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verhandlungsschrift - Taufkirchen an der Pram

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§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 <strong>der</strong> Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Nach Abschluss dieser Ausführungen lässt <strong>der</strong> Vorsitzende über den verlesenen Verordnungsentwurf<br />

abstimmen, wobei dessen einstimmige Beschlussfassung festgestellt werden<br />

k<strong>an</strong>n.<br />

Punkt 5.: Beratung und Beschlussfassung über die Ab- und Zuschreibung von<br />

öffentlichen Flächen im Ortsraum <strong>Pram</strong> (Vermessung Froschauer)<br />

Eing<strong>an</strong>gs erwähnt <strong>der</strong> Vorsitzende, dass (im Zuge <strong>der</strong> Neuerrichtung <strong>der</strong> nördlichen Zufahrt)<br />

eine Vermessung bei <strong>der</strong> Liegenschaft Froschauer, <strong>Pram</strong> 4 stattgefunden hat. Das Vermessungsergebnis<br />

weist folgende Ab- und Zuschreibungen von öffentlichen bzw. privaten Flächen<br />

aus:<br />

Zum einen übernehmen die Ehegatten Froschauer insgesamt 557 m² und Herr Josef Leitner<br />

54 m² á € 2,18 aus dem öffentlichen Gut ins Privateigentum; darin enthalten ist auch die<br />

Grdst.-Nr. 1881/2 KG Laufenbach, die seitens <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pram</strong> nicht<br />

mehr benötigt wird.<br />

Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en treten die <strong>an</strong>geführten Personen folgende Grundflächen ebenfalls zum Preis von<br />

€ 2,18 ins öffentliche Gut ab:<br />

Froschauer Joh<strong>an</strong>n und Andrea, <strong>Pram</strong> 4: 250 m²<br />

Leitner Josef, <strong>Pram</strong> 7: 56 m²<br />

Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium kommt, wird die Zu- und Abschreibung<br />

von öffentlichen/privaten Flächen im Ortsraum <strong>Pram</strong> (Vermessung Froschauer) in<br />

<strong>der</strong> darauffolgenden Abstimmung, <strong>an</strong> <strong>der</strong> GR Froschauer aus Bef<strong>an</strong>genheitsgründen nicht<br />

teilnimmt, einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Punkt 6.: Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung <strong>der</strong> Darlehenskonditionen<br />

mit <strong>der</strong> Raiba Region <strong>Pram</strong>tal und Hypo Oberösterreich im Rahmen des BA 04<br />

und BA 06 <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungen mit den erwähnten Geldinstituten konnte <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

hierzu die neuen Zinssatzvereinbarungen betreffend Darlehensrückzahlungen im Rahmen des<br />

BA 04 und BA 06 <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage vortragen.

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