Antrag auf Beurlaubung - Hochschule Magdeburg-Stendal
Antrag auf Beurlaubung - Hochschule Magdeburg-Stendal
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Dezernat II<br />
Akademische und Studentische Angelegenheiten<br />
Breitscheidstr. 2<br />
39114 <strong>Magdeburg</strong><br />
Tel.: (0391) 8 86-45 76 oder -41 16<br />
Fax.: (0391) 8 86-46 18<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />
(nach § 11 Immatrikulationsordnung vom 25.02.2005 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2005)<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Matrikel-Nr.: Studiengang:<br />
Anschrift:<br />
Telefon:<br />
Für welche(s) Semester<br />
wird der <strong>Antrag</strong> gestellt?<br />
o WS 20........... o SoS 20...........<br />
Bisherige <strong>Beurlaubung</strong>(en): o WS 20........... o SoS 20...........<br />
Es liegt folgender wichtiger Grund gemäß § 11 Abs. 2 Immatrikulationsordnung vor:<br />
Nachzuweisen durch:<br />
o gesundheitliche Gründe Fachärztliche(s) Bescheinigung oder Gutachten<br />
o Studien<strong>auf</strong>enthalt im Ausland (sofern nicht zwingend vorgeschrieben)<br />
Geeignete Bestätigung<br />
o Schwangerschaft Kopie Mutterpass<br />
o soziale Gründe (Erziehungsurlaub, Pflege naher Angehöriger) Kopie Geburtsurkunde, etc.<br />
o Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst Kopie Einberufungsbescheid<br />
Datum, Unterschrift<br />
Bearbeitungsvermerke<br />
<strong>Beurlaubung</strong> genehmigt: Eingabe in SOS:<br />
Hinweise siehe Rückseite!<br />
o <strong>Beurlaubung</strong> nur vorgemerkt
Hinweise zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />
1. Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung<br />
Der <strong>Antrag</strong> ist im Regelfall während der Rückmeldephase zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen<br />
kann die <strong>Antrag</strong>stellung bis zwei Monate nach Semesterbeginn (zum SOS bis 31.05. und<br />
im WS bis zum 30.11.) erfolgen.<br />
2. Zeitrahmen der <strong>Beurlaubung</strong><br />
Eine <strong>Beurlaubung</strong> kann nur für volle Semester erfolgen und ist nur für höchstens zwei <strong>auf</strong>einanderfolgende<br />
Semester zulässig. Während der Dauer des Studiums eines Studienganges sind in<br />
der Regel höchstens vier Semester als Urlaubssemester möglich.<br />
3. Semesterbeitrag<br />
Nach § 1 Abs. 2 der Beitragsordnung für das Studentenwerk <strong>Magdeburg</strong> kann beurlaubten Studierenden,<br />
die die Leistungen des Studentenwerkes nicht in Anspruch nehmen, <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> der<br />
Semesterbeitrag durch das Studentenwerk rückerstattet werden. Die <strong>Beurlaubung</strong> befreit nicht<br />
automatisch von der Beitragszahlung.<br />
4. Semesterzähler<br />
Während einer <strong>Beurlaubung</strong> bleiben die Fachsemester stehen. Die Hochschulsemester zählen<br />
jedoch weiter. Dies ist beim Bezug von BAföG zu beachten.<br />
Sollten Sie sich bereits rückgemeldet und die Studienbescheinigungen erhalten haben, muss ein<br />
Austausch der Studienbescheinigungen erfolgen.<br />
5. Weitere Hinweise:<br />
Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nicht zulässig:<br />
- vor Aufnahme des Studiums,<br />
- für das erste Fachsemester,<br />
- für vorhergehende Semester,<br />
- bei Neueinschreibung in ein höheres Fachsemester.<br />
Eine <strong>Beurlaubung</strong> während eines Auslands<strong>auf</strong>enthaltes ist nur zulässig, wenn es sich nicht um<br />
ein regulär zu absolvierendes Praxissemester handelt.<br />
Es ist zu beachten, dass in einigen Studiengängen nur zum Wintersemester immatrikuliert wird,<br />
d. h. dass <strong>Beurlaubung</strong>en dann im Regelfall für die Dauer von zwei Semestern zu beantragen<br />
sind.<br />
Während der <strong>Beurlaubung</strong> behalten die Studierenden ihre Rechte als Mitglieder der <strong>Hochschule</strong>.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen das Immatrikulationsamt (Frau Jasper: 0391-886 4576 oder Frau<br />
Finzelberg: 0391-886 4576) zur Verfügung.