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Sonderpädagogischer Förderbedarf - Was ist das ... - SPZ-Zams

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<strong>Sonderpädagogischer</strong><strong>Förderbedarf</strong> -<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>das</strong>?Konsequenzen, die ein festgestelltersonderpädagogischer <strong>Förderbedarf</strong>nach sich zieht.Welche Schule kann ein Kind mitsonderpädagogischem <strong>Förderbedarf</strong>besuchen?Der festgestellte „Sonderpädagogische <strong>Förderbedarf</strong>“<strong>ist</strong> die Voraussetzung für besondereschulische Fördermaßnahmen. So verschiedenwie die notwendigen Fördermaßnahmensind auch die Ursachen, die zur Feststellungeines sonderpädagogischen <strong>Förderbedarf</strong>sführen.Die häufigsten Ursachen sind• massive Entwicklungsverzögerungen• Lernbehinderung• Verhaltensbehinderung• Sinnesbehinderungen• körperliche Behinderungen• ge<strong>ist</strong>ige BehinderungDer sonderpädagogische <strong>Förderbedarf</strong> <strong>ist</strong>auf keinen Fall gleichzusetzen mit schulischenProblemen in einem Fach, die durchNachhilfe positiv beeinflusst werden können.Zudem <strong>ist</strong> jede Schule verpflichtet, alle ihrzur Verfügung stehenden Möglichkeiten derFörderung auszuschöpfen, bevor die Überprüfungdes sonderpädagogischen <strong>Förderbedarf</strong>sbeantragt wird.• Die Schülerin/der Schüler wird in allenoder in den angeführten Fächern nach demLehrplan der dem <strong>Förderbedarf</strong> entsprechendenSonderschule unterrichtet. ImGroßteil der Fälle <strong>ist</strong> <strong>das</strong> jener der AllgemeinenSonderschule oder jener der Sonderschulefür schwerstbehinderte Kinder.• Dadurch soll <strong>das</strong> Kind einen Unterrichterhalten, der methodisch und didaktisch dieSituation des Kindes berücksichtigt und sicherstellt,<strong>das</strong>s Fördermaßnahmen, die aufdie tatsächlichen Problembereiche desKindes zielen, angeboten werden.• Im Zeugnis müssen der Lehrplan, nachdem <strong>das</strong> Kind unterrichtet wird, und dieSchulstufe vermerkt werden.Die Eltern haben folgende Wahlmöglichkeiten:1. Die Schülerin/der Schüler soll die Fördermaßnahmenim Rahmen eines integrativenUnterrichts an der nächstgelegenenVolks- oder Hauptschule/AHS-Unterstufe, die diesem <strong>Förderbedarf</strong> gerechtwerden kann, erhalten.• Integrativer Unterricht bedeutet einen gemeinsamenUnterricht behinderter und nichtbehinderterKinder.• Um diese Aufgabe besser erfüllen zu können,soll der Unterricht in möglichst vielen Stundendurch zwei Lehrpersonen erfolgen. Die zusätzlicheingesetzte Lehrperson sollte ausgebildete/rSonderschullehrer/in sein.• Die Anzahl der zusätzlichen Stunden (keinRechtsanspruch) <strong>ist</strong> abhängig von der Anzahlder Kinder mit festgestelltem <strong>Förderbedarf</strong> undvon der Art der Beeinträchtigung.2. Die Schülerin/der Schüler hat <strong>das</strong> Recht,eine der Beeinträchtigung entsprechendeSonderschule zu besuchen, um dort dienötigen Fördermaßnahmen zu erhalten.• In der Regel <strong>ist</strong> <strong>das</strong> die nächstgelegene AllgemeineSonderschule mit angeschlossenenKlassen für Kinder mit erhöhtem <strong>Förderbedarf</strong>.• Für besondere Behinderungsformen gibt esLandessonderschulen.


Wichtige Rechte der Eltern• Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellungdes sonderpädagogischen <strong>Förderbedarf</strong>shaben Sie <strong>das</strong> Recht, eine mündlicheVerhandlung zu verlangen.• Sie können zusätzliche Gutachten beibringen.• Sie können gegen alle Bescheide Berufungeinlegen.• Sie können die Form der schulischen Umsetzungdes <strong>Förderbedarf</strong>s wählen (sieheRückseite).• Sie können beantragen, <strong>das</strong>s der sonderpädagogische<strong>Förderbedarf</strong> neu überprüft undgegebenenfalls aufgehoben wird.Bitte beachten Sie:Ein sonderpädagogischer <strong>Förderbedarf</strong> bestehtunabhängig von der besuchten Schule.Informieren Sie sich über die verschiedenenAngebote und treffen Sie dann Ihre Entscheidung.Überprüfen Sie immer wieder, ob der eingeschlageneWeg für Ihr Kind auch tatsächlicheine befriedigende Lösung darstellt.Wo erhalten Sie Informationen?• Bezirksschulrat LandeckBH Landeck, 6500 LandeckBSI Mag. Ingrid HandleTel: 05442/6996-5450• Sonderpädagogisches ZentrumSonderschule <strong>Zams</strong>SD Peter Lanser6511 <strong>Zams</strong>, Hauptstr. 49Tel: 05442/64054 (Schule)65613 (privat)• SchulpsychologieMag. Birgit Gmeiner6500 Landeck, Innstr. 5Tel: 05442/65774• Landessonderschulen⇒ Sonderschule für blinde und sehbehinderteKinder, InnsbruckTel. 0512/573109⇒ Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik,Mils; Tel. 05223/53323⇒ Elisabethinum, Sonderschule für körperundmehrfachbehinderte Kinder, AxamsTel. 05234/68277⇒ Landessonderschule Kramsach (mit Internat);Tel. 05337/62220-12<strong>Sonderpädagogischer</strong><strong>Förderbedarf</strong>Informationsblattfür ElternInformationen auch unterwww.sonderpaed.tsn.atZusammengestellt vonDr. Chr<strong>ist</strong>a WührerPeter Lanser

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