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Elektronisches Meldewesen, Handbuch Vollversion - Obergoms

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BegriffserklärungNachstehende Aufstellung legt die wichtigsten Begriffe in Verbindung mit dem MeldeClient fest.ButtonFamilienLoginMeldebehördeMeldeblattMeldepflichtMeldezeitraumProviderSchaltfläche mit einem bildlichen Symbol (Icon)Lt. Meldegesetz besteht eine Familie aus ein oder mehrerenPersonen mit selben Nachnamen und gleichem Wohnsitz.Anmeldevorgang an einem ServerÜblicherweise ist die Meldebehörde die Gemeinde. Diese istdurch das Meldegesetz autorisiert Meldedatenentgegenzunehmen. In einigen Bundesländern wurde diesesRecht an die Tourismusverbände delegiert. Die Meldebehördeist verpflichtet nach der jeweiligen Abgabenverordnung undnach der Statistikverordnung zu handeln.Andere Bezeichnung für Gästeblatt. Dieses Formular wird fürdie Meldung von Gästen bei Unterkunftgebern verwendet.Nicht zu verwechseln mit dem Meldeschein für die Meldungdes ordentlichen Wohnsitzes.Jeder Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet über die Vergabevon Betten Aufzeichnungen zu führen. Abhängig von der Artdes Beherbergungsbetriebs wird das Gästeblatt oder einvereinfachtes Formular zur Erhebung verwendet.Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet die An- bzw.Abmeldung der Gäste innerhalb von 48 Stunden derMeldebehörde bekannt zu geben. In Ausnahmefällen wurdeder Zeitraum auf 24 Stunden verkürzt (Kärnten).Betreiber eines WEB-Servers. Im vorliegenden Fall ist dies dieferatel media technologie AG.Reisegruppen Laut Meldegesetz besteht eine Reisegruppe aus mindestens 7Personen und einem Reiseleiter. Reisegruppen unterliegeneiner vereinfachten Erfassungs-Vorschrift.Statistik AustriaUnterschriftspflichtVerrechnende StelleWEB-ApplikationVorbelegungZentrale Erhebungsstelle für statistische Daten in Österreich.Der Beherberger ist lt. Meldegesetz verpflichtet ein Gästeblattauszufüllen bzw. ausfüllen zu lassen. Der Gast hat dieRichtigkeit der Angaben durch eine eigenhändige Unterschriftzu bestätigen.Teilbereich der Meldebehörde die für die Verrechnung dernächtigungsbezogenen Abgaben zuständig ist.Spezielle für die Verwendung im Internet entwickelteSoftware. Bei WEB-Applikationen ist keine lokale Installationnotwendig da alle Programmteile direkt von einem WEB-Server bezogen werden. Voraussetzung ist allerdings einausreichend schneller Internet-Zugang.Festlegen eines Begriffs der wiederholt für das Füllen vonDetailzeilen verwendet werden soll.© by feratel media technologies AG Seite 4

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