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Frau Dr. Pia Noble Leiterin des Referats 313 ... - wafg

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<strong>Frau</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Pia</strong> <strong>Noble</strong><br />

<strong>Leiterin</strong> <strong>des</strong> <strong>Referats</strong> <strong>313</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz (BMELV)<br />

Rochusstraße 1<br />

53123 Bonn<br />

per Mail: <strong>313</strong>@bmelv-bund.de<br />

Ihr Schreiben zu „Bubble Tea“<br />

Aktenzeichen <strong>313</strong> – 22000 / 003<br />

Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Noble</strong>,<br />

hiermit möchten wir auf Ihr oben genanntes Schreiben zurückkommen.<br />

25. Juli 2012<br />

Bereits vor einiger Zeit hatten wir zum Thema „Bubble Tea“ telefoniert. Schon bei<br />

dieser Gelegenheit hatten wir darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsvereinigung<br />

Alkoholfreie Getränke e.V. (<strong>wafg</strong>) gegenüber Ihrem Haus die Interessenvertretung<br />

der Erfrischungsgetränke-Industrie wahrnimmt.<br />

„Bubble Teas“ sind nach unserer Bewertung keine Erfrischungsgetränke. Schon von<br />

daher obliegt uns nicht die Vertretung für diese Produktgruppe als Branchenverband.<br />

Nach allen uns vorliegenden Informationen vertreibt zudem kein Mitgliedsunternehmen<br />

„Bubble Teas“.<br />

Nach unserem Verständnis stellen diese – auf Tee basierten – Getränke als völlig<br />

neues Marktsegment eine eigene Produktgruppe dar:<br />

Zum einen entsprechen „Bubble Teas“ in keiner Hinsicht den in den „Leitsätzen für<br />

Erfrischungsgetränke“ näher beschriebenen Kategorien. Zum anderen sind sie in der<br />

Charakteristik so unterschiedlich zu den dort näher dargelegten allgemeinen Rahmenbedingungen,<br />

dass wir die Leitsätze für Erfrischungsgetränke auch insofern nicht<br />

als einschlägig ansehen. Neben der Tee-Basis der „Bubble Teas“ gilt dies insbesondere<br />

für die bei Erfrischungsgetränken nicht übliche Verwendung von festen, nicht<br />

aufgelösten körperlichen Bestandteilen – wie den so genannten „Bubbles“. Gleiches<br />

gilt für die ebenso nicht übliche Verwendung von Milch.


Zudem ist darauf hinzuweisen, dass aktuell das aus Asien übernommene Vertriebskonzept<br />

gerade keine Abgabe in Form von (industriell hergestellten) Fertigverpackungen<br />

vorsieht, sondern „Bubble Teas“ auf individuelle Bestellung im Angebot als<br />

„lose Ware“ in der Gastronomie – vor allem über bestimmte Franchise-Systeme –<br />

hergestellt werden.<br />

Insofern hat uns erstaunt, dass Sie mit dem oben in Bezug genommenen Schreiben<br />

das Thema auf der Verbandsebene erneut spezifisch an die <strong>wafg</strong> adressieren.<br />

Unabhängig davon, dass wir derzeit keine spezifische Betroffenheit für die in der<br />

<strong>wafg</strong> organisierten Unternehmen sehen, werden wir gerne unsere Mitglieder generell<br />

auf die Thematik hinweisen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Dr</strong>. Detlef Groß

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