12.07.2015 Aufrufe

Anlage U - smartsteuer

Anlage U - smartsteuer

Anlage U - smartsteuer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FinanzamtSteuernummerIdentifikationsnummerBitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.<strong>Anlage</strong> Ufür Unterhaltsleistungen an den geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegattenzum Lohnsteuer-Ermäßigungsantragzur Einkommensteuererklärungzum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen20A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als SonderausgabenAntragstellerNameGeburtsdatumAnschriftIch beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten alsSonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen.Barleistungen Sachleistungenlt. beigefügter BelegeVon den im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungenoder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - von den voraussichtlichen Unterhaltsleistungenwerden zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht: € €In den oben angegebenen Beträgen sind keine Unterhaltsleistungen für Kinder enthalten.Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahrengestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.Datum und UnterschriftB. Zustimmung zum Antrag AUnterhaltsempfängerNameGeburtsdatumAnschriftZuständiges Finanzamt, Steuernummer und IdentifikationsnummerIch stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgabendem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu.Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre.Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oderdem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.Außerdem ist mir bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13 805 € (ab 2010: zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sievom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässigenUnterhaltsempfängernIch bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechendeBescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Unterhaltsempfängers vom<strong>Anlage</strong> U (2009) für Unterhaltsleistungen – Aug. 2009liegt dem Finanzamt bereits vor.– 1. Ausfertigung für das Finanzamt –034047/09


FinanzamtSteuernummerVerfügung1. Finanzamt .............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................. ................................................................................................Durchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter Bgenannten inländischen Unterhaltsempfängers übersandt.2. Durchschrift von 1. an das deutsche Finanzamt abgesandt amNamenszeichen und Datum3. Z. d. A. - Zustimmungserklärung auch für Folgejahre aufbewahren -Namenszeichen und Datum


FinanzamtSteuernummerIdentifikationsnummerBitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.<strong>Anlage</strong> Ufür Unterhaltsleistungen an den geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegattenzum Lohnsteuer-Ermäßigungsantragzur Einkommensteuererklärungzum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen20A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als SonderausgabenAntragstellerNameGeburtsdatumAnschriftIch beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten alsSonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen.Barleistungen Sachleistungenlt. beigefügter BelegeVon den im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungenoder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - von den voraussichtlichen Unterhaltsleistungenwerden zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht: € €In den oben angegebenen Beträgen sind keine Unterhaltsleistungen für Kinder enthalten.Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahrengestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.Datum und UnterschriftB. Zustimmung zum Antrag AUnterhaltsempfängerNameGeburtsdatumAnschriftZuständiges Finanzamt, Steuernummer und IdentifikationsnummerIch stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgabendem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu.Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre.Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oderdem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.Außerdem ist mir bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13 805 € (ab 2010: zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sievom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässigenUnterhaltsempfängernIch bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechendeBescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Unterhaltsempfängers vom<strong>Anlage</strong> U (2009) für Unterhaltsleistungen – Aug. 2009liegt dem Finanzamt bereits vor.– 2. Ausfertigung für das Finanzamt –


FinanzamtSteuernummer1. FinanzamtDurchschrift wird für die Steuerakten (Einkommensteuerveranlagungen und ggf. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen) des unter Bgenannten inländischen Unterhaltsempfängers übersandt.


FinanzamtSteuernummerIdentifikationsnummerBitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.<strong>Anlage</strong> Ufür Unterhaltsleistungen an den geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegattenzum Lohnsteuer-Ermäßigungsantragzur Einkommensteuererklärungzum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen20A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als SonderausgabenAntragstellerNameGeburtsdatumAnschriftIch beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten alsSonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen.Barleistungen Sachleistungenlt. beigefügter BelegeVon den im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungenoder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - von den voraussichtlichen Unterhaltsleistungenwerden zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht: € €In den oben angegebenen Beträgen sind keine Unterhaltsleistungen für Kinder enthalten.Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahrengestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.Datum und UnterschriftB. Zustimmung zum Antrag AUnterhaltsempfängerNameGeburtsdatumAnschriftZuständiges Finanzamt, Steuernummer und IdentifikationsnummerIch stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgabendem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu.Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre.Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oderdem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.Außerdem ist mir bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13 805 € (ab 2010: zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sievom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässigenUnterhaltsempfängernIch bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechendeBescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Unterhaltsempfängers vom<strong>Anlage</strong> U (2009) für Unterhaltsleistungen – Aug. 2009liegt dem Finanzamt bereits vor.– Ausfertigung für den Antragsteller –


ErläuterungenUnterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten können entweder als Sonderausgaben oder alsaußergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte (Geber) kann seine Unterhaltsleistungenan den geschiedenen oder dauernd getrennt lebendenEhegatten (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn– der Geber dies ausdrücklich beantragt,– der Empfänger diesem Antrag zustimmt und– Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark,Kanada, der Schweiz und den USA).Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaatesder Europäischen Union (EU) oder des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR) kann Unterhaltsaufwendungen im Rahmendes Realsplittings auch dann absetzen, wenn der geschiedeneoder dauernd getrennt lebende Ehegatte zwar nicht unbeschränktsteuerpflichtig ist, aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU / desEWR wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigungder zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist,dass der Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert,in dem er ansässig ist.Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstensaber bis zu 13 805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich ab2010 um die vom Geber tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangungeines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlichsind. Der Antrag auf Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einenniedrigeren Betrag beschränkt werden, auch wenn die tatsächlichenUnterhaltsleistungen den geltend gemachten Betrag übersteigen. Dieden geltend gemachten Betrag oder den Höchstbetrag übersteigendenUnterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungenberücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige PersonUnterhalt an mehrere Ehegatten, gilt der Höchstbetrag für jeden geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.Antrag des GebersFür den Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag beimFinanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Erist nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzugbeantragt wird, und muss für jedes Kalenderjahr neu gestelltwerden. Ein betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb desHöchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheidserweitert werden. Der Antrag darf nicht an eine Bedingunggeknüpft werden.Zustimmung des EmpfängersDa der Empfänger die Unterhaltsleistungen zu versteuern hat, ist dasRealsplitting von seiner Zustimmung abhängig. Die Zustimmung desEmpfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt - einholen.Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht werden,dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.Sie kann dem Grunde nach erteilt werden, d. h., sie bezieht sich nichtauf die Höhe der Unterhaltsleistungen, sondern darauf, dass der Geberden tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum Höchstbetrag von13 805 € (ab 2010: ggf. zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) grundsätzlich als Sonderausgaben abziehenkann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf einen bestimmten Betragunterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden. Die betragsmäßigbegrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags liegt, kannauch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitertwerden. Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nurvor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr geltensoll, gegenüber dem für den Unterhaltsleistenden oder Unterhaltsempfängerzuständigen Finanzamt widerrufen werden.Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzugbeim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruchauf Zustimmung zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kannin diesem Fall durch eine rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabeoder durch einen entsprechenden Prozessvergleich ersetzt werden.Ist die Zustimmung davon abhängig, dass der Geber Sicherheit leistet,so wird die Zustimmung mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigungdes rechtskräftigen Urteils wirksam.UnterhaltsleistungenUnterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen,die ohne Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich umlaufende oder einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oderGeldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellenauch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarungberuhen. Ohne Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessenhinausgehen, was der Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchenkann und für welchen Zweck der Empfänger die Geldleistungenverwendet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger wegen seinerEinkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeitennach bürgerlichem Recht Unterhaltsleistungen fordernkönnte und ob der Geber aufgrund seiner Leistungsfähigkeit zu entsprechendenUnterhaltsleistungen verpflichtet ist.Zurechnung des Unterhalts als sonstige Einkünfte beim unbeschränktsteuerpflichtigen EmpfängerStimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungenals sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit seinenanderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Beider Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnenzusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens miteinem Pauschbetrag, der für diese Unterhaltsleistungen, für Leibrentenund andere wiederkehrende Bezüge zusammen 102 € beträgt.Durch die steuerliche Zurechnung der Unterhaltseinkünfte kann nichtnur eine Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zumVerlust von staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie,der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksameLeistungen, der Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrentennach dem Bundesversorgungsgesetz sowie vonLeistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).Nachteile können ferner bei Stipendien und bei Darlehensrückzahlungennach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten, selbst wenndie Unterhaltseinkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondernseinem Ehegatten zugerechnet werden.Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an denEmpfänger aus, sind diese Mehrleistungen ebenfalls Unterhaltsleistungen.Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sichweitere Nachteile ergeben.Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche BelastungWird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungennicht gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufenoder nicht erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigenUnterhaltsleistungen (z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung)beim Geber durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicherBelastung berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurchermäßigt, dass die Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetragvon 7 680 € (ab 2010: 8004 € ) im Kalenderjahr vom Gesamtbetragder Einkünfte abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedochum alle Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitungseines Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, gekürzt werden,soweit sie 624 € jährlich übersteigen.Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungennur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen desWohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.Nur wenn die Ehegatten bereits zu Beginn des Kalenderjahres geschiedenwaren oder während des ganzen Kalenderjahres dauerndgetrennt gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnlicheBelastung berücksichtigt werden.


FinanzamtSteuernummerIdentifikationsnummerBitte beachten Sie die Erläuterungenauf der letzten Seite.<strong>Anlage</strong> Ufür Unterhaltsleistungen an den geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegattenzum Lohnsteuer-Ermäßigungsantragzur Einkommensteuererklärungzum Antrag auf Anpassung derEinkommensteuer-Vorauszahlungen20A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als SonderausgabenAntragstellerNameGeburtsdatumAnschriftIch beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten alsSonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen.Barleistungen Sachleistungenlt. beigefügter BelegeVon den im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungenoder - bei Anträgen vor Ablauf des Kalenderjahres - von den voraussichtlichen Unterhaltsleistungenwerden zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht: € €In den oben angegebenen Beträgen sind keine Unterhaltsleistungen für Kinder enthalten.Mir ist bekannt, dass eine Rücknahme dieses Antrags nicht zulässig ist und dass ein im Lohnsteuer-Ermäßigungs- oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahrengestellter Antrag auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kalenderjahr bindend ist.Datum und UnterschriftB. Zustimmung zum Antrag AUnterhaltsempfängerNameGeburtsdatumAnschriftZuständiges Finanzamt, Steuernummer und IdentifikationsnummerIch stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgabendem Grunde nach zu. begrenzt auf einen Teilbetrag in Höhe von € zu.Die Zustimmung ist erstmals für das oben eingetragene Kalenderjahr gültig. Sie gilt - solange sie nicht widerrufen wird - auch für alle darauffolgenden Kalenderjahre.Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem für mich oderdem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt widerrufen kann.Außerdem ist mir bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13 805 € (ab 2010: zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 €) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sievom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.Nur bei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässigenUnterhaltsempfängernIch bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. Die entsprechendeBescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist beigefügt.Datum und UnterschriftDie Zustimmung des Unterhaltsempfängers vom<strong>Anlage</strong> U (2009) für Unterhaltsleistungen – Aug. 2009liegt dem Finanzamt bereits vor.– Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger –


ErläuterungenUnterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten können entweder als Sonderausgaben oder alsaußergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting)Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte (Geber) kann seine Unterhaltsleistungenan den geschiedenen oder dauernd getrennt lebendenEhegatten (Empfänger) als Sonderausgaben abziehen, wenn– der Geber dies ausdrücklich beantragt,– der Empfänger diesem Antrag zustimmt und– Geber und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahme:z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark,Kanada, der Schweiz und den USA).Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaatesder Europäischen Union (EU) oder des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR) kann Unterhaltsaufwendungen im Rahmendes Realsplittings auch dann absetzen, wenn der geschiedeneoder dauernd getrennt lebende Ehegatte zwar nicht unbeschränktsteuerpflichtig ist, aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU / desEWR wohnt. Dies gilt nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigungder zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist,dass der Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert,in dem er ansässig ist.Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstensaber bis zu 13 805 € abziehbar. Der Höchstbetrag erhöht sich ab2010 um die vom Geber tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung des Empfängers, soweit sie für die Erlangungeines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlichsind. Der Antrag auf Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einenniedrigeren Betrag beschränkt werden, auch wenn die tatsächlichenUnterhaltsleistungen den geltend gemachten Betrag übersteigen. Dieden geltend gemachten Betrag oder den Höchstbetrag übersteigendenUnterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungenberücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige PersonUnterhalt an mehrere Ehegatten, gilt der Höchstbetrag für jeden geschiedenenoder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.Antrag des GebersFür den Antrag ist dieser Vordruck zu verwenden. Ist der Antrag beimFinanzamt gestellt, kann er nicht mehr zurückgenommen werden. Erist nur für das Kalenderjahr bindend, für das der Sonderausgabenabzugbeantragt wird, und muss für jedes Kalenderjahr neu gestelltwerden. Ein betragsmäßig begrenzter Antrag, der unterhalb desHöchstbetrags liegt, kann auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheidserweitert werden. Der Antrag darf nicht an eine Bedingunggeknüpft werden.Zustimmung des EmpfängersDa der Empfänger die Unterhaltsleistungen zu versteuern hat, ist dasRealsplitting von seiner Zustimmung abhängig. Die Zustimmung desEmpfängers muss der Geber - und nicht das Finanzamt - einholen.Die Zustimmung kann zivilrechtlich davon abhängig gemacht werden,dass der Geber die eintretenden Nachteile dem Empfänger ersetzt.Sie kann dem Grunde nach erteilt werden, d. h., sie bezieht sich nichtauf die Höhe der Unterhaltsleistungen, sondern darauf, dass der Geberden tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zum Höchstbetrag von13 805 € (ab 2010: ggf. zuzüglich Beiträge für eine Basis-KrankenundPflegeversicherung) grundsätzlich als Sonderausgaben abziehenkann. Sie kann aber auch der Höhe nach auf einen bestimmten Betragunterhalb des Höchstbetrages beschränkt werden. Die betragsmäßigbegrenzte Zustimmung, die unterhalb des Höchstbetrags liegt, kannauch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids erweitertwerden. Die Zustimmung ist bis auf Widerruf wirksam und kann nurvor Beginn des Kalenderjahres, für das sie erstmals nicht mehr geltensoll, gegenüber dem für den Unterhaltsleistenden oder Unterhaltsempfängerzuständigen Finanzamt widerrufen werden.Ohne die Zustimmung des Empfängers kommt der Sonderausgabenabzugbeim Geber nicht in Betracht. Der Geber kann den Anspruchauf Zustimmung zivilrechtlich geltend machen. Die Zustimmung kannin diesem Fall durch eine rechtskräftige Verurteilung zu ihrer Abgabeoder durch einen entsprechenden Prozessvergleich ersetzt werden.Ist die Zustimmung davon abhängig, dass der Geber Sicherheit leistet,so wird die Zustimmung mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigungdes rechtskräftigen Urteils wirksam.UnterhaltsleistungenUnterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen,die ohne Gegenleistung gewährt werden, gleichgültig, ob es sich umlaufende oder einmalige Leistungen handelt und ob sie in Geld oderGeldeswert (Sachleistungen) bestehen. Die Zuwendungen stellenauch dann Unterhaltsleistungen dar, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarungberuhen. Ohne Bedeutung ist, ob sie über den Rahmen dessenhinausgehen, was der Empfänger nach bürgerlichem Recht beanspruchenkann und für welchen Zweck der Empfänger die Geldleistungenverwendet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger wegen seinerEinkommens- und Vermögensverhältnisse und seiner Erwerbsmöglichkeitennach bürgerlichem Recht Unterhaltsleistungen fordernkönnte und ob der Geber aufgrund seiner Leistungsfähigkeit zu entsprechendenUnterhaltsleistungen verpflichtet ist.Zurechnung des Unterhalts als sonstige Einkünfte beim unbeschränktsteuerpflichtigen EmpfängerStimmt der Empfänger dem Antrag zu, werden ihm die Unterhaltsleistungenals sonstige Einkünfte zugerechnet und zusammen mit seinenanderen Einkünften der Einkommensbesteuerung unterworfen. Beider Ermittlung der sonstigen Einkünfte werden die mit ihnenzusammenhängenden Werbungskosten abgezogen, mindestens miteinem Pauschbetrag, der für diese Unterhaltsleistungen, für Leibrentenund andere wiederkehrende Bezüge zusammen 102 € beträgt.Durch die steuerliche Zurechnung der Unterhaltseinkünfte kann nichtnur eine Einkommensteuerbelastung entstehen; sie kann auch zumVerlust von staatlichen Förderungsleistungen führen, z. B. der Wohnungsbauprämie,der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksameLeistungen, der Gewährung von Waisen-, Eltern- und Ausgleichsrentennach dem Bundesversorgungsgesetz sowie vonLeistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).Nachteile können ferner bei Stipendien und bei Darlehensrückzahlungennach dem Graduiertenförderungsgesetz eintreten, selbst wenndie Unterhaltseinkünfte nicht dem Stipendienempfänger, sondernseinem Ehegatten zugerechnet werden.Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an denEmpfänger aus, sind diese Mehrleistungen ebenfalls Unterhaltsleistungen.Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sichweitere Nachteile ergeben.Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche BelastungWird ein Antrag auf Sonderausgabenabzug der Unterhaltsleistungennicht gestellt, die Zustimmung vom Empfänger wirksam widerrufenoder nicht erteilt, können die für den Lebensunterhalt notwendigenUnterhaltsleistungen (z. B. Wohnungsmiete, Ernährung und Kleidung)beim Geber durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicherBelastung berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer wird dann dadurchermäßigt, dass die Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetragvon 7 680 € (ab 2010: 8004 € ) im Kalenderjahr vom Gesamtbetragder Einkünfte abgezogen werden. Der Höchstbetrag muss jedochum alle Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die zur Bestreitungseines Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, gekürzt werden,soweit sie 624 € jährlich übersteigen.Lebt der Empfänger nicht im Inland, können die Unterhaltsleistungennur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen desWohnsitzstaates des Empfängers notwendig und angemessen sind.Nur wenn die Ehegatten bereits zu Beginn des Kalenderjahres geschiedenwaren oder während des ganzen Kalenderjahres dauerndgetrennt gelebt haben, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnlicheBelastung berücksichtigt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!