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Download PDF (780 KB) - Die Wahrheit über Kiffen und Fahren

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NAME: MIRIAM K. FILE-NR: 72B144 GESCHLECHT: x<br />

W M JAHRGANG: 1972<br />

Der wichtigste psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, das THC, wird im Blut mittels<br />

der Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Methode gemessen <strong>und</strong> nachgewiesen.<br />

GERÜCHT:<br />

«EIN EINZELNER<br />

JOINT MACHT<br />

NOCH GAR NICHTS<br />

BEIM FAHREN.»<br />

DIE WAHRHEIT:<br />

FAHREN UNTER DROGEN IST IN DER SCHWEIZ SCHLICHT VERBOTEN.<br />

IM GEGENSATZ ZUM ALKOHOL GILT BEI CANNABIS DER NULL-GRENZ-<br />

WERT, D.H. STRIKT ENTWEDER-ODER! EIN BISSCHEN KIFFEN UND<br />

DANN NOCH FAHREN LIEGT NICHT DRIN – SONST IST MÖGLICHER-<br />

WEISE DER FÜHRERAUSWEIS WEG!<br />

Besteht der Verdacht auf Fahrunfähigkeit wegen Drogenkonsum, wird eine Blutprobe ange-<br />

ordnet. Dabei kann ganz genau festgestellt werden, ob man bekifft gefahren ist. Ist aktives<br />

THC im Blut, gilt die betroffene Person als fahrunfähig. Wer bekifft erwischt wird oder einen<br />

Unfall baut, wird verurteilt, verliert seinen Führerausweis.<br />

Bekiffte Unfallfahrer/-innen müssen neben der Busse <strong>und</strong> den Gerichtskosten noch weitere,<br />

vielleicht sehr hohe Rechnungen zahlen, denn die Versicherer fordern von ihnen eine Kosten-<br />

beteiligung. Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, gilt: Je höher das Einkommen<br />

<strong>und</strong> der Invaliditätsgrad der Verunfallten, desto höher wird auch die Schadensumme <strong>und</strong><br />

damit der so genannte Regress auf die bekiffte Verursacherin oder den bekifften Verursacher.<br />

Dabei sind sehr schnell Zahlungen in Höhe von 100 000 Franken <strong>und</strong> mehr fällig.<br />

Im Blut lässt sich die psychoaktive Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) bei Gelegenheits-<br />

kiffern noch bis zu 12 St<strong>und</strong>en nach dem letzten Zug am Joint nachweisen. Wer nun glaubt,<br />

dass wer regelmässig kifft, THC schneller abbaut, irrt sich gewaltig. Wer regelmässig <strong>und</strong> viel<br />

kifft, läuft Gefahr, dass THC sogar noch wesentlich länger nachgewiesen werden kann. Und<br />

wir sprechen hier nicht von Urinproben, sondern vom aktiven THC im Blut. Dann geht es auch<br />

nicht mehr nur um die zeitlich befristete Fahrunfähigkeit. Starker Cannabis-Konsum macht<br />

fahruntauglich, der Fahrausweis kann für immer weg sein.<br />

12 –<br />

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