftjunger Menschen erhalten und entwickeln, sie sollen Anlass, Gegenstand und Ziel entsprechen.• In der flexiblen und sensiblen Schuleingangsphase keine Ziffernnoten vergeben, besser schriftlicheBerichte anfertigen.Ziffernnoten zur Bewertung sozialer Kompetenzen (Kopfnoten) sind abzuschaffen.Individuelle Förderung schafft Voraussetzungen, um Klassenwiederholungen abzuschaffen.• Flexible Lernzeitmodelle, um Überspringen oder Ausweitung der Lernzeit zu ermöglichen.12LER = Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde• Einführung des Unterrichtsfaches LER.• Religionsunterricht als Wahlfach.• Die Trennung der Schülerinnen und Schüler in den Fächern evangelischer Religionsunterricht, katholischerReligionsunterricht und Philosophieren mit Kindern bzw. Philosophie ist nicht mehr zeitgemäß.• Wir schaffen eine Möglichkeit, dass die Kinder und Jugendlichen gemeinsam über Sinn- und Wertfragenins Gespräch kommen und verschiedene Religionen und Weltanschauungen kennen lernen undnicht ausgegrenzt werden.• Unsere Kinder sollen gemeinsam einen alle Religionen und Kulturen thematisierenden Unterricht erfahren,unabhängig ihrer Herkunft und ihrer Weltanschauung.Eine gute Schule für alle


M - PMasterstudiengänge• Jede/jeder, die/der die Zugangsberechtigung zum Masterstudium erworben hat, soll auch die Möglichkeitzu diesem Studium haben.• Aufstockung der Masterstudienplätze notwendig, aber momentan nur nach Ablauf der Zielvereinbarungen(bis 2015) möglich.• Hochschulen müssen entscheiden, für welche Studiengänge Zulassungsbeschränkungen sinnvoll sind.Mittelvergabe an Hochschulen• Besonderer Förderung der Exzellenz der Forschung stehen wir kritisch gegenüber, da Hochschulen inOstdeutschland benachteiligt werden und da die Lehre eine Geringschätzung erfährt.Mittelvergabe des Landes unter Beachtung der Autonomie und der Landesinteressen.Zusätzlich übertragene Aufgaben in Lehre und Forschung müssen auch zusätzlich finanziert werden.Vorrang hat das Prinzip der „Solidarität“; wettbewerbsdeterminierte Zuweisungen sind nachrangig.•Berücksichtigung von Qualitätskennziffern für Mittelvergabe sind zielführend, aber setzen vergleichbareRahmenbedingungen voraus.Pflichtstundenzahl• Schrittweise Senkung der Pflichtstundenzahl für Grundschullehrerinnen/Grundschullehrer um 1,5 Stunden(auf 26 Stunden).• Für alle anderen Lehrkräfte Senkung um eine Wochenstunde (auf 26 Stunden), beginnend mit Doppelhaushalt2012/2013.Junglehrer „Ausbildungs- und Einstellungsoffensive“ = jährlich 250 Lehrkräfte bis 2016.Derzeitiges „Junglehrerprogramm“ prüfen, umstellen oder einstellen.• Bessere Unterrichts- und Arbeitsbedingungen schaffen.PrivatschulenKlärung der gesetzlichen Begrifflichkeiten:• Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung – PschVO M-V) 2. Juni 2010• § 131 Schulgesetz• Grundgesetz; Artikel 7:•• Recht auf Errichtung von privaten Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen,•• Genehmigung des Staates erforderlich; sie unterstehen den Landesgesetzen,•• Gründungsfreiheit,Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik13


14weiter mit Privatschulen:•• Einschränkung: Staat hat Vorrecht zur Errichtung von Volksschulen (Grund- und Eingangsbereich);Privatschulfreiheit hier nicht, nur wenn besonderes pädagogisches Interesse oder auf Antrag vonErziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule oder als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschulegegründet werden soll.• Schulen in freier Trägerschaft:•• sind Ersatz- und Ergänzungsschulen durch besondere Formen und Inhalte,•• können nicht vom Land oder Gemeindeverbänden betrieben werden,•• Bezeichnung, die nicht mit Schule in öffentlicher Trägerschaft verwechselt werden kann.• Ersatzschulen•• wenn sie in Bildungs- und Erziehungszielen den Schularten und Bildungsgängen von staatlichenSchulen entsprechen,•• unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzung),•• Genehmigungsverfahren: im Vorjahr zum kommenden Schuljahr,•• Nachweis über fachliche und pädagogische Qualifikation des Schulleiters,•• Ersatzschule muss gesetzliche Anforderungen drei Jahre erfüllt haben, bevor geprüft werden kann,dass Anforderungen auf Dauer erfüllt werden können.• Ergänzungsschulen:•• Schulen in freier Trägerschaft, die nicht Ersatzschulen sind,•• können von der obersten Schulbehörde untersagt werden, wenn Schulträger den Anforderungenzum Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht entsprechen,•• Anzeigepflicht, nicht Genehmigungspflicht,•• Schülerinnen und Schüler, die diese Einrichtung besuchen, genügen nicht der Schulpflicht, es seidenn: Genehmigung durch staatliche Schulaufsicht für diese Schülerinnen/Schüler.• Freie Unterrichtseinrichtungen:•• Unterrichtseinrichtungen, die nicht als Schulen gelten,•• Lehrgänge, Repetitorien (Wiederholungsunterricht) und Fernunterricht.• Schülerkostensätze nach §128 des Schulgesetzes: tatsächliche Personalkosten des vorangegangenenHaushaltsjahres werden durch Anzahl aller Schüler geteilt. Schülerkostensätze werden jährlich derEntwicklung der Personalausgaben an öffentlichen Schulen angepasst.• Personalausgabenzuschuss: Schülerkostensatz multipliziert mit Anzahl der Schüler an der Schule infreier Trägerschaft mal Finanzhilfesatz, der für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft 85 Pro-Eine gute Schule für alleP - P


P - Rzent beträgt, für Förderschulen 100 Prozent.• Stundenzuweisung: es wird immer die nach der Bandbreite mögliche kleinste Klassenzahl zugrundegelegt oder S=30+(n-7)x4, n größer 7 bei Schulen für individuelle Lebensbewältigung.• Berechnung des Unterrichtsbedarfes wie bei staatlichen Schulen.• staatliche Anerkennung:•• Schule muss beständig Anforderungen erfüllen,•• gleiche geltende Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen wie an staatlichen Schulen(Ausnahme: Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung),•• Schule hat das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen, die die gleichen Berechtigungenverleihen wie staatliche Schulen.Regionale Schule• Chancengleich und inklusiv.• Längeres gemeinsames Lernen, bis einschließlich Klasse 8.• Ungehinderter Zugang zu allen Bildungsmöglichkeiten, unabhängig von der sozialen Situation desKindes oder seiner Eltern.• Wohnortnaher Lern- und Lebensraum.• Kinder sollen lernen, ihre Stärken zu optimieren und ihre Schwächen zu minimieren sowie eine Neugierzu entwickeln.• Gemeinsames Ausprobieren, Kooperieren, Entdecken und Planen.• Atmosphäre, in der lernen Spaß macht und gelingt.• Schaffung von organisatorischen Verbindungen zwischen Gymnasien und Regionalen Schulen z. B.Regionale Schule mit gymnasialem Bildungsgang.• Ziel: Befähigung jedes Schülers zu einem Schulabschluss.• Einführung des Faches LER = Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde.• Einsatz von Förderschullehrkräften im Regelschulbetrieb.• Chancengleiche Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund durch spezifische Vermittlung derdeutschen Sprache; Einführung und Ausgestaltung bilingualer Unterrichtsformen.• Flächendeckende Erweiterung des „Produktiven Lernens“.• Ausbau von Ganztagsschulen, aber eigenständige Entscheidung über die Form.• Konzept einer tatsächlich selbständigen Schule entwickeln.• Abschaffung von „Kopfnoten“.• Durch individuelle Förderung erfolgt die Abschaffung von Klassenwiederholungen („Sitzenbleiben“).• Flexible Lernzeitmodelle, um Überspringen bzw. Ausweiten der Lernzeiten zu ermöglichen.Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik15


R - SSchulabschlüsse• Für individuelle Förderung müssen rechtzeitig erforderliche Zusatzstunden bereitgestellt werden.• Vielzahl von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung ist auf ihren Nutzen zu prüfen.• Förderschülerinnen/Förderschüler müssen an ihren Schulen einen anerkannten Schulabschluss erreichenkönnen.• Anerkennung von beruflichen Abschlüssen von Migrantinnen und Migranten muss bundeseinheitlichgeregelt werden.• Recht auf Bildung schließt das Recht auf den Erwerb vergleichbarer Schulabschlüsse und beruflicherAbschlüsse ein.• Senkung der Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss mindestens auf das Niveau des bundesdeutschenDurchschnitts von 3,5 % (zur Zeit in MV: 18,8 %).• Alle Jugendlichen, die auf Grund ihrer gesundheitlichen und kognitiven Voraussetzungen in der Lagesind, sollen einen anerkannten Bildungsabschluss erreichen.Schuldenbremse• Ablehnung der Schuldenbremse, um ausreichende Bildungsfinanzierung in ausreichendem Umfang zugewährleisten.• Schuldenbremse greift in die grundgesetzliche Souveränitäts- und Budgethoheit der Länder ein.• Viel zu geringe Einnahmen.Schulsozialarbeit• An weiterführenden Schulen mindestens eine Schulsozialarbeiter/in, anschließend an den Grundschulen.• Achtung: Schulträger müssen in der Lage sein, ihre Mitfinanzierung zu gewährleisten.Selbständige Schule• Prüfung der schülerbezogenen Stundenzuweisung auf anforderungsgerechte Zuweisung.• Erlasse und Verordnungen prüfen, neu ordnen und minimieren.• Arbeitsbelastung der Schulleitungen und Kollegen minimieren.• Anforderungsgerechte Ausfinanzierung aller Aufgaben von individueller Förderung bis zur Weiterbildungist zu gewährleisten (z. B. auch deshalb Ablehnung der Schuldenbremse).• Wir treten für Schulen ein, die sich pädagogisch und materiell weitgehend selbst verwalten.16Eine gute Schule für alle


S - S• Schulentwicklung und pädagogische Qualitätsentwicklung ergänzen und bedingen einander.• Schulen sollen sich vollständig unter der Fachaufsicht des Landes befinden.• Kompetenzaufteilung zwischen Land und Kommunen muss beendet werden .• Die Evaluation von Schulen muss auf ein sinnvolles Maß beschränkt werden.• Selbstevaluation vor Fremdevaluation.• Zusammenarbeit von Schulen mit Einrichtungen der Jugendhilfe muss verbessert werden.Semestertickets• Einführung ist sinnvoll, wird in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen praktiziert.• Sie werden der notwendigen Mobilität der Studierenden gerecht.Studentenwerke• Studentenwerke sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; staatliche Eingriffe sind problematisch.• Studentenwerksgesetz ist von 1993; Neufassung/Novellierung ist erforderlich.Studiengebühren• Ablehnung von Studiengebühren.• Verwaltungsgebühren nur, wenn dafür eine zusätzliche Leistung der Hochschule erbracht wird.• Gebührenfreiheit für Erststudium.• Gebührenfreiheit für Zweitstudium hängt von der Ausgangssituation ab; Einzelfallprüfung.Verbeamtung• Sollte sich im nationalen Wettbewerb um die Lehrkräfte beim zu erwartenden Lehrkräftemangel ergeben,dass dadurch für das Land Wettbewerbsnachteile entstehen, muss über eine Verbeamtung entschiedenwerden.• Lehrkräften, die aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr verbeamtet werden können, muss einentsprechender Ausgleich gewährt werden.Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik17


Was linke Bildungspolitik will,auf einen Blick:K Kostenloses MittagessenS SchulsozialarbeitB BerufsfrühorientierungW wohnortnahe SchulstandorteP ProjektlernenI individuelle FörderungU UmwelterziehungG GanztagsschuleL Lern- und LebensfreudeEine gute Schule für alle


Das <strong>ABC</strong> der LINKEN Bildungspolitik

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