Frau Dr. Pia Noble Leiterin des Referats 313 ... - wafg
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<strong>Frau</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Pia</strong> <strong>Noble</strong><br />
<strong>Leiterin</strong> <strong>des</strong> <strong>Referats</strong> <strong>313</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz (BMELV)<br />
Rochusstraße 1<br />
53123 Bonn<br />
per Mail: <strong>313</strong>@bmelv-bund.de<br />
Ihr Schreiben zu „Bubble Tea“<br />
Aktenzeichen <strong>313</strong> – 22000 / 003<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Noble</strong>,<br />
hiermit möchten wir auf Ihr oben genanntes Schreiben zurückkommen.<br />
25. Juli 2012<br />
Bereits vor einiger Zeit hatten wir zum Thema „Bubble Tea“ telefoniert. Schon bei<br />
dieser Gelegenheit hatten wir darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsvereinigung<br />
Alkoholfreie Getränke e.V. (<strong>wafg</strong>) gegenüber Ihrem Haus die Interessenvertretung<br />
der Erfrischungsgetränke-Industrie wahrnimmt.<br />
„Bubble Teas“ sind nach unserer Bewertung keine Erfrischungsgetränke. Schon von<br />
daher obliegt uns nicht die Vertretung für diese Produktgruppe als Branchenverband.<br />
Nach allen uns vorliegenden Informationen vertreibt zudem kein Mitgliedsunternehmen<br />
„Bubble Teas“.<br />
Nach unserem Verständnis stellen diese – auf Tee basierten – Getränke als völlig<br />
neues Marktsegment eine eigene Produktgruppe dar:<br />
Zum einen entsprechen „Bubble Teas“ in keiner Hinsicht den in den „Leitsätzen für<br />
Erfrischungsgetränke“ näher beschriebenen Kategorien. Zum anderen sind sie in der<br />
Charakteristik so unterschiedlich zu den dort näher dargelegten allgemeinen Rahmenbedingungen,<br />
dass wir die Leitsätze für Erfrischungsgetränke auch insofern nicht<br />
als einschlägig ansehen. Neben der Tee-Basis der „Bubble Teas“ gilt dies insbesondere<br />
für die bei Erfrischungsgetränken nicht übliche Verwendung von festen, nicht<br />
aufgelösten körperlichen Bestandteilen – wie den so genannten „Bubbles“. Gleiches<br />
gilt für die ebenso nicht übliche Verwendung von Milch.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass aktuell das aus Asien übernommene Vertriebskonzept<br />
gerade keine Abgabe in Form von (industriell hergestellten) Fertigverpackungen<br />
vorsieht, sondern „Bubble Teas“ auf individuelle Bestellung im Angebot als<br />
„lose Ware“ in der Gastronomie – vor allem über bestimmte Franchise-Systeme –<br />
hergestellt werden.<br />
Insofern hat uns erstaunt, dass Sie mit dem oben in Bezug genommenen Schreiben<br />
das Thema auf der Verbandsebene erneut spezifisch an die <strong>wafg</strong> adressieren.<br />
Unabhängig davon, dass wir derzeit keine spezifische Betroffenheit für die in der<br />
<strong>wafg</strong> organisierten Unternehmen sehen, werden wir gerne unsere Mitglieder generell<br />
auf die Thematik hinweisen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Dr</strong>. Detlef Groß