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Kleinsölker Gemeinde-Nachrichten - martyria.de

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§ 13 <strong>de</strong>s Steiermärkischen Tierschutz- und Tierhaltegesetzes:<br />

1) Hun<strong>de</strong> an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf<br />

öffentlichen Straßen o<strong>de</strong>r Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen<br />

u. dgl. entwe<strong>de</strong>r mit einem um <strong>de</strong>n<br />

Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen o<strong>de</strong>r so<br />

an <strong>de</strong>r Leine zu führen, dass eine je<strong>de</strong>rzeitige Beherrschung<br />

<strong>de</strong>s Tieres gewährleistet ist.<br />

2) In öffentlichen Parkanlagen sind Hun<strong>de</strong> je<strong>de</strong>nfalls<br />

an <strong>de</strong>r Leine zu führen.<br />

3) Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass <strong>de</strong>r<br />

Hund we<strong>de</strong>r beißen noch <strong>de</strong>n Maulkorb vom Kopf abstreifen<br />

kann.<br />

4) Der Maulkorb- o<strong>de</strong>r Leinenzwang<br />

gilt nicht für Hun<strong>de</strong>, die zu<br />

speziellen Zwecken gehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die Sicherung <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />

mit Maulkorb o<strong>de</strong>r Leine <strong>de</strong>r<br />

bestimmungsgemäßen Verwendung<br />

entgegensteht. Zu diesen<br />

Hun<strong>de</strong>n zählen insbeson<strong>de</strong>re<br />

Jagd-, Therapie-, Hüte-, Diensthun<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Exekutive und <strong>de</strong>s Militärs und Rettungshun<strong>de</strong><br />

während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.<br />

5) Der Halter <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s hat dafür zu sorgen, dass<br />

<strong>de</strong>r Hund das Grundstück, Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zwinger<br />

gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Halters o<strong>de</strong>r ohne sein Wissen<br />

nicht verlassen kann.<br />

Aufgrund wie<strong>de</strong>rholter Beschwer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

wegen frei laufen<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> ergeht die<br />

Auffor<strong>de</strong>rung, die gesetzlichen Bestimmungen zu<br />

befolgen und die Hun<strong>de</strong> an die Leine zu nehmen.<br />

Bei Gesetzesübertretungen können von <strong>de</strong>r Bezirksverwaltungsbehör<strong>de</strong><br />

Geldstrafen bis<br />

€ 10.000,-- verhängt und gegebenenfalls <strong>de</strong>m Besitzer<br />

Hun<strong>de</strong> auch entzogen wer<strong>de</strong>n. Die Polizei<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungsbereiches <strong>de</strong>r Politischen Expositur<br />

Gröbming wur<strong>de</strong> angewiesen, Übertretungen<br />

<strong>de</strong>s Steiermärkischen Tierschutz- und Tierhaltegesetzes<br />

konsequent zur Anzeige zu bringen.<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Großsölk<br />

LÄRMSCHUTZ<br />

Wir ersuchen höflichst, Lärm verursachen<strong>de</strong><br />

Hausarbeiten (wie Klopfen<br />

und Entstauben von Teppichen, Polstermöbeln,<br />

Matratzen, Decken usw. ins<br />

Freie hinaus o<strong>de</strong>r im Freien), Gartenarbeiten<br />

(sind alle im Garten und auf<br />

Sportanlagen anfallen<strong>de</strong>n, mit größerer<br />

Geräuschentwicklung verbun<strong>de</strong>nen<br />

Arbeiten, insbeson<strong>de</strong>re die Inbetriebnahme<br />

von Rasenmähern, Rasenkehrmaschinen,<br />

Heckenscheren, Spritzgeräten,<br />

Baumsägen mit Verbrennungsmotoren<br />

und dgl.) sowie handwerkliche<br />

Arbeiten (wie Hämmern, Sägen,<br />

Schleifen und Bohren, sowie das<br />

Zerkleinern von Brennmaterial) ausschließlich<br />

an Werktagen, von<br />

Montag bis Samstag, in <strong>de</strong>r Zeit zwischen<br />

8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr<br />

durchzuführen.<br />

An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme von<br />

Lärm erregen<strong>de</strong>n Haus-/Gartenarbeiten<br />

und handwerklichen Arbeiten nicht gestattet.<br />

Leserbrief<br />

Als Einwohner von Stein an <strong>de</strong>r Enns ist uns in<br />

<strong>de</strong>n letzten Wochen bzw. Monaten aufgefallen,<br />

dass sich einige junge Leute aktiv am <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>leben<br />

beteiligen. Wir bewun<strong>de</strong>rn Menschen,<br />

die sich tatkräftig und i<strong>de</strong>alistisch<br />

(ehrenamtlich) für unser <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>wohl einsetzen.<br />

Nur so kann und wird unsere <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> erstrahlen.<br />

Ganz beson<strong>de</strong>rs freut es uns, dass für<br />

Kin<strong>de</strong>r etwas getan wird, wie Fußball spielen,<br />

Turnen, Basteln uvm. Auch hat uns sehr gefreut,<br />

dass in Stein an <strong>de</strong>r Enns zu Fasching seit langer<br />

Zeit wie<strong>de</strong>r etwas los war. Im Namen meiner Familie<br />

möchte ich <strong>de</strong>n Akteuren <strong>de</strong>r Faschingstheaterrun<strong>de</strong><br />

und <strong>de</strong>r Big Band großes Lob und Gratulation<br />

für diesen sehr gelungenen Abend aussprechen.<br />

Wir bitten Euch, macht weiter so. Großen<br />

Dank auch an jene, die sich für die Ortsbildpflege<br />

einsetzen. Es macht große Freu<strong>de</strong>, hier in<br />

unserer schönen <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> zu wohnen.<br />

Fam. G.<br />

Seite 16

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