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Antrag auf Beurlaubung - Hochschule Magdeburg-Stendal

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Dezernat II<br />

Akademische und Studentische Angelegenheiten<br />

Breitscheidstr. 2<br />

39114 <strong>Magdeburg</strong><br />

Tel.: (0391) 8 86-45 76 oder -41 16<br />

Fax.: (0391) 8 86-46 18<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />

(nach § 11 Immatrikulationsordnung vom 25.02.2005 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2005)<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Matrikel-Nr.: Studiengang:<br />

Anschrift:<br />

Telefon:<br />

Für welche(s) Semester<br />

wird der <strong>Antrag</strong> gestellt?<br />

o WS 20........... o SoS 20...........<br />

Bisherige <strong>Beurlaubung</strong>(en): o WS 20........... o SoS 20...........<br />

Es liegt folgender wichtiger Grund gemäß § 11 Abs. 2 Immatrikulationsordnung vor:<br />

Nachzuweisen durch:<br />

o gesundheitliche Gründe Fachärztliche(s) Bescheinigung oder Gutachten<br />

o Studien<strong>auf</strong>enthalt im Ausland (sofern nicht zwingend vorgeschrieben)<br />

Geeignete Bestätigung<br />

o Schwangerschaft Kopie Mutterpass<br />

o soziale Gründe (Erziehungsurlaub, Pflege naher Angehöriger) Kopie Geburtsurkunde, etc.<br />

o Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst Kopie Einberufungsbescheid<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bearbeitungsvermerke<br />

<strong>Beurlaubung</strong> genehmigt: Eingabe in SOS:<br />

Hinweise siehe Rückseite!<br />

o <strong>Beurlaubung</strong> nur vorgemerkt


Hinweise zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />

1. Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist im Regelfall während der Rückmeldephase zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen<br />

kann die <strong>Antrag</strong>stellung bis zwei Monate nach Semesterbeginn (zum SOS bis 31.05. und<br />

im WS bis zum 30.11.) erfolgen.<br />

2. Zeitrahmen der <strong>Beurlaubung</strong><br />

Eine <strong>Beurlaubung</strong> kann nur für volle Semester erfolgen und ist nur für höchstens zwei <strong>auf</strong>einanderfolgende<br />

Semester zulässig. Während der Dauer des Studiums eines Studienganges sind in<br />

der Regel höchstens vier Semester als Urlaubssemester möglich.<br />

3. Semesterbeitrag<br />

Nach § 1 Abs. 2 der Beitragsordnung für das Studentenwerk <strong>Magdeburg</strong> kann beurlaubten Studierenden,<br />

die die Leistungen des Studentenwerkes nicht in Anspruch nehmen, <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> der<br />

Semesterbeitrag durch das Studentenwerk rückerstattet werden. Die <strong>Beurlaubung</strong> befreit nicht<br />

automatisch von der Beitragszahlung.<br />

4. Semesterzähler<br />

Während einer <strong>Beurlaubung</strong> bleiben die Fachsemester stehen. Die Hochschulsemester zählen<br />

jedoch weiter. Dies ist beim Bezug von BAföG zu beachten.<br />

Sollten Sie sich bereits rückgemeldet und die Studienbescheinigungen erhalten haben, muss ein<br />

Austausch der Studienbescheinigungen erfolgen.<br />

5. Weitere Hinweise:<br />

Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nicht zulässig:<br />

- vor Aufnahme des Studiums,<br />

- für das erste Fachsemester,<br />

- für vorhergehende Semester,<br />

- bei Neueinschreibung in ein höheres Fachsemester.<br />

Eine <strong>Beurlaubung</strong> während eines Auslands<strong>auf</strong>enthaltes ist nur zulässig, wenn es sich nicht um<br />

ein regulär zu absolvierendes Praxissemester handelt.<br />

Es ist zu beachten, dass in einigen Studiengängen nur zum Wintersemester immatrikuliert wird,<br />

d. h. dass <strong>Beurlaubung</strong>en dann im Regelfall für die Dauer von zwei Semestern zu beantragen<br />

sind.<br />

Während der <strong>Beurlaubung</strong> behalten die Studierenden ihre Rechte als Mitglieder der <strong>Hochschule</strong>.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen das Immatrikulationsamt (Frau Jasper: 0391-886 4576 oder Frau<br />

Finzelberg: 0391-886 4576) zur Verfügung.

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