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Begleitbrief - Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

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<strong>Oberaufsichtskommission</strong><strong>Berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>P.P. CH-3003 Bern, <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>AnredeVorname NameAdressePLZ OrtUnser Zeichen: 41 26.11.2012 Doknr: 36Sachbearbeiter/in: David FrauenfelderBern, 5. Dezember 2012Anhörung zu den Weisungen „Ausweis der Vermögensverwaltungskosten“Sehr geehrte Damen und HerrenAls Beilage erhalten Sie den Entwurf der Weisungen der <strong>Oberaufsichtskommission</strong> <strong>Berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong><strong>OAK</strong> <strong>BV</strong> zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten.Ziele dieser Weisungen sind:• mehr Transparenz für die Versicherten bezüglich Vermögensverwaltungskosten,• Standardisierung der durch die Anbieter von kollektiven Kapitalanlagen zu publizierendenKostenangaben,• und damit aus Kostensicht eine verbesserte Grundlage für Anlageentscheide von <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen.Inhalte der Weisungen sind:• Anforderungen an die Kostentransparenz von Kapitalanlagen und an die Kostenquoten („totalexpense ratio – TER“) von kollektiven Kapitalanlagen,• Anerkennung der TER-Kostenkonzepte von Fachverbänden kollektiver Kapitalanlagen durchdie <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>,• Ausweis der TER-Kosten in der Betriebsrechnung der <strong>Vorsorge</strong>einrichtung.<strong>Oberaufsichtskommission</strong> <strong>Berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>Postfach 7461, 3001 Berndavid.frauenfelder@oak-bv.admin.chwww.oak-bv.admin.ch


Ihre allfällige Stellungnahme richten Sie bitte bis 15. Januar 2013 an:<strong>Oberaufsichtskommission</strong> <strong>Berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>Herr David FrauenfelderLeiter AuditPostfach 74613001 Bernoder elektronisch an: david.frauenfelder@oak-bv.admin.ch.Aufgrund der Bedeutung der Weisungen hat sich die <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong> entschlossen, eine Anhörung bei interessiertenVerbänden und Behörden durchzuführen. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieserAnhörung nicht um ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren handelt. Auf eine Publikation der einzelnenStellungnahmen und der Auswertung wird verzichtet.Freundliche Grüsse<strong>Oberaufsichtskommission</strong><strong>Berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong>Dr. Pierre TriponezPräsidentManfred HüslerDirektorBeilage:Entwurf der Weisungen <strong>OAK</strong> <strong>BV</strong> W – xx/20132/2

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