Download PDF (780 KB) - Die Wahrheit über Kiffen und Fahren
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NAME: MIRIAM K. FILE-NR: 72B144 GESCHLECHT: x<br />
W M JAHRGANG: 1972<br />
Der wichtigste psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, das THC, wird im Blut mittels<br />
der Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Methode gemessen <strong>und</strong> nachgewiesen.<br />
GERÜCHT:<br />
«EIN EINZELNER<br />
JOINT MACHT<br />
NOCH GAR NICHTS<br />
BEIM FAHREN.»<br />
DIE WAHRHEIT:<br />
FAHREN UNTER DROGEN IST IN DER SCHWEIZ SCHLICHT VERBOTEN.<br />
IM GEGENSATZ ZUM ALKOHOL GILT BEI CANNABIS DER NULL-GRENZ-<br />
WERT, D.H. STRIKT ENTWEDER-ODER! EIN BISSCHEN KIFFEN UND<br />
DANN NOCH FAHREN LIEGT NICHT DRIN – SONST IST MÖGLICHER-<br />
WEISE DER FÜHRERAUSWEIS WEG!<br />
Besteht der Verdacht auf Fahrunfähigkeit wegen Drogenkonsum, wird eine Blutprobe ange-<br />
ordnet. Dabei kann ganz genau festgestellt werden, ob man bekifft gefahren ist. Ist aktives<br />
THC im Blut, gilt die betroffene Person als fahrunfähig. Wer bekifft erwischt wird oder einen<br />
Unfall baut, wird verurteilt, verliert seinen Führerausweis.<br />
Bekiffte Unfallfahrer/-innen müssen neben der Busse <strong>und</strong> den Gerichtskosten noch weitere,<br />
vielleicht sehr hohe Rechnungen zahlen, denn die Versicherer fordern von ihnen eine Kosten-<br />
beteiligung. Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, gilt: Je höher das Einkommen<br />
<strong>und</strong> der Invaliditätsgrad der Verunfallten, desto höher wird auch die Schadensumme <strong>und</strong><br />
damit der so genannte Regress auf die bekiffte Verursacherin oder den bekifften Verursacher.<br />
Dabei sind sehr schnell Zahlungen in Höhe von 100 000 Franken <strong>und</strong> mehr fällig.<br />
Im Blut lässt sich die psychoaktive Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) bei Gelegenheits-<br />
kiffern noch bis zu 12 St<strong>und</strong>en nach dem letzten Zug am Joint nachweisen. Wer nun glaubt,<br />
dass wer regelmässig kifft, THC schneller abbaut, irrt sich gewaltig. Wer regelmässig <strong>und</strong> viel<br />
kifft, läuft Gefahr, dass THC sogar noch wesentlich länger nachgewiesen werden kann. Und<br />
wir sprechen hier nicht von Urinproben, sondern vom aktiven THC im Blut. Dann geht es auch<br />
nicht mehr nur um die zeitlich befristete Fahrunfähigkeit. Starker Cannabis-Konsum macht<br />
fahruntauglich, der Fahrausweis kann für immer weg sein.<br />
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