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Untitled - Frauenhaus Pinzgau

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‚Der lässt sich doch nie scheiden.’Viele Frauen meinen in Beratungen, dass sie über eine Scheidungnicht einmal nachzudenken bräuchten, weil ihr Mann damitnie einverstanden wäre. Es gibt aber verschiedene Artender Scheidung und nicht bei allen muss der Partner zustimmen.Sie können z.B. eine Scheidungsklage einbringen, weilIhr Mann Ihnen gegenüber gewalttätig und die Ehe daher zerrüttetist. Einer solchen sogenannten strittigen Scheidung wegenVerschuldens kann sich der Beklagte nicht entziehen. Möglichist auch eine Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe, ohnedie Gewalttätigkeiten zu thematisieren. Das setzt voraus, dassdie häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgehobenist, wofür bereits eine Trennung von Tisch und Bett ausreicht– Sie müssen also nicht aus der gemeinsamen Wohnung/demHaus ausziehen.Scheidungsberatung wird an den Bezirksgerichten und vonspeziellen Beratungsstellen angeboten.Übrigens: Falls Sie glauben, sich eine Scheidung nicht leistenzu können, ist es möglich, bei Gericht Verfahrenshilfe zu beantragen.Im Rahmen der Verfahrenshilfe können Ihre Kosten füreine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übernommen werdenund Sie von der Zahlung der Gerichtsgebühr und ähnlichenAusgaben befreit werden.Eine Scheidung kann erzwungen werden, auch wenndas unter Umständen eine gewisse Wartezeiterfordert.19

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