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Kunstrechtsspiegel - Hellenic Society for Law and Archaeology ...

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<strong>Kunstrechtsspiegel</strong> 02/07 - 78 -hinaus sind alle Bibliotheken aufgerufen, mit der„Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste“ inMagdeburg zusammenzuarbeiten und die Datenbank„Lostart“ für die Dokumentation ihrer Recherchenzu nutzen: http://www.lostart.de/ Hintergrundin<strong>for</strong>mationenzu Kriegsverlusten in Bibliotheken:Aufgrund von Kriegsverlusten fehlen in etlichendeutschen Bibliotheken Bücher oder kompletteSammlungen. Oft ist unklar, ob sie zerstört sindoder sich heute in Bibliotheken oder Kultureinrichtungenim Ausl<strong>and</strong> befinden, - so die Ergebnisseeiner aktuellen Umfrage in Bibliotheken.Wertvolles Kulturgut scheint für Wissenschaftund Forschung verloren oder ist aufgrund fehlenderIn<strong>for</strong>mationen über den Verbleib einzelnerSammlungen nicht zugänglich. Jenseits politischdiplomatischerDiskurse über den Umgang mitsog. Beutekunst kooperieren Bibliotheken auf internationalerEbene und können schon heutekonkrete Ergebnisse im Sinne der Nutzbarmachungverlagerter Bestände aufweisen: Erste Ergebnisseinternationaler Kooperationsprojekteder Bibliotheken: Mit ersten Katalogisierungsprojektenwurde der Nachweis einzelner Sammlungenverbessert. So im Falle von Musikh<strong>and</strong>schriften,die im gemeinsamen Katalog derStaats- und Universitätsbibliothek Bremen, derStaats- und Universitätsbibliothek Hamburg undder Staatsbibliothek zu Berlin verzeichnet sindund in der Russischen Nationalbibliothek in St.Petersburg lagern. Oder die wissenschaftlicheVerzeichnung der Sammlung „Spitta“ der Universitätder Künste, die heute in der Universitätsbibliothekin Lodz aufbewahrt wird. Außerdem liegendie Ergebnisse erster Digitalisierungsprojektevor, wie z.B. die Digitalisierung der Flugschriftender Sammlung Friedländer der Zentral- undL<strong>and</strong>esbibliothek Berlin (ZLB). Die Flugschriftenwerden in der Universitätsbibliothek Lodz im Originalbewahrt, stehen nach der gemeinsamen Digitalisierungdurch die beiden Bibliotheken aberweltweit über das Internet zur Verfügung.Beratende Kommission lehnt Rückgabe derSachs-Sammlung abBeigesteuert von Weller, 30. Januar 2007Die Welt vom 27. 1. 2007, S. 29, berichtet überdie Entscheidung der so genannten Limbach-Kommission, die Rückgabe der Plakat-SammlungSachs, die sich derzeit im Historischen Museum(DHM) in Berlin befindet, nicht zu empfehlen.Grund für diese Entscheidung war offenbareine Verzichts-Erklärung des Sammlers HansSachs in den 1970er Jahren, deren Reichweiteumstritten ist. Der Rechtanwalt des Sohnes undAnspruchstellers Peter Sachs erwägt nun, denRechtsweg zu beschreiten. Dies steht ihm offen,da die Empfehlungen der Limbach-Kommissiondie Parteien nicht bindet, es sei denn, die Parteienhätten sich im Voraus der Entscheidung unterworfen.In einem Verfahren vor staatlichenGerichten dürfte eine wesentliche Streitfrage dieder Verjährung sein. Die Pressemitteilung zurEntscheidung lautet wie folgt: Pressemitteilung,Zweite Empfehlung der Beratenden Kommissionfür die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenerKulturgüter Berlin / Magdeburg.25.01.2007: Die Beratende Kommission für dieRückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenerKulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz,hat heute in Berlin ihre zweite Empfehlung gegeben.Im Rahmen ihrer Sitzung in der Vertretungdes L<strong>and</strong>es Sachsen-Anhalt unter dem Vorsitzvon Frau Professor Dr. Jutta Limbach kam dieKommission zu folgender Empfehlung:Angesichtsdes deutlich zum Ausdruck gebrachtenWillens des Sammlers Dr. Hans Sachs empfiehltdie Kommission, die Sammlung im DeutschenHistorischen Museum zu belassen. Der BerlinerKunstsammler Dr. Hans Sachs hatte seineSammlertätigkeit immer auch als Dienst an derÖffentlichkeit verst<strong>and</strong>en. Anfang der 1970erJahre <strong>for</strong>mulierte er in einer deutschen Veröffentlichungmit Bezug auf den noch vorh<strong>and</strong>enenTeil seiner einzigartigen Plakatsammlung: „WestundOstdeutschl<strong>and</strong> werden - dessen bin ich sicher- ihre Schätze zu hüten wissen.“ Bereits1966 brachte Hans Sachs in einem Brief gegenübereinem westdeutschen Freund zum Ausdruck,dass er wegen des gerichtlichen Vergleichesaus dem Jahre 1961 seine materiellen Ansprücheals ausgeglichen betrachte. Durch diesenVergleich sei ihm eine „äußerstansehnliche“; und durch mehrere Gutachten unabhängigerSachverständiger in ihrer Höhe von225.000 DM bestätigte Entschädigung zugesprochenworden. Zwar sei der ideelle Verlust niemalsauszugleichen. Gleichwohl wolle er bei derPflege und Erschließung der Sammlung helfen.Die Beratende Kommission erwartet, dass dasDeutsche Historische Museum der Leistung desSammlers und Pioniers der Geschichte der Plakatkunstund Gebrauchsgrafik Hans Sachs invollem Umfang gerecht wird. Hierzu gehören Katalogisierung,Pflege und Ausstellung der Kunstwerkeim Rahmen der konservatorischen Verantwortbarkeit.Die Plakate sollen als Teil der„Sammlung Hans Sachs“ präsentiert, durcheinen Gesamtkatalog dokumentiert sowie in ihrerHerkunft und Geschichte deutlich gemacht werden.Dies entspricht auch den Intentionen desSohnes und Erben, Peter Sachs, diese einzigartigeSammlung nicht in Vergessenheit geraten zu

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